Kostenlose Rechtshilfe?


Martin Bugelmüller

Es muss nicht immer Kaviar sein und so müssen es auch nicht immer die großen Ereignisse
aus  Politik,  Wirtschaft  und  Gesellschaft  sein,  über die  dieses  Online-Magazin  berichtet.
Durch einen Leserhinweis sind wir auf eine recht erstaunliche Story aufmerksam geworden,
der eigentlich kaum jemand eine Bedeutung zumisst.

Allerdings könnte der Ausgang dieser Causa, in der Rechtsprechung eine gewisse Bedeut-

ung erlangen. Da gibt es einen gewissen Martin Bugelmüller, der eine Internetplattform be-
treibt,  auf der er für das  Forum von Freunden  und Mitgliedern der  Juridicum Rechtschutz-
gruppe und Freunden seiner Person, die Inanspruchnahme von Rechtshilfe unbürokratisch
und kostenfrei anbietet.

Kein Freund von Bugelmüller

Bevor wir uns mit dem erstaunlichen Angebot des Martin Bugelmüllers weiterbeschäftigen,
wollen wir Ihnen die Webseite „www.xlarge.at“  vorstellen,  deren Betreiber offenbar nicht
zu den Freunden von Bugelmüller zählt. Auf diese Seite sind wir im Zuge unserer Recher-
chen gestossen.
 

Screen: xlarge.at

RAK klagte

Offenbar zählt die  Oberösterreichische Rechtsanwaltkammer  ebenfalls nicht zu Bugelmüllers
Freundeskreis und hat den Wohltäter und Menschfreund, beim Landesgericht Steyr geklagt.


Teures kostfreies Angebot

Kommen wir nun zur kostenfreien Rechtshilfe, die Martin Bugelmüller anbietet. Wenn jemand
nun kein  Forums- oder persönlicher  Freund des  Wohltäters ist,  bleibt  ihm nur  die Mitglied-
schaft in der  Juridicum Rechtschutzgruppe,  um von Bugelmüllers großzügigen Angebot Ge-
brauch machen zu können.


Screen: rechtschutzgruppe.at

Folgt man dem Link, wird es auf der folgenden Webseite erstaunlich. Denn dort werden den

beitrittswilligen Personen, saftige Mitgliedsgebühren offeriert.


Screen: webmart.de

Auch Freunde müssen zahlen

Aber auch  als Freund des Martin Bugelmüllers,  dürfte es  mit der kostenfreien Rechtshilfe
nicht so wirklich klappen. Denn der Philanthrop, der es sich zur Aufgabe gemacht hat  Perso-
nen die sich keinen Rechtsanwalt leisten können zu helfen, meint wortwörtlich.

Screen: martin-bugelmueller.at

Offenbar scheint  Bugelmüller die  Bedeutung von  „kostenlos“  nicht zu kennen.  Kostenlos

bedeutet nämlich nicht mit Kosten verbunden, frei, gebührenfrei, geschenkt, gratis, kostenfrei,
umsonst oder unentgeltlich. Als Nachschlagewerk können wir das weltweit anerkannte Inter-
netlexikon „Wikipedia“ empfehlen.

Allerdings wissen wir eines mit Sicherheit.  Sollte der Wohltäter Martin Bugelmüller den Pro-

zess  gegen die  Oberösterreichische Rechtsanwaltkammer verlieren,  wird das für ihn nicht
ganz kostenlos ausgehen.

*****

2011-03-01
 
{jcomments off} 

Kein Job für Christen


Erstaunliches Inserat

Folgende Stellenausschreibung haben wir heute auf „unijobs.at“, Österreichs größter Job-
börse für Studenten- und Nebenjobs, gefunden. Das Erstaunliche an diesem Inserat sind
die Anforderungen  welche gestellt werden,  die mit  der eigentlichen  Arbeit als Kellner(in)
nicht das geringste zu tun haben.
Screen: http://www.unijobs.at

Feministisch, antipatriarchal und antiheteronormativ

Auf Grund  dieser Stellenausschreibung  werden Personen  gesucht,  welche die  Rechte
der Frauen  vertreten und gegen  die Vorherrschaft  der Männer eintreten. Weiteres soll
er/sie Heterosexualität nicht als normal ansehen.
Das muss wohl akzeptiert werden, denn in unserer heutigen Zeit ist es ja offenbar nicht
mehr normal, wenn ein Mensch heterosexuell veranlagt ist. Beispiele gibt es genug und
zahlreiche Beiträge in diesem Online-Magazin zeugen davon.

Antikapitalistisch

Die gesuchte Person soll auch  antikapitalistisch eingestellt sein, dass heißt die Eigentums-
ordnung,  welche die freie Verfügung über  das Privateigentum schützt,  muss abgelehnt
werden.  Diese Eigentumsordnung  ist allerdings die Grundlage der österreichischen Wirt-
schafts- und Gesellschaftsordnung.
Hier wird es schon bedenklicher. Wenn jedem ohnehin alles gehört, ist dieses Stellenange-
bot ein Traumjob.  Man könnte  sich bedenkenlos die Tageslosung einstecken,  statt diese
beim Chef  abzuliefern.  Dies  wäre  durch die Job-Anforderung der antikapitalistischen Ein-
stellung durchaus gerechtfertigt und kein krimineller Akt.

Antiklerikalismus als Bedingung

Das heißt, dass sich der/die Stellenbewerber(in) zu keiner orthodoxen,  katholischen, angli-
kanischen und altkatholischen Kirche bekennen darf. Ab hier ist diese Stellenausschreibung
nicht mehr erstaunlich,  sondern bereits kriminell und diskriminierend.  Mit der Anforderung
des Antiklerikalismus, verstößt dieses Inserat eindeutig gegen das Gleichbehandlungsgesetz.

Geschlechtsneutral vs. Diskriminierung

Erinnern wir  uns an den „Damenschneider“,  welcher sich vor etwas  über einem Jahr er-
laubte, eine Schneiderin für seine Maßschneiderei zu suchen. Da das Stellenangebot nicht
geschlechtsneutral  ausgeschrieben war,  brachte  ihm  das umgehend  eine Verwarnung
der Gleichbehandlungsanwaltschaft ein.
Da die  Stellenausschreibung des „Studibeisl“ schon ein ganz anderes Kaliber. Durch den
Wortlaut dieses Inserates,  wird eindeutig das verfassungsgesetzlich geschützte Recht auf
Religionsfreiheit verletzt.  Erstaunlich finden wir nur,  dass gerade jene(r) Lokalbetreiber(in)
auf eine(n) antidiskriminierende(n) Mitarbeiter(in) Wert legt.
*****

2011-02-28
 

Traum-Job des MAK-Direktors ist vakant


Der Krug ist zerbrochen

Eine alte  Volksweisheit sagt aus:  „Der Krug geht solange zum Brunnen bis er bricht“.
Der Krug des  MAK-Direktors, Peter Noever,  dürfte nun endgültig zerbröselt sein.  Über-
raschend reichte  er vergangene  Woche seinen  Rücktritt ein.  Wir haben  uns im Beitrag
„Museumsdirektor als Steuergeldverschwender?“ bereits ausführlich mit dem exzessiven
Verhalten des nunmehrigen Ex-Museumsdirektors befasst.

Auszeichnung wofür?

Durch das Verhalten von Noever, bei dem ein Unbedarfter den Schluss gezogen hätte,  das
MAK sei Noevers persönliches Eigentum, hatte er es sich nicht nur mit seinen ideologischen
Gesinnungsgenossen (Grüne),  sondern  auch  mit den  eigenen Parteifreunden  verscherzt,
obwohl ihm diese noch im Dezember des Vorjahres,  das  „Goldene Ehrenzeichen für Ver-
dienste um das Land Wien“ verliehen.


Screen: wien.gv.at

Dass es Auszeichnungen für das Verschwenden von Steuergeld gibt ist uns neu, aber man
lernt ja bekanntlich nie aus.  Jedenfalls platzte der Kulturministerin Claudia Schmied (SPÖ)

der  Kragen  und so  fanden  auf  Wunsch des  Kulturministeriums,  Sonderprüfungen eines
Wirtschaftsprüfers statt.

Strafanzeige in Aussicht gestellt

Offenbar zog sich die Schlinge um den Hals von Noever immer mehr zusammen und so sah
dieser keinen  anderen  Ausweg mehr,  als bei  der Kulturministerin  seinen  Rücktritt  einzu-
reichen.  Claudia Schmied (SPÖ)  nahm diesen auch sofort an.

Ungeachtet  dessen  laufen die  Überprüfungen weiter.  Kuratoriumsvorsitzender  Andreas

Treichl meint, dass die Vertrauensbasis zwischen Herrn Noever und dem Kuratorium nicht
mehr gegeben sei und trotz der gezeigten tätigen Reue von Noever,  auf eine Strafanzeige
nicht verzichtet werde.

Lange Rede kurzer Sinn,  Peter Noever wird aus seinem Verhalten,  augenscheinlich auch
strafrechtlich relevante Konsequenzen ziehen müssen.  Zur Zeit ist es jedenfalls Fakt,  dass

der Posten des MAK-Direktors vakant ist.

Vorschlag für Bewerbungskritierien

Um der Kulturministerin etwas behilflich zu sein, erlauben wir uns folgenden Textvorschlag,
zur Stellenausschreibung des neuen MAK-Direktors, zu unterbreiten.

Voraussetzungen:
Sozialist oder besser noch Kommunist, Maoist auch kein Hindernis.
Nehmerqualitäten, besonders was Steuergelder und Geschenke betrifft.
Reisefreudigkeit, besonders im Luxussegment, wie Merceds S-Klasse
oder Jeep GMC.
Keine Scheu vor VIP-Betreuungen und privaten Partys in Diensträumlich-
keiten auf Kosten der Steuerzahler.

Demonstrationsbereitschaft, zumindest aber Empörungsbereitschaft.
Gesunde Portion Selbstverliebtheit und Hang zu Provokationen.
Tolle Ideen zur Umgestaltung des Ministerbüros von Claudia Schmied.

Nicht erwünscht:
Wirtschaftliche Erfahrung, Führungsqualitäten oder ökonomisches Denken.
Gepflegtes Äußeres, Diskussions- oder Einsichtsbereitschaft, Talent, oder
gar Kunstverständnis.
Trüffel-, Kaviar-, Champagner-, Krusten- oder gar Schalentierallergie!

Erwünschte Aus- und Fortbildungen:
Big Boss Part 1 – Wie drangsaliere ich meine Mitarbeiter.
Big Boss Part 2 – Unfair, arrogant und trotzdem despotisch.
Dienstreisen Teil 1 – Abzocken für Anfänger.
Der Beleg – Phantasie- und Kreativitätsseminar.
Guide-Studie – Wo gibts die teuersten Luxusgüter.

Bewerbungen sind an die Bundesministerin Claudia Schmied (SPÖ)
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur zu richten.

*****

2011-02-27
 

Säure statt Fruchsaft


Österreichische Presse schweigt

In der vergangen Woche berichteten bulgarische Medien über einen ernsthaften Vorfall, der
den  österreichischen  Tageszeitungen,  aus welchen  Gründen  auch immer,  keine einzige
Zeile wert war. Das Erstaunliche an der Nichtberichterstattung ist, da von dem Vorfall immer-
hin zwei österreichische Traditionsunternehmen betroffen waren.


Zahlreiche bulgarische Zeitungen berichteten über den Vorfall

Säure statt Fruchtsaft

Ein 59-jähriger Mann kaufte sich an einer  OMV-Tankstelle in der Stadt Varna,  eine Flasche
Fruchtsaft der Marke „Rauch“. Als er nach dem Öffnen der original verschlossenen Flasche,
einen  kräftigen  Schluck aus dieser  nahm,  zog er  sich schwerste  Verätzungen  im Mund-,
Rachen- und Magenbereich zu.

Der Mann  wurde mit  lebensgefährlichen  Verletzungen  in ein  nahe  gelegenes  Spital ver-

bracht. Die Polizei beschlagnahmte alle Getränkeflaschen der Marke Rauch.  Diese wurden
einem Sachverständigen übergeben. Ausserdem soll dieser klären, wie die ätzende Flüssig-
keit (vermutlich Säure) in die Fruchtsaft-Flasche der Firma Rauch gelangte.

Die OMV erklärte sich sofort bereit mit allen ermittelnden Behörden zu kooperieren, um den
Fall möglichst schnell aufzuklären.  „Diese Angelegenheit ist für uns sehr unangenehm“, so

ein leitender Mitarbeiter der OMV in Bulgarien.

Stellungsnahme der Firma Rauch

Wir haben uns natürlich auch Gedanken gemacht, wie Säure in eine  Flasche gelangte, die
eigentlich gesunden  Fruchtsaft enhalten sollte.  Für uns  ergeben sich  zwei Möglichkeiten,
nämlich dass  ein Fabrikationsfehler vorgelegen hat  oder die  Firma Rauch, Opfer einer Er-
pressung wurde. Aus diesem Grund fragten wir beim Fruchtsafterzeuger nach und erhielten
folgende Antwort in englischer Sprache.


Zum Donwload bitte Bild anklicken

Die Firma Rauch  garantiert strenge Qualitätskontrollen  und schließt daher aus, dass das

Problem bei der Herstellung passiert ist. Als einer der führenden europäischen Produzen-
ten von  Fruchtsäften,  werden hunderte  Millionen hochwertiger  Produkte in  mehr als  88
Ländern verkauft, meint der Fruchsafthersteller Rauch. Außerdem sei nur die eine Flasche
aus dieser Produktion betroffen gewesen.

Wir vermuten einen kriminellen Akt

Das sehen  wir ebenfalls  so und kommen  daher zum Schluss,  dass es sich  offenbar um
einen kriminellen Akt handeln muss.  Zu unserer  Anfrage bezüglich einer eventuellen Er-
pressung, hält sich der Fruchtsafterzeuger bedeckt und meint nur, dass „Rauch“ uneinge-
schränkt die Behörden zu den laufenden Ermittlung unterstützt.

Ob diese  Ermittlungen zum  Ziel führen  werden,  wagen wir  zu bezweifeln.  Bulgarien ist

einer der korruptesten Länder Europas mit dementsprechend hoher Kriminalitätsrate. Die-
ses Land fand nur durch Lobbystensteuerung Aufnahme in die EU,  um westliche Erzeug-
nisse in diesem Billiglohnland dementsprechend günstig fabrizieren zu können.

Kriminalität vs. Goldgräbermentalität?

Aus diesem  Grund verlagerten  viele Industriebetriebe  ihre  Produktionsstätten  nach Bul-
garien, welches absolut keine Europareife aufweist.  Neben einer „normalen“ Erpressung
von  Kleinkriminellen,  könnte hinter  dem Säurecocktail  in einer  Rauch-Fruchtsaftflasche,
auch ein erbitterter Konkurrenzkampf  stecken.  Möglicherweise will  ein bulgarischer Saft-
erzeuger mit dieser kriminellen Methode, das österreichische Tradionsunternehmen brutal
vom bulgarischen Markt drängen.

Wie bereits eingangs erwähnt finden wir es erstaunlich, dass keine einzige österreichische

Tageszeitung über den Vorfall berichtete,  obwohl zwei  Traditionsunternehmen aus Öster-
reich  betroffen  waren und  jährlich  tausende Österreicher(innen)  im  Billig-Touristenland
Bulgarien, ihren Urlaub verbringen.

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2011-02-26
 

Bunga Bunga am Opernball?


Nuttenball und Strichlogen

Irgendwie erscheint es uns unverständlich, dass um Richard Lugner und seiner heurigen
Opernballbegleitung, ein derartiger Wirbel veranstaltet wird. Tageszeitungen und andere
Medien zerreißen sich förmlich das Maul darüber, dass es der Baumeister wagt, das ehe-
malige Betthupferl  von  Silvio Berlusconi,   als weibliche  Begleitung  zum Ball der Bälle
mitzubringen.
Da ist vom  Nuttenball bis hin zur  Strichloge die Rede und Lugner  wird sogar als senil
hingestellt,  weil er das ehemalige  (oder auch noch jetzige)  Callgirl Karima al-Mahroug
alias Ruby Rubacuori, zum Opernball anschleppt.
Beginnen wir bei der  Bezeichnung Nuttenball,  welche sich in  einigen Tageszeitungen
wiederfindet.  Was ist eine  Nutte überhaupt?  Das ist eine weibliche Person,  die ihren
Körper für sexuelle Handlungen,  einem oder mehreren Männern,  entgeltlich oder für
sonstige Vorteile, zur Verfügung stellt.

Die Rubys der feinen Gesellschaft

Geht man davon aus, dass der Opernball wegen dem Erscheinen von Ruby als Nutten-
ball bezeichnet wird,  hätte diese Veranstaltung schon längst dieses Adelsprädikat ver-
dient. Denn die junge Frau macht nichts anderes , was etliche Damen der ach so ehren-
werten und feinen Gesellschaft, schon drei Jahrzehnte vor ihr praktiziert  haben.
Diese  besagten Damen  waren vor 30 Jahre bildhübsch und haben diesen Vorteil dazu
genutzt, sich an meist ältere Männer in der Politik oder der gehobenen Gesellschaft ran-
zuschmeißen. Großzügiges Taschengeld und der Tausch ihrer Wochenkarte gegen ein
Mercedes-Cabrio, fanden auch erst statt, nachdem sich der Gönner von den sexuellen
Vorzügen seiner Herzensdame überzeugt hatte.

Jackpot oder Supermarktkassa

Viele dieser Verbindungen gingen schief und endeten damit, dass wieder auf Öffis umge-
stiegen werden musste,  weil der Mercedes eingezogen wurde. Auch das Ausbleiben des
Taschengeldes motivierte dazu,  eine mehr oder weniger gut bezahlte  Anstellung anzu-
nehmen.
Einige der Damen hatten es jedoch geschafft, aus dem Gspusi eine Beziehung zu kreieren.
Für diese Ladys war es der Jackpot den sie knackten. Nebenbei stiegen sie durch die Stel-
lung ihres Mannes, in die High Society auf.  Promoviert haben sie dann meist am Standes-
amt.

Ruby ist am besten Weg

Zurück zu Ruby.  Sie ist eigentlich nichts anderes,  als die oben  beschriebenen Damen der
feinen Gesellschaft. Blutjung und gut aussehend versucht sie, aus diesen Vorzügen Kapital
zu schlagen.  Dass sie aus der Bettgeschichte mit Berlusconi keine dauerhafte Beziehungen
machen konnte, wird auch ihr bewusst gewesen sein.

Allerdings schaffte sie es bereits in jungen Jahren, wie durch die Yellow Press eindeutig be-
wiesen wird,  für  weltweiten  Gesprächsstoff in  der High Society  und auf  so manchem
politischen Parkett zu sorgen.

Lugner hält den Spiegel vor

Nun kommen wir zu Richard Lugner,  dem teilweise vorgeworfen wird,  in eine Alterssenili-
tät verfallen zu sein,  weil er sich mit Ruby am Opernball schmückt.  Diesen Kritikern sei
gesagt,  dass der umtriebige Baumeister keineswegs senil ist,  sondern Public Relation im
Reinformat betreibt.
Nebenbei hält er den Oberen Zehntausend, sowie den A bis Z-Promis einen Spiegel vor.
Bei all jenen Damen der feinen Gesellschaft,  welche seinerzeit  den selben Kurs segel-
ten wie Ruby heute, werden mit Sicherheit Erinnerungen wach. Zusätzlich werden vermut-
lich noch  Neidgefühle geweckt,  denn wenn  selbst der  begnadeste Schönheitschirurg
keine Möglichkeit mehr hat, könnte sich der hochgestellte Göttergatte, möglicherweise
nach einer Ruby umsehen.
*****
2011-02-25
 

Offene 9/11 und Holocaust-Drohungen


Demonstration in London

Aus aktuellem Anlass berichtet ERSTAUNLICH heute über eine Demonstration, von fried-
liebenden Menschen, im 1.236 Kilometer (Luftlinie) entfernten London. Wobei wir auf einen
ausführlichen Bericht verzichten, da die Fotos, welche uns zugespielt wurden, für sich allein
sprechen.
Angesichts des  obigen Bildmaterials  stellen sich  für uns zwei Fragen.  Was würde  wohl in
einem islamischen Land passieren, wenn Menschen mit einer anderen Konfession, eine der-
artige Demonstration  veranstalten?  Die zweite Frage  wäre,  sind  derartige  Zeitgenossen
bereits auf dem Weg nach Österreich, oder befinden sich diese schon in der Alpenrepublik?
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2011-02-24
 

Bilderrätsel


Ohne Worte

Die linken Bilder unterscheiden sich von den rechten Bildern um wie viele Fehler?


Fotoquelle: sosheimat.wordpress.com                        Fotoquelle:  shinigami.blogspot.com

 
Fotoquelle: sosheimat.wordpress.com                          Fotoquelle: family.webshots.com

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2011-02-23
 

WWF-Pflichttermin


“Hohe Jagd & Fischerei 2011″ in Salzburg

Vom 24. bis 27. Februar 2011 geht „Die Hohe Jagd & Fischerei“, die internationale
Messe für Jagd und Fischerei, im Messezentrum Salzburg über die Bühne.
Fotocredit: Reed Exhibitions Messe Salzburg/Kolarik
Die „Hohe Jagd & Fischerei“  gilt seit Jahren als die  führende Branchenmesse im ge-
samten alpenländischen Raum. Seit mehr als zwei Jahrzehnten ist sie unbestrittener
Messehöhepunkt  für  alle Jäger und  Fischer aus  Österreich und den  umliegenden
Nachbarstaaten.
Also ein absoluter Pflichttermin für die WWF-Führungsriege.  Auf dieser  Veranstaltung
können die Manager dieser Natur- und Tierschutzorganisation, ihr eventuell fehlendes
Waidmanns-Wissen ergänzen.  Dies ist für das Business von Eigenjagden,  wie sie der
WWF in Österreich zahlreich betreibt, sicherlich von großem Vorteil.
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2011-02-23
 

Ein Volk von Unqualifizierten?


ÖVP-Mandl will Wanderer nach Österreich holen

„Einwanderung ist eine Lebensader für Österreich. Wir müssen qualifizierte Wanderungs-
willigen 
zu uns holen,  um Wohlstand  und Sozialsysteme  erhalten zu  können“
,  erklärte
heute, LAbg. Mag. Lukas Mandl, Generalsekretär des ÖAAB wörtlich. Mit Wanderungswil-
lige meint der ÖAAB-Mann offenbar Zu- bzw. Einwanderungswillige.

Mit dieser Aussage bestätigte Mandl den Bankrott des österreichischen Bildungswesens.
Offenbar hat  es Österreich  notwendig,  qualifizierte Einwanderer  ins Land zu holen,  da
man hierorts nicht in der Lage ist,  dem eigenen  Nachwuchs eine  adäquate Ausbildung
angedeihen zu lassen.

Unqualifiziert oder Geburtenfaulheit?

Mit seiner  im ersten Absatz  getätigten Aussage,  stellt Mandl indirekt  auch seine eigene
Qualifikation in Frage. Denn wer Zu- bzw. Einwanderer mit wanderwilligen Personen ver-
wechselt,  hat in der Schule nicht gut aufgepasst.  Dass das Wort  „Wanderungswilligen“
kein Tippfehler war, wird durch die öftere Verwendung von diesem in der  APA-OTS Aus-
sendung, unter Beiweis gestellt.

Wurde in früheren Zeiten, seitens der Politik immer mit der „Geburtenfaulheit“  der Öster-

reicher(innen)  argumentiert,  um die völlig  aus den Händen  geglittene Zuwanderungs-
politik zu  rechtfertigen,  gibt Mandl (ÖVP)  nun  ganz  unberblümt  zu,  dass  die  eigene
Bevölkerung offensichtlich zu blöd ist,  den Wohlstand  und die  Sozialsysteme in Öster-
reich erhalten zu können.

Drogenfreigabe statt ordentlicher Bildungspolitik

Mit  der  Forderung  der  Roten  und  der  Grünen,  nach  einer  Abschaffung  des  Sitzen-
bleibens,  laufen wir allerdings wirklich in Gefahr, dass es in Zukunft jede Menge unqalifi-
zierter Schulabgänger geben wird.  Statt sich ernsthaft mit einer sinnvollen Bildungspolitik
zu beschäftigen, die unserer Jugend auch zukünftig Chancen am Arbeitsmarkt ermöglicht,
beschäftigen  sich  die  Grünen  lieber  mit  einer erstaunlichen  Drogenpolitik,  welche die
Freigabe von sogenannten weichen Drogen beinhaltet.

Die Roten  fahren zusätzlich  einen eigenen  Kurs und  legen auf  Qualifikation von jungen
Menschen offenbar keinen gesteigerten Wert. Denn anders ist es nicht zu erklären, warum
die  Gemeinde Wien  junge Menschen  in ihre  Dienste stellen  will,  welche  offenbar nicht

einmal die  „deutsche Sprache“  beherrschen müssen  und die  SPÖ Wahlwerbeplakate in
türkischer Sprache anbringen.

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2011-02-22
 

Erstaunliche Gebührenvorschreibung


Hemmungslos

Beim Abkassieren scheinen  Behörden keine Hemmungen zu haben, auch wenn es augen-
scheinlich nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.  Ein juristisch gebildeter Leser,
hat uns sein  Erlebnis mit der Staatsanwaltschaft Wien  mitgeteilt  und ersucht  um  Ver-
öffentlichung  seiner Geschichte mit  dieser Behörde.  Der  Name des  Betroffenen  ist  der
Redaktion bekannt, wird aber auf Wunsch nicht veröffentlicht.

Durch eine Verleumdung geriet der unbescholtene Pensionist in die Mühlen der Justiz.
Die  Strafverfahren  gegen ihn,  wurden allerdings zwischenzeitlich  wieder  eingestellt.
Da er aber  seinerzeit wissen  wollte  worum  es überhaupt ginge,  bemühte er sich um
Akteneinsicht.  Zu diesem  Zwecke nahm  der Pensionist seine  Digitalkamera mit  und

fotografierte einige Seiten aus dem Akt.

Gebühren fürs Fotografieren

Für das Fotografieren der Seiten, wurden ihm tatsächlich Kosten in Rechnung gestellt,
obwohl der  Gesetzgeber dies  ausdrücklich ausgenommen hat.  Gebühren dürfen nur
dann verrechnet werden, wenn Fotokopien durch die Behörde oder von der Partei an-
gefertigt werden.


Die vorgeschriebene Gebühr fürs Fotografieren

Wir warten auf Antwort

Wie  bereits  eingangs erwähnt,  handelt es sich  beim besagten  Pensionisten  um eine
Person mit umfangreichem juristischen Wissen.  Dieser verfasste daraufhin ein dement-
sprechendes Schreiben an die Staatsanwaltschaft Wien. Dieser interessante Brief kann
unter diesem  PDF-LINK  downgeloadet werden.

Man darf gespannt sein,  ob die Staatsanwaltschaft Wien im Beantworten genauso schnell

sein wird,  wie in der Vorschreibung von Gebühren.  Wie im  Schlußsatz des  Briefes ange-
führt wird,  dürfte eine  Beantwortung  auch  im Interesse  der rechtssuchende Bevölkerung
sein. Wir bleiben an dieser Geschichte dran und werden wieder darüber berichten, sobald
sich Neuigkeiten ergeben haben.

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2011-02-21
 

Keine Freunde mehr


Anwaltsliebling Oswald

Der selbsternannte Machtfaktor des Internet, Marcus J. Oswald  1.)  2.)  3.)  4.), scheint sich
mit Rachegedanken zu beschäftigen.  Sein einstiger Busenfreund,  der mittlerweile zu vier
Jahre Haft verurteilte Mag. Herwig Baumgartner,  muss sich offenbar ernsthafte Gedanken
machen.

Anwaltsliebling, Marcus J. Oswald,  veröffentlichte vergangene Woche auf einem seiner
unzähligen Blogs, folgendes Bild mit darunterstehendem Text.


Screen: vaterrecht.wordpress

Irrige Strategie

Den nicht informierten Lesern sei gesagt,  dass Oswald einer  der wenigen  Personen ist,
denen sowohl bei „twoday.net“, als auch bei „wordpress.com“ der Blog abgedreht wurde.
Offenbar veranlasste die unqualifizierte Berichterstattung auf  „Blaulicht  und Graulicht“
die Bloganbieter dazu, dem selbsternannten Machtfaktor des Internet, auf gut wienerisch
den „Weisel“ zu geben.

Oswald hat auf Grund dessen seine  Blogerstrategie geändert und auf „wordpress.com“

zahlreiche Blogs eröffnet. Er ist der irrigen Meinung, wenn er wieder rausgeworfen wird,
trifft es wenigstens nicht sein gesamtes „Lebenswerk“.

Stein des Anstosses

Aber zurück zum Thema.  Stein des Anstosses ist  nachfolgendes Bild,  dass Oswald auf
seine Person münzt und laut dem selbsternannten Machtfaktor, von seinem ehemaligen
Busenfreund,  Herwig Baumgartner,  ins Netz gestellt wurde.


Ein Leser sandte uns dieses Foto zu

Abgesehen davon, dass der Bläser auf dem Bild in keiner Weise Ähnlichkeit mit Oswald
hat,  spielt Anwaltsliebling Marcus,  unseres  Wissens nach,  kein Musikinstrument.  Das
Foto  ist  wahrscheinlich ein  Studentenulk und  sollte  möglicherweise  einen Trompeter
des  Mendelsohn-Jugendsinfonie-Orchester (welche das Kürzel MJO innehaben) treffen.

Der narzisstische Marcus J. Oswald

In seiner Selbstverliebtheit deutete Oswald wohl das Kürzel „MJO“, für Marcus J. Oswald.
Auch sehen  wir in  diesem Foto  keinerlei  pornographische  Inhalte.  Der Musiker  ist mit
einer Unterhose bekleidet und setzt ebenfalls keine Aktivitäten, welche auf Pornographie
schliessen lassen würden.

Es gehört schon eine gehörige Portion Fantasie dazu, in einem Bild, auf dem ein mit einer

Unterhose bekleideter Trompeter liegt, Pornographie zu orten. Aber wie spricht der Volks-
mund: „Wie der Schelm denkt, so ist er“.

Freiwillige Haftverlängerung?

Jedenfalls wäre es interessant was Marcus J. Oswald  damit meint,   wenn er auf seinem
Blog schriftlich festhält, dass sich Baumgartner schon auf einen Besuch in einigen Jahren
freuen darf  und dies  ein nettes Treffen unter  Freunden ergäbe.  Vielleicht  sollte  Herwig
Baumgartner  freiwillig  um  Haftverlängerung  ansuchen,  um  sich  auch in  Zukunft keine
Sorgen um seine Person machen zu müssen.

*****

2011-02-20
 

Außer Spesen nichts gewesen


Sicherheitsmann beendete Bankraub-Serie

Dem beherzten  Eingreifen des Sicherheitsmannes, Andreas Grotz,  ist es zu verdanken,
dass eine professionelle Bankräuberbande aus dem Verkehr gezogen wurde. Wie haben
in den Beiträgen „Der bedrohte Bankräuber“ und „Die Anwältin der Bankräuber“  ausführ-
lich darüber berichtet.

Einer der  Bankräuber nahm beim letzten Überfall,  auf eine Raika-Filiale in Blindenmarkt,
den  Sicherheitsmann  (dem das   Ende einer  Bankraubserie zu  verdanken ist)  unter Be-

schuss.  Vor einem Monat wurde die kriminellen Brüder,  vom Landesgericht  St. Pölten zu
hohen  Haftstrafen verurteilt.  Wegen der  Schießerei mit  dem Sicherheitsbeauftragten der
Bank, wurde der Jüngere (25) auch des Mordversuchs schuldig gesprochen. Sein 27-jähr-
iger Bruder erhielt eine  Verurteilung wegen Beihilfe zum versuchten Mord.  Sie fassten je-
weils 20 Jahre aus. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Grotz wurde wegen Mordversuchs angezeigt

Vergangene Woche stattete Andreas Grotz, der ERSTAUNLICH-Redaktion einen Besuch
ab und berichtete über die Nachwehen seines ordnungsgemäßen Handelns. Wie wir be-
reits im  Beitrag  „Die Anwältin der Bankräuber“  berichteten,  versuchte  die  Verteidigerin
(Irmtraud Oraz) der Bankräuber den Spieß umzudrehen und zeigte den Sicherheitsmann
wegen Mordversuchs an.


Zog eine Serien-Bankräuberbande aus dem Verkehr

Grotz  stellte  den  Bankräuber  und  versuchte  diesen  mit  den  Worten  „Stehen bleiben
Polizei!“ 
zur  Aufgabe  zu bewegen.  Dieser  dachte  jedoch nicht  daran  und  begann zu
schießen. Grotz feuerte zurück, doch dem Kriminellen gelang es noch, in den von seinem
Bruder gelenkten Fluchtwagen zu flüchten.  Aus dem  Auto heraus wurde der Sicherheits-
mann noch  unter Beschuss  genommen.  Die Tatsache,  dass  Grotz  zurück  geschossen

hatte und ihren Klienten traf,  wertete die Anwältin als Mordversuch.

Aus einem  uns vorliegenden  amtlichen Bericht  geht hervor,  dass die  Bankräuber mit folg-

enden Waffen ausgestattet waren.  Eine Maschinenpistole Agram 2000 samt Schalldämpfer,
eine  Pistole Glock 17,  sowie eine Pistole CZ M75.  Für alle Waffen  war ausreichend  Muni-
tion  vorhanden. In einem gerichtlich beauftragten Sachverständigungsgutachten (Einschüs-
se im Mauerwerk, Lage der Patronenhülsen etc.) wurden  die Vorgänge am Tatort eindeutig
rekonstruiert und die Notwehrsituation von Grotz bewiesen.

Verfahren gegen Grotz natürlich eingestellt

Also wurde das Verfahren gegen  Andreas Grotz wegen  §§ 15,75 StGB, am 21.06.10 ge-
mäß § 190 Z 1 StPO eingestellt.  Dies wurde  der Anwältin des bedauernwerten Bankräu-
bers schriftlich mitgeteilt. Das konnte sich das „Opfer“, der Bankräuber Christian L., natür-
lich nicht gefallen lassen und beantragte eine Fortführung des Verfahrens.


Einstellung des Verfahrens gegen Andreas Grotz

Glücklicherweise  ist  in  der  Stellungsnahme des  LG St. Pölten  (4St274/09a)  folgender
Schlußsatz zu lesen:  „Dem Fortführungsantrag  sind keine Gründe zu entnehmen,  die An-
lass für die Fortführung  des eingestellten Verfahrens geben könnten.“
  Ohne der  Gerichts-

barkeit vorgreifen zu wollen, glauben wir dass eine Abweisung dieses Fortführungsantrags
erfolgen wird.

Rein theoretisch könnte es aber noch zu einem Verfahren gegen Grotz kommen. Was uns
allerdings  verwundert  ist die Tatsache,  dass die Anwältin  ihrem Klienten nicht vermitteln

konnte oder wollte, wann das Ende der Fahnenstange erreicht ist.

Ein Spass-Tip für die Anwältin

Da hätten  wir für  die Anwältin  noch einen Tip.  Grotz hatte  dem  Bankräuber  die  Worte
„Stehen bleiben Polizei!“ zugerufen, obwohl er gar kein Polizist ist. Da könnte man doch
durchaus eine  Amtsanmaßung gemäß  § 314 StGB  konstruieren.  Diese Empfehlung ist
natürlich sarkastisch gemeint und als Witz aufzufassen.

Als gleicher Witz gilt für uns,  als die Anwältin einen Mordversuch im Verhalten des,  vom

Bankräuber unter Beschuss genommen, Sicherheitsmannes gesehen hat und dies offen-
bar nur dazu diente, eine Notwehrsituation für ihre Klienten herauszuschlagen.  Wäre ihr
das gelungen, wäre der Mordversuch und die Beihilfe ihrer Klienten vom Tisch gewesen.

Diese  erstaunliche  Mordversuchs-Konstruktion würde  ihr nicht  einmal der  blauäugiste
Staatsanwalt abnehmen. Unserer Meinung nach hat diese Anwältin, mit diesem versuch-

ten juristischen Schachzug, weder dem Standesansehen ihrer Zunft, noch ihren Klienten
einen Gefallen getan.

Bank verzichtet auf weitere Überwachung

Für Andreas Grotz  gilt allerdings,  außer  Spesen  nichts gewesen,  denn er  blieb mit
einer Anwaltsrechnung von rund 10.000,- Euro über. Pikantes Detail am Rande dieser
Causa.  Seit dem besagten  Banküberfall  verzichtet die  Raika-Filiale  in Blindenmarkt
auf  jegliche  Überwachung.  Entweder  will  man  es  zukünftigen  Bankräubern  leich-
ter machen oder es wird damit gerechnet, dass nach dem beherzten Einsatz von Grotz,
kein Räuber mehr so schnell auf die Idee kommt diese Bank zu überfallen.

*****

2011-02-20
 

Fremdenrechtspaket


Leserbrief


Habe soeben ein etwas abgeändertes Mail an die Regierung verschickt:

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
Sehr geehrter Herr Vizekanzler,
Sehr geehrte MinisterInnen,

Landauf und landab sind sich alle ÖsterreicherInnen einig darin, dass das geplante

Fremdenrechtspaket zu massiven Verbesserungen führen wird.  Wir sind überzeugt
davon, dass sich das positiv auf das Klima im Land auswirken wird.

Deshalb möchte  ich Sie dazu aufrufen,   dem Gesetzespaket auf jeden Fall Ihre Zu-

stimmung  zu geben  und auch gegenüber  Ihren MinisterkollegInnen  deutlich zum
Ausdruck  zu bringen,  dass ein  konstruktives  und  stabilisierendes  Fremdenrecht
einen wichtigen Platz in einem demokratischen Rechtsstaat hat.

Mit freundlichen Grüßen,

Siegfried

Vielleicht  könnten  es  mir  einige  Leute  die  derselben  Meinung  sind  gleichtun um
ein  Gegengewicht zu  „SOS Mitmensch:  Bereits mehr als 5000 Protest-Emails gegen
das geplante Fremdenrechtspaket!“ bilden und aufzuzeigen, dass es auch Österreich-

erInnen gibt die dem neuen  Fremdenrechtspaket durchaus  etwas Positives abgewin-
nen können.  

Mit freundlichen Grüßen
miwundertnix, Siegfried

2011-02-19
 

Gratisarbeit und Kondomverzicht


Kondomverwendung kann zum Selbstmord führen

Gestern erreichte uns ein Mail der Frau Alex Gritsevskaja. Sie wies uns auf ein Kommentar
des Users „Finder“ zu diesem  „Beitrag“  hin. In diesem geht es um einen  „Artikel“  auf der
Webseite  „die-frau.at“,  in dem Frauen angeraten wird,  beim Geschlechtsverkehr  auf ein
Kondom zu verzichten,  weil deren Verwendung  Asthma,  Allergien und Gebärmutterkrebs
auslösen,  ja sogar zu  Selbstmordversuchen führen kann.  Diese absurde  Empfehlung ist
unserer Ansicht nach bereits gesundheitsgefährdend.

Der  „die-frau.at“- Mitarbeiterin ist es peinlich

Der ERSTAUNLICH-User „Finder“ wies in seinem Kommentar darauf hin, dass Gritsevskaja
sowohl bei  „die-frau.at“,  als auch bei der Webseite „mokant.at“  redaktionell vermerkt ist.
Jedenfalls ersuchte die junge Dame,  man möge ihren Namen aus diesem Kommentar ent-
fernen.  Da dieses weder  beleidigend oder diskriminierend ist,  können wir diesen Wunsch
leider nicht erfüllen. Frau Alex Gritsevskaja ist durch ihre Internetauftritte selbst in die Öffent-
lichkeit getreten und daher kann ihr Name auch genannt werden.

Uns ist schon klar, dass es speziell einer Frau unangenehm ist, wenn sie mit einem derart
schwachsinnigen  Beitrag über eine  Empfehlung zum Kondomverzicht,  nur annähernd in

Verbindung gebracht wird.

Dies  dürfte  möglicherweise mit ein  wenig schlechtem  Gewissen  zu tun haben,  denn in

ihrem Mail räumt Gritsevskaja ein,  dass sie mit der betreffenden Story nur durch anfällige
Bemerkungen  zu tun  hatte.  Zu ihrer  Ehrenrettung teilt  sie  jedoch  mit,  und  wir  zitieren
wörtlich: „…mich weitgehend von dem im Frauenmagazin veröffentlichten Artikel und dem
darin enthaltenen Schwachsinn vollständig distanziert“.

Journalisten gesucht

Jedenfalls war dies für uns ein Anlass,  der Webseite „die-frau.at“ wieder einmal einen
virtuellen Besuch  abzustatten und  haben dort  ein erstaunliches  Angebot entdeckt. Im
Beitrag  „Journalisten gesucht“  haben  wir  uns über  ein  unmoralisches   Angebot  der
Tageszeitung „Die Presse“  gewundert.  Diese bot  Praktikantenstellen für angehende
Journalisten, für eine monatliche Entlohnung von 500,- Euro brutto an.

Ein Job zum Nulltarif

Damals dachten wir, tiefer geht es wohl nicht mehr. Da unterlagen wir aber einem Irrtum,
denn das Frauen-Online-Fachmagazin  kann es wesentlich besser,  wie Sie nachfolgen-
den Screen entnehmen können.



Screen: die-frau.at

Für diese  im Stellenangebot  umfangreich angeführte  Tätigkeit ohne Entlohnung,  werden

sich wahrscheinlich nur Frauen melden, welche die Story über den empfohlenen Kondom-
verzicht für bare Münze nehmen.  Dies könnte allerdings zur Folge haben,  dass der IQ der
Bewerberinnen  die Zimmertemperatur  nicht überschreiten wird.  Da wollen wir nur hoffen,
dass dies auf eine zukünftig, qualitative Berichterstattung bei „die-frau.at“ keinen Einfluss
haben wird.

*****

2011-02-19
 

Neuer Heldenmut bei Gebi Mair?


Gebi sorgt für Heiterkeit

Langsam aber sicher  entwickelt sich der  Tiroler Landtagsabgeordnete Gebi Mair,  zum
Lieblings-Grünen dieses Online-Magazins. Er schafft es immer wieder, auf seinem Blog
Beiträge zu veröffentlichen, die uns zu Storys mit erstaunlichem Unterhaltungswert ver-
helfen.

Gestern war es wieder soweit. Offenbar hatte Mair mit dem FPÖ-Mann Werner Königshofer
noch eine alte Rechnung zu begleichen. Immerhin hatte sich dieser vor knapp über einem
Jahr erdreistet, den bekennenden homosexuellen Grünpolitiker, als „Landtagsschwuchtel“
zu bezeichnen.

Mögliches Motiv für den Sager „Landtagsschwuchtel“

Möglicherweise hat sich Königshofer zu dieser Aussage verleiten lassen, als er Mair posier-
end auf der Schwulen-Webseite „Gay-Romeo“ entdeckte und als Heteromann einen Kultur-
schock erlitt.  Jedenfalls dürfte Mair als  Jungpolitiker arbeitsmäßig  noch nicht so ganz aus-
gelastet  sein  und konnte  daher in aller  Seelenruhe abwarten,  den FPÖ-Mann  bei einem
Fehler zu ertappen.

Erwischt

Diesen vermeintlichen Fehler sah Mair darin,  dass Werner Königshofer  auf  seiner Web-
seite  einen  Beitrag  veröffentlichte,  der ihm  im  Nachhinein  offenbar  selbst  nicht  ganz
gefiel und  daher  wieder  offline  gestellt  wurde.  Das veranlasste Gebi Mair, nachfolgen-
den Artikel auf seiner Webseite zu verfassen.


Screen: gebimair.blogspot

An und  für  sich  wäre die  Wortwahl in  dem  oben  angeführten  Beitrag nicht  erwähnens-
wert,  wenn es  sich beim  Verfasser  nicht um Gebi Mair  handeln würde.  Denn  Worte aus
seinem Mund, respektive aus seiner Feder wie:  „Der ängstliche Werner Königshofer“ oder
„Werner Königshofer hat inzwischen kalte Füße bekommen und in seiner ängstlichen Art..“
lösen bei uns Heiterkeit aus.

Sind Klagen wirklich lustig?

Es ist noch gar nicht solange her, veröffentlichte Mair auf seinem Blog folgenden Beitrag:


Screen: gebimair.blogspot

Wir entdeckten  den erstaunlichen  Artikel und verfassten  diesen  „Beitrag“ darüber. Kaum

war dieser online,  löschte Mair seine „Expertise“.  Aber dem nicht genug,  denn in einem
Kommentar auf  ERSTAUNLICH, posaunte der Grüne Held  großspurig.  Ein User  verwies
dahingehend,  dass Mair die rechtlichen  Konsequenzen seines  Handels zu tragen haben
werde und mit einer Klage zu rechnen habe.

Gebi Mair meinte aber dazu und wir zitieren wörtlich: „Einstweilen freue ich mich auf Klagen

aller Art,  das würde sicher lustig werden.“  Aber nichts ist so wie es scheint und dieser Aus-
spruch traf beim Tiroler Grün-Politiker voll ins Schwarze.

Ganz leiser Rückzieher

Ganz still  und leise  veröffentlichte  Gebi Mair  am  1. Jänner dieses Jahres  nachfolgenden
Beitrag. Offenbar hatte  er insgeheim gehofft,  dass der Artikel weitgehend unbemerkt bleibt,
da sich an diesem Tag, vermutlich viele Personen mit einem Sylvesterkater herumschlagen
würden.


Screen (inkl. Datumsirrtum): gebimair.blogspot

Wer im Glashaus sitzt, ….

Wir rekapitulieren.  Gebi Mair veröffentlichte einen Blogeintrag auf seinem Blog,  der nicht
gerade in  die  Rubrik  „unbedenklich“  fiel.  ERSTAUNLICH  reagierte  darauf  mit  einem
Beitrag. Daraufhin löschte Mair seinen Blogeintrag umgehend.  Er versuchte zwar danach
in einem Posting auf ERSTAUNLICH noch etwas Heldentum zu bewahren, dies ging aber
ebenfalls  schief.  Denn  spätenstens  zum  Zeitpunkt  seiner  offizielle  Widerrufserklärung
gab Mair selbst zu, dass er nicht unbedingt zu den Unerschrockenen dieses Landes zählt.

Da erscheint es uns  natürlich erstaunlich,  wenn ein Gebi Mair,  ein gestandenes Tiroler
Mannsbild wie Werner Königshofer, mit Worten wie „ängstlich, ängstliche Art und kalte
Füße“
bedacht hat.  Herr Mair  sollte nicht  mit Steinen werfen,  vor allem  wenn er selbst
im Glashaus sitzt.

*****

2011-02-18
 

Sex mit kleinen Mädchen


Aischa bint Abi Bakr

Aischa bint Abi Bakr war die dritte und jüngste der neun Frauen des islamischen Propheten
Mohammed  und  wurde als Tochter  des Geschäftsmanns  und späteren  Kalifen Abu Bakr
geboren.   Abu Bakr stammte  wie Mohammed  aus dem damals vorherrschenden Stamm
der  Quraisch.  Sie ist als Mohammeds  Lieblingsfrau bekannt geworden.  Die in der Hadith-
Literatur erhaltenen und ihr zugeschriebenen Aussagen bilden eine wichtige Grundlage zur
Erforschung der islamischen Frühzeit.
Den  islamischen  Überlieferungen  zufolge  war  Aischa  beim  Eheschließungsvertrag  mit
Mohammed sechs und beim Vollzug der Ehe neun Jahre alt.Der Historiker Muhammad ibn
Saʿd († 845 in Bagdad) überliefert in seinem Klassenbuch die eigene Aussage von Aischa,
die gesagt haben soll: „Der Gesandte Gottes heiratete mich im Monat Schawwal im zehn-
ten Jahr der Prophetie, vor der Auswanderung als ich sechs Jahre alt war.
Der Gesandte Gottes wanderte aus und kam in Medina am Montag den 12. Rabī  al-awwal
an und veranstaltete  mit mir die Hochzeit im Monat  Schawwal,  acht Monate nach seinem
Auszug  aus Medina.  Die Ehe  vollzog  er mit  mir als ich neun Jahre  alt war.“  Anderen Be-
richten  zufolge,  ebenfalls als  Aussagen von Aischa überliefert,  war sie bei dem Eheschließ-
ungsvertrag nicht sechs, sondern sieben Jahre alt. In den kanonischen Hadithsammlungen,
bei Buchārī, Muslim ibn al- Haddschādsch und anderen, sind beide Überlieferungsvarianten
dokumentiert.

Versuch einer emotionslosen Analyse

Der Inhalt der drei obigen Absätze ist nicht unserer Fantasie entsprungen, sondern stammt
aus dem weltweit anerkannten Internet-Lexikon „Wikipedia“.  Demnach heiratete Mohammed
ein Mädchen im Alter von 6 bzw. 7 Jahren. Als sie 9 Jahre alt war, vollzog der erwachsene
Mann mit dem Kind den Geschlechtsverkehr.
Wir werden in diesem Beitrag versuchen, die Pädophilie-Vorwürfe gegen den Gründer des
Islams,  welche mittlerweile von einigen Politiker(innen) getätigt wurden,  emotionslos und
nüchtern zu analysieren.

Mohammed war laut Richterin nicht pädophil

In einem am Montag getätigten Urteil, gegen die Vortragende des Freiheitlichen Bildungs-
instituts,  Elisabeth Sabaditsch-Wolff,  argumentierte die Richterin,  Bettina Neubauer,  in
ihrer Urteilsbegründung dahingehend, dass Pädophilie nur die sexuelle Orientierung ganz
oder überwiegend hin zu minderjährigen Kindern sei. (Quelle: APA-OTS)
Die Islam-Expertin, Sabaditsch-Wolff, hatte im Zuge von islamkritischen Äußerungen, den
„relativ großen Frauenverschleiß“  und  „Mohammed habe  gern mit  Kindern ein bisschen
was gehabt“ durchklingen lassen.
Für die Richterin wurde dem Religionsstifter damit „der sachlich völlig ungerechtfertigte der
Vorwurf der Pädophilie“ gemacht…. (Zitatquelle: derStandard.at)
Screen: derStandard.at
Der Vorwurf der Pädophilie treffe aber nicht zu, da der Gründer des Islams auch mit erwach-
senen Frauen geschlechtlich verkehrte.  Sabaditsch-Wolff  wurde zu 480,- Euro  Geldstrafe,
wegen „Herabwürdigung religiöser Lehren“ verurteilt.
Offenbar bezog die verhandelnde Richterin ihr Wissen ebenfalls aus dem Internet-Lexikon
„Wikipedia“ . Denn dort sind als Voraussetzung der Pädophilie folgende Punkte vermerkt:
A) Das sexuelle Interesse gilt Kindern, die sich vor der Pubertät im Sinne der Geschlechts-
reifung befinden. B) Das sexuelle Interesse ist dabei primär,  das heißt ausschließlich bzw.
überwiegend und ursprünglich auf Kinder ausgerichtet. C) Das sexuelle Interesse ist zeit-
lich überdauernd.

Strafgesetzbuch § 206 StGB

Da  werden  die  Pädophilen nun aufjubeln,  denn folgt  man der  Urteilsbegründung der
Richterin im  Sabaditsch-Wolff – Prozess,  bräuchten diese  neben ihren geschlechtlichen
Aktivitäten mit Kindern, zusätzlich nur mit erwachsenen Frauen geschlechtlich verkehren
und  wären  somit straffrei.  Sie müssten  aber  darauf achten,  dass  sich  ihre  sexuellen
Handlungen mit Kindern,  zu denen  mit   erwachsenen Frauen  in einem ausgewogenen
Verhältnis befinden.
Dass das  kompletter Unsinn ist, sagt uns natürlich das Strafgesetzbuch.  Im § 206 StGB
ist der Tatbestand zweifelsfrei geregelt.  Würde Mohammed mit seiner damaligen Lebens-
weise, in unserem jetzigen Rechtssystem leben, wäre er nach diesem zu verurteilen.
Screen: jusline.at

Urteilsbegründung für uns nicht nachvollziehbar

Für uns stellt  sich die Frage,  wo die  Richterin  bei der Äußerung  „Mohammed habe gern
mit Kindern ein bisschen was gehabt“ eine Herabwürdigung religiöser Lehren sah. Die Aus-
sage „relativ großen Frauenverschleiß“ ist bei neun Frauen nicht ganz unberechtigt.
Folgt man der Urteilsbegründung der Richterin, Bettina Neubauer, dürfte ein erwachsener
Mann  in unserem  bestehenden Rechtssystem  nicht als  Pädophiler  bezeichnet  werden,
wenn er das gleiche Verhalten wie Mohammed an den Tag legen würde. Mit einem müsste
der  gute  Mann  allerdings  rechnen,  nämlich  mit  einer strafrechtlichen  Verurteilung  als
Kinderschänder.
*****
2011-02-17
 

Held des Zivildienstes


Gastautoren-Beitrag

Wehrpflicht: Petzner soll Beleidigungen einstellen!
Der selbst ernannte „Held des Zivildienstes“, Stefan Petzner, soll seine anhaltenden
Beleidigungen all jenen gegenüber einstellen, die gerne ihren Wehr- oder Wehrersatz-
dienst  geleistet hätten,  dazu aber  aufgrund von  körperlichen Mängeln  nicht in  der
Lage  gewesen  sind.  Damit  denunzier Petzner behinderte  Menschen  generell  als
Drückeberger, was auf einen einfachen Zugang zur Thematik schließen lässt.
Offenbar hat Petzner aus seinem abgeleisteten Zivildienst eine Art Jugendtrauma in die
heutige  Zeit  gerettet,  denn  sonst  müsste er  nicht  ständig  betonen,  dass auch er
diesen,  für viele österreichischen Bürger selbstverständlichen, Dienst geleistet hat. An-
scheinend ist  Petzner in  erster Linie davon  beeindruckt,  dass einer geregelten Arbeit
nachgehen hat müssen.
 
Auch wenn Petzner während seines Zivildienstes mit herausragendem Erfolg dafür ge-
sorgt hat,  dass es die älteren Herren, die er gepflegt hat, warm in ihren Betten haben,
qualifiziert ihn das nicht, sich zum Thema Wehrpflicht zu Wort zu melden. Petzner soll
nicht länger Menschen denunzieren,  die gerne  zu Heer  gegangen wären, aber leider
untauglich  waren,  nur  weil er es bis  heute nicht  verkraftet hat,  dass er  volle Bett-
pfannen entleeren hat müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Zampach

2011-02-16
 

Kinderschänder will Schadenersatz


Beschlagnahme von Festplatten

Bei  Dr. Christoph B.,  fand im  Zuge eines  Strafverfahrens  wegen Verdachts  des sexuellen
Missbrauchs eines Unmündigen, eine Hausdurchsuchung statt. Dabei wurden ein Notebook,
Fototaschen samt  Farbfotos und  zwei Alben mit Aktfotos, ein PC und mehrere Kuverts mit
Lichtbildern, unter denen sich auch Nacktaufnahmen befanden, sichergestellt.
Die  Computer wurden nach Ausbau, der insgesamt 3 Festplatten, dem Dr. B. wieder aus-
gehändigt.  Zwei der Festplatten waren  physikalisch beschädigt und  die Dritte beinhaltete
Bilddateien, von denen Ausdrucke angefertigt und dem Strafakt beigefügt wurden.

Rechtskräftige Verurteilung

Dr. B. wurde vom LG Korneuburg wegen mehrerer Verbrechen des sexuellen Missbrauchs
von Unmündigen nach § 207 Abs. 1 StGB, mehrerer Vergehen des sexuellen Missbrauchs
von Jugendlichen  nach § 207b  Abs. 3 StGB  und mehrerer  Vergehen  nach § 27 Abs. 1
und Abs. 2 Z 1 SMG schuldig erkannt.
Die von ihm  eingebrachte Berufung  war nicht von Erfolg  gekrönt und somit erwuchs das
Urteil gegen  Dr. Christoph B.  in Rechtskraft.  Wie es  bei  derartigen Verhandlungen  Usus
ist, wurde er auch befragt, ob er die sichergestellten Gegenstände wieder ausgefolgt haben
möchte.  Wie von einem  Kinderschänder nicht anders zu erwarten, bejahte er diese Frage.
Denn in  diesen Kreisen  dürften Festplatten  mit dementsprechenden  Inhalt,  sowohl einen
finanziellen, als auch einen ideellen Wert darstellen.

Festplatte wurde vernichtet

Nun  passierte am  LG Korneuburg ein kleiner Fauxpas.  Leider verabsäumte das Gericht,
einen Bescheid zur  Einziehung und Vernichtung  der intakten  Festplatte zu veranlassen.
Offenbar hatte niemand mit der Chuzpe des Dr. B. gerechnet. Die beiden defekten Hard
Disk bekam er wieder ausgehändigt.
Jene Festplatte, die in Ordnung war und auf der sich dementsprechendes Bildmaterial
befand, wurde vernichtet. Dieser Vorgang entspricht auch dem logischen  Menschen-
verstand.  Kein Richter käme  auch auf  die Idee  einem Bankräuber  seine Waffe oder
einem Drogendealer seinen Stoff wieder auszuhändigen.
(Symbolfoto)
Festplatte mit Kinderporno-Bilder wurde amtlich vernichtet

Kinderschänder beruft sich auf seine Rechte

Den Formalfehler des  LG Korneuburg macht sich  Dr. Christoph B.  zu Nutze und klagte
beim Oberste Gerichtshof (OGH), da seiner Meinung nach das Grundrecht auf Eigentum
vom Strafgericht missachtet worden war.  Wer nun glaubt, dass die Klage des verurteil-
ten Kinderschänders abgewiesen wurde, der befindet sich schwer im Irrtum.

Der  Oberste  Gerichtshof gab  Dr. Christoph B.  recht und  erkannte  darauf,  dass das
Grundrecht auf Eigentum verletzt wurde. Unter diesem LINK können Sie das OGH-Urteil
downloaden.

Kostenersatz durchaus möglich

Mit diesem OGH-Urteil hat  Dr. B. nun die Möglichkeit,  ein Amtshaftungsklage  gegen die
Republik Österreich anzustrengen.  Sollte er dieses  Verfahren gewinnen,  wobei uns das
nach dem OGH-Spruch nicht wundern würde, müsste die Republik ein Kostenersatz für
die vernichtete Festplatte leisten.
In diesem Fall würde nur noch die Frage offen bleiben,  wären nur die Kosten für die Fest-
platte zu erstatten, oder müsste der Staat (Steuerzahler) auch den Wiederbeschaffungs-
wert der Kinderporno-Bilder bezahlen?
*****

2011-02-15
 

Jagd auf den schönen Karli

 

Grüne beweisen Humor

Dass dieses  Online-Magazin nicht  unbedingt  grünorientiert ist,  geben wir  offen zu. Für
uns  sind die  Grünen realitätsfremd und in ihrer  Frustration völlig humorlos.  Da erstaunt
es direkt, dass die Grünfraktion mit folgender Webseite ein wenige Humor, in einer durch-
aus ernsten Angelegenheit beweist.
Screen: gruene.at

Mit dieser satirischen Webseite,  die jedoch einen  ernstzunehmenden Hintergrund hat,
haben die Grünen den Nagel auf den Kopf getroffen. Karl Heinz Grasser darf sich nicht
wundern, dass ihn derart an den Karren gefahren wird,  wenn er folgende  Zitate wie in

diesem Video von sich gibt.

Quelle: youtube.com

Grasser sollte den Bogen nicht überspannen

Denn wer seine  Unschuld mit einem Leserbrief untermauert  in dem ihm versichert wird,
dass  er zu schön,  zu intelligent,  zu gut ausgebildet  und auch  noch mit  einer schönen
und reichen Frau verheiratet ist und soviel Glück ein einzelner Mensch nicht haben darf,
darf sich  nicht wundern wenn seinen ständigen  Unschuldsbeteuerungen kein Glauben
mehr geschenkt wird.Wir wissen nicht ob  Herr Grasser strafrechtlich  relevante Taten  zu verantworten hat und
das festzustellen wird auch Aufgabe eines unabhängigen Gerichtes sein. Der ehemalige
Finanzminister ist sicher kein dummer Mann, aber er sollte den Bogen mit derartigen TV-
Auftritten nicht überspannen.

In der richtigen Partei

Nebenbei hat er aber auch großes Glück, dass er in der richtigen Partei ist. Denn selbst
als es offiziell wurde,  dass er als Finanzminister doch glatt vergaß Steuern zu bezahlen
und diese  Angelegenheit mit  einer Selbstanzeige  und für ihn  läppische 18.000,- Euro
Nachzahlung  vom Tisch fegte,  ging  lediglich  ein kurzes  Raunen durch  die Schwarze
Riege.Bei dieser mehr als optischen Schieflage, hätte ihn die SPÖ dem politischen Gegner zum
Fraß vorgeworfen.  Die Roten haben dies bereits mit dem Ex-Bawag Chef, Helmut Elsner,
eindrucksvoll bewiesen.  Und das  unterscheidet die  SPÖ von der ÖVP.  Egal ob Grasser
nun schuldig oder unschuldig ist,  haben sie  bis dato  Charakterstärke gezeigt  und nicht
einen eigenen Mann dem politischen Gegner geopfert.*****
2011-02-14
 

Islamische Asylantenwelle


Asylantenwelle wird erwartet

Wie aus etlichen Pressemeldungen und Medien zu erfahren ist, hat Europa mit einer Welle
von  Asylwerbern  aus  Ländern  wie  Tunesien und  Ägypten zu rechnen.  Laut der  Linken
Szene,  beginnt sich die Demokratiserung in diesen islamischen Ländern bereits durchzu-
setzen.

Wenn die rechtschaffenen  Demokraten in den islamischen Staaten verbleiben,  stellt sich
die berechtigte Frage,  wer sind dann  diese Leute,  welche in  europäischen Ländern um

Asyl ansuchen und sich nach Möglichkeit in die soziale Hängematte legen werden?

Österreich scheint  sich jedenfalls auf diese  Asylantenwelle vorzubereiten.  Ein Leser hat

uns folgendes Formular zugesandt.



Wir zweifeln  zwar die  Echtheit dieses  Formulares an,  können uns aber  nicht verkneifen
anzuführen, dass einige Fragen mit Sicherheit ihre Berechtigung haben.

*****

2011-02-13
 

Der Linke Mob darf wieder jubeln


Schusswechsel in Hirtenberg

Wie in den Medien bereits ausführlich berichtet wurde, gerieten zwei Polizisten am Freitag-
nachmittag  in  Hirtenberg  in  einen  Schusswechsel.  Die zwei  Beamten  fahndeten  nach
einem  34-jährigen Mann,  der am 1. Februar in  Wiener Neustadt  eine Haftstrafe  antreten
hätte sollen.

Der Gesuchte eröffnete  das Feuer  auf die Beamten und diese erwiderten dieses. Bei der
Schiesserei kam der Angreifer  ums Leben und  die beiden Polizisten wurden schwer ver-
letzt.  Der  genaue  Tathergang konnte  aus  verständlichen Gründen  nicht sofort  rekons-

truiert werden,  da die beiden  Polizeibeamten  mit Schussverletzungen  ins Spital einge-
liefert wurden.

Ein Polizist verstorben

Heute nachmittag erlag einer der Polizisten im Landesklinikum Wiener Neustadt, seinen
schweren Schussverletzungen,  während der andere  mit ebenfalls  schwersten Verletz-
ungen im UKH Wien-Meidling liegt.

Während Vertreter der FPÖ, der ÖVP und die Innenministerin unverzüglich zum Ableben

des  Beamten  Stellung  nahmen und ihr  Mitgefühl ausdrückten,   hörte man  seitens der
SPÖ und den Grünen bis jetzt  (22:30 Uhr)  kein einziges Wort.

Seit Krems ticken die Uhren anders

Der  Fall  Krems  hat  bewiesen,  wie Linke Gutmenschen  gegen  einen  pflichtbewussten
Polizeibeamten Stimmung machen konnten,  so dass dieser die Nerven wegschmiss und
etwas gestand, was er gar nicht verbrochen hatte. Der Richter verurteilte den Beamten zu
einer bedingten Haftstrafe und der Linke Mob jubelte.

Seit dem Urteil (normalerweise hätte es gar keinen Prozess geben dürfen)  des LG Korneu-
burg im „Fall Krems“, wo der Polizist im August 2009, unserer Meinung nach einen gerecht-
fertigten Schusswaffengebrauch  gegen einen rumänischstämmigen Einbrecher anwandte,

ticken bei der Exekutive die Uhren offenbar anders.

Der Linke Mob darf wieder jubeln

Offenbar vor lauter Sorge, nicht wie ihr Kremser Kollege zu einem erfundenen Geständnis
gezwungen  zu werden,  wenn sie  gerechtfertigt von  der Schusswaffe Gebrauch machen,
verzichten Polizisten lieber auf eine geeignete Eigensicherung. Dies hätte im vorigen Jahr
beinahe einem Wiener Polizeibeamten das Leben gekostet,  als er bei einer Verkehrskon-
trolle, von einem serbischen Berufsverbrecher angeschossen wurde.

Nun  ist der eine  Polizist tot und beim  anderen besteht noch  zumindest  die theoretische
Möglichkeit ihm den Prozess zu machen,  soferne er seine Verletzungen überlebt. Jeden-
falls hat der Linke Mob wieder Grund zu jubeln.

*****

2011-02-12
 

Achtung vor Allgemeiner Gewerbeverwaltung


Renaissance einer alten Abzockmasche

Unternehmer  sind  verpflichtet,   eine sogenannte  „kleine Bilanz“  zu erstellen  und diese
dann zwangsweise  in der Wiener Zeitung  veröffentlichen zu lassen.  Ohne diese Zwangs-
inserate und diversen Subventionen, wäre diese Zeitung ohnehin schon längst Geschichte.

Aber zum eigentlichen Thema.  Eine alte Abzockmasche  scheint wieder  Renaissance zu

haben. Ein Unternehmen, ohne korrekten Firmennamen und mit einem Postkasten als Fir-
mensitz, sucht sich aus der Wiener Zeitung, Firmendaten zu den eingereichten Jahresab-
schlüssen heraus.

Dann versendet dieses Unternehmen, soferne man es überhaupt als solches bezeichnen

kann,  unter der Aufmachung „Allgemeine Gewerbeverwaltung“,  welche offenbar einen
amtlichen Charakter vortäuschen soll, an ahnungslose Unternehmer(innen) Rechnungen.


Dieses Schreiben erhielten etliche österreichische Unternehmer(innen) im Jänner und

Februar 2011. Man beachte den vorgetäuschten amtlichen Charakter, dieses als Rech-
nung getarnten Angebotes.

Achtung vor irrtümlicher Einzahlung

Da Unternehmer(innen)  heutzutage ohnehin schon in  übermäßiger Bürokratie  ersticken,
kann  es  leicht  passieren,  dass  dieses  Abzockschreiben  mit  einer  neuen  Zwangsvor-
schreibung verwechselt wird. Denn dass es sich in Wirklichkeit um ein Offert handelt, wird
im Kleingedruckten bekanntgegeben.

Als  Gegenleistung für  Euro 543,83  wird die  Eintragung  in einer billig  aufgemachte und
völlig unbekannten Webseite offeriert.  Dagegen tut sich aber in der Google-Suchfunktion
einiges, wenn die Adresse der angegebenen Homepage eingetippt wird. Nämlich etliche

Seiten von Hinweisen über die Unseriösität der „Allgemeinen Gewerbeverwaltung“.

In „Deutschland“  dürfte den  Versendern dieser  Abzockschreiben der  Boden bereits zu
heiß geworden  sein und so verlagerte man  offensichtlich die  Geschäftstätigkeiten nach

Österreich.  Sollten Sie ebenfalls  eine derartige Rechnung erhalten haben,  dann depo-
nieren Sie diese bitte in der Rundablage.

*****

2011-02-12
 

Grüne wollen Sicherheit bestrafen


Grüne agieren gesundheitsfeindlich

An der Gesundheit, Sicherheit und der damit verbundenen körperlichen Unversehrtheit der
Bevölkerung,  dürfte den Grünen offenbar  nicht sehr viel gelegen sein.  Wer den ständigen
Ausführungen und Plänen  der Grünen folgt,  kommt unweigerlich zum Schluss,  dass diese
so viele Leute wie möglich aufs Fahrrad setzten wollen.
Den Grünen scheint es augenscheinlich egal zu sein, ob Personen jeder Witterung und den
zusätzlichen  Gefahren des  Straßenverkehrs  ausgesetzt  sind.  Fahrradfahren ist  zwar sehr
schön, aber nur dann wenn es sich der/die Betroffene aussuchen kann, wann er/sie diesem
Hobby frönen  will und nicht  bei jedem Wind und  Wetter zur Arbeit  radeln muss,  weil die
Grüne Fraktion das Autofahren unerschwinglich machen will.
Personen die ihrem persönlichen Sicherheitsgefühl Rechnung tragen wollen, werden von
den Grünen  mit abwertenden  Worten diskriminiert,  wie dies heute die Grüne Verkehrs-
sprecherin Gabriela Moser eindeutig unter Beweis stellte, indem sie folgende Aussage tät-
igte.

Aussage von Gabriela Moser

„Die  Mutlosigkeit der  Regierung  bei der  gerechten  Besteuerung  von Spritfressern ist
schuld  daran,  dass sich – wie  vom VCÖ  heute aufgezeigt – der  Boom  spritfressender
Groß- Pkw  a la SUV in  den  Großstädten  und im  Flachland  fortsetzt.  Leistungsstarke
allrad- und  meist  dieselgetriebene  Riesen-Kisten  treiben  den Spritverbrauch  der Kfz-
Flotte in die Höhe,  sind speziell in den Städten aber selbst fürs Bezwingen der Gehsteig-
kante vor dem In-Lokal völlig unnötig.“

Soll Sicherheit bestraft werden?

Es ist keine Mutlosigkeit der Regierung,  sondern ein aktives Mitdenken in punkto Sicherheit,
dass  bei den  Grünen offenbar  fehlen dürfte.  Es sind  fast ausnahmslos  Familienväter,  die
ihre Kinder in Sicherheit wissen wollen und nicht mehr so junge Personen, die zum Kreis der
SUV-Käufer zählen. Diese Käuferschicht ist sicher nicht jenen Personen zuzuordnen, welche
sich über Gehsteigkanten vor In-Lokalen einparken.
Warum soll der Erwerb und die Nutzung eines sicheren Autos bestraft werden?
Stabiler und großzügiger Innraum, gewährleisten bequemen Komfort und Sicherheit.

Sind SUV-Fahrer ein Verkehrsrisiko?

Auch ist eine weitere Aussage von Moser höchst erstaunlich, denn sie meint, SUV-Absatzre-
korde seien für die Verkehrssicherheit schlecht.  Offenbar hat die Grüne Verkehrssprecherin
keinen einzigen Blick in die Unfallstatistik riskiert,  denn sonst hätte sie festgestellt, dass SUV-
Fahrzeuge in dieser kaum vertreten sind.
Zum Ersten sind es die gemäßigten Fahrer, zum Zweiten verlocken diese Autos nicht zum
rasen (sondern animieren zum Gleiten)  und zum Dritten  ist es die  weit geringere erreich-
bare Höchstgeschwindigkeit und der langsamere Beschleunigungswert eines SUV,  warum
diese  Fahrzeuge  kaum in  Unfälle  verwickelt sind.  Ein zuschaltbarer  Allrad,  welcher von
Moser kritisiert wird, erhöht zudem noch die Verkehrssicherheit.

Smart vs. Porsche

Moser lehnt sich mit ihren erstaunlichen Aussagen an den Grünnahen VCÖ an, der in einem
heutigen  Beitrag auf seiner  Webseite,   mit einem  unseriösen  Vergleich glänzt.  Folgender
Screen beweist, dass der VCÖ, aus welchem Grund auch immer, mit zweierlei Maß misst.
 
Screen: vcoe.at
Während das KIA-SUV Modell mit 7 bis 8 Liter Spritverbrauch auf 100 Kilometer angegeben
wird, dienen beim Skoda Oktavia die Herstellerdaten von 4,8 Liter Diesel pro 100 Kilometer.
Wir haben uns  die Mühe gemacht,  auf den Webseiten jener  Autorepräsentanten nachzu-
sehen, deren Modelle der VCÖ für seinen Vergleich herangezogen hat und sind auf ein völlig
anderes Ergebnis gestoßen.
Vielleicht liegt unser Geheimnis darin, dass wir Fahrzeuge mit der gleichen Motorleistung ver-
glichen haben. Nun zu unseren Vergleichsrecherchen:

KIA Sportage 2,0CRDi, mit 1995 ccm Hubraum und 136 PS. Dieser Pkw wird vom Herstel-
ler mit folgenden Verbrauchswerten angegeben: 5,1 bis 6,8 Liter Diesel auf 100 Kilometer.

Skoda Oktavia 2,0 TDI CR D-PF,  mit 1968 ccm  Hubraum  und 138 PS.  Dieser Pkw wird
vom Hersteller  mit folgenden  Verbrauchswerten angegeben:  4,5 bis 6,7  Liter Diesel auf
100 Kilometer.

Was hält der VCÖ eigentlich von seinen Leser(innen)?

Wenn der VCÖ seine Leser(innen) für derart  beschränkt hält,  dass er ihnen nicht zutraut,
mit einem  Zeitaufwand von etwa 30 Minuten die Wahrheit herauszufinden,  wäre es gleich
besser gewesen,  den Verbrauchsunterschied  eines Smart mit einem Porsche Cayenne zu
vergleichen.
Der erhöhte  Verbrauch eines SUV im Vergleich zu einem „normalen“  Pkw liegt in einem
vernachlässigbaren  Bereich und damit wurde  die Aussage von den spritfressenden SUV-
Monstern in  den Bereich  der Märchen und  Sagen verwiesen.  Mit  unserem  Vergleich ist
der Beweis  erbracht,  dass  SUV-Fahrzeuge  auch keineswegs  mehr gesundheitsgefährd-
ende Stickoxide  (eine Feinstaub-Vorläufersubstanz)  verursachen,  als  gleichmotorisierte
„normale“ Pkws, sowie uns dies Frau Moser Glauben machen will.
Erstaunlich erscheint auch die Aussage der  Grünen Verkehrssprecherin, dass  Käufer(in-
nen) und Nutzer(innen) von SUV, stärker zur Kasse gebeten werden müssen.  Damit will
Moser jene Leute bestrafen, die auf Sicherheit mehr Wert legen und sich nachweislich im
Straßenverkehr korrekt verhalten, da sie kaum in Verkehrsunfälle verwickelt sind.
*****
2011-02-11
 

Internet-Betrug


Betrug mit ungerechtfertigten Rechnungen

Das in London ansässige Unternehmen „Apps World Ltd“ verschickt derzeit massenweise
ungerechtfertigte Rechnungen und Mahnungen für den Download von Smartphone-Apps.
Dutzende Österreicher haben bereits solche Rechnungen erhalten und sich in den letzten
Tagen  verunsichert  an  den  Internet Ombudsmann gewandt.  Der  Internet Ombudsmann
( www.ombudsmann.at )  hat umgehend  die zuständigen  Behörden  informiert  und  emp-
fiehlt allen Konsumenten, sich nicht einschüchtern zu lassen: Rechnungen für Leistungen,
die nicht bezogen oder bestellt wurden, muss man auch nicht bezahlen. Generell wird vor
der Nutzung von Angeboten der „Apps World Ltd.“ gewarnt.

App-Downloads

Mobiltelefone, auf denen zusätzliche Software-Anwendungen  (so genannte „Apps“)  in-
stalliert  werden können,  liegen derzeit  voll im Trend.  Das Kaufen  und der  Download
dieser kleinen Software-Programme erfolgt dabei meist mit einem einfachen „Klick!“ am
Handy oder via App-Plattform im Internet. Viele dieser „Apps“ sind gratis oder sehr billig
erhältlich.  Der Erfolg beschert den  Programmierern und  Betreibern der  Vertriebsplatt-
formen dennoch weltweit Milliardenumsätze. Bezahlt werden die Apps meist via Kredit-
karte, deren Daten oft in den „App-Stores“ hinterlegt werden müssen.

Das in  London ansässige Unternehmen  „Apps World Ltd.“,  geht jedoch einen anderen

Weg, um arglose Konsumenten, um ihr Geld zu erleichtern. „Apps World Ltd.“ verschickt
derzeit  im gesamten  deutschsprachigen Raum wahllos Rechnungen bzw. Mahnungen
per Post oder E-Mail und fordert Geld für den Download von „Apps“ ein.

Das Adress-Material  inkl. weiterführender Informationen  zu den Empfängern,  die un-
aufgefordert als „Beweis“ der tatsächlichen Bestellung angeführt werden, dürfte dabei
einfach von klassischen Adress-Vermarktern eingekauft worden sein.

Webseiten gar nicht existent

„Apps World Ltd.“  fordert von  bis zu 96 Euro  von  den  überraschten  und  verunsicherten
Rechnungs-Empfängern.  Angebliche Leistung:  Nutzung von Websites  wie zum  Beispiel
myappsland.com, my-appsland.de oder www.top-apps24.com für den Download von nicht
näher  bezeichneten „Apps“.  Die Seiten sind  teilweise nicht vorhanden.  Wenn auf diesen
überhaupt eine Registrierung möglich ist, können keine Apps heruntergeladen werden.

Alle Rechnungsempfänger, die sich mit der Bitte um Hilfe an den Internet Ombudsmann

gewandt haben,  geben außerdem  unisono  und absolut  glaubwürdig an,  keine dieser
Webseiten jemals genutzt zu haben. Viele Rechnungsempfänger verfügen nicht einmal
über ein Smartphone, das die Nutzung von „Apps“ erlauben würde.

Beratung und weitere Informationen für Betroffene bietet der Internet Ombudsmann unter
www.ombudsmann.at. Download einer „Beispiel-Rechnung“ von „Apps World Ltd.“ hier…..

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2011-02-10

 

Abkassieren um jeden Preis


Vignettenkontrolle zu Stosszeit

Im Beitrag  „Asfinag-Kontrolle verursachte Verkehrschaos“  haben wir  dem staatlichen
Autobahnbetreiber  quasi  unterstellt,  seine  Abkassiermethoden  ohne  Rücksicht  auf
Verluste durchzuführen. Grund hiefür war eine Vignettenkontrolle auf einer Zufahrt zur
A23 während der Stoßzeit.
Offenbar war die Verursachung eines Verkehrschaos für die Asfinag kein Problem,  wenn
die Kasse stimmt.  Auch die Mitarbeiter des staatlichen Autobahnbetreibers beäugten wir
mit  Argwohn.  Sind  doch  bei der  Kapperltruppe etliche  Personen dabei, die sich als
Möchtegern-Polizisten fühlen, nur weil ihnen eine Uniform verpasst wurde.

Im Zweifel für…..

Nach Erscheinen des eingangs erwähnten Beitrags, rief ein Verantwortlicher der Asfinag
in der Redaktion  an und führte mit  einem Redaktionsmitarbeiter  ein langes Gespräch.
Der  Anrufer  versuchte  Glauben zu machen,  dass  es  nicht im  Interesse  der Asfinag
läge,  absichtlich ein  Verkehrschaos zu verursachen,  um durch  Kontrollen  mehr Geld
einzubringen. Die Situation wäre mehr oder weniger ein Zufall gewesen. Auch wären alle
Asfinag-Mitarbeiter bestens geschult.
Ganz haben wir dem Mann zwar nicht geglaubt, dachten aber „im Zweifel für den Ange-
klagten“ und ließen die Sache auf sich beruhen.  Dass jedoch  nichts so fein gesponnen
ist, um nicht ans  Tageslicht zu kommen,  beweist ein heutiger  Kronen Zeitungs-Artikel,
den wir vorerst für einen verfrühten Aprilscherz hielten.
Zum Original Krone-Beitrag Bild anklicken
Screen: Krone Print vom 09.02.2011

Tagesordnung: Autodiebstahl

Da erlebte eine Frau eine Situation, welche seit Öffnung der Ostgrenzen an der Tages-
ordnung steht, nämlich dass ihr Auto gestohlen wurde. Die Frau verständigte  an Ort
und Stelle die Polizei,  aber auch eine sofort eingeleitete Alarmfahndung verlief erfolg-
los.
Der Pkw wurde einige Zeit später in Kärnten aufgefunden und vom Dieb fehlte natür-
lich jede Spur. So weit so nicht gut. Und jetzt wird es in der Tat erstaunlich. Der Dieb
benützte bei seiner Fahrt die Autobahn und geriet  auf der A23  in eine automatische
Vignettenkontrolle.

Hat die Asfinag ein eigenes Gesetzbuch?

Da die Dame  nicht auf mautpflichtigen Strassen fährt,  war ihr Pkw auch nicht mit einer
Autobahn-Vignette versehen.  Aus diesem Grund schickte ihr die Asfinag eine Rechnung
über die Ersatzmaut.  Die vorgelegte Anzeigenbestätigung  der Polizei bewog den staat-
lichen Autobahnbetreiber zu folgender Mitteilung.
Screen: Krone Print vom 09.02.2011
Es muss ein eigenartiges Gesetzbuch sein in dem steht, dass eine Person für eine Sache
verantwortlich ist,  bei der ihr  durch Diebstahl  die Verfügungsberechtigung  über diese
entzogen wurde. Diesen Paragrafen würden wir sehr gerne sehen.
Nach der Logik der Asfinag hatte die  Frau aber mächtiges Glück,  dass der Dieb nieman-
den totgefahren hat.  Folgt man nämlich der  Schlussfolgerung des staatlichen Autobahn-
betreibers, müsste sich die Bestohlene dann zumindest  wegen Beteiligung an einer fahr-
lässiger Tötung vor Gericht verantworten.

Logisches Denken? Fehlanzeige

Wie dieser Fall beweist,  haben wir mit  unserem eingangs erwähnten  „Beitrag“ gar nicht
so Unrecht gehabt. Der Asfinag geht es offenbar nur ums Abkassieren, egal um welchen
Preis.  Auch ihre Antwort an die Bestohlene lässt jegliches logische Denken missen,  da in
dieser Angelegenheit gar keine  Kulanz von Nöten ist.  Denn diese würde ein Verschulden
der Bestohlenen voraussetzen.
Die Frau konnte beim besten Willen nicht die Fahrtroute des Autodiebes beeinflussen und
daher trifft sie in diesem Fall keine Schuld.  Soviel zum  logischen Denken und der bestge-
schulten Mitarbeiter(innen) der Asfinag.
*****

2011-02-09
 

Anleitung zum Drogenmissbrauch


Virtueller Besuch bei alten Bekannten

Dass Plädoyer der Grünen Sozialsprecherin,  Birgit Hebein,  für die Freigabe von Cannabis
und die  Vergabe von Heroin  auf Krankenschein,  hat uns  wieder  einmal veranlasst,  die
Giftler-Webseite „www.cannabis.at“ zu besuchen.  Zu unserem Erstaunen stellten wir fest,
dass dieses auch unter „www.marihuana.at“ aufgerufen werden kann. Dies hat offensicht-
lich den Sinn,  dass sich ja kein Junkie  verirrt und  auf der richtigen Webseite landet.
Wir haben schon vor längerer Zeit über die erstaunlichen Beiträge auf „cannabis.at“ be-
richtet  und  richtigerweise den Vorwurf  gemacht,  dass auf dieser  Webseite  unter an-
deren ganz unverblümt Anleitungen zum Drogenmissbrauch veröffentlicht werden.
Mann, war das Theater groß,  als die Giftlertruppe vom ERSTAUNLICH-Beitrag in Kenntnis
gelangte. Es wurde uns sogar die zweifelhafte Ehre zuteil, dass uns ein ganzer Thread auf
der Rauschgift-Seite gewidmet wurde.

Doch keine Präventions-Webseite

Auch kommentierten User und  Admins der Junkie-Homepage, auf  „www.erstaunlich.at“
beschimpften  teilweise  den Herausgeber  und  versicherten  offenbar  im Drogenrausch,
dass auf „www.cannabis.at“  keine Anleitungen zum Drogenmissbrauch gegeben werden.
Vielmehr sei die Webseite zur Aufklärung und Gefahrenprävention gedacht.
Dass  dies  damals  schon eine  Lüge war,  bestätigt sich  wiederholt mit unserem heutigen
Artikel. Wir fanden zahlreiche  Beiträge die weder mit Aufklärung, noch mit Präventivmass-
nahmen  das geringste zu tun haben.  Ein besonderes  Schmankerl  möchten wir unseren
Leser(innen) präsentieren, welches vom User Damon am 13.01.2011 verfasst wurde.
Zur Originalansicht Bild anklicken
Screen: „www.cannabis.at“
Wenn Ikea so präzise Beschreibungen hätte, wäre das Regal „Billy“ im Nu zusammenge-
baut.  Wer bis jetzt noch nicht  wusste wie man Heroin konsumiert,  weiß es spätestens
nachdem er die Anleitung von Damon gelesen hat.

Zuerst nasal, dann intravenös in den Abgrund

Zum Einstieg empfiehlt der Spezialist, Heroin nasal zu konsumieren ehe man dazu übergeht,
sich die  Teufelsdroge intravenös zu spritzen.  Die Anleitung zur  intravenösen Konsumation
ist  allerdings  auch nicht von  schlechten  Eltern.  Wenigstens gibt er zu,  dass er selbst auf
einer  „Mordsdosis“  ist und dies bedeutet  wohl im Klartext,  dass der  gute Mann schwer
süchtig ist.
Also  bestätigt  sich  unsere  Annahme,  dass  besagte  Webseite  ein  Sammelbecken  von
Giftlern ist. Fast bizarr mutet es an, wenn User Damon nach seiner ausführlichen Anleitung
zum Drogenmissbrauch, dem zukünftigen Leidesgenossen wünscht, er möge es genießen.
Spaßig  hingegen ist  seine  Aussage: „wenn du mit Hirn vorgehst, wird alles gut“.  Wenn
jemand  mit Hirn vorgeht,  würde er  sich mit  absoluter  Sicherheit  kein Heroin spritzen.
 

Die Grüne sollten einmal wirklich nachdenken

Wir sind schon jetzt auf die Kommentare gespannt, die auf dieser Gifler-Homepage, be-
züglich unseres  Beitrages geschrieben  werden.  Jedenfalls steht  es mit Sicherheit fest,
dass auf „www.cannabis.at“ Anleitungen zum Drogenmissbrauch veröffentlicht werden.
Angesichts solcher Auswüchse sollten die Grünen noch einmal in sich gehen und nach-
denken,  wie sinnvoll die Freigabe  der Einstiegsdroge  Cannabis und Heroinabgabe auf
Krankenschein wirklich wäre.  Denn der User Damon  hat mit Sicherheit seine Drogen-
karriere, auch mit dem „ach so“ harmlosen Haschisch-Zigaretterl begonnen.
*****

2011-02-08
 

Die Grüne Bettler-Lobby


Gerechtfertigtes Bettelverbot

Am 5.September 2010, haben wir den Beitrag „Die Grünen und die Bettelmafia“ verfasst.
In diesem  ging es  um  das  Wiener Landes-Sicherheitsgesetz,  welches  das  aggressive,
organisierte und seit Juni 2010 auch das gewerbsmäßige Betteln verbietet.

Sinn  dieses Gesetzes ist es,  dem Menschenhandel  der organisierten  Bettelmafia  einen
Riegel  vorzuschieben.  Diese kriminelle Organisation  hielt Menschen wie Tiere gefangen
und schickte sie auf den  „Bettelstrich“.  Frühmorgens wurden meist die behinderten
Menschen  auf ihre  „Standplätze“ gebracht  und Abends  wieder  eingesammelt. Das
erbettelte Geld mussten sie ihren Peinigern abliefern.

Während der Nachtzeit wurden die gequälten Personen in winzigen Wohnungen gefangen
gehalten.  Bis zu  20 Personen mussten  sich ein  Zimmer teilen und durften dieses nur zur
„Arbeit“ verlassen. Die Bosse verweilten in Luxusvillen und vereinnahmten bis zu 200.000,-
Euro monatlich durch ihre Bettelsklaven.  Über diese Vorfälle  und die  damit verbundenen
polizeilichen Verhaftungen, gibt es zahlreiche Zeitungsberichte.

Die Bettelmafia ist über Verfassungsklage erfreut

Der Grüne Stadtrat  David Ellensohn meinte zum Bettelverbot in einer Presseaussendung
am  30.August  2010  folgendes„Das  Gesetz  verstoße  dabei  gegen  die  Freiheit  der
Gewerbstätigkeit,  das Recht auf Achtung des Privatlebens  und verletze auch den Gleich-
heitssatz“.
Er und noch einige Grüne Gutmenschen unterstützen daraufhin eine  Verfassungsklage
der Bettlerin Martina S. Diese hatte sich an den Verfassungsgerichtshof gewandt, da sie
sich in ihrem Recht auf Freiheit der Gewerbsausübung verletzt sah.
Screen: Die Grünen Wien
Wir haben im damaligen Beitrag der Hoffnung Ausdruck verliehen, dass diese Klage im
Interesse der Bettelsklaven  abgewiesen wird. Denn nur ein derartiges Gesetz kann die
Versklavung von Menschen, für die Bettelmafia uninteressant machen.

Hebein bestreitet die Existenz der Bettelmafia

Die Sozialsprecherin der Grünen Wien, Birgit Hebein, meint heute, dass es noch immer
keine  Beweise für  das  Vorhandensein  von mafiösen  Hintermännern  und kriminellen
Banden gäbe.  Mit dieser Aussage  bestätigt Hebein  den Erfolg des gesetzlichen Bettel-
verbotes, obwohl dies natürlich nicht in ihrem Sinn war.
Offenbar hat die Bettelmafia  zwischenzeitlich begriffen,  dass das Geschäft auf Grund des
Gesetztes und den damit verbunden Kontrollen nicht mehr lukrativ ist und haben davon
Abstand genommen, weiterhin Menschen zu versklaven um sie auf den „Bettelstrich“ zu
schicken.  Möglicherweise hat Hebein die  fundierten Pressemeldungen bezüglich der Bet-
telmafia für Zeitungsenten gehalten.  Auch dürfte sie die im Vorjahr stattgefunden,  zahl-
reichen  Festnahmen  von Mitgliedern  dieser  kriminellen  Organisationen  nicht  realisiert
haben.

Hebein plädiert auch für Drogenfreigabe

Frau Hebein meint auch, dass sich die viele Strafen des gesetzlichen Bettelverbotes gegen
Obdachlose  und Drogenkranke  richten,  die hin und wieder einen Euro schnorren.  Dass
das Klientel der Drogenkranken, die sich einige Euros schnorren, nicht weniger wird, auch
dafür scheint die Grüne Sozialsprecherin Sorge zu tragen.
Laut einer  APA-OTS Aussendung vom 04.02.2011,  soll Hebein im Rahmen einer Podiums-
diskussion mit Schülerinnen und Schülern der AHS Theodor Kramer Straße in Wien Donau-
stadt, für die Freigabe von Cannabis und die Abgabe von Heroin auf Krankenschein plädiert
haben. Soviel zur Ernsthaftigkeit der Aussagen von Frau Hebein.

Nicht mehr erstaunlich, sondern schon unglaublich

Mit einem Ergebnis der Verfassungsklage gegen das Bettelverbot wird im Frühling zu rech-
nen sein. Ungeachtet dessen, vhaben wir bezüglich  des Bettelns ein wenig weiter recher-
chiert und sind auf der Webseite  „bettellobbywien“  gelandet. Was wir dort geschrieben
steht ist kaumvzu glauben.
Screen:  „bettellobbywien“
Das heißt  im Klartext,  dass diese  Leute im  Jahr 1996  aus der Slowakei  nach Österreich
eingereist sind. Die Slowakei war zu diesem Zeitpunkt definitiv noch nicht bei der EU, denn
der Beitritt erfolgte erst am 1. Mai 2004.  Da stellt sich  die  berechtigte Frage,  mit welcher
Lüge sich diese Roma den Grenzübertritt in die Alpenrepublik erschwindelten.

Die Arbeitsfaulheit in Person

Die  nächste  Lüge  dieser Leute ist,  dass sie  aus  ihrer verzweifelten  wirtschaftlichen
Situation  bei uns  Hilfe zu suchten.  1996 gab es in der  Slowakei noch eine systembe-
dingte Vollbeschäftigung.  Jede Person  hatte in diesem Land einen Job und war sogar
dazu verpflichtet, eine Beschäftigung anzunehmen.
Hätten es diese Leute mit ehrlicher Arbeit versucht, wären sie wohl kaum in eine wirt-
schaftliche Notlage geraten. Auf gut Deutsch bedeutet dies, dass diese Roma nur zu
faul waren, um einer geregelten Beschäftigung nachzugehen.
Die nächste  berechtigte  Frage die  sich stellt ist,  warum sind  diese Personen  noch in
Österreich und wurden nicht abgeschoben. Laut eigenen Angaben bestreiten sie ihren
Lebensunterhalt seit ihrer Ankunft,  aus der Bettelei.  Nicht einmal in  Österreich fanden
sie es der Mühe wert, sich einen Job zu suchen.
Vielleicht sollte der Autor, Wolfgang Pucher,  den Slogan „Ich will nicht betteln, aber
dürfen  muss ich“  in  „Ich will  nicht lügen,  aber dürfen muss ich“  umwandeln,
denn  ein solcher  trifft  bei  den  Aussagen  zu den  bettelnden  Roma-Clan,  den Nagel
genau auf den Kopf.
*****

2011-02-07
 

Das Rotlicht und das Rote Wien TEIL2


Magistrat genehmigt Sexstudios im Sperrgebiet

Wie  wir  bereits  im  Beitrag   „Das Rotlicht und das Rote Wien“  ankündigten,  haben  wir
mit Verantwortlichen einer Tageszeitung (Kronen Zeitung) über die Artikel-Veröffentlichung,
der Genehmigungen für Sexstudios  (grindige Minibordelle)  seitens des  Wiener Magistrats,
Gespräche geführt.
Uns lag daran,  dass eine breite  Öffentlichkeit  und auch  verantwortliche Personen der
Wiener Stadtregierung,  von diesen  doch etwas  erstaunlichen  Vorgängen in Kenntnis
gesetzt  werden.  In der  auflagenstärksten Tageszeitung  Österreichs,  erschien  heute
nachfolgender Artikel.
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe)

MA 36 ist maßgeblich daran beteiligt

Es ist in der  Tat erstaunlich,  dass das Wiener Magistrat,  bei dem auch die MA 36 maß-
geblich beteiligt ist, Genehmigungen für Sexstudios erteilt,  obwohl diese  in einer Sperr-
zone liegen. Entweder sind die zuständigen Beamten nicht in Kenntnis der Gesetzeslage
oder drücken aus welchen Gründen auch immer, beide Augen ganz fest zu.
Erstaunlich ist auch die Tatsache,  dass seitens  eines Beamten  der MA 36 die Empfehl-
ung an eine biedere Kaffeehaus-Betreiberin abgegeben wird,  ihr Lokal dem Rotlicht zur
Verfügung zu stellen, da man mit diesem keine Probleme habe.
*****

2011-02-07
 

Rauchen bald gratis?


Gastautoren-Beitrag

Heute sind wiederum ein paar Zigaretten um 20 Cent teurer geworden,
Zeit die  Hatz gegen Raucher  ein wenig mit dem  Rechenstift unter die
Lupe zu nehmen.  Als Quelle dient hierbei diese statistische
Stammlung:
http://www.infantologie.de/raucher/statistik.php
Also:
– „10 Zigarette am Tag verkürzen das Leben um 3 Jahre, 20 um 6 Jahre
und bei 2 Schachteln um 9 Jahre.“
– Die Kosten/Monat für Zigaretten belaufen sich bei 2 Schachteln/Tag
auf ca. 240 Euro.  Das macht im Jahr ca. 2.900,–Euro.
– die Mindestpension beträgt ca. 800,– Euro/Monat, macht ca. Euro
10.000,– Jahr.  In 9 Jahren sind das EUR 90.000,–.
– „ein Raucher verbraucht in seinem Leben etwa 5000 Euro mehr
medizinische Ressourcen als ein Nichtraucher.“
– somit bleiben EUR 85.000,– Euro Ersparnis für den Sozialtopf, wenn
jemand 2 Packungen/ Tag raucht.
  dividiert man diese  Ersparnis durch die  Kosten/Jahr ergibt das einen
Break-even von ca. 30 Jahren.   D.h. würde  der Staat die  Kosten fürs
Rauchen zur Gänze übernehmen, käme er erst nach 30 Jahren Gratis-
tschick an einen Punkt, wo es für den Staat teurer wird.
– daraus folgt,  dass Rauchen  staatlich gefördert  werden sollte – die
Leute sterben einfach früher und kosten den Staat in Summe daher
weniger Geld.
Mit besten Grüßen
Günther Richter
*****

2011-02-07
 

Spritpreis-Wahnsinn


Profitgier lässt Treibstoffpreise steigen

Pünktlich zum Semester-Ferienbeginn  schnellten die Treibstoffpreise gewaltig in die Höhe,
obwohl in den vergangenen Monaten die Preise für Heizöl und Treibstoff ohnehin drastisch
angestiegen sind.  So verteuerte  sich innerhalb  eines Jahres,  Heizöl um  30 Prozent  und
Diesel um mehr als 20 Prozent.  Grund für diesen exorbitanten Preisanstieg sind nicht etwa
gestiegene Rohölpreise oder sonstige Aufwände, sondern lediglich die Profitgier der Miner-
alölwirtschaft.

Dabei ist dieser Wirtschaftszweig an Ausreden nicht verlegen. Sei es eine Magenverstimm-
ung des  amerikanischen Präsidenten  oder die  zur Zeit  anhaltenden Unruhen in Ägypten,
alles dient als Vorwand zur Erhöhung der Treibsotffpreise.  Interessant sind auch die Preis-

steigerungen  zu den  Wochendbeginnen  oder  Ferienstarts.  Da kostet  der bereits  in den
Tankstellen-Tanks, ein und derselbe abgefüllte Treibstoff, mit einem Schlage mehr.

Augenauswischerei

Da gleicht es auch einer Verhöhnung der Bevölkerung, wenn die novellierte Spritpreis- Ver-
ordnung des Wirtschaftsministeriums, voll Stolz präsentiert und als Erfolg verkauft wird. Seit
1. Jänner 2011  dürfen die  Tankstellen die  Spritpreise  nur mehr  um zwölf Uhr  mittags er-
höhen.  Mit  dieser  Maßnahme  soll der  Wettbewerb  angekurbelt und  mehr  Transparenz
geschaffen  werden.  Wenn diese  Jubelmeldung nicht so traurig wäre,  könnte man  direkt
darüber lachen.

Als Animation zur geistigen Selbstbefriedigung, versucht das Bundesministerium für Wirt-
schaft, Familie und Jugend, mittels einer wöchentlichen APA-OTS Aussendung die Bevöl-

kerung zu beruhigen, in dem jedesmal erklärt wird, dass die Treibstoffpreise in Österreich
billiger als im EU-Schnitt liegen.

Das heisst, dass immerhin knapp die Hälfte der EU-Länder billigeren Treibstoff haben, als

der in Österreich erhältliche. Da stellt sich die berechtigte Frage,  warum wir nicht zu jenen
Ländern gehören, in denen die Preise für Treibstoff weit unter dem EU-Schnitt liegen.

Höchstpreisverordnung erforderlich

Am  20. Jänner  2011,  kritisierte  der  Nationalratsabgeordneten  Dr.  Martin Strutz (FPÖ),  im
Rahmen der  aktuellen Stunde  des österreichischen  Parlaments,  den Preiswucher  und die
unverschämte  Ausbeutung der  Autofahrer an  Österreichs Tankstellen.  Er brachte ein Maß-
nahmenpaket der Freiheitlichen ein, das einen gesetzlichen Preisstopp für Benzin sowie die
Festsetzung eines Höchstpreises für die  Dauer von sechs Monaten vorsieht.  Ein derartiges
Gesetz gibt es in Luxenburg und dieses verhindert einen übermäßigen und ungerechtfertig-
ten Preisanstieg.

Das von Strutzt eingebrachte  Maßnahmenpaket wird  vermutlich in  irgend einem Schreib-

tisch verschwinden, denn der Finanzminister hat an einer Höchstpreisgrenze für Treibstoff
kein Interesse. Verdient er doch an jedem verkauften Liter gut die Hälfte mit.

Der Finanzminister hat andere Sorgen

Erstaunlich ist es allerdings, wenn Josef Pröll (ÖVP) in der heutig ausgestrahlten ATV-Soap
„Die Fahnder“,  ein offenbar gefälschtes Mobiltelefon gekünstelt in seinen Händen hält und
erklärt, dass Fälschungen ein Schaden für die Volkswirtschaft sind.

Offenbar hat der Finanzminister noch nicht begriffen, dass ein überhöhter Treibstoffpreis in

Wirklichkeit  ein rigoroser  volkswirtschaftlicher  Schaden ist.  Denn jede  Semmel  wird per
Kraftfahrzeug befördert und dabei schlägt sich der Spritpreis auch auf den Preis dieses Ge-
bäcks nieder.

Auch verursacht  der hohe  Heizölpreis nicht  nur soziale Kälte,  sondern lässt  so manche

Räume kalt bleiben und einkommensschwache Personen und Mindestrentner frieren, die
sich aus  finanziellen Gründen  einen Literpreis  von knapp einem Euro nicht mehr leisten
können.

Angesichts dieser  Tatsachen werden  gefälschte Markenhandys  wohl das geringste Prob-

lem in Österreich sein. Es sei denn, der Finanzminister ist ein Vertreter dieser Markenlobby
und deren Sorgen liegen ihm mehr am Herzen, als jene der österreichischen Bevölkerung.

*****

2011-02-06
 

Achtung! Abo-Falle


Neuer Trick

Wer kennt sie nicht, die bunten vielversprechenden Webseiten auf denen das Blaue vom
Himmel versprochen  wird und natürlich alles gratis erhältlich ist?  Der Benutzer  wird nur
aufgefordert,  die Gratisangebote  per Mausklick zu bestätigen.  Kaum ist das geschehen,
ist dieser in eine Abo-Falle getappt.

Zu diesen Webseiten gelangt man meist,  wenn man im Internet surft  und sich in glaublich
interessante  Homepages  mit  Gratisangeboten  einwählt.  Dass  es  augenscheinlich  eine

völlig  neue  Art gibt,   Abos an den Mann, bzw. an die Frau zu bringen,  haben wir gestern
festgestellt. Im Mail-Briefkasten von ERSTAUNLICH, fand sich folgendes E-Mail.



Angebliche Umfrage für Uni

Da ersucht eine gewisse  Isabella L.,  augenscheinlich Studentin,  um 5 Minuten Zeit für die
 Beantwortung  ihres  Fragebogens.  Diesen  benötigt  sie  laut  ihren Angaben,  für  die Uni.
Gut,  dachte sich der Herausgeber dieses Online-Magazins, man soll jungen Menschen bei
ihren Aufgaben behilflich sein und so wurden die vorgegeben Fragen (etwa 30 an der Zahl)
im virtuellen Fragebogen per Mausklicks beantwortet.

Die Fragen  richteten  sich auf Ausrichtung  des Blogs,  vorhandene Kommentarfunktionen,

etc. und waren von harmloser Natur.  Also bestanden  auch keine Bedenken den virtuellen
Fragebogen auszufüllen und abzusenden.  Dafür war die Überraschung umso größer,  als
zirka 2 Stunden später dieses E-Mail einflatterte.



Aus vermeintlicher Studentin wurde Admin

Aus der vermeintlichen Studentin Isabella L.,  wurde zwischenzeitlich eine Administratorin
von „voycer.de“, die sich zwar nicht für die Beantwortung der Fragen,  aber dafür für eine
Abo-Bestellung bedankte. Ferner forderte sie zur Bestätigung eines Aktivierungs-Link auf,
 der offenbar  der nicht  getätigten  Abo-Bestellung,  einen  rechtlichen  Rückhalt geben
soll.

Jedenfalls war dieser erstaunliche Vorgang Grund genug,  voycer.de“ genauer unter die
Lupe die zu nehmen.  Es handelt sich dabei um eine  professionelle Webseite,  wie man
nachfolgenden Screen entnehmen kann.


Screen:  www.voycer.de

Doch nicht kostenlos?

Auch wird  bereits auf der  Startseite  versprochen  „Voycer ist für Alle & kostenlos“.
Dass dem  offenbar nicht so ist,  ergibt sich  aus den  Nutzungsbedingungen, denn in
diesen wird  der Benutzer  auf die Widerrufsbelehrung  hingewiesen. Dies wäre wohl
nicht notwendig, wenn die Nutzung dieser Webseite tatsächlich kostenlos wäre.


Screen:  www.voycer.de 

Selbstverständlich wurde den Herrschaften von „voycer.de“ mitgeteilt, dass kein Abo
bestellt wurde,  auch wenn seitens der  Firma Voycer möglicherweise dieser Eindruck
entstanden sein sollte. Bleibt uns nur noch, allen Blog-Betreiber die Empfehlung aus-
zusprechen,  sollten Sie  ein derartiges  E-Mail erhalten,  dieses ungeöffnet in den vir-
tuellen Papierkorb zu verschieben.

*****

2011-02-05

Update am 14.04.2011

Nachdem wir unserer journalistischen Sorgfaltspflicht nachkommen, informieren wir unsere
Leser(innen) von einem Schreiben der Firma „voycer.de“, welches uns von einem Vertreter
des Unternehmes gemailt wurde.  Folgender Ausschnitt aus  dem Mail betrifft die Berichter-
stattung von ERSTAUNLICH.



Damit stellt  „voycer.de“ klar,  dass es sich bei  den zugesandten  „Abos“ um einen kostenlo-

sen Dienst handelte. Damit ist die Bezeichnung „Abo-Falle“ für  „voycer.de“  nicht zutreffend.

Allerdings muß sich „voycer.de“  folgende Fragen von uns gefallen lassen.  Die Vorgangs-

weise  des Unternehmens war sehr  ungeschickt.  In unserer  hochsensiblen  Zeit schliesst
vermutlich jeder Computernutzer sofort auf ein kostenpflichtiges Abo, wenn er aufgefordert
wird eine  Abo-Bestätigung durchzuführen,  obwohl er kein Abo bestellt hat.  Auch der Aus-
druck „Abo“  war in diesem Fall sehr unglücklich gewählt.

Noch ungeschickter war es natürlich ohne Wissen der Studentin Isabella L., diese zur Ad-

min von „voycer.de“ zu machen und unter ihrem Usernamen „islok“ ein offizielles Mail an
jenen User zu versenden, der unverbindlich an einer Umfrage dieser Studentin teilnahm.

Wir hoffen  mit diesem  Update eventuelle  Missverständnisse  aus dem Weg geräumt zu
haben.

Die Redaktion

2011-04-14
 

Inhalts-Ende

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