Martin Bugelmüller
Es muss nicht immer Kaviar sein und so müssen es auch nicht immer die großen Ereignisse
aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft sein, über die dieses Online-Magazin berichtet.
Durch einen Leserhinweis sind wir auf eine recht erstaunliche Story aufmerksam geworden,
der eigentlich kaum jemand eine Bedeutung zumisst.
Allerdings könnte der Ausgang dieser Causa, in der Rechtsprechung eine gewisse Bedeut-
ung erlangen. Da gibt es einen gewissen Martin Bugelmüller, der eine Internetplattform be-
treibt, auf der er für das Forum von Freunden und Mitgliedern der Juridicum Rechtschutz-
gruppe und Freunden seiner Person, die Inanspruchnahme von Rechtshilfe unbürokratisch
und kostenfrei anbietet.
Kein Freund von Bugelmüller
Bevor wir uns mit dem erstaunlichen Angebot des Martin Bugelmüllers weiterbeschäftigen,
wollen wir Ihnen die Webseite „www.xlarge.at“ vorstellen, deren Betreiber offenbar nicht
zu den Freunden von Bugelmüller zählt. Auf diese Seite sind wir im Zuge unserer Recher-
chen gestossen.

Screen: xlarge.at
RAK klagte
Offenbar zählt die Oberösterreichische Rechtsanwaltkammer ebenfalls nicht zu Bugelmüllers
Freundeskreis und hat den Wohltäter und Menschfreund, beim Landesgericht Steyr geklagt.

Teures kostfreies Angebot
Kommen wir nun zur kostenfreien Rechtshilfe, die Martin Bugelmüller anbietet. Wenn jemand
nun kein Forums- oder persönlicher Freund des Wohltäters ist, bleibt ihm nur die Mitglied-
schaft in der Juridicum Rechtschutzgruppe, um von Bugelmüllers großzügigen Angebot Ge-
brauch machen zu können.
Screen: rechtschutzgruppe.at
Folgt man dem Link, wird es auf der folgenden Webseite erstaunlich. Denn dort werden den
beitrittswilligen Personen, saftige Mitgliedsgebühren offeriert.

Screen: webmart.de
Auch Freunde müssen zahlen
Aber auch als Freund des Martin Bugelmüllers, dürfte es mit der kostenfreien Rechtshilfe
nicht so wirklich klappen. Denn der Philanthrop, der es sich zur Aufgabe gemacht hat Perso-
nen die sich keinen Rechtsanwalt leisten können zu helfen, meint wortwörtlich.

Screen: martin-bugelmueller.at
Offenbar scheint Bugelmüller die Bedeutung von „kostenlos“ nicht zu kennen. Kostenlos
bedeutet nämlich nicht mit Kosten verbunden, frei, gebührenfrei, geschenkt, gratis, kostenfrei,
umsonst oder unentgeltlich. Als Nachschlagewerk können wir das weltweit anerkannte Inter-
netlexikon „Wikipedia“ empfehlen.
Allerdings wissen wir eines mit Sicherheit. Sollte der Wohltäter Martin Bugelmüller den Pro-
zess gegen die Oberösterreichische Rechtsanwaltkammer verlieren, wird das für ihn nicht
ganz kostenlos ausgehen.
*****
2011-03-01
{jcomments off}
Erstaunliches Inserat
Folgende Stellenausschreibung haben wir heute auf „unijobs.at“, Österreichs größter Job-
börse für Studenten- und Nebenjobs, gefunden. Das Erstaunliche an diesem Inserat sind
die Anforderungen welche gestellt werden, die mit der eigentlichen Arbeit als Kellner(in)
nicht das geringste zu tun haben.
Screen: http://www.unijobs.at
Feministisch, antipatriarchal und antiheteronormativ
Auf Grund dieser Stellenausschreibung werden Personen gesucht, welche die Rechte
der Frauen vertreten und gegen die Vorherrschaft der Männer eintreten. Weiteres soll
er/sie Heterosexualität nicht als normal ansehen.
Das muss wohl akzeptiert werden, denn in unserer heutigen Zeit ist es ja offenbar nicht
mehr normal, wenn ein Mensch heterosexuell veranlagt ist. Beispiele gibt es genug und
zahlreiche Beiträge in diesem Online-Magazin zeugen davon.
Antikapitalistisch
Die gesuchte Person soll auch antikapitalistisch eingestellt sein, dass heißt die Eigentums-
ordnung, welche die freie Verfügung über das Privateigentum schützt, muss abgelehnt
werden. Diese Eigentumsordnung ist allerdings die Grundlage der österreichischen Wirt-
schafts- und Gesellschaftsordnung.
Hier wird es schon bedenklicher. Wenn jedem ohnehin alles gehört, ist dieses Stellenange-
bot ein Traumjob. Man könnte sich bedenkenlos die Tageslosung einstecken, statt diese
beim Chef abzuliefern. Dies wäre durch die Job-Anforderung der antikapitalistischen Ein-
stellung durchaus gerechtfertigt und kein krimineller Akt.
Antiklerikalismus als Bedingung
Das heißt, dass sich der/die Stellenbewerber(in) zu keiner orthodoxen, katholischen, angli-
kanischen und altkatholischen Kirche bekennen darf. Ab hier ist diese Stellenausschreibung
nicht mehr erstaunlich, sondern bereits kriminell und diskriminierend. Mit der Anforderung
des Antiklerikalismus, verstößt dieses Inserat eindeutig gegen das Gleichbehandlungsgesetz.
Geschlechtsneutral vs. Diskriminierung
Erinnern wir uns an den „Damenschneider“, welcher sich vor etwas über einem Jahr er-
laubte, eine Schneiderin für seine Maßschneiderei zu suchen. Da das Stellenangebot nicht
geschlechtsneutral ausgeschrieben war, brachte ihm das umgehend eine Verwarnung
der Gleichbehandlungsanwaltschaft ein.
Da die Stellenausschreibung des „Studibeisl“ schon ein ganz anderes Kaliber. Durch den
Wortlaut dieses Inserates, wird eindeutig das verfassungsgesetzlich geschützte Recht auf
Religionsfreiheit verletzt. Erstaunlich finden wir nur, dass gerade jene(r) Lokalbetreiber(in)
auf eine(n) antidiskriminierende(n) Mitarbeiter(in) Wert legt.
*****
2011-02-28
Der Krug ist zerbrochen
Eine alte Volksweisheit sagt aus: „Der Krug geht solange zum Brunnen bis er bricht“.
Der Krug des MAK-Direktors, Peter Noever, dürfte nun endgültig zerbröselt sein. Über-
raschend reichte er vergangene Woche seinen Rücktritt ein. Wir haben uns im Beitrag
„Museumsdirektor als Steuergeldverschwender?“ bereits ausführlich mit dem exzessiven
Verhalten des nunmehrigen Ex-Museumsdirektors befasst.
Auszeichnung wofür?
Durch das Verhalten von Noever, bei dem ein Unbedarfter den Schluss gezogen hätte, das
MAK sei Noevers persönliches Eigentum, hatte er es sich nicht nur mit seinen ideologischen
Gesinnungsgenossen (Grüne), sondern auch mit den eigenen Parteifreunden verscherzt,
obwohl ihm diese noch im Dezember des Vorjahres, das „Goldene Ehrenzeichen für Ver-
dienste um das Land Wien“ verliehen.

Screen: wien.gv.at
Dass es Auszeichnungen für das Verschwenden von Steuergeld gibt ist uns neu, aber man
lernt ja bekanntlich nie aus. Jedenfalls platzte der Kulturministerin Claudia Schmied (SPÖ)
der Kragen und so fanden auf Wunsch des Kulturministeriums, Sonderprüfungen eines
Wirtschaftsprüfers statt.
Strafanzeige in Aussicht gestellt
Offenbar zog sich die Schlinge um den Hals von Noever immer mehr zusammen und so sah
dieser keinen anderen Ausweg mehr, als bei der Kulturministerin seinen Rücktritt einzu-
reichen. Claudia Schmied (SPÖ) nahm diesen auch sofort an.
Ungeachtet dessen laufen die Überprüfungen weiter. Kuratoriumsvorsitzender Andreas
Treichl meint, dass die Vertrauensbasis zwischen Herrn Noever und dem Kuratorium nicht
mehr gegeben sei und trotz der gezeigten tätigen Reue von Noever, auf eine Strafanzeige
nicht verzichtet werde.
Lange Rede kurzer Sinn, Peter Noever wird aus seinem Verhalten, augenscheinlich auch
strafrechtlich relevante Konsequenzen ziehen müssen. Zur Zeit ist es jedenfalls Fakt, dass
der Posten des MAK-Direktors vakant ist.
Vorschlag für Bewerbungskritierien
Um der Kulturministerin etwas behilflich zu sein, erlauben wir uns folgenden Textvorschlag,
zur Stellenausschreibung des neuen MAK-Direktors, zu unterbreiten.
Voraussetzungen:
Sozialist oder besser noch Kommunist, Maoist auch kein Hindernis.
Nehmerqualitäten, besonders was Steuergelder und Geschenke betrifft.
Reisefreudigkeit, besonders im Luxussegment, wie Merceds S-Klasse
oder Jeep GMC.
Keine Scheu vor VIP-Betreuungen und privaten Partys in Diensträumlich-
keiten auf Kosten der Steuerzahler.
Demonstrationsbereitschaft, zumindest aber Empörungsbereitschaft.
Gesunde Portion Selbstverliebtheit und Hang zu Provokationen.
Tolle Ideen zur Umgestaltung des Ministerbüros von Claudia Schmied.
Nicht erwünscht:
Wirtschaftliche Erfahrung, Führungsqualitäten oder ökonomisches Denken.
Gepflegtes Äußeres, Diskussions- oder Einsichtsbereitschaft, Talent, oder
gar Kunstverständnis.
Trüffel-, Kaviar-, Champagner-, Krusten- oder gar Schalentierallergie!
Erwünschte Aus- und Fortbildungen:
Big Boss Part 1 – Wie drangsaliere ich meine Mitarbeiter.
Big Boss Part 2 – Unfair, arrogant und trotzdem despotisch.
Dienstreisen Teil 1 – Abzocken für Anfänger.
Der Beleg – Phantasie- und Kreativitätsseminar.
Guide-Studie – Wo gibts die teuersten Luxusgüter.
Bewerbungen sind an die Bundesministerin Claudia Schmied (SPÖ)
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur zu richten.
*****
2011-02-27
Österreichische Presse schweigt
In der vergangen Woche berichteten bulgarische Medien über einen ernsthaften Vorfall, der
den österreichischen Tageszeitungen, aus welchen Gründen auch immer, keine einzige
Zeile wert war. Das Erstaunliche an der Nichtberichterstattung ist, da von dem Vorfall immer-
hin zwei österreichische Traditionsunternehmen betroffen waren.

Zahlreiche bulgarische Zeitungen berichteten über den Vorfall
Säure statt Fruchtsaft
Ein 59-jähriger Mann kaufte sich an einer OMV-Tankstelle in der Stadt Varna, eine Flasche
Fruchtsaft der Marke „Rauch“. Als er nach dem Öffnen der original verschlossenen Flasche,
einen kräftigen Schluck aus dieser nahm, zog er sich schwerste Verätzungen im Mund-,
Rachen- und Magenbereich zu.
Der Mann wurde mit lebensgefährlichen Verletzungen in ein nahe gelegenes Spital ver-
bracht. Die Polizei beschlagnahmte alle Getränkeflaschen der Marke Rauch. Diese wurden
einem Sachverständigen übergeben. Ausserdem soll dieser klären, wie die ätzende Flüssig-
keit (vermutlich Säure) in die Fruchtsaft-Flasche der Firma Rauch gelangte.
Die OMV erklärte sich sofort bereit mit allen ermittelnden Behörden zu kooperieren, um den
Fall möglichst schnell aufzuklären. „Diese Angelegenheit ist für uns sehr unangenehm“, so
ein leitender Mitarbeiter der OMV in Bulgarien.
Stellungsnahme der Firma Rauch
Wir haben uns natürlich auch Gedanken gemacht, wie Säure in eine Flasche gelangte, die
eigentlich gesunden Fruchtsaft enhalten sollte. Für uns ergeben sich zwei Möglichkeiten,
nämlich dass ein Fabrikationsfehler vorgelegen hat oder die Firma Rauch, Opfer einer Er-
pressung wurde. Aus diesem Grund fragten wir beim Fruchtsafterzeuger nach und erhielten
folgende Antwort in englischer Sprache.

Zum Donwload bitte Bild anklicken
Die Firma Rauch garantiert strenge Qualitätskontrollen und schließt daher aus, dass das
Problem bei der Herstellung passiert ist. Als einer der führenden europäischen Produzen-
ten von Fruchtsäften, werden hunderte Millionen hochwertiger Produkte in mehr als 88
Ländern verkauft, meint der Fruchsafthersteller Rauch. Außerdem sei nur die eine Flasche
aus dieser Produktion betroffen gewesen.
Wir vermuten einen kriminellen Akt
Das sehen wir ebenfalls so und kommen daher zum Schluss, dass es sich offenbar um
einen kriminellen Akt handeln muss. Zu unserer Anfrage bezüglich einer eventuellen Er-
pressung, hält sich der Fruchtsafterzeuger bedeckt und meint nur, dass „Rauch“ uneinge-
schränkt die Behörden zu den laufenden Ermittlung unterstützt.
Ob diese Ermittlungen zum Ziel führen werden, wagen wir zu bezweifeln. Bulgarien ist
einer der korruptesten Länder Europas mit dementsprechend hoher Kriminalitätsrate. Die-
ses Land fand nur durch Lobbystensteuerung Aufnahme in die EU, um westliche Erzeug-
nisse in diesem Billiglohnland dementsprechend günstig fabrizieren zu können.
Kriminalität vs. Goldgräbermentalität?
Aus diesem Grund verlagerten viele Industriebetriebe ihre Produktionsstätten nach Bul-
garien, welches absolut keine Europareife aufweist. Neben einer „normalen“ Erpressung
von Kleinkriminellen, könnte hinter dem Säurecocktail in einer Rauch-Fruchtsaftflasche,
auch ein erbitterter Konkurrenzkampf stecken. Möglicherweise will ein bulgarischer Saft-
erzeuger mit dieser kriminellen Methode, das österreichische Tradionsunternehmen brutal
vom bulgarischen Markt drängen.
Wie bereits eingangs erwähnt finden wir es erstaunlich, dass keine einzige österreichische
Tageszeitung über den Vorfall berichtete, obwohl zwei Traditionsunternehmen aus Öster-
reich betroffen waren und jährlich tausende Österreicher(innen) im Billig-Touristenland
Bulgarien, ihren Urlaub verbringen.
*****
2011-02-26
Nuttenball und Strichlogen
Irgendwie erscheint es uns unverständlich, dass um Richard Lugner und seiner heurigen
Opernballbegleitung, ein derartiger Wirbel veranstaltet wird. Tageszeitungen und andere
Medien zerreißen sich förmlich das Maul darüber, dass es der Baumeister wagt, das ehe-
malige Betthupferl von Silvio Berlusconi, als weibliche Begleitung zum Ball der Bälle
mitzubringen.
Da ist vom Nuttenball bis hin zur Strichloge die Rede und Lugner wird sogar als senil
hingestellt, weil er das ehemalige (oder auch noch jetzige) Callgirl Karima al-Mahroug
alias Ruby Rubacuori, zum Opernball anschleppt.
Beginnen wir bei der Bezeichnung Nuttenball, welche sich in einigen Tageszeitungen
wiederfindet. Was ist eine Nutte überhaupt? Das ist eine weibliche Person, die ihren
Körper für sexuelle Handlungen, einem oder mehreren Männern, entgeltlich oder für
sonstige Vorteile, zur Verfügung stellt.
Die Rubys der feinen Gesellschaft
Geht man davon aus, dass der Opernball wegen dem Erscheinen von Ruby als Nutten-
ball bezeichnet wird, hätte diese Veranstaltung schon längst dieses Adelsprädikat ver-
dient. Denn die junge Frau macht nichts anderes , was etliche Damen der ach so ehren-
werten und feinen Gesellschaft, schon drei Jahrzehnte vor ihr praktiziert haben.
Diese besagten Damen waren vor 30 Jahre bildhübsch und haben diesen Vorteil dazu
genutzt, sich an meist ältere Männer in der Politik oder der gehobenen Gesellschaft ran-
zuschmeißen. Großzügiges Taschengeld und der Tausch ihrer Wochenkarte gegen ein
Mercedes-Cabrio, fanden auch erst statt, nachdem sich der Gönner von den sexuellen
Vorzügen seiner Herzensdame überzeugt hatte.
Jackpot oder Supermarktkassa
Viele dieser Verbindungen gingen schief und endeten damit, dass wieder auf Öffis umge-
stiegen werden musste, weil der Mercedes eingezogen wurde. Auch das Ausbleiben des
Taschengeldes motivierte dazu, eine mehr oder weniger gut bezahlte Anstellung anzu-
nehmen.
Einige der Damen hatten es jedoch geschafft, aus dem Gspusi eine Beziehung zu kreieren.
Für diese Ladys war es der Jackpot den sie knackten. Nebenbei stiegen sie durch die Stel-
lung ihres Mannes, in die High Society auf. Promoviert haben sie dann meist am Standes-
amt.
Ruby ist am besten Weg
Zurück zu Ruby. Sie ist eigentlich nichts anderes, als die oben beschriebenen Damen der
feinen Gesellschaft. Blutjung und gut aussehend versucht sie, aus diesen Vorzügen Kapital
zu schlagen. Dass sie aus der Bettgeschichte mit Berlusconi keine dauerhafte Beziehungen
machen konnte, wird auch ihr bewusst gewesen sein.
Allerdings schaffte sie es bereits in jungen Jahren, wie durch die Yellow Press eindeutig be-
wiesen wird, für weltweiten Gesprächsstoff in der High Society und auf so manchem
politischen Parkett zu sorgen.
Lugner hält den Spiegel vor
Nun kommen wir zu Richard Lugner, dem teilweise vorgeworfen wird, in eine Alterssenili-
tät verfallen zu sein, weil er sich mit Ruby am Opernball schmückt. Diesen Kritikern sei
gesagt, dass der umtriebige Baumeister keineswegs senil ist, sondern Public Relation im
Reinformat betreibt.
Nebenbei hält er den Oberen Zehntausend, sowie den A bis Z-Promis einen Spiegel vor.
Bei all jenen Damen der feinen Gesellschaft, welche seinerzeit den selben Kurs segel-
ten wie Ruby heute, werden mit Sicherheit Erinnerungen wach. Zusätzlich werden vermut-
lich noch Neidgefühle geweckt, denn wenn selbst der begnadeste Schönheitschirurg
keine Möglichkeit mehr hat, könnte sich der hochgestellte Göttergatte, möglicherweise
nach einer Ruby umsehen.
*****
2011-02-25
Ohne Worte
Die linken Bilder unterscheiden sich von den rechten Bildern um wie viele Fehler?

Fotoquelle: sosheimat.wordpress.com Fotoquelle: shinigami.blogspot.com

Fotoquelle: sosheimat.wordpress.com Fotoquelle: family.webshots.com
*****
2011-02-23
“Hohe Jagd & Fischerei 2011″ in Salzburg
Vom 24. bis 27. Februar 2011 geht „Die Hohe Jagd & Fischerei“, die internationale
Messe für Jagd und Fischerei, im Messezentrum Salzburg über die Bühne.
Fotocredit: Reed Exhibitions Messe Salzburg/Kolarik
Die „Hohe Jagd & Fischerei“ gilt seit Jahren als die führende Branchenmesse im ge-
samten alpenländischen Raum. Seit mehr als zwei Jahrzehnten ist sie unbestrittener
Messehöhepunkt für alle Jäger und Fischer aus Österreich und den umliegenden
Nachbarstaaten.
Also ein absoluter Pflichttermin für die WWF-Führungsriege. Auf dieser Veranstaltung
können die Manager dieser Natur- und Tierschutzorganisation, ihr eventuell fehlendes
Waidmanns-Wissen ergänzen. Dies ist für das Business von Eigenjagden, wie sie der
WWF in Österreich zahlreich betreibt, sicherlich von großem Vorteil.
*****
2011-02-23
ÖVP-Mandl will Wanderer nach Österreich holen
„Einwanderung ist eine Lebensader für Österreich. Wir müssen qualifizierte Wanderungs-
willigen zu uns holen, um Wohlstand und Sozialsysteme erhalten zu können“, erklärte
heute, LAbg. Mag. Lukas Mandl, Generalsekretär des ÖAAB wörtlich. Mit Wanderungswil-
lige meint der ÖAAB-Mann offenbar Zu- bzw. Einwanderungswillige.
Mit dieser Aussage bestätigte Mandl den Bankrott des österreichischen Bildungswesens.
Offenbar hat es Österreich notwendig, qualifizierte Einwanderer ins Land zu holen, da
man hierorts nicht in der Lage ist, dem eigenen Nachwuchs eine adäquate Ausbildung
angedeihen zu lassen.
Unqualifiziert oder Geburtenfaulheit?
Mit seiner im ersten Absatz getätigten Aussage, stellt Mandl indirekt auch seine eigene
Qualifikation in Frage. Denn wer Zu- bzw. Einwanderer mit wanderwilligen Personen ver-
wechselt, hat in der Schule nicht gut aufgepasst. Dass das Wort „Wanderungswilligen“
kein Tippfehler war, wird durch die öftere Verwendung von diesem in der APA-OTS Aus-
sendung, unter Beiweis gestellt.
Wurde in früheren Zeiten, seitens der Politik immer mit der „Geburtenfaulheit“ der Öster-
reicher(innen) argumentiert, um die völlig aus den Händen geglittene Zuwanderungs-
politik zu rechtfertigen, gibt Mandl (ÖVP) nun ganz unberblümt zu, dass die eigene
Bevölkerung offensichtlich zu blöd ist, den Wohlstand und die Sozialsysteme in Öster-
reich erhalten zu können.
Drogenfreigabe statt ordentlicher Bildungspolitik
Mit der Forderung der Roten und der Grünen, nach einer Abschaffung des Sitzen-
bleibens, laufen wir allerdings wirklich in Gefahr, dass es in Zukunft jede Menge unqalifi-
zierter Schulabgänger geben wird. Statt sich ernsthaft mit einer sinnvollen Bildungspolitik
zu beschäftigen, die unserer Jugend auch zukünftig Chancen am Arbeitsmarkt ermöglicht,
beschäftigen sich die Grünen lieber mit einer erstaunlichen Drogenpolitik, welche die
Freigabe von sogenannten weichen Drogen beinhaltet.
Die Roten fahren zusätzlich einen eigenen Kurs und legen auf Qualifikation von jungen
Menschen offenbar keinen gesteigerten Wert. Denn anders ist es nicht zu erklären, warum
die Gemeinde Wien junge Menschen in ihre Dienste stellen will, welche offenbar nicht
einmal die „deutsche Sprache“ beherrschen müssen und die SPÖ Wahlwerbeplakate in
türkischer Sprache anbringen.
*****
2011-02-22
Hemmungslos
Beim Abkassieren scheinen Behörden keine Hemmungen zu haben, auch wenn es augen-
scheinlich nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Ein juristisch gebildeter Leser,
hat uns sein Erlebnis mit der Staatsanwaltschaft Wien mitgeteilt und ersucht um Ver-
öffentlichung seiner Geschichte mit dieser Behörde. Der Name des Betroffenen ist der
Redaktion bekannt, wird aber auf Wunsch nicht veröffentlicht.
Durch eine Verleumdung geriet der unbescholtene Pensionist in die Mühlen der Justiz.
Die Strafverfahren gegen ihn, wurden allerdings zwischenzeitlich wieder eingestellt.
Da er aber seinerzeit wissen wollte worum es überhaupt ginge, bemühte er sich um
Akteneinsicht. Zu diesem Zwecke nahm der Pensionist seine Digitalkamera mit und
fotografierte einige Seiten aus dem Akt.
Gebühren fürs Fotografieren
Für das Fotografieren der Seiten, wurden ihm tatsächlich Kosten in Rechnung gestellt,
obwohl der Gesetzgeber dies ausdrücklich ausgenommen hat. Gebühren dürfen nur
dann verrechnet werden, wenn Fotokopien durch die Behörde oder von der Partei an-
gefertigt werden.

Die vorgeschriebene Gebühr fürs Fotografieren
Wir warten auf Antwort
Wie bereits eingangs erwähnt, handelt es sich beim besagten Pensionisten um eine
Person mit umfangreichem juristischen Wissen. Dieser verfasste daraufhin ein dement-
sprechendes Schreiben an die Staatsanwaltschaft Wien. Dieser interessante Brief kann
unter diesem PDF-LINK downgeloadet werden.
Man darf gespannt sein, ob die Staatsanwaltschaft Wien im Beantworten genauso schnell
sein wird, wie in der Vorschreibung von Gebühren. Wie im Schlußsatz des Briefes ange-
führt wird, dürfte eine Beantwortung auch im Interesse der rechtssuchende Bevölkerung
sein. Wir bleiben an dieser Geschichte dran und werden wieder darüber berichten, sobald
sich Neuigkeiten ergeben haben.
*****
2011-02-21
Anwaltsliebling Oswald
Der selbsternannte Machtfaktor des Internet, Marcus J. Oswald 1.) 2.) 3.) 4.), scheint sich
mit Rachegedanken zu beschäftigen. Sein einstiger Busenfreund, der mittlerweile zu vier
Jahre Haft verurteilte Mag. Herwig Baumgartner, muss sich offenbar ernsthafte Gedanken
machen.
Anwaltsliebling, Marcus J. Oswald, veröffentlichte vergangene Woche auf einem seiner
unzähligen Blogs, folgendes Bild mit darunterstehendem Text.

Screen: vaterrecht.wordpress
Irrige Strategie
Den nicht informierten Lesern sei gesagt, dass Oswald einer der wenigen Personen ist,
denen sowohl bei „twoday.net“, als auch bei „wordpress.com“ der Blog abgedreht wurde.
Offenbar veranlasste die unqualifizierte Berichterstattung auf „Blaulicht und Graulicht“
die Bloganbieter dazu, dem selbsternannten Machtfaktor des Internet, auf gut wienerisch
den „Weisel“ zu geben.
Oswald hat auf Grund dessen seine Blogerstrategie geändert und auf „wordpress.com“
zahlreiche Blogs eröffnet. Er ist der irrigen Meinung, wenn er wieder rausgeworfen wird,
trifft es wenigstens nicht sein gesamtes „Lebenswerk“.
Stein des Anstosses
Aber zurück zum Thema. Stein des Anstosses ist nachfolgendes Bild, dass Oswald auf
seine Person münzt und laut dem selbsternannten Machtfaktor, von seinem ehemaligen
Busenfreund, Herwig Baumgartner, ins Netz gestellt wurde.

Ein Leser sandte uns dieses Foto zu
Abgesehen davon, dass der Bläser auf dem Bild in keiner Weise Ähnlichkeit mit Oswald
hat, spielt Anwaltsliebling Marcus, unseres Wissens nach, kein Musikinstrument. Das
Foto ist wahrscheinlich ein Studentenulk und sollte möglicherweise einen Trompeter
des Mendelsohn-Jugendsinfonie-Orchester (welche das Kürzel MJO innehaben) treffen.
Der narzisstische Marcus J. Oswald
In seiner Selbstverliebtheit deutete Oswald wohl das Kürzel „MJO“, für Marcus J. Oswald.
Auch sehen wir in diesem Foto keinerlei pornographische Inhalte. Der Musiker ist mit
einer Unterhose bekleidet und setzt ebenfalls keine Aktivitäten, welche auf Pornographie
schliessen lassen würden.
Es gehört schon eine gehörige Portion Fantasie dazu, in einem Bild, auf dem ein mit einer
Unterhose bekleideter Trompeter liegt, Pornographie zu orten. Aber wie spricht der Volks-
mund: „Wie der Schelm denkt, so ist er“.
Freiwillige Haftverlängerung?
Jedenfalls wäre es interessant was Marcus J. Oswald damit meint, wenn er auf seinem
Blog schriftlich festhält, dass sich Baumgartner schon auf einen Besuch in einigen Jahren
freuen darf und dies ein nettes Treffen unter Freunden ergäbe. Vielleicht sollte Herwig
Baumgartner freiwillig um Haftverlängerung ansuchen, um sich auch in Zukunft keine
Sorgen um seine Person machen zu müssen.
*****
2011-02-20
Sicherheitsmann beendete Bankraub-Serie
Dem beherzten Eingreifen des Sicherheitsmannes, Andreas Grotz, ist es zu verdanken,
dass eine professionelle Bankräuberbande aus dem Verkehr gezogen wurde. Wie haben
in den Beiträgen „Der bedrohte Bankräuber“ und „Die Anwältin der Bankräuber“ ausführ-
lich darüber berichtet.
Einer der Bankräuber nahm beim letzten Überfall, auf eine Raika-Filiale in Blindenmarkt,
den Sicherheitsmann (dem das Ende einer Bankraubserie zu verdanken ist) unter Be-
schuss. Vor einem Monat wurde die kriminellen Brüder, vom Landesgericht St. Pölten zu
hohen Haftstrafen verurteilt. Wegen der Schießerei mit dem Sicherheitsbeauftragten der
Bank, wurde der Jüngere (25) auch des Mordversuchs schuldig gesprochen. Sein 27-jähr-
iger Bruder erhielt eine Verurteilung wegen Beihilfe zum versuchten Mord. Sie fassten je-
weils 20 Jahre aus. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Grotz wurde wegen Mordversuchs angezeigt
Vergangene Woche stattete Andreas Grotz, der ERSTAUNLICH-Redaktion einen Besuch
ab und berichtete über die Nachwehen seines ordnungsgemäßen Handelns. Wie wir be-
reits im Beitrag „Die Anwältin der Bankräuber“ berichteten, versuchte die Verteidigerin
(Irmtraud Oraz) der Bankräuber den Spieß umzudrehen und zeigte den Sicherheitsmann
wegen Mordversuchs an.

Zog eine Serien-Bankräuberbande aus dem Verkehr
Grotz stellte den Bankräuber und versuchte diesen mit den Worten „Stehen bleiben
Polizei!“ zur Aufgabe zu bewegen. Dieser dachte jedoch nicht daran und begann zu
schießen. Grotz feuerte zurück, doch dem Kriminellen gelang es noch, in den von seinem
Bruder gelenkten Fluchtwagen zu flüchten. Aus dem Auto heraus wurde der Sicherheits-
mann noch unter Beschuss genommen. Die Tatsache, dass Grotz zurück geschossen
hatte und ihren Klienten traf, wertete die Anwältin als Mordversuch.
Aus einem uns vorliegenden amtlichen Bericht geht hervor, dass die Bankräuber mit folg-
enden Waffen ausgestattet waren. Eine Maschinenpistole Agram 2000 samt Schalldämpfer,
eine Pistole Glock 17, sowie eine Pistole CZ M75. Für alle Waffen war ausreichend Muni-
tion vorhanden. In einem gerichtlich beauftragten Sachverständigungsgutachten (Einschüs-
se im Mauerwerk, Lage der Patronenhülsen etc.) wurden die Vorgänge am Tatort eindeutig
rekonstruiert und die Notwehrsituation von Grotz bewiesen.
Verfahren gegen Grotz natürlich eingestellt
Also wurde das Verfahren gegen Andreas Grotz wegen §§ 15,75 StGB, am 21.06.10 ge-
mäß § 190 Z 1 StPO eingestellt. Dies wurde der Anwältin des bedauernwerten Bankräu-
bers schriftlich mitgeteilt. Das konnte sich das „Opfer“, der Bankräuber Christian L., natür-
lich nicht gefallen lassen und beantragte eine Fortführung des Verfahrens.

Einstellung des Verfahrens gegen Andreas Grotz
Glücklicherweise ist in der Stellungsnahme des LG St. Pölten (4St274/09a) folgender
Schlußsatz zu lesen: „Dem Fortführungsantrag sind keine Gründe zu entnehmen, die An-
lass für die Fortführung des eingestellten Verfahrens geben könnten.“ Ohne der Gerichts-
barkeit vorgreifen zu wollen, glauben wir dass eine Abweisung dieses Fortführungsantrags
erfolgen wird.
Rein theoretisch könnte es aber noch zu einem Verfahren gegen Grotz kommen. Was uns
allerdings verwundert ist die Tatsache, dass die Anwältin ihrem Klienten nicht vermitteln
konnte oder wollte, wann das Ende der Fahnenstange erreicht ist.
Ein Spass-Tip für die Anwältin
Da hätten wir für die Anwältin noch einen Tip. Grotz hatte dem Bankräuber die Worte
„Stehen bleiben Polizei!“ zugerufen, obwohl er gar kein Polizist ist. Da könnte man doch
durchaus eine Amtsanmaßung gemäß § 314 StGB konstruieren. Diese Empfehlung ist
natürlich sarkastisch gemeint und als Witz aufzufassen.
Als gleicher Witz gilt für uns, als die Anwältin einen Mordversuch im Verhalten des, vom
Bankräuber unter Beschuss genommen, Sicherheitsmannes gesehen hat und dies offen-
bar nur dazu diente, eine Notwehrsituation für ihre Klienten herauszuschlagen. Wäre ihr
das gelungen, wäre der Mordversuch und die Beihilfe ihrer Klienten vom Tisch gewesen.
Diese erstaunliche Mordversuchs-Konstruktion würde ihr nicht einmal der blauäugiste
Staatsanwalt abnehmen. Unserer Meinung nach hat diese Anwältin, mit diesem versuch-
ten juristischen Schachzug, weder dem Standesansehen ihrer Zunft, noch ihren Klienten
einen Gefallen getan.
Bank verzichtet auf weitere Überwachung
Für Andreas Grotz gilt allerdings, außer Spesen nichts gewesen, denn er blieb mit
einer Anwaltsrechnung von rund 10.000,- Euro über. Pikantes Detail am Rande dieser
Causa. Seit dem besagten Banküberfall verzichtet die Raika-Filiale in Blindenmarkt
auf jegliche Überwachung. Entweder will man es zukünftigen Bankräubern leich-
ter machen oder es wird damit gerechnet, dass nach dem beherzten Einsatz von Grotz,
kein Räuber mehr so schnell auf die Idee kommt diese Bank zu überfallen.
*****
2011-02-20
Leserbrief
Habe soeben ein etwas abgeändertes Mail an die Regierung verschickt:
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
Sehr geehrter Herr Vizekanzler,
Sehr geehrte MinisterInnen,
Landauf und landab sind sich alle ÖsterreicherInnen einig darin, dass das geplante
Fremdenrechtspaket zu massiven Verbesserungen führen wird. Wir sind überzeugt
davon, dass sich das positiv auf das Klima im Land auswirken wird.
Deshalb möchte ich Sie dazu aufrufen, dem Gesetzespaket auf jeden Fall Ihre Zu-
stimmung zu geben und auch gegenüber Ihren MinisterkollegInnen deutlich zum
Ausdruck zu bringen, dass ein konstruktives und stabilisierendes Fremdenrecht
einen wichtigen Platz in einem demokratischen Rechtsstaat hat.
Mit freundlichen Grüßen,
Siegfried
Vielleicht könnten es mir einige Leute die derselben Meinung sind gleichtun um
ein Gegengewicht zu „SOS Mitmensch: Bereits mehr als 5000 Protest-Emails gegen
das geplante Fremdenrechtspaket!“ bilden und aufzuzeigen, dass es auch Österreich-
erInnen gibt die dem neuen Fremdenrechtspaket durchaus etwas Positives abgewin-
nen können.
Mit freundlichen Grüßen
miwundertnix, Siegfried
2011-02-19
Kondomverwendung kann zum Selbstmord führen
Gestern erreichte uns ein Mail der Frau Alex Gritsevskaja. Sie wies uns auf ein Kommentar
des Users „Finder“ zu diesem „Beitrag“ hin. In diesem geht es um einen „Artikel“ auf der
Webseite „die-frau.at“, in dem Frauen angeraten wird, beim Geschlechtsverkehr auf ein
Kondom zu verzichten, weil deren Verwendung Asthma, Allergien und Gebärmutterkrebs
auslösen, ja sogar zu Selbstmordversuchen führen kann. Diese absurde Empfehlung ist
unserer Ansicht nach bereits gesundheitsgefährdend.
Der „die-frau.at“- Mitarbeiterin ist es peinlich
Der ERSTAUNLICH-User „Finder“ wies in seinem Kommentar darauf hin, dass Gritsevskaja
sowohl bei „die-frau.at“, als auch bei der Webseite „mokant.at“ redaktionell vermerkt ist.
Jedenfalls ersuchte die junge Dame, man möge ihren Namen aus diesem Kommentar ent-
fernen. Da dieses weder beleidigend oder diskriminierend ist, können wir diesen Wunsch
leider nicht erfüllen. Frau Alex Gritsevskaja ist durch ihre Internetauftritte selbst in die Öffent-
lichkeit getreten und daher kann ihr Name auch genannt werden.
Uns ist schon klar, dass es speziell einer Frau unangenehm ist, wenn sie mit einem derart
schwachsinnigen Beitrag über eine Empfehlung zum Kondomverzicht, nur annähernd in
Verbindung gebracht wird.
Dies dürfte möglicherweise mit ein wenig schlechtem Gewissen zu tun haben, denn in
ihrem Mail räumt Gritsevskaja ein, dass sie mit der betreffenden Story nur durch anfällige
Bemerkungen zu tun hatte. Zu ihrer Ehrenrettung teilt sie jedoch mit, und wir zitieren
wörtlich: „…mich weitgehend von dem im Frauenmagazin veröffentlichten Artikel und dem
darin enthaltenen Schwachsinn vollständig distanziert“.
Journalisten gesucht
Jedenfalls war dies für uns ein Anlass, der Webseite „die-frau.at“ wieder einmal einen
virtuellen Besuch abzustatten und haben dort ein erstaunliches Angebot entdeckt. Im
Beitrag „Journalisten gesucht“ haben wir uns über ein unmoralisches Angebot der
Tageszeitung „Die Presse“ gewundert. Diese bot Praktikantenstellen für angehende
Journalisten, für eine monatliche Entlohnung von 500,- Euro brutto an.
Ein Job zum Nulltarif
Damals dachten wir, tiefer geht es wohl nicht mehr. Da unterlagen wir aber einem Irrtum,
denn das Frauen-Online-Fachmagazin kann es wesentlich besser, wie Sie nachfolgen-
den Screen entnehmen können.


Screen: die-frau.at
Für diese im Stellenangebot umfangreich angeführte Tätigkeit ohne Entlohnung, werden
sich wahrscheinlich nur Frauen melden, welche die Story über den empfohlenen Kondom-
verzicht für bare Münze nehmen. Dies könnte allerdings zur Folge haben, dass der IQ der
Bewerberinnen die Zimmertemperatur nicht überschreiten wird. Da wollen wir nur hoffen,
dass dies auf eine zukünftig, qualitative Berichterstattung bei „die-frau.at“ keinen Einfluss
haben wird.
*****
2011-02-19
Gebi sorgt für Heiterkeit
Langsam aber sicher entwickelt sich der Tiroler Landtagsabgeordnete Gebi Mair, zum
Lieblings-Grünen dieses Online-Magazins. Er schafft es immer wieder, auf seinem Blog
Beiträge zu veröffentlichen, die uns zu Storys mit erstaunlichem Unterhaltungswert ver-
helfen.
Gestern war es wieder soweit. Offenbar hatte Mair mit dem FPÖ-Mann Werner Königshofer
noch eine alte Rechnung zu begleichen. Immerhin hatte sich dieser vor knapp über einem
Jahr erdreistet, den bekennenden homosexuellen Grünpolitiker, als „Landtagsschwuchtel“
zu bezeichnen.
Mögliches Motiv für den Sager „Landtagsschwuchtel“
Möglicherweise hat sich Königshofer zu dieser Aussage verleiten lassen, als er Mair posier-
end auf der Schwulen-Webseite „Gay-Romeo“ entdeckte und als Heteromann einen Kultur-
schock erlitt. Jedenfalls dürfte Mair als Jungpolitiker arbeitsmäßig noch nicht so ganz aus-
gelastet sein und konnte daher in aller Seelenruhe abwarten, den FPÖ-Mann bei einem
Fehler zu ertappen.
Erwischt
Diesen vermeintlichen Fehler sah Mair darin, dass Werner Königshofer auf seiner Web-
seite einen Beitrag veröffentlichte, der ihm im Nachhinein offenbar selbst nicht ganz
gefiel und daher wieder offline gestellt wurde. Das veranlasste Gebi Mair, nachfolgen-
den Artikel auf seiner Webseite zu verfassen.

Screen: gebimair.blogspot
An und für sich wäre die Wortwahl in dem oben angeführten Beitrag nicht erwähnens-
wert, wenn es sich beim Verfasser nicht um Gebi Mair handeln würde. Denn Worte aus
seinem Mund, respektive aus seiner Feder wie: „Der ängstliche Werner Königshofer“ oder
„Werner Königshofer hat inzwischen kalte Füße bekommen und in seiner ängstlichen Art..“
lösen bei uns Heiterkeit aus.
Sind Klagen wirklich lustig?
Es ist noch gar nicht solange her, veröffentlichte Mair auf seinem Blog folgenden Beitrag:

Screen: gebimair.blogspot
Wir entdeckten den erstaunlichen Artikel und verfassten diesen „Beitrag“ darüber. Kaum
war dieser online, löschte Mair seine „Expertise“. Aber dem nicht genug, denn in einem
Kommentar auf ERSTAUNLICH, posaunte der Grüne Held großspurig. Ein User verwies
dahingehend, dass Mair die rechtlichen Konsequenzen seines Handels zu tragen haben
werde und mit einer Klage zu rechnen habe.
Gebi Mair meinte aber dazu und wir zitieren wörtlich: „Einstweilen freue ich mich auf Klagen
aller Art, das würde sicher lustig werden.“ Aber nichts ist so wie es scheint und dieser Aus-
spruch traf beim Tiroler Grün-Politiker voll ins Schwarze.
Ganz leiser Rückzieher
Ganz still und leise veröffentlichte Gebi Mair am 1. Jänner dieses Jahres nachfolgenden
Beitrag. Offenbar hatte er insgeheim gehofft, dass der Artikel weitgehend unbemerkt bleibt,
da sich an diesem Tag, vermutlich viele Personen mit einem Sylvesterkater herumschlagen
würden.

Screen (inkl. Datumsirrtum): gebimair.blogspot
Wer im Glashaus sitzt, ….
Wir rekapitulieren. Gebi Mair veröffentlichte einen Blogeintrag auf seinem Blog, der nicht
gerade in die Rubrik „unbedenklich“ fiel. ERSTAUNLICH reagierte darauf mit einem
Beitrag. Daraufhin löschte Mair seinen Blogeintrag umgehend. Er versuchte zwar danach
in einem Posting auf ERSTAUNLICH noch etwas Heldentum zu bewahren, dies ging aber
ebenfalls schief. Denn spätenstens zum Zeitpunkt seiner offizielle Widerrufserklärung
gab Mair selbst zu, dass er nicht unbedingt zu den Unerschrockenen dieses Landes zählt.
Da erscheint es uns natürlich erstaunlich, wenn ein Gebi Mair, ein gestandenes Tiroler
Mannsbild wie Werner Königshofer, mit Worten wie „ängstlich, ängstliche Art und kalte
Füße“ bedacht hat. Herr Mair sollte nicht mit Steinen werfen, vor allem wenn er selbst
im Glashaus sitzt.
*****
2011-02-18
Aischa bint Abi Bakr
Aischa bint Abi Bakr war die dritte und jüngste der neun Frauen des islamischen Propheten
Mohammed und wurde als Tochter des Geschäftsmanns und späteren Kalifen Abu Bakr
geboren. Abu Bakr stammte wie Mohammed aus dem damals vorherrschenden Stamm
der Quraisch. Sie ist als Mohammeds Lieblingsfrau bekannt geworden. Die in der Hadith-
Literatur erhaltenen und ihr zugeschriebenen Aussagen bilden eine wichtige Grundlage zur
Erforschung der islamischen Frühzeit.
Den islamischen Überlieferungen zufolge war Aischa beim Eheschließungsvertrag mit
Mohammed sechs und beim Vollzug der Ehe neun Jahre alt.Der Historiker Muhammad ibn
Saʿd († 845 in Bagdad) überliefert in seinem Klassenbuch die eigene Aussage von Aischa,
die gesagt haben soll: „Der Gesandte Gottes heiratete mich im Monat Schawwal im zehn-
ten Jahr der Prophetie, vor der Auswanderung als ich sechs Jahre alt war.
Der Gesandte Gottes wanderte aus und kam in Medina am Montag den 12. Rabī al-awwal
an und veranstaltete mit mir die Hochzeit im Monat Schawwal, acht Monate nach seinem
Auszug aus Medina. Die Ehe vollzog er mit mir als ich neun Jahre alt war.“ Anderen Be-
richten zufolge, ebenfalls als Aussagen von Aischa überliefert, war sie bei dem Eheschließ-
ungsvertrag nicht sechs, sondern sieben Jahre alt. In den kanonischen Hadithsammlungen,
bei Buchārī, Muslim ibn al- Haddschādsch und anderen, sind beide Überlieferungsvarianten
dokumentiert.
Versuch einer emotionslosen Analyse
Der Inhalt der drei obigen Absätze ist nicht unserer Fantasie entsprungen, sondern stammt
aus dem weltweit anerkannten Internet-Lexikon „Wikipedia“. Demnach heiratete Mohammed
ein Mädchen im Alter von 6 bzw. 7 Jahren. Als sie 9 Jahre alt war, vollzog der erwachsene
Mann mit dem Kind den Geschlechtsverkehr.
Wir werden in diesem Beitrag versuchen, die Pädophilie-Vorwürfe gegen den Gründer des
Islams, welche mittlerweile von einigen Politiker(innen) getätigt wurden, emotionslos und
nüchtern zu analysieren.
Mohammed war laut Richterin nicht pädophil
In einem am Montag getätigten Urteil, gegen die Vortragende des Freiheitlichen Bildungs-
instituts, Elisabeth Sabaditsch-Wolff, argumentierte die Richterin, Bettina Neubauer, in
ihrer Urteilsbegründung dahingehend, dass Pädophilie nur die sexuelle Orientierung ganz
oder überwiegend hin zu minderjährigen Kindern sei. (Quelle: APA-OTS)
Die Islam-Expertin, Sabaditsch-Wolff, hatte im Zuge von islamkritischen Äußerungen, den
„relativ großen Frauenverschleiß“ und „Mohammed habe gern mit Kindern ein bisschen
was gehabt“ durchklingen lassen.
Für die Richterin wurde dem Religionsstifter damit „der sachlich völlig ungerechtfertigte der
Vorwurf der Pädophilie“ gemacht…. (Zitatquelle: derStandard.at)
Screen: derStandard.at
Der Vorwurf der Pädophilie treffe aber nicht zu, da der Gründer des Islams auch mit erwach-
senen Frauen geschlechtlich verkehrte. Sabaditsch-Wolff wurde zu 480,- Euro Geldstrafe,
wegen „Herabwürdigung religiöser Lehren“ verurteilt.
Offenbar bezog die verhandelnde Richterin ihr Wissen ebenfalls aus dem Internet-Lexikon
„Wikipedia“ . Denn dort sind als Voraussetzung der Pädophilie folgende Punkte vermerkt:
A) Das sexuelle Interesse gilt Kindern, die sich vor der Pubertät im Sinne der Geschlechts-
reifung befinden. B) Das sexuelle Interesse ist dabei primär, das heißt ausschließlich bzw.
überwiegend und ursprünglich auf Kinder ausgerichtet. C) Das sexuelle Interesse ist zeit-
lich überdauernd.
Strafgesetzbuch § 206 StGB
Da werden die Pädophilen nun aufjubeln, denn folgt man der Urteilsbegründung der
Richterin im Sabaditsch-Wolff – Prozess, bräuchten diese neben ihren geschlechtlichen
Aktivitäten mit Kindern, zusätzlich nur mit erwachsenen Frauen geschlechtlich verkehren
und wären somit straffrei. Sie müssten aber darauf achten, dass sich ihre sexuellen
Handlungen mit Kindern, zu denen mit erwachsenen Frauen in einem ausgewogenen
Verhältnis befinden.
Dass das kompletter Unsinn ist, sagt uns natürlich das Strafgesetzbuch. Im § 206 StGB
ist der Tatbestand zweifelsfrei geregelt. Würde Mohammed mit seiner damaligen Lebens-
weise, in unserem jetzigen Rechtssystem leben, wäre er nach diesem zu verurteilen.
Screen: jusline.at
Urteilsbegründung für uns nicht nachvollziehbar
Für uns stellt sich die Frage, wo die Richterin bei der Äußerung „Mohammed habe gern
mit Kindern ein bisschen was gehabt“ eine Herabwürdigung religiöser Lehren sah. Die Aus-
sage „relativ großen Frauenverschleiß“ ist bei neun Frauen nicht ganz unberechtigt.
Folgt man der Urteilsbegründung der Richterin, Bettina Neubauer, dürfte ein erwachsener
Mann in unserem bestehenden Rechtssystem nicht als Pädophiler bezeichnet werden,
wenn er das gleiche Verhalten wie Mohammed an den Tag legen würde. Mit einem müsste
der gute Mann allerdings rechnen, nämlich mit einer strafrechtlichen Verurteilung als
Kinderschänder.
*****
2011-02-17
Gastautoren-Beitrag
Wehrpflicht: Petzner soll Beleidigungen einstellen!
Der selbst ernannte „Held des Zivildienstes“, Stefan Petzner, soll seine anhaltenden
Beleidigungen all jenen gegenüber einstellen, die gerne ihren Wehr- oder Wehrersatz-
dienst geleistet hätten, dazu aber aufgrund von körperlichen Mängeln nicht in der
Lage gewesen sind. Damit denunziert Petzner behinderte Menschen generell als
Drückeberger, was auf einen einfachen Zugang zur Thematik schließen lässt.
Offenbar hat Petzner aus seinem abgeleisteten Zivildienst eine Art Jugendtrauma in die
heutige Zeit gerettet, denn sonst müsste er nicht ständig betonen, dass auch er
diesen, für viele österreichischen Bürger selbstverständlichen, Dienst geleistet hat. An-
scheinend ist Petzner in erster Linie davon beeindruckt, dass einer geregelten Arbeit
nachgehen hat müssen.
Auch wenn Petzner während seines Zivildienstes mit herausragendem Erfolg dafür ge-
sorgt hat, dass es die älteren Herren, die er gepflegt hat, warm in ihren Betten haben,
qualifiziert ihn das nicht, sich zum Thema Wehrpflicht zu Wort zu melden. Petzner soll
nicht länger Menschen denunzieren, die gerne zu Heer gegangen wären, aber leider
untauglich waren, nur weil er es bis heute nicht verkraftet hat, dass er volle Bett-
pfannen entleeren hat müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Zampach
2011-02-16
Beschlagnahme von Festplatten
Bei Dr. Christoph B., fand im Zuge eines Strafverfahrens wegen Verdachts des sexuellen
Missbrauchs eines Unmündigen, eine Hausdurchsuchung statt. Dabei wurden ein Notebook,
Fototaschen samt Farbfotos und zwei Alben mit Aktfotos, ein PC und mehrere Kuverts mit
Lichtbildern, unter denen sich auch Nacktaufnahmen befanden, sichergestellt.
Die Computer wurden nach Ausbau, der insgesamt 3 Festplatten, dem Dr. B. wieder aus-
gehändigt. Zwei der Festplatten waren physikalisch beschädigt und die Dritte beinhaltete
Bilddateien, von denen Ausdrucke angefertigt und dem Strafakt beigefügt wurden.
Rechtskräftige Verurteilung
Dr. B. wurde vom LG Korneuburg wegen mehrerer Verbrechen des sexuellen Missbrauchs
von Unmündigen nach § 207 Abs. 1 StGB, mehrerer Vergehen des sexuellen Missbrauchs
von Jugendlichen nach § 207b Abs. 3 StGB und mehrerer Vergehen nach § 27 Abs. 1
und Abs. 2 Z 1 SMG schuldig erkannt.
Die von ihm eingebrachte Berufung war nicht von Erfolg gekrönt und somit erwuchs das
Urteil gegen Dr. Christoph B. in Rechtskraft. Wie es bei derartigen Verhandlungen Usus
ist, wurde er auch befragt, ob er die sichergestellten Gegenstände wieder ausgefolgt haben
möchte. Wie von einem Kinderschänder nicht anders zu erwarten, bejahte er diese Frage.
Denn in diesen Kreisen dürften Festplatten mit dementsprechenden Inhalt, sowohl einen
finanziellen, als auch einen ideellen Wert darstellen.
Festplatte wurde vernichtet
Nun passierte am LG Korneuburg ein kleiner Fauxpas. Leider verabsäumte das Gericht,
einen Bescheid zur Einziehung und Vernichtung der intakten Festplatte zu veranlassen.
Offenbar hatte niemand mit der Chuzpe des Dr. B. gerechnet. Die beiden defekten Hard
Disk bekam er wieder ausgehändigt.
Jene Festplatte, die in Ordnung war und auf der sich dementsprechendes Bildmaterial
befand, wurde vernichtet. Dieser Vorgang entspricht auch dem logischen Menschen-
verstand. Kein Richter käme auch auf die Idee einem Bankräuber seine Waffe oder
einem Drogendealer seinen Stoff wieder auszuhändigen.
(Symbolfoto)
Festplatte mit Kinderporno-Bilder wurde amtlich vernichtet
Kinderschänder beruft sich auf seine Rechte
Den Formalfehler des LG Korneuburg macht sich Dr. Christoph B. zu Nutze und klagte
beim Oberste Gerichtshof (OGH), da seiner Meinung nach das Grundrecht auf Eigentum
vom Strafgericht missachtet worden war. Wer nun glaubt, dass die Klage des verurteil-
ten Kinderschänders abgewiesen wurde, der befindet sich schwer im Irrtum.
Der Oberste Gerichtshof gab Dr. Christoph B. recht und erkannte darauf, dass das
Grundrecht auf Eigentum verletzt wurde. Unter diesem LINK können Sie das OGH-Urteil
downloaden.
Kostenersatz durchaus möglich
Mit diesem OGH-Urteil hat Dr. B. nun die Möglichkeit, ein Amtshaftungsklage gegen die
Republik Österreich anzustrengen. Sollte er dieses Verfahren gewinnen, wobei uns das
nach dem OGH-Spruch nicht wundern würde, müsste die Republik ein Kostenersatz für
die vernichtete Festplatte leisten.
In diesem Fall würde nur noch die Frage offen bleiben, wären nur die Kosten für die Fest-
platte zu erstatten, oder müsste der Staat (Steuerzahler) auch den Wiederbeschaffungs-
wert der Kinderporno-Bilder bezahlen?
*****
2011-02-15
Grüne beweisen Humor
Dass dieses Online-Magazin nicht unbedingt grünorientiert ist, geben wir offen zu. Für
uns sind die Grünen realitätsfremd und in ihrer Frustration völlig humorlos. Da erstaunt
es direkt, dass die Grünfraktion mit folgender Webseite ein wenige Humor, in einer durch-
aus ernsten Angelegenheit beweist.
Screen: gruene.at
Mit dieser satirischen Webseite, die jedoch einen ernstzunehmenden Hintergrund hat,
haben die Grünen den Nagel auf den Kopf getroffen. Karl Heinz Grasser darf sich nicht
wundern, dass ihn derart an den Karren gefahren wird, wenn er folgende Zitate wie in
diesem Video von sich gibt.
Quelle: youtube.com
Grasser sollte den Bogen nicht überspannen
Denn wer seine Unschuld mit einem Leserbrief untermauert in dem ihm versichert wird,
dass er zu schön, zu intelligent, zu gut ausgebildet und auch noch mit einer schönen
und reichen Frau verheiratet ist und soviel Glück ein einzelner Mensch nicht haben darf,
darf sich nicht wundern wenn seinen ständigen Unschuldsbeteuerungen kein Glauben
mehr geschenkt wird.Wir wissen nicht ob Herr Grasser strafrechtlich relevante Taten zu verantworten hat und
das festzustellen wird auch Aufgabe eines unabhängigen Gerichtes sein. Der ehemalige
Finanzminister ist sicher kein dummer Mann, aber er sollte den Bogen mit derartigen TV-
Auftritten nicht überspannen.
In der richtigen Partei
Nebenbei hat er aber auch großes Glück, dass er in der richtigen Partei ist. Denn selbst
als es offiziell wurde, dass er als Finanzminister doch glatt vergaß Steuern zu bezahlen
und diese Angelegenheit mit einer Selbstanzeige und für ihn läppische 18.000,- Euro
Nachzahlung vom Tisch fegte, ging lediglich ein kurzes Raunen durch die Schwarze
Riege.Bei dieser mehr als optischen Schieflage, hätte ihn die SPÖ dem politischen Gegner zum
Fraß vorgeworfen. Die Roten haben dies bereits mit dem Ex-Bawag Chef, Helmut Elsner,
eindrucksvoll bewiesen. Und das unterscheidet die SPÖ von der ÖVP. Egal ob Grasser
nun schuldig oder unschuldig ist, haben sie bis dato Charakterstärke gezeigt und nicht
einen eigenen Mann dem politischen Gegner geopfert.*****
2011-02-14
Asylantenwelle wird erwartet
Wie aus etlichen Pressemeldungen und Medien zu erfahren ist, hat Europa mit einer Welle
von Asylwerbern aus Ländern wie Tunesien und Ägypten zu rechnen. Laut der Linken
Szene, beginnt sich die Demokratiserung in diesen islamischen Ländern bereits durchzu-
setzen.
Wenn die rechtschaffenen Demokraten in den islamischen Staaten verbleiben, stellt sich
die berechtigte Frage, wer sind dann diese Leute, welche in europäischen Ländern um
Asyl ansuchen und sich nach Möglichkeit in die soziale Hängematte legen werden?
Österreich scheint sich jedenfalls auf diese Asylantenwelle vorzubereiten. Ein Leser hat
uns folgendes Formular zugesandt.

Wir zweifeln zwar die Echtheit dieses Formulares an, können uns aber nicht verkneifen
anzuführen, dass einige Fragen mit Sicherheit ihre Berechtigung haben.
*****
2011-02-13
Schusswechsel in Hirtenberg
Wie in den Medien bereits ausführlich berichtet wurde, gerieten zwei Polizisten am Freitag-
nachmittag in Hirtenberg in einen Schusswechsel. Die zwei Beamten fahndeten nach
einem 34-jährigen Mann, der am 1. Februar in Wiener Neustadt eine Haftstrafe antreten
hätte sollen.
Der Gesuchte eröffnete das Feuer auf die Beamten und diese erwiderten dieses. Bei der
Schiesserei kam der Angreifer ums Leben und die beiden Polizisten wurden schwer ver-
letzt. Der genaue Tathergang konnte aus verständlichen Gründen nicht sofort rekons-
truiert werden, da die beiden Polizeibeamten mit Schussverletzungen ins Spital einge-
liefert wurden.
Ein Polizist verstorben
Heute nachmittag erlag einer der Polizisten im Landesklinikum Wiener Neustadt, seinen
schweren Schussverletzungen, während der andere mit ebenfalls schwersten Verletz-
ungen im UKH Wien-Meidling liegt.
Während Vertreter der FPÖ, der ÖVP und die Innenministerin unverzüglich zum Ableben
des Beamten Stellung nahmen und ihr Mitgefühl ausdrückten, hörte man seitens der
SPÖ und den Grünen bis jetzt (22:30 Uhr) kein einziges Wort.
Seit Krems ticken die Uhren anders
Der Fall Krems hat bewiesen, wie Linke Gutmenschen gegen einen pflichtbewussten
Polizeibeamten Stimmung machen konnten, so dass dieser die Nerven wegschmiss und
etwas gestand, was er gar nicht verbrochen hatte. Der Richter verurteilte den Beamten zu
einer bedingten Haftstrafe und der Linke Mob jubelte.
Seit dem Urteil (normalerweise hätte es gar keinen Prozess geben dürfen) des LG Korneu-
burg im „Fall Krems“, wo der Polizist im August 2009, unserer Meinung nach einen gerecht-
fertigten Schusswaffengebrauch gegen einen rumänischstämmigen Einbrecher anwandte,
ticken bei der Exekutive die Uhren offenbar anders.
Der Linke Mob darf wieder jubeln
Offenbar vor lauter Sorge, nicht wie ihr Kremser Kollege zu einem erfundenen Geständnis
gezwungen zu werden, wenn sie gerechtfertigt von der Schusswaffe Gebrauch machen,
verzichten Polizisten lieber auf eine geeignete Eigensicherung. Dies hätte im vorigen Jahr
beinahe einem Wiener Polizeibeamten das Leben gekostet, als er bei einer Verkehrskon-
trolle, von einem serbischen Berufsverbrecher angeschossen wurde.
Nun ist der eine Polizist tot und beim anderen besteht noch zumindest die theoretische
Möglichkeit ihm den Prozess zu machen, soferne er seine Verletzungen überlebt. Jeden-
falls hat der Linke Mob wieder Grund zu jubeln.
*****
2011-02-12
Renaissance einer alten Abzockmasche
Unternehmer sind verpflichtet, eine sogenannte „kleine Bilanz“ zu erstellen und diese
dann zwangsweise in der Wiener Zeitung veröffentlichen zu lassen. Ohne diese Zwangs-
inserate und diversen Subventionen, wäre diese Zeitung ohnehin schon längst Geschichte.
Aber zum eigentlichen Thema. Eine alte Abzockmasche scheint wieder Renaissance zu
haben. Ein Unternehmen, ohne korrekten Firmennamen und mit einem Postkasten als Fir-
mensitz, sucht sich aus der Wiener Zeitung, Firmendaten zu den eingereichten Jahresab-
schlüssen heraus.
Dann versendet dieses Unternehmen, soferne man es überhaupt als solches bezeichnen
kann, unter der Aufmachung „Allgemeine Gewerbeverwaltung“, welche offenbar einen
amtlichen Charakter vortäuschen soll, an ahnungslose Unternehmer(innen) Rechnungen.

Dieses Schreiben erhielten etliche österreichische Unternehmer(innen) im Jänner und
Februar 2011. Man beachte den vorgetäuschten amtlichen Charakter, dieses als Rech-
nung getarnten Angebotes.
Achtung vor irrtümlicher Einzahlung
Da Unternehmer(innen) heutzutage ohnehin schon in übermäßiger Bürokratie ersticken,
kann es leicht passieren, dass dieses Abzockschreiben mit einer neuen Zwangsvor-
schreibung verwechselt wird. Denn dass es sich in Wirklichkeit um ein Offert handelt, wird
im Kleingedruckten bekanntgegeben.
Als Gegenleistung für Euro 543,83 wird die Eintragung in einer billig aufgemachte und
völlig unbekannten Webseite offeriert. Dagegen tut sich aber in der Google-Suchfunktion
einiges, wenn die Adresse der angegebenen Homepage eingetippt wird. Nämlich etliche
Seiten von Hinweisen über die Unseriösität der „Allgemeinen Gewerbeverwaltung“.
In „Deutschland“ dürfte den Versendern dieser Abzockschreiben der Boden bereits zu
heiß geworden sein und so verlagerte man offensichtlich die Geschäftstätigkeiten nach
Österreich. Sollten Sie ebenfalls eine derartige Rechnung erhalten haben, dann depo-
nieren Sie diese bitte in der Rundablage.
*****
2011-02-12
Grüne agieren gesundheitsfeindlich
An der Gesundheit, Sicherheit und der damit verbundenen körperlichen Unversehrtheit der
Bevölkerung, dürfte den Grünen offenbar nicht sehr viel gelegen sein. Wer den ständigen
Ausführungen und Plänen der Grünen folgt, kommt unweigerlich zum Schluss, dass diese
so viele Leute wie möglich aufs Fahrrad setzten wollen.
Den Grünen scheint es augenscheinlich egal zu sein, ob Personen jeder Witterung und den
zusätzlichen Gefahren des Straßenverkehrs ausgesetzt sind. Fahrradfahren ist zwar sehr
schön, aber nur dann wenn es sich der/die Betroffene aussuchen kann, wann er/sie diesem
Hobby frönen will und nicht bei jedem Wind und Wetter zur Arbeit radeln muss, weil die
Grüne Fraktion das Autofahren unerschwinglich machen will.
Personen die ihrem persönlichen Sicherheitsgefühl Rechnung tragen wollen, werden von
den Grünen mit abwertenden Worten diskriminiert, wie dies heute die Grüne Verkehrs-
sprecherin Gabriela Moser eindeutig unter Beweis stellte, indem sie folgende Aussage tät-
igte.
Aussage von Gabriela Moser
„Die Mutlosigkeit der Regierung bei der gerechten Besteuerung von Spritfressern ist
schuld daran, dass sich – wie vom VCÖ heute aufgezeigt – der Boom spritfressender
Groß- Pkw a la SUV in den Großstädten und im Flachland fortsetzt. Leistungsstarke
allrad- und meist dieselgetriebene Riesen-Kisten treiben den Spritverbrauch der Kfz-
Flotte in die Höhe, sind speziell in den Städten aber selbst fürs Bezwingen der Gehsteig-
kante vor dem In-Lokal völlig unnötig.“
Soll Sicherheit bestraft werden?
Es ist keine Mutlosigkeit der Regierung, sondern ein aktives Mitdenken in punkto Sicherheit,
dass bei den Grünen offenbar fehlen dürfte. Es sind fast ausnahmslos Familienväter, die
ihre Kinder in Sicherheit wissen wollen und nicht mehr so junge Personen, die zum Kreis der
SUV-Käufer zählen. Diese Käuferschicht ist sicher nicht jenen Personen zuzuordnen, welche
sich über Gehsteigkanten vor In-Lokalen einparken.
Warum soll der Erwerb und die Nutzung eines sicheren Autos bestraft werden?
Stabiler und großzügiger Innraum, gewährleisten bequemen Komfort und Sicherheit.
Sind SUV-Fahrer ein Verkehrsrisiko?
Auch ist eine weitere Aussage von Moser höchst erstaunlich, denn sie meint, SUV-Absatzre-
korde seien für die Verkehrssicherheit schlecht. Offenbar hat die Grüne Verkehrssprecherin
keinen einzigen Blick in die Unfallstatistik riskiert, denn sonst hätte sie festgestellt, dass SUV-
Fahrzeuge in dieser kaum vertreten sind.
Zum Ersten sind es die gemäßigten Fahrer, zum Zweiten verlocken diese Autos nicht zum
rasen (sondern animieren zum Gleiten) und zum Dritten ist es die weit geringere erreich-
bare Höchstgeschwindigkeit und der langsamere Beschleunigungswert eines SUV, warum
diese Fahrzeuge kaum in Unfälle verwickelt sind. Ein zuschaltbarer Allrad, welcher von
Moser kritisiert wird, erhöht zudem noch die Verkehrssicherheit.
Smart vs. Porsche
Moser lehnt sich mit ihren erstaunlichen Aussagen an den Grünnahen VCÖ an, der in einem
heutigen Beitrag auf seiner Webseite, mit einem unseriösen Vergleich glänzt. Folgender
Screen beweist, dass der VCÖ, aus welchem Grund auch immer, mit zweierlei Maß misst.
Screen: vcoe.at
Während das KIA-SUV Modell mit 7 bis 8 Liter Spritverbrauch auf 100 Kilometer angegeben
wird, dienen beim Skoda Oktavia die Herstellerdaten von 4,8 Liter Diesel pro 100 Kilometer.
Wir haben uns die Mühe gemacht, auf den Webseiten jener Autorepräsentanten nachzu-
sehen, deren Modelle der VCÖ für seinen Vergleich herangezogen hat und sind auf ein völlig
anderes Ergebnis gestoßen.
Vielleicht liegt unser Geheimnis darin, dass wir Fahrzeuge mit der gleichen Motorleistung ver-
glichen haben. Nun zu unseren Vergleichsrecherchen:
KIA Sportage 2,0CRDi, mit 1995 ccm Hubraum und 136 PS. Dieser Pkw wird vom Herstel-
ler mit folgenden Verbrauchswerten angegeben: 5,1 bis 6,8 Liter Diesel auf 100 Kilometer.
Skoda Oktavia 2,0 TDI CR D-PF, mit 1968 ccm Hubraum und 138 PS. Dieser Pkw wird
vom Hersteller mit folgenden Verbrauchswerten angegeben: 4,5 bis 6,7 Liter Diesel auf
100 Kilometer.
Was hält der VCÖ eigentlich von seinen Leser(innen)?
Wenn der VCÖ seine Leser(innen) für derart beschränkt hält, dass er ihnen nicht zutraut,
mit einem Zeitaufwand von etwa 30 Minuten die Wahrheit herauszufinden, wäre es gleich
besser gewesen, den Verbrauchsunterschied eines Smart mit einem Porsche Cayenne zu
vergleichen.
Der erhöhte Verbrauch eines SUV im Vergleich zu einem „normalen“ Pkw liegt in einem
vernachlässigbaren Bereich und damit wurde die Aussage von den spritfressenden SUV-
Monstern in den Bereich der Märchen und Sagen verwiesen. Mit unserem Vergleich ist
der Beweis erbracht, dass SUV-Fahrzeuge auch keineswegs mehr gesundheitsgefährd-
ende Stickoxide (eine Feinstaub-Vorläufersubstanz) verursachen, als gleichmotorisierte
„normale“ Pkws, sowie uns dies Frau Moser Glauben machen will.
Erstaunlich erscheint auch die Aussage der Grünen Verkehrssprecherin, dass Käufer(in-
nen) und Nutzer(innen) von SUV, stärker zur Kasse gebeten werden müssen. Damit will
Moser jene Leute bestrafen, die auf Sicherheit mehr Wert legen und sich nachweislich im
Straßenverkehr korrekt verhalten, da sie kaum in Verkehrsunfälle verwickelt sind.
*****
2011-02-11
Betrug mit ungerechtfertigten Rechnungen
Das in London ansässige Unternehmen „Apps World Ltd“ verschickt derzeit massenweise
ungerechtfertigte Rechnungen und Mahnungen für den Download von Smartphone-Apps.
Dutzende Österreicher haben bereits solche Rechnungen erhalten und sich in den letzten
Tagen verunsichert an den Internet Ombudsmann gewandt. Der Internet Ombudsmann
( www.ombudsmann.at ) hat umgehend die zuständigen Behörden informiert und emp-
fiehlt allen Konsumenten, sich nicht einschüchtern zu lassen: Rechnungen für Leistungen,
die nicht bezogen oder bestellt wurden, muss man auch nicht bezahlen. Generell wird vor
der Nutzung von Angeboten der „Apps World Ltd.“ gewarnt.
App-Downloads
Mobiltelefone, auf denen zusätzliche Software-Anwendungen (so genannte „Apps“) in-
stalliert werden können, liegen derzeit voll im Trend. Das Kaufen und der Download
dieser kleinen Software-Programme erfolgt dabei meist mit einem einfachen „Klick!“ am
Handy oder via App-Plattform im Internet. Viele dieser „Apps“ sind gratis oder sehr billig
erhältlich. Der Erfolg beschert den Programmierern und Betreibern der Vertriebsplatt-
formen dennoch weltweit Milliardenumsätze. Bezahlt werden die Apps meist via Kredit-
karte, deren Daten oft in den „App-Stores“ hinterlegt werden müssen.
Das in London ansässige Unternehmen „Apps World Ltd.“, geht jedoch einen anderen
Weg, um arglose Konsumenten, um ihr Geld zu erleichtern. „Apps World Ltd.“ verschickt
derzeit im gesamten deutschsprachigen Raum wahllos Rechnungen bzw. Mahnungen
per Post oder E-Mail und fordert Geld für den Download von „Apps“ ein.
Das Adress-Material inkl. weiterführender Informationen zu den Empfängern, die un-
aufgefordert als „Beweis“ der tatsächlichen Bestellung angeführt werden, dürfte dabei
einfach von klassischen Adress-Vermarktern eingekauft worden sein.
Webseiten gar nicht existent
„Apps World Ltd.“ fordert von bis zu 96 Euro von den überraschten und verunsicherten
Rechnungs-Empfängern. Angebliche Leistung: Nutzung von Websites wie zum Beispiel
myappsland.com, my-appsland.de oder www.top-apps24.com für den Download von nicht
näher bezeichneten „Apps“. Die Seiten sind teilweise nicht vorhanden. Wenn auf diesen
überhaupt eine Registrierung möglich ist, können keine Apps heruntergeladen werden.
Alle Rechnungsempfänger, die sich mit der Bitte um Hilfe an den Internet Ombudsmann
gewandt haben, geben außerdem unisono und absolut glaubwürdig an, keine dieser
Webseiten jemals genutzt zu haben. Viele Rechnungsempfänger verfügen nicht einmal
über ein Smartphone, das die Nutzung von „Apps“ erlauben würde.
Beratung und weitere Informationen für Betroffene bietet der Internet Ombudsmann unter
www.ombudsmann.at. Download einer „Beispiel-Rechnung“ von „Apps World Ltd.“ hier…..
*****
2011-02-10
Vignettenkontrolle zu Stosszeit
Im Beitrag „Asfinag-Kontrolle verursachte Verkehrschaos“ haben wir dem staatlichen
Autobahnbetreiber quasi unterstellt, seine Abkassiermethoden ohne Rücksicht auf
Verluste durchzuführen. Grund hiefür war eine Vignettenkontrolle auf einer Zufahrt zur
A23 während der Stoßzeit.
Offenbar war die Verursachung eines Verkehrschaos für die Asfinag kein Problem, wenn
die Kasse stimmt. Auch die Mitarbeiter des staatlichen Autobahnbetreibers beäugten wir
mit Argwohn. Sind doch bei der Kapperltruppe etliche Personen dabei, die sich als
Möchtegern-Polizisten fühlen, nur weil ihnen eine Uniform verpasst wurde.
Im Zweifel für…..
Nach Erscheinen des eingangs erwähnten Beitrags, rief ein Verantwortlicher der Asfinag
in der Redaktion an und führte mit einem Redaktionsmitarbeiter ein langes Gespräch.
Der Anrufer versuchte Glauben zu machen, dass es nicht im Interesse der Asfinag
läge, absichtlich ein Verkehrschaos zu verursachen, um durch Kontrollen mehr Geld
einzubringen. Die Situation wäre mehr oder weniger ein Zufall gewesen. Auch wären alle
Asfinag-Mitarbeiter bestens geschult.
Ganz haben wir dem Mann zwar nicht geglaubt, dachten aber „im Zweifel für den Ange-
klagten“ und ließen die Sache auf sich beruhen. Dass jedoch nichts so fein gesponnen
ist, um nicht ans Tageslicht zu kommen, beweist ein heutiger Kronen Zeitungs-Artikel,
den wir vorerst für einen verfrühten Aprilscherz hielten.
Zum Original Krone-Beitrag Bild anklicken
Screen: Krone Print vom 09.02.2011
Tagesordnung: Autodiebstahl
Da erlebte eine Frau eine Situation, welche seit Öffnung der Ostgrenzen an der Tages-
ordnung steht, nämlich dass ihr Auto gestohlen wurde. Die Frau verständigte an Ort
und Stelle die Polizei, aber auch eine sofort eingeleitete Alarmfahndung verlief erfolg-
los.
Der Pkw wurde einige Zeit später in Kärnten aufgefunden und vom Dieb fehlte natür-
lich jede Spur. So weit so nicht gut. Und jetzt wird es in der Tat erstaunlich. Der Dieb
benützte bei seiner Fahrt die Autobahn und geriet auf der A23 in eine automatische
Vignettenkontrolle.
Hat die Asfinag ein eigenes Gesetzbuch?
Da die Dame nicht auf mautpflichtigen Strassen fährt, war ihr Pkw auch nicht mit einer
Autobahn-Vignette versehen. Aus diesem Grund schickte ihr die Asfinag eine Rechnung
über die Ersatzmaut. Die vorgelegte Anzeigenbestätigung der Polizei bewog den staat-
lichen Autobahnbetreiber zu folgender Mitteilung.
Screen: Krone Print vom 09.02.2011
Es muss ein eigenartiges Gesetzbuch sein in dem steht, dass eine Person für eine Sache
verantwortlich ist, bei der ihr durch Diebstahl die Verfügungsberechtigung über diese
entzogen wurde. Diesen Paragrafen würden wir sehr gerne sehen.
Nach der Logik der Asfinag hatte die Frau aber mächtiges Glück, dass der Dieb nieman-
den totgefahren hat. Folgt man nämlich der Schlussfolgerung des staatlichen Autobahn-
betreibers, müsste sich die Bestohlene dann zumindest wegen Beteiligung an einer fahr-
lässiger Tötung vor Gericht verantworten.
Logisches Denken? Fehlanzeige
Wie dieser Fall beweist, haben wir mit unserem eingangs erwähnten „Beitrag“ gar nicht
so Unrecht gehabt. Der Asfinag geht es offenbar nur ums Abkassieren, egal um welchen
Preis. Auch ihre Antwort an die Bestohlene lässt jegliches logische Denken missen, da in
dieser Angelegenheit gar keine Kulanz von Nöten ist. Denn diese würde ein Verschulden
der Bestohlenen voraussetzen.
Die Frau konnte beim besten Willen nicht die Fahrtroute des Autodiebes beeinflussen und
daher trifft sie in diesem Fall keine Schuld. Soviel zum logischen Denken und der bestge-
schulten Mitarbeiter(innen) der Asfinag.
*****
2011-02-09
Virtueller Besuch bei alten Bekannten
Dass Plädoyer der Grünen Sozialsprecherin, Birgit Hebein, für die Freigabe von Cannabis
und die Vergabe von Heroin auf Krankenschein, hat uns wieder einmal veranlasst, die
Giftler-Webseite „www.cannabis.at“ zu besuchen. Zu unserem Erstaunen stellten wir fest,
dass dieses auch unter „www.marihuana.at“ aufgerufen werden kann. Dies hat offensicht-
lich den Sinn, dass sich ja kein Junkie verirrt und auf der richtigen Webseite landet.
Wir haben schon vor längerer Zeit über die erstaunlichen Beiträge auf „cannabis.at“ be-
richtet und richtigerweise den Vorwurf gemacht, dass auf dieser Webseite unter an-
deren ganz unverblümt Anleitungen zum Drogenmissbrauch veröffentlicht werden.
Mann, war das Theater groß, als die Giftlertruppe vom ERSTAUNLICH-Beitrag in Kenntnis
gelangte. Es wurde uns sogar die zweifelhafte Ehre zuteil, dass uns ein ganzer Thread auf
der Rauschgift-Seite gewidmet wurde.
Doch keine Präventions-Webseite
Auch kommentierten User und Admins der Junkie-Homepage, auf „www.erstaunlich.at“
beschimpften teilweise den Herausgeber und versicherten offenbar im Drogenrausch,
dass auf „www.cannabis.at“ keine Anleitungen zum Drogenmissbrauch gegeben werden.
Vielmehr sei die Webseite zur Aufklärung und Gefahrenprävention gedacht.
Dass dies damals schon eine Lüge war, bestätigt sich wiederholt mit unserem heutigen
Artikel. Wir fanden zahlreiche Beiträge die weder mit Aufklärung, noch mit Präventivmass-
nahmen das geringste zu tun haben. Ein besonderes Schmankerl möchten wir unseren
Leser(innen) präsentieren, welches vom User Damon am 13.01.2011 verfasst wurde.
Zur Originalansicht Bild anklicken
Screen: „www.cannabis.at“
Wenn Ikea so präzise Beschreibungen hätte, wäre das Regal „Billy“ im Nu zusammenge-
baut. Wer bis jetzt noch nicht wusste wie man Heroin konsumiert, weiß es spätestens
nachdem er die Anleitung von Damon gelesen hat.
Zuerst nasal, dann intravenös in den Abgrund
Zum Einstieg empfiehlt der Spezialist, Heroin nasal zu konsumieren ehe man dazu übergeht,
sich die Teufelsdroge intravenös zu spritzen. Die Anleitung zur intravenösen Konsumation
ist allerdings auch nicht von schlechten Eltern. Wenigstens gibt er zu, dass er selbst auf
einer „Mordsdosis“ ist und dies bedeutet wohl im Klartext, dass der gute Mann schwer
süchtig ist.
Also bestätigt sich unsere Annahme, dass besagte Webseite ein Sammelbecken von
Giftlern ist. Fast bizarr mutet es an, wenn User Damon nach seiner ausführlichen Anleitung
zum Drogenmissbrauch, dem zukünftigen Leidesgenossen wünscht, er möge es genießen.
Spaßig hingegen ist seine Aussage: „wenn du mit Hirn vorgehst, wird alles gut“. Wenn
jemand mit Hirn vorgeht, würde er sich mit absoluter Sicherheit kein Heroin spritzen.
Die Grüne sollten einmal wirklich nachdenken
Wir sind schon jetzt auf die Kommentare gespannt, die auf dieser Gifler-Homepage, be-
züglich unseres Beitrages geschrieben werden. Jedenfalls steht es mit Sicherheit fest,
dass auf „www.cannabis.at“ Anleitungen zum Drogenmissbrauch veröffentlicht werden.
Angesichts solcher Auswüchse sollten die Grünen noch einmal in sich gehen und nach-
denken, wie sinnvoll die Freigabe der Einstiegsdroge Cannabis und Heroinabgabe auf
Krankenschein wirklich wäre. Denn der User Damon hat mit Sicherheit seine Drogen-
karriere, auch mit dem „ach so“ harmlosen Haschisch-Zigaretterl begonnen.
*****
2011-02-08
Gerechtfertigtes Bettelverbot
Am 5.September 2010, haben wir den Beitrag „Die Grünen und die Bettelmafia“ verfasst.
In diesem ging es um das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, welches das aggressive,
organisierte und seit Juni 2010 auch das gewerbsmäßige Betteln verbietet.
Sinn dieses Gesetzes ist es, dem Menschenhandel der organisierten Bettelmafia einen
Riegel vorzuschieben. Diese kriminelle Organisation hielt Menschen wie Tiere gefangen
und schickte sie auf den „Bettelstrich“. Frühmorgens wurden meist die behinderten
Menschen auf ihre „Standplätze“ gebracht und Abends wieder eingesammelt. Das
erbettelte Geld mussten sie ihren Peinigern abliefern.
Während der Nachtzeit wurden die gequälten Personen in winzigen Wohnungen gefangen
gehalten. Bis zu 20 Personen mussten sich ein Zimmer teilen und durften dieses nur zur
„Arbeit“ verlassen. Die Bosse verweilten in Luxusvillen und vereinnahmten bis zu 200.000,-
Euro monatlich durch ihre Bettelsklaven. Über diese Vorfälle und die damit verbundenen
polizeilichen Verhaftungen, gibt es zahlreiche Zeitungsberichte.
Die Bettelmafia ist über Verfassungsklage erfreut
Der Grüne Stadtrat David Ellensohn meinte zum Bettelverbot in einer Presseaussendung
am 30.August 2010 folgendes: „Das Gesetz verstoße dabei gegen die Freiheit der
Gewerbstätigkeit, das Recht auf Achtung des Privatlebens und verletze auch den Gleich-
heitssatz“.
Er und noch einige Grüne Gutmenschen unterstützen daraufhin eine Verfassungsklage
der Bettlerin Martina S. Diese hatte sich an den Verfassungsgerichtshof gewandt, da sie
sich in ihrem Recht auf Freiheit der Gewerbsausübung verletzt sah.
Screen: Die Grünen Wien
Wir haben im damaligen Beitrag der Hoffnung Ausdruck verliehen, dass diese Klage im
Interesse der Bettelsklaven abgewiesen wird. Denn nur ein derartiges Gesetz kann die
Versklavung von Menschen, für die Bettelmafia uninteressant machen.
Hebein bestreitet die Existenz der Bettelmafia
Die Sozialsprecherin der Grünen Wien, Birgit Hebein, meint heute, dass es noch immer
keine Beweise für das Vorhandensein von mafiösen Hintermännern und kriminellen
Banden gäbe. Mit dieser Aussage bestätigt Hebein den Erfolg des gesetzlichen Bettel-
verbotes, obwohl dies natürlich nicht in ihrem Sinn war.
Offenbar hat die Bettelmafia zwischenzeitlich begriffen, dass das Geschäft auf Grund des
Gesetztes und den damit verbunden Kontrollen nicht mehr lukrativ ist und haben davon
Abstand genommen, weiterhin Menschen zu versklaven um sie auf den „Bettelstrich“ zu
schicken. Möglicherweise hat Hebein die fundierten Pressemeldungen bezüglich der Bet-
telmafia für Zeitungsenten gehalten. Auch dürfte sie die im Vorjahr stattgefunden, zahl-
reichen Festnahmen von Mitgliedern dieser kriminellen Organisationen nicht realisiert
haben.
Hebein plädiert auch für Drogenfreigabe
Frau Hebein meint auch, dass sich die viele Strafen des gesetzlichen Bettelverbotes gegen
Obdachlose und Drogenkranke richten, die hin und wieder einen Euro schnorren. Dass
das Klientel der Drogenkranken, die sich einige Euros schnorren, nicht weniger wird, auch
dafür scheint die Grüne Sozialsprecherin Sorge zu tragen.
Laut einer APA-OTS Aussendung vom 04.02.2011, soll Hebein im Rahmen einer Podiums-
diskussion mit Schülerinnen und Schülern der AHS Theodor Kramer Straße in Wien Donau-
stadt, für die Freigabe von Cannabis und die Abgabe von Heroin auf Krankenschein plädiert
haben. Soviel zur Ernsthaftigkeit der Aussagen von Frau Hebein.
Nicht mehr erstaunlich, sondern schon unglaublich
Mit einem Ergebnis der Verfassungsklage gegen das Bettelverbot wird im Frühling zu rech-
nen sein. Ungeachtet dessen, vhaben wir bezüglich des Bettelns ein wenig weiter recher-
chiert und sind auf der Webseite „bettellobbywien“ gelandet. Was wir dort geschrieben
steht ist kaumvzu glauben.
Screen: „bettellobbywien“
Das heißt im Klartext, dass diese Leute im Jahr 1996 aus der Slowakei nach Österreich
eingereist sind. Die Slowakei war zu diesem Zeitpunkt definitiv noch nicht bei der EU, denn
der Beitritt erfolgte erst am 1. Mai 2004. Da stellt sich die berechtigte Frage, mit welcher
Lüge sich diese Roma den Grenzübertritt in die Alpenrepublik erschwindelten.
Die Arbeitsfaulheit in Person
Die nächste Lüge dieser Leute ist, dass sie aus ihrer verzweifelten wirtschaftlichen
Situation bei uns Hilfe zu suchten. 1996 gab es in der Slowakei noch eine systembe-
dingte Vollbeschäftigung. Jede Person hatte in diesem Land einen Job und war sogar
dazu verpflichtet, eine Beschäftigung anzunehmen.
Hätten es diese Leute mit ehrlicher Arbeit versucht, wären sie wohl kaum in eine wirt-
schaftliche Notlage geraten. Auf gut Deutsch bedeutet dies, dass diese Roma nur zu
faul waren, um einer geregelten Beschäftigung nachzugehen.
Die nächste berechtigte Frage die sich stellt ist, warum sind diese Personen noch in
Österreich und wurden nicht abgeschoben. Laut eigenen Angaben bestreiten sie ihren
Lebensunterhalt seit ihrer Ankunft, aus der Bettelei. Nicht einmal in Österreich fanden
sie es der Mühe wert, sich einen Job zu suchen.
Vielleicht sollte der Autor, Wolfgang Pucher, den Slogan „Ich will nicht betteln, aber
dürfen muss ich“ in „Ich will nicht lügen, aber dürfen muss ich“ umwandeln,
denn ein solcher trifft bei den Aussagen zu den bettelnden Roma-Clan, den Nagel
genau auf den Kopf.
*****
2011-02-07
Magistrat genehmigt Sexstudios im Sperrgebiet
Wie wir bereits im Beitrag „Das Rotlicht und das Rote Wien“ ankündigten, haben wir
mit Verantwortlichen einer Tageszeitung (Kronen Zeitung) über die Artikel-Veröffentlichung,
der Genehmigungen für Sexstudios (grindige Minibordelle) seitens des Wiener Magistrats,
Gespräche geführt.
Uns lag daran, dass eine breite Öffentlichkeit und auch verantwortliche Personen der
Wiener Stadtregierung, von diesen doch etwas erstaunlichen Vorgängen in Kenntnis
gesetzt werden. In der auflagenstärksten Tageszeitung Österreichs, erschien heute
nachfolgender Artikel.
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe)
MA 36 ist maßgeblich daran beteiligt
Es ist in der Tat erstaunlich, dass das Wiener Magistrat, bei dem auch die MA 36 maß-
geblich beteiligt ist, Genehmigungen für Sexstudios erteilt, obwohl diese in einer Sperr-
zone liegen. Entweder sind die zuständigen Beamten nicht in Kenntnis der Gesetzeslage
oder drücken aus welchen Gründen auch immer, beide Augen ganz fest zu.
Erstaunlich ist auch die Tatsache, dass seitens eines Beamten der MA 36 die Empfehl-
ung an eine biedere Kaffeehaus-Betreiberin abgegeben wird, ihr Lokal dem Rotlicht zur
Verfügung zu stellen, da man mit diesem keine Probleme habe.
*****
2011-02-07
Gastautoren-Beitrag
Heute sind wiederum ein paar Zigaretten um 20 Cent teurer geworden,
Zeit die Hatz gegen Raucher ein wenig mit dem Rechenstift unter die
Lupe zu nehmen. Als Quelle dient hierbei diese statistische
Stammlung:
http://www.infantologie.de/raucher/statistik.php
Also:
– „10 Zigarette am Tag verkürzen das Leben um 3 Jahre, 20 um 6 Jahre
und bei 2 Schachteln um 9 Jahre.“
– Die Kosten/Monat für Zigaretten belaufen sich bei 2 Schachteln/Tag
auf ca. 240 Euro. Das macht im Jahr ca. 2.900,–Euro.
– die Mindestpension beträgt ca. 800,– Euro/Monat, macht ca. Euro
10.000,– Jahr. In 9 Jahren sind das EUR 90.000,–.
– „ein Raucher verbraucht in seinem Leben etwa 5000 Euro mehr
medizinische Ressourcen als ein Nichtraucher.“
– somit bleiben EUR 85.000,– Euro Ersparnis für den Sozialtopf, wenn
jemand 2 Packungen/ Tag raucht.
– dividiert man diese Ersparnis durch die Kosten/Jahr ergibt das einen
Break-even von ca. 30 Jahren. D.h. würde der Staat die Kosten fürs
Rauchen zur Gänze übernehmen, käme er erst nach 30 Jahren Gratis-
tschick an einen Punkt, wo es für den Staat teurer wird.
– daraus folgt, dass Rauchen staatlich gefördert werden sollte – die
Leute sterben einfach früher und kosten den Staat in Summe daher
weniger Geld.
Mit besten Grüßen
Günther Richter
*****
2011-02-07
Profitgier lässt Treibstoffpreise steigen
Pünktlich zum Semester-Ferienbeginn schnellten die Treibstoffpreise gewaltig in die Höhe,
obwohl in den vergangenen Monaten die Preise für Heizöl und Treibstoff ohnehin drastisch
angestiegen sind. So verteuerte sich innerhalb eines Jahres, Heizöl um 30 Prozent und
Diesel um mehr als 20 Prozent. Grund für diesen exorbitanten Preisanstieg sind nicht etwa
gestiegene Rohölpreise oder sonstige Aufwände, sondern lediglich die Profitgier der Miner-
alölwirtschaft.
Dabei ist dieser Wirtschaftszweig an Ausreden nicht verlegen. Sei es eine Magenverstimm-
ung des amerikanischen Präsidenten oder die zur Zeit anhaltenden Unruhen in Ägypten,
alles dient als Vorwand zur Erhöhung der Treibsotffpreise. Interessant sind auch die Preis-
steigerungen zu den Wochendbeginnen oder Ferienstarts. Da kostet der bereits in den
Tankstellen-Tanks, ein und derselbe abgefüllte Treibstoff, mit einem Schlage mehr.
Augenauswischerei
Da gleicht es auch einer Verhöhnung der Bevölkerung, wenn die novellierte Spritpreis- Ver-
ordnung des Wirtschaftsministeriums, voll Stolz präsentiert und als Erfolg verkauft wird. Seit
1. Jänner 2011 dürfen die Tankstellen die Spritpreise nur mehr um zwölf Uhr mittags er-
höhen. Mit dieser Maßnahme soll der Wettbewerb angekurbelt und mehr Transparenz
geschaffen werden. Wenn diese Jubelmeldung nicht so traurig wäre, könnte man direkt
darüber lachen.
Als Animation zur geistigen Selbstbefriedigung, versucht das Bundesministerium für Wirt-
schaft, Familie und Jugend, mittels einer wöchentlichen APA-OTS Aussendung die Bevöl-
kerung zu beruhigen, in dem jedesmal erklärt wird, dass die Treibstoffpreise in Österreich
billiger als im EU-Schnitt liegen.
Das heisst, dass immerhin knapp die Hälfte der EU-Länder billigeren Treibstoff haben, als
der in Österreich erhältliche. Da stellt sich die berechtigte Frage, warum wir nicht zu jenen
Ländern gehören, in denen die Preise für Treibstoff weit unter dem EU-Schnitt liegen.
Höchstpreisverordnung erforderlich
Am 20. Jänner 2011, kritisierte der Nationalratsabgeordneten Dr. Martin Strutz (FPÖ), im
Rahmen der aktuellen Stunde des österreichischen Parlaments, den Preiswucher und die
unverschämte Ausbeutung der Autofahrer an Österreichs Tankstellen. Er brachte ein Maß-
nahmenpaket der Freiheitlichen ein, das einen gesetzlichen Preisstopp für Benzin sowie die
Festsetzung eines Höchstpreises für die Dauer von sechs Monaten vorsieht. Ein derartiges
Gesetz gibt es in Luxenburg und dieses verhindert einen übermäßigen und ungerechtfertig-
ten Preisanstieg.
Das von Strutzt eingebrachte Maßnahmenpaket wird vermutlich in irgend einem Schreib-
tisch verschwinden, denn der Finanzminister hat an einer Höchstpreisgrenze für Treibstoff
kein Interesse. Verdient er doch an jedem verkauften Liter gut die Hälfte mit.
Der Finanzminister hat andere Sorgen
Erstaunlich ist es allerdings, wenn Josef Pröll (ÖVP) in der heutig ausgestrahlten ATV-Soap
„Die Fahnder“, ein offenbar gefälschtes Mobiltelefon gekünstelt in seinen Händen hält und
erklärt, dass Fälschungen ein Schaden für die Volkswirtschaft sind.
Offenbar hat der Finanzminister noch nicht begriffen, dass ein überhöhter Treibstoffpreis in
Wirklichkeit ein rigoroser volkswirtschaftlicher Schaden ist. Denn jede Semmel wird per
Kraftfahrzeug befördert und dabei schlägt sich der Spritpreis auch auf den Preis dieses Ge-
bäcks nieder.
Auch verursacht der hohe Heizölpreis nicht nur soziale Kälte, sondern lässt so manche
Räume kalt bleiben und einkommensschwache Personen und Mindestrentner frieren, die
sich aus finanziellen Gründen einen Literpreis von knapp einem Euro nicht mehr leisten
können.
Angesichts dieser Tatsachen werden gefälschte Markenhandys wohl das geringste Prob-
lem in Österreich sein. Es sei denn, der Finanzminister ist ein Vertreter dieser Markenlobby
und deren Sorgen liegen ihm mehr am Herzen, als jene der österreichischen Bevölkerung.
*****
2011-02-06
Neuer Trick
Wer kennt sie nicht, die bunten vielversprechenden Webseiten auf denen das Blaue vom
Himmel versprochen wird und natürlich alles gratis erhältlich ist? Der Benutzer wird nur
aufgefordert, die Gratisangebote per Mausklick zu bestätigen. Kaum ist das geschehen,
ist dieser in eine Abo-Falle getappt.
Zu diesen Webseiten gelangt man meist, wenn man im Internet surft und sich in glaublich
interessante Homepages mit Gratisangeboten einwählt. Dass es augenscheinlich eine
völlig neue Art gibt, Abos an den Mann, bzw. an die Frau zu bringen, haben wir gestern
festgestellt. Im Mail-Briefkasten von ERSTAUNLICH, fand sich folgendes E-Mail.

Angebliche Umfrage für Uni
Da ersucht eine gewisse Isabella L., augenscheinlich Studentin, um 5 Minuten Zeit für die
Beantwortung ihres Fragebogens. Diesen benötigt sie laut ihren Angaben, für die Uni.
Gut, dachte sich der Herausgeber dieses Online-Magazins, man soll jungen Menschen bei
ihren Aufgaben behilflich sein und so wurden die vorgegeben Fragen (etwa 30 an der Zahl)
im virtuellen Fragebogen per Mausklicks beantwortet.
Die Fragen richteten sich auf Ausrichtung des Blogs, vorhandene Kommentarfunktionen,
etc. und waren von harmloser Natur. Also bestanden auch keine Bedenken den virtuellen
Fragebogen auszufüllen und abzusenden. Dafür war die Überraschung umso größer, als
zirka 2 Stunden später dieses E-Mail einflatterte.

Aus vermeintlicher Studentin wurde Admin
Aus der vermeintlichen Studentin Isabella L., wurde zwischenzeitlich eine Administratorin
von „voycer.de“, die sich zwar nicht für die Beantwortung der Fragen, aber dafür für eine
Abo-Bestellung bedankte. Ferner forderte sie zur Bestätigung eines Aktivierungs-Link auf,
der offenbar der nicht getätigten Abo-Bestellung, einen rechtlichen Rückhalt geben
soll.
Jedenfalls war dieser erstaunliche Vorgang Grund genug, voycer.de“ genauer unter die
Lupe die zu nehmen. Es handelt sich dabei um eine professionelle Webseite, wie man
nachfolgenden Screen entnehmen kann.

Screen: www.voycer.de
Doch nicht kostenlos?
Auch wird bereits auf der Startseite versprochen „Voycer ist für Alle & kostenlos“.
Dass dem offenbar nicht so ist, ergibt sich aus den Nutzungsbedingungen, denn in
diesen wird der Benutzer auf die Widerrufsbelehrung hingewiesen. Dies wäre wohl
nicht notwendig, wenn die Nutzung dieser Webseite tatsächlich kostenlos wäre.

Screen: www.voycer.de
Selbstverständlich wurde den Herrschaften von „voycer.de“ mitgeteilt, dass kein Abo
bestellt wurde, auch wenn seitens der Firma Voycer möglicherweise dieser Eindruck
entstanden sein sollte. Bleibt uns nur noch, allen Blog-Betreiber die Empfehlung aus-
zusprechen, sollten Sie ein derartiges E-Mail erhalten, dieses ungeöffnet in den vir-
tuellen Papierkorb zu verschieben.
*****
2011-02-05
Update am 14.04.2011
Nachdem wir unserer journalistischen Sorgfaltspflicht nachkommen, informieren wir unsere
Leser(innen) von einem Schreiben der Firma „voycer.de“, welches uns von einem Vertreter
des Unternehmes gemailt wurde. Folgender Ausschnitt aus dem Mail betrifft die Berichter-
stattung von ERSTAUNLICH.

Damit stellt „voycer.de“ klar, dass es sich bei den zugesandten „Abos“ um einen kostenlo-
sen Dienst handelte. Damit ist die Bezeichnung „Abo-Falle“ für „voycer.de“ nicht zutreffend.
Allerdings muß sich „voycer.de“ folgende Fragen von uns gefallen lassen. Die Vorgangs-
weise des Unternehmens war sehr ungeschickt. In unserer hochsensiblen Zeit schliesst
vermutlich jeder Computernutzer sofort auf ein kostenpflichtiges Abo, wenn er aufgefordert
wird eine Abo-Bestätigung durchzuführen, obwohl er kein Abo bestellt hat. Auch der Aus-
druck „Abo“ war in diesem Fall sehr unglücklich gewählt.
Noch ungeschickter war es natürlich ohne Wissen der Studentin Isabella L., diese zur Ad-
min von „voycer.de“ zu machen und unter ihrem Usernamen „islok“ ein offizielles Mail an
jenen User zu versenden, der unverbindlich an einer Umfrage dieser Studentin teilnahm.
Wir hoffen mit diesem Update eventuelle Missverständnisse aus dem Weg geräumt zu
haben.
Die Redaktion
2011-04-14