Bestattung Wien: Bestattungsmuseum bei der Langen Nacht der Museen

Sargprobeliegen, spannende Vorträge und neue Herbst-Shopartikel

Dass die Wiener(innen) eine besondere Beziehung zum Tod haben, unterstreicht das bereits zum 24. malige Öffnen der Tore des Betriebsmuseum der Bestattung Wien am Samstag, 5. Oktober 2024 von 18:00 bis 24:00 Uhr. Dies geschieht im Rahmen der „ORF-Langen Nacht der Museen“ Besucher(innen) erwartet neben spannenden Einblicken in die Geschichte der Wiener Bestattungs- und Friedhofskultur sowie rund 250 ausgestellten Originalobjekten – inklusive historischer Leichentransportkutsche, Herzstichmesser und Rettungswecker – ein Spezialprogramm der besonderen Art.

Vorträge: Der Pathologe Univ.-Prof. Dr. Roland Sedivy über berühmte Tote auf dem Wiener Zentralfriedhof (19:00, 21:00 und 23:00 Uhr)
Buchpräsentation: ORF-Moderator Patrick Budgen liest aus seinem neuen Buch „Die Teigtascherl-Intrige“, Autogrammstunde im Anschluss (19:45 und 21:45 Uhr)
Sargprobeliegen: Testen Sie, wie es sich in einem echten Sarg liegt
Museumsshop: Passend zur kalten Jahreszeit ergänzen jetzt Bettwäsche und Kuschelpolster das Sortiment der beliebten Bestattung Wien-Merchandise Produkte

Tickets für die Lange Nacht der Museen können Sie auch direkt vor Ort im Bestattungsmuseum kaufen (nur Barzahlung möglich).

Bestattungsmuseum Wien

Das Bestattungsmuseum am Wiener Zentralfriedhof bietet auf rund 300qm einen interaktiven und multimedialen Einblick in die Geschichte der Bestattung in Wien. Mit seinen humorigen Merchandise-Artikeln & Sprüchen bricht das Museum das Tabu auf, nicht über Tod und Sterben zu sprechen und rundet so das Angebot der Bestattung Wien ab.

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Pietätloser Klassiker vom Klassiker


Raiffeisenbank schickt Verstorbenen neue Geschäftsbedingungen,

obwohl sie von dessen Tod in Kenntnis ist

 

 

Im Oktober des Vorjahres berichteten wir über die Raiffeisenbank, die einen (zum damaligen Zeitpunkt bereits über ein Jahr) Verstorbenen mahnte.  Es ging da offenbar um aufgelaufene Kontospesen, da auf dem Konto – verständlicherweise – keine Einzahlungen mehr getätigt wurden.  Beim besagten Bankinstitut rechtfertigte man sich damit, dass man vom Notar, welcher die Verlassenschaft abgewickelt hatte, nicht verständigt worden sei und sagte zu, dass man die Angelegenheit umgehend in Ordnung bringen werde.

 

Wir halten fest: Im Oktober 2017, also nach dem Erscheinen unseres Beitrags (der auch in der Tageszeitung HEUTE veröffentlicht wurde) und den damals geführten Telefongesprächen, war man bei der Raiffeisenbank in Kenntnis, dass Herr Ing. Robert R. verstorben ist.  Das hinderte aber besagtes Bankinstitut nicht daran, nun wieder tätig zu werden.

 

Diesmal erhielt der – bereits seit 30.08.2016 – Verstorbene die neuen Geschäftsbedingungen.  Sollte er diesen bis 18.10.2018 nicht widersprechen, treten diese Tags darauf in Kraft. Ein Widerspruch wird aus biologischen Gründen nicht möglich sein.  Auch von der angebotenen Kündigungsmöglichkeit wird er nicht Gebrauch machen können.  Dies sollte auch der Raiffeisenbank klar sein.

 

 

Nun ist es bereits ein makabrer Klassiker, dass Banken immer wieder Verstorbenen Mahnungen oder sonstige Post schicken, sofern sie nicht vom Ableben des Betroffenen in Kenntnis sind.  In diesem Fall aber, ist die Raiffeisenbank bereits seit Oktober 2017 in Kenntnis, dass Herr Ing. Robert R. vor knapp 2 Jahren verstorben ist.  Das scheint die Banker augenscheinlich nicht zu stören und so bezeichnen wir das jetzige Schreiben als pietätloser Klassiker vom Klassiker.  Die Sätze am Ende des Schreibens: „Vielen Dank für Ihr Vertrauen. Wir sind auch in Zukunft für Sie da!“, möchten wir lieber kommentarlos im Raum stehen lassen.

 

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2018-08-18


SP-Lindenmayr nach pietätlosem Tweet zum Rekruten-Tod rücktrittsreif


Politische Reaktion auf unseren Beitrag „Toter Soldat für Wahlkampfzwecke missbraucht

 

„Wäre die Abstimmung anders ausgegangen, würde der junge Mann noch leben“, twitterte gestern der Wiener SPÖ-Gemeinderat Sigi Lindenmayr zum tragischen Ableben eines Bundesheer-Rekruten in Horn und will mit diesem unsagbar pietät- und geschmacklosem Sager offenbar politisches Kleingeld für den anlaufenden Wahlkampf wechseln.  Das sei zudem nicht die erste Entgleisung Lindenmayrs, erinnert der Wiener FPÖ-Landesparteisekretär Stadtrat Toni Mahdalik an den Tweet im April vergangenen Jahres, in welchem er sich über die körperliche Behinderung von Nationalratspräsident Hofer lustig machte.  Das sei scheinbar noch nicht genug gewesen.

 

„Wer den Tod eines jungen Menschen für billige parteipolitische Spielchen missbraucht, ist für mich das Allerletzte und müsste sein Mandat in der Sekunde zurücklegen.  Wenn er dazu nicht Manns genug ist, muss Bürgermeister Häupl die Sache in die Hand nehmen den sofortigen Rücktritt Lindenmayrs veranlassen“, fordert Mahdalik abschließend.

 

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2017-08-09


Toter Soldat für Wahlkampfzwecke missbraucht


Geschmack – und pietätloser Kommentar eines SPÖ-Politikers

 

Siegi Lindenmayr, seines Zeichens SPÖ-Landtagsabgeordneter von Wien-Alsergrund, veröffentlichte vor wenigen Minuten auf seinem Twitter-Account folgenden Kommentar:

 

 

Tja, im Wahlkampfmodus scheint zumindest bei obig genannten SPÖ-Politiker jegliches Gefühl für Anstand und Pietät auszusetzen. Denn den tragischen Tod eines jungen Soldaten für Wahlkampfzwecke zu missbrauchen, ist wohl letztklassig.  Uns bleibt daher nur mehr anzumerken: Wäre Lindenmayr nicht auf Twitter, wäre uns der geschmack – und pietätlose Tweet erspart geblieben.

 

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2017-08-08


Gekünstelte Aufregung der Gutmenschen-Schickeria


Wehrlose Kinder verprügeln verharmlosend als Üblichkeit bezeichnet

Gekünstelte  Aufregung herrscht zurzeit über einen Satz des Journalisten Robert Lizar.  Dieser
hatte  sich  zum  Schlaganfall  von  Ute  Bock,  via  Facebook mit den Worten  „Mein Mitleid hält
sich in Grenzen“ geäußert.
Die Kommentare von Peter Doppler: “War der letzte Spendenscheck zu niedrig?“ und der von
Stefan  Bartoschek:  „Warum  sollte  man  für  jeden  Menschen Mitleid empfinden?“,  brachten
den einen oder anderen Gutmenschen selbst einem Schlaganfall nahe.
Mag  sein,  dass  die obig angeführten Aussagen entbehrlich waren,  aber diese sind eigentlich
harmlos gegen jene, die von den selbsternannten Gutmenschen getätigt wurden, als politische
Gegner(innen) verstarben.   Diese zeigten nicht einmal vor dem Tod eines Menschen Respekt.
Da  war beispielsweise  „Von der ersten guten Nachricht des Tages“ die Rede,  als der Tod der
ehemaligen Innenministerin, Liese Prokop (ÖVP), bekannt gegeben wurde.   Die geschmack-
und  pietätlosen Äußerungen zum Tode von Jörg Haider wiederzugeben,  würde den Rahmen
dieses Beitrags sprengen.
Interessanterweise kamen damals keine Protestschreie aus den linken Reihen.   Aber kaum
bedient  sich  ein  politischer  Widersacher,  auch nur annähernd,  dem Vokabular der linken
Gutmenschen-Schickeria, bricht ein linker Shitstorm los.
Vermutlich  hält  sich  das  Mitleid  von  R. Lizar  deswegen  in Grenzen,  da Ute Bock in ihrer
Erzieherinnen-Karriere  wehrlose  Kinder schlug und auch dabei tatenlos zusah,  wie Kolleg-
(innen)  von  ihr  ebenfalls  Kinder  verprügelten –  und  zwar  solange  bis  deren Blut an den
Wänden klebte.  Sie bewies nicht einmal soviel Courage diese Straftaten anzuzeigen. Einen
ausführlichen Beitrag darüber finden geneigte Leser(innen) unter diesem LINK.
Unterstützung erhielt die linke Gutmenschen-Schickeria auf der Internetplattform der kunter-
bunten Postille ÖSTERREICH  (scherzhaft auch Mickey Mouse für Erwachsene genannt).
Screen: oe24.at
Ob die getätigten Kommentare zum Schlaganfall von Ute Bock das ganze Land empört haben,
wagen  wir zu bezweifeln.  Dazu ist die Dame mit dem Helfersyndrom zu umstritten.  Immerhin
schlug sie wehrlose Kinder und bezeichnete das Verprügeln deren verharmlosend als „Üblich-
keit“.
Verhöhnt dürfen sich jedenfalls jene Personen fühlen, die als Kinder den üblichen Erziehungs-
maßnahmen von Ute Bock und ihren Kolleg(innen) zum Opfer fielen.
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2013-12-22

Innenministerin übergab Leiche


Neue Polizeimotorräder

Am 17. Oktober 2011 wurden 17 Polizeimotorräder der Marke Honda von der Innen-

ministerin,  Johanna Mikl-Leitner,  übernommen und an die Landesverkehrsabteilung

Wien im Beisein zahlreicher Fest- und Ehrengäste in der Rossauer Kaserne übergeben.

 

Screen: Bundespolizei

 

Bei der  Übergabe muss  es zu einem Todesfall gekommen sein. Denn die Ministerin

übergab auch eine Feierleiche. Offenbar hatte sich ein Beamter bei der Feier derart

gefreut,  sodass er zu Tode kam.   Daher stammt wahrscheinlich auch der amtliche
Ausdruck „Feierleiche“.

 

Screen: Bundespolizei

 

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2011-10-29
 

ERSTAUNLICH deckt auf: Neuer Kinderheimskandal


Erstes Feedback ist eingetroffen

Unser gestriger Beitrag  „Das Outing der Ute Bock – TEIL2“  war keine  zwölf Stunden alt

und wir erhielten bereits ein Echo.   Es betrifft zwar nicht die pädagogischen Maßnahmen

der Frau Bock im Zuge ihrer Kinderbetreuung, aber dafür ein Schülerheim welches unter

SPÖ-Fittichen stand und noch immer steht.

 

Foto: © erstaunlich.at

Auch hier gab es Prügel bis das Blut spritzte

 

In der Redaktion meldete sich heute ein Mann, der vorerst ungenannt bleiben will und so

einiges zu erzählen hatte. Er war von 1966 bis1969  im Schülerheim Stromstraße 34, im

20. Wiener Gemeindebezirk untergebracht.

 

Sein Aufenthalt war „vollintern“, da seine Eltern Markfahrer waren und mit ihren Waren

halb Europa bereisten.   Dieses Heim  war kein  Aufenthaltsort für  Kinder aus sozial

schwierigen Familienverhältnissen. Dort wurden Kinder untergebracht, deren Eltern aus

beruflichen Gründen zur Erziehung ihres Nachwuchs keine Zeit hatten und dafür auch

ein erhebliches Monatsentgelt bezahlen mussten.

 

Foto: © erstaunlich.at

Heute lacht der lustige Kasperl an der Türe

 

Das tat  jedoch keinen Abbruch, dass auch in einer solchen  Institution blanke  Gewalt
gegen Kinder ausgeübt wurde.   Herr XY (Name der Red. bekannt) erzählte uns folgen-
des:   „Für jedes Vergehen gab es Sanktionen,  welche von den Erziehern ausgeführt
wurden.  In meiner Gruppe gab es zwei  davon. Den Herrn D. und den Herrn H.“

 

„Wenn beispielsweise nach dem Licht ausschalten im Zimmer gesprochen wurde, musste

der ertappte Übeltäter stundenlang   – oft bis nach Mitternacht und bis zur Erschöpfung –
zur Strafe am Gang stehen.“

 

Herr D. hatte zusätzlich eine besondere Bestrafungsmethode. Da gab es das „Österreich-
ische Wörterbuch“  welches zur Erziehung eingesetzt wurde. Je nach Vergehen, mussten
Kinder die gegen Regeln verstoßen haben, das Vorwort aus diesem Buch  x-mal abschrei-
ben. Die Prozedur konnte man sich jedoch ersparen, wenn man sich stattdessen besagtes
Buch, x-mal auf den Kopf schlagen ließ. Und Herr D. hat ganz schön zugelangt.“

 

Die „g´sunde Watschn“ stand bei den Erziehern D. und H. ohnehin an der Tagesordnung.

Einmal verprügelte mich H. derart, dass ich mit dem Hinterkopf gegen einen Heizkörper

donnerte. Eine riesige Platzwunde und eine Gehirnerschütterung waren das Ergebnis der

Prügelorgie des Erziehers H.“

 

„Anstatt den Erzieher zu fristlos feuern, vertuschte das Heimleiterehepaar W. den Vorfall.

Meine Platzwunde  musste im  Lorenz Böhler Krankenhaus genäht werden.   Als Grund

wurde im Spital ein „Unfall“ beim Spielen angegeben. Der Prügelerzieher verblieb weiter

im Dienst, als wenn nichts geschehen wäre.“

 

„Mit meinen Eltern habe ich erst 14 Tage nach dem Vorfall gesprochen, nachdem sie aus

Brüssel zurückgekehrt waren. Mein Vater stellte sofort das Heimleiterehepaar W. zur Rede

und bestand auf eine Anzeige gegen H.“

 

„Doch aus dieser wurde nichts,  denn es wurde ihm unverblümt mitgeteilt,  wenn er H. an-

zeige, müsse er mich und meine beiden Geschwister aus dem Schülerheim nehmen. Da es

meinem Vater auf Grund seiner beruflichen Situation nicht möglich war drei Kinder sofort
aus dem Heim zu nehmen,  biss er in den sauren Apfel und verzichtete auf eine Anzeige-
erstattung. Ein knappes Jahr später konnte er es so arrangieren,  dass die Mutter daheim
bleiben konnte und nahm uns aus dem Schülerheim.“

 

„Die Zeit in diesem Heim war für mich und meine Geschwister ein Horrorerlebnis.  Ich er-
innere mich noch an einen besonderen Vorfall, der zwar mit Gewalt gegen Kinder nichts

zu tun hat, mir aber heute noch einen kalten Schauer über den Rücken jagt.   Der Haus-
meister stürzte aus ungeklärter Ursache im Stiegenhaus-Schacht zu Tode und seine
Leiche lag stundenlang am Boden des Schachtes.“

 

Auf unsere Frage warum er erst so spät mit seinen Schülerheimerlebnissen an die Öffent-
lichkeit geht, antwortete Herr XY folgendes:  „Ich habe kein Interesse an einer finanziellen
Entschädigung. Ich bin ein erfolgreicher Geschäftsmann. Jedoch die Aufdeckung des Kinder-

heimskandals Wilhelminenberg haben meine Kindheitserinnerungen wieder wachgerüttelt.

Ich will, dass so viele Menschen wie möglich erfahren, wie es im Schülerheim Stromstraße

in den 60iger-Jahren zugegangen ist.“

 

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2011-10-25
 

Der Tod der Meinungsfreiheit – TEIL2


Zweiter Anlauf

Wir haben uns schon im vorigen Jahr in den Beiträgen  „Der Tod der Meinungsfreiheit“
und „Das Terrorgesetz“ mit dem Paragrafen 283 StGB und dessen geplanter Novellier-
ung befasst.
 
Mehrere eingegangene Mails sind der Anlass dazu,  dass wir uns wiederholt mit der noch-
malig geplanten Novellierung des § 283  StGB befassen. Bereits im vorigen Jahr stieß die
Regierung auf scharfe Kritik, weil sie unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung
eine massive Einschränkung der Meinungsfreiheit vornehmen wollte.   In einem Mail wur-
den wir ersucht eine Kampagne gegen den nun zweiten Novellierungsversuch zu unter-
stützen.
Ihren Protest können geneigte Leser(innen) unter  LINK1  oder  LINK2 abgeben.  Dazu
möchten wir aber anmerken, dass die Webseite „www.tfp.at“ nicht auf unserer Linie
liegt,  wir aber den Protest gegen die Novellierung überregional sehen und daher diese
Kampagne unterstützen.
 
Die Bundesregierung startet trotz harscher Kritik einen zweiten Versuch  den Paragra-
fen 283 StGB zu novellieren, um so unliebsamen Kritiker(innen) den Mund zu verbieten.
Federführend bei diesem Vorhaben ist die SPÖ,  bei der auf Meinungsfreiheit offenbar
kein gesteigerter Wert gelegt wird. 
Dass die ÖVP bei diesem Vorhaben mitzieht erstaunt uns eigentlich. Diese Partei, die
sich schon  seit geraumer  Zeit im freien Fall befindet,  wird von ihren konservativen
Wähler(innen) bei der nächsten Wahl sicherlich die Rechnung präsentiert bekommen.

Das ist der zur Zeit gültige Wortlaut des § 283  StGB

Verhetzung
§ 283. (1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu ge-
fährden,  zu einer feindseligen Handlung gegen eine im Inland bestehende Kirche oder
Religionsgesellschaft oder gegen eine durch ihre Zugehörigkeit zu einer solchen Kirche
oder Religionsgesellschaft,  zu einer Rasse,  zu einem Volk, einem Volksstamm oder
einem Staat bestimmte Gruppe auffordert oder aufreizt,  ist mit Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren zu bestrafen.
 
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der im Abs. 1 bezeichneten Grup-
pen hetzt  oder sie in einer die  Menschenwürde verletzenden  Weise beschimpft oder
verächtlich zu machen sucht.

Ein Paragraf für Nordkorea oder China

Wir haben uns bereits in den eingangs erwähnten Beiträgen aus dem Vorjahr dahingehend
geäußert, dass der erste Absatz dieses Paragraphen für jeden zivilisierten Menschen nach-
vollziehbar ist.   Um seine Meinung zu propagieren sollte keiner Person das Recht zustehen,
dies mit einem Aufruf zur Gewalt zu tun. Auch die Verbreitung von Hassreden die geeignet
sind die öffentliche Ordnung zu gefährden,  sind kein adäquates Mittel zur Meinungsäußer-
ung.
Der zweite Absatz des  § 283 StGB hingegen ist unserer Meinung nach einer Demokratie
ohnehin nicht würdig, sondern passt eher in diktatorische Staatssysteme wie Nordkorea
oder China. Mit einer fantasievollen Interpretation dieses Gesetzestextes ist die Meinungs-
freiheit in Österreich gestorben.
Was heißt „beschimpft“ oder „verächtlich machen“? Eine Kritik wird nie eine Lobeshymne
auf einen Zustand oder eine Person sein. Kritik kann subjektiv stets als Beschimpfung oder
Verächtlichmachung empfunden werden. Umso gut wie jede Kritik verstummen zu lassen,
versucht man mit einer Gesetzestextänderung im 1.Absatz,  dem Absatz 2 mehr Gewicht-
ung zu geben.
Aber auch der  Wortlaut des  Absatzes 2 wurde verschärft, um offenbar jede Kritikmöglich-
keit im Keim zu ersticken. Waren im bisherigen Gesetzestext die im Absatz 1 bezeichneten
Gruppen vor Kritik geschützt  – die man je nach  Interpretation auch  als Hetze auslegen
kann –  sind nun auch einzelne Mitglieder dieser Gruppen inkludiert.

Das wäre der Wortlaut des novellierten § 283 StGB

Verhetzung
§ 283. Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefähr-
den, oder wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar zu Gewalt oder zu einer sonstigen
feindseligen Handlung gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft oder eine andere nach
den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung,
der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des
Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe
von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen
Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei
Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der im Abs. 1 bezeichneten Gruppen
oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen Zugehörigkeit
zu dieser Gruppe hetzt oder eine solche Gruppe in einer die Menschenwürde verletzenden
Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.

Kritik wird flächendeckend unterbunden

In Verbindung mit dem Absatz 2 dürfte nun beispielsweise nicht einmal ein einziger Sekten-
angehöriger,  geschweige denn  die  ganze  Gruppe  kritisiert  werden.  Denn die Begriffe
„Religion“ und  „Religionsgesellschaft“  werden  ohne  nähere  Erläuterung angeführt
und  Sekten wie  Satanisten oder  dergleichen  verstehen und  sehen sich sehr  wohl als
Religionen oder Religionsgesellschaften.

Auch könnte  die Bezeichnung „Altersschwachsinn“ als Verhetzung ausgelegt werden.
Interessant ist der Begriff der Weltanschauung,  der ebenfalls nicht näher erläutert wird.
Wenn jemand  eine nationalsozialistische  oder sonstig  menschenverachtende Weltan-
schauung hat, darf weder er noch eine Gruppe mit der gleichen Weltanschauung kriti-
siert werden. Denn dies käme ebenfalls einer Verhetzung gleich.

Aber nicht nur weltliche Kritiker laufen in Gefahr wegen Verhetzung angezeigt zu werden.
Denn alle  in Österreich anerkannten  Religionsgemeinschaften  lehnen zum Beispiel die
Homo-Ehe ab und stehen der Homosexualität im allgemeinen sehr kritisch bis ablehnend
gegenüber. Da wird beispielsweise jede Sonntagspredigt für den Geistlichen zum verbalen
Spießrutenlauf werden, sobald er dieses Thema behandelt.

Wir könnten noch zahlreiche Beispiele aufzählen die aufzeigen, dass der Paragraf 283 StGB
vorwiegend darauf abzielt kritische Menschen mundtot zu machen. Unserer Meinung nach
ist er ein Einschüchterungsparagraf,  der in einem demokratischen Staatsgefüge eigentlich
keinen  Platz finden dürfte.   Mit der Terrorismusbekämpfung  hat er jedenfalls  nicht das
Geringste zu tun.

Kritiker(innen) sollten sich künstlerisch betätigen

Es gäbe theoretisch eine Möglichkeit den Paragrafen 283 elegant zu umgehen. Es gibt
in der Alpenrepublik zahlreiche staatliche Kunstliebhaber,  die   Fäkal- und Urinierkunst
fördern und mit Steuergeld prämieren, selbst wenn dabei auf die Vielfalt von Wien ge-
schissen und auf die österreichische Fahne gepinkelt wird.

Offenbar  ist die Freiheit der Kunst  grenzenlos und es sind auch  keinerlei rechtliche
Konsequenzen zu erwarten. Daher können wir kritischen Menschen nur anraten, ihre
Meinung in Kunstform abzugeben. Damit stehen die Chancen den § 283 StGB auszu-
hebeln nicht schlecht und im günstigsten Fall gibt es Subventionen oder gar eine
Prämierung.

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2011-10-05
 

Der Fall Dr. Adelsmayr


Dr. Eugen Adelsmayr will wieder nach Dubai

Der gestern aus den Vereinigten Arabischen Emiraten nach Österreich zurückgekehrte
Arzt Dr. Eugen Adelsmayr erstaunt uns.   Im Juli diese Jahres war gegen den Mediziner
in Dubai ein Mordprozess eröffnet worden.   Die Anklage wirft dem Arzt vor,  für den
Tod eines gelähmten Patienten verantwortlich zu sein.   Im schlimmsten Fall könnte
Dr. Adelsmayr zum Tode verurteilt werden.

Wie bereits immer wieder in fast allen österreichischen Medien berichtet wurde, setzte
man Himmel und Hölle in Bewegung um dem Arzt die Ausreise aus Dubai zu ermög-
lichen, da dieser seine kranke Frau in Österreich besuchen wollte. Zahlreiche diplomat-
ische Verhandlungen bis in die höchsten Kreise waren erforderlich,  dieses Vorhaben
in die Tat umzusetzen.

Nachdem es endlich glückte den Arzt aus Dubai loszueisen und dieser sicher in Öster-
reich landete kommt der Punkt warum uns dieser Mann erstaunt.  Wie heute in fast
allen Tageszeitungen zu lesen ist,  will Adelsmayr wieder in den Wüstenstaat zurück-
kehren, um sich am 16.Oktober zu seinem Prozess einzufinden. Er rechnet nämlich
mit einem Freispruch.   Dabei sollte ihm sein Intellekt sagen,  dass niemand einen
Prozessausgang voraussagen kann.

Aufgeben läge ihm nicht und außerdem sei es für ihn eine Frage der Ehre, so der Arzt.
Durch dieses Verhalten ergeben sich natürlich einige Fragen. Warum musste dann ein
derartiger Zirkus veranstaltet werden, dass Adelsmayr überhaupt aus Dubai ausreisen
konnte?

Was passiert wenn der Mediziner schuldig gesprochen und zum Tode verurteilt wird?
Beginnen dann wiederum diplomatische Verhandlungen, um ihn nach Österreich zu-
rückzuholen?   Und sollte das gelingen,   was geschieht mit Adelsmayr dann bei uns.
Wird die österreichische Justiz ein Schuldurteil  aus Dubai anerkennen und ihn lebens-
lang einsperren?

Ein derartiges  Verhalten wie es nun  Dr. Eugen Adelsmayr  an den Tag legt,  hat für
uns nichts mit  „nicht aufgeben“ oder mit  „einer Frage der Ehre“ zu tun.   Die
großspurige Ankündigung  wieder nach  Dubai zurückkehren  und sich dem Prozess
stellen zu wollen erweckt für uns den Eindruck von billiger Effekthascherei.

Ausländerpolitik übernehmen

Allerdings hat der Fall  Adelsmayr und sein  Prozess in Dubai auch seine gute Seite.  Er
zeigt nämlich die Ausländerpolitik dieser Länder auf. Ausländer haben in diesen Staaten
keinen sehr hohen Stellenwert. Sie werden entweder für Arbeiten engagiert welche den
Einheimischen zu minder  sind oder als  Spezialisten für  Tätigkeiten eingesetzt,  für die
diese Länder selbst über kein ausreichend qualifiziertes Personal verfügen.

Arbeitslose Ausländer,  welche in einer  sozialen Hängematte  liegen gibt  es in diesen
Staaten nicht, denn sie werden umgehend nach Hause geschickt. Und sollte einer die
Gesetze seines Gastlandes brechen oder nur im Verdacht stehen dies getan zu haben,
so droht  ihm die volle Härte des Gesetzes.   Dies wird  mit der  Causa Adelsmayr ein-
drucksvoll unter Beweis gestellt.

Nun ergibt  sich für uns  die Frage, wenn linke Politiker(innen)  in Österreich dem Islam
schon so zugeneigt sind,  dass sie für dessen Verbreitung fast alles tun,  warum führen
wir auch nicht die  Ausländerpolitik dieser  Staaten ein?   Dies wäre doch im Sinne einer
ausgleichenden Gerechtigkeit sicherlich nicht abträglich.

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2011-09-29
 

Von NGOs und nigerianischen Zuhältern


NGOs und ihr Verhältnis zum Gesetz

Jeder  österreichische  Staatsbürger,  sowie  Ausländer  die  in  Österreich  aufhältig  sind,
haben sich an die bestehenden Gesetze unseres Landes zu halten. Für Gesetzesverstöße
haben die jeweilig  verantwortlichen Personen,  die daraus resultierenden  Konsequenzen
zu tragen.
Dies  wird jeden Menschen mit  einem nur halbwegs ausgeprägten Rechtsverständnis ein-
leuchten.  Allerdings  gibt es  keine Regel  ohne Ausnahme  und so scheinen  Schwarzafri-
kaner(innen)  vorwiegend  aus Nigeria,  welche sich in Österreich Asyl erschleichen wollen,
zu glauben dass es für sie eine Ausnahme vom Gesetz gibt.
Unterstützt werden die Asylbetrüger von einem Häufchen NGOs,  die offenbar nichts bes-
seres zu tun haben, als gegen rechtskräftige Abschiebungen zu demonstrieren und diese
verhindern zu wollen. Einige Male ist ihnen dies sogar gelungen.

Abschiebungsverhinderung verhindert

In der Nacht von vorgestern auf gestern,  kam es wieder zu einer  Abschiebung von rund
30 Nigerianer(innen).   Es fanden  sich wieder  eine  Anzahl  (rund 65 Personen)  berufsde-
monstrierender Gutmensch(innen) ein, die versuchten den Gesetzesvollzug zu verhindern.
Offenbar  hatten diese aus  verhinderten  Abschiebungen  in jüngster  Zeit Mut  geschöpft
und glaubten dies funktioniere immer so.
Jetzt beschweren  sie sich bitterlich darüber,  dass sie von der Polizei eingekesselt und ihre
Identitäten durch Ausweiskontrollen festgehalten wurden. Auch wehklagen sie,  dass diese
Kontrolle über eine Stunde lang dauerte und die Demonstration wegen Verkehrsbehinder-
ung aufgelöst wurde.
Was glauben diese Leute eigentlich?  Sie können das Recht beugen  ohne dafür zur Ver-
antwortung gezogen zu werden. Wobei wir gar nicht glauben, dass sie eine Strafe zu er-
warten haben,  sondern die Polizei von den Spielchen  entgültig genug hatte und wissen
wollte, wer diese Berufsdemonstranten eigentlich sind.

Kein automatischer Aufenthaltstitel

Erstaunlich sind auch die Aussagen der Grünen Menschrechtsprecherin Alev Korun. Sie
kritisiert unter anderen,  dass ein Mann abgeschoben wurde, der beim Asylheim-Brand-
anschlag 2008 in Kärnten verletzt wurde.  So traurig dieser  Umstand auch sein möge,
resultieren  aus  Unfällen,  Überfällen etc.,  keine automatischen  Aufenthaltstiteln.  Der
Mann war illegal in Österreich und daher bestand die Abschiebung zu Recht.

Aussage von Korun führt sich selbst ad absurdum

Interessant  ist auch das Statement  zur Abschiebung einer  angeblich Zwangsprostit-
uierten. Laut Korun befand sich die Frau bereits 7 Jahre lang in Österreich und wurde
zur Prostitution gezwungen.  Durch die Abschiebung  gelange sie direkt  in die Hände
ihrer Peiniger.
Aus dieser  Aussage von  Korun ist der Schluss zu ziehen,  dass nigerianische Zuhälter-
banden Frauen nach Österreich einschleusen, um sie hier der Prostitution zuzuführen.
Das bedeutet aber in  Folge, dass hier in Österreich eine Delegation des nigerianischen
Zuhälterrings sitzen muss, denn es ist unmöglich von Nigeria aus, die Geschäfte in der
Alpenrepublik zu kontrollieren.

Was stand in den Asylanträgen?

Interessant wäre es natürlich auch zu wissen,  was im Asylantrag der  Betroffenen und
denen der nigerianischen Zuhälter steht.  Aber wir können es uns denken,  denn diese
Anträge  gleichen sich wie ein Ei dem anderen. Alle Nigerianer(innen) die bei uns landen
sind in ihrer Heimat  politisch verfolgt und der Folter,  wenn nicht gar  dem Tod ausge-
setzt.
Wir  glauben,  dass  jene  Nigerianerin schon  in ihrer Heimat  der Prostitution  nachging
und zwecks wirtschaftlichen Interessen nach Österreich kam. In Wien lässt sich nämlich
für die gleichen Dienstleistungen wesentlich mehr Geld vereinnahmen, als in Abuja.

Lügengebäude brach zusammen

Bedenkt man,  dass ein nicht unerheblicher  Teil der nach Österreich illegal eingewanderten
Nigerianer(innen)  ihren Lebensunterhalt durch Drogenverkauf und Prostitution bestreiten,
wird vermutlich selbst der naivste Fremdenpolizist, die Lüge der betreffenden Dame durch-
schaut haben.
Eine offene Frage gibt  es aber in dieser Causa noch.  Wurden die  nigerianischen Zuhälter
auch abgeschoben, oder schlafen diese,  in ihrer Heimat politisch Verfolgten,  noch immer
in der Hängematte des österreichischen Sozialsystems?
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2011-01-21
 

Erstaunliche Energiegewinnung der Gemeinde Wien


Pietätlosigkeit der Wiener städtischen Bestattung

Am 27.April 2010  haben wir den  Beitrag  „Probeliegen im Sarg“  verfasst. In diesem sollte
auf eine Aktion der Wiener städtischen Bestattung hingewiesen werden, die an Pietätlosig-
keit nicht mehr zu überbieten sei, das dachten wir zumindest.
Auf der Webseite  „Republik-Online“,  einem Online-Magazin für Führungskräfte im öffent-
lichen Bereich,  fanden wir  einen erstaunlichen Artikel.  Dieser muss  mindestens zwei mal
gelesen werden, um den Inhalt wirklich zu realisieren.

Verluste bei der Bestattung

Da  jammert der  Frontmann  des  Quasi-Monopol-Betriebes  (97 %  Marktanteil lt.  Kurier
vom Februar 2010),  Christian Fertinger,  über  einen  Minus  unterm Strich  und  das  bei
einem im wahrsten  Sinne des Wortes „todsicheren“  Geschäft. Wenn die Gemeinde Wien
Bordelle betreiben würde, brächte sie sicher das Kunststück zusammen,  auch bei solchen
Betrieben Verluste zu einzufahren.
Um  die  Hinterbliebenen zu  Feuerbestattungen  zu animieren,  ließ sich  der städtische
Bestattungsbetrieb,  die  pietätlose  Aktion der  „Diamantbestattung“ einfallen.  Dabei wird
die  Asche  des/der Toten  zu  einem  synthetischen  Diamanten  „veredelt“.  Diesen kann
man sich dann einfassen lassen und an einem Ring oder einer Halskette durch die Gegend
tragen.  So ist  Oma nach ihrem 10-jährigen  Altersheimaufenthalt,  wenigsten jetzt immer
mit von der Partie.

Der wahre Grund der Feuerbestattung

Durch diese „Diamantbestattung“ erhoffe man sich Mehreinnahmen, so Helmut Meixner
seines Zeichens  Projektbetreuer des  Neubaus des  Krematoriums beim Wiener Zentral-
friedhof. Aber das allein ist offenbar nicht der Grund,  warum Hinterbliebenen eine Feuer-
bestattung schmackhaft gemacht wird.
Helmut Meixner  meint in diesem  „Republik-Online“-Beitrag  wortwörtlich:  „Immerhin
bietet der neue Standort beim Zentralfriedhof Sparmöglichkeiten. So kann kostenlos ge-
heizt werden. Wir nützen die Abwärme des Krematoriums.“
Sie glauben uns nicht was wir hier schreiben?  Na gut, hier ist ein  Screen-Ausschnitt der
besagten Webseite.
Screen:  Republik-Online
Wenn  wir das richtig  verstehen heißt  dies im Klartext,  mit der Wärme  die durch die Ver-
brennung  der Toten  entsteht,  werden Öfen  beheizt oder  Warmwasser  aufbereitet. Wir
sind der Meinung,  dass mit diesem Akt die Grenze der Pietätlosigkeit bei weitem überschrit-
ten wird und uns dieses Szenario an Zeiten erinnert, die hoffentlich niemals wieder kommen
werden.
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2011-01-11
 

Nebenerwerb Drogenverkauf


Zum Drogenverkauf gezwungen

Wieder  haben  „rassistische   Polizeibeamte“,   zwei  in  ihrer  Heimat  politisch  verfolgte
Schwarzafrikaner festgenommen. Dabei hatten sich diese gar nichts zu Schulden kommen
lassen.  In Ermangelung ihrer finanziellen Reserven,  waren unsere  schwarzen Brüder lei-
der zum Versuch gezwungen, etwas Rauschgift unter die Bevölkerung zu bringen.

Die Vorfälle spielten sich am  Montag gegen 22:00 Uhr, bei der U2-Station  Messe-Prater
und am  Dienstag gegen  18:30 Uhr,  bei der U6-Station Handelskai ab.  In beiden Fällen
setzten  sich die  armen unschuldig  angehaltenen  schwarzen  Drogendealer  zur  Wehr,

stießen die Polizeibeamten zur Seite und flüchteten.

Da aber das österreichische Wohlfahrts-Asylwesen etwas behäbig macht, konnten beide
Schwarzafrikaner  nach kurzer Flucht dingfest gemacht werden.  In Afrika wären die zwei
vermutlichen  Dealer schon tot,  wenn sie  derart langsam  vor einem  Krokodil geflüchtet
wären.

Die bösen rassistischen Polizisten

Aber zurück zum Thema.  In beiden Fällen liegt ein schweres Fehlverhalten der amtshand-
elnden Polizisten vor. Anstatt den Schwarzafrikanern etwas Rauschgift aus der Asservaten-
kammer  zukommen  zu  lassen  und  ihnen  gute  Verkaufsplätze  vor  Schulen  zu  zeigen,
nahmen sich die Beamten das Recht heraus, diese zwecks Kontrolle anzuhalten.

Die beiden vermutlichen Drogendealer haben dann nur von ihrem Notwehrrecht Gebrauch
gemacht,  als sie die Polizisten  zur Seite  stießen und flüchteten.  Wieso  Notwehr  werden
Sie sich nun fragen?

Zangers These der Notwehr

Na ja,  wir folgen hier nur einer These des  RA Zangers.  Dieser  meinte im Fall „Camara“,
dass  ein Recht  auf Notwehr besteht,  wenn durch eine  Abschiebung den Betroffenen in
seiner Heimat Folter droht.

Wir gehen davon aus,  dass den beiden Schwarzafrikanern,  wie bei allen die nach Europa
flüchten, in ihrer Heimat politische Verfolgung, Folter und Tod droht.  Dies haben sie sicher

bei ihrem Asylantrag angegeben und ist daher äußerst glaubwürdig. Durch die Festnahme
wäre ja die  Gefahr einer  Abschiebung gegeben und daher  war der  rechtswidrige Angriff
auf die Polizisten ein reiner Akt der Notwehr.

Das Maß ist voll

Was wird nun passieren?  Die beiden  mutmaßlichen  Drogendealer werden  einige Tage in
einer Zelle verschwinden. Dann werden sich wieder einige Linkslinke Gutmenschen finden,
welche die inhaftierten  Schwarzafrikaner freipressen. Vielleicht findet sich wieder ein Roter
Promianwalt der die Kaution überbringt und die Verteidigung übernimmt.

Die beiden schwarzafrikanischen Brüder werden in den Untergrund abtauchen und weiter-
hin ihren Geschäften nachgehen, bis sie das nächste Mal geschnappt werden. Dann fängt
das ganze Spiel wieder von vorne an und „böse rassistische“ Polizeibeamte werden……

Wann merken die politisch Verantwortlichen eigentlich, dass das Maß voll ist?  Wie lange
dürfen assozial eingestellte NGOs dem Rechtsstaat noch auf der Nase herumtanzen und
rechtwidrige Aktionen setzen, für die Otto Normalverbraucher ins Gefängnis maschiert.

*****

2011-01-06
 

Rot-Weiß-Rot bis in den Tod


Die Motive der ÖVP

Dachten wir bis dato dass es nur die SPÖ ist, die auf „Grünen Pfaden“ wandelt um sich
für die nächste Generation ihre Wählerschaft zu sichern, stellt sich nun heraus, dass auch
die ÖVP für ungezügelte Zuwanderung ist.
Allerdings  liegen die Motive bei der ÖVP vermutlich  teilweise in einem anderen Bereich.
Als Marionette der Großkonzerne, die natürlich an billigen Arbeitskräften interessiert sind,
will Spindelegger, Fekter und Co, 100.000 Arbeitskräfte aus dem Südost-asiatischen Raum
nach Österreich importieren, anstatt den Personalmangel in den sogenannten Not-Bran-
chen aus den 400.000 Arbeitlosen in Österreich zu rekrutieren.

Fekter besteht auf Behandlungsunterschied

Fekter hat ein wenig zurückgerudert und spricht sich nun für die Zuwanderung qualifizierter
Arbeitskräfte aus. Zu diesem Zwecke soll eine Rot-Weiß-Rot-Card ins Leben gerufen werden,
denn die Innenministerin meint, dass  ein hochqualifizierter Diplom-Ingenieur nicht die selbe
Behandlung erfahren darf, wie ein unqualifizierter Analphabet aus irgendeinem Bergdorf.
Wenn wirklich Bedarf an ausländischen Arbeitskräften besteht, ist die Aussage der Innen-
ministerin  höchst erstaunlich.  Worin begründet Fekter einen  Behandlungsunterschied
zwischen einem  Akademiker und einem Kuhhirten?  Aber diese Frage ist ohnehin nur
rhetorisch, denn wir sind der Ansicht dass eine Zuwanderung aus wirtschaftlichen Gründen
ohnehin unnötig ist.

Zustrom aus den neuen EU-Ländern

Abgesehen davon, dass es höchst an der Zeit ist arbeitsunwilligen Empfängern von staat-
lichen Unterstützungsgelder die Leviten zu lesen und diese wieder in den  Arbeitsprozess
einzugliedern,  werden ohnehin sehr  viele ausländische  Arbeitskräfte ab Mai 2011 nach
Österreich kommen.  Denn zu diesem  Zeitpunkt fällt das  unselbständige  Arbeitsverbot
für die neuen EU-Länder (ausgenommen Rumänien und Bulgarien).

Armutszeugnis

Mit der Forderung nach ausländischen qualifizierten Arbeitskräften, stellt die Innenminis-
terin dem österreichischen Bildungswesen eigentlich ein Armutszeugnis aus. Im Klartext
bedeutet die  Aussage von Fekter,  dass Österreich nicht in der Lage  ist seinen Bürgern
eine adäquate Ausbildung angedeihen zu lassen und daher ein Mangel an qualifizierten
Fachkräften besteht
Aus diesem Grund will man lieber einen  Fachkräfteimport  durchführen und zwar just aus
jenen Ländern, in die Österreich sehr viel Geld zur Entwicklungshilfe leistet.  Mit dieser Ab-
sicht würden auch diese Länder geschädigt,  da man ihnen qualifizierte Fachkräfte entzieht.

Gesellschaftlicher Selbstmord

Viel eher wäre es angebracht, unqualifizierte ausländische Zuwanderer wieder in ihre Hei-
matländer zurück zu schicken und das Bildungswesen in Österreich derart zu verbessern,
so dass es den geforderten Ansprüchen des Arbeitsmarktes gerecht wird.
Das  eigene Volk dumm zu halten,  nicht fachgerecht auszubilden und  dafür qualifizierte
Tätigkeiten durch ausländischen Fachkräfte erledigen zu lassen, gleicht einem gesellschaft-
lichen Selbstmord.
Aber wie hat es schon der schwarze Bundeskanzler Kurt Schuschnigg bei seiner Abschieds-
rede 1938  ausgesprochen:  „Rot –Weiß-Rot bis in den Tod“.  Der modifizierte Ausdruck
im Jahr 2010 lautet: Rot-Weiß-Rot-Card
*****

2010-07-30
 

Das Terrorgesetz


Geplante Meinungsunterdrückung

Wir haben im Jänner den Beitrag „Der Tod der Meinungsfreiheit“ verfasst. Der Artikel be-
schäftigt sich mit nachfolgend geplanter Gesetzesnovelle, welche unter dem Deckmantel
der Terrorismusbekämpfung im Strafgesetzbuch verankert werden soll.

119/ME XXIV. GP – Ministerialentwurf – Gesetzestext
„§ 283. (1) Wer öffentlich zu Gewalt oder Hass oder auf eine Weise, die geeignet ist, die
öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer sonstigen feindseligen Handlung gegen eine
nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder der Weltan-
schauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen
Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung
definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe wegen des-
sen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich eine der in Abs. 1 bezeichneten Gruppen in einer
die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.“

B. Dieser Artikel tritt mit XX. XXXX 2010 in Kraft.

Auch andere Webseiten beschäftigt diese Thematik

Nun beschäftigt sich eine weitere Webseite recht ausführlich mit dieser beabsichtigten
Gesetzesnovellierung. Unter der Internet-Adresse  http://www.terrorgesetz.at/  können
sich Leser(innen) über den Inhalt informieren.


Mit einem provokanten Logo in Web vertreten.

*****

2010-05-30
  

Der Ungesundheitsminister

 

Anstieg der Meningokokken-Erkrankungen

In der Steiermark hat sich ein besonders aggressiver Meningokokken-Stamm etabliert. Dabei
handelt es sich um keine Volksgruppe, sondern um eine heimtückische Krankheit. Die aktu-
ellen Daten 2009 zeigen für die Steiermark einen Anstieg und sogar mehr Krankheitsfälle als
in ganz Großbritannien.
Insgesamt waren 2009 in Österreich 100 Meningokokken-Erkrankungen und 11 Todesfälle zu
verzeichnen. Am meisten davon betroffen waren Kleinkinder. Das Heimtückische an dieser
Erkrankung ist, dass sie  plötzlich aus völliger Gesundheit hervortritt und so rasant fort-
schreitet,  dass binnen Stunden der Tod eintreten kann.
Überlebt ein Patient die Krankheit hat er mit  verheerenden Folgeschäden wie Taubheit,
amputierte Gliedmaßen, geistige Behinderung, Nierenversagen und Anfallsleiden zu
rechnen.  Schutz vor Meningokokken-Viren bietet nur eine Impfung.

Jährlich 18.000 Erkrankungen

Ähnlich verhält es sich auch mit den Pneumokokken-Viren. Die berüchtigte Krankheit
Meningitis kann auch als alleinige Ursache einer Pneumokokken-Infektion auftreten.
Durch diese Infektion  ist oft ein ganzer Lungenlappen betroffen, schweres Krankheits-
gefühl, Atemnot und hohes Fieber sind die Folge.
Auch das Rippenfell und der Herzbeutel können mitbetroffen sein. Werden die Bakterien in
die Blutbahn eingeschwemmt, kann es zu einer gefährlichen Blutvergiftung (Sepsis) kommen.
Manchmal kann eine Pneumokokken-Infektion so rasch und aggressiv verlaufen, dass selbst
durch intensivmedizinische Maßnahmen der Tod des Patienten nicht zu verhindern ist.

Alte Menschen und Kleinkinder besonders gefährdet

Pneumokokken-Erkrankungen zählen hierzulande zu den häufigeren schwer verlaufenden
Infektionskrankheiten: Durch das Bakterium werden Schätzungen zufolge jährlich 18.000
Pneumonie-Fälle hervorgerufen. Besonders bei älteren Menschen, Kleinkindern sowie Per-
sonen mit Immunschwäche oder chronischen Erkrankungen kann es zu schweren Verlaufs-
formen kommen.
Zwar lässt sich eine derartige Virusinfektion  mittels Antibiotika bekämpfen, deren Einsatz
kommt aber manchmal zu spät. Einziger Schutz ist auch hier eine vorbeugende Impfung.

Sämtliche Anträge der Opposition abgelehnt

Nun sollte man glauben, dass der Regierung und speziell dem Gesundheitsminister an der
Gesundheit der heimischen Bevölkerung, vor allem an jener von Kindern gelegen ist und er
alles daran setzt, dass diese vor diesen Virenerkrankungen mittels einer Impfung geschützt
werden.
Das dem nicht so ist, beweist der heutige Gesundheitsausschuss im Parlament. Die Opposi-
tionsparteien hatten insgesamt 21 Anträge zum Gesundheitswesen eingebracht. Sämtliche
Anträge wurden von den Regierungsparteien abgeschmettert.
Unter diesen Anträgen waren unter anderem, die Kostenbefreiung von Kindern bei Spitals-
selbstbehalten, sowie die staatliche Kostenübernahme bei Pneumokokken- und Meningo-
kokken-Impfungen derselben.

Griechenlandhilfe auf Kosten der Gesundheit

Für die Ablehnung dieser Anträge wurde als erstaunliche Begründung angeführt, es seien
dafür keine finanziellen Mittel vorhanden, da man eisern sparen müsse. Da ist es doch er-
freulich, dass Österreich den  Griechen über 2 Mrd Euro spendiert.
Und nun kommt das Erstaunlichste an der ganzen Angelegenheit. In Griechenland werden
Kinder seit Jahren gegen diese Virenerkrankungen auf Staatskosten geimpft. Offensichtlich
dürfte dem Gesundheitsminister die Herabspielung des Käseskandals derart viel Energie
gekostet haben, sodass er sich auf seine eigentliche Aufgabe nicht mehr konzentrieren kann.
Diese wäre eigentlich alles zum gesundheitlichen Schutz der heimischen Bevölkerung zu tun.
Da Gesundheitsminister Stöger dieser Aufgabe offenbar nicht nachkommt, verleiht ihm dieses
Magazin den Titel eines „Ungesundheitsministers“. 
*****

2010-05-11
  

Autoren gesucht


Rigardi.org sucht Personal

Der Links stehende Blog „rigardi.org“ hat Personal- bzw. Autorenprobleme. Seitdem Georg
Pichler immer häufiger bei Tom Schaffer auf  „zurPolitik.com“ schreibt, kommt sein Kollege
Gordian Ezazi nicht mehr mit dem Schreiben nach.
 
Warum Pichler „fremdgeht“ liegt wahrscheinlich daran, dass er glaubt der Blog von Schaffer
sei zu besonderen Ehren gelangt. Diese Ehre sieht er vermutlich darin, dass der Hutträger
Tom Schaffer ein Interview mit dem ehemaligen Vorsitzenden der Freundschaftsgesellschaft
des „sozialistischen Musterstaates“ Nordkorea und zur Zeit amtierenden BP Dr. Heinz
Fischer durchgeführt hatte.

Vom Sozialist zum Kapitalist

Aber wieder zurück zum Thema. Pichler sucht „EUCH“, als Autoren denen zukünftig die
Ehre zu Teil werden soll, auf einer technisch ausgereifte Plattform, die immerhin schon 4
Jahre besteht,  publizistische Tätigkeit auszuüben.
Na da mutiert doch ein Berufslinker zum ausbeuterischen Unternehmer, indem er Lohn-
schreiber engagieren will. Der Herausgeber von ERSTAUNLICH hätte sich gerne beworben,
nimmt aber aus folgenden Gründen Abstand davon.
Er ist sicherlich nicht weit Links genug, kann sich mit militante Homosexuelle nicht an-
freunden und der Stundenlohn würde mit Sicherheit die finanziellen Verhältnisse von
Pichler übersteigen.
Apropos Stundenlohn, da hat Georg Pichler doch tatsächlich vergessen anzugeben, welche
Verdienstmöglichkeiten ein Autor auf „rigardi.org“ hat. Es gibt ein altes Sprichwort welches
lautet: „Nichts ist umsonst, nicht einmal der Tod, denn der kostet auch das Leben.“
*****

2010-04-20
  

Sind Sie schon tot, oder leben Sie noch?


Verfrühter Aprilscherz?

Dass im übertriebenen Bürokratismus, sowie er auch bei uns vorhanden ist, fast alles eine
Bestätigung oder Bewilligung erfordert, ist nicht neu. Ein treuer ERSTAUNLICH-Leser hat
uns allerdings auf eine besondere Bestätigung aufmerksam gemacht.
Zuerst haben wir an einen verfrühten Aprilscherz gedacht und sind der Sache nachgegan-
gen. Das Ergebnis hat uns in der Tat erstaunt. Wissen Sie was eine Lebensbestätigung ist
und wofür diese gut sein soll?

Lebensnachweis

Nun früher oder später sollte jeder arbeitende Mensch in den Genuss einer Pension kommen.
Pensionisten sind ohnehin die Stiefkinder der Politik. Da werden Gelder lieber arbeitsunwilligen
Sozialschmarotzern und Scheinasylanten in den Allerwertesten geschoben.
Aber zurück zu Thema. Sollten Sie das Glück haben ihre Pension tatsächlich  zu erleben, kann
es durchaus möglich sein, dass Ihnen dieser Umstand nicht geglaubt wird. Da genügt es nicht,
der Pensionsversicherungsanstalt einen Brief zu schreiben oder per Telefonat mitzuteilen, dass
Sie noch am Leben sind.

Nur gegen Bares

Ein persönliches Erscheinen bei der Pensionsversicherungsanstalt ist ebenfalls zwecklos, sofern
Sie nicht im Besitz einer „Lebensbestätigung“ sind. Diese ist beim Bürgerdienst der Stadt
Wien MA 55, gegen eine Bezahlung von 3,27 Euro erhältlich.

Kosmetik nicht vergessen

Persönliches Erscheinen und die Mitnahme eines amtlichen Lichtbildausweises ist Pflicht, denn
es könnte ja sein dass Sie eventuell nicht mehr unter den Lebenden weilen. Vielleicht sollten
Sie sich auch etwas schminken um zu vermeiden, dass Sie von einem übereifrigen Bürokraten
für scheintot erklärt werden.
Sollten Sie aus besonderen gesundheitlichen Gründen nicht persönlich vor der Behörde
erscheinen können, ist es auch möglich telefonischen Kontakt aufzunehmen. Allerdings
taucht für uns nun die Frage auf, wie der Amtsschimmel in diesem Fall erkennen will,
ob Sie tatsächlich noch leben, wenn dies von der PVA nicht zustande gebracht wird.

Auslandsreise bedeutet  Tod

Als Pensionist sollten Sie es auch tunlichst vermeiden, ins Ausland zu verreisen. Frieren Sie
sich lieber in heimatlichen Gefilden einige Gliedmaßen ab und unterstützen Sie die heim-
ische Energiewirtschaft, bevor Sie die Wintermonate in südlichen Gefilden genießen.
Aus einer Reise ins Ausland schließt die PVA offensichtlich automatisch Ihren Tod und stellt
die Überweisung Ihrer Pension  ein, sollten Sie sich nicht eine „Lebensbestätigung“
ausstellen lassen. Diese, samt einem gesonderten Formular muss dann binnen 6 Wochen,
wahrheitsgetreu und vollständig ausgefüllt, in der Pensionsversicherungsanstalt eingelangt
sein, ansonsten die Auszahlung der Pension vorläufig eingestellt wird.

Schilda wie es lacht und lebt

Abgesehen vom präpotenten Ton den sich die PVA gegenüber Pensionsbezieher erlaubt,
ist diese gesamte Vorgangsweise eine Frotzelei. Dem „Erfinder“ dieser „Lebensbestät-
igung“ gehört die Ehrenstaatsbürgerschaft von „Schilda“ verliehen.
*****

2010-03-22
  

Kinder hinters Lenkrad


16-Jährige sollen Auto fahren dürfen

War bis jetzt das Moped für die „unnatürliche“ Auslese der 16-Jährigen zuständig, sind nun
Überlegungen im Gange jungen Menschen dieser Altersgruppe, das Fahren mit dem Auto
zu ermöglichen. Diese erstaunliche Idee stammt von der Jungen Generation der SPÖ.
(Fotoquelle: www.oeamtc.at)
Soll nun schon an Kinder verteilt werden
Nachdem die 16-Jährigen nicht in die Gruppe der 17 bis 24-Jährigen fallen, welche die
höchste Risikogruppe im Straßenverkehr darstellt, soll den Kid´s der Erwerb des Führer-
scheins ermöglicht werden.

Noch nicht in der Risikogruppe

Allerdings wurde vornehm übersehen, dass die 16-Jährigen aus einem einzigen Grund nicht
in diese Höchstrisikogruppe fallen, denn es war ihnen bis dato nicht erlaubt ein Auto zu
lenken. Aber von der Politik ist man es ohnehin gewohnt, dass nicht genehme Faktoren
einfach ignoriert werden.
Die Gruppe der 17 bis 24-Jährigen verursachen immerhin jeden 3. tödlichen Verkehrsun-
fall. Wenn nun die 16-Jährigen zu dieser Risikogruppe dazu stoßen, wird eine Korrektur
der Unfallstatistik nicht zu vermeiden sein.

Die Ökonomie des Autos

Allerdings hat die ganze Angelegenheit natürlich auch seine ökonomische Seite. Durch
die Geschwindigkeit die mit einem Auto erzielt werden kann, ist das Risiko tödlich zu
verunglücken wesentlich höher, als mit einem Moped das maximal 50 km/h erreicht.
Das schafft wieder freie Lehrstellen.
Erwähnenswert ist es auch, dass das Auto gegenüber dem Moped  wesentlich effizienter
ist. Kann auf einem Zweirad maximal eine Person mitgenommen werden, besteht in einem
ganz normalen Pkw die Möglichkeit vier Mitfahrer in den Tod oder ins Krankenhaus zu
chauffieren.  
(Fotoquelle: www.feuerwehr.gfoehl.at)
So enden viele Verkehrsunfälle von Jugendlichen
Mit dem Auto ist es natürlich auch wesentlich leichter, einen Unfallgegner in den Tod
mitzureißen. Das schafft wieder freie Arbeitsplätze. Wenn der gegnerische Unfallbe-
teiligte ein Pensionist war, wird die Pensionsversicherungsanstalt sicherlich über diese
Entlastung nicht in Tränen ausbrechen.
Sollten alle Beteiligte den Verkehrsunfall verletzt überleben, sichert dies wieder Arbeits-
plätze für Ärzte und sonstig medizinisches Personal.

Wirtschaftkrise in der Autoindustrie wäre vorbei

Auch die angeschlagene Autoindustrie wird jubeln. Im günstigsten Fall endet so ein Unfall
mit einem Totalschaden. Also muss wieder ein neues Auto angeschafft werden. Sollte
ein Crash nur mit einem Blechschaden enden, so ist dies auch kein Problem.
Zulieferfirmen werden sich auf Grund ansteigenden Ersatzteilbedarfs die Hände reiben.
Der Beruf Autospengler wird zum Job der Zukunft mutieren. Auch Fahrschulen und Tank-
stellen werden sicherlich davon profitieren, wenn 16-Jährige bereits Auto fahren dürfen.

Überlegungen der Politik

Unter diesen positiven ökonomischen Aspekten, sollten sich Politiker ernsthaft überlegen
das Alter des Führerscheinerwerbs auf 14 Jahre herabzusetzen. Alternativ müssten die
Verantwortlichen ganz andere Überlegungen anstellen.
Und zwar wie es möglich wäre, die Infrastruktur der öffentlichen Verkehrsmittel den An-
sprüchen gemäß zu verbessern und nicht billigend in Kauf zu nehmen,  16-Jährige die zum
Grossteil sicherlich nicht die geistige Reife haben ein Auto zu lenken, auf dem Schlachtfeld
Strasse in den Tod zu schicken.
*****

2010-03-10
  

Staatlich genehmigter Kindermord


Abtreibung in Österreich

In Österreich ist der Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Schwangerschaftswoche erlaubt.
Diese gesetzliche Bestimmung gibt es seit 1975 und ist  im § 97 des Strafgesetzbuches
niedergeschrieben.
In dem besagten Paragrafen wird die Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruches geregelt.
Wir haben uns diesen Paragrafen einmal genauer angesehen und entdeckten eine erstaun-
liche Tatsache der wohl traurigsten Art.
Der 1. Absatz Punkt 2 dieses Paragrafen hat es in sich. Wir wollen Ihnen den Gesetzestext,
nachfolgend wiedergeben:
§ 97 Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs
(1)Die Tat ist nach § 96 nicht strafbar, 
2. wenn der Schwangerschaftsabbruch zur Abwendung einer nicht anders abwendbaren
ernsten Gefahr für das Leben oder eines schweren Schadens für die körperliche oder seel-
ische Gesundheit der Schwangeren erforderlich ist oder eine ernste Gefahr besteht, dass
das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde, oder die Schwangere zur
Zeit der Schwängerung unmündig gewesen ist und in allen diesen Fällen der Abbruch von
einem Arzt vorgenommen wird;

Dieser Paragraf ist unglaublich

Es ist kaum zu glauben was da geschrieben steht. Das Gesetz erlaubt es, ein Kind bis unmit-
telbar vor der Geburt zu ermorden, wenn unter anderem eine ernste Gefahr besteht, dass
dieses geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde.
Im Gesetzestext ist nicht einmal festgehalten, dass das Kind schwer geschädigt sein muss.
Das heißt der bloße Verdacht einer derartigen schweren Schädigung erlaubt es, dieses Kind
zu töten, solange es sich noch im Mutterleib befindet.

So etwas gab es im Dritten Reich

Ein solches Gesetz ist vielleicht von 1939 – 1945 möglich gewesen. Im Dritten Reich wurde
nämlich entschieden, was lebenswert ist oder nicht.  Nach diesem Gesetz gibt es also Kinder
die es wert sind geboren zu werden und solche die es nicht wert sind.

Allein der Verdacht genügt

Nur auf Grund einer Behinderung, ja sogar nur auf den Verdacht einer solchen, besteht
die gesetzliche Möglichkeit, dieses Kind zu töten und zu entsorgen. Wir können es uns
auch bildlich vorstellen, wie ein Arzt eine Frau die vor der Niederkunft steht mit der
Frage: „Das Kind ist behindert, wollen Sie es wirklich lebend zur Welt bringen“
konfrontiert.
Die Gebärende die sich knapp vor der Geburt in einem Ausnahmezustand befindet, wird
diese Frage mit Sicherheit nicht objektiv beantworten können. Aber das ist noch nicht alles,
denn das Erstaunlichste kommt noch.

Kindstötung bei seelischer Gefahr

Das Kind kann auch getötet werden, wenn für die Schwangere eine ernste Gefahr für ihren
seelischen Zustand besteht. Es ist schon durchaus möglich, dass Mütter nach der Geburt
einen seelischen Schock erleiden und das Kind ablehnen.
 Anstatt das Kind zur Adoption freizugeben, sieht der Gesetzgeber die Möglichkeit einer
Tötung dieses Kindes vor. Da stellt sich für uns die berechtigte Frage, in welchem Land
leben wir eigentlich.

Flittchen entscheiden über Tod oder Leben

Auch kann jede Frau, oder besser gesagt Mädchen darüber verfügen ihr Kind töten zu lassen,
sofern sie bei der Schwängerung noch unmündig gewesen ist. Diesen Satz muss man sich auf
der Zunge zergehen lassen.
Jedes Flittchen die es nach Lust und Laune treibt und dabei vor ihrem vollendeten 14.Lebens-
jahr schwanger wird, kann bis unmittelbar vor der Geburt über Tod oder Leben ihres Kindes
entscheiden. Auch hier ist niemanden die Idee der Adoption eingefallen.

Eugenische Indikation

Maßgebend für die Ermordung des Kindes ist, dass es noch im Mutterleib geschehen muss
und sei es eine Minute vor der Geburt. Dieser Kindermord nennt sich dann „Eugenische
Indikation“.
Laut Aussage des freiheitlichen Behindertensprecher NAbg. Ing. Norbert Hofer, werden in
Wien pro Jahr, Dutzende Kinder außerhalb der Fristenlösung getötet, weil sie nach der
Geburt möglicherweise behindert sein könnten.

Herzstich

Die Tötung des noch im Mutterleib befindlichen Kindes, auch unmittelbar vor der Geburt,
erfolgt durch einen Herzstich. Ist ja möglicherweise auch einfacher, bevor man einem be-
hinderten Kind  die möglichst beste medizinische Betreuung angedeihen lässt.
Für uns sind die in unserem Beitrag aufgezählten Möglichkeiten des § 97 Strafgesetzbuch,
welche die Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb der Fristenlösung regeln,
ausgenommen wenn absolute Lebensgefahr für die Gebärende bestünde und es keine an-
dere Alternative (z.B. Kaiserschnitt) gäbe, staatlich genehmigter Kindermord und eines
Rechtsstaates wie Österreich nicht würdig.

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2010-02-03
  

Der Tod der Meinungsfreiheit

 

Gesetzesnovelle

Unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung, bereitet das Justizministerium eine
der wohl  erstaunlichsten Gesetzesnovellen vor. Sollte der Absatz 2 dieses Paragraphen
tatsächlich im Strafgesetzbuch seinen Niederschlag finden, ist der erste Schritt zurück in
stalinistische Zeiten vollzogen.

119/ME XXIV. GP – Ministerialentwurf – Gesetzestext
§ 283. (1) Wer öffentlich zu Gewalt oder Hass oder auf eine Weise, die geeignet ist, die
öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer sonstigen feindseligen Handlung gegen eine
nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder der Weltan-
schauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen
Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung
definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe wegen des-
sen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich eine der in Abs. 1 bezeichneten Gruppen in einer
die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.“
B. Dieser Artikel tritt mit XX. XXXX 2010 in Kraft.

Gewalt ist abzulehnen

Der ersten Absatz dieses Paragraphen ist für jeden zivilisierten Menschen nachvollziehbar.
Um seine Meinung zu propagieren sollte niemanden das Recht zustehen, dies mit einem
Aufruf zur Gewalt zu tun. Auch die Verbreitung von Hassreden die geeignet sind die öffent-
liche Ordnung zu gefährden, sind kein adäquates Mittel zur Meinungsäußerung.

Es lebe Stalin

Der zweite Absatz des  § 283, würde eher in die ehemalige stalinistische Sowjetunion oder
ins kommunistische China passen. Ein derartiger Text ist einer Demokratie nicht würdig.
Mit einer geeigneten Interpretation dieses Gesetzestextes, ist die Meinungsfreiheit in Öster-
reich gestorben.

Was heißt „beschimpft“ oder „verächtlich machen“. Eine Kritik wird nie eine Lobeshymne
auf einen Zustand oder eine Person sein. Kritik kann immer subjektiv als Beschimpfung oder
Verächtlichmachung empfunden werden.

Objektivität unmöglich

Während z.B. ein Einbruch immer ein Einbruch bleiben wird, kann eine Verächtlichmachung
nicht objektiv beurteilt werden. Ist der Richter derselben Meinung wie der Beschuldigte, wird
es ganz anders aussehen, als wenn dieser gegenteiliger Meinung ist.

Nehmen wir ein praktisches Beispiel. Herr YX lehnt Homosexualität ab. Er findet es abartig,
wenn sexuelle Handlungen unter  Männer stattfinden. Dies ist seine Meinung und die tut er
auch kund. Macht er damit Schwule verächtlich oder nicht?

Ist der Richter selbst homosexuell, darf der Delinquent mit einer Verurteilung rechnen. Lehnt
der Richter Homosexualität ab, wird es sicherlich ein Freispruch. Mit diesem Beispiel wollen
wir demonstrieren, dass es hier kein objektives Urteil geben kann.

Freibrief für Kinderschänder

Bleiben wir bei sexuellen Ausrichtungen und Neigungen unter denen auch die Pädophilie
fällt. Jeder der sich nun über diese perversen Menschen abfällig äußert, würde sich nach
§ 283 Absatz 2 strafbar machen. Das kann wohl nicht der Sinn eines Gesetzes sein.

Diese Beispiele würden sich endlos fortsetzen lassen. Ob nun klerikale Einrichtungen
kritisiert werden, etc., etc. Selbst Redewendungen wie: „Die hausen wie die Zigeu-
ner“ wären auf einmal strafbar.

Politische Gegner und Kritiker einsperren

Den größten Vorteil allerdings würden die jeweiligen Machthaber aus diesem Paragraphen
ziehen. Jede politische Kritik die nicht im Sinne der jeweiligen Regierung ist, würde sofort
mit einer Strafanzeige geahndet.

Mit einem dem jeweiligen Regime zugeneigten Staatsanwalt und Richter, würden politische
Gegner oder Kritiker, zur Zeit bis zu zwei Jahre hinter Gitter verschwinden.  Wenn es dem-
entsprechend viele Anzeigen gibt, kann es natürlich durchaus möglich sein, den Strafrahmen
nach Belieben zu erhöhen, um „Unbelehrbare“ eines Besseren zu belehren.
 
Während in totalitären Staaten Menschen auf die Strasse gehen und auch im Gefängnis
landen um solche Gesetze abzuschaffen, bemüht man sich in der demokratischen Republik
Österreich, ein solches Gesetz einzuführen.

*****

2010-01-28
  

Psychotests für Richter(innen)


Richter und Ärzte

Richter sind wie Ärzte hoch angesehene Mitglieder unserer Gesellschaft. Ärzte können
durch Kunstfehler, Menschen schweren körperlichen Schaden bishin zum Tod zufügen.
Ein Arzt muss sich in so einem Fall seiner Verantwortung stellen und hat die Konsequen-
zen daraus zu ziehen.

Fehlurteile und Kunstfehler

Aber auch Richter können durch Kunstfehler, sprich Fehlurteile die Existenz von Menschen
vernichten. Egal ob es sich dabei um Angeklagte, die aktuellen oder eventuell spätere
Opfer handelt. Typisches Beispiel eines Fehlurteiles ist der Fall „Natschläger“.

Da erhielt ein Täter, der den Tod eines Pensionisten verursachte eine derart milde
Strafe, die ihn offensichtlich veranlasste seine „kriminelle Karriere“ fortzusetzen.

Ärzte haben die schlechteren Karten

Anders als Ärzte brauchen sich Richter im Falle von Fehlurteilen nicht ihrer Verant-
wortung stellen und auch keine Konsequenzen daraus ziehen. Einerseits ist es gut
das ein Richter frei in seiner Entscheidung ist, anderseits darf dies jedoch nicht
zu Urteilen führen, die selbst von einen Laien als Fehlurteil erkannt werden.

Immer wieder Fehlurteile

Leider konnte man in letzter Zeit immer wieder feststellen, dass Angeklagte für Mini-
maltaten die volle Härte des Gesetzes traf, während anderseits Beschuldigte für be-
gangene Taten freigesprochen wurden, oder ein extrem mildes Urteil erhielten. Erst
vergangene Woche wurden zwei solcher Urteile gefällt.

Fall 1 der vergangenen Woche

Eine 27-jährige Studentin „bombardierte“ einen Arzt zweieinhalb Jahre lang mit sage und
schreibe 30.000(!) SMS. Als er jedoch per Post Briefe erhielt, denen unter anderem „Wehe,
du hast eine andere Partnerin!“
zu entnehmen war, und Pakete mit aufreizenden Damen-
slips und Sexspielzeug zugestellt bekam, erstattete er Anzeige.

Der Arzt hatte die junge Frau nicht einmal gekannt, so dass man von einer eventuellen
Revanche einer schief gegangen Beziehung sprechen hätte können. Sie hatte den Arzt
lediglich in einem Spital gesehen und sich in ihn verliebt, so die Studentin.

Im Prozess wurde die 27-Jährige wurde freigesprochen, weil nach Ansicht von Richterin
Karin Burtscher die Tatbestandsmerkmale des Stalking-Paragrafen nicht erfüllt wurden:
„Dass Sie ihn in massiver Weise belästigt habe, war sicher gegeben. Aber die vom

Gesetz geforderte unzumutbare Beeinträchtigung seiner Lebensführung lag wohl
eher nicht vor“, so die Richterin in ihrer Urteilsbegründung.

Nun dann sollte einmal die Richterin bis zu 140 SMS täglich, Liebesbriefe und Sexspiel-
zeug von einem unbekannten Verehrer bekommen und dann möchten wir gerne wissen,

ob sie dies dann nicht als unzumutbare Beeinträchtigung ihrer Lebensführung sieht.

Fall 2 der vergangenen Woche

Eine Frau überreichte ihrem Mann im Oktober 2009 die Scheidungspapiere. Der 46-jährige
türkischstämmige Familienvater, der seit 20 Jahren in Österreich lebt, rastete daraufhin aus,
ergriff ein Messer und stach seiner Noch-Ehefrau über ein Dutzend Mal in den Kopf, Brust
und Hals.

Danach attackierte er die lebensgefährlich Verletzte noch mit einem 50 Zentimeter langen
Stahlrohr, ehe sich einer seiner Söhne dazwischenwarf. Das die Frau diese Attacke über-
lebte grenzte an ein Wunder.

Ein klassischer Mordversuch, für den der Strafrahmen von 10 bis 20 Jahre Freiheitsstrafe
vorsieht. Beim Prozess im Straflandesgericht Wien, wurde der Mann zu 6 Jahren wegen

versuchten Totschlags verurteilt.

Der Richter billigte dem Täter zu, in einer „allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbe-

wegung“ gehandelt zu haben. Auf Grund des Migrationshintergrundes des Täters kam
man zu dem Schluss, dass zwar „ein affektbedingter Tötungsvorsatz“, aber kein Mord-
versuch vorlag.

Erstaunlich sagen wir, der Mann lebt bereits 20 Jahre in Österreich und besitzt die öster-

reichische Staatsbürgerschaft. Abgesehen davon, muß es bei einer derartigen Straftat
egal sein von wo der Täter stammt.

Auch Richter haben Stress

Richter sind auch nur Menschen die beruflichen und privaten Stress ausgesetzt sind.
Das darf jedoch nicht dazu führen, dass ihr Urteilvermögen getrübt wird oder sie aus
welchen Gründen auch immer Urteile fällen, bei denen keine Unparteilichkeit mehr zu
erkennen ist.

Was spricht gegen einen Psychotest?

Jeder Busfahrer wird in regelmäßigen Zeitabständen ärztlich überprüft, ob er physisch
und psychisch noch in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben. Was spricht also dagegen
wenn Richter(innen) ebenfalls in gewissen Zeitperioden ärztlich überprüft werden, ob
sie psychisch noch in der Lage sind, die Anstrengungen des Richteramtes zu tragen.

*****

2010-01-17
  

Gerechtfertigte Notwehr


Bewaffneter Raubüberfall

Gestern abend schoss ein Trafikant auf einen mit einer Pistole bewaffneten Räuber,
der ihn in seiner Trafik überfallen wollte. Der etwa 40 bis 50 Jahre alte Täter, kam knapp
vor Ladenschluss und bedrohte den Trafikanten mit einer Faustfeuerwaffe und forderte
Geld.

Statt Beute gab es Gegenwehr

Statt des geforderten Geldbetrages zog der Geschäftsinhaber seine Pistole, für die er
eine waffenrechtliche Urkunde besitzt und feuerte auf den Räuber. Wir sind der Meinung,
dass dies ein einwandfreier Fall von „Notwehr“ war.

Wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es heraus

Die erstaunliche Frage die jetzt immer wieder auftaucht, warum sich der Trafikant so heftig
gewehrt hatte, können wir nicht nachvollziehen. Wer in rechtswidriger Absicht jemand
anderen mit einer Schusswaffe bedroht, muss damit rechnen selbst erschossen zu werden.
Der Täter konnte zwar noch aus der Trafik flüchten, brach aber auf der gegenüberliegenden
Straßenseite zusammen und erlag seiner Schussverletzung. Die Polizei stellte beim Räuber
einen gefälschten rumänischen Ausweis und die Waffe, die sich als Attrappe herausstellte,
sicher.

Gutmenschen lassen sich lieber überfallen

Wir können das Geheule der Gutmenschen nicht verstehen, die unter anderem reklamieren,
dass die Waffe ohnehin nicht echt war. Hätte sich der Trafikant zuerst von der Echtheit der
Schusswaffe überzeugen sollen?
Auch meinen viele dieser Menschenfreunde, dass es nicht notwendig war gleich zu schießen,
sondern es eher angebracht gewesen wäre dem Räuber das geforderte Geld auszuhändigen.
Das finden wir nicht. Obwohl der Tod eines Menschen immer ein tragisches Ereignis ist,
hält die Wehrhaftigkeit dieses Trafikanten vielleicht den einen oder anderen Räuber von
seinem nächsten Überfall ab.

Ein erstaunlicher Blog

Eine der erstaunlichsten Aussagen haben wir auf einem realitätsfremden linkslinken Blog
gefunden. Dort wird  der Trafikant als schießwütiger Zeitgenosse hergestellt wird, dem
Geld wichtiger ist als ein Leben.

Vermutlich hat der Autor dieses Fantasieblogs in seiner Plattenbauwohnung keine not-
wehrfähigen Güter. Dem Trafikanten war jedenfalls sein eigenes Leben wichtiger als jenes
des Räubers.

Veröffentlichung wäre angebracht

Man kann nur hoffen, dass man dem Mann für seine Zivilcourage nicht allzu viele Schwierig-
keiten bereiten wird. Vielleicht sollte dieser Vorfall in einige Sprachen übersetzt  und auf
geeigneten Plätzen veröffentlicht werden. Dadurch bestünde vielleicht die Möglichkeit, dass
potentielle Täter vom Vorhaben eines  Überfalles Abstand nehmen.
*****

2010-01-05
  

Kriminalfall Komuczky


Einbruch

Heute ist unbekannten Tätern das gelungen, was sie bereits am „22.09.2009“ versucht
haben. Sie haben in die Wohnung des unter sehr mysteriösen Umständen verstorbenen
Roland Komuczky eingebrochen.

Präpariertes Türschloß

Offensichtlich wurden sie bei ihrem damaligen Einbruchsversuch, in die amtlich versiegelte
Wohnung in Wien 12., Wienerbergstrasse gestört. Das damals präparierte Türschloß wurde
heute zwischen 10:45 und 12:40 Uhr entfernt und die Täter drangen in die Räumlichkeiten
ein.


Schloß wurde am 22.09.2009 präpariert           Heute wurde das Schloß von u.T. entfernt

Nachbarin entdeckte Tat

Der Tatzeitraum steht deshalb fest, weil die Nachbarin um 10:45 Uhr ausser Haus ging
und zu diesem Zeitpunkt das Schloß noch in Ordnung war. Als sie um 12:40 Uhr wieder
nach Hause kam, entdeckte sie den Einbruch und verständigte den Vater des Verstorbenen.

WEGA stürmte Wohnung

Dieser rief sofort bei der Polzei an. Drei Funkstreifen unter dem Kommando von „Ludwig 3“
fuhren zum Tatort. Da man nicht sicher war ob sich die Täter noch in der Wohnung befanden,
wurde die „WEGA“ verständigt.

Die Spezialeinheit der Polizei stürmte die Wohnung, jedoch die Täter hatten sich schon
aus dem Staub gemacht. Die Einbrecher hatten die Räumlichkeiten buchstäblich auf den
Kopf gestellt. Offensichtlich waren sie auf der Suche, nach Bargeld oder sonstigen
Wertgegenstände.


Das Foto konnte von A. Komuczky nur durch die beschädigte Tür geschossen werden,
da die Polizei keinem Zivilisten erlaubte den Tatort zu betreten. 

Jede Menge DNA-Spuren

Kurze Zeit später traf die Spurensicherung des KK-Süd ein und begann vorhandene Spuren
zu sichern. Fingerabdrücke konnten keine festgestellt werden, jedoch waren jede Menge
DNA-Spuren vorhanden, die gesichert wurden.

Die Täter dürften vermutlich Handschuhe getragen haben, vergaßen aber in ihrer Blödheit
dass immer DNA-Spuren (Schweisstropfen, Haare, Hautschuppen) am Tatort zurückbleiben,
es sei denn sie hätten ein „Ganzkörperkondom“ getragen.

Ermittler halten sich bedeckt

Vermutlich wird es nur eine Frage der Zeit sein, bis die „schlauen“ Einbrecher gefasst
werden. Auch im mysteriösen Todesfall des R. Komuczky laufen die Ermittlungen auf Hoch-
touren.

Mittlerweile hat es bereits Hausdurchsuchungen gegeben. Allerdings hält sich die „KD 1“
(ehemaliges Sicherheitsbüro) sehr bedeckt. Ausserdem wurde über den Fall Komuczky eine
Nachrichtensperre verhängt.

Man darf gespannt sein, in welche Richtung sich diese Causa entwickelt und was dabei
herauskommen wird. Wir bleiben mit Sicherheit an dieser Angelegenheit dran.

Stauni

  
2009-10-20
  

Die Rache ist mein

 

Racheschwur am Grab

Nicht einmal in seiner letzten Ruhestätte findet Roland Komucky seinen Frieden.
Uns wurde heute ein anonymes Schreiben (nur Vornamen) überbracht, in dem eine Dame
Namens Karin, die dem Roland K. offensichtlich sehr zugetan war, Rache schwört.
„Die Rache ist mein“ lässt die Hinterlegerin des unten abgebildeten Schreibens wissen.

Natürlicher Tod?

Wir vermuten, dass beim Tod von Roland K. nicht alles mit rechten Dingen zugegangen
ist und diese Dame dürfte etwas wissen, ansonsten müsste sie sich nicht auf einen Rache-
feldzug begeben.

Was hat man gesucht?

Ebenfalls wurde uns mitgeteilt, dass heute gegen 14:30 Uhr erstaunliche Renovierungs-
arbeiten im Büro des Vereins „Engel auf Pfoten“ stattgefunden haben. Diese Arbeiten
beschränkten sich lediglich darauf, in der Zwischendecke nach irgendetwas zu suchen.

Vollblinder auf Leiter

Unser Informant ist sich sicher, eine Person die sich als vollblind ausgibt, auf einer Leiter
stehend erkannt zu haben. Diese Person schob immer wieder Deckenplatten zur Seite,
schaute dahinter nach und hängte diese dann wieder ein.

Fotobearbeitung

Es wurden mehrere Fotos geschossen. Allerdings müssen diese zu einem Spezialisten
zur Bearbeitung eingesandt werden, da durch die Rückspiegelung der Büroaussenver-
glasung, die Person auf den Fotos nicht einwandfrei zu erkennen ist.
Sowie wir diese Fotos erhalten, werden wir diese in unserem Online-Magazin veröffentlichen.
Mal sehen, wie sich diese Person rechtfertigen wird, als „Vollblinder“ auf einer Leiter
auf und ab zu turnen.
Stauni
  
2009-09-29
  

Ein erstaunliches Interview

 
Wir haben mit Frau Manuela, die vermutlich den verstorbenen Roland K. als Letzte
lebend gesehen hatte, ein Interview durchgeführt. Sie war auch bereits über einen längeren
Zeitraum sein  „sehendes Auge“ und begleitete ihn überall dorthin, wo es von Nöten war.
ERSTAUNLICH:
Wann und wo haben Sie Roland K. das letzte Mal lebend gesehen?
MANUELA:
Es war am 7.August vormittags. Ein Bekannter von mir, Roland und ich waren gut auf-
gelegt und haben in der Nacht des 6. auf den 7. August, bis in den Vormittag hinein, eine
Party im Büro gefeiert.
ERSTAUNLICH:
Was geschah nach dieser Party?
MANUELA:
Mein Bekannter und ich sind dann aufgebrochen, denn wir wollten eine Woche nach
Innsbruck fahren. Zu diesem Zwecke hat uns Roland seinen Mercedes SLK geborgt.
ERSTAUNLICH:
In welchem gesundheitlichen Zustand befand sich Roland K. zu diesem Zeitpunkt?
MANUELA:
Außer den Spuren einer Partynacht, war er in bester körperlicher Verfassung. Wir wollten
ihn noch nach Hause bringen, was er jedoch ablehnte. Er sagte, dass er noch mit seinem
Hund „Boris“ spazieren gehen wolle und sich dann ein Taxi für den Weg nach Hause nehme.
ERSTAUNLICH:
Warum sind Sie eigentlich wesentlich früher aus Ihrem Urlaub zurückgekommen, als Sie
es ursprünglich geplant hatten, den am 12.08.2009 haben Sie ja Roland K. in seinem Büro
tot aufgefunden.
MANUELA:
Ich hatte mir Sorgen gemacht, da sich Roland nicht bei mir gerührt hatte. Normalerweise
rief er mich mehrmals täglich an. Daher sind wir am 11.August von Innsbruck abgereist.
Gegen 20:00 Uhr suchte ich seine Wohnung  auf, wo ich ihn nicht antraf.
Auch seine Nachbarin hatte über seinen Verbleib keine Ahnung. Ich begab mich daraufhin
zum Bürogebäude, wo ich jedoch nicht hinein konnte, da die Pförtnerin nicht mehr anwes-
end war.
ERSTAUNLICH:
Haben Sie es noch mal versucht, Roland K. zu suchen?
MANUELA:
Ja, am nächsten Tag bin ich gegen 15:00 Uhr wiederholt zum Bürohaus gefahren und
wurde durch die Pförtnerin eingelassen.
ERSTAUNLICH:
Sie brechen eine Urlaubsreise ab, weil Sie sich Sorgen machen und fahren erst wieder am
nächsten Tag, relativ spät zum Bürohaus um Roland K. zu suchen. Für uns ergibt sich hier
ein Widerspruch. Warum haben Sie eigentlich nicht am Vortag die Polizei verständigt?
MANUELA:
An die Polizei habe ich gar nicht gedacht. Außerdem war ich von der Reise noch müde.
ERSTAUNLICH:
Wie haben Sie Roland K. aufgefunden?
MANUELA:
Die Bürotüre war unversperrt. Diese konnte ich aber vorerst nur einen Spalt öffnen, da der
Schreibtisch vor diese geschoben war. Erst mit vereinten Kräften, von meinem Bekannten
und mir, gelang es uns endlich die Türe aufzudrücken.
Das Büro befand sich in einem äußert unordentlichen Zustand, die Klimaanlage lief auf
vollen Touren und Roland lag mit nackten Oberkörper, rücklings auf dem Boden.
Ich habe sofort die Rettung verständigt. An ein Fremdverschulden habe ich nicht gedacht.
ERSTAUNLICH:
Kommt es Ihnen nicht seltsam vor, dass sich eine Person mit nackten Oberkörper in seinem
Büro aufhält, wenn die Klimaanlage voll aufgedreht ist?
MANUELA:
Ja, wo Sie das jetzt sagen, kommt es mir auch komisch vor.
ERSTAUNLICH:
Wie uns aus gut informierter Quelle bekannt ist, hat Roland K. einen größeren Geldbetrag
von der Bank abgehoben und wollte mit Ihnen eine längere Urlaubsreise antreten?
MANUELA: (etwas zögerlich)
Roland wollte mit mir nach Thailand oder in die Dominikanische Republik fliegen. Wir
hatten einen Aufenthalt von 3-4 Wochen eingeplant, den länger habe ich keine Zeit, weil
ich arbeite. Allerdings wenn es 3 Monate geworden wären, hätte ich auch nichts dagegen
gehabt.
ERSTAUNLICH:
Wie uns ebenfalls aus gut unterrichteter Quelle bekannt ist, waren Sie vehement gegen eine
Obduktion des Roland K. Warum eigentlich?
MANUELA: (sichtlich erregt)
Weil dann alles aufgeflogen wäre !
ERSTAUNLICH:
Was wäre aufgeflogen?
Diesen Teil des Interview geben wir zur Zeit nicht wieder, da auf diese Frage
schwere strafrechtliche Anschuldigungen gegen eine Person erhoben wurden.
Wir wollen den ermittelnden Behörden weder vorgreifen, noch diese bei ihrer
Arbeit behindern.
ERSTAUNLICH:
Man hat in den Büroräumlichkeiten keine nennenswerte Geldbeträge gefunden, obwohl es
Tatsache ist, dass Roland K. knapp vor seinem Tod einen erheblichen Barbetrag behoben
hatte. Ist Ihnen davon etwas bekannt?
MANUELA:
Darüber habe ich mir auch schon Nächte lang den Kopf zerbrochen, wo das Geld verblieben
ist. Aber es ist mir eigentlich egal.
ERSTAUNLICH:
Können Sie sich einen Reim darauf machen, warum gewisse Leute so schnell vom Tod
des Roland K. erfahren haben und dadurch erst die Situation des schnellen Obmann-
wechsel im Verein möglich war.
MANUELA:
Ich habe den Tierarzt und den Hundeausbilder von Rolands Blindenführhund über das Drama
verständigt. Vielleicht ist da etwas an diese Leute durchgedrungen.
ERSTAUNLICH:
Wir danken für das Gespräch.
Stauni
  
2009-09-24
  

Offener Brief im Fall Komuczky

 

Sehr geehrter Herr Swoboda !

Da ein Antwortkommentar auf Ihre Kommentare zum „Beitrag“  zu lange ausfallen
würde, haben wir den Weg eines offenen Briefes an Sie gewählt.

Ihre Originalzitate:

Ich war nur eine Begleitperson des neunen Obmannes quasie ein sehendes Auge für den
Vollblinden Herrn V. mehr nicht. Für mich ist der Verein sowas von egal und ich kannte
diesen Herrn nur flüchtig ich habe im glaube ich vielleicht dreimal gesehen mehr nicht.
Und noch zum schluss Herr Reder wenn sie so einen Mist schreiben oder Unwarheiten dann
würde ich mich vorher über Vereinsrecht genau Infromieren……
Das erscheint uns erstaunlich, dass sich der blinde Herr Vigele von einer Person betreuen
und begleiten lässt, die ihn kaum kennt. Immerhin vertraut er Ihnen sein Leben an, obwohl
Sie ihn laut eigener Aussage kaum kennen.
Für den Umstand das Ihnen der Verein „so was von egal“ ist, engagieren Sie sich doch
etwas heftig, indem Sie uns auffordern keinen „Mist“ zu schreiben und uns über das
Vereinsrecht zu informieren.

Ihr Originalzitat:

Am schluss es ist nur komisch das die Fam. K. an beiden Standorten gleich nach
Wertgegenständen gesucht hat wie im Tresor hinter der Bank zwischen der Bank
alle Akten durchwühlt usw. usw. usw. .
Zur Motivation der Familie Komuczky  können wir nichts angeben und haben sich
diesbezüglich auch nicht geäußert. Wenn Sie unseren „Beitrag“ genau durchgelesen
hätten, wären Sie auch zu diesem Schluss gekommen. Wir haben lediglich ein
Interview mit Alfred K. geführt und seine Worte wiedergegeben.

Ihr Originalzitat:

Es ist nur komisch das gerade die Personen die wie ein Schwarm Heuschrecken in das Büro
eingefallen sind die Lügen verbreiten über ihr Sparchrohr den Herrn Reder oder Stauni……..
Nun, da in Österreich Redefreiheit herrscht, ist es einer jeden Person freigestellt, ihre
Meinung oder Anliegen öffentlich zu äußern. Ferner herrscht bei uns auch Pressefrei-
heit und daher bedienen sich sehr viele Leute (vor allem Politiker) der Medien.
Sie verwechseln die Wiedergabe eines Interviews mit der Meinung des Medienheraus-
gebers. Anders können wir uns Ihre Kommentare nicht erklären. Auch sollte ein neutrales
Verhalten nicht mit  „Partei ergreifen“ verwechselt werden.
Wir haben zu Lebzeiten des Roland K. auch die anonyme Gegner von ihm eingeladen, ihre
Meinung oder Tatsachenberichte in dieser Causa öffentlich abzugeben. Dabei hätten sich
diese, unseres Mediums als „Sprachrohr“ bedienen können.
Vielleicht hätte man dadurch Licht ins Dunkle dieser kolportierten Spendenaffäre bringen
können. Die Einladungen wurde mit der Begründung abgelehnt, man fürchte sich vor
Roland K.
Nun ist dieser Mann tot und damit kann keine Gefahr mehr von ihm ausgehen.
Es entzieht sich unserer Kenntnis ob Sie tatsächlich zu jenem Personenkreis gehört haben.
Allerdings ist Ihre Person und die des Martin Bellak namentlich im Zusammenhang mit
dieser Angelegenheit gefallen.
Da wir an einer objektiven Berichterstattung interessiert sind, wollen wir naturgemäß alle
Seiten hören. Daher laden wir Sie und Herrn Bellak herzlichst in die Redaktion zu einem
Interview ein. Sie dürfen uns auch als „Sprachrohr“ benützen.
Stauni
  
2009-09-24
  

Ein Vater deckt auf

 

Interview mit Alfred K. vorgezogen

Wir wollten heute das Interview mit Frau Manuela bringen, dass ist jene Bekannte die
Roland K. tot aufgefunden hatte. Dieses verschieben wir jedoch auf morgen, da uns
das Gespräch mit dem Vater, Herrn Alfred Komuczky,  in zwei Richtungen sehr interessant
erscheint.
Einerseits über seine Zweifel an der ersten Todesursache seines Sohnes, welche eine staats-
anwaltschaftliche  Obduktion ausgelöst hatte und zum Zweiten die etwas erstaunliche
„Übernahme“ des Vereins „Engel auf Pfoten“.
Lässt nicht locker, Komuczky sen.
ERSTAUNLICH:
Wie und wann haben Sie vom Tod Ihres Sohnes Roland erfahren?
ALFRED K:
Am 13.08.09, durch meinen anderen Sohn, der durch einen anonymen Anruf in Kenntnis
gesetzt wurde.
ERSTAUNLICH:
Warum haben Sie eine natürliche Todesursache , sofern man bei einem 39-jährigen Mann
davon sprechen kann, nicht akzeptiert?
ALFRED K:
Dafür gab es mehrere Gründe. Mir war bekannt das Roland Diabetes hatte, er war aber sonst
in einem guten gesundheitlichen Zustand. Das er daher auf einmal tot umfällt, kam mir
komisch vor und daher habe ich die amtsärztliche Totenbescheinigung nicht akzeptiert.
        Wurde vom Vater nicht akzeptiert, der amtsärztliche Totenschein 
Bei der notariellen Wohnungsbegehung meines verstorbenen Sohnes waren auf einmal
ein gewisser Nenad Vigele und Peter Swoboda anwesend, welche mit in die Wohnung
gehen wollten, da sie Unterlagen für den Verein sichern wollten. Das ist mir sehr suspekt
vorgekommen und der Notar verweigerte den Beiden den Zutritt.
Auch der Umstand das ein Herr Vigele bereits am 19.08.09 auf einmal als Obmann des
Blindenvereines „Engel auf Pfoten“ eingetragen war, erschien mir ebenfalls sehr komisch.
Ich habe ein wenig nachgefragt, aber mir konnte niemand bestätigen, dass es beim Verein
eine Wahl gegeben hätte, die diesen Mann in die Obmannfunktion gebracht hat.
Diese beiden Herren sind auch bei der Bürobegehung samt Anwalt erscheinen und hatten
es furchtbar eilig in die Vereinsräumlichkeiten zu gelangen.
Meiner Kenntnis nach gibt es auch keine weiteren Vereinsfunktionäre, wie Schriftführer,
Kassier etc. Einen Vereinsregisterauszug habe ich Ihnen als Beweis mitgebracht.
      Eine erstaunlich rasche Übernahme des Blindenverein „Engel auf Pfoten“
ERSTAUNLICH:
Gab es weitere Anhaltspunkte die Sie den Tod Ihres Sohnes als nicht normal sehen liessen?
ALFRED K:
Ja da war diese dubiose Webseite, in der Roland unter anderem massivst bedroht wurde.
Die Seite ist zwar schon gelöscht, ich habe aber alles gespeichert und der Polizei über-
geben.
Außerdem wollte Roland am Wochenende, bevor er tot aufgefunden wurde, in den Urlaub
fahren. Er hat sich auch von seiner Nachbarin mit diesen Worten verabschiedet.
Ich glaube nicht daran das er nur so einfach tot umgefallen ist, dafür ist auch der Umstand
seiner Auffindung mehr als seltsam. Eine unversperrte Bürotüre, ein verwüstetes Büro, ein
leerer Stahlschrank und etliches mehr.   
ERSTAUNLICH:
Wurde Ihr Sohn schon beerdigt?
ALFRED K:
Ja, am 16.September war die Erdbestattung am Meidlinger Friedhof.

ERSTAUNLICH:
Was gedenken Sie zu tun, bzw. wie sind Ihre nächsten Schritte?
ALFRED K:
Vorerst werde ich die polizeilichen Ergebnisse abwarten und daraus eventuelle rechtliche
Konsequenzen ziehen. Das gilt auch für die Hintermänner dieser dubiosen Webseite, die
meinen Sohn bedroht haben. Diese werden ebenfalls zur rechtlichen Verantwortung
gezogen werden.
ERSTAUNLICH:
Wir danken für das Gespräch Herr Komuczky.
Das dieser Mann ein gutes Gespür gehabt hat, dürfte unbestritten sein. Vorerst sind einmal
die polizeilichen Ermittlungen abzuwarten.

Es ergibt sich ein total neues Bild

Wir haben in der zweiten Septemberwoche mit dem neuen Vereinsobmann von „Engel
auf Pfoten“, Herr Nenad Vigele  telefoniert und ihn für den 14.09.2009 zu einem Interview
in die Redaktion eingeladen. Er hat unsere Einladung auch angenommen und sein Kommen
zugesagt.
Knapp vor dem Interviewtermin sagte er jedoch, mit einer erstaunlichen Ausrede seinen
Termin ab. Mit den heutigen Aussagen des Alfred K., ergibt sich für uns ein neues Bild.
Wir haben im Internet recherchiert und erstaunliches zu Tage gefördert, über das es in der
nächsten Woche, einen interessanten Beitrag geben wird. 
Stauni
  
2009-09-23
  

Einbruchsversuch bei Roland K.

 

Aktuelle News

Diese Nachricht, samt Fotos bekamen wir heute vor wenigen Minuten übermittelt.
Roland Komuczky scheint auch im Tod keine Ruhe zu finden. Kriminelle Subjekte
versuchten in die amtlich versiegelte Wohnung in Wien 12., Wienerbergstrasse, die
er zu Lebzeiten bewohnt hatte, einzubrechen.
 
Tatort: Unbekannte Täter versuchten in die Wohnung von Roland K. einzubrechen

Besucher entdeckte ED-Versuch

Ein heute zufällig im Haus anwesender Besucher, entdeckte die Einbruchsspuren und
verständigte die Polizei. Kriminalbeamte waren zur Spurensicherung vor Ort. Eine
Befragung der Hausbewohner ergab, dass die betagte Nachbarin am Sonntag seltsame
Geräusche vernommen hatte.

Polizei ermittelt

Man kann nur hoffen, dass der gesamte Fall Komuczky so rasch wie möglich von der
Polizei aufgeklärt wird. Vielleicht wird durch eine Aufklärung auch ans Tageslicht kommen,
welche Interessen wirklich von den anonymen Gegner des Roland K. verfolgt wurden.
Die bemitleidenswerte Tour der „aufrechten“ Kämpfer für Spendengerechtigkeit, nimmt
ihnen nach den bisherigen Vorfällen niemand mehr ab.
Stauni
  
2009-09-22
  

Der mysteriöse Tod des Roland K.

 

Spendenbetrug nie bewiesen

Wir haben vor geraumer Zeit, einige Beiträge über Roland Komuczky geschrieben.
Diesem wurde von anonymen Personen vorgeworfen, sich an den Spendengeldern
des von ihm geleiteten Blindenverein „Engel auf Pfoten“ unrechtmäßig bereichert
zu haben.
Ob an diesen Gerüchten etwas stimmte oder nicht, kann jetzt nicht mehr festgestellt
werden, da Roland K. verstorben ist. Zu Lebzeiten konnte ihm allerdings nichts nach-
gewiesen werden.

Die Diffamierer

Dieser Umstand rief eine Einzelperson oder vielleicht auch eine Gruppe auf den Plan,
der (die) versuchte(n) mit einem anonymen Webblog, Komucky und alle Personen
die sich nicht gegen ihn wandten, weit unter der Gürtellinie zu diffamieren.
So medienwirksam wie Roland K. in letzter Zeit lebte, so medienwirksam scheint sich
nun auch sein Tod zu entwickeln. Was vorerst wie ein „normaler“ Tod ausgesehen
hatte, entwickelt sich nun zum Kriminalfall.

Einsamer Tod?

Komucky wurde am 12.August 2009, gegen 15 Uhr, von einer Bekannten und deren
Begleiter in seinem Büro in Wien 10., Kundratstrasse tot aufgefunden. Obwohl die
Umstände unter denen Roland K. aufgefunden wurde, nicht einer alltäglichen Szenerie
entsprachen, ging man vorerst von keinem Fremdverschulden aus.
Roland K. war Diabetiker und daraus folgte der Schluss, ein Hypo hat zu seinem Tod
geführt. Wäre nicht sein Vater gewesen, hätte man ihn auch vermutlich beerdigt.
Dieser nahm allerdings auf Grund der Begleitumstände, einen „normalen Tod „ seines
Sohnes nicht zur Kenntnis.

Brisantes Interview

Wir haben mit der Bekannten von Roland K., welche ihn tot aufgefunden hatte ein Inter-
view geführt, welchem wir etwas vorausgreifen wollen. Das Interview mit Frau Manuela
(Bekannte) erscheint in der morgigen Ausgabe von „ERSTAUNLICH“.

Mysteriöse Begleitumstände

Es geht um die Auffindung des toten Roland Komuczky. Frau Manuela fand die Bürotüre
im unverschlossenen Zustand vor. Innen am Schloss war der Schlüssel angesteckt. Von
der Büroseite aus, wurde auch ein Schreibtisch so weit wie möglich vor die Türe gescho-
ben, so dass diese nur einen Spalt aufging.
Roland K. lag tot auf dem Rücken, mit nacktem Oberkörper, auf dem Boden seines Büros.
Es waren auch Blutspuren vorhanden. Das Büro war durchwühlt und aus dem Stahl-
schrank fehlte vermutlich, eine nicht unerhebliche Geldsumme, sowie eine Goldmünzen-
sammlung.
 
     Original Tatortfoto: Das Büro war auf den Kopf gestellt worden 
Weiter wollen wir hier heute nicht berichten, da es wie bereits erwähnt ein ausführliches
Interview mit Frau Manuela gegeben hat. All diese angeführten Gründe, weckten das Miss-
trauen des Vaters Alfred K., der uns ebenfalls ein Interview zugesagt hat.

Staatanwalt beschlagnahmt Leichnam

Alfred K. schaltete mit Hilfe seines Rechtsanwaltes die Staatanwaltschaft ein. Am 3.Sep-
tember 09 war das Begräbnis von Roland K. Als es zur Erdbeisetzung kommen sollte,
stoppte der Pfarrer die Zeremonie, den die STA hatte den Leichnam beschlagnahmt.

Mordkommission ermittelt

Roland K. wurde zur Obduktion in die Gerichtsmedizin überführt. Kriminalbeamte der
Gruppe „Leib und Leben“ (Mordkommission)  haben zwischenzeitlich Ermittlungen
aufgenommen. Diese halten sich jedoch aus verständlichen Gründen bedeckt und
geben keine Auskünfte.

Ausforschung des Webblog-Betreibers

Allerdings haben wir in Erfahrung gebracht, dass über WordPress.com der Betreiber
des anonymen Webblog ausgeforscht wird, da in dieser äußerst dubiosen Webseite
auch Gewaltandrohungen gegen Roland K. gefallen sind.
Inzwischen sind auch Anwälte eingeschaltet worden, welche sehr am Betreiber der
Webseite „Die ganze Wahrheit über Ritter Roland Komuczky und seinem Verein Engel
auf Pfoten“ interessiert sind.

Das Internet ist nicht anonym

Auch wenn dieser Blog zwischenzeitlich gelöscht wurde, das Internet hinterlässt eben im-
mer Spuren. Man darf gespannt sein, welche Überraschungen es diesbezüglich noch
geben wird.
Stauni
  
2009-09-22
  

Verspätete Gerechtigkeit

 

Gerichtliche Sonderbehandlung

Anfang März dieses Jahres haben wir nachfolgenden Beitrag über die Sonderbehandlung
des deutschen Politikers Dieter Althaus, vor einem österreichischen Gericht geschrieben.

http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=128;manche-sind-gleicher&catid=1;erstaunliches

Althaus verschuldete in der Steiermark einen Schiunfall, welcher den Tod einer 41-jährigen
slowakischen Staatbürgerin zur Folge hatte. An und für sich ein tragisches Ereignis, dass
aber jeden passieren kann.

Was aber dann passierte war in der Tat erstaunlich. Althaus musste nicht einmal vor Gericht
erscheinen, da er sich angeblich ohnehin nicht mehr genau an den Unfallvorhergang erinnern
konnte.

Devotes Bezirksgericht Irdning

Er wurde in einem „Eilverfahren“ vom BG Irdning, wegen fahrlässiger Tötung zu einer
Strafe von 33.000,- Euro und einem Schmerzensgeld von 5.000,- Euro verurteilt. Ein
„Klacks“ für den betuchten Politker Dieter Althaus.

Da war die Justiz wohl irgendjemanden sehr hörig, den Althaus gehört der CDU an und
diese ist die deutsche Schwesternpartei der ÖVP. Außerdem  stand  in Deutschland  der
Wahlkampf für die Landtagswahlen vor der Türe.

Kein Interesse an der Öffentlichkeit

Da der Ministerpräsidenten von Thüringen, Dieter Althaus der Spitzenkanditat der CDU
war, wollte man offensichtlich einen öffentlichen Prozess verhindern. Da nützte selbst
der von der Wiener Rechtsanwaltskanzlei Gheneff-Rami eingebrachte Antrag auf Wieder-
aufnahme des Althaus-Verfahrens wegen schwerer Prozessmängel nichts.

Dieser wurde durch die Generalprokuratur beim Obersten Gerichtshof, in einer Rekord-
zeit von 2 Wochen abgelehnt. Erstaunlich wie schnell die „unabhängige“ Justiz im Falle
eines Politikers agieren kann, wenn es zu dessen Vorteil ist.

Ablehnung der Zweiklassengesellschaft

Hatte man nun in der Politik geglaubt, mit dieser Vorgehensweise eine „gmahte Wies´n“
erreicht zu haben, ging der Schuss nach hinten los. Die deutschen Wähler(innen) erteilten
Althaus eine kräftige Abfuhr,  denn diesen dürfte der nicht stattgefundene Prozess noch
in guter Erinnerung gewesen sein.

Wir finden das prima, wie sich die deutschen Wähler(innen) verhalten haben. Es macht zwar
den Schaden der durch Althaus verursacht wurde nicht wieder gut, aber das Wählervolk hat
eindrucksvoll bewiesen was es von der Zweiklassengesellschaft hält.

Die CDU stürzte massiv in der Wähler(innen)gunst ab und landete bei 31,2 Prozent und
benötigt daher erstmals seit zehn Jahren, wieder einen Koalitionspartner um weiter regieren
zu können.

Rücktritt

Eines muss man jedoch Dieter Althaus zu Gute halten. Auch wenn sicherlich sanfter Druck
auf ihn ausgeübt wurde, zog er aus diesem Wahldebakel seine Konsequenzen.  Er trat als
Ministerpräsident des Freistaats Thüringen und als Landesvorsitzender der CDU Thüringen
mit sofortiger Wirkung zurück. Von diesem Verhalten könnte sich so mancher öster-
reichischer Politiker ein „Scheibchen“ abschneiden.

Frau Bandion-Ortner denkt nach

Für uns bedeutet dieses niederschmetternde Wahlergebnis, auch eine indirekte Abfuhr an die
österreichische Justiz. Aber das wird sicherlich nicht die erste Sorge der Justizministerin sein,
sondern wir tippen eher darauf, dass sie sich ihren Kopf darüber zerbricht, wie man zu einer
Sondergenehmigung für die Benutzung von Busspuren kommt.

Stauni
 

2009-09-04
  

Es lebe der kleine Unterschied

 

Der Fall Wague

Am 15.Juli 2003 gab es im Wiener Stadtpark eine Eskalation. Auf den Grund warum der
farbige Physiker Seibane Wague angeblich randalierte, wollen wir nicht näher eingehen,
da er mit dem eigentlichen Sinn dieses Beitrages wenig zu tun hat.

Erwähnenswert ist nur, dass auch in diesem Fall die Aussagen der einschreitenden Polizei-

beamten, von denen anderer Zeuge höchst unterschiedlich waren.

Fakt ist, dass an dem Vorfall neun Personen (Polizisten und Sanitäter) beteiligt waren, um

Seibane Wague zu „bändigen“. Der Mann wurde am Boden fixiert, um ihn zu fesseln.

Beamtshandelter stirbt

Eine Videoaufnahme die von einer Privatperson angefertigt wurde belegt, dass ein Sanitäter
mit beiden Beinen und ein Polizist mit einem Bein auf dem farbigen Physiker standen, währ-
end ein anderer Polizeibeamter ihn in kniender Position fesselte.

Seibane Wague überlebte diese „Amtshandlung“ nicht und verstarb noch vor Ort. Anwesende

Passanten sprachen von übermäßiger Gewaltanwendung gegenüber dem Farbigen.

Mildesturteile und viele Freisprüche

Im November 2005 gab es dann erstaunlich milde Urteile und jede Menge Freisprüche für die
Beteiligten im Fall Seibane Wague. Ein Polizist und der Notarzt erhielten wegen „fahrlässiger
Tötung“, alibihalber je sieben Monate bedingt.

Keine Schulung aber schulungskonform

Alle anderen Polizeibeamten und Sanitäter erhielten Freisprüche. Interessant war auch die
Begründung dieser Freisprüche. Unter anderem, weil es keine entsprechenden Schulungen
gegeben hätte und sich die BeamtInnen „schulungskonform“ verhalten hatten.

Warum wärmen wir auf ?

Nun werden etliche sagen, was interessiert uns diese alte Geschichte, die bereits Schnee von
gestern ist. Dieser Meinung sind wir nicht, denn der Tod eines Menschen kann nicht so einfach
vom Tisch gewischt werden und zudem hat sich ein interessanter Parallelfall ereignet.

Erstaunliche Gemeinsamkeiten

Am 21.Oktober 2007 bekommt ein angeblich betrunkener Student im Eingangsbereich einer
Disco in Salzburg, Zoff mit drei Türstehern. Der junge Mann will unbedingt in den Tanztempel
und die Disco-Ordnungshüter wollen das verhindern.

Es kam wie es kommen musste zur Eskalation. Die Türsteher rangen den Studenten nieder

und „fixierten“ ihn in Bauchlage am Boden. Der Salzburger überlebte diese Attacke nicht
und verstarb sechs Wochen später an Multiorganversagen.

Wie im Fall Seibane Wague gab es auch hier verschiedene Zeugenaussagen. Während die

Türsteher auf ihren anstrengenden und gefährlichen Beruf verwiesen und nur jene Gewalt
angewendet haben wollen die unbedingt notwendig war, sprachen andere Discobesucher
von übermässiger Gewaltanwendung.

Die Urteile

Jetzt fielen die Urteile im sogenannten „Salzburger Türsteherprozess“.
Der erstangeklagte Sicherheitsmann wurde wegen „schwerer Körperverletzung mit Todes
-folge“ zu drei Jahren Haft verurteilt, eines davon unbedingt. Die beiden Nebenakteure er-
hielten wegen „fahrlässiger Tötung“, fünf bzw. acht Monate bedingte Haft.

Auch diese Urteile sind zu mild

Es mag dahin gestellt sein ob diese Urteile gerecht sind, denn immerhin hatte die Tat den
Tod eines Menschen zur Folge. Jedoch gegen die verhängten „Strafen“ im Wague-Prozess
sind diese erstaunlich „hart“.

Während im Wiener Prozess die Haupttäter mit lächerlichen 7(!) Monate bedingt davonge-

kommen sind und die Nebenakteure alle freigesprochen wurden, muss zumindest in Salz-
burg ein Verantwortlicher für ein Jahr hinter Gitter.

Warum derartige Unterschiede ?

An was kann es wohl gelegen sein, dass im Fall Wague die Urteile derart milde ausgefallen
sind ?  Doch nicht etwa weil die Beteiligten allesamt Beamte waren und es sich beim Opfer
„nur“ um einen Farbigen gehandelt hat ?
  
Stauni
  
2009-08-27
   

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