Schlepperei ist ein ernsthaftes Verbrechen und kein Kavaliersdelikt


Grüner Ex-Abgeordneter Köchl in Italien wegen

‚Begünstigung illegaler Migration‘ rechtskräftig verurteilt

 

„Die selbsternannte Sauberpartei der Grünen liefert einen Skandal nach dem anderen. Von Chorherr und Co. mit mutmaßlichen Spenden- und Korruptionsskandalen bis nun zur ‚Begünstigung illegaler Migration‘, wie man in Italien Schlepperei bezeichnet. Dort nämlich wurde nun der Ex-Abgeordnete und ehemalige Chef der Kärntner Grünen rechtskräftig zu einer bedingten Geld- und Haftstrafe verurteilt, weil dieser einen Iraker illegal nach Italien brachte“, reagierte heute der freiheitliche Generalsekretär NAbg. Christian Hafenecker auf Medienberichte.

 

„Das ist aber nur der eine Skandal“, sagte Hafenecker und wies auf die Aussage der Grünen Landessprecherin Voglauer hin, die meinte, dass diese Verurteilung die Grünen nichts anginge, weil Köchl sich in Österreich nichts zu Schulden habe kommen lassen. „Diese Auslegung der Kärntner Grünen kann man höchstens als ‚rechtskreativ‘ bezeichnen und spiegelt das Sittenbild dieser Partei wider“, betonte Hafenecker und weiter: „Ein Parteiausschluss des Herrn Köchl ist mit dieser Verurteilung unumgänglich.“

 

„Diese Umstände sollte die ÖVP im Hinterkopf behalten, wenn diese von einer ‚Mitte-Rechts‘ Regierung spricht und den bereits mit der FPÖ eingeschlagenen Migrations-Kurs beibehalten möchte. Eine Koalition mit einer grünen Partei, welche ein solch flexibles Rechtsempfinden innehat, kann in Zeiten der Massenzuwanderung und ‚Migrations-Zwangsbeglückung‘ durch die EU nur zulasten Österreichs und seiner Bevölkerung ausgehen. Eine derartige ‚Geisteshaltung‘ ist ein sehr ernsthaftes Sicherheitsrisiko für unser Heimatland“, stellte Hafenecker nachdrücklich fest und erinnerte daran, dass er bereits im vergangenen Februar auf diesen Fall eindrücklich hingewiesen hat. (Quelle: APA/OTS)

 

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2019-10-09


SPÖ-Klubvorsitzender Taucher weiß scheinbar nicht was er will

 


Widersprüchlicher geht es wohl nicht mehr?!

 


 

So weit, so gut. Im obig gezeigten Screenshot (Textausschnitt aus einer heutigen Presseaussendung) stellt Wiens SPÖ-Klubvorsitzender Josef Taucher klar, dass IS-Kämpfer(innen) keinen Platz in Wien (Anm. der Red.: Gilt hoffentlich auch für das restliche Österreich) haben.  Aber schon die nächsten Zeilen seiner Presseaussendung haben es in sich.

 


 

Da ist Taucher plötzlich der Meinung, dass für österreichische Staatsbürger(innen), die sich dem sogenannten „Islamischen Staat“ angeschlossen haben, die österreichische Gerichtsbarkeit zuständig ist.  Das heißt im Klartext, dass uns diese Verbrecher(innen) erhalten bleiben und daher ihren Platz in der Alpenrepublik finden werden.

 

Anstatt für eine Abschiebung für IS-Rückkehrer(innen) an den Ort ihrer Verbrechen und für eine Verurteilung durch die dort zuständigen Justiz zu plädieren, spricht sich Taucher damit für den Verbleib dieser Personen in Österreich aus.  Denn auch IS-Kämpfer(innen) werden in Österreich nicht ewig im Gefängnis sitzen.

 

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2019-02-27


SPÖ-Klubvorsitzender Taucher weiß scheinbar nicht was er will

Armin Wolf sorgt mit Nazi-Vergleich für Aufregung

Der ORF-Nachrichtenvorleser fällt mit seinen Vergleichen schon auf

 
Ein  gestriger  Tweet  des  Nachrichten-Vorlesers  Armin Wolf  (ORF)  sorgt schon wieder
für Aufregung.
 
 
Das  Schwarz-Weiß-Foto  eines   SA-Mannes,  der  neben  einem  Schild  mit  der  Aufschrift
„Eine  deutsche Hausfrau  kauft  nicht  beim  Juden“ .posiert – und  das  in  Verbindung  mit:
„Arzt behandelt keine Asylwerber,  Anwalt verteidigt keine Ausländer,  Bar ist ´asylantenfrei´.
Was kommt als Nächstes?“.lässt einwandfrei auf einen Vergleich mit der NS-Zeit schließen.
Jene  Leute,  die  Wolf  in  seinem  Tweet  anspricht,  haben offensichtlich ihre guten Gründe,
die Anliegen,  Wünsche und Forderungen von Asylwerbern nicht mehr zu bedienen.  Selbst
eine  Stadt  in  Deutschland,  lässt beispielsweise keine  männlichen Asylwerber mehr in ihr
Schwimmbad.  Zahlreiche Medien haben bereits darüber berichtet.
 
 
LINK zum Beitrag
 
Was  nun  die gegenwärtige Migrationskrise – mit allen ihren negativen Auswirkungen – mit
der  NS-Zeit  zu tun  haben  soll,  erschließt sich uns nicht.   Offensichtlich scheint das Wolf
anders zu sehen, wenn man sich seinenTweet durchliest. Sollte es dem ORF-Nachrichten-
vorleser entfallen sein,  die NS-Schergen haben sechs (6!) Millionen Juden umgebracht.
 
Daher finden wir seinen Tweet als skandalöse Verharmlosung und Relativierung der NS-
Verbrechen.   Derartige  Vergleiche,  auch  wenn  sie  nur  ansatzweise gebracht werden,
sind unpassend und unangebracht.
Aber Armin Wolf scheint ein Meister in der  Disziplin der  Relativierung von Verbrechen zu
sein.   Erst  vor  zwei  Monate  stellte er einen Vergleich zwischen Autounfällen und Terror-
Anschlägen in Europa an.
Wir haben darüber im Beitrag „Armin Wolfs erstaunlicher Vergleich“ berichtet.
 
 
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2016-01-16

Sonnenbad hinter Gefängnismauern


Verbrechen lohnen sich nicht?

Nachfolgende Bilder wurden uns heute zugespielt:
Obige Bilder zeigen nicht etwa ein Strandbad an der Alten Donau,  sondern wurden in einer
Aussenstelle  der Justizvollzugsanstalt  „STEIN“  aufgenommen.   Der Häftling teilt auch un-
verblümt  mit,  was  er  von  der  Gesellschaft  hält.  Tja,  da soll  einer noch sagen, dass sich
Verbrechen nicht lohnen?!
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2015-06-04

Drei Wachzimmer in Wien „Innere Stadt“ geschlossen


Gefährlicher und unverantwortlicher Anschlag auf die Sicherheit

Es ist nicht einmal noch zwei Jahre her, da erklärte Wiens Bürgermeister in einem Gespräch
mit  dem  WIENER BEZIRKSBLATT-Chefredakteur  Thomas  Landgraf,  dass  er  gegen das
Sperren von Wachstube in den inneren Bezirken sei.
Screen: innerestadt.spoe.at
Offenbar  scheint  Wiens  Bürgermeister  sehr  wankelmütig  zu  sein und seine Meinung
permanent zu ändern.   Denn mit heutigem Tage wurden die drei Wachzimmer Am Hof,
Schmerlingplatz  und Stubenring  (alle in Wien „Innere Stadt“)  geschlossen.  Scheinbar
ist  Häupl – aus welchem Grund auch immer – vor  der Innenministerin,  mit ihrer Manie
zur Wachzimmerschließung,  in die Knie gegangen.
In Anbetracht der stets steigenden Kriminalität ist eine derartige Schließung ein gefähr-
licher und unverantwortlicher Anschlag auf die Sicherheit der Wiener Innenstadt.  Diese
führt  nämlich  in der Kriminalitätsstatistik eine ungebrochenen Spitzenposition an.  Auf
jeden Bewohner kommt im Schnitt etwa eine Straftat pro Jahr.
Laut dem letzten Sicherheitsbericht 2013 liegt der kleine erste Bezirk mit gesamt 15.944
Straftaten im Vergleich bei weitem an der Spitze:
Auf  jeden Bewohner kommen genau 0,98 Straftaten im Jahr,  in anderen Wiener Bezirken
liegt die Zahl bei 0,07 bis 0,21 Straftaten pro Kopf,  also bei nicht einmal einem Fünftel der
Horrorzahl  der  Inneren Stadt.   Das betrifft im Übrigen nicht nur Bagatelldelikte,  auch bei
schweren Delikten, also Verbrechen liegt die Zahl alarmierend hoch: Auf jeden Innenstadt-
bewohner entfallen pro Jahr  0,14 Verbrechen,  Platz zwei geht an den zweiten Bezirk mit
etwa einem Drittel des Wertes der Innenstadt: 0,05.
Zudem  ist mittlerweile auch klar,  dass für die Beamten in den verbleibenden Dienststellen
nicht  genügend  Raum  zur Verfügung steht,  obwohl der Soll-Personalstand von rund 400
Polizisten mit tatsächlich rund 300 im Bezirk anwesenden Beamten nicht annähernd erfüllt
ist. Vom Platzbedarf der von Häupl und Mikl-Leitner großartig versprochenen Personalauf-
stockungen  von  „1000 Polizisten für Wien“,  von  denen  bekanntlich  nichts zu sehen ist,
ganz zu schweigen.
Es ist es daher völlig unverständlich,  warum der  Wiener Bürgermeister dem gefährlichen
und  unverantwortlichen  Zusperr-Konzept  der Innenministerin  nichts entgegen gehalten
hat, wo er doch laut seiner eigenen Aussage,  sich gegen die Sperren von Wachstuben in
den inneren Bezirken Wiens ausspricht.
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2015-03-09

Hetze gegen FPÖ-Politiker wird immer absurder


Jetzt ist schon „neben jemandem stehen“ ein Verbrechen

„Was sich die ‚Grüne Bürgerliste‘ in Salzburg zusammenspinnt, ist an Absurdität nicht mehr
zu überbieten“,  kommentierte  der  freiheitliche  Generalsekretär  NAbg.  Herbert Kickl die
künstliche  Aufregung  um  den Salzburger Gemeinderat Andreas Reindl,  der es bei einer
öffentlichen  Veranstaltung  gewagt  hat  neben jemandem zu stehen,  der den linken Gut-
menschen nicht passt.
„Wenn  es  jetzt  schon  verboten ist neben jemandem zu stehen,  dann bewegt sich die
ganze  Hetze  der linken Meinungs-Mafia  schon sehr in Richtung eines totalitären Über-
wachungsstaates“,  so  Kickl.   „Ja es gibt in Österreich Menschen,  die nicht Linksextrem
sind.   Und  ja,  diese  Menschen  stehen einfach so in Österreich herum.   Und wieder ja,
sie dürfen das auch“, mahnte Kickl zu mehr Toleranz gegenüber Andersdenkenden.
„Auch  wenn  ein  privater  Verein  wie  das  mit  Steuergeld übersubventionierte Doku-
mentationsarchiv  des  Österreichischen  Widerstands  (DÖW) behauptet, dass jemand
„rechtsextrem“  sei,  so  bedeute  das  noch lange nicht,  dass dies auch den Tatsachen
entspreche“, so Kickl, der darauf verwies,  dass ein Pferd, das im Stall neben einer Kuh
steht, noch lange keine Kuh sei.
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2015-01-15

Mahü-Abstimmung frei nach Murphys Gesetz


Mehr schief gehen kann nicht, echt nicht

„Wenn  es  den  Ausdruck  „Fiasko“ noch  nicht gäbe,  hätte man ihn für Mahü-Umbau und Um-
frage  erfinden  müssen“,  sagt  der  Wiener  FPÖ-Klubobmann  Mag. Johann Gudenus  in einer
ersten Reaktion zum Ergebnis, welches auf Grund der skandalösen Umstände als Verbrechen
an der direkten Demokratie bezeichnet wird.
Die verfassungsrechtlich im luftleeren Raum schwebende und auf keinerlei festgeschriebenem
Regelwerk  basierende  Karikatur einer Bürgerbefragung,  hat durch enorme Kosten für Durch-
führung  und  Bewerbung,  Suggestivfragen  mit  dubiosen  Auswertungsmethoden  sowie  eine
willkürlich  vorgenommene  Auswahl des Befragtenkreises der direkten Demokratie in unserer
Stadt massiv geschadet.
Der  Zugriff  auf  die  Wählerevidenz  für die  Durchführung  des  rechtlichen  Nullums war daher
ebenso  nicht legal wie die Heranziehung und Bezahlung von Beamten der Stadt Wien für eine
„private“  Umfrage  von  SPÖ  und  Grünen.   „Zudem waren die Stimmzettel ganz und gar nicht
fälschungssicher,  die FPÖ wird hier in der nächsten  Woche den Beweis führen“,  kündigt FPÖ-
Verkehrssprecher LAbg. Toni Mahdalik an. (Quelle: APA/OTS)
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2014-03-07

Wien ist Drehscheibe für organisierte Kriminalität der Ostmafia


Paradiesische Zustände in Österreich für ausländische Kriminelle

Es ist erschreckend, wenn man beinahe täglich Meldungen über Drogentransporte liest, deren
Ziel  die  Bundeshauptstadt ist.   Oder von Einbruchserien und Diebstählen,  denen die Polizei
machtlos gegenübersteht.  Für Kriminelle ist das offene Europa das reinste Eldorado.
Wien  wird  immer  mehr  zum  Hotspot osteuropäischer Kriminalität.   Ob es nun die Bettelmafia
ist,  die ihre Leute auf Wiens Straßen schickt,  um gutes Geld zu machen, Schlepperbanden, die
arme  Menschen um viel Geld über den Osten nach Wien schleusen oder Drogenkuriere, denen
die offenen Grenzen  mehr als entgegenkommen, da es kaum Kontrollen gibt.   Wien ist bereits
zur europäischen Drehscheibe der Ostmafia geworden.
Einerseits  wurde  uns durch Schengen die Reisefreiheit beschert,  andererseits wurden durch
die unkontrollierten Grenzen Tür und Tor  für  die Kriminalität geöffnet.  Während Einbrecher-
banden,  Drogendealer  und  die  organisierte Bettelei  für  die Wiener Bevölkerung zu einem
immer  offensichtlicherem   Problem werden,  schauen die politisch  Verantwortlichen diesem
kriminellen Treiben tatenlos zu.
Es ist höchste Zeit,  dass die  Politik handelt.  Aber nicht nur  Wien sondern ganz Österreich
braucht  dringend ein neues,  funktionierendes Sicherheitskonzept.   Die Schließungen von
Polizeiinspektionen  und  weiterhin   sperrangelweit   offene   und  unkontrollierte   Grenzen
sind jedenfalls keine geeignete Maßnahmen, um die bereits ausgeuferte Kriminalität einzu-
dämmen. Es wird auf lange Sicht sicher nicht ausreichen, auf Verbrechen nur zu reagieren.
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2014-02-23

„Heimat ohne Hass“-Sprecher findet Auslobungen zur Verbrecherergreifung grob sittenwidrig


Sollen Kriminelle solange wie möglich die Straßen unsicher machen?

Normalerweise  sollte es jedem Menschen ein Anliegen sein,  dass Verbrecher so schnell wie mög-
lich  dingfest  gemacht  werden.   Insbesondere dann, wenn es um Gewaltverbrecher wie beispiels-
weise   Vergewaltiger   handelt.   Um   bei  besonders   perfiden  Verbrechen  die   Aufmerksamkeit
der  Bevölkerung  zu  erhöhen,  werden  oft  Belohnungen ausgelobt,  die zur rascheren Ergreifung
des oder der Täter führen sollen und dies tatsächlich auch sehr oft eintritt.
Solche Belohnungen werden sowohl von Behörden, als auch von Privatpersonen ausgelobt.
In  unzähligen  Fällen konnte auf Grund dieser,  der oder die Täter schneller von der Polizei
verhaftet  werden.   Denn  umso  schneller Kriminelle – insbesondere Gewalttäter – von der
Straße geholt werden, umso mehr Sicherheit ist für die Bevölkerung gegeben.
Unter  den  oben  angeführten  Gesichtspunkten  finden wir es erstaunlich, dass  der Sprecher
der  linksextremen   Gruppierung   „Heimat ohne Hass“,  Manfred  Walter,   Auslobungen  für
grob  sittenwidrig  hält.  Nachfolgend ein Textausschnitt aus einem von ihm verfassten Beitrag:
Screen: heimatohnehass.at
Die  restlichen sinnbefreiten geistigen Ergüsse wollen wir unserer Leserschaft ersparen.  Wer
sich diese dennoch antun will,  hat auf der gleichnamigen Webseite der linksextremen Grup-
pierung dazu Gelegenheit.
Allerdings beschäftigen uns die Fragen, warum Manfred Walter Auslobungen – die sehr oft
zur  beschleunigten  Verhaftung  von  Kriminellen  führen – für  grob  sittenwidrig hält.  Und
warum soll durch eine Auslobung das Gewaltmonopol des Staates unterlaufen werden?
Erstaunlich  allerdings  finden  wir,  dass  es  der  „Heimat ohne Hass“-Sprecher  bis  dato nicht
grob  sittenwidrig  und  als  Unterlaufen  des Gewaltmonopol des Staates fand, wenn der Web-
seitenbetreiber und mutmaßlicher Chef der gleichnamigen Webseite,  Uwe Sailer,  auf seinem
privaten  Facebook-Account ein „Fahndungsfoto?!“  veröffentlichte und die darauf abgebildete
Person denunzierte.
Dieses  Foto  war  aber nicht von einem Gewaltverbrecher sondern von einem Polizeibeamten
(davon  ging  Uwe  Sailer  aus),  der  unter  Einsatz  seiner  Gesundheit  (möglicherweise auch
seines Lebens)  alle  Hände voll zu tun hatte,  linke Gewalttäter am 24.01.2014 unter Kontrolle
zu halten um größeren Schaden von Personen und Sachen abzuwenden.  Wir haben darüber
im Beitrag „Polizist oder Möchtegern-Sheriff?“ berichtet.
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2014-01-30

Horror-Heime: Wann werden die Täter zur Verantwortung gezogen?


Bürger müssen Millionen-Entschädigung zahlen, damit

rote Peiniger weiter frei herumlaufen können

Es  ist  eine  Schande!   Mehr  als  1.900 Opfer des Horrors in den Kinderheimen des roten Wiens
haben sich bisher beim Weißen Ring gemeldet.   „Viele misstrauen aber diesem Verein,  der mit
der  Stadt  Wien,  die  für  die  menschenverachtenden Verbrechen in den Heimen mitverantwort-
lich war, gemeinsame Sache macht.   Man kann davon ausgehen, dass es bis zu doppelt so viele
Betroffene  gibt“,  weiß  Wiens  FPÖ-Klubchef  und  stellvertretender  Bundesparteiobmann  Mag.
Johann Gudenus aus zahlreichen Gesprächen.
Was  ihn  besonders empört:   „Keiner der perversen Täter, überwiegend rote Parteisoldaten, ist
für  diesen  schlimmsten  Kriminalfall  in der österreichischen Nachkriegsgeschichte zur Verant-
wortung  gezogen  worden.   Nein,  die  roten  Stadtregierer  haben  sogar systematisch Beweis-
material vernichten lassen, um ihre sadistischen Genossen zu schützen. Skartieren nennt man
die  offizielle  Vernichtung von Beweisen,  die in den letzten Jahren Platz gegriffen hat.   Und in
Form  von  sogenannten  Entschädigungen  müssen  alle  Wienerinnen  und  Wiener jetzt viele,
viele  Millionen  Euro  gleichsam  als  Schweigegeld  an  die Opfer bezahlen,  damit die Bestien
weiter unbehelligt bleiben.“
Gudenus  verweist erneut auf ein Urteil des OGH,  dass die Ausrede der Häupl-SPÖ,  der sex-
uelle  Missbrauch  und  die  Folter  von Kindern wären verjährt,  als Unwahrheit entlarvt:  „Das
Höchstgericht  hat  erklärt,  dass  die  Bestellung  von  oder  das Festhalten an einschlägig be-
kannten  Personen  als Erzieher oder sogar Heimleiter einen haftungsbegründenden Vorwurf
rechtfertigt.   Genau  das  haben aber die zuständigen  SPÖ-Politiker gemacht,  obwohl ihnen
der Horror spätestens seit den 60-er Jahren bekannt war. Die Einrede der Verjährung ist also,
laut  OGH,  substanzlos.   Sowohl  die  Täter  als  auch deren Unterstützer in der Wiener SPÖ
müssen endlich zur Verantwortung gezogen werden!“ (Quelle: APA/OTS)
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2013-11-06

Bereicherung einer 17-Jährigen

Please sex, please sex!

 
Kopenhagen – Ein 17-jähriges Mädchen war von einem Stadtausgang auf dem Weg nach Hause,
als  sie  an  der  Nørreport-Station  in  die  S-Bahn  stieg.   Mit  ihrer Tasche neben sich schlief sie
betrunken ein.   Ein  Mann  setzte sich auf den Sitz hinter ihr und fing an,  an ihrer Tasche herum-
zufummeln – es dauerte zirka sieben Minuten,  bis er ihren portablen Computer gestohlen hatte.
Das Mädchen merkte nichts.
 
Screen: Bildausschnitte aus Video (youtube.com)
 
Etwa  fünf Minuten später kam ein anderer Mann ausländischen Aussehens und setzte sich auf
den Sitz neben ihr.   Der Täter fasste zwischen ihre Beine und steckte seine Hand in ihre Bluse.
Kurz danach fing er an gleichzeitig zu onanieren und sie zu küssen. Das Mädchen wachte lang-
sam  auf  und  schubste  den Mann mehrere Male weg.  Doch er gab nicht so leicht auf und laut
dem Mädchen bettelte er sie an mit den Worten:  “Please sex, please sex!”  an.   Die 17-Jährige
hatte  zum  Schluss  genug und trat den Mann weg.   Sie stieg aus dem Zug aus und ihr gelang
es, sicher nach Solrød zu kommen.
 
Videoquelle: youtube.com
 
Polizei fehlen die Worte
 
“Die Verbrechen sind sehr gravierend. Den Zustand eines 17-jährigen Mädchens auf diese Weise
auszunützen,  selbst  wenn  sie etwas getrunken hat und müde ist,  aber das ist einfach…  Ja, ich
kann  keine  realen  Worte  dafür  finden”,  sagte  Michael Kjærsgaard,  der die Sache bei Midt-og
Vestsjællands  Politi  (Polizei für Mittel- und Westseeland)  untersucht.  Es ist mehr  als ein Monat
vergangen  und  die  Polizei  hat  die  Täter  noch  nicht  gefunden  und identifiziert.   Sie hat eine
Theorie, wonach die zwei Täter die Verbrechen zusammen begehen.
 
Quelle:  http://nyhederne.tv2.dk vom 3. Oktober 2013 (Artikel wurde aus dem Dänischen ins
Deutsche übersetzt.)
 
 
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2013-10-06

Grüne stramm an der Seite der Illegalität


Asylbetrug ist ein Verbrechen und die Unterstützer sind Beitragstäter

Ungeniert,  dreist und penetrant unterstützen die Grünen heute in der Landtagssitzung wieder
einmal Asylbetrüger. Wirtschaftliche Schwierigkeiten müssten als Fluchtgrund anerkannt und
alle Fremden, die zu uns kommen, mit Gratis-Sat-TV, Gratis-Internet, Gratis-Öffis und einem
aufgefetteten Taschengeld verwöhnt werden.
 
„Gutmenschlichkeit  ist  ganz  offensichtlich  das  Gegenteil  von Menschlichkeit“,  ärgert sich
Wiens  FPÖ-Klubchef  und  stellvertretender Bundesparteiobmann Mag. Johann Gudenus.  Er
verweist  auf  den  „Erfolg“ von Rot-Grün,  dass  mittlerweile  mehr  als  300.000 Menschen in
Wien  ihr  Leben in Armut fristen müssen:  „Schuld  daran sind der völlig unsoziale Gebühren-
wucher  und  die Streichung von Sozialleistungen,  wie  etwa  des Heizkostenzuschusses, für
Inländer.“
 
Angesichts der sich dramatisch entwickelnden sozialen Lage in Wien wundert sich Gudenus
über die grünen Forderungen. Für ihn steht fest,  dass die Grünen unsere Heimat gezielt zu
einem  Magneten  für  Asylbetrüger  machen wollen:   „Sie  wollen  offensichtlich  die Armut
nicht  nur  mit  immer  höheren Gebühren verschärfen.   Sie  wollen sie zusätzlich noch aus
dem  Ausland  importieren.   Das  ist schäbig und geht rein zu Lasten der Österreicherinnen
und Österreicher.“
 
Gudenus  erneuert  die freiheitliche Forderung nach menschenwürdigen Auffangzentren an
den EU-Außengrenzen:   „Der Massenansturm von Wirtschaftsflüchtlingen ist ein Problem,
das ganz Europa betrifft und das von Europa gemeinsam gelöst werden soll.“
(Quelle: APA/OTS)
 
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2013-01-07
 

SOS-Mitmensch-Engagement für den Täter

Alexander Pollak bezichtigt FPÖ-Mandatar der Verhetzung

 
Große  Aufregung  herrscht  bei SOS-Mitmensch zum Jahresende.   Deren Boss,  Alexander
Pollak, unterstellt dem Bezirksparteiobmann der Brigittenauer FPÖ, Gerhard Haslinger, dass
dieser gegen einen Teil seiner Bezirksbevölkerung hetzt.  Grund dafür ist eine heutige APA/
OTS-Presseaussendung, welche wir nachfolgend im Originaltext wiedergeben:
 

 
Bildungsfern, kriminell und Hass auf Frauen –
die erstrebenswerte  Vielfalt der Multikulti-Gesellschaft?
 
„Die  Brigittenau war in diesem Jahr nicht nur Schauplatz zahlreicher schwerer Verbrechen,
sondern  ist  seit  vielen Jahren auch beliebter Aufenthaltsort für gefährliche Täter und Ver-
brecherorganisationen.
 
So  versteckt  sich  auch  das Sex-Monster aus der U6 im zwanzigsten Bezirk.   Die Intelligenz
ist dem vorbestraften Türken, der Frauen von der U-Bahn weg verfolgt, vergewaltigt, verletzt
und ausraubt,  ins Gesicht geschrieben.  An seiner Meldeadresse, einer Scheinmeldeadresse
bei  einem  älteren  türkischen Ehepaar,  wohnt er nicht,  denn die braucht er nur als Zustell-
adresse, damit Sozialhilfe bzw. Arbeitslosengeld zugestellt werden kann.
 
Bei  seiner  Meldeadresse  kennt man ihn zwar , aber wo er sich aufhält,  weiß man „leider“
nicht.   An  weiteren Adressen im Bezirk wissen die türkischen Anwesenden zwar warum er
von der Polizei gesucht wird, sie können oder wollen aber keine Hinweise geben“,  so heute
der  Bezirksparteiobmann der Brigittenauer FPÖ,  LAbg. GR Gerhard Haslinger in einer Stell-
ungnahme.
 
Der  konkrete  Fall  zeigt  deutlich,  dass  die türkischstämmige Bezirksbevölkerung,  die zu
einem Gutteil aus demselben Gebiet in Anatolien kommt, eine in sich geschlossene Gemein-
schaft ist.   Zusammengehalten wird nicht nur beim Sozialmissbrauch,  sondern auch wenn
es  um  schwere  Verbrechen geht.   Weder sind diese „Damen und Herren“ bereit mit den
Polizeibehörden zusammenzuarbeiten,  noch besteht auch nur das geringste Interesse sich
der hiesigen Mehrheitsbevölkerung anzupassen.
 
Diese  Auswüchse  der  seit vielen Jahrzehnten von den Sozialisten propagierten Multikulti-
gesellschaft  haben  mit  der jüngsten  Gewaltserie einmal mehr einen traurigen Tiefpunkt
erreicht,  so Haslinger.  Absolut falsch ist jedoch die Analyse, wonach es sich beim gegen-
ständlichen Fall nur um einen Einzelfall handelt.
 
Die  Belästigungen von Frauen durch ausländische junge Männer haben in Wien in den ver-
gangenen  Jahren  stark  zugenommen und enden meist in Gewaltexzessen.   Die Justiz ist
hier  jedenfalls  gefordert  mit drakonischen Strafen ein deutliches Signal zu setzen.  Auch
zeigt sich, dass die Charta-Plaudereien nichts anderes als ein Ablenkungsmanöver von den
wirklichen Problemen sind.
 
Die  Regierungsparteien  hätten vielmehr die Aufgabe,  sich drängenden Fragen der Krimi-
nalitätsexplosion  bei  Zuwanderergruppen  zu  widmen.   Auf  Bereicherungen dieser Art
können  wir  jedenfalls  gerne  verzichten,  so  LAbg. GR Gerhard Haslinger abschließend.
(Schluss)
 
 

Zusätzlich  ruft  Pollak  die FPÖ dazu auf,  ihre heute gestartete rassistische Verhetzungs-
kampagne  sofort  wieder einzustellen.   Es erstaunt uns,  dass sich der SOS-Mitmensch-
Sprecher offenbar dazu berufen fühlt,  sich als Richter aufzuspielen.
 
Denn  was  Verhetzung ist oder nicht,  obliegt dem Urteil eines Gerichtes und glücklicher-
weise  nicht  einem Herrn Alexander Pollak.   Allerdings fiel uns in der „Vergewaltigungs-
Causa“ auf,  dass  man  sich  bei SOS-Mitmensch medial zwar für den Täter,  aber nicht
für die Opfer engagierte.

 
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2012-12-31
 

Warnung – Öffis können die Sicherheit gefährden


Mehr Polizei in Bus, Bim und U-Bahn gefordert

Alleine im ersten Halbjahr 2012 fanden in den öffentlichen Verkehrsmitteln 18.532 Amtshand-
lungen statt. Es gab 4.361 Anzeigen, demnach 20 pro Tag, 2.481 Eigentumsdelikte und 1.674
Drogendelikte.   Die Verantwortlichen  in  der  rotgrünen Wiener Stadtregierung müssten des-
wegen  also  schon lange wissen,  dass die Kriminalität in den Wiener Öffis massiv zugenom-
men hat.
Trotzdem wurde dem kriminellen Trend nicht entgegengesteuert.   Es gab keine besonderen
Bemühungen, in Zusammenarbeit mit der Polizeispitze eine verstärkte Präsenz der Exekutive
in den Öffis zu erreichen. Und wurde doch eine – sehr seltene – Schwerpunktaktion (U-Bahn-
stationen) der Polizei gestartet,  wurde diese von den linken Gutmenschen postwendend als
Polizeigewalt und/oder als Rassismus verteufelt.
Also beschloss man offenbar die Taktik des „Nichtstun“ anzuwenden und hoffte, dass nichts
Schlimmeres  als  ein  Handydiebstahl  passiert.   Allerdings  steigerte  diese  Ignoranz des
Sicherheitsproblems in den Öffis die Kriminalität. Offenbar ist es bereits für Frauen lebens-
gefährlich, die U-Bahn zu benützen.

Sind Frauen in der Wiener U-Bahn noch sicher?

Es  ist  kaum  zu  glauben,  was  das Opfer in der Wiener U-Bahnlinie U6 über sich ergehen
lassen  musste,  unvorstellbar,  was  sie durchgemacht hat.   Dass so ein Verbrechen sogar
zur Hauptverkehrszeit unbemerkt in die Tat umgesetzt werden konnte, ist das Ergebnis des
Versagens der Sicherheitspolitik der rotgrünen Wiener Stadtregierung.
Nur auf videoüberwachten U-Bahnlinie zu setzen, ist wohl zu wenig. Obwohl sich die Video-
überwachung  in  den  U-Bahnlinien als auch in den U-Bahnstationen im letzen Vergewaltig-
ungs-Fall bewährt hat,  dient sie keineswegs zur Erhöhung der aktiven Sicherheit.
Es  kann doch nicht sein,  dass Frauen und Kinder nur mehr direkt hinter dem Fahrer Platz
nehmen  können,  um  vor gewalttätigen Übergriffen sicher zu sein.   Hier ist eine dement-
sprechende Präsenz der Exekutive gefordert.
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2012-12-20
 

Häupl fühlt sich mit Titel Asylwerber-Kaiser wohl


Rücksichtsloser Wähleraustausch der SPÖ bringt dubiosen Vereinen

Profite, den Bürgern aber finanzielle Belastungen und Kriminalität

 
Die  Sondersitzung  des Nationalrats zum Thema  „Sicherheit statt Asylmissbrauch“  nimmt
Wiens FPÖ-Klubchef und stellvertretender Bundesparteiobmann Mag. Johann Gudenus zum
Anlass,  erneut  auf  die besonders desaströse Lage in der Bundeshauptstadt hinzuweisen.
 
 „Um  mehr  als  48 Prozent  hat  Bürgermeister Häupl die vorgeschriebene Quote von Asyl-
werbern  übererfüllt“,  ärgert  sich  Gudenus,  „in  seiner Enttäuschung über die mangelnde
Zustimmung der Wienerinnen und Wiener zu seiner verfehlten Politik versucht er, möglichst
viele  Ausländer  –  und  da  speziell  mindergebildete  Asylwerber  –  mit immer neuen Ver-
sprechungen als  zukünftiges,  billiges Stimmvieh in die Stadt zu lotsen.   Völlig unabhängig
davon, ob diese Menschen nun in ihrer Heimat verfolgt werden oder nicht.“
 
Ein  Drittel  aller  in Österreich  aufhältigen Ausländer lebt mittlerweile in Wien.   Kein Bezirk
hat  eine  Ausländerquote  von  weniger  als  20 Prozent,  zwölf Bezirke zwischen 30 und 40
Prozent und fünf Bezirke sogar über 40 Prozent. Die Wienerinnen und Wiener müssen schon
offiziell  7.000 Asylwerber  versorgen,  dazu  kommen  nach Experten-Schätzungen 300.000
Illegale.
 
Die  Folgen  dieses rücksichtslosen,  roten  Bevölkerungs- und  Wähleraustausches  für  die
Inländer  sind  fatal.   Jeden Tag  verüben  Wirtschaftsflüchtlinge  in  Wien  mehr  als neun
Verbrechen.
 
Gudenus:  „Menschen  werden  bestohlen, beraubt,  niedergeschlagen und sogar ermordet.
Häupl  rollt kriminellen Asylwerber-Massen erst den roten Teppich aus und dann,  nachdem
sie bei uns straffällig geworden sind, verhindert er durch die von ihm geförderten, dubiosen
Vereine deren Abschiebung. Das ist Politik gegen die Bürger!“
 
Zusätzlich  zum dramatischen Verlust von Sicherheit leiden die Bürger aber auch unter dem
unsozialen Gebührenwucher, der nötig ist, um mit dem abgepressten Geld eben diese dubi-
osen Vereine, die der Asylmafia zumindest nahestehen, jedenfalls aber beste Geschäfte mit
Förderungen machen, zu finanzieren. In deren Vorständen sitzen durch die Bank SPÖ-Funk-
tionäre. Menschlichkeit ist der Vorwand, Profitgier der wahre Hintergrund.
 
Gudenus  fordert eine radikale Kehrtwende:  „Bis zu 90 Prozent der  Asylwerber sind Wirt-
schaftsflüchtlinge.   Sie  nutzen  das hohe Gut des Asylrechts unter fachkundiger Anleitung
durch einschlägige Vereine aus, um hier bei uns Sozialleistungen zu erschleichen und letzt-
lich auch kriminell zu werden. Häupl muss Druck auf die untätige Innenministerin ausüben,
dass kriminelle Asylwerber umgehend und Wirtschaftsflüchtlinge geordnet in ihre Heimat
zurückgeführt werden.“ (Quelle: APA/OTS)
 
*****

2012-10-30
 

Aktuelle Zahlen über Verbrechen von Asylwerbern


Importierte Kriminalität durch verfehlte Asylpolitik

12.340 Asylwerber werden mit Steuergeld durchgefüttert, obwohl  Österreich von sich-
eren  Drittstaaten umgeben ist.   Bei dieser gewaltigen  Menge handelt es sich in erster
Linie  um  Wirtschaftsflüchtlinge,  die es sich zum  Großteil  in  der sozialen  Hängematte
gemütlich machen und auch nicht vor kriminellen Taten zurückschrecken.
 
Das vielen dieser Asylbetrüger das Geld   –  die sogenannte Grundversorgung  –  welches
ihnen  von  der  Stadt Wien und dem Bund nachgeworfen wird nicht zu reichen scheint,
beweisen  die  aktuellen  Zahlen in der Kriminalstatistik.   In mehr als 8.000 Fällen gibt es
polizeiliche  Ermittlungen  gegen Asylwerber wegen Straftaten,  sowohl wegen Gewalt –
als auch wegen Eigentumsdelikten.
 
Es  ist  völlig unverantwortlich,  weiterhin Massen von Scheinasylanten ins Land zu lassen,
die  dann  auch  noch  die  Sicherheit  der Bürger akut gefährden. Straffällig gewordene
Asylwerber sollten umgehend abgeschoben werden.
 
Die Bundesregierung und die Stadt Wien stehen vor den Trümmern ihrer völlig gescheit-
erten  Asylpolitik.   Sie  dürfen  nicht permanent Weltsozialamt spielen und dabei grund-
legende  Interessen  der  eigenen  Bevölkerung,  wie  etwa  Sicherheit  und  Ordnung,
ignorieren.
 
*****

2012-03-19
 

Sanktionen gegen kriminelle Eingebürgerte gefordert


Verliehene Staatsbürgerschaft bei Verbrechen aberkennen

Die Anzahl der Fremden, die sich nach Verleihung der österreichischen Staatsbürger-
schaft  als Kriminelle entpuppen, hat ein Ausmaß erreicht,  welches nach wirksamen
Sanktionen ruft.   Deshalb hat die  FP-NÖ  einen Antrag  zur Behandlung im  Nieder-
österreichischen  Landtag  eingebracht,  der  eine  dementsprechende Novellierung
des Staatsbürgerschaftsgesetzes durch die Bundesregierung einfordert.
 
Die  Verleihung  der  österreichischen  Staatsbürgerschaft  darf  kein  Geschenk auf
Lebenszeit ohne „Wenn“  und  „Aber“ sein,  sondern hat für Fremde die Verpflicht-
ung zu enthalten, die Gesetze in Österreich zu respektieren und einzuhalten.
 
Bei  Begehung und Verurteilung von mit  Freiheitsstrafe bedrohten Vorsatzdelikten
muss daher  `de jure`  die automatische Aberkennung der verliehenen österreich-
ische Staatsbürgerschaft erfolgen.
 
Die  Brisanz dieser  Forderung  hat  der jüngste Vorfall in St. Pölten aufgezeigt,  wo
zwei eingebürgerte Fremde und ein Asylwerber einen Juwelier überfallen, als Geisel
genommen und verletzt haben.   Aber diese kriminelle Akt war leider kein Einzelfall,
sondern Verbrechen von Eingebürgerten können tagtäglich in den Tageszeitungen
nachgelesen werden.
 
Wenn  die  Gastfreundschaft  unserer Republik dermaßen missbraucht wird,  haben
solche  Verbrecher  das  Recht  Österreicher zu sein verwirkt.   Der FP- Antrag liegt
bereits  im Rechtsausschuss.   Eine schnellstmögliche Behandlung ist das Gebot der
Stunde.  Ist nur zu hoffen,  dass dieser  einen  breiten Parteienkonsens  im Nieder-
österreichischen  Landtag finden wird.
 
Denn  dies wird eine  Nagelprobe für die  übrigen Fraktionen sein,  ob sie sich hinter
die Verbrechensopfer stellen oder weiter kriminell gewordenen  „Gästen“ die Mauer
machen.
 
*****

2012-03-10
 

Verbrechen zahlen sich aus


Keine Abschiebung für schwerkriminellen Türken

Auf Nostrifikation dürfte ein in Vorarlberg lebender Türke nicht mehr warten zu müssen. Denn
diese  hat er  bereits erhalten,  falls  schwer  kriminelles  Verhalten  in Österreich  als Qualifi-
kation zu werten wäre.

Die Qualifikationen des  29-jährigen Türken liegen in Diebstählen,  Körperverletzungen,  Wider-
stand gegen die Staatsgewalt, Urkundenunterdrückung, Bombendrohung um Geld zu erpressen,

unbefugten  Gebrauchs  von Fahrzeugen,  Unterdrückung eines Beweismittels,  Sachbeschädig-
ung bis hin zu  vergleichbar harmlosen Delikten wie Verleumdung und Beleidigung.   Das Straf-
register des Mannes ist ellenlang.

Nach  neun  Verurteilungen und einer  Einweisung in eine Anstalt  für abnorme  Rechtsbrecher,
langte  es  der  Bezirkshauptmannschaft  Feldkirch und verhängte  über den türkischen Serien-
Straftäter ein unbefristetes Aufenthaltsverbot. Begründet wurde dieses, dass der Mann gezeigt
habe, dass er nicht bereit ist, die geltenden Gesetze der Republik Österreich zu respektieren.

Entschädigung statt Abschiebung

Wer nun glaubt, dass es für den kriminellen Türken per „One Way Ticket“ in Richtung seines
Heimatlandes  ging,  der irrt gewaltig.   Der türkische  Serien-Straftäter  darf  in  Österreich
bleiben  und bekam als Draufgabe eine Art Entschädigung in der Höhe von  2.620,- Euro für
Prozesskosten.   Der Betrag durfte natürlich vom Steuerzahler beglichen werden.

Der Türke,  der es mit den  österreichischen Gesetzen  offensichtlich nicht  so  genau nahm,
beanspruchte allerdings schon den Rechtsstaat als es um seinen Kopf ging.   Er wandte sich
an  den  Verfassungsgerichtshof,  der den Abschiebebescheid  der BH-Feldkirch aufhob und
dem Serien-Straftäter zusätzlich 2.620 Euro Entschädigung zusprach.


Das  Höchstgericht  kam  nämlich zur Ansicht,  dass man bei der Abschiebung mehr auf die
Krankheit des Mannes  (Schizophrenie)  eingehen hätte müssen.   Wir ersparen uns die Ent-
scheidung des Verfassungsgerichtshofes zu kommentieren und überlassen es der geneigten
Leserschaft, sich selbst ein Urteil darüber zu bilden.

*****

2012-01-28

 

Es weihnachtet


Leserbrief

Das besondere Weihnachtsgedicht 3.0

Wieder geht ein Jahr zu Ende,
mitten in der Zeitenwende.
Kommt man auf Zwanzigelf zu sprechen:
Es war ein Jahr voller Verbrechen.

Ob Bailout-Versuch, ob NATO-Bande –
was hier geschieht, ist eine Schande.
Der Feldherr mit dem Friedenspreis,
Gewalt und Krieg zu schätzen weiß.
Schickt Truppen, neuerdings auch Drohnen,
dorthin, wo „die Bösen“ wohnen.
„Menschenrecht“ und „Demokratie“,
werden geschändet wie noch nie.

Und weiterhin wird ausgeblendet,
dass „FIAT-Money“ schon bald endet.
Doch eh´ der nächste Staat verreckt,
wird frisches Geld schnell vorgestreckt.
Die Zinsniveaus geh´n durch die Decke,
nur der Verstand bleibt auf der Strecke.
Die Geld-Illusion, sie bleibt bestehen.
Wird diese Sache gut ausgehen?
 
Derweil zieht der Merkozy*-Schlumpf
seinen allerletzten Trumpf.
Zeigt seinen sterbenskranken Hang
zu noch mehr Steuer-Bürger-Zwang.
Was uns nach Superbonds erwartet?
Es scheint seit langem abgekartet:
„Ordnung aus Chaos“ ist die Devise.
Dafür braucht es die große Krise.
 
Doch lasst euch nicht den Tag vergellen,
wenn sie euch um eure Euros prellen.
Denn, wie heißt´s hier im Gedicht:
Die besten Dinge kosten nicht!

(* Merkozy – A. Merkel & N. Sarkozy)
Frohe Adventtage 2011
wünscht
 
Der Kosmotoriker

2011-12-05
 

Chicago 1930


Kleine Erinnerungshilfen


Wahlplakat Wien 1991


Wahlplakat Wien 1996

Erinnnern  Sie sich noch an diese  Wahlwerbeplakate  der  FPÖ zu den Wien-Wahlen  in den

Jahren 1991 und 1996?   Diese wurden von der  politischen Konkurrenz müde belächelt  und
als Panikmache abgetan. Manche realitätsfremde Gutmenschen sahen in diesen Sujets sogar
Ausländerfeindlichkeit.

Wurde die Vorahnung bestätigt?

Nun schreiben wir das Jahr 2010 und es stehen wieder Wiener Landtags- und Gemeinderats-
wahlen vor der Türe.   Hat sich die düstere Zukunftsprognose der FPÖ von anno dazumal be-
stätigt? Wir sagen Nein, denn diese wurde sogar bei weitem übertroffen.

Wien hat Chicago längst  den Rang abgelaufen.  Dank  sperrangelweit geöffneter Grenzen zu

den ehemaligen Ländern des Ostblocks, erlebt die Bundeshauptstadt eine Welle der Kriminali-
tät die selbst Al Capone vor Neid erblassen lassen würde.

Der ganz normale Wahnsinn

Neben den ganz alltäglichen  Einbrüchen und  Raubüberfällen,   gibt es auch Verbrechen a la
Chicago 1930. Drei Tschetschenen richteten einen abtrünnigen Landsmann im 21. Wiener Ge-
meindebezirk Floridsdorf, auf offener Strasse hin.

Ein iranischer „Geschäftsmann“ erschießt während einer „Geschäftsbesprechung“ in der Wie-
ner Innenstadt einen seiner Partner. Die anderen Teilnehmer haben Glück dass der Täter ein

schlechter Schütze ist und werden „nur“ schwer verletzt.

Ein rumänischer Zuhälter fackelt in Wien Favoriten auf offener Strasse eine Prostituierte ab, da

diese sich weigerte weiterhin  Schutzgeld zu bezahlen. Das waren nur einige,  der zahlreichen
spektakulären Verbrechen, welche sich innerhalb des letzten Jahres abspielten. Von den „ganz
normalen“   Einbrüchen und Raubüberfällen  welche tagtäglich verübt werden, ganz zu schwei-
gen.

Jüngster Fall a la Chicago 1930,  ergeignete sich wieder in Wien Floridsdorf.  Ein 20-jähriger

Mann wurde am vergangenen Wochenende,  „stilgerecht“ aus einem  fahrenden Auto heraus
erschossen. Die Überwachungsanlage einer Recyclingfirma nahm die Bluttat auf. Die Polizei
ermittelt zur  Zeit noch  an diesem Verbrechen,  welches eindeutig an die 30iger Jahre in Chi-
cago erinnert.

Feinschmecker des Jahres

Während sich Wiens Bürgermeister Michael Häupl in den letzten Jahren offenbar mit ander-
en Dingen,  als die der  Sicherheit für Wien beschäftigt hatte,  geht es in der  Bundeshaupt-
stadt drunter und drüber.

Naja, zumindest ist er wenigsten Feinschmecker des Jahres geworden. Ob dieser Titel der
Sicherheit einer Stadt dienlich ist, kann mit Sicherheit verneint werden. Unbestätigten Mel-

dungen nach,  hängen in Chicago bereits  Plakate auf denen  zu lesen ist  „Chicago darf
nicht Wien werden“.

*****

2010-08-24
 

Weicheier


Gewalt ist Staatsmonopol

Der gestrige Vorfall mit dem wehrhaften Trafikanten der einen Räuber in Notwehr erschoss,
hat heftige Diskussionen ausgelöst. Das Sprecher der Polizei verlauten, dass Gewalt ein
Staatsmonopol ist und man sich bei Überfällen passiv verhalten und keinen Widerstand leis-
ten soll, können wir noch verstehen.

Eine gegenteilige Aussage wäre doch eine Bankrotterklärung der Polizei, die ganz einfach

nicht überall sein kann, um Verbrechen zu verhindern. Ob diese Leute  auch das denken was
sie verlautbaren oder insgeheim eine ganz andere Meinung haben, kann allerdings niemand
wissen.

Trafikant ist nun der Böse

Was allerdings zum Nachdenken anregen sollte, sind Aussagen diverser Gutmenschen. Diese
meinen warum der Trafikant dem Räuber nicht das Geld übergeben habe, anstatt ihn zu er-
schiessen.
 
Er wäre ohnehin versichert gewesen, dass wird auch andere Personen dazu anregen sich zu
wehren, der arme Räuber hatte sicher Hunger udgl. mehr an unsinnigen Aussagen, sind in
zahlreichen Blogs und Foren zu lesen.

Was soll der Schwachsinn mit dem „schlägt man Dich auf die rechte Backe, dann halte

auch die Linke hin“ eigentlich. Welche Gedankengänge haben diese Leute, die einem
Menschen seinen angeborenen Selbsterhaltungstrieb und seine Verteidigungsbereitschaft
absprechen wollen.

Verweichlichung vorprogrammiert

Seit einiger Zeit ist es offensichtlich „in“ aus Knaben keine Männer mehr machen zu wollen.
Verfechter der Geschlechtsneutralität erklären ernsthaft, dass Buben auch mit Puppen spie-
len sollen, um die weibliche Seite in ihnen zu fördern.

Durch diese Gehirnwäsche die an den Menschen versucht wird, wurde auch die Industrie

inspiriert. Statt in Kampfsportschulen oder anderen Sportstätten zu trainieren und sich mit
Gleichaltrigen zu messen, sitzen immer mehr  Jugendliche lieber vor dem Computer und
kämpfen virtuell mit der Software die ihnen von der Computerindustrie vorgesetzt wird.

Auch versuchen diese Gutmenschen an jahrtausenden alten Traditionen zu rütteln. Wer es

nicht „hipp“ findet, dass Männer gegenseitig an ihren Geschlechtsteilen lutschen und wagt
daran Kritik zu üben, wird sofort in die Kategorie der Diskriminierer eingereiht.

Gehirnwäsche kam nicht an

Die Gehirnwäsche dürfte bei dem Trafikanten nichts genützt haben und dieser tat, was ein
jeder Mann in seiner Situation eigentlich zu tun hat. Er hat sein Leben, seine Familie und sein
Vermögen verteidigt.

Dafür wird er jetzt von den Gutmenschen als schiesswütiger Cowboy hergestellt. Wir hoffen

aber, dass dieser mit diesem Vorwurf leben kann. Jedenfalls ist es besser, als in die Statistik
der ungeklärten Verbrechen aufgenommen zu werden.

Weicheier

Werte Gutmenschen, es ist Eure Sache wenn Ihr Euch überfallen, ausrauben oder vergewalt-
igen lassen wollt, ohne Euch Eurer Haut zu wehren. Wenn Ihr, egal aus welcher Überlegung
heraus lieber als Weicheier durchs Leben gehen wollt, ist das Euer Problem.

Nur versucht Menschen, die sich kein Unrecht gefallen lassen und an alt hergebrachten Tradi-

tionen festhalten, nicht als Kriminelle und Diskriminierer herzustellen.

*****

2010-01-06
  

Nachtwächter vs. Polizist TEIL 2

 

Fortsetzung zu TEIL 1

Der andere Polizeibeamte RvI Andreas Z., gab in seiner Niederschrift sinngemäß das gleiche
wie sein Kollege an. Zusätzlich schilderte er noch den Beginn der Amtshandlung , da er der
ersteinschreitende Beamte war.

Doch Futterneid ?

Er habe Handler gefragt, was dieser eigentlich hier mache und bekam in Hochdeutsch zur
Antwort, dass dies seine aufgetragene Arbeit sei, die Daten fremder Leute aufzuschreiben.
Andreas Z. machte Handler daraufhin aufmerksam, dass dieser durch sein Verhalten eigentlich
die Einreise der Passagiere ins Bundesgebiet behindert hatte und das er diesen Umstand zu
einem späteren Zeitpunkt mit dem ÖWD abklären werde.
So steht es in der Niederschrift des RvI Andreas Z.

Ungebührliches Benehmen

Laut Z. kam es dann zu Schimpftiraden  von seitens Handler gegen seine Person.
Schimpfwörter wie „..depperter Kieberer, geh´ sch….“ udgl. mehr soll der Nachtwächter
von sich gegeben haben, wenn man den Ausführungen des Polizisten folgt.
Der Beamte Andreas Z. führt auch noch extra an, dass er keinen falls die Worte „Psychopath,
depperter Wachter“ udgl. ausgesprochen hat, was natürlich von seinem Kollegen bestätigt
wird.

Festnahme

Daraufhin sei Handler von ihm, unter Androhung der Festnahme abgemahnt worden, sein
rechtswidriges Verhalten einzustellen, was dieser aber nicht tat.
In Folge wurde Handler festgenommen. Was sich bei der Festnahme abspielte, ist aus unserem
gestrigen Beitrag ersichtlich.

Der Riese Handler

Erstaunlich ist hier noch eine Aussage des RvI  Andreas Z., der im Protokoll angibt: „….und
der offensichtlich körperlichen Überlegenheit des Angezeigten (viel größer als ich
und ca. 30 bis 40 kg schwerer als ich) rief ich meinen Kollegen O. zu, damit er mich
bei der Durchsetzung der Festnahme unterstützen sollte.“
Die Größe ist meist immer ein subjektiver Blickwinkel. Als viel größer wird nach gängiger
Lebenserfahrung, eine Kopfgröße oder mindestens 20 cm angenommen. Handler misst
1,85 Meter und wiegt 95 Kilogramm.

Minipolizist ?

Nach dieser eigener Aussage, dürfte dann RvI Andreas Z. in etwa 1,65 Meter groß sein und
zwischen 55 und  65 Kilogramm wiegen.
Bei diesen Körpermassen hätte er nicht einmal die Mindestvoraussetzung für den Polizei-
dienst erfüllt. Daher stellt sich die berechtigte Frage, was sucht dieser Mann im Exekutiv-
dienst der Polizei ?

Knast

Nachdem Handler in den Streifenwagen verfrachtet worden war, wurde er in die Polizei-
inspektion Josefstadt gebracht. Dort ging das übliche Prozedere über die Bühne.
Amtsarzt, Anzeigenerstattung und anschließender Polizeiarrest. 
Schwerwiegend kann das „Verbrechen“ von Handler aber nicht gewesen sein, da er lediglich
nach § 1des NÖ-Pol.Stg zu 180,- Euro Geldstrafe verurteilt wurde.
Gemäß der Strafverfügung (S 4.201/06) hatte er sich wegen Erregung ungebührlicher-
weise störenden Lärms und öffentlicher Anstandsverletzung, schuldig gemacht.
Auch sein Gefängnisaufenthalt war unbedeutend, wenn man bedenkt, dass er am selben
Tag um 23:45 Uhr aus der Haft entlassen wurde und die ganze Amtshandlung erst um
19 Uhr begonnen hatte. (Haftbestätigung GZ:D1/15037/2006-SPK WN)

Ohne Munition in den Krieg

Jetzt beging Handler in seiner Naivität, den wahrscheinlich schwerwiegendsten Fehler
seines Lebens. Ohne Zeugen, Ton- oder Lichtbildaufnahmen, begann er gegen die
Staatsmacht in den „Krieg“ zu ziehen.
Er berief gegen die  o.a. Strafverfügung und zeigte die Polizeibeamten wegen
Körperverletzung an.
Am 5.Mai 2008 fand beim UVS NÖ Außenstelle Wr. Neustadt, die Berufungsverhandlung
gegen die ihm zur Last gelegte Verwaltungsübertretung statt, die er natürlich prompt verlor.

Die UVS-Verhandlung

Allerdings lies in dieser Verhandlung, der RvI Andreas Z. wieder mit einer erstaunlichen
Aussage aufhören. Obwohl beide Beamte in ihren Niederschriften angaben, dass die Fest-
nahme mit  „einsatzbezogener Körperkraft“, sowie den Gebrauch eines Pfeffersprays,
einen Faustschlag gegen den Kopf und einen Tritt gegen die Hüfte oder Oberschenkel von
Handler, durchgeführt wurde, gibt der Beamte auf eine Frage des Senatsleiters folgende
Antwort.
Wörtlich aus dem Protokoll der UVS-Verhandlung:
Auf die Frage, ob der Beschwerdeführer (Handler) auch Schmerzensschreie getätigt hat,
gibt der Zeuge (RvI Andreas Z.) an: „Er hat keine Schmerzensschreie getätigt, dazu
hätte er absolut keinen Grund gehabt“.
Uns liegen ärztliche Bestätigungen vom Krankenhaus Wr. Neustadt und dem Allgemein-
mediziner Dr. Wolfgang M. vor, in denen Verletzungen im Gesicht und der Leistengegend
von Handler  festgestellt wurden.

Der geneigte Leser kann sich nun selbst ein Bild über die Glaubwürdigkeit des Polizisten
RvI Andreas Z. machen.

Der ÖWD

Auch der Arbeitgeber von Handler, der „Österreichische Wachdienst“ (ÖWD),  verhielt
sich “richtig super”. Er kündigte am 11.05.06, dem Nachtwächter per 10.05.06 (Tag
des Vorfalls). Zu diesem Zeitpunkt galt für Handler noch die Unschuldvermutung.

Der Sack wird zugemacht

Handler der zugebener Weise einen Hang zum Querulieren hat, lies nicht locker und urgierte
immer wieder, warum mit seiner Anzeige gegen die Beamten nichts weiter ging.
Diesbezüglich bekam er jedoch keine Antwort, dafür flatterte ihm eine Ladung zu einer
Gerichtsverhandlung für den 4.Juni 2007 ins Haus.
In dieser Verhandlung wurde er wegen  versuchten Widerstand gegen die Staatsgewalt,
Sachbeschädigung und schwerer Körperverletzung verurteilt. Er erhielt eine Freiheitsstrafe
von 10 Monaten, bedingt auf  3 Jahre.
Im Gerichtsurteil wurde unter anderem auch angeführt, dass RvI Andreas Z. ein Hämatom
oberhalb des linken Auges erlitt und RvI Thomas O. eine offene Rissquetschwunde an der
Schädeldecke davontrug. Beide Verletzungen wurden laut Gericht vom Angeklagten verursacht.

Der Irrtum

Handler glaubte nun, dass er ebenfalls am 10.05.2006 auf diese Delikte angezeigt wurde,
weil er die Polizisten angezeigt hatte. Da unterlag er jedoch einem gewaltigen Irrtum, wie wir
später ausführen werden.  Er berief gegen das Urteil beim OLG und verlor am 18.02.2008
auch dort.

Handler queruliert weiter

Also was tat er jetzt ?  Er „quälte“ die Behörden mit weiteren Eingaben, da er sich ungerecht
behandelt fühlte. Er erkundigte sich auch permanent, wie es mit dem Strafverfahren gegen
die beiden Polizeibeamten stünde.
Um offensichtlich endlich Ruhe vom „Querulanten“ Handler zu haben, schickte ihm die
Staatsanwalt Wr. Neustadt ein höchst erstaunliches Schreiben (6St98/08z), datiert mit
09.05.2008. Wir zitieren aus diesem nachfolgend wörtlich:
Die Anzeige gegen die beiden Beamten wurde mit ha. Verfügung vom 10.04.2007 gemäß
§ 90 Abs. 1 StPO zurückgelegt.
Hingegen wurde am selben Tag gegen Helmut Handler wegen der Vergehen des versuchten
Widerstands gegen die Staatsgewalt nach den §§ 15, 269 Abs. 1 StBG, der Sachbeschäd-
igung nach § 125 StGB und (zweifach begangen) der schweren Körperverletzung nach den
§§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 2 Z 4 StGB ein Strafantrag eingebracht.

Achtung aufs Datum

Haben Sie sich das Datum genau angesehen ?  Die Staatsanwaltschaft informiert Handler 
zu einem Zeitpunkt wo dieser  bereits abgeurteilt war und auch die Berufung verloren hat,
über die Einbringung eines Strafantrages. Das ist aber noch nicht das Erstaunliche an dieser
Story.
Erstaunlich daran ist, dass der Strafantrag gegen Handler erst am 10.04.2007 eingebracht
wurde, obwohl die Tat am 10.05.2006 geschehen war. Da bei Gericht oft der Ausdruck
der „lebensnahen Erfahrung“ gebraucht wird, wollen wir diesen auch verwenden.

Lebensnah

Eine absolut lebensnahe Erfahrung ist, dass absichtliche Verletzungen gegen Polizeibeamte
sofort angezeigt werden und nicht 11 Monate später. Immerhin waren laut Gerichtsprotokoll
beide Beamte verletzt, wobei einer sogar eine offene Rissquetschwunde an der Schädeldecke
hatte.
Für uns entsteht hier der Eindruck einer „Retourkutsche“, da Handler die Beamten angezeigt
hatte und keine Ruhe gab.
Mag sein das Handler ein unbequemer Mann ist, der mit seiner Art etlichen Menschen auf
die Nerven geht, dass rechtfertigt jedoch nicht eine derartig unverblümte Demonstration der
Staatsmacht.
Eine derartige Vorgehensweise dient sicherlich nicht dazu, den Menschen unseres Landes
ihren (noch) vorhandenen Glauben an eine unabhängige und überparteiliche Justiz zu stärken.
Stauni
   
2009-07-08
  

Gibt es Gott? TEIL 2

Heftige Diskussionen

Da unser Beitrag „Gibt es Gott ?“  den Sie unter nachfolgendem Link nachlesen können,
 
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=274;gibt-es-gott-&catid=1;erstaunliches
 
auf  einer anderen Webseite einigen Staub aufgewirbelt hat, wollen wir diesbezüglich nochmals
nachhaken.
Eine atheistischen Organisation beabsichtigte nachfolgenden erstaunlichen Werbespruch,
auf Autobusse der Wiener Linien anzubringen.
Allerdings holten sie sich bei den Wiener Verkehrsbetrieben eine kräftige Abfuhr. Wir glauben
nicht,  dass die Verantwortlichen der Gemeinde Wien so fromme Leute sind und aus diesem
Grund diese Werbung untersagten.

Moralische Gründe

Wir nehmen an, dass diese Absage mit Anstand und Moral zu tun hatte. Jetzt werden etliche
Atheisten wieder aufschreien, wie wir es wagen können, den Glauben an Gott mit Anstand und
Moral zu verbinden und damit vielleicht andeuten könnten, Atheisten würden diese Tugenden
fehlen.
Das tun wir nicht, wir sprechen jenen Leuten diese Tugenden nicht ab. Was aber diese Werbe-
aktion aus unserem Blickwinkel mit dem Fehlen von Anstand und Moral zu tun hat, werden wir
nachfolgend zu erklären versuchen.

Gott existiert im Kopf

Wir trennen Gott von jeglicher Religion. Der von den diversen Religionsgemeinschaften offerierte
„Alte Mann mit weißem Rauschebart“ ist natürlich Nonsens, den wenn es Gott gibt, hat ihn
verbindlich noch niemand gesehen.
An einen Gott zu glauben ist nicht rational sondern geschieht meist aus emotionalen Gründen.
Gott ist auch nicht real, sondern existiert in den Köpfen der Leute.
Umso besser es den Menschen geht, desto weiter rückt ihr Glaube an einen Gott in den
Hintergrund.

Letzte Hoffnung

Jeder Mensch hat in seinem Leben bereits eine Situation erlebt, wo er den Ausspruch „Gott
sei Dank, das dieses oder jenes….!“ getätigt hat. Er hat sich also bei Gott für irgendetwas
bedankt.
Auch waren mit Sicherheit viele Leute in einer misslichen oder aussichtslosen Lage, wo sie
gesagt haben: „Lieber Gott hilf mir das ich dies oder jenes…..!“ Sie haben also Gott um
Hilfe gebeten.
Auch viele dem Tod geweihte Menschen bitten Gott um Hilfe, das er sie entweder gesunden
oder sterben lässt.

Gott kam nicht

Uns ist schon bewusst, dass Gott in keiner dieser Situationen erschienen ist um zu helfen.
Aber für die betroffenen Menschen war es eine „geistige“ Hilfe, sich in einer Notsituation an
irgendetwas klammern zu können.
Das es auf uns ankommt und das Werte menschlich sind, sowie es auf dem Plakat steht,
hat schon seine Richtigkeit.
Aber Menschen die sich in einer Notsituation befinden und daher das emotionale Bedürfnis
verspüren, sich an Gott als letzten Ausweg wenden zu können, nachfolgendes Plakat
vor das Gesicht zu halten 
ist unmenschlich.
Aus diesem Grund fehlt dieser Werbekampagne jeglicher Anstand und Moral.
Stauni
   
2009-06-17
   

Gibt es Gott ?


Es gibt keinen Gott

Eine atheistischen Organisation beabsichtigte, auf den Buslinien 13A und 14A Plakate mit
der Aufschrift „Es gibt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keinen Gott.
Werte sind menschlich. Auf uns kommt es an“, als Werbeaktion anbringen zu lassen.
 

Wiener Linien haben Linie

Die Wiener Linien lehnten diese Werbekampagne mit einer diplomatischen Begründung
ab. Sie beriefen sich auf ihren Grundsatz keine Werbung für politische Parteien oder
religiöse Glaubensgemeinschaften auf ihren Fahrzeugen zuzulassen.

Als Werbung abgelehnt

Im Grunde genommen wäre eine Ablehnung dieser Werbeaktion auch mit der Aussage
„Wir lehnen schwachsinnige Werbung ab“, sicherlich gerechtfertigt gewesen.

Geldquelle Werbung

Das Werbung Geld bringt ist eine unumstössliche Tatsache. Hier muss man den
Wiener Linien Respekt zollen, dass diese nicht um jeden Preis, ihre Fahrzeuge
für schwachsinnige Werbung zur Verfügung stellen.

Im EU-Wahlkampf der erst kürzlich zu Ende ging, konnte man sehr gut beobachten
wie diverse Zeitungen und Besitzer von Werbeflächen, aus der zum Teil völlig
unsinnigen und inhaltslosen Werbung ihren finanziellen Nutzen zogen.

Welcher Gott ?

Welcher nichtvorhandene Gott ist auf dem Plakat eigentlich gemeint ?
Der von den Christen, den Juden, den Moslems oder welcher sonstigen religiösen
Gemeinschaft. Ein bischen präziser hätte man das schon beschreiben können.
 

Gott und Religion

Der Ausspruch „Religion ist Opium für das Volk“ hat zum Teil sicher seine
Berechtigung, aber mit Gott nicht unbedingt etwas zu tun.

Spricht man mit Leuten die aus einer Religionsgemeinschaft ausgetreten sind,
wird immer wieder bestätigt, dass der Glaube an Gott nicht an den Besuch eines

Gotteshauses gebunden ist.

Ob es Gott wirklich gibt oder nicht weis sicherlich niemand, jedoch der Glaube
an diesen, ist eine persönliche Angelegenheit.

Erstaunlich ist jedoch, dass gerade jene Leute die am lautesten „Es gibt keinen
Gott“
schreien, in einer Notsituation die Ersten sind, die diesen Gott um Hilfe bitten.

Erstaunliche Werbung

Was diese Werbeaktion bezwecken soll, wissen wahrscheinlich nur jene, die diese
veranstalten. Aber diesen Damen und Herren sei ins Stammbuch geschrieben, es
gibt Grenzen im Leben die man nicht überschreiten sollte.

Folgendes Plakat hätte mit 100-prozentiger Sicherheit seine Existenzberechtigung:

„Es gibt mit Sicherheit Menschen, die ihre Verbrechen im Namen Gottes verüben.
Diese Werte sind unmenschlich.“

Stauni

  
2009-06-12
  

Schutz oder Mord

Immer weniger Soldaten

Grund für unseren heutigen Beitrag ist der Doppelmord und Mordversuch in der nieder-
österreichischen Gemeinde Pachfurth. Eine Zeit lang patroullierten in dieser Ort-
schaft Soldaten des Bundesheeres.
Eines Tages waren diese von der Bildfläche verschwunden und niemand wusste warum.
Während in letzter Zeit immer weniger Soldaten in den Ostgrenzregionen zu sehen
sind, diskutieren „Fachleute“ ob der vom Innenministerium gewünschte „sicherheits-
polizeiliche Assistenzeinsatz“ zur „Grenzraumüberwachung“ überhaupt rechtens ist.

Assistenzeinsatz unsinnig

Den Vogel schiessen die GRÜNEN ab, den von deren Seite wird der Assistenzeinsatz
als „unsinnig“ bezeichnet und dieser sei „schlicht und einfach zu beenden“.
Als Begründung wird angegeben, dass im Jahr 2008 weder Schlepper noch illegale Ein-
wanderer aufgegriffen worden sind.

Aufklären statt verhindern

Stattdessen wird  von dessen Seite gefordert, dass durch eine Einstellung des Einsatzes
gesparte Geld in die Kriminalpolizei investiert werden soll.
Aus dieser Aussage ist zwangsläufig der Schluß zu ziehen, dass den GRÜNEN an der
Aufklärung eines Verbrechens mehr gelegen ist, als dieses zu verhindern.

Zwei Seelen in einer Brust

In der Führung des Bundesheeres scheint man über den Assistenzeinsatz geteilter
Meinung zu sein.

Einerseits protestiert die Bundesvereinigung der Milizverbände in einem offenen Brief an
den Bundeskanzler, gegen die Absichten den Assistenzeinsatz des Bundesheeres an der
Grenze zu verlängern.
Dieser Einsatz wird als „absolut unsachliche Maßnahme“ und „Fehlentscheidung“
bezeichnet.
Anderseits ist in einer APA-OTS folgende Presseaussendung zu lesen:
Wien (BMLVS) – Der Assistenzeinsatz des Österreichischen Bundesheeres trägt wesentlich
zur Sicherheit der Bevölkerung an der östlichen Grenze Österreichs bei. Seit 2008 wurde das
Bundesheer bereits in 1100 Fällen aktiv. Das Bundesheer hat aber vor allem eine wichtige
präventive Wirkung, die Statistiken nicht ausweisen: allein die Präsenz der rund 800 Soldat-
innen und Soldaten wirkt abschreckend gegen Kriminalität. Die Menschen im Grenzraum
fühlen sich dadurch sicherer……..
Den kompletten Inhalt dieser Aussendung, können Sie nachfolgendem Link entnehmen:
http://www.ots.at/presseaussendung.php?schluessel=OTS_20090527_OTS0263&ch=politik

Gesetzwidrig ?

Der Verfassungsrechtler Heinz Mayer bezweifelt die Rechtmäßigkeit eines weiteren Assistenz-
einsatzes und sieht im Gesetz keine Anhaltspunkte das dies zulässig wäre.
Seiner Meinung nach sei ein Assistenzeinsatz nur im Falle von Katastrophen oder akuter
Gefahr gerechtfertigt. Eine Dauerlösung könne das niemals sein.
Schön das Herr Mayer dieser Ansicht ist, aber vermutlich wohnt er in keiner
Ostgrenzregion, sonst würde er seine Meinung wahrscheinlich schleunigst ändern.

Einsatz erweitern

Was die akute Gefahr betrifft, so ist diese zur Zeit permanent gegeben und daher
ist der Assistenzeinsatz unserer Meinung nach voll gerechtfertigt.
Wir vertreten sogar die Ansicht, dass dieser Einsatz zu erweitern wäre.
Bevor man unserer Soldaten zu Einsätzen in ferne Länder schickt, von deren geo-
graphischer Lage  wahrscheinlich 90 Prozent der Österreicher nicht einmal wissen wo
dieses Land genau ist (z.B. Tschad), wäre es weitaus sinnvoller die eigene Bevölkerung
zu schützen.

Vernünftige Europapolitik

An die Adresse der GRÜNEN gerichtet. Sie sind gegen die neuerliche Einführung
der Grenzkontrollen. Sie sind gegen den Assistenzeinsatz des Bundesheeres.
Dafür sind Sie für eine „vernünftige“ Europapolitik, was immer das auch heissen mag.
Hoffentlich verstehen diese „vernünftige Europapolitik“ auch die Raubmörder und
Einbrecher aus den ehemaligen Ostblockländern.
Stauni
 
2009-06-06 
  

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