Der Fall Samanta


Für einen Untertitel fehlten uns die Worte

 

Eine heutige Presseaussendung des Vereins VICTIMS MISSION, deren Inhalt wir nachfolgend in diesem Beitrag – in gekürzter Form – wiedergeben, ließ uns erschaudern.

 

(Textbeginn) Eine liebevolle Mutter zweier Kinder – anonymisiert Samanta genannt – arbeitete als Diplomkrankenschwester in Wien. Eines Tages erzählten ihr die Kinder, dass sie sexuelle Gewalt außer Haus erlitten haben. Samanta suchte Hilfe bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien. Daraufhin nahm ihr das Jugendamt die Kinder weg. Ihr wird Gewalttätigkeit unterstellt, sie wird nach § 21/1 Strafgesetzbuch zur „Maßnahme“ verurteilt.

 

Sobald Samanta den sexuellen Kindesmissbrauch berichtete, ging das Jugendamt gegen sie vor: Es veranlasste ihre zwangsweise Einweisung in die Psychiatrie. Samanta wurde für schizophren erklärt, sie sei eine Gefahr für ihre Kinder. Eine Freundin sagte hierüber: „Den Befund, dass sie geistig gesund war, habe ich gelesen. Es bestand keine Veranlassung, ihr die Kinder zu nehmen. Dieser Befund muss in der Klinik auffindbar sein“. „Warum werden die Opfer weggesperrt und nicht die Täter?“ fragen sich Angehörige sexuell missbrauchter Kinder. Wurden Samantas Kinder befragt? Werden sie therapeutisch betreut? Werden sie geschützt? Zudem erwirkte das Jugendamt eine Verfügung, dass Samanta sich nicht mehr im Bereich der Schule ihrer Kinder aufhalten darf.

 

(Anmerkung der Redaktion: Diese Verfügung bzw. ein Verstoß dagegen, dürfte auch zu einem Polizeieinsatz geführt haben. Dies schließen wir aus der eingangs erwähnten Presseaussendung.)

 

Samanta wurde am LG Wien verurteilt. Im Urteil wird auf den Seiten 2 und 3 über Samanta festgehalten: „[N.N.] hat … versucht (§ 15 StGB) unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf einer geistigen und seelischen Abartigkeit von höheren Grad beruht, nämlich einer anhaltenden paranoiden Schizophrenie I./ Polizeibeamte … mit Gewalt an einer Amtshandlung, nämlich ihrer Wegweisung und … Festnahme, zu hindern … II./ … versuchte gegen die Polizeibeamten zu treten.“ und auf Seite 8: „Weiters zeigte die Betroffene … keine Delikts- oder Krankheitseinsicht und sprach lediglich davon, depressiv gewesen zu sein, weil ihr vor zwei Jahren die Kinder weggenommen worden sind“.

 

„(Versuchter) Widerstand gegen die Staatsgewalt“ und „(versuchte) schwere Körperverletzung“ wären Samanta „zuzurechnen gewesen“, wäre sie „zurechnungsfähig gewesen“, schreibt die Richterin (Seite 3, Seite 10). Die Richterin schreibt weiters, dass die Polizisten nicht verletzt wurden (Seite 10).

 

Wenn ein Polizist bei einer Festnahme minimal verletzt wird, etwa einen kleinen Kratzer bekommt, gesteht ihm das Gesetz eine „Schwere Körperverletzung“ zu (3), erklärt Dr. Alexander Krasser, der damalige Rechtsanwalt Samantas. Er bestätigt: „Der einzige Mensch, der verletzt wurde, ist Samanta“. Dies wurde auch diagnostiziert***. Dr. Krasser weiter: „Schon ein ‚Sich-Steif-Machen‘ erfüllt den Tatbestand ‚Widerstand gegen die Staatsgewalt‘ „. Und: „Es ist völlig lebensfremd, wenn eine normale Hausfrau, die weder Judo noch irgendeine andere Kampfsportart betreibt, von vier WEGA-Inspektoren niedergerungen worden sein soll.“ Die Polizisten mokierten sich denn auch bei der Festnahme Samantas, als sie ihre am Rücken gefesselten Hände bewegte: „Tja. Das ist jetzt Widerstand gegen die Staatsgewalt“…

 

Die Richterin schreibt weiters über Samanta (Seite 6): „Sie zeigt durchgehend eine wahnhafte Überzeugung, dass ihren Kindern Leid angetan und Schaden zugefügt wird …“ (nach Gutachten Dr. Dantendorfer, Seite 19).

 

Die altbewährte Vertuschungsstrategie ist leicht wiederzuerkennen: Den Kindern wird nicht geglaubt, der Mutter wird nicht geglaubt, nichts wird benannt, nichts wird untersucht. Die einzige Zeugin wird weggesperrt und mit Psychopharmaka zwangsbehandelt. Samanta sagt, dass sie nicht gegen die Polizeibeamten getreten und auch nicht andere ihr angelastete „schwere Gewalttaten“ begangen hat.

 

Die Richterin stützt ihr Urteil auf ein Sachverständigen-Gutachten. Dieses stellt die Gefährlichkeitsprognose (Seite 4), dass „… die Beschuldigte einer Tätergruppe zuzuordnen ist, die ein hohes Risiko für neuerliche Gewalthandlungen ausweist“.

 

Richterin und Gutachter vergeuden keine Zeit auf die Ungereimtheiten, Widersprüche und falschen Feststellungen in Gutachten und Urteil. Es bleibt z.B. offen, wie es sein kann, dass eine intelligente Frau sieben Jahre lang ihren Beruf als Diplomkrankenschwester in einem großen Spital ausübt, ihre Kinder aufzieht, aber plötzlich in unzurechnungsfähigem Zustand Straftaten mit schweren Folgen begehen hätte sollen.

 

Dr. Krasser stellt die Frage, warum Schule und Jugendamt, die ja ihre schaurigen Anschuldigungen bei der Polizei zu Protokoll gaben, sich nicht an das Strafverfahren angeschlossen haben. Warum klagen „Geschädigte“ ihre Rechte nicht ein?

 

Dr. Krasser hat sehr viele Eltern vertreten, deren Kinder ungerechtfertigt in staatliche Obhut genommen wurden. Der Menschenrechtsanwalt erhält per 13.8.2018 Berufsverbot (7). Der 13.8.2018 ist auch jener Tag, an welchem Samanta die jährliche Anhörung vor Gericht hatte. Das Berufsverbot war für 1.9.2018 avisiert, wurde aber in einer Nacht- und Nebelaktion kurzfristig vorgezogen auf den 13.8.2018, sodass Samanta vor Gericht unvertreten war.

 

Es wird eine Postsperre über Dr. Krasser verhängt, ohne richterlichen Beschluss. Er erhält weder seine Gerichtspost, noch Briefe seiner Mandanten, auch nicht seine Privatpost: „Ich konnte und kann Fristen nicht einhalten“ stellt er fest und fragt sich: „Wer hat an meiner Post so großes Interesse, dass 1. die Post überhaupt unterdrückt wird, 2. sie mit einem falschen Eingangsstempel versehen wird, um Gefahr zu laufen, Fristen zu versäumen, 3. nur Bestandteile von Postsendungen nach Gutdünken des Kommissärs herausgegeben werden, oder 4. offensichtlich meine Privatpost auf einer fremden PC-Anlage, nicht auf der des Kommissärs, gescant wird? Stehe ich unter Terrorverdacht? Es kann nur mit meinen Causen zu tun haben!“ Seine Fragen an den Kammer-Kommissär nach seiner Post, sein Antrag auf Aufhebung der Postsperre sowie sein Antrag auf Emeritierung bleiben unbeantwortet. Er wird ausgegrenzt, isoliert, gedemütigt, entmündigt – so wie die ungerechtfertigt abgenommenen Kinder, die ungerechtfertigt Besachwalteten, die ungerechtfertigt Verurteilten.

 

Samanta landet im Maßnahmenvollzug und wird mit Psychopharmaka zwangsbehandelt. Wer aufgrund eines Urteils in die Forensik eingewiesen wird, hat damit faktisch den Anschluss an das Rechtssystem verloren. Wiedererlangen kann derjenige ihn nur durch eilfertige Kooperationsbereitschaft mit den Ärzten und demonstrative Krankheitseinsicht. Wem diese Art der Verlogenheit wesensfremd ist, wer auf seinen Rechten besteht, statt willfährig die ihm verschriebenen Psychopharmaka zu konsumieren und seine Therapeuten mit einem dankbaren Lächeln zu belohnen, hat schlechte Karten, jemals wieder in Freiheit zu gelangen.

 

Um in Österreich eine Chance zu haben herauszukommen, muss man durch Erfüllen der Auflagen Stufe 6 erreichen. Man beginnt mit Stufe 0. Samanta war schon in einer höheren Stufe und wurde auf Stufe 0 zurückgestuft, nachdem Dr. Krasser sie besucht hat, und der Verein SIM (9) angerufen hatte. Samanta hat gegen keine Auflagen verstoßen. Allein wegen der Kontaktaufnahme von außen wird sie sanktioniert. Das Durchlaufen der Stufen ist die einzige Hoffnung von Maßnahmehäftlingen.

 

Samanta ist als gebürtige Polin katholisch erzogen und sucht Trost im Gebet. Es ist ihr ja nichts geblieben als „zu hoffen und zu beten“! Es wird ihr ein „religiöser Wahn“ bescheinigt. Samanta darf ab August 2018 nur noch von ihren Geschwistern und vom Anstaltspfarrer besucht werden. Die Forensiker wissen, dass Samantas Geschwister im Ausland leben. Die in Österreich wohnhaften Freunde dürfen Samanta nicht mehr besuchen. Bleibt als einziger Besucher der Pfarrer… (Textende)

 

Wie bereits eingangs erwähnt, wurde besagte Presseaussendung in gekürzter Form wiedergeben, da sich diese über mehrere Seiten erstreckt. Unter diesem LINK ist der gesamte Text nachlesbar.

 

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2018-10-02


Todesstrafe für Autoraser und Trafikanten?


Abartiges Posting auf „Heimat ohne Hass“

Auf dem Facebook-Account der linksextremen Webseite „Heimat ohne Hass“ wurde heute
nachfolgender Beitrag eingestellt:
Screen: facebook.com  (Account: Heimat ohne Hass)
Man setzt sich auf der linksextremen Webseite mit der Meinung des FPÖ-Politikers Christian
Hafenecker und einigen Kommentaren auf seinem Facebook-Account auseinander, welche
das im Screenshot angeführte Thema betreffen.
Die  Betreiber der Webseite „Heimat ohne Hass“ ,  die (angebliche) Hetzpostings – laut ihren
eigenen  Angaben – an die  Staatsanwaltschaft weiterleiten,  rühmen sich damit,  dass sie auf
ihrem Facebook-Account derartige Postings nicht dulden. Dies scheint aber augenscheinlich
nur  ein  Lippenbekenntnis  zu  sein,  wie  nachfolgender  Kommentar  auf  deren  Facebook-
Seite unter Beweise stellt.
Screen: facebook.com  (Account: Heimat ohne Hass)
„Auto“ – das Revier der Rechten. Okay, dass kann man bei einem offenbar verwirrten Linken
im Klassenkampf noch gelten lassen.
Interessant wird es aber, dass es der User inkonsequent findet, weil man für Autoraser keine
Todesstrafe fordert. Immerhin wird ja aus dem rechten Umfeld gerne mal die Todesstrafe für
Kinderschänder gefordert, meint Oitzinger.
Aber Oitzingers Unverständnis stößt auch darauf, dass die Todesstrafe auch nicht für weiße
Trafikanten  verlangt  wird,  während seiner Meinung nach, wieder aus dem rechten Umfeld,
diese für vornehmlich schwarze Drogendealer gefordert wird.
Erstaunlich,  dass  ein Kommentar in dem ein User Unverständnis und Inkonsequenz äußert,
dass  für  Autoraser  und  weiße  Trafikanten keine Todesstrafe gefordert wird,  bei den selbst-
ernannten  Gutmenschen  toleriert  wird.  Tja,  damit  bleibt  es  jedermann(frau)  selbst über-
lassen,  was  von  der Webseite  „Heimat ohne Hass“  und dem dazugehörenden Facebook-
Account zu halten ist.
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2013-12-28

Karl Öllinger stellt klar


Erfolgen Einladung der Grünen aus Antipathie?

In  letzter  Zeit wurde in zahlreichen Medien sehr häufig über die Grünen in Deutschland und ihr
Verhältnis zum sexuellen Missbrauch von Kindern berichtet. Die Pädophilie-Debatte schwappte
auch auf Österreich über und wurde immer öfters Diskussionsstoff auf Facebook.
Der grüne Nationalratsabgeordnete Karl Öllinger veröffentlichte vorgestern auf seiner Facebook-
Seite dazu folgende Klarstellung:
Screen: facebook.com (Account Öllinger)
Die Aussage von Öllinger lässt verwundern, hatte doch die Grünen-Chefin, Eva Glawischnig, mit
der grünen  Gallionsfigur Cohn-Bendit erst im Jahr 2011 ein Stelldichein.   Über den Besuch des
„Kinderfreundes“  bei den Grünen in Österreich haben wir damals  „diesen Beitrag“ verfasst.

Screenshots (Video): youtube.com
Jedenfalls steht fest, dass normalerweise nur Personen eine Einladung erhalten, für die Sympathie
gehegt  wird.   Unter diesem  Gesichtspunkt postete der Herausgeber dieses  Online-Magazins auf
Öllingers Facebook-Seite folgendes:
Screen: facebook.com (Account Öllinger)
War schon die Klarstellung (1. Screenshot) von Öllinger verwunderlich, so schlägt er diese durch
seine Antwort um Längen.
Screen: facebook.com (Account Öllinger)
Laut  Öllinger  findet Glawischnig lediglich die Texte und nicht das Verhalten von Cohn-Bendit
unerträglich. Warum hätten solche Texte nicht geschrieben werden dürfen?!  Um ein Bekannt-
werden  des Verhaltens der grünen Gallionsfigur zu verhindern?   Wir finden es gut,  dass die
Angelegenheit  –  auch wenn sie noch so  widerlich ist und  durch  Überheblichkeit  und/oder
Narzissmus von Cohn-Bendit passierte –  ans Tageslicht gekommen ist.
Und  was  soll  das  Statement:   „….selbst unter der Berücksichtigung, dass vor 38 Jahren ein
anderes  gesellschaftliches  Klima herrschte.“ Will Glawischnig damit zum Ausdruck bringen,
dass  der  sexuelle Missbrauch von Kindern damals gesellschaftlich akzeptiert wurde?   Dies-
bezüglich  können  wir  der Grünen-Chefin  eine  eindeutige Antwort geben:  „NEIN!“ Es war
auch  damals  schon  moralisch verwerflich und strafbar sich an Kindern zu vergreifen.  Pädo-
phile wurden auch schon vor 38 Jahren von der Gesellschaft geächtet.
Die  Tatsache,  dass  sich die österreichischen Grünen von einem Cohn-Bendit nie distanziert
haben  und  diesen  Mann  sogar  nach  Österreich einluden,  lassen uns am Wahrheitsgehalt
von Öllingers Klarstellung (1.Screenshot) erhebliche Zweifel aufkommen.   Oder der Mann ist
nicht in Kenntis darüber was in seiner Partei vorgeht.
Übrigens die Frage…..
Screen: facebook.com (Account Öllinger)
…ließ Karl Öllinger unbeantwortet im Raum stehen.
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2013-08-24

Otto Muehl ist tot


Kinderschänder als brillanten Denker hochstilisiert

Mit Bedauern nimmt das mumok (Anm. der Red.: Museum moderner Kunst)den Tod von Otto
Muehl  zur Kenntnis.   Unser Mitgefühl gilt all jenen,  die sich ihm verbunden fühlen, ganz be-
sonders den Mitgliedern der ARTLIFE-Kommune in Portugal, in deren Kreis er zuletzt lebte.
Obiger Absatz war heute in einer Presseaussendung des Museums zu lesen.   In dieser wurde
Mühl  noch  überschwänglich  als  bahnbrechender Künstler gelobt.   So kommen im Nachruf
etwa  Sätze  wie:  „In seinem gattungsübergreifenden  Arbeiten erweist sich Muehl als wacher,
brillanter und radikaler Denker von überaus scharfer Beobachtungsgabe“  vor.
Ob eine „Pissaktion“, wobei drei nackte Männer um die Wette urinierten oder ob das Schlach-
ten eines  Schweines und anschließendes  Überschütten von nackten Frauen mit dessen Blut,
Urin und Kot  (gemeinsame Aktion mit Hermann Nitsch) als Kunst zählt  – selbst wenn dabei
Weihnachtslieder über Lautsprecher abgespielt wurden – sei dahingestellt.
Allerdings  erstaunt  es  uns,  dass  ein  Kinderschänder,  der  seine  Opfer mit Drogen gefügig
gemacht  hatte,  als  wacher,  brillanter  und radikaler Denker von überaus scharfer Beobacht-
ungsgabe  bezeichnet  wird.   Beim  Lesen  des  Nachrufs vom  „mumok“ könnte man zur An-
nahme  kommen,  dass  diese  von  der  Verurteilung  Mühls, wegen Sittlichkeitsdelikten,  Ver-
stößen gegen das Suchtgiftgesetz und Zeugenbeeinflussung zu sieben Jahren Freiheitsstrafe,
nicht in Kenntnis sind.
Der  Staatsanwalt  meinte  im Muehl-Prozess wörtlich:  „Ich habe schon viele große Prozesse
erlebt,  aber  noch  in  keinem  hat  mich das  Schicksal der Opfer so bedrückt wie in diesem.
Muehl hat Terror ausgeübt.  Was ein KZ ist, wissen wir aus der Geschichte. Was die Mädchen
am Friedrichshof mitmachen mussten, war genauso schrecklich. Otto Mühl hat mit Menschen
experimentiert, er hat sie manipuliert.“
Anlässlich  des Todes  von  Otto  Muehl  und  der  aktuellen  Berichterstattung  über sein soge-
nanntes  „Werk“  übte FPÖ-Vizeparteiobmann Norbert Hofer scharfe Kritik an jenen Exponen-
ten  des  öffentlichen  Lebens  und vor allem der Politik,  die den Kinderschänder als Künstler
feierten und ihn hofierten und das nach wie vor tun.
Dazu  Hofer  wörtlich:  „Muehl hat vielen Menschen, vor allem Kindern, Unsägliches angetan.
Es  ist  widerlich, dass viele hochrangige Politiker nicht nur jahrelang ins seine Kommune ge-
pilgert sind, sondern ihn auch nach seiner Verurteilung weiterhin stützten.“
Man soll zwar den Toten nichts Schlechtes nachsagen, aber für uns ist/war Muehl weder ein
Künstler  noch  ein  Denker mit brillanter Beobachtungsgabe.   Für uns ist/war er ein Kinder-
schänder,  dem  es  nicht geschadet hätte,  nach Verbüßung seiner Haftstrafe in Sicherheits-
verwahrung genommen zu werden.
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2013-05-27
 

Skandalöse Groer-Gedenkmesse


Burgenländischer Bischof wollte vielfachen Kinderschänder ehren –

Betroffenen-Plattform warnt: 35 Pädo-Priester nach wie vor im Dienst

 
„Die  Missbrauchsverbrechen  durch Kirchenmitglieder  wurden in Österreich bis zum heutigen
Tag nicht aufgeklärt.   Das Verhalten von Bischof Zsifkovics ist symptomatisch für die herrsch-
ende  Geisteshaltung der Vertuschung und Verharmlosung“,  empört sich Sepp Rothwangl von
der Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt.
 
Für  Opfervertreter  ist  es unverständlich,  dass  der  burgenländische Bischof heute an einer
Gedenkmesse  für  jenen  Kardinal  teilnehmen  wollte,  mit dem das wahre  Ausmaß der Miss-
brauchsskandale  in der katholischen Kirche in Österreich publik wurde.   Nach heftiger Kritik
sagte  Zsifkovics  seine  für  heute geplante Teilnahme an einer Gedenkfeier für den vor zehn
Jahren verstorbenen Kardinal Hans Hermann Groer ab.
 
„Es  ist  schlichtweg  skandalös,  dass  der  Staat  der Kirche gestattet hat,  mit der kirchlich-
eigenen  Klasnic-Kommission die Aufarbeitung der Verbrechen  unter Kontrolle zu halten und
so  der  Vertuschung  weiter  Vorschub  leistet“,  so  Rothwangl weiter.   Die Kommission ist
organisatorischer Teil der Kirche,  wie auch ein Bescheid Bundeskanzleramtes jüngst bestät-
igt hat.
 

Gefährdung von Kindern und Jugendlichen?

„Tatsächlich  verteilt die  Kommission  Almosen an Betroffene und schützt indirekt die Täter.
Wir  haben  vor  einem  Jahr  den  Bischöfen  die  Namen  von 35 pädophilen Priestern und
Kirchenangestellte bekannt gegeben,  die nach wie vor im Amt sind. Deren Neigungen sind
den  Bischöfen hinreichend bekannt.   Diese Täter stellen eine akute Gefahr für Kinder und
Jugendliche dar. Die Kirche bleibt untätig. Zwar hat der Papst die Aufklärung des sexuellen
Missbrauchs  zur  Chefsache erklärt,  in Österreich ist davon jedoch nichts zu spüren“,  so
Rothwangl
 
Rothwangl  appelliert daher an alle Österreicher(innen),  das Volksbegehren gegen Kirchen-
privilegien Mitte April zu unterzeichnen:  „Drei Jahre nach Bekanntwerden der Missbrauchs-
skandale hat es die Kirche nicht geschafft,  ihre eigenen Verbrechen aufzuarbeiten und die
Opfer adäquat zu entschädigen. Wir appellieren an die Bevölkerung. Die Politik muss unter
Druck gesetzt werden,  damit diese Verbrechen endlich aufgeklärt werden.  Wer das Volks-
begehren  gegen  Kirchenprivilegien  unterzeichnet,  erhebt  seine Stimme auch im Namen
der Opfer kirchlicher Gewalt.“  (Quelle: APA/OTS)
 
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2013-04-08
 

Österreich ist Paradies für Kinderschänder


Bereits 46(!) Mal, großteils einschlägig vorbestraft

Dass  ein Wiederholungstäter,  der schon 46(!) Mal einschlägig vorbestraft ist und sich nur
wenige  Tage nach seiner vorzeitigen Haftentlassung wieder an zwei Buben vergangen hat,
nun  zu  sieben  Jahren  Haft verurteilt worden ist und zusätzlich in eine Anstalt für geistig
abnorme Rechtsbrecher eingewiesen wurde, ist prinzipiell zu begrüßen.
 
Leider zeigt dieser Fall aber auch klar auf, dass Österreich unter rot-schwarzer Regierungs-
verantwortung  zu einem Paradies für Pädophile geworden ist.  Auch bedeutet dieses Urteil
keinesfalls,  dass  der  Sexualstraftäter  nun  auch tatsächlich zeitlich unbegrenzt in einer
Sonderanstalt festgehalten wird.
 
Bei  genauerer  Betrachtung  zeigt sich,  dass der Täter bereits 2007 in eine solche Anstalt
eingewiesen  worden ist.  Trotz negativer Stellungnahme der „BEST“ – Begutachtungs- und 
Evaluationsstelle  für Gewalt-und Sexualstraftäter,  ist der Mann am  21. Dezember vorigen
Jahres entlassen worden.
 
So hat einer der Gutachter gemeint, eine vorzeitige Entlassung sei durchaus gerechtfertigt,
da es auf den Freigängen zu keinerlei Zwischenfällen gekommen ist. Der zweite Gutachter
hielt  den  Mann  für gefährlich.   Dennoch kam der Mann frei.   Bereits sechs Tage später
nahm er geschlechtliche Handlungen an zwei Buben vor.
 
Hier  zeigt  sich  einmal  mehr,  dass  nach wie vor im Zweifel für den Täter- und gegen den
Opferschutz  entschieden  wird.   Dass  die Opfer ihr ganzes Leben sowohl unter den psych-
ischen als auch physischen Folgen des Erlebten leiden werden, scheinen die Gutachter und
Gerichte,  die  Pädophile  und  Sexualtäter mit ihren milden Urteilen meist in die Freiheit ent-
lassen, nicht zu bedenken.
 
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2013-03-26
 

Lebenslange Haft für Kinderschänder


Jeder vierte Kinderschänder wird rückfällig

 
Screen: gegensexuellegewalt.at
 
Der 49-jährige Norbert K. wurde nun zu neun Jahren Haft verurteilt.  Das Urteil ist nicht rechts-
kräftig.  Der einschlägig Vorbestrafte war als geheilt beurteilt worden, missbrauchte aber über
Monate hinweg in einem Wiener Gemeindebau weiterhin Kinder. Dieses Martyrium für die drei
Buben  wäre  aber  leicht  zu  verhindern  gewesen,  wenn  man  diesen  Mann in weiterhin in
Gewahrsam gehalten hätte.
 
Laut  der in der medizinischen Fachzeitschrift CliniCum veröffentlichten Studie werden bei den
Sexualstraftätern 14,7 Prozent rückfällig.  Bei Kriminellen,  die Kinder missbraucht haben, liegt
die  Rückfallsquote  sogar  bei 24 Prozent.   Das  heißt  im Klartext,  dass bei Kinderschändern
jeder Vierte in sein altes Verhaltensmuster zurückfällt.
 
Angesichts dieser Tatsache stellt sich die Frage, warum ein derart hohes Risiko zu Lasten von
Kindern  eingegangen wird und solche kriminellen Triebtäter wieder auf die Menschheit losge-
lassen werden.   Wenn ein Techniker bei einer behördlichen KFZ-Überprüfung feststellt, dass
bei  einem  Auto  jeder  vierte Tritt auf die Bremse wirkungslos ist,  würde er dieses ohne zu
diskutieren aus dem Verkehr ziehen.
 
Da  erscheint es uns erstaunlich,  dass es einige sogenannte Experten gibt, die sich zwar des
Risikos bewusst sind, aber trotzdem glauben Sexualstraftäter – insbesondere Kinderschänder
–  wären therapierbar.  Solche Individuen erneut in die Gesellschaft integrieren zu wollen, ist
ein nicht abzuschätzendes Risiko.
 
Um  auf  unseren etwas  hinkenden Vergleich mit dem Auto zurückzukommen:  Dieses muss
repariert und neuerlich überprüft werden,  um wieder auf der Straße fahren zu dürfen.  Eine
solche  Reparatur  wäre  auch  bei  Kinderschändern  – in Form einer chemischen und  wenn
notwendig auch einer chirurgischen Kastration –  erforderlich.
 
Erst dann dürfte eine genaueste und ausführliche Überprüfung stattfinden, ob dieses Subjekt
wieder in die Gesellschaft eingliederbar ist. Um jegliches Risiko auszuschließen wäre es aber
ratsamer,  Kinderschänder für immer wegzusperren.
 
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2013-02-07
 

Mord verjährt nicht


Warum kommen klerikale Kinderschänder immer ungeschoren davon?

Zwei wirklich traurig-interessante Vorfälle,  wobei eher die Konsequenzen  als  interessant zu
betrachten sind,  haben wir heute im Internet recherchiert.  Ein und dieselbe Straftat, welche
sogar von Staatsbürgern desselben Landes begangen wurde, wollen wir unserer Leserschaft
zur Kenntnis bringen.
 
Wie das Bundeskriminalamt heute mitteilte, nahmen Zielfahnder einen international gesuchten
Kinderschänder  in der Steiermark fest.   Dem deutsche Staatsbürger Jann S.,  wird schwerer
sexueller  Kindesmissbrauch vorgeworfen und wurde diesbezüglich in Deutschland auch schon
zu  zweieinhalb  Jahren Haft verurteilt.   Der Mann wurde dem Landesgericht Graz  – zur Aus-
lieferung nach Deutschland – überstellt.
 
Ein Pater und Ordensbruder des Stiftes Melk steht unter dem schweren Verdacht, ehemalige
Ministranten mit K.O.- Tropfen betäubt und sexuell missbraucht haben.   Zusätzlich ermittelt
die Staatanwaltschaft nebst Missbrauch auch wegen Körperverletzung und beharrlicher Ver-
folgung (Stalking) gegen den Gottesmann.
 
Der Mann, ebenfalls ein Deutscher, muss allerdings in keine Gefängniszelle, sondern wurde
von der zuständige Erzdiözese abberufen und soll nach Deutschland versetzt werden.  Dort
erwartet  ihn eine Therapie im klerikalen Kreis  – wobei wir uns fragen,  wie eine solche in
der Realität aussehen mag.
 
Während  Jann S. richtigerweise ins Gefängnis verfrachtet wurde,  scheint der katholische
Pater ein besonderes Privileg  – wie offenbar alle klerikalen Kinderschänder – zu genießen.
Wie lange sehen die Verantwortlichen in der Politik eigentlich noch zu,  dass diese Perver-
sen ungestraft Kinder sexuell missbrauchen können.
 
Ach ja,  da  ist ja die immer wieder strapazierte Verjährungsfrist,  die diese Abartigen vor
der Strafverfolgung schützt.   Anstatt zahnlose Kommissionen  – bei denen ohnehin nichts
herausschaut –  einzusetzen,  sollte  der  Gesetzgeber  die  Verjährungsfrist für sexuellen
Kindesmissbrauch ersatzlos aufheben.
 
Denn  sexueller  Missbrauch  an  Kindern  ist  Mord  an  Kinderseelen  und Mord verjährt
bekannter Weise nicht.
 
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2012-10-26
 

Chemische Sterilisation für Kinderschänder


Politische Reaktion

Während  sich  andere  Fraktionen  mehr  oder  weniger  in  vornehmes und/oder  peinliches
Schweigen  hüllen,  reagierte die FPÖ mit einer heutigen Presseaussendung auf unseren Bei-
trag „Kavaliersdelikt Kinderpornographie“.
 
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 08.07.12)
 

Mikl-Leitners Initiative kann nur ein erster Schritt sein

Der  freiheitliche Nationalratsabgeordnete und Jugendsprecher,  Ing. Christian Höbart,  kom-
mentierte  heute  die  Initiative  von  Innenministerin Mikl-Leitner zur Bekämpfung der Pädo-
philie in Thailand.
 
„Es ist zu begrüßen, wenn die Innenministerin sich bemüht,  gegen Kinderschänder und den
Sextourismus  in  Thailand vorzugehen,  vor allem wenn man weiß,  dass Täter, die sich an
Minderjährigen  in  Thailand vergehen,  auch aus Österreich kommen. Aber auch der Schutz
unserer Kinder und Jugendlichen in Österreich darf dabei nicht zu kurz kommen“, so Höbart.
 

Wirksame Maßnahmen gegen Kinderschänder ergreifen!

„Grundsätzlich fordert die FPÖ ein hartes und konsequentes Vorgehen gegen Kinderschänder
und  Pädophile.   Diese  sind  mit  der  ganzen Härte der  Gesetze zu verfolgen,  gibt es doch
kaum  etwas  Verwerflicheres,  als  sich an Kindern zu vergehen!   Auch wenn in den letzten
Jahren  einige  Erfolge  vor  allem  im  Kampf  gegen  die Kinderpornographie erzielt werden
konnten, gibt  es für die Exekutive und die Justiz noch immer viel zu tun.
 
Da  die  Rückfallquote  von Kinderschändern sehr hoch und eine Therapie dieser Täter so gut
wie  aussichtslos  ist,  sollte auch über härtere Maßnahmen gegen diese Menschen,  wie etwa
chemische Sterilisation, nachgedacht werden“, meint Höbart. „Es muss unter allen Umständen
verhindert  werden,  dass unsere Kinder und Jugendlichen solchen Monstern in die Hände fal-
len.
 
Die Bundesregierung muss also nicht nur Maßnahmen ergreifen,  um die Kinderprostitution in
Thailand zu unterbinden, sondern auch,  um Kinderschänder im eigenen Land konsequent zu
verfolgen. Die FPÖ fordert Innenministerin Mikl-Leitner daher auf, nach diesem ersten Schritt
ein  hartes  Vorgehen gegen diese Tätergruppe auch im eigenen Land zu zeigen“,  so Höbart
abschließend.
 
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2012-07-12
 

Zechprellerei wird weit härter bestraft als Kinderpornographie


6 Wochen U-Haft und 6 Monate bedingt für Zechprellerei

Bei  so manchen Gerichturteilen kann man sich nur mehr auf den Kopf greifen.  Wir wollen
im heutigen Beitrag zwei Urteile gegenüber stellen, die bei Menschen mit normalen Rechts-
empfinden lediglich Kopfschütteln auslösen können.
 
Ein  mehr  oder  weniger  mittelloser Student aus Italien wollte einmal einfach den Flair der
großen Welt genießen. Er stieg im Nobelhotel Imperial ab und wollte seine Rechnung  – von
rund 2.000,- Euro –  mit einer ungedeckten Scheckkarte begleichen.
 
Das  Ergebnis waren 6 Wochen Untersuchungshaft und eine gestrige Verurteilung im Straf-
landesgericht Wien zu 6 Monaten bedingter Haft. Den Schaden hat der Student mittlerweile
beglichen.
 
Wir fassen zusammen: Der junge Student (26) verursachte einen Schaden von rund 2.000,-
Euro. Diesen hat er mittlerweile beglichen.  Für seine Zechprellerei fasste er sechs Wochen
U-Haft und eine bedingte Haftstrafe von 6 Monaten aus.
 
Für uns stellt sich die Frage, ob er diese nicht unbedingt geringe Strafe dafür bekam, weil
er ein Zechpreller – ein Italiener – oder ein italienischer Zechpreller ist?    Jedenfalls kann
sich der junge Mann mit seiner Vorstrafe,  in Österreich nicht einmal mehr einen Würstel-
stand eröffnen.
 

5 Monate bedingt für Kinderpornographie

Ein  Salzburger  Jugendrichter  hortete massenhaft  kinderpornografisches  Material  auf
seinem  PC.   Wir berichteten im Beitrag  „Kavaliersdelikt Kinderpornographie“  darüber.
Für seine Tat,  die er nicht wieder gut machte  – denn der angerichtete Schaden an den
Kindern  ist  nicht  wieder  gut zu machen –  erhielt er  lächerliche  5 Monate Haftstrafe
bedingt  und  2.250,- Euro Geldstrafe.
 
Da  stellt  sich für uns die Frage,  ob er diese lächerlich anmutende Strafe dafür bekam,
weil er ein virtueller Kinderschänder – ein Richter – oder ein virtuell kinderschändender
Richter ist?  Aber der Hammer kommt noch.  Während der Student mit seiner Vorstrafe
nicht einmal eine Imbissbude eröffnen darf, sitzt „Euer Ehren“ nach wie vor in Amt und
Würden  –  und darf weiterhin Urteile im Namen der Republik sprechen.
 
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2012-07-10
 

Kindesmisshandlungen in Heimen des Roten Wien


Kinderheim Wilhelminenberg ist nur die Spitze des Eisbergs

Systematische Demütigung, brutale Gewalt und sexueller Missbrauch stand in zahlreichen
Kinderheimen des Roten Wien auf der Tagesordnung.  Das bestätigt nun auch die Leiterin
der von SPÖ-Stadtrat Christian Oxonitsch eingesetzten „Vertuschungskommission“. Helige
gibt zu, dass viel mehr Heime des Roten Wien betroffen waren, als sie untersuchen darf.
 
Oxonitschs  vermutlicher  Hintergedanke:   Genossin Helige,  die  ja  bereits als SPÖ-Justiz-
ministerin  im  Gespräch  war,  werde  wohl nicht die durch die Bank roten Kinderschänder,
teils ja sogar Gewerkschafter, SPÖ-Gemeinderäte und sogar ein von den Roten installierter
ORF-Hörfunkintendant, nicht ans Messer liefern.   Trotzdem haben Oxonitsch, seine Genos-
sen und die grünen Komplizen vorsichtshalber die Untersuchung auf das Heim Wilhelminen-
berg beschränkt.
 
Dazu Wiens FPÖ-Klubchef und stellvertretender Bundesparteiobmann Mag. Johann Gudenus:
Jetzt, nachdem sogar Helige zugibt, dass weit mehr Heime betroffen sind, belegt das,  dass
unsere  freiheitliche  Forderung  nach einem gemeinderätlichen Untersuchungsausschuss die
einzig vernünftige Lösung zur Aufklärung der unmenschlichen Zustände in diesen Heimen ist.
Das wurde aber im Gemeinderat von den Tätern und Vertuschern ungeniert niedergestimmt.“
 
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2012-06-18
 

Linke Narren


Sprengt alle Gefängnisse

Auf dieser Welt gibt es neben normalen Menschen, harmlose aber auch gefährliche Narren.
Letztere sind unbestritten Vertreter der ideologisch links orientierten Organisation  „ANAR-
CHIST BLACK CROSS“.   Zu diesem  Schluss kommen wir,  da diese Truppe in letzter  Zeit
verstärkt nachfolgende Banner im 10. Wiener Gemeindebezirk plakatiert.
 
Foto: © erstaunlich.at
 
Foto: © erstaunlich.at
 
Kein nur halbwegs normal denkender Mensch käme auf die Idee Mörder, Vergewaltiger,
Kinderschänder  und  sonstiges  kriminelle  Gesindel  aus  den Gefängnissen zu befreien.
Das obige Plakat spricht für sich selbst, denn diese Truppe ist augenscheinlich sogar be-
reit, ihre Wahnvorstellung mit Gewalt durchzusetzen.
 
Erstaunlicher  Weise wird von Vertretern der SPÖ und der Grünen,  eine Gewaltbereit-
schaft  ideologisch links orientierter Aktivisten immer wieder in Abrede gestellt und be-
hauptet, dass Gewalt eine Domäne der Rechten sei.
 
Scheinbar  sind  der SPÖ und den Grünen obige Banner nicht bekannt.   Da könnte ein
Ausflug nach  „Klein-Istanbul“   –  den Wiener  Ureinwohnern  noch  unter  dem Namen
Favoriten bekannt – nicht schaden. Dort können nämlich die Aufkleber der „ANARCHIST
BLACK CROSS“  zuhauf  bewundert  werden.   Leider konnten wir auf deren  (natürlich
impressumlosen)  Webseite  keine  Kontaktdaten oder Adresse eines Verantwortlichen
ausfindig machen.
 
*****

2012-04-24
 

Dürfen Mörder und Kinderschänder zum Bundesheer?


Es geht doch noch peinlicher

Peinlicher als die Tatsache, dass Häftlinge zum Dienst beim Bundesheer herangezogen
werden (unser gestriger Beitrag),  ist ein hilfloses Dementi des Bundesministeriums für
Landesverteidigung  zu der pikanten Causa.
 
Da musste der Pressesprecher des Verteidigungsministers wohl Überstunden schieben,
denn exakt um  18:22 Uhr des gestrigen Abends erfolgte eine in sich widersprüchliche
Pressaussendung.
 
Zuerst wird in Abrede gestellt, dass bei den Pilotprojekten für ein Profiheer Freigänger
anstelle  von Rekruten eingesetzt werden.   Im gleichen Atemzug wird jedoch festge-
halten,  dass  Freigänger  stundenweise in militärischen  Liegenschaften  arbeiten.  Es
handelt  sich  hierbei  um  eine  Resozialisierungsmaßnahme,  so ist es jedenfalls in der
Presseaussendung zu lesen.
 
Also was stimmt nun?   Versehen nun Häftlinge  Dienst beim Bundesheer oder nicht?
Da sollte sich der Verteidigungsmnister Norbert Darabos doch zu einer klaren Aussage
durchringen können.  Allerdings bleibt ihm diese erspart, denn in der gleichen Presse-
aussendung  des  Bundesministeriums  für  Landesverteidigung  ist folgendes wörtlich
festgehalten:
 
„Die wenigen Freigänger übernehmen vor allem Tätigkeiten im Bereich der Landschafts-
pflege,  Außengestaltung  und  Gebäudeerhaltung.   Straftäter,  die  wegen schwerer
Eigentumsdelikte (Raub, Einbruch), terroristischer Handlungen oder Tätigkeiten,  oder
wegen  des Verstoßes gegen das  Suchtmittel- oder Waffengesetz  verurteilt wurden,
dürfen Arbeitseinsätze in militärischen Liegenschaften oder Liegenschaften,  die sich in
der Verfügungsgewalt des Bundesheeres befinden, nicht eingesetzt werden.  Ebenso
ausgeschlossen sind Strafgefangene ohne österreichische Staatsbürgerschaft.“
 
Damit ist eindeutig bestätigt,  dass Strafgefangene beim Bundesheer Dienst versehen.
Interessant sind die Ausnahmen:  Räuber, Einbrecher, Giftler, Waffenschieber ,Terror-
isten und Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft dürfen nicht „dienen“.
 
Auf  Grund  der haargenauen  Aufzählung der Ausnahmen seitens des  Verteidigungs-
ministeriums kommen wir zum Schluss,  dass Mörder, Gewalttäter und Kinderschänder
sehr wohl beim Bundesheer Verwendung finden könnten.  Denn laut Presseaussend-
ung bilden diese und auch keine anderen Gewaltdelikte  eine Ausnahme.
 
*****

2012-03-10
 

Ist Kinderpornografie ein Kavaliersdelikt?


Statt fetter Beute, kinderpornografisches Material

Ein Einbruch  dreier Kriminaltouristen  aus Polen im  vorigen Jahr  in Graz,  entlarvte einen
perversen Kriminellen. Die Dreierbande brach in das Haus eines Universitätsprofessor ein.
Statt der erhofften fetten Beute stießen sie auf dessen PC,  auf dem jede Menge kinderpor-
nografisches Material abgespeichert war.

In den drei Einbrechern reifte der Plan, den honorigen Professor zu erpressen. Zur Unter-
streichung ihrer Forderung bedrohten sie den Akademiker. Dieser bekam kalte Füße und
und wandte  sich an die Polizei.  Ob sich die unzähligen  Kinder auf den perversen Fotos
ebenfalls an die Gesetzeshüter wenden konnten? Gut, das steht auf einem anderen Blatt
Papier.

Jedenfalls wurde das Einbrechertrio geschnappt und zu Haftstrafen von drei bis zu zehn
Jahren verurteilt. Das ist auch gut so,  denn so wurde den Ostblockbanden die Botschaft
vermittelt, dass sich Kriminaltourismus in Österreich nicht auszahlt.

Seit 12 Jahren kriminell, aber unbescholten

Aber nun  zurück zum  perversen Uni-Professor.  Auf dessen  Notebook fand  die Polizei
sage und schreibe  50.000 (!)  Dateien mit kinderpornografischem Inhalt,  die er seit dem
Jahr 1999 gesammelt hatte. Vergangenen Freitag mußte sich der perverse Professor vor
Gericht verantworten.

In Anbetracht der Urteile gegen die Einbrecher hatte wohl jedermann(frau) erwartet, dass
der Grazer Akademiker eine dementsprechende Strafe ausfasst. Er war zwar noch unbe-

scholten,  aber der Zeitraum seiner kriminellen Taten erstreckte sich immerhin über zwölf
Jahre.  Also Unbescholtenheit  kann auch bedeuten,  lediglich nicht  erwischt  worden zu
sein.

Der  Anwalt  des  Pädophilen  verteidigte die  kriminelle  Perversion  des  Angeklagten  mit

einem sexuellen  Kindheitstrauma.  „Es gibt niemanden,  der es mehr bedauert“, beteuerte
der Uni-Professor gegenüber der Richterin Julia Riffl. Da können wir aber locker dagegen
halten,  denn die  bedauernswerten Kinder haben sich für die perversen Aufnahmen wohl
kaum freiwillig zur Verfügung gestellt.

Das Urteil gleicht einer Verhöhung der Opfer

Das  Geschäft  mit dem  Tausch und  Handel von  pädophilem Material  ist in  den vergang-
enen fünf Jahren um  150 Prozent gewachsen.  Die Zahl der  pädophilen Bilder im Internet
ist um 400 Prozent  gestiegen.  Erschreckend ist zudem,  dass rund 3000 Kinder alleine im
Jahr 2008 Opfer dieses Geschäfts geworden sind und die Tendenz in den darauffolgenden
Jahren immer weiter angestiegen ist.

Im Angesicht  der obig  angeführten Tatsachen  war das  verhängte Urteil  von 8.000,- Euro
Geldstrafe  und  einer  Haftstrafe  von 4 Monaten bedingt,  wie  ein  Schlag  ins  Gesicht der
Opfer,  auch  wenn  sich  der  Angeklagte in  therapeutischer Behandlung  befindet,  wie  er

selbst angab.

Erstaunlich ist auch die Tatsache, dass pädophile Akademiker bei Gericht mit Glaceehand-
schuhe angefasst werden. Wie ein roter Faden ziehen sich diese erstaunlich milden Urteile
durch die jüngeren Geschichte der österreichischen Justiz.

Sind Pädophile keine geistig abnorme Rechtsbrecher?

Pädophile sind für uns geistig abnorme Rechtsbrecher. Es ist abnormal, wenn sich jemand
an kinderpornografischen  Bildern oder Filmen ergötzt.  Zudem ist  der Sprung zum Kinder-
schänder sehr minimal. Unserer Meinung nach ist Pädophilie auch nicht therapierbar.

Weniger Verständnis hat die österreichische Gerichtbarkeit mit Justizrebellen, auch wenn
diese  Akademiker  sind.  Dies beweist  der Fall  Mag. Herwig Baumgartner,  dessen Aus-

drucksweise  zugegebener  Weise nicht  der feinen  englischen Art entspricht.  Als  Vater-
rechtsaktivist  fasste er  wegen versuchten Widerstand gegen  die  Staatsgewalt  und ver-
suchter Nötigung,  vier Jahre unbedingte Haft aus.  Beide Delikte wurden nicht vollendet
und blieben beim Versuch.

Zudem wurde  er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.  Okay,
wenn die  Beschimpfung von  Richter(innen) und  das unbefugte Filmen in Amtsräumen
eine derartige Einweisung rechtfertigen fragen wir uns, warum sich der perverse Grazer

Universitätsprofessor nicht die Zelle mit Herwig Baumgartner teilt.

Aber vielleicht kommt noch jemand auf die perverse Idee zu behaupten, dass Pädophi-

lie eigentlich völlig normal ist.  Immerhin handelte sich Elisabeth Sabaditsch-Wolff eine
gerichtliche Verurteilung  ein weil sie  behauptete:  „Mohammed habe gern mit Kindern
ein bisschen was gehabt.“ 
Im Beitrag  „Sex mit kleinen Mädchen“  können Sie  den ge-
samten Inhalt des Artikels lesen.

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2011-05-22
 

Feigenblatt WWF


Unsere Meinung über den WWF ist kein Geheimnis

Wegen seiner  auffällig intensiven Bestrebungen  zur Errichtung  des Nationalparks March-
Thaya-Auen,  war die Umwelt- und Tierschutzorganisation WWF  ins Visier von ERSTAUN-
LICH geraten.  Offenbar lag  den Umwelt- und  Tierschützern  nicht  besonders daran,   das
Leben von Wildtieren zu schützen, sondern war kommerzielles Denken der Grund ihrer Be-
strebungen.

Dieses  Online-Magazin  deckte die  Geschäfte des  WWF  auf  und publizierte  das streng

gehütete Geheimnis  der Eigenjagden  in Österreich.  Mittlerweile hat  auch die betroffene
Bevölkerung die  wahren Absichten  der Naturschutztruppe erkannt und auch kommunale
Politiker distanzieren sich vom Nationalpark March-Thaya-Auen mit dem WWF. In der Zu-
sammenfassung „WWF-TRAILER“ haben Sie einen gesamten Überblick über unsere Bei-
träge und Recherchen zu dieser Umwelt- und Tierschutzorganisation.

Wir haben  auch kein  Hehl daraus  gemacht,  dass wir den WWF für ein Feigenblatt der ob-

eren  Zehntausend  halten.  Unter dem  Natur- und  Tierschutzgedanken  soll  das  gemeine
Volk daran gehindert werden,  die Geschäfte und Hobbys der High Society zu stören. Diese
elitäre  Schicht  will dem  gemeinen Fußvolk  klar machen  wie  die  Natur ausgebeutet wird,
dabei sind es ausgerechnet sie selbst , welche diesen Planeten als Selbstbedienungsladen
betrachten.

Da gerade  diese Personen  kaum Glaubwürdigkeit finden,  bedienen sie  sich einer  Natur-

und Tierschutzorganisation, welche sie selbst mitbegründet haben. In einer Sonntagslaune
oder aus  Überheblichkeit  (wir wissen es nicht)  gibt der  WWF-Österreich in einer heutigen
Presseaussendung zu,  wer sich unter den Mitbegründern der Organisation befindet.

Zitat aus der WWF-Aussendung

Zu Beginn  war der  WWF eine sehr elitäre Organisation von Milliardären, gekrönten Häup-
tern, internationalen Stars und Industriekapitänen. Manche von ihnen waren Großwildjäger
wie die  Gründungsmitglieder Prinz Philip, Gemahl der britischen Königin Elizabeth II. oder
Prinz Bernhard  von den Niederlanden,  der sogar WWF-Präsident wurde. Auch unterstütz-
ten zahlreiche  Großindustrielle wie  Luc Hoffmann  seit Jahrzehnten den Kampf des WWF
zum Artenschutz. Die kommerzielle Großwildjagd, so wie sie heute betrieben wird, ist eine
der größten  Gefahren für Arten wie den Tiger. Daher setzen wir uns intensiv dagegen ein.

Damit steht fest, dass wichtige Gründungsmitglieder der Natur- und Tierschutzorganisation
WWF selbst  Großwildjäger waren  bzw. noch sind.  Das wäre ungefähr vergleichbar, wenn
Kinderschänder an  der Gründung  eines Kindergartens  beteiligt sind und einer davon so-

gar Vorstand wird.

Interessant ist auch die Aussage:  „Die kommerzielle Großwildjagd, so wie sie heute betrie-

ben wird, ist eine der größten Gefahren für Arten wie den Tiger. Daher setzen wir uns inten-
siv dagegen ein“. Aus diesem Satz lässt sich ableiten, dass es dem WWF nur um den Tiger
geht und  alle anderen  Großwild-Tierarten  weiterhin abgeschossen werden können.  Ist ja
auch klar, denn die Großwildjagd fährt nämlich erhebliche Gewinne ein.

Wenn am WWF berechtigte Kritik geübt wird, beginnt diese Naturschutztruppe zu jammern
und spielt auf beleidigt, wie folgendes Zitat aus der Presseaussendung beweist.

Zitat aus der WWF-Aussendung

Die tendenziösen  und einseitigen  Ausssagen im  aktuellen Profil  der kommenden Woche
weist der  WWF schärfstens  zurück.  Der WWF  ist kein  „intriganter Eliteclub“  sondern eine
Organisation, die ihre Kontakte zu Politik und Wirtschaft nutzt um diesen Planeten ein Stück
besser zu machen.

Obwohl das Nachrichtenmagazin Profil nicht unbedingt zur Lieblingslektüre von ERSTAUN-

LICH zählt,  müssen wir  hier zustimmen.  Möglicherweise ist  das Wort „intrigant“ nicht ganz
zutreffend und sollte durch „präpotent“ ersetzt werden. Für uns ist der WWF eine Lobbyisten
-Organisation,  bei der  finanzielle Motive weit vor dem Natur- und Tierschutzgedanken ran-
gieren.  Diese Gedanken kommen offenbar nur dann zum Tragen, wenn sie den Interessen
der oberen Zehntausend nicht abträglich sind.

Wenn Sie  Lust und  Liebe verspühren  die gesamte  Presseaussendung des  WWF lesen,

welche  dieser  zum  50-jährigen  Bestehen  aussendete,  dann  klicken  Sie bitte   H I E R
Diese  Presseerklärung  sollte  wohl  eine Art  Selbstbeweihräucherung  werden,  die aber
gründlich in die Hose gegangen ist.

*****

2011-04-10
 

Sex mit kleinen Mädchen


Aischa bint Abi Bakr

Aischa bint Abi Bakr war die dritte und jüngste der neun Frauen des islamischen Propheten
Mohammed  und  wurde als Tochter  des Geschäftsmanns  und späteren  Kalifen Abu Bakr
geboren.   Abu Bakr stammte  wie Mohammed  aus dem damals vorherrschenden Stamm
der  Quraisch.  Sie ist als Mohammeds  Lieblingsfrau bekannt geworden.  Die in der Hadith-
Literatur erhaltenen und ihr zugeschriebenen Aussagen bilden eine wichtige Grundlage zur
Erforschung der islamischen Frühzeit.
Den  islamischen  Überlieferungen  zufolge  war  Aischa  beim  Eheschließungsvertrag  mit
Mohammed sechs und beim Vollzug der Ehe neun Jahre alt.Der Historiker Muhammad ibn
Saʿd († 845 in Bagdad) überliefert in seinem Klassenbuch die eigene Aussage von Aischa,
die gesagt haben soll: „Der Gesandte Gottes heiratete mich im Monat Schawwal im zehn-
ten Jahr der Prophetie, vor der Auswanderung als ich sechs Jahre alt war.
Der Gesandte Gottes wanderte aus und kam in Medina am Montag den 12. Rabī  al-awwal
an und veranstaltete  mit mir die Hochzeit im Monat  Schawwal,  acht Monate nach seinem
Auszug  aus Medina.  Die Ehe  vollzog  er mit  mir als ich neun Jahre  alt war.“  Anderen Be-
richten  zufolge,  ebenfalls als  Aussagen von Aischa überliefert,  war sie bei dem Eheschließ-
ungsvertrag nicht sechs, sondern sieben Jahre alt. In den kanonischen Hadithsammlungen,
bei Buchārī, Muslim ibn al- Haddschādsch und anderen, sind beide Überlieferungsvarianten
dokumentiert.

Versuch einer emotionslosen Analyse

Der Inhalt der drei obigen Absätze ist nicht unserer Fantasie entsprungen, sondern stammt
aus dem weltweit anerkannten Internet-Lexikon „Wikipedia“.  Demnach heiratete Mohammed
ein Mädchen im Alter von 6 bzw. 7 Jahren. Als sie 9 Jahre alt war, vollzog der erwachsene
Mann mit dem Kind den Geschlechtsverkehr.
Wir werden in diesem Beitrag versuchen, die Pädophilie-Vorwürfe gegen den Gründer des
Islams,  welche mittlerweile von einigen Politiker(innen) getätigt wurden,  emotionslos und
nüchtern zu analysieren.

Mohammed war laut Richterin nicht pädophil

In einem am Montag getätigten Urteil, gegen die Vortragende des Freiheitlichen Bildungs-
instituts,  Elisabeth Sabaditsch-Wolff,  argumentierte die Richterin,  Bettina Neubauer,  in
ihrer Urteilsbegründung dahingehend, dass Pädophilie nur die sexuelle Orientierung ganz
oder überwiegend hin zu minderjährigen Kindern sei. (Quelle: APA-OTS)
Die Islam-Expertin, Sabaditsch-Wolff, hatte im Zuge von islamkritischen Äußerungen, den
„relativ großen Frauenverschleiß“  und  „Mohammed habe  gern mit  Kindern ein bisschen
was gehabt“ durchklingen lassen.
Für die Richterin wurde dem Religionsstifter damit „der sachlich völlig ungerechtfertigte der
Vorwurf der Pädophilie“ gemacht…. (Zitatquelle: derStandard.at)
Screen: derStandard.at
Der Vorwurf der Pädophilie treffe aber nicht zu, da der Gründer des Islams auch mit erwach-
senen Frauen geschlechtlich verkehrte.  Sabaditsch-Wolff  wurde zu 480,- Euro  Geldstrafe,
wegen „Herabwürdigung religiöser Lehren“ verurteilt.
Offenbar bezog die verhandelnde Richterin ihr Wissen ebenfalls aus dem Internet-Lexikon
„Wikipedia“ . Denn dort sind als Voraussetzung der Pädophilie folgende Punkte vermerkt:
A) Das sexuelle Interesse gilt Kindern, die sich vor der Pubertät im Sinne der Geschlechts-
reifung befinden. B) Das sexuelle Interesse ist dabei primär,  das heißt ausschließlich bzw.
überwiegend und ursprünglich auf Kinder ausgerichtet. C) Das sexuelle Interesse ist zeit-
lich überdauernd.

Strafgesetzbuch § 206 StGB

Da  werden  die  Pädophilen nun aufjubeln,  denn folgt  man der  Urteilsbegründung der
Richterin im  Sabaditsch-Wolff – Prozess,  bräuchten diese  neben ihren geschlechtlichen
Aktivitäten mit Kindern, zusätzlich nur mit erwachsenen Frauen geschlechtlich verkehren
und  wären  somit straffrei.  Sie müssten  aber  darauf achten,  dass  sich  ihre  sexuellen
Handlungen mit Kindern,  zu denen  mit   erwachsenen Frauen  in einem ausgewogenen
Verhältnis befinden.
Dass das  kompletter Unsinn ist, sagt uns natürlich das Strafgesetzbuch.  Im § 206 StGB
ist der Tatbestand zweifelsfrei geregelt.  Würde Mohammed mit seiner damaligen Lebens-
weise, in unserem jetzigen Rechtssystem leben, wäre er nach diesem zu verurteilen.
Screen: jusline.at

Urteilsbegründung für uns nicht nachvollziehbar

Für uns stellt  sich die Frage,  wo die  Richterin  bei der Äußerung  „Mohammed habe gern
mit Kindern ein bisschen was gehabt“ eine Herabwürdigung religiöser Lehren sah. Die Aus-
sage „relativ großen Frauenverschleiß“ ist bei neun Frauen nicht ganz unberechtigt.
Folgt man der Urteilsbegründung der Richterin, Bettina Neubauer, dürfte ein erwachsener
Mann  in unserem  bestehenden Rechtssystem  nicht als  Pädophiler  bezeichnet  werden,
wenn er das gleiche Verhalten wie Mohammed an den Tag legen würde. Mit einem müsste
der  gute  Mann  allerdings  rechnen,  nämlich  mit  einer strafrechtlichen  Verurteilung  als
Kinderschänder.
*****
2011-02-17
 

Kinderschänder will Schadenersatz


Beschlagnahme von Festplatten

Bei  Dr. Christoph B.,  fand im  Zuge eines  Strafverfahrens  wegen Verdachts  des sexuellen
Missbrauchs eines Unmündigen, eine Hausdurchsuchung statt. Dabei wurden ein Notebook,
Fototaschen samt  Farbfotos und  zwei Alben mit Aktfotos, ein PC und mehrere Kuverts mit
Lichtbildern, unter denen sich auch Nacktaufnahmen befanden, sichergestellt.
Die  Computer wurden nach Ausbau, der insgesamt 3 Festplatten, dem Dr. B. wieder aus-
gehändigt.  Zwei der Festplatten waren  physikalisch beschädigt und  die Dritte beinhaltete
Bilddateien, von denen Ausdrucke angefertigt und dem Strafakt beigefügt wurden.

Rechtskräftige Verurteilung

Dr. B. wurde vom LG Korneuburg wegen mehrerer Verbrechen des sexuellen Missbrauchs
von Unmündigen nach § 207 Abs. 1 StGB, mehrerer Vergehen des sexuellen Missbrauchs
von Jugendlichen  nach § 207b  Abs. 3 StGB  und mehrerer  Vergehen  nach § 27 Abs. 1
und Abs. 2 Z 1 SMG schuldig erkannt.
Die von ihm  eingebrachte Berufung  war nicht von Erfolg  gekrönt und somit erwuchs das
Urteil gegen  Dr. Christoph B.  in Rechtskraft.  Wie es  bei  derartigen Verhandlungen  Usus
ist, wurde er auch befragt, ob er die sichergestellten Gegenstände wieder ausgefolgt haben
möchte.  Wie von einem  Kinderschänder nicht anders zu erwarten, bejahte er diese Frage.
Denn in  diesen Kreisen  dürften Festplatten  mit dementsprechenden  Inhalt,  sowohl einen
finanziellen, als auch einen ideellen Wert darstellen.

Festplatte wurde vernichtet

Nun  passierte am  LG Korneuburg ein kleiner Fauxpas.  Leider verabsäumte das Gericht,
einen Bescheid zur  Einziehung und Vernichtung  der intakten  Festplatte zu veranlassen.
Offenbar hatte niemand mit der Chuzpe des Dr. B. gerechnet. Die beiden defekten Hard
Disk bekam er wieder ausgehändigt.
Jene Festplatte, die in Ordnung war und auf der sich dementsprechendes Bildmaterial
befand, wurde vernichtet. Dieser Vorgang entspricht auch dem logischen  Menschen-
verstand.  Kein Richter käme  auch auf  die Idee  einem Bankräuber  seine Waffe oder
einem Drogendealer seinen Stoff wieder auszuhändigen.
(Symbolfoto)
Festplatte mit Kinderporno-Bilder wurde amtlich vernichtet

Kinderschänder beruft sich auf seine Rechte

Den Formalfehler des  LG Korneuburg macht sich  Dr. Christoph B.  zu Nutze und klagte
beim Oberste Gerichtshof (OGH), da seiner Meinung nach das Grundrecht auf Eigentum
vom Strafgericht missachtet worden war.  Wer nun glaubt, dass die Klage des verurteil-
ten Kinderschänders abgewiesen wurde, der befindet sich schwer im Irrtum.

Der  Oberste  Gerichtshof gab  Dr. Christoph B.  recht und  erkannte  darauf,  dass das
Grundrecht auf Eigentum verletzt wurde. Unter diesem LINK können Sie das OGH-Urteil
downloaden.

Kostenersatz durchaus möglich

Mit diesem OGH-Urteil hat  Dr. B. nun die Möglichkeit,  ein Amtshaftungsklage  gegen die
Republik Österreich anzustrengen.  Sollte er dieses  Verfahren gewinnen,  wobei uns das
nach dem OGH-Spruch nicht wundern würde, müsste die Republik ein Kostenersatz für
die vernichtete Festplatte leisten.
In diesem Fall würde nur noch die Frage offen bleiben,  wären nur die Kosten für die Fest-
platte zu erstatten, oder müsste der Staat (Steuerzahler) auch den Wiederbeschaffungs-
wert der Kinderporno-Bilder bezahlen?
*****

2011-02-15
 

Höchststrafe für Helmut Elsner

 

Elsner wird im Gefängnis sterben

Sie werden alles daran setzen, dass Elsner im Gefängnis verreckt.  Einzige Chance für den
Ex-Banker wäre,  wenn er an Alzheimer  erkrankt und alles vergessen würde.  Ansonsten
wird es für den ehemaligen  Bawag-Boss nur einen Weg aus der Haftanstalt geben.  Und
zwar mit den Füßen voraus in einem Sarg.
Der  obige  Absatz waren die  Schlusssätze unseres  Beitrags  „Die unendliche Geschichte“
Damit hat sich wieder einmal unsere Vorahnung bestätigt. Zwar hat der Oberste Gerichts-
hof (OGH) der Nichtigkeitsbeschwerde des Ex-Bawag-Bosses gegen seine erstinstanzliche
Verurteilung teilweise stattgegeben, aber wer glaubte dass Elsner heimgeht, war auf dem
Holzweg.

Lebenslang für Betrug

Für Helmut Elsner hat sich nichts geändert, denn er wurde in der heutigen  OGH-Ver-
handlung zu zehn Jahren Freiheitsstrafe und somit zur vorgesehenen Höchststrafe ver-
urteilt.  Der ehemalige  Bawag-Chef ist unbestritten kein  Sympathieträger und ist sicher
auch nicht unschuldig.
Allerdings war  Elsner Ersttäter und seine Tat ein Eigentumsdelikt,  bei dem körperlich nie-
mand zu Schaden kam. Erstaunlich ist ebenfalls, dass es keine Berücksichtung fand, dass
eine Strafe dem  Lebensalter angepasst sein muss. 10 Jahre Haft  für einen 74-Jährigen
wegen Untreue und Betrug,  gleicht einer lebenslangen Haftstrafe.  Selbst wenn zugegeb-
ener  Weise  die Schadenshöhe  enorm hoch war,  ist eine  derartige  Strafhöhe nicht ge-
rechtfertigt.
Auch  kann er das Ding  unmöglich allein  durchgezogen haben,  wobei es  erstaunlich ist,
dass gegen  alle anderen  Mitangeklagten die Urteile wegen  Verfahrensfehler  aufgehoben
wurden und diese auf freien Fuß sind. Zwar müssen die Prozesse wiederholt werden, aber
wir sind uns absolut sicher, dass es ausschließlich bedingte Haftstrafen geben wird.

Für wen ist Elsner so gefährlich?

Jeder  erstmalige  Kinderschänder wäre schon längst aus  der Haft entlassen worden. Elsner
ist jedoch für so manche  Damen und Herren aus der hohen Politik  weitaus gefährlicher als
ein Gewalttäter, denn er weiß mit Sicherheit Dinge die in der politischen Landschaft ein Erd-
beben auslösen würde.
Helmut Elsner  ist ein Steher und hat  offensichtlich  nicht vor an  Alzheimer zu  erkranken.
Wir sind uns auch sicher, dass er über Beweismaterial verfügt, welches belegt an wen Gelder
und in welcher Höhe geflossen sind. Auch sind Parteienfinanzierungen nicht ausgeschlossen.
Der Ex-Banker  ist ein hoch intelligenter Mann,  allerdings dürfte er in der  mehrjährigen Haft
bereits paranoide Züge  angenommen haben  und traut niemanden mehr.  Daher ist es ihm
nur mehr persönlich möglich, dieses Beweismaterial aus seinem Versteck zu holen, um es zu
veröffentlichen.
Das  wissen auch  die zum  Teil hochrangigen Nutznießer  der veruntreuten  Bawag-Gelder.
Unserer  Meinung nach haben  diese alles daran gesetzt,  dass ein  Helmut Elsner nie wieder
das Licht der Freiheit erblickt. Theoretisch könnte er im Jahr 2013 mit der Halbstrafe entlas-
sen werden, falls er dieses Jahr überhaupt erlebt.
Sollte  Elsner,  der sicherlich  auf Rache sinnt,  sich bis zu diesem  Zeitpunkt nicht mit seinen
ehemaligen Nutznießern und jetzigen Gegnern geeinigt haben, wird er auch 2013 nicht aus
der Haft entlassen werden.

Die Justizministerin ist stolz

Erstaunlich sind einige Aussagen der Justizministerin Claudia Bandion-Ortner.  Sie meinte zur
Entscheidung  des OGH:  „Darauf können wir mit Recht stolz sein.“  Auf was sie  bei diesem
politischen Schauprozess stolz sein will, wird vermutlich ihr Geheimnis  bleiben.
Auch  sei sie  entsetzt,  dass die unabhängige  Rechtsprechung  mit Parteipolitik  vermengt
werde. Wenn diese Aussage nicht so traurig wäre, könnte man direkt darüber lachen. War
es gerade doch die Justizministerin, welche zu dieser Optik erheblich beitrug.
Jedenfalls hat  Österreich  bewiesen,  dass es keinen Vergleich  mit Ländern wie  China oder
Russland  zu scheuen  braucht,  wenn es um politische  Schauprozesse geht.  Mit den Tier-
schützer- und Väterrechtsaktivsten-Prozess und der Causa „Elsner“, wurde dies eindrucks-
voll unter Beweis gestellt.
*****

2010-12-23
 

Kinderschänder an den Pranger


Internet-Pranger gefordert

Der FPK-Mann Kurt Scheuch, lässt heute mit einer interessanten Meldung aufhorchen. Er ist
der Meinung, dass die Daten von verurteilten und aus der Haft entlassenen Kinderschändern
in einer öffentlich zugängigen Datenbank abzuspeichern wären.

Auf diese Daten soll jederman(frau) via Internet zugreifen können, denn die Bürger haben
ein Anrecht zu erfahren, welche tickenden Zeitbomben in ihrer Nachbarschaft leben. Auch
wenn ERSTAUNLICH nicht unbedingt zum Fanklub von Scheuch gehört, unterstützen wir

dieses Anliegen voll und gehen sogar noch einen Schritt weiter.

KIPO-Konsumenten sind verhinderte Kinderschänder

Wir sind der Meinung, dass bereits eine bedingte Verurteilung eines Kinderschänders für den
Eintrag in eine solche  Datenbank reichen muß.  Auch müßten  Daten von  Konsumenten, die
kinderpornografisches Material sichten oder auf ihren Rechnern downloaden, in ein solches
Internet-Register eingetragen werden, sofern sie dafür strafrechtlich verurteilt wurden.

Konsumenten von Kinderpornografie sind für uns nichts anderes, als verhinderte Kinderschän-

der.  In Ermangelung einer  Gelegenheit zum sexuellen Kindesmissbrauch,  sehen sie sich er-
satzweise kinderpornografische Filme oder Bilder an.

Kein Recht auf Anonymität

Solche perverse und abartige Mitmenschen haben kein Recht in der Anonymität zu leben und
im Schutz dieser, möglicherweise ihre nächste Tat zu planen. Diese Worte mögen hart erschei-
nen, sind aber durch die hohen  Rückfallsquoten von  Kinderschändern und KIPO-Konsumen-
ten durchaus gerechtfertigt.

Nun werden sicher wieder linkslinke Gutmenschen aufschreien und uns für unseren Standpunkt
verurteilen. Wie können wir es nur wagen, den Abschaum der Menschheit am Pranger sehen zu
wollen?

Bedenkt man dass Personen  für viel läppischere Dinge, wie zum Beispiel Insolvenzen oder
Konkurse unter http://www.edikte.justiz.gv.at am Internet-Pranger stehen, so wäre eine solche

Maßnahme für jene Personen, die sich an Kindern vergreifen oder an KIPO-Material ergötzen
mit Sicherheit eher gerechtfertigt.

*****

2010-08-10
 

Wer wird vor Elsner beschützt?


15. Enthaftungsantrag

Heute wurde der mittlerweile 15. Enthaftungsantrag des ehemalige BAWAG-Generaldirektors
Helmut Elsner abgelehnt. Der Mann ist laut ärztlichen Gutachten schwer krank und auf Grund
seines Alters und der inzwischen mehr als 3-jährig andauernden Untersuchungshaft, bestehen
auch für uns keine Zweifel, dass dem nicht so ist.

Der Mann ist uns weder sympathisch, noch halten wir ihn für unschuldig. Mit seinem damali-

gen Verhalten, indem er in seiner Villa in Südfrankreich den Todkranken mimte und vermut-
lich darauf wartete, dass über die BAWAG-Affäre Gras wachsen würde, hat er wahrscheinlich
geglaubt über dem Gesetz zu stehen.

Auch sein präpotentes Verhalten während der Gerichtsverhandlung brachten ihm sicherlich
keine Pluspunkte bei der Justiz ein. Dazu kam noch das Faktum, dass er zur falschen Zeit
am falschen Ort war.

Bauernopfer

Es war Wahlkampfzeit und die SPÖ hatte alle Hände voll zu tun, von Skandalen und Miss-
ständen abzulenken. Also wurde Helmut Elsner einfach ein Bauernopfer der SPÖ, auf dass
sich Wolfgang Schüssel samt Anhang dankbar stürzte.

Die damalige Richterin Claudia Bandion-Ortner, die nach der Urteilverkündung ganz zu-
fällig zur Justizministern avancierte, verdonnerte den Ex-Banker zu 9 1/2 Jahre Haft.
Der Mann berief gegen das Urteil und sitzt nun bereits über 3 Jahre in Untersuchungs-
haft.

Kein einziger Helfer sitzt ein

Ein Kuriosum am Rande ist, dass kein einziger seiner Komplizen, gegen die ebenfalls
Freiheitsstrafen verhängt wurden, zur Zeit in Haft ist. Bedenkt man dass bei uns „Mörder
wegen Haftunfähigkeit“ vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen werden, stellt sich schon
die berechtigte Frage warum Elsner noch einsitzt.

Die offizielle Begründung des Straflandesgerichts besteht darin, dass bei Helmut Elsner
Fluchtgefahr bestünde. Um ein solches Bedenken zu zerstreuen, könnte man den Ex-Ban-

ker mit einer elektronischen Fußfessel versehen. Wenn dieser nun tatsächlich einen Flucht-
versuch wagen würde, wäre die U-Haft ohne jede weitere Diskusion gerechtfertigt.

Bananenrepublik?

Von sehr vielen Menschen kommt bereits der Vorwurf, dass das Verhalten gegenüber dem
Ex-Banker einer Bananenrepublik gleicht und mit einem demokratischen Rechtsstaat sehr
wenig zu tun hat.

Das mit der Bananenrepublik glauben wir nicht, sondern denken dass das Verhalten gegen
Elsner bewusst an den Tag gelegt wird. Dies begründen wir mit folgender Theorie.  Wir sind

uns absolut sicher, dass der Ex-BAWAG-Generaldirektor das 1,8 Mrd. Euro-Ding nicht alleine
durchgezogen haben kann.

Wer waren die prominenten Mittäter?

Für die Durchführung eines solchen Coups benötigte er sicher prominente Unterstützung
von höchster Stelle. Seine Kumpanen wie Flöttl und Co haben sicher nicht dazugezählt,
sondern waren lediglich Handlanger und Dienstboten von Helmut Elsner.

Wir sind uns auch absolut sicher, dass Elsner irgendwo Beweise über die Beteiligung
dieser prominenten Mittäter und Nutznießer aufbewahrt. Seine überraschende Ausliefer-
ung und anschließende Inhaftierung dürften ihn daran gehindert haben, diese an sich
zu nehmen.

Oder er hat dieses Beweismaterial als Rückversicherung aufbewahrt und kommt nun wegen
seines eingeschränkten Bewegungsradius nicht zu diesem Material. Nun könnte er ja seine
Gattin beauftragen, dieses Beweismaterial beispielsweise der Presse zu übergeben.

Ist Elsner schon paranoid?

Auch dazu haben wir eine Theorie, warum er dies nicht tut. Abgesehen davon, dass Elsner
in der Haft inzwischen möglicherweise leicht paranoid geworden ist, dürfte sein Vertrauen
in seine Ehefrau nicht so stark sein. Diese wohnt mit einem Einkommen von 600,- Euro
immerhin noch in einem Penthouse.

Nun braucht man nur eins und eins zusammenzählen um festzustellen, dass Frau Elsner
von irgendwo finanzielle Unterstützung erhalten muss. Möglicherweise will sich der Ex-

Banker nicht an diesen Unterstützer verkaufen. Natürlich bestünde auch die Möglichkeit,
dass Elsner seine Frau nicht in Gefahr bringen will.

Wem ist daran gelegen, dass Elsner im Gefängnis verrottet?

Und nun kommt wieder die Fußfessel ins Spiel. Mit dieser könnte sich Elsner doch wesen-
tlich freier bewegen und hätte die Möglichkeit seine Rückversicherung aus dem Versteck
zu holen. Das wollen die prominenten Nutznießer des BAWAG-Coups natürlich nicht und
dürften ihren Einfluß bei der Justiz geltend machen.

Also bleibt die U-Haft für Helmut Elsner in der Hoffnung aufrecht, dass dieser doch end-
lich ein biologisches Ende nehmen möge. Damit gleicht dieses Urteil einer lebenslangen
Haft, wenn nicht sogar einem Todesurteil.

Mörder und Kinderschänder auf freien Fuß

In Österreich werden Mörder frühzeitig entlassen und Kinderschänder oder sonstig pädofiles
Gesindel muß keinen einzigen Tag einsitzen. Einen Mann der wegen Untreue und Betrug
sowie Bilanzfälschung verurteilt wurde im Gefängnis verrotten zu lassen, entbehrt jeglicher
Grundlage eines demokratischen Rechtsstaates.

Wie bereits erwähnt war Elsner einfach zur falschen Zeit am falschen Ort. Dies lässt sich

auch ganz einwandfrei beweisen. Schickt doch Finanzminister Josef Pröll 2,3 Mrd Euro
nach Griechenland, obwohl Politiker dieses Landes die selben Delikte wie Elsner began-
gen hatten.

*****

2010-06-10
  

Klosterschwuchteln


Rustikales Vokabular

Nun das der Tiroler FPÖ-Nationalratsabgeordnete Werner Königshofer eher zu den rusti-
kaleren Zeitgenossen gehört, zumindest was sein zeitweiliges Vokabular  betrifft, ist sicher
unbestritten.

Vor zwei Monaten hatte er den Grünen Landtagsabgeordneten Gebi Mair, der so ganz neben-
bei auf der Schwulen-Kontaktbörse „Gay-Romeo“ unter  Angaben seiner sexuellen Vorlieben
posiert, als „Landtagsschwuchtel“ bezeichnet.
 
(Fotoquelle: http://www.gayromeo.com/)

Der Lack ist ab

Auch unbestritten ist die Tatsache, dass in jüngster Zeit immer mehr Missbrauchsfälle in der
katholischen Kirche zu Tage gekommen sind. Irgendeinem Umstand ist es zu verdanken,
dass die pädofilen Neigungen etlicher Kirchenmänner nicht mehr zu verheimlichen waren.

Will Schönborn ablenken?

Just zu diesem Zeitpunkt hat ein Oberhirte der katholischen Kirche, nämlich der Kardinal
Christoph Schönborn nichts besseres zu tun, als sich in den BP-Wahlkampf einzumischen.
Als hätte der Kardinal nichts anderes zu tun, attackiert er die FPÖ-Kanditatin Rosenkranz,
anstatt sich um die Aufklärung der zahlreichen Missbrauchsfälle an Kinder zu kümmern.
Erstens hat sich die Kirche nicht in die Politik des Landes einzumischen und zweitens
sollte Schönborn lieber nachdenken, wie er etliche pädofile Kirchenmänner in den Griff
bekommt, um weitere Missbrauchsfälle zu verhindern.

Zwar nicht die feine englische Art, aber durchaus verständlich

Wie Eingangs erwähnt, ist die Ausdrucksweise des rustikalen Tirolers Königshofer zeit-
weilig etwas deftig, aber in diesem Fall für jeden Menschen mit normalen sexuellen
Neigungen verständlich.

Wenn er klerikale Kinderschänder als Klosterschwuchteln“ tituliert, können wir beim
besten Willen keine Beleidigung in dieser Aussage orten. Auch die Bezeichnung „warme
Brüder“ ist eher ein Adelsprädikat, als eine Beleidigung für Perverslinge die sich an klei-
nen Knaben vergehen.
Sicher ist die etwas rustikale und direkte Ausdrucksweise von Königshofer nicht jeder-
manns Sache, aber eine allgemein begreiflich, erregte Gemütbewegung ist dem FPÖ-
Abgeordneten zuzubilligen, wenn es um den sexuellen Missbrauch von  Kindern geht.

Warum reicht es Grosz entgültig?

Da erstaunt es uns doch, dass der BZÖ-Chef und Menschenrechtssprecher Abg. Gerald
Grosz, diese Aussagen als Schande für die politische Auseinandersetzung des Landes
wertet. Er meint weiters,  dass solche Personen  (Königshofer Anm. der Red.) in den
Verantwortungsfunktionen der Republik nichts verloren hätten.
Erstaunlicherweise  verliert Grosz in seiner „APA-OTS Aussendung“ kein Wort darüber,
dass pädofile Perverslinge nichts in den Reihen derjenigen verloren haben, welche die
Verantwortung für die Erziehung und das Wohl von Kindern über haben.

Kehrtwendung am Stand bei den Grünen

Aber der Reigen der Erstaunlichkeiten dreht sich munter weiter. Auch die Grünen, welche
die Kampagne „Es gibt keinen Gott“ so massivst unterstützt haben und für eine strikte
Trennung zwischen Staat und Kirche eintreten, melden sich in dieser Causa zu Wort.
Die Klubobfrau der Grünen im NÖ Landtag Madeleine Petrovic meint, dass es dem Kardinal
Schönborn hoch anzurechnen sei, dass er klare Worte zur politischen Hygiene in unserem
Land gefunden hat.

Spielt oder ist Petrovic ahnungslos?

Vielleicht ist es  Frau Petrovic nicht bekannt, dass Schönborn ein Vertreter der Kirche ist und
sich mit dieser politischen Aussage in die Angelegenheiten des Staates einmischt. Aus ihrer
Sicht meint sie weiters, dass die Aussendung von  Könighofer sicherlich unzählige Österrei-
cherinnen und Österreicher vor den Kopf gestoßen habe.

Mischen Sie sich unters Volk, Frau Petrovic

Dieser Meinung können wir uns nicht anschließen. Frau und Herr Österreicher mit normalen
sexuellen Neigungen, haben für Kinderschänder nämlich noch viel ärgere Bezeichnungen,
als jene die Königshofer getätigt hat.
Und sollte Frau Petrovic an unserer Aussage zweifeln, braucht sie sich nur unters gemeine
Volk zu mischen und sich ein wenig umhören. Denn die wahre Volksmeinung wird sie in
ihrem Grünen Klub und goldenen Käfig nämlich nie erfahren.

*****

2010-03-09
  

Der Tod der Meinungsfreiheit

 

Gesetzesnovelle

Unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung, bereitet das Justizministerium eine
der wohl  erstaunlichsten Gesetzesnovellen vor. Sollte der Absatz 2 dieses Paragraphen
tatsächlich im Strafgesetzbuch seinen Niederschlag finden, ist der erste Schritt zurück in
stalinistische Zeiten vollzogen.

119/ME XXIV. GP – Ministerialentwurf – Gesetzestext
§ 283. (1) Wer öffentlich zu Gewalt oder Hass oder auf eine Weise, die geeignet ist, die
öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer sonstigen feindseligen Handlung gegen eine
nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder der Weltan-
schauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen
Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung
definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe wegen des-
sen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich eine der in Abs. 1 bezeichneten Gruppen in einer
die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.“
B. Dieser Artikel tritt mit XX. XXXX 2010 in Kraft.

Gewalt ist abzulehnen

Der ersten Absatz dieses Paragraphen ist für jeden zivilisierten Menschen nachvollziehbar.
Um seine Meinung zu propagieren sollte niemanden das Recht zustehen, dies mit einem
Aufruf zur Gewalt zu tun. Auch die Verbreitung von Hassreden die geeignet sind die öffent-
liche Ordnung zu gefährden, sind kein adäquates Mittel zur Meinungsäußerung.

Es lebe Stalin

Der zweite Absatz des  § 283, würde eher in die ehemalige stalinistische Sowjetunion oder
ins kommunistische China passen. Ein derartiger Text ist einer Demokratie nicht würdig.
Mit einer geeigneten Interpretation dieses Gesetzestextes, ist die Meinungsfreiheit in Öster-
reich gestorben.

Was heißt „beschimpft“ oder „verächtlich machen“. Eine Kritik wird nie eine Lobeshymne
auf einen Zustand oder eine Person sein. Kritik kann immer subjektiv als Beschimpfung oder
Verächtlichmachung empfunden werden.

Objektivität unmöglich

Während z.B. ein Einbruch immer ein Einbruch bleiben wird, kann eine Verächtlichmachung
nicht objektiv beurteilt werden. Ist der Richter derselben Meinung wie der Beschuldigte, wird
es ganz anders aussehen, als wenn dieser gegenteiliger Meinung ist.

Nehmen wir ein praktisches Beispiel. Herr YX lehnt Homosexualität ab. Er findet es abartig,
wenn sexuelle Handlungen unter  Männer stattfinden. Dies ist seine Meinung und die tut er
auch kund. Macht er damit Schwule verächtlich oder nicht?

Ist der Richter selbst homosexuell, darf der Delinquent mit einer Verurteilung rechnen. Lehnt
der Richter Homosexualität ab, wird es sicherlich ein Freispruch. Mit diesem Beispiel wollen
wir demonstrieren, dass es hier kein objektives Urteil geben kann.

Freibrief für Kinderschänder

Bleiben wir bei sexuellen Ausrichtungen und Neigungen unter denen auch die Pädophilie
fällt. Jeder der sich nun über diese perversen Menschen abfällig äußert, würde sich nach
§ 283 Absatz 2 strafbar machen. Das kann wohl nicht der Sinn eines Gesetzes sein.

Diese Beispiele würden sich endlos fortsetzen lassen. Ob nun klerikale Einrichtungen
kritisiert werden, etc., etc. Selbst Redewendungen wie: „Die hausen wie die Zigeu-
ner“ wären auf einmal strafbar.

Politische Gegner und Kritiker einsperren

Den größten Vorteil allerdings würden die jeweiligen Machthaber aus diesem Paragraphen
ziehen. Jede politische Kritik die nicht im Sinne der jeweiligen Regierung ist, würde sofort
mit einer Strafanzeige geahndet.

Mit einem dem jeweiligen Regime zugeneigten Staatsanwalt und Richter, würden politische
Gegner oder Kritiker, zur Zeit bis zu zwei Jahre hinter Gitter verschwinden.  Wenn es dem-
entsprechend viele Anzeigen gibt, kann es natürlich durchaus möglich sein, den Strafrahmen
nach Belieben zu erhöhen, um „Unbelehrbare“ eines Besseren zu belehren.
 
Während in totalitären Staaten Menschen auf die Strasse gehen und auch im Gefängnis
landen um solche Gesetze abzuschaffen, bemüht man sich in der demokratischen Republik
Österreich, ein solches Gesetz einzuführen.

*****

2010-01-28
  

Todesurteil?


Keine Menschenrechte für Straftäter?

Menschenrechte sollten auch bei Rechtsbrechern nicht mit den Füßen getreten werden.
Dies geschieht zur Zeit ganz offensichtlich inmitten des Rechtsstaates Österreich. Der zur
Zeit prominenteste Häftling Österreichs, Helmut Elsner sitzt bereits seit fast drei Jahre in
U-Haft.

Kinderschänder haben es besser

Nicht das wir besonderes Mitleid mit dem Ex-Banker Elsner haben, aber dessen Gesund-
heitszustand dürfte sich tatsächlich in einem katastrophalen Zustand befinden. Der Mann
hat niemanden umgebracht und auch keine Kinder mißbraucht. Kinderschänder kommen
bei uns wesentlich günstiger davon.

Warum keine Fußfessel?

Nicht ganz unberechtigt ist der Vorwurf von Elsners Gattin und seinem Anwalt, ob man es
darauf anlege, dass er in der Haft verstirbt. Der Mann ist mittlerweile 74 Jahre alt, schwer
krank und pleite. Was spricht dagegen wenn er mit einer „Fußfessel“ versehen, in Haus-
arrest geschickt wird? Davonlaufen wird er wohl kaum mehr können.

Pechvogel Elsner

Helmut Elsner, für den natürlich die Unschuldsvermutung gilt, hatte einfach nur Pech.
Mitten im Wahlkampf flog der Bawag-Skandal auf und war natürlich sofort hochexplosive
Munition. Von allen Politiker die mit ihm einige Tage vorher noch zu Mittag gegessen haben,
oder sonstige Kontakte pflegten, wurde er wie eine heisse Kartoffel fallen gelassen.

Der naive Banker

Man muss Herrn Elsner eine gewisse Naivität zusprechen, wenn er geglaubt hat, dass er
durch diese Herrschaft Deckung finden würde. Schon Bismarck sagte, dass man sich in der
Politik hohe Stiefeln anziehen müsse. Der Mann war mit dieser Aussage seiner Zeit weit
voraus.

Wenn man den durch Elsner angeblich verursachten Schaden von 1,8 Milliarden Euro be-

trachtet und ihn mit heutigen Verlusten von Banken vergleicht, deren Verspekulation der
„Wirtschaftskrise“ zugeschrieben wurde, nimmt sich die von Elsner angeblich verur-
sachte Schadenssumme, eher wie ein Ladendiebstahl aus.

Unterstützung statt Gefängnis

Wäre der Skandal nicht mitten im Wahlkampf aufgeflogen, wäre er sicherlich nicht in einer
Gefängniszelle gelandet, sondern  mit dem Finanzminister am runden Tisch gesessen und
hätte um eine staatliche Unterstützung für „seine“ angeschlagene Bank gefeilscht.

Auch sollte nicht unerwähnt bleiben, dass eine Vertuschung des Bawagskandals fast ge-

lungen wäre, wenn nicht die zur Bilanzschönung aufgezogene Kredithochschaubahn der
amerikanischen Refco entgleist wäre.

Wie schnellebig die heutige Zeit ist wird dadurch bewiesen, dass sich heute über Milliarden-
spekulationsverluste niemand mehr besonders aufregt und auch keinen Richter auf den Plan
rufen.

  
Man darf aber gespannt sein, ob bei der Hypo-Adria auch mit den selben Maßstäben gemes-
sen werden wird. Wir glauben eher nicht, denn es läuft zur Zeit kein Wahlkampf zur National-
ratswahl.

Profilierer und Streber

Das war in der Wahlkampfzeit etwas anders. Herr Dr. Schüssel wollte sich unbedingt als Ret-
ter der BAWAG profilieren und eröfnete auch demonstrativ unter Blitzlichtgewitter, ein Spar-
buch bei dieser.

Auch war schnell eine Richterin gefunden, der nach höheren Ämtern zumute war. Es wäre

interessant, ob Frau Dr. Bandion-Ortner heute den selben „Ehrgeiz“ an den Tag legen
würde, wenn kein Ministerposten in Aussicht wäre.

Also wie gesagt, Elsner hatte einfach nur Pech. Erstaunlich ist nur warum er den Mund hält,
denn alleine kann er dieses Ding nicht durchgezogen haben. Eventuelle Mittäter werden

aber sicherlich voller Sehnsucht den Tod für den Ex-Banker herbeisehnen. Man weiß ja nie,
ob dieser vielleicht doch noch zu plaudern beginnt.

*****

  
2009-12-11
  

Die Dummschwätzer

 

Keine Neuigkeiten in der Spendenaffäre

Wir haben sich bereits einigemale mit der angeblichen Spendenaffäre beim Verein
„Engel auf Pfoten“ befasst. Schreiber eines anonmyen Webblog werfen dem Geschäfts-
führer Roland Komuczky massiven Betrug vor.

Anfänglich wurden wir aus den Vorwürfen dieser anonymen Schreiber nicht wirklich schlau

und luden daher R. Komuczky zweimal zu einem Interview ein. Aus diesen und dem Fehlen
von angeblichen Beweisen, die von den Blogschreibern zwar immer wieder angekündigt,
aber nie erbracht wurden, konnten wir uns keinen richtigen Reim aus der ganzen Angelegen
-heit machen.

Neutralität ist Mittäterschaft

Wir stellten in unseren Beiträgen klar, dass für uns die Unschuldsvermutung gilt, solange
nicht das Gegenteil erwiesen ist. Prompt wurden wir von diesen anonymen Blogschreibern
als Mittäter angeprangert.

Persönlicher Rachefeldzug

Nachdem wir die Beiträge auf dieser, inzwischen zum Dummschwätzer-Blog mutierten
Webseite verfolgten, verdichtete sich bei uns der Verdacht, dass die ganze Angelegen-
heit eher ein persönlicher Rachefeldzug ist, als zur Aufdeckung eines Spendenskandals
dienen sollte.

Gute Connection

Das hat sich auch im Laufe der letzten Zeit einwandfrei bewiesen. Da werden dem
R. Komuczky beste Verbindungen zur Polizei und Justiz angedichtet und das als Tat-
sache gewertet, dass er als Betrüger noch nicht im Gefängnis sitzt.

Da müßte dieser zumindest ein ranghoher Politiker sein, um so ein Privileg geniessen

zu können und das ist er bei Leibe nicht.  Auch ist uns der Widerspruch den einer dieser
Blogschreiber angibt nicht klar.

Widerspruch

Einerseits soll Komuczky in einer 30m2 Wohnung hausen, während er sich anderseits
aus Spendengeldern einen Ferrari gekauft hat. Das passt irgendwie nicht zusammen.
Was diese Dummschwätzer noch nicht beachtet haben ist, dass der Kauf von Luxusautos
vom Verkäufer dem Finanzamt gemeldet werden muss.
 

Finanz überprüft penibel

Selbst wenn dies nicht geschehen ist, hat die Finanzbehörde längts Kenntis davon, denn
Wirbel darum wurde in der Zwischenzeit dementsprechend veranstaltet. Bei der Finanz
muss dann sehr wohl nachgewiesen werden, woher man das Geld für ein derartiges Auto
hat.

Als Rechtfertigung gab Komuczky an, dass er  das Fahrzeug aus einer Versicherungssumme,

die ihm auf Grund eines Kunstfehler erstattet wurde, gekauft habe. Alle Zweifler können mit
absoluter Sicherheit davon ausgehen, das dies von der Finanzbehörde sicherlich genaues-
tens überprüft wurde.

Aber vielleicht kommt jetzt noch so ein Dummschwätzer auf die Idee, dass ja Komuczky

neben seinen hervorragenden Verbindung zur Polizei und Justiz, noch einen guten Draht
zur Finanz hat, um sich der Strafverfolgung entziehen zu können.

Hasstiraden

Nicht nur der Geschäftsführer des Blindenvereines kommt auf diesem Dummschwätzer-
blog schlecht weg, sondern auch alle anderen Personen, die keine Front gegen ihn be-
ziehen. Wir haben einige Beispiele herausgesucht.

Aber auch Familienangehörige und Personen die mit ihm überhaupt nichts zu tun
haben, werden auf dieser letztklassigen Webseite unter Beschuss genommen.

Auf der Gehaltsliste

Der Herausgeber dieses Magazins und ein gewisser Mag. Herwig Baumgartner, der mit
Komuczky absolut nichts zu tun hat, stehen angeblich auf dessen Gehaltsliste.
Dazu möchten wir anmerken, dass sich Herr Roland Kommuczky den Herausgeber von
ERSTAUNLICH nicht leisten könnte.

Kriminelle Polizeibeamtin

Die Schwägerin von ihm, Karin Komuczky wird als kokainsüchtige Kriminelle bezeichnet.
Die Dame ist eine integere Beamtin der BPD Wien und befindet sich zur Zeit in Karenz.
Sinnigerweise bezeichnend für diesen Blog wird das Neugeborene, als „frisch geworf-
ener Scheisser“ bezeichnet.

Treuhänder sind auch Betrüger

Die Kammer der Wirtschafttreuhänder, die für die Vergabe des „Spendegütesiegels“
veranwortlich sind, werden als krimineller Verein tituliert, weil für dieses Siegel ein gewis-
ser Geldbetrag zu entrichten ist.

Versuchte Nötigung

Den ehemalige Pressesprecher der FPÖ Thomas Edtmeier, versucht man mit Drohungen
und Unterstellungen zu nötigen. Wenn er nicht aussagt, dass Komuczky ein Betrüger ist,
sei er ein Lügner und Komplize. Man versichert ihm, dass dies sicherlich nicht vorteilhaft,
für seine weitere Karriere sei.

Kinderschänder

Dem stv. Prior des Ritterorden Hl. St. Georg, Walter Deles wird unterstellt, dass er bzw.
sein Orden Kinderschänder beschützen. Da war wohl der Wunsch, Vater des Gedankens
beim Administrator dieser sonderbaren Webseite.

Webseite am absoluten Niveautiefpunkt

So und so ähnlich geht es auf dieser Webseite zu. Wir haben hier nur einige  Beispiele
herausgesucht. Als Zeichen ihrer Intelligenz, werden zu den schwachsinnigen und obs-
zönen  Texten noch skurille Fotomontagen veröffentlicht, die einem normalen Menschen
nicht einmal ein müdes Lächeln entlocken.

Grund für aussertourlichen Beitrag

An und für sich wollten wir erst in dieser Sache wieder berichten, wenn es behördliche
Ergebnisse gibt, die eine Schuld oder Unschuld von R. Komuczky beweisen.

Der Grund für diesen Beitrag ist, dass wir die absurden Anschuldigungen gegen die

genannten Personen nicht unbeantwortet im Raum stehen lassen wollten.

Auf jeden Fall hat sich dieser Dummschwätzerblog mit seiner diffamierenden und
beleidigenden Berichterstattung, soferne man dies überhaupt so nennen kann, ins
Abseits gestellt. Jedes letztklassige Schundheft hat mehr Niveau.

Stauni

  
2009-08-02
  

Gott gibt es doch !

 

Der Fanklub

Was hat die FPÖ Politikerin Susanne Winter, was der wichtigste Oppositionspolitiker
unseres Landes Herr Westenthaler nicht hat.
Sie hat einen eigenen Fanklub unter   http://www.pi-news.net

  „Willkommen meine treuen Fans !“

Foto Quelle: www.news.at

Spendenaktion

Einen solchen Fanklub sollte der BZÖ Mann und ewiges Justizopfer vielleicht auch
gründen.

„Wo sind eigentliche meine Fans geblieben ?“

Foto Quelle: www.news.at

Aber zurück zum eigentlichen Thema. In der heutigen Online-Ausgabe der Presse
ist zu lesen, das man auf dem o.a.  islamkritischen Onlineportal ein Spendenkonto für
Susanne Winter eingerichtet hat um für ihre Geldstrafe zu sammeln.

Dies dürfte eine „Zeitungsente“ sein, denn trotz intensivster Nachschau konnten wir

nichts derartiges finden. Ja, beim Geld hört sich die Freundschaft bekanntlich auf.

Winters Rechtsverständnis

Die FPÖ-Politikerin hatte im Grazer Gemeinderatswahlkampf 2008 unter anderem den
Propheten Mohammed als „Kinderschänder im heutigen Rechtsverständnis“ bezeichnet,
der den Koran im Rahmen epileptischer Anfälle geschrieben habe.

Dafür wurde sie im Jänner 2009 wegen Herabwürdigung religiöser Lehren und Verhetzung

zu drei Monaten bedingter Haft und 24.000 Euro Geldstrafe verurteilt.
Dieses Urteil gegen das Winter berief, wurde im Juni 2009 vom Oberlandesgericht Graz
bestätigt.

Gibt es Gott doch ?

Eigentlich müssten alle Atheisten, egal welchem Lager sie angehören, nach dieser Urteils-
verkündung laut aufgeschrien haben. Denn vielleicht hat Susanne Winter auch nur nach-
folgendes Plakat zu wörtlich genommen

Eine der unsinnigsten Werbeaktionen


Schlussfolgerung

Möglicherweise war ihr Gedankengang folgender. Es gibt keinen Gott, daher erübrigt sich
auch ein Prophet, Messias oder sonstiger Gesandte und wem es nicht gibt, den kann man
nicht beleidigen. Wenn keine Beleidigung vorhanden ist, gibt es auch keine Herabwürdigung
und keine Verhetzung.

Das ist natürlich absoluter Schwachsinn, Susanne Winter wurde völlig rechtens verurteilt,

zeigt aber auf, wie unsinnig die Werbeaktion „Es gibt keinen Gott“ ist.

Stauni

  
2009-06-26
  

Inhalts-Ende

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