Stronach weiterhin auf Einkaufstour
„Ich habe sehr viel Erfahrung gesammelt. Ich habe glücklicherweise sehr viel Geld, weil es
braucht sehr viel Geld. Ich muss mir die Medien kaufen, um dass ich zur Bevölkerung komme“,
so der Austrokanadier Frank Stronach in einem kurzen Interview, welches der italienische
Fernsehsender RaiTre am vergangenen Sonntag ausstrahlte.
Dieses „kaufen der Medien“ ist seit einigen Tagen in verschiedenen österreichischen Tages-
zeitungen zu bemerken, denn das „Team Stronach“ schaltet täglich Inserate, wie zum Beispiel
in der heutigen Kronen Zeitung.
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe Seite 3 – vom 05.12.2012)
Das „Team Stronach“ will also Österreich dienen und kündigt an, nur mit ihnen unsere bäuer-
liche Struktur erhalten zu können. Neben dem abgegebenen klaren Bekenntnis zur bäuer-
lichen Landwirtschaft in Österreich und der Ankündigung diese fördern zu wollen, ist auch
folgendem Versprechen Aufmerksamkeit zu schenken: „Vor allem möchte ich bäuerliche
Familienbetriebe fördern.“
Wie kann man am besten die Bauern unseres Landes fördern? Dazu meinen wir, dass dies
dadurch möglich ist, wenn man ihnen ihre Waren zu fairen Preisen abkauft. Auch der Export
von bäuerlichen Erzeugnissen wäre eine hervorragende Möglichkeit, die bäuerlichen Betriebe
zu fördern.
Das scheint Herr Stronach jedoch anders zu sehen. Dies schließen wir aus einem kleinen
Beitrag in der selben Zeitung auf Seite 6.
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 05.12.2012)
Stronach dient sich selbst
Stronach plant also in Florida und Kanada eine Steakhaus-Kette, mit erhofften 100 Filialen zu
eröffnen. Da hätte er doch gleich eine hervorragende Gelegenheit Österreich zu dienen und
gleichzeitig unsere bäuerlichen Betriebe zu fördern. Er müsste nur seine Steakhaus-Filialen
mit dem qualitativ hochwertigem Rindfleisch aus der Alpenrepublik beliefern.
Allerdings steht im offenbar nicht der Sinn danach, denn das Fleisch wird aus seiner eigenen
(280 km2 – riesigen) Rinderfarm in Florida angeliefert werden. Also wird es zumindest in
diesem Fall kein „Dienen“ eines Frank Stronach geben.
Pardon, wir korrigieren – der Austrokanadier dient sich im Steakhaus-Geschäft selbst. Und
abschließend einen kleinen Rat an ihn. Er möge doch den Hausverstand wieder an die
Lebensmittelkette BILLA zurückgeben, denn dort wirkt dieser glaubhafter.
*****
2012-12-05
Gott sei Dank hat die Welt keine anderen Sorgen
Den Sinn oder Unsinn des Vorhabens von Felix Baumgartner aus 36 Kilometer Höhe
mit einem Fallschirm aus einem Ballon abzuspringen und beim Sprung zur Erde die Schall-
mauer zu durchbrechen, wollen nicht kommentieren. Der Mann ist Extremsportler und
es ist zu hoffen, dass er weiß was er tut, denn immerhin wird er eine Spitzengeschwindig-
keit von rund 1.200 km/h erreichen.
Jedenfalls langweilen uns die Medien mit diesem Spektakel weiterhin, nachdem der
gestrige Ballonstart wegen ungünstiger Witterungsverhältnisse abgesagt wurde und der
der Sprung voraussichtlich am kommenden Sonntag stattfinden wird.
Den Vogel in der Berichterstattung schoss die Gratis-Zeitung „HEUTE“ in ihrem gestrigen
Beitrag über Baumgartner ab. Sie widmete ihm satte drei Seiten (inkl. Titelblatt).
Bei 11.000 km/h nützt auch kein Glück mehr
Screens: Tageszeitung HEUTE (Printausgabe vom 09.10.12)
Die Tageszeitung „HEUTE“ recherchierte doch tatsächlich, dass Felix Baumgartner mehr als
fünf Minuten lang im freien Fall mit 11.000 km/h unterwegs sein wird. Sollte dem tatsächlich
so sein, wird der Extremsportler keinen Fallschirm sondern bestenfalls eine Urne benötigen,
denn er wird einfach verglühen.
Jetzt verstehen wir auch den Kaufpreis der U-Bahn Zeitung von sage und schreibe 0,0 Euro.
Denn Qualitätsjournalismus und genaue Recherche hat eben ihren Preis.
*****
2012-10-10
Political Correctness ist das Gegenteil von Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeit bedeutet vor allem Ehrlichkeit – und Political Correctness ist nicht nachhaltig.
Im Gegenteil: sie ändert sich ständig – wie die Mode. Und auch nicht ehrlich – sonst würde
man sie nämlich gar nicht brauchen.
Denn fast definitionsgemäß bedeutet ja „politisch korrekt“, dass man Dinge nicht beim
Namen nennen darf, dass man sie nicht beschreiben darf wie sie wirklich sind, sondern
dass man beschönigen (bzw. etwas anderes schlechtreden) muss.
Meistens wird dabei sogar gerade das Wesentliche verschwiegen, also genau das, was
manche – aus welchen Gründen auch immer – an einer Sache stört. Doch auf dieser Täusch-
ung beruht leider die Weltanschauung vieler Parteien, der meisten Medien, vieler Wissen-
schaftler – und unzähliger Pädagogen und Kulturschaffenden.
Was natürlich dazu führt, dass die Verzerrungen und Umdeutungen immer weitere Verbreit-
ung finden, bis sie fast für normal gefunden werden. Die Lüge wird sozusagen langsam
aber sicher direkt in die Sprache eingebaut.
Einfach zu sagen, was ist, wäre die größte Revolution
Es gäbe derzeit also kaum eine größere Revolution, als einfach die Dinge beim Namen zu
nennen – so, wie sie eben sind. Sachlich, nüchtern – aber ohne Beleidigungen, unnötige
Aggressionen oder Bezichtigungen. Im Grunde entstünde so eine viel menschlichere
Atmosphäre, ein weit konstruktiveres Klima. Aber viele – und vor allem die sogenannten
Gutmenschen – würden ihre Feindbilder verlieren an denen sie so hängen um sich glaub-
lich profilieren zu können.
Für uns bedeutet Political Correctness die Lüge im Reinformat. Deshalb haben wir auf
www.erstaunlich.at immer das Kind beim Namen genannt und werden das auch weiterhin
tun. Gelegentliche Unkenrufe oder Vorwürfe, dass wir uns deswegen nicht „politisch kor-
rekt“ verhalten, nehmen wir dafür gerne in Kauf.
*****
2012-08-04
Weiterhin mediales Interesse
Nach den Beiträgen von ORF und Kronen Zeitung berichten nun auch die Tageszeitungen
„KURIER“ und „HEUTE“ von den unhaltbaren Zuständen entlang des Grenzflusses March.
KURIER (27.07.12)
HEUTE (27.07.12)
Wir bedanken uns bei allen Medien für ihre Berichterstattungen und bei allen engagierten
Politiker(innen), die sich dieses Themas angenommen haben. Damit bleibt nur zu hoffen,
dass die Polizei dem kriminellen Treiben der slowakischen Einbrecherbanden ein schnelles
Ende bereitet.
*****
2012-07-27
Wien Energie macht sich Sorgen um Kunden,
allerdings nicht im eigenen Tätigkeitsbereich
Mit nachfolgendem Schreiben reagiert Wien Energie auf unseren Beitrag „Horror-
Rechnung bei Wien-Energie“.
Sehr geehrtes Redaktionsteam,
wir danken für die Möglichkeit einer Stellungnahme. Gerne legen wir Ihnen unsere Sicht-
weise zu diesem Fall dar.
Vorab eine wichtige Anmerkung zur Aufbereitung dieses Falls in Ihrem Forum. Wir finden
es bedenklich, dass Sie die Daten unseres Kunden für jeden frei ersichtlich platzierten. Im
Sinne unseres Kunden bitten wir Sie, die Daten einzuschwärzen. Wir haben dazu auch be-
reits mit unserem Kunden gesprochen.
Wir möchten festhalten, dass es sich nicht um Strom sondern um Gas handelt. Wien Ener-
gie ist gesetzlich verpflichtet die verbrauchten Energiemengen von Kubikmeter (m³) in Kilo-
wattstunden (kWh) umzurechnen.
Das Vertragsverhältnis mit dem Kunden besteht seit dem 03.06.2011. Am 27.09.2011 fand
der Zählertausch bei Gas statt. Bis dahin wurde ein Verbrauch von 39 m³ (413 kWh) gemes-
sen. Bis zur (Kunden) Ablesung am 06.07.2012 verzeichnete Wien Energie einen Verbrauch
von 1.367 m³ (14.490 kWh). In diesem Zeitraum ist der komplette Winterverbrauch enthalten.
Aus den bisherigen Informationen entnehmen wir, dass sich die Wohnung in einem Altbau
befindet. Unsere Erfahrungen zeigten, dass die Beheizung von Altbauwohnungen (hohe Räume,
kein Dämmschutz, eventuell alte Fenster, etc.) mit einem hohen Energieaufwand verbunden ist.
Die Witterung in der Winter- und Übergangszeit beeinflusst das Verbrauchsverhalten der Kun-
den. Für Wien Energie ist das Nutzungsverhalten des Kunden (Temperatureinstellung, wie
lange ist Heizung in Betrieb) nicht nachvollziehbar.
Zwischenzeitlich gab es Kontaktaufnahmen mit unserem Kunden. Einen Ablesefehler am
06.07.2012 schließt er aus. Er vermutet, dass der Zählerstand bei Tausch falsch sein könnte.
Beim Zählertausch gab es keinen Ablesefehler. Das Messgerät wurde bei der Voradresse mit
einem Zählerstand von -17.520- abmontiert. Der Zählerstand bei der Montage betrug -17.523-.
Vor der Montage wurde das Messgerät überprüft. Daher die Differenz von 3 m³.
Wir boten unserem Kunden eine Überprüfung vor Ort durch den Gasnetzbetreiber an. Die
Forderung aus der Jahresabrechnung wird nicht abgebucht. Unser Kunde vereinbarte die
Bezahlung der Forderung in mehreren Monatsraten. Für den Eindruck einer unzureichenden
Betreuung entschuldigen wir uns bei unserem Kunden.
Beste Grüße,
Ilona M.
Wien Energie GmbH
Unternehmenskommunikation
Thomas-Klestil-Platz 14
A-1030 Wien
Stellungnahme der Redaktion
Sehr geehrte Frau Ilona M.
Sehr geehrte Damen und Herren!
Vorerst bedanken wir uns für die rasche Stellungnahme seitens von Wien Energie. Allerdings
möchten wir zu Ihrem 1. Absatz wie folgt ausführen. Ihr Kunde und unser Leser erteilte uns
eine schriftliche Genehmigung zur Veröffentlichung seiner Daten. Daher ist unsere Vorgangs-
weise in keiner Weise bedenklich. Wenn Sie sich derart viele Sorgen um Ihre Kunden
machen würden, was Ihre Abrechnungen und Ihr Service betrifft, würde es nicht so viele Be-
schwerden über Wien Energie geben.
Bedenklich finden wir etwas anderes. Und zwar, dass es immer wieder zwischen Kund(innen)
und Ihrem Unternehmen massive Probleme mit Wien Energie- Abrechnungen gibt. Wir sind ja
nicht die Ersten die darüber berichten, sondern dies ist auch in den „großen“ Medien nachzu-
lesen.
Wir finden bedenklich, dass Ihre Abrechnungen von schwer bis gar nicht nachvollziehbar sind.
Und schlussendlich finden wir es bedenklich, dass in Ihrem Callcenter Mitarbeiter(innen) be-
schäftigt werden, deren einzige Aufgabe es offenbar ist Kund(innen) mit Beschwerden abzu-
wimmeln. Diesbezüglich haben auch schon wir Erfahrungen mit Ihrem Unternehmen gesam-
melt.
Aber sei wie es sei, wir können nur hoffen, dass wir mit unserem Beitrag dem Herrn Dragan
Kracanovic behilflich sein konnten. In diesem Sinne zeichnen wir
mit freundlichen Grüßen
Die Redaktion von
www.erstaunlich.at
2012-07-25
Problem mit richtigem Datum
Nicht nur der gemeindenahe Telekabelanbieter UPC scheint Schwierigkeiten mit dem
richtigen Datum zu haben, sondern dies dürfte eine neue Krankheit bei der Gemeinde
Wien sein. Heute ist der 30. Juni 2012 und auf der gemeindeeigenen Webseite der Bundes-
hauptstadt scheint schon das morgige Datum auf.
Screen: wien.gv.at
Schwerpunktaktion auf der Donauinsel
Über diese Erstaunlichkeit sind wir „gestolpert“ als wir in Sachen Donauinsel recherchierten.
Wie die Stadt Wien in einer heutigen Presseaussendung berichtet, ist auf dieser Freizeitanlage
das Service-Angebot für Besucher(innen) enorm. Offenbar fällt unter dem Begriff „Service-
Angebot“ die Kontrollen der Spieregeln durch Polizei, Inselservice und Waste Watcher, die
nun im Rahmen einer Schwerpunktaktion durchgezogen werden.
Denn dieses Service wird in der heutigen Presseaussendung in den höchsten Tönen ange-
priesen. Wie öfters in den Medien berichtet wurde, kam es auf der Donauinsel zu Gewalt-
taten durch Migrant(innen). Allerdings berichteten die systemgetreuen Medien erst dann,
wenn es nicht mehr zu verheimlichen war. Beispielsweise wenn im Zuge der Gewaltaus-
schreitungen Kinder ins Wasser geworfen oder gemeindeeigenes Sicherheitspersonal ver-
prügelt wurde.
Die Gewalttaten durch Migrant(innen) finden allerdings kontinuierlich ihre Fortsetzung. Von
„kleinen“ Scharmützeln wird in den Medien gar nicht mehr berichtet. Offenbar habe etliche
dieser eingewanderten Herrschaften ein anderes Rechtsverständnis als jenes, welches in
Österreich normalerweise gepflogen wird.
Es ist eigentlich für die fehlgeschlagene Einwanderungspolitik bezeichnend, wenn der
Wiener Polizeipräsident, Gerhard Pürstl, dazu wörtlich folgendes sagt: „Die Wiener Polizei
ist auch auf der Donauinsel für die Wienerinnen und Wiener da, um die Sicherheit bei den
verschiedenen Freizeitvergnügungen zu gewährleisten“.
Wo sind nur die Zeiten geblieben, als die Wiener(innen) auf der Donauinsel ihrem Freizeit-
vergnügen frönen konnten, ohne dafür unter Polizeischutz gestellt werden zu müssen?
*****
2012-06-30
Was sind die Gründe für die Gewaltausübung?
Gewalt ausübende Migrantenkinder an Österreichs Schulen sind leider trauriger Alltag.
Ob es dabei um Bereicherungsabsicht (Handyraub, Schutzgelderpressung etc.) oder
nur um pure Lust ein anderes Kind zusammenzuschlagen geht, spielt dabei keine Rolle.
Vorfälle bei denen Migrantenkinder massive Gewalt gegen ihre Mitschüler(innen)
ausüben, werden von den verantwortlichen Politiker(innen), den Gutmenschen und den
systemtreuen Medien (die fleißig mit Inseraten gefüttert werden) stets heruntergespielt,
wenn nicht gar zur Gänze verleugnet. Zusätzlich rühmt sich die SPÖ permanent ihrer
hervorragenden Bildungspolitik, welche an Österreichs Schulen ihren Platz hat.
Was sind also die Gründe, für die – von den Linken stets geleugnete – Gewaltausübung
von Migrantenkindern an den Schulen?
Hohe Gewaltraten an Pflichtschulen sind systembedingt. Die österreichische Bildungs-
politik erzeugt Probleme, über die sich die Bildungsbürger mokieren können. Die Kinder
folgen den Verhaltensmustern ihrer Herkunft.
Die obigen (in roter Schrift gehaltenen) Sätze hat kein FPÖ-Politiker getätigt. Auch ent-
stammen sie nicht unserer Feder. Dieser Meinung ist Thomas Bulant, seines Zeichens
Vorsitzender der FSG in der Pflichtschullehrer(innen)-Gewerkschaft, anlässlich der
Präsentation der Untersuchungsergebnisse “ Gewalterfahrungen von Jugendlichen“.
FSG ist die Abkürzung für „Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter“. Zur
Sicherheit tätigten wir einen Rückruf, um nicht Opfer einer Falschmeldung zu werden.
Der Inhalt der FSG-Presseaussendung wurde uns vollinhaltlich bestätigt.
Da staunen wir aber, dass man an der SPÖ-Basis erkannt hat, dass Migrantenkinder
den Verhaltensmustern ihrer Herkunft folgen. Und ebenfalls staunen wir, dass dieselbe
Person ganz freimütig zugibt, dass es hohe Gewaltraten an den Pflichtschulen gibt,
welche systembedingt sind.
Nun, das wird den SPÖ-Granden nicht gefallen, dass da jemand aus den eigenen Reihen
vortritt und Tacheles redet. Wir denken, dass es hier ein „Köpfe-Rollen“ geben wird.
Dann wird wieder Gras über die Angelegenheit wachsen und die zugegebene Gewaltaus-
übung von Migrantenkindern, wird nur ein böser Albtraum gewesen sein.
*****
2012-06-22
LESER-ZUSENDUNG
Einmal Fundament – einmal Wahnsinn – vorgestern und gestern in ‚Heute‘ …
Beste Grüsse
Alex – ein begeisterter Leser (nicht nur von ‚Heute‘)
Anmerkung der Redaktion:
Es ist doch erstaunlich, wie sich mit Steuergeld bezahlten Inseraten die Inhalte der ach so
politisch korrekten Medien, wie zum Beispiel der Gratiszeitung „HEUTE“ ändern. Nun darf
jeder für sich, den Wahrheitsgehalt solcher Medien beurteilen.
*****
2012-06-14
Juan Carlos noch immer WWF-Ehrenpräsident
In unseren Beiträgen „Tiermörder als Ehrenpräsident beim WWF“ und „Ahnungslosigkeit
beim WWF“ haben wir über das mörderische Hobby des spanischen Königs und die danach
augenscheinlich gespielte Empörung und angebliche Ahnungslosigkeit beim WWF berichtet.
Das Auffliegen der Großwildjagd-Affäre schadete natürlich dem Spendeneinlauf der als Tier-
und Naturschutzorganisation getarnten Lobbyisten-Vereinigung. Also entschlossen sich
einige Sektionen des WWFs zu halbherzigen Rücktrittsaufforderungen, betreffend der
Ehrenpräsidentenfunktion von Juan Carlos.
Dem spanischen König gingen die Rücktrittsaufforderungen naturgemäß an seinem könig-
lichen Hinterteil vorbei, denn er ist ja nicht der einzige Großwildjäger im WWF. Er ist nach
wie vor in Amt und Würden und legt offenbar keinen gesteigerten Wert darauf, irgend-
welchen Rücktrittsaufforderungen nachzukommen.
Inzwischen dürften sich die Wogen wieder geglättet haben und die großen Medien ver-
meiden es jenes Gras abzumähen, welches in der Zwischenzeit über die Sache gewachsen
ist. Eine Kampagne gegen den WWF könnte ja dem Inseratengeschäft mit diesem abträg-
lich sein.
Welche Meinung wir über den WWF vertreten, kann in den zahlreichen Beiträgen im WWF-
Trailer nachgelesen werden. Aus diesem Grund bringen wir die erstaunlichen Vorkommnisse
beim WWF immer wieder ans Tageslicht.
Hat der WWF noch genügend Spender(innen)?
Allerdings machen wir uns ernsthafte Sorgen um den Spendeneinlauf des WWFs, denn
wenn die Gelder von ahnungslosen Spender(innen) ausbleiben, könnte dies möglicherweise
das Ende dieser selbsternannten Tier- und Naturschutzorganisation bedeuten. Daher haben
wir uns von unserem Karikaturisten nachfolgende Zeichnung anfertigen lassen.
Karikatur: Koechlin
Neue Elefanten braucht das Land!
Also liebe Spender(innen) seit weiter großzügig und unterstützt den WWF. Ihr seht, dass
die Spendengelder gut angelegt sind. Unser Spendenaufruf für den WWF ist nicht ganz un-
eigennützig, denn wir hätten über eine Erstaunlichkeit weniger zu berichten, wenn der
WWF aus Geldmangel seine Pforten schließen würde.
*****
2012-04-29
GASTAUTOREN – BEITRAG
Besetzung des AUDIMAX und des neuen Institutsgebäudes der Uni-Wien
Am Vormittag besetzten unzufriedene Studenten das Rektorat an der Hauptuni beim
Schottentor in Wien Innere Stadt. Kurz darauf wurden die Räumlichkeiten auf Anweisung
des Rektors von der Polizei geräumt.
{besps}uni{/besps}
Am Nachmittag besetzten rund 120 Studenten dann das AUDIMAX im selben Gebäude,
um wieder gegen Autonome Studiengebühren sowie der Auflösung des Bachelorstudiums
zu Demonstrieren. Die Besetzung ging wieder friedlich von statten, doch vor der Hauptuni
formierten sich nach und nach Polizeieinheiten und die Zugänge wurden gesperrt. So
konnte man zwar raus aber nicht mehr rein.
Gegen 20:00 kam es zu einer kurzen „Ringbesitzung“, welche jedoch auch gleich wieder
aufgehoben wurde, sodass die Polizei nicht Einschreiten musste. Gerade einige Autofahrer
reagierten genervt, doch da alles friedlich verlief gab es für die Polizei wie erwähnt keinen
Grund zur Intervention.
Kurz darauf machten sich rund 50 Demonstranten auf dem Weg zum neuen Institutsge-
bäude, nahe der Hauptuni. Da man auch dort eine Besetzung fürchtete, formierten sich
WEGA – Kräfte hinter dem Gebäude. Doch bevor diese zum Einsatz kamen, verließen die
Aktivisten das Gebäude und zogen zurück zum Schottentor.
Währenddessen wurde die Räumung des AUDIMAX durch die Polizei vorbereitet. Man zog
WEGA – Kräfte, Diensthundeführer und die Einsatzeinheit zusammen und umstellte die Uni
Wien. An der Rückseite des Gebäudes sammelte man sich dann zur Räumung unter Protest
von Kundgebungsteilnehmern. Vereinzelt kam es zu gegenseitigen verbalen Gefühlsaus-
brüchen, doch sonst blieb es weiterhin friedlich.
Um 21:00 Uhr begann die Polizei schrittweise mit der Räumung des Unigebäudes, wobei sie
laut Aussage eines im Gebäudebefindlichen Pressekollegen alles friedlich abging. Jedoch
wurden von der Polizei von allen Besetzern (ausgenommen dort offensichtlich tätige Presse)
die Daten samt Matrikelnummer aufgenommen.
Um 23:00 Uhr war die Räumung beendet und der reguläre Wachdienst der im übrigen mit
der Situation völlig überfordert war(!) konnte das Gebäude absperren und weiter sichern.
Die Versorgung der Demonstranten war besser als die der Polizei, die ordnungsgemäß ihren
Dienst versah. So wurden ihnen nicht wie gewöhnlich Einsatzverpflegungspakete gebracht,
sodass unzufriedene Beamte uns gegenüber ihren Unmut darüber äußerten. Einige waren
seit 6:00 Uhr im Dienst hatten grade mal wenn es hoch kam ein Frühstück im Bauch.
Einige Beamte konnten den Dienstort kurz verlassen und sich so bei einem nahe gelegenen
Fastfood-Restaurant etwas holen, doch nicht allen war das gegönnt!? Da waren die De-
monstranten besser versorgt, denn sie hatten sich Pizza bestellt, die zwar für die AUDIMAX
-Besetzer gedacht war, der Bote jedoch nicht rein gelassen wurde.
Dafür hatten die draußen befindlichen Kundgebungsteilnehmer für die langsam aus dem
Gebäude kommenden Besetzer Essen und Trinken aufgetrieben. Dieses wurde auch dank-
bar angenommen und den zahlreichen Polizisten kamen dabei „lange Zähne“ & der Bauch
knurrte. Knapp vor Mitternacht war der Spuk vorbei und es kehrte Ruhe um das Gebäude
ein! Die Polizeibeamten konnten nun auch großteils in die Rossauerkaserne einrücken und
endlich etwas zu sich nehmen.
Am Freitagmorgen war die Uni gesperrt und einige Demonstranten fanden sich ebenso
wieder ein wie auch die Polizei, aber lt. Pressekollegen blieb bis Redaktionsschluss alles ganz
friedlich.
Besetzer des Vortages beschwerten sich dabei, dass ihnen keinerlei Zeit gelassen wurde
noch genügend aufzuräumen im AUDIMAX. Sodass das Rektorat heute der Meinung war,
dass erst aufgeräumt werden müsse und auch Beschädigungen aufgenommen und repariert
werden, ehe das AUDIMAX und andere Teile der Hauptuni wieder in Betrieb gehen könnten.
Dem entgegneten die Aktivisten Pressekollegen gegenüber, dass durch sie absolut nichts
beschädigt wurde, maximal durch den Polizeieinsatz, wenn überhaupt.
Bei der Polizei äußerte man sich dazu nicht, war nur der Meinung, dass die Personaldaten von
allen deshalb aufgenommen wurden um ein Verwaltungsstrafverfahren einzuleiten wie es das
Gesetz vorschreibt. Außerdem man so auch Prüfen wollte, ob denn alles Studenten seien
und sich so zumindest teilweise rechtmäßig im Gebäude befanden.
Ein Lob an die Polizei, denn mit Presseangehörigen wurde gut zusammengearbeitet, egal von
welchem Medium, in – und außerhalb des Unigebäudes. Selbiges gilt auch großteils für die
Aktivisten, auch wenn es Misstrauen gab gegenüber den Medien.
Erich Weber
2012-04-21
Beitragsübernahme
Das Übernehmen von Beiträgen anderer Webseiten kommt bei uns nur im geringen Aus-
maß vor und überhaupt wenn diese aus dem Ausland sind, da wir uns hauptsächlich mit
österreichischen Themen beschäftigen. Nachfolgender Beitrag ist jedoch eine derartige
Erstaunlichkeit, sodass wir diesen unseren Leser(innen) zur Kenntnis bringen müssen. Es
bleibt nur zu hoffen, dass derartige Zustände in Österreich nicht um sich greifen werden.
Screen: journalistenwatch.com
Weil der Publizist Thomas Marcus Illmaier gegen Assessorin jur. Rehber Dogan, türkisch-
stämmige Bedienstete der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Nord, Agentur
für Arbeit Hamburg, Abt. Interner Service Personal, zwei begründete Dienstaufsichts-
beschwerden erhoben hat “wegen eklatanter sprachlicher Mängel in Rechts- und Ver-
waltungsdeutsch” der Dame, die in ihrer Position Prozess- und Verwaltungssachen ge-
richtsfest entscheiden soll, hat ihr Vorgesetzter Ronald Geist den Publizisten strafange-
zeigt wegen angeblich rassistischer Beleidigung, weil Illmaiers Rüge und Belehrung auch
den Verdacht auf unangemessene sprachliche Integration der Dame mit Migrationshinter-
grund streifte.
Daraufhin erhielt Thomas Illmaier vom Amtsgericht Schwarzenbek auf Betreiben der
Staatsanwaltschaft Lübeck Strafbefehl über 400,00 EUR, verbunden mit der Androh-
ung von 40 Tagen Haft, für den Fall, dass er die Geldstrafe nicht bezahlen würde.
Dagegen wurde Einspruch erhoben, so dass es nun zu der Hauptverhandlung kommt.
Antrag auf Ladung der Sachverständigen Dr. Thilo Sarrazin, Henryk M. Broder und Udo
Ulfkotte blieb ungehört; das Gericht unter Leitung der Richterin Oppeland schweigt
dazu.
Wenn wir in Deutschland so weit sind, dass Kritik an der sprachlichen Integration von
Migranten im Staatsdienst als rassistische Beleidigung gewertet und mit 40 Tagen Haft
bedroht wird, verkehren sich die Dinge ins Gegenteil der Demokratie, deren Wert sich
wesentlich durch Meinungs- und Pressefreiheit sowie die Einmischung von Bürgerrecht-
lern in die Belange von Staat und Gesellschaft bestimmt.
Falls die Medien doch noch Interesse an diesem Thema haben: Die Verhandlung findet
im Amtsgericht Schwarzenbek, Saal 1 am 16. April 2012 um 13.30 Uhr statt. (Quelle)
*****
2012-04-04
Politisch gesteuerte Skandalisierung
Wenn zwei das Gleiche tun, ist das noch lange nicht dasselbe. Dies haben wir im Beitrag
„Part oft he game“ eindrucksvoll demonstriert. Mag sein, dass der FPK-Politiker, Uwe
Scheuch, nicht unbedingt zu den Sympathieträgern dieser Republik zählt. Dies rechtfertigt
jedoch nicht wie mit ihm verfahren wurde.
Dazu zählt auch die mediale Skandalisierung und bewusste Meinungsmache in der Causa
„Hypo“, welche von Medien veranstaltet wurden, die der FPÖ – höflich ausgedrückt – nicht
gerade freundlich gesinnt sind und/oder politisch gesteuert werden.
Typisches Beispiel dafür ist, das Schweigen im Blätterwald in der Causa „Volksbank“. Da-
zu wäre zu erwähnen, dass in Österreich mehrere Banken große Probleme hatten und mit
Steuergeld vom Bankrott gerettet werden mussten. Beispielsweise erhielt die KA Finanz
4,65 Milliarden Euro. Der Volksbank wurde jüngst mit 1,05 Milliarden Euro unter die Arme
gegriffen und die eingangs erwähnte Hypo erhielt 1,55 Milliarden Euro.
In allen drei Fällen wurden unfassbare Summen an Steuergeld eingesetzt, um die eigenart-
igen Geschäfte von Bankmanagern – die sich übrigens nach wie vor mit üppigen Gehältern
in Amt und Würden befinden – zu sanieren.
Nur in der Causa Hypo findet eine jahrelange Skandalisierung statt, die ihresgleichen nicht
zu finden ist. Für halbwegs intelligente Beobachter wird somit klar, dass es bei der Skandali-
sierung rund um die Hypo-Problematik einzig und allein darum gegangen ist, der FPÖ und
der FPK einen Imageschaden zuzufügen. Die Gebrüder Scheuch musste dabei als Bauern-
opfer herhalten.
Verantwortung wird nicht hinterfragt
Die Schmuddel-Kampagne ging sogar so weit, dass sich die Finanzministerin erdreistete,
Kärnten mit Griechenland zu vergleichen. Vielleicht sollte man jetzt Maria Fekter sowie
einige Medien fragen, wer in der Volksbank und in der Kommunalkredit für die Misswirt-
schaft verantwortlich zeichnet.
Allesamt ÖVP-nahe Banker, die nach bester Manier Gewinne privatisieren und Verluste
sozialisieren. Aber über all das wird ein großer Mantel des Schweigens ausgebreitet, geht
es ja primär darum, die FPÖ anzupatzen und die rot/schwarze Regierung zu schützen.
Durch die künstliche inszenierte Schmuddel-Kampagne wurde und wird auch dem Bundes-
land Kärnten ein erheblicher Imageschaden zugefügt.
Eine solche letztklassige Behandlung und einseitig gesteuerte Berichterstattung haben sich
weder die Kärntner Bevölkerung, die FPÖ, die FPK und auch nicht Gebrüder Scheuch ver-
dient.
*****
2012-02-29
Weiß ÖVP-Bürgermeister Nagl was in seiner Stadt vor sich geht?
Vor einer Buchhandlung am Grazer Lendplatz warben vergangenen Samstag radikale Islamis-
ten um neue Mitglieder. Es handelte sich dabei um Anhänger des Salafismus, einer beson-
ders konservativen und schnell wachsenden Strömung im Islam. Mittels Broschüren und CDs
wurden vorwiegend junge Erwachsene geködert.
Die darin enthaltenen Botschaften sind durchwegs hasserfüllt: „Wir sehen hier Frauen, die
sind halb nackt auf den Straßen. Deswegen gibt es so viele Krankheiten in der westlichen
Gesellschaft.“ Zum Heiligen Krieg gehöre auch, dass man zu den Waffen greife, um den Islam
zu verteidigen. Die Scharia sei gültig für „alle Bereiche des persönlichen und gesellschaftlichen
Lebens im Alltag“.
Für die Grazer FPÖ-Nationalratsabgeordnete Susanne Winter ist die salafistische Werbeaktion
nichts Unbekanntes. „In Graz gehen die Islamisten regelmäßig auf die Straße und werben neue
Mitglieder an, etwa vor dem Hauptbahnhof. Obwohl das Bedrohungspotenzial der Gruppierung
laut deutschem und österreichischem Verfassungsschutz enorm ist, lässt sie die schwarz-grüne
Rathauskoalition ungehindert walten“, reagiert Winter mit Unverständnis auf die Genehmigung
seitens des Straßenamtes.
Beim Salafismus handle es sich um einen rückwärtsgewandten Ur-Islam, der mit Freiheit und
Demokratie nicht vereinbar sei. „Die Furkan-Moschee in der Elisabethinergasse sei steiermark-
weit eine der schlimmsten Brutstätten salafistischer Islam-Ideologie. ÖVP-Bürgermeister Nagl
weiß offenbar nicht, was in seiner Stadt vor sich geht oder scheint sich nicht ernsthaft für das
gefährliche Treiben der Islamisten in Graz zu interessieren“, vermutet Winter.
Schon im Herbst des Vorjahres berichteten die Medien von einer ähnlichen Veranstaltung.
„Bislang genießen die fundamentalistischen Hassprediger allerdings politische Schonfrist und
können mit ihren demokratiefeindlichen Parolen weiter auf Menschenfang gehen“, kritisiert
Winter. Es sei dringend geboten, das Unwesen der Salafisten in Graz zu beenden und zu ver-
hindern, dass sich ihre freiheitsfeindliche Ideologie weiter ausbreite.
*****
2012-02-25
GASTAUTOREN – BEITRAG
Opfer und Zeugen gesucht
Die FPÖ Wien hat unter der Führung von Klubobmann Johann Gudenus eine Hotline ins Leben
gerufen (0800 220 888), die helfen soll die Vorgänge in den Kinderheimen der Stadt zu klären.
So sollen Zeugen und Opfer gefunden werden um zu helfen, dass diese zu ihrem Recht kom-
men.
Da die Stadtregierung auch bis zum heutigen Tage schweigt, bleibt wohl nur so eine Aktion
um Druck auszuüben. Auch Anfragen des Österreichmagazins a n den Bürgermeister bzw.
Anfragen von betroffenen Opfern, seien es nun Kinder oder deren Eltern blieben nahezu un-
beantwortet.
Gerade die MA 11 sah sich bemüßigt ein paar belanglose Zeilen zu verfassen und diese an eine
betroffene Mutter zu senden. Doch der Bürgermeister als oberster Chef der MA 11 schweigt!
Sowohl zu den Vorgängen in den Heimen damals als auch zu den Vorgängen in den Wohnge-
meinschaften heute.
Das Österreichmagazin unterstützt die Plattform gegen Jugendamtswillkür medial. Auch weil
sich die großen Medien eher raushalten, wie die FPÖ in einem Schreiben an die Redaktion des
Österreichmagazins auch beanstandet.
Damit auch die Kinder heute Gerechtigkeit bekommen und den schwarzen Schafen bei den
Jugendämtern endlich das Handwerk gelegt wird, sind vor allem kleine Medien bemüht medial
die Themen rund um die Jugendwohlfahrt in der öffentlichen Diskussion zu halten!
Außerdem sollten die Jugendwohlfahrtsgesetze abgeschafft werden und ein Bundeseinheit-
liches Gesetz im Sinne der UN Kinderrechte sowie der Menschenrechtskonvention geschaffen
werden! Dazu eine Kontrollinstanz die alle Fälle im Vorfeld überprüft, damit die zahllosen un-
rechtmäßigen Kindesabnahmen endlich ein Ende haben!
Jugendämter werden kaum kontrolliert
Zurzeit werden die Jugendämter kaum bis nicht kontrolliert und spielen ihre Macht voll aus.
10.700 (!) Kinder und Jugendliche in Österreich konnten im vergangenen Jahr nicht bei ihren
leiblichen Eltern leben, sondern wurden bei Pflegeeltern, in Wohngemeinschaften und Kinder-
heimen untergebracht. Viele von ihnen gegen den Willen der Eltern und nur durch eine Ent-
scheidung der Jugendämter.
Nur allzu oft sind diese Entscheidungen nicht nachvollziehbar und die Standard- Begründung
„Gefahr im Verzug“ erst Recht nicht! Außerdem wird auch sehr oft als weitere Standard- Be-
gründung „sexueller Missbrauch“ von den Jugendämtern angewendet, jedoch bewiesen wird
es nur selten.
Die Gerichte richten sich meist nach den Aussagen der leitenden Sozialarbeiter sowie nicht
unbedingt vertrauenswürdiger Gutachter, die gerne auch dem Jugendamt zu Willens sind und
entsprechende Gutachten abliefern. Nicht selten sind genau diese Gutachter mit dem Jugend-
amt direkt in Verbindung zu bringen oder oft auch dem Jugendamt nahe stehenden Organi-
sationen.
Die Richter, die überlastet sind und auch oft ungenügend ausgebildet in Sachen Jugendwohl-
fahrt entscheiden dann entsprechend. Obwohl sehr oft die Beweise fehlen und / oder jede
Menge Gegenbeweise vorliegen, werden Familien zerstört, weil man sich einfach keine
eigene Meinung fassen getraut, weil die Jugendämter auch dort ihre Macht ausspielen, nicht
selten auch politisch.
Das gilt auch für die eigenen Reihen, wer nicht „spurt“ wird versetzt oder einfach gekündigt.
Viele junge Sozialpädagogen arbeiten unter enormen Druck von oben, weil sie sehen, dass
die Tatsachen andere sind als von den Vorgesetzten angegeben. Doch man wünscht, dass
die Kinder in der Wohngemeinschaft oder bei den Pflegeeltern bleiben und so müssen die
eigenen Mitarbeiter tun, was von oben angeordnet wird.
Erich Weber
2012-02-14
Sehr geehrte Leserinnen und Leser!
Wieder ist ein Jahr ins Land gegangen und dieses Online-Magazin ist nun knapp über drei
Jahre alt. Erfreulich ist, dass auch 2011 ein stetiger Leser(innen)-Zuwachs zu verzeichnen
war. Bei ERSTAUNLICH war man bemüht diesem Umstand Rechnung zu tragen und dies
mit einer dementsprechenden Berichterstattung zu quittieren. Egal ob es sich um mediale
Hilfestellungen für sozialschwache Menschen, fragwürdige Geschäfte großer Konzerne oder
um Aufdeckung politischer Skandale handelte.
Die Berichterstattungen auf ERSTAUNLICH hatten auch ihre Auswirkungen. Ob nun einer
alleinerziehenden vierfachen Mutter zu einer Gemeindewohnung verholfen wurde oder ein
Artikel eine parlamentarische Anfrage auslöste, hinterließen ERSTAUNLICH-Beiträge in
sehr vielen Fällen nachhaltige Wirkung.
Im Alleingang hätte ich das wohl alles nicht geschafft und so möchte ich mich bei meinem
Team, bei den Gastautoren und bei jenen Personen bedanken, die für dieses Online-Maga-
zinwertvolle Recherchearbeit geleistet haben. Das ERSTAUNLICH-Team hat heuer auch Zu-
wachs bekommen. Der Künstler, Hartwig Koechlin, schloss sich uns an und wird mit seinen
Karikaturen, Portraits udgl., den textlichen Inhalt so mancher zukünftiger Beiträge zeich-
nerisch verstärken.
Im Großen und Ganzen bin ich mit der Entwicklung von ERSTAUNLICH recht zufrieden,
aber wo Sonne ist gibt es auch Schatten. Wie Sie sicher bemerkt haben, gibt es seit heuer
die Rubrik „Gewerbliche Inserate“ auf ERSTAUNLICH, die jedoch verwaist blieb. Das hat
auch seinen guten Grund.
ERSTAUNLICH hat mittlerweile eine starke Webpräsenz und wird immer wieder von den
„großen Medien“ als Quelle herangezogen. Dies dürfte einer namhaften Werbeagentur im
Medienbereich aufgefallen sein. Jedenfalls trat ein Vertreter dieser Agentur an mich heran
und schlug mir vor, ERSTAUNLICH kommerziell zu vermarkten.
Also wurde eine dementsprechende Möglichkeit für gewerbliche Inserate geschaffen. Aller-
dings ließ jener Agentur-Vertreter ganz zum Schluss die Katze aus dem Sack. Nachdem
alle finanziellen Aspekte geklärt waren meinte dieser, dass man sich auf ERSTAUNLICH
in der Berichterstattung etwas zurücknehmen müsse, um potentielle Kunden nicht zu ver-
grämen.
Dieses unmoralische Angebot ging mir gegen den Strich und so verzichtete ich auf eine
Vermarktung dieses Online-Magazins. Denn ich habe nicht die Absicht mein Recht auf
freie Meinungsäußerung zu verkaufen. Dazu habe ich ERSTAUNLICH nicht ins Leben ge-
rufen.
Daher werden auf ERSTAUNLICH weiterhin gut recherchierte Erstaunlichkeiten unver-
blümt veröffentlicht und dies ohne Rücksicht auf politische oder kommerzielle Interessen.
Ich beabsichtige auch zukünftig nicht, irgendjemanden nach dem Mund zu schreiben nur
weil er/sie ein Inserat schaltet. Eine solche Gangart überlasse ich lieber den einschlägig
bekannten Medien.
Ich wünsche allen Leserinnen und Leser von ERSTAUNLICH einen guten Rutsch und ein
erfolgreiches Jahr 2012. Bitte bleiben Sie dem erstaunlichen Online-Magazin auch im
neuen Jahr treu und empfehlen Sie es weiter.
Erich Reder
2011-12-31
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Sparpaket zeigt nur Chaos in der Regierung
„Management by Chaos“, so lässt sich die heutige Vorstellung von Bundeskanzler und
Vizekanzler zum sogenannten „Sparpaket“ bezeichnen, das in Wahrheit ein massives
Belastungs- und Wohlstandsvernichtungspaket für Österreichs Mittelstand zu werden
scheint.
Täglich versuchen sich Faymann (SPÖ) und Spindelegger (ÖVP) in ihrer Plan- und
Orientierungslosigkeit, mit neuen noch bösartigeren Belastungs-, Spar- und Umschicht-
ungsideen zu übertrumpfen.
Bezeichnend ist auch, dass sich Faymann mit seinen neuen Steuerideen nur vor ein staat-
liches ORF-Team traut und die unabhängigen, kritischen Privatmedien vor der Türe
stehen lässt. Aber das ist eben die sozialistische Informationsstrategie des Kanzlers.
Die heutige Ankündigung von Maßnahmen wird nicht die letzte sein, denn dass das Chaos
in der Bundesregierung wird unverändert prolongiert werden. Die sinnvollste Einsparungs-
maßnahme wäre, wenn sich die Regierung selbst einspart und endlich den Weg für Neu-
wahlen frei macht. Denn diese Regierung wird in altbewährter Form weiterwursteln und
wohl keine vernünftigen Reformen schaffen.
*****
2011-12-27
Jahresvorausschau oder was sich 2012 alles ändert
Budget und Finanzen:
Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2012 (= Budget 2012)
Bundeshaushaltsgesetze 1986 sowie 2013 (Teile des Bundeshaftungsobergrenzengesetz).
Das Bundeshaftungsobergrenzengesetz begrenzt die Summe der vom Bund übernommenen
Haftungen auf 193,1 Milliarden Euro.
IFI-Beitragsgesetz 2011: Das zu Beginn des neuen Jahrtausends formulierte Ziel der Ver-
einten Nationen, die Armut der Menschen in den Entwicklungsländern bis 2015 zu halbieren,
macht es notwendig, die Kassen internationaler Entwicklungsorganisationen wieder aufzufül-
len.
Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989, das E-Geldgesetz 2010,
das Finalitätsgesetz, das Finanzkonglomerategesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz,
das Kapitalmarktgesetz, das Ratingagenturenvollzugsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz,
das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 und das Zahlungsdienstegesetz geändert werden.
Bundesgesetz, mit dem das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 und die Gewerbeordnung 1994
geändert werden.
Tabaksteuergesetz:
Die Steuersätze für Zigaretten, Zigarren, Zigarillos und Feinschnitttabak für selbst gedrehte
Zigaretten werden in einem zweiten Schritt ab 1. Jänner 2012 angehoben. Zigaretten, Zigarren,
Zigarillos: 42 Prozent des Kleinverkaufspreises und 35 Euro je 1.000 Stück; Feinschnitttabak:
54 Prozent des Kleinverkaufspreises, mindestens 60 Euro je Kilogramm.
Einkommenssteuergesetz:
Die derzeit befristete Übergangsregelung für die Steuerbefreiung für „Auslandsmontagen“ soll
durch eine dauerhafte Lösung ersetzt werden, wobei unter bestimmten Voraussetzungen 60
Prozent der laufenden Einkünfte bis maximal 4.200 Euro befreit werden.
Aufnahme von Feuerwehren und Umweltschutzorganisationen sowie Tierheimen in den Kreis
begünstigter Spendenempfänger und weitgehende Vereinheitlichung der Verfahren zur Erlang-
ung der Spendenbegünstigung.
Zahlungen, über die bescheidmäßig abgesprochen wird oder die aus öffentlichen Mitteln getätigt
werden, sollen immer in jenem Jahr steuerlich zu erfassen sein, für das sie zustehen bzw. für
das sie gezahlt werden.
Die Abzugsfähigkeit von verpflichtenden Beiträgen an Kirchen und Religionsgesellschaften soll
von bisher 200 Euro auf 400 Euro im Jahr erhöht werden.
Für Steuerpflichtige, die durch Ausübung der Option als unbeschränkt Steuerpflichtige behandelt
werden, soll kein Freibetragsbescheid ausgestellt werden, da nicht feststeht, ob sie für das Jahr
der Wirksamkeit des Freibetragsbescheides die Voraussetzungen für die Behandlung als unbe-
schränkt Steuerpflichtige überhaupt erfüllen.
Umsatzsteuergesetz:
Kein Übergang der Steuerschuld bei sonstigen Leistungen betreffend die Eintrittsberechtigungen
zu Veranstaltungen (Messen, Konferenzen).
Bei Lieferungen von Mobilfunkgeräten ab 5.000 Euro soll es generell zu einem Übergang der
Steuerschuld kommen.
Kommunalsteuergesetz und Familienlastenausgleichsgesetz:
Aufgrund der Neuregelung der Auslandsmontage soll auch die Regelung im Kommunalsteuer-
gesetz und Familienlastenausgleichsgesetz angepasst werden und die begünstigten Auslandsbe-
züge (Bruttobezüge) nur im Ausmaß von 60 Prozent befreit sein.
Neugründungs-Förderungsgesetz:
Neu gegründete Betriebe sind im ersten Jahr von bestimmten lohnabhängigen Abgaben für die
beschäftigten Arbeitnehmer befreit. Da jedoch häufig im ersten Jahr keine Arbeitnehmer be-
schäftigt werden, soll die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Begünstigung auf drei Jahre
ausgedehnt werden.
Der Begünstigungszeitraum soll jedoch wie bisher für maximal 12 Monate gelten. Die Frist be-
ginnt mit dem Beschäftigungsmonat des ersten Arbeitnehmers. Im zweiten und dritten Jahr nach
der Gründung gilt die Begünstigung allerdings nur noch für die ersten drei beschäftigten Arbeit-
nehmer.
Bundesabgabenordnung:
Es sollen auch Selbstbemessungsabgaben von Grundlagenbescheiden abgeleitet sein können,
z.B. bei der selbst berechneten Grunderwerbsteuer, wenn die Bemessungsgrundlage der Einheits-
wert ist. Dies ermöglicht eine bescheidmäßige Festsetzung der Abgabe, wenn nach erfolgter
Selbstberechnung der maßgebliche Einheitswertbescheid erlassen, abgeändert oder aufgehoben
wird.
Die Aussetzung der Einhebung führt dazu, dass eine Abgabengutschrift unverzinst erfolgt, wenn
sich die Abgabennachforderung im Wege einer Berufung als rechtswidrig erweist. Diesem ein-
seitigen Zinsenrisiko soll mit der Verzinsung der mit Berufung bestrittenen Abgabenbeträge – auf
Antrag – entgegen getreten werden. Voraussetzung dafür ist, dass die bestrittenen Abgaben-
beträge vor Erledigung der Berufung entrichtet werden.
Die Zinsen betragen pro Jahr zwei Prozent über dem Basiszinssatz und sind mit Bescheid festzu-
setzen. Zinsen unter 50 Euro werden nicht gutgeschrieben. Für Landes- und Gemeindeabgaben
gilt die Verzinsung von Abgabengutschriften nicht.
Kapitalerstragssteuer:
Neu (ab 1.4.2012) Betroffen sind Einkommenssteuergesetz (EStG), Körperschaftssteuergesetz
(KStG), Investmentfondsgesetz (InvFG) und Immobilieninvestmentfondsgesetz (ImmoInvFG).
Die Besteuerung von Kapitalvermögen wird neu geordnet, systematisiert und auf Substanz-
gewinne (insbesondere Veräußerungsgewinne) sowie auf Derivate ausgedehnt. Das Inkraft-
treten des neuen Kapitalbesteuerungssystems wird auf den 1. April 2012 verschoben. Dazu
gibt es Neuregelungen und Klarstellungen im EStG, KStG, InvFG und ImmoInvFG.
Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht der zweiten Art auf sämtliche Kapitaleinkünfte,
die nicht dem besonderen Steuersatz unterliegen, und auf Einkünfte, die bislang als fiktiver
Betrieb gewerblicher Art steuerpflichtig waren. Ausgenommen davon sind Zinsen aus der
Gewährung von Förderdarlehen (z.B. Wohnbauförderungsdarlehen, Darlehen zur Förderung
der Wirtschaft, u.a.).
Budgetbegleitgesetz 2012
EU-Vollstreckungsamtshilfegesetz – Umsetzung der Richtlinie vom 16. März 2010 über die
Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben
und sonstige Maßnahmen (Beitreibungsrichtlinie) durch eine Neufassung des geltenden
EG-Vollstreckungsamtshilfegesetzes.
Einkommensteuer – Mit 1. Jänner 2011 wurde der Alleinverdienerabsetzbetrag für Steuer-
pflichtige ohne Kinderbetreuungspflichten abgeschafft. Für Steuerpflichtige mit Pensions-
einkünften unter 13.100 Euro wurde als Ausgleich der Pensionistenabsetzbetrag im gleichen
Ausmaß angehoben.
Da der Bezug des Alleinverdienerabsetzbetrages mit weiteren steuerlichen Begünstigungen,
insbesondere im Bereich der Topfsonderausgaben und der außergewöhnlichen Belastungen
verknüpft ist, sollen diese Begünstigungen für jene Steuerpflichtige erhalten bleiben, die durch
den Wegfall des Alleinverdienerabsetzbetrages schlechter gestellt wurden. Für Pensionisten
wird die Einkommensgrenze für den Pensionistenabsetzbetrag außerdem von 13.100 Euro auf
19.930 Euro jährlich angehoben, wenn der Partner nicht mehr als 2.200 Euro im Jahr verdient.
Grunderwerbsteuergesetz 1987 und Stiftungseingangssteuergesetz:
Grundstückserwerbe von Stiftungen sollen zukünftig stets dem Grunderwerbssteuergesetz unter-
liegen, wobei im Falle keiner Gegenleistung oder einer Gegenleistung unter dem halben
gemeinen Wert ein zusätzlicher Steuersatz von 2,5 Prozent (Stiftungseingangssteueräquivalent)
zur Anwendung kommen soll. Daher sollen diese Vorgänge im Stiftungseingangssteuergesetz
befreit werden.
Zollrechts-Durchführungsgesetz:
Anpassungen an die Beitreibungsrichtlinie.
Familie:
Kinderbetreuungsgeldgesetz – Novelle: Mit dieser Novelle wird die Zuverdienstgrenze beim ein-
kommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld und der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungs-
geld von 5.800 Euro auf 6.100 Euro erhöht, um den unselbständig erwerbstätigen Eltern neben
dem Bezug des Kinderbetreuungsgeldes weiterhin eine geringfügige Beschäftigung zu ermög-
lichen.
Für selbständig Erwerbstätige bringt diese Novelle zudem eine Erleichterung hinsichtlich der
Aufrechterhaltung ihrer Tätigkeit / ihres Betriebes während des Bezuges von Kinderbetreuungs-
geld durch Einführung eines pauschalen Zuschlages von 30 Prozent statt der bisher vorgeschrieb-
enen Sozialversicherungsbeiträge.
Gleichbehandlung:
Einkommensberichte: Große Unternehmen sind bereits seit 31. Juli 2011 dazu verpflichtet, Ein-
kommensberichte intern vorzulegen und dadurch für mehr Lohntransparenz und -gerechtigkeit zu
sorgen. Die Verpflichtung wird abhängig von der Unternehmensgröße stufenweise umgesetzt und
mit 1. Jänner gilt sie auch für Betriebe ab 500 Beschäftigte. Ebenfalls neu sind die Sanktionen,
die bei einer Nicht-Angabe des Mindestgehalts in Job-Inseraten drohen.
Justiz:
Strafgesetznovelle 2011 – Änderungen zum Schutz von Minderjährigen: sollen bei strafbaren
Handlungen, die eine volljährige gegen eine unmündige Person unter Anwendung von Gewalt oder
gefährlicher Drohung begeht, einerseits die Androhung eines Mindestmaßes einer Freiheitsstrafe
eingeführt bzw. die Untergrenze der Freiheitsstrafdrohung angehoben und andererseits ein eige-
ner Erschwerungsgrund für derartige Taten vorgesehen werden. Darüber hinaus soll auch der
strafrechtliche Schutz von Kindern gegen sexuellen Missbrauch (Grooming) weiter ausgebaut
werden.
Novelle des EU-JZG:
Durch diese Novelle wird eine wirksame Möglichkeit geschaffen, dass Straftäter aus einem Mit-
gliedstaat der EU ihre Strafe im Heimatland verbüßen können.
Vereinsrechtsnovelle:
Sie bringt Ehrenamtlichen rechtliche Erleichterungen. Sie sollen künftig bei Schadensfällen, die
auf leichte Fahrlässigkeit zurückgehen, nicht mehr mit ihrem Privatvermögen haften.
Gaswirtschaftsgesetz:
Zentraler Punkt ist die Stärkung der Konsumentenrechte mit einer Verkürzung der Frist für
einen Lieferantenwechsel auf drei Wochen bei gleichzeitig niedrigen Gebühren (maximal 30
Euro).
Für mehr Wettbewerb soll insbesondere die Entflechtung der Fernleitungsnetzbetreiber von den
übrigen Aktivitäten eines Vollanbieters sorgen. Die Netzbetreiber sollen bei ihrem Marktauftritt
künftig darauf zu achten haben, dass die Konsumenten Gaslieferanten besser von den Netzbe-
treibern unterscheiden können.
Gerichtsorganisationsgesetz:
Die Änderungen im Gerichtsorganisationsgesetz verbessern das Bürgerservice der Justiz nach-
haltig. Das Modell Justiz-Ombudsstelle, 2007 per Erlass eingeführt, wird nun gesetzlich abge-
sichert.
Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz:
Bisher wurden bei Sozialgerichtsverfahren – die Kosten dafür werden von denSozialversicher-
ungsträgern getragen – Pauschalbeträge vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger an
das Justizministerium bezahlt. Mittlerweile ist aber die Lücke zwischen tatsächlichen Kosten
(53 Millionen Euro) und dem Pauschalbetrag (41 Millionen Euro) massiv angewachsen. Mit der
Änderung werden nun ab 2013 die tatsächlich entstandenen Kosten ersetzt und damit eine
nachhaltig tragfähige Lösung geschaffen.
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994:
Anpassung der Mindesthaftpflichtgrenzen
Soziales:
Sozialrechts-Änderungsgesetz 2011: Aktualisierung der Sozialversicherungsgesetze, Einschleif-
ung der Pensionserhöhungen – von 3.300 bis zu 5.940 Euro Pension ist diese von 2,7 bis 1,5
Prozent linear sinkend zu erhöhen, bei mehr als 5.940 Euro ist sie um 1,5 Prozent zu erhöhen,
Überführung von Leistungen und Anwartschaften des Pensionsinstitutes für Verkehr und öffent-
liche Einrichtungen in die Höherversicherung nach dem ASVG.
Die Änderungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz bzw. im Arbeitsmarktservicegesetz klären
insbesondere den Erwerb von Pensionsversicherungszeiten für vor 1955 geborene Personen,
wenn ausschließlich wegen des hohen Partnereinkommens kein Anspruch auf Notstandshilfe
besteht.
Neu geschaffen werden die Grundlagen für die besondere Betreuung für Personen mit Migrat-
ionshintergrund („Migrantenindex“) – Pflegegeldreformgesetz 2012: Übertragung der Gesetz-
gebungs- und Vollziehungskompetenz von den Ländern auf den Bund, Reduktion der Anzahl
der Entscheidungsträger, Vereinheitlichung der Vollziehung im Bereich des Pflegegeldes
Neue-Psychoaktive- Substanzen-Gesetz: Angesichts der schnellen Änderungen in der chem-
ischen Zusammensetzung von Designerdrogen, die dann mangels ausdrücklichem Verbot zwar
legal, aber dennoch oft äußerst schädlich sind, können künftig nicht nur einzelne Substanzen,
sondern auch Substanzklassen verboten und die Dealer bestraft werden.
Telekommunikation:
Novelle zum Telekommunikationsgesetz: Handynetz-Betreiber dürfen ab Ende Februar neue
Kunden künftig für maximal zwei Jahre vertraglich an sich binden und jeder Betreiber muss zu-
mindest einen Vertrag anbieten, der auf maximal zwölf Monate beschränkt ist. Gegen Rech-
nungen kann man künftig innerhalb von drei Monaten Einspruch erheben – bisher gab es keine
gesetzliche Regelung für Mindestfristen.
Ab Ende Mai müssen die Anbieter auf Kundenwunsch entgeltfreie Sperren von Verbindungen
zu Datendiensten bereitstellen. Die Kunden sollen dadurch vor überhöhten Rechnungen bei
Telefon- und Datendiensten geschützt werden.
Verfassung:
Bundeshymne: Konkret werden die beiden Wörter „bist du“ in der ersten Strophe durch die
Wörter „großer Töchter und“ sowie das Wort „Bruderchören“ in der dritten Strophe durch das
Wort „Jubelchören“ ausgetauscht.
Politiker-Nulllohnrunde:
Die Politiker haben sich neuerlich selbst eine Null-Lohnrunde verordnet.
Erhöhung der Bürgermeisterbezüge:
Ausnahme der Nulllohnrunde: Konkret betroffen davon sind alle Bürgermeisterbezüge bis zu
einem Bruttogehalt von 3.999 Euro. Diese Ausnahme betrifft im Wesentlichen alle Bürger-
meister(innen) von Gemeinden bis zu einer Größe von 5.000 Einwohnern. Die Erhöhung ent-
spricht 2,5 Prozent.
Dienstrechts-Novelle:
Die Beamten-Dienstrechtsnovelle beinhaltet den Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst
2012. Zentrale Punkte der Gesetzesnovelle sind zudem die Abschaffung des derzeit geltenden
Höchstalters von 40 Jahren für die Aufnahme in ein Beamtendienstverhältnis, strengere Antikor-
ruptionsbestimmungen, dienstrechtliche Schutzmaßnahmen für sog. Whistleblower (Hinweis-
geber), Anpassung der Regelung bei Ehrengeschenken und Verbot von Folgebeschäftigungen
innerhalb von sechs Monaten nach Ausscheiden aus dem Bundesdienst analog zu den in der
Privatwirtschaft üblichen Konkurrenzklauseln.
EU und Parlament:
Mehr Informationsrechte für das Parlament in EU-Angelegenheiten. So können etwa Aus-
sprachen über aktuelle EU-Fragen auf die Tagesordnung von Fachausschüssen gesetzt, EU-
Enqueten abgehalten und „Sondersitzungen“ des für EU-Angelegenheiten zuständigen Haupt-
ausschusses einberufen werden.
Die neue Möglichkeit einer Subsidiaritätsklage beim Europäischen Gerichtshof und das Instru-
ment der Subsidiaritätsrüge werden in der Geschäftsordnung verankert. Die bisher von den
einzelnen Ressorts freiwillig erstellten Erläuterungen zu jenen EU-Vorhaben, die in den EU-
Ausschüssen des Nationalrats und des Bundesrats eingehender beraten werden, werden
künftig zur Pflicht.
Die Regierung ist außerdem angehalten, das Parlament frühzeitig über besonders bedeutende
EU-Vorhaben zu informieren, auf Verlangen eines Klubs detaillierte schriftliche Erläuterungen
zu einem EU-Dokument vorzulegen und über den Fortgang etwaiger vom Nationalrat bzw.
vom Bundesrat eingebrachter Subsidiaritätsklagen zu berichten. Auch die Öffentlichkeit wird
in Hinkunft über eine Datenbank der Parlamentsdirektion grundsätzlich Zugang zu allen EU-
Dokumenten haben.
Medientransparenzgesetz:
In den vergangenen Jahren kam es immer wieder zu Auseinandersetzungen betreffend die
Vergabe von staatlichen Inseraten in Zeitungen. Die mangelnde Transparenz dieser Geld-
flüsse an der Schnittstelle zwischen Politik und Medien stellte zwei wesentliche Grundwerte
der freien Presse – die politische Unabhängigkeit und die publizistische Glaubwürdigkeit –
infrage.
Mit diesem umfassenden Paket wird der unabhängige Journalismus gestärkt. Kosten für In-
serate und Kooperationen in Medien müssen in Zukunft offen gelegt werden. Zusätzlich
müssen Medieninhaber ihre Eigentümerverhältnisse transparent darstellen – dies betrifft vor
allem Stiftungs- bzw. Treuhandkonstruktionen. Für Nicht- und Falschmeldungen sind Ver-
waltungsstrafen vorgesehen.
Nationalfondsgesetz:
Österreich stellt für die Instandhaltung der Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau und die Sanier-
ung des österreichischen Pavillons sechs Millionen Euro bereit. Die Mittel sollen ab 2012 über
den Nationalfonds an die von Polen gegründete Internationale Stiftung Auschwitz-Birkenau
fließen. Insgesamt ist für die Stiftung eine Dotierung von 120 Millionen Euro in Aussicht ge-
nommen, Deutschland hat etwa eine Unterstützung von 60 Millionen Euro zugesagt.
Verkehr:
Rettungsgasse: Dabei müssen die Autofahrer bereits dann, wenn sich ein Stau zu bilden be-
ginnt, zwischen den einzelnen Fahrstreifen einen freien Raum, eben die „Rettungsgasse“,
bilden. Diese Gasse soll für die Einsatzfahrzeuge eine ungehinderte Zufahrtmöglichkeit zum
Unfallort schaffen.
Wirtschaft:
Maß- und Eichgesetz: Das Papier im Feinkostbereich darf nicht mehr mit gewogen werden.
Mitarbeiter(innen) müssen entweder die so genannte „Tara-Taste“ drücken, um zu verhind-
ern, dass die Verpackung mit gewogen und vom Kunden mitgezahlt wird, oder das Gewicht
des Papiers durch eine entsprechende Voreinstellung der Waage automatisch abziehen. Für
Händler ohne Waage mit Tara-Funktion gibt es eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2015.
*****
2011-12-25
„Erweiterte Gefahrenerforschung“ auch gegen Einzelpersonen
widerspricht den Grundrechten
Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) protestiert gegen die heutigen Beschlüsse im
Ministerrat. Die Antiterrorgesetze und die „Erweiterte Gefahrenerforschung“ auch
gegen Einzelpersonen widersprechen nicht nur dem Datenschutz sondern auch den Grund-
rechten.
Die Pressefreiheit wird immer mehr ausgehöhlt und das unter dem Vorwand des Schutzes
vor terroristischen Anschlägen. Das aktuelle Beispiel in Deutschland zeigt sehr deutlich,
dass Antiterrorgesetze kriminelle Taten von Einzelnen nicht verhindern können. Der ÖJC
begrüßt die Ankündigung von Bundeskanzler Werner Faymann eines Hearing im Innen-
ausschuss zu dem Thema und verweist auf die ÖJC-Stellungnahmen im Rahmen des
parlamentarischen Begutachtungsverfahrens.
Die Bestimmung, wer künftig in einem Medienwerk, „das nach seinem Inhalt dazu be-
stimmt ist, zur Begehung einer terroristischen Straftat (…) anzuleiten“ oder solche In-
formationen im Internet in einer Art anbietet bzw. zugänglich macht, um zur Begehung
eines Terrorakts „aufzureizen“, ist zu schwammig formuliert und greift so den investi-
gativen Journalismus massiv an.
Hier droht investigativen Journalisten bis zu zwei Jahre Haft. Das lehnt der ÖJC ab. Der
ÖJC bekennt sich klar zur Demokratie und zum Schutz des demokratischen Staates.
„Doch dürfen unter dem Deckmantel des Schutzes vor terroristischer Straftaten die
Grund und Freiheitsrechte der Bürger und die damit verbundene Pressefreiheit nicht
ausgehöhlt werden“, so ÖJC-Präsident Fred Turnheim in einer heutigen Aussendung.
*****
2011-11-15
AVISO:
Morgen Dienstag, 10.15 Uhr – PK Glawischnig /Cohn-Bendit nach Grünem Bundesvor-
stand.
Wien (OTS) – Einladung zur Pressekonferenz nach dem Bundesvorstand der Grünen
mit Eva Glawischnig, Bundessprecherin der Grünen und Daniel Cohn-Bendit, Fraktions-
vorsitzender der Grünen im Europäischen Parlament.
Thema:
Europa in der Krise: Es braucht Ergebnisse nicht nur Ankündigungen Finanztransaktions-
steuer kann nur erster Schritt sein Aktuelle politische Fragen.
Zeit: Dienstag, 4. Oktober, 10.15 Uhr
Ort: Presseraum der Grünen, Löwelstraße 12/2, 1017 Wien
Wir laden die VertreterInnen der Medien herzlich ein.
Rückfragehinweis:
Die Grünen
Cohn-Bendit der Kinderfreund
Welche Ehre für die österreichische Bundeshauptstadt. Der Obergrüne Daniel Cohn-
Bendit gibt sich die Ehre in Wien zu erscheinen. Nachdem die Grünen ohnehin nicht
den Ruf einer Wirtschaftspartei haben, bleibt Cohn-Bendit sicher noch genügend Zeit
ein wenig aus dem Nähkästchen zu plaudern.
So war zum Beispiel auf dem Online-Portal bild.de im vorigen Jahr folgendes zu lesen:
Den ganzen Beitrag können geneigte Leser(innen) unter diesem LINK nachlesen.
Im April 1982 gab er in der französischen TV-Sendung „Apostrophes“ folgendes Interview,
welches Sie sich unter diesem „Youtube-Link“ ansehen können.
f
Sollte dieses Video und die Übersetzung authentisch und korrekt sein, stellen sich für uns
zwei Fragen. Die Erste wäre warum sich noch kein einziger Grünpolitiker von Cohn-Bendit
distanziert hat und diesen als untragbar bezeichnet. Die zweite Frage wäre, ob Frau Eva
Glawischnig dem Herrn Cohn-Bendit ihre Kinder anvertrauen würde, ohne dass dabei eine
integere Aufsichtsperson anwesend ist.
Cohn-Bendit der Drogenverfechter
Die Grünpolitikerinnen Tanja Windbüchler und Birgit Hebein werden mit dem Besuch von
Cohn-Bendit ihre helle Freude haben. Verniedlichte doch der Obergrüne die Droge Can-
nabis als „Haschisch-Küchlein“.
Screen: youtube.com
Erstaunlich welches Verhältnis der Grüne Spitzenpolitiker zu Drogen hat. Jetzt wird uns
auch klar, warum die offizielle Jugendorganisation der Grünen „GAJ“, sich für die „Legali-
sierung von Heroin“ einsetzt. Offenbar fungiert der Obergrüne Chef-Ideologe als gelebtes
Vorbild.
*****
2011-10-03
Das SPÖ-Sauberkeitsimage ist dahin
Wie das Nachrichtenmagazin „Profil“ in seiner Montag erscheinenden Ausgabe berichtet,
veranlasste der heutige Bundeskanzler Werner Faymann als Verkehrsminister entgegen
seiner Darstellung Inseratenschaltungen durch staatseigene Betriebe. Dies belegt der
Jahresrevisionsbericht der Konzernrevision der Autobahnfinanzierungsgesellschaft Asfinag
für das Jahr 2007.
Wenn auch nur ein Teil der Vorwürfe, die gegen SPÖ-Chef und Bundeskanzler Werner
Faymann im Zusammenhang mit seinen Inseratenmalversationen im Raum stehen, wahr
sind – und davon ist nach dem Stand der Dinge auszugehen – ist der Werner Faymann
als Bundeskanzler eigentlich untragbar.
Mit dem Inseratenskandal ist auch das selbsternannte Sauberkeitsimage der SPÖ beim
Teufel und dieser Umstand schmerzt die Genoss(innen) besonders. Auf einmal steht
jene Partei im Mittelpunkt, die sich bislang selbst als so ehrlich bezeichnete und auf alle
anderen Parteien, mit Ausnahme der Grünen, mit dem Finger zeigte.
Vermutlich liegt die Ausklammerung der Grünen darin, dass diese Partei als zukünftiger
Koalitionspartner noch dringend benötigt wird. Und wie das Wiener Beispiel zeigt sind
diese äußerst devot, rebellieren und meckern nicht, wenn sie einmal zum Futtertrog
gelassen werden. Das sichert der SPÖ zu, dass diese auch in Zukunft nach Belieben
fuhrwerken können.
Ablenkungsversuche von Rudas und Cap
Da melden sich plötzlich Personen wie der ehemalige SJ-Rebell und jetzige Mascherlträger
Josef Cap sowie Fräulein Laura Rudas zu Wort. Letztere bezeichnet die Aufdeckung der
ÖBB- und Asfinag-Inseratenskandale, welche in zahlreichen Medien kolportiert werden,
als peinliches Ablenkungsmanöver, wenn politische Gegner dies als Anlass zur Kritik an
der SPÖ nehmen.
Sofort verweist Fräulein Rudas auf die Telekomaffäre und glaubt offensichtlich, dass das
Fehlverhalten – das ebenfalls noch nicht bewiesen ist – ein Persilschein für die SPÖ sei.
Die SPÖ-Nat. Abgeordnete meint weiter, dass es viel wichtigere Themen als die Diskus-
sion über die Inseratenschaltung von Faymann gäbe und führt Themen wie Wehrpflicht,
Steuerreform und Verbesserungen im Bildungssystem ins Feld.
Da fragen wir uns, was das eine mit dem anderen zu tun hat. Und falls es Fräulein Rudas
noch nicht selbst bemerkt hat, sind die Verweise auf die von ihr angeführten Themen,
als peinliches Ablenkungsmanöver zu werten.
Interessant ist auch die Aussage von SPÖ-Klubobmann Josef Cap der meint, dass Korrup-
tion ein internationales Phänomen sei und auf internationaler Ebene bekämpft werden
muss. Na ja, da sollte er sich einmal in den eigenen Reihen umsehen. Denn wozu in die
Ferne schweifen, liegt das Gute doch so nah.
Allerdings vergaß Cap nicht, zu den Inseratenskandalen Stellung zu nehmen und übte
am ehemaligen ÖBB-Chef Martin Huber schwere Kritik. Er meinte, dass es durchsichtig
sei, wenn Huber, der über 600 Millionen Euro verspekuliert habe, plötzlich über Inserate
philosophiere.
Wäre der Inseratenskandal der ÖVP oder gar der FPÖ zuzuschreiben, sind wir uns abso-
lut sicher, dass Cap den ehemaligen ÖBB-Chef Huber als integre Person und absolut
glaubwürdigen Zeugen bezeichnen würde.
Vielleicht sollten Herr Cap und Fräulein Rudas es den Ermittlungsbehörden und einem
unabhängigen Gericht überlassen Entscheidungen in dieser Causa treffen, anstatt mit
peinlichen Ablenkungsversuchen die SPÖ noch unglaubwürdiger erscheinen zu lassen.
Zum Schluss unseres Beitrags möchten wir den beiden SPÖ-Politiker(innen) eine kleine
Weisheit ins SPÖ-Stammbuch schreiben: „Jeder hat eine Leiche im Keller. Diese zu
finden hängt nur davon ab, wie tief man zu graben gewillt ist.“
*****
2011-09-25
Anzeige der FPÖ bringt Kanzler und Staatssekretär unter Druck
Wie der Sprecher der Wiener Staatsanwaltschaft, Thomas Vecsey, der RMA bestätigt,
wurde die Polizei aufgrund einer Anzeige jetzt mit Ermittlungen gegen Bundeskanzler
Werner Faymann und Staatssekretär Josef Ostermayer betraut. Auslöser war eine
Sachverhaltsdarstellung der FPÖ.
Darin wirft der freiheitliche Generalsekretär Harald Vilimsky (unter Berufung von
Medienberichten) den beiden SPÖ-Politikern vor, während ihrer Zeit im Infrastruktur-
ministerium Druck auf die ÖBB bei der Inseratenvergabe ausgeübt zu haben. Fay-
mann wie Ostermayer dementieren diese Anschuldigungen.
Vecsey bestätigt weiters, dass „gegen Faymann und Ostermayer wegen des Ver-
dachtes des Amtsmissbrauchs und der Untreue ermittelt wird“. Es gilt die Un-
schuldsvermutung. Dies ist der textliche Inhalt einer heutigen Presseaussendung
der „Regionalmedien Austria AG“.
Vilimsky begrüßt Ermittlungen gegen Faymann und Ostermayer
„Meinungskauf mit Inseraten ist Gefährdung unserer Demokratie“, meint der FPÖ-
Generalsekretär Nat.Abg. Harald Vilimsky und begrüßt die Einleitung von Ermittlungen
gegen Bundeskanzler Werner Faymann und Medien-Staatssekretär Josef Ostermayer
(beide SPÖ).
„Hier geht es wie so oft um die Verschwendung von Steuergeld durch rote Politiker,
doch es geht auch – und das wiegt noch viel schwerer – um eine Gefährdung unserer
Demokratie. Nichts Geringeres als das ist es, wenn Regierungspolitiker das Geld aller
Steuerzahler dazu verwenden, die Redaktionen von Zeitungen mit Werbemillionen zu
beeinflussen und sich damit eine politisch gewogene Berichterstattung zu kaufen“, so
Vilimsky.
Der FPÖ-Politiker hofft nun auf gewissenhafte Ermittlungen der zuständigen Behörden
und meint weiter: „Wie ich selbst den Medien entnommen habe, gibt es einige invol-
vierte Personen, die bereit sind, ihr diesbezügliches Wissen zu teilen.“
Ohne hier orakeln zu wollen sind wir der Meinung, dass bei der ganzen Angelegenheit
nichts herauskommen wird. Wir können uns nämlich nicht entsinnen, dass in der Ver-
gangenheit SPÖ-Politiker(innen) welche in solchen oder ähnlich gelagerten Fällen
involviert waren, verurteilt wurden.
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2011-08-30
Arbeitsmarktöffnung
Erstaunlich dass es ausgerechnet einige Wochen vor der Arbeitsmarktöffnung für die
„neuen EU-Staaten“ zu einem Rückgang der Arbeitslosigkeit in Österreich gekommen ist.
Die Jubelmeldungen in gewissen Medien überschlagen sich förmlich. Fast könnte man
annehmen, dass in Österreich Vollbeschäftigung herrscht.
Auch Politiker(innen) von denen man normal sehr wenig bis gar nichts vernimmt, melden
sich plötzlich zu Wort. Da wäre zum Beispiel Fräulein Rudas die anlässlich der 1. Mai-
Feiern meinte, dass Österreich auf die Arbeitsmarktöffnung bestens vorbereitet sei.
Als Patentrezept gegen Lohn- und Sozialdumping meint Rudas: „Es werde mit strengen
Kontrollen und höheren Strafen vorgegangen. Das wurde gesetzlich festgelegt.“ Mit dieser
Aussage beweist die SPÖ-Jungpolitikerin, wie wenig Ahnung sie vom realen Berufsleben
und der Wirtschaft hat. In Österreich gibt es einen gesetzlichen Kollektivvertrag und kein
Unternehmer wird so dumm sein, Arbeitnehmer unter diesem anzumelden. Also was will
Fräulein Rudas kontrollieren lassen?
Entspannung am Arbeitsmarkt
Die Arbeitsmarktöffnung wird zu einer Entspannung am Personalmarkt beitragen. Die unter
permanenten Personalmangel leidenden Branchen im Dienstleistungssektor, wie Hotellerie
und Gastgewerbe, werden endlich aufatmen können. Wir fragen uns ohnehin, wie es z.B.
eine(n) arbeitslos gemeldete(n) Kellner(in) geben kann, wo doch die Gastronomie begon-
nen vom kleinen Beisl bis zu Sterne-Restaurant akuten Personalmangel aufweist.
Die Scheinselbständigkeit in der Baubranche wird ebenfalls eine Ende haben. Endlich vor-
bei die Zeiten wo sich ausländische Bauarbeiter einen Gewerbeschein als Rigipsplatten-
Montageunternehmen lösen mussten und sich bei der SVA pflichtversichern ließen, um
auf einer hiesigen Baustelle arbeiten zu können.
Arbeitslosigkeit wird drastisch steigen
Und dennoch ist die Arbeitsmarktöffnung kein Grund zum Jubeln. Die Arbeitslosigkeit wird
nach geraumer Zeit drastisch steigen. Zwar wird es nicht daran liegen, dass ausländische
Arbeitskräfte den Einheimischen die Arbeitsplätze wegnehmen, sondern ist der Grund ein
völlig anderer.
Österreich ist ein Paradies für Sozialschmarotzer und so wird der einfältigste Slowake,
Tscheche, Ungar oder Pole in kürzester Zeit begriffen haben, dass man vom österreich-
ischen Staat auch Geld erhält, ohne dafür eine Leistung erbringen zu müssen. Nach Er-
füllung der Mindestarbeitszeitdauer welche für die Inanspruchnahme der Arbeitslosen-
unterstützung notwendig ist, wird ein nicht unerheblicher Teil dieser Herrschaften diese
Sozialleistung in Anspruch nehmen.
Kein Arbeitslosenentgelt für Ausländer
Es gäbe nur einen Weg dieses Dilemma zu verhindern. Man bräuchte nur von ausländ-
ischen Arbeitskräften keinen Arbeitslosen-Versicherungsbeitrag einzuheben. Damit gäbe
es auch keinen Anspruch auf Auszahlung eines Arbeitslosenentgeldes. Die dafür not-
wendig gesetzliche Regelung wäre im Interesse des österreichischen Sozialsystems
schleunigst zu schaffen.
Wir sind uns bewusst, dass die Gutmenschenfraktion ihre Hände zusammenschlagen und
zu einem Geheule anstimmen wird, wenn sie diesen Beitrag gelesen haben. Diesen Per-
sonen sei aber gesagt, dass selbst das heutige Sozialsystem bereits nicht mehr finanzier-
bar und nur mehr eine Frage der Zeit ist, bis dieses entgültig zusammenbricht.
*****
2011-05-01
Bashing gegen den Autoverkehr
In einer heutigen Presseaussendung bezeichnet die Vizebürgermeisterin (Grüne) von Graz,
Lisa Rücker, die kürzlich angekündigte Klagsdrohung des VW-Konzerns gegen den grün-
nahen Verkehrsclub Österreich (VCÖ), als Armutszeugnis, peinlich und unangemessen.
Der VCÖ hatte in einer Presseaussendung eine europäische Studie zum CO2 – Ausstoß
von Neuwagen zitiert, bei der die Volkswagengruppe – in Österreich durch Porsche Austria
vertreten – schlecht abschneidet.
Liest man sich die Publikationen auf der Webseite des VCÖ durch, gelangt man unweiger-
lich zum Eindruck, dass dieser Bashing gegen den Autoverkehr und Lobbying für Radfahrer
und Öffis betreibt. Zahlreiche Beiträge sind offenbar nur darauf ausgelegt, der automobilen
Bevölkerung ihre Freude am Pkw zu vermiesen.
Erstaunliche Verbrauchs-Studie
Auch sind veröffentlichte Studien des VCÖ teilweise mehr als erstaunlich. Im Beitrag
„Grüne wollen Sicherheit bestrafen“ haben wir eindeutig nachgewiesen, dass man beim
VCÖ nicht einmal in der Lage ist, den Treibstoffverbrauch zwischen gleichmotorisierten
Autos zu vergleichen. Ob dies aus Absicht oder Unfähigkeit passierte entzieht sich un-
serer Kenntnis, weißt jedoch darauf hin dass man der Studie keine ernsthafte Bedeutung
zumessen kann.
Den Bogen überspannt
Bei einer Studie zum CO2-Ausstoß im November 2010, dürfte der VCÖ aber scheinbar den
Bogen überspannt haben. Bei dieser Studie kommen VW-Modelle schlecht weg. Dies lässt
sich dieser Autokonzern nicht gefallen und wählt nun den Rechtsweg, um sich gegen die
Darstellung in der Öffentlichkeit zu wehren.
Einen erstaunlichen Grund für die Klage von Porsche-Austria scheint der VCÖ darin zu
orten, dass Porsche Austria am VCÖ-Mobilitätspreis 2010 teilgenommen und keinen Preis
gewonnen hat. Dieser Satz ist nämlich unter anderem auf der Webseite des VCÖ zu lesen.
Auch ist der VCÖ der irrigen Meinung, dass er durch die Klage mundtot gemacht werden
soll. Folgendes ist ebenfalls auf der Homepage des Verkehrsclub Österreich zu lesen.
„Der VCÖ ist nicht bereit, sich durch derartige Klagen in seiner Arbeit für eine energieeffi-
ziente und klimafreundliche Mobilität behindern zu lassen. Daher haben wir einen Online-
Aufruf an Porsche Austria / VW gestartet und rufen alle engagierten Menschen und Organi-
sationen zur Unterstützung auf. Es kann nicht angehen, dass Milliarden-Konzerne ver-
suchen, kritische Organisationen mit an den Haaren herbeigezogenen Klagen mundtot zu
machen!“ (Quelle: http://www.vcoe.at)
Wir glauben nicht dass dies der Fall ist, denn dazu ist der VCÖ zu unbedeutend. Vielmehr
soll dem grünnahen Verkehrsclub mit dieser Klage verdeutlicht werden, dass man nicht
ungestraft irgendwelche Studien veröffentlichen kann, die offenbar nicht den Tatsachen
entsprechen.
Jetzt beginnt der Katzenjammer
Jedenfalls scheint beim VCÖ nun Feuer am Dach zu sein und man windet sich in allen
Richtungen. Da erscheint auch die Schützenhilfe der Grünen Grazer Vizebürgermeisterin,
Lisa Rücker, logisch wenn sie meint: „VW wäre gut beraten, die Klage nicht einzubringen“.
Wir glauben nicht, dass sich Porsche Austria von dieser Aussage beeindrucken lässt und
hoffen, dass diese die Klage durchziehen. Vielleicht gibt es dann beim VCÖ ein Erwachen
und man kommt dort zur Erkenntnis, Studien von Fachleuten überprüfen zu lassen bevor
diese im Internet oder sonstigen Medien veröffentlicht werden. Es war längst an der Zeit
dass sich jemand gefunden hat, der dem grünnahen Verkehrsclub auf die Finger klopft.
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2011-03-31
Spekulanten sind Gewinner jeder Krise
Als Kriegsgewinnler werden Personen oder Organisationen bezeichnet, welche Notsitua-
tionen in Kriegszeiten ausnützen, um überproportional hohen Gewinn zu erwirtschaften.
Das beste Beispiel zur Zeit sind jene Spekulanten die aus den Unruhen in Nordafrika
fette Gewinne erwirtschaften, in dem sie fleißig an der Erdöl-Preisschraube drehen.
Für uns fallen unter den Begriff „Kriegsgewinnler“ aber auch jene Personen oder Organi-
sationen, welche aus Naturkatastrophen und deren Folgen dementsprechende Gewinne
beabsichtigen und/oder diese tatsächlich erzielen. In Folge der schweren Erdbeben und
Tsunamis in Japan, sind im Land der aufgehenden Sonne einige Reaktorblöcke eines
Atomkraftwerkes explodiert. Aller Wahrscheinlichkeit nach tritt auch radioaktives Material
aus den zerstörten Meilern aus.
Ob und wie weit eine Gesundheitsschädigung besteht wissen wir nicht, da wir keine
Spezialisten auf diesem Gebiet sind. Die Meldungen in den Medien sind unterschied-
lich und reichen von harmlos bis lebensgefährlich.
Die Pharmaindustrie nützt ihre Chance
Jedenfalls versucht die Pharmaindustrie aus dieser Situation Gewinne zu lukrieren, in
dem sie Kaliumjodid-Tabletten an den Mann, bzw. vorzugsweise an die Kinder bringen
will. Dabei kommen ihr die ungenauen Medienmeldungen und die teilweise verständ-
liche Panik unter den Menschen nicht ungelegen.
Allein in Österreich sind sechs Millionen Packungen Kaliumjodid gelagert und werden
zum Missfallen der Pharmaindustrie nicht „konsumiert“. Also bediente man sich offen-
bar der Pädagogen, um dementsprechendes Interesse für Kaliumjodid-Tabletten zu
wecken. Denn mit einem Male wird in Niederösterreichs Kindergärten folgende Einver-
ständniserklärung an besorgte Eltern ausgegeben.
(Symbolfoto)

Cholera oder Pest?
Erstaunlich ist die Tatsache, dass die Ausgabe einer solchen Einverständniserklärung
zur Tablettenabgabe erst auf Anweisung des Gesundheitsministeriums erfolgen dürfte.
Wer da wohl seine Hände im Spiel hat? Ein Schelm ist, wer Böses dabei denkt.
Liest man sich die Nebenwirkungen dieser Kaliumjodid-Tabletten durch, entsteht der
reale Eindruck zwischen Cholera und Pest wählen zu können. Jedenfalls dürfte der Phar-
maindustrie die bevorstehende atomare Katastrophe nicht ungelegen kommen, denn die
letzte Schweine- und Vogelgrippe war ein finanzieller Flop.
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2011-03-18
Österreichische Presse schweigt
In der vergangen Woche berichteten bulgarische Medien über einen ernsthaften Vorfall, der
den österreichischen Tageszeitungen, aus welchen Gründen auch immer, keine einzige
Zeile wert war. Das Erstaunliche an der Nichtberichterstattung ist, da von dem Vorfall immer-
hin zwei österreichische Traditionsunternehmen betroffen waren.

Zahlreiche bulgarische Zeitungen berichteten über den Vorfall
Säure statt Fruchtsaft
Ein 59-jähriger Mann kaufte sich an einer OMV-Tankstelle in der Stadt Varna, eine Flasche
Fruchtsaft der Marke „Rauch“. Als er nach dem Öffnen der original verschlossenen Flasche,
einen kräftigen Schluck aus dieser nahm, zog er sich schwerste Verätzungen im Mund-,
Rachen- und Magenbereich zu.
Der Mann wurde mit lebensgefährlichen Verletzungen in ein nahe gelegenes Spital ver-
bracht. Die Polizei beschlagnahmte alle Getränkeflaschen der Marke Rauch. Diese wurden
einem Sachverständigen übergeben. Ausserdem soll dieser klären, wie die ätzende Flüssig-
keit (vermutlich Säure) in die Fruchtsaft-Flasche der Firma Rauch gelangte.
Die OMV erklärte sich sofort bereit mit allen ermittelnden Behörden zu kooperieren, um den
Fall möglichst schnell aufzuklären. „Diese Angelegenheit ist für uns sehr unangenehm“, so
ein leitender Mitarbeiter der OMV in Bulgarien.
Stellungsnahme der Firma Rauch
Wir haben uns natürlich auch Gedanken gemacht, wie Säure in eine Flasche gelangte, die
eigentlich gesunden Fruchtsaft enhalten sollte. Für uns ergeben sich zwei Möglichkeiten,
nämlich dass ein Fabrikationsfehler vorgelegen hat oder die Firma Rauch, Opfer einer Er-
pressung wurde. Aus diesem Grund fragten wir beim Fruchtsafterzeuger nach und erhielten
folgende Antwort in englischer Sprache.

Zum Donwload bitte Bild anklicken
Die Firma Rauch garantiert strenge Qualitätskontrollen und schließt daher aus, dass das
Problem bei der Herstellung passiert ist. Als einer der führenden europäischen Produzen-
ten von Fruchtsäften, werden hunderte Millionen hochwertiger Produkte in mehr als 88
Ländern verkauft, meint der Fruchsafthersteller Rauch. Außerdem sei nur die eine Flasche
aus dieser Produktion betroffen gewesen.
Wir vermuten einen kriminellen Akt
Das sehen wir ebenfalls so und kommen daher zum Schluss, dass es sich offenbar um
einen kriminellen Akt handeln muss. Zu unserer Anfrage bezüglich einer eventuellen Er-
pressung, hält sich der Fruchtsafterzeuger bedeckt und meint nur, dass „Rauch“ uneinge-
schränkt die Behörden zu den laufenden Ermittlung unterstützt.
Ob diese Ermittlungen zum Ziel führen werden, wagen wir zu bezweifeln. Bulgarien ist
einer der korruptesten Länder Europas mit dementsprechend hoher Kriminalitätsrate. Die-
ses Land fand nur durch Lobbystensteuerung Aufnahme in die EU, um westliche Erzeug-
nisse in diesem Billiglohnland dementsprechend günstig fabrizieren zu können.
Kriminalität vs. Goldgräbermentalität?
Aus diesem Grund verlagerten viele Industriebetriebe ihre Produktionsstätten nach Bul-
garien, welches absolut keine Europareife aufweist. Neben einer „normalen“ Erpressung
von Kleinkriminellen, könnte hinter dem Säurecocktail in einer Rauch-Fruchtsaftflasche,
auch ein erbitterter Konkurrenzkampf stecken. Möglicherweise will ein bulgarischer Saft-
erzeuger mit dieser kriminellen Methode, das österreichische Tradionsunternehmen brutal
vom bulgarischen Markt drängen.
Wie bereits eingangs erwähnt finden wir es erstaunlich, dass keine einzige österreichische
Tageszeitung über den Vorfall berichtete, obwohl zwei Traditionsunternehmen aus Öster-
reich betroffen waren und jährlich tausende Österreicher(innen) im Billig-Touristenland
Bulgarien, ihren Urlaub verbringen.
*****
2011-02-26
Nuttenball und Strichlogen
Irgendwie erscheint es uns unverständlich, dass um Richard Lugner und seiner heurigen
Opernballbegleitung, ein derartiger Wirbel veranstaltet wird. Tageszeitungen und andere
Medien zerreißen sich förmlich das Maul darüber, dass es der Baumeister wagt, das ehe-
malige Betthupferl von Silvio Berlusconi, als weibliche Begleitung zum Ball der Bälle
mitzubringen.
Da ist vom Nuttenball bis hin zur Strichloge die Rede und Lugner wird sogar als senil
hingestellt, weil er das ehemalige (oder auch noch jetzige) Callgirl Karima al-Mahroug
alias Ruby Rubacuori, zum Opernball anschleppt.
Beginnen wir bei der Bezeichnung Nuttenball, welche sich in einigen Tageszeitungen
wiederfindet. Was ist eine Nutte überhaupt? Das ist eine weibliche Person, die ihren
Körper für sexuelle Handlungen, einem oder mehreren Männern, entgeltlich oder für
sonstige Vorteile, zur Verfügung stellt.
Die Rubys der feinen Gesellschaft
Geht man davon aus, dass der Opernball wegen dem Erscheinen von Ruby als Nutten-
ball bezeichnet wird, hätte diese Veranstaltung schon längst dieses Adelsprädikat ver-
dient. Denn die junge Frau macht nichts anderes , was etliche Damen der ach so ehren-
werten und feinen Gesellschaft, schon drei Jahrzehnte vor ihr praktiziert haben.
Diese besagten Damen waren vor 30 Jahre bildhübsch und haben diesen Vorteil dazu
genutzt, sich an meist ältere Männer in der Politik oder der gehobenen Gesellschaft ran-
zuschmeißen. Großzügiges Taschengeld und der Tausch ihrer Wochenkarte gegen ein
Mercedes-Cabrio, fanden auch erst statt, nachdem sich der Gönner von den sexuellen
Vorzügen seiner Herzensdame überzeugt hatte.
Jackpot oder Supermarktkassa
Viele dieser Verbindungen gingen schief und endeten damit, dass wieder auf Öffis umge-
stiegen werden musste, weil der Mercedes eingezogen wurde. Auch das Ausbleiben des
Taschengeldes motivierte dazu, eine mehr oder weniger gut bezahlte Anstellung anzu-
nehmen.
Einige der Damen hatten es jedoch geschafft, aus dem Gspusi eine Beziehung zu kreieren.
Für diese Ladys war es der Jackpot den sie knackten. Nebenbei stiegen sie durch die Stel-
lung ihres Mannes, in die High Society auf. Promoviert haben sie dann meist am Standes-
amt.
Ruby ist am besten Weg
Zurück zu Ruby. Sie ist eigentlich nichts anderes, als die oben beschriebenen Damen der
feinen Gesellschaft. Blutjung und gut aussehend versucht sie, aus diesen Vorzügen Kapital
zu schlagen. Dass sie aus der Bettgeschichte mit Berlusconi keine dauerhafte Beziehungen
machen konnte, wird auch ihr bewusst gewesen sein.
Allerdings schaffte sie es bereits in jungen Jahren, wie durch die Yellow Press eindeutig be-
wiesen wird, für weltweiten Gesprächsstoff in der High Society und auf so manchem
politischen Parkett zu sorgen.
Lugner hält den Spiegel vor
Nun kommen wir zu Richard Lugner, dem teilweise vorgeworfen wird, in eine Alterssenili-
tät verfallen zu sein, weil er sich mit Ruby am Opernball schmückt. Diesen Kritikern sei
gesagt, dass der umtriebige Baumeister keineswegs senil ist, sondern Public Relation im
Reinformat betreibt.
Nebenbei hält er den Oberen Zehntausend, sowie den A bis Z-Promis einen Spiegel vor.
Bei all jenen Damen der feinen Gesellschaft, welche seinerzeit den selben Kurs segel-
ten wie Ruby heute, werden mit Sicherheit Erinnerungen wach. Zusätzlich werden vermut-
lich noch Neidgefühle geweckt, denn wenn selbst der begnadeste Schönheitschirurg
keine Möglichkeit mehr hat, könnte sich der hochgestellte Göttergatte, möglicherweise
nach einer Ruby umsehen.
*****
2011-02-25
Erstaunliches Erkenntnis des OGH
Der OGH ist zu einem erstaunlichen Erkenntnis gekommen. Wenn in einem Beitrag auf
die Unschuldsvermutung von jemanden hingewiesen wird, ist nicht selten das Gegenteil
gemeint. Dieser Satz werde von den Medien gerne verwendet, um nicht selbst mit dem
Gesetz in Konflikt zu geraten.
Also was soll man in Zukunft tun? Den Verweis auf die Unschuldsvermutung weglassen,
um sich eventuell eine Klage einzuhandeln. Mit einer derartigen Rechtsmeinung, würden
sich die meisten Berichterstattungen ad absurdum führen.
Kampf um jeden Leser
Auslöser für dieses erstaunliche OGH-Erkenntnis, war ein Rechtsstreit zwischen der Tages-
zeitung „Österreich“ und dessen Herausgeber Wolfgang Fellner mit der Gratis-Zeitung
„Heute“.
„Österreich“ das ist jene Zeitung die glaubte, vom Online-Magazin ERSTAUNLICH,
Fotos zum Nulltarif entnehmen zu dürfen. Vor Gericht wurde die Tageszeitung dann eines
Besseren belehrt.
Aber zurück zum Thema. „Österreich“ stritt mit „Heute“ wegen angeblich nicht, oder doch
bezahlter Autobahnvignetten. Nichts besonderes, aber wenn sich zwei nicht leiden können
und um die Gunst eines jeden Lesers buhlen, ist dies Grund genug für eine gerichtliche
Auseinandersetzung. Denn viele Leser bedeuten viele bezahlte Werbeeinschaltungen.
Unschuldsvermutung ist Schuldvermutung
Dieser Rechtsstreit ist auch nicht Thematik dieses Beitrags, sondern dass sich das Höchst-
gericht an der im „Heute-Beitrag“ schriftlich festgehaltenen Unschuldsvermutung von
Wolfgang Fellner stieß. Nebenbei bemerkt war diese überflüssig, da Schulden ohnehin
keinen strafrechtlichen Tatbestand bilden.
Zu der in der Tageszeitung „Heute“ zitierten Unschuldsvermutung von Fellner, meinte der
OGH wörtlich: „ Weshalb der durchschnittliche Leser aus diesen eindeutigen Formulierun-
gen ableiten soll, dass nicht der Kläger persönlich, sondern eine (nicht einmal von ihm ver-
tretene) Gesellschaft geklagt wurde, ist nicht erkennbar.
Vielmehr zielt der Artikel durch den ohne jede Grundlage erfolgenden Hinweis auf die Un-
schuldsvermutung in subtiler Weise darauf ab, den Kläger in einen strafrechtlichen Zusam-
menhang zu stellen.“
Aus dem Zitat des OGH könnte durchaus abgeleitet werden, dass die Höchstrichter den
österreichischen Durchschnittsleser für einen Vollidioten halten. Allerdings auch kein Wun-
der, will uns doch die Pisa-Studie Glauben machen, dass die meisten ohnehin nicht sinner-
fassend lesen können.
Lukratives Geschäft für Medienanwälte
Jedenfalls werden sich KHG und seine Freunde über eine derartige Rechtsmeinung des
OGH freuen. Schließlich fetten gewonnene Medienverfahren die Haushaltskassa dement-
sprechend auf. Wenn diese Meinung richtungsweisend ist, werden Medienanwälte in Zu-
kunft sehr viel zu tun bekommen.
Denn auch jeder Ostblockräuber wird sagen, dass ihm mit der Unschuldsvermutung in
einem Zeitungsartikel, ein vorsätzlich schuldhaftes Verhalten unterstellt wurde. Wir fragen
uns manchmal was sich Höchstrichter eigentlich denken, wenn sie derartiges der Öffent-
lichkeit kundtun.
*****
2010-12-20
Erstaunliches Medieninteresse
Am 20.Jänner 2010 berichteten wir im Beitrag „Zensuriert Bürgermeister Kunst?“ über einen
kleinen „Kunst- bzw. Kulturkrieg“, der zwischen dem amtierenden Bürgermeister von Bruck
an der Leitha, Richard Hemmer und dem Kunstprofessor Kurt Schlögl über die Bühne ging.

Originalfoto von www.erstaunlich.at
Es war für uns zwar eine interessante, aber kleine Live-Story, der wir kein besonderes media-
les Interesse zuordneten. Aus unerfindlichen Gründen weckte der „Brucker Kunstkrieg“
aber dennoch das Interesse der „großen“ Medien. Zeitungen wie NÖN, Österreich, Bezirks-
blatt Bruck/Leitha und Kronen Zeitung, begannen ebenfalls über diesen Vorfall berichten.
Während alle Medien, bis auf Ausnahme der Tageszeitung „Österreich“ quasi ihre eigene
Story aus unserer Geschichte kreierten, zeigte man sich bei „Österreich“ ein wenig fantasie-
los und veröffentlichte nachfolgenden Beitrag.

Der Beitrag samt Foto in der Niederösterreichausgabe von „Österreich“
Fotoklau durch die „großen“ Medien
Und damit sind wir beim Thema unseres heutigen Beitrages. Immer wieder beklagen sich
Blog-Betreiber(innen) über die unschöne Methode von „große“ Zeitungen, die ganz einfach
Fotos aus ihren Beiträgen entnehmen, diese für ihre eigene Berichterstattung verwenden
und es nicht einmal der Mühe wert finden, auf die Quelle zu verweisen.
Diesen Blog-Betreiber(innen) sei gesagt, dass lediglich Selbstmitleid und einige Zeilen im
eigenen Blog darüber zu schreiben, welches Unrecht einem widerfahren ist, die „großen“
Medien nicht interessieren. Man sollte schon Taten setzen, um ernst genommen zu werden.
Quellenhinweis oder Bezahlung
Der Herausgeber dieses Online-Magazins hat im Prinzip nichts dagegen, wenn sich andere
Medien eines seiner Fotos „ausborgen“. Allerdings sind dafür zwei Spielregeln zu beachten.
Entweder wird dem Bild ein dementsprechender Quellenhinweis hinzugefügt oder es hat
eine angemessene Bezahlung zu erfolgen.
Auf beides hat die Tageszeitung „Österreich“ großzügig verzichtet. Daraufhin erhielt die Me-
diengruppe „Österreich“ von ERSTAUNLICH eine Rechnung, die erwartungsgemäß ignor-
iert wurde. Ganz nach dem Motto „Wir sind wir“ verzichtete man bei „Österreich“ die Faktura
zu begleichen.
Vor Gericht ganz kleinlaut
Der nächste logische Schritt war natürlich die Klage und man traf sich vor Gericht. Dort war
von der Selbstherrlichkeit der Mediengruppe „Österreich“ nichts mehr zu sehen, denn deren
Rechtvertreter konnte sich auf einmal nicht mehr erklären, wie ein Foto vom Online-Magazin
ERSTAUNLICH, auf die Titelseite der Niederösterreichausgabe von „Österreich“ gekommen
war.
Um die ganze Angelegenheit nicht eskalieren zu lassen, stimmte der ERSTAUNLICH-Her-
ausgeber einem Vergleich zu und „Österreich“ durfte für die Verwendung des Fotos bezahl-
en und die Gerichtspauschal-Gebühr entrichten.

Uns ging es dabei sicher nicht um einen finanziellen Vorteil, den diese 160,- Euro machen
niemanden ärmer oder reicher. Uns lag daran die Mediengruppe „Österreich“ für ihre Prä-
potenz zur Verantwortung ziehen und dies ist uns auch einwandfrei gelungen.
*****
2010-10-24
In eigener Sache
Können Sie sich noch an einen gewissen Wolfgang Kirchleitner, alias Rokker Mur erinnern?
Dieser Mann war Herausgeber des Linkslinken Blog Warteschlange. Aus unerfindlichen
Gründen hatte er es sich vor einiger Zeit zur Aufgabe gemacht, den Herausgeber von
ERSTAUNLICH mit unqualifizierten Äußerungen zu beleidigen.
Im Prinzip ist man bei ERSTAUNLICH nicht sehr klagefreudig und versucht Differenzen, egal
welcher Ursache, in amikalen Gesprächen zu klären. Dies war mit Kirchleitner nicht möglich.
Auch reagierte er nicht auf Zuschriften, sein beleidigendes Verhalten einzustellen. Erst als
ihm nach Intervention eines Anwaltes, Twoday.net seinen Blog abdrehte, entfernte er
die kompromentierenden Beiträge.
Durch das erstaunliche Verhalten von Wolfgang Kirchleitner entstanden natürlich Kosten,
welcher dieser trotz Aufforderung nicht bezahlte. Und so kam es wie es kommen mußte
und der Warteschlange-Betreiber wurde geklagt.
Er wurde auch vom Bezirksgericht Favoriten verurteilt und schuldet seitdem dem ERSTAUN-
LICH-Herausgeber einen gewissen Geldbetrag. Nicht dass diese Summe nun jemanden in
unermesslichen Reichtum stürzen würde, wurde der Betrag trotzdem eingefordert, um
Kirchleitner zu zeigen dass beleidigendes Verhalten nicht toleriert wird. Auf gut Deutsch,
Rokker Mur sollte erfahren „Wo der Bartl den Most herholt.“
Erwartungsgemäß bezahlte Wolfgang Kirchleitner nicht, so dass man gezwungen war gegen
ihn Exekution zu führen. Vom Bezirksgericht Favoriten wurde auch die beantragte „Exe-
kution mit Intervention“ genehmigt. Dass bedeutet, dass der Anwalt bei der Pfändung
anwesend ist und bestimmt, welche Gegenstände gepfändet werden sollen.
Als die Pfändung nun über die Bühne gehen sollte, teilte der zuständige Gerichtsvollzieher
dem Anwalt mit, dass Wolfgang Kirchleitner aus der Wohnung seiner Lebensgefährtin (be-
kannte Wohnadresse) delogiert wurde. Also scheint sich der gute Mann nicht nur mit dem
ERSTAUNLICH-Herausgeber angelegt zu haben, sondern erhielt auch von seiner Lebens-
gefährtin den Laufpass.
Die Mitteilung der „Delogierung“ lässt den Schluss zu, dass sogar seine damalige Lebens-
gefährtin, das Gericht bemühen musste um den Mann aus der Wohnung zu bekommen.
Interessant ist auch, dass auf dem Blog „Warteschlange“ seit zirka einem Monat keine
Beiträge mehr geschrieben werden. Es werden lediglich Überschriften mit entsprechen-
den Links zu den Medien gesetzt, welche über die aktuellen Ereignisse berichten. Viel-
leicht ist es auch besser so, dass Kirchleitner keine Beiträge mehr schreibt.
(Screen: am 13.09.2010/ Warteschlange)
Auch hier scheinen Veränderungen stattgefunden zu haben.
Auch in der Geschäftsleitung der „Warteschlange“ dürfte sich einiges geändert haben. Als
Herausgeber scheint nun eine gewisse Inge K. auf. Wolfgang Kirchleitner wurde nun offen-
bar zum Chefredakteur „degradiert“. Ganz nebenbei erwähnt, sollte sich Frau Inge K. um
Rechtsauskunft bemühen, wie ein ordentliches Impressum auszusehen hat, welches auch
den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
Aber das ist nicht unser Problem, sondern uns würde vielmehr der Aufenthaltsort, bzw. die
Wohnadresse von Wolfgang Kirchleitner interessieren, um dem Gerichtsvollzieher den neu-
en Ort seiner Amtshandlung mitteilen zu können. Zweckdienliche Hinweise werden unter
office@erstaunlich.at erbeten. Alle Informationen werden natürlich vertraulich behandelt.
*****
2010-09-13
Kaum beachteter Unglücksfall
Ein von den meisten Medien kaum beachteter Unglücksfall, war gestern auf www.orf.at zu
lesen. Dem Internet-Portal war der Vorfall auch keine Schlagzeile wert, sondern brachte
die Meldung unter „ferner liefen“.
Bub von Opas Hund schwer verletzt
Diese fast verharmlosende Zeile titelte den Beitrag auf der ORF-Webseite. Was war gesche-
hen? Ein siebenjähriger Bub wurde in Kramsach (Tirol) vom Langhaar-Collie seines Groß-
vaters angefallen und schwer verletzt. Der Hund attackierte das Kind am Kopf und fügte ihm
schwere Bisswunden an Ohr und Hinterkopf zu.
Notarzt und Rettung versorgten den Buben noch an Ort und Stelle, bevor er ins Krankenhaus
eingeliefert wurde. Dort wurde er dann sofort operiert. Wann der Knabe das Spital verlassen
darf, stand zunächst nicht fest. Ein tragischer Vorfall wie er leider immer wieder vorkommt.
Lassie
Der Collie ist ein schottischer Schäferhund und gelangte in den 60er-Jahren durch die TV-
Sendung „Lassie“ zu ungeheurer Popularität. In Österreich ist er heutzutage sehr selten
vertreten und hat den Ruf eines Luxushundes.
Kampf-Collie?
Da wäre es doch unangebracht gewesen, wenn Medien diesen Hund als „Kampf-Collie“
bezeichnet hätten. Wäre der attackierende Hund ein Rottweiler, Pitbull oder Staff gewesen,
kann sich jeder sicher sein, wie die Schlagzeile über diesen Vorfall gelautet hätte. Außer-
dem wäre die Story in jeder Tageszeitung auf der Titelseite gestanden und hätte für mehr-
ere Tage medialen Zündstoff geliefert.
Auch siebengescheite Politiker hätten sich wieder zu Wort gemeldet und mit Unterstützung
von S(chw)achverständigen untermauert, wie wichtig ein Kampfhundegesetz und der Kampf-
hundeführerschein ist. Die Collie-Attacke in Tirol führt jedoch jegliche Einteilung in gutmüt-
ige und gefährliche Hunderassen ad absurdum.
Rasseneinteilung und Kampfhunde
Eine Einteilung in gefährlichen Rassen bei Hunden ist Unsinn. Normalerweise sind Hunde
Rudeltiere und je nach Erziehung in der Hierarchie des Familienverbandes eingegliedert.
Allerdings darf nicht vegessen werden dass jeder Hund, egal welcher Rasse er angehört,
unberechenbar ist und es daher auch aus diesem Grund zu Biss-Attacken kommen kann.
Ebenfalls gibt es die Rasse „Kampfhund“ nicht. Ein Kampfhund ist eine Hund, der für Hun-
dekämpfe abgerichtet wurde. Zugegebener Weise steigt die Gefahr eines Hundeangriffes
natürlich, wenn sich ein geistiger Tiefflieger aus Gründen seines Minderwertigkeitskom-
plexes einen Hund hält, der mühelos einem Menschen schweren Schaden zufügen kann.
Hundeführerschein
Dass der Hundeführerschein auch kein adäquates Mittel zur Verhinderung eines Hunde-
angriffes ist, beweist der traurige Vorfall im November des Vorjahres. Da wurde das Klein-
kind eines Polizeidiensthundeführers, von seinem eigenen Rottweiler getötet.
Das dieser Mann die Qualifikation zur Führung eines solchen Hundes hatte, wird wohl nie-
mand in Abrede stellen. Trotzdem kam es zu dem tödlichen Unfall. Der Hundeführerschein
hat die vorrangige Aufgabe, Geld in die maroden Gemeindekassen zu spülen.
Reine Abzocke
Profilierungssüchtige Politiker drängen sich aber immer wieder in den Vordergrund und ver-
suchen mit Argumenten, die weder Hand noch Fuß haben, Gesetze oder deren Entwürfe zu
verteidigen. Mit Kampfhunde-Führerscheinen und Gesetzen die eine besondere Haltung der
sogenannten gefährlichen Hunde vorsehen, wird den Leuten nur ihr Geld aus der Tasche ge-
zogen.
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2010-08-04
Mit einer Charity-Party richtig Geld verdienen
Wie kann man mit der Mediengeilheit von Personen richtig Geld verdienen? Die Lösung
hat Aussteiger und Betreiber des Online-Magazins „Unautorisiertes Amt“, Freddy Rabak
gefunden.
Es ist normal nicht unsere Art, fremde Beiträge zu kopieren und auf ERSTAUNLICH zu
präsentieren. Doch der folgende Beitrag ist eine der wenigen Ausnahmen wert, da wir
diesen auch unseren Leser(innen) zur Kenntnis bringen wollen, welche Rabaks Maga-
zin nicht kennen.

(Quelle: „Unautorisiertes Amt“)
Mit diesem, perfekt zu diesem Thema verfassten Artikel, hält Freddy Rabak der Schicki-
micki-Gesellschaft einen Spiegel vor ihr Gesicht. Bleibt nur die berechtigte Frage offen,
ob das nicht der Spiegel des Dorian Gray ist.
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2010-07-18