Nachfolgender Brief samt Flyer mit Unterschriftenmöglichkeit wird an jeden
Brunner Haushalt verschickt:
GEGEN kostenpflichtige Kurzparkzonen in Brunn am Gebirge!
Liebe Brunnerin, lieber Brunner!
Die SPÖ/ÖVP-Gemeindekoalition plant, unter dem Deckmäntelchen der „Parkraumbewirt-
schaftung“ den Brunner Autofahrern und Parkenden kräftig in die Tasche zu greifen!
Was bedeutet denn für unsere Ortsregierung „Parkraumbewirtschaftung“? Es bedeutet für
diese Belastungsregierung schlichtweg die Einführung von kostenpflichtigen Kurzparkzonen
und „Grüner Zonen“ in Brunn am Gebirge!
„Grüne Zonen“ sind nichts anderes als kostenpflichtige Parkzonen in Wohngegenden, An-
rainer müssten ein teures Parkpickerl kaufen, haben aber keinen garantierten Parkplatz!
Durch die Einführung großräumiger, kostenpflichtiger Kurzparkzonen und „Grüner Zonen“
glaubt man, Parkprobleme lösen zu können.
Mitnichten! Es geht einzig und allein darum, Budgetmittel für die marode Gemeindekasse
zu lukrieren. Das wieder einmal auf den Schultern unserer Autofahrer, Brunner Bürger und
der Brunner Wirtschaftstreibenden!
Halten Sie sich fest: SPÖ und ÖVP haben im stillen Kämmerchen aus diesem Abkassiervor-
haben bereits rund 550.000 Euro an Einnahmen (Erlöse aus Gebühren UND Organstrafver-
fügungen!!!) für die leere Gemeindekassa budgetiert. Einfach unglaublich!
Kostenpflichtigen Kurzparkzonen und „Grüne Zonen“ bringen viele Nachteile mit sich:
Gebührenpflicht für Bahnbenutzer, wenn diese ihre Fahrzeige am Park & Ride-Parkplatz
abstellen; Anrainer der Leopold Gattringer-Straße, Hanusch- und Kirchengasse können unter
Tags nicht mehr gratis parken; Flucht von zu parkenden Fahrzeugen in Gratisparkbereiche;
Abwanderung von Kaufkraft durch kostenpflichtige Kurzparkzonen und damit weitere Belast-
ung unserer Brunner Wirtschaftstreibenden.
Die Bürgerinitiative fordert, dass die Marktgemeinde Brunn am Gebirge von der Einführung
von kostenpflichtigen Parkzonen und „Grünen Zonen“ dauerhaft absieht! Diese Maßnahme
schadet dem Wirtschaftsstandort Brunn, den Brunner Anrainern und Autofahrern und den
Besuchern der Gemeinde und ist daher als unwirtschaftlich und unsozial abzulehnen.
Bitte senden Sie die die ausgefüllten Formulare an die angegebene Adresse. Gerne holen wir
die Unterschriften auch persönlich ab! Dazu rufen Sie bitte folgende Nummer an:
0664/1546917
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung, helfen Sie mit, ein Zeichen für direkte Demokratie
zu setzen!
Mit freundlichen Grüßen
NAbg. Ing. Christian Höbart e.h. GR Mario Rosensteiner e.h. GR Eva Krottner e.h.
(Schluss)
Deckmäntelchen Parkraumbewirtschaftung
Hintergrund dieser Kampagne der FPÖ Brunn unter Obmann GR Mario Rosensteiner, GR Eva
Krottner sowie NAbg. Ing. Christian Höbart ist, dass die SPÖ/ÖVP-Gemeindekoalition konkret
plant, unter dem Deckmäntelchen einer sogenannten „Parkraumbewirtschaftung“ den Brunner
Autofahrern und Parkenden alsbald kräftig in die Tasche zu greifen.
Die Vergabe dieses „Parkraumkonzeptes“ wurde bereits in einer Gemeinderatssitzung Ende
2011 von allen anderen Fraktionen durchgewunken, die FPÖ hat als einzige Fraktion dagegen
gestimmt – in Vorausahnung, dass ein solches Parkraumbewirtschaftungskonzept einzig und
allein darauf abzielt, Einnahmen für die Gemeindekassa zu lukrieren.
Wohl wissend, dass ähnliche Parkraumbewirtschaftungen in Nachbargemeinden wie Perch-
toldsdorf zu regelrechten Rohrkrepieren verkommen sind. Denn dort haben Kosten-Nutzen-
Betrachtungen ergeben, dass kostenpflichtige Parkzonen weder einen Lenkungseffekt ergeben
haben – noch – dass es auf der Einnahmenseite wirklich etwas gebracht hat – aufgrund der
hohen Investitions- und Betreuungskosten solcher Parksysteme.
Die FPÖ fordert in diesem Zusammenhang, dass die Marktgemeinde Brunn am Gebirge dauer-
haft von der Einführung von gebührenpflichtigen Parkzonen absieht oder als Minimalziel eine
Volksbefragung, wo über eine einfache JA/NEIN-Fragestellung (Beispielsweise: „Sollen in Brunn
am Gebirge kostenpflichtige Kurzparkzonen und/oder Grünen Zonen eingeführt werden?“) ein-
deutig der Bevölkerungswille festgestellt werden kann.
Auf der Homepage www.neinzuparkgebuehren.at besteht die Möglichkeit, ONLINE zu unter-
schreiben.
*****
2012-10-22
Unglaubliche Erlebnisse mit dem Finanzamt Zell am See
Im Internet sind wir heute auf eine schier unglaubliche Geschichte gestoßen, die wir
unserer Leserschaft nicht vorenthalten wollen. Klicken Sie nachfolgendes Bild an und
Sie werden mehr als erstaunt sein.
Screen: finanzamt-pfuscht.at
Wir wollen die Ausführungen von Alfred Dostal gar nicht mehr näher kommentieren,
denn diese sprechen für sich selbst.
*****
2012-10-22
Ohne Anstrengung zum Diplom
Wenn es diesen Service schon zu Zeiten von Guttenberg, Schavan, Pilz, Hahn etc. gegeben
hätte, dann müssten sich diese Herrschaften nicht mit Plagiatsvorwürfen herumschlagen.
Screens: facebook.com
Allerdings stellt sich die berechtigte Frage, was ist heutzutage noch ein akademischer Titel
– zumindest in diesen 6.000 Fällen – wert?
*****
2012-10-21
Bankrotterklärung für den ORF
Als ungeheuerlichen Skandal bezeichnete es FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky, dass der
Rapper Sido laut Medienberichten im Backstage-Bereich der ORF-Show „Die große Chance“
regelmäßig und ausgiebig Marihuana konsumiert haben soll. Vom ORF wurden gegen
diesen offenen Verstoß gegen das Suchtmittelgesetzoffenbar nichts unternommen, obwohl
es Beschwerden, unter anderem von Karina Sarkissova, darüber gab.
Ein solches Verhalten sei die Bankrotterklärung für einen öffentlich-rechtlichen Sender, kriti-
sierte Vilismky, der eine Erklärung seitens des ORF einmahnte, warum nichts gegen Sidos
Drogenmissbrauch unternommen worden sei.
Weiters forderte Vilimsky Konsequenzen für die Sendungsverantwortlichen. Es sei unfassbar,
dass der ORF Drogenmissbrauch zulasse und trotz Beschwerden darüber untätig bleibe. Man
müsse untersuchen, ob es auch noch weitere Verbreitung von Drogenkonsum am Küniglberg
gebe. (Quelle: APA/OTS)
*****
2012-10-21
Torschlusspanik beim BZÖ
Wir verstehen die Aufregung über Frank Stronachs „Einkauftour“ nicht. Regiert doch das
liebe Geld die Welt und speziell in der Politik. Ob die Mandatare, die bisher zum „Team
Stronach“ übergelaufen sind, dies aus politischer Überzeugung oder wegen der finanziellen
Absicherung taten, können wir nicht beurteilen.
Es ist klar, dass die etablierten Parteien den Kuchen mit dem politischen Newcomer Stronach
nicht teilen wollen, aber seine Vorgangsweise zu kriminalisieren erscheint uns doch etwas
überzogen. Wie bereits in den Medien verlautbart wurde, zeigt das BZÖ den Austrokandier
wegen angeblicher Bestechung an.
Dass man beim BZÖ Torschlusspanik hat ist verständlich, denn wie eine heutige Umfrage
zeigt, würde dieses maximal 2 Prozent erreichen, wenn heute gewählt werden würde. Ob
hier eine an den Haaren herbeigezogene Anzeige eine Verbesserung bringt, wagen wir
ernsthaft zu bezweifeln. Denn beim besten Willen und unter Aufbringung größtmöglicher
Fantasie, lässt sich aus dem Verhalten von Frank Stronach der Tatbestand des § 307 StGB
nicht ableiten.
Erstaunliches Demokratieverständnis des grünen Justizsprechers
Aber auch die Grünen scheinen offenbar Befürchtungen zu hegen, dass es ihnen sowie dem
BZÖ ergehen könnte. In einer gestrigen Presseaussendung widerspricht der Justizsprecher
der Grünen, Albert Steinhauser, der Aussage des Korruptionsexperten und früheren Staats-
anwalts Franz Fiedler, wonach das Abwerben von Abgeordneten auch zukünftig straffrei sei.
„2013 wird dem Abwerben von Abgeordneten ein Riegel vorgeschoben. Stronach versucht
deshalb die Gesetzeslücke bis zum Jahresende auszunützen“, so Steinhauser. Warum fragen
wir uns. Sollte man nicht nach folgend alter Volksweisheit agieren: „Ein guter Hund verläuft
sich nicht und um einen Schlechten ist nicht schade“. Aber offenbar ist die Gier der größere
Hund und man will mit allen Mitteln verhindern, dass noch ein Mäuslein am Kuchen mitnascht.
Erstaunlich ist folgendes Zitat in Steinhausers Aussendung: „Ab 2013 ist nicht nur die Bestech-
ung von Abgeordneten strafbar, sondern auch die Vorteilszuwendung. Damit ist endlich sicher-
gestellt, dass Abgeordnete, die Tätigkeiten gegen Bezahlung ausführen, die strafrechtlichen.
Konsequenzen tragen müssen.“
Falls es dem grünen Justizsprecher entgangen sein sollte, Bestechung war schon bis dato
strafbar. Allerdings staunen wir, dass Steinhauser sichergestellt wissen will, dass Abgeord-
nete, die Tätigkeiten gegen Bezahlung ausführen, dafür die strafrechtlichen Konsequenzen
tragen müssen.
Bekommen bislang alle Abgeordneten keinen Gehalt? Nein, wohl eher das Gegenteil ist der
Fall. Österreichs Abgeordnete beziehen derart fürstliche Gehälter, sodass wir uns bei ein-
igen dieser Spezies fragen ob diese überhaupt gerechtfertigt sind.
Erstaunlich ist auch A. Steinhausers „demokratische“ Einstellung. Er befürwortet mit seiner
Aussage, dass ein Abgeordneter keinesfalls seine politische Meinung oder Einstellung ändern
und damit die Partei wechseln kann. Ein solches Gedankengut erinnert uns eher an eine
Diktatur und nicht an ein demokratisches Staatssystem.
*****
2012-10-20
Beschuldigung ohne Beweis
Ist Glawischnig die oberste Richterin Österreichs? Diese Frage stellten wir in unserem Beitrag
„Mobbing….“, nachdem die grüne Bundessprecherin, Eva Glawischnig, auf der offiziellen Web-
seite der Grünen forderte „Martin Graf muss gehen“ und dem Dritten Nationalratspräsidenten
unterstellte, in offensichtlich ungehöriger Weise eine alte Dame um den Zugriff auf ihr Ver-
mögen gebracht zu haben.
Screen: gruene.at
Dass sich Glawischnig mit ihrer Aussage augenscheinlich über jegliche rechtsstaatlichen Prin-
zipen hinweggesetzt hat und einen Mann einer Tat beschuldigte, für die es bis dato keinerlei
Beweise gibt, scheint die Grünpolitikerin offensichtlich nicht wirklich zu interessieren.
Hetzkampagne auf Dr. Graf bricht in sich zusammen
Nun gab es einen herben Rückschlag für die „Linke Jagdgesellschaft“. In einer gestrigen
Entscheidung des Handelsgerichtes Wien, wurde das Begehren auf Absetzung des Stiftungs-
vorstands abgewiesen. Das Gericht kam auf Grund des Berichtes eines unabhängigen
Stiftungsprüfers zur Ansicht, dass es keinerlei Verfehlungen des Vorstands gegeben hat.
Jedenfalls bricht mit dieser Entscheidung, die im Zusammenhang mit der Meschar-Privat-
stiftung gegen Dr. Martin Graf geführte Kampagne in sich zusammen. Dass dies dem
Anwalt von Meschar, Dr. Georg Zanger, nicht gefällt liegt in der Natur der Sache und lässt
uns auf seine politischen Motive schließen. Jedenfalls will er gegen die Entscheidung des
Handelsgerichts Wien Rechtsmittel ergreifen.
Was uns (nicht) erstaunt ist die Tatsache, dass sich Frau Glawischnig in vornehmes –oder
besser gesagt „in peinliches“ – Schweigen hüllt und auch in den politisch linksorientierten
Medien, bis dato kein Wort über den Ausgang der Causa zu lesen oder zu hören ist.
*****
2012-10-19
Findet Marco Schreuder den Tod von Menschen belustigend?
Mit dem Begriff „Prager Fenstersturz“ werden drei bedeutsame Ereignisse der böhmischen
und europäischen Geschichte in Prag bezeichnet, so ist es auf Wikipedia nachzulesen.
Screen: Wikipedia
Jedenfalls endeten alle Prager Fensterstürze mit dem Tod von Menschen. Offenbar dürfte der
grüne Landtagsabgeordnete Marco Schreuder solche Ereignisse belustigend finden. Dies
schließen wir nämlich aus seinem Facebook-Eintrag.
Screen: facebook.com (FB-Account von Marco Schreuder)
Auch seine Groupies dürfte der Tod von Menschen erheitern. Wobei „Tilman B. Wetter“ die
in den Raum gestellte Frage, was die FPÖ als nächstes Event plant, mit „Polen über-
fallen“ beantwortet. Dabei merkt er noch an, dass der Überfall doch nicht stattfinden
wird, weil sich um diese Zeit noch alle ihren Rausch ausschlafen. Also kann aus dem Kom-
mentar einwandfrei geschlossen werden, dass die FPÖ Polen nur aus einem Grund nicht
überfällt – und zwar weil deren Parteizugehörige allesamt noch betrunken sind.
Marco Schreuder dürfte das Kommentar von „B. Wetter“ augenscheinlich goutieren, denn
ansonsten hätte er es schon gelöscht. Erstaunlich was man auf einer Webseite (Facebook-
Account) eines Grünpolitikers findet, der sich doch so gegen Diskriminierung und für political
correctness einsetzt.
*****
2012-10-19
Bundesregierung stellt Asylanten vor einheimische Familien
Es erstaunt immer wieder aufs Neue, wenn Gutmensch(innen) wie beispielsweise Alev Korun
(Grüne) oder Alexander Pollak (SOS-Mitmensch) permanent lautstark reklamieren, dass in
Österreich für Asylanten zu wenig getan werde. Dabei scheinen diese Herrschaften zu ver-
gessen, dass die Bundesregierung im Vergleich betrachtet, Asylanten gegenüber den ein-
heimischen Familien bevorzugt.
Während Kostenhöchstsätze für Asylanten ohne Bedenken und ohne langwierige Diskussion
laufend erhöht werden (Letztes Beispiel: Erhöhung von 12 Prozent bei der Verpflegung in
einer organisierten Unterkunft) sieht es für die österreichische Bevölkerung eher triste aus.
Da wurden seit Jahren die Leistungen nicht erhöht. Hier einige Beispiele: Die Studienbei-
hilfe seit 1999 lediglich einmal, realer Wertverlust: Minus 18 Prozent. Erhöhung des
Kinderbetreuungsgeldes zuletzt 2002, realer Wertverlust: Minus 22 Prozent. Erhöhung der
Familienbeihilfe zuletzt vor zwölf Jahren, realer Wertverlust: Minus 28 Prozent.
Arg trifft es auch die Pensionisten. Die Pensionserhöhung fällt in diesem Jahr in der Höhe
von einem Prozent unter der Inflationsrate aus – also real 1,7 Prozent. Damit stellt die
Bundesregierung öffentlich zur Schau, was sie eigentlich von jenen Menschen hält, die
ihr ganzes Leben lang gearbeitet und dadurch auch dementsprechend Abgaben bezahlt
haben. Nicht zu vergessen, dass diese Leistungen systemerhaltend waren.
Erstaunlicherweise hört man diesbezüglich weder von Korun noch von Pollak ein einziges
Sterbenswörtchen. Nun würden wir allen Gutmensch(innen) die der Meinung sind, dass
es in Österreich den Asylanten schlecht geht, folgendes Experiment empfehlen.
Wir empfehlen folgendes Experiment
Reisen Sie illegal in Staaten wie beispielsweise Türkei, Serbien, Pakistan, Afghanistan,
Irak, Nigeria oder Marokko (Liste ist nicht vollständig) ein. Sorgen Sie sich nicht um Visa,
internationale Gesetze, Immigrationsregeln oder ähnliche, lächerliche Vorschriften.
Wenn Sie dort angekommen sind, fordern Sie umgehend von der lokalen Behörde eine
kostenlose medizinische Versorgung für sich und Ihre ganze Familie. Bestehen Sie darauf,
dass alle Mitarbeiter bei der Krankenkasse oder bei den Behörden Deutsch sprechen. Bei
einem Krankenhausaufenthalt machen Sie klar, dass Ihr Essen so vorzubereiten ist, wie
Sie dies aus Österreich gewohnt sind.
Bestehen Sie darauf, dass alle Formulare, Anfragen, und Dokumente in Deutsch übersetzt
werden. Weisen Sie Kritik an Ihrem Verhalten empört zurück indem Sie ausdrücklich be-
tonen: „Das hat mit meiner Kultur und Religion zu tun; davon versteht Ihr nichts“.
Sprechen Sie sowohl zu Hause als auch anderswo nur Deutsch und sorgen Sie dafür, dass
sich auch Ihre Kinder so verhalten. Fordern Sie unbedingt, dass an Schulen westliche
Kultur und christliche Glaubenslehre unterrichtet wird.
Lassen Sie sich nicht diskriminieren, bestehen sie auf Ihr gutes Recht, verlangen Sie
Kindergeld, Arbeitslosengeld, Notstandsunterstützung oder sonstig soziale Geld- oder Sach-
zuwendungen. Organisieren Sie Protestzüge gegen Ihr Gastland und dessen Einwohner,
unterstützen Sie ausnahmslos Gewalt gegen Nicht-Weiße, Nicht-Christen und gegen eine
Regierung, die Sie ins Land gelassen hat.
Wir wünschen Ihnen bei diesem Experiment viel Glück. Sollten Sie dieses überleben und
in einer feuchten Gefängniszelle einige Jahre Ihres Leben verbringen müssen, besteht viel-
leicht folgende Hoffnung: Dass Sie endlich zum Nachdenken beginnen und erkennen, dass
es den Asylanten in Österreich eigentlich sehr gut geht.
*****
2012-10-18
Persilschein der Androsch-Firma für die Wiener SPÖ ist lächerlich
Gar nicht erstaunt ist Wiens FPÖ-Klubchef und stellvertretender Bundesparteiobmann Mag.
Johann Gudenus über die Tatsache, dass die Firma Consultatio keine Gesetzesverstöße im
Zusammenhang mit dem Immobilienprojekt Media Quarter Marx erkennen kann.
„Die Consultatio, deren Gründer und Miteigentümer Ex-SPÖ-Finanzminister Androsch ist,
die mit dem roten Wien gemeinsam an einem Unternehmen, der Wohnbaugenossenschaft
MIGRA, beteiligt ist und die selbst ein dubioses Firmengeflecht auf den Cayman Islands
unterhält, wurde ohne Ausschreibung mit dieser angeblichen Prüfung beauftragt“, weiß
Gudenus.
Er hält fest: „Da haben sich die Sozialisten selbst geprüft und sich dann selbst einen Persil-
schein ausgestellt. Es fehlt nur noch ein Notar von den Cayman Inseln, der mit Brief und
Siegel die Richtigkeit dieses Gutachtens bestätigt.“
Die Prüfung sei nur erfolgt, weil eine Fülle von Indizien für strafbares Handeln der rot-
grünen Stadtregierung publik geworden ist. Gudenus: „Mit diesem Consultatio-Placebo
lassen wir uns im Sinne der Wienerinnen und Wiener sicher nicht abspeisen. Der Rech-
nungshof wird sich auf Antrag der FPÖ, der von der ÖVP unterstützt wurde, mit diesem
Kriminalfall befassen. Wir werden sicherstellen, dass alle unappetitlichen Details offen-
gelegt werden und die Wiener Sozialisten nicht wieder alles unter den Teppich kehren.“
(Quelle: APA/OTS)
*****
2012-10-17
Ehrenamtlichkeit erspart Lohn und Sozialabgaben
Nachfolgend interessantes Stellenangebot haben wir auf dem Facebook-Account von „Ute
Bock Unterstützen“ entdeckt. Wie bei fast alle Schnorrer-Organisationen im Gutmenschen-
format, wird auch hier Arbeitsleistung gegen Nulltarif abverlangt und der Job als „ehren-
amtlich“ tituliert. Das erspart nämlich eine Pflichtanmeldung nach dem ASVG und die damit
verbundene Entrichtung von Sozialabgaben.
Screen: facebook.com
Aber wesentlich interessanter als die Flucht vor den Sozialabgaben erscheint uns der Inhalt
des Stellenangebotes. Offensichtlich in Ermangelung der physischen Kräfte von Frau Bock,
werden Mitarbeiter(innen) gesucht, welche auch eine dementsprechende Konsequenz an den
Tag legen können. Diese Tatsache erscheint uns sehr interessant. Erledigte Ute Bock in ihren
jungen Jahren ihren Job – durch Verteilung der üblichen Detschn – selbst, scheint man nun
einen würdigen Nachfolger bzw. Nachfolgerin zu suchen.
Traut Ute Bock ihren eigenen Schützlingen nicht?
Erstaunlich finden wir auch, dass der Mitarbeiter im Konfliktfall vermitteln muss. In An-
betracht der Tatsache, dass das Haus Zohmanngasse 28 ohnehin keinen guten Ruf genießt
und es kurz nach seiner Wiedereröffnung wieder zu einer Gewalttat kam, wäre hier wohl
ein Türsteher mit Kampfsportausbildung statt einem Nachportier gefragt.
Laut dem Stellenangebot sind in dem Haus größtenteils Männer verschiedenster Nationali-
täten untergebracht. Unter Männer verstehen wir erwachsene Personen. Das bringt uns zur
berechtigten Frage, warum diese Leute nicht selbst in der Lage sind den Posten eines Nacht-
portiers zu besetzen? Könnte es sein, dass Ute Bock ihrem eigenen Klientel nicht vertraut?
Diese Frage erscheint uns auch deshalb interessant, versucht doch Frau Bock permanent
ihre Schützlinge, den misstrauischen und zum Teil leidgeprüften Anrainern, als friedfertige
Menschen zu „verkaufen“.
*****
2012-10-17
GASTAUTOREN – BEITRAG
Herausgabe einer 13 Jährigen geriet zur Odyssee, welch ein Skandal!
{besps}jaskandal{/besps}
Am Freitag dem 12.10.12, sollte eine 13 Jährige Schülerin (Name der Redaktion bekannt) nach
einem Beschluss des Bezirksgerichtes Hernals an die Mutter welche das ordentliche Sorgerecht
hat vom Jugendamt Wien herausgegeben werden. Doch die Fallführende Sozialarbeiterin sowie
auch die Vorgesetzte Sozialarbeiterin verweigerten die Herausgabe!
Frau Eva S. sowie ihre Vorgesetzte Ilonka S. vom Jugendamt Wien Floridsdorf kündigten dieses
Vorgehen auch beim Anwalt der Mutter Herrn MMMg. Dr. Hasenöhrl an. Der protestierte vehement
und intervenierte mit seiner Klientin sowie dem Kindsvater und einem Medienvertreter beim zu-
ständigen Richter am Bezirksgericht Hernals.
Doch der war sich uneinig, ob nun der neuerliche Sorgerechtsantrag seinen Vorbeschluss
aufheben würde oder nicht. Doch schien er der Meinung, dass es sich seitens der Damen vom
Jugendamt um eine willkürliche Handlung handle. Aber das wollte er noch prüfen und so
mussten die Eltern der Minderjährigen unverrichteter Dinge wieder gehen.
Man ging auf Anraten des Richters und vorheriger Kontaktaufnahme nun ins Bezirkspolizei-
kommando Döbling. Denn nach Meinung des Vaters ist die fortwährende Anhaltung des
Mädchens in der Kinderwohngemeinschaft Scheibenbergstraße in Wien Währing rechtswidrig.
So wollte man besprechen wie man ggf. strafrechtlich gegen das Verhalten von den beiden
Damen S. im Jugendamt vorgehen könne. Darüber hinaus wurde auch durch die Polizei be-
kannt, dass die Herrschaften der sogenannten „Jugendwohlfahrt“ das Mädchen aus der WG
schaffen wollten, wohl damit sie nicht abgeholt werden konnte, trotz aufrechtem Beschluss
des Gerichtes zur Herausgabe!
Nachdem der Stadthauptmann bei der leitenden Sozialarbeiterin telefonisch wiederholt inter-
venierte, war man der Meinung, dass das Mädchen in der WG Scheibenbergstraße ver-
bleiben würde. Also sah man vorerst von einer Anzeige wegen Kindesentziehung bzw. sogar
Entführung ab und begab sich zur Wohngemeinschaft nach Währing.
Unterstützung durch die Polizei gab es deshalb nicht, da diese nur nach Aufforderung des
Gerichtes tätig werden kann. Da der Familienrichter sich aber nicht einig war, ob nun der
Beschluss durchsetzbar wäre oder nicht, zögerte er Gerichtsvollzieher und Polizei in Marsch
zu setzen.
In der WG verweigerte man natürlich die Herausgabe des 13 Jährigen Mädchens abermals,
trotz Hinweis des Rechtsvertreters, dass man sich damit strafbar machen würde! Doch das
interessierte die Dame der Regionsverwaltung des Wiener Jugendamtes nicht im Geringsten.
Wieder zog man unverrichteter Dinge ab und erstatte per Mail dem Richter Bericht, in der
Hoffnung, dass dieser diese Rechtswidrigkeiten des Wiener Jugendamtes entsprechend
ahnden würde.
Dieser versprach im Gespräch in der Früh, dass er sich maximal binnen 8 Tagen entscheiden
werde, worauf nun täglich gepocht wird. Gegen alle beteiligten Mitarbeiter des Wiener
Jugendamtes bereitet man inzwischen weitere rechtliche Schritte vor. Auch wenn die bis-
herigen Schritte gegen die Damen S. und höhere Stellen ergebnislos blieben bzw. noch in
Arbeit sind.
Scheinbar ist unsere Justiz gegenüber den Jugendämtern und deren Mitarbeitern relativ
zahnlos! Denn wie oft geht die Justiz gegen die Jugendämter und deren Machenschaften vor?
So gut wie nie, wie auch die aktuellen Missbrauchsfälle aus den 50er bis 90er Jahre des
letzten Jahrhunderts drastisch zeigen!
Wer schützt unsere Kinder vor der Abnahme und Entfremdung von den Eltern durch die
Jugendämter Österreichs und insbesonders Wiens? Niemand! Das Jugendamt wird durch
niemanden kontrolliert, hat nahezu unendliche Macht und die Justiz schaut zu!?
Man mache sich selbst ein Bild,…….
(Info: www.kinderrechtsinitiative.npage.at )
Erich Weber
2012-10-16
LESERBRIEF
Deserteurs-Denkmal
Hallo!
Als Volksschüler musste ich Erzählungen der Weltkriegsteilnehmer (Krüppel, ehemaliger
Kriegsgefangener) lauschen. Von frontnahen Erlebnissen, Zusammenhalt und Kampf auf
Leben und Tod. Da wurde auch über Fahnenflüchtige erzählt, Feiglingen, die sich in
Sicherheit brachten, während ihre Einheit die Zivilbevölkerung verteidigte.
Diejenigen, für die jetzt ein Denkmal errichtet werden soll, wurden damals als Kamerad-
schaftsschweine bezeichnet. Wie würden sie heute diese Soldaten bezeichnen, die ihr
eigenes Wohlbefinden über das ihrer Einheit stellen, die über die Sinnhaftigkeit ihres
Einsatzes entscheiden?
M.f.G. Karl
*****
2012-10-16
Lautes Schnitzelklopfen
„Sie haben am 28.02.2012 von 22.20 bis 22.34 Uhr in X durch das Klopfen einer großen
Menge von Fleisch (Schnitzel) ungebührlicherweise störenden Lärm erregt.“
„Am 28.02.2012 um 22.35 Uhr wurde X (X, Gl und ML) in die X beordert, da dort angeblich
Lärm erregt wird. Am EO eingetroffen konnte von uns keinerlei Lärm festgestellt werden.
Mit dem angeblichen Lärmverursacher X, Nat. i. A., wurde Kontakt aufgenommen. Dieser
gab an, dass er im Laufe des Tages Unmengen an Schnitzel geklopft hätte, weil er am
29.02.2012 heiratet.“ Rechtsentscheidung unter diesem LINK.
Häuslbauer: ja nicht auf den Sicherheitsplan vergessen
„Sie haben als Bauherr nicht dafür gesorgt, dass die auf der Baustelle tätigen Arbeit-
nehmer Zugang zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan hatten. Der Sicherheits- und
Gesundheitsschutzplan lag am 5.12.2011 nicht auf der Baustelle auf.“ Rechtsentscheidung
unter diesem LINK.
Gebrauchsanweisung für Leiterbenützung
Es gibt natürlich auch eine Strafe, wenn ein Idiot auf eine Leiter steigt und runterfällt –
und da soll noch einer Unternehmer werden, wenn man jedes Jahr den Mitarbeitern
erklären muss, wie sie eine Leiter zu verwenden haben.
„Jährlich zu Jahresbeginn werden im Unternehmen von der Sicherheitsfachkraft X Sicher-
heits-unterweisungen durchgeführt und die Durchführung von den Arbeitnehmern unter-
schriftlich bestätigt. An diesen hat auch der verunfallte Arbeitnehmer teilgenommen.
Weiters werden vor Beginn einer Baustelle konkret für die Baustelle Unterweisungen
durch den Polier bzw. Obermonteur durchgeführt, für die konkrete Baustelle durch
Herrn X. Eine diesbezügliche Unterweisung hat der Arbeitnehmer am 9.2.2011 bestätigt.
Alle genannten Unterweisungen beinhalten auch die Verwendung von Leitern.
Herr X ist Elektrofacharbeiter und seit 10 Jahren im Betrieb beschäftigt. Es wurden schon
vor dem Tatzeitpunkt Kabel auf der Kabeltrasse gezogen und dabei ein Steiger benutzt.
Es sollte nur mehr ein Kabel nachgezogen werden. Hiefür wurde dann die Anlegeleiter
als Ausschubleiter der X verwendet, weil sich diese in der Halle befand.“ Rechtsent-
scheidung unter diesem LINK.
*****
2012-10-16
Ordensschwestern nehmen sich illegaler Zwangsprostituierter an
Auch die Kirche dürfe vor Menschenhandel und Prostitution die Augen nicht verschließen, dies
meint heute auf „wien.orf.at“ eine gewisse Schwester Patrizia von den Salvatorianerinnen.
Da können wir die Ordensfrau beruhigen, denn dieser Ansicht dürfte schon der Wiener
Stephansdom Pfarrer Toni Faber gewesen sein. Er pflegte bereits neben Laura Rudas und
Michael Landau eine Freundschaft mit Wiens modernsten Bordell – dem Laufhaus Rachel –
auch wenn diese freundschaftliche Beziehung nur via Facebook stattfand.
Screen: facebook.com
Schwester Patrizia meint weiters, dass es Pflicht sei hier ganz bewusst hinzuschauen und
nicht zu sagen, es geht uns nichts an. Da ist der Dompfarrer Faber allerdings aus einem
anderen Holz geschnitzt, denn als wir seine Facebook-Bordell Freundschaft publik machten,
kündigte er diese dem Laufhaus sofort auf.
So geheim, dass niemand hinfinden wird
Jedenfalls wurde heute in Wien, ähnlich einem Frauenhaus, ein Wohnhaus eröffnet, dass eine
Zufluchtsstätte für illegale Prostituierte sein soll, die zur Prostitution gezwungen werden.
Dieses Haus wird von katholischen Ordensfrauen betreut.
Allerdings hat das ganze mehrere Schönheitsfehler. Erstens handelt es sich laut „wien.orf.at“
um ein Geheimprojekt. Wir zitieren wörtlich: „Straße und Bezirk sind geheim, die Öffentlichkeit
soll nicht erfahren, wo das neue Schutzhaus steht.“ Also stellt sich die berechtigte Frage, wie
die illegalen Zwangsprostituierten dorthin gelangen sollen? Ist vielleicht dem Dompfarrer Faber
die Örtlichkeit bekannt und kann dieser einer Suchenden den entscheidenden Hinweis geben?
Zweitens: Warum finden in diesem Haus nur illegale Zwangsprostituierte Schutz? Illegal heißt
ja nur, dass sie keine Kontrollkarte (im Jargon: Deckel) hat. Wird Registrierten, die zur
Prostitution gezwungen werden die Tür gewiesen, sofern sie diese überhaupt finden?
Drittens: Von einem können die Ordensfrauen – wie das Amen im Gebet – ausgehen. Sobald
die erste Prostituierte – aus welchen Gründen auch immer – zu ihrem Zuhälter zurückkehrt,
ist es nur mehr eine Frage ganz kurzer Zeit bis die Adresse allgemein und im Speziellen in
der Szene bekannt ist.
*****
2012-10-15
Geehrte Ute Bock weiterhin mit wenig ehrenhaften Aussagen
„Die Verleihung des Goldenen Ehrenzeichens der Republik Österreich an Ute Bock stellte sich
bereits zum Ehrungszeitpunkt als grober Fehlgriff dar“, so heute FPÖ-Gesundheitssprecherin
NAbg Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein. Sie sieht die freiheitliche Kritik an der Verleihung
einer hohen Auszeichnung an Frau Bock durch den Bundespräsidenten durch die jüngsten
Ausfälle der Geehrten mehr als bestätigt. So wurde Bock jüngst mit dem Satz zitiert: „Ich sag
immer: Wann ein Sozialarbeiter nicht sozial ist, dann g’hört er nach der ersten Arbeitswoche
erschossen!“
„Nicht auszudenken, würde eine solche Entgleisung, die einem Tötungsaufruf gleichkommt,
von einem ausgewiesenen Konservativen kommen. Heinz Fischer würde sich umgehend zum
Wortführer der – zu Recht artikulierten – breiten Empörung aufschwingen. Ich vermisse
seinen Aufschrei der Entrüstung im gegenständlichen Fall aber ebenso wie den vieler anderer
Berufsbetroffener“, so Belakowitsch-Jenewein.
„Oder ist die Forderung nach der Todesstrafe für berufliche Verfehlungen mit der so fried-
fertigen und menschenfreundlichen Ideologie der Gewohnheitsempörten im Land vereinbar?“
Wenn Heinz Fischer seine oftmals inszenierte Konsequenz über Gesinnungsgrenzen hin-
weg zu erfüllen imstande sei, müsse er Ute Bock die kürzlich verliehene Auszeichnung um-
gehend wieder aberkennen, befindet Belakowitsch-Jenewein.
*****
2012-10-15
Grüne dürfen unsoziale Grundstücksspekulanten nicht länger fördern
Unter der Hand wollte die glücklose Vize-Bürgermeisterin Vassilakou ein Grundstück in der
Hietzinger Elisabethallee in Bauland umwidmen, damit eine Linzer Privatstiftung darauf
Luxus-Wohnungen errichten kann. Ein Bombengeschäft für die Stiftung und akuter Korrup-
tionsverdacht bei den Grünen, wie sogar Vassilakous Koalitionspartner, die Wiener SPÖ,
einräumt.
Jetzt wurde bekannt, wie rücksichtslos diese Stiftung ihre Pläne vorantreibt: Die Mieter
eines Hauses auf einem Nachbargrundstück, das ihr ebenfalls gehört, sollen offenbar hin-
ausgeekelt werden. Die Krone berichtet, dass einer Pflegemutter samt kleinen Kindern mit
Räumung gedroht wurde.
Wiens FPÖ-Klubchef und stellvertretender Bundesparteiobmann Mag. Johann Gudenus ist
schockiert: „Die finanziellen Hintergründe, weshalb sich die Wiener Grünen zum Hand-
langer von Grundstücksspekulanten machen, sind, wie von der SPÖ angeregt, im Parla-
ment zu untersuchen. Wenn aber bei dieser erneuten Aktion gegen die Bürger die
Schwächsten der Schwachen unter die Räder kommen, muss gehandelt werden.“ Seine
Forderung: „Die für das Bauprojekt notwendige Umwidmung muss umgehend gestoppt
werden!“ (Quelle: APA/OTS)
*****
2012-10-14
Neue Steuern haben mit Gerechtigkeit nichts zu tun
Faymann hat sich in seiner Rede zum SPÖ-Parteitag einmal mehr als überforderter Belastungs-
kanzler positioniert, denn Steuern wie sie die SPÖ fordert, haben mit Gerechtigkeit nichts zu
tun. Offenbar hat der Kanzler sein eigenes Veranstaltungsmotto „Mehr Gerechtigkeit“ nicht
ganz verstanden, denn durch die von ihm vorgeschlagenen Steuern werden die „Armen“ nicht
reicher, sondern der Mittelstand ärmer.
Da sich die Reichen die SPÖ-Aussackel-Politik nicht gefallen lassen werden und ihre Vermögen
an sichere Plätze außerhalb Österreichs bringen werden, ist diese SPÖ-Idee bestenfalls ein
verunglückter Wahlkampfgag. Beispielsweise ist die von der SPÖ geforderte Wiedereinführung
der Erbschafts- und Schenkungssteuer, alles andere als gerecht.
Damit würde die SPÖ jenen, die sich ein Leben lang abgemüht haben um ihren Kindern eine
gesicherte Existenz aufzubauen, einen Gutteil ihres Lebenswerkes nehmen. Gerade jene Werte,
die von einer Generation auf die Nächste weitergegeben werden sind es, die bereits x-fach ver-
steuert wurden und deshalb auch unangetastet bleiben müssen.
SP-Bürgerabzocke ist strikt abzulehnen
Setzt sich die Idee der SPÖ durch, werden jene Lebensleistungen, die verantwortungsvolle
Generationen ihren Nachkommen hinterlassen automatisch immer weniger wert und das ist
nicht zu akzeptieren. Übrigens ist diese Idee ein Anschlag auf alle Bürger der Republik Öster-
reich, vom Häuslbauer, über den fleißigen Landwirt bis hin zu verantwortungsvollen Unter-
nehmern.
Die Menschen in diesem Land bezahlen bereits mehr als genug Steuern. Dafür sollte Faymann
und Co. laut und deutlich „Danke“ sagen und nicht schon wieder eine neue Abzocke auf das
Volksvermögen aushecken.
Unter dem Strich hat Faymann keinerlei sinnvolle Lösungen für die Bewältigung der Krise an-
geboten, sondern in altem SPÖ-Stil nur neue Belastungen und weitere Zahlungen an Brüssel
verkündet. Einen solchen überforderten Belastungskanzler hat Österreich nicht verdient und
braucht ihn auch nicht.
*****
2012-10-13
Beinahe 1000 Fälle im Opferschutzgremium Weisser Ring behandelt
Seit Bekanntwerden der ersten Gewalt- und Missbrauchsvorwürfe in ehemaligen Heimen der
Stadt Wien im Frühjahr 2010 haben sich insgesamt 1.340 Personen bei der Opferschutzein-
richtung Weisser Ring, die von der Stadt Wien mit der Abwicklung der Opferentschädigung
beauftragt wurde, gemeldet.
Insgesamt 990 Fälle wurden bisher in 22 Sitzungen des Opferschutzgremiums behandelt und
abgeschlossen. Demnächst findet eine weitere Gremiumssitzung statt und es kann davon aus-
gegangen werden, dass mit Ende Oktober der Bearbeitungsstand bei 1.050 aufgearbeiteten
Fällen liegt. Bei allen Fällen war Gewalt im Spiel, bei 45 Prozent auch sexualisierte Gewalt.
Primär betroffen sind die ehemaligen Heime Wilhelminenberg mit 259 Meldungen (Mehrfach-
nennungen möglich), Eggenburg mit 128, die Hohe Warte mit 115, die Kinderübernahmsstelle
(KÜST) mit 91, Biedermannsdorf mit 83, Hütteldorf mit 55, Retz mit 48, das Julius Tandler
Heim mit 46, Altenberg mit 43, Wimmersdorf mit 41 und Klosterneuburg mit 39.
(Quelle: APA/OTS)
Ute Bock verteidigte die Heimleiterin des Horror-Kinderheimes
Die obigen drei Absätze stammen nicht etwa vom Pressedienst der FPÖ, sondern sind eine
Aussendung des PID Presse- und Informationsdienstes der Stadt Wien. Wenn nun von
offizieller Seite derartige Zahlen zugegeben werden fragen wir uns, wie hoch wohl die Dunkel-
ziffer sein muss, denn wir vermuten, dass das nur die Spitze des Eisberges ist. Aber das steht
auf einem anderen Blatt Papier, denn wir wollen uns heute wieder einmal (ganz kurz) der
Frau Ute Bock zuwenden.
Wer gestern die TV-Sendung „Österreichs schockierendste Verbrechen“ (Thema Kinderheim
Wilhelminenberg) auf „PULS 4“ gesehen hat, wird möglicherweise mehr als erstaunt gewesen
sein. Ute Bock verteidigte in Interviews vehement das Horrorheim „Wilhelminenberg“ und
dessen Leiterin, welche eine gute Freundin von ihr ist. In einigen Statements gab sie sogar
den damaligen Opfern, also den Kindern – die sie wiederholt als unglaubwürdig hinstellte –
die Schuld. Ihre erstaunliche Begründung war, dass das allesamt schwer erziehbar Kinder
waren. Ferner konnte sie sich nicht vorstellen, dass die Anschuldigungen wahr sind, obwohl
alle Fakten bereits bewiesen waren und auf dem Tisch lagen.
Wir waren über die Aussagen von Ute Bock jedenfalls nicht erstaunt. Denn Ute Bock hat währ-
end ihrer Erzieherinnenlaufbahn selbst Gewalt an Kindern ausgeübt, indem sie die „üblichen
Detschn“ an diese verteilte. Auch war sie in Kenntnis darüber (jedoch ohne einzugreifen oder
wenigstens eine Anzeige zu erstatten), dass Kolleg(innen) von ihr Kinder verprügelten bis
das Blut an die Wände spritzte.
Und nun stellen wir nochmals die berechtigte Frage, warum eine Ute Bock das „Goldene
Verdienstzeichen der Republik Österreich“ erhalten hat. Seit wann werden Handlungen wie
Kinder verprügeln, das Decken von Gewalttaten an Kindern und das in Schutz nehmen des
Kinder-Horrorheimes „Wilhelminenberg“ in der Alpenrepublik mit Auszeichnungen honoriert?
*****
2012-10-12
Unfähigkeit ist nicht strafbar
Man kann über den VGT und deren Aktionen geteilter Meinung sein, aber nachfolgend heutige ver-
öffentlichte Presseaussendung wirft ein bezeichnendes Licht auf die Justiz und deren bestellter
Gutachter.
Screen: VGT
Wir wollen die Aussendung des VGT gar nicht näher kommentieren und überlassen es unserer Leser-
schaft, sich selbst ein Bild darüber zu machen. Allerdings finden wir es höchst bedenklich, dass dieser
Mann noch immer in der Gerichtssachverständigenliste als Sachverständiger aufscheint und offenbar
als solcher noch tätig ist.
Screen: justiz.gv.at
Abgesehen vom Schaden den Prof. Dr. Schweiger angerichtet hat, war es für ihn trotzdem ein gutes
Geschäft. Er verrechnete 50.000,- Euro für dieses Gutachten und zahlte lediglich 35.000,- zurück.
Damit hat der Mann an einem von ihm erstellten falschen Gutachten sage und schreibe noch immer
15.000,- Euro verdient.
*****
2012-10-12
Hat Mister Zuckerberg etwa Besuch?
Wer heute seit 21:00 Uhr bis jetzt 22:30 (Erstellung dieses Beitrags) versucht seine
„Freund(innen) im weltgrößten Social Network zu erreichen, der müht sich vergebens ab.
Immer wenn Facebook aufgerufen wird, erhält der/die User(in) folgende Bilder.
Da wird doch Mister Mark Elliot Zuckerberg und seine Crew nicht etwa Besuch von
diesen Herrschaften haben?
*****
2012-10-11
Reihenweise Strafen außerhalb(!) der Parkpickerlbereiche
Schon vor Einführung des Parkpickerls bekamen die Wachorgane offenbar den Auftrag,
rigoros gegen „Parksünder“ vorzugehen, so dass es zu wahren Strafexzessen auf den
Straßen Meidlings kam und weiter kommt, macht FPÖ-Bezirksvorsteher-Stellvertreter
Mag. Alexander Pawkowicz aufmerksam.
Waren es in den letzten Wochen vor Einführung des Parkpickerls vor allem sehr kleine
Gassen, wie etwa die Roesnergasse und der Bereich rund um den Migazziplatz, die in
den fragwürdigen Genuss gassenweiser Bestrafungen gekommen sind, so hat sich die
Eintreibungspolitik nun offenbar in die Randbereiche des Bezirkes verlagert.
Es erhalten jetzt aber nicht etwa Falschparker in zweiter Spur oder auf Gehsteigen,
also jene die ihr Fahrzeug verkehrsbehindernd abgestellt haben, Strafzettel. Vielfach
betrifft es in Meidling nunmehr Anrainer außerhalb(!) der Parkpickerlzonen, die seit
wenigen Tagen plötzlich an jenen Orten bestraft werden, an denen sie davor jahr-
zehntelang unbehelligt parken konnten.
So zogen etwa gestern, Mittwoch, strafende Organe durch die Schönbrunner Allee
und hinterlegten für beinahe alle Fahrzeughalter entlang der auch heute noch fast aus-
schließlich von Bewohnern benutzten Nebenfahrbahn kostenpflichtige „Geschenke“
in Form von Organmandaten. Dies traf dabei fast ausnahmslos Anrainer vor deren
Häusern.
„Angeblich zu geringe Restfahrbahnbreiten in Gassen, wo Müll- und Abschleppfahr-
zeuge locker Platz haben, als Grund für saftige Strafen heranzuziehen, riecht für mich
nach reiner Schikane“, so Pawkowicz.
Parkraumüberwachung und „Pickerlkontrolle“ ist für manche schmerzhaft, Anrainer
aber scheinbar nur für den bloßen Fahrzeugbesitz zu strafen jedoch eine Sauerei, stellt
Pawkowicz fest, der ein Ende der reinen Einnahmenmaximierung durch nicht nachvoll-
ziehbare „Kontrollexzesse“ fordert.
*****
2012-10-11
Wegen Untreue und Verdacht auf Amtsmissbrauch
Die FPÖ hat gestern eine Strafanzeige gegen Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich
eingebracht. Das gab FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache in einer Pressekonferenz be-
kannt, die er heute gemeinsam mit FPÖ- Agrarsprecher NAbg. Harald Jannach und FPÖ-
Generalsekretär Herbert Kickl.
In diesem Zusammenhang bedauerte Strache, dass die gestrigen Verhandlungen über eine
Sondersitzung zu diesem Thema gescheitert seien, und zwar am BZÖ. Die Grünen wollten
eine schriftliche Vereinbarung über insgesamt drei Sondersitzungen, wozu das Orangenbünd-
nis aber nicht bereit war. „Wir hätten damit kein Problem gehabt, aber offenbar ist für Herrn
Bucher, Petzner und die Ihrigen Aufklärung doch nicht so wichtig“, meinte der freiheitliche
Klubobmann.
In den letzten Wochen wurde intensiv über die Inseratenaffäre des Landwirtschaftsministers
Nikolaus Berlakovich berichtet worden. Grund dafür waren die Kosten des Bundesministerium
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für die Öffentlichkeitsarbeit in
den Jahren 2006 bis 2011 in der Höhe von ca. 30 Millionen Euro. Der Rechnungshof hat in
einem Rohbericht die Verwendung der Mittel des Ministeriums heftig kritisiert.
So wurden exorbitante Summen in Medien investiert, ohne den Werbemaßnahmen qualifi-
zierte Medienresonanzanalysen nachzuschalten. „Oftmals“, so Strache, „haben die Maß-
nahmen auch keinen Bezug zu den Aufgaben des sog. Lebensministeriums gehabt wie z.B.
im Jahr 2010, als rund 420.000 Euro für Themen wie „Unsere Bauern bringens“, „Bäuerin
des Jahres“ oder „Wir sind Bioweltmeister“ ausgegeben worden sind.“ Allein die Inserate
zur Kampagne „green jobs“ im Jahr 2010 hätten das Ministerium 235.000 Euro gekostet,
ohne jedoch konkret auf Maßnahmen oder den zeitlichen Masterplan des Ministeriums einzu-
gehen.
2006 bis 2011 beauftragte das Ministerium Schaltungen in diversen Printmedien in der Höhe
von 13,01 Millionen Euro. Gem. § 26 Mediengesetz hätten die Printmedien diese bezahlten
Anzeigen als solche kennzeichnen müssen, was diese bei ca. 50 Prozent der Anzeigen unter-
lassen haben. 94 Prozent der Werbeschaltungen in Printmedien waren mit einem Foto des
Bundesministers Berlakovich versehen.
Ein Teil der Schaltungen erfolgte in Medien mit untergeordneter oder nicht bekannter Reich-
weite. Vor allem ÖVP-nahe Medien wie z.B „Die Österreichische Bauernzeitung“ wurden
durch das Landwirtschaftsministerium bedacht. Das Ministerium betreibt bekanntlich die
Homepage www.lebensministerium.at. Betreut wird diese Homepage vom Verein Land-,
forst- und wasserwirtschaftliches Rechenzentrum (LFRZ Verein).
Im Jahr 2001 wurde diese LFRZ GmbH – deren Anteile größtenteils vom LFRZ Verein ge-
halten werden – mit dem Relaunch der Homepage im Umfang von 4,39 Millionen Euro beauf-
tragt. Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts sowie die Finanzprokuratur standen
dieser Inhousevergabe sowie der unzulässigen Beteiligung Privater an Inhouse-Konstruktionen
ablehnend gegenüber. Insbesondere kritisiert der Rechnungshof die unklare Trennung
zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer in dieser Konstruktion.
Als besonders außergewöhnlich bezeichnete Strache die Errichtung eines Rahmenvertrags für
den Zeitraum 2011 bis 2015 betreffend den Relaunch mit dem Mindestrahmen der erwähnten
4,39 Millionen Euro, die überschritten, aber nicht unterschritten werden können. Auch der
Entzug der Gewinne der GmbH sowie des Vereines vor dem Zugriff des Staates erscheinen
aufklärungsbedürftig. Darüber hinaus kaufte die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit des
Ministeriums externe Inhalte der Homepage zu. So erging zum Beispiel ein derartiger Auftrag
an das „Bauernjournal West“ in der Höhe von 42.600 Euro. „Dieser Auftrag steht nach Auffass-
ung des Rechnungshofs im Widerspruch zur eingangs erwähnten Informationspflicht und stellt
vielmehr eine verdeckte Förderung dar“, so Strache.
„Nach genauer Prüfung der Seite www.lebensministerium.at kann man abschließend feststel-
len, dass selbst die Kosten von 1,35 Millionen Euro, die nach eigenen Angaben für die Umsetz-
ung bezahlt wurden, völlig überzogen und absolut nicht nachvollziehbar sind. Wenn man nun
die Kosten der Herstellung von den vorgesehenen 4,39 Millionen Euro abzieht, so bleiben für
den Zeitraum von 48 Monaten (Fertigstellung: Ende 2011; Betrieb: 2012 bis 2015), nach eig-
enen Angaben, rund 3,04 Millionen für den laufenden Betrieb und allfällige Anpassungen.
Das wären monatliche Aufwendungen von 63.333 Euro. Angesichts dieser dargestellten Sum-
men kann man feststellen, dass die Kosten im Vergleich zu ähnlichen Projekten nicht nur
drastisch überzogen, sondern völlig absurd sind. Gesamt sind im Zeitraum 2006 bis 2011 ca.
7,2 Millionen Euro für die Betreuung des Intranets und der Homepage des Bundesministers
angefallen. Dagegen erscheint sogar der umstrittene Relaunch der Parlamentshomepage um
1,93 Millionen Euro noch günstig.“
Strache behandelte auch das Thema Parteienfinanzierung. „Das Ministerium hat vom ÖVP-
nahen Verein AIZ land- und forstwirtschaftliche Fachartikel gekauft, die sie dann als eigene
Presseaussendungen weiterverwendete. Mangels einer systematischen Evaluierung der
Pressearbeit sowie einer Medienresonanzanalyse konnte nicht dargelegt werden, dass dieser
Zukauf im Interesse des Ministeriums lag und über eine verdeckte Förderung des ÖVP-nahen
Vereins hinausging.“
Auch im Wahlkampf habe das Ministerium mitgemischt, so Strache. Im Vorfeld der National-
ratswahl 2008 hat es in Niederösterreich einen halbtägigen Jugendkongress veranstaltet.
Diese kurzfristig geplante Veranstaltung fand am 16. September 2008 statt (28. September
2008 NR-Wahl). Nicht nur, dass das Landwirtschaftsministerium keine internen Sponsoring-
Richtlinien hat, so darf auch nach den Richtlinien für Öffentlichkeitsarbeit und Informations-
maßnahmen der Bundesregierung nach Anordnung einer Nationalratswahl keine derartige
„Öffentlichkeitsarbeit“ mehr begonnen werden. Inhaltlich drehte sich diese Veranstaltung
nahezu ausschließlich um die Person des wahlkämpfenden Bundesministers Josef Pröll.
Die Kosten für diese „Wahlveranstaltung“ betrugen 100.000 Euro, was bei der Teilnehmer-
zahl von rund 500 Jugendlichen 200 Euro pro Teilnehmer ausmacht. Vom Ministerium wurde
es unterlassen, z.B. durch öffentliche Ausschreibung günstigere Vergleichsangebote für die
Ausrichtung der Veranstaltung einzuholen.
„Minister Berlakovich soll nun nicht glauben, dass er einfach zur Tagesordnung übergehen
kann, weil Rot und Schwarz den Untersuchungsausschuss abgedreht haben. Tatsache ist,
dass sich Berlakovich als ein „schwarzer Faymann“ entpuppt hat, als eine Art Landwirt-
schaftsInserator“, so Strache.
Die FPÖ habe gestern eine Strafanzeige eingebracht, und zwar wegen Untreue und Miss-
brauch der Amtsgewalt. Der Untreue-Paragraf (§ 153 StGB) ist auf Personen anzuwenden,
die durch Missbrauch der Vertretungsmacht den Geschäftsherren schädigen. Das geschützte
Rechtsgut ist das Vermögen, in diesem Fall eben das Vermögen des Landwirtschaftsminister-
iums respektive des Steuerzahlers.
Als Tatsubjekt kommen vermögensrechtlich bevollmächtigte Personen, allen voran die Bundes-
minister selbst – ad personam der BM a.D. Josef Pröll sowie der BM Nikolaus Berlakovich – in
Betracht. Die Missbrauchshandlung wäre eben die Bestellung unnützer Anzeigen und Kampag-
nen sowie Pressetexte sein.
„Wir stellen in der Anzeige den Antrag, die Staatsanwaltschaft möge den Sachverhalt dahin-
gehend prüfen ob durch Bundesminister Berlakovich und/oder Bundesminister a.D. Pröll sowie
andere Personen gegen strafrechtliche Bestimmungen sowie Bestimmungen des Nebenstraf-
rechts verstoßen wurde und gegebenenfalls ein Strafverfahren gegen die verantwortlichen
Personen, ohne Rücksicht auf das Ansehen der Personen, einleiten“, so Strache.
(Quelle APA/OTS)
*****
2012-10-10
Gott sei Dank hat die Welt keine anderen Sorgen
Den Sinn oder Unsinn des Vorhabens von Felix Baumgartner aus 36 Kilometer Höhe
mit einem Fallschirm aus einem Ballon abzuspringen und beim Sprung zur Erde die Schall-
mauer zu durchbrechen, wollen nicht kommentieren. Der Mann ist Extremsportler und
es ist zu hoffen, dass er weiß was er tut, denn immerhin wird er eine Spitzengeschwindig-
keit von rund 1.200 km/h erreichen.
Jedenfalls langweilen uns die Medien mit diesem Spektakel weiterhin, nachdem der
gestrige Ballonstart wegen ungünstiger Witterungsverhältnisse abgesagt wurde und der
der Sprung voraussichtlich am kommenden Sonntag stattfinden wird.
Den Vogel in der Berichterstattung schoss die Gratis-Zeitung „HEUTE“ in ihrem gestrigen
Beitrag über Baumgartner ab. Sie widmete ihm satte drei Seiten (inkl. Titelblatt).
Bei 11.000 km/h nützt auch kein Glück mehr
Screens: Tageszeitung HEUTE (Printausgabe vom 09.10.12)
Die Tageszeitung „HEUTE“ recherchierte doch tatsächlich, dass Felix Baumgartner mehr als
fünf Minuten lang im freien Fall mit 11.000 km/h unterwegs sein wird. Sollte dem tatsächlich
so sein, wird der Extremsportler keinen Fallschirm sondern bestenfalls eine Urne benötigen,
denn er wird einfach verglühen.
Jetzt verstehen wir auch den Kaufpreis der U-Bahn Zeitung von sage und schreibe 0,0 Euro.
Denn Qualitätsjournalismus und genaue Recherche hat eben ihren Preis.
*****
2012-10-10
Der Parkpickerl-Krieg hat begonnen
Völlig ungerührt von über 150.000 Unterschriften jener Menschen in Wien, die gegen die
Erweiterung der Kurzparkzonen unterschrieben haben und eine Volksabstimmung fordern,
ließ Maria Vassilakou ihr Parkpickerl-Diktat durchziehen. Soviel zum Demokratieverständnis
der grünen Wiener Verkehrsstadträtin.
Wie einige Medien heute berichten, ist auf Wiens Straßen nun ein Parkpickerl-Krieg ausge-
brochen. Der Kampf um freie Parkplätze – bedingt durch die Ausweitung der Kurzparkzonen
seit 1. Oktober 2012 – hat begonnen. Besonders an den Zonengrenzen kommt es zu Prob-
lemen mit „Pickerlflüchtlingen“, die bereits in Sachbeschädigungen – wie zerkratzte Autos
und aufgestochene Reifen – ausgeartet haben.
Die Opposition hatte seinerzeit in weiser Voraussicht vor solchen Zuständen gewarnt und
lässt nun zu Recht keine gutes Haar an der chaotischen Verkehrspolitik von Vassilakou.
„Wir haben bereits vor Monaten vor diesem Angriff auf zigtausende Arbeitnehmer gewarnt,
nun ist es seit 1.Oktober traurige Realität. Neben den Wienerinnen und Wienern die aus
ihrem Bezirk zu ihrem Arbeitsplatz pendeln, werden nun vor allem die 400.000 Pendler
geschröpft die von ihrem Auto abhängig sind“, so Gabriele Tamandl (ÖVP), Fraktionsvor-
sitzende in der Wiener Arbeiterkammer.
Auch wir haben das Pendlerproblem vorausgesehen und im Beitrag „Steigende Arbeitslosig-
keit…“ vom 3.Juli 2012 darüber berichtet. Der Klubobmann der Grünen, David Ellensohn,
hatte sich damals folgend geäußert, nachdem ihm die ÖVP weitere Gesprächsbereitschaft
in Sachen „Parkpickerl-Abzocke“ aufgekündigt hatte: „Wien braucht wirksame Maßnahmen
zur Verkehrssteuerung. Bei 350.000 PKW-Pendler(innen) pro Tag können wir nicht weiter
zusehen“.
Dass die chaotische Verkehrspolitik von Maria Vassilakou schwere Schäden an der wirt-
schaftlichen Infrastruktur Wiens anrichten kann und damit Wirtschaftsstandorte und die
damit verbundenen Arbeitsplätze gefährdet, scheint die rotgrüne Wiener Stadtregierung
nicht zu tangieren.
Es erscheint uns höchst erstaunlich, dass der Wiener Bürgermeister es offenbar akzeptiert,
zur Befüllung der Stadtkasse und zur ideologisch geistigen Selbstbefriedigung seines
Koalitionspartners, den Frieden in der Wiener Stadt aufs Spiel zu setzen. Dies ist nicht nur
unmoralisch, sondern auch brandgefährlich.
Wer hetzt nun wirklich die Bevölkerung untereinander auf?
Der FPÖ-Verkehrssprecher, LAbg. Toni Mahdalik, stellt sich die Frage, wie lange die
grüne Wiener Verkehrsstadträtin dem Parkpickerl-Krieg auf unseren Straßen eigentlich
noch zuschauen will und ob erst Autos brennen müssen, damit die grüne Politik des Auf-
hetzens beendet wird.
Die Aussage von Mahdalik trifft eines Pudels Kern, obwohl dieser wahrscheinlich gar nicht
in diese Richtung gedacht hat, in die wir denken. Und zwar: Es waren nämlich immer
wieder die Grünen die behaupteten, dass der FPÖ-Chef H.C. Strache die Bevölkerung
untereinander aufhetze.
Betrachtet man nun die ersten Ausschreitungen im „Parkpickerl-Krieg, welche ganz allein
der Verkehrspolitik der grünen Wiener Verkehrsstadträtin zuzuschreiben sind, stellt sich
für uns die berechtigte Frage, wer mit seiner Politik wirklich die Bevölkerung unterein-
ander aufhetzt.
Wer heute im TV die Ausschreitungen in Athen bezüglich des Merkel-Besuches gesehen
hat könnte zu Annahme kommen, dass Maria Vassilakou Härteres gewöhnt ist und ihr
zerkratzte Autos und aufgestochene Reifen keinen Kummer bereiten. Aber in Wien und
auch im restlichen Österreich ist man mit Sicherheit nicht an griechischen Verhältnissen
interessiert.
Vielleicht sollte sich Vassilakou überlegen ein politisches Mandat in ihrer Heimat anzu-
nehmen. Wir sind davon überzeugt, dass dort Politiker(innen) ihres Formats gefragt
sind, die bei den „Kleinen“ gnadenlos und ohne Rücksicht auf Verluste abkassieren.
*****
2012-10-09
Die Gräueltaten der letzten 50 Jahre im „demokratischen“ Uganda
Uganda ist ein Binnenstaat in Ostafrika und grenzt im Norden an den Südsudan, im Osten
an Kenia, im Süden an Tansania, im Südwesten an Ruanda und im Westen an die Demo-
kratische Republik Kongo.
Uganda wurde 1962 (also vor 50 Jahren) vom Vereinigten Königreich unabhängig. In der
Zeit von 1966 bis 1986 unter den Regierungen von Milton Obote und Idi Amin war
das Land geprägt von einem totalitären Regierungsstil, Gewalttätigkeiten, schwersten
Menschenrechtsverletzungen, bürgerkriegsartigen Zuständen und einem wirtschaftlichen
Niedergang.
Unter Idi Amin wurden zudem alle Bewohner asiatischer und/oder indischer Abstammung
des Landes verwiesen. Angehörige anderer Volksstämme wurden getötet. Seit 1986 wird
das Land von Yoweri Kaguta Museveni regiert. Auch unter seiner Regierung kam es zu
Menschenrechtsverletzungen und einer Verwicklung in interne militärische Auseinander-
setzungen in den Nachbarländern. In den nördlichen Grenzprovinzen von Uganda gelten
noch immer Reisewarnungen der ausländischen Vertretungen. (Quelle: Wikipedia)
Bedenkt man, dass die Armutsquote in Uganda bei 35 % (nach Landeskriterien) liegt, fast
die Hälfte der Jugendlichen nach Erreichung des 15. Lebensjahres Analphabeten sind
(die restliche Bevölkerung gar nicht mit eingerechnet), die öffentlichen Ausgaben für Bild-
ung und Erziehung 0,08 % des BIP – und die für Altersversorgung bei 0,0% des BIP
liegen, möchte man in diesem Land nicht einmal begraben sein.
Die SPÖ gratuliert zur „Demokratie“ Ugandas
Warum wir Ihnen diese Daten aus Uganda präsentieren? Etwa weil wir ein wenig Fremden-
verkehrswerbung für diesen afrikanischen Staat betreiben wollen? Nein – weit gefehlt, denn
wir wollen unserer Leserschaft eine Erstaunlichkeit der SPÖ präsentieren.
Screen: APA/OTS
Petra Bayr, SP-Bereichssprecherin für globale Entwicklung, gratuliert dem ostafrikanischen
Land nämlich zur Unabhängigkeit und zur Demokratie. Bedenkt man, dass allein unter Idi
Amins Herrschaft – von 1971 bis 1979 (also noch bis vor 33 Jahren) – über 300.000 Opposit-
ionellen ermordet wurden, ist es erstaunlich was die SPÖ unter dem Begriff „Demokratie“
versteht.
Einzig und allein gilt es, dass Uganda seit 50 Jahren von Großbritannien unabhängig ist. Seit-
dem wurde und wird das Land von Diktatoren beherrscht und dies bedeutet wohl kaum eine
Unabhängkeit für die dort lebende Bevölkerung. Von einer Demokratie ist dieses Land in
etwa soweit entfernt, wie der Papst von einer Pornofilmproduktion.
*****
2012-10-08
FP-NÖ fordert Grenzsicherung durch Berufssoldaten
Auf unseren Beitrag „Eiserner Vorhang statt Sicherheitsgipfel“ erfolgte prompt eine politische
Reaktion. Der freiheitliche Klubobmann im NÖ-Landtag, Gottfried Waldhäusl, bezeichnete
den Sicherheitsmaßnahmenplan von Landeshauptmann Pröll als inhaltslos.
Als gefährlich bezeichnete der freiheitliche Klubobmann darüber hinaus, dass die VP-NÖ
versuche, die Niederösterreichische Bevölkerung in Sicherheit zu wiegen, eine, die es aber
nicht gibt. „Wenn Pröll von einem Aufstocken des Polizei-Personals spricht, bedeutet das in
Wirklichkeit, dass man Polizisten in einem Gebiet abzieht, um sie in einem anderen Gebiet
einzusetzen, ganz nach dem Loch auf – Loch zu – Prinzip“, meint Waldhäusl.
„Die Aktivierung von acht ehemaligen Grenzkontrollstellen bringt außer einer verbesserten
Infrastruktur für die Polizisten vor Ort keinen Deut mehr an Sicherheit“, stellt Waldhäusl fest.
„Wenn man wirklich etwas für die Sicherheit in Niederösterreich tun will, dann müssen die
Grenzen wieder dicht gemacht werden und zwar rund um die Uhr“, fordert der Klubobmann
der FPÖ-NÖ erneut und präsentiert einen erstaunlichen aber durchaus guten Vorschlag.
Das fehlende Personal für die Kontrollen an den Grenzübergängen und zur Grenzüberwach-
ung könnte mit Soldaten des Bundesheeres kompensiert werden. „Viele Berufssoldaten
kommen nach einem Auslandseinsatz zurück und werden mit dem Argument, Österreich
hätte keine Verwendung mehr für sie, in die Privatwirtschaft entlassen. Man könnte hier
zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen, einerseits wären Niederösterreichs Grenzen profes-
sionell bewacht und andererseits wären nicht so viele Berufssoldaten auf Arbeitssuche“, so
Waldhäusl.
Und damit hat der FPÖ-Mann Recht. Sollten nun wieder kritische Stimmen aufkommen,
dass das Bundesheer nicht für die Grenzsicherung zuständig sei, da dies verfassungswidrig
ist, gibt es eine einfache Lösung. Man bräuchte nur diese Soldaten in den Zolldienst über-
nehmen. Was zwischen Bundesheer und Justiz, sowie Post und Polizei möglich ist, müsste
auch zwischen Bundesheer und Zoll durchführbar sein.
Auch Waldhäusl sieht in der Förderung für Alarmanlagen keine Sicherheit und bezeichnet
diese richtigerweise als Verlagerung der Kriminalität. Das hat seine Richtigkeit, denn wenn
ein Haus gesichert ist, suchen sich die Einbrecher eben ein anderes. Und alle Häuser mit
Alarmanlagen zu sichern ist Utopie und scheitert schon an den Kosten, für die finanziell
schwächer gestellte Personen nicht aufkommen können. Da macht auch keine Förderung
das Kraut fett.
*****
2012-10-08
Mein Name ist Hase und ich weiß von nichts
Wie wir bereits im Beitrag „Möchtegern-Gangster….“ berichteten, zeigt sich Yasser Gowayed
und auch sein Kumpel Budak Osman darüber erstaunt, nachfolgende Ladung der Sicherheits-
direktion Steiermark erhalten zu haben. (Für beide gilt die Unschuldsvermutung)
Screen: facebook.com (Account von Yasser Gowayed)
Im eingangs erwähnten Beitrag haben wir schon antisemitische und verhetzende Kommentare
veröffentlicht, welche sich auf dem FB-Account von Gowayed befinden und von diesem augen-
scheinlich goutiert werden.
Wir haben uns nun auf der Facebook-Seite des Möchtegern-Gangsters genauer umgesehen und
sind auf Kommentare gestoßen, welche die im Beitrag „Möchtegern-Gangster….“ verblassen
lassen. Und das Erstaunliche dabei ist, dass sich Gowayed und Osman rege daran mitbeteiligen.
Es ist deswegen erstaunlich, weil doch die beiden Männer ihrer Meinung nach nicht wissen,
warum sie obige Ladung (Screenshot) erhalten haben.
Einige Kommentare zu einer brennenden Israelfahne
Screenshots: facebook.com -Account von Yasser Gowayed
Angesichts dieser Kommentare stellt sich für uns die Frage, warum solchen Leuten die öster-
reichische Staatsbürgerschaft nicht aberkannt wird (sofern bereits verliehen wurde) und diese
anschließend in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden?
Einerseits gibt es bei uns Bemühungen dem Antisemitismus Einhalt zu gebieten, während
andererseits importierten Antisemiten, die aktiv Hetze betreiben, die Gastfreundschaft der
Alpenrepublik zu Teil wird. Hat es Österreich wirklich nötig derartige Personen im Lande zu
behalten?
*****
2012-10-07
Aus Prostituierten werden Arbeitnehmerinnen
Für die Rotlichtbranche scheint es derzeit sehr eng zu werden. Scheinbar scheint Vater
Staat, seine bis dato aufrecht erhaltenen moralischen Bedenken über Bord geworfen zu
haben und will auch in diesem Geschäft kräftig mitnaschen. Dabei verfährt er offenbar
unter dem Motto „Pecunia non olet“ (oder auf Deutsch: Geld stinkt nicht).
War es früher für einen Lokalbetreiber ungesetzlich ein Dienstverhältnis mit Prostituierten
einzugehen, ist dies seit dem neuen Prostitutionsgesetz möglich. Denn der Hindernisgrund,
die Sittenwidrigkeit, ist mit diesem weggefallen. Also vorbei die lustigen Zeiten in denen
sich Prostituierte als Selbständige anzumelden hatten und kaum bis gar keine Abgaben
entrichteten.
Der Wegfall der Sittenwidrigkeit kommt dem UVS sehr gelegen und dies spiegelt sich in
seiner jüngsten Entscheidung wieder. Der Senat verurteilte einen Rotlichtlokal-Betreiber
wegen illegaler Ausländerbeschäftigung. Der Senatsspruch stützt sich auf eine Entscheid-
ung des Verwaltungsgerichtshofes.
Ein Passus im USV-Urteil ist uns besonders ins Auge gestochen: „…zumal der bei illegaler
Ausländerbeschäftigung zu erwartende volkswirtschaftliche Schaden nicht unbedeutend
ist…“ (Vorletzter Absatz im UVS-Spruch). Ob das bei der Beschäftigung von Prostituierten
zutrifft, wagen wir ernsthaft zu bezweifeln.
Schonfrist endet mit 31.Oktober 2012
Zudem müssen ab 1. November 2012 (Ablauf der einjährigen Nachreichfrist) alle Prostitut-
ionslokale als solche gemeldet, umgebaut und behördlich genehmigt sein. Beispielsweise
sind Auflagen wie Hygiene, Sicherheit, Brandschutz, Fluchtwege udlg. mehr genau normiert
und müssen von einem Ziviltechniker abgenommen werden. Theoretisch dauert die behörd-
liche Genehmigung etwa drei Wochen, diese Zeit wird in der Praxis allerdings um ein Viel-
faches überschritten.
Eines der wenigen gesetzeskonformen Rotlichtlokale in Wien
In Wien gibt es etwa 400 Rotlichtlokal-Betriebe. Davon haben bis dato knappe 70 eingereicht
und von denen wurden bislang sage und schreibe lediglich 7 Lokale genehmigt. Wie uns aus
zuverlässiger Quelle mitgeteilt wurde, gab es bei zirka 25 Prozent von den 70 eingereichten
Betrieben derartig grobe Missstände, sodass eine Genehmigung nicht in Frage kam.
Zum Beispiel wurden Pläne abgegeben, die zwar von Ziviltechnikern unterschrieben waren,
aber mit den tatsächlichen Gegebenheiten in den Lokalen nicht übereinstimmten. Dies
wurde durch Lokalaugenscheine von Behördenvertretern festgestellt.
Ferner stimmt bei zahlreichen Lokalen die Bausubstanz, nicht mehr mit den beim Magis-
trat aufliegenden Konsensplänen überein. Durch jahrelange illegale Umbauten weiß heute
niemand mehr, wie das Lokal in seiner ursprünglichen Genehmigung wirklich ausgesehen
hat. Die Folge ist eine Flut von Bauanzeigen bei der Baupolizei. Diese muss nun für jede
einzelne Meldung ein Bauverfahren einleiten.
Rotlichtlokal-Betreiber deren Betriebe ab 1.November 2012 nicht den neuen gesetzlichen
Richtlinien entsprechen, werden kräftig zur Kasse gebeten. Bis zu 7.000,- Euro Bußgeld
kommen auf diese zu. Und sollte dies auch nichts nützen, droht die Schließung des Lokals.
*****
2012-10-06
KommAustria entscheidet gegen den ORF
Der ORF hat in seinem TV-Gesamtprogramm im Zeitraum vom 1. Jänner 2010 bis zum
31. August 2011 nicht dafür gesorgt, dass die Kategorien Information, Kultur, Unterhalt-
ung und Sport in einem angemessenen Verhältnis zueinander standen, wie es der im ORF-
Gesetz formulierte, öffentlich-rechtliche Kernauftrag verlangt.
In ihrem gestern vorgelegten Bescheid stellt die Medienbehörde mehrere Verletzungen des
ORF-Gesetzes fest. So war in dem genannten Zeitraum die Kategorie Kultur mit einem
Anteil von etwa 3 % gegenüber beispielsweise der Kategorie Unterhaltung, die einen Anteil
von über 50 % aufwies, stark unterrepräsentiert.
Mit ihrer Entscheidung befinde t die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) über
eine Beschwerde mehrerer Mitbewerber gegen das Fernsehprogramm des ORF. Der im
September 2011 vom Verband Österreichischer Privatsender (VÖP) eingereichte Antrag
richtete sich unter anderem gegen das angeblich unausgewogene Gesamtprogramm in den
Jahren 2010 und 2011.
Für die Kategorisierung der ORF-Sendungen berücksichtigte die KommAustria das Vor-
bringen der Beschwerdeführer, ein von der Behörde beauftragtes Gutachten sowie vom
ORF selbst vorgelegte Darstellungen.
Die KommAustria, die in ihrem Bescheid erstmals das im ORF-Gesetz geforderte angemes-
sene Verhältnis der Programmkategorien zueinander geprüft hat, geht allerdings davon
aus, dass das für 2010 und 2011 festgestellte Ungleichgewicht durch den zwischenzeitlich
erfolgten Programmstart der Spartenkanäle „ORF III – Kultur und Information“ und „ORF-
Sport+“ bei Betrachtung des ORF-Gesamtprogramms mittlerweile größtenteils ausge-
glichen sein dürfte.
Die KommAustria erkennt aber auch einen Gesetzesverstoß in der jeweiligen Ausgestaltung
der Programme ORF eins und ORF 2. So wies etwa in dem von den Mitbewerbern bean-
standeten Zeitraum das Programm ORF eins mit einem Unterhaltungsanteil von rund 80 %
nicht die vom Gesetzgeber geforderte inhaltliche Vielfalt auf.
Nach Ansicht der Behörde handelte es sich bei den beiden reichweitenstärksten Fernseh-
programmen des ORF nicht um so genannte „Vollprogramme“, für die im Bescheid eben-
falls klar nachvollziehbare Kriterien dargelegt werden. Demnach müssen beide Programme
jeweils mindestens drei der vier Kategorien Information, Kultur, Sport und Unterhaltung mit
einem Anteil von wenigstens 10 % aufweisen und darf eine Kategorie nicht mehr als 66 %
des Programms ausmachen. Eine in einem Programm fehlende Kategorie muss dabei in
dem anderen Programm vertreten sein.
So der Bescheid rechtskräftig wird, wird der ORF seine Programmgestaltung sowohl im Hin-
blick auf die Ausgewogenheit des Gesamtprogramms als auch insbesondere hinsichtlich der
inhaltlichen Vielfalt seiner Hauptprogramme überprüfen und gegebenenfalls anpassen
müssen. Die Parteien können binnen zwei Wochen Berufung beim Bundeskommunikations-
senat einbringen. Die Berufung hätte aufschiebende Wirkung. (Quelle: APA/RTR)
Bestürzung beim ORF
Nun scheint beim ORF doch einiges schief gelaufen zu sein. Das schließen wir daraus, dass
nun eine Behörde gegen den staatlichen Rundfunk entscheidet. Beim Staatssender zeigt
man sich über den Bescheid bestürzt und meint, der ORF erfüllt wie kaum ein anderer
europäischer öffentlich-rechtlicher Sender seinen umfassenden Informations-, Kultur- und
Unterhaltungsauftrag.
Offenbar ist der ORF-Generaldirektor Dr. Alexander Wrabetz – über den die SPÖ stets ihre
schützende Hand hält – keine Kritik oder gar einen Negativbescheid gewöhnt. Er bezeichnet
den Bescheid als „unfassbar“ und unterstellt, dass dieser mit einem methodisch fragwürd-
igen Gutachten als Entscheidungsgrundlage zustande gekommen sei.
Wir sehen dies etwas anders. Offenbar hat man beim ORF den Bogen überspannt. Mög-
licherweise ist Wrabetz auch in Ungnade gefallen und seine Tage als Generaldirektor sind
bereits gezählt. Jedenfalls steht für uns fest, wenn es keine Zwangsgebührenzahler gäbe,
die den Staatsrundfunk am Leben erhalten, gäbe es auch keinen Dr. Wrabetz als Chef am
Küniglberg.
Allerdings ist man beim ORF kampfbereit und weist die Bescheidaussage entschieden zu-
rück. Ferner wurde angekündigt, sich mit allen rechtlichen Mittel gegen diesen „erstmal-
igen“ inhaltlichen Eingriff in die Programmgestaltung zur Wehr zu setzen.
*****
2012-10-06
Aufklärung seitens der Justiz- und der Finanzbehörden gefordert
Sind die Begas-Malversationen rund um Simandl seitens der Justiz- und Finanzbehörden
geflissentlich übergangen worden? FPÖ-Vizeparteiobmann Norbert Hofer will sachdienliche
Auskünfte des Justiz- und Finanzressorts, weshalb bereits bekannt gewesene Verfehlungen
Simandls nie weiter verfolgt wurden.
Der Fall des Ex-Begas Chef Rudolf Simandl und seine kolportierten SchwarzgeldKonten ver-
anlassen FPÖ-Vizeparteiobmann NAbg. Norbert Hofer diesbezügliche parlamentarische
Anfragen einerseits an die Justizministerin und andererseits auch an die Finanzministerin
einzubringen. Unter anderem stehe der Vorwurf im Raum, dass Simandl Gewinne aus Ver-
käufen von Anteilen an der Firma „Pöttelsdorfer Edelputenholding“ nicht versteuert habe,
was dringend bei den jeweiligen Ministerien hinterfragt werden müsse.
Laut Medienberichten übernahm Simandl im Jahr 2001 die Puten-Firma, quasi als Neben-
job zu seinem hoch dotierten Begas-Vorstandsmandat um 1,- Euro. Veräußert hat er die
Firma dann um knapp 2,5 Millionen Euro.
Daneben hatte er laut eigenen Angaben noch Einkünfte aus Veranlagungen zweier
Liechtensteine r Stiftungen, drei ausländische Lebensversicherungen sowie Provisions-
zahlungen, von denen nicht bekannt ist, woher diese stammen, lukriert. Seine seit dem
Jahr 2000 aufgelaufene geschätzte Steuerschuld an das Finanzamt Eisenstadt beläuft
sich auf über 5 Millionen Euro.
„Kleine Trafikanten und Kleinunternehmer werden sofort gestraft, bei ‚großen Fischen‘
wird anscheinend weggesehen. Es gibt auch Hinweise, dass auch die Bank Burgenland
auf Forderungen verzichtet hat“, so Hofer.
„Im Jahr 2005 gab es zudem bereits eine anonyme Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.
Hier wurde behauptet, dass Simandl sich private Anschaffungen durch die Begas zahlen
ließ. Diese Behauptung hat sich nun bewahrheitet, doch das Verfahren aus dem Jahr
2005, welches schon die skandalösen Vorgänge in der Begas ans Licht hätte bringen
können, wurde nach einer ‚umfassenden Stellungnahme‘ Simandls eingestellt“, so Hofer,
der nun von Justizministerin Karl wissen will, weshalb diese Anzeige aus dem Jahr 2005
nicht weiter verfolgt wurde.
Und seitens des Finanzministeriums soll Klarheit in den Umstand gebracht werden,
warum nicht sofort im Jahr 2005 eine Überprüfung der steuerlichen Verhältnisse von
Rudolf Simandl durchgeführt wurde.
(Quelle: APA/OTS)
2012-10-05
Wollen sich die Banken an ihren Kunden bereichern?
Gestern erhielten wir ein Schreiben von Herrn Karl W., dem er einen Brief seiner Hausbank
(Volksbank für den Bezirk Weiz) anschloss.
Sehr geehrte Redaktion
Vor kurzen erhielten meine Frau und ich diesen Brief von unserer Bank. Kann es sein das
sich die Banken an uns Kleinen bereichern wollen? Ich bitte Sie diesen Brief zu veröffent-
lichen bzw. uns zu helfen. Danke im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Karl W.
Antwort der Redaktion
Sg. Herr W.!
Helfen können wir Ihnen in diesem Fall nicht, obwohl wir es gerne möchten. Zu Ihrer Frage
der Bereicherung möchten wir anmerken, dass Sie sicher davon ausgehen können, dass
sich Banken auf Kosten Ihrer Kunden bereichern wollen und dies auch tun.
Und sollte das Geld der Kunden nicht ausreichen, weil dies Fehlspekulationen oder in den
Sand gesetzte Ostblock-Geschäft verhindert haben, nehmen diese Geldinstitute noch zusätz-
lich staatliche Hilfe in Anspruch. Damit bereichern sich diese nicht nur an ihren Kunden,
sondern auch auf Kosten der Steuerzahler.
*****
2012-10-05