Arbeiterkammer-Chef verteidigt Pflichtmitgliedschaft


Hat Rudi Kaske Angst, dass ihm die Zwangsmitglieder davonlaufen würden?

 

„Wer die Pflichtmitgliedschaft in Frage stellt, will in Wahrheit die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schwächen“, so heute der AK Präsident Rudi Kaske (SPÖ) zu Vorschlägen der FPÖ, die Pflichtmitgliedschaft abzuschaffen.  Dieser Logik können wir nicht folgen, denn eine erfolgreiche Institution braucht eigentlich keine Pflichtmitgliedschaft und braucht auch nicht zu befürchten, dass ihr die Mitglieder in einem solchen Fall abhanden kommen würden.

 

Denn laut Kaske – wir wollen seinen Worten Glauben schenken – handelt es sich bei der Arbeiterkammer um eine höchst erfolgreiche Institution.  „Zwei Millionen Mal im Jahr werden die AK Mitglieder in den Arbeiterkammern beraten. Insgesamt holten die Kammern im Jahr 2016 über 532 Millionen Euro für ihre Mitglieder dabei heraus, mehr als sie an Beiträgen einnehmen“, so der AK-Chef.

 

Der durchschnittliche AK-Mitgliedsbeitrag beträgt laut Kaske genau 6,91 Euro netto im Monat.  Also billiger als jede Rechtsschutzversicherung.  Warum sollten also der höchst erfolgreichen Arbeiterkammer (laut Kaske), Mitglieder auf freiwilliger Basis verwehrt bleiben?  Bei den Erfolgsangaben die der AK-Chef verlautbart, müssten eigentlich Arbeitnehmer(innen) der Arbeiterkammer die Türe einrennen, um Mitglied werden zu können.

 

Aber Kaske scheint noch ein Ass im Ärmel zu haben, denn er behauptet: „Wer die Pflichtmitgliedschaft angreift, rüttelt an der Sozialpartnerschaft, einem nach wie vor gut funktionierenden Lohn- und Sozialsystem, um das uns Europa beneidet.“ Was die Pflichtmitgliedschaft mit einem funktionierenden Lohn- und Sozialsystem zu tun haben soll, erschließt sich uns nicht.  Und was die Sozialpartnerschaft betrifft, so ist diese ein Relikt aus vergangenen Zeiten.  Diese war zwar nach dem Kriegsende nicht schlecht, ist aber in der Gegenwart längst überholt und nicht mehr zeitgemäß.

 

Bleibt also die Frage im Raum stehen:  Warum fürchtet sich Kakse so vor einer Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft?

 

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2017-08-21


Gilt das Rauchverbot in der Gastronomie schon ab heute?


Zwangsmitglieder wurden allein im Regen stehen gelassen

Über Sinn und Unsinn des  Rauchens lässt sich streiten.  Fakt ist jedoch, dass der National-
rat,  mit  den Stimmen der SPÖ,  der ÖVP und der Grünen,  in diesem Monat ein komplettes
Rauchverbot  (in dem unsinnigerweise sogar die E-Zigarette enthalten ist)  beschlossen hat.
Das Verbot tritt mit 1. Mai 2018 in Kraft.
Dieses  Rauchverbot wird der Gastronomie – vorzugsweise den kleinen Kaffeehäusern und
Beisln – schweren  finanziellen  Schaden zufügen.  Von der Wirtschaftskammer wurden die
Zwangsmitglieder allein im Regen stehen gelassen. Von dort kam kein ernstzunehmender
Widerstand.   Eher  agierten  die  Herrschaften nach dem Motto:  „Wasch mir den Pelz, aber
mach mich nicht nass.“
Aber  scheinbar  kann  es  den Herrschaften der Zwangsvereinigung  „Wirtschaftskammer“
mit dem Rauchverbot nicht schnell genug gehen. Dies schließen wir aus dem Betreff eines
heutigen E-Mails der Kämmerer.
Screen: erstaunlich.at
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2015-07-21

Empfiehlt die WKO eine Verletzung des Datenschutzes?


Erstaunliche Rechtsmeinung einer Zwangsanstalt

Dass die Finanzpolizei (ehemalige KIAB) bei den meisten Unternehmern keinen guten
Ruf  genießt,  ist  kein  Geheimnis.   Dies  hat  aber  nichts mit dem  „ewigen  K(r)ampf“
Steuerpflichtiger  vs.  Finanzamt  zu  tun,  sondern  liegt  am  Auftreten  etlicher Finanz-
polizisten.    Einen sehr  interessanten  und  aufschlussreichen  Beitrag  dazu,  gibt  es
von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder. Dieser kann unter diesem LINK aufgerufen
werden.
Mit  dem  Thema  „Finanzpolizei“  beschäftigt sich auch die Zwangsanstalt WKO in ihrer
aktuellen  Ausgabe ihres Jubelblättchen „Wiener Wirtschaft“.   Wie sich aus dem Unter-
titel (Screenshot) ersehen lässt,  befasst man sich mit einer ganz normale Kontrolle.
Screen: Wiener Wirtschaft (Printausgabe Nr. 48 v. 28.11.2014)
Der Beitrag ist im Prinzip ein 08/15-Artikel.  Ein Satz jedoch ist uns ins Auge gestochen.
Dieser findet sich rot unterstrichen, im obig eingefügten Screenshot. Da empfiehlt doch
die  WKO  ihren Zwangsmitgliedern tatsächlich,  Meldungen bei der Sozialversicherung
bereitzuhalten.
Wie geht eine Bereithaltung überhaupt vonstatten? Gehen wir beispielsweise von Klein-
und Mittelbetrieben in der Gastronomie aus. Dort befindet sich in der Regel eine Mappe
(meist  unter  dem Tresen),  in  der  die behördlichen Bewilligungen für den Betrieb (im
Normalfall Kopien) aufbewahrt werden.
Diese Unterlagen werden ständig bereit gehalten, da man ja nie weiß, wann Behörden-
vertreter  (Marktamt,  Arbeitsinspektor, Finanzpolizei etc.)  zu einer Kontrolle im Betrieb
erscheinen.   Aus diesem  Grund haben auch meist alle  Mitarbeiter(innen) Zugriff (und
daher  auch  Einsicht)  auf diese,  um sie bei einer behördlichen Überprüfung vorlegen
zu können.
Das  ist  an und für sich problemlos,  da in Unterlagen wie Betriebsanlagengenehmigung,
Gewerbeschein etc. keine Geheimnisse (also sprich keine schützenswerte Daten) stehen.
Und  nun  sind  wir  bei  des  Pudels  Kern.   Die  WKO empfiehlt ihren Zwangsmitgliedern,
auch Meldungen bei der Sozialversicherung bereitzuhalten.
Screen: erstaunlich.at
Und nun wird es bedenklich. Wie man aus dem obigen Screenshot ersehen kann, enthält
eine  Anmeldebestätigung  der  Krankenkasse  Daten,  die  einwandfrei  unter den Daten-
schutz fallen.  Zudem ist eine derartige Bereithaltung gar nicht erforderlich, da die Finanz-
polizisten  mittels  ihrer  Laptops  (ein  solcher  wird immer bei einer Kontrolle mitgeführt)
sofort  in  der  Lage sind zu überprüfen,  ob der im Betrieb angetroffene Mitarbeiter ange-
meldet ist.
Auch eine gründliche Recherche im Internet ergab,  dass  die  von der WKO besagte Bereit-
haltung  von  Meldungen  bei  der  Sozialversicherung,  von niemanden gefordert wird.  Wir
haben uns diesbezüglich zahlreiche Publikationen namhafter Wirtschaftstreuhänder durch-
gelesen.
Die von der WKO getätigte Äußerung zur Bereithaltung von Meldungen bei der Kranken-
kasse,  liest  sich  für  uns  wie eine Empfehlung zur Verletzung des Datenschutzes.  Wir
wollten  natürlich  wissen,  wie  die  Zwangsanstalt  zu ihrer Meinung kam.   Ein endloser
Telefonmarathon (wurden von einer Stelle zur anderen verbunden) brachte kein Ergeb-
nis.   Entweder  hatte  man  keine Ahnung von der Materie oder ein eventuell Wissender
war gerade leider nicht verfügbar.
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2014-12-03

WKO verschleudert Geld ihrer Zwangsmitglieder


Gewerbescheine und WKO-Mitgliedschaft für Bankräuber?

Auf  Seite 13  berichtete  heute  die  kunterbunte Postille ÖSTERREICH über den mutmaßlichen
Serienbankräuber Sasa M.   Dieser soll drei  Überfälle bei Knast-Freigängen verübt haben.  Viel
interessanter – allerdings  im  negativen  Sinne – erschien uns nachfolgendes ¼ seitiges Inserat,
welches unter dem Artikel stand.

Screen: ÖSTERREICH (Printausgabe vom 10.04.2014)
Abgesehen davon,  dass wir nicht erkennen können welchen Zweck diese entgeltliche Ein-
schaltung  der WKO hat,  ist es uns auch nicht klar, welche Zielgruppe damit angesprochen
werden soll.  Jedenfalls haben die WKO-Zwangsmitglieder,  wenn auch nicht freiwillig,  das
sinnlose Inserat  gesponsert.
Gibt  es  etwa  schon  Gewerbescheine  für  Banküberfälle und müssen Bankräuber jetzt auch
zwangsweise einen Obolus an die Wirtschaftskammer entrichten? Nun aber Scherz beiseite –
wer  bis  bislang  nur  vermutete,  dass  die  WKO  Geld  ihrer  Zwangsmitglieder beim Fenster
hinauswirft,  dem wird mit dem obig gezeigten Inserat nun der Beweis dafür geliefert.
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2014-04-10

Linke Demos werden von der ÖH weiterhin gesponsert


Facultas,  Cafe Rosa und Demosubventionen

haben mit Studenteninteressen nichts zu tun

„Die  Österreichische  Hochschülerschaft (ÖH)  darf  nicht  zur  Spielwiese  linksextremer Gesell-
schaftsexperimente werden,  denn diese kosten die zwangsgebührenzahlenden Studenten viel
Geld“,  meinte  heute  der Vorsitzende des parlamentarischen Wissenschaftsausschusses FPÖ-
NAbg. Dr. Andreas Karlsböck.
„Überall  dort,  wo man die selbst ernannten  Revolutionäre unbeaufsichtigt arbeiten lässt, hinter-
lassen  sie  leere  Kassen  und  Chaos.   Sei  das  berühmt-berüchtigte  ÖH-Cafe Rosa noch anti-
kapitalistisch  und  antiheteronormativ  in  eine  sechsstellige Pleite geschlittert,  so zeige sich die
ÖH-Führung  durchaus  spendabel,  was  das Gehalt des Alleinvorstandes des ÖH-Buchverlages
Facultas  betreffe,  der sich bei sinkendem Umsatz über 458.000 Euro  freuen könne“,  kritisierte
Karlsböck, der ein parlamentarisches Nachspiel ankündigte.
Es sei daher höchste Zeit eine umfassende Prüfung der ÖH-Finanzen durch den Rechnungshof
vorzunehmen,  forderte  Karlsböck,  zumal der Verdacht bestehe,  dass hier viel Geld in Experi-
mente  und  Aktionen  fließe,  die  mit  der  eigentlichen  Aufgabe  der  Interessenvertretung  für
Studierende, nichts zu tun hätten.
„Dazu  zähle  etwa auch die Subvention der gewalttätigen Krawalle beim Akademikerball, die
wohl  kaum  mit  „Service für Studierende“ begründet werden könne“,  so Karlsböck,  der eine
Zweckwidmung der ÖH-Zwangsbeiträge forderte.
Wie  zwischenzeitlich in  Mode gekommen,  wird  alles  was  nicht  politisch  links  orientiert  ist,
von Linksextremen als Nazi bezeichnet.  Dabei ist es egal ob es sich um auf demokratischem
Wege gewählte Vertreter der FPÖ oder um Besucher von Ballveranstaltungen handelt.
Screen: oeh-salzburg.at
Aus diesem Grund glauben wir auch, dass Karlsböck ein einsamer Rufer in der Wüste ist. Denn
bei  der  ÖH  sieht  man  sich  augenscheinlich weiterhin veranlasst,  auf Kosten der Zwangsmit-
glieder,  Demonstrationen gegen unliebsame Gegner zu sponsern.   Das Ganze muss natürlich
auch ein Gesicht haben und so nennt man diese Personen ganz einfach Nazis.
Interessant  erscheint  uns auch die Suche nach einer Sachbearbeiterin für das Bildungspolit-
ische  Referat.   Wäre  es  nicht  angebrachter,  wenn  sich  diese  Herrschaften lieber um eine
Lehrerin für politische Bildung umsehen würden, die an keiner Nazi-Paranoia leidet?
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2014-02-03

Mit vollen Hosen ist leicht stinken


Pauschalverdächtigungen seitens des AK-Präsidenten

Kein  gutes Haar lässt heute der AK Präsident Rudolf Kaske am Beruf der Wohnungsmakler.
Seiner Meinung nach handeln diese nicht im Interesse der Mieter und zudem beschuldigt er
diese pauschal, ungerechtfertigt höhere Provisionen einzukassieren.
Sicher gibt es unter den Maklern auch etliche zahlreiche schwarze Schafe.   Aber die über-
wiegende  Mehrheit  übt  ihre  Tätigkeit seriös und gewissenhaft aus.   Und in Anspruch ge-
nommene Leistungen müssen auch bezahlt werden,  denn niemand arbeitet umsonst.
Kaske  spricht  sich  allerdings  zum  wiederholten Male dafür aus,  dass Mieter keine Makler-
provisionen  zahlen  sollen.   Dass  er  damit den Berufsstand der Wohnungsmakler – den er
heute ohnehin schon übel beleumundet – an den Rand der Existenz drängen würde, scheint
ihm  offenbar  nicht  bewusst  oder  egal zu sein.   Im Elfenbeinturm sitzend mit einem guten
Gehalt versorgt, kann man eben leicht die Übersicht verlieren.
Kaske vergisst aber, dass sich kein Wohnungssuchender der Dienste eines Maklers bedienen
muss.    Er  nicht  unerheblicher  Teil  von  Vermietern,  vermieten  ihre  Wohnungen  direkt  an
die Mieter. Damit wird auch keine Provisionszahlung fällig.
Also sich an einen Makler zu wenden beruht auf Freiwilligkeit. Nicht so die Zwangsmitglied-
schaft  in  der   Arbeiterkammer.   Auch  in  der  AK  gibt  es  mit  an  Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit  Mitarbeiter(innen),  die  ihren  Job  nicht zur Zufriedenheit der Zwangs-
mitglieder ausüben.
Warum  stellt  eigentlich der  AK Präsident  R. Kaske nicht die Forderung, dass Arbeitnehmer
keine  Beiträge  an  die Arbeiterkammer zu zahlen haben?   Die Antwort liegt sicherlich auch
darin,  dass  seine  gut dotierte Gage aus den Zwangsbeiträgen der Mitglieder finanziert wird.
Bei Kaskes verbalen Angriff auf den Berufsstand der Wohungsmakler fällt uns nur folgendes
dazu ein:  „Mit vollen Hosen ist leicht stinken!“
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2014-01-29

Geistige Selbstbefriedigung der WK-Wien


Wirtschaftskammer beschönigt sich wieder einmal selbst

Während  – speziell in Wien –  eine Insolvenz die andere jagt und Geschäftsschließungen an
der  Tagesordnung  stehen,  ist  es  die WK-Wien nicht leid, permanent Jubelmeldungen über
eine  angeblich gute Wirtschaftslage in der Bundeshauptstadt hinaus zu posaunen.  Offenbar
will  sich  die  Zwangsanstalt  wieder  einmal  selbst  und die mit der Zwangsmitgliedschaft ver-
bundenen Zwangsbeiträge beschönigen. Denn anders können wir uns deren heutige Presse-
aussendung nicht erklären.

Screen: APA/OTS
Heute ist der 1. Einkaufssamstag.   Laut der WK-Wien sind sind die Händler mit der Kunden-
frequenz  und  der  Kauflaune  zufrieden.   Dies wurde laut Wirtschaftskammer mittels einer
durchgeführten Blitzumfrage ermittelt.
So  weit,  so nicht gut.   Die meisten Geschäfte (außer Lebensmittelhandel) sperren erst um
09:00 Uhr auf und halten bis 18:00 Uhr offen. Und nun ein Blick auf die Presseaussendung
der WK-Wien.   Diese ging bereits um 14:14 Uhr online.  Kalkulieren wir nun die Zeit für die
durchgeführte  Blitzumfrage (wie immer diese auch ausgesehen hat),  die Ergebniswertung
sowie  Übermittlung an die Wirtschaftskammer und den Zeitaufwand für das Schreiben der
Aussendung  ein,  müssten  die  Wiener Händler  schon  spätestens  gegen 12:00 Uhr ihre
Zufriedenheit zum Ausdruck gebracht haben.
Das ist genau jener Zeitraum, in der zwar Lebensmittel fürs Wochenende aber kaum Weih-
nachtsgeschenke  eingekauft  werden.   Also  wo wurde hier die Blitzumfrage getätigt?  Bei
Interspar, bei Hofer oder einem sonstigem Lebensmittelhändler?
Sind  die  meisten  Jubelmeldungen der Wirtschaftskammer ohnehin nicht nachvollziehbar,
so  führt  sich  die Heutige selbst ad absurdum.   Nach maximal 3 Stunden Öffnungszeit ist
es  nicht  möglich  zu beurteilen,  ob  der  1. Einkaufssamstag  gut  oder schlecht lief. Kein
seriöser Händler würde nach diesem kurzen Zeitraum Bilanz ziehen.
Aber  das  scheint  die  WK-Wien nicht zu stören,  denn das Honorar der Marktforschungs-
firma  „Makam Market Research“   wird  ohnehin aus den Beiträgen der Zwangsmitglieder
beglichen. Für uns fällt die heutige Presseaussendung jedenfalls unter:  Geistige Selbst-
befriedigung.
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2013-11-30

WK-Wien agiert wirtschaftsfeindlich


Weihnachtsbeleuchtung – Bürokratieabbau schaut anders aus

Zugegeben, das Thema unseres heutigen Beitrag ist zeitmäßig etwas verfrüht.  Aber nach-
dem wir die  Weihnachtsbeleuchtung  schon gestern angesprochen haben,  wollen wir die
Sache zu einem Ende bringen.
Die  Wiener Wirtschaftskammer  irrt,  wenn  sie  davon spricht,  dass sich die Auflagen für die
Weihnachtsbeleuchtung  in  den  Geschäftsstraßen  nicht  geändert  hätten und nur in einem
Pflichtenheft  zusammengefasst  wurden.    „Es gibt nämlich bereits zwei umfangreiche Vor-
schriftensammlungen  (MA-33 u. MA-46)  aus dem Ressort Vassilakou, jene von den Wiener
Linien  soll  den Geschäftsleuten auch noch ins Haus stehen“,  macht FPÖ-Verkehrssprecher
LAbg. Toni Mahdalik  aufmerksam.  Zudem sind manche Auflagen dermaßen abstrus,  dass
man sich in Schilda dafür genieren würde.
Die Wirtschaftskammer sollte statt Beschwichtigungsparolen, die auch aus dem Rathaus stam-
men könnten,  besser Erklärungen für die betroffenen Wirtschaftstreibenden liefern.  Wer legt
fest,  ob die Festbeleuchtung eine verbotene „Zwangsfixation“ (Blickzuwendung) auslöst oder
nicht? Zudem ist eine Weihnachtsbeleuchtung ja dafür gedacht, dass die Kunden hinschauen,
oder hat sich da auch etwas in der Zielsetzung geändert?
Dürfen  die großen,  rot leuchtenden Kugeln in der Rotenturmstraße heuer nicht mehr aufge-
hängt werden, weil sie eine Blickzuwendung(!) auslösen könnten?   Welche Vorgangsweise
die WK-Wien vor, um „die Festbeleuchtung von Eiszapfen freizuhalten“?
Warum  macht  die Wirtschaftskammer beim weiteren Aufforsten des Bürokratie-Dschungels
mit  dem  Verkehrsressort  gemeinsame  Sache statt durch die notwendigen Auslichtung im
Interesse ihrer Zwangsmitglieder zu agieren?
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2013-07-19
 

Finanziert die ÖH Rechtsberatung für Randalierer?

Nachwehen zur Randale beim Akademikerball 2013

 
Im  Beitrag  „Akademikerball 2013 …..“  haben wir über die  gewalttätigen Ausschreitungen
linker Randalier(innen) berichtet. Zur Erinnerung präsentieren wir nochmals nachfolgendes
Video:
Quelle: Youtube-Oesterreichzuerst
 
Obwohl der Wiener Polizeipräsident Pürstl die Angelegenheit sehr locker sah und die gewalt-
tätigen  Ausschreitungen gegen die friedlichen Ballbesucher(innen) verharmlosend mit einer
Situation in einem Fußballstadion verglich,  dürfte es nun doch einige Nachwehen geben.
 
Einige  gewalttätige  Randalierer(innen)  haben nun offenbar zumindest Verwaltungsstrafver-
fügungen  zugesandt  bekommen.   „Da  in  den  vergangenen Tagen  Strafen an Menschen
verschickt  wurden,  die  am  1.Februar  gegen  den WKR/Akademikerball protestiert haben,
wird  es  am  kommenden  Mittwoch  um  18.30 Uhr  im  ÖH-Großraumbüro  ein Nachbereit-
ungstreffen geben“,  heißt  es  in  einem  Beitrag  auf der Webseite  „rechtsinfokollektiv.org“.
 
Screen: rechtsinfokollektiv.org
 
Uns  verwirrt  der Text  ein  wenig,  denn  müsste  es  nicht heißen:   „Da in den vergangenen
Tagen  gerechtfertigte  Strafen  an  Randalierer(innen) verschickt wurden,  die am 1.Februar
gegen den Akademikerball 2013 gewalttätig protestiert haben…“?!
 
Aber  sei  wie es sei,  es naht Hilfe in Form einer Rechtsberatung im ÖH-Großraumbüro (ÖH
Uni Wien,  Altes AKH,  Hof 1,  Großraumbüro).   Diese  findet  am  29.05.2013  ab 18:30 Uhr
statt.  Für uns  stellt  sich die berechtigte Frage,  ob die Kosten aus den Zwangsmitgliedsbei-
trägen  der  ÖH  finanziert  werden.   Vielleicht könnte die ÖH ihren Zwangsmitgliedern dies-
bezüglich Aufklärung zukommen lassen.
 
 
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2013-05-27

Versicherte bis zum Konkurs ausgepresst


SVA verhöhnt wieder einmal die eigenen Versicherten

Wenn  die  Sozialversicherungsanstalt  der  gewerblichen Wirtschaft  (SVA) heute in einer
Aussendung davon spreche sich  „für mehr Fairness und Rechtssicherheit für Selbständige
einsetzen“ zu wollen,  dann sei das nichts anderes als die blanke Verhöhnung der eigenen
Zwangsmitglieder,  sagte  der  freiheitliche Bundesrat und Abgeordnete zum Wiener Wirt-
schaftsparlament Mag. Reinhard Pisec.
 
Denn gleich ein paar Sätze weiter bestätige die Führung der SVA ihr existenzgefährdendes
Vorgehen  gegenüber der eigen Versicherten,  zeigte sich Pisec empört über den Zynismus
der  Selbständigen-Versicherung.   So  gebe  die  SVA unverblümt zu, dass es bei Betriebs-
prüfungen  „immer wieder“  zu  Zuständigkeitsstreitereien  komme,  die mit „…enorme Bei-
tragsforderungen an die Versicherten“ verbunden seien, denn „… unter Umständen werden
rückwirkend für mehrere Jahre Sozialversicherungsbeiträge verlangt.
 
Dies  führt  speziell  be i Ein-Personen-Unternehmen oft zu existenzbedrohenden Situationen,
da die Dienstgeber- und Dienstnehmerbeiträge bis zu fünf Jahre rückwirkend zu zahlen sind.“
„Viel  deutlicher  kann  man  die  unbarmherzige  Vorgehensweise  den eigenen Mitgliedsbe-
trieben gegenüber nicht charakterisieren“, so Pisec.
 
Dabei,  so Pisec, sei absolut nicht notwendig die eigenen Versicherten derartig auszupressen
und bis hin zur Existenzvernichtung zu pfänden, denn die SVA verfüge über knapp eine halbe
Milliarde  Euro  an  Rücklagen.   „Geld, das von Kleingewerbetreibenden unnachgiebig bis hin
zum Konkursrichter abgepresst wurde“, so Pisec, der die SVA-Führung daran erinnerte, dass
sie kein Sparverein sei, sondern für die medizinische Versorgung ihrer Patienten einzustehen
habe.
 
„Bei  487 Mio. Euro Rücklagen auch noch 20 Prozent Selbstbehalte zu verlangen, erinnert an
Raubrittertum  vergangener Jahrhunderte“,  so Pisec.  Im Interesse der vielen Kleingewerbe-
treibenden  und Ein-Personen-Unternehmen,  wäre es das Beste,  wenn die SVA endlich das
Angebot der Gebietskrankenkassen annehme und die sogenannten  „Neuen Selbstständigen“
wieder  bei  der  zuständigen  Gebietskrankenkasse  versichere,  betonte Pisec,  der auf eine
eigene Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft gerne verzichten kann, zumal
diese völlig abgehoben agiere.
 
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2012-06-06
 

Wenn Linke auf Geschäftsleute machen


„Cafe Rosa“ steht vor der Pleite

Am  28.02.2011 haben wir den Beitrag „Kein Job für Christen“ verfasst. In diesem haben
wir  uns mit der  erstaunlichen Stellenausschreibung des Lokals  „Studibeisl“  befasst.  Als
Voraussetzungen für eine Anstellung wurden folgende Kriterien festgesetzt: „basisdemo-
kratisch,  feministisch, antisexistisch, progressiv, antidiskriminierend, antirassistisch,  eman-
zipatorisch,  ökologisch-nachhaltig,  antifaschistisch,  antinationalistisch,  antiklerikal,  anti-
patriarchal, antiheteronormativ, antikapitalistisch und solidarisch.“
 
Irgendwie  scheint  es  die  Führungsetage  (falls überhaupt vorhanden)  des  „Studibeisls“ 
– oder auch „Cafe Rosa“ genannt-  nicht begriffen zu haben, dass es nicht möglich ist einen
Betrieb  mit  antikapitalistischen  Tendenzen zu führen.   Mittlerweile sind  die Pforten des
„Cafe Rosa“  geschlossen.   Allerdings verwundert  dieser Umstand  wenig,  wenn man be-
trachtet  wer die Betreiber(innen)  des Lokals sind bzw. waren,  nämlich der politisch links-
orientierten  „Verein zur Förderung der Emanzipation von Studierenden“
 

Pleite auf Kosten der Zwangsmitglieder

Geschäftsschließungen gibt es seit der Krise zuhauf, allerdings erfolgen diese in der Regel zu
Lasten der Betreiber. Nicht so beim „Cafe Rosa“, denn hier wird offensichtlich die Ausnahme
der Regel bestätigt. Der Gastronomiebetrieb   wurde nämlich mit 500.000 Euro aus Mitglieds-
Zwangsbeiträgen der Österreichischen Hochschülerschaft subventioniert. Und diese Summe
wurde innerhalb eines Jahres in den Sand gesetzt.
 
„Es ist unglaublich,  wie angeblich sozial orientierte  Fraktionen mit dem Geld von Studenten
umgehen“, kommentiert der Bundesobmann des Rings freiheitlicher Studenten ,  Alexander
Schierhuber,  das Verhalten von GRAS und VSStÖ. „Es muss dieser Geldverschwendung für
Eigeninteressen der linkslinken Fraktionen endlich ein Riegel vorgeschoben werden, damit in
geraumer Zeit Studenten auch wieder Vertrauen in die ÖH setzen können. Die ÖH-Bankrot-
teure werden aktuell nur noch als Witzfiguren wahrgenommen und völlig zu Recht in Öster-
reichs größter Zeitung verhöhnt“, erklärt Schierhuber.
 
Offenbar  verfährt die ÖH-Spitze nach dem Motto: „Das Geld der anderen gibt man leichter
aus.“   Zwangsbeiträge  von  Mitgliedern  werden und wurden  neben sinnlosen Seminaren
und  Protestaktionen  auch  für ein Kaffeehaus  verwendet,  das jetzt  vor  der Pleite steht.
500.000 Euro  hatte man in ein Projekt investiert,  dessen Lebensdauer nicht einmal ein
Jahr erreichte.
 

Blondinen-Witze verboten

Allerdings  ist es schon ein Kunststück ein „deppensicheres“  Geschäft in die Pleite zu führen.
Aber das kommt eben dabei heraus, wenn ahnungslose Linke einen Betrieb mit  antikapitalis-
tischen Grundsätzen führen. Zusätzlich kommt noch dazu, dass dieser Betrieb ein Kaffeehaus
war/ist  und  ein  solches  als  Kommunikationsstätte   –  im Klartext:  zum Schmähführen“  –
dienen sollte.
 
Wenn  dann der  Lokal-Betreiber via firmeneigener Webseite ankündigt, was im  „Cafe Rosa“
gesprochen  werden darf  bzw.  was nicht,  darf dieser sich nicht wundern wenn ihm selbst
das  politisch  linksorientierteste Publikum ausbleibt.   Eine derartige Zensur in einem Kaffee-
haus kann nur in die Pleite führen.
 
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2012-03-04
 

Das Leben ist ein Zufall


Es lässt uns keine Ruhe

Die massiven Probleme der Wiener Taxiunternehmer(innen) bezüglich der Androhung
der Kündigung ihrer Funkverträge bei den Fahrtenvermittlern „40100“ und „31300“
und die  erstaunliche Empfehlung  Letzteren  lassen uns nicht in Ruhe.  Dabei geht es
aber primär nicht um das Verhalten dieser, da sich diese logischerweise eine ungeliebte
Konkurrenz vom Leib halten wollen.
 
Wir sind vielmehr an den Gründen des Verhaltens der Taxiinnung interessiert, die ihre
Mitglieder in dieser Angelegenheit schmählich in Stich lässt und ganz offen die Funk-
fahrtenvermittler unterstützt. Bei unseren noch immer andauernden Recherchen sind
wir auf zwei Artikel der Tageszeitung „Die Presse“ gestoßen, die das Thema Funkzent-
ralen vs.  „myTaxi „ am Rande streifen.
 
Aus denen lässt sich der Schluss ziehen, dass der Fahrtenvermittlern „40100“ die treib-
ende Kraft ist und die Funkzentrale „31300“ lediglich die Gunst der Stunde nützt,  um
im Fahrwasser von „40100“ mitsegeln zu können.
 
Zu diesem Erkenntnis kommen wir deshalb, weil sich kein Vertreter von 31300 öffentlich
äußert. Das kann man von 40100 nicht behaupten, deren Boss, Leo Müllner, mit den
Worten:   „Das handhabt 31300 genauso“,  die Androhungen der Vertragskündig-
ungen bei der Verwendung von  „myTaxi“  zu rechtfertigen versucht.   Aber zu den
Aussagen des  Herrn Müllner,  die  in  der Tat  erstaunlich sind,  kommen wir später im
Laufe des Beitrags zurück.
 
Screen: diepresse.com
 
Martin Hartmann,  Geschäftsführer des Taxifunks  „40100“  versucht mit Argumenten
negative Aspekte von  „myTaxi“  herbeizureden. Dieses Verhalten finden wir auch logisch,
da  es  immerhin darum geht,  eine ernstzunehmende  Konkurrenz nicht groß werden zu
lassen.
 
Erstaunlicher geht es in diesem  „diepresse.com“-Beitrag zu.
 
Screen: diepresse.com
 

Erstaunliche Erklärungsversuche

Der  oberste  Boss der Taxifunkzentrale,  Leo Müllner,  vergleicht die  Verwendung von
„myTaxi“ mit  Ehebruch und meint: „Wenn deine Frau dich betrügt, lässt du dich ja auch
scheiden.“ Mit dieser Aussage versucht er die angedrohten Kündigungen der Funkverträge
zu rechtfertigen, falls die Dienste von „myTaxi“  in Anspruch genommen werden.
 
 „Das große Problem ist“,  meint Müllner,   „dass  es  Lenkern wirtschaftlich nicht gut geht.
Durchschnittlich 35.000 Euro Jahresumsatz pro Taxi, minus Steuern und Ausgaben. Aber
ohne unsere Vermittlung wäre das noch weniger.“   Die hohen monatlichen Gebühren zu
senken, sei aber nicht möglich,“ wiegelt er ab: „Ein bisschen muss auch für uns bleiben.“
 
Na ja,  da  sollte  doch  der Boss der Fahrtenvermittlung froh sein,  wenn den Taxiunter-
nehmern eine zusätzliche Umsatzsteigerung via „myTaxi“ geboten wird.  Und dass ohne
die Vermittlung von „40100“ noch weniger Umsatz zu machen sei glauben wir nicht.  Da
dürfte Müllner an Selbstüberschätzung leiden.   Denn potentielle Fahrgäste wissen immer
einen Weg sich ihr Taxi zu organisieren und dazu wird  „40100“ nicht unbedingt benötigt.
Einzig das Faktum der Bequemlichkeit, die dem Fahrgast beim Taxiruf geboten wird, kann
nicht in Abrede gestellt werden. Aber diesen Vorzug bietet „myTaxi“ ebenfalls.
 
Aber selbst  die erstaunlichen Aussagen eines  Leo Müllner  sind noch halbwegs logisch,
wenn auch für uns nicht nachvollziehbar.  Immerhin versucht er so, sich  „myTaxi“  vom
Leib zu halten. Ob eine Kündigung des Funkvertrags,  bei der Verwendung von  „myTaxi“
wirklich  rechtlichen Bestand haben wird,  wird die Aufgabe eines unabhängigen Gerichts
sein, falls es zu einer Klage kommt.
 
Obwohl wir die Gangart der Funkzentralen nicht goutieren, müssen wir diesen zugestehen,
dass diese eine Art Notwehr ist.  Immerhin gilt es, sich ein aufstrebendes Konkurrenzunter-
nehmen vom  Leib zu halten.  Zu prüfen ob diese Vorgangsweise auch  legitim ist,  obliegt
der Justiz,  falls es zu  Rechtstreitigkeiten zwischen  Taxiunternehmer(innen)  und der  je-
weiligen Funkzentrale kommt.
 

Zufälle über Zufälle

Nun bleibt noch immer die Tatsache des erstaunlichen Verhaltens der Fachgruppe für das
Personenbeförderungsgewerbe offen im Raum stehen.   Diese hat bis dato nichts daran
gesetzt  ihren  Zwangsmitgliedern behilflich zu sein und unterstützt  ganz offen die Funk-
zentralen, wie dies im Mail (Stellungsnahme) des Innungsjuristen Dr. Curda ersichtlich ist.
 
Aus Taxiunternehmer(innen)-Kreisen  wird immer  wieder kolportiert,  dass seitens  der
Funkzentrale  „40100“  angeblich ein Einfluss auf die Taxiinnung bestehen soll.   Aber
wie sollte  das funktionieren?  Sind doch  Taxifunkzentralen  lediglich  Fahrtenverkäufer
und nicht in der Interessenvertretung der Taxiunternehmer(innen) vertreten.
 
Ein Sprichwort besagt:  „Die Rache des Journalisten ist das Archiv.“  Und so haben wir
einige Zeit in diesem  gestöbert und wurden tatsächlich fündig.   Wie es der Zufall will,
ist Leo Müllner seit dem Jahr 1982  Chef der Funkzentrale „40100“ oder zumindest ein
Mann der dort das Sagen hat.
 
Zufälligerweise bekleidet dieser Leo Müllner seit 1975 laufend Mandate in Fachgruppen
und Fachverbandsausschüssen.   Ab dem Jahr 2003 war er Obmann des allgemeinen
Fachverbandes des Verkehrs. Also kurz zusammengefasst, der Mann ist ein hochrang-
iger Funktionär der Wirtschaftskammer und somit sein eigener Interessensvertreter.
 
Aber es gibt noch einen weiteren Zufall. Leo Müllner ist politisch dem Wirtschaftsbund
zuzuordnen. Und zufälligerweise ist der Fachgruppenobmann der Fachgruppe für
das Personenbeförderungsgewerbe Wien, Christian Gerzabek, ein Mandatar des Wirt-
schaftsbundes.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, denn besteht das Leben nicht aus lauter Zufällen?
Nun überlassen wir es den geneigten Leser(innen) selbst zu beurteilen,  was sie von
dieser Anhäufung von Zufällen halten und wie sie diese bewerten wollen.   Für Leser-
(innen) die erst bei diesem Beitrag eingestiegen sind, geben wir nachfolgende Verlink-
ungen an,  um eine Suche zu ersparen.   „Offener Brief an Hrn. Dr. Christoph Leitl“ 
„Es brummt doch  – TEIL1 und TEIL2“.

 

*****

2011-09-16
 

Offener Brief an Hrn. Dr. Christoph Leitl


Sehr geehrter Herr Dr. Leitl!

Im Beitrag „Und es brummt doch“ haben wir über ein neuartiges Fahrtenvermittlungs-
system für Taxis berichtet. Dieses erfolgt über ein ganz normales Handy.   Nun sehen
die  Funkzentralen 40100 und 31300 – andere gibt es in Wien nicht- offenbar ihre Felle
davonschwimmen und untersagen den bei ihnen am Funk angeschlossenen Taxiunter-
nehmer(innen), die Benützung dieses Systems namens „mytaxi“.
Besonders dreist erweist sich die Funkzentrale 31300, die den Taxiunternehmer(innen)
folgendes empfiehlt:
Abgesehen davon,  dass durch das Verhalten des Funkfahrtenvermittlers  den Taxiunter-
nehmer(innen) und auch Lenker(innen) ein wirtschaftlicher Schaden erwächst, empfiehlt
dieser noch  den Taxibetreibern,  dass die  bei  ihnen beschäftigten  Fahrer(innen)  per
Dienstanweisung gegen die gesetzliche Vorschrift der  „Beförderungspflicht“  verstoßen
sollen und dies auch noch unterschreiben zu lassen. Denn es gibt außer der Funkfahrten-
vermittlung noch genügend andere Vermittlungssysteme, die bereits seit Jahren Bestand
haben.
Taxilenker(innen) sind prozentmäßig am Umsatz beteiligt. Durch die empfohlene Dienst-
anweisung des Funkfahrtenvermittlers 31300,  würden die Fahrer(innen) in ihrem Ein-
kommen bei der rechtmäßigen Ausübung ihrer Tätigkeit geschädigt werden. Wenn sich
schon Taxiunternehmer(innen) dem Diktat eines Funkfahrtenvermittlers beugen und
in wirtschaftlich schwierigen Zeiten mehr oder weniger freiwillig auf Umsätze verzichten
glauben wir kaum, dass sich dies alle Lenker(innen) gefallen lassen werden.
Der nächste logische Schritt wird der sein, dass betroffene Taxilenker(innen) den Gang
zum  Arbeitsgericht antreten werden.   Ohne hellsehen zu können  glauben wir schon
jetzt zu wissen wie die Sache ausgehen wird. Eine derartige Dienstanweisung wird von
den Richter(innen) mit großer Wahrscheinlichkeit als sittenwidrig angesehen werden.
Und damit wären die Taxiunternehmer(innen) in noch größeren Schwierigkeiten,  als
der Verzicht auf Umsätze, welche ihnen durch den Funkfahrtenvermittler verursacht
werden, wenn dieser weiterhin darauf beharrt, vermittelte Fahrten nur durch ihn an-
zunehmen.
Nun sollte man glauben, dass die Fachgruppe für das Personenbeförderungsgewerbe
ihren Mitgliedern hilfreich zur Seite steht und den Funkfahrtenvermittler in die Schran-
ken weist. Dem ist jedoch nicht so, ja sogar das Gegenteil ist der Fall.  Wenn Sie sich
die „Stellungsnahme“ des Taxiinnungsjuristen, Dr. Andreas Curda, durchlesen erken-
nen Sie sogleich, dass den Taxiunternehmer(innen) keinerlei Hilfestellung seitens ihrer
Interessenvertretung angeboten wird.
Dafür versucht Dr. Curda mit erstaunlichen Ausreden das Verhalten der Funkfahrten-
vermittler zu rechtfertigen. Auf die Empfehlung des im Beitrag angeführten „Dienst-
vertrags“  geht er  mit keinem Wort ein.   Zu allem Überdruss  betreibt er massive
Werbung für die  Funkzentralen und meint:  „Betreffend  der Bestellung via “ App“
wurden wir informiert,  dass diese technische Möglichkeit von den Taxifunkzentra-
len für die Konsumentenbestellung bereits eingerichtet ist.“
Im ganzen  Mail ist keine  Hilfestellung für  die Taxiunternehmer(innen)  erkennbar,
sondern  dieses liest sich,  als wenn  die Taxiinnung die  Interessenvertretung der
Funkzentralen wäre. Dies deckt sich auch mit den Aussagen etlicher Unternehmer
-(innen).
Daher stellt  sich für uns die Frage,  was ist mit der  Fachgruppe für das Personen-
beförderungsgewerbe  eigentlich los?   Den Taxiunternehmer(innen) stehen durch
das Diktat der Funkfahrtenvermittler Umsatzeinbußen und vermutlich auch Arbeits-
gerichtsprozesse ins Haus.   Ist der Einfluss  der Funkzentralen  in der  Taxiinnung
wirklich so stark wie es kolportiert wird?   Ist das der Grund warum den Taxiunter-
nehmer(innen) bei ihrer Interessenvertretung keine Hilfe widerfährt?
Wir ersuchen Sie,  sehr geehrter Herr Dr. Leitl,  prüfen zu lassen was in der Taxi-
innung eigentlich los ist und zu unserem offenen Brief an Sie Stellung zu nehmen.
Da durch das Verhalten der Fachgruppe für das Personenbeförderungsgewerbe
in weiterer Folge auch die Taxilenker(innen) betroffen sind, ergeht dieser Beitrag
auch an die Kammer für Arbeiter und Angestellte.
*****
2011-09-15
 

Und es brummt doch – TEIL2


Taxiinnung reagierte erstaunlich rasch

Überraschend schnell reagierte die Fachgruppe für das Personenbeförderungsgewerbe
auf unseren Beitrag „Und es brummt doch“. Wer nur halbwegs sinnerfassend lesen kann
erkennt am ersten Blick, dass der Inhalt des  Schreibens sehr wohl einer Interessenver-
tretung würdig ist. Allerdings nicht zu Gunsten der Taxiunternehmer(innen), sondern in
dieser Stellungsnahme versucht man die Interessen der Funkzentralen zu vertreten .Wir
wollen unseren Leser(innen) das erstaunliche Mail nicht vorenthalten und geben dieses im
Originaltext wieder.
Sehr geehrte Redaktion
Vielen Dank für Ihr Mail und die Möglichkeit der Stellungnahme.
Grundsätzlich begrüßen wir jede neue technische  Neu-/ Weiterentwicklung im Rahmen
der Vermittlung von Kundenaufträgen im Taxigewerbe, damit der Konsument möglichst
rasch zu seinem gewünschten und bestellten Taxi kommt.
TaxiunternehmerInnen schließen mit den Taxifunkbetreibern einen Funkvertrag ab, in
welchen vertraglich vereinbart ist, dass die Funkaufträge nur von dem jeweiligen Ver-
tragspartner aufgenommen und durchgeführt werden können.
Die  vertragliche Normierung des Konkurrenzverbotes  ist in der gewerblichen Wirtschaft
ein üblicher Weg , um sich  und seine Vertragspartner als  Marke  zu positionieren. Solche
Vorgangsweisen gibt es Z.B. im Handel und auch in der Gastronomie.
Es obliegt den einzelnen  Taxiunternehmungen sich für  das für das jeweilige  Unterneh-
men betriebswirtschaftlich optimale  Vermittlungssystem zu entscheiden und sich so am
Markt zu positionieren.
Taxiunternehmen sollten im Rahmen einer internen Kostenrechnung  einerseits die Kosten
und den Aufwand    für die Vermittlung unter der Marke einer bestehenden Taxifunkzen-
trale  den  Kosten der  neuen  technischen  Vermittlungssysteme  und  anderseits  dem
jeweiligen  zu erwartenden Ertrag gegenüberstellen und die unternehmerische Entscheid-
ung treffen.
Betreffend  der Bestellung via“ App“ wurden wir informiert,  dass diese  technische Mög-
lichkeit von den Taxifunkzentralen für die Konsumentenbestellung bereits eingerichtet ist.
Die von ihnen zitierte Judikatur des  OLG  Frankfurt am Main ist eine deutsche  Entscheid-
ung. In Österreich  gibt es ein diesbezügliches Erkenntnis des OGH nicht.
Freundliche Grüße
Dr. Andreas CURDA
Fachgruppengeschäftsführer

Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe  mit PKW
Wirtschaftskammer Wien

Wir resümieren

Erfreulich ist zumindest, dass die Taxiinnung technische  Neu-/ Weiterentwicklung im
Rahmen der Vermittlung von Kundenaufträgen im Taxigewerbe begrüßt. Aber das war
es dann auch schon, denn ab diesen Satz beginnt Dr. Curda den Taxifunkzentralen mit
erstaunlichen Argumenten  die Stange zu halten.
Bezüglich des von den Funkzentralen ins Feld geführte Konkurrenzverbot, fiel uns dieses
Zitat besonders ins Auge: „Die  vertragliche Normierung des Konkurrenzverbotes  ist in
der gewerblichen Wirtschaft ein üblicher Weg , um sich  und seine Vertragspartner als
Marke  zu positionieren. Solche Vorgangsweisen gibt es Z.B. im Handel und auch in der
Gastronomie.“
Das entspricht natürlich nicht der Realität, denn keinem freien Handelsunternehmer oder
Gastronom kann  ein Verkäufer  – und Funkvermittlungszentralen  sind nichts anderes –
vorschreiben, welche Ware er in seinem Geschäft zu führen hat.
Der erstaunliche Standpunkt des Innungs-Juristen erweckte natürlich unsere Neugier
und wir  kontaktieren diesen telefonisch,  um ihn auf seinen  Irrtum aufmerksam zu
machen. Jedoch Dr. Curda argumentierte wörtlich: „Bei Mc Donalds oder Billa dürfen
auch keine Fremdwaren verkauft werden.“
Da staunen wir aber über die Rechtsmeinung des Innungs-Juristen, handelt es sich doch
bei den beiden von ihm angegebenen Beispielen um Franchiseunternehmen. Die Franch-
isepartner bekommen die komplette  Ausstattung vom jeweiligen Konzern gestellt und
sind keine freien Unternehmer im herkömmlichen Sinn. Sie sind Pächter und haben sich
an jegliche Anweisungen der Konzerne zu halten.
Uns war bis dato nicht bekannt, dass die Funkzentralen den Taxiunternehmer(innen)
die Fahrzeuge samt Zubehör zur Verfügung stellen.  Bisher gingen wir immer von der
Meinung aus,  dass Taxiunternehmer(innen)  freie Unternehmer(innen)  sind und von
den Taxifunkzentralen lediglich die Fahraufträge kaufen.
Aber keine Sorge so ist es auch, auch wenn die Funkzentralen mit ihrem Verhalten den
subjektiven Eindruck  erwecken könnten,  dass die Taxifahrzeuge in ihrem Besitz sind.
Die Tatsache des freien Unternehmertums im Taxigewerbe sollte auch  dem Dr. Curda
bekannt sein, immerhin ist der Mann Jurist.
Und weil wir Dr. Curda schon am Hörer hatten fragten wir ihn, warum er zu diesem Satz
(Screen) und dem daraus resultierenden, von uns erhobenen Vorwurf keine Stellung be-
zogen hatte.
Dazu meinte  Dr. A. Curda,  dass er diesen vermutlich überlesen,  respektive nicht richtig
gelesen habe. Wir nehmen ihm dies nicht krumm, denn bei dem Wirbel den der Mann zur
Zeit um die Ohren hat,  kann das durchaus passieren.  Aber er blieb uns auch am Telefon
eine Antwort schuldig.
Apropos lesen. Dr. Curda schreibt in seinem Mail folgenden Satz: „Die von ihnen zitierte
Judikatur des  OLG  Frankfurt am Main ist eine deutsche  Entscheidung.   In Österreich
 gibt es ein diesbezügliches Erkenntnis des OGH nicht.“
Da müssen wir dem Innungs-Juristen leider vorwerfen, dass er unsere Aussage diesbe-
züglich nicht sinnerfassend gelesen hat. Denn wir schrieben: „Abgesehen vom Urteils-

spruch des OLG Frankfurt am Main –  welcher vermutlich in Österreich nicht anders

ausfallen wird.“ Wir haben mit keiner Silbe erwähnt,  dass es in Österreich ein Erkennt-
nis des OGH gäbe.
Aber wir wollen uns nicht in Kleinigkeiten verlieren.   Fakt ist es jedenfalls, dass im Mail
der Taxiinnung keinerlei Hilfe- oder Schutzstellung für die zwangsverpflichtenden Taxi-
unternehmer(innen)  erkennbar ist.   Ganz  im  Gegenteil,  es  wird  mit  erstaunlichen
Argumenten für die Funkzentralen Partei ergriffen.
Dies ist natürlich ein Umstand den man so nicht gelten lassen kann und wir werden mit
Hilfe der Politik versuchen Klarheit zu schaffen,  warum die Taxiinnung ihre Zwangsmit-
glieder im Regen stehen lässt.
*****
2011-09-12
 

Und es brummt doch


Aufruhr im Wiener Taxigewerbe

„Ich stehe in der Kälte und warte auf’n Taxi,  aber es kommt nicht (kummt net, kummt
net)  ich warte auf das  Brummen von  ’nem Mercedes Diesel,  aber es  brummt net…“
Wer kennt ihn nicht, diesen Ohrwurm der Gruppe DÖF aus dem Jahre 1983?

 

Doch es brummt zurzeit gewaltig im Wiener Taxigewerbe. ERSTAUNLICH hatte gestern

Besuch von einigen aufgebrachten Taxiunternehmern. Grund dafür ist das Verhalten der

zwei Wiener Taxifunkzentralen „40100“ und „31300“.   Von den rund 4.500 in Wien
betriebenen Taxis, sind zirka 2.500 bei diesen Funkzentralen angeschlossen.

 

Neues kostengünstiges System

In Deutschland hat sich ein neues System der Fahrtenvermittlung etabliert,  welches zur
vollsten Zufriedenheit der Taxiunternehmer, sowie auch der Fahrgäste läuft. Daher wurde
dieses Fahrten-Vermittlungssystem, im Vormonat nun auch auf Wien ausgeweitet.

 

Genaue Informationen unter diesem LINK

 

Dieses Fahrtenvermittlungssystem bringt sowohl den Taxiunternehmern, als auch den Fahr-
gästen Vorteile. Für den Kunden hat das endlose Verweilen in der Warteschleife zu Stoß-
zeiten ein Ende,  da er sein Taxi über einen Tastendruck auf  seinem Handy  per  „App“
bestellt. Die Taxiunternehmer ersparen sich ernorme Kosten,  wie die Anschaffung eines
Datenfunkgerätes und dessen Einbau,  Denn für die Fahrtenvermittlung wird lediglich ein
Handy benötigt.

 

Ferner fallen beim System „mytaxi“,  die nicht gerade billigen Vermittlungskosten an die
Funkzentralen weg.   Denn pro Fahrtenvermittlung über  „mytaxi“  wird dem Taxiunter-

nehmer jeweils 1,- Euro pro vermittelter Fahrt in Rechnung gestellt.

 

Schwimmen die Felle der Dualisten bereits davon?

Diese Situation gefällt den etablierten Dualisten  „40100“ und „31300“ natürlich nicht, da
sie offenbar ihre Felle davonschwimmen sehen. Daher versuchen sie die Aufbauphase von
„mytaxi“ in Wien zu erschweren, indem sie den bei ihnen angeschlossenen Unternehmern
untersagen, dieses Fahrtenvermittlungssystem zu nutzen.  Ganz offen wird den Taxiunter-
nehmer(innen) mit der Vertragskündigung gedroht,  falls sie die Dienste von  „mytaxi“  in
Anspruch nehmen.

 

Interessant ist das Schreiben der Firma „TAXI 31300 Vermittlungsgmbh“.  Diese rechtfert-
igt ihre Androhung der sofortigen Kündigung bei der Nutzung von „mytaxi“ mit folgendem
Passus im Funkvertrag.

 

 

Ob eine derartige Vereinbarung im Klagefall vor einem österreichischen Gericht überhaupt

Bestand haben wird sei ohnehin dahingestellt. Denn auch in Deutschland versuchten die

etablierten Taxifunkzentralen den Aufbau von  „mytaxi“  mit der Begründung  des „Kon-
kurrenzverbotes“ zu boykottieren.


Aber das  OLG Frankfurt am Main  belehrte die  Funkzentralen eines Besseren und hat
jüngst klargestellt, dass es unzulässig ist, wenn eine Taxizentrale den ihr angeschlossenen
Taxiunternehmen die gleichzeitige Rufvermittlung durch andere verbietet (OLG Frankfurt
a.M. v. 14.07. 2009, Az.: 11 U 68/08 (Kart)).

 

TAXI 31300 schließt jegliche Vermittlungssysteme aus

Abgesehen vom Urteilsspruch des OLG Frankfurt am Main – welcher vermutlich in Öster-
reich nicht anders ausfallen wird –  stellt sich  die berechtigte Frage,  ob ein Handy über-
haupt als  Funkanlage zu werten ist.  Über diesen Aspekt scheint man sich auch bei der
Firma „TAXI 31300 Vermittlungsgmbh“ und nicht ganz sicher zu sein und schließt daher
sicherheitshalber  – bis auf das eigene-  alle anderen Vermittlungssysteme von der Fahr-
tenvermittlung aus.

 

 

Abgesehen davon,  dass durch das  Verhalten des Funkfahrtenvermittlers  den Taxiunter-
nehmern ein wirtschaftlicher Schaden erwächst, empfiehlt dieser noch den Taxibetreibern,
dass die bei ihnen beschäftigten Lenker(innen)  per Dienstanweisung gegen eine besteh-
ende gesetzliche Vorschrift verstoßen sollen und dies auch noch unterschreiben zu lassen.

 

Mit dem Satz   „Es ist untersagt,  andere als das vom Unternehmen in ihrem Fahr-
zeug vorgesehene  Vermittlungssystem zu nutzen“  stellt die Firma  „TAXI 31300
Vermittlungsgmbh“  eindeutig klar,  dass außer den von ihnen vermittelten Funkfahrten,
nur mehr Fahrgäste aufgenommen werden dürfen die direkt ins Taxi einsteigen.  Diese
Interpretation  des vom Funkfahrtenvermittler  verfassten Satzes ist durchaus korrekt,
denn sogenannte „Einsteiger“ werden nämlich über kein Vermittlungssystem dem Taxi
zugeführt.
 
Erst im zweiten Satz wird mit dem Wort   -„auch“-  gesondert auf die Mobilfunk-Appli-
kation verwiesen,  deren Nutzung  eine ausdrückliche  und schriftliche  Erlaubnis des
Unternehmers erfordert.

 

Denn es gibt eine Anzahl von anderen Fahrtenvermittlungssystemen, als die von „mytaxi“.
Da wäre zum Beispiel das Standplatztelefon. Dies ist das  klassische  Fahrtenvermittlungs-
system schlechthin. Taxilenker(innen) dürften dann auch nicht mehr als „Stammtaxler“ in
Lokalen fungieren.

 

Denn der  Anruf des  Bedienungspersonals via  Handy zur Abholung eines Fahrgastes ist
ebenfalls  ein Fahrtenvermittlungssystem.  Taxistandplätze vor  diversen Spitälern oder
Hotels sind teilweise mit einem optischen oder akustischen Signal ausgestattet. Dieses
wird durch den Portier ausgelöst, wenn für einen Fahrgast ein Taxi benötigt wird. Auch
das ist ein  Fahrtenvermittlungssystem.

 

Alle diese im obigen Absatz beschriebenen Fahrtaufträge müssten Taxilenker(innen) ab-
lehnen,  wenn es nach  der Empfehlung des  Funkfahrtenvermittlers geht und würden
dadurch gegen die gesetzlich bestehende Beförderungspflicht verstoßen.

 

Beförderungspflicht

Vergrößerung mit rechter Maustaste und  „Graifik anzeigen“ anklicken!

Screen: wien.gv.at.recht

 

Ausnahmen von der Beföderungspflicht

Vergrößerung mit rechter Maustaste und  „Graifik anzeigen“ anklicken!

Screen: wien.gv.at.recht

 

Trotz intensivster Nachschau konnten wir keine Ausnahme von der Beförderungspflicht

finden, welche die schriftliche Empfehlung der Firma  „TAXI 31300 Vermittlungsgmbh“

an die Taxiunternehmer rechtfertigen würde. Unserer Meinung nach versucht der Funk-

fahrtenvermittler  die Personalpolitik der Taxiunternehmer(innen)  zu beeinflussen um
zu verhindern, dass die bei ihnen beschäftigten Lenker(innen)  via Handy die Dienste

von „mytaxi“ nutzen. Bei einem Entzug der Funkkarte, wird der/die Lenker(in) für den

Unternehmer „wertlos“ und dies hätte vermutlich eine Kündigung und einen anschließ-
enden Arbeitsgerichtsprozess zur Folge.

 

Wir können nur allen Taxiunternehmer(innen) empfehlen, sich das Schreiben der Firma

„TAXI 31300 Vermittlungsgmbh“ sorgfältig aufzubewahren und im Streitfall dieses beim

Arbeitsgericht vorzulegen,  sollte ein(e) entlassene(r) Lenker(in) klagen.   So kann sich

nämlich dann auch das Gericht ein Bild von der Vorgangsweise des Funkfahrtenvermitt-
lers machen.

 

Devot und ökonomisch völlig ahnungslos

Allerdings müssen  wir den  Taxiunternehmer(innen)  zwei  Vorwürfe machen.  Diese

Unternehmer(innen) müssen völlig devot sein, denn anders  können wir es uns nicht

erklären, dass diese mit sich in einer derartigen Form umspringen lassen und sich dem
Diktat eines Funkfahrtenvermittlers unterwerfen.

 

Und damit sind wir beim zweiten Vorwurf, nämlich der ökonomischen Uninformiertheit.

Wer nur die Grundregeln der Ökonomie beherrscht müsste am ersten Blick erkennen,

dass Funkfahrtenvermittler ohne angeschlossene Taxiunternehmer keine wirtschaftliche

Überlebungschance haben. Umgekehrt jedoch nicht. Taxiunternehmer benötigen für

ihr wirtschaftliches Überleben keinen Funkfahrtenvermittler. Dies wird täglich von rund

2.000 funklosen Taxibetreibern unter Beweis gestellt.

 

Wenn beispielsweise ab morgen,  alle an den beiden  Funkzentralen angeschlossenen

Taxiunternehmer ihre Verträge kündigen, würde diesen  wirtschaftlich nichts passieren.

Dass könnte man von den Funkzentralen jedoch nicht behaupten, denn diese müssten

in einem solchen Fall ihre Pforten schließen.


Klar, dass in den ersten zwei Wochen ein kleines Chaos herrschen würde,  bis sich die

Fahrgästen neu orientiert haben und auf anderen Wegen ihre Taxis ordern.   Alterna-
tiven dazu gibt es ja zahlreich. Der Gang zum Standplatz, das Standplatztelefon, den
„Stammtaxler“ per Handy zu rufen und seit neuesten  die Möglichkeit zu seinem Taxi
über den Handy-App  „mytaxi“  zu kommen.

 

Was ist mit der Interessensvertretung los?

Erstaunlicher als die Vorgangsweise des Funkfahrtenvermittlers „TAXI 31300 Vermitt-

lungsgmbh“  ist das Verhalten der  Standesvertretung der Taxiunternehmer(innen),
denn diese dürfte sich bereits in einen vorzeitigen Winterschlaf begeben haben.

 

Wir haben  schon in etlichen Beiträgen an der Wirtschaftskammer  Kritik geübt,  dass
diese zwar mit  Zwangsbeiträgen künstlich am Leben erhalten wird, allerdings dafür
sehr dürftige bis gar keine Gegenleistungen erbringt.

 

Das Verhalten der Taxiinnung  (eine Sparte der WK)  rechtfertigt  unsere Kritik,  denn
diese hat  bis dato nicht  im Geringsten reagiert,  obwohl sich bereits  zahlreiche Taxi-
unternehmer(innen) bei ihnen beschwert haben.  Was können wohl die Gründe sein,
dass diese  Zwangs-Interessensvertretung dieses Problem  offenbar ignoriert und sich
in vornehmes Schweigen hüllt.

 

Möglicherweise legt die Taxiinnung das ökonomische Prinzip  – „geringstmöglicher Auf-
wand und größtmöglicher  Gewinn“-  auf ihre eigene Weise aus und ist der Meinung
„Kein Aufwand und größtmöglicher  Gewinn“.   Es könnte auch sein,  dass die
Verantwortlichen bei der Taxiinnung kein Interesse an den Problemen und Sorgen
ihrer Zwangsmitglieder hegen.
 
Möglicherweise ist aber auch der Einfluss der Funkfahrtenvermittler in dieser Zwangs-
institution so groß,  sodass die Taxiinnung an der  entstandenen Problematik nicht
einmal anstreifen will und ihre Zwangsmitglieder einfach im Regen stehen lässt.

 

*****


2011-09-10
 

Verbaler Linkskurs der ÖVP


ÖVP-Mandatar bedient sich des Vokabulars der Linkslinken

„Wenn die Sonne tief steht,  wird auch der Schatten eines Zwerges sehr groß“, so

kommentierte  FPK-Klubobmann  LAbg.  Kurt Scheuch die heutigen  Ergüsse des

Wirtschaftsbundfunktionärs Markus Malle.

 

Dieser besagte Markus Malle, seines Zeichens stellvertretender ÖVP-Obmann und
Direktor des Wirtschaftsbundes, zog in einer heutigen Presseausendung übel über
die Gebrüder Scheuch zu Felde.

 

Screen: APA-OTS

Screen anklicken um zum Beitrag zu gelangen

 

Zugegebener Weise sind weder Kurt noch Uwe Scheuch wirkliche Sympathieträger

und auch nicht erste  Wahl der FPÖ/FPK.   Allerdings wurden beide auf  demokrat-
ischem Weg mit großer Mehrheit in ihre Ämter gewählt.

 

Abwahl auf demokratischem Weg

Haben wir bis dato geglaubt, dass Eliminierungsversuche auf undemokratischem Weg

ausschließlich eine Domäne der ewiggestrigen   Linken sind, müssen wir zugeben uns

diesbezüglich geirrt zu haben. Personen wie ÖVP  Kärntens Wirtschaftskammerpräsi-

dent  Franz Pacher,   der Direktor des Wirtschaftsbundes  Markus Malle  und diverse

andere  ÖVP-Mandatare beweisen,  dass  dieses  undemokratische  Verhalten  auch
bei  der ÖVP Einzug gehalten hat.

 

Ein wirklicher Schandfleck

Jedermann(frau) steht es frei, bei der nächsten Wahl  (nach Plan 2013 oder bei Neu-
wahlen früher) die Gebrüder Scheuch ins politische Nirwana zu schicken.  Apropos
Schandfleck. Diese Botschaft könnte Malle an Pacher richten.

 

Nicht nur ein Schandfleck für Kärnten, sondern für ganz Österreich ist die Tatsache

wie  zum Beispiel die Wirtschaftskammer finanziert wird.  Diese Zwangsvereinigung,

die vorgibt die  Interessen der  Wirtschaftstreibenden zu vertreten,  kann nur mit
Rekrutierungen  von  Zwangsmitgliedern  existieren.   Diese  müssen  dann  ihren
Zwangsobolus entrichten,  um diesen vorsintflutlichen Moloch künstlich am Leben
zu erhalten. Ein solcher Zustand ist ein wahrer Schandfleck.

 

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2011-08-17

Dörfler will Gewerkschaften abschaffen


Was ist mit Dörfler los?

Wenn die FPÖ schon dabei ist Ordnung in ihren eigenen Reihen zu machen, wäre sie
gut  beraten  sich  vom  Kärntner Landeshauptmann Gerhard Dörfler (FPK) zu trennen.
Denn  sein  heutiger Vorschlag  in  einem Gespräch mit der Austria Presse Agentur ist
demokratiepolitisch bedenklich  und  grenzt  möglicherweise  an  parteischädigendes
Verhalten.

Er schlägt allen Ernstes die Auflösung der Gewerkschaften vor.  Wir wissen  nicht was

im  Kopf  dieses  Mannes vorgegangen ist.  Möglicherweise war es ein Frustverhalten
wegen der (fast) winterlichen Temperaturen im Hochsommer  oder  ein  falsches Pilz-
gericht.

Vitamin „P“ statt Qualifikation

Es ist zwar nicht von der Hand zu weisen, dass die Gewerkschaften als Versorgungs-
posten für SPÖ- und ÖVP-Bonzen dienen.  Aber niemand  wird gezwungen  der  Ge-
werkschaft  beizutreten  und  damit  als  Sponsor  für  dieses  Polit-Klientel zu dienen.
Einzig  in  Staats- und Gemeindebetrieben  oder  in  deren  wirtschaftlich-politischer
Nähe befindlichen Insitutionen, besteht ein indirekter Zwang zum Gewerkschaftsbei-
tritt.

Dies aber auch nur,  wenn der/die Arbeitnehmer(in)  eine Karriere in diesem Betrieb
anstrebt. Denn in diesen Betrieben erfolgen Beförderungen selten wegen der Quali-
fikation einer Person,  sondern  meist  wegen  Vitamin  „P“  (Protektion).  In  diesem
Fall ist es von Vorteil der Gewerkschaft anzugehören.

Zwangsmitgliedschaft bei AK und WK  abgeschaffen

Aber Dörfler setzt noch einen drauf und meint, dass die Arbeiterkammer die Agenden
der  Gewerkschaft  übernehmen soll.  Auf Grund dieser Ausage zweifeln wir am Sach-
verstand  des Kärntner Landeshauptmannes Dörfler. Ein Zwangsverein hat  nicht ein-
mal  das  geringste  Interesse  sich  wirklich  für  die  Anliegen  und  Interessen seiner
Zwangsmitglieder einzusetzen.

Bestes  Beispiel  dafür  ist  die  Wirtschaftskammer. Zwangsvereine wie diese und die

Arbeiterkammer vertreten vorwiegend die Interessen ihrer politischen Fraktionen und
setzen deren Anliegen ohne Rücksicht auf Verluste ihrer Zwangsmitglieder durch.  

Hätte  Gerhard Dörfler  nur  fünf Minuten nachgedacht bevor er das Gespräch mit der
Austria  Presse  Agentur  führte,  wäre  er wohl  zu  dem  Ergebnis  gekommen,  dass

eigentlich Zwangsvereine a la Arbeiter- und Wirtschaftskammer abgeschafft gehören.

*****

2011-07-31
 

WKO kassiert weiter ungeniert ab


Aussendung der WKO

Unabhängig von jeder möglichen Änderung der Bestimmungen über den Alkoholaus-
schank wird das Gastgewerbe auch künftig  alkoholfreie Jugendgetränke verstärkt an-
bieten und damit seinen Beitrag im Sinne des Jugendschutzes leisten.

Jugendschutz  ist  für  uns ein wichtiges Thema.  Die Gastgewerbetreibenden sind Part-

ner  der Jugend und verstehen sich als  Treffpunkt  und  Kommunikationsplattform.  Wie
berichtet, sollen im Zuge dieser Reform die Bestimmungen über den Alkoholausschank
an Jugendliche und die Verpflichtung, so genannte Jugendgetränke anzubieten, ersatz-
los gestrichen werden.

Die bestehenden  Bestimmungen dienten  dem Schutz  der Jugend und sollen weiterhin

bundeseinheitlich  geregelt sein.  Der Alkoholausschank  an  Jugendliche  und  die Aus-
preisung der Jugendgetränke sollen wie bisher bestehen bleiben.  Derzeit müssen zwei
antialkoholische Getränke („Jugendgetränke“) billiger sein als das billigste alkoholische
Getränk.

Die drei obigen Absätze stammen aus einer Aussendung der  Wirtschaftskammer Öster-

reich vom  05.03.2002.  Weche Dilletanten  bei  diesem Zwangsverein Funktionen inne-
haben beweist der Umstand,  dass die WKO in über 9 Jahren nicht in der Lage war ihre
irreführende Aussendung zu korrigieren.

Warum irreführend?

Liest man sich den Text der WKO-Aussendung durch, kommt jeder logisch denkende
Mensch zu folgenden Ergebnis: Bei dem Wort Jugendgetränk in Verbindung mit dem
Begriff Jugendschutz,  kann  es  sich  nur  um  den Schutz von Jugendlichen handeln.
Daher  die  Auflage an  die  Gastgewerbetreibenden, zwei antialkoholische Getränke
(„Jugendgetränke“) billiger als das billigste alkoholische Getränk anzubieten.

So weit, so falsch. Zahlreiche Gastgewerbetreibende wurden von Marktamtsbeamten

abgestraft, da sie keine sogenannten „Jugendgetränke“ anboten.  Dabei handelte es
sich  um  Betreiber jener Lokale,  in denen Jugendliche  unter 18 Jahre keinen Zutritt
hatten und haben. Es wäre ja nach den Worten der WKO unlogisch,  wenn ein Nacht-
klub-Betreiber  in  dessen  Lokal ein gesetzliches Jugendverbot besteht,  Jugendge-
tränke anbieten muss.

Die Wortkreation „Jugendgetränk“ ist eine reine Erfindung der WKO. Die gesetzliche
Bestimmung  (die übrigens  nicht verändert wurde),  dass Lokalbetreiber  zwei  anti-
alkoholische  Getränke  billiger anbieten  müssen als das billigste  alkoholische Ge-
tränk, hat mit dem Jugendschutz nicht das Geringste zu tun.

Was sagt das Gesetz? (§ 112 GewO Abs.4)

Gastgewerbetreibende,  die  alkoholische  Getränke  ausschenken,  sind  verpflichtet,
auf Verlangen  auch  kalte  nichtalkoholische Getränke auszuschenken. Weiters sind
sie verpflichtet,  mindestens zwei Sorten kalter nichtalkoholischer Getränke zu einem
nicht  höheren  Preis auszuschenken als das am billigsten angebotene kalte alkohol-
ische Getränk (ausgenommen Obstwein) und diese besonders zu kennzeichnen. Der
Preisvergleich  hat jeweils auf der Grundlage des hochgerechneten Preises für einen
Liter der betreffenden Getränke zu erfolgen. (Quelle: jusline.at)

Warum korrigierte die WKO ihre Aussendung nicht?

Einige Nachtlokalbetreiber  (der Red. bekannt)  wandten sich an die Wirtschaftskam-
mer,  da sie sich zu Unrecht bestraft fühlten.  Diese wurden bei  ihrer Zwangsinteres-
sensvertretung jedoch nur abgewimmelt oder vertröstet.

Eine im Gesetz verankerte Begriffsbestimmung „Jugendgetränk“ gab es nie und gibt

es auch bis heute nicht. Da stellt sich die berechtigte Frage mit welcher Qualifikation
wurde  die  seinerzeitige  WKO-Aussendung erstellt.  Eigentlich sollte die WKO ihren
Zwangsmitgliedern Gesetzestexte so vermitteln, dass jedermann(frau) weiß um was
es wirklich geht. Offenbar ist man aber in dieser Zwangsvereinigung nicht qualifiziert
genug  dies  durchzuführen und übt  sich lieber  im  Erfinden irreführender Worte wie
„Jugendgetränk“.

Wichtiger erscheint uns aber die Frage warum hat die WKO bis dato (über 9 Jahre)
ihre  irreführende  Aussendung  nicht  korrigiert,  obwohl  sie in Kenntnis  gewesen

sein muss, dass bereits zahlreiche Lokalbetreiber wegen dem fehlenden „Jugend-
getränk“ abgestraft wurden.

Da  haben  wir  nur  zwei  Antworten parat.  Entweder sitzen in der WKO zahlreiche

Dilettanten die von Tuten und Blasen keine Ahnung haben, oder dies geschah mit
voller Absicht.  Denn  die  eingehobenen  Strafgelder des Marktamtes  flossen und
fließen weiterhin in die Kassa der Wirtschaftskammer.

*****

2011-07-26
 

Fällt die WK-Zwangsmitgliedschaft?


Kommt der Stein ins Rollen?

Die  Forderung  zur  Abschaffung  der  Wirtschaftskammer-Zwangsmitgliedschaft  welche
dieses Online-Magazin vertritt,  scheint endlich  bei politischen Parteien angekommen zu
sein.  Zumindest bei der FPÖ und dem BZÖ.  Die Hauptnutznießer dieser unzeitgemäßen
und unternehmerfeindlichen Zwangsmaßnahme, ÖVP und SPÖ, hüllen sich nach wie vor
in vornehmes Schweigen.

Es bedurfte  erst eines bekanntgewordenen  Skandals  wie  einer  millionenschweren Fehl-
spekulation,  welche zumindest die FPÖ und das BZÖ aus ihren Dornröschenschlaf weckte.
FPÖ-Chef H.C. Strache meint, dass Leitl seinen Laden nicht im Griff hat. Diese Behauptung

wird der WKÖ-Präsident nach den Millionenverlusten auch kaum in Abrede stellen können.

Strache fordert  die Abschaffung der  Zwangsbeiträge  und  eine  umfassende Neustruktur-
ierung  der  Wirtschaftskammer.  Zusätzlich sei das ganze System zu hinterfragen.  Ausser-
dem stelle sich auch die Frage, wie es angesichts solcher Summen überhaupt um die Wirt-
schaftskompetenz der WKÖ bestellt sei.

Wirtschaftskompetenz der WKÖ

Diesbezüglich möchten  wir auf unseren Beitrag  „Wirtschaftskammer: Profi oder Amateur“
verweisen.  Die Wirtschaftskammer  bezeichnet  sich bei  dem Immobiliendeal  selbst  als
Privatanleger,  also  als  Amateur.  Genauso amateurhaft  ist es auch um die  Wirtschafts-
kompetenz der Wirschaftskammer bestellt.

Dass es  allerhöchste Zeit  ist die Wirtschaftskammer  in einen Verein umzuwandeln,  der

auf freiwilliger  Mitgliedschaft basiert,  fordert BZÖ-Generalsekretär  Mag. Christian Ebner.
Er meint auch,  dass jeder  Unternehmer das  Recht hat sich von dem vertreten zu lassen,
der das am besten kann und mit seinen Mitgliedsbeiträgen ordentlich wirtschaftet.

Wer die WK zum Freund hat, braucht keine Feinde mehr

Das mit der Vertretung ist so eine Sache.  Im speziellen dann,  wenn die Wirtschaftskam-
mer  vorgibt die Rechte  ihrer Zwangsmitglieder zu  vertreten und parallel dazu,  sich die
eingehobenen Strafgelder ihres Zwangsklientels,  welche von Verwaltungsbehörden ab-
kassiert werden, auf ihre Konten überweisen lässt.

Dieses  Online-Magazin war das einzige Medium  welche diesen ungeheuerlichen Skan-

dal aufdeckte. In den Beiträgen „Sittenwidrig?“, „Wirtschaftskammer Wien“,  „Sittenwidrig?
TEIL2″  und  „Die Wirtschaftskammer und die Strafgelder“  können geneigte  Leser(innen)
über die erstaunlichen Nebeneinnahmen der Wirtschaftskammer (auf Kosten der Zwangs-
mitglieder) sowie der nicht minder erstaunlichen Ausreden der Kämmerer nachlesen.

Es ist  längst an der Zeit die Wirtschaftskammer zu reformieren  und die wie moderne Skla-

ven gehaltenen Zwangsmitglieder aus deren Fänge zu befreien. Gegen eine zeitgerechte,
auf  Freiwilligkeit  beruhende  und  leistungsoriente  Unternehmervertretung mit fachlicher
Kompetenz ist nichts einzuwenden.

Sollte es wirklich dazu kommen gibt es allerdings ein Problem.  Welche Betätigungsfelder
werden dann die unfähigen politischen Günstlinge erhalten, denn in einer modernen und
zeitgerechten Wirtschaftskammer sind diese dann definitiv fehl am Platz.

*****

2011-07-16
 

Fehlspekulant gibt Unternehmertipps TEIL2


Da war wohl nichts mehr zu vertuschen

Im Beitrag „Fehlspekulant gibt Unternehmertipps“ haben wir über die Spekulationsverluste
der Wirtschaftskammer berichtet. Die kolportierte Summe belief sich von mehr als 10 Millio-
nen bis zu 20 Millionen Euro.  Der Spekulantionsverlust  kam zufällig ans Tageslicht,  denn
die Wirtschaftskammer informierte ihre Zwangsmitglieder nicht, dass sie deren Zwangsmit-
gliedsbeiträge  bei  dubiosen  Geschäften verspekuliert hatten.  Weder auf  ihrer Webseite
noch im Jubelblättchen „Wiener Wirtschaft“ war eine Silbe davon zu lesen.


Fehlspekulant gibt Unternehmertipps

Ein geforderter Untersuchungsausschuss wurde von der Wirtschaftskammer Wien abge-

lehnt,  Ob man  die Angelegenheit  lieber nach  dem Vier-Augen-Prinzip  unter  sich  be-
sprechen  wollte. Offenbar war  es aber für Vertuschungsversuche  zu spät und  so legte
die Wirtschaftskammer Wien heute die Karten auf den Tisch.

Was sind schon 15 Millionen Euro?

Allerdings verharmlosten sie die Spekulationsverluste in einer heutigen Presseaussend-
ung.  Diese Verharmlosung  zeigt wiederum auf,  welche unfähigen  Personen in  dieser
Zwangsvereinigung am   Werke sind.   Die WK gab einen  Verlust von 15 Millionen Euro
zu und bezeichnete diesen wörtlich als „geringen Veranlagungsverlust“.

Wir zitieren den Vorstand des Pensionsfonds der Wirtschaftskammern, Josef Moser,  wört-

lich:  „Für  den  Zeitraum 2005 bis 2010  sind  aus  Veranlagungsverlusten  (aufgrund  der
Turbulenzen auf den  Kapitalmärkten  in  den  Jahren  2007 und 2008)  abzüglich  Veran-
lagungsgewinnen lediglich 15 Millionen Euro an Kapitalverlusten eingetreten.“

Man lasse sich die Worte wie „gering“ und „lediglich“ auf der Zunge zergehen.  Möglicher-

weise ist Josef Moser Multimillionär. Vielleicht sind für diesen Herrn 15 Millionen Euro nicht
viel Geld und für ihn bedeutet es einen  Klacks eine derartige Summe in zwei Jahren in den
Sand zu setzen.

Allerdings scheint  Herr Moser zu vergessen  woher die Gelder stammen.  Nämlich von den
Zwangsmitgliedern. Wir sind es  nicht müde zu wiederholen, dass das wirtschaftliche  Über-

leben  der  Wirtschaftskammer  ausschließlich  durch  Zwangsmitglieds-Beiträge  gesichert
wird.  Gäbe  es  diese nicht,  dann wäre  die WK  schon längst  Geschichte.  Die Wirtschafts-
kammer ist unserer Meinung nach einer der entbehrlichsten Institutionen in Österreich.

*****

2011-07-09
 

Fehlspekulant gibt Unternehmertipps


Wirtschaftskammer verspekuliert Millionen

Hin und wieder ist auch im Standard ein realbezogener Wirtschaftsbeitrag zu finden. So
berichtete  das  rosarote Blatt  vor wenigen  Tagen über  einen Spekulationsverlust  der
Zwangsvereinigung  Wirtschaftskammer. Den Beitrag können Sie unter diesem  LINK
nachlesen.

Der  Standard berichtete,  dass mehr  als zehn  Millionen Euro  an Mitgliedsbeiträgen der

WKW  mit  türkischen  und osteuropäischen  Projekten der  R-Quadrat-Immobiliengruppe
„verschleudert“ worden seien.Erschwerend kommt, dass Jank im Zivilberuf allgemein be-
eidete und  zertifizierte Sachverständige  für das  Immobilienwesen sei und deshalb über
ein besonderes Fachwissen am Immobilienmarkt verfügen müsste.

Offenbar hat  aber  Brigitte Jank  keine ausreichende  Qualifikation für diesen Job und be-

kleidet aus diesem Grund eine  Funktion in der Wirtschaftskammer, wie die meisten Funk-
tionär(innen)  in  dieser  Institution,  in der  Freunderl- und Proporzwirtschaft  im Vorder-
grund stehen.

Wäre Jank  eine  qualifizierte  Fachfrau,  hätte  sie  vermutlich  ein  eigenes  erfolgreiches
Unternehmen und  müßte nicht  ständig von  diversen Kammerplakaten lächeln, sowie ihr

Kollege  Christoph  Leitl.  Nicht erstaunlich ist,  dass die  Wirtschaftskammer  Wien  einen
Untersuchungsausschuss  in dieser  Causa ablehnt  und die  Angelegenheit nach  einem
Vier-Augen-Prinzip besprechen will. Wäre ja auch peinlich, wenn auffliegen würde wohin
die Millionen Zwangsmitglieder-Beiträge tatsächlich geflossen sind.

Konnten die Roten nicht mitnaschen?

Einen solchen Untersuchungsausschuss fodert der Präsident des SWV Wien LAbg. Fritz
Strobl.  Unter Berufung  auf das  Wirtschaftsmagazin  „Format“  spricht Strobl von einem
weitaus höherem  Spekulationsverlust der  Wirtschaftskammer.  Er stellt eine Summe bis
zu 20 Millionen Euro in den Raum.

Strobl will zu den hochriskanten Veranlagungsgeschäften  folgendes wissen.  Wer hat den
Auftrag   dazu gegeben?  Mit welchen  Beträgen spekuliert  die  Wirtschaftskammer  noch?

Wie hoch ist der weitere Schaden? Gab es Provisionen, wenn ja an wen? Wenn die Roten
eine derartige Neugier an den Tag legen entsteht für uns der Eindruck, dass sie an diesem
Geschäft nicht mitnaschen durften.

Wirtschaftskammer informierte ihre Zwangsmitglieder nicht

Was wir von dem Zwangmitglieds-Institut Wirtschaftskammer halten, haben wir bereits in
einigen Beiträgen  unmissverständlich zum  Ausdruck gebracht.  Würde es  keine Zwangs-
mitgliedsbeiträge geben, hätte sich die Institution Wirtschaftskammer schon längst erledigt.

Ebenfalls wenig erstaunlich finden wir die Tatsache,  dass die Wirtschaftskammer dieses
dubiose Geschäft, welches mit Zwangsmitglieds-Beiträgen finanziert wurde, tunlichst ver-

schweigen wollte. Weder auf ihrer Webseite noch im Jubelblättchen „Wiener Wirtschaft“
ist eine Silbe davon zu lesen.

Erstaunlich finden wir es allerdings, wenn in selbiger Zeitung folgendes auf der Titelseite

zu lesen ist.



Eine  Institution  deren  wirtschaftliches  Überleben ausschließlich  durch  Zwangsmitglieds-
Beiträge  gesichert  ist  und  diese auch  noch verspekuliert,  erdreistet  sich Tipps  für  eine

erfolgreiche  Unternehmensführung  abzugeben.  Das  ist  an Chuzpe  wohl nicht  mehr zu
überbieten.

*****

2011-06-19
 

Stille Revolution in Österreich



Screen: APA-OTS

Wien (OTS) –  „Offensichtlich erfolgten   keine rechtliche Maßnahmen gegen die, den Be-
rufsstand ruinierende  Maklerverordnung  Mitterlehners  seitens  der  Wirtschaftskammer.
Hinsichtlich der Fehlleistung des ehemaligen Kammersekretärs und jetzigen Wirtschaft-
ministers  Mitterlehner
,  wurden  seitens  der  Wirtschaftskammer  keinerlei  rechtlichen
Schritte  eingeleitet.  Dies  unterstreicht  auch die  Tatsache,  dass auf unser letztmaliges
Ultimatum in  Form eines  offenen  Briefes  nur  betretenes  Schweigen erfolgte“,  so Vize-
präsident & Sprecher Mag. Dr. Elmar Dirnberger. Download des kompletten Beitrags hier.

Es rumort bei den Wirtschaftstreibenden

Die Berufsgruppe der Makler probiert nun den Aufstand gegen die Wirtschaftkammer. Offen-
bar  geht  es diesem  Berufsstand  genauso  wie  etlich  anderen  Berufgruppen.  Sie haben
die  Proporz- und Freunderlwirtschaft  der  Wirtschaftskammer satt.  Möglicherweise genügt
es den Zwangsmitgliedern nicht mehr,  gegen  horrende  Zwangsmitgliedsbeiträge  nur mit
buntem Werbematerial  versorgt zu werden.  Dieses gibt  es nämlich von Bau- und Elektro-
märkten gratis frei Haus.


Screen: APA-OTS

Das kann man der Wirtschaftskammer nicht absprechen. Diese beweist äußerste Kreativität
beim Errechnen der Zwangsmitgliedsbeiträge.  Diese Zwangvereinigung,  die sich als Inter-
essensvertretung sieht,  schreckt nicht  einmal davor zurück,  sich  eingehobene Strafgelder
aus Überschreitungen der Gewerbeordnung überweisen zu lassen.  Das wäre vergleichbar

wenn ein Autofahrerklub  einen Vertrag mit  der Polizei hätte und  diese eingehobene Straf-
beträge an den betreffenenden Klub überweisen würde.  

Dieser Autofahrerklub hätte in der Sekunde keine Mitglieder mehr. Denn das Abkassieren
von  Strafgeldern  lässt  sich  mit  einer  Interessenvertretung  nicht  vereinbaren.  Aber mit

Zwangsmitgliedern kann man das ja machen, denn diese können nicht austreten.

Das einzige EU-Land mit Zwangsmitgliedsbeiträgen

Die Wirtschaftskammer ist im Prinzip nichts anderes als eine Vereinigung, in der politische
Günstlinge als  Statthalter in parteipolitischen Pfründen im Wirtschaftsbereich agieren und
diese sichern.  Dies tun sie  ohne Rücksicht auf Verluste,  denn sie tragen kein finanzielles
Risiko,  weil der ganze  Irrsinn von  den Zwangsmitgliedern  finanziert wird.  Diese bleiben
dann bei Fehlentscheidungen auf der Strecke.

Interessant ist  die Tatsache,  dass es  nur noch in 6  EU-Länder die Skurillität einer beruf-
lichen Zwangsvertretung gibt.  Allerdings bildet  Österreich auch hier eine Ausnahme. Wir
sind das einzige EU-Land in dem Zwangsmitgliedsbeiträge abgeliefert werden müssen.

Beim jetzigen Serviceangebot der Wirtschaftkammer hätte diese vermutlich keine Mitglie-

der mehr, wenn es die Zwangsmitgliedschaft nicht gäbe. Wir wünschen der Berufsgruppe
der Makler viel Erfolg bei ihrer stillen Revolution.

*****

2011-03-16
 

Superpellets

 

Harte Anschuldigungen

Nachfolgende APA-OTS Aussendung ist uns heute ins Auge gestochen. Die Vorwürfe die
gegen die Firma „Superpellets“ erhoben werden, sind nicht von schlechten Eltern.
Screen: APA-OTS
Liest  man sich  die  Aussendung  der  AKNÖ durch  entsteht  unweigerlich  der  Eindruck,
dass es sich bei der Firma „Superpellets“  um gewerbsmäßige Betrüger handelt.  Laut der
Arbeiterkammer Niederösterreich  schauen Kunden  welche eine  Anzahlung für eine Jahr-
esmenge Pellets geleistet haben durch die Finger. Im Klartext heißt das,  dass diese Firma
Geld kassiert ohne dafür eine Gegenleistung zu erbringen.

Laut AK sind Vorauszahlungen unseriös

Die AKNÖ unterstellt  der Firma „Superpellets“  Unseriosität und begründet dies damit,  dass
eine seriöse Firma vor der Lieferung kein Geld verlangt. Das ist natürlich absoluter Schwach-
sinn. Offenbar  hat der Autor  des AK-Beitrags  noch nie einer  Baufirma einen Auftrag erteilt
oder bei einer Fluglinie ein Ticket gebucht.  Auch scheint  Ing. Horst Krumholz (AK) noch nie
ein Online-Geschäft getätigt zu haben, denn sonst müsste er wissen, dass Vorauskassa und
A-Conto-Zahlungen im Geschäftsleben durchaus gängige Praxis sind.
Mit der Aussage der Unseriosität  bei Vorauszahlungen diskreditiert der AK-Mann alle Firmen,
welche nach  dieser Praxis verfahren. Davon wären beispielweise auch seriöse Autovertret-
ungen  betroffen,  denn es gibt  keine Neuwagenbestellung  ohne Anzahlung.  Der heiß er-
sehnte fahrbare Untersatz wird dann meist bis zu einem Jahr später geliefert.

Wer ist „Superpellets“?

Der massive Angriff der AKNÖ gegen  „Superpellets“ ließ uns vermuten, dass es sich bei
dieser Firma um ein dubioses Unternehmen handle, welches seine Geschäfte an der Haus-
türe abwickelt und keinen Firmensitz hat. Also googelten wir ein wenig und stießen auf fol-
gende Webseite.
Screen:  Superpellets

Da war der Geschäftsführer erstaunt

Da die Webseite  auf uns einen recht ordentlichen Eindruck machte und auch alle notwend-
igen Firmendaten enthielt,  wurde der Geschäftsführer  von „Superpellets“,  Peter Kudera,
von uns telefonisch kontaktiert.  Als er mit den von der  AKNÖ erhobenen Anschuldigungen
konfrontiert wurde, fiel dieser aus allen Wolken. Er nahm zu den ungeheuren Vorwürfen per
E-Mail Stellung.

Guten Tag,

unter Bezugnahme unseres von soeben geführten Telefonates, teile ich Ihnen mit,das

es richtig ist unseren Kunden 2 % Skonto anzubieten, dies wird auch in einigenwenigen

Fällen genützt. Meistens bezahlen die Kunden  netto bei Lieferung! Laut unseren AGB´s

haben wir 2 Monate Zeit zu liefern, dies ist auf Grund der manchmal herrschenden Roh-

stoffknappheit, insbesondere im Winter, notwendig. Kunden heizen aber meistens bis

zum letzten Pellet und bestellen, wenn der Ofen kalt ist, nicht immer können wir zaubern

und kurzfristig liefern Wir haben derzeit mehr als 1000 Kunden und nur selten eine Rek-

lamation. Auf Grund eines Problems eines unseres Lieferanten in 2009 beobachtet uns

die Arbeiterkammer!

Hoffe hiermit gedient zu haben!

Mit freundlichen Grüßen

Peter KUDERA, Geschäftsführer

Verkaufsbüro:

EMA  GmbH

„Superpellets.at“

2603 Felixdorf

Zellergasse 59

ATU 63098702


AKNÖ wollte sich nicht schriftlich äußern

Da wir  unsere journalistische  Sorgfaltspflicht sehr  ernst nehmen,  haben wir auch Herrn
Ing. Horst Krumholz (AKNÖ)  um Stellungsnahme  ersucht.  Dieser wollte sich zwar zu un-
serer Anfrage nicht schriftlich äußern, teilte uns aber am Telefon folgendes mit.
„Im  Zeitraum  September bis  Oktober 2010 hat  die  AKNÖ drei  Konsumentenanfragen
bezüglich der  Firma  „Superpellets“ erhalten.  Die AK hat  daraufhin  im November 2010,
Herrn Kudera um Stellungsnahme  ersucht. Dieser nahm jedoch keinen  Kontakt mit der
AK  auf.  Vor  wenigen  Tagen wurde  um neuerliche  Stellungsnahme ersucht.  Auch auf
diese Anfrage meldete sich Herr Kudera nicht.“

Wie kann man denn nur die AK ignorieren?

Für uns  entsteht hiermit  der subjektive  Eindruck  dass es die AKNÖ erzürnte,  weil der
Geschäftsführer ihre Anfrage einfach  links liegen ließ.  Möglicherweise  musste der Mann
seinen Lebensunterhalt  verdienen und  hatte einfach  keine Zeit die Anfragen der AK zu
beantworten.
Stellt man  nun die 3 angefragten Fälle mit den 1.000 offenbar zufriedenen  Kunden in
Relation,  verstärkt sich  unser subjektiver Eindruck.  Wie konnte es Kudera wagen, die
AKNÖ einfach zu ignorieren?

Zählt bei der AK keine Unschuldsvermutung?

Auch sind  wir über das Schreiben der AKNÖ erstaunt,  da  der Verfasser  offenbar noch
nichts von der Unschuldsvermutung gehört hat. Immerhin wird der Firma „Superpellets“
betrügerisches  Verhalten vorgehalten,  obwohl keine  gerichtliche  Verurteilung  vorliegt.
Denn der Satz:  „Immer wieder melden sich Geschädigte, die Pellets bestellt und vor der
Lieferung  angezahlt  haben.  Die Ware  haben sie nie zu Gesicht bekommen“  lässt  ein-
wandfrei auf einen Betrug schließen.  Vermutlich wird  der Geschäftsführer  von „Super-
pellets“  die AKNÖ  verklagen.  Spielt aber  auch keine  wirkliche Rolle,  denn sollte die AK
den Prozess verlieren, müssen ihre Zwangsmitglieder für die Prozesskosten aufkommen.
*****

2011-03-14
 

Die achte Todsünde


Der Präsident als Prediger

In einer heutigen APA-OTS Aussendung  präsentiert  der Wirtschaftsbund-Präsident,
Christoph Leitl, dem gemeinen Volk eine Liste der sieben Todsünden.
Screen: APA-OTS

Eine Todsünde vergessen

Leider hat  der gute  Mann vergessen,  die achte Todsünde in seine Liste mitaufzunehmen.
Diese ist nämlich die  Kammer-Zwangsmitgliedschaft.  Einerseits ist  es in der heutigen
Gesellschaft alles andere als liberal und zeitgemäß, sich von Mitgliedsbeiträgen der Zwangs-
mitglieder zu ernähren, während anderseits nicht einmal das Preis -Leistungsverhältnis
passt.  Beim jetzigen Serviceangebot  welches die  Wirtschaftskammer bietet, würde diese
bei Freiwilligkeit vermutlich kein einziges Mitglied haben.
*****

2011-03-09
 

Keine Zwangsmitgliedschaft in der AK


Eine Neuigkeit

Wussten Sie schon, dass es bei der Arbeiterkammer keine „Zwangsmitgliedschaft“
gibt?  Wenn Sie nun glauben wir sind verrückt geworden, dann befinden Sie sich im
Irrtum. Aber darauf kommen wir in diesem Beitrag später zurück.

Wer darf mitspielen?

Wer hat überhaupt die Ehre bei der Arbeiterkammer Mitglied werden „zu müssen?“
Arbeitnehmer(innen) mit einer Beschäftigung in Österreich (soweit arbeiterkammer-
zugehörig); auch geringfügig Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte oder Lehrlinge.
Arbeitnehmer(innen), auch Beamte von Bund, Land, Gemeindeverbänden und Gemeinden,
sofern sie in Betrieben, Anstalten oder Stiftungen arbeiten  und nicht in der Hoheits-
verwaltung tätig sind.
Arbeitslosengeld- und Notstandshilfebeziehende, die in Österreich wohnhaft sind und zuvor
eine arbeiterkammerzugehörige Beschäftigung hatten.  Kindergeldbezieher(innen) mit (bzw.
unmittelbar nach) einem karenzierten Dienstverhältnis, das AK-zugehörig ist. Präsenz- bzw.
Zivildiener mit einem aufrechten Dienstverhältnis, das AK-zugehörig ist.

Auch andere werden zwangsbeglückt

Keinen Anspruch auf die Zwangsmitgliedschaft haben z.B. Beamte in der Hoheitsverwaltung,
Selbständige und Bauern/Bäuerinnen. Da fragen wir uns, wie diese Personen eine derartige
Schmach überhaupt überleben können. Nun diese Frage ist allerdings leicht zu beantworten,
denn auch diese Gruppen hat ihre eigenen Zwangsvereine.

Realismus und Dogmatismus

Wie knapp realistische und dogmatische Denkensweise in der Arbeiterkammer nebenein-
ander liegen, beweisen folgende Aussagen auf einer Webseite der sozialdemokratischen
Fraktion.
Zum Thema Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft wird folgende Meinung vertreten:
„Eine Abschaffung der gesetzlichen Zugehörigkeit würde auch die Abschaffung der
Arbeiterkammer bedeuten. In diesem Fall würde sie aufgelöst oder zu einer Konkur-
renzgewerkschaft neben dem ÖGB. Dadurch würde die Interessenvertretung der
Arbeitnehmer(innen) entscheidend geschwächt.“

Konkurrenz unerwünscht

Hier schlägt die realistische Denkensweise voll durch. Ja nur keine Konkurrenz, denn so
eine Monopolstellung ist schon was Feines. Wenn man zum Schluss gelangt, dass sich mit
einer Beendigung der Zwangsmitgliedschaft die AK auflösen würde, kann dies nur bedeuten,
dass die Mitglieder mit den Leistungen nicht zufrieden sind.
Anstatt die Leistung zu erhöhen um die Mitglieder freiwillig bei der Stange zu halten, bevor-
zugt man doch lieber den Zwang zur Mitgliedschaft. Also dürften die Probleme des Preis-
Leistungsverhältnisses innerhalb der AK bekannt sein.
Nun wollen wir Ihnen eine Spitzenaussage der selben Fraktion wiedergeben, welche
die dogmatische, bereits an Präpotenz grenzende Denkweise widerspiegelt:
„Jeder Bürger hat Steuern und Abgaben zu zahlen. Die gesetzliche Zugehörigkeit zur AK als
„Zwangsmitgliedschaft“ zu bezeichnen ist jedoch, als würde man die Zugehörigkeit zur
Republik Österreich oder zur Gemeinde Wien auch als Zwangsmitgliedschaft empfinden. Die
Arbeiterkammerumlage ist eine besondere Art der Steuer, die für jene Leistungen zweck-
gebunden ist, die die AK in Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags für die Arbeitnehmer(innen)
erbringt.“

AK sieht sich als Staat, Gemeinde und Finanzamt

Diese Aussage muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Da sehen sich doch etliche
Herrschaften der Arbeiterkammer als Staat im Staat. Hier wird ein Zwangsverein, der aus-
schließlich von den Beiträgen seiner Zwangmitglieder und Steuergelder erhalten wird, mit
der Zugehörigkeit zu einem Land, bzw. Stadt verglichen.

Realitätsverlust oder Absicht?

Offensichtlich haben diese Damen und Herren keine Ahnung, was Rechte und Pflichten
eines Staates bedeuten. Ansonsten könnten sie nicht so einen Nonsens von sich geben.
Vielleicht kommt es noch soweit, dass von der AK ein diplomatisches Territorium bean-
sprucht wird und Diplomatenpässe an Funktionäre vergeben werden.
Folgt man den getätigten Aussagen der Herrschaften der sozialdemokratischen Fraktion,
gibt es keine Zwangsmitgliedschaft bei der AK, wie wir es Eingangs erwähnt haben.
Sollten Sie glauben, dass wir diese Aussagen erfunden haben, können Sie diese unter
diesem „Link“ nachlesen.
*****

2010-01-26
 

Hat die AK Probleme mit Pünktlichkeit und Sauberkeit?


Wie pünktlich ist man bei der AK?

Wenn Sie während der Amtsstunden bei der Arbeiterkammer anrufen und niemand hebt ab,
wundern Sie sich nicht. Vielleicht ist der oder die Mitarbeiter(in) der AK noch gar nicht
am Arbeitsplatz, sondern schlummert noch sanft im Bett.

Der Arbeiterkammerpräsident Siegfried Pichler nimmt Pünklichkeit offenbar nicht so genau,
wie es aus einer Aussendung der AK ersichtlich ist. Er bezeichnet es nämlich als illegalen
Arbeitsvertrag, wenn Firmen ihre Mitarbeiter vertraglich zur Pünktlichkeit verpflichten.

Unternehmer sanktioniert Unpünktlichkeit

Konkreter Anlassfall ist ein Salzburger Callcenter. In dessen Arbeitsverträgen wird nämlich
festgehalten, dass für eine zehnminütige Verspätung eine halbe Stunde nachgearbeitet wer-
den muß. Ab 20 Minuten beträgt die Ersatzarbeitszeit eine Stunde.

Nun, diese Maßnahme mag durchaus unpopulär erscheinen. Aber vermutlich hat diese Firma

einschlägige Erfahrungen mit der Unpünklichtkeit ihrer Mitarbeiter(innen). Was der AK-Mann
Pichler an dieser Maßnahme als „illegale Passage“ im Dienstvertrag ortet ist für uns erstaun-
lich.

Ist Reinheit sittenwidrig?

Auch findet er es sittenwidrig, wenn der Dienstgeber seine Dienstnehmer(innen) zur Sauber-
haltung Ihrer Arbeitsplätze verpflichtet. Die betroffene Firma stellt nämlich ihren Mitarbeiter-
(innen) eine Kündigung in Aussicht, wenn diese ihren Arbeitsplatz (z.B. Kaffeeflecken am
Boden) nicht sauber halten.

Naja, da tut sich die Arbeiterkammer schon leichter. Diese hat sicherlich auf Kosten ihrer

Zwangsmitglieder ausreichendes Putzpersonal zur Verfügung, welches die Arbeitsplätze
des AK-Personals sauber hält.

Vermutlich waren Gründe vorhanden

Wir wissen zwar nicht was diese Firma zu diesen Schritten veranlasst hat, da Pünktlichkeit
und Sauberkeit eigentlich selbstverständlich sein sollte. Offensichtlich hat es bei dem Unter-
nehmen einschlägige Vorfälle gegeben, welche dieses dazu veranlasst hat, pünktliches Er-
scheinen und ein gewisses Maß an Sauberkeit in den Dienstvertrag aufzunehmen.

Betrachten Sie es umgekehrt

Drehen wir den Spieß einmal um. Was würde ein Dienstnehmer wohl dazu sagen, wenn er zu
Arbeitsbeginn vor verschlossenen Firmenpforten steht. Sollte dann irgendwann endlich geöff-
net werden, müßte er sich seinen Weg zu seinem Arbeitsplatz durch einen verdreckten Raum
erkämpfen.

Wäre Schadensersatz besser?

Durch unpünktliches Erscheinen am Arbeitsplatz entsteht einem Unternehmen wirtschaftlicher
Schaden. Vielleicht wäre es den AK-Verantwortlichen lieber, wenn sich die Firma am Verur-
sacher finanziell schadlos halten würde, anstatt Unpünktlichkeit mit Ersatzarbeitszeit zu sank-
tionieren.

Das Thema Sauberkeit am Arbeitsplatz möchten wir eigentlich nicht weiter kommentieren, da

es  für uns eine Selbstverständlichkeit ist, seinen Arbeitsplatz sauber zu halten. Eines würde
uns aber trotzdem interessieren. Wie sieht es eigentlich in den vier Wänden, bzw. am Arbeits-
platz des AK-Präsident Siegfried Pichler mit der Sauberkeit aus?

*****

2010-01-02
  

Die Wirtschaftskammer und die Strafgelder

 

Vornehmes Schweigen

Zum Jahresausklang wollen wir uns noch einmal mit der Wirtschaftskammer befassen.
Grund dafür ist die erstaunliche Stellungsnahme zur unserer offiziellen Anfrage bezüglich
der Strafgelder, welche bei Übertretungen der Gewerbeordnung durch Unternehmer,von
der Behörde eingehoben werden.
Wie wir nämlich aufgedeckt haben, fließen diese der Wirtschaftskammer zu. Über diesen
Umstand sind großteils nicht einmal  die eigenen Mitarbeiter in Kenntnis. Unsere seiner-
zeitige Anfrage wurde seitens der Wirtschaftskammer völlig ignoriert.

Schnelle Reaktion erst nach dem ersten Beitrag

Wir haben daraufhin unsere Recherchen in eine andere Richtung gelenkt und erhielten von
seitens der Behörde, Auskunft über diesen erstaunlichen Zustand. Erst nach dem Erscheinen
unseres Beitrag „Sittenwidrig?“, reagierte man seitens der Wirtschaftskammer erstaunlich
schnell.
Im Beitrag „Wirtschaftskammer Wien“ können Sie die Stellungsnahme nachlesen. Diese ent-
hielt teilweise die erstaunlichsten Begründungen, warum man keine Bedenken hat, die von
der Behörde eingehobenen Strafgelder anzunehmen.

Neuerliche Anfrage

Auf jeden Fall hatte uns dies dazu  veranlasst, die Stellungsnahme der Wirtschaftskammer im
Beitrag „Sittenwidrig? Teil2“ zu kommentieren. In diesem Beitrag haben wir auch folgende
offizielle Anfrage gestellt:
Werte Damen und Herren der Wirtschaftskammer! Da uns natürlich brennend interessiert
wie viel Strafgelder Ihnen zugeflossen sind und welche Verwendung diese gefunden haben,
ersuchen wir Sie gleich auf diesem Weg, uns aussagekräftige Unterlagen der letzten 3 Jahre
zukommen zulassen.

Wir bekamen Post

Gestern haben wir Post von der Wirtschaftskammer erhalten und diese teilte uns mit, dass
das Informations- und Einsichtnahmerecht im Wirtschaftskammergesetz, in der Geschäfts-
ordnung und der Haushaltsordnung exakt geregelt ist.
Mitglieder stehe das Recht zu, in Rechnungsabschlüsse und Voranschläge Einsicht zu neh-
men. Diese Rechenwerke sind nach der Genehmigung durch die zuständigen Organe, vier
Wochen lang zur Einsicht aufzulegen.
Der nächste Termin zur Veröffentlichung, bzw. Auflage für den Voranschlag der Wirt-
schaftskammer Wien, wird nach dessen Freigabe durch das Prüforgan, voraussichtlich im
März 2010, in der Wiener Wirtschaft bekannt gegeben.
Das Recht der Mitglieder auf Einsicht in die Regelwerke, umfasse allerdings keine Belege,
Konten und sonstige Aufzeichnungen, so die Wirtschaftskammer. Dieser Satz hat es
wieder in sich.

Wie die Katze um den heißen Brei

Wir interpretieren diesen Satz so, dass die Zwangsmitglieder zwar ihren Obolus entrichten
müssen, aber keine Einsicht in Belege, Konten oder sonstigen Aufzeichnungen erhalten.
Auch wurde unsere Anfrage nicht beantwortet, nämlich wie viel an Strafgelder der Wirt-
schaftskammer zugeflossen sind und welche Verwendung diese gefunden haben.
Mit dieser neuerlichen Stellungsnahme ist die Wirtschaftskammer wie die Katze um den
heißen Brei herumgeschlichen, anstatt sachlich Stellung zu beziehen. Aber wir sind nicht
wirklich erstaunt, denn wir haben nichts anderes erwartet.

Das Schweigen wird nichts nützen

Sowie bei unserer ersten Anfrage, ob die Wirtschaftskammer tatsächlich Strafgelder
der Behörde erhält und sich diese in vornehmes Schweigen gehüllt hatte, werden wir
auch in diesem Fall, unsere Recherchen in eine andere Richtung lenken.
Es wird uns mit Sicherheit gelingen eine Antwort auf unsere Frage nach den zugeflossenen
Strafgelder und deren Verwendung  zu erhalten, auch wenn sich die Wirtschaftskammer
wiederholt in vornehmes Schweigen hüllt.
So wie uns, wird es sicherlich auch viele andere Personen brennend interessieren, wer die
armen unschuldig in Not geratenen Unternehmer sind, welche aus den zugeflossenen
Strafgelder gelabt werden.
*****

2009-12-22
  

Kein Grund zum Jubeln


400.000 Zwangsmitglieder

Selbst auf die Gefahr unsere Leser(innen) mit dem Thema „Wirtschaftskammer“ vielleicht
ein wenig zu langweilen, ist die letzte Meldung der WKÖ einen kleinen Beitrag wert.

Der reisefreudige Präsident der WKÖ, Cristoph Leitl der auch schon EU-Ambitionen zeigte,
gratulierte sich selbst zum 400.000 Mitglied. Weil dies offensichtlich ein besonderer
Anlass war, ließ sich Leitl mit der hübschen Jungunternehmerin Petra Niedermoser (24)
mediengerecht abbilden.


(Fotoquelle APA-OTS)


Nun da wollen wir auch keine Spielverderber sein und gratulieren ebenfalls recht
herzlichst zum 400.000ten „ZWANGSMITGLIED.“

Stauni

  
2009-11-28
  

Sittenwidrig? TEIL2


Wirtschaftskammer reagierte diesmal erstaunlich schnell

Im Beitrag „Sittenwidrig?“ haben wir die Meinung vertreten, dass es für eine Interessens-
vertretung einen Interessenskonflikt bilde, wenn dieser Strafgelder zugeführt werden, die
von der Behörde bei den Gewerbebetrieben kassiert wurden.
Die dazu gesetzliche Bestimmung in der Gewerbeordnung, ist unserer Ansicht nach sitten-
widrig. Noch dazu hat die Wirtschaftskammer bei der Erarbeitung bzw. Novellierung der
Gewerbeordnung, ein gewichtiges Wort mitzureden.
Das die  Wirtschaftskammer, die ausschließlich aus Zwangsmitgliedern besteht, ihre finan-
ziellen Einläufe verteidigt war und ist  klar. Allerdings sind die Argumentationen für die
Vereinnahmung von Strafgeldern, die jenen Leuten von der Behörde angeknöpft werden,
welche von der Wirtschaftskammer eigentlich vertreten werden sollten, in der Tat sehr
erstaunlich.
Die Wirtschaftskammer Wien schreibt:
Bereits die GewO 1859 sah in § 151 Abs. 1 leg. cit. seit der Gewerberechtsnovelle 1907
das Zufließen der Strafgelder wegen Übertretung der Gewerbeordnung an die entsprech-
ende Gewerbegenossenschaft vor, welche diese aber an bereits errichtete Krankenkassen
der Mitglieder der Genossenschaft bzw. an die Gehilfenkrankenkasse abzuführen hatte.
Eine weitergehende Recherche der Rechtslage vor dieser Gewerberechtsnovelle hätte uns-
eres Erachtens den Aufwand nicht gelohnt.

Berufung auf ein 150 Jahre altes Gesetz

Die Wirtschaftskammer beruft sich auf ein Gesetz aus dem Jahre 1859, welches 1907 novel-
liert wurde. Allein die Tatsache mit einem 150 Jahre alten Gesetz zu argumentieren, welches
vor 102 Jahre eine „Modernisierung“ erfahren hatte, beweist wie dringend notwendig eine
Novellierung der Gewerbeordnung ist.

Bäckerschupfen

In einem Punkt geben wir aber der Wirtschaftskammer recht. Eine weitergehende Recherche
der Rechtslage vor dieser Gewerberechtsnovelle, hätte sich wirklich nicht gelohnt. Da wäre
man vermutlich im Mittelalter gelandet, wo die Prügelstrafe oder das Bäckerschupfen noch
hochaktuell war.
Vielleicht wurden diese Strafmassnahmen seinerzeit von den Zunftmeistern durchgeführt,
wenn der Gewerbetreibende seinen Obolus nicht entrichtet hatte. Allerdings entzieht sich
dies unserer Kenntnis.

Kein Platz für Schwache

Die Wirtschaft ist kein Sanatorium und bietet keinen Platz für Schwache. Sollte jemand dem
beruflichen Druck eines Selbständigen nicht standhalten können, so ist er in diesem Business
eindeutig fehl am Platz.
Für solche Personen gibt es in Österreich anderwärtige Beschäftigungsmöglichkeiten. Beim
Staat oder den Gemeinden bzw. deren Betrieben sind Stellen vorhanden, wo man Personen
in weniger verantwortungsvollen Positionen „mitleben“ lässt, auch wenn diese dem geford-
erten Leistungsdruck nicht standhalten können.

Jeder ist sich selbst der Nächste

Dieses „Privileg“ gibt es bei Selbständige nicht. Hier heißt es „fressen“ oder „gefressen“
werden. Und das ist auch gut so, denn dadurch wird der Streu vom Weizen getrennt. Da
erscheint uns eine weitere Argumentation der Wirtschaftskammer wieder sehr erstaunlich.
Die Wirtschaftskammer Wien schreibt:
Vielmehr besteht seit 1.8.1974 für die Wirtschaftskammern die Verpflichtung, die von den
Gewerbebehörden überwiesenen Beträge zum Teil auch zur Unterstützung unverschuldet
in Not geratener Gewerbetreibender zu verwenden.

Wer sind die Opfer?

Was bedeutet „unverschuldet in Not geraten“ eigentlich? Ist der/die Betreffende viel-
leicht Opfer eines Erdbebens oder Terroranschlags geworden? Uns ist kein derartiger Fall
bekannt.
 
Oder waren es vielleicht Unfälle, Krankheiten oder wirtschaftliche Fehlentscheidungen, welche
das „Opfer“ in das wirtschaftliche „Aus“ manövriert haben.

Wettbewerbsverzerrung

Aus welchem Grund muss ein selbständiger Unternehmer, einen „abgestürzten“ Konkur-
renten finanziell unter die Arme greifen, sei es auch nur mit Strafgelder die er bezahlt hat.
Durch finanzielle Hilfen an eine solche Person entsteht eine Wettbewerbsverzerrung.
Diese „Opfer“ haben sich eben aus welchen Grunde auch immer, nicht in der beinharten
Wirtschaftswelt gehalten. Ein Ausscheiden aus dieser ist daher völlig korrekt und bedarf
keiner Unterstützung.

Wirtschaftskammer und Caritas

Es gibt genug karitative Organisationen an welche sich diese Personen wenden können.
Außerdem hat Österreich ein sehr gutes Sozialsystem, welches zwar immer wieder miss-
braucht wird, aber niemanden durch den Rost fallen lässt.  
Die Wirtschaftkammer hat eine Interessenvertretung  der Wirtschaft zu sein und soll es
tunlichst anderen Organisationen überlassen als „Caritas“ zu fungieren. Auch das
nächste Argument, zur Verteidigung von zugeflossenen Strafgeldern, hat es in sich.
Die Wirtschaftskammer Wien schreibt:
Abgeschafft könnten die Strafbestimmungen ja nur mit der Gewerbeordnung insgesamt
werden, weil sonst die Einhaltung die Regelungen der GewO nicht mehr durchsetzbar wäre.

Lesefehler

Werte Damen und Herren der Wirtschaftskammer! Da dürfte Ihnen ein Fehler beim Lesen
unseres Beitrages unterlaufen sein. Wir haben nicht für eine Abschaffung von Strafbestim-
mungen plädiert, sondern kritisierten das die eingehobenen Strafgelder Ihnen als Interessens-
vertretung zufließen.
Warum sollte man die Gewerbeordnung oder deren Strafbestimmungen abschaffen?  Wenn
in einem Haus eine Glühbirne kaputt ist, reißt man ja auch nicht das ganze Gebäude nieder.
Man ersetzt einfach die Glühbirne.

Novellierung erforderlich

Und so gehört auch dieser Absatz in der Gewerbeordnung, durch eine andere Bestimmung
ersetzt aus der hervorgeht, dass Strafgelder weiterhin zweckgebunden zu verwenden sind,
aber nicht der Wirtschaftskammer zuzufließen haben.

Wer hat wie viel kassiert?

Werte Damen und Herren der Wirtschaftskammer! Da uns natürlich brennend interessiert
wie viel Strafgelder Ihnen zugeflossen sind und welche Verwendung diese gefunden haben,
ersuchen wir Sie gleich auf diesem Weg, uns aussagekräftige Unterlagen der letzten 3 Jahre
zukommen zulassen.

Wir bleiben bei unserer Meinung

Abgesehen davon vertreten wir weiterhin die Meinung, dass eine Zwangsmitglied-
schaft nicht mehr zeitgemäß ist. Allerdings hätten Sie bei einer Abschaffung von dieser,
einen massiven Mitgliederschwund.
Auch halten wir weiter daran fest, dass Sie sich in einem Interessenskonflikt befinden, wenn
Sie als Interessenvertretung gleichzeitig Strafgelder von Behörden annehmen, welche von
Ihren Zwangsmitgliedern bezahlt wurden.
Wir glauben nicht, dass ein Autofahrerklub nur ein einziges Mitglied hätte, sollten diesen
Klubs die eingehobenen Strafgelder der Polizei zufließen.
 
Stauni
2009-11-26 

Wirtschaftskammer Wien

 

Stellungsnahme der Wirtschaftskammer Wien zum Beitrag

„Sittenwidrig?“

Sehr geehrter Herr Reder,
 
herzlichen Dank für das offene, sehr sachliche Gespräch am vergangenen Freitag.
Die Wirtschaftskammer Wien vertritt zu den Bestimmungen des § 372 (1) GewO
folgenden Standpunkt:
Bereits die GewO 1859 sah in § 151 Abs. 1 leg. cit. seit der Gewerberechtsnovelle
1907 das Zufließen der Strafgelder wegen Übertretung der Gewerbeordnung an die
entsprechende Gewerbegenossenschaft vor, welche diese aber an bereits errichtete
Krankenkassen der Mitglieder der Genossenschaft bzw. an die Gehilfenkranken-
kasse abzuführen hatte. Eine weitergehende Recherche der Rechtslage vor dieser
Gewerberechtsnovelle hätte unseres Erachtens den Aufwand nicht gelohnt.
Diese Regelung wurde durch die Bundesgesetze BGBl. II Nr. 322(1934 und  BGBl. Nr.
548/1935 dahingehend abgeändert, dass die Strafgelder an die damaligen (Landes-)
Kammern für Handel, Gewerbe und Industrie abzuführen waren, welche wiederum die
Hälfte davon an die damalige Gewerbeförderung institute des Landes (Vorgänger der
Wirtschaftsförderungs-institute) und die zweite Hälfte dem damaligen Landesgewerbe-
verband und der Kaufmannschaft im Verhältnis 2:1 abzuführen hatten.
Im Rahmen der Gewerbeordnungsnovelle 1973, BGBl. Nr. 50/1974 wurde beschlossen,
die Bestimmung des § 151 GewO 1859 grundsätzlich in § 372 GewO 1973 beizubehalten.
die Strafgelder sollten zwar weiterhin den Wifis zufließen, allerdings nicht mehr aber den als
Rechtsnachfolger der o.a. Organisationen anzusehenden Kammergliederungen. Vielmehr
besteht seit 1.8.1974 für die Wirtschaftskammern die Verpflichtung, die von den Gewerbe-
behörden überwiesenen Beträge zum Teil auch zur Unterstützung unverschuldet in Not
geratener Gewerbetreibender zu verwenden.
Nach Ansicht der WKW ist es für die Wirtschaft insgesamt vorteilhafter, diese Mittel weiter-
hin zu erhalten, insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeit der Hilfestellung für unver-
schuldet in Not geratene Gewerbetreibende. Hätte die WKO auf diese Bestimmung ver-
zichtet, hätte dies zur Folge gehabt, dass die Strafgelder allgemein für Zwecke der Sozial-
hilfe dem Land in dessen Gebiet die Strafen verhängt wurden, bzw. den in diesen Bundes-
land bestehenden Sozialhilfeverbänden,  zugeflossen wären (s. § 15 Abs. 1 VStG idgF).
Weiters ist anzumerken, dass Strafgelder wegen Nichteinhaltung von Vorschriften betref-
fend Betriebsanlagen, die einen nicht unwesentlichen Anteil an der Gesamtsumme der
verhängten Strafen ausmachen, gemäß §  372 Abs. 2 GewO 1994, nicht der Kammer,
sondern aufgrund der oben angeführten Bestimmung des § 15 Abs. 1 VStG dem Bundes
-land Wien bzw. den hier bestehenden Sozialhilfeverbänden zufließen.
 
Abgeschafft könnten die Strafbestimmungen ja nur mit der Gewerbeordnung insgesamt
werden, weil sonst die Einhaltung die Regelungen der GewO nicht mehr durchsetzbar wäre.
 
Ein Interessenkonflikt, wie dies auf der Homepage www.erstaunlich.at behauptet wird,
liegt aus unserer Sicht nicht vor. Dies wäre nur dann der Fall, wenn die Wirtschaftskammer
maßgeblichen Einfluss auf die Tätigkeit der Behörden nehmen könnte, was definitiv nicht
der Fall ist. Wir ersuchen im Dialog mit den Behörden vielmehr immer wieder, die Mitglieder
in erster Linie zu beraten und erst bei nachhaltigem Zuwiderhandeln mit Bestrafungen vor-
zugehen.
Wenn im Rahmen einer individuellen Beratung seitens einer/s  WKW-Mitarbeiterin/ Mit-
arbeiters empfohlen wird, eine verhängte Strafe zu bezahlen, dann sicherlich nur, wenn
auf Grund der Darstellung des Mitglieds die Ergreifung eines Rechtmittels aller Voraussicht
nach nicht  den gewünschten Erfolg bringen, sondern lediglich höhere Kosten verursachen
würde. Wenn eine gewisse Erfolgsaussicht besteht, helfen wir unseren Mitgliedern bei der
Formu-lierung des Rechtsmittels – dies ist bedeutend häufiger der Fall, als wir die Bezahlung
der Strafe empfehlen.
Wir wollen diese Gelegenheit gerne auch dazu nützen, auf unser Beratungsangebot für die
Wiener Unternehmerinnen und Unternehmer, nicht nur wegen verhängter Strafen auf
Grund der GewO, sondern bei allen Rechtsund Fachfragen, aufmerksam zu machen.
 
Freundliche Grüße
 
Dr. Georg Beer
 
Wirtschaftskammer Wien
Abteilung Mitgliederservice
Stubenring 8 -10
1010 Wien
T 01 514 50-1504 | F 01 514 50-1735
E georg.beer@wkw.at | W  http://wko.at/wien
Wir bedanken uns für die Stellungsnahme der Wirtschaftskammer. Ein Beitrag über unsere
Ansicht, der zum Teil erstaunlichen Begründungen erfolgt in Kürze.
 
Erich Reder
 
2009-11-26 

Sittenwidrig?

Die Interessensbewahrer

Stellen Sie sich folgendes Szenario vor. Sie werden von einer Behörde beschuldigt eine Ver-
waltungsübertretung begangen zu haben, die Sie jedoch bestreiten. Um Ihr Recht durchzu-
setzen, engagieren  Sie einen Rechtsanwalt.
In Ihren Augen ist dieser Anwalt der Bewahrer Ihrer Interessen und sollte sich so gut wie
möglich für Ihr Anliegen einsetzen. Dieser erhält natürlich für seine Aufgabe, das  gegen-
seitig freiwillig vereinbarte Honorar von Ihnen. 

Würden Sie so einen Anwalt engagieren?

Nun tritt jener Fall ein, dass Sie trotzdem gegen die Behörde verlieren  und Ihnen diese
ein Bußgeld auferlegt. Sie werden sich bestimmt nicht freuen und vielleicht geben Sie auch
dem Anwalt eine Mitschuld, weil dieser  Ihrer Meinung nach  nicht genug aktiv war.
Was würden Sie machen wenn Sie in Kenntnis gelangen, dass eingehobene Bußgelder
dem  Anwalt überwiesen werden? Würden Sie sich von einem solchen Anwalt  weiter
vertreten lassen, auch wenn er permanent beteuert Ihre Interessen zu wahren.

Wider den guten Sitten

Mit absoluter Sicherheit würden Sie mit diesem Anwalt nicht einmal ein Wort wechseln,
geschweige denn, ihn als Bewahrer Ihrer Interessen ansehen. Eine Vorgehensweise bei
der ein Interessensvertreter, gleichzeitig von den Behörden die eingehobenen Strafgelder
überwiesen bekommt, ist unserer Meinung nach wider den guten Sitten.

Gemeinsam sind wir stark

Anders dürfte dies die Wirtschaftkammer sehen.   Diese braucht ohnehin von niemanden
engagiert zu werden, denn sie besteht ausschließlich aus Zwangsmitgliedern. Obwohl die
Wirtschaftskammer ständig mit dem Slogan „Gemeinsam sind wir stark“ hausieren geht,
schickte sie eine Aussendung an eine bestimmte Zwangsmitgliedergruppe.

Keine Vertretung

Die Ursache dieser Mitteilung waren Verhandlungen mit der Stadt Wien, bezüglich einer
Senkung der Vergnügungssteuer.  Die Aussage in dieser Aussendung war in der Tat erstaun-
lich, denn sie lautete „Aus gesellschaftspolitischen Gründen, konnten wir Ihr Anliegen
nicht vertreten.“

Keine Moral

Allerdings hatte es die Wirtschaftkammer nicht davon abgeschreckt, weiterhin den Zwangs-
obolus  bei dieser Gruppe von Gewerbetreibenden einzuheben. Geld hat kein Mascherl und
daher ist es gesellschaftspolitisch unbedenklich, wird man sich bei der Wirtschaftkammer
gedacht haben.

Pleitier als Kammerfunktionär

Noch eine von zahlreichen Episoden der Wirtschaftskammer. Ein Unternehmer der bereits
eine behördliche Löschung einer seiner zahlreichen Firmen, einen Konkurs sowie eine Kon-
kursabweisung vorweisen konnte, saß jahrelang als hoher Funktionär in einem Kammer-
gremium.
Dieser Mann war nicht einmal mehr befugt als selbständiger Fensterputzer zu agieren und
leitete Geschicke in einem Gremium mit. „ERSTAUNLICH“ deckte diesen Skandal auf und
die Wirtschaftskammer trennte sich still und leise von diesem Mann. Über diesen Vorfall
haben wir noch keinen Beitrag geschrieben, behalten uns dies aber vor.

Erstaunliche Aussage

Wir haben am 28.Oktober den Beitrag „Magistrat unterstützt Einbrecher“ verfasst. In
diesem Bericht ging es auch um die nebensächliche Aussage eines Marktamtsbeamten
der behauptete, dass die Wirtschaftkammer einen Teil der eingehobenen Strafgelder
erhält.

Erfolglose Nachfrage

Zuerst dachten wir an einen schlechten Scherz, konnten aber kein Motiv dafür finden, dass
dieser Mann die Unwahrheit sprach. Also riefen wir umgehend in der Wirtschaftskammer an
und wollten genaueres dazu wissen.
Wie wir fast erwartet hatten kam keine Antwort. Bei Nachfragen war die zuständige Juristin
entweder nicht im Zimmer oder sie telefonierte gerade. Also haben wir uns an die Magistrats-
direktion Wien gewandt und unsere Anfrage dort deponiert.
Postwendend erhielten wir per Mail folgende Antwort, die in der Tat erstaunlich ist.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Anfrage wurde an uns weitergeleitet.
Sollte sich diese auf ein Telefonat eines Ihrer Mitarbeiter mit mir beziehen, in dem es um
ein Organmandat wegen Übertretung einer gewerbebehördlichen Bestimmung (äußere
Geschäftsbezeichnung) gegangen ist, darf ich Ihnen folgende Bestimmung aus der Gewerbe-
ordnung 1994 zur Kenntnis bringen:
„§ 372. (1) Die auf Grund dieses Bundesgesetzes verhängten Geldstrafen sowie der Erlös der
auf Grund des § 369 für verfallen erklärten Gegenstände fließen der Landeskammer der ge-
werblichen Wirtschaft zu, in deren Bereich die Behörde liegt, die  Verwaltungsübertretung
geahndet hat. Die Landeskammer der gewerblichen Wirtschaft hat diese Beträge für die Wirt-
schaftsförderung sowie zur Unterstützung unverschuldet in Notlage geratener Gewerbetreib-
ender und ehemaliger Gewerbetreibender zu verwenden.“
Wie dieses Gesetz enthalten auch andere Gesetze Zweckwidmungen hinsichtlich der auf
dieser Rechtsgrundlage eingehobenen Strafgelder. Bundesgesetzliche Bestimmungen sind
über das Rechtsinformationssystem des Bundes, Gesetze des Landes Wien über das Wiener
Rechtsinformationssystem abrufbar.
Ich hoffe Ihnen mit dieser Auskunft gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen:
Die Abteilungsleiterin:
Mag. Adelheid S*******
Direktorin des Marktamtes
Da hatte sich der Beamte des Marktamts ein wenig geirrt. Nicht ein Teil der eingehobenen
Strafgeldern, sondern der volle Betrag, sowie der Erlös für verfallen erklärte Gegenstände
fließt der Wirtschaftskammer zu.

Wer sind die Unterstützten?

Und das Schöne daran ist , dass diese ganze Aktion durch die Gewerbeordnung gesetzlich
gedeckt ist. Jetzt kann man noch drei mal raten, wer am Entwurf der Gewerbeordnung
mitgearbeitet hat. Richtig geraten, es ist die Wirtschaftkammer.
Mit den überwiesenen Strafgeldern soll die Wirtschaftskammer unter anderem, unverschuldet
in Notlage geratene Gewerbetreibende unterstützen. Wahrscheinlich sind das jene, die nach
Konkursen und Konkursabweisungen, als hohe Funktionäre in verschiedenen Gremien
sitzen.

Eindeutiger Interessenskonflikt

Aber lassen wir einmal den Sarkasmus beiseite und betrachten diese Angelegenheit ganz
nüchtern. Eine Interessensvertretung die gleichzeitig in den Genuss der verhängten Straf-
gelder kommt, ist eindeutig in einem Interessenskonflikt.
Vermutlich ist das auch jener Grund, wenn Gewerbetreibende bei der Wirtschaftkammer
juristischen Rat suchen um sich gegen behördliche Strafen zu wehren und ihnen gesagt
wird, es sei besser zu bezahlen als lange Prozesse zu führen.

Ratschläge haben tieferen Sinn

Diese erstaunlichen Ratschläge der „Interessensvertretung“ ergeben somit auch einen
Sinn, da die Strafgelder an die Wirtschaftskammer überwiesen werden. Damit kassieren diese
doppelt, nämlich einerseits die Zwangsumlage und anderseits die Bußgelder.
Eine derartige Verhaltensweise ist in unseren Augen sittenwidrig, denn wie kann eine Interes-
sensvertretung die ausschließlich aus Zwangsmitgliedern besteht, in den Genuss von Buß-
geldern kommen, welche von Behörden verhängt werden.

Ohne Zwangsmitglieder gäbe es keine Wirtschaftkammer mehr

Das unsere Theorie stimmt, dass es die Wirtschaftskammer bei ihrer jetzigen Leistung und
Verhalten nicht mehr gäbe, wenn sie von freiwilligen Mitglieder leben müsste, lässt sich
durch diese erstaunliche Verhaltensweise einwandfrei beweisen.
Ist schon die Rekrutierung von Zwangsmitgliedern zumindest moralisch bedenklich, schlägt
wohl das Einkassieren von behördlich eingehobenen Strafgeldern als Interessensvertretung,
dem Fass den Boden aus.

Eine Lösung wird kommen müssen

In dieser Angelegenheit sollte die Wirtschaftskammer zum Vorteil ihrer „Zwangsmitglieder“
schnellstens aktiv werden, denn wir denken dass unser Beitrag sicher einige juristische
Aktivitäten auslösen wird.
Normalerweise müsste die Zwangsmitgliedschaft sofort aufgehoben werden. Mit der bis-
herigen Gangart der Wirtschaftskammer gewinnt man den Eindruck, dass es sich hier um
einen Staat im Staat handelt.

Leider sind die meisten Leute in Unkenntnis

Wir sind sich ziemlich sicher, dass diesen seltsamen Paragrafen in der Gewerbeordnung
fast niemand kennt und auch nur wenige Leute, wie Beamte und höherrangige Mitarbeiter
der Wirtschaftskammer, über diese Vorgehensweise Bescheid wissen.
Vermutlich haben wir auch deshalb keine Antwort der Wirtschaftkammer erhalten, weil diese
keinen unnötigen Staub aufwirbeln wollte. In diesem Fall hat sich die Direktion des Markt-
amtes äußerst korrekt verhalten und einem fragenden Bürger umgehend Antwort erteilt.
Stauni
   
2009-11-19
  

Inhalts-Ende

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