Arbeiterkammer-Chef verteidigt Pflichtmitgliedschaft
Hat Rudi Kaske Angst, dass ihm die Zwangsmitglieder davonlaufen würden?
„Wer die Pflichtmitgliedschaft in Frage stellt, will in Wahrheit die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schwächen“, so heute der AK Präsident Rudi Kaske (SPÖ) zu Vorschlägen der FPÖ, die Pflichtmitgliedschaft abzuschaffen. Dieser Logik können wir nicht folgen, denn eine erfolgreiche Institution braucht eigentlich keine Pflichtmitgliedschaft und braucht auch nicht zu befürchten, dass ihr die Mitglieder in einem solchen Fall abhanden kommen würden.
Denn laut Kaske – wir wollen seinen Worten Glauben schenken – handelt es sich bei der Arbeiterkammer um eine höchst erfolgreiche Institution. „Zwei Millionen Mal im Jahr werden die AK Mitglieder in den Arbeiterkammern beraten. Insgesamt holten die Kammern im Jahr 2016 über 532 Millionen Euro für ihre Mitglieder dabei heraus, mehr als sie an Beiträgen einnehmen“, so der AK-Chef.
Der durchschnittliche AK-Mitgliedsbeitrag beträgt laut Kaske genau 6,91 Euro netto im Monat. Also billiger als jede Rechtsschutzversicherung. Warum sollten also der höchst erfolgreichen Arbeiterkammer (laut Kaske), Mitglieder auf freiwilliger Basis verwehrt bleiben? Bei den Erfolgsangaben die der AK-Chef verlautbart, müssten eigentlich Arbeitnehmer(innen) der Arbeiterkammer die Türe einrennen, um Mitglied werden zu können.
Aber Kaske scheint noch ein Ass im Ärmel zu haben, denn er behauptet: „Wer die Pflichtmitgliedschaft angreift, rüttelt an der Sozialpartnerschaft, einem nach wie vor gut funktionierenden Lohn- und Sozialsystem, um das uns Europa beneidet.“ Was die Pflichtmitgliedschaft mit einem funktionierenden Lohn- und Sozialsystem zu tun haben soll, erschließt sich uns nicht. Und was die Sozialpartnerschaft betrifft, so ist diese ein Relikt aus vergangenen Zeiten. Diese war zwar nach dem Kriegsende nicht schlecht, ist aber in der Gegenwart längst überholt und nicht mehr zeitgemäß.
Bleibt also die Frage im Raum stehen: Warum fürchtet sich Kakse so vor einer Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft?
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2017-08-21







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Sehr geehrte Redaktion
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trale den Kosten der neuen technischen Vermittlungssysteme und anderseits dem
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ung treffen.
Betreffend der Bestellung via“ App“ wurden wir informiert, dass diese technische Mög-
lichkeit von den Taxifunkzentralen für die Konsumentenbestellung bereits eingerichtet ist.
Die von ihnen zitierte Judikatur des OLG Frankfurt am Main ist eine deutsche Entscheid-
ung. In Österreich gibt es ein diesbezügliches Erkenntnis des OGH nicht.
Freundliche Grüße
Dr. Andreas CURDA
Fachgruppengeschäftsführer
Dazu meinte Dr. A. Curda, dass er diesen vermutlich überlesen, respektive nicht richtig
gelesen habe. Wir nehmen ihm dies nicht krumm, denn bei dem Wirbel den der Mann zur
Zeit um die Ohren hat, kann das durchaus passieren. Aber er blieb uns auch am Telefon
eine Antwort schuldig.
Apropos lesen. Dr. Curda schreibt in seinem Mail folgenden Satz: „Die von ihnen zitierte
Judikatur des OLG Frankfurt am Main ist eine deutsche Entscheidung. In Österreich
gibt es ein diesbezügliches Erkenntnis des OGH nicht.“
Da müssen wir dem Innungs-Juristen leider vorwerfen, dass er unsere Aussage diesbe-
züglich nicht sinnerfassend gelesen hat. Denn wir schrieben: „Abgesehen vom Urteils-





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