Erstaunliches

Österreicher mit Verantwortung – TEIL 2


Warum hält sich das Anton Proksch Institut bedeckt?

Vorige Woche haben wir den Beitrag  „Österreicher mit Verantwortung“ verfasst.  Anlass

dazu war ein erstaunliches Selbstbeweihräucherungs-Inserat des Novomatic-Konzerns in

der Kronen Zeitung.

 

Screen:  Kronen Zeitung (Printausgabe vom 17.12.11 – Seite 16)

 

Nun hat es uns keine Ruhe gelassen, warum ein Geldspielautomatenerzeuger und Aufsteller

dieser Teufelsapparate mit dem renommierten Anton Proksch Institut  (im Volksmund unter

„Kalksburg“ bekannt) zusammenarbeitet und mit diesem ein Programm entwickelt.   Dessen

rühmt sich nämlich die Firma Novomatic.

 

Im  Anton Proksch Institut ist man nämlich bemüht, Personen von diversen Süchten – unter

anderem auch von  der Spielsucht – zu heilen, während im Gegensatz dazu Novomatic aus

rein wirtschaftlichen Interessen keinen Grund an einer Spielsuchtheilung haben kann.

 

Also fragten wir diesbezüglich in der PR-Abteilung der Suchtklinik  nach.  Die dortige Presse-

sprecherin wollte oder konnte uns dazu keine Antwort geben. Jedenfalls keine zehn Minuten

nach  Beendigung  des  Telefongespräches,  rief Herr  Univ. Prof. Dr. med. Michael Musalek

(Institutsvorstand und ärztlicher Leiter des Anton Proksch Instituts) in der Redaktion an.

 

Gut  eine halbe Stunde  lang redete der  honorige Professor  im Kreis und konnte  keine klare
Antwort auf unsere Frage geben, warum es eine Allianz zwischen einem Automatenaufsteller
– welcher eigentlich für die Spielsucht verantwortlich ist – und dem Anton Proksch Institut gibt.
Auch konnte oder wollte er bezüglich des gemeinsam entwickelten Programms keine Auskunft
geben.

 

Offenbar  hält man sich im Anton Proksch Institut sehr bedeckt,  was die Zusammenarbeit mit

einem  der weltgrößten Geldspielautomatenerzeuger und Aufsteller betrifft.   Allerdings fiel im

Gespräch seitens Dr. Musalek der bemerkenswerter Satz: „Mitarbeiter von Novomatic werden

im Institut geschult.“

 

Da staunen wir aber, ist es doch Aufgabe der Suchtklinik suchtkranke Personen zu heilen. Was

wird da wohl den Novomatic-Mitarbeiter(innen) in Schulungen mit auf den Weg gegeben,  dass

einen Heilungsprozess beschleunigen könnte oder gar zur Verhinderung der Spielsucht beiträgt?

 

Da  wir uns mit der verbalen Abspeisung des Professors nicht zufrieden geben wollten,  verfass-
ten wir eine schriftliche Anfrage an das Anton Proksch Institut.   Dort blockte man jedoch weiter
und teilte uns per E-Mail mit,  dass Dr. Musalek weiterhin gerne für mündliche Auskunft zur Ver-
fügung  stehen würde,  aber es ihm aus Zeitgründen nicht möglich sei eine schriftliche Stellung-
nahme (bzw. Aufklärung) zu verfassen.

 

Diese Antwort verstehen wir natürlich, denn an einer schriftlichen Stellungnahme kann im nach-

hinein  nicht  mehr gerüttelt werden,  während es bei  mündlichen Auskünften  doch  zu einem
„Hörfehler“  gekommen sein könnte.

 

Unsere Theorie

Bei ERSTAUNLICH versteht man zugegebener Weise nichts von Suchtheilung, allerdings ist uns

auch als Laie klar, dass eine Zusammenarbeit zwischen „Täter“ und „Heiler“ mehr als erstaun-

lich ist.   Wir vermuten dahinter eine ausgeklügelte Werbestrategie der Firma Novomatic,  die

sich dabei das renommierte Anton Proksch Institut als Feigenblatt umhängt.

 

Unsere Vermutung begründen wir folgender Maßen: Im Grunde genommen ist kein Mensch von

Natur aus süchtig. Zuerst muss ein Bedürfnis geweckt werden und dies geschieht mit Werbung.

Daraufhin erfolgt die Konsumation und diese kann zu Suchtverhalten führen.

 

Was  Geldspielautomaten anrichten können  ist  hinlänglich bekannt und deshalb sind diese ver-
pönt.  Die Aufsteller dieser Geräte genießen  in  der  Gesellschaft keinen  guten Ruf.   Es wäre
daher  für die Firma Novomatic nicht von Vorteil,  wenn diese  beispielsweise mit der neuesten
Generation  ihrer  Spielautomaten  werben würden.   Also beschloss man  beim Geldspielauto-
matenaufsteller  offenbar das Pferd von hinten  aufzusatteln  und heuchelt  ein Gutmenschen –
Image vor.

 

Was liegt da näher, als sich zum Schein medial für jene Menschen einzusetzen, die durch Geld-

spielautomaten  (auch die der Firma Novomatic)  an den  Rand des sozialen Abgrunds geschlit-
tert sind,  da diese  in ihrer Spielsucht  ihr gesamtes Hab  und Gut verloren haben.   Ein logisch
denkender  Mensch durchschaut  diese Strategie sofort,  denn ein Geldspielautomatenerzeuger
und Aufsteller kann nur von pathologischen Spielern leben und kann aus wirtschaftlichen Grün-
den kein Interesse an einer Ausmerzung der Spielsucht haben.

 

Bei  oberflächlicher  Betrachtung  des  Inserates,  indem  die  Zusammenarbeit mit dem Anton
Proksch Institut angepriesen wird,  könnte ein ungeübter Leser durchaus zur Ansicht gelangen,
dass  es sich bei  der Firma Novomatic um ein  Unternehmen handelt,  welches ihre Geschäfte
zum Wohle der Menschen betreibt.

 

Dass  dem nicht  so sein kann  beweist die Tatsache,  dass diese  Firma hauptsächlich dadurch
zum  drittgrößten Geldspielautomatenerzeuger  und Aufsteller aufgestiegen ist,  weil genügend
Menschen auf deren  „Einarmigen Banditen“ spielsüchtig wurden und ihr gesamtes Hab und Gut
verspielt haben.

 

Mit dem in sich widersprüchlichen Inserat will Novomatic offenbar ein Gutmenschen-Image vor-
gaukeln  und hängt sich wie bereits im Beitrag erwähnt,  das Anton Proksch Institut  als Feigen-

blatt um. Das Traurige an der Angelegenheit ist zweifelsohne, dass dieses renommierte Institut

bei dieser Farce mitspielt.

 

*****

2011-12-26
 

Was mit 1. Jänner 2012 in Kraft tritt


Jahresvorausschau oder was sich 2012 alles ändert

 
Budget und Finanzen:

Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2012 (= Budget 2012)

Bundeshaushaltsgesetze 1986 sowie 2013 (Teile des Bundeshaftungsobergrenzengesetz).

Das Bundeshaftungsobergrenzengesetz begrenzt die Summe der vom Bund übernommenen

Haftungen auf 193,1 Milliarden Euro.

 

IFI-Beitragsgesetz 2011: Das zu Beginn des neuen Jahrtausends formulierte Ziel der Ver-
einten Nationen, die Armut der Menschen in den Entwicklungsländern bis 2015 zu halbieren,
macht es notwendig, die Kassen internationaler Entwicklungsorganisationen wieder aufzufül-
len.

 

Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989, das E-Geldgesetz 2010,

das Finalitätsgesetz, das Finanzkonglomerategesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz,

das Kapitalmarktgesetz, das Ratingagenturenvollzugsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz,

das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 und das Zahlungsdienstegesetz geändert werden.

 

Bundesgesetz, mit dem das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 und die Gewerbeordnung 1994

geändert werden.

 

Tabaksteuergesetz:

Die Steuersätze für Zigaretten, Zigarren, Zigarillos und Feinschnitttabak für selbst gedrehte

Zigaretten werden in einem zweiten Schritt ab 1. Jänner 2012 angehoben. Zigaretten, Zigarren,

Zigarillos: 42 Prozent des Kleinverkaufspreises und 35 Euro je 1.000 Stück; Feinschnitttabak:

54 Prozent des Kleinverkaufspreises, mindestens 60 Euro je Kilogramm.

 

Einkommenssteuergesetz:

Die derzeit befristete Übergangsregelung für die Steuerbefreiung für „Auslandsmontagen“ soll

durch eine dauerhafte Lösung ersetzt werden, wobei unter bestimmten Voraussetzungen 60

Prozent der laufenden Einkünfte bis maximal 4.200 Euro befreit werden.

 

Aufnahme von Feuerwehren und Umweltschutzorganisationen sowie Tierheimen in den Kreis

begünstigter Spendenempfänger und weitgehende Vereinheitlichung der Verfahren zur Erlang-

ung der Spendenbegünstigung.

 

Zahlungen, über die bescheidmäßig abgesprochen wird oder die aus öffentlichen Mitteln getätigt

werden, sollen immer in jenem Jahr steuerlich zu erfassen sein, für das sie zustehen bzw. für
das sie gezahlt werden.

 

Die Abzugsfähigkeit von verpflichtenden Beiträgen an Kirchen und Religionsgesellschaften soll

von bisher 200 Euro auf 400 Euro im Jahr erhöht werden.

 

Für Steuerpflichtige, die durch Ausübung der Option als unbeschränkt Steuerpflichtige behandelt

werden, soll kein Freibetragsbescheid ausgestellt werden, da nicht feststeht, ob sie für das Jahr

der Wirksamkeit des Freibetragsbescheides die Voraussetzungen für die Behandlung als unbe-

schränkt Steuerpflichtige überhaupt erfüllen.

 

Umsatzsteuergesetz:

Kein Übergang der Steuerschuld bei sonstigen Leistungen betreffend die Eintrittsberechtigungen

zu Veranstaltungen (Messen, Konferenzen).

 

Bei Lieferungen von Mobilfunkgeräten ab 5.000 Euro soll es generell zu einem Übergang der

Steuerschuld kommen.

 

Kommunalsteuergesetz und Familienlastenausgleichsgesetz:

Aufgrund der Neuregelung der Auslandsmontage soll auch die Regelung im Kommunalsteuer-

gesetz und Familienlastenausgleichsgesetz angepasst werden und die begünstigten Auslandsbe-

züge (Bruttobezüge) nur im Ausmaß von 60 Prozent befreit sein.

 

Neugründungs-Förderungsgesetz:

Neu gegründete Betriebe sind im ersten Jahr von bestimmten lohnabhängigen Abgaben für die

beschäftigten Arbeitnehmer befreit.   Da jedoch häufig im ersten Jahr keine Arbeitnehmer be-
schäftigt werden,  soll die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Begünstigung auf drei Jahre
ausgedehnt werden.

 

Der Begünstigungszeitraum soll jedoch wie bisher für maximal 12 Monate gelten.   Die Frist be-
ginnt mit dem Beschäftigungsmonat des ersten Arbeitnehmers. Im zweiten und dritten Jahr nach
der Gründung gilt die Begünstigung allerdings nur noch für die ersten drei beschäftigten Arbeit-
nehmer.

 

Bundesabgabenordnung:

Es  sollen auch  Selbstbemessungsabgaben von  Grundlagenbescheiden  abgeleitet sein  können,
z.B. bei der selbst berechneten Grunderwerbsteuer, wenn die Bemessungsgrundlage der Einheits-
wert ist.   Dies ermöglicht  eine bescheidmäßige Festsetzung  der Abgabe,  wenn nach  erfolgter
Selbstberechnung der maßgebliche Einheitswertbescheid erlassen,  abgeändert oder aufgehoben
wird.

 

Die Aussetzung der Einhebung führt dazu, dass eine Abgabengutschrift unverzinst erfolgt, wenn

sich die Abgabennachforderung im Wege einer Berufung als rechtswidrig erweist. Diesem ein-

seitigen Zinsenrisiko soll mit der Verzinsung der mit Berufung bestrittenen Abgabenbeträge – auf
Antrag – entgegen getreten werden.   Voraussetzung dafür ist, dass die bestrittenen Abgaben-

beträge vor Erledigung der Berufung entrichtet werden.


Die Zinsen betragen pro Jahr zwei Prozent über dem Basiszinssatz und sind mit Bescheid festzu-

setzen. Zinsen unter 50 Euro werden nicht gutgeschrieben. Für Landes- und Gemeindeabgaben

gilt die Verzinsung von Abgabengutschriften nicht.

 

Kapitalerstragssteuer:

Neu (ab 1.4.2012) Betroffen sind Einkommenssteuergesetz (EStG), Körperschaftssteuergesetz

(KStG), Investmentfondsgesetz (InvFG) und Immobilieninvestmentfondsgesetz (ImmoInvFG).

 

Die Besteuerung von Kapitalvermögen wird neu geordnet, systematisiert und auf Substanz-

gewinne (insbesondere Veräußerungsgewinne) sowie auf Derivate ausgedehnt. Das Inkraft-

treten des neuen Kapitalbesteuerungssystems wird auf den 1. April 2012 verschoben. Dazu

gibt es Neuregelungen und Klarstellungen im EStG, KStG, InvFG und ImmoInvFG.

 

Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht der zweiten Art auf sämtliche Kapitaleinkünfte,

die nicht dem besonderen Steuersatz unterliegen, und auf Einkünfte, die bislang als fiktiver

Betrieb gewerblicher Art steuerpflichtig waren. Ausgenommen davon sind Zinsen aus der

Gewährung von Förderdarlehen (z.B. Wohnbauförderungsdarlehen, Darlehen zur Förderung

der Wirtschaft, u.a.).

 

Budgetbegleitgesetz 2012

EU-Vollstreckungsamtshilfegesetz – Umsetzung der Richtlinie vom 16. März 2010 über die

Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben

und sonstige Maßnahmen (Beitreibungsrichtlinie) durch eine Neufassung des geltenden

EG-Vollstreckungsamtshilfegesetzes.

 

Einkommensteuer –  Mit 1. Jänner 2011 wurde der Alleinverdienerabsetzbetrag für Steuer-

pflichtige ohne Kinderbetreuungspflichten abgeschafft.   Für Steuerpflichtige mit Pensions-

einkünften unter 13.100 Euro wurde als Ausgleich der Pensionistenabsetzbetrag im gleichen

Ausmaß angehoben.

 

Da der Bezug des Alleinverdienerabsetzbetrages mit weiteren steuerlichen Begünstigungen,

insbesondere im Bereich der Topfsonderausgaben und der außergewöhnlichen Belastungen

verknüpft ist, sollen diese Begünstigungen für jene Steuerpflichtige erhalten bleiben, die durch

den Wegfall des Alleinverdienerabsetzbetrages schlechter gestellt wurden. Für Pensionisten

wird die Einkommensgrenze für den Pensionistenabsetzbetrag außerdem von 13.100 Euro auf

19.930 Euro jährlich angehoben, wenn der Partner nicht mehr als 2.200 Euro im Jahr verdient.

 

Grunderwerbsteuergesetz 1987 und Stiftungseingangssteuergesetz:

Grundstückserwerbe von Stiftungen sollen zukünftig stets dem Grunderwerbssteuergesetz unter-

liegen,  wobei  im  Falle  keiner  Gegenleistung  oder  einer  Gegenleistung  unter  dem  halben
gemeinen Wert ein zusätzlicher Steuersatz von 2,5 Prozent (Stiftungseingangssteueräquivalent)
zur Anwendung kommen soll.   Daher sollen diese Vorgänge im Stiftungseingangssteuergesetz
befreit werden.

 

Zollrechts-Durchführungsgesetz:

Anpassungen an die Beitreibungsrichtlinie.

 

Familie:

Kinderbetreuungsgeldgesetz – Novelle: Mit dieser Novelle wird die Zuverdienstgrenze beim ein-
kommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld und der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungs-
geld von 5.800 Euro auf 6.100 Euro erhöht, um den unselbständig erwerbstätigen Eltern neben

dem  Bezug des  Kinderbetreuungsgeldes weiterhin eine geringfügige Beschäftigung zu ermög-
lichen.

 

Für  selbständig Erwerbstätige bringt diese  Novelle zudem eine Erleichterung  hinsichtlich der

Aufrechterhaltung ihrer Tätigkeit / ihres Betriebes während des Bezuges von Kinderbetreuungs-

geld durch Einführung eines pauschalen Zuschlages von 30 Prozent statt der bisher vorgeschrieb-

enen Sozialversicherungsbeiträge.

 

Gleichbehandlung:

Einkommensberichte: Große Unternehmen sind bereits seit 31. Juli 2011 dazu verpflichtet,  Ein-

kommensberichte intern vorzulegen und dadurch für mehr Lohntransparenz und -gerechtigkeit zu

sorgen. Die Verpflichtung wird abhängig von der Unternehmensgröße stufenweise umgesetzt und

mit 1. Jänner gilt sie auch für Betriebe ab 500 Beschäftigte.   Ebenfalls neu sind die Sanktionen,
die bei einer Nicht-Angabe des Mindestgehalts in Job-Inseraten drohen.

 

Justiz:

Strafgesetznovelle 2011  –  Änderungen zum  Schutz von  Minderjährigen:  sollen bei strafbaren
Handlungen, die eine volljährige gegen eine unmündige Person unter Anwendung von Gewalt oder
gefährlicher Drohung begeht, einerseits die Androhung eines Mindestmaßes einer Freiheitsstrafe
eingeführt bzw. die Untergrenze der Freiheitsstrafdrohung angehoben und andererseits ein eige-
ner Erschwerungsgrund für derartige Taten vorgesehen werden. Darüber hinaus  soll  auch  der
strafrechtliche  Schutz  von Kindern  gegen sexuellen Missbrauch (Grooming)  weiter ausgebaut
werden. 

 
Novelle des EU-JZG:
Durch diese Novelle wird eine wirksame Möglichkeit geschaffen, dass Straftäter aus einem Mit-
gliedstaat der EU ihre Strafe im Heimatland verbüßen können.
 
Vereinsrechtsnovelle:
Sie bringt Ehrenamtlichen rechtliche Erleichterungen. Sie sollen künftig bei Schadensfällen, die
auf leichte Fahrlässigkeit zurückgehen, nicht mehr mit ihrem Privatvermögen haften.
 
Gaswirtschaftsgesetz:
Zentraler  Punkt  ist  die  Stärkung  der Konsumentenrechte  mit einer Verkürzung der Frist für
einen  Lieferantenwechsel auf drei Wochen  bei  gleichzeitig  niedrigen Gebühren (maximal 30
Euro).
 
Für mehr Wettbewerb soll insbesondere die Entflechtung der Fernleitungsnetzbetreiber von den
übrigen Aktivitäten eines Vollanbieters sorgen. Die Netzbetreiber sollen bei ihrem Marktauftritt
künftig darauf zu achten haben, dass die Konsumenten Gaslieferanten besser von den Netzbe-
treibern unterscheiden können.
 
Gerichtsorganisationsgesetz:
Die Änderungen im Gerichtsorganisationsgesetz verbessern das Bürgerservice der Justiz nach-
haltig. Das Modell Justiz-Ombudsstelle, 2007 per Erlass eingeführt, wird nun gesetzlich abge-
sichert.
 
Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz:
Bisher wurden bei Sozialgerichtsverfahren – die Kosten dafür werden von denSozialversicher-
ungsträgern getragen  – Pauschalbeträge vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger an
das Justizministerium bezahlt.   Mittlerweile ist aber die Lücke zwischen tatsächlichen Kosten
(53 Millionen Euro) und dem Pauschalbetrag (41 Millionen Euro) massiv angewachsen. Mit der
Änderung  werden nun ab 2013 die tatsächlich  entstandenen Kosten  ersetzt und damit eine
nachhaltig tragfähige Lösung geschaffen.
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994:
Anpassung der Mindesthaftpflichtgrenzen

 

Soziales:

Sozialrechts-Änderungsgesetz 2011: Aktualisierung der Sozialversicherungsgesetze, Einschleif-
ung der Pensionserhöhungen – von 3.300 bis zu 5.940 Euro  Pension ist diese von 2,7 bis 1,5
Prozent linear sinkend zu erhöhen, bei mehr als 5.940 Euro ist sie um 1,5 Prozent zu erhöhen,
Überführung von Leistungen und Anwartschaften des Pensionsinstitutes für Verkehr und öffent-
liche Einrichtungen in die Höherversicherung nach dem ASVG.
 
Die Änderungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz bzw. im Arbeitsmarktservicegesetz klären
insbesondere  den Erwerb von Pensionsversicherungszeiten  für vor 1955 geborene Personen,
wenn ausschließlich wegen des hohen  Partnereinkommens kein Anspruch auf Notstandshilfe
besteht.
 
Neu geschaffen werden die Grundlagen für die besondere Betreuung für Personen mit Migrat-
ionshintergrund („Migrantenindex“) – Pflegegeldreformgesetz 2012: Übertragung der Gesetz-
gebungs- und Vollziehungskompetenz von den Ländern auf den Bund, Reduktion der Anzahl
der Entscheidungsträger, Vereinheitlichung der Vollziehung im Bereich des Pflegegeldes

Neue-Psychoaktive- Substanzen-Gesetz:  Angesichts  der schnellen Änderungen  in der chem-
ischen Zusammensetzung von Designerdrogen,  die dann mangels ausdrücklichem Verbot zwar
legal,  aber dennoch oft äußerst schädlich sind,  können künftig nicht nur einzelne Substanzen,

sondern auch Substanzklassen verboten und die Dealer bestraft werden.

 

Telekommunikation:

Novelle  zum Telekommunikationsgesetz:   Handynetz-Betreiber dürfen ab Ende Februar neue
Kunden künftig für maximal zwei Jahre vertraglich an sich binden und jeder Betreiber muss zu-
mindest einen Vertrag anbieten,  der auf maximal zwölf Monate beschränkt ist.   Gegen Rech-
nungen kann man künftig innerhalb von drei Monaten Einspruch erheben – bisher gab es keine
gesetzliche Regelung für Mindestfristen.
 
Ab  Ende Mai müssen  die Anbieter auf Kundenwunsch entgeltfreie Sperren von Verbindungen
zu  Datendiensten bereitstellen.   Die Kunden  sollen dadurch vor  überhöhten Rechnungen bei
Telefon- und Datendiensten geschützt werden.

 

Verfassung:

Bundeshymne:   Konkret werden die beiden Wörter  „bist du“  in der ersten Strophe durch die
Wörter „großer Töchter und“ sowie das Wort  „Bruderchören“ in der dritten Strophe durch das
Wort „Jubelchören“ ausgetauscht.
 

Politiker-Nulllohnrunde:
Die Politiker haben sich neuerlich selbst eine Null-Lohnrunde verordnet.

Erhöhung der Bürgermeisterbezüge:
Ausnahme der Nulllohnrunde: Konkret betroffen davon sind alle Bürgermeisterbezüge bis zu
einem Bruttogehalt von 3.999 Euro.   Diese Ausnahme betrifft im Wesentlichen  alle Bürger-
meister(innen) von Gemeinden bis zu einer Größe von 5.000 Einwohnern. Die Erhöhung ent-
spricht 2,5 Prozent.

Dienstrechts-Novelle:
Die Beamten-Dienstrechtsnovelle beinhaltet den Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst
2012. Zentrale Punkte der Gesetzesnovelle sind zudem die Abschaffung des derzeit geltenden
Höchstalters von 40 Jahren für die Aufnahme in ein Beamtendienstverhältnis, strengere Antikor-
ruptionsbestimmungen,  dienstrechtliche Schutzmaßnahmen für sog. Whistleblower (Hinweis-
geber), Anpassung der Regelung bei Ehrengeschenken und Verbot von Folgebeschäftigungen
innerhalb von sechs Monaten nach Ausscheiden aus dem Bundesdienst analog zu den in der
Privatwirtschaft üblichen Konkurrenzklauseln.
 

EU und Parlament:
Mehr  Informationsrechte  für  das  Parlament in EU-Angelegenheiten.   So können etwa Aus-
sprachen über aktuelle EU-Fragen auf die Tagesordnung von Fachausschüssen gesetzt,  EU-
Enqueten abgehalten und „Sondersitzungen“ des für EU-Angelegenheiten zuständigen Haupt-
ausschusses einberufen werden.

Die neue Möglichkeit einer Subsidiaritätsklage beim Europäischen Gerichtshof und das Instru-
ment der Subsidiaritätsrüge werden in der Geschäftsordnung verankert.  Die bisher von den
einzelnen Ressorts freiwillig erstellten Erläuterungen zu jenen EU-Vorhaben,  die in den EU-
Ausschüssen  des Nationalrats und  des Bundesrats  eingehender beraten werden,  werden
künftig zur Pflicht.
 
Die Regierung ist außerdem angehalten, das Parlament frühzeitig über besonders bedeutende
EU-Vorhaben zu informieren, auf Verlangen eines Klubs detaillierte schriftliche Erläuterungen
zu  einem EU-Dokument  vorzulegen und  über den Fortgang  etwaiger vom Nationalrat bzw.
vom Bundesrat eingebrachter Subsidiaritätsklagen zu berichten.  Auch die Öffentlichkeit wird
in  Hinkunft über eine  Datenbank der Parlamentsdirektion  grundsätzlich Zugang zu allen EU-
Dokumenten haben.
Medientransparenzgesetz:
In den vergangenen Jahren kam es immer wieder zu Auseinandersetzungen betreffend die
Vergabe von staatlichen Inseraten in Zeitungen.   Die mangelnde Transparenz dieser Geld-
flüsse an der Schnittstelle zwischen Politik und Medien stellte zwei wesentliche Grundwerte
der freien Presse  – die politische  Unabhängigkeit und die  publizistische Glaubwürdigkeit –
infrage.
 
Mit  diesem umfassenden Paket wird der  unabhängige Journalismus gestärkt. Kosten für In-
serate  und  Kooperationen  in  Medien müssen  in Zukunft offen gelegt werden.   Zusätzlich
müssen Medieninhaber ihre Eigentümerverhältnisse transparent darstellen – dies betrifft vor

allem  Stiftungs- bzw. Treuhandkonstruktionen.   Für Nicht- und Falschmeldungen  sind Ver-
waltungsstrafen vorgesehen.
 

Nationalfondsgesetz:
Österreich  stellt für die  Instandhaltung der Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau und die Sanier-
ung des österreichischen Pavillons sechs Millionen Euro bereit.  Die Mittel sollen ab 2012 über
den  Nationalfonds an die  von Polen gegründete  Internationale Stiftung  Auschwitz-Birkenau
fließen.   Insgesamt ist für die Stiftung eine Dotierung von  120 Millionen Euro in Aussicht ge-
nommen, Deutschland hat etwa eine Unterstützung von 60 Millionen Euro zugesagt.

 

Verkehr:

Rettungsgasse:   Dabei müssen die Autofahrer bereits dann, wenn sich ein Stau zu bilden be-
ginnt,  zwischen den einzelnen  Fahrstreifen einen  freien Raum,  eben die  „Rettungsgasse“,
bilden.   Diese Gasse soll für die Einsatzfahrzeuge eine ungehinderte Zufahrtmöglichkeit zum

Unfallort schaffen.

 

Wirtschaft:

Maß- und Eichgesetz:   Das Papier im Feinkostbereich darf nicht mehr mit gewogen werden.
Mitarbeiter(innen)  müssen entweder die so genannte  „Tara-Taste“ drücken, um zu verhind-
ern,  dass die Verpackung mit gewogen und vom Kunden mitgezahlt wird,  oder das Gewicht
des Papiers durch eine entsprechende Voreinstellung der Waage automatisch abziehen.  Für
Händler ohne Waage mit Tara-Funktion gibt es eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2015.

 

*****

2011-12-25
 

Weihnachtsgeld


Unterschiedliche Beschaffung

Die  beiden heutigen aufgenommenen  Fotos stellen klar,  wie unterschiedlich die

Beschaffung  des  Weihnachtsgeldes  doch sein kann.   Die niederösterreichische

Kleinstadt Bruck an der Leitha,  war Ort der Geldbeschaffungsaktionen.

 

Der Staat verschaffte sich mit Hilfe der Polizei  – mittels Radar – sein Weihnachts-

geld.

 

Foto: © erstaunlich.at

 

Dem obdachlosen Mitbürger vor einem Supermarkt standen allerdings keine elek-

tronischen Hilfsmittel zur Verfügung.  Er beschaffte sich sein Weihnachtsgeld mit

künstlerischem Talent, sehr zur Freude der Kunden(innen) des Einkauftempels.


Foto: © erstaunlich.at
 

Diese  spendeten großzügig,  weil ihnen die künstlerische Darbietung des Mannes

gefiel.  Die „künstlerischen“ Radarfotos und die daraus resultierenden  „Spenden“

an  die Bezirkshauptmannschaft,  werden wohl kaum den  Gefallen der Menschen

finden.   Aber was soll´s?   Es ist nur einmal im Jahr Weihnachten.

 

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2011-12-24
 

Fröhliche Weihnachten 2011


Werte Leserin, werter Leser!

Wir wünschen Ihnen ein besinnliches und frohes Weihnachtsfest,

sowie angenehme Feiertage.

 

 

Wir sind bemüht, Ihnen auch während den Feiertagen so manche

erstaunliche Geschichte zu präsentieren.
 
Das Team von ERSTAUNLICH
 
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2011-12-24
 

Jugendamtswillkür


GASTAUTOREN – BEITRAG

Demo gegen Jugendamtswillkür!
 
Am  Donnerstag Abend fand  am  Christian Broda Platz  in Wien Mariahilf eine  von zwei
Kundgebungen statt, die auf die Willkür des Wiener Jugendamtes aufmerksam machen
soll.
Es wurde auf 4/5 Fälle hingewiesen,  stellvertretend für viele Fälle mehr, die sich das Wiener
Jugendamt alljährlich leistet:  So werden Kinder abgenommen ohne Gerichtsbeschluss,wei-
tergegeben an Pflegeeltern bzw.  in Wohngemeinschaften untergebracht.  Als Begründung
wird entweder der Verdacht auf sexuellen Missbrauch oder / und Gefahr in Verzug genannt.
Die Justiz sieht zu und handelt entweder gar nicht oder nur sehr langsam bzw. im Sinne des
Jugendamtes. Nur selten wird ein Kind an die Eltern zurückgegeben und auch dann nur mit
Vorbehalt! So lässt sich das Jugendamt ein weiteres willkürliches Einschreiten offen.
Dagegen kämpfen verschiedene Organisationen sowie Plattformen, welche sich nun zu einer
großen NGO zusammengeschlossen haben um entschiedener gegen die Willkür des Jugend-
amtes und deren Mitarbeiter vorgehen zu können.
 
 
 
 
So  sind  weitere  Kundgebungen  sowie  rechtliche  Schritte  geplant  um endlich  einheitliche
Standards in der Jugendwohlfahrt zu erreichen, damit endlich einheitlich und transparent von
den Jugendämtern gehandelt wird!
Erich Weber

2011-12-23
 

Gebührenerhöhungen im Zwangsverein Wirtschaftskammer


Präsidentin der WK-Wien kritisiert die Stadt Wien

Screen: Wiener Wirtschaft (Printausgabe)

In  der aktuellen Ausgabe des  Jubelblättchens der Wirtschaftskammer Wien,  kritisiert
Brigitte Jank die Gebührenerhöhungen der Stadt Wien.   Sie meint,  dass in den letzten
Wochen  eine Gebührenerhöhungslawine  losgetreten wurde,  die Wirtschaftstreibenden
in Summe mehr als 100 Millionen Euro jährlich kosten wird.

Die  Präsidentin der WK-Wien teilt auch mit,  dass ihr für Gebührenerhöhungen jegliches
Verständnis fehle.   Solche in einer  gesamtwirtschaftlich schwierigen Zeit durchzuführen,
widerspricht jeglicher wirtschaftspolitischen Vernunft.

Auch wir haben die massiven  Gebührenerhöhungen der Stadt Wien kritisiert und eigent-
lich hat Jank mit ihrer Aussage recht,  wenn da das Wörtchen „wenn“ nicht wäre.  Denn
in  der selbigen Ausgabe der  „Wiener Wirtschaft“  findet man nachfolgende (Screen)
sehr umfangreiche Beilage.

Screen: Wiener Wirtschaft (Printausgabe)

Selbst um keine Spur besser

Erstaunlich ist, dass B. Jank wegen der Gebührenerhöhungen verbal auf die Stadt Wien
losprügelt,  aber in ihrem eigenen Zwangsverein ebenfalls die Gebühren  zu Lasten der
Wirtschaftstreibenden  erhöht wurden.   Leider vergaß sie mitzuteilen, mit welcher jähr-
lichen Summe, die Zwangsmitglieder durch diese Erhöhungen belastet werden.

Dazu kommt noch,  dass man die   –  unserer Meinung nach ungerechtfertigten  –  Ge-
bührenerhöhungen der Stadt Wien abfedern kann.  Durch effizienteres wirtschaften ist
es nämlich möglich Kosten bei Gas, Wasser, Abfall, Abwasser, Kanal und Fernwärme ein-
zusparen, oder  – wenn auch sehr kompliziert –  Alternativen zu suchen.

Dies ist bei den Zwangsmitgliedsbeiträgen der Wirtschaftskammer nicht der Fall.  Hier
wird jeder unbarmherzig zur Kasse gebeten, egal wie effizient er in seinem Betrieb arbeitet.
Auch  Alternativen sind nicht möglich,  denn die Wirtschaftskammer ist ein Zwangsverein,
in  der abgehalfterte Politiker(innen) sitzen und die  wirtschaftlichen Pfründe ihrer Parteien
abzusichern versuchen.

Erstaunlich  ist es auch, dass  Brigitte Jank für die Gebührenerhöhung des Zwangsvereins
Wirtschaftskammer  Verständnis  hat,  auch  wenn  diese  in  einer  gesamtwirtschaftlich
schwierigen Zeit stattfinden.  Offenbar findet sie eine Erhöhung der Gebühren bei der WK,
als wirtschaftspolitisch vernünftig.

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2011-12-23
 

Rotgrüne Autofahrer- Abzocke geht weiter


Rotgrüner Parkpickerl-Schmäh im 21. Bezirk

SPÖ  und Grüne wollen das  kostenpflichtige Parkpickerl bis  nach Floridsdorf  – ohne Bürger-
befragung –  ausweiten und  als  Auftakt  sogenannte  „Insellösungen“  einführen.  In der
BV-Sitzung  am  14. Dezember wurde  dann  auch in  aller  Eile  ein  entsprechender  SPÖ-

Antrag mit den Stimmen von SPÖ,  ÖVP,  Grünen und  WIFF durchgewunken.

 

Die Begründung, dass lediglich einen Auftrag für Gespräche beschlossen wird, war schwach

bis hirnverbrannt. Für solche braucht man keine Anträge durchdrücken, diese können jeder-
zeit anberaumt und durchgeführt werden.

 

Die „Insellösungen“ sollen Brauner und Vassilakou als Brückeköpfe in den Flächenbezirken

dienen, um wie geplant bis 2018 in allen Bereichen Transdanubiens  – also im gesamten 21.
und 22. Bezirk –   im großen Stil abzuzocken.

 

Das  Ziel von  SPÖ-Bezirksvorsteher Lehner,  der noch  vor kurzem nach eigenen Aussagen

„keine Eile“  in Sachen Parkpickerl hatte, ist klar:  Die SPÖ will auch im  21. Bezirk ohne je-

gliche Gegenleistung bei den Autofahrern abcashen.  ÖVP, Grüne und WIFF haben sich mit

ihrer Zustimmung bereitwillig und billig als Komplizen für die rote Abzocke angeboten.

 

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2011-12-22
 

Rechengenies beim ORF


GASTAUTOREN – BEITRAG

Die wundersame Vermehrung – oder der ORF und die Mathematik
Also da gibt es im ORF einen Bericht, in dem behauptet wird, dass auf einem Flug Brüssel
– New York pro Passagier „rund“  800 kg CO2 produziert werden.
Die Strecke  Brüssel – New York  ist genau 5.904 Flugkilometer!
Hier hat ein schlauer Kopf berechnet,  dass auf einer Strecke von 7.500 km rund 88.000
kg  Treibstoff für 380 Passagiere verbraucht werden  –  was ungefähr hinkommen sollte.
Auf einer Strecke von 5.904 km wären  das nach Adam Riese dann ca. 69.300 kg Treib-
stoff.
Im ORF-Bericht wird behauptet, dass auf einer Strecke von 5.904 km pro Passagier 800kg
Co2 produziert werden.   Das macht bei 380 Passagieren frei nach Adam Riese die Menge
von 304.000 kg.
Normalerweise  kann aus einer bestimmten  Masse nicht mehr werden,  sie kann  sich nur
verändern,  z.B. vom flüssigen in den  gasförmigen Zustand.  Bei der  Verbrennung wird
natürlich auch noch Sauerstoff aus der Luft entnommen und zu einer chemischen Reak-
tion mit dem Treibstoff gebracht.
Es ist aber schon irgendwie erstaunlich, dass sich dabei das Gewicht von 69.300 kg gleich
auf das mehr als Vierfache (304.000 kg) erhöhen soll ….
Mit besten Grüßen
Günther Richter

2011-12-22
 

Einen Esel als Weihnachtsgeschenk


Das soziale Gewissen entdeckt

Zum  zweiten Mal feierte REWE Group gestern das Fest für Adresslose in der Wiener Stadt-
halle mit  und unterstützte mit 1.000 gefüllten Sackerln.  In diesen befanden sich Brot, Auf-
strich, Äpfel oder Schokolade.

 

Fotocredit: REWE International AG /APA-Fotoservice/Schedl

 

Die  Festgäste freuten sich über den Inhalt,  der nicht nur von REWE Group bzw. deren
Marken  Clever,  Ja! Natürlich  und BIPA,  sondern  auch  von Partnern  wie Anker  und
Wojnar beigesteuert wurde.  Tanja Dietrich-Hübner,  Leiterin der Nachhaltigkeitsabteil-

ung  REWE International AG:  „Wir helfen  gerne ein Fest zu unterstützen,  dass vielen

Menschen, die es nicht so gut haben wie wir, eine Freude macht.“

 

Da  wird einem ja richtig warm ums Herz,  wenn man sieht wie ein  multinationaler Kon-
zern zumindest zu Weihnachten sein soziales Gewissen entdeckt, nachdem er das ganze
Jahr eine mindestens dreistellige Millionensumme -wenn nicht mehr- vereinnahmt hat.

 

Dabei  darf natürlich keineswegs  eine medienträchtige  Inszenierung fehlen,  wenn läpp-
ische 1.000 Sackerln mit Brot,  Aufstrich, Äpfel oder Schokolade verschenkt werden. Aber
immerhin  erspart  sich  der  Konzern  zumindest  für einen Tag,  1.000 mittel- und/oder
obdachlose  Personen von den  Containern seiner Filialen  zu vertreiben,  in denen abge-
laufene Lebensmittel entsorgt werden.

 

Trotz  seiner lächerlichen  Gabe von sage und schreibe 1.000 Sackerln, ist der REWE-Kon-
zern samt Partner ein Realist gegenüber der Caritas. Diese verschenken zwar nichts direkt,
sondern belassen es dabei eine Empfehlung für Geschenke abzugeben.

 

Ein Esel als „Last Minute“-Geschenk

In einer heutigen Presseaussendung macht die Caritas darauf aufmerksam, dass der Count-

down  läuft und will wissen,  ob Ihnen noch  Geschenkideen für  Weihnachten fehlen.   Das

allein wäre noch nicht erstaunlich, sondern die Empfehlung der Geschenke. Als Weihnachts-
geschenke für obdachlose Personen empfiehlt diese Organisation beispielsweise  Eseln oder

Zentral-Heizkörper.

 

Foto: © Tepic mit Genehmigung von Shutterstock

 

Foto: ohne Fotocredit

 

Wir  können es uns beim besten  Willen nicht vorstellen,  was eine obdachlose Person mit
einem  Esel oder einem  Heizkörper anfangen soll.   Jedenfalls können diese,  doch etwas
erstaunlichen  Geschenke über den  virtuellen Caritas-Shop,  mittels selbst ausgedruckten
Geschenkgutscheines geordert werden.

 

*****

2011-12-21
 

Wien wird Alabama


Südstaaten-Sheriffmentalität

Unser Beitrag  „Gilt für die Polizei die StVO nicht?“  dürfte die Bevölkerung ein wenig sen-
sibilisiert haben. Jedenfalls scheinen einige Mitbürger(innen) – zu Recht – ein wachsames
Auge auf die uniformierten Gesetzeshüter geworfen zu haben.
In der Redaktion von  „HEUTE“  liest man offenbar  „ERSTAUNLICH“ sehr gerne und so
brachte die Gratis-Tageszeitung den im obigen Absatz erwähnten Beitrag.  Aber auch in
der ERSTAUNLICH-Redaktion wird „HEUTE“ sehr aufmerksam gelesen und entdeckten
in der gestrigen Ausgabe nachfolgenden Artikel.
Screen: HEUTE (Printausgabe v. 20.12.11)
Der  ein wenig sarkastisch gestaltete Text hat eigentlich einen sehr  ernsten Hintergrund.
Dieser  weist weist nämlich darauf hin,  dass sich so manche  Gesetzeshüter einen Dreck
um gesetzliche Vorschriften scheren. Offenbar entwickelt sich bei uns eine amerikanische
„Südstaaten-Sheriffmentalität“.
*****

2011-12-21
 

Texte aus islamischen Rechtsgutachten – TEIL 1


Frauenrechte und andere Erstaunlichkeiten

Im Internet haben wir die wirklich  lehr- und aufschlussreiche  Webseite  „Institut für Islam-

fragen“ gefunden. Aus dieser werden wir in regelmäßigen Abständen zitieren oder Screens

veröffentlichen um aufzuzeigen,  welchen Umgang Muslime untereinander pflegen,  was sie

von anders Gläubigen halten, wie sie zu Frauenrechte stehen usw., usw.  Dabei werden wir

uns auf jene Texte beschränken, die uns am erstaunlichsten erscheinen.

 

Die  von uns veröffentlichten  Screens oder Zitate stammen  nicht von islamfeindlichen Per-

sonen  die gegen diese Religion zu hetzen beabsichtigen,  sondern von islamischen Rechts-

gelehrten. Die von uns veröffentlichten Texte sind in deren Rechtsgutachten verankert.

 

Soviel zu den Rechten der Frauen:

 

 

Soviel zum Umgang mit Glaubensbrüder, die nicht beten:

 

Wir  überlassen es nun den  geneigten Leser(innen),  sich ein eigenes  Bild über die in den
beiden Screens veröffentlichten Texte zu machen.

 

*****

2011-12-20
 

Sozialistischer Besteuerungswahn


Wie vernichtet man einen Wirtschaftsstandort und Jobs?

Sollte sich die SPÖ mit ihren Besteuerungs-Ideen durchsetzen, führt diese SPÖ/VP-Regierung
Österreichs  Wirtschaft,  speziell die KMUs,  in den Abgrund,  vernichtet  den  Binnenkonsum,
Arbeitsplätze und schadet damit dem Standort Österreich.

 

Österreich  ist ein Hochsteuer-Land.   Der einzig sinnvolle Weg,  um das Budget  zu sanieren

und  gleichzeitig den Standort  nicht komplett zu ruinieren,  sind ausgabenseitige  Reformen
und  Strukturmaßnahmen.   Die Vorschläge des Rechnungshofes liegen auf dem Tisch,  man

müsste sie lediglich aufgreifen.

 

Wirtschafts-  und standortpolitisch  sei der sozialistische  Besteuerungswahn schlicht gefähr-

licher Unsinn. Die von den Genossen geforderte gänzliche Abschaffung der Gruppenbesteuer-
ung, des Gewinnfreibetrags, der Steuerpauschalierung für Betriebe sowie die Anhebung der
KÖSt  würde tausende  Existenzen vernichten,  weil einerseits  Betriebe abwandern würden
und andere, speziell kleine Unternehmer, zusperren müssten.

 

Mit einer  Abschaffung der  Kleinunternehmerpauschalierung feiert  die Bürokratie  fröhliche
Urständ.   Die Anhebung der Grundsteuer würde auf die Mieten durchschlagen.   Die Anheb-

ung der LKW-Maut  (die vor kurzem schon angehoben wurde)  würde auf die  Lebensmittel

und Güter des täglichen Bedarfs durchschlagen, die hohe Inflation weiter steigen.

 

Dass  sie  mit  solchen  Ideen auch  ihre eigene Klientel,  die Arbeitnehmer,  massiv treffen
würden, haben die Genossen und ihr wirtschaftspolitisches „Mastermind“,  AK-Chef Werner

Muhm,  in ihrem Klassenkampf-Wahn wohl übersehen.

 

Und  ein Blick zurück  in  die  jüngere  Steuer-Geschichte würde  den Genossen  auch nicht
schaden. Die geforderte Vermögenssteuer, die die SPÖ wieder einführen wolle, ist nämlich

Mitte  der  Neunziger Jahre (1994) wegen chronischer  „Sinnlosigkeit“  abgeschafft worden

– und zwar von einem sozialistischen Finanzminister.

 

Ginge  die SPÖ bei der Struktur- und Verwaltungsreform nur halb so eifrig vor,  wie sie bei

ihren Rundumschlägen gegen das  „Feindbild“ Leistungsträger,  Wirtschaft und Mittelstand,

wären  Pensions-,  Gesundheits- und Verwaltungsreform  wahrscheinlich schon  lange auf

Schiene.

 

*****

2011-12-20

Diktator Kim Jong Il ist tot


Ein Tyrann ist von dieser Welt gegangen

Wieder hat sich ein Schwerbrecher von dieser Welt verabschiedet.  Kim Jong Il ist tot.
Der 69-jährige Tyrann Nordkoreas  erlag einem Herzinfarkt.   Dem irren  Diktator werden
außer  permanenten Menschenrechtsverletzungen im eigenen Land,  Terroranschläge in
Burma und Thailand, sowie Waffenhandel mit den Talibans zur Last gelegt.
Für  die atomare Aufrüstung  Nordkoreas ließ er die eigene  Bevölkerung hungern und so
fielen nach internationalen Schätzungen,  mehr als eine Million Nordkoreaner(innen)  dem
Hungertod zum Opfer. Regimegegner wurden in Straflagern zu Tode gequält.
Aber es kommt bekannter Weise nichts besseres nach und so tritt sein Sohn, Kim Jong Un,
das verbrecherische Erbe seines Vaters an.  Sicherlich werden sich nun unsere Leser(innen)
fragen,  warum  wir  als Online-Magazin,  welches  sich  hauptsächlich  mit  österreichischen
Themen befasst, über den Tod des nordkoreanischen Diktators berichten.

Warum berichten wir über den Tod dieses Verbrechers?

Das  hat seine guten Gründe.   Zunächst einmal sei in Erinnerung gerufen,  dass unser ge-
schätzter Herr Bundespräsident, Dr. Heinz Fischer, jahrelang Präsidiumsmitglied der öster-
reichisch-nordkoreanischen Freundschaftsgesellschaft war.   Daher würde es uns interes-
sieren,  ob er zur Beisetzung von  Kim Jong Il eingeladen wurde und wenn ja, ob er diese
Einladung angenommen hat.
Außerdem  ist  Nordkorea  eine  der  erklärten  Lieblings-Destinationen  der sozialistischen
Politiker(innen)-Führungsriege.  Es  ist  erst  zwei  Jahre her,  da bereiste eine fünfköpfige
SPÖ-Delegation,  darunter der Nationalratsabgeordnete Peter Wittmann und die EU-Ab-
geordnete Karin Kadenbach, diese Diktatur.
Daraufhin hagelte es Spott und herbe Kritik von allen Seiten. Selbst die sonst so realitäts-
fremden Grünen kritisierten diese Reise der  SPÖ-Delegation nach  Nordkorea.  Peinlicher
als die Reise selbst,  waren die hilflosen Erklärungsversuche seitens der SPÖ.  „Seit vielen
Jahren  pflegt Österreich diplomatische Beziehungen mit Nordkorea,  um damit auch die
politischen  Gegebenheiten  auf  der  koreanischen Halbinsel  nach westlichen Maßstäben
positiv zu beeinflussen“, so damals der SPÖ-Nationalratabgeordnete Anton Heinzl.
Nicht zu vergessen die vorjährige Ausstellung im MAK,  welche durch SPÖ-Politiker(innen)
ermöglicht  und  von  den Steuerzahler(innen)  bezahlt wurde.  Aber wie bereits eingangs
erwähnt,  übernimmt der Diktatorensohn, Kim Jong Un,  das politische Erbe in Nordkorea.
Damit  dürfte  gesichert  sein,  dass das verbrecherische System seine Fortsetzung finden
wird.

Kein Grund zum Trübsal blasen

Also liebe Nordkorea-Fans der SPÖ.   Der Tod des Diktators Kim Jong Il ist kein Grund zum
Trübsal blasen. Sohnemann Kim Jong Un wird sicher im Sinne seines Vaters weitermachen
und  so gibt es voraussichtlich  immer  wieder einen Grund Nordkorea zu besuchen.  Auch
wenn die versuchten positiven Beeinflussungen dem verstorbenen und auch dem zukünftigen
Diktator am Allerwertesten vorbeigingen beziehungsweise vorbeigehen werden.

Karikatur: (c) hartmut koechlin
 
Auch  gibt es wieder Hoffnung auf eine Ausstellung im  MAK,  in der weiterhin Lobeshymnen
auf die Diktatorenriege Nordkoreas gesungen werden dürfen.  Und möglicher Weise gibt es
wieder eine Funktion im Präsidium der österreichisch-nordkoreanischen Freundschaftsgesell-
schaft für eine(n) SPÖ-Politiker(in).
*****
2011-12-19
 

Österreicher mit Verantwortung

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Oscarreifes Novomatic-Inserat

Wenn es einen  „Oscar“ für erstaunliche Werbeeinschaltungen gäbe,  dann würde nachfolg-
endes Inserat der Firma Novomatic für diesen zweifelsfrei in Frage kommen.  Möglicherweise
laufen die Geschäfte des Glücksspielautomatenbetreibers (und Erzeuger) nicht mehr so optimal,
denn anders können wir uns eine derartige Selbstbeweihräucherung nicht erklären.

Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 17.12.11 – Seite 16)

Der professionelle Glücksspielunternehmer, der seine Gewinne ausschließlich aus den Verlusten
von Spielern erwirtschaftet gibt an, dass er mit dem renommiertem Institut für Suchtforschung
und Suchttherapie der medizinischen Universität Wien und dem Anton-Proksch-Institut ein Pro-
gramm entwickelt, das in der EU vorbildlich ist.

Um welches Programm kann es sich da wohl handeln? Denn mit den geforderten Maßnahmen
des österreichischen Glücksspielgesetzes in Fragen des Spieler- und Jugendschutzes  – wie es
Novomatic vorgibt –  haben die beiden obig angeführten Institute wohl nichts zu tun.  Das sind
nämlich Auflagen des Gesetzgebers, die ohnehin einzuhalten sind.

Verantwortungsvolles Auslösen von Suchtverhalten

Interessant ist auch,  dass sich die Glücksspielunternehmen „Novomatic“ und „Admiral“ als
Österreicher mit Verantwortung bezeichnen. Das ist erstaunlich für jemanden, der mit seinen
geschäftlichen  Aktivitäten  Suchtverhalten auslöst und  dadurch die Süchtigen an den  Rande
ihrer Existenz drängt.

Was uns unverständlich erscheint ist die Profilierungssucht von Glückspielbetreibern, wie dies
im  abgebildeten Inserat erkennbar wird.   Diese heften sich den sogenannten Spielerschutz
auf  ihre Fahnen.   Offenbar wollen  sie einen hohen  moralischen  Standpunkt  öffentlich zur
Schau stellen, um einen Blick hinter die Kulissen zu verhindern.

Dort spielen sich nämlich die wahren Tragödien ab, wenn Leute ihr gesamtes Geld verspielen
und  nicht dann nicht mehr wissen,  wie sie ihren täglichen finanziellen Verpflichtungen nach-
kommen sollen.

Glücksspielbetreiber schmückt sich mit Spielerschutz

Wenn diesen Firmen tatsächlich daran gelegen wäre Spielsucht zu verhindern und Menschen
davor zu schützen ihr gesamtes Hab und Gut zu verspielen,  bräuchten sie ihre Läden nur zu
schließen.  Aber das kommt natürlich auch nicht in Frage und Novomatic gibt dazu folgendes
Statement ab:  „Glückspielverbote sind keine Lösung,  denn Prävention  ist der beste Spieler-
schutz“.   Wenn die Angelegenheit  nicht so traurig wäre,  könnte man sich bei  diesem Satz
vor lauter Lachen wegschmeißen, wenn man betrachtet wer diesen von sich gibt.

Ein  professioneller Glückspielbetreiber der ausschließlich  dadurch Gewinne erzielt,  wenn er
mit  Glückspielautomaten oder sonstigen  Wetten den Leuten  ihr Geld abnimmt, wagt es die
Worte „Spielerschutz“ und „Prävention“ in den Mund zu nehmen.

Wir haben uns das erstaunliche ganzseitige Inserat, welches in der gestrigen Kronen Zeitung
erschien,  etliche Male durchgelesen.   Allerdings erschloss  es sich aus diesem für uns nicht,
warum sich die Glückspielunternehmen Novomatic und Admiral als Österreicher mit Verant-
wortung bezeichnen.

*****

2011-12-18

Der Wiener Weg – TEIL 2


Verlogene SPÖ-Anbiederungskampagne

Erstaunlich  schnelle Reaktion der Politik auf unseren gestrig veröffentlichten Leserbrief  „Der
Wiener Weg“.   FPÖ-Chef H.C. Strache verurteilt die verlogene SPÖ-Anbiederungskampagne,
da durch diese die einheimische Bevölkerung massiv benachteiligt wird.

 

Foto: © E.S.

 

Die Wiener FPÖ nahm in einer heutigen Presseaussendung, zu der von uns aufgezeigten SPÖ-
Werbe-Kampagne wie folgt Stellung:

 

Presseaussendung (Originaltext)

„ZUSAMMEN LEBEN, GEMEINSAM FEIERN“ plakatiert die Wiener SPÖ in ihrer Weihnachts-
kampagne,  obwohl Häupl,  Brauner & Co. ihre Politik ausschließlich nach der muslimischen
Wählergruppe  richten und die  einheimische Bevölkerung  massiv benachteiligen,  kritisiert
der  Wiener FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache.   Der Nikolo gilt in den  Kindergärten als
Persona  non grata,  Weihnachtslieder sind im  Beisein muslimischer  Kinder tunlichst nicht

abzusingen,  von  traditionelle  Weihnachtsfeiern  ist  bitte  abzusehen.   Angesichts dieser
peinlichen Anbiederungsoffensive Ausdrücke wie „zusammen“ oder „gemeinsam“ zu ver-
wenden, ist zynisch bis verlogen. (Schluss)

 

Diesen Worten haben wir eigentlich fast nichts mehr hinzuzufügen. Eines ist uns jedoch un-

klar.   Warum gibt es solche Werbe-Plakate ausschließlich nur für den Islam und nicht auch
für die zahlreich anderen Konfessionen,  welche in Wien ebenfalls vertreten sind und gelebt
werden?

 

*****

2011-12-17
 

Diskonter Hofer rationiert seine Ware


Abgabebeschränkungen bei Lockangeboten

Supermärkte bieten immer wieder Waren zu Aktionspreisen an, die als Lockangebote dienen
und  an denen sie  kaum etwas verdienen.   Da ist  es bedingt verständlich,  dass die Abgabe
dieser Waren auf „Haushaltsmengen“ beschränkt ist. Dies wird auch für die Kunden ersichtlich
angeschrieben.

 

Allerdings hatte ein Kunde am vergangenen Donnerstag beim Lebensmitteldiskonter „Hofer“
in Bruck an der Leitha (NÖ) diesbezüglich ein Erlebnis, das eher als Rationierungsmaßnahme
zu werten ist, wie es nach dem 2. Weltkrieg in Österreich üblich war.

 

Foto: © erstaunlich.at

Hofer-Filiale in Bruck an der Leitha

 

Rationierung bei regulärer Ware

Herr X. (Name der Red. bekannt) beabsichtigte an Geschäftspartner  – 33 an der Zahl –  eine
kleine Aufmerksamkeit zu verschenken.   Da es  sich um keine Freunde handelt,  kam für ihn
der Werbeslogan  „Guten Freunden schenkt man ein Küsschen“  nicht in Frage.

 

Er entschloss sich für eine prickelnde Aufmerksamkeit und so fiel seine Wahl auf den Sekt der
Marke „Herzog Alba“ zu 1,39 Euro je Flasche.   Der Sekt war kein Sonderangebot,  sondern
war im regulären Angebot der Firma Hofer und wurde nicht verbilligt angeboten.   Auch war
keine Beschränkung einer Abgabenmenge ersichtlich.

 

Fotos: © erstaunlich.at

  Kassa Bon                                                   Das Objekt der Begierde

 

Herr X. verfrachtete 33 Flaschen des Schaumweins in sein Einkaufswagerl und begab sich zur
Kassa.  Als er bezahlen wollte, wurde er von der Kassiererin in unhöflichen Ton angeherrscht,
dass  es untersagt sei eine derartig große  Anzahl von Sekt zu kaufen.   Da staunte der Kunde
nicht schlecht,  als er wie ein ertappter Dieb  behandelt wurde und verlangte  nach dem Filial-
leiter.

 

Die  Filialleiterin Frau D.  erklärte dem Kunden,  dass sie vom Gebietsleiter  den Auftrag habe
nur 10 Flaschen pro Einkauf abgeben zu dürfen. Denn die Firma Hofer lege Wert darauf, dass
alle Kunden Ware erhalten.  Herr X. fragte daraufhin was wäre, wenn er nun dreimal hin und
her gehen würde,  ob er dann die von ihm gewünschte Menge käuflich erwerben könne.  Dies
wurde von Frau D. bejaht.

 

Als  Herr X. nun der Filialleiterin erklärte,  dass dies eigentlich  keinen Sinn mache und zudem

kundenfeindlich  sei,  dürfte  diese  die  offensichtliche  Schwachsinnigkeit  des  erstaunlichen
Orders erkannt haben und gab die 33 Flaschen zum Verkauf frei.  

 

Schlecht geschultes Personal?

Aus  diesem erstaunlichen  Vorfall bei der  Firma Hofer  ergeben sich für uns einige Fragen.
Was  passiert eigentlich,  wenn eine Ware ausverkauft ist und dadurch  nachfolgende Kunden

nichts  mehr erhalten?   Müssen dann an der Kassa  stehende Kunden  einen Teil  ihrer Ware

zurückgeben?  Ist man bei einem Konzern wie Hofer nicht in der Lage, die Filial- oder Gebiets-

leiter so zu schulen, dass diese ausreichend Ware einkaufen oder nachbestellen können?

 

In jeder kleinen Greißlerei ist es möglich den Wareneinkauf  so zu gestalten, dass es zu keinen

Engpässen kommt.  Und wenn ja,  dann ist es eben so, denn in Österreich herrscht das markt-
wirtschaftliche Prinzip. Das bedeutet wer zuerst kommt und bezahlt, der mahlt auch als Erster.

 

Mit  dem Order  der Rationierung,  welche die Brucker  Filialleiterin von ihrem Gebietsleiter er-
halten hat,  passt  Hofer  eher in das Wirtschaftssystem  eines kommunistischen Staates.  In
diesem  Fall wäre zum Beispiel Nordkorea zu empfehlen,  denn dort herrschen noch Planwirt-
schaft und Rationierung.

 

*****

2011-12-17
 

Der Wiener Weg


LESERBRIEF

Gesichtet heute Nachmittag an der 27A Haltestelle Josef Baumann Gasse in Wien!

 

Foto: © E.S.

 

Politisch korrekter Weihnachtsgruß der SPÖ oder nur die dümmsten Kälber wählen

ihren Schlächter selber?

 

In diesem Sinne ein weihnachtliches Freundschaft!

E.S.

2011-12-16
 

Menschenverachtendes Inserat in der Kronen Zeitung


Flatrate-Sex

Dass es der Sexbranche seit einiger Zeit finanziell nicht gut geht,  ist ein offenes Geheimnis.

Extrem  gestiegene Lebenshaltungskosten und laufende  Gebührenerhöhungen sind Gründe,

die Bordellbesuche drastisch verringern.   Dieser Umstand veranlasst diverse Rotlicht-Lokal-

betreiber zu erstaunlichen Maßnahmen, welche das Geschäft wieder ankurbeln sollen.

 

So lädt beispielsweise der „Saunaclub Centaurus“ im 21. Wiener Gemeindebezirk, zu einer

heutigen  „Weihnachtsfeier“ ein.   Als besonderes Schmankerl wird eine Flatrate für Essen,

Trinken und Sex geboten.  Wörtlich lautet das Centaurus-Sex-Weihnachtspaket wie folgt:

 

Screen: clubcentaurus.at

 

Zieht man nun von den 150 Euro die Spesen für Speisen, Getränke und Betreiberanteil ab, so

kann sich jedermann(frau) ausrechnen, welcher Betrag für die Sexarbeiterin überbleibt.  Wir

schätzen einmal,  dass sich dieser maximal um die 70 Euro bewegen wird.  Bedenkt man das
branchenüblich für die sexuelle Dienstleistung einer  „Nummer“  (Oralsex mit anschließendem
Geschlechtsverkehr)  zwischen  70 und 100 Euro  verlangt wird , kann man  bereits  erahnen
welch arme „Schweine“ (nicht böse gemeint) diese Mädchen sind.

 

Denn  jedem halbwegs  gesunden Mann ist es möglich,  zweimal hintereinander Sex zu haben.

Wenn  sich dieser noch mit den blauen Pillen behilft,  könnte dies zu einer ausgedehnten Qual

für die Sexarbeiterin werden.   Gehen wir vom günstigsten Fall, dem zweimaligen Sex aus, so

müssen  oder dürfen  (Auslegungssache)  die Mädchen für maximal  35 Euro ihren Körper ver-

kaufen.

 

Eine  solche Veranstaltung ist  für den  Lokalbetreiber zwar  nicht strafbar,  aber im wahrsten

Sinne des Wortes menschenverachtend.  Diese Geschäftspraktik erinnert an ein orientalisches

Billigpuff,  in dem Männer wie am Fließband über die Damen hinwegsteigen.

 

Was zählt die Menschenwürde bei der Kronen Zeitung?

Aber es kommt noch härter. In der heutigen Kronen Zeitung ist folgendes Inserat geschalten.

 

Screen: Krone Zeitung (Print v. 16.12.11 – Seite 61)

 

Wir  haben dem selbsternannten  Familienblatt schon einige Male  Doppelmoral vorgeworfen,

da  diese einerseits  immer wieder gegen das Rotlichtgewerbe  schreiben und anderseits über

mehrere Seiten einschlägige Sexinserate schalten.  Aber wie sagten schon die alten Römer:

„Pecunia non olet“  (Geld stinkt nicht).

 

Da sich die Kronen Zeitung allerdings stets die moralische Fahne an ihre Brust heftet, erscheint

die Tatsache der entgeltlich geschaltenen Sexinserate ohnehin erstaunlich.  Noch erstaunlicher

ist es jedoch,  dass man in der  Kronen Zeitung gegen  Bezahlung Inserate  schalten kann,  die

zwar nicht ungesetzlich, aber menschenverachtend sind und daher der Menschenwürde wider-

sprechen.

 

*****

2011-12-16
 

Gagenerhöhung für Pleite-Bürgermeister


Schwarz und Rot wollen weiter abkassieren

In der heutigen Sitzung des NÖ Landtages beschlossen ÖVP und SPÖ eine Bezugserhöhung

für  Bürgermeister mit einem bisherigen Gehalt von weniger als  4000 Euro und Gemeinde-

mandatare.   Dies ist dies eine  Verhöhnung der Steuerzahler und hemmungslose  Doppel-
moral von Schwarz und Rot.

 

ÖVP und SPÖ verordneten sich heute zwar als Abgeordnete eine Nulllohnrunde, aber für die

vielen  Bürgermeister in ihren Landtagsfraktionen gibt es noch mal eine ordentliche Gehalts-

auffettung,  obwohl erst vor drei Jahren die Bürgermeisterbezüge  2008 um bis zu 150 Pro-
erhöht wurden.

 

Vor  kurzem hat sich VP-KO Schneeberger bei dieser  Gagenerhöhung noch auf das Bundes-

gesetz  ausgeredet,  jetzt haben er und seine  Fraktion auch  noch per  Abänderungsantrag
eine Gehaltserhöhung für die rund 11 000 NÖ Gemeindemandatare mit der SPÖ beschlossen.

 

Scheinheiliger  geht es nicht mehr,  das  ist  Pharisäertum  der übelsten Sorte.   Ein schwarz-
roter Ortskaiser nach dem anderen reitet seine Gemeinde in die Schuldenkrise,  dafür sollen
sie auch noch eine Gagenerhöhung bekommen.  In der Privatwirtschaft würde man derartige
Pleitiers hochkant feuern.

 

Antrag für Nulllohnrunde für alle Politiker wurde abgelehnt

Die  rotschwarze Bundesregierung  spricht zwar  tagtäglich  von der notwendigen  Schulden-
bremse, diese dürfte aber nur den Otto Normalbürger betreffen.  Wenn es Faymann und Co.
mit  ihren Einsparungsmaßnahmen  tatsächlich ernst meinen,  müsste es auch eine Nulllohn-
runde für alle Politiker(innen) geben. Das dem nicht so  ist wurde eindrucksvoll unter Beweis
gestellt,  als ein  dementsprechenden Antrag  der Freiheitlichen von Schwarz  und Rot  abge-
lehnt wurde.

 

Die Landtagsabgeordeten der  schwarz-roten Abkassiererpartie täuschen mit dieser vermeint-

lichen  Nulllohnrunde die Bürger,  denn als Ortskaiser legen sie sich noch eine ordentliche Ge-
haltserhöhung drauf.   Dass ÖVP und SPÖ den Antrag gegen die Erhöhung von Bürgermeister-

bezügen abgelehnt haben, zeigt das traurige Sittenbild dieser abzockenden Altparteien auf.

 

*****

2011-12-15
 

Wien statt Lüttich?


GASTAUTOREN – BEITRAG

Die Auswüchse fehlgeschlagener Integrationspolitik

 

Der jüngste Terroranschlag im belgischen Lüttich ließ nicht nur fünf Todesopfer zurück, sondern
auch verstörte, aus ihrer Ruge gerissene Menschen. Wie konnte das passieren? Nordine Amrani,
Sohn  marokkanischer Einwanderer,  war schon bisher auffällig gewesen.   Erst im Oktober ver-
gangenen Jahres war Amrani auf Bewährung aus dem Gefängnis entlassen worden,  wo er seit
2007  eine knapp fünfjährige Haftstrafe wegen illegalen  Waffenbesitzes und Rauschgiftdelikten
verbüßt hatte.

 

Für viele Medien war es von der ersten Sekunde an klar  – ein Rechtsextremer,  ein Ausländer-

hasser,  ein Waffennarr.   Über diese bevorzugte,  politisch korrekte  Einstufung wurde wesent-

licheres übersehen. Jemand wirft Handgranaten in die Menge, feuert wahllos mit einem Sturm-

gewehr. Beides verbotene Waffen, beides in der arabischen Community in Europa leicht erhält-

lich. Wie schon beim Anschlag in Oslo wird nicht gefragt:
 
Wie kann man solche Terroranschläge verhindern?

Sind Behörden darauf vorbereitet?

 

Übertragen wir das Szenario auf Wien.   Jemand wirft zur Hauptverkehrszeit beispielsweise im

Jonas-Reindl (passende Tatorte bieten sich in großer Zahl an) Handgranaten und schießt dann

hemmungslos um sich.   Mit ein wenig Schießausbildung könnte ein einzelner Terrorist an sol-
chen  Plätzen  dutzende  Tote,  hunderte Verletzte  verursachen, sich dann  bequem selbst er-

schießen, oder in die Luft sprengen. Wer könnte es verhindern?
 
Die  islamistische Szene  (und damit meine ich nicht die Moslems)  genießt in Wien praktisch

Narrenfreiheit. Niemand darf sie und ihre Aktivitäten kontrollieren,  überwachen.  In jedem ein-

zelnen Sicherheitsbericht der letzten Jahre ist das BVT bemüht,  nur nicht anzustreifen. Öster-
reich sei doch fast sicher, heißt es regelmäßig.

 

Subversive  Ausbildung radikaler Elemente,  illegaler Waffenhandel, dicke Kontakte zur internat-

ionalen terroristischen Szene,  Finanzierung bekannter Terroristen,  all das mag niemand hören

oder sehen.   Sonst würde man sofort des Rassismus, des Ausländerhasses beschuldigt werden.

Nicht nur in Belgien, auch in Österreich fehlt der politische Wille, Anschläge zu verhindern.

 

Die  Polizei wäre mit Attentaten dieser Art völlig überfordert.   Wenig hat sich geändert seit dem

Überfall  auf die OPEC.   Streifenpolizisten sind  auf solche Extremfälle  nicht vorbereitet,   vielen
Beamten fehlt selbst die notwendige Waffenausbildung,  die auch der beliebte Pfefferspray nicht
ersetzen kann.   Einsatzgruppen wie  die Cobra sind zu weit entfernt,  kämen jedenfalls  zu spät.

Private dürfen weitgehend keine Waffen tragen, sind damit wehrlose Opfer. Video-Überwachung

ist bei Terroranschlägen nutzlos, das ist anderswo schon lange bekannt.
 
Die Kapazitäten des Bundesheeres sind verschwunden.   Antiterror-Ausbildung nicht gefragt.  Die

Garde,  deren ureigenster Auftrag der Schutz wäre,  ist zu einem  Ausstellungsstück verkommen,
für  Schutzzwecke  nicht  verwendbar,  geschweige denn für Extremeinsätze.   Würde jemand in
Wien  eine  Botschaft überfallen,  wäre das Gros  der Polizei und  das gesamte Bundesheer zum
Zuschauen verurteilt.  So der politische Wille.
 
Zittern wir,  ob es auch bei uns zu einem solchen Anschlag kommen wird.  Die Regierung ist mit

dem  Gendern der Bundeshymne  und der Gesetze ausgelastet,  die Wiener Stadtverwaltung mit

krampfhaftem Suchen nach erhöhbaren Steuern und Tarifen.  Die Sicherheit der Bevölkerung ist

unwichtig.  „Die“ Sicherheit ist gendergerecht, neue Steuern kann man damit nicht begründen.

 

Beste Grüße

XY

2011-12-15
 

Grenzüberschreitender Prostitutionshandel


Peepshow oder Puff

Im April dieses Jahres brachte das Online-Magazin „unzensuriert.at“ nachfolgenden Beitrag:
Weiterlesen ……..
Wir sind nicht in Kenntnis darüber,  ob der Betreiber dieses Etablissements so gute Bezieh-
ungen zur  Magistratsabteilung 36  hat oder nur die  augenscheinliche Unfähigkeit der
Beamten zu nutzen wusste.  Denn obwohl es diesbezüglich Anfragen im Büro der zuständ-
igen Stadträtin Ulli Sima gab und angeblich Kontrollen durchgeführt wurden, wurde die
Peepshow weiterhin als Puff geführt.
Seit  1. November 2011 braucht der Betreiber  weder Beziehungen,  noch die Unfähigkeit
von den zuständigen Beamten zu nutzen. Denn nach dem neuen Prostitutionsgesetz hat
er  nun bis 31.Oktober 2012 Zeit,  die Peepshow als Prostitutionslokal  genehmigen zu
lassen.

Erstaunliche Anwerbungs-Anzeige

Aber  wir wären nicht ERSTAUNLICH,  wenn wir nicht etwas  tiefer gegraben  hätten und
sind  bei  unseren  Recherchen auf  folgende Anwerbungs-Anzeige auf der Webseite der
Peepshow „Burggasse“ gestoßen.

Vergrößern mit rechter Maustaste und „Grafik anzeigen“ anklicken!
Screen: “guckloch.at”
Offenbar scheint dieses Etablissements einen Mangel an Prostituierten zu haben und so hat
sich  dessen Betreiber zur grenzüberscheitenden Anwerbung der Damen,  via Internet ent-
schlossen.   Das Stellenangebot,  falls man dieses  als ein solches bezeichnen darf,  kann in
neun Sprachen abgerufen werden.

Dominierend  dabei  sind  die Sprachen der  ehemaligen  Ostblockländer wie  Slowakisch,
Ungarisch,  Rumänisch  oder Tschechisch.   Dieser Umstand ist leicht erklärbar,  werden
doch  die meisten Mädchen und Frauen vorwiegend aus diesen  Ländern nach Österreich
gelockt um sie hier als Prostituierte zu verdingen.

Folgender Satz in der Anwerbung ist uns besonders ins Auge gestochen:  Wenn du dich
entschieden hast, zu uns zu kommen, bezahlen wir dir die Anreise. Als Starthilfe bezahlen
wir auch die ersten 4 Tage dein Essen.“
Da wäre einmal die Verköstigung der ersten vier Arbeitstage. Was passiert wohl, wenn die
Dame  nicht ausreichend verdient?   Muss sie dann ab dem fünften Tage hungern?   Und
was  ist mit  den Abreisekosten,  da  laut  Anwerbung  nur  die Anreise  bezahlt wird.  Wie
kommt  die  Sexarbeiterin wieder  nach Hause,  wenn ihr  hier der erhoffte Verdienst aus-
bleibt?

Unserer  bescheidener Rechtsmeinung  nach  werden durch diese  Praxis  des  Peepshow-
betreibers,  die Damen in ein wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis gedrängt. Da es sich
hier um keine Ausschreibung für Putzfrauen sondern für Prostituierte handelt, kam uns die
Sache etwas spanisch vor. Wir haben uns das Österreichische Strafgesetzbuch zu Gemüte
geführt und sind prompt fündig geworden.

Grenzüberschreitender Prostitutionshandel

Im Paragraphen 217 StGB (1) ist folgendes wörtlich zu lesen:
„Wer eine Person,  mag sie auch  bereits  der  Prostitution nachgehen,  der Prostitution in
einem Anderen  Staat als in dem,  dessen  Staatsangehörigkeit  sie  besitzt oder  in dem sie
ihren  gewöhnlichen Aufenthalt hat,  zuführt oder  sie hiefür anwirbt,  ist mit Freiheitsstrafe
von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, wenn er die Tat jedoch gewerbsmäßig begeht, mit
Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.“ (Quelle: „jusline.at“)
Nun braucht man kein Rechtsgelehrter zu sein um zu erkennen, dass mit der Anwerbungs-
Anzeige der Peepshow, eindeutig gegen den § 217 StGB (1) verstoßen wird. Dazu kommt
noch die Gewerbsmäßigkeit, die wohl nicht in Abrede gestellt werden kann.
Betrachtet man die Tatsache, dass der Betreiber seine Peepshow bis zum 31.Oktober 2011
ganz offiziell als Bordell betrieb und keine Konsequenzen daraus ziehen musste   –  obwohl
es  nicht  den gesetzlichen  Bestimmungen entsprach  –  stellt sich für uns folgende Frage.
Über welche Beziehungen muss dieser Lokalbetreiber verfügen, um völlig unbehelligt grenz-
überschreitenden Prostitutionshandel betreiben zu können?
*****

2011-12-14
 

Presserat übt sich in Zensur


Tageszeitung „Österreich“ nannte das Kind beim Namen

Zugegebener  Weise ist die Tageszeitung  „Österreich“  nicht  Pulitzer-Preisverdächtig.

Auch  wir hatten mit der  bunten Postille schon unsere Not und mussten sie zu Recht  in

die Schranken weisen.   Jedoch ändert das nichts daran,  dass eine heutige Entscheidung

des Presserats,  die sich auf einen „Österreich-Artikel“ bezieht,  als Angriff auf die Presse-

freiheit und als versuchte Zensur zu werten ist.

 

Am 4. Oktober 2011 brachte „Österreich“ in ihrer Wien-Ausgabe  den Artikel  „Zwei Banden

im brutalen Drogenkrieg“, nachdem sich in der Wiener Inneren Stadt,  tschetschenische und

afrikanische Drogendealer einen heftigen Revierkampf  lieferten, bei dem es auch Verletze

sowie Festnahmen durch die Polizei gab.

 

Der Presserat meint nun, dass der besagte Artikel in der Tageszeitung „Österreich“ gegen

den Ehrenkodex verstößt und begründet dies wie folgt:

 

„Der  Artikel ist in seinem  plakativen Stil geeignet,  das latente Misstrauen der  Bevölkerung

gegen Ausländer zu verstärken und Fremdenangst zu schüren. Er nimmt auf einen einzelnen

Vorfall Bezug, vermittelt aber den Eindruck, dass brutale Drogenkriege zwischen Tschetsche-

nen und Afrikanern längst Alltag seien.“

 

Da  scheinen die Herrschaften im Presserat ein wenig die Zeit verschlafen  zu haben,  denn

derart brutale Auseinandersetzungen ausländischer Drogenbanden sind in der Bundeshaupt-

stadt leider bereits Realität geworden. Nur werden diese Auseinandersetzungen aus ermitt-

lungstaktischen Gründen,  von der Polizei meistens nicht an die Presse weitergegeben.  Da-

her  braucht bezüglich der in  Wien stattfindenden Drogenkriege unter Ausländern kein  Ein-

druck mehr vermittelt zu werden.

 

Was das angebliche Schüren von Fremdenangst betrifft, so sollten die Mitglieder des Presse-

rats ein wenig die  Presseaussendungen der Polizei, sowie die Kriminalstatistik verfolgen um

den Anteil der Ausländerkriminalität festzustellen. Was soll daran verwerflich sein, wenn an-
ständige Bürger(innen) vor ausländischen Kriminellen Angst haben?

 

Der Senat des Presserats wirft „Österreich“ auch die Aussage  „Viele Tschetschenen sind Kon-

sumenten oder suchtkrank“  vor und meint,  dass sei grob  verallgemeinernd und  verleitet zu
einer pauschalen Vorverurteilung bestimmter Volksgruppen.   Da wollen wir etwas nachhelfen
und meinen dazu, dass viele in Österreich aufhältige Tschetschenen auch kriminell sind. Sollte

unseren Worten kein Glauben geschenkt werden, empfehlen wir wiederholt einen Blick in die
Presseaussendungen der Polizei und in die Kriminalstatistik.

 

Erstaunlich ist auch folgende Feststellung des Senats: „Zuverlässige Quellen werden im Artikel

nicht angeführt. Der Hinweis auf einen „erfahrenen Ermittler“ reicht nicht aus, um den Behaupt-

ungen  Glaubwürdigkeit zu verleihen.   Es wird weder auf bestätigende Aussagen anderer Per-

sonen noch auf etwaige Polizeiberichte hingewiesen.“

 

Der  Presserat sieht  sich in seiner  Auffassung bestärkt,  dass für  den Artikel  nicht sorgfältig
recherchiert wurde,  da trotz Aufforderung die Zeitung  „Österreich“  in ihrer Stellungnahme
leider nicht auf inhaltliche Punkte eingegangen wurde.

 

Offenbar scheint dem Senat entfallen zu sein, dass es in Österreich das gesetzlich geschützte

Pressegeheimnis (Redaktionsgeheimnis) gibt. Daher genügt es den Hinweis eines „erfahrenen
Ermittlers“  als Quelle anzugeben,  ohne dessen Namen zu nennen.   Würde eine Zeitung die
Namen ihrer Informanten verraten, könnte diese am nächsten Tag zusperren.

 

Möglicherweise ortet der Presserat  demnächst Ausländer- oder Fremdenfeindlichkeit,  wenn
das Foto eines ausländischen Straftäters in einer Zeitung oder einem Online-Medium veröffent-
licht wird.   Denn folgt man der  Logik dieser Institution,  könnte beispielsweise  das Bild eines
schwarzafrikanischen  Drogendealers dazu  verleiten zu glauben,  dass alle Schwarzafrikaner
Drogendealer sind.

 

*****

2011-12-13
 

BAWAG-Prozess die Zweite


Neuauflage des BAWAG-Prozesses

Nächstes  Jahr wird es eine  Neuauflage des  BAWAG-Prozesses geben.  Grund dafür ist,

dass der Oberste Gerichtshof im  Dezember 2010 wesentliche Teile der erstinstanzlichen

Urteile wegen Feststellungsmängeln aufgehoben hatte. Dies wurde heute durch die  Ober-

staatsanwaltschaft Wien offiziell bestätigt.

 

Um unserer Leserschaft einen halbwegs kompletten Überblick über diese Causa zu ermög-
lichen, veröffentlichen wir nachfolgend die Presseaussendung der  Oberstaatsanwaltschaft
Wien.

 

Causa „BAWAG“, AZ 63 St 38/06a der Staatsanwaltschaft Wien 

Der Oberste Gerichtshof hat mit Urteil und Beschluss vom  23. Dezember 2010 das Urteil

des Landesgerichtes für Strafsachen Wien in der Causa  „BAWAG“  vom 4. Juli 2008 im

Wesentlichen teilweise bestätigt und teilweise aufgehoben.

 

In diesem Umfang wird die Strafsache wie folgt weiter verfolgt werden:

 

Die offenen Anklagepunkte gegen Helmut Elsner und Dkfm. Johann Zwettler werden zu-

rückgezogen.   Herr Elsner wurde wegen Untreue in 12 Fällen bereits rechtskräftig zur

Höchststrafe von 10 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.  Ein weiterer Schuldspruch könnte

zu keiner höheren Strafe führen.

 

Herr Dkfm.  Zwettler wurde wegen Untreue in 7 Fällen und wegen Bilanzvergehen rechts-

kräftig zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt.   Ein Schuldspruch wegen der weit-

eren ursprünglich angeklagten Fakten könnte auch bei ihm zu keiner höheren Strafe führ-
en.

 

Mag.  Peter Nakowitz wurde wegen  Beihilfe zur Untreue in zwei  Fakten („Hapenny“ und

„Ophelia Teil 1“  –  Schaden  295 Millionen  Euro  bzw.  80 Millionen USD)  rechtskräftig

schuldig erkannt, wobei eine Strafe noch nicht festgesetzt wurde. In den weiteren Fakten

„Capper“  und  „Uni-Bonds“  (Schaden 370 Millionen Euro)  und  wegen  Bilanzvergehens

wird  die Anklage aufrecht erhalten,  weil eine  Sanierung der  vom Obersten Gerichtshof

zur  subjektiven Tatseite  festgestellten Mängel  des erstinstanzlichen  Schuldspruchs zu

diesen Anklagepunkten in einem neuen Rechtsgang aussichtsreich ist.

 

Das  gilt nicht in gleichem Maße für die weiteren  bislang nicht verurteilten Anklagefakten

(„Ross Capital Markets“,  „Ophelia Teil 2“ und andere),  auf deren weitere Verfolgung da-

her verzichtet wird.

 

Günter Weninger wurde wegen Bilanzvergehen rechtskräftig schuldig gesprochen.   Auch

hierfür steht eine Straffestsetzung aus. Darüber hinaus werden auch die übrigen Anklage-

vorwürfe,  nämlich Beihilfe zur Untreue in den Fakten „Hapenny“ und „Ophelia Teil 1“ so-
wie Beihilfe zu weiteren Bilanzvergehen weiter verfolgt,  weil der erforderliche Nachweis
auch zu diesen Vorwürfen in einem neuen Rechtsgang nahe liegt.

 

Auch  gegen  Mag. Dr. Christian Büttner,  dessen erstinstanzlicher Schuldspruch  wegen

Beihilfe zur Untreue (Faktum „Hapenny“  –  Teilschaden 230 Millionen EURO) und wegen

eines Bilanzvergehens aufgehoben wurde,  wird die Anklage aus ähnlichen Gründen zur

Gänze aufrecht erhalten.

 

Die erstinstanzlichen Schuldsprüche betreffend  Mag. Hubert Kreuch wegen Untreue und

Dr. Josef Schwarzecker  wegen Untreue und  Bilanzvergehens wurden aufgehoben,  weil

das  Ersturteil dazu widersprüchliche Feststellungen enthielt. Die Staatsanwaltschaft wird

die  Anklage jeweils  wegen zwei Untreuefakten („Hapenny“ und „Ophelia Teil 1“),  zu Dr.

Schwarzecker  auch  wegen  Bilanzvergehens aufrecht erhalten,  weil die Aufklärung des

Sachverhalts in diesem Umfang in einem zweiten Rechtsgang durchaus möglich erscheint.

 

Der Schuldspruch des Dr. Wolfgang Flöttl wegen Beihilfe zur Untreue in drei Fakten wurde
aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft wird die Anklage betreffend die Fakten  „Ophelia Teil
1″ und  „Capper“  (Schaden 80 Millionen USD bzw. 20 Millionen EURO)  aufrecht erhalten,
weil naheliegt,  dass die erforderliche  Vorsatzform in einem  zweiten Rechtsgang festge-
stellt werden kann.

 

Lediglich auf die weitere Verfolgung des Faktums  „Ophelia Teil 2“  mit einem Schaden von

10 Millionen USD  wird verzichtet,  weil diese  bislang in keinem  Fall zu einer Verurteilung

geführt  hat und  selbst im  Fall eines Schuldspruchs  keinen wesentlichen Einfluss auf die
Strafbemessung hätte.

 

Gegen  Dr. Robert Reiter,  dessen Schuldspruch  wegen Beihilfe zur Untreue  in den Fakten

„Hapenny“  und „Ophelia Teil 1“  sowie wegen Beihilfe zu einem Bilanzvergehen aufgehoben

wurde,  wird die Staatsanwaltschaft die Anklage  insgesamt aufrecht halten.   Es liegt nahe,
dass  in einem zweiten Rechtsgang  der Kenntnisstand des Herrn Dr. Reiter über die beiden
Investments  und damit die erforderliche  Vorsatzform durch  vollständige Beweiswürdigung
festgestellt werden können.

 

Was wohl Bandion-Ortner darüber denkt?

Ein Königreich dafür,  die Gedanken der Ex-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner lesen zu
können.   Als verhandelnde  Richterin im BAWAG-Prozess,  avancierte sie bekannter Weise
nach Prozessende zur Justizministerin.   Ihren „Erzfeind“  Helmut Elsner verurteilte sie zur

Höchststrafe von 10 Jahren unbedingter Haft.

 

Ihr  prozessuales  „Liebkind“  Wolfgang Flöttl  hingegen,  musste  keinen einzigen Tag ab-

sitzen und darf sich jetzt wieder vor Gericht verantworten.  Offenbar ist man bei der Staats-

anwaltschaft zur Erkenntnis gelangt,  dass dieser doch kein „Unschuldslamm“ ist.

 

Ganz besondere Schmerzen dürfte C. Bandion-Ortner möglicherweise die Tatsache bereiten,

dass Helmut Elsner nicht mehr vor Gericht erscheinen muss, denn mehr als die Höchststrafe

gibt es nicht.

 

Liest man sich in der Presseaussendung den Umfang des Vorhabens der Staatsanwaltschaft

durch,  könnte durchaus der Eindruck entstehen,  dass Bandion-Ortner in  „ihrem“  BAWAG-

Prozess dieselbe Qualifikation aufgewiesen hatte, wie in ihrer Dienstzeit als Justizministerin.

 

Wir hegen für den Ex-Banker Helmut Elsner keine Sympathie.   Sollte dieser aber ein wenig

Schadenfreude empfinden,  so vergönnen wir ihm diese aus vollem Herzen.

 

*****

2011-12-12
 

Nerven sparen, Bahn fahren?


ÖBB warfen in NÖ 100 Fahrgäste aus Eurocity

Foto: APA (Pfarrhofer/Archiv)
Wegen eines völlig überfüllten Zuges hat ein ÖBB-Schaffner am Sonntagnachmittag zu
einer drastischen Maßnahme gegriffen.  Wie die „Kleine Zeitung“ am Montag berichtete,
mussten  rund 100 Fahrgäste des Eurocity Polonia  – (Warschau-Villach) in der Station
Wiener Neustadt aussteigen.
ÖBB-Sprecher  Christoph Posch bestätigte  den Vorfall der APA:  „Eine sichere Weiter-
fahrt k onnte nicht gewährleistet werden.   Es sei Vorschrift, dass für  den Zugbegleiter
alle Türen und Sicherheitseinrichtungen erreichbar sein müssten“,  sagte Posch.   Dies
sei  hier nicht  mehr der Fall gewesen.   Daher hätte  der Schaffner entschieden,  dass
Fahrgäste ohne Reservierung den Zug verlassen müssen, erklärte der Bahnsprecher.
Diese Passagiere mussten dann in Wiener Neustadt auf einen späteren Zug warten. Für
Fahrgäste,  die nach  Lienz weiter  mussten und  ihre Anschlusszüge verpassten,  wurde
ab Villach ein Ersatzbus organisiert. „Davon waren rund 30 Personen betroffen“, erklärte
Posch.
In einem Waggon war zudem die Elektronik ausgefallen.   „Licht und Heizung funktionier-
ten nicht mehr,  der Defekt war während der Fahrt aufgetreten“,  erklärte Posch.   Der
Waggon musste ebenfalls in Wiener Neustadt geräumt werden.  Die Garnituren des EC-
Zuges Polonia gehören der polnischen Staatsbahn.   Laut dem ÖBB-Sprecher sollen nun
die dortigen Verantwortlichen bezüglich der technischen Defekte kontaktiert werden.
Der Bahn-Sprecher appellierte im Gespräch mit der APA an die Fahrgäste, von der Mög-
ilchkeit der Sitzplatzreservierung Gebrauch zu machen.   Dadurch könnten die ÖBB die
Zahl der zu erwartenden Passagiere genauer abschätzen. Insbesondere an hoch frequ-
entierten Tagen rund um die Weihnachtszeit wird eine Reservierung empfohlen.
(Quelle: APA)
*****
2011-12-12
 

Judenverfluchung


 Die Verfluchung der Juden ist kein Fehler

Frage:  „Vor einiger Zeit habe ich die Juden verflucht.  Aber als ich dies tat, hatte ich unüber-
legt erst gedacht,  die Juden wären eine Rasse.   Allerdings hatte ich die Juden,  die zum *1)
übergetreten sind, von der Verfluchung ausgenommen, weil ich dachte, diese wären ebenfalls
eine Rasse, nicht eine Religion.  Später habe ich meinen Fehler eingesehen und erkannt, dass
die Juden eine Religionsgemeinschaft sind und keine Rasse.  Selbstverständlich sind alle Juden
*2). Habe ich mich dadurch versündigt?“

Antwort:  „Sie haben dadurch nichts Falsches getan. Denn die Juden, die die Botschaft *3)
*4) und Heil seien auf ihm – erreicht hat und die nicht daran [an den *1)] glauben,  sind ver-
hasste  *2) und  dem Feuer  versprochen.   Im Gegensatz  dazu sind  diejenigen von ihnen,
die an *3) glauben – *4) und Heil seien auf ihm –  nicht mehr Juden, sondern *5) geworden.
Dass  die Juden eine Rasse sind,  ist eine falsche Behauptung.   Denn sie stammen von ver-
schiedenen Rassen ab, wie wir im Rechtsgutachten Nr. 49581 geschildert haben.“
 

Stammt der obige Text von der „Alpen-Donau-Info“?

Wer ist wohl der Verfasser der obigen zwei Absätze samt Überschrift? Eine Neonazi-Truppe
oder Autoren der inzwischen vom Netz genommenen Webseite „Alpen-Donau-Info“?  Juden-
verfluchung und Rasseneinteilung kennt man ja von diesen Leuten zur Genüge. Allerdings ist
die Annahme,  dass der obige Text aus Neonazikreisen stammt  in diesem Fall weit gefehlt.
 
Dieser rassistische und antisemitische Text stammt vom Rechtsgutachtergremium des qata-
rischen Religionsministeriums unter  www.islamweb.net (Institut für Islamfragen, dh, 12.08.
2011) Rechtsgutachten-Nr: 156641. Kategorie: Fatawa (Rechtsgutachten).  –  Quelle:
 
Ersetzen  Sie bitte die von uns mit *Ziffer) gekennzeichneten Textstellen mit nachfolgenden
Worten.   Wir haben diese Worte in den beiden eingangs angeführten  Absätzen absichtlich
entfernt, um die Frage nach der Textherkunft nicht sofort beantwortbar zu machen.
 
*1)  =  Islam
*2)  =  Ungläubige
*3)  =  Muhammads
*4)  =  Allahs Segen
*5)  =  Muslime
 

Was ist eine Fatwa?

Fatwas (oder eigentlich im Plural: Fatawa) sind Rechtsgutachten islamischer Gelehrter. Diese
Gelehrten  erläutern durch  eine schriftliche  Beurteilung einer  bestimmten Frage  des islam-
ischen  Rechts  ihre  persönliche  Einschätzung.   Weitere Ausführungen  zur diesem  Thema
können geneigte Leser(innen) unter diesem LINK nachlesen.
 
Jedenfalls ist nun  klar, dass eingangs angeführter Text eindeutig dem islamischen Kulturkreis
zugeordnet werden kann.   Jeder liberale Mensch sollte eigentlich von Menschen oder Kultur-
kreisen, die eine derartige Meinung vertreten,  gebührenden Abstand halten.  Denn Judenver-
fluchungen und Rasseneinteilung hängen noch immer  – obwohl schon 66 Jahre her – wie ein
dunkler Schatten über Österreich.
 

Kein Problem für SPÖ-Politiker(innen)

Kein  Problem mit  der Einstellung dieses  Kulturkreises scheinen  hochrangige Politiker(innen)
der  SPÖ zu  haben.   Diese fühlen sich unter diesen pudelwohl,  wie nachfolgendes Foto auf
der judenhetzerischen Webseite „www.kawther.info“ beweist.
 
Screen: www.kawther.info
 
Möglicherweise  liegt das Wohlfühlen auch  daran,  weil die SPÖ ausreichend über eine braune

Vergangenheit verfügt und daher mit Antisemitismus und sonstiger  Judenfeindlichkeit  keinelei
Berührungsängste hat.
 
*****

2011-12-11
 

Wucherpreise bei Botenfahrten


14,50 Euro für 1,5 Kilometer mit dem Taxi

Über das erstaunliche Verhalten der Wiener Taxifunkzentralen gegenüber den bei ihnen
angeschlossenen Taxiunternehmern haben wir bereits ausführlich berichtet. Dieses Ver-
halten  setzt sich offenbar auch  bis zu den Kund(innen) fort,  welche bei ihnen ein Taxi
bestellen.  Dies beweist nachfolgender Fall.

 

Am  5. Dezember bestellte Frau Susanne B.  ein Taxi bei der Funkzentrale 40100.   Ein
Haustorschlüssel  sollte von Wien 10., Fritz Pregl Gasse  – Ecke –  August August Forel
Gasse, nach Wien  10., Sibeliusstraße 4 verbracht werden.   Die Wegstrecke für diesen
Auftrag beträgt zirka 1,5 Kilometer.

 

Sowohl Auftraggeberin als auch die Schlüsselempfängerin (Mutter von Frau Susanne B.)
warteten auf der Straße, sodass der Taxilenker keinen zusätzlichen Weg hatte und nicht
einmal aus dem Taxi aussteigen musste.

 

Bei  der Bezahlung staunte die Mutter von Frau B. nicht schlecht,  als der Taxilenker den
Betrag von 14,50 Euro verlangte.   Die Dame reklamierte natürlich den Fahrpreis,  da sie
schon öfters ein Taxi für die Fahrt zu ihrer Tochter nutzte und nie mehr als 7 Euro dafür
zu bezahlen hatte.  Wir haben den Fahrpreisanzeiger der Funkzentrale 40100 abgefragt
und bekamen diese Angaben bestätigt.

 

  

Rechnung für 1,5 Kilometer               Fahrpreisauskunft der Funkzentrale

 

Taxifunkzentrale erfand Botenfahrten-Tarif

Der  Taxilenker verwies jedoch darauf,  dass das Überbringen  eines Schlüssels keine Per-
sonen- sondern eine Botenfahrt  ist und dafür von der Funkzentrale  ein eigener Tarif vor-
geschrieben wird.   Als Beweis zog er eine  Tabelle samt Preise  hervor und  präsentierte
diese der Kundin. Daraufhin bezahlte diese und ließ sich eine Rechnung geben.

 

Der Wiener Taxitarif  sieht eine Ausnahmeregelung bei Botenfahrten vor. Bei einer solchen
muss sich der Lenker nicht an den amtlichen Tarif halten, sondern es kann eine freie Preis-
vereinbarung getroffen werden. Allerdings sollte diese nicht in einem Preiswucher enden.

 

Das  sich jedoch diese Ausnahme  mit mehr als dem doppelten des normalen Fahrpreises

zu Buche schlägt, konnten wir nicht glauben und haben auf der Webseite der Funkzentrale
40100 (60160) recherchiert und kamen zu folgendem Ergebnis.

 

 

Botenfahrten-Tarif der  Taxi-Funkzentrale, statt freier Preisvereinbarung
 

Der Taxilenker hatte tatsächlich recht.   Das für ein und dieselbe Wegstrecke mehr als das
Doppelte verrechnet wird, finden wir nicht mehr erstaunlich sondern kundenfeindlich. Hätte
sich Frau B.  mit dem zu verbringenden  Schlüssel ins Taxi gesetzt und wäre wieder retour
gefahren,  hätte der Fahrpreis zirka 10 Euro ausgemacht.

 

Eine derartige Abzocke kann wohl nicht im Sinne des Gesetzgebers gelegen haben.  Daher
sollten sich Taxikunden gut überlegen, ob sie bei der nächsten Botenfahrt die Funkzentrale
40100 (60160) anrufen.

 

*****

2011-12-11
 

Amt für Arbeitsvermeidung


Wohnzimmercouch statt Arbeitsamt

War es bisher notwendig Arbeitslosengeld persönlich zu beantragen, bietet das AMS Bruck an
der Leitha ab sofort eine Service, dass für jeden Werktätigen ein Schlag ins Gesicht sein muss.
Während  Arbeitende tagtäglich den Weg in und von der Arbeit auf eigene Zeit und Kosten ab-
solvieren müssen,  sind Arbeitslose weitaus besser gestellt.   Diese können sich ab sofort  per
Mausklick arbeitslos melden und auch ihren Antrag auf Arbeitslosengeld per Internet stellen.

 

Wörtlich  heißt es beim AMS:  „Das Arbeitsmarktservice setzt auf  moderne KundInnenbetreu-
ung und  präsentierte einen neuen Online Service.  Mit dem eAMS-Konto erhalten Arbeitsuch-
ende einen persönlichen Zugang zum AMS via Internet.   Jobsuchende sparen sich damit den
Weg zum Arbeitsmarktservice.“

 

Screen. Bezirksblätter Bruck/L. (Printausgabe vom 07.12.11)

 

Da  staunen wir aber zweifach.   Erstens warum  Arbeitslose als  „Kund(innen)“  bezeichnet
werden.  Denn ein Kunde ist eine Person,  die etwas konsumiert oder eine Leistung in Anspruch
nimmt  und dafür bezahlt.   Die meisten Arbeitslosen haben nicht einmal  einen Bruchteil jener
Summe  an Arbeitslosenversicherung einbezahlt,  welche sie in ihrer beschäftigungslosen Zeit
nun Monat für Monat beziehen.

 

Keine Behinderung mehr bei Schwarzarbeit

Dazu  kommen noch unzählige Sozialschmarotzer,  die das System weidlich ausnutzen.  Das
wird  alles von den ehrlich arbeitenden  Menschen in Österreich bezahlt und daher ist es uns
völlig unverständlich,  dass Arbeitslosenentgelt-Empfänger(innen) der Weg zum AMS erspart
bleibt.   Aber möglicherweise  wird das Nichterscheinen am  Arbeitsamt auch  deshalb ange-
boten,  um etliche arbeitslos gemeldeten Personen nicht bei der Ausübung  ihrer Schwarzar-
beit zu behindern.

 

Zweitens ist es für uns unverständlich, dass es einem Arbeitslosen offenbar nicht zugemutet

werden kann,  dass dieser den Weg zum Arbeitsamt findet.   Möglicherweise könnte ihm ja

dort ein Job vermittelt werden.   Scheinbar scheint sich  der Ausdruck  „Amt für Arbeits-
vermeidung“  als Bezeichnung für das Arbeitsmarktservice zu bestätigen.

 

Offenbar ist man beim  AMS – Bruck an der Leitha nicht fähig oder nicht willens, Arbeits-

losen eine Stelle zu vermitteln und will daher mit diesen keinen persönlichen Kontakt haben.

Denn anders können wir uns die erstaunliche „Kund(i)nnenbetreuung“ per Internet nicht

erklären.

 

Um eine möglichst große Anzahl zum Nichterscheinen am Arbeitsamt zu animieren,  gibt es

sogar eine Prämie.  „Mit dem AMS gewinnen: Wer jetzt bis 16. Dezember 2011 sein eAMS-

Konto  aktiviert,  kann mit etwas Glück  eines von fünf  Netbooks gewinnen,  die unter allen

neuen eAMS-Konto-NutzerInnen verlost werden“, so verlautbart es das Arbeitsmarktservice

Bruck an der Leitha.

 

*****

2011-12-10
 

Kein menschengerechtes Europa


Zuwanderung ins Sozialsystem stoppen

Ein Europa,  welches den „Märkten“ und den Interessen der Spekulanten dient ist dem

Bundeskanzler anscheinend wichtiger,  als ein solches,  welches der eigenen Bevölker-

ung die  Zukunftsperspektive sichert.   Zu diesem Schluss kann man gelangen,  wenn

man  sich W. Faymanns Aussagen zum EU-Gipfel und die jüngsten Vorschläge des SP-

Geschäftsführers G. Kräuter anhört,  welche massive Einschnitte im Sozialbereich bein-

halten.

 

Es ist  typisch für die SPÖ,  im Sozialbereich im weitesten Sinne mit einem ideologisch

motivierten Tunnelblick zu agieren.   Wenn Herr G. Kräuter und Co. in diesem Feld ein-

sparen wollen,  dann bietet sich die sofortige Abstellung des von der SPÖ mit Abnicken

der ÖVP propagierten Modells der Zuwanderung ins Sozialsystem an.

 

Trotz aller Hundstorferschen Dementis ist es eine Tatsache, dass die Zuwanderung weit

mehr kostet als sie bringt und dadurch den Sozialstaat gefährdet.   Diese Zuwanderung
zu  stoppen tut keinem  Österreicher weh.   Die Masse der  Zuwanderer ist im niedrigen
Einkommensbereich angesiedelt, was keine oder niedrige Steuern und Beiträge bedeutet.

 

Die Arbeitslosigkeit in einzelnen Zuwanderersegmenten liegt konstant deutlich über jener

der Österreicher.  Dazu kommt ein überdurchschnittlich hoher Nutzen dieser Bevölkerungs-

gruppen durch Transfer-,  Familien- und Gesundheitsleistungen.  Da wäre noch gar nicht

über die  Kosten der leider allzu oft gescheiterten  Integrationsbemühungen in der Schule

oder  am Arbeitsmarkt auch in den Folgegenerationen zu reden.  Vielleicht sollte sich die

SPÖ in  diesen Fragen an die aufschlussreichen Studien des Genossen Sarazzin halten.

 

SPÖ bevorzugt  Märkte und Spekulanten statt Menschen

Faymann hat ein völlig falsches politisches Koordinatensystem eingestellt.   Es ist bezeich-

nend für Faymanns patriotische Desorientierung, wenn er bejammert, dass Innenpolitik in

manchen EU-Staaten noch immer vorrangig vor Europapolitik erachtet werde.

 

Der Inseraten-Kanzler hat  sich auch mit Aussagen wie dieser längst von seiner Verantwort-
ung für  die Österreich verabschiedet.   Wenn die SPÖ vorgibt,  Europapolitik zu betreiben,

bedeute  das dieser Tage nämlich nichts anderes,  als die Finanzmärkte und deren Rating-

agenturen zufriedenzustellen.

 

Um  dieses Ziel zu erreichen,  erfindet die SPÖ  jeden Tag neue Belastungsinstrumente für
die Österreicher(innen) statt sich den Kopf über echte Strukturreformen zu zerbrechen. Der
neue  Sozialismus ist in Wahrheit  ein dummer Handlanger der  Spekulanten und Krisenge-
winnler.
 

Er  befindet sich in einem  propagandistischen Feldzug  gegen alle  Leistungsträger und alle

Menschen,  die unternehmerische  Verantwortung tragen  und vergisst  dabei ganz  darauf,
dass  diese einen hohen  Beitrag zur sozialen Sicherheit in Form von  Steuern und Abgaben
leisten.

 

*****

2011-12-09
 

Asylanten zündeten Flüchtlingsheim an


Asylbetrug

Nach  einem Brand im Laura Gatner Haus,  einem Flüchtlingsheim der  Diakonie für Burschen,
die ohne Familie nach Österreich geflüchtet sind, stehen die jungen Bewohner auf der Straße.
Die Burschen sind zwischen 13 und 18 Jahre alt und haben nun, nachdem sie auf ihrer Flucht
bereits Traumatisches erlebt haben, wieder eine sehr schwierige Situation zu bewältigen,  so
steht es in einer heutigen Presseaussendung der Diakonie Österreich.

 

Man könnte ja fast zu Tränen gerührt sein, wenn man das Pamphlet der Diakonie liest.  Aber
wie  sagt eine  altes Sprichwort:  „Wenn das  Wörtchen wenn  nicht wäre.“   Und da sind wir
auch schon bei des Pudels Kern.   Wie kommen Kinder ohne Familie nach Österreich?  Dazu
gibt es in der heutigen Konen Zeitung einen interessanten Artikel.

 

Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe) vom 08.12.11

 

Es  ist schon erstaunlich,  dass die  Diakonie Österreich kein einziges Wort darüber verliert,

dass  diese Kinder von ihren kriminellen und verantwortungslosen  Eltern alleine nach Öster-
reich geschickt werden.   Dies geschieht aus dem Grund,  da Minderjährige die bei uns auf-
gegriffen  werden,  vom  Staat  versorgt  und  nicht  in  ihre Heimatländer  zurückgeschickt
werden.

 

Es wird auch sofort nach den Eltern gesucht und diese werden im Sinne der Familienzusam-
menführung nach Österreich nachgeholt. Damit werden die Bestimmungen des Asylgesetzes
umgangen und das ist für uns eindeutig Asylbetrug.

 

Ursache des Brandes?

Sehr  interessant ist auch  die Tatsache,  dass die Diakonie in ihrer Aussendung die Ursache

des  Brandes verschweigt.   Man könnte  durchaus zur  Annahme kommen,  dass es sich um

einen technischen Defekt oder gar um eine Brandstiftung böser Rechter gehandelt hat.

 

Da  wollen wir den diakonischen Gutmenschen etwas  behilflich sein und zitieren die Presse-

aussendung des Landespolizeikommandos Niederösterreich.

 

Screen: bundespolizei.gv.at

 

Hinsichtlich  der Brandstiftung in der Flüchtlingseinrichtung  „Laura Gartner Haus“ in 2552

Hirtenberg konnten nach umfangreichen Erhebungen  15jährige afghanische Asylwerber als
Täter ausgeforscht werden.

 

Als Motiv wurde der Wille das Haus zu zerstören genannt. Nähere Hintergründe dazu wurden

seitens der Beschuldigten jedoch nicht angegeben.  Ein Beschuldigter wird über Weisung der

Staatsanwaltschaft Wr.Neustadt in U-Haft genommen.  Der zweite Beschuldigte,  welcher als

Beitragstäter fungierte wird auf freiem Fuße angezeigt.

 

Da  kann man von Glück sprechen,  dass die Polizei die Brandstiftung aufklärte und die Täter,

zwei  15jährige afghanische Asylwerber,  so schnell ausfindig machte.   Denn wäre das nicht

geschehen,  hätte vermutlich die linkslinke Gesellschaft diesen kriminellen Akt dem FPÖ-Chef
H.C. Strache,  beziehungsweise seiner Anhängerschaft in die Schuhe geschoben.

 

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2011-12-08
 

Champagner für die Polizei


LESERBRIEF

Sehr geehrtes Redaktionsteam

 

Vielen Dank für Ihren Bericht über die beiden Polizisten, die ihr Dienstfahrzeug in zweiter

Spur geparkt hatten, um Cremeschnitten zu verzehren.  Dessen Lektüre in der Gratiszeit-
ung „heute“ hat mich allerdings weniger erstaunt als vielmehr in meinen Wahrnehmungen
bestätigt.  Dieser Vor- war sicherlich kein Einzelfall.

 

Mein neuestes diesbezügliches Erlebnis:  Gestern parkte ich mein Fahrzeug kurz vor Mittag

vor der Wein&Co-Filiale bei der SCS in Vösendorf ein.  Neben anderen Autos war dort auch

ein Polizeiwagen abgestellt.   Ich war daher besorgt, Augenzeuge einer Amtshandlung auf-
grund  eines Überfalles oder  einer ähnlich gefährlichen  Situation in der Weinhandlung zu
werden.

 

Trotzdem betrat ich mutig das Geschäft. Nach einem kurzen Rundum-Blick fiel mir ein Stein

vom Herzen, denn meine Angst war unbegründet gewesen. Ein Polizist in Uniform,  wie ich

später bemerkte, der Fahrer des geparkten Polizeiautos,  stand vor dem Champagnerregal.

 

Er war tief in Gedanken versunken,  offensichtlich unentschlossen,  für welchen der edlen
Schaumweine  er sich entscheiden sollte.   Schließlich griff er zum  „Veuve Clicquot Brut

Yellow Label“ zum Preis von EUR 44,99 und überlegte sodann, noch ein weiteres Flascherl

zu erstehen.

 

Foto: (c) Peter M.
 

Bei dieser Amtshandlung erwischte ihn meine Handykamera.   Der Schuss blieb unbemerkt.

Der Beamte gab sich schließlich mit der einen Flasche zufrieden.   Ich wagte es nicht,  ihn
danach zu fragen, ob sie als Getränk für den Mittagssnack in der Wachstube gedacht war.  

 

Freundliche Grüße

 

Peter M.

2011-12-08
 

Biowahn – TEIL2


Groß angelegter Betrug aufgeflogen

Im Beitrag  „Biowahn“ vom 1.Juni 2011 vertraten wir die Meinung, dass das ganze Bio-Getue

ohnehin nur ein groß angelegter Betrug ist.   Wir vermuteten,  dass eine nicht unerhebliche

Anzahl von angeblichen Bio-Produkten nur auf  der Verpackung  biologischen Ursprungs  ist.

Denn mit  dem Aufdruck „aus biologischem Anbau“  lässt sich beim Kunden bis zu  50 Pro-
zent mehr, als vom normalen Kaufpreis abkassieren.

 

Wie  recht wir hatten beweist nun ein jetzt aufgeflogener Betrug,  der im ganz  großen Stil

angelegt war.  Italienische Bio-Lebensmittelproduzenten kauften ihre Rohstoffe teilweise in

Rumänien aus konventionellem Anbau und  „veredelten“‘ diese im Zuge der Weiterverarbeit-

ung zu Bio-Produkten.

 

Durch  die Vernetzung im europäischen Binnenmarkt wurden diese Produkte auch auf dem

österreichischen Markt den heimischen Konsumenten als Bio-Produkte verkauft.   In diesem

Fall  bestätigte sich ein weiterer  Nachteil der Globalisierung,  in welcher eine korrekte und
nicht korrumbierbare Kontrolle unmöglich ist. Dies nutzten und nutzen auch die Bio-Erzeuger
in ihrer unendlichen Gier nach Profiten weidlich aus.

 

Kein hoheitliches Gütesiegel

Erstaunlich ist auch,  dass es im „Pickerlland“ Österreich nicht einmal ein hoheitliches Güte-

siegel gibt, durch welches die österreichische Herkunft von Lebensmitteln bescheinigt wird.

Dies wäre nicht nur im  Interesse der heimischen Konsumenten,  sondern auch für unsere

Landwirte von großem Vorteil.

 

Das Fehlen eines solchen Gütesiegels ermöglicht es,  dass Konsumenten betrogen werden,
indem  ihnen „normale“ Lebensmittel als Bio-Ware zu überhöhten Preisen verkauft werden.
Aber  auch die einheimischen Bauern  – die sich bemühen qualitativ hochwertige Nahrungs-
mittel zu erzeugen –  sind die Dummen.

 

Österreichische  Landwirte müssen mit ihren guten Produkten gegen falsch deklarierte Bio-
Produkte aus dem Ausland am freien Markt bestehen.   Interessant wäre zu wissen wieweit
der Lebensmittelhandel  – sprich internationale Lebensmittelketten –  in den Bio-Betrug invol-
viert ist.
 
Oder  ist es tatsächlich nicht möglich  am Aussehen oder Geschmack zu unterscheiden, ob
Lebensmittel  aus biologischem oder  „normalen“  Anbau stammen.   Denn wenn der Unter-
schied nur am Preisschild erkennbar ist, dann ist das ganze Bio-Getue reine Scharlatanerie
und es wird weiterhin betrogen werden.

 

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2011-12-08
 

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