Warum hält sich das Anton Proksch Institut bedeckt?
Vorige Woche haben wir den Beitrag „Österreicher mit Verantwortung“ verfasst. Anlass
dazu war ein erstaunliches Selbstbeweihräucherungs-Inserat des Novomatic-Konzerns in
der Kronen Zeitung.
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 17.12.11 – Seite 16)
Nun hat es uns keine Ruhe gelassen, warum ein Geldspielautomatenerzeuger und Aufsteller
dieser Teufelsapparate mit dem renommierten Anton Proksch Institut (im Volksmund unter
„Kalksburg“ bekannt) zusammenarbeitet und mit diesem ein Programm entwickelt. Dessen
rühmt sich nämlich die Firma Novomatic.
Im Anton Proksch Institut ist man nämlich bemüht, Personen von diversen Süchten – unter
anderem auch von der Spielsucht – zu heilen, während im Gegensatz dazu Novomatic aus
rein wirtschaftlichen Interessen keinen Grund an einer Spielsuchtheilung haben kann.
Also fragten wir diesbezüglich in der PR-Abteilung der Suchtklinik nach. Die dortige Presse-
sprecherin wollte oder konnte uns dazu keine Antwort geben. Jedenfalls keine zehn Minuten
nach Beendigung des Telefongespräches, rief Herr Univ. Prof. Dr. med. Michael Musalek
(Institutsvorstand und ärztlicher Leiter des Anton Proksch Instituts) in der Redaktion an.
Gut eine halbe Stunde lang redete der honorige Professor im Kreis und konnte keine klare
Antwort auf unsere Frage geben, warum es eine Allianz zwischen einem Automatenaufsteller
– welcher eigentlich für die Spielsucht verantwortlich ist – und dem Anton Proksch Institut gibt.
Auch konnte oder wollte er bezüglich des gemeinsam entwickelten Programms keine Auskunft
geben.
Offenbar hält man sich im Anton Proksch Institut sehr bedeckt, was die Zusammenarbeit mit
einem der weltgrößten Geldspielautomatenerzeuger und Aufsteller betrifft. Allerdings fiel im
Gespräch seitens Dr. Musalek der bemerkenswerter Satz: „Mitarbeiter von Novomatic werden
im Institut geschult.“
Da staunen wir aber, ist es doch Aufgabe der Suchtklinik suchtkranke Personen zu heilen. Was
wird da wohl den Novomatic-Mitarbeiter(innen) in Schulungen mit auf den Weg gegeben, dass
einen Heilungsprozess beschleunigen könnte oder gar zur Verhinderung der Spielsucht beiträgt?
Da wir uns mit der verbalen Abspeisung des Professors nicht zufrieden geben wollten, verfass-
ten wir eine schriftliche Anfrage an das Anton Proksch Institut. Dort blockte man jedoch weiter
und teilte uns per E-Mail mit, dass Dr. Musalek weiterhin gerne für mündliche Auskunft zur Ver-
fügung stehen würde, aber es ihm aus Zeitgründen nicht möglich sei eine schriftliche Stellung-
nahme (bzw. Aufklärung) zu verfassen.
Diese Antwort verstehen wir natürlich, denn an einer schriftlichen Stellungnahme kann im nach-
hinein nicht mehr gerüttelt werden, während es bei mündlichen Auskünften doch zu einem
„Hörfehler“ gekommen sein könnte.
Unsere Theorie
Bei ERSTAUNLICH versteht man zugegebener Weise nichts von Suchtheilung, allerdings ist uns
auch als Laie klar, dass eine Zusammenarbeit zwischen „Täter“ und „Heiler“ mehr als erstaun-
lich ist. Wir vermuten dahinter eine ausgeklügelte Werbestrategie der Firma Novomatic, die
sich dabei das renommierte Anton Proksch Institut als Feigenblatt umhängt.
Unsere Vermutung begründen wir folgender Maßen: Im Grunde genommen ist kein Mensch von
Natur aus süchtig. Zuerst muss ein Bedürfnis geweckt werden und dies geschieht mit Werbung.
Daraufhin erfolgt die Konsumation und diese kann zu Suchtverhalten führen.
Was Geldspielautomaten anrichten können ist hinlänglich bekannt und deshalb sind diese ver-
pönt. Die Aufsteller dieser Geräte genießen in der Gesellschaft keinen guten Ruf. Es wäre
daher für die Firma Novomatic nicht von Vorteil, wenn diese beispielsweise mit der neuesten
Generation ihrer Spielautomaten werben würden. Also beschloss man beim Geldspielauto-
matenaufsteller offenbar das Pferd von hinten aufzusatteln und heuchelt ein Gutmenschen –
Image vor.
Was liegt da näher, als sich zum Schein medial für jene Menschen einzusetzen, die durch Geld-
spielautomaten (auch die der Firma Novomatic) an den Rand des sozialen Abgrunds geschlit-
tert sind, da diese in ihrer Spielsucht ihr gesamtes Hab und Gut verloren haben. Ein logisch
denkender Mensch durchschaut diese Strategie sofort, denn ein Geldspielautomatenerzeuger
und Aufsteller kann nur von pathologischen Spielern leben und kann aus wirtschaftlichen Grün-
den kein Interesse an einer Ausmerzung der Spielsucht haben.
Bei oberflächlicher Betrachtung des Inserates, indem die Zusammenarbeit mit dem Anton
Proksch Institut angepriesen wird, könnte ein ungeübter Leser durchaus zur Ansicht gelangen,
dass es sich bei der Firma Novomatic um ein Unternehmen handelt, welches ihre Geschäfte
zum Wohle der Menschen betreibt.
Dass dem nicht so sein kann beweist die Tatsache, dass diese Firma hauptsächlich dadurch
zum drittgrößten Geldspielautomatenerzeuger und Aufsteller aufgestiegen ist, weil genügend
Menschen auf deren „Einarmigen Banditen“ spielsüchtig wurden und ihr gesamtes Hab und Gut
verspielt haben.
Mit dem in sich widersprüchlichen Inserat will Novomatic offenbar ein Gutmenschen-Image vor-
gaukeln und hängt sich wie bereits im Beitrag erwähnt, das Anton Proksch Institut als Feigen-
blatt um. Das Traurige an der Angelegenheit ist zweifelsohne, dass dieses renommierte Institut
bei dieser Farce mitspielt.
*****
2011-12-26
Jahresvorausschau oder was sich 2012 alles ändert
Budget und Finanzen:
Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2012 (= Budget 2012)
Bundeshaushaltsgesetze 1986 sowie 2013 (Teile des Bundeshaftungsobergrenzengesetz).
Das Bundeshaftungsobergrenzengesetz begrenzt die Summe der vom Bund übernommenen
Haftungen auf 193,1 Milliarden Euro.
IFI-Beitragsgesetz 2011: Das zu Beginn des neuen Jahrtausends formulierte Ziel der Ver-
einten Nationen, die Armut der Menschen in den Entwicklungsländern bis 2015 zu halbieren,
macht es notwendig, die Kassen internationaler Entwicklungsorganisationen wieder aufzufül-
len.
Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989, das E-Geldgesetz 2010,
das Finalitätsgesetz, das Finanzkonglomerategesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz,
das Kapitalmarktgesetz, das Ratingagenturenvollzugsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz,
das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 und das Zahlungsdienstegesetz geändert werden.
Bundesgesetz, mit dem das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 und die Gewerbeordnung 1994
geändert werden.
Tabaksteuergesetz:
Die Steuersätze für Zigaretten, Zigarren, Zigarillos und Feinschnitttabak für selbst gedrehte
Zigaretten werden in einem zweiten Schritt ab 1. Jänner 2012 angehoben. Zigaretten, Zigarren,
Zigarillos: 42 Prozent des Kleinverkaufspreises und 35 Euro je 1.000 Stück; Feinschnitttabak:
54 Prozent des Kleinverkaufspreises, mindestens 60 Euro je Kilogramm.
Einkommenssteuergesetz:
Die derzeit befristete Übergangsregelung für die Steuerbefreiung für „Auslandsmontagen“ soll
durch eine dauerhafte Lösung ersetzt werden, wobei unter bestimmten Voraussetzungen 60
Prozent der laufenden Einkünfte bis maximal 4.200 Euro befreit werden.
Aufnahme von Feuerwehren und Umweltschutzorganisationen sowie Tierheimen in den Kreis
begünstigter Spendenempfänger und weitgehende Vereinheitlichung der Verfahren zur Erlang-
ung der Spendenbegünstigung.
Zahlungen, über die bescheidmäßig abgesprochen wird oder die aus öffentlichen Mitteln getätigt
werden, sollen immer in jenem Jahr steuerlich zu erfassen sein, für das sie zustehen bzw. für
das sie gezahlt werden.
Die Abzugsfähigkeit von verpflichtenden Beiträgen an Kirchen und Religionsgesellschaften soll
von bisher 200 Euro auf 400 Euro im Jahr erhöht werden.
Für Steuerpflichtige, die durch Ausübung der Option als unbeschränkt Steuerpflichtige behandelt
werden, soll kein Freibetragsbescheid ausgestellt werden, da nicht feststeht, ob sie für das Jahr
der Wirksamkeit des Freibetragsbescheides die Voraussetzungen für die Behandlung als unbe-
schränkt Steuerpflichtige überhaupt erfüllen.
Umsatzsteuergesetz:
Kein Übergang der Steuerschuld bei sonstigen Leistungen betreffend die Eintrittsberechtigungen
zu Veranstaltungen (Messen, Konferenzen).
Bei Lieferungen von Mobilfunkgeräten ab 5.000 Euro soll es generell zu einem Übergang der
Steuerschuld kommen.
Kommunalsteuergesetz und Familienlastenausgleichsgesetz:
Aufgrund der Neuregelung der Auslandsmontage soll auch die Regelung im Kommunalsteuer-
gesetz und Familienlastenausgleichsgesetz angepasst werden und die begünstigten Auslandsbe-
züge (Bruttobezüge) nur im Ausmaß von 60 Prozent befreit sein.
Neugründungs-Förderungsgesetz:
Neu gegründete Betriebe sind im ersten Jahr von bestimmten lohnabhängigen Abgaben für die
beschäftigten Arbeitnehmer befreit. Da jedoch häufig im ersten Jahr keine Arbeitnehmer be-
schäftigt werden, soll die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Begünstigung auf drei Jahre
ausgedehnt werden.
Der Begünstigungszeitraum soll jedoch wie bisher für maximal 12 Monate gelten. Die Frist be-
ginnt mit dem Beschäftigungsmonat des ersten Arbeitnehmers. Im zweiten und dritten Jahr nach
der Gründung gilt die Begünstigung allerdings nur noch für die ersten drei beschäftigten Arbeit-
nehmer.
Bundesabgabenordnung:
Es sollen auch Selbstbemessungsabgaben von Grundlagenbescheiden abgeleitet sein können,
z.B. bei der selbst berechneten Grunderwerbsteuer, wenn die Bemessungsgrundlage der Einheits-
wert ist. Dies ermöglicht eine bescheidmäßige Festsetzung der Abgabe, wenn nach erfolgter
Selbstberechnung der maßgebliche Einheitswertbescheid erlassen, abgeändert oder aufgehoben
wird.
Die Aussetzung der Einhebung führt dazu, dass eine Abgabengutschrift unverzinst erfolgt, wenn
sich die Abgabennachforderung im Wege einer Berufung als rechtswidrig erweist. Diesem ein-
seitigen Zinsenrisiko soll mit der Verzinsung der mit Berufung bestrittenen Abgabenbeträge – auf
Antrag – entgegen getreten werden. Voraussetzung dafür ist, dass die bestrittenen Abgaben-
beträge vor Erledigung der Berufung entrichtet werden.
Die Zinsen betragen pro Jahr zwei Prozent über dem Basiszinssatz und sind mit Bescheid festzu-
setzen. Zinsen unter 50 Euro werden nicht gutgeschrieben. Für Landes- und Gemeindeabgaben
gilt die Verzinsung von Abgabengutschriften nicht.
Kapitalerstragssteuer:
Neu (ab 1.4.2012) Betroffen sind Einkommenssteuergesetz (EStG), Körperschaftssteuergesetz
(KStG), Investmentfondsgesetz (InvFG) und Immobilieninvestmentfondsgesetz (ImmoInvFG).
Die Besteuerung von Kapitalvermögen wird neu geordnet, systematisiert und auf Substanz-
gewinne (insbesondere Veräußerungsgewinne) sowie auf Derivate ausgedehnt. Das Inkraft-
treten des neuen Kapitalbesteuerungssystems wird auf den 1. April 2012 verschoben. Dazu
gibt es Neuregelungen und Klarstellungen im EStG, KStG, InvFG und ImmoInvFG.
Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht der zweiten Art auf sämtliche Kapitaleinkünfte,
die nicht dem besonderen Steuersatz unterliegen, und auf Einkünfte, die bislang als fiktiver
Betrieb gewerblicher Art steuerpflichtig waren. Ausgenommen davon sind Zinsen aus der
Gewährung von Förderdarlehen (z.B. Wohnbauförderungsdarlehen, Darlehen zur Förderung
der Wirtschaft, u.a.).
Budgetbegleitgesetz 2012
EU-Vollstreckungsamtshilfegesetz – Umsetzung der Richtlinie vom 16. März 2010 über die
Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben
und sonstige Maßnahmen (Beitreibungsrichtlinie) durch eine Neufassung des geltenden
EG-Vollstreckungsamtshilfegesetzes.
Einkommensteuer – Mit 1. Jänner 2011 wurde der Alleinverdienerabsetzbetrag für Steuer-
pflichtige ohne Kinderbetreuungspflichten abgeschafft. Für Steuerpflichtige mit Pensions-
einkünften unter 13.100 Euro wurde als Ausgleich der Pensionistenabsetzbetrag im gleichen
Ausmaß angehoben.
Da der Bezug des Alleinverdienerabsetzbetrages mit weiteren steuerlichen Begünstigungen,
insbesondere im Bereich der Topfsonderausgaben und der außergewöhnlichen Belastungen
verknüpft ist, sollen diese Begünstigungen für jene Steuerpflichtige erhalten bleiben, die durch
den Wegfall des Alleinverdienerabsetzbetrages schlechter gestellt wurden. Für Pensionisten
wird die Einkommensgrenze für den Pensionistenabsetzbetrag außerdem von 13.100 Euro auf
19.930 Euro jährlich angehoben, wenn der Partner nicht mehr als 2.200 Euro im Jahr verdient.
Grunderwerbsteuergesetz 1987 und Stiftungseingangssteuergesetz:
Grundstückserwerbe von Stiftungen sollen zukünftig stets dem Grunderwerbssteuergesetz unter-
liegen, wobei im Falle keiner Gegenleistung oder einer Gegenleistung unter dem halben
gemeinen Wert ein zusätzlicher Steuersatz von 2,5 Prozent (Stiftungseingangssteueräquivalent)
zur Anwendung kommen soll. Daher sollen diese Vorgänge im Stiftungseingangssteuergesetz
befreit werden.
Zollrechts-Durchführungsgesetz:
Anpassungen an die Beitreibungsrichtlinie.
Familie:
Kinderbetreuungsgeldgesetz – Novelle: Mit dieser Novelle wird die Zuverdienstgrenze beim ein-
kommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld und der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungs-
geld von 5.800 Euro auf 6.100 Euro erhöht, um den unselbständig erwerbstätigen Eltern neben
dem Bezug des Kinderbetreuungsgeldes weiterhin eine geringfügige Beschäftigung zu ermög-
lichen.
Für selbständig Erwerbstätige bringt diese Novelle zudem eine Erleichterung hinsichtlich der
Aufrechterhaltung ihrer Tätigkeit / ihres Betriebes während des Bezuges von Kinderbetreuungs-
geld durch Einführung eines pauschalen Zuschlages von 30 Prozent statt der bisher vorgeschrieb-
enen Sozialversicherungsbeiträge.
Gleichbehandlung:
Einkommensberichte: Große Unternehmen sind bereits seit 31. Juli 2011 dazu verpflichtet, Ein-
kommensberichte intern vorzulegen und dadurch für mehr Lohntransparenz und -gerechtigkeit zu
sorgen. Die Verpflichtung wird abhängig von der Unternehmensgröße stufenweise umgesetzt und
mit 1. Jänner gilt sie auch für Betriebe ab 500 Beschäftigte. Ebenfalls neu sind die Sanktionen,
die bei einer Nicht-Angabe des Mindestgehalts in Job-Inseraten drohen.
Justiz:
Strafgesetznovelle 2011 – Änderungen zum Schutz von Minderjährigen: sollen bei strafbaren
Handlungen, die eine volljährige gegen eine unmündige Person unter Anwendung von Gewalt oder
gefährlicher Drohung begeht, einerseits die Androhung eines Mindestmaßes einer Freiheitsstrafe
eingeführt bzw. die Untergrenze der Freiheitsstrafdrohung angehoben und andererseits ein eige-
ner Erschwerungsgrund für derartige Taten vorgesehen werden. Darüber hinaus soll auch der
strafrechtliche Schutz von Kindern gegen sexuellen Missbrauch (Grooming) weiter ausgebaut
werden.
Novelle des EU-JZG:
Durch diese Novelle wird eine wirksame Möglichkeit geschaffen, dass Straftäter aus einem Mit-
gliedstaat der EU ihre Strafe im Heimatland verbüßen können.
Vereinsrechtsnovelle:
Sie bringt Ehrenamtlichen rechtliche Erleichterungen. Sie sollen künftig bei Schadensfällen, die
auf leichte Fahrlässigkeit zurückgehen, nicht mehr mit ihrem Privatvermögen haften.
Gaswirtschaftsgesetz:
Zentraler Punkt ist die Stärkung der Konsumentenrechte mit einer Verkürzung der Frist für
einen Lieferantenwechsel auf drei Wochen bei gleichzeitig niedrigen Gebühren (maximal 30
Euro).
Für mehr Wettbewerb soll insbesondere die Entflechtung der Fernleitungsnetzbetreiber von den
übrigen Aktivitäten eines Vollanbieters sorgen. Die Netzbetreiber sollen bei ihrem Marktauftritt
künftig darauf zu achten haben, dass die Konsumenten Gaslieferanten besser von den Netzbe-
treibern unterscheiden können.
Gerichtsorganisationsgesetz:
Die Änderungen im Gerichtsorganisationsgesetz verbessern das Bürgerservice der Justiz nach-
haltig. Das Modell Justiz-Ombudsstelle, 2007 per Erlass eingeführt, wird nun gesetzlich abge-
sichert.
Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz:
Bisher wurden bei Sozialgerichtsverfahren – die Kosten dafür werden von denSozialversicher-
ungsträgern getragen – Pauschalbeträge vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger an
das Justizministerium bezahlt. Mittlerweile ist aber die Lücke zwischen tatsächlichen Kosten
(53 Millionen Euro) und dem Pauschalbetrag (41 Millionen Euro) massiv angewachsen. Mit der
Änderung werden nun ab 2013 die tatsächlich entstandenen Kosten ersetzt und damit eine
nachhaltig tragfähige Lösung geschaffen.
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994:
Anpassung der Mindesthaftpflichtgrenzen
Soziales:
Sozialrechts-Änderungsgesetz 2011: Aktualisierung der Sozialversicherungsgesetze, Einschleif-
ung der Pensionserhöhungen – von 3.300 bis zu 5.940 Euro Pension ist diese von 2,7 bis 1,5
Prozent linear sinkend zu erhöhen, bei mehr als 5.940 Euro ist sie um 1,5 Prozent zu erhöhen,
Überführung von Leistungen und Anwartschaften des Pensionsinstitutes für Verkehr und öffent-
liche Einrichtungen in die Höherversicherung nach dem ASVG.
Die Änderungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz bzw. im Arbeitsmarktservicegesetz klären
insbesondere den Erwerb von Pensionsversicherungszeiten für vor 1955 geborene Personen,
wenn ausschließlich wegen des hohen Partnereinkommens kein Anspruch auf Notstandshilfe
besteht.
Neu geschaffen werden die Grundlagen für die besondere Betreuung für Personen mit Migrat-
ionshintergrund („Migrantenindex“) – Pflegegeldreformgesetz 2012: Übertragung der Gesetz-
gebungs- und Vollziehungskompetenz von den Ländern auf den Bund, Reduktion der Anzahl
der Entscheidungsträger, Vereinheitlichung der Vollziehung im Bereich des Pflegegeldes
Neue-Psychoaktive- Substanzen-Gesetz: Angesichts der schnellen Änderungen in der chem-
ischen Zusammensetzung von Designerdrogen, die dann mangels ausdrücklichem Verbot zwar
legal, aber dennoch oft äußerst schädlich sind, können künftig nicht nur einzelne Substanzen,
sondern auch Substanzklassen verboten und die Dealer bestraft werden.
Telekommunikation:
Novelle zum Telekommunikationsgesetz: Handynetz-Betreiber dürfen ab Ende Februar neue
Kunden künftig für maximal zwei Jahre vertraglich an sich binden und jeder Betreiber muss zu-
mindest einen Vertrag anbieten, der auf maximal zwölf Monate beschränkt ist. Gegen Rech-
nungen kann man künftig innerhalb von drei Monaten Einspruch erheben – bisher gab es keine
gesetzliche Regelung für Mindestfristen.
Ab Ende Mai müssen die Anbieter auf Kundenwunsch entgeltfreie Sperren von Verbindungen
zu Datendiensten bereitstellen. Die Kunden sollen dadurch vor überhöhten Rechnungen bei
Telefon- und Datendiensten geschützt werden.
Verfassung:
Bundeshymne: Konkret werden die beiden Wörter „bist du“ in der ersten Strophe durch die
Wörter „großer Töchter und“ sowie das Wort „Bruderchören“ in der dritten Strophe durch das
Wort „Jubelchören“ ausgetauscht.
Politiker-Nulllohnrunde:
Die Politiker haben sich neuerlich selbst eine Null-Lohnrunde verordnet.
Erhöhung der Bürgermeisterbezüge:
Ausnahme der Nulllohnrunde: Konkret betroffen davon sind alle Bürgermeisterbezüge bis zu
einem Bruttogehalt von 3.999 Euro. Diese Ausnahme betrifft im Wesentlichen alle Bürger-
meister(innen) von Gemeinden bis zu einer Größe von 5.000 Einwohnern. Die Erhöhung ent-
spricht 2,5 Prozent.
Dienstrechts-Novelle:
Die Beamten-Dienstrechtsnovelle beinhaltet den Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst
2012. Zentrale Punkte der Gesetzesnovelle sind zudem die Abschaffung des derzeit geltenden
Höchstalters von 40 Jahren für die Aufnahme in ein Beamtendienstverhältnis, strengere Antikor-
ruptionsbestimmungen, dienstrechtliche Schutzmaßnahmen für sog. Whistleblower (Hinweis-
geber), Anpassung der Regelung bei Ehrengeschenken und Verbot von Folgebeschäftigungen
innerhalb von sechs Monaten nach Ausscheiden aus dem Bundesdienst analog zu den in der
Privatwirtschaft üblichen Konkurrenzklauseln.
EU und Parlament:
Mehr Informationsrechte für das Parlament in EU-Angelegenheiten. So können etwa Aus-
sprachen über aktuelle EU-Fragen auf die Tagesordnung von Fachausschüssen gesetzt, EU-
Enqueten abgehalten und „Sondersitzungen“ des für EU-Angelegenheiten zuständigen Haupt-
ausschusses einberufen werden.
Die neue Möglichkeit einer Subsidiaritätsklage beim Europäischen Gerichtshof und das Instru-
ment der Subsidiaritätsrüge werden in der Geschäftsordnung verankert. Die bisher von den
einzelnen Ressorts freiwillig erstellten Erläuterungen zu jenen EU-Vorhaben, die in den EU-
Ausschüssen des Nationalrats und des Bundesrats eingehender beraten werden, werden
künftig zur Pflicht.
Die Regierung ist außerdem angehalten, das Parlament frühzeitig über besonders bedeutende
EU-Vorhaben zu informieren, auf Verlangen eines Klubs detaillierte schriftliche Erläuterungen
zu einem EU-Dokument vorzulegen und über den Fortgang etwaiger vom Nationalrat bzw.
vom Bundesrat eingebrachter Subsidiaritätsklagen zu berichten. Auch die Öffentlichkeit wird
in Hinkunft über eine Datenbank der Parlamentsdirektion grundsätzlich Zugang zu allen EU-
Dokumenten haben.
Medientransparenzgesetz:
In den vergangenen Jahren kam es immer wieder zu Auseinandersetzungen betreffend die
Vergabe von staatlichen Inseraten in Zeitungen. Die mangelnde Transparenz dieser Geld-
flüsse an der Schnittstelle zwischen Politik und Medien stellte zwei wesentliche Grundwerte
der freien Presse – die politische Unabhängigkeit und die publizistische Glaubwürdigkeit –
infrage.
Mit diesem umfassenden Paket wird der unabhängige Journalismus gestärkt. Kosten für In-
serate und Kooperationen in Medien müssen in Zukunft offen gelegt werden. Zusätzlich
müssen Medieninhaber ihre Eigentümerverhältnisse transparent darstellen – dies betrifft vor
allem Stiftungs- bzw. Treuhandkonstruktionen. Für Nicht- und Falschmeldungen sind Ver-
waltungsstrafen vorgesehen.
Nationalfondsgesetz:
Österreich stellt für die Instandhaltung der Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau und die Sanier-
ung des österreichischen Pavillons sechs Millionen Euro bereit. Die Mittel sollen ab 2012 über
den Nationalfonds an die von Polen gegründete Internationale Stiftung Auschwitz-Birkenau
fließen. Insgesamt ist für die Stiftung eine Dotierung von 120 Millionen Euro in Aussicht ge-
nommen, Deutschland hat etwa eine Unterstützung von 60 Millionen Euro zugesagt.
Verkehr:
Rettungsgasse: Dabei müssen die Autofahrer bereits dann, wenn sich ein Stau zu bilden be-
ginnt, zwischen den einzelnen Fahrstreifen einen freien Raum, eben die „Rettungsgasse“,
bilden. Diese Gasse soll für die Einsatzfahrzeuge eine ungehinderte Zufahrtmöglichkeit zum
Unfallort schaffen.
Wirtschaft:
Maß- und Eichgesetz: Das Papier im Feinkostbereich darf nicht mehr mit gewogen werden.
Mitarbeiter(innen) müssen entweder die so genannte „Tara-Taste“ drücken, um zu verhind-
ern, dass die Verpackung mit gewogen und vom Kunden mitgezahlt wird, oder das Gewicht
des Papiers durch eine entsprechende Voreinstellung der Waage automatisch abziehen. Für
Händler ohne Waage mit Tara-Funktion gibt es eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2015.
*****
2011-12-25
Unterschiedliche Beschaffung
Die beiden heutigen aufgenommenen Fotos stellen klar, wie unterschiedlich die
Beschaffung des Weihnachtsgeldes doch sein kann. Die niederösterreichische
Kleinstadt Bruck an der Leitha, war Ort der Geldbeschaffungsaktionen.
Der Staat verschaffte sich mit Hilfe der Polizei – mittels Radar – sein Weihnachts-
geld.
Foto: © erstaunlich.at
Dem obdachlosen Mitbürger vor einem Supermarkt standen allerdings keine elek-
tronischen Hilfsmittel zur Verfügung. Er beschaffte sich sein Weihnachtsgeld mit
künstlerischem Talent, sehr zur Freude der Kunden(innen) des Einkauftempels.
Foto: © erstaunlich.at
Diese spendeten großzügig, weil ihnen die künstlerische Darbietung des Mannes
gefiel. Die „künstlerischen“ Radarfotos und die daraus resultierenden „Spenden“
an die Bezirkshauptmannschaft, werden wohl kaum den Gefallen der Menschen
finden. Aber was soll´s? Es ist nur einmal im Jahr Weihnachten.
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2011-12-24
Werte Leserin, werter Leser!
Wir wünschen Ihnen ein besinnliches und frohes Weihnachtsfest,
sowie angenehme Feiertage.
Wir sind bemüht, Ihnen auch während den Feiertagen so manche
erstaunliche Geschichte zu präsentieren.
Das Team von ERSTAUNLICH
*****
2011-12-24
Präsidentin der WK-Wien kritisiert die Stadt Wien
Screen: Wiener Wirtschaft (Printausgabe)
In der aktuellen Ausgabe des Jubelblättchens der Wirtschaftskammer Wien, kritisiert
Brigitte Jank die Gebührenerhöhungen der Stadt Wien. Sie meint, dass in den letzten
Wochen eine Gebührenerhöhungslawine losgetreten wurde, die Wirtschaftstreibenden
in Summe mehr als 100 Millionen Euro jährlich kosten wird.
Die Präsidentin der WK-Wien teilt auch mit, dass ihr für Gebührenerhöhungen jegliches
Verständnis fehle. Solche in einer gesamtwirtschaftlich schwierigen Zeit durchzuführen,
widerspricht jeglicher wirtschaftspolitischen Vernunft.
Auch wir haben die massiven Gebührenerhöhungen der Stadt Wien kritisiert und eigent-
lich hat Jank mit ihrer Aussage recht, wenn da das Wörtchen „wenn“ nicht wäre. Denn
in der selbigen Ausgabe der „Wiener Wirtschaft“ findet man nachfolgende (Screen)
sehr umfangreiche Beilage.
Screen: Wiener Wirtschaft (Printausgabe)
Selbst um keine Spur besser
Erstaunlich ist, dass B. Jank wegen der Gebührenerhöhungen verbal auf die Stadt Wien
losprügelt, aber in ihrem eigenen Zwangsverein ebenfalls die Gebühren zu Lasten der
Wirtschaftstreibenden erhöht wurden. Leider vergaß sie mitzuteilen, mit welcher jähr-
lichen Summe, die Zwangsmitglieder durch diese Erhöhungen belastet werden.
Dazu kommt noch, dass man die – unserer Meinung nach ungerechtfertigten – Ge-
bührenerhöhungen der Stadt Wien abfedern kann. Durch effizienteres wirtschaften ist
es nämlich möglich Kosten bei Gas, Wasser, Abfall, Abwasser, Kanal und Fernwärme ein-
zusparen, oder – wenn auch sehr kompliziert – Alternativen zu suchen.
Dies ist bei den Zwangsmitgliedsbeiträgen der Wirtschaftskammer nicht der Fall. Hier
wird jeder unbarmherzig zur Kasse gebeten, egal wie effizient er in seinem Betrieb arbeitet.
Auch Alternativen sind nicht möglich, denn die Wirtschaftskammer ist ein Zwangsverein,
in der abgehalfterte Politiker(innen) sitzen und die wirtschaftlichen Pfründe ihrer Parteien
abzusichern versuchen.
Erstaunlich ist es auch, dass Brigitte Jank für die Gebührenerhöhung des Zwangsvereins
Wirtschaftskammer Verständnis hat, auch wenn diese in einer gesamtwirtschaftlich
schwierigen Zeit stattfinden. Offenbar findet sie eine Erhöhung der Gebühren bei der WK,
als wirtschaftspolitisch vernünftig.
*****
2011-12-23
Rotgrüner Parkpickerl-Schmäh im 21. Bezirk
SPÖ und Grüne wollen das kostenpflichtige Parkpickerl bis nach Floridsdorf – ohne Bürger-
befragung – ausweiten und als Auftakt sogenannte „Insellösungen“ einführen. In der
BV-Sitzung am 14. Dezember wurde dann auch in aller Eile ein entsprechender SPÖ-
Antrag mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und WIFF durchgewunken.
Die Begründung, dass lediglich einen Auftrag für Gespräche beschlossen wird, war schwach
bis hirnverbrannt. Für solche braucht man keine Anträge durchdrücken, diese können jeder-
zeit anberaumt und durchgeführt werden.
Die „Insellösungen“ sollen Brauner und Vassilakou als Brückeköpfe in den Flächenbezirken
dienen, um wie geplant bis 2018 in allen Bereichen Transdanubiens – also im gesamten 21.
und 22. Bezirk – im großen Stil abzuzocken.
Das Ziel von SPÖ-Bezirksvorsteher Lehner, der noch vor kurzem nach eigenen Aussagen
„keine Eile“ in Sachen Parkpickerl hatte, ist klar: Die SPÖ will auch im 21. Bezirk ohne je-
gliche Gegenleistung bei den Autofahrern abcashen. ÖVP, Grüne und WIFF haben sich mit
ihrer Zustimmung bereitwillig und billig als Komplizen für die rote Abzocke angeboten.
*****
2011-12-22
GASTAUTOREN – BEITRAG
Die wundersame Vermehrung – oder der ORF und die Mathematik
Also da gibt es im ORF einen Bericht, in dem behauptet wird, dass auf einem Flug Brüssel
– New York pro Passagier „rund“ 800 kg CO2 produziert werden.
Die Strecke Brüssel – New York ist genau 5.904 Flugkilometer!
Hier hat ein schlauer Kopf berechnet, dass auf einer Strecke von 7.500 km rund 88.000
kg Treibstoff für 380 Passagiere verbraucht werden – was ungefähr hinkommen sollte.
Auf einer Strecke von 5.904 km wären das nach Adam Riese dann ca. 69.300 kg Treib-
stoff.
Im ORF-Bericht wird behauptet, dass auf einer Strecke von 5.904 km pro Passagier 800kg
Co2 produziert werden. Das macht bei 380 Passagieren frei nach Adam Riese die Menge
von 304.000 kg.
Normalerweise kann aus einer bestimmten Masse nicht mehr werden, sie kann sich nur
verändern, z.B. vom flüssigen in den gasförmigen Zustand. Bei der Verbrennung wird
natürlich auch noch Sauerstoff aus der Luft entnommen und zu einer chemischen Reak-
tion mit dem Treibstoff gebracht.
Es ist aber schon irgendwie erstaunlich, dass sich dabei das Gewicht von 69.300 kg gleich
auf das mehr als Vierfache (304.000 kg) erhöhen soll ….
Mit besten Grüßen
Günther Richter
2011-12-22
Das soziale Gewissen entdeckt
Zum zweiten Mal feierte REWE Group gestern das Fest für Adresslose in der Wiener Stadt-
halle mit und unterstützte mit 1.000 gefüllten Sackerln. In diesen befanden sich Brot, Auf-
strich, Äpfel oder Schokolade.
Fotocredit: REWE International AG /APA-Fotoservice/Schedl
Die Festgäste freuten sich über den Inhalt, der nicht nur von REWE Group bzw. deren
Marken Clever, Ja! Natürlich und BIPA, sondern auch von Partnern wie Anker und
Wojnar beigesteuert wurde. Tanja Dietrich-Hübner, Leiterin der Nachhaltigkeitsabteil-
ung REWE International AG: „Wir helfen gerne ein Fest zu unterstützen, dass vielen
Menschen, die es nicht so gut haben wie wir, eine Freude macht.“
Da wird einem ja richtig warm ums Herz, wenn man sieht wie ein multinationaler Kon-
zern zumindest zu Weihnachten sein soziales Gewissen entdeckt, nachdem er das ganze
Jahr eine mindestens dreistellige Millionensumme -wenn nicht mehr- vereinnahmt hat.
Dabei darf natürlich keineswegs eine medienträchtige Inszenierung fehlen, wenn läpp-
ische 1.000 Sackerln mit Brot, Aufstrich, Äpfel oder Schokolade verschenkt werden. Aber
immerhin erspart sich der Konzern zumindest für einen Tag, 1.000 mittel- und/oder
obdachlose Personen von den Containern seiner Filialen zu vertreiben, in denen abge-
laufene Lebensmittel entsorgt werden.
Trotz seiner lächerlichen Gabe von sage und schreibe 1.000 Sackerln, ist der REWE-Kon-
zern samt Partner ein Realist gegenüber der Caritas. Diese verschenken zwar nichts direkt,
sondern belassen es dabei eine Empfehlung für Geschenke abzugeben.
Ein Esel als „Last Minute“-Geschenk
In einer heutigen Presseaussendung macht die Caritas darauf aufmerksam, dass der Count-
down läuft und will wissen, ob Ihnen noch Geschenkideen für Weihnachten fehlen. Das
allein wäre noch nicht erstaunlich, sondern die Empfehlung der Geschenke. Als Weihnachts-
geschenke für obdachlose Personen empfiehlt diese Organisation beispielsweise Eseln oder
Zentral-Heizkörper.
Foto: © Tepic mit Genehmigung von Shutterstock
Foto: ohne Fotocredit
Wir können es uns beim besten Willen nicht vorstellen, was eine obdachlose Person mit
einem Esel oder einem Heizkörper anfangen soll. Jedenfalls können diese, doch etwas
erstaunlichen Geschenke über den virtuellen Caritas-Shop, mittels selbst ausgedruckten
Geschenkgutscheines geordert werden.
*****
2011-12-21
Südstaaten-Sheriffmentalität
Unser Beitrag „Gilt für die Polizei die StVO nicht?“ dürfte die Bevölkerung ein wenig sen-
sibilisiert haben. Jedenfalls scheinen einige Mitbürger(innen) – zu Recht – ein wachsames
Auge auf die uniformierten Gesetzeshüter geworfen zu haben.
In der Redaktion von „HEUTE“ liest man offenbar „ERSTAUNLICH“ sehr gerne und so
brachte die Gratis-Tageszeitung den im obigen Absatz erwähnten Beitrag. Aber auch in
der ERSTAUNLICH-Redaktion wird „HEUTE“ sehr aufmerksam gelesen und entdeckten
in der gestrigen Ausgabe nachfolgenden Artikel.
Screen: HEUTE (Printausgabe v. 20.12.11)
Der ein wenig sarkastisch gestaltete Text hat eigentlich einen sehr ernsten Hintergrund.
Dieser weist weist nämlich darauf hin, dass sich so manche Gesetzeshüter einen Dreck
um gesetzliche Vorschriften scheren. Offenbar entwickelt sich bei uns eine amerikanische
„Südstaaten-Sheriffmentalität“.
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2011-12-21
Frauenrechte und andere Erstaunlichkeiten
Im Internet haben wir die wirklich lehr- und aufschlussreiche Webseite „Institut für Islam-
fragen“ gefunden. Aus dieser werden wir in regelmäßigen Abständen zitieren oder Screens
veröffentlichen um aufzuzeigen, welchen Umgang Muslime untereinander pflegen, was sie
von anders Gläubigen halten, wie sie zu Frauenrechte stehen usw., usw. Dabei werden wir
uns auf jene Texte beschränken, die uns am erstaunlichsten erscheinen.
Die von uns veröffentlichten Screens oder Zitate stammen nicht von islamfeindlichen Per-
sonen die gegen diese Religion zu hetzen beabsichtigen, sondern von islamischen Rechts-
gelehrten. Die von uns veröffentlichten Texte sind in deren Rechtsgutachten verankert.
Soviel zu den Rechten der Frauen:
Soviel zum Umgang mit Glaubensbrüder, die nicht beten:
Wir überlassen es nun den geneigten Leser(innen), sich ein eigenes Bild über die in den
beiden Screens veröffentlichten Texte zu machen.
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2011-12-20
Wie vernichtet man einen Wirtschaftsstandort und Jobs?
Sollte sich die SPÖ mit ihren Besteuerungs-Ideen durchsetzen, führt diese SPÖ/VP-Regierung
Österreichs Wirtschaft, speziell die KMUs, in den Abgrund, vernichtet den Binnenkonsum,
Arbeitsplätze und schadet damit dem Standort Österreich.
Österreich ist ein Hochsteuer-Land. Der einzig sinnvolle Weg, um das Budget zu sanieren
und gleichzeitig den Standort nicht komplett zu ruinieren, sind ausgabenseitige Reformen
und Strukturmaßnahmen. Die Vorschläge des Rechnungshofes liegen auf dem Tisch, man
müsste sie lediglich aufgreifen.
Wirtschafts- und standortpolitisch sei der sozialistische Besteuerungswahn schlicht gefähr-
licher Unsinn. Die von den Genossen geforderte gänzliche Abschaffung der Gruppenbesteuer-
ung, des Gewinnfreibetrags, der Steuerpauschalierung für Betriebe sowie die Anhebung der
KÖSt würde tausende Existenzen vernichten, weil einerseits Betriebe abwandern würden
und andere, speziell kleine Unternehmer, zusperren müssten.
Mit einer Abschaffung der Kleinunternehmerpauschalierung feiert die Bürokratie fröhliche
Urständ. Die Anhebung der Grundsteuer würde auf die Mieten durchschlagen. Die Anheb-
ung der LKW-Maut (die vor kurzem schon angehoben wurde) würde auf die Lebensmittel
und Güter des täglichen Bedarfs durchschlagen, die hohe Inflation weiter steigen.
Dass sie mit solchen Ideen auch ihre eigene Klientel, die Arbeitnehmer, massiv treffen
würden, haben die Genossen und ihr wirtschaftspolitisches „Mastermind“, AK-Chef Werner
Muhm, in ihrem Klassenkampf-Wahn wohl übersehen.
Und ein Blick zurück in die jüngere Steuer-Geschichte würde den Genossen auch nicht
schaden. Die geforderte Vermögenssteuer, die die SPÖ wieder einführen wolle, ist nämlich
Mitte der Neunziger Jahre (1994) wegen chronischer „Sinnlosigkeit“ abgeschafft worden
– und zwar von einem sozialistischen Finanzminister.
Ginge die SPÖ bei der Struktur- und Verwaltungsreform nur halb so eifrig vor, wie sie bei
ihren Rundumschlägen gegen das „Feindbild“ Leistungsträger, Wirtschaft und Mittelstand,
wären Pensions-, Gesundheits- und Verwaltungsreform wahrscheinlich schon lange auf
Schiene.
*****
2011-12-20
Ein Tyrann ist von dieser Welt gegangen
Wieder hat sich ein Schwerbrecher von dieser Welt verabschiedet. Kim Jong Il ist tot.
Der 69-jährige Tyrann Nordkoreas erlag einem Herzinfarkt. Dem irren Diktator werden
außer permanenten Menschenrechtsverletzungen im eigenen Land, Terroranschläge in
Burma und Thailand, sowie Waffenhandel mit den Talibans zur Last gelegt.
Für die atomare Aufrüstung Nordkoreas ließ er die eigene Bevölkerung hungern und so
fielen nach internationalen Schätzungen, mehr als eine Million Nordkoreaner(innen) dem
Hungertod zum Opfer. Regimegegner wurden in Straflagern zu Tode gequält.
Aber es kommt bekannter Weise nichts besseres nach und so tritt sein Sohn, Kim Jong Un,
das verbrecherische Erbe seines Vaters an. Sicherlich werden sich nun unsere Leser(innen)
fragen, warum wir als Online-Magazin, welches sich hauptsächlich mit österreichischen
Themen befasst, über den Tod des nordkoreanischen Diktators berichten.
Warum berichten wir über den Tod dieses Verbrechers?
Das hat seine guten Gründe. Zunächst einmal sei in Erinnerung gerufen, dass unser ge-
schätzter Herr Bundespräsident, Dr. Heinz Fischer, jahrelang Präsidiumsmitglied der öster-
reichisch-nordkoreanischen Freundschaftsgesellschaft war. Daher würde es uns interes-
sieren, ob er zur Beisetzung von Kim Jong Il eingeladen wurde und wenn ja, ob er diese
Einladung angenommen hat.
Außerdem ist Nordkorea eine der erklärten Lieblings-Destinationen der sozialistischen
Politiker(innen)-Führungsriege. Es ist erst zwei Jahre her, da bereiste eine fünfköpfige
SPÖ-Delegation, darunter der Nationalratsabgeordnete Peter Wittmann und die EU-Ab-
geordnete Karin Kadenbach, diese Diktatur.
Daraufhin hagelte es Spott und herbe Kritik von allen Seiten. Selbst die sonst so realitäts-
fremden Grünen kritisierten diese Reise der SPÖ-Delegation nach Nordkorea. Peinlicher
als die Reise selbst, waren die hilflosen Erklärungsversuche seitens der SPÖ. „Seit vielen
Jahren pflegt Österreich diplomatische Beziehungen mit Nordkorea, um damit auch die
politischen Gegebenheiten auf der koreanischen Halbinsel nach westlichen Maßstäben
positiv zu beeinflussen“, so damals der SPÖ-Nationalratabgeordnete Anton Heinzl.
Nicht zu vergessen die vorjährige Ausstellung im MAK, welche durch SPÖ-Politiker(innen)
ermöglicht und von den Steuerzahler(innen) bezahlt wurde. Aber wie bereits eingangs
erwähnt, übernimmt der Diktatorensohn, Kim Jong Un, das politische Erbe in Nordkorea.
Damit dürfte gesichert sein, dass das verbrecherische System seine Fortsetzung finden
wird.
Kein Grund zum Trübsal blasen
Also liebe Nordkorea-Fans der SPÖ. Der Tod des Diktators Kim Jong Il ist kein Grund zum
Trübsal blasen. Sohnemann Kim Jong Un wird sicher im Sinne seines Vaters weitermachen
und so gibt es voraussichtlich immer wieder einen Grund Nordkorea zu besuchen. Auch
wenn die versuchten positiven Beeinflussungen dem verstorbenen und auch dem zukünftigen
Diktator am Allerwertesten vorbeigingen beziehungsweise vorbeigehen werden.
Karikatur: (c) hartmut koechlin
Auch gibt es wieder Hoffnung auf eine Ausstellung im MAK, in der weiterhin Lobeshymnen
auf die Diktatorenriege Nordkoreas gesungen werden dürfen. Und möglicher Weise gibt es
wieder eine Funktion im Präsidium der österreichisch-nordkoreanischen Freundschaftsgesell-
schaft für eine(n) SPÖ-Politiker(in).
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2011-12-19
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Oscarreifes Novomatic-Inserat
Wenn es einen „Oscar“ für erstaunliche Werbeeinschaltungen gäbe, dann würde nachfolg-
endes Inserat der Firma Novomatic für diesen zweifelsfrei in Frage kommen. Möglicherweise
laufen die Geschäfte des Glücksspielautomatenbetreibers (und Erzeuger) nicht mehr so optimal,
denn anders können wir uns eine derartige Selbstbeweihräucherung nicht erklären.
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 17.12.11 – Seite 16)
Der professionelle Glücksspielunternehmer, der seine Gewinne ausschließlich aus den Verlusten
von Spielern erwirtschaftet gibt an, dass er mit dem renommiertem Institut für Suchtforschung
und Suchttherapie der medizinischen Universität Wien und dem Anton-Proksch-Institut ein Pro-
gramm entwickelt, das in der EU vorbildlich ist.
Um welches Programm kann es sich da wohl handeln? Denn mit den geforderten Maßnahmen
des österreichischen Glücksspielgesetzes in Fragen des Spieler- und Jugendschutzes – wie es
Novomatic vorgibt – haben die beiden obig angeführten Institute wohl nichts zu tun. Das sind
nämlich Auflagen des Gesetzgebers, die ohnehin einzuhalten sind.
Verantwortungsvolles Auslösen von Suchtverhalten
Interessant ist auch, dass sich die Glücksspielunternehmen „Novomatic“ und „Admiral“ als
Österreicher mit Verantwortung bezeichnen. Das ist erstaunlich für jemanden, der mit seinen
geschäftlichen Aktivitäten Suchtverhalten auslöst und dadurch die Süchtigen an den Rande
ihrer Existenz drängt.
Was uns unverständlich erscheint ist die Profilierungssucht von Glückspielbetreibern, wie dies
im abgebildeten Inserat erkennbar wird. Diese heften sich den sogenannten Spielerschutz
auf ihre Fahnen. Offenbar wollen sie einen hohen moralischen Standpunkt öffentlich zur
Schau stellen, um einen Blick hinter die Kulissen zu verhindern.
Dort spielen sich nämlich die wahren Tragödien ab, wenn Leute ihr gesamtes Geld verspielen
und nicht dann nicht mehr wissen, wie sie ihren täglichen finanziellen Verpflichtungen nach-
kommen sollen.
Glücksspielbetreiber schmückt sich mit Spielerschutz
Wenn diesen Firmen tatsächlich daran gelegen wäre Spielsucht zu verhindern und Menschen
davor zu schützen ihr gesamtes Hab und Gut zu verspielen, bräuchten sie ihre Läden nur zu
schließen. Aber das kommt natürlich auch nicht in Frage und Novomatic gibt dazu folgendes
Statement ab: „Glückspielverbote sind keine Lösung, denn Prävention ist der beste Spieler-
schutz“. Wenn die Angelegenheit nicht so traurig wäre, könnte man sich bei diesem Satz
vor lauter Lachen wegschmeißen, wenn man betrachtet wer diesen von sich gibt.
Ein professioneller Glückspielbetreiber der ausschließlich dadurch Gewinne erzielt, wenn er
mit Glückspielautomaten oder sonstigen Wetten den Leuten ihr Geld abnimmt, wagt es die
Worte „Spielerschutz“ und „Prävention“ in den Mund zu nehmen.
Wir haben uns das erstaunliche ganzseitige Inserat, welches in der gestrigen Kronen Zeitung
erschien, etliche Male durchgelesen. Allerdings erschloss es sich aus diesem für uns nicht,
warum sich die Glückspielunternehmen Novomatic und Admiral als Österreicher mit Verant-
wortung bezeichnen.
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2011-12-18
Verlogene SPÖ-Anbiederungskampagne
Erstaunlich schnelle Reaktion der Politik auf unseren gestrig veröffentlichten Leserbrief „Der
Wiener Weg“. FPÖ-Chef H.C. Strache verurteilt die verlogene SPÖ-Anbiederungskampagne,
da durch diese die einheimische Bevölkerung massiv benachteiligt wird.
Foto: © E.S.
Die Wiener FPÖ nahm in einer heutigen Presseaussendung, zu der von uns aufgezeigten SPÖ-
Werbe-Kampagne wie folgt Stellung:
Presseaussendung (Originaltext)
„ZUSAMMEN LEBEN, GEMEINSAM FEIERN“ plakatiert die Wiener SPÖ in ihrer Weihnachts-
kampagne, obwohl Häupl, Brauner & Co. ihre Politik ausschließlich nach der muslimischen
Wählergruppe richten und die einheimische Bevölkerung massiv benachteiligen, kritisiert
der Wiener FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache. Der Nikolo gilt in den Kindergärten als
Persona non grata, Weihnachtslieder sind im Beisein muslimischer Kinder tunlichst nicht
abzusingen, von traditionelle Weihnachtsfeiern ist bitte abzusehen. Angesichts dieser
peinlichen Anbiederungsoffensive Ausdrücke wie „zusammen“ oder „gemeinsam“ zu ver-
wenden, ist zynisch bis verlogen. (Schluss)
Diesen Worten haben wir eigentlich fast nichts mehr hinzuzufügen. Eines ist uns jedoch un-
klar. Warum gibt es solche Werbe-Plakate ausschließlich nur für den Islam und nicht auch
für die zahlreich anderen Konfessionen, welche in Wien ebenfalls vertreten sind und gelebt
werden?
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2011-12-17
Abgabebeschränkungen bei Lockangeboten
Supermärkte bieten immer wieder Waren zu Aktionspreisen an, die als Lockangebote dienen
und an denen sie kaum etwas verdienen. Da ist es bedingt verständlich, dass die Abgabe
dieser Waren auf „Haushaltsmengen“ beschränkt ist. Dies wird auch für die Kunden ersichtlich
angeschrieben.
Allerdings hatte ein Kunde am vergangenen Donnerstag beim Lebensmitteldiskonter „Hofer“
in Bruck an der Leitha (NÖ) diesbezüglich ein Erlebnis, das eher als Rationierungsmaßnahme
zu werten ist, wie es nach dem 2. Weltkrieg in Österreich üblich war.
Foto: © erstaunlich.at
Hofer-Filiale in Bruck an der Leitha
Rationierung bei regulärer Ware
Herr X. (Name der Red. bekannt) beabsichtigte an Geschäftspartner – 33 an der Zahl – eine
kleine Aufmerksamkeit zu verschenken. Da es sich um keine Freunde handelt, kam für ihn
der Werbeslogan „Guten Freunden schenkt man ein Küsschen“ nicht in Frage.
Er entschloss sich für eine prickelnde Aufmerksamkeit und so fiel seine Wahl auf den Sekt der
Marke „Herzog Alba“ zu 1,39 Euro je Flasche. Der Sekt war kein Sonderangebot, sondern
war im regulären Angebot der Firma Hofer und wurde nicht verbilligt angeboten. Auch war
keine Beschränkung einer Abgabenmenge ersichtlich.
Fotos: © erstaunlich.at
Kassa Bon Das Objekt der Begierde
Herr X. verfrachtete 33 Flaschen des Schaumweins in sein Einkaufswagerl und begab sich zur
Kassa. Als er bezahlen wollte, wurde er von der Kassiererin in unhöflichen Ton angeherrscht,
dass es untersagt sei eine derartig große Anzahl von Sekt zu kaufen. Da staunte der Kunde
nicht schlecht, als er wie ein ertappter Dieb behandelt wurde und verlangte nach dem Filial-
leiter.
Die Filialleiterin Frau D. erklärte dem Kunden, dass sie vom Gebietsleiter den Auftrag habe
nur 10 Flaschen pro Einkauf abgeben zu dürfen. Denn die Firma Hofer lege Wert darauf, dass
alle Kunden Ware erhalten. Herr X. fragte daraufhin was wäre, wenn er nun dreimal hin und
her gehen würde, ob er dann die von ihm gewünschte Menge käuflich erwerben könne. Dies
wurde von Frau D. bejaht.
Als Herr X. nun der Filialleiterin erklärte, dass dies eigentlich keinen Sinn mache und zudem
kundenfeindlich sei, dürfte diese die offensichtliche Schwachsinnigkeit des erstaunlichen
Orders erkannt haben und gab die 33 Flaschen zum Verkauf frei.
Schlecht geschultes Personal?
Aus diesem erstaunlichen Vorfall bei der Firma Hofer ergeben sich für uns einige Fragen.
Was passiert eigentlich, wenn eine Ware ausverkauft ist und dadurch nachfolgende Kunden
nichts mehr erhalten? Müssen dann an der Kassa stehende Kunden einen Teil ihrer Ware
zurückgeben? Ist man bei einem Konzern wie Hofer nicht in der Lage, die Filial- oder Gebiets-
leiter so zu schulen, dass diese ausreichend Ware einkaufen oder nachbestellen können?
In jeder kleinen Greißlerei ist es möglich den Wareneinkauf so zu gestalten, dass es zu keinen
Engpässen kommt. Und wenn ja, dann ist es eben so, denn in Österreich herrscht das markt-
wirtschaftliche Prinzip. Das bedeutet wer zuerst kommt und bezahlt, der mahlt auch als Erster.
Mit dem Order der Rationierung, welche die Brucker Filialleiterin von ihrem Gebietsleiter er-
halten hat, passt Hofer eher in das Wirtschaftssystem eines kommunistischen Staates. In
diesem Fall wäre zum Beispiel Nordkorea zu empfehlen, denn dort herrschen noch Planwirt-
schaft und Rationierung.
*****
2011-12-17
LESERBRIEF
Gesichtet heute Nachmittag an der 27A Haltestelle Josef Baumann Gasse in Wien!
Foto: © E.S.
Politisch korrekter Weihnachtsgruß der SPÖ oder nur die dümmsten Kälber wählen
ihren Schlächter selber?
In diesem Sinne ein weihnachtliches Freundschaft!
E.S.
2011-12-16
Flatrate-Sex
Dass es der Sexbranche seit einiger Zeit finanziell nicht gut geht, ist ein offenes Geheimnis.
Extrem gestiegene Lebenshaltungskosten und laufende Gebührenerhöhungen sind Gründe,
die Bordellbesuche drastisch verringern. Dieser Umstand veranlasst diverse Rotlicht-Lokal-
betreiber zu erstaunlichen Maßnahmen, welche das Geschäft wieder ankurbeln sollen.
So lädt beispielsweise der „Saunaclub Centaurus“ im 21. Wiener Gemeindebezirk, zu einer
heutigen „Weihnachtsfeier“ ein. Als besonderes Schmankerl wird eine Flatrate für Essen,
Trinken und Sex geboten. Wörtlich lautet das Centaurus-Sex-Weihnachtspaket wie folgt:
Screen: clubcentaurus.at
Zieht man nun von den 150 Euro die Spesen für Speisen, Getränke und Betreiberanteil ab, so
kann sich jedermann(frau) ausrechnen, welcher Betrag für die Sexarbeiterin überbleibt. Wir
schätzen einmal, dass sich dieser maximal um die 70 Euro bewegen wird. Bedenkt man das
branchenüblich für die sexuelle Dienstleistung einer „Nummer“ (Oralsex mit anschließendem
Geschlechtsverkehr) zwischen 70 und 100 Euro verlangt wird , kann man bereits erahnen
welch arme „Schweine“ (nicht böse gemeint) diese Mädchen sind.
Denn jedem halbwegs gesunden Mann ist es möglich, zweimal hintereinander Sex zu haben.
Wenn sich dieser noch mit den blauen Pillen behilft, könnte dies zu einer ausgedehnten Qual
für die Sexarbeiterin werden. Gehen wir vom günstigsten Fall, dem zweimaligen Sex aus, so
müssen oder dürfen (Auslegungssache) die Mädchen für maximal 35 Euro ihren Körper ver-
kaufen.
Eine solche Veranstaltung ist für den Lokalbetreiber zwar nicht strafbar, aber im wahrsten
Sinne des Wortes menschenverachtend. Diese Geschäftspraktik erinnert an ein orientalisches
Billigpuff, in dem Männer wie am Fließband über die Damen hinwegsteigen.
Was zählt die Menschenwürde bei der Kronen Zeitung?
Aber es kommt noch härter. In der heutigen Kronen Zeitung ist folgendes Inserat geschalten.
Screen: Krone Zeitung (Print v. 16.12.11 – Seite 61)
Wir haben dem selbsternannten Familienblatt schon einige Male Doppelmoral vorgeworfen,
da diese einerseits immer wieder gegen das Rotlichtgewerbe schreiben und anderseits über
mehrere Seiten einschlägige Sexinserate schalten. Aber wie sagten schon die alten Römer:
„Pecunia non olet“ (Geld stinkt nicht).
Da sich die Kronen Zeitung allerdings stets die moralische Fahne an ihre Brust heftet, erscheint
die Tatsache der entgeltlich geschaltenen Sexinserate ohnehin erstaunlich. Noch erstaunlicher
ist es jedoch, dass man in der Kronen Zeitung gegen Bezahlung Inserate schalten kann, die
zwar nicht ungesetzlich, aber menschenverachtend sind und daher der Menschenwürde wider-
sprechen.
*****
2011-12-16
Schwarz und Rot wollen weiter abkassieren
In der heutigen Sitzung des NÖ Landtages beschlossen ÖVP und SPÖ eine Bezugserhöhung
für Bürgermeister mit einem bisherigen Gehalt von weniger als 4000 Euro und Gemeinde-
mandatare. Dies ist dies eine Verhöhnung der Steuerzahler und hemmungslose Doppel-
moral von Schwarz und Rot.
ÖVP und SPÖ verordneten sich heute zwar als Abgeordnete eine Nulllohnrunde, aber für die
vielen Bürgermeister in ihren Landtagsfraktionen gibt es noch mal eine ordentliche Gehalts-
auffettung, obwohl erst vor drei Jahren die Bürgermeisterbezüge 2008 um bis zu 150 Pro-
erhöht wurden.
Vor kurzem hat sich VP-KO Schneeberger bei dieser Gagenerhöhung noch auf das Bundes-
gesetz ausgeredet, jetzt haben er und seine Fraktion auch noch per Abänderungsantrag
eine Gehaltserhöhung für die rund 11 000 NÖ Gemeindemandatare mit der SPÖ beschlossen.
Scheinheiliger geht es nicht mehr, das ist Pharisäertum der übelsten Sorte. Ein schwarz-
roter Ortskaiser nach dem anderen reitet seine Gemeinde in die Schuldenkrise, dafür sollen
sie auch noch eine Gagenerhöhung bekommen. In der Privatwirtschaft würde man derartige
Pleitiers hochkant feuern.
Antrag für Nulllohnrunde für alle Politiker wurde abgelehnt
Die rotschwarze Bundesregierung spricht zwar tagtäglich von der notwendigen Schulden-
bremse, diese dürfte aber nur den Otto Normalbürger betreffen. Wenn es Faymann und Co.
mit ihren Einsparungsmaßnahmen tatsächlich ernst meinen, müsste es auch eine Nulllohn-
runde für alle Politiker(innen) geben. Das dem nicht so ist wurde eindrucksvoll unter Beweis
gestellt, als ein dementsprechenden Antrag der Freiheitlichen von Schwarz und Rot abge-
lehnt wurde.
Die Landtagsabgeordeten der schwarz-roten Abkassiererpartie täuschen mit dieser vermeint-
lichen Nulllohnrunde die Bürger, denn als Ortskaiser legen sie sich noch eine ordentliche Ge-
haltserhöhung drauf. Dass ÖVP und SPÖ den Antrag gegen die Erhöhung von Bürgermeister-
bezügen abgelehnt haben, zeigt das traurige Sittenbild dieser abzockenden Altparteien auf.
*****
2011-12-15
GASTAUTOREN – BEITRAG
Die Auswüchse fehlgeschlagener Integrationspolitik
Der jüngste Terroranschlag im belgischen Lüttich ließ nicht nur fünf Todesopfer zurück, sondern
auch verstörte, aus ihrer Ruge gerissene Menschen. Wie konnte das passieren? Nordine Amrani,
Sohn marokkanischer Einwanderer, war schon bisher auffällig gewesen. Erst im Oktober ver-
gangenen Jahres war Amrani auf Bewährung aus dem Gefängnis entlassen worden, wo er seit
2007 eine knapp fünfjährige Haftstrafe wegen illegalen Waffenbesitzes und Rauschgiftdelikten
verbüßt hatte.
Für viele Medien war es von der ersten Sekunde an klar – ein Rechtsextremer, ein Ausländer-
hasser, ein Waffennarr. Über diese bevorzugte, politisch korrekte Einstufung wurde wesent-
licheres übersehen. Jemand wirft Handgranaten in die Menge, feuert wahllos mit einem Sturm-
gewehr. Beides verbotene Waffen, beides in der arabischen Community in Europa leicht erhält-
lich. Wie schon beim Anschlag in Oslo wird nicht gefragt:
Wie kann man solche Terroranschläge verhindern?
Sind Behörden darauf vorbereitet?
Übertragen wir das Szenario auf Wien. Jemand wirft zur Hauptverkehrszeit beispielsweise im
Jonas-Reindl (passende Tatorte bieten sich in großer Zahl an) Handgranaten und schießt dann
hemmungslos um sich. Mit ein wenig Schießausbildung könnte ein einzelner Terrorist an sol-
chen Plätzen dutzende Tote, hunderte Verletzte verursachen, sich dann bequem selbst er-
schießen, oder in die Luft sprengen. Wer könnte es verhindern?
Die islamistische Szene (und damit meine ich nicht die Moslems) genießt in Wien praktisch
Narrenfreiheit. Niemand darf sie und ihre Aktivitäten kontrollieren, überwachen. In jedem ein-
zelnen Sicherheitsbericht der letzten Jahre ist das BVT bemüht, nur nicht anzustreifen. Öster-
reich sei doch fast sicher, heißt es regelmäßig.
Subversive Ausbildung radikaler Elemente, illegaler Waffenhandel, dicke Kontakte zur internat-
ionalen terroristischen Szene, Finanzierung bekannter Terroristen, all das mag niemand hören
oder sehen. Sonst würde man sofort des Rassismus, des Ausländerhasses beschuldigt werden.
Nicht nur in Belgien, auch in Österreich fehlt der politische Wille, Anschläge zu verhindern.
Die Polizei wäre mit Attentaten dieser Art völlig überfordert. Wenig hat sich geändert seit dem
Überfall auf die OPEC. Streifenpolizisten sind auf solche Extremfälle nicht vorbereitet, vielen
Beamten fehlt selbst die notwendige Waffenausbildung, die auch der beliebte Pfefferspray nicht
ersetzen kann. Einsatzgruppen wie die Cobra sind zu weit entfernt, kämen jedenfalls zu spät.
Private dürfen weitgehend keine Waffen tragen, sind damit wehrlose Opfer. Video-Überwachung
ist bei Terroranschlägen nutzlos, das ist anderswo schon lange bekannt.
Die Kapazitäten des Bundesheeres sind verschwunden. Antiterror-Ausbildung nicht gefragt. Die
Garde, deren ureigenster Auftrag der Schutz wäre, ist zu einem Ausstellungsstück verkommen,
für Schutzzwecke nicht verwendbar, geschweige denn für Extremeinsätze. Würde jemand in
Wien eine Botschaft überfallen, wäre das Gros der Polizei und das gesamte Bundesheer zum
Zuschauen verurteilt. So der politische Wille.
Zittern wir, ob es auch bei uns zu einem solchen Anschlag kommen wird. Die Regierung ist mit
dem Gendern der Bundeshymne und der Gesetze ausgelastet, die Wiener Stadtverwaltung mit
krampfhaftem Suchen nach erhöhbaren Steuern und Tarifen. Die Sicherheit der Bevölkerung ist
unwichtig. „Die“ Sicherheit ist gendergerecht, neue Steuern kann man damit nicht begründen.
Beste Grüße
XY
2011-12-15
Peepshow oder Puff
Im April dieses Jahres brachte das Online-Magazin „unzensuriert.at“ nachfolgenden Beitrag:
Weiterlesen ……..
Wir sind nicht in Kenntnis darüber, ob der Betreiber dieses Etablissements so gute Bezieh-
ungen zur Magistratsabteilung 36 hat oder nur die augenscheinliche Unfähigkeit der
Beamten zu nutzen wusste. Denn obwohl es diesbezüglich Anfragen im Büro der zuständ-
igen Stadträtin Ulli Sima gab und angeblich Kontrollen durchgeführt wurden, wurde die
Peepshow weiterhin als Puff geführt.
Seit 1. November 2011 braucht der Betreiber weder Beziehungen, noch die Unfähigkeit
von den zuständigen Beamten zu nutzen. Denn nach dem neuen Prostitutionsgesetz hat
er nun bis 31.Oktober 2012 Zeit, die Peepshow als Prostitutionslokal genehmigen zu
lassen.
Erstaunliche Anwerbungs-Anzeige
Aber wir wären nicht ERSTAUNLICH, wenn wir nicht etwas tiefer gegraben hätten und
sind bei unseren Recherchen auf folgende Anwerbungs-Anzeige auf der Webseite der
Peepshow „Burggasse“ gestoßen.
Vergrößern mit rechter Maustaste und „Grafik anzeigen“ anklicken!
Screen: “guckloch.at”
Offenbar scheint dieses Etablissements einen Mangel an Prostituierten zu haben und so hat
sich dessen Betreiber zur grenzüberscheitenden Anwerbung der Damen, via Internet ent-
schlossen. Das Stellenangebot, falls man dieses als ein solches bezeichnen darf, kann in
neun Sprachen abgerufen werden.
Dominierend dabei sind die Sprachen der ehemaligen Ostblockländer wie Slowakisch,
Ungarisch, Rumänisch oder Tschechisch. Dieser Umstand ist leicht erklärbar, werden
doch die meisten Mädchen und Frauen vorwiegend aus diesen Ländern nach Österreich
gelockt um sie hier als Prostituierte zu verdingen.
Folgender Satz in der Anwerbung ist uns besonders ins Auge gestochen: „Wenn du dich
entschieden hast, zu uns zu kommen, bezahlen wir dir die Anreise. Als Starthilfe bezahlen
wir auch die ersten 4 Tage dein Essen.“
Da wäre einmal die Verköstigung der ersten vier Arbeitstage. Was passiert wohl, wenn die
Dame nicht ausreichend verdient? Muss sie dann ab dem fünften Tage hungern? Und
was ist mit den Abreisekosten, da laut Anwerbung nur die Anreise bezahlt wird. Wie
kommt die Sexarbeiterin wieder nach Hause, wenn ihr hier der erhoffte Verdienst aus-
bleibt?
Unserer bescheidener Rechtsmeinung nach werden durch diese Praxis des Peepshow-
betreibers, die Damen in ein wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis gedrängt. Da es sich
hier um keine Ausschreibung für Putzfrauen sondern für Prostituierte handelt, kam uns die
Sache etwas spanisch vor. Wir haben uns das Österreichische Strafgesetzbuch zu Gemüte
geführt und sind prompt fündig geworden.
Grenzüberschreitender Prostitutionshandel
Im Paragraphen 217 StGB (1) ist folgendes wörtlich zu lesen:
„Wer eine Person, mag sie auch bereits der Prostitution nachgehen, der Prostitution in
einem Anderen Staat als in dem, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt oder in dem sie
ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, zuführt oder sie hiefür anwirbt, ist mit Freiheitsstrafe
von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, wenn er die Tat jedoch gewerbsmäßig begeht, mit
Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.“ (Quelle: „jusline.at“)
Nun braucht man kein Rechtsgelehrter zu sein um zu erkennen, dass mit der Anwerbungs-
Anzeige der Peepshow, eindeutig gegen den § 217 StGB (1) verstoßen wird. Dazu kommt
noch die Gewerbsmäßigkeit, die wohl nicht in Abrede gestellt werden kann.
Betrachtet man die Tatsache, dass der Betreiber seine Peepshow bis zum 31.Oktober 2011
ganz offiziell als Bordell betrieb und keine Konsequenzen daraus ziehen musste – obwohl
es nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprach – stellt sich für uns folgende Frage.
Über welche Beziehungen muss dieser Lokalbetreiber verfügen, um völlig unbehelligt grenz-
überschreitenden Prostitutionshandel betreiben zu können?
*****
2011-12-14
Tageszeitung „Österreich“ nannte das Kind beim Namen
Zugegebener Weise ist die Tageszeitung „Österreich“ nicht Pulitzer-Preisverdächtig.
Auch wir hatten mit der bunten Postille schon unsere Not und mussten sie zu Recht in
die Schranken weisen. Jedoch ändert das nichts daran, dass eine heutige Entscheidung
des Presserats, die sich auf einen „Österreich-Artikel“ bezieht, als Angriff auf die Presse-
freiheit und als versuchte Zensur zu werten ist.
Am 4. Oktober 2011 brachte „Österreich“ in ihrer Wien-Ausgabe den Artikel „Zwei Banden
im brutalen Drogenkrieg“, nachdem sich in der Wiener Inneren Stadt, tschetschenische und
afrikanische Drogendealer einen heftigen Revierkampf lieferten, bei dem es auch Verletze
sowie Festnahmen durch die Polizei gab.
Der Presserat meint nun, dass der besagte Artikel in der Tageszeitung „Österreich“ gegen
den Ehrenkodex verstößt und begründet dies wie folgt:
„Der Artikel ist in seinem plakativen Stil geeignet, das latente Misstrauen der Bevölkerung
gegen Ausländer zu verstärken und Fremdenangst zu schüren. Er nimmt auf einen einzelnen
Vorfall Bezug, vermittelt aber den Eindruck, dass brutale Drogenkriege zwischen Tschetsche-
nen und Afrikanern längst Alltag seien.“
Da scheinen die Herrschaften im Presserat ein wenig die Zeit verschlafen zu haben, denn
derart brutale Auseinandersetzungen ausländischer Drogenbanden sind in der Bundeshaupt-
stadt leider bereits Realität geworden. Nur werden diese Auseinandersetzungen aus ermitt-
lungstaktischen Gründen, von der Polizei meistens nicht an die Presse weitergegeben. Da-
her braucht bezüglich der in Wien stattfindenden Drogenkriege unter Ausländern kein Ein-
druck mehr vermittelt zu werden.
Was das angebliche Schüren von Fremdenangst betrifft, so sollten die Mitglieder des Presse-
rats ein wenig die Presseaussendungen der Polizei, sowie die Kriminalstatistik verfolgen um
den Anteil der Ausländerkriminalität festzustellen. Was soll daran verwerflich sein, wenn an-
ständige Bürger(innen) vor ausländischen Kriminellen Angst haben?
Der Senat des Presserats wirft „Österreich“ auch die Aussage „Viele Tschetschenen sind Kon-
sumenten oder suchtkrank“ vor und meint, dass sei grob verallgemeinernd und verleitet zu
einer pauschalen Vorverurteilung bestimmter Volksgruppen. Da wollen wir etwas nachhelfen
und meinen dazu, dass viele in Österreich aufhältige Tschetschenen auch kriminell sind. Sollte
unseren Worten kein Glauben geschenkt werden, empfehlen wir wiederholt einen Blick in die
Presseaussendungen der Polizei und in die Kriminalstatistik.
Erstaunlich ist auch folgende Feststellung des Senats: „Zuverlässige Quellen werden im Artikel
nicht angeführt. Der Hinweis auf einen „erfahrenen Ermittler“ reicht nicht aus, um den Behaupt-
ungen Glaubwürdigkeit zu verleihen. Es wird weder auf bestätigende Aussagen anderer Per-
sonen noch auf etwaige Polizeiberichte hingewiesen.“
Der Presserat sieht sich in seiner Auffassung bestärkt, dass für den Artikel nicht sorgfältig
recherchiert wurde, da trotz Aufforderung die Zeitung „Österreich“ in ihrer Stellungnahme
leider nicht auf inhaltliche Punkte eingegangen wurde.
Offenbar scheint dem Senat entfallen zu sein, dass es in Österreich das gesetzlich geschützte
Pressegeheimnis (Redaktionsgeheimnis) gibt. Daher genügt es den Hinweis eines „erfahrenen
Ermittlers“ als Quelle anzugeben, ohne dessen Namen zu nennen. Würde eine Zeitung die
Namen ihrer Informanten verraten, könnte diese am nächsten Tag zusperren.
Möglicherweise ortet der Presserat demnächst Ausländer- oder Fremdenfeindlichkeit, wenn
das Foto eines ausländischen Straftäters in einer Zeitung oder einem Online-Medium veröffent-
licht wird. Denn folgt man der Logik dieser Institution, könnte beispielsweise das Bild eines
schwarzafrikanischen Drogendealers dazu verleiten zu glauben, dass alle Schwarzafrikaner
Drogendealer sind.
*****
2011-12-13
Neuauflage des BAWAG-Prozesses
Nächstes Jahr wird es eine Neuauflage des BAWAG-Prozesses geben. Grund dafür ist,
dass der Oberste Gerichtshof im Dezember 2010 wesentliche Teile der erstinstanzlichen
Urteile wegen Feststellungsmängeln aufgehoben hatte. Dies wurde heute durch die Ober-
staatsanwaltschaft Wien offiziell bestätigt.
Um unserer Leserschaft einen halbwegs kompletten Überblick über diese Causa zu ermög-
lichen, veröffentlichen wir nachfolgend die Presseaussendung der Oberstaatsanwaltschaft
Wien.
Causa „BAWAG“, AZ 63 St 38/06a der Staatsanwaltschaft Wien
Der Oberste Gerichtshof hat mit Urteil und Beschluss vom 23. Dezember 2010 das Urteil
des Landesgerichtes für Strafsachen Wien in der Causa „BAWAG“ vom 4. Juli 2008 im
Wesentlichen teilweise bestätigt und teilweise aufgehoben.
In diesem Umfang wird die Strafsache wie folgt weiter verfolgt werden:
Die offenen Anklagepunkte gegen Helmut Elsner und Dkfm. Johann Zwettler werden zu-
rückgezogen. Herr Elsner wurde wegen Untreue in 12 Fällen bereits rechtskräftig zur
Höchststrafe von 10 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Ein weiterer Schuldspruch könnte
zu keiner höheren Strafe führen.
Herr Dkfm. Zwettler wurde wegen Untreue in 7 Fällen und wegen Bilanzvergehen rechts-
kräftig zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt. Ein Schuldspruch wegen der weit-
eren ursprünglich angeklagten Fakten könnte auch bei ihm zu keiner höheren Strafe führ-
en.
Mag. Peter Nakowitz wurde wegen Beihilfe zur Untreue in zwei Fakten („Hapenny“ und
„Ophelia Teil 1“ – Schaden 295 Millionen Euro bzw. 80 Millionen USD) rechtskräftig
schuldig erkannt, wobei eine Strafe noch nicht festgesetzt wurde. In den weiteren Fakten
„Capper“ und „Uni-Bonds“ (Schaden 370 Millionen Euro) und wegen Bilanzvergehens
wird die Anklage aufrecht erhalten, weil eine Sanierung der vom Obersten Gerichtshof
zur subjektiven Tatseite festgestellten Mängel des erstinstanzlichen Schuldspruchs zu
diesen Anklagepunkten in einem neuen Rechtsgang aussichtsreich ist.
Das gilt nicht in gleichem Maße für die weiteren bislang nicht verurteilten Anklagefakten
(„Ross Capital Markets“, „Ophelia Teil 2“ und andere), auf deren weitere Verfolgung da-
her verzichtet wird.
Günter Weninger wurde wegen Bilanzvergehen rechtskräftig schuldig gesprochen. Auch
hierfür steht eine Straffestsetzung aus. Darüber hinaus werden auch die übrigen Anklage-
vorwürfe, nämlich Beihilfe zur Untreue in den Fakten „Hapenny“ und „Ophelia Teil 1“ so-
wie Beihilfe zu weiteren Bilanzvergehen weiter verfolgt, weil der erforderliche Nachweis
auch zu diesen Vorwürfen in einem neuen Rechtsgang nahe liegt.
Auch gegen Mag. Dr. Christian Büttner, dessen erstinstanzlicher Schuldspruch wegen
Beihilfe zur Untreue (Faktum „Hapenny“ – Teilschaden 230 Millionen EURO) und wegen
eines Bilanzvergehens aufgehoben wurde, wird die Anklage aus ähnlichen Gründen zur
Gänze aufrecht erhalten.
Die erstinstanzlichen Schuldsprüche betreffend Mag. Hubert Kreuch wegen Untreue und
Dr. Josef Schwarzecker wegen Untreue und Bilanzvergehens wurden aufgehoben, weil
das Ersturteil dazu widersprüchliche Feststellungen enthielt. Die Staatsanwaltschaft wird
die Anklage jeweils wegen zwei Untreuefakten („Hapenny“ und „Ophelia Teil 1“), zu Dr.
Schwarzecker auch wegen Bilanzvergehens aufrecht erhalten, weil die Aufklärung des
Sachverhalts in diesem Umfang in einem zweiten Rechtsgang durchaus möglich erscheint.
Der Schuldspruch des Dr. Wolfgang Flöttl wegen Beihilfe zur Untreue in drei Fakten wurde
aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft wird die Anklage betreffend die Fakten „Ophelia Teil
1″ und „Capper“ (Schaden 80 Millionen USD bzw. 20 Millionen EURO) aufrecht erhalten,
weil naheliegt, dass die erforderliche Vorsatzform in einem zweiten Rechtsgang festge-
stellt werden kann.
Lediglich auf die weitere Verfolgung des Faktums „Ophelia Teil 2“ mit einem Schaden von
10 Millionen USD wird verzichtet, weil diese bislang in keinem Fall zu einer Verurteilung
geführt hat und selbst im Fall eines Schuldspruchs keinen wesentlichen Einfluss auf die
Strafbemessung hätte.
Gegen Dr. Robert Reiter, dessen Schuldspruch wegen Beihilfe zur Untreue in den Fakten
„Hapenny“ und „Ophelia Teil 1“ sowie wegen Beihilfe zu einem Bilanzvergehen aufgehoben
wurde, wird die Staatsanwaltschaft die Anklage insgesamt aufrecht halten. Es liegt nahe,
dass in einem zweiten Rechtsgang der Kenntnisstand des Herrn Dr. Reiter über die beiden
Investments und damit die erforderliche Vorsatzform durch vollständige Beweiswürdigung
festgestellt werden können.
Was wohl Bandion-Ortner darüber denkt?
Ein Königreich dafür, die Gedanken der Ex-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner lesen zu
können. Als verhandelnde Richterin im BAWAG-Prozess, avancierte sie bekannter Weise
nach Prozessende zur Justizministerin. Ihren „Erzfeind“ Helmut Elsner verurteilte sie zur
Höchststrafe von 10 Jahren unbedingter Haft.
Ihr prozessuales „Liebkind“ Wolfgang Flöttl hingegen, musste keinen einzigen Tag ab-
sitzen und darf sich jetzt wieder vor Gericht verantworten. Offenbar ist man bei der Staats-
anwaltschaft zur Erkenntnis gelangt, dass dieser doch kein „Unschuldslamm“ ist.
Ganz besondere Schmerzen dürfte C. Bandion-Ortner möglicherweise die Tatsache bereiten,
dass Helmut Elsner nicht mehr vor Gericht erscheinen muss, denn mehr als die Höchststrafe
gibt es nicht.
Liest man sich in der Presseaussendung den Umfang des Vorhabens der Staatsanwaltschaft
durch, könnte durchaus der Eindruck entstehen, dass Bandion-Ortner in „ihrem“ BAWAG-
Prozess dieselbe Qualifikation aufgewiesen hatte, wie in ihrer Dienstzeit als Justizministerin.
Wir hegen für den Ex-Banker Helmut Elsner keine Sympathie. Sollte dieser aber ein wenig
Schadenfreude empfinden, so vergönnen wir ihm diese aus vollem Herzen.
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2011-12-12
ÖBB warfen in NÖ 100 Fahrgäste aus Eurocity
Foto: APA (Pfarrhofer/Archiv)
Wegen eines völlig überfüllten Zuges hat ein ÖBB-Schaffner am Sonntagnachmittag zu
einer drastischen Maßnahme gegriffen. Wie die „Kleine Zeitung“ am Montag berichtete,
mussten rund 100 Fahrgäste des Eurocity Polonia – (Warschau-Villach) in der Station
Wiener Neustadt aussteigen.
ÖBB-Sprecher Christoph Posch bestätigte den Vorfall der APA: „Eine sichere Weiter-
fahrt k onnte nicht gewährleistet werden. Es sei Vorschrift, dass für den Zugbegleiter
alle Türen und Sicherheitseinrichtungen erreichbar sein müssten“, sagte Posch. Dies
sei hier nicht mehr der Fall gewesen. Daher hätte der Schaffner entschieden, dass
Fahrgäste ohne Reservierung den Zug verlassen müssen, erklärte der Bahnsprecher.
Diese Passagiere mussten dann in Wiener Neustadt auf einen späteren Zug warten. Für
Fahrgäste, die nach Lienz weiter mussten und ihre Anschlusszüge verpassten, wurde
ab Villach ein Ersatzbus organisiert. „Davon waren rund 30 Personen betroffen“, erklärte
Posch.
In einem Waggon war zudem die Elektronik ausgefallen. „Licht und Heizung funktionier-
ten nicht mehr, der Defekt war während der Fahrt aufgetreten“, erklärte Posch. Der
Waggon musste ebenfalls in Wiener Neustadt geräumt werden. Die Garnituren des EC-
Zuges Polonia gehören der polnischen Staatsbahn. Laut dem ÖBB-Sprecher sollen nun
die dortigen Verantwortlichen bezüglich der technischen Defekte kontaktiert werden.
Der Bahn-Sprecher appellierte im Gespräch mit der APA an die Fahrgäste, von der Mög-
ilchkeit der Sitzplatzreservierung Gebrauch zu machen. Dadurch könnten die ÖBB die
Zahl der zu erwartenden Passagiere genauer abschätzen. Insbesondere an hoch frequ-
entierten Tagen rund um die Weihnachtszeit wird eine Reservierung empfohlen.
(Quelle: APA)
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2011-12-12
Die Verfluchung der Juden ist kein Fehler
Frage: „Vor einiger Zeit habe ich die Juden verflucht. Aber als ich dies tat, hatte ich unüber-
legt erst gedacht, die Juden wären eine Rasse. Allerdings hatte ich die Juden, die zum *1)
übergetreten sind, von der Verfluchung ausgenommen, weil ich dachte, diese wären ebenfalls
eine Rasse, nicht eine Religion. Später habe ich meinen Fehler eingesehen und erkannt, dass
die Juden eine Religionsgemeinschaft sind und keine Rasse. Selbstverständlich sind alle Juden
*2). Habe ich mich dadurch versündigt?“
Antwort: „Sie haben dadurch nichts Falsches getan. Denn die Juden, die die Botschaft *3) –
*4) und Heil seien auf ihm – erreicht hat und die nicht daran [an den *1)] glauben, sind ver-
hasste *2) und dem Feuer versprochen. Im Gegensatz dazu sind diejenigen von ihnen,
die an *3) glauben – *4) und Heil seien auf ihm – nicht mehr Juden, sondern *5) geworden.
Dass die Juden eine Rasse sind, ist eine falsche Behauptung. Denn sie stammen von ver-
schiedenen Rassen ab, wie wir im Rechtsgutachten Nr. 49581 geschildert haben.“
Stammt der obige Text von der „Alpen-Donau-Info“?
Wer ist wohl der Verfasser der obigen zwei Absätze samt Überschrift? Eine Neonazi-Truppe
oder Autoren der inzwischen vom Netz genommenen Webseite „Alpen-Donau-Info“? Juden-
verfluchung und Rasseneinteilung kennt man ja von diesen Leuten zur Genüge. Allerdings ist
die Annahme, dass der obige Text aus Neonazikreisen stammt in diesem Fall weit gefehlt.
Dieser rassistische und antisemitische Text stammt vom Rechtsgutachtergremium des qata-
rischen Religionsministeriums unter www.islamweb.net (Institut für Islamfragen, dh, 12.08.
2011) Rechtsgutachten-Nr: 156641. Kategorie: Fatawa (Rechtsgutachten). – Quelle:
Ersetzen Sie bitte die von uns mit *Ziffer) gekennzeichneten Textstellen mit nachfolgenden
Worten. Wir haben diese Worte in den beiden eingangs angeführten Absätzen absichtlich
entfernt, um die Frage nach der Textherkunft nicht sofort beantwortbar zu machen.
*1) = Islam
*2) = Ungläubige
*3) = Muhammads
*4) = Allahs Segen
*5) = Muslime
Was ist eine Fatwa?
Fatwas (oder eigentlich im Plural: Fatawa) sind Rechtsgutachten islamischer Gelehrter. Diese
Gelehrten erläutern durch eine schriftliche Beurteilung einer bestimmten Frage des islam-
ischen Rechts ihre persönliche Einschätzung. Weitere Ausführungen zur diesem Thema
können geneigte Leser(innen) unter diesem LINK nachlesen.
Jedenfalls ist nun klar, dass eingangs angeführter Text eindeutig dem islamischen Kulturkreis
zugeordnet werden kann. Jeder liberale Mensch sollte eigentlich von Menschen oder Kultur-
kreisen, die eine derartige Meinung vertreten, gebührenden Abstand halten. Denn Judenver-
fluchungen und Rasseneinteilung hängen noch immer – obwohl schon 66 Jahre her – wie ein
dunkler Schatten über Österreich.
Kein Problem für SPÖ-Politiker(innen)
Kein Problem mit der Einstellung dieses Kulturkreises scheinen hochrangige Politiker(innen)
der SPÖ zu haben. Diese fühlen sich unter diesen pudelwohl, wie nachfolgendes Foto auf
der judenhetzerischen Webseite „www.kawther.info“ beweist.
Screen: www.kawther.info
Möglicherweise liegt das Wohlfühlen auch daran, weil die SPÖ ausreichend über eine braune
Vergangenheit verfügt und daher mit Antisemitismus und sonstiger Judenfeindlichkeit keinelei
Berührungsängste hat.
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2011-12-11
14,50 Euro für 1,5 Kilometer mit dem Taxi
Über das erstaunliche Verhalten der Wiener Taxifunkzentralen gegenüber den bei ihnen
angeschlossenen Taxiunternehmern haben wir bereits ausführlich berichtet. Dieses Ver-
halten setzt sich offenbar auch bis zu den Kund(innen) fort, welche bei ihnen ein Taxi
bestellen. Dies beweist nachfolgender Fall.
Am 5. Dezember bestellte Frau Susanne B. ein Taxi bei der Funkzentrale 40100. Ein
Haustorschlüssel sollte von Wien 10., Fritz Pregl Gasse – Ecke – August August Forel
Gasse, nach Wien 10., Sibeliusstraße 4 verbracht werden. Die Wegstrecke für diesen
Auftrag beträgt zirka 1,5 Kilometer.
Sowohl Auftraggeberin als auch die Schlüsselempfängerin (Mutter von Frau Susanne B.)
warteten auf der Straße, sodass der Taxilenker keinen zusätzlichen Weg hatte und nicht
einmal aus dem Taxi aussteigen musste.
Bei der Bezahlung staunte die Mutter von Frau B. nicht schlecht, als der Taxilenker den
Betrag von 14,50 Euro verlangte. Die Dame reklamierte natürlich den Fahrpreis, da sie
schon öfters ein Taxi für die Fahrt zu ihrer Tochter nutzte und nie mehr als 7 Euro dafür
zu bezahlen hatte. Wir haben den Fahrpreisanzeiger der Funkzentrale 40100 abgefragt
und bekamen diese Angaben bestätigt.
Rechnung für 1,5 Kilometer Fahrpreisauskunft der Funkzentrale
Taxifunkzentrale erfand Botenfahrten-Tarif
Der Taxilenker verwies jedoch darauf, dass das Überbringen eines Schlüssels keine Per-
sonen- sondern eine Botenfahrt ist und dafür von der Funkzentrale ein eigener Tarif vor-
geschrieben wird. Als Beweis zog er eine Tabelle samt Preise hervor und präsentierte
diese der Kundin. Daraufhin bezahlte diese und ließ sich eine Rechnung geben.
Der Wiener Taxitarif sieht eine Ausnahmeregelung bei Botenfahrten vor. Bei einer solchen
muss sich der Lenker nicht an den amtlichen Tarif halten, sondern es kann eine freie Preis-
vereinbarung getroffen werden. Allerdings sollte diese nicht in einem Preiswucher enden.
Das sich jedoch diese Ausnahme mit mehr als dem doppelten des normalen Fahrpreises
zu Buche schlägt, konnten wir nicht glauben und haben auf der Webseite der Funkzentrale
40100 (60160) recherchiert und kamen zu folgendem Ergebnis.
Botenfahrten-Tarif der Taxi-Funkzentrale, statt freier Preisvereinbarung
Der Taxilenker hatte tatsächlich recht. Das für ein und dieselbe Wegstrecke mehr als das
Doppelte verrechnet wird, finden wir nicht mehr erstaunlich sondern kundenfeindlich. Hätte
sich Frau B. mit dem zu verbringenden Schlüssel ins Taxi gesetzt und wäre wieder retour
gefahren, hätte der Fahrpreis zirka 10 Euro ausgemacht.
Eine derartige Abzocke kann wohl nicht im Sinne des Gesetzgebers gelegen haben. Daher
sollten sich Taxikunden gut überlegen, ob sie bei der nächsten Botenfahrt die Funkzentrale
40100 (60160) anrufen.
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2011-12-11
Wohnzimmercouch statt Arbeitsamt
War es bisher notwendig Arbeitslosengeld persönlich zu beantragen, bietet das AMS Bruck an
der Leitha ab sofort eine Service, dass für jeden Werktätigen ein Schlag ins Gesicht sein muss.
Während Arbeitende tagtäglich den Weg in und von der Arbeit auf eigene Zeit und Kosten ab-
solvieren müssen, sind Arbeitslose weitaus besser gestellt. Diese können sich ab sofort per
Mausklick arbeitslos melden und auch ihren Antrag auf Arbeitslosengeld per Internet stellen.
Wörtlich heißt es beim AMS: „Das Arbeitsmarktservice setzt auf moderne KundInnenbetreu-
ung und präsentierte einen neuen Online Service. Mit dem eAMS-Konto erhalten Arbeitsuch-
ende einen persönlichen Zugang zum AMS via Internet. Jobsuchende sparen sich damit den
Weg zum Arbeitsmarktservice.“
Screen. Bezirksblätter Bruck/L. (Printausgabe vom 07.12.11)
Da staunen wir aber zweifach. Erstens warum Arbeitslose als „Kund(innen)“ bezeichnet
werden. Denn ein Kunde ist eine Person, die etwas konsumiert oder eine Leistung in Anspruch
nimmt und dafür bezahlt. Die meisten Arbeitslosen haben nicht einmal einen Bruchteil jener
Summe an Arbeitslosenversicherung einbezahlt, welche sie in ihrer beschäftigungslosen Zeit
nun Monat für Monat beziehen.
Keine Behinderung mehr bei Schwarzarbeit
Dazu kommen noch unzählige Sozialschmarotzer, die das System weidlich ausnutzen. Das
wird alles von den ehrlich arbeitenden Menschen in Österreich bezahlt und daher ist es uns
völlig unverständlich, dass Arbeitslosenentgelt-Empfänger(innen) der Weg zum AMS erspart
bleibt. Aber möglicherweise wird das Nichterscheinen am Arbeitsamt auch deshalb ange-
boten, um etliche arbeitslos gemeldeten Personen nicht bei der Ausübung ihrer Schwarzar-
beit zu behindern.
Zweitens ist es für uns unverständlich, dass es einem Arbeitslosen offenbar nicht zugemutet
werden kann, dass dieser den Weg zum Arbeitsamt findet. Möglicherweise könnte ihm ja
dort ein Job vermittelt werden. Scheinbar scheint sich der Ausdruck „Amt für Arbeits-
vermeidung“ als Bezeichnung für das Arbeitsmarktservice zu bestätigen.
Offenbar ist man beim AMS – Bruck an der Leitha nicht fähig oder nicht willens, Arbeits-
losen eine Stelle zu vermitteln und will daher mit diesen keinen persönlichen Kontakt haben.
Denn anders können wir uns die erstaunliche „Kund(i)nnenbetreuung“ per Internet nicht
erklären.
Um eine möglichst große Anzahl zum Nichterscheinen am Arbeitsamt zu animieren, gibt es
sogar eine Prämie. „Mit dem AMS gewinnen: Wer jetzt bis 16. Dezember 2011 sein eAMS-
Konto aktiviert, kann mit etwas Glück eines von fünf Netbooks gewinnen, die unter allen
neuen eAMS-Konto-NutzerInnen verlost werden“, so verlautbart es das Arbeitsmarktservice
Bruck an der Leitha.
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2011-12-10
Zuwanderung ins Sozialsystem stoppen
Ein Europa, welches den „Märkten“ und den Interessen der Spekulanten dient ist dem
Bundeskanzler anscheinend wichtiger, als ein solches, welches der eigenen Bevölker-
ung die Zukunftsperspektive sichert. Zu diesem Schluss kann man gelangen, wenn
man sich W. Faymanns Aussagen zum EU-Gipfel und die jüngsten Vorschläge des SP-
Geschäftsführers G. Kräuter anhört, welche massive Einschnitte im Sozialbereich bein-
halten.
Es ist typisch für die SPÖ, im Sozialbereich im weitesten Sinne mit einem ideologisch
motivierten Tunnelblick zu agieren. Wenn Herr G. Kräuter und Co. in diesem Feld ein-
sparen wollen, dann bietet sich die sofortige Abstellung des von der SPÖ mit Abnicken
der ÖVP propagierten Modells der Zuwanderung ins Sozialsystem an.
Trotz aller Hundstorferschen Dementis ist es eine Tatsache, dass die Zuwanderung weit
mehr kostet als sie bringt und dadurch den Sozialstaat gefährdet. Diese Zuwanderung
zu stoppen tut keinem Österreicher weh. Die Masse der Zuwanderer ist im niedrigen
Einkommensbereich angesiedelt, was keine oder niedrige Steuern und Beiträge bedeutet.
Die Arbeitslosigkeit in einzelnen Zuwanderersegmenten liegt konstant deutlich über jener
der Österreicher. Dazu kommt ein überdurchschnittlich hoher Nutzen dieser Bevölkerungs-
gruppen durch Transfer-, Familien- und Gesundheitsleistungen. Da wäre noch gar nicht
über die Kosten der leider allzu oft gescheiterten Integrationsbemühungen in der Schule
oder am Arbeitsmarkt auch in den Folgegenerationen zu reden. Vielleicht sollte sich die
SPÖ in diesen Fragen an die aufschlussreichen Studien des Genossen Sarazzin halten.
SPÖ bevorzugt Märkte und Spekulanten statt Menschen
Faymann hat ein völlig falsches politisches Koordinatensystem eingestellt. Es ist bezeich-
nend für Faymanns patriotische Desorientierung, wenn er bejammert, dass Innenpolitik in
manchen EU-Staaten noch immer vorrangig vor Europapolitik erachtet werde.
Der Inseraten-Kanzler hat sich auch mit Aussagen wie dieser längst von seiner Verantwort-
ung für die Österreich verabschiedet. Wenn die SPÖ vorgibt, Europapolitik zu betreiben,
bedeute das dieser Tage nämlich nichts anderes, als die Finanzmärkte und deren Rating-
agenturen zufriedenzustellen.
Um dieses Ziel zu erreichen, erfindet die SPÖ jeden Tag neue Belastungsinstrumente für
die Österreicher(innen) statt sich den Kopf über echte Strukturreformen zu zerbrechen. Der
neue Sozialismus ist in Wahrheit ein dummer Handlanger der Spekulanten und Krisenge-
winnler.
Er befindet sich in einem propagandistischen Feldzug gegen alle Leistungsträger und alle
Menschen, die unternehmerische Verantwortung tragen und vergisst dabei ganz darauf,
dass diese einen hohen Beitrag zur sozialen Sicherheit in Form von Steuern und Abgaben
leisten.
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2011-12-09
Asylbetrug
Nach einem Brand im Laura Gatner Haus, einem Flüchtlingsheim der Diakonie für Burschen,
die ohne Familie nach Österreich geflüchtet sind, stehen die jungen Bewohner auf der Straße.
Die Burschen sind zwischen 13 und 18 Jahre alt und haben nun, nachdem sie auf ihrer Flucht
bereits Traumatisches erlebt haben, wieder eine sehr schwierige Situation zu bewältigen, so
steht es in einer heutigen Presseaussendung der Diakonie Österreich.
Man könnte ja fast zu Tränen gerührt sein, wenn man das Pamphlet der Diakonie liest. Aber
wie sagt eine altes Sprichwort: „Wenn das Wörtchen wenn nicht wäre.“ Und da sind wir
auch schon bei des Pudels Kern. Wie kommen Kinder ohne Familie nach Österreich? Dazu
gibt es in der heutigen Konen Zeitung einen interessanten Artikel.
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe) vom 08.12.11
Es ist schon erstaunlich, dass die Diakonie Österreich kein einziges Wort darüber verliert,
dass diese Kinder von ihren kriminellen und verantwortungslosen Eltern alleine nach Öster-
reich geschickt werden. Dies geschieht aus dem Grund, da Minderjährige die bei uns auf-
gegriffen werden, vom Staat versorgt und nicht in ihre Heimatländer zurückgeschickt
werden.
Es wird auch sofort nach den Eltern gesucht und diese werden im Sinne der Familienzusam-
menführung nach Österreich nachgeholt. Damit werden die Bestimmungen des Asylgesetzes
umgangen und das ist für uns eindeutig Asylbetrug.
Ursache des Brandes?
Sehr interessant ist auch die Tatsache, dass die Diakonie in ihrer Aussendung die Ursache
des Brandes verschweigt. Man könnte durchaus zur Annahme kommen, dass es sich um
einen technischen Defekt oder gar um eine Brandstiftung böser Rechter gehandelt hat.
Da wollen wir den diakonischen Gutmenschen etwas behilflich sein und zitieren die Presse-
aussendung des Landespolizeikommandos Niederösterreich.
Screen: bundespolizei.gv.at
Hinsichtlich der Brandstiftung in der Flüchtlingseinrichtung „Laura Gartner Haus“ in 2552
Hirtenberg konnten nach umfangreichen Erhebungen 15jährige afghanische Asylwerber als
Täter ausgeforscht werden.
Als Motiv wurde der Wille das Haus zu zerstören genannt. Nähere Hintergründe dazu wurden
seitens der Beschuldigten jedoch nicht angegeben. Ein Beschuldigter wird über Weisung der
Staatsanwaltschaft Wr.Neustadt in U-Haft genommen. Der zweite Beschuldigte, welcher als
Beitragstäter fungierte wird auf freiem Fuße angezeigt.
Da kann man von Glück sprechen, dass die Polizei die Brandstiftung aufklärte und die Täter,
zwei 15jährige afghanische Asylwerber, so schnell ausfindig machte. Denn wäre das nicht
geschehen, hätte vermutlich die linkslinke Gesellschaft diesen kriminellen Akt dem FPÖ-Chef
H.C. Strache, beziehungsweise seiner Anhängerschaft in die Schuhe geschoben.
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2011-12-08
LESERBRIEF
Sehr geehrtes Redaktionsteam
Vielen Dank für Ihren Bericht über die beiden Polizisten, die ihr Dienstfahrzeug in zweiter
Spur geparkt hatten, um Cremeschnitten zu verzehren. Dessen Lektüre in der Gratiszeit-
ung „heute“ hat mich allerdings weniger erstaunt als vielmehr in meinen Wahrnehmungen
bestätigt. Dieser Vor- war sicherlich kein Einzelfall.
Mein neuestes diesbezügliches Erlebnis: Gestern parkte ich mein Fahrzeug kurz vor Mittag
vor der Wein&Co-Filiale bei der SCS in Vösendorf ein. Neben anderen Autos war dort auch
ein Polizeiwagen abgestellt. Ich war daher besorgt, Augenzeuge einer Amtshandlung auf-
grund eines Überfalles oder einer ähnlich gefährlichen Situation in der Weinhandlung zu
werden.
Trotzdem betrat ich mutig das Geschäft. Nach einem kurzen Rundum-Blick fiel mir ein Stein
vom Herzen, denn meine Angst war unbegründet gewesen. Ein Polizist in Uniform, wie ich
später bemerkte, der Fahrer des geparkten Polizeiautos, stand vor dem Champagnerregal.
Er war tief in Gedanken versunken, offensichtlich unentschlossen, für welchen der edlen
Schaumweine er sich entscheiden sollte. Schließlich griff er zum „Veuve Clicquot Brut
Yellow Label“ zum Preis von EUR 44,99 und überlegte sodann, noch ein weiteres Flascherl
zu erstehen.
Foto: (c) Peter M.
Bei dieser Amtshandlung erwischte ihn meine Handykamera. Der Schuss blieb unbemerkt.
Der Beamte gab sich schließlich mit der einen Flasche zufrieden. Ich wagte es nicht, ihn
danach zu fragen, ob sie als Getränk für den Mittagssnack in der Wachstube gedacht war.
Freundliche Grüße
Peter M.
2011-12-08
Groß angelegter Betrug aufgeflogen
Im Beitrag „Biowahn“ vom 1.Juni 2011 vertraten wir die Meinung, dass das ganze Bio-Getue
ohnehin nur ein groß angelegter Betrug ist. Wir vermuteten, dass eine nicht unerhebliche
Anzahl von angeblichen Bio-Produkten nur auf der Verpackung biologischen Ursprungs ist.
Denn mit dem Aufdruck „aus biologischem Anbau“ lässt sich beim Kunden bis zu 50 Pro-
zent mehr, als vom normalen Kaufpreis abkassieren.
Wie recht wir hatten beweist nun ein jetzt aufgeflogener Betrug, der im ganz großen Stil
angelegt war. Italienische Bio-Lebensmittelproduzenten kauften ihre Rohstoffe teilweise in
Rumänien aus konventionellem Anbau und „veredelten“‘ diese im Zuge der Weiterverarbeit-
ung zu Bio-Produkten.
Durch die Vernetzung im europäischen Binnenmarkt wurden diese Produkte auch auf dem
österreichischen Markt den heimischen Konsumenten als Bio-Produkte verkauft. In diesem
Fall bestätigte sich ein weiterer Nachteil der Globalisierung, in welcher eine korrekte und
nicht korrumbierbare Kontrolle unmöglich ist. Dies nutzten und nutzen auch die Bio-Erzeuger
in ihrer unendlichen Gier nach Profiten weidlich aus.
Kein hoheitliches Gütesiegel
Erstaunlich ist auch, dass es im „Pickerlland“ Österreich nicht einmal ein hoheitliches Güte-
siegel gibt, durch welches die österreichische Herkunft von Lebensmitteln bescheinigt wird.
Dies wäre nicht nur im Interesse der heimischen Konsumenten, sondern auch für unsere
Landwirte von großem Vorteil.
Das Fehlen eines solchen Gütesiegels ermöglicht es, dass Konsumenten betrogen werden,
indem ihnen „normale“ Lebensmittel als Bio-Ware zu überhöhten Preisen verkauft werden.
Aber auch die einheimischen Bauern – die sich bemühen qualitativ hochwertige Nahrungs-
mittel zu erzeugen – sind die Dummen.
Österreichische Landwirte müssen mit ihren guten Produkten gegen falsch deklarierte Bio-
Produkte aus dem Ausland am freien Markt bestehen. Interessant wäre zu wissen wieweit
der Lebensmittelhandel – sprich internationale Lebensmittelketten – in den Bio-Betrug invol-
viert ist.
Oder ist es tatsächlich nicht möglich am Aussehen oder Geschmack zu unterscheiden, ob
Lebensmittel aus biologischem oder „normalen“ Anbau stammen. Denn wenn der Unter-
schied nur am Preisschild erkennbar ist, dann ist das ganze Bio-Getue reine Scharlatanerie
und es wird weiterhin betrogen werden.
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2011-12-08