Die Polizei sucht weitere mögliche Opfer

Mögliche Opfer werden gebeten, sich mit dem LKA Wien unter der Telefonnummer 01-31310-43800 in Verbindung zu setzen

Am 04.05.2024 soll ein 37-Jähriger sich neben eine 23-jährige Frau am Busbahnsteig gesetzt und versucht haben sie in ein Gespräch zu verwickeln. Nach einer kurzen einseitigen Unterhaltung soll der 37-Jährige die 23-Jährige an den Armen gepackt und versucht haben sie zu umarmen und zu küssen. Trotz lauter Schreie der Frau und einer Zeugin soll der Mann sie zu Boden gedrückt, sich auf sie gesetzt und am Körper berührt haben.

Im Zuge der Fahndung konnte der Tatverdächtige unweit des Tatortes angehalten und festgenommen werden. Er zeigte sich zu den Handlungen geständig, bestritt aber eine Vergewaltigungsabsicht. Über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien wurde er in eine Justizanstalt gebracht. Im Zuge der Vernehmung und aufgrund der Ermittlungsarbeit des Landeskriminalamts Wien, Außenstelle Mitte, Ermittlungsbereich Sexualdelikte, liegt der Verdacht nahe, dass der Festgenommene im Zeitraum April-Mai ähnliche Taten, die der Polizei noch nicht bekannt sind, begangen hat. (Quelle: LPD Wien)

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FPÖ – Schnedlitz: „Dass Familie des Serienvergewaltigungsopfers aus Favoriten flüchten muss ist schwarz-grüner Megaskandal!“

Weil Regierung Täterschutz über Opferschutz stellt, sind die siebzehn mutmaßlichen Serienvergewaltiger weiter auf freiem Fuß

„Dass die Familie jenes zwölfjährigen Mädchens aus Angst vor den siebzehn mutmaßlichen Serienvergewaltigern, die sich nach wie vor auf freiem Fuß befinden, aus ihrem Heimatbezirk flüchten muss, ist ein katastrophales Fanal für diese schwarz-grüne Bundesregierung, der Täterschutz offensichtlich wichtiger ist als Opferschutz. ÖVP-Innenminister Karner und die grüne Justizministerin Zadic sollten ihre Ministersessel räumen anstatt dass Menschen, die unfassbares Leid ertragen mussten, aufgrund deren Unfähigkeit aus ihrem Wohnort flüchten müssen!“, übte heute FPÖ-Generalsekretär NAbg. Michael Schnedlitz scharfe Kritik an der Bundesregierung, nachdem Medienberichten zufolge die Familie des zwölfjährigen Vergewaltigungsopfers ihren Heimatbezirk Wien-Favoriten, wo die Gewalt aufgrund des Totalversagens von ÖVP-Innenminister Karner eskaliert und es erst vorgestern wieder zu einem Messerangriff auf einen Polizisten gekommen ist, aus Angst vor deren frei herumlaufenden Peinigern verlässt.

Es sei ein „Skandal der Sonderklasse“, dass die teilweise minderjährigen Tatverdächtigen überhaupt auf freiem Fuß seien: „Unsere Strafjustiz führt sich dadurch ad absurdum. Allein dass die Möglichkeit besteht, dass dieses zwölfjährige Mädchen Mitgliedern dieser ‚Multikulti‘-Bande, die an ihr schrecklichste Verbrechen begangen haben, an denen sie ihr ganzes weiteres Leben lang leiden wird, auf der Straße begegnen könnte, ist unfassbar. Wenn es keine rechtliche Handhabe gibt, die Täter in Haft zu nehmen, dann ist dieser untragbare Zustand umgehend zu ändern. Dazu gehört auch die Herabsetzung der Strafmündigkeit auf zwölf Jahre, wie wir Freiheitliche es seit langem fordern und wofür wir erst im März einen Antrag im Nationalrat eingebracht haben, der aber auch von der ÖVP abgelehnt wurde! Schutz und Hilfe für die Opfer, volle Gesetzeshärte für die Täter – das muss der Normalzustand sein, für den eine FPÖ-geführte Bundesregierung mit einem Volkskanzler Herbert Kickl sorgen wird!“, so Schnedlitz.

Wenn Schwarz-Grün und der rot-pinke Rest der Einheitspartei von Schutzbedürftigen rede, dann würden sie damit lediglich illegale Einwanderer meinen. „Wenn wir Freiheitliche von Schutzbedürftigen reden, dann meinen wir damit jenen Schutz, auf den unsere eigene Bevölkerung und ganz besonders Opfer schrecklicher Verbrechen ein Recht haben. Eine Schubumkehr und ein Schlussstrich unter jegliche Form von Kuscheljustiz und Sozialromantik sind daher für die Sicherheit unserer eigenen Bevölkerung unabdingbar!“, führte der freiheitliche Generalsekretär weiter aus. (Quelle: APA/OTS)

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Keinerlei Konsequenzen für sexistisch abartiges Posting

FPÖ – Belakowitsch: „SPÖ belohnt Kollross nach geäußerten Gewaltfantasien mit Versorgungsposten“

„Genosse Kollross, der unlängst in den Sozialen Medien seine Vergewaltigungsfantasien – als Scherz getarnt – kundgetan hat, wird von der Sozialdemokratie also auch noch für sein widerliches Verhalten belohnt. Das Verherrlichen solcher Gewaltfantasien versteht die SPÖ also unter Frauenpolitik? Was sagt die Frauenvorsitzende und SPÖ-Nationalratsabgeordnete Holzleitner eigentlich dazu, wo sie sich doch sonst angeblich dem Kampf gegen Gewalt an Frauen verschrieben hat?“, so die freiheitliche Klubobmann-Stellvertreterin NAbg. Dagmar Belakowitsch zu den gestern bekannt gewordenen Personalrochaden im Sozialdemokratischen Gemeindevertreterverbandes Niederösterreich, wonach Kollross einstimmig als neuer Präsident designiert wurde.

Dass es für Kollross unmittelbar nach dem besagten Posting keinerlei Konsequenzen gab und er auch nach wie vor sein Mandat innehabe, sei für die Freiheitliche der Beweis, dass es die SPÖ mit ihrer Frauenpolitik nicht ernst meine: „Solche abscheulichen Aussagen möchte er dann noch als Witz verkaufen, um seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Das hat vielleicht bei Babler und der restlichen SPÖ-Führungsriege funktioniert, aber wir Freiheitliche dulden eine derartige Gewaltverherrlichung nicht. Für uns ist klar: Das ist kein Witz und wenn man solche abstoßenden Aussagen nicht lustig findet, geht man auch nicht ‚in den Keller lachen‘. Das sind Gewaltfantasien gegenüber Mädchen und Frauen, die nicht zu dulden sind und konsequent geahndet werden müssen. Während die SPÖ-Frauen andere, die nicht alle 72 Geschlechter aufzählen, als Sexisten bezeichnen, sitzen die wahren Sexisten in den eigenen Reihen und werden auch noch von ihnen gedeckt. Ein Mann wie Kollross hat Verachtung verdient und nicht einen Versorgungsposten im Gemeindevertreterverband. Aber das ist eben die SPÖ: Scheinheilig und unglaubwürdig hat die Sozialdemokratie in den letzten Jahren bewiesen, dass ihnen Postenschacher und die Versorgung der eigenen ‚Leut‘ wichtiger ist, als etwas für alle Österreicher zu erreichen. Und dieser konkrete Fall ist der erneute Beweis für die Unwählbarkeit der Sozialdemokratie.“

Belakowitsch: „Sollten die SPÖ-Frauen verdrängt oder gar vergessen haben, worum es in der ‚Affäre Kollross‘ ging, hier eine kleine Gedächtnisauffrischung: Nachdem sich der SPÖ-Funktionär den Film ‚Braveheart‘, der im Mittelalter spielt, angesehen hat, hat Kollross auf ‚X‘ (vormals ‚Twitter‘) gepostet: ‚Kann man eigentlich mittels Gemeinderatsbeschluss so ein ‚ius primae noctis‘ für den Bürgermeister beschließen lassen? Frage nur aus Interesse. Keinerlei Eigeninteresse natürlich‘ – mit einem Lachsmiley am Ende des Satzes. Dann schrieb er in den Kommentaren: ‚P.S. Sollte dies jemand lesen der/die gerne im Keller lacht, es handelt sich hierbei um einen Joke auf Basis kurzfristiger Langweile.‘“ (Quelle: APA/OTS)

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62jähriger Rentner muss für ein Facebook-Posting drei Monate einsitzen


Das Urteil sprengt das Rechtsverständnis sehr vieler Bürger(innen)

 

Unter der Headline „Haft! Rentner nannte alle Asylwerber Vergewaltiger“ berichtete die Tageszeitung HEUTE von einem – in dieser Woche am LG Korneuburg stattgefundenen – Prozess, gegen einen 62jährigen Rentner.  Dieser war wegen eines Postings auf seiner Facebook-Seite wegen Verhetzung angeklagt und schlussendlich auch verurteilt worden.  Der Mann hatte (laut HEUTE) folgendes gepostet:

 

 

Das Urteil – neun Monate teilbedingte Haft, drei Monate muss der Mann absitzen – wird in zahlreichen Blogs und Foren kritisiert.  Laut HEUTE begründete der vorsitzend Richter sein Urteil damit, der Angeklagte haben alle Flüchtlinge pauschal als Vergewaltiger abgestempelt.  Diese Begründung ist unserer Rechtsmeinung nach nicht richtig, denn der Mann schrieb (lt. obig gezeigten HEUTE-Screenshot): „Ich werde sicher nicht meine Stimme an eine Volksverräterin abgeben, die diese Vergewaltiger in MASSEN begrüßt und hereingelassen hat …“.

 

Laut Duden bedeutet „Massen„:

1. kennzeichnet in Bildungen mit Substantiven etwas als von sehr vielen Leuten gemacht, getan oder in großer Menge erfolgend

2. drückt in Bildungen mit Substantiven aus, dass sehr viele Leute von etwas betroffen sind

3. drückt in Bildungen mit Substantiven aus, dass etwas für sehr viele Leute bestimmt ist

 

Im Klartext bedeutet das, dass der Angeklagte keine Pauschalierung vorgenommen hat, sondern sehr viele Leute (in diesem Fall mit Spezifizierung auf Vergewaltiger ohne direkten wörtlichen Bezug auf Flüchtlinge) gemeint haben kann.

 

Laut Duden bedeutet „pauschal„:

1. im Ganzen, ohne Spezifizierung o. Ä.

2. (bildungssprachlich) sehr allgemein [beurteilt], ohne näher zu differenzieren

 

Liest man sich das Posting (HEUTE-Screenshot) – das sich zwar auf das Flüchtlingschaos bezieht – des Angeklagten aufmerksam durch, wird man unweigerlich feststellen, dass er Flüchtlinge direkt, weder wörtlich noch pauschal als Vergewaltiger abgestempelt hat.  Sollte er sich das dabei gedacht haben, kann es wohl nicht sein, dass bereits Gedanken zu einer Verurteilung führen können.  Dass er für sein Posting drei Monate einsitzen muss, sprengt das Rechtsverständnis sehr vieler Bürger(innen).

 

Der Verhetzungs- Paragraph (§283 StGB) wurde noch von der letzten Regierung verschärft.  Erst dadurch wurden und werden solche Urteile ermöglicht.  Ist eine derartige Kriminalisierung der freien Meinung tatsächlich noch im Sinne unserer neuen Regierung?  Wenn nicht, sollte sie dies umgehend ändern.

 

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2018-09-14


Gedanken zum Nationalfeiertag


Weil man nie weiß, was morgen kommt

 

Nachfolgendes Sujet des Bundesheeres erschien rechtzeitig vor dem Nationalfeiertag.

 

Foto: erstaunlich.at

 

Bedenkt man, dass Österreichs Grenzen sperrangelweit und unkontrolliert offen stehen – und damit Drogendealern, Vergewaltigern, Mördern und islamistischen Terroristen ungehindert der illegale Grenzübertritt ins Bundesgebiet ermöglicht wird, kann man es sich auf einer Hand ausrechnen, was „morgen kommt“.

 

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2017-10-26


„Wutbürger“ Patrick F. besuchte heute H.C. Strache


Die Sorgen der LPD Wien möchten wir haben

 


 

Heute besuchte Patrick F. den FPÖ-Chef in dessen Büro.  Der Mann hat in einem Facebook Video zurecht kritisiert, dass ein mutmaßlicher afghanischer Vergewaltiger nach der Tat am Donauinselfest wieder freigelassen wurde.  Daraufhin wurde er von seinem Arbeitgeber, einem Transportunternehmen mit Verbindung zur SPÖ, fristlos entlassen.  Strache findet es ungeheuerlich, dass man einen Familienvater – offenbar aus parteipolitischen Gründen – versucht mundtot zu machen und ihn vor die Türe setzt.  Die FPÖ wird Patrick F. in dieser Causa juristisch unterstützen.  „Lieber Patrick, danke für deinen Besuch. Und Kopf hoch, es wird sich für dich sicherlich eine gute Job-Alternative finden“, so der FPÖ-Chef.

 

Skurriles Detail am Rande: Auch die LPD Wien hatte in dieser Causa eine Meldung parat:



 

Tja, wenn die LPD Wien bei einer mutmaßlichen Vergewaltigung durch einen afghanischen Täter – der auf freiem Fuß angezeigt wurde und erst auf Druck der Medien in U-Haft wanderte – keine anderen Sorgen hat, dann: „Tu felix Austria!“   Man darf wohl gespannt sein, ob Patrick F. eine Anzeige ins Haus flattern wird.

 

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2017-07-04


7.000 Polizisten stehen in der Silvesternacht im Einsatz


Silvester ist nicht mehr das, was er noch bis vor 2 Jahren war

 

Der in Österreich – in der heutigen Silvesternacht aufgebotene Polizeiapparat – erinnert wohl eher an einen Polizeistaat, als an eine Nacht, in der friedliche Bürger(innen) den Jahreswechsel feiern können.  Benötigte man noch vor 2 Jahren lediglich einige hundert Polizeibeamte, die beispielsweise ein ausuferndes Werfen von Böllern verhindern sollten, werden in der kommenden Nacht zum Jahreswechsel 7.000 Polizisten im Einsatz stehen.  Zusätzlich werden öffentliche Plätze von SEK-Kommandos, der Polizeiluftflotte (alle BMI-Helikopter sind unterwegs) und verdeckten Kriminalbeamten gesichert.  Zudem werden so gut wie alle Polizeihundestaffeln rund um die „Hotspots“ patrouillieren.  Auch bautechnisch wurde an diesen Örtlichkeiten eingegriffen, indem „Barrikaden“ errichtet wurden, um das Durchbrechen von LKWs oder ähnlich großen Fahrzeugen zu verhindern.

 

Dem Vernehmen nach – es wurde weder bestätigt noch dementiert – werden Scharfschützen an strategischen Punkten positioniert, um mögliche Terroristen auszuschalten. Zudem wird es an neuralgischen Punkten eine flächendeckende und ununterbrochene Videoüberwachung geben. Alles das, um sexuelle Belästigungen, Vergewaltigungen, Diebstähle oder Terrorakte zu verhindern.

 

Da taucht die Frage auf, ob die Österreicher in den letzten 2 Jahren derart kriminell geworden sind, um einen solchen Sicherheitsapparat aufziehen zu müssen? Mitnichten, es ist eine nicht unerhebliche Anzahl von Kriminellen (vorwiegend aus nordafrikanischen Staaten), die unter dem Deckmantel „Kriegsflüchtlinge“, Dank unverantwortlichen Politiker(innen) unkontrolliert nach Österreich einreisen konnten und dies noch immer können.

 

Vor zwei Jahren (also vor Beginn der „Flüchtlingswelle“) wäre es bei uns noch undenkbar gewesen, dass man zu Weihnachten und zu Silvester, derart polizeiliche Maßnahmen ergreifen muss. Dank unverantwortlichen Politiker(innen) und gutmenschlichen Willkommensklatscher(innen) haben wir es endlich geschafft, mit ausufernden Sicherheitsmaßnahmen leben zu müssen.  Wie ein Affront klingt es, wenn der Innenminister meint, man brauche keine Angst zu haben und es könne in Sicherheit gefeiert werden.  Da stellt sich die Frage, warum eine Silvesternacht mit einem derartigen Polizeiaufgebot gesichert werden muss?

 

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2016-12-31


Eine sinnvolle und berechtige Übung des Bundesheeres


Schwer bewaffnete Soldaten und Panzer

in niederösterreichischer Ortschaft

Wer  heute  durch  die  niederösterreichische  Ortschaft  Pachfurth  fuhr,  hätte annehmen
können,  dass  möglicherweise  ein Krieg  ausgebrochen  sei oder zumindest ein Terror-
anschlag  stattgefunden habe.   Bis an die Zähne bewaffnete Soldat(innen) patroullierten
durch die kleine Gemeinde.  Sogar zwei Panzer waren aufgefahren.
{besps}bh{/besps}
Gott sei Dank  war es keine von den obig  beschriebenen Szenarien.   Der Einsatzleiter
klärte  auf,  dass  es  sich um eine sogenannte  PSO-Übung  (Peace Support Operation)
des Bundesheeres handle.  Diese sei ein Training für den Ernstfall in Krisenregionen.
Sehen  wir  uns  die  stark  gestiegene  Kriminalität  in  Österreich an,  welche uns die offenen
und unkontrollierten Grenzen beschert haben, ist eine derartige Übung mehr als berechtigt.
Sowohl  durch die Kriminaltouristen,  als auch durch sonstige Verbrecher,  die als Flüchtlinge
getarnt  illegal  in  die  Alpenrepublik  einreisen,  ist Österreich am besten Wege  zur Krisen-
region zu werden.
Eines finden wir nur schade.   Nämlich, dass  solche  Übungen des Bundesheeres nicht an
der Tagesordnung stehen.   Denn beim Anblick der  bewaffneten Soldaten, würden es sich
sicher   zahlreiche  Drogendealer,   Räuber,  Vergewaltiger,   islamistische Terroristen  udgl.
mehr Gesindel überlegen,  eine Straftat oder einen Terroranschlag zu begehen.
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2016-08-24

Linke verharmlosen das seinerzeitige Naziregime


Gefordertes Freibadeverbot für Asylwerber, wird

mit Badeverbot der Nazis für Juden verglichen

„Aufgrund  der  aktuellen  Problematik in Freibädern,  quer durch Österreich, ist es an der
Zeit zu handeln.  Nicht nur das Burgenland,  sondern alle Bundesländer Österreichs sind
betroffen“,  so der stellvertretende  Obmann des RFJ-Burgenland,  Konstantin Langhans,
der aus diesem Grund ein generelles Freibadeverbot für Asylwerber fordert.

Nun ist es leider  eine traurige Tatsache,  dass in letzter Zeit vermehrt sexuelle Übergriffe
auf Kinder und Frauen durch männliche Asylwerber stattgefunden haben. Folgt man den
aktuellen Zeitungsberichten, dürfte hier auch kein Ende in Sicht sein.   Ob ein generelles
Freibadeverbot für Asylwerber der Weisheit letzter Schluss ist,  ist fraglich aber durchaus
diskussionswürdig.   Es  gibt  bereits  Bäder,  die keine männlichen Asylwerber mehr ein-
lassen.
Nicht diskussionswürdig sondern primitiv und widerlich sind Reaktionen von Linken, auf
dass vom RFJ-Burgenland geforderte Freibadeverbot für Asylwerber. Diese vergleichen
nämlich  diese  Forderung mit dem Naziregime und verharmlosen dieses dadurch.  Wie
beispielsweise die politisch links orientierte Facebook-Gruppe  „Heimat ohne Hass“, die
bereits  in der Vergangenheit,  wiederholt durch unrichtige  Berichterstattung aufgefallen
ist.

Da behauptet man bei „Heimat Hass“,  dass der RFJ-Burgenland als Grundlage für seine
Forderung  einen  nie stattgefundenen Vorfall heranzieht.   Gut,  genaue Recherchearbeit
war  noch nie  eine  Stärke  dieser  Linken.    Allerdings das demonstrativ gezeigte „Bade-
verbot für Juden“  aus  der  Nazi-Zeit,  schlägt dem  Fass den Boden aus.   Damit wird das
seinerzeitige  Naziregime  verharmlost  und  jüdische  Bürger  aus der damaligen Zeit, in-
direkt mit heutigen vergewaltigenden Asylwerbern auf eine Stufe gestellt.
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2016-07-12

Einen Panzer im Garten


Ganz augenscheinlich kein Gutmensch

Ein  nicht  ganz  alltägliches  Gefährt sichtete ein  ERSTAUNLICH-Lesereporter in einem
Garten  in der tschechischen Stadt Znaim.   Auf Nachfrage erklärte der Besitzer,  er habe
eben seine eigene Art, Diebe, Räuber, Drogendealer und Vergewaltiger zu empfangen.
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2016-05-27

Bei den Grünen kommt man zur späten Erkenntnis …..


… allerdings wurden wichtige Fakten „vergessen“

Bei  den Grünen kommt man nun zur Erkenntnis,  dass es nicht mehr so weiter geht. Tja,
da kommen die Herrschaften mit erheblicher Verspätung drauf.  Erstaunlicherweise wird
da sogar der Ruf nach der Polizei laut.
Allerdings  „vergaß“  die  Grünpolitikerin  Birgit Hebein in ihrem Facebook-Posting zu er-
wähnen,  dass  es  sich  bei  den  Vergewaltigern  vom  Praterstern,  um drei afghanische
Asylwerber  gehandelt  hat.   Möglicherweise  liegt es  daran,  dass  sie. .und zu diesem
Schluss  gelangt  man  unweigerlich,  wenn  man  sich in ihrer Facebook-Seite einliest –
den Welcome-Klatscher(innen) zuzurechnen ist.
Auch  bei  jenem  Mörder,  der  eine  Frau  auf offener Straße erschlagen hat,  handelt es
sich um einen – abgewiesenen – Asylwerber aus Kenia. Der Mann hatte das Kunststück
zuwege  gebracht,   innerhalb  kürzester  Zeit  seines  Aufenthaltes  in  Österreich,  18 (!)
Vorstrafen auszufassen.  Auch davon ist kein Wort im Posting von Hebein zu lesen.
Von  Recht  wegen  hätte  der  Kenianer  bereits abgeschoben werden müssen.  Warum
dies  nicht geschah ist unverständlich.   Allerdings  „vergaß“  Hebein in ihrem Facebook-
Posting anzugeben, dass die Grünen strikte Abschiebegegner sind. Erst 2014 finanzier-
ten  sie  im  Rahmen  der  „Wienwoche“  einen Kurzfilm der zeigt,  wie man die Rückführ-
ung eines Schubhäftlings im Flugzeug verhindert... LINK zum Presse-Artikel.
Und wer nicht weiß wer Birgit Hebein ist,  hier eine kurze Erläuterung:  Sie ist Abgeord-
nete  zum  Wiener  Landtag und Mitglied des Wiener Gemeinderates der Grünen-Wien.
Zudem ist sie eine Verfechterin der Drogenlegalisierung.
Pikantes Detail am Rande:  Frau Hebein, die eine fleißige Facebook-Userin ist, hat über
einen  Zeitraum  von  knapp  7 (!)  Jahren nicht erkannt,   dass sie ihren Vornamen falsch
geschrieben hatte.  Hier der LINK zum Beitrag.
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2016-05-05

Forderung einer Grün-Politikerin


Angebote für männliche Flüchtlinge, um damit

sexuelle Gewalt gegen Frauen zu verhindern

Der Tageszeitung  „Die Presse“  wird  kein  wohl  vernünftig  denkender  Mensch  Ausländer-
feindlichkeit  oder   Rassismus  vorwerfen.   Wir  haben  daher  absichtlich  einen  Ausschnitt
dieser Zeitung gewählt,  da gutmenschliche Welcome-Klatscher beispielsweise der KRONE,
der  HEUTE  odgl.  Hetze gegen Flüchtlinge vorwerfen.  Der Presse-Beitrag zur Vergewaltig-
ung einer 21-Jährigen durch drei afghanische Asylwerber ist sehr sachlich verfasst.

„Im Vorjahr kam jeder zweite wegen eines Sexualdelikts angezeigte Asylwerber aus diesem
Land“,  so  ist  es in  der  „PRESSE“  zu lesen.   Angesichts dieser Tatsache sollten eigentlich
die  Alarmglocken  bei  allen  Politiker(innen)  läuten  und sollten diese den Rechtsstaat be-
mühen.   Passiert  aber  scheinbar  nicht,  wie  dies  eine   Presse-Aussendung  der  Grünen
dokumentiert.
Die  Frauensprecherin  der Grünen Wien, Barbara Huemer,  verurteilt die Tat zwar,  meint
aber zur Sicherheit von Frauen wörtlich:

Interessant finden wir den Satz:.. „Beispielsweise gehört Präventionsarbeit mit Männern aus-
gebaut.“ ..Damit gibt Huemer indirekt (wir vermuten aber nicht absichtlich) zu,  mit welchem
männlichen  Klientel  die Bevölkerung in Österreich zwangsbeglückt wurde und noch immer
wird.   Denn  mit  einem  normalen  Mann braucht keine Präventionsarbeit im Bezug auf das
Verhalten gegenüber Frauen geleistet zu werden.
Erstaunlich  finden  wir  es auch,  dass man für solche Leute Angebote braucht,  um damit
sexuelle Gewalt gegen Frauen zu verhindern.  Wie stellt sich Barbara Humer diese Ange-
bote  vor.   Etwa Gratis-Bordellgutscheine  für potentielle Vergewaltiger,  sodass diese ihre
sexuellen  Triebe  an  Sexarbeiterinnen  ablassen können?   Oder gar Freiwillige,  die ihre
Körper zwecks Vergewaltigung zur Verfügung stellen?
Das  einfachste,  nämlich das rechtsstaatliche  „Angebot“  für  Vergewaltiger,  kam  der Grün-
Politikerin augenscheinlich nicht in den Sinn.   Nämlich diese Kriminellen zu inhaftieren und
nach Verbüßung der Haft ohne wenn und aber abzuschieben.
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2016-04-24

Es wird natürlich keine IS Propaganda betrieben


Dazu ein aussagekräftiges Kommentar eines Users

Der  fremdländische Kulturimport hat uns unter anderem Bandenkriege, Vergewaltiger,
Räuber,  Diebe  und  auch  Mörder beschert.   Auch in religiöser Hinsicht gibt es immer
wieder von erstaunlichen Gegebenheiten zu berichten, sowie wir dies in regelmäßigen
Abständen tun.
Im Zuge unserer Recherchen sind wir auf die Facebook-Seite der islamischen Gemein-
schaft .„Gottergebenheit“. gestoßen.  Der  Beitreiber  der  Seite  (der sich bedeckt hält)
verabsäumt es natürlich nicht zu erwähnen,  dass er keine IS Propaganda betreibt.
Auch wenn der  IS das islamische Strafrecht in die Praxis umsetzt (wie beispielsweise
die  Amputation  der  Hand eines Diebes) – und diese Vorgangsweise vom besagten
Seitenbetreiber  geteilt  wird,  bedeutet  das für ihn nicht,  dass er IS Propaganda be-
treibt.

Sehr aussagekräftig ist auch der Kommentar eines Users,  der natürlich auch keine
IS oder sonstige radikale islamistische Propaganda darstellt.
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2016-03-10

Vater tötet den Vergewaltiger seiner Tochter


Da hatte das verhinderte Werbegesicht von McDonalds aber Glück

Nachfolgendes Posting stellte Halid Arsajevo, am 5. November, auf seinem Facebook-
Zweitaccount  „Like a Halid“  ein:
Folgt man nun den Ausführungen seines Postings am 27. Mai, dann kann Halid Arsajevo
von Glück sprechen,  dass er nicht einem solchen Vater in die Hände gefallen ist.

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2014-11-09

„Heimat ohne Hass“-Sprecher findet Auslobungen zur Verbrecherergreifung grob sittenwidrig


Sollen Kriminelle solange wie möglich die Straßen unsicher machen?

Normalerweise  sollte es jedem Menschen ein Anliegen sein,  dass Verbrecher so schnell wie mög-
lich  dingfest  gemacht  werden.   Insbesondere dann, wenn es um Gewaltverbrecher wie beispiels-
weise   Vergewaltiger   handelt.   Um   bei  besonders   perfiden  Verbrechen  die   Aufmerksamkeit
der  Bevölkerung  zu  erhöhen,  werden  oft  Belohnungen ausgelobt,  die zur rascheren Ergreifung
des oder der Täter führen sollen und dies tatsächlich auch sehr oft eintritt.
Solche Belohnungen werden sowohl von Behörden, als auch von Privatpersonen ausgelobt.
In  unzähligen  Fällen konnte auf Grund dieser,  der oder die Täter schneller von der Polizei
verhaftet  werden.   Denn  umso  schneller Kriminelle – insbesondere Gewalttäter – von der
Straße geholt werden, umso mehr Sicherheit ist für die Bevölkerung gegeben.
Unter  den  oben  angeführten  Gesichtspunkten  finden wir es erstaunlich, dass  der Sprecher
der  linksextremen   Gruppierung   „Heimat ohne Hass“,  Manfred  Walter,   Auslobungen  für
grob  sittenwidrig  hält.  Nachfolgend ein Textausschnitt aus einem von ihm verfassten Beitrag:
Screen: heimatohnehass.at
Die  restlichen sinnbefreiten geistigen Ergüsse wollen wir unserer Leserschaft ersparen.  Wer
sich diese dennoch antun will,  hat auf der gleichnamigen Webseite der linksextremen Grup-
pierung dazu Gelegenheit.
Allerdings beschäftigen uns die Fragen, warum Manfred Walter Auslobungen – die sehr oft
zur  beschleunigten  Verhaftung  von  Kriminellen  führen – für  grob  sittenwidrig hält.  Und
warum soll durch eine Auslobung das Gewaltmonopol des Staates unterlaufen werden?
Erstaunlich  allerdings  finden  wir,  dass  es  der  „Heimat ohne Hass“-Sprecher  bis  dato nicht
grob  sittenwidrig  und  als  Unterlaufen  des Gewaltmonopol des Staates fand, wenn der Web-
seitenbetreiber und mutmaßlicher Chef der gleichnamigen Webseite,  Uwe Sailer,  auf seinem
privaten  Facebook-Account ein „Fahndungsfoto?!“  veröffentlichte und die darauf abgebildete
Person denunzierte.
Dieses  Foto  war  aber nicht von einem Gewaltverbrecher sondern von einem Polizeibeamten
(davon  ging  Uwe  Sailer  aus),  der  unter  Einsatz  seiner  Gesundheit  (möglicherweise auch
seines Lebens)  alle  Hände voll zu tun hatte,  linke Gewalttäter am 24.01.2014 unter Kontrolle
zu halten um größeren Schaden von Personen und Sachen abzuwenden.  Wir haben darüber
im Beitrag „Polizist oder Möchtegern-Sheriff?“ berichtet.
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2014-01-30

Vergewaltiger mittels Hilfe privater Videoüberwachung verhaftet

Die Erfolge privater Videoüberwachungen reißen nicht ab

 
Nachfolgender Beitrag erschien gestern in der Kronen Zeitung. Wieder einmal hat ein Kultur-
bereicherer  es  nicht  verstanden,   dass Frauen beim  Sex freiwillig mitmachen sollten und
auch damit einverstanden sein müssen, denn sonst ist es eine Vergewaltigung.
 
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 27.05.13)
 
Die bedauerlichen „Einzelfälle“ von sexuellen Übergriffen häufen sich in letzter Zeit auffallend.
Aber  dies  ist  nicht  das  Thema  unseres  Beitrags,  obwohl es sicher einen wert wäre.  Heute
geht  es  um  die Videoüberwachung,  die  von  Privatpersonen durchgeführt wird.  Wie wichtig
diese  ist,  wird durch den Krone-Beitrag sehr schön dokumentiert.  Allerdings hat dieser einen
kleinen Schönheitsfehler, der jedoch wegen des Erfolges verzeihbar ist
 
Unter  dem Video-Standbild ist zu lesen,  dass es im Lokal eine Videoüberwachung gab und
daher  konnte  der  Verdächtige  anhand  der  Bilder  vom Wiener Landeskriminalamt ausge-
forscht werden.  Wie man auf dem Foto einwandfrei ersehen kann, kann diese Kamera nicht
im  Lokal  angebracht gewesen sein.   Es sei denn,  die Gäste behalten dort ihre Anoraks an
und parken ihre Fahrzeuge (roter Pfeil) vorm Tresen.
 
Also musste besagte Videokamera auf den Außenbereich des Lokals gerichtet sein und das
bringt  Personen  wie  den  Ober-Datenschützer  Hans  Zeger  von  der ARGE DATEN auf die
Palme.  Er spricht sich gegen die  Videoüberwachung von  Privatpersonen aus.   Dabei ist es
ihm  offensichtlich  egal,  ob damit Straftaten aufgeklärt werden.   Er vertritt die Meinung, dies
sei  Aufgabe der Polizei.  Wir haben in den Beiträgen „Verbot von Videokameras in …“  und
„Ab heute beim HOFER“ darüber berichtet.
 
Ohne  die  Außenkamera  oder die nach außen gerichtete Kamera wäre der Täter in diesem,
sowie  in etlichen anderen Fällen,  nicht gefasst worden.   Es ist richtig, dass es Aufgabe der
Polizei ist Straftäter zu fassen.  Aber was spricht gegen eine Hilfe aus der Bevölkerung?  Es
sind in Wien und in anderen Städten derart viele Videokameras montiert,  sodass jene,  die
von Privatpersonen betrieben werden sicherlich nicht ins Gewicht fallen.
 
Haben die extremen Datenschützer(innen) etwas zu verbergen, weil sie sich so gegen eine
Videoüberwachung aussprechen?   Jedenfalls stellt für uns die ARGE DATE mit ihrem über-
triebenen  Datenschutz-Geschwätz,  eine  Institution  zur Verhinderung zur Aufklärung von
Straftaten dar.   Das erstaunliche Argument bzgl. des Datenmissbrauchs bei privater Video-
überwachung wird nicht schlagend. Denn es können auch zufällig aufgenommene Videos
oder Fotos (beim Sport, im Urlaub odgl.) missbräuchlich verwendet werden.   Davor ist nie-
mand gefeit und  der/die Betroffene muss in einem solchen Fall  – so oder so –  den Rechts-
weg beschreiten.
 
Apropos HOFER:  Bei  ERSTAUNLICH  hat  man  sich die Kamerabrille besorgt.   Sie schaut
todschick  aus  und  kann  stilistisch  mit  jeder  Markenbrille  mithalten.   Neben einem Etui,
werden  zwei  Austauschgläser (grün und transparent),  eine 4 GB SDHC-Speicherkarte und
ein USB-Kabel (zum Laden und zur Datenübertragung) mitgeliefert.
 
 
Die eingebaute Videokamera liefert gestochen scharfe Bilder (Auflösung: 1280×720).  Beim
Testvideo  wurde  die  Auflösung  von  uns  stark  reduziert,  um unnötige Ladezeiten zu ver-
hindern.
 
TESTVIDEO: © erstaunlich.at
 
Hoffentlich  wurde  die  vorbeifliegende  Taube  nicht in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt
und  ruft den Ober-Datenschützer Hans Zeger auf den Plan.  Aber Spaß beiseite, wir können
nur jedermann(frau) empfehlen, sich diese Kamerabrille zu kaufen.
 
 
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2013-05-28

Otto Muehl ist tot


Kinderschänder als brillanten Denker hochstilisiert

Mit Bedauern nimmt das mumok (Anm. der Red.: Museum moderner Kunst)den Tod von Otto
Muehl  zur Kenntnis.   Unser Mitgefühl gilt all jenen,  die sich ihm verbunden fühlen, ganz be-
sonders den Mitgliedern der ARTLIFE-Kommune in Portugal, in deren Kreis er zuletzt lebte.
Obiger Absatz war heute in einer Presseaussendung des Museums zu lesen.   In dieser wurde
Mühl  noch  überschwänglich  als  bahnbrechender Künstler gelobt.   So kommen im Nachruf
etwa  Sätze  wie:  „In seinem gattungsübergreifenden  Arbeiten erweist sich Muehl als wacher,
brillanter und radikaler Denker von überaus scharfer Beobachtungsgabe“  vor.
Ob eine „Pissaktion“, wobei drei nackte Männer um die Wette urinierten oder ob das Schlach-
ten eines  Schweines und anschließendes  Überschütten von nackten Frauen mit dessen Blut,
Urin und Kot  (gemeinsame Aktion mit Hermann Nitsch) als Kunst zählt  – selbst wenn dabei
Weihnachtslieder über Lautsprecher abgespielt wurden – sei dahingestellt.
Allerdings  erstaunt  es  uns,  dass  ein  Kinderschänder,  der  seine  Opfer mit Drogen gefügig
gemacht  hatte,  als  wacher,  brillanter  und radikaler Denker von überaus scharfer Beobacht-
ungsgabe  bezeichnet  wird.   Beim  Lesen  des  Nachrufs vom  „mumok“ könnte man zur An-
nahme  kommen,  dass  diese  von  der  Verurteilung  Mühls, wegen Sittlichkeitsdelikten,  Ver-
stößen gegen das Suchtgiftgesetz und Zeugenbeeinflussung zu sieben Jahren Freiheitsstrafe,
nicht in Kenntnis sind.
Der  Staatsanwalt  meinte  im Muehl-Prozess wörtlich:  „Ich habe schon viele große Prozesse
erlebt,  aber  noch  in  keinem  hat  mich das  Schicksal der Opfer so bedrückt wie in diesem.
Muehl hat Terror ausgeübt.  Was ein KZ ist, wissen wir aus der Geschichte. Was die Mädchen
am Friedrichshof mitmachen mussten, war genauso schrecklich. Otto Mühl hat mit Menschen
experimentiert, er hat sie manipuliert.“
Anlässlich  des Todes  von  Otto  Muehl  und  der  aktuellen  Berichterstattung  über sein soge-
nanntes  „Werk“  übte FPÖ-Vizeparteiobmann Norbert Hofer scharfe Kritik an jenen Exponen-
ten  des  öffentlichen  Lebens  und vor allem der Politik,  die den Kinderschänder als Künstler
feierten und ihn hofierten und das nach wie vor tun.
Dazu  Hofer  wörtlich:  „Muehl hat vielen Menschen, vor allem Kindern, Unsägliches angetan.
Es  ist  widerlich, dass viele hochrangige Politiker nicht nur jahrelang ins seine Kommune ge-
pilgert sind, sondern ihn auch nach seiner Verurteilung weiterhin stützten.“
Man soll zwar den Toten nichts Schlechtes nachsagen, aber für uns ist/war Muehl weder ein
Künstler  noch  ein  Denker mit brillanter Beobachtungsgabe.   Für uns ist/war er ein Kinder-
schänder,  dem  es  nicht geschadet hätte,  nach Verbüßung seiner Haftstrafe in Sicherheits-
verwahrung genommen zu werden.
*****
2013-05-27
 

Ist ÖVP-Rauch zu den Grünen gewechselt?


Suboptimale Einwanderungspolitik gehört schleunigst korrigiert

Niemand  hat  was  gegen Ausländer(innen),  die in Österreich einwandern,  sich integrieren,
einer geregelten Arbeit nachgehen und die österreichischen Gesetze befolgen.   Bestes Bei-
spiel  dafür  waren  und  sind jene Menschen aus Ex-Jugoslawien,  die in den 60er und 70er
Jahren nach Österreich eingewandert sind.
Allerdings was soll daran falsch sein, wenn man jene Personen wieder in ihre Heimat zurück-
schicken  will,  die  in  der  Alpenrepublik  kriminelle Taten  verüben,  ihre Einwanderung nur
das  Ziel  hat sich in die soziale Hängematte zu legen,  Asylbetrug begehen und keinen Inte-
grationswillen zeigen.
Gut, von den Grünen und anderen Linken ist dafür kein Verständnis zu erwarten.   Ihr Herz
und  die  Geldbörsen  der anderen sind auch für Vergewaltiger,  Drogendealer udgl.  mehr
kriminellen Gesindel geöffnet. Auch Integration wird von den Grünen und anderen Linken
abgelehnt,  denn sie bezeichnen diese als Aufgabe der Persönlichkeit von Immigranten.
Ferner  ist  eine  gut  überlegte  Einwanderungspolitik  eine  Notwendigkeit für die wirtschaft-
liche Existenz von Österreich. Diese lief bisher suboptimal und die Folgen sind bereits spür-
bar.   Anstatt  sich  zu  überlegen  welche  Arbeitskräfte  man  im  Land  benötigt,  ließ  man
jedermann  ins  Land.   Auch wenn der  Zuwanderer noch so ungebildet oder unqualifiziert
war,  sodass er gleich als Beruf  „Arbeitsloser“  war.
Das neue „Handbuch für freiheitliche Politik“ – ein Leitfaden für Parteifunktionäre –  spricht
diese Thematik offen an.   Das heutige Ö1-Morgenjournal berichtete darüber. Proteste von
den  Grünen  und anderen Linken hätten uns nicht gewundert, denn von diesen hätten wir
uns ohnehin nichts anderes erwartet.
Dass  sich  allerdings  die ÖVP darüber aufregt finden wir erstaunlich.   „Die FPÖ hat noch
immer  nichts  gelernt.    Mit  ihrer  politischen  Hetze,  ihrer  Retro-Politik   und  derartigen
menschenverachtenden  Aussagen  stellen  sie  sich  mehr denn je ins Abseits.  Derartige
Parolen  haben  in  der österreichischen Politik nicht zu suchen“,  so der ÖVP-Generalsek-
retär Hannes Rauch zum Funktionärs-Handbuch der FPÖ.
Offenbar  versuchen die Schwarzen ihren massiven Wähler(innen)schwund aus dem Pool
der  politischen  Linken  wettmachen  zu wollen.   Denn anders ist es nicht erklärbar,  dass
Rauch es als Hetze bezeichnet, wenn Ausländerkriminalität,  Asylbetrug, Ausnutzung des
Sozialsystems, fehlender  Integrationswille  und  Bildung  von Parallelgesellschaften offen
angesprochen werden.
Oder  liegt  es  möglicherweise daran,  dass die Liebe zwischen der ÖVP und den Grünen
schon so weit entflammt ist, dass sich Rauch jetzt wie ein grüner Zentralsekretär aufführt.
*****
2013-05-19
 

Justizskandal erster Güte


Vergewaltiger darf Fußfessel bald ablegen

Einem  Salzburger Vergewaltiger wurden die übrigen zwei Monaten Arrest mit Fußfessel in
eine Bewährungsstrafe umgewandelt.   Der Mann muss daher nur zwei Drittel seiner sechs-
monatigen Strafe im Hausarrest ableisten, denn abbüßen wäre wohl ein übertriebener Aus-
druck.
 
Damit steht fest, dass der Sexualstraftäter seine Fußfessel in Bälde ablegen darf. Denn wie
bereits  eingangs  erwähnt,  werden  die  übrigen zwei Monate seines Arrestes  in eine Be-
währungsstrafe  umgewandelt.   Nicht  zu  vergessen,  dass  der  Mann  trotz  mehrfacher
Vergewaltigung (einer damals 15-Jährigen)   keinen einzigen Tag im Gefängnis verbringen
musste.
 
Die bedingte vorzeitige Entlassung eines Mannes,  der wegen mehrfacher Vergewaltigung
einer Minderjährigen verurteilt worden ist,  ist ein Skandal erster Güte.  Nachdem der Ver-
gewaltiger  keinen  einzigen  Tag ins Gefängnis musste,  ist mit dieser Entscheidung jetzt
der Gipfel der Opferverhöhnung erreicht.
 
Man  muss  sich das einmal bildlich vorstellen.   Ein Mann wird wegen mehrfacher Verge-
waltigung und sexuellen Missbrauches einer Minderjährigen verurteilt, wobei wir das Wort
Urteil in diesem Fall eher als Freispruch werten.  Nachdem der Vergewaltiger  gerade ein-
mal  vier  Monate  Hausarrest  hinter sich hat,  wird jetzt auch noch der Rest der ohnehin
unverständlich milden Strafe zur Bewährung ausgesetzt.
 
Ein  derartiges  Vorgehen  der Justiz ist nicht mehr erstaunlich sondern  unglaublich.  Aus
generalpräventiver Sicht ist das ein verheerendes Signal. Dieses könnten Sexualstraftäter
als  Persilschein  ansehen.  Um  dem  entgegenzuwirken  ist  es höchst an der Zeit,  dass
Vergewaltigung  in  Österreich  endlich  als  das behandelt wird,  was es ist,  nämlich ein
schweres Verbrechen und kein Kavaliersdelikt.
 
Es  hat  zwar  der  eine  Fall  mit  dem anderen nichts zu tun und Ernst Strasser liegt uns
auch  nicht  am Herzen.   Aber wenn ein Politiker wegen Korruption  – obwohl er gar kein
Geld (100.000,- Euro) erhielt und seine Zusagen auch nicht erfüllen konnte –  zu 4 Jahren
unbedingt  mit Ausschluss der Möglichkeit einer Fußfessel verurteilt wird,  ist die erstaun-
liche  Milde  für  einen Mehrfachvergewaltiger,  für  einen  Menschen  mit  gesundem Men-
schenverstand wohl nicht mehr nachvollziehbar.
 
Richter  Olschak begründete das harte Urteil  (nicht rechtskräftig)  gegen Strasser damit,
dass Korruption in Österreich nicht mehr geduldet wird und hofft auf eine abschreckende
Wirkung.  Das finden wir auch nicht falsch,  aber wäre es nicht längst an der Zeit seitens
der  Justiz zu bekunden,  dass auch Vergewaltigungen in Österreich nicht mehr geduldet
werden  und bezüglich dieser Verbrechen Urteile mit abschreckender Wirkung zu fällen?
 
*****

2013-01-16
 

Keine Fußfessel für Sexualstraftäter


Opferschutz geht vor Täterschutz

Klar  gegen  die  elektronische  Fußfessel  für  Sexualstraftäter  hat  sich  heute  die freiheitliche
Frauensprecherin NAbg. Carmen Gartelgruber ausgesprochen. „Im Sinne der Generalprävention
ist  die  beschlossene  Novelle des Strafvollzugsrechts der völlig falsche Weg“,  so Gartelgruber,
die  dies  heute in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Sabine R. , jenem Vergewaltigung-
sopfer, deren Peiniger mit einer Fußfessel davon gekommen ist, bekräftigte.
 
v.l.n.r.:  Sabine R., Carmen Gartelgruber, Martin Glier
 
„Die Schwere der Strafen für Eigentumsdelikte ist verglichen mit den Strafmaßnahmen für Ver-
gehen  gegen  Leib und Leben viel zu gering“,  betonte Gartelgruber.   In diesem Deliktsbereich
gelte  es  vielmehr  Präventionsmaßnahmen  zu  verstärken  und nicht zu übersehen,  dass die
Opfer  von  Sexualtätern  oft  ein  Leben  lang  mit Angst leben müssten,  so Gartelgruber, die
absolut kein Verständnis dafür aufbringen kann, dass ein rechtskräftig verurteilter Sexualstraf-
täter, nicht einen Tag seine Strafe im Gefängnis verbüßen muss.
 
„Hier ist die Justizministerin ist gefordert, sich endlich mehr um die Opfer zu kümmern als um
die Täter!“, so Gartelgruber. Gerade im Sexualstrafrecht müsse der Grundsatz lauten: „Opfer-
schutz  geht  vor Täterschutz“.   „Vergewaltiger insbesondere von Behinderten,  Jugendlichen
oder gar Kindern sind in Haft zu halten und nicht mit Vollzugsgeschenken zu belohnen“,
forderte Gartelgruber.
 
Die  bisherigen  Ankündigungen der Justizministerin zum Strafrechtsentwurf ließen allerdings
nicht  viel  erwarten,  habe Karl doch selbst zugegeben,  dass der Aspekt der seelischen Ver-
letzung von den Opfern mit der Gesetzesänderung nicht genug berücksichtigt wurde.
 
Im  speziellen  Fall  von  Sabine R.,  die  den Mut hat aufzustehen und das Unrecht, dass ihr
geschehen ist, aufzuzeigen, sei besonders viel schief gelaufen, so Gartelgruber. Daher habe
die  FPÖ  auch  eine  Parlamentarische Anfrage  mit  112  Fragen an die Justizministerin ge-
stellt.
 
„Die  Antworten  waren  wie  zu  erwarten,  schwammig und unzureichend.   Auf zahlreiche
Fragen  verweist  sie  nur darauf,  dass diese Informationen nur im Wege der Akteneinsicht
erlangt  werden  können“,  zeigte sich Gartelgruber empört.   „Ich habe mir das Urteil ange-
sehen und kann für mich nur feststellen, dieses Urteil viel zu mild. Auch kann ich nicht nach-
vollziehen,  warum  der  Staatsanwalt  in  diesem  Fall keine Berufung eingereicht hat“,  so
Gartelgruber abschliessend.
 
*****

2013-01-03
 

SOS-Mitmensch-Engagement für den Täter

Alexander Pollak bezichtigt FPÖ-Mandatar der Verhetzung

 
Große  Aufregung  herrscht  bei SOS-Mitmensch zum Jahresende.   Deren Boss,  Alexander
Pollak, unterstellt dem Bezirksparteiobmann der Brigittenauer FPÖ, Gerhard Haslinger, dass
dieser gegen einen Teil seiner Bezirksbevölkerung hetzt.  Grund dafür ist eine heutige APA/
OTS-Presseaussendung, welche wir nachfolgend im Originaltext wiedergeben:
 

 
Bildungsfern, kriminell und Hass auf Frauen –
die erstrebenswerte  Vielfalt der Multikulti-Gesellschaft?
 
„Die  Brigittenau war in diesem Jahr nicht nur Schauplatz zahlreicher schwerer Verbrechen,
sondern  ist  seit  vielen Jahren auch beliebter Aufenthaltsort für gefährliche Täter und Ver-
brecherorganisationen.
 
So  versteckt  sich  auch  das Sex-Monster aus der U6 im zwanzigsten Bezirk.   Die Intelligenz
ist dem vorbestraften Türken, der Frauen von der U-Bahn weg verfolgt, vergewaltigt, verletzt
und ausraubt,  ins Gesicht geschrieben.  An seiner Meldeadresse, einer Scheinmeldeadresse
bei  einem  älteren  türkischen Ehepaar,  wohnt er nicht,  denn die braucht er nur als Zustell-
adresse, damit Sozialhilfe bzw. Arbeitslosengeld zugestellt werden kann.
 
Bei  seiner  Meldeadresse  kennt man ihn zwar , aber wo er sich aufhält,  weiß man „leider“
nicht.   An  weiteren Adressen im Bezirk wissen die türkischen Anwesenden zwar warum er
von der Polizei gesucht wird, sie können oder wollen aber keine Hinweise geben“,  so heute
der  Bezirksparteiobmann der Brigittenauer FPÖ,  LAbg. GR Gerhard Haslinger in einer Stell-
ungnahme.
 
Der  konkrete  Fall  zeigt  deutlich,  dass  die türkischstämmige Bezirksbevölkerung,  die zu
einem Gutteil aus demselben Gebiet in Anatolien kommt, eine in sich geschlossene Gemein-
schaft ist.   Zusammengehalten wird nicht nur beim Sozialmissbrauch,  sondern auch wenn
es  um  schwere  Verbrechen geht.   Weder sind diese „Damen und Herren“ bereit mit den
Polizeibehörden zusammenzuarbeiten,  noch besteht auch nur das geringste Interesse sich
der hiesigen Mehrheitsbevölkerung anzupassen.
 
Diese  Auswüchse  der  seit vielen Jahrzehnten von den Sozialisten propagierten Multikulti-
gesellschaft  haben  mit  der jüngsten  Gewaltserie einmal mehr einen traurigen Tiefpunkt
erreicht,  so Haslinger.  Absolut falsch ist jedoch die Analyse, wonach es sich beim gegen-
ständlichen Fall nur um einen Einzelfall handelt.
 
Die  Belästigungen von Frauen durch ausländische junge Männer haben in Wien in den ver-
gangenen  Jahren  stark  zugenommen und enden meist in Gewaltexzessen.   Die Justiz ist
hier  jedenfalls  gefordert  mit drakonischen Strafen ein deutliches Signal zu setzen.  Auch
zeigt sich, dass die Charta-Plaudereien nichts anderes als ein Ablenkungsmanöver von den
wirklichen Problemen sind.
 
Die  Regierungsparteien  hätten vielmehr die Aufgabe,  sich drängenden Fragen der Krimi-
nalitätsexplosion  bei  Zuwanderergruppen  zu  widmen.   Auf  Bereicherungen dieser Art
können  wir  jedenfalls  gerne  verzichten,  so  LAbg. GR Gerhard Haslinger abschließend.
(Schluss)
 
 

Zusätzlich  ruft  Pollak  die FPÖ dazu auf,  ihre heute gestartete rassistische Verhetzungs-
kampagne  sofort  wieder einzustellen.   Es erstaunt uns,  dass sich der SOS-Mitmensch-
Sprecher offenbar dazu berufen fühlt,  sich als Richter aufzuspielen.
 
Denn  was  Verhetzung ist oder nicht,  obliegt dem Urteil eines Gerichtes und glücklicher-
weise  nicht  einem Herrn Alexander Pollak.   Allerdings fiel uns in der „Vergewaltigungs-
Causa“ auf,  dass  man  sich  bei SOS-Mitmensch medial zwar für den Täter,  aber nicht
für die Opfer engagierte.

 
*****

2012-12-31
 

Entflohener Häftling ersticht 72-Jährigen

 

Der Mann hätte nie in Simmering untergebracht werden dürfen

Am  Sonntag  brach  ein mehrfach vorbestrafter Gewalttäter,  der zuletzt vom Landesgericht
Eisenstadt vier Jahre Haft wegen Drogen-Delikten ausgefasst hatte, aus der JVA Simmering
aus.   Seine  Flucht  gelang  ihm,  indem er sich mit zusammengeknoteten Tischtüchern aus
dem zweiten Stock abseilte.
 
Dazu ist anzumerken, dass die JVA Simmering eher für Kleinkriminelle und/oder für Täter,
die  beispielsweise wegen tödlicher Verkehrsunfälle verurteilt wurden,  vorgesehen ist. In
dieser JVA wird auch der gelockerte Vollzug praktiziert.
 
Jedenfalls  wollte  der  entflohene 37-jährige Gewalttäter seine Ex-Freundin aufsuchen und
traf aber nur auf deren Großvater in der Wohnung an.   Der 72-jährige Mann wollte keinen
Kontakt mit seiner Tochter zulassen, worauf es zum Streit gekommen sein dürfte. Im Zuge
des  Streites  stach  der  flüchtige  Häftling auf den Vater seiner Ex-Freundin ein und tötete
diesen (Es gilt die Unschuldsvermutung).
 
Der 37-Jährige hatte nach der Tat die Ex-Freundin angerufen und ihr mitgeteilt, deren Vater
umgebracht zu haben.   Diese alarmierte daraufhin die Polizei. Da man befürchtete,  dass
sich  der Täter  noch  in  der  Wohnung  im  6. Wiener  Gemeindebezirk  aufhalten könnte,
öffnete  die  das  Polizei-Sonderkommando WEGA in  Beisein  der Frau die Wohnung.  In
dieser wurde auch der 72-Jährige erstochen aufgefunden. Der mutmaßliche Täter befindet
sich bereits wieder in Haft und ist offenbar auch geständig.
 

Lascher Umgang der Justiz mit Gewaltverbrechern

Einen  Mann,  der  bereits  mehrfach wegen Gewalt- und Drogendelikten verurteilt wurde,
in  einer  JVA  wie Simmering unterzubringen zeigt auf tragische und dramatische Art und
Weise  den  laschen  Umgang der österreichischen Justiz mit Gewaltverbrechern.  Jeden-
falls kostete dies einem 72-Jährigen das Leben.
 
Dieser  Wahnsinn  reiht  sich  nahtlos  an  den  Skandal  mit der versuchten Fußfessel für
einen  Salzburger Vergewaltiger.  Ist die österreichische Justiz überhaupt noch zu retten?
Strafanstalten  sind  dazu  da  um  potentielle  Opfer  vor  Tätern zu schützen und stellen
keine Durchgehhäuser oder 4-Sterne-Hotels dar.
 
Justizministerin Beatrix Karl möchte, dass rasch geklärt wird, wie es zu diesem Ausbruch
kommen konnte,  um damit die notwendigen Schlüsse ziehen können, um solche Fälle in
Zukunft  zu  vermeiden.  Eine  unabhängige Kommission soll die Flucht untersuchen und
Vorschläge unterbreiten, wie Derartiges in Zukunft verhindert werden kann.
 
Dem  72-jährigen  Mordopfer und seinen Angehörigen nutzt eine Untersuchungskommis-
sion  überhaupt nicht mehr.   Solange die Justizministerin nicht erkennen will,  dass man
Gewaltverbrechern und Sexualstraftätern seitens des Justizsystems keinerlei Zugeständ-
nisse machen darf, werden solche dramatischen Entwicklungen keine Einzelfälle sein.
 
Die Justizministerin wird sich endlich dazu durchringen müssen, die Strafandrohung sowie
die Urteilspraxis und die Haftbestimmungen für Gewaltverbrecher und Sexualstraftäter zu
verschärfen. Ansonsten wird Österreichs Justizsystem auch weiterhin ein Schweizer Käse
mit vielen Löchern bleiben.
 
*****

2012-08-27
 

Justiz verhöhnt Vergewaltigungsopfer


Wieder ein Sexualstraftäter, der keinen Tag ins Gefängnis muss

Es ist ungeheuerlich, wie diese Justizministerin Opfer von Sexualverbrechen verhöhnt.  Ein
wegen  fünffacher  Vergewaltigung  verurteilter Mann,  der ein junges Mädchen mehrmals
brutal vergewaltigt hatte, wurde zu nur zwei Jahren Haft – davon  acht Monate unbedingt –
verurteilt.
 
Das Mädchen wird wohl lebenslang mit den psychischen Folgen zu kämpfen haben.  Und
als wäre das nicht genug, wird diese lächerliche Strafe auch noch reduziert und der feine
Herr darf mit Fußfessel seine Strafe in Freiheit verbringen. Selbst die Bitte des Opfers an
die Justizministerin, doch dem Täter keinesfalls die Fußfessel zu gewähren, nutzte nichts.
 
Während  den  Tätern alle nur erdenklichen Hilfestellungen gewährt werden,  bleiben die
Opfer  mit  ihren  psychischen und physischen Problemen alleine gelassen.  Oft sind jahr-
zehntelange Therapien nötig,  um ein halbwegs normales Leben führen zu können.
 
Die  Täter  können  nach  wenigen  Monaten  freigehen  und  sich  weitere  Opfer  suchen.
Weder die Justiz- noch der Gesundheitsminister scheinen sich an der Opfer-Täter-Umkehr
zu  stoßen.   Der  Gesundheitsminister  sollte  sich  auch  für Verbrechensopfer und deren
Gesundheit  verantwortlich  fühlen  und  sich im Sinne der Betroffenen für die Opfer stark
machen.
 
Leider ist vom Linksideologen  A. Stöger in dieser Hinsicht wenig zu erwarten.   Er agiert
augenscheinlich frei nach dem Zitat von Solschenizyn: „Ein marxistisches System erkennt
man daran, dass es die Kriminellen verschont und den politischen Gegner kriminalisiert!“
 
Aber  noch  bedenklicher  als das Verhalten des Gesundheitsministers,  ist das der Justiz.
Mit  der Genehmigung  einer Fußfessel für einen Vergewaltiger,  findet unverhohlen eine
Verhöhnung des Opfers statt.
 
Aber  was will man sich schon von einer Justiz erwarten,  die  einen  pädophilen Jugend-
richter, der auf seinem PC massenhaft kinderpornografisches Material gehortet hatte, zu
lächerlichen 5 Monaten auf Bewährung verurteilte?   Mit diesem Fast-Freispruch darf der
Mann  in  Amt  und  Würden  bleiben und auch in Zukunft Urteile im Namen der Republik
fällen.
 
*****
 
2012-08-22
 

Raubmörder, Vergewaltiger etc. als Taxilenker möglich


Eine unrühmliche und gefährliche Ausnahme

Um  in  den  Besitz eines Taxilenkerscheines zu gelangen,  wird den Anwärtern so einiges
abverlangt.   Das  sind  beispielsweise  Ortkenntnisse,  Kenntnisse  der  Betriebsordnung,
der Verkehrsvorschriften, etc., etc. Dazu ist der Besuch eines Taxilenkerkurses und eine
abschließende  Prüfung erforderlich.
Zudem  benötigen  Personen die einen Taxilenkerschein erwerben wollen einen einwand-
freien Leumund und müssen diesen mit einem Leumundszeugnis (Strafregisterauskunft)
belegen.  Damit soll sicher gestellt werden,  dass den Taxikunden eine gewisse Sicherheit
garantiert wird und nicht kriminelles Gesindel hinterm Lenkrad eines Taxis sitzt.
Aber es gibt keine Regel ohne Ausnahme.   In Österreich ist es auch möglich,  dass bei-
spielsweise Raubmörder, Vergewaltiger,  Kinderschänder odgl. mehr in den Besitz eines
Taxilenkerscheines  gelangen  können  und dann auf die Öffentlichkeit losgelassen wer-
den.
Sie  glauben  das  nicht?   Doch  es ist so,  es muss nur eine Bedingung erfüllt werden.
Nämlich  der Taxilenkerschein-Anwärter  muss  Asylant  sein.   Denn  Asylanten benöt-
igen für den Zeitraum vor der Asylgewährung keinen Nachweis der Vertrauenswürdig-
keit.   Nachfolgender  Screenshot  stammt  aus  dem Kursbuch der WIFI und beweist
unsere Behauptung.
Wurde uns von einem ERSTAUNLICH-Leser zugesandt. Danke!

Verstoß gegen die Österreichische Verfassung

Da  staunen  wir aber, denn wer garantiert dafür,  dass der Asylant in seiner Heimat kein
Raubmörder,  Vergewaltiger,  Kinderschänder odgl. war?  Wenn die Angelegenheit nicht
so  traurig  wäre,  könnte  man  über  den Satz:  „Allerdings dürfen keine Tatsachen be-
kannt sein,  die zumindest Zweifel an der vermuteten Vertrauenswürdigkeit aufkommen
lassen“  herzhaft  lachen.  Denn  kein Verbrecher hat auf seiner Stirn einen Hinweis auf
seine kriminelle Vergangenheit tätowiert.
Erstaunlich  ist  auch  die  Tatsache,  dass einem Österreicher der Taxilenkerschein ver-
weigert  wird,  wenn  dieser  wiederholt  oder  schwerwiegend  (z.B. Alkohol am Steuer)
gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen hat.  Eine solche Überprüfung ist für die
Behörde eine Kleinigkeit, welche diese auch selbstverständlich durchführt.
Im Gegenzug dafür brauchen Asylanten keinerlei Nachweis über ihre Vertrauenswürdig-
keit  erbringen  und  können  in  ihren  Heimatländern  die  größten Schwerverbrecher
gewesen sein.
Zudem  verstößt  die  Bestimmung,  dass Asylanten  keinen Nachweis der Vertrauens-
würdigkeit erbringen müssen, eindeutig gegen die  Österreichische Verfassung.  Denn
im Artikel 7. (1) dieser ist folgendes festgehalten:  „Alle Staatsbürger sind vor dem
Gesetz gleich“.   Warum es hier eine Ausnahme gibt,  hat wohl mehr als Erklärungs-
bedarf.
*****

2012-07-17
 

Linke Narren


Sprengt alle Gefängnisse

Auf dieser Welt gibt es neben normalen Menschen, harmlose aber auch gefährliche Narren.
Letztere sind unbestritten Vertreter der ideologisch links orientierten Organisation  „ANAR-
CHIST BLACK CROSS“.   Zu diesem  Schluss kommen wir,  da diese Truppe in letzter  Zeit
verstärkt nachfolgende Banner im 10. Wiener Gemeindebezirk plakatiert.
 
Foto: © erstaunlich.at
 
Foto: © erstaunlich.at
 
Kein nur halbwegs normal denkender Mensch käme auf die Idee Mörder, Vergewaltiger,
Kinderschänder  und  sonstiges  kriminelle  Gesindel  aus  den Gefängnissen zu befreien.
Das obige Plakat spricht für sich selbst, denn diese Truppe ist augenscheinlich sogar be-
reit, ihre Wahnvorstellung mit Gewalt durchzusetzen.
 
Erstaunlicher  Weise wird von Vertretern der SPÖ und der Grünen,  eine Gewaltbereit-
schaft  ideologisch links orientierter Aktivisten immer wieder in Abrede gestellt und be-
hauptet, dass Gewalt eine Domäne der Rechten sei.
 
Scheinbar  sind  der SPÖ und den Grünen obige Banner nicht bekannt.   Da könnte ein
Ausflug nach  „Klein-Istanbul“   –  den Wiener  Ureinwohnern  noch  unter  dem Namen
Favoriten bekannt – nicht schaden. Dort können nämlich die Aufkleber der „ANARCHIST
BLACK CROSS“  zuhauf  bewundert  werden.   Leider konnten wir auf deren  (natürlich
impressumlosen)  Webseite  keine  Kontaktdaten oder Adresse eines Verantwortlichen
ausfindig machen.
 
*****

2012-04-24
 

Polizist als Vergewaltiger?


Angebliche Vergewaltigung durch einen Polizisten

Eine sehr erstaunliche Geschichte traurigsten Ausmaßes soll sich im Polizeianhaltezentrum
(PAZ) Wien abgespielt haben. Ein Polizist soll laut Angabe eines Schubhäftlings, diesen
vergewaltigt haben.
  Tatort oder Ort der Verleumdung?

Eine Mitarbeiterin des Migrantinnenvereins St. Marx berichtet

Ein Mitarbeiter unserer Redaktion führte heute ein Telefonat mit Frau F., einer Mitarbeiterin
des Migrantinnenvereins St. Marx, welche(r) den angeblichen Vorfall ins Rollen gebracht hat.
Frau F. wollte zwar keine Details preisgeben, da die Staatanwaltschaft in dieser Sache ermit-
telt, erzählte jedoch einiges über den Vorfall.
Der heute 19-jährige Gambier kam 2006 nach Linz in Oberösterreich, wo er auch seinen
Asylantrag stellte. Der junge Schwarzafrikaner war nie kriminell und hatte einen ordent-
lichen Lebenswandel.
Er lebte in Linz mit seiner Lebensgefährtin zusammen und ist Vater eines 7 Monate alten
Babys. Er war im „gelinderen Mittel“ was soviel heißt, dass er in keinem Asyllager auf-
hältig sein musste, sondern sich täglich auf einer Polizeistation zu melden hatte.
Dieser Verpflichtung ist er laut Frau F. auch nachgekommen. Trotzdem wurde sein Asyl-
antrag negativ bescheidet. Als er am 7.Februar 2010 seiner Meldepflicht nachkam, wurde
er von Polizeibeamten in Gewahrsam genommen, da ein Haftbefehl gegen ihn vorlag.
Angeblich wurde ihm nie die Information über die Verpflichtung zu Ausreise zugestellt,
wodurch er keine Kenntnis darüber erlangen konnte, dass er die Republik Österreich zu
verlassen hat und es zum besagten Haftbefehl kam.
Polizisten eskortierten ihn in seine Wohnung, wo er seine Sachen packen und sich von
seiner Familie verabschieden musste. Anschließend kam er in Linzer Polizeigewahrsam
und wurde am selben Tag nach Salzburg überstellt.
Von dort aus ging die Reise am 8.Februar 2010 nach Wien ins PAZ.  Einige Stunden
vor der Abschiebung am 9.Februar 2010 soll es dann zu dieser Vergewaltigung durch
einen Polizisten gekommen sein.
Nach dem angeblichen sexuellen Missbrauch verletzte sich der junge Mann selbst.
Er fügte sich Schnittwunden an Hals und Brust zu. Laut seinen Angaben tat er dies aus
Verzweiflung.
Da seine Verletzungen nur oberflächlich waren, wurden diese ärztlich versorgt und
taten der Abschiebung keinen Abbruch. In Brüssel fielen aber einem Arzt die Wunden
auf und erklärte den Gambier für nicht abschiebungsfähig.
Also ging es nach Wien zurück und zwar wieder ins Polizeianhaltezentrum Wien. Als ihn
am Sonntag (Besuchstag) den 14.Februar 2010 seine Lebensgefährtin besuchte, er-
zählte er ihr den Vorfall über die angeblich stattgefunden Vergewaltigung.
Die Frau erstatte in einem Wachzimmer die Anzeige. Polizeisprecher Mario Hejl bestätigte
die Anzeigenerstattung. Die Staatsanwaltschaft und das BBE prüfe nun die Misshandlungs-
vorwürfe.

Seit Bakary ist alles anders

Normalerweise würde man einen derartigen Vorwurf sofort ins Reich der Fantasie verweisen,
bzw. als verleumderische Schutzbehauptung gegen eine bevorstehende Abschiebung wer-
ten. Allerdings ist seit dem Fall „J. Bakary“ Vorsicht geboten, ein eventuelles Opfer sofort
als Lügner abzustempeln.
Da ereignete sich ein Vorfall, den auch niemand für wahr gehalten hätte. Drei Polizeibeamte
verprügelten damals den mit Handschellen geschlossenen Schwarzafrikaner krankenhausreif,
nur weil dieser bei der Abschiebung Randale gemacht hatte.
Der Vorwurf des jungen Gambiers scheint ebenfalls unglaublich und kein normaldenkender
Mensch kann oder will sich vorstellen, dass ein Polizist einen Häftling vergewaltigt. Möglich-
erweise ist es eine Verleumdung die der Mann in den Raum stellt.

Warum die Eile mit der Abschiebung?

Sollte der Mann gelogen haben, hat er dafür die vollen rechtlichen Konsequenzen zu tragen.
Jedenfalls gehört dieser angebliche Vorfall gründlichst untersucht. Wir sind daher sehr erstaunt,
dass man es so eilig hat und diesen nächste Woche abschieben will.
Wenn sich der Vorwurf als unwahr herausstellt, muß den Gambier die volle Härte des Gesetzes
treffen und was macht es da schon aus, wenn er bis zum Abschluss der Ermittlungen noch in
österreichischer Schubhaft verbringt. Dies wäre auf jedenfalls günstiger, als wenn er als Zeuge
oder Beschuldigter in einem eventuellen Gerichtsverfahren wieder nach Österreich eingeflogen
werden muss.
*****

2010-02-23
  

Inhalts-Ende

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