Wollen Beamte keine fleißigen Menschen?
Am siebenten Tage sollst du ruhen. Das sind die Worte des Herrn und offenbar hält sich
das Wiener Marktamt für diesen. Denn in einer dieswöchigen, von den großen Medien
völlig unbemerkt gebliebenen Presseaussendung, rühmte sich das Marktamt einer „Aktion
scharf“ am vergangenen Sonntag.
Offenbar sind und waren einigen Beamten, arbeitssame Menschen ein Dorn im Auge und
so wurde in den Bezirken 5, 9, 10, 12, 15, 16 und 17 die Einhaltung des Sonntagsöffnungs-
verbotes kontrolliert.
Wer waren die Bösewichte, die sich erlaubten die geheiligte Sonntagsruhe mit Werktät-
igkeit zu stören? Etwa große Supermarktketten, die ihre Angestellten zur Arbeit am Sonn-
tag nötigten? Nein, ganz und gar nicht, denn diese haben es sich gerichtet und Filialen in
unzähligenTankstellen etabliert, da diese vom Sonntagsöffnungsverbot nicht berührt sind.
Fotos: © erstaunlich.at
Die Gesetzesübertreter waren Inhaber(innen) von kleinen Greißlereien, betrieben meist von
Personen mit Migrationshintergrund. Auch wurden in diesen Miniläden keine Angestellten
beschäftigt, sondern Herr und Frau Ladenbesitzer standen persönlich hinter dem Verkaufs-
pult, um auch in diesen wirtschaftlich angespannten Zeiten halbwegs über die Runden zu
kommen.
Voll Stolz verkündigte das Marktamt, dass insgesamt 62 Kontrollen in den sieben genann-
ten Bezirken durchgeführt und 35 Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Sonntagsöff-
nungsverbot erstattet wurden. Man vergaß auch nicht zu erwähnen, dass voriges Jahr 400
Anzeigen wegen diesem Delikt erstattet wurden. Da können die Mannen vom Marktamt
direkt stolz darauf sein und wenn sie Glück haben gibt es dafür einen Orden.
Ist es ein Verbrechen sein Geld ehrlich zu verdienen?
Zum Sonntagsöffnungsverbot gibt es noch einen entbehrlichen Kommentar der „Hans
Dampf in allen Gassen“ – Stadträtin Sandra Frauenberger. Diese meinte: „Es gibt klare
gesetzliche Bestimmungen, an die sich alle zu halten haben. Wer gegen das Sonntagsöff-
nungsverbot verstößt, hat mit einer Verwaltungsstrafe zu rechnen.“
Wir verstehen diese Welt nicht mehr ganz. Einerseits wird man als „Rechts“ wenn nicht
gar als Nazi eingestuft, wenn man Räuber, Einbrecher oder sonstig kriminelles Gesindel
mit Migrationshintergrund beim Namen nennt und kritisiert.
Anderseits macht das Marktamt Jagd auf anständige und arbeitssame Personen – meist mit
Migrationshintergrund – wenn sich diese erlauben am Sonntag hinter ihrer eigenen Laden-
theke zu stehen und sich ihr Geld ehrlich verdienen. Wen stört es eigentlich – außer
einigen Beamten des Marktamtes – wenn ein Greißlerladen am Sonntag geöffnet hat und
damit ermöglicht wird, ausgegangenes Brot oder benötigte Milch um die Ecke einzukaufen
und nicht mit dem Auto zur nächsten Tankstelle fahren zu müssen.
Wir vermissen hier den Aufschrei der linken Gutmenschen. Oder unterstützen diese nur
kriminelles Gesindel und legen auf ehrlich arbeitende Menschen keinen Wert? Auch ver-
missen wir ein Veto der Wirtschaftkammer. Ach ja, beinahe hätten wir es vergessen. Von
dort wird kein Einspruch kommen, fließen doch die eingehobenen Strafgelder in deren
Kassen.
Jedenfalls kündigte die Stadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ) eine Fortsetzung der „Aktion
scharf“ vom Wiener Marktamt an. Diesbezüglich wurde auch eine eigene Hotline (wir nen-
nen sie Wamser-Nummer) eingerichtet. Wer anständige und ehrlich arbeitende Menschen,
mit und ohne Migrationshintergrund verpetzen will, kann dies unter der Wiener Telefon-
nummer 4000-8090 tun. Der Anruf ist kostenlos und kann von Montag bis Freitag zwischen
9 und 18 Uhr, Samstag zwischen 9 und 17 Uhr und Sonntag zwischen 9 und 15 Uhr getätigt
werden.
*****
2012-03-17
Haben Sie Probleme Ihr Kind zu fördern?
Besucht Ihr Kind eine AHS –Oberstufe oder BHMS in Wien, Vorarlberg oder Salzburg und
weist im Zeugnis einen Notendurchschnitt 1,0-2,5 auf? Wollen Sie Ihr Kind dementsprechend
fördern und können dies aber nicht, weil Sie möglicherweise nicht so gebildet sind, Ihnen die
finanziellen Mitteln fehlen, beengte Wohnverhältnisse bestehen oder die Umgebung zu laut
ist?
Alles kein Problem, wenden Sie sich einfach an die Organisation „START-Stipendium“. Dort
erhalten engagierte Schüler(innen) materielle Unterstützung, beispielsweise in folgender
Form:
Monatlich 100 Euro Bildungsgeld für bildungsrelevante Anschaffungen und Aktivitäten (u.a.
Lernmaterialien, gezielter Förderunterricht, Kulturausgaben).
Eine PC-Grundausstattung mit Internetanschluss, um die Vernetzung mit den START-Betreuer-
(innen) und Projektpartner(i)nnen sicherzustellen.
Exkursionen zu Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Messen Workshops in Kooperat-
ion mit Partnern aus Bildung, Wirtschaft und Wissenschaft. Kooperationen mit Hochschulen.
Gesonderte Seminare und Beratungsangebote zur Studien- und Berufswahl individuelle Berat-
ung und Unterstützung Vermittlung kultureller Kompetenz, u.a. durch ein Studienprojekt unter
der Mentorenschaft eines renommierten Künstlers (bei START-Wien)
Bei Bedarf können weitere Fördermittel bis zu einer Höhe von 700 Euro pro Jahr beantragt
werden, z.B. für Deutsch- oder Fremdsprachenkurse, Computerkurse, Studienfahrten oder
Praktika. In Ausnahmefällen kann weitere Unterstützung gewährt werden, wenn die Stipend-
iat(i)nnen während schulischer Ausbildung, Praktikum oder Weiterbildungskursen nicht bei
ihren Eltern wohnen können.
Nur für Zuwanderer-Kinder
Doch HALT – nicht so schnell, denn diese umfangreiche Angebot gilt nicht für Inländer,
sondern nur für Kinder von Zuwanderern. Migrationshintergrund ist nämlich eine Grundvoraus-
setzung um in den Genuss dieser Förderung zu kommen. Österreichische Kinder mit Begab-
ung sind bei START offenbar nicht erwünscht und dürfen, sollen oder können getrost verblöden.
Da staunen wir aber, dass es Personen gibt, die schon bei Kinder derartige Unterschiede
machen obwohl uns von der Politik und diversen Gutmenschenorganisationen tagtäglich Gleich-
berechtigung gepredigt wird. Für uns war diese Tatsache Grund genug nachzusehen, wer
hinter START steckt und wer die Partner dieser Organisation sind.
In den Kontaktdaten scheint folgende Firma auf: Promitto Organisations- und Politikberatung
Gmbh Landeskoordination START-Wien, Währingerstraße 2-4, A-1090 Wien. Programmleiterin
von START-Österreich ist eine gewisse Frau Katrin Bernd.
Im Beirat sitzt der Bezieher einer gut dotierten Polit-Pension, nämlich Vizekanzler aD Dr. Erhard
Busek. START steht in Österreich unter Schirmherrschaft des Integrationsstaatssekretärs und
Jungpolitker Sebastian Kurz. Interessant sind auch die Partner dieser Organisation. Da tauchen
nämlich unter anderem folgende Namen auf: Bundesministerium für Inneres, Wirtschafts-
kammer Wien, Magistrat der Stadt Wien – MA 40, Industriellenvereinigung, Vienna International
Airport, sowie die Raiffeisen Zentral Bank.
Wo ist der Aufschrei der linkslinken Gutmenschen?
Für uns stellt sich die Frage, was wohl die linkslinken Gutmenschen für ein Geschrei anstimmen
würden, wenn es eine Organisation mit den obig angeführten Partnern gäbe, die ausschließlich
Stipendien an österreichische Kinder vergeben und jene mit Migrationshintergrund ausschließen
würden.
START bietet neben der Benachteiligung -um nicht Diskriminierung zu sagen – österreichischer
Kinder eine besondere Erstaunlichkeit auf. Denn auf deren Webseite ist folgender Satz zu lesen:
Auch SchülerInnen mit mangelnden Deutschkenntnissen können sich bewerben.
Da fragen wir uns ernsthaft wie es möglich sein kann, dass sich diese Migrantenkinder um ein
Stipendium bewerben können? Ist doch die Grundvoraussetzung der Besuch der AHS –Ober-
stufe oder BHMS, mit einem Zeugnisnotendurchschnitt von 1,0 bis 2,5.
Wie schaffen es Kinder mit mangelhaften Deutschkenntnissen in obig angeführte Schulen zu
gelangen und dabei noch einen Top-Notendurchschnitt zu erreichen. Also hier stimmt etwas
nicht im Staate Dänemark, dass meinen zumindest wir.
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2012-01-09
Präsidentin der WK-Wien kritisiert die Stadt Wien
Screen: Wiener Wirtschaft (Printausgabe)
In der aktuellen Ausgabe des Jubelblättchens der Wirtschaftskammer Wien, kritisiert
Brigitte Jank die Gebührenerhöhungen der Stadt Wien. Sie meint, dass in den letzten
Wochen eine Gebührenerhöhungslawine losgetreten wurde, die Wirtschaftstreibenden
in Summe mehr als 100 Millionen Euro jährlich kosten wird.
Die Präsidentin der WK-Wien teilt auch mit, dass ihr für Gebührenerhöhungen jegliches
Verständnis fehle. Solche in einer gesamtwirtschaftlich schwierigen Zeit durchzuführen,
widerspricht jeglicher wirtschaftspolitischen Vernunft.
Auch wir haben die massiven Gebührenerhöhungen der Stadt Wien kritisiert und eigent-
lich hat Jank mit ihrer Aussage recht, wenn da das Wörtchen „wenn“ nicht wäre. Denn
in der selbigen Ausgabe der „Wiener Wirtschaft“ findet man nachfolgende (Screen)
sehr umfangreiche Beilage.
Screen: Wiener Wirtschaft (Printausgabe)
Selbst um keine Spur besser
Erstaunlich ist, dass B. Jank wegen der Gebührenerhöhungen verbal auf die Stadt Wien
losprügelt, aber in ihrem eigenen Zwangsverein ebenfalls die Gebühren zu Lasten der
Wirtschaftstreibenden erhöht wurden. Leider vergaß sie mitzuteilen, mit welcher jähr-
lichen Summe, die Zwangsmitglieder durch diese Erhöhungen belastet werden.
Dazu kommt noch, dass man die – unserer Meinung nach ungerechtfertigten – Ge-
bührenerhöhungen der Stadt Wien abfedern kann. Durch effizienteres wirtschaften ist
es nämlich möglich Kosten bei Gas, Wasser, Abfall, Abwasser, Kanal und Fernwärme ein-
zusparen, oder – wenn auch sehr kompliziert – Alternativen zu suchen.
Dies ist bei den Zwangsmitgliedsbeiträgen der Wirtschaftskammer nicht der Fall. Hier
wird jeder unbarmherzig zur Kasse gebeten, egal wie effizient er in seinem Betrieb arbeitet.
Auch Alternativen sind nicht möglich, denn die Wirtschaftskammer ist ein Zwangsverein,
in der abgehalfterte Politiker(innen) sitzen und die wirtschaftlichen Pfründe ihrer Parteien
abzusichern versuchen.
Erstaunlich ist es auch, dass Brigitte Jank für die Gebührenerhöhung des Zwangsvereins
Wirtschaftskammer Verständnis hat, auch wenn diese in einer gesamtwirtschaftlich
schwierigen Zeit stattfinden. Offenbar findet sie eine Erhöhung der Gebühren bei der WK,
als wirtschaftspolitisch vernünftig.
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2011-12-23
Es lässt uns keine Ruhe
Die massiven Probleme der Wiener Taxiunternehmer(innen) bezüglich der Androhung
der Kündigung ihrer Funkverträge bei den Fahrtenvermittlern „40100“ und „31300“
und die erstaunliche Empfehlung Letzteren lassen uns nicht in Ruhe. Dabei geht es
aber primär nicht um das Verhalten dieser, da sich diese logischerweise eine ungeliebte
Konkurrenz vom Leib halten wollen.
Wir sind vielmehr an den Gründen des Verhaltens der Taxiinnung interessiert, die ihre
Mitglieder in dieser Angelegenheit schmählich in Stich lässt und ganz offen die Funk-
fahrtenvermittler unterstützt. Bei unseren noch immer andauernden Recherchen sind
wir auf zwei Artikel der Tageszeitung „Die Presse“ gestoßen, die das Thema Funkzent-
ralen vs. „myTaxi „ am Rande streifen.
Aus denen lässt sich der Schluss ziehen, dass der Fahrtenvermittlern „40100“ die treib-
ende Kraft ist und die Funkzentrale „31300“ lediglich die Gunst der Stunde nützt, um
im Fahrwasser von „40100“ mitsegeln zu können.
Zu diesem Erkenntnis kommen wir deshalb, weil sich kein Vertreter von 31300 öffentlich
äußert. Das kann man von 40100 nicht behaupten, deren Boss, Leo Müllner, mit den
Worten: „Das handhabt 31300 genauso“, die Androhungen der Vertragskündig-
ungen bei der Verwendung von „myTaxi“ zu rechtfertigen versucht. Aber zu den
Aussagen des Herrn Müllner, die in der Tat erstaunlich sind, kommen wir später im
Laufe des Beitrags zurück.
Screen: diepresse.com
Martin Hartmann, Geschäftsführer des Taxifunks „40100“ versucht mit Argumenten
negative Aspekte von „myTaxi“ herbeizureden. Dieses Verhalten finden wir auch logisch,
da es immerhin darum geht, eine ernstzunehmende Konkurrenz nicht groß werden zu
lassen.
Erstaunlicher geht es in diesem „diepresse.com“-Beitrag zu.
Screen: diepresse.com
Erstaunliche Erklärungsversuche
Der oberste Boss der Taxifunkzentrale, Leo Müllner, vergleicht die Verwendung von
„myTaxi“ mit Ehebruch und meint: „Wenn deine Frau dich betrügt, lässt du dich ja auch
scheiden.“ Mit dieser Aussage versucht er die angedrohten Kündigungen der Funkverträge
zu rechtfertigen, falls die Dienste von „myTaxi“ in Anspruch genommen werden.
„Das große Problem ist“, meint Müllner, „dass es Lenkern wirtschaftlich nicht gut geht.
Durchschnittlich 35.000 Euro Jahresumsatz pro Taxi, minus Steuern und Ausgaben. Aber
ohne unsere Vermittlung wäre das noch weniger.“ Die hohen monatlichen Gebühren zu
senken, sei aber nicht möglich,“ wiegelt er ab: „Ein bisschen muss auch für uns bleiben.“
Na ja, da sollte doch der Boss der Fahrtenvermittlung froh sein, wenn den Taxiunter-
nehmern eine zusätzliche Umsatzsteigerung via „myTaxi“ geboten wird. Und dass ohne
die Vermittlung von „40100“ noch weniger Umsatz zu machen sei glauben wir nicht. Da
dürfte Müllner an Selbstüberschätzung leiden. Denn potentielle Fahrgäste wissen immer
einen Weg sich ihr Taxi zu organisieren und dazu wird „40100“ nicht unbedingt benötigt.
Einzig das Faktum der Bequemlichkeit, die dem Fahrgast beim Taxiruf geboten wird, kann
nicht in Abrede gestellt werden. Aber diesen Vorzug bietet „myTaxi“ ebenfalls.
Aber selbst die erstaunlichen Aussagen eines Leo Müllner sind noch halbwegs logisch,
wenn auch für uns nicht nachvollziehbar. Immerhin versucht er so, sich „myTaxi“ vom
Leib zu halten. Ob eine Kündigung des Funkvertrags, bei der Verwendung von „myTaxi“
wirklich rechtlichen Bestand haben wird, wird die Aufgabe eines unabhängigen Gerichts
sein, falls es zu einer Klage kommt.
Obwohl wir die Gangart der Funkzentralen nicht goutieren, müssen wir diesen zugestehen,
dass diese eine Art Notwehr ist. Immerhin gilt es, sich ein aufstrebendes Konkurrenzunter-
nehmen vom Leib zu halten. Zu prüfen ob diese Vorgangsweise auch legitim ist, obliegt
der Justiz, falls es zu Rechtstreitigkeiten zwischen Taxiunternehmer(innen) und der je-
weiligen Funkzentrale kommt.
Zufälle über Zufälle
Nun bleibt noch immer die Tatsache des erstaunlichen Verhaltens der Fachgruppe für das
Personenbeförderungsgewerbe offen im Raum stehen. Diese hat bis dato nichts daran
gesetzt ihren Zwangsmitgliedern behilflich zu sein und unterstützt ganz offen die Funk-
zentralen, wie dies im Mail (Stellungsnahme) des Innungsjuristen Dr. Curda ersichtlich ist.
Aus Taxiunternehmer(innen)-Kreisen wird immer wieder kolportiert, dass seitens der
Funkzentrale „40100“ angeblich ein Einfluss auf die Taxiinnung bestehen soll. Aber
wie sollte das funktionieren? Sind doch Taxifunkzentralen lediglich Fahrtenverkäufer
und nicht in der Interessenvertretung der Taxiunternehmer(innen) vertreten.
Ein Sprichwort besagt: „Die Rache des Journalisten ist das Archiv.“ Und so haben wir
einige Zeit in diesem gestöbert und wurden tatsächlich fündig. Wie es der Zufall will,
ist Leo Müllner seit dem Jahr 1982 Chef der Funkzentrale „40100“ oder zumindest ein
Mann der dort das Sagen hat.
Zufälligerweise bekleidet dieser Leo Müllner seit 1975 laufend Mandate in Fachgruppen
und Fachverbandsausschüssen. Ab dem Jahr 2003 war er Obmann des allgemeinen
Fachverbandes des Verkehrs. Also kurz zusammengefasst, der Mann ist ein hochrang-
iger Funktionär der Wirtschaftskammer und somit sein eigener Interessensvertreter.
Aber es gibt noch einen weiteren Zufall. Leo Müllner ist politisch dem Wirtschaftsbund
zuzuordnen. Und zufälligerweise ist der Fachgruppenobmann der Fachgruppe für
das Personenbeförderungsgewerbe Wien, Christian Gerzabek, ein Mandatar des Wirt-
schaftsbundes.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, denn besteht das Leben nicht aus lauter Zufällen?
Nun überlassen wir es den geneigten Leser(innen) selbst zu beurteilen, was sie von
dieser Anhäufung von Zufällen halten und wie sie diese bewerten wollen. Für Leser-
(innen) die erst bei diesem Beitrag eingestiegen sind, geben wir nachfolgende Verlink-
ungen an, um eine Suche zu ersparen. „Offener Brief an Hrn. Dr. Christoph Leitl“
„Es brummt doch – TEIL1 und TEIL2“.
*****
2011-09-16
Sehr geehrter Herr Dr. Leitl!
Im Beitrag „Und es brummt doch“ haben wir über ein neuartiges Fahrtenvermittlungs-
system für Taxis berichtet. Dieses erfolgt über ein ganz normales Handy. Nun sehen
die Funkzentralen 40100 und 31300 – andere gibt es in Wien nicht- offenbar ihre Felle
davonschwimmen und untersagen den bei ihnen am Funk angeschlossenen Taxiunter-
nehmer(innen), die Benützung dieses Systems namens „mytaxi“.
Besonders dreist erweist sich die Funkzentrale 31300, die den Taxiunternehmer(innen)
folgendes empfiehlt:
Abgesehen davon, dass durch das Verhalten des Funkfahrtenvermittlers den Taxiunter-
nehmer(innen) und auch Lenker(innen) ein wirtschaftlicher Schaden erwächst, empfiehlt
dieser noch den Taxibetreibern, dass die bei ihnen beschäftigten Fahrer(innen) per
Dienstanweisung gegen die gesetzliche Vorschrift der „Beförderungspflicht“ verstoßen
sollen und dies auch noch unterschreiben zu lassen. Denn es gibt außer der Funkfahrten-
vermittlung noch genügend andere Vermittlungssysteme, die bereits seit Jahren Bestand
haben.
Taxilenker(innen) sind prozentmäßig am Umsatz beteiligt. Durch die empfohlene Dienst-
anweisung des Funkfahrtenvermittlers 31300, würden die Fahrer(innen) in ihrem Ein-
kommen bei der rechtmäßigen Ausübung ihrer Tätigkeit geschädigt werden. Wenn sich
schon Taxiunternehmer(innen) dem Diktat eines Funkfahrtenvermittlers beugen und
in wirtschaftlich schwierigen Zeiten mehr oder weniger freiwillig auf Umsätze verzichten
glauben wir kaum, dass sich dies alle Lenker(innen) gefallen lassen werden.
Der nächste logische Schritt wird der sein, dass betroffene Taxilenker(innen) den Gang
zum Arbeitsgericht antreten werden. Ohne hellsehen zu können glauben wir schon
jetzt zu wissen wie die Sache ausgehen wird. Eine derartige Dienstanweisung wird von
den Richter(innen) mit großer Wahrscheinlichkeit als sittenwidrig angesehen werden.
Und damit wären die Taxiunternehmer(innen) in noch größeren Schwierigkeiten, als
der Verzicht auf Umsätze, welche ihnen durch den Funkfahrtenvermittler verursacht
werden, wenn dieser weiterhin darauf beharrt, vermittelte Fahrten nur durch ihn an-
zunehmen.
Nun sollte man glauben, dass die Fachgruppe für das Personenbeförderungsgewerbe
ihren Mitgliedern hilfreich zur Seite steht und den Funkfahrtenvermittler in die Schran-
ken weist. Dem ist jedoch nicht so, ja sogar das Gegenteil ist der Fall. Wenn Sie sich
die „Stellungsnahme“ des Taxiinnungsjuristen, Dr. Andreas Curda, durchlesen erken-
nen Sie sogleich, dass den Taxiunternehmer(innen) keinerlei Hilfestellung seitens ihrer
Interessenvertretung angeboten wird.
Dafür versucht Dr. Curda mit erstaunlichen Ausreden das Verhalten der Funkfahrten-
vermittler zu rechtfertigen. Auf die Empfehlung des im Beitrag angeführten „Dienst-
vertrags“ geht er mit keinem Wort ein. Zu allem Überdruss betreibt er massive
Werbung für die Funkzentralen und meint: „Betreffend der Bestellung via “ App“
wurden wir informiert, dass diese technische Möglichkeit von den Taxifunkzentra-
len für die Konsumentenbestellung bereits eingerichtet ist.“
Im ganzen Mail ist keine Hilfestellung für die Taxiunternehmer(innen) erkennbar,
sondern dieses liest sich, als wenn die Taxiinnung die Interessenvertretung der
Funkzentralen wäre. Dies deckt sich auch mit den Aussagen etlicher Unternehmer
-(innen).
Daher stellt sich für uns die Frage, was ist mit der Fachgruppe für das Personen-
beförderungsgewerbe eigentlich los? Den Taxiunternehmer(innen) stehen durch
das Diktat der Funkfahrtenvermittler Umsatzeinbußen und vermutlich auch Arbeits-
gerichtsprozesse ins Haus. Ist der Einfluss der Funkzentralen in der Taxiinnung
wirklich so stark wie es kolportiert wird? Ist das der Grund warum den Taxiunter-
nehmer(innen) bei ihrer Interessenvertretung keine Hilfe widerfährt?
Wir ersuchen Sie, sehr geehrter Herr Dr. Leitl, prüfen zu lassen was in der Taxi-
innung eigentlich los ist und zu unserem offenen Brief an Sie Stellung zu nehmen.
Da durch das Verhalten der Fachgruppe für das Personenbeförderungsgewerbe
in weiterer Folge auch die Taxilenker(innen) betroffen sind, ergeht dieser Beitrag
auch an die Kammer für Arbeiter und Angestellte.
*****
2011-09-15
Taxiinnung reagierte erstaunlich rasch
Überraschend schnell reagierte die Fachgruppe für das Personenbeförderungsgewerbe
auf unseren Beitrag „Und es brummt doch“. Wer nur halbwegs sinnerfassend lesen kann
erkennt am ersten Blick, dass der Inhalt des Schreibens sehr wohl einer Interessenver-
tretung würdig ist. Allerdings nicht zu Gunsten der Taxiunternehmer(innen), sondern in
dieser Stellungsnahme versucht man die Interessen der Funkzentralen zu vertreten .Wir
wollen unseren Leser(innen) das erstaunliche Mail nicht vorenthalten und geben dieses im
Originaltext wieder.
Sehr geehrte Redaktion
Vielen Dank für Ihr Mail und die Möglichkeit der Stellungnahme.
Grundsätzlich begrüßen wir jede neue technische Neu-/ Weiterentwicklung im Rahmen
der Vermittlung von Kundenaufträgen im Taxigewerbe, damit der Konsument möglichst
rasch zu seinem gewünschten und bestellten Taxi kommt.
TaxiunternehmerInnen schließen mit den Taxifunkbetreibern einen Funkvertrag ab, in
welchen vertraglich vereinbart ist, dass die Funkaufträge nur von dem jeweiligen Ver-
tragspartner aufgenommen und durchgeführt werden können.
Die vertragliche Normierung des Konkurrenzverbotes ist in der gewerblichen Wirtschaft
ein üblicher Weg , um sich und seine Vertragspartner als Marke zu positionieren. Solche
Vorgangsweisen gibt es Z.B. im Handel und auch in der Gastronomie.
Es obliegt den einzelnen Taxiunternehmungen sich für das für das jeweilige Unterneh-
men betriebswirtschaftlich optimale Vermittlungssystem zu entscheiden und sich so am
Markt zu positionieren.
Taxiunternehmen sollten im Rahmen einer internen Kostenrechnung einerseits die Kosten
und den Aufwand für die Vermittlung unter der Marke einer bestehenden Taxifunkzen-
trale den Kosten der neuen technischen Vermittlungssysteme und anderseits dem
jeweiligen zu erwartenden Ertrag gegenüberstellen und die unternehmerische Entscheid-
ung treffen.
Betreffend der Bestellung via“ App“ wurden wir informiert, dass diese technische Mög-
lichkeit von den Taxifunkzentralen für die Konsumentenbestellung bereits eingerichtet ist.
Die von ihnen zitierte Judikatur des OLG Frankfurt am Main ist eine deutsche Entscheid-
ung. In Österreich gibt es ein diesbezügliches Erkenntnis des OGH nicht.
Freundliche Grüße
Dr. Andreas CURDA
Fachgruppengeschäftsführer
Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe mit PKW
Wirtschaftskammer Wien
Wir resümieren
Erfreulich ist zumindest, dass die Taxiinnung technische Neu-/ Weiterentwicklung im
Rahmen der Vermittlung von Kundenaufträgen im Taxigewerbe begrüßt. Aber das war
es dann auch schon, denn ab diesen Satz beginnt Dr. Curda den Taxifunkzentralen mit
erstaunlichen Argumenten die Stange zu halten.
Bezüglich des von den Funkzentralen ins Feld geführte Konkurrenzverbot, fiel uns dieses
Zitat besonders ins Auge: „Die vertragliche Normierung des Konkurrenzverbotes ist in
der gewerblichen Wirtschaft ein üblicher Weg , um sich und seine Vertragspartner als
Marke zu positionieren. Solche Vorgangsweisen gibt es Z.B. im Handel und auch in der
Gastronomie.“
Das entspricht natürlich nicht der Realität, denn keinem freien Handelsunternehmer oder
Gastronom kann ein Verkäufer – und Funkvermittlungszentralen sind nichts anderes –
vorschreiben, welche Ware er in seinem Geschäft zu führen hat.
Der erstaunliche Standpunkt des Innungs-Juristen erweckte natürlich unsere Neugier
und wir kontaktieren diesen telefonisch, um ihn auf seinen Irrtum aufmerksam zu
machen. Jedoch Dr. Curda argumentierte wörtlich: „Bei Mc Donalds oder Billa dürfen
auch keine Fremdwaren verkauft werden.“
Da staunen wir aber über die Rechtsmeinung des Innungs-Juristen, handelt es sich doch
bei den beiden von ihm angegebenen Beispielen um Franchiseunternehmen. Die Franch-
isepartner bekommen die komplette Ausstattung vom jeweiligen Konzern gestellt und
sind keine freien Unternehmer im herkömmlichen Sinn. Sie sind Pächter und haben sich
an jegliche Anweisungen der Konzerne zu halten.
Uns war bis dato nicht bekannt, dass die Funkzentralen den Taxiunternehmer(innen)
die Fahrzeuge samt Zubehör zur Verfügung stellen. Bisher gingen wir immer von der
Meinung aus, dass Taxiunternehmer(innen) freie Unternehmer(innen) sind und von
den Taxifunkzentralen lediglich die Fahraufträge kaufen.
Aber keine Sorge so ist es auch, auch wenn die Funkzentralen mit ihrem Verhalten den
subjektiven Eindruck erwecken könnten, dass die Taxifahrzeuge in ihrem Besitz sind.
Die Tatsache des freien Unternehmertums im Taxigewerbe sollte auch dem Dr. Curda
bekannt sein, immerhin ist der Mann Jurist.
Und weil wir Dr. Curda schon am Hörer hatten fragten wir ihn, warum er zu diesem Satz
(Screen) und dem daraus resultierenden, von uns erhobenen Vorwurf keine Stellung be-
zogen hatte.
Dazu meinte Dr. A. Curda, dass er diesen vermutlich überlesen, respektive nicht richtig
gelesen habe. Wir nehmen ihm dies nicht krumm, denn bei dem Wirbel den der Mann zur
Zeit um die Ohren hat, kann das durchaus passieren. Aber er blieb uns auch am Telefon
eine Antwort schuldig.
Apropos lesen. Dr. Curda schreibt in seinem Mail folgenden Satz: „Die von ihnen zitierte
Judikatur des OLG Frankfurt am Main ist eine deutsche Entscheidung. In Österreich
gibt es ein diesbezügliches Erkenntnis des OGH nicht.“
Da müssen wir dem Innungs-Juristen leider vorwerfen, dass er unsere Aussage diesbe-
züglich nicht sinnerfassend gelesen hat. Denn wir schrieben: „Abgesehen vom Urteils-
spruch des OLG Frankfurt am Main – welcher vermutlich in Österreich nicht anders
ausfallen wird.“ Wir haben mit keiner Silbe erwähnt, dass es in Österreich ein Erkennt-
nis des OGH gäbe.
Aber wir wollen uns nicht in Kleinigkeiten verlieren. Fakt ist es jedenfalls, dass im Mail
der Taxiinnung keinerlei Hilfe- oder Schutzstellung für die zwangsverpflichtenden Taxi-
unternehmer(innen) erkennbar ist. Ganz im Gegenteil, es wird mit erstaunlichen
Argumenten für die Funkzentralen Partei ergriffen.
Dies ist natürlich ein Umstand den man so nicht gelten lassen kann und wir werden mit
Hilfe der Politik versuchen Klarheit zu schaffen, warum die Taxiinnung ihre Zwangsmit-
glieder im Regen stehen lässt.
*****
2011-09-12
Aufruhr im Wiener Taxigewerbe
„Ich stehe in der Kälte und warte auf’n Taxi, aber es kommt nicht (kummt net, kummt
net) ich warte auf das Brummen von ’nem Mercedes Diesel, aber es brummt net…“
Wer kennt ihn nicht, diesen Ohrwurm der Gruppe DÖF aus dem Jahre 1983?
Doch es brummt zurzeit gewaltig im Wiener Taxigewerbe. ERSTAUNLICH hatte gestern
Besuch von einigen aufgebrachten Taxiunternehmern. Grund dafür ist das Verhalten der
zwei Wiener Taxifunkzentralen „40100“ und „31300“. Von den rund 4.500 in Wien
betriebenen Taxis, sind zirka 2.500 bei diesen Funkzentralen angeschlossen.
Neues kostengünstiges System
In Deutschland hat sich ein neues System der Fahrtenvermittlung etabliert, welches zur
vollsten Zufriedenheit der Taxiunternehmer, sowie auch der Fahrgäste läuft. Daher wurde
dieses Fahrten-Vermittlungssystem, im Vormonat nun auch auf Wien ausgeweitet.
Genaue Informationen unter diesem LINK
Dieses Fahrtenvermittlungssystem bringt sowohl den Taxiunternehmern, als auch den Fahr-
gästen Vorteile. Für den Kunden hat das endlose Verweilen in der Warteschleife zu Stoß-
zeiten ein Ende, da er sein Taxi über einen Tastendruck auf seinem Handy per „App“
bestellt. Die Taxiunternehmer ersparen sich ernorme Kosten, wie die Anschaffung eines
Datenfunkgerätes und dessen Einbau, Denn für die Fahrtenvermittlung wird lediglich ein
Handy benötigt.
Ferner fallen beim System „mytaxi“, die nicht gerade billigen Vermittlungskosten an die
Funkzentralen weg. Denn pro Fahrtenvermittlung über „mytaxi“ wird dem Taxiunter-
nehmer jeweils 1,- Euro pro vermittelter Fahrt in Rechnung gestellt.
Schwimmen die Felle der Dualisten bereits davon?
Diese Situation gefällt den etablierten Dualisten „40100“ und „31300“ natürlich nicht, da
sie offenbar ihre Felle davonschwimmen sehen. Daher versuchen sie die Aufbauphase von
„mytaxi“ in Wien zu erschweren, indem sie den bei ihnen angeschlossenen Unternehmern
untersagen, dieses Fahrtenvermittlungssystem zu nutzen. Ganz offen wird den Taxiunter-
nehmer(innen) mit der Vertragskündigung gedroht, falls sie die Dienste von „mytaxi“ in
Anspruch nehmen.
Interessant ist das Schreiben der Firma „TAXI 31300 Vermittlungsgmbh“. Diese rechtfert-
igt ihre Androhung der sofortigen Kündigung bei der Nutzung von „mytaxi“ mit folgendem
Passus im Funkvertrag.
Ob eine derartige Vereinbarung im Klagefall vor einem österreichischen Gericht überhaupt
Bestand haben wird sei ohnehin dahingestellt. Denn auch in Deutschland versuchten die
etablierten Taxifunkzentralen den Aufbau von „mytaxi“ mit der Begründung des „Kon-
kurrenzverbotes“ zu boykottieren.
Aber das OLG Frankfurt am Main belehrte die Funkzentralen eines Besseren und hat
jüngst klargestellt, dass es unzulässig ist, wenn eine Taxizentrale den ihr angeschlossenen
Taxiunternehmen die gleichzeitige Rufvermittlung durch andere verbietet (OLG Frankfurt
a.M. v. 14.07. 2009, Az.: 11 U 68/08 (Kart)).
TAXI 31300 schließt jegliche Vermittlungssysteme aus
Abgesehen vom Urteilsspruch des OLG Frankfurt am Main – welcher vermutlich in Öster-
reich nicht anders ausfallen wird – stellt sich die berechtigte Frage, ob ein Handy über-
haupt als Funkanlage zu werten ist. Über diesen Aspekt scheint man sich auch bei der
Firma „TAXI 31300 Vermittlungsgmbh“ und nicht ganz sicher zu sein und schließt daher
sicherheitshalber – bis auf das eigene- alle anderen Vermittlungssysteme von der Fahr-
tenvermittlung aus.
Abgesehen davon, dass durch das Verhalten des Funkfahrtenvermittlers den Taxiunter-
nehmern ein wirtschaftlicher Schaden erwächst, empfiehlt dieser noch den Taxibetreibern,
dass die bei ihnen beschäftigten Lenker(innen) per Dienstanweisung gegen eine besteh-
ende gesetzliche Vorschrift verstoßen sollen und dies auch noch unterschreiben zu lassen.
Mit dem Satz „Es ist untersagt, andere als das vom Unternehmen in ihrem Fahr-
zeug vorgesehene Vermittlungssystem zu nutzen“ stellt die Firma „TAXI 31300
Vermittlungsgmbh“ eindeutig klar, dass außer den von ihnen vermittelten Funkfahrten,
nur mehr Fahrgäste aufgenommen werden dürfen die direkt ins Taxi einsteigen. Diese
Interpretation des vom Funkfahrtenvermittler verfassten Satzes ist durchaus korrekt,
denn sogenannte „Einsteiger“ werden nämlich über kein Vermittlungssystem dem Taxi
zugeführt.
Erst im zweiten Satz wird mit dem Wort -„auch“- gesondert auf die Mobilfunk-Appli-
kation verwiesen, deren Nutzung eine ausdrückliche und schriftliche Erlaubnis des
Unternehmers erfordert.
Denn es gibt eine Anzahl von anderen Fahrtenvermittlungssystemen, als die von „mytaxi“.
Da wäre zum Beispiel das Standplatztelefon. Dies ist das klassische Fahrtenvermittlungs-
system schlechthin. Taxilenker(innen) dürften dann auch nicht mehr als „Stammtaxler“ in
Lokalen fungieren.
Denn der Anruf des Bedienungspersonals via Handy zur Abholung eines Fahrgastes ist
ebenfalls ein Fahrtenvermittlungssystem. Taxistandplätze vor diversen Spitälern oder
Hotels sind teilweise mit einem optischen oder akustischen Signal ausgestattet. Dieses
wird durch den Portier ausgelöst, wenn für einen Fahrgast ein Taxi benötigt wird. Auch
das ist ein Fahrtenvermittlungssystem.
Alle diese im obigen Absatz beschriebenen Fahrtaufträge müssten Taxilenker(innen) ab-
lehnen, wenn es nach der Empfehlung des Funkfahrtenvermittlers geht und würden
dadurch gegen die gesetzlich bestehende Beförderungspflicht verstoßen.
Beförderungspflicht
Vergrößerung mit rechter Maustaste und „Graifik anzeigen“ anklicken!
Screen: wien.gv.at.recht
Ausnahmen von der Beföderungspflicht
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Screen: wien.gv.at.recht
Trotz intensivster Nachschau konnten wir keine Ausnahme von der Beförderungspflicht
finden, welche die schriftliche Empfehlung der Firma „TAXI 31300 Vermittlungsgmbh“
an die Taxiunternehmer rechtfertigen würde. Unserer Meinung nach versucht der Funk-
fahrtenvermittler die Personalpolitik der Taxiunternehmer(innen) zu beeinflussen um
zu verhindern, dass die bei ihnen beschäftigten Lenker(innen) via Handy die Dienste
von „mytaxi“ nutzen. Bei einem Entzug der Funkkarte, wird der/die Lenker(in) für den
Unternehmer „wertlos“ und dies hätte vermutlich eine Kündigung und einen anschließ-
enden Arbeitsgerichtsprozess zur Folge.
Wir können nur allen Taxiunternehmer(innen) empfehlen, sich das Schreiben der Firma
„TAXI 31300 Vermittlungsgmbh“ sorgfältig aufzubewahren und im Streitfall dieses beim
Arbeitsgericht vorzulegen, sollte ein(e) entlassene(r) Lenker(in) klagen. So kann sich
nämlich dann auch das Gericht ein Bild von der Vorgangsweise des Funkfahrtenvermitt-
lers machen.
Devot und ökonomisch völlig ahnungslos
Allerdings müssen wir den Taxiunternehmer(innen) zwei Vorwürfe machen. Diese
Unternehmer(innen) müssen völlig devot sein, denn anders können wir es uns nicht
erklären, dass diese mit sich in einer derartigen Form umspringen lassen und sich dem
Diktat eines Funkfahrtenvermittlers unterwerfen.
Und damit sind wir beim zweiten Vorwurf, nämlich der ökonomischen Uninformiertheit.
Wer nur die Grundregeln der Ökonomie beherrscht müsste am ersten Blick erkennen,
dass Funkfahrtenvermittler ohne angeschlossene Taxiunternehmer keine wirtschaftliche
Überlebungschance haben. Umgekehrt jedoch nicht. Taxiunternehmer benötigen für
ihr wirtschaftliches Überleben keinen Funkfahrtenvermittler. Dies wird täglich von rund
2.000 funklosen Taxibetreibern unter Beweis gestellt.
Wenn beispielsweise ab morgen, alle an den beiden Funkzentralen angeschlossenen
Taxiunternehmer ihre Verträge kündigen, würde diesen wirtschaftlich nichts passieren.
Dass könnte man von den Funkzentralen jedoch nicht behaupten, denn diese müssten
in einem solchen Fall ihre Pforten schließen.
Klar, dass in den ersten zwei Wochen ein kleines Chaos herrschen würde, bis sich die
Fahrgästen neu orientiert haben und auf anderen Wegen ihre Taxis ordern. Alterna-
tiven dazu gibt es ja zahlreich. Der Gang zum Standplatz, das Standplatztelefon, den
„Stammtaxler“ per Handy zu rufen und seit neuesten die Möglichkeit zu seinem Taxi
über den Handy-App „mytaxi“ zu kommen.
Was ist mit der Interessensvertretung los?
Erstaunlicher als die Vorgangsweise des Funkfahrtenvermittlers „TAXI 31300 Vermitt-
lungsgmbh“ ist das Verhalten der Standesvertretung der Taxiunternehmer(innen),
denn diese dürfte sich bereits in einen vorzeitigen Winterschlaf begeben haben.
Wir haben schon in etlichen Beiträgen an der Wirtschaftskammer Kritik geübt, dass
diese zwar mit Zwangsbeiträgen künstlich am Leben erhalten wird, allerdings dafür
sehr dürftige bis gar keine Gegenleistungen erbringt.
Das Verhalten der Taxiinnung (eine Sparte der WK) rechtfertigt unsere Kritik, denn
diese hat bis dato nicht im Geringsten reagiert, obwohl sich bereits zahlreiche Taxi-
unternehmer(innen) bei ihnen beschwert haben. Was können wohl die Gründe sein,
dass diese Zwangs-Interessensvertretung dieses Problem offenbar ignoriert und sich
in vornehmes Schweigen hüllt.
Möglicherweise legt die Taxiinnung das ökonomische Prinzip – „geringstmöglicher Auf-
wand und größtmöglicher Gewinn“- auf ihre eigene Weise aus und ist der Meinung
„Kein Aufwand und größtmöglicher Gewinn“. Es könnte auch sein, dass die
Verantwortlichen bei der Taxiinnung kein Interesse an den Problemen und Sorgen
ihrer Zwangsmitglieder hegen.
Möglicherweise ist aber auch der Einfluss der Funkfahrtenvermittler in dieser Zwangs-
institution so groß, sodass die Taxiinnung an der entstandenen Problematik nicht
einmal anstreifen will und ihre Zwangsmitglieder einfach im Regen stehen lässt.
*****
2011-09-10
ÖVP-Mandatar bedient sich des Vokabulars der Linkslinken
„Wenn die Sonne tief steht, wird auch der Schatten eines Zwerges sehr groß“, so
kommentierte FPK-Klubobmann LAbg. Kurt Scheuch die heutigen Ergüsse des
Wirtschaftsbundfunktionärs Markus Malle.
Dieser besagte Markus Malle, seines Zeichens stellvertretender ÖVP-Obmann und
Direktor des Wirtschaftsbundes, zog in einer heutigen Presseausendung übel über
die Gebrüder Scheuch zu Felde.
Screen: APA-OTS
Screen anklicken um zum Beitrag zu gelangen
Zugegebener Weise sind weder Kurt noch Uwe Scheuch wirkliche Sympathieträger
und auch nicht erste Wahl der FPÖ/FPK. Allerdings wurden beide auf demokrat-
ischem Weg mit großer Mehrheit in ihre Ämter gewählt.
Abwahl auf demokratischem Weg
Haben wir bis dato geglaubt, dass Eliminierungsversuche auf undemokratischem Weg
ausschließlich eine Domäne der ewiggestrigen Linken sind, müssen wir zugeben uns
diesbezüglich geirrt zu haben. Personen wie ÖVP Kärntens Wirtschaftskammerpräsi-
dent Franz Pacher, der Direktor des Wirtschaftsbundes Markus Malle und diverse
andere ÖVP-Mandatare beweisen, dass dieses undemokratische Verhalten auch
bei der ÖVP Einzug gehalten hat.
Ein wirklicher Schandfleck
Jedermann(frau) steht es frei, bei der nächsten Wahl (nach Plan 2013 oder bei Neu-
wahlen früher) die Gebrüder Scheuch ins politische Nirwana zu schicken. Apropos
Schandfleck. Diese Botschaft könnte Malle an Pacher richten.
Nicht nur ein Schandfleck für Kärnten, sondern für ganz Österreich ist die Tatsache
wie zum Beispiel die Wirtschaftskammer finanziert wird. Diese Zwangsvereinigung,
die vorgibt die Interessen der Wirtschaftstreibenden zu vertreten, kann nur mit
Rekrutierungen von Zwangsmitgliedern existieren. Diese müssen dann ihren
Zwangsobolus entrichten, um diesen vorsintflutlichen Moloch künstlich am Leben
zu erhalten. Ein solcher Zustand ist ein wahrer Schandfleck.
*****
2011-08-17
Erstaunlich hohe Strafe
Der stellvertretende Kärntner Landeshauptmann und FPK – Obmann, Uwe Scheuch,
wurde heute am LG Klagenfurt wegen „versuchter Geschenkannahme als Amtsträger“,
zu eineinhalb Jahre Haft (sechs Monate davon unbedingt) verurteilt.
Scheuch soll im Jahr 2009 einem russischen Investor, gegen eine Parteispende, die
österreichische Staatsbürgerschaft angeboten haben. Ein Unternehmensberater hatte
das Gespräch heimlich aufgezeichnet. Der Deal kam nie zustande. Ob die verhängte
Strafe gerechtfertigt ist wird im politischen Auge des jeweiligen Betrachters liegen .
Wir bezeichnen es schlichtweg als Justizskandal und können dies auch begründen.
Am 7.Okotober 2010 gestand Wilhelm Heissenberger , ÖVP-Bürgermeister der Ge-
meinde Unterrabnitz-Schwendgraben (Bgld./Bez. Oberpullendorf), nach vierstündiger
Einvernahme bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft, Wahlbetrug begangen zu haben.
Heissenberger hatte bei der burgenländischen Landtagswahl 2010, insgesamt sech-
zehn (16) Wahlkarten manipuliert, Stimmzettel selbst ausgefüllt und die Wahlkarten
dann aufgegeben. Am LG Eisenstadt wurde er am 30.Juni 2011, zu läppischen sechs
(6) Monaten bedingt verurteilt.
Nun stellen wir einmal die beiden Personen und ihre begangenen Straftaten gegen-
über. Beide waren unbescholtene Ersttäter. Während es bei Scheuch beim Versuch
blieb, vollendete Heissenberger seine Tat. Für uns stehen daher die eklatant unter-
schiedlich verhängten Höhen der Strafen in keiner Relation. Mit diesen Urteilen hat
die Justiz bewiesen, dass sie offenbar der Politik dienlich ist.
Die Reaktionen
Im SPÖ-Lager und bei den Grünen war die Freude nach der Urteilsverkündung groß.
Dies beweisen auch zahlreiche Pressaussendungen dazu. Immerhin hatten sie es
mit Hilfe der Justiz geschafft, einen politischen Gegner abzuzschiessen. Wer weiß ob
ihnen dies auch bei Wahlen gelungen wäre.
Unverständlich hingegen sind die Reaktionen der ÖVP. Kärntens Wirtschaftskammer-
präsident Franz Pacher über Scheuch: „Solange diese Person in ihren Ämtern ist,
muss jeder Unternehmer in Kärnten fürchten, dass alles beim Alten bleibt: Eine
personifizierte gefährliche Drohung für alle, die in Kärnten investieren wollen.“
ÖVP-Obmann Josef Martinz: „Ich hätte mir erwartet, dass Scheuch nach diesem Urteil
alle Ämter ruhend stellt. Nachdem er das nicht tut, stellt die ÖVP Kärnten ab heute die
Koalition mit der FPK ruhend, bis das rechtskräftige Urteil vorliegt.“
Erstaunlicherweise hatten ÖVP-Politiker seinerzeit keinerlei Bedenken, dem damal-
igen ÖVP-Bürgermeister von Unterrabnitz-Schwendgraben , Wilhelm Heissenberger,
nach seinem Geständnis des Wahlbetruges, ihr volles Vertrauen auszusprechen.
Immerhin hatte der Mann neben seinem begangenen Wahlbetrug, ein fundamentales
Grundrecht einer Demokratie mit den Füßen getreten.
*****
2011-08-02
Was ist mit Dörfler los?
Wenn die FPÖ schon dabei ist Ordnung in ihren eigenen Reihen zu machen, wäre sie
gut beraten sich vom Kärntner Landeshauptmann Gerhard Dörfler (FPK) zu trennen.
Denn sein heutiger Vorschlag in einem Gespräch mit der Austria Presse Agentur ist
demokratiepolitisch bedenklich und grenzt möglicherweise an parteischädigendes
Verhalten.
Er schlägt allen Ernstes die Auflösung der Gewerkschaften vor. Wir wissen nicht was
im Kopf dieses Mannes vorgegangen ist. Möglicherweise war es ein Frustverhalten
wegen der (fast) winterlichen Temperaturen im Hochsommer oder ein falsches Pilz-
gericht.
Vitamin „P“ statt Qualifikation
Es ist zwar nicht von der Hand zu weisen, dass die Gewerkschaften als Versorgungs-
posten für SPÖ- und ÖVP-Bonzen dienen. Aber niemand wird gezwungen der Ge-
werkschaft beizutreten und damit als Sponsor für dieses Polit-Klientel zu dienen.
Einzig in Staats- und Gemeindebetrieben oder in deren wirtschaftlich-politischer
Nähe befindlichen Insitutionen, besteht ein indirekter Zwang zum Gewerkschaftsbei-
tritt.
Dies aber auch nur, wenn der/die Arbeitnehmer(in) eine Karriere in diesem Betrieb
anstrebt. Denn in diesen Betrieben erfolgen Beförderungen selten wegen der Quali-
fikation einer Person, sondern meist wegen Vitamin „P“ (Protektion). In diesem
Fall ist es von Vorteil der Gewerkschaft anzugehören.
Zwangsmitgliedschaft bei AK und WK abgeschaffen
Aber Dörfler setzt noch einen drauf und meint, dass die Arbeiterkammer die Agenden
der Gewerkschaft übernehmen soll. Auf Grund dieser Ausage zweifeln wir am Sach-
verstand des Kärntner Landeshauptmannes Dörfler. Ein Zwangsverein hat nicht ein-
mal das geringste Interesse sich wirklich für die Anliegen und Interessen seiner
Zwangsmitglieder einzusetzen.
Bestes Beispiel dafür ist die Wirtschaftskammer. Zwangsvereine wie diese und die
Arbeiterkammer vertreten vorwiegend die Interessen ihrer politischen Fraktionen und
setzen deren Anliegen ohne Rücksicht auf Verluste ihrer Zwangsmitglieder durch.
Hätte Gerhard Dörfler nur fünf Minuten nachgedacht bevor er das Gespräch mit der
Austria Presse Agentur führte, wäre er wohl zu dem Ergebnis gekommen, dass
eigentlich Zwangsvereine a la Arbeiter- und Wirtschaftskammer abgeschafft gehören.
*****
2011-07-31
Kommt der Stein ins Rollen?
Die Forderung zur Abschaffung der Wirtschaftskammer-Zwangsmitgliedschaft welche
dieses Online-Magazin vertritt, scheint endlich bei politischen Parteien angekommen zu
sein. Zumindest bei der FPÖ und dem BZÖ. Die Hauptnutznießer dieser unzeitgemäßen
und unternehmerfeindlichen Zwangsmaßnahme, ÖVP und SPÖ, hüllen sich nach wie vor
in vornehmes Schweigen.
Es bedurfte erst eines bekanntgewordenen Skandals wie einer millionenschweren Fehl-
spekulation, welche zumindest die FPÖ und das BZÖ aus ihren Dornröschenschlaf weckte.
FPÖ-Chef H.C. Strache meint, dass Leitl seinen Laden nicht im Griff hat. Diese Behauptung
wird der WKÖ-Präsident nach den Millionenverlusten auch kaum in Abrede stellen können.
Strache fordert die Abschaffung der Zwangsbeiträge und eine umfassende Neustruktur-
ierung der Wirtschaftskammer. Zusätzlich sei das ganze System zu hinterfragen. Ausser-
dem stelle sich auch die Frage, wie es angesichts solcher Summen überhaupt um die Wirt-
schaftskompetenz der WKÖ bestellt sei.
Wirtschaftskompetenz der WKÖ
Diesbezüglich möchten wir auf unseren Beitrag „Wirtschaftskammer: Profi oder Amateur“
verweisen. Die Wirtschaftskammer bezeichnet sich bei dem Immobiliendeal selbst als
Privatanleger, also als Amateur. Genauso amateurhaft ist es auch um die Wirtschafts-
kompetenz der Wirschaftskammer bestellt.
Dass es allerhöchste Zeit ist die Wirtschaftskammer in einen Verein umzuwandeln, der
auf freiwilliger Mitgliedschaft basiert, fordert BZÖ-Generalsekretär Mag. Christian Ebner.
Er meint auch, dass jeder Unternehmer das Recht hat sich von dem vertreten zu lassen,
der das am besten kann und mit seinen Mitgliedsbeiträgen ordentlich wirtschaftet.
Wer die WK zum Freund hat, braucht keine Feinde mehr
Das mit der Vertretung ist so eine Sache. Im speziellen dann, wenn die Wirtschaftskam-
mer vorgibt die Rechte ihrer Zwangsmitglieder zu vertreten und parallel dazu, sich die
eingehobenen Strafgelder ihres Zwangsklientels, welche von Verwaltungsbehörden ab-
kassiert werden, auf ihre Konten überweisen lässt.
Dieses Online-Magazin war das einzige Medium welche diesen ungeheuerlichen Skan-
dal aufdeckte. In den Beiträgen „Sittenwidrig?“, „Wirtschaftskammer Wien“, „Sittenwidrig?
TEIL2″ und „Die Wirtschaftskammer und die Strafgelder“ können geneigte Leser(innen)
über die erstaunlichen Nebeneinnahmen der Wirtschaftskammer (auf Kosten der Zwangs-
mitglieder) sowie der nicht minder erstaunlichen Ausreden der Kämmerer nachlesen.
Es ist längst an der Zeit die Wirtschaftskammer zu reformieren und die wie moderne Skla-
ven gehaltenen Zwangsmitglieder aus deren Fänge zu befreien. Gegen eine zeitgerechte,
auf Freiwilligkeit beruhende und leistungsoriente Unternehmervertretung mit fachlicher
Kompetenz ist nichts einzuwenden.
Sollte es wirklich dazu kommen gibt es allerdings ein Problem. Welche Betätigungsfelder
werden dann die unfähigen politischen Günstlinge erhalten, denn in einer modernen und
zeitgerechten Wirtschaftskammer sind diese dann definitiv fehl am Platz.
*****
2011-07-16
Wirtschaftskammer möchte plötzlich Privatanleger sein
Gibt sich doch die Wirtschaftskammer stets als Profi in Sachen Wirtschaft aus und erdreis-
tet sich sogar Tipps für erfolgreiche Unternehmensführungen abzugeben. Bei jedem
Wirtschaftssymposium oder ähnlicher Veranstaltung sind mehr oder weniger hochrangige
Vertreter(innen) dieser Zwangsvereinigung anzutreffen, welche ihren Senf zur Wirtschaft
und deren Probleme abgeben. Dieses Klientel hat erstaunlicherweise auch jede Menge
Lösungsvorschläge in petto.

Da waren wir heute höchst erstaunt, dass sich die Wirtschaftskammer in einer heutigen
Presseaussendung selbst als „Privatanleger“, also quasi als Amateur ausgibt. Damit
versuchen sie kläglich den Millionen-Spekulationsverlust, welche mit Zwangsmitglieds-
beiträgen finanziert wurde, zu rechtfertigen.
Wörtlich heisst es in der heutigen APA-OTS/Aussendung der Wirtschaftskammer Wien
dazu: „Die von der FMA stammende Aussage, wonach „Execution only“ im Zusammen-
hang mit den Finanzveranlagungen der Wirtschaftskammer Wien heiße, dass keine Be-
ratung erfolgt sei und die Wirtschaftskammer Wien als Profi-Anleger eingestuft worden
sei, ist absolut nicht nachvollziehbar.“
„Die Wirtschaftskammer Wien war zu jedem Zeitpunkt als Privatanleger eingestuft, was
auch von der depotführenden Bank im Jahr 2007 klar bestätigt wurde. Wörtlich wurde
damals festgehalten, dass wir Sie aufgrund der gesetzlichen Kriterien als PRIVATER
INVESTOR einstufen. Sie genießen damit das höchste Schutzniveau.“
Ist die Wirtschaftskammer ein Amateurverein?
Eine Körperschaft die sich stets als Wirtschaftsprofi ausgibt, dementsprechen auftritt
und deren Chefin, Brigitte Jank, im Zivilberuf allgemein beeidete und zertifizierte
Sachverständige für das Immobilienwesen ist, kann wohl ohne Bedenken bei einem
Immobilien-Spekulationsdeal als Profi eingestuft werden.
Daher war es völlig naheliegend die Wirtschaftskammer Wien als Profi anzusehen und
so zu behandeln. Aus diesem Grund ist es für uns völlig unverständlich, dass diese
plötzlich das höchste Schutzniveau eines Privatanlegers (also Amateur) in Anspruch
nehmen möchte.
Dieser Rechtfertigungsversuch ist noch erstaunlicher als der Spekulationsverlust auf
Kosten der Zwangsmitglieder. Die Wirtschaftkammer sollte sich entscheiden was sie
sein will. Eine kompetente Körperschaft für Wirtschaftsangelegenheiten oder ein Ama-
teurverein.
*****
2011-07-14
Feiertagszuschläge nur für Katholiken
Wir haben in unserem letzten Beitrag über die Wirtschaftskammer die Bemerkung ange-
bracht, dass dieser Zwangsverein unserer Meinung nach einer der entbehrlichsten Insti-
tutionen in Österreich ist. Dass wir damit offenbar gar nicht so unrecht haben beweist
eine Forderung des Wirtschaftskammerfunktionär Hermann Talowski (Obmann der
Sparte Handwerk und Gewerbe).
Laut dem Onlinemagazin „www.woche.at“ fordert Talowski, dass der Feiertagszuschlag
an kirchlichen Feiertagen, an denen gearbeitet wird, nur mehr an Katholiken ausbezahlt
werden soll. Personen die aus der Kirche ausgetretenen sind, sollen diesen Zuschlag
nicht mehr erhalten.
Seine erstaunliche Forderung begründet Talowski mit den rasant angestiegenen Kirchen-
austritten. Dabei übersieht der Kämmerer, dass es für diese Austritte gute Gründe, wie
zum Beispiel die zahlreichen Missbrauchsfälle, gegeben hat.
Geht es nach der Forderung von Talowsky müssten auch alle andersgläubigen Arbeitneh-
mer(innen) von diesen Feiertagszuschlägen ausgenommen werden. Das ist natürlich
absoluter Nonens, denn diese Zuschläge haben nichts mit dem Glauben zu tun. Sie ent-
schädigen Arbeitnehmer(innen) dafür, dass sie an gesetzlich geregelten Feiertagen ar-
beiten.
Was ist mit den staatlichen Feiertagen?
Denn es gibt ausser den kirchlichen Feiertagen noch staatliche Feiertage. An diesen
Tagen werden ebenfalls Feiertagszuschläge fällig. Wie will Talowsky dies regeln? Keinen
Feiertagszuschlag für ausländischen Arbeitnehmer(innen), welche an einem solchen Tag
arbeiten.
Kein Wunder dass die Wirtschaftskammer ohne Zwangsmitgliedschaften nicht überlebens-
fähig wäre und noch dazu Zwangsbeiträge in Millionenhöhe verspekuliert, wenn sie der-
artige Funktionäre mit solchen Ansichten in ihrer Mitte hat, anstatt sich um die wirklichen
Probleme der Unternehmer zu kümmern.
*****
2011-07-12
Da war wohl nichts mehr zu vertuschen
Im Beitrag „Fehlspekulant gibt Unternehmertipps“ haben wir über die Spekulationsverluste
der Wirtschaftskammer berichtet. Die kolportierte Summe belief sich von mehr als 10 Millio-
nen bis zu 20 Millionen Euro. Der Spekulantionsverlust kam zufällig ans Tageslicht, denn
die Wirtschaftskammer informierte ihre Zwangsmitglieder nicht, dass sie deren Zwangsmit-
gliedsbeiträge bei dubiosen Geschäften verspekuliert hatten. Weder auf ihrer Webseite
noch im Jubelblättchen „Wiener Wirtschaft“ war eine Silbe davon zu lesen.

Fehlspekulant gibt Unternehmertipps
Ein geforderter Untersuchungsausschuss wurde von der Wirtschaftskammer Wien abge-
lehnt, Ob man die Angelegenheit lieber nach dem Vier-Augen-Prinzip unter sich be-
sprechen wollte. Offenbar war es aber für Vertuschungsversuche zu spät und so legte
die Wirtschaftskammer Wien heute die Karten auf den Tisch.
Was sind schon 15 Millionen Euro?
Allerdings verharmlosten sie die Spekulationsverluste in einer heutigen Presseaussend-
ung. Diese Verharmlosung zeigt wiederum auf, welche unfähigen Personen in dieser
Zwangsvereinigung am Werke sind. Die WK gab einen Verlust von 15 Millionen Euro
zu und bezeichnete diesen wörtlich als „geringen Veranlagungsverlust“.
Wir zitieren den Vorstand des Pensionsfonds der Wirtschaftskammern, Josef Moser, wört-
lich: „Für den Zeitraum 2005 bis 2010 sind aus Veranlagungsverlusten (aufgrund der
Turbulenzen auf den Kapitalmärkten in den Jahren 2007 und 2008) abzüglich Veran-
lagungsgewinnen lediglich 15 Millionen Euro an Kapitalverlusten eingetreten.“
Man lasse sich die Worte wie „gering“ und „lediglich“ auf der Zunge zergehen. Möglicher-
weise ist Josef Moser Multimillionär. Vielleicht sind für diesen Herrn 15 Millionen Euro nicht
viel Geld und für ihn bedeutet es einen Klacks eine derartige Summe in zwei Jahren in den
Sand zu setzen.
Allerdings scheint Herr Moser zu vergessen woher die Gelder stammen. Nämlich von den
Zwangsmitgliedern. Wir sind es nicht müde zu wiederholen, dass das wirtschaftliche Über-
leben der Wirtschaftskammer ausschließlich durch Zwangsmitglieds-Beiträge gesichert
wird. Gäbe es diese nicht, dann wäre die WK schon längst Geschichte. Die Wirtschafts-
kammer ist unserer Meinung nach einer der entbehrlichsten Institutionen in Österreich.
*****
2011-07-09
Wirtschaftskammer verspekuliert Millionen
Hin und wieder ist auch im Standard ein realbezogener Wirtschaftsbeitrag zu finden. So
berichtete das rosarote Blatt vor wenigen Tagen über einen Spekulationsverlust der
Zwangsvereinigung Wirtschaftskammer. Den Beitrag können Sie unter diesem LINK
nachlesen.
Der Standard berichtete, dass mehr als zehn Millionen Euro an Mitgliedsbeiträgen der
WKW mit türkischen und osteuropäischen Projekten der R-Quadrat-Immobiliengruppe
„verschleudert“ worden seien.Erschwerend kommt, dass Jank im Zivilberuf allgemein be-
eidete und zertifizierte Sachverständige für das Immobilienwesen sei und deshalb über
ein besonderes Fachwissen am Immobilienmarkt verfügen müsste.
Offenbar hat aber Brigitte Jank keine ausreichende Qualifikation für diesen Job und be-
kleidet aus diesem Grund eine Funktion in der Wirtschaftskammer, wie die meisten Funk-
tionär(innen) in dieser Institution, in der Freunderl- und Proporzwirtschaft im Vorder-
grund stehen.
Wäre Jank eine qualifizierte Fachfrau, hätte sie vermutlich ein eigenes erfolgreiches
Unternehmen und müßte nicht ständig von diversen Kammerplakaten lächeln, sowie ihr
Kollege Christoph Leitl. Nicht erstaunlich ist, dass die Wirtschaftskammer Wien einen
Untersuchungsausschuss in dieser Causa ablehnt und die Angelegenheit nach einem
Vier-Augen-Prinzip besprechen will. Wäre ja auch peinlich, wenn auffliegen würde wohin
die Millionen Zwangsmitglieder-Beiträge tatsächlich geflossen sind.
Konnten die Roten nicht mitnaschen?
Einen solchen Untersuchungsausschuss fodert der Präsident des SWV Wien LAbg. Fritz
Strobl. Unter Berufung auf das Wirtschaftsmagazin „Format“ spricht Strobl von einem
weitaus höherem Spekulationsverlust der Wirtschaftskammer. Er stellt eine Summe bis
zu 20 Millionen Euro in den Raum.
Strobl will zu den hochriskanten Veranlagungsgeschäften folgendes wissen. Wer hat den
Auftrag dazu gegeben? Mit welchen Beträgen spekuliert die Wirtschaftskammer noch?
Wie hoch ist der weitere Schaden? Gab es Provisionen, wenn ja an wen? Wenn die Roten
eine derartige Neugier an den Tag legen entsteht für uns der Eindruck, dass sie an diesem
Geschäft nicht mitnaschen durften.
Wirtschaftskammer informierte ihre Zwangsmitglieder nicht
Was wir von dem Zwangmitglieds-Institut Wirtschaftskammer halten, haben wir bereits in
einigen Beiträgen unmissverständlich zum Ausdruck gebracht. Würde es keine Zwangs-
mitgliedsbeiträge geben, hätte sich die Institution Wirtschaftskammer schon längst erledigt.
Ebenfalls wenig erstaunlich finden wir die Tatsache, dass die Wirtschaftskammer dieses
dubiose Geschäft, welches mit Zwangsmitglieds-Beiträgen finanziert wurde, tunlichst ver-
schweigen wollte. Weder auf ihrer Webseite noch im Jubelblättchen „Wiener Wirtschaft“
ist eine Silbe davon zu lesen.
Erstaunlich finden wir es allerdings, wenn in selbiger Zeitung folgendes auf der Titelseite
zu lesen ist.

Eine Institution deren wirtschaftliches Überleben ausschließlich durch Zwangsmitglieds-
Beiträge gesichert ist und diese auch noch verspekuliert, erdreistet sich Tipps für eine
erfolgreiche Unternehmensführung abzugeben. Das ist an Chuzpe wohl nicht mehr zu
überbieten.
*****
2011-06-19
Traumgagen und Luxuskarossen
In Österreich gibt es eine altehrwürdige Institution, in der vermutlich alle Österreicher(innen)
liebend gerne arbeiten würden. Traumgagen, Luxusdienstautos und 35 Dienstjahre, um mit
85 Prozent des Letztbezuges in Pension gehen zu können, sind nur so einige Annehmlich-
keiten die dort geboten werden.
Möglicherweise werden sich jetzt einige Leser(innen) fragen, um welche Institution es sich
handeln kann, die in wirtschaftlich schwierigen Zeiten über derart viel Geld verfügt, um es
ihren Bediensteten an nichts missen zu lassen.
Fotoquelle: http://de.wikipedia.org

Für die Mitarbeiter der OeNB gilt, 35 Jahre Arbeit sind genug.
Der Privilegienstadel
Richtig geraten, es ist der Privilegienstadel „Österreichische Nationalbank“ (OeNB). Seit Jahr-
zenten ist die OeNB von Privilegien und Freunderlwirtschaft geprägt. Parteien aller Couleurs,
soferne sie am Regierungsruder saßen, haben immer wieder ihre Günstlinge in der Österreich-
ischen Nationalbank untergebracht.
Nun diese Vorgehensweise von politischen Parteien ist ja nichts neues, bedenkt man z.B. wie
die Posten in Wirtschafts- oder Arbeitkammer besetzt werden. Erstaunlich ist es aber, wenn sich
ein(e) Chef(in) einer solchen „Privilegientrutzburg“ zu einem sozialen Thema zu Wort meldet, so
wie der Notenbank-Gouverneur Ewald Nowotny.
Fotoquelle: http://de.wikipedia.org

Der Herr Gouverneur sollte in Sachen Pensionsantrittsalter vor der eigenen Türe kehren.
Von der Lehre auf den Friedhof
Nowotny plädiert für eine rasche Anhebung des Pensionsalters auf 70 Jahre in Österreich.
Wenn es dem OeNB-Gouverneur derart pressiert, die arbeitende Bevölkerung um ihren wohl-
verdienten Ruhestand zu bringen und diese statt in die Pension auf den Friedhof zu schicken,
sollte er damit in seinem Betrieb anfangen.
Am besten wäre es aber wenn Nowotny in Sachen Pensionsantrittsalter den Mund hält und still
und heimlich weiter die Privilegien seines Dienstgebers, der Republik Österreich genießt. Denn
eines sollte Nowotny schon bewusst sein. Man soll nur so viel Staub aufwirbeln, den man auch
bereit ist selbst zu schlucken.
*****
2010-07-20
Ahnungslose Politiker planen Schädigung der Wirtschaft
Kaum erfängt sich die Wirtschaft ein wenig, planen ahnungslose Politiker bereits einen
Anschlag auf die Kaufkraft der Bevölkerung und würden damit den leichten Aufschwung
massiv schädigen. Das normalerweis lautetende Sprichtwort „In Linz beginnt’s“ hat dies-
mal keine Gültigkeit.
In diesem Fall ist es die Stadt Graz, von der das Übel seinen Ausgang finden soll. Wir
haben bereits am 24.Juli 2009, den Beitrag „Die Stadt der Superreichen“ verfasst.
Im vorigen Jahr enstand in einigen Köpfen realitätsfremder Politiker der Plan, Diesel-
fahrzeuge die älter als vier Jahre alt sind, ab dem Jahr 2010 nicht mehr in die Grazer
Innenstadt einfahren zu lassen.
Klimaerwärmung blieb aus
In Erwartung einer anderen Abzockmöglichkeit, nämlich einer „Erderwärmungsabgabe“
wurde dieses Vorhaben vorerst in die Schublade gelegt. Dann machte jedoch die Natur
einen Strich durch die Abzockerrechnung und die Erde erwärmte sich nicht. Das kann
jeder Mensch im Angesicht der noch immer herrschenden Temperaturen bestätigen.
Also wurde die zwischenzeitlich schubladisierte Idee wieder hervorgeholt. Nun ist ab
2011 geplant, Dieselfahrzeuge die älter als vier Jahre alt sind, nicht mehr in den Groß-
raum Graz einfahren zu lassen. Darauf einigten sich Landesrat Wegscheider, Bürger-
meister Nagl und seine grüne Gefährtin Rücker.
FPÖ stellt sich dagegen
Gegen die Pläne von Rot, Schwarz und Grün, welche diese erstaunliche Massnahme als
„Feinstaub-Fahrverbot“ verkaufen wollen, stellt sich die FPÖ. Mario Kunasek, National-
ratsabgeordneter der FPÖ und Mitglied im Verkehrsausschuss merkt an, dass jeder
Laie feststellen kann, dass die Einführung von Umweltzonen nach deutschem Vorbild
keinen Erfolg gebracht haben. Einzig und allein die ohnehin schon genug belasteten
Autofahrer müssten erneut tief in die Brieftasche greifen, um eventuelle Nachrüstungen
an ihren Fahrzeuge durchführen zu lassen..
Kunasek wörtlich: „Die Zustimmung zu diesem sinnlosen Immissionsschutzgesetz-Luft
wird uns weder SPÖ, noch ÖVP oder Grüne auf parlamentarischer Ebene abringen
können! Auch hier werden wir alle uns zur Verfügung stehenden Mittel zur Verhinder-
ung ergreifen!“.
Nüchterne Zahlen zum erwartenden Schaden
Hier einige Fakten, die den wirtschaftlichen Schaden einer solchen Maßnahme erkennen
lassen: Von diesem Fahrverbot wären in der Steiermark rund 263.000 Autos betroffen.
Die Hälfte aller landesweit zugelassenen PKW dürfte dann nicht mehr in Graz fahren.
Neuere technisch einwandfreie Dieselfahrzeuge würden einen geschätzten Wertverlust von
etwa 70 Millionen Euro einbüßen. Laut Angaben der Wirtschaftkammer würde Graz einen
jährlichen Kaufkraftverlust von fünf Prozent jährlich erleiden, dass entspricht in Zahlen 35(!)
Millionen Euro pro Jahr.
Zeitiger Wechsel der Politiker-Dienstautos
Die Zeche für diese fatale Fehlentscheidung wird der Bürger zahlen und Graz ist keine
Stadt der Superreichen, die einen derartigen Verlust locker wegstecken können. Den
Politikern wird es egal sein. Die logistische Konsequenz für diese Herrschaften, wird
sich dann eben in einem 3 Jahres-Wechsel des Dienstautos auswirken. Bezahlen darf
dies natürlich der Steuerzahler.
*****
2010-04-10
Hilfe beim Ausfüllen der Wahlkarten
Wer die heutige Sendung „Hohes Haus“ gesehen hat und Pressemeldungen in Zeitungen
wie „Der Standard“ und „Wiener Zeitung“ verfolgte, kann feststellen wie primitiv der Wahl-
kampf der Wirtschaftskammer geführt wird.
Die SPÖ wirft der ÖVP Wahlkartenbetrug vor. Die ÖVP ihrerseits dementiert diesen Vor-
wurf. Wahlhelfer sollen sich als Funktionäre der Wirtschaftskammer ausgeben und ihre
Hilfe beim Ausfüllen der Wahlkarte anbieten.
Leitl kontrolliert sich selbst
Nebenbei reklamieren Kanditaten, überhaupt nicht oder auf falsche Listenplätze gereiht
worden zu sein. Der ewig in alle anwesenden Kameras lächelnde, WKÖ-Präsident Leitl
bezeichnet die Vorwürfe als „Wahlkampfgetöse“.
Und als besonderen Gag meint Leitl: „Wenn etwas nicht passt, gibt es Instanzen in der
Wirtschaftskammer, die für Ordnung sorgen.“ Denn anders als ein Gag kann diese Aus-
sage nicht gewertet werden. Eine Organisation die sich selbst kontrolliert und keiner neu-
tralen Aufsicht unterliegt will für Ordnung sorgen?
Wahlkampf wie in einer Bananenrepublik
So primitiv wie dieser Wahlkampf geführt wird, so bezeichnend sind auch diverse Aus-
sagen von verschiedenen Funktionären. Diese Primitivität setzt sich bis in die Geschäfts-
strukturen der Wirtschaftskammer fort. Dies haben viele Unternehmer schon am eigenen
Leib erfahren müssen, wenn sie berufsbedingt mit der WK zu tun hatten.
Der zur Zeit geführte Wahlkampf erinnert eher an eine Südamerikanischen Bananenrepublik,
wo bei Wahlen derartiges Benehmen an den Tag gelegt wird. Vielleicht fällt die Stimmen-
auszählung der Wahl auch unter das Motto: „Es ist nicht wichtig wie gewählt, sondern wie
ausgezählt wird“.
WK ist konkursreif
Unser Zitat: „Wäre die WK ein Privatunternehmen, welches nur für erbrachte Leistungen Ein-
nahmen kassieren könnte, wäre dieser Zwangsverein bereits in Konkurs“, aus dem Beitrag
„Blaue Wahlversprechen“ findet immer mehr Bestätigung, wie es sich nun herausstellt.
Aus etlichen Gründen gehört die Zwangsmitgliedschaft in der WK abgeschafft, um diese
zu einer Neustrukturierung zu zwingen. Statt Politsaurier und politischen Liebkindern
sollten fähige Manager den Laden übernehmen.
Leistung statt Geschwafel gefragt
Wenn eine neustrukturierte WK dementsprechende Leistungen anbietet, wird sie auch
ausreichend freiwillig zahlende Mitglieder haben. Zur Zeit ist diese Organistation nur
noch am Leben, weil sich politische Parteien ihre Pfründe sichern und es durch die
Gesetzgebung ermöglicht haben.
*****
2010-02-21
Wahlwerbung auf Kosten der Zwangsmitglieder
Die bevorstehenden Wirtschaftskammerwahlen bescheren Unternehmer jede Menge Alt-
papier, welche in Form von mehr oder weniger erstaunlicher Wahlwerbung ins Haus flattert.
Das Schöne an der ganzen Angelegenheit ist, dass das Ganze aus ihren Geldern, die sie
als Zwangsmitglieder abliefern müssen, bezahlt wird.

Reinrassige Bauern?
Reinrassige Unternehmer gefragt?
Im Prinzip gleichen die hohlen Wahlwerbephrasen der verschiedenen Fraktionen, wie ein
Ei dem anderen. Da selbständige Unternehmer meist weltoffene Menschen sind und mit
Wahlslogans wie „Heimatland in Christenhand“ nicht einzufangen sind, hat sich die FPÖ
ein neues Credo ausgedacht.
Nachdem der Spruch „Reinrassig und Echt“ schon an die Landwirtschaft vergeben wurde,
verwendete man den gleichfalls unsinnige Spruch „Heimatland braucht Mittelstand“. Der
soll „reinrassige“ Unternehmer offensichtlich dazu animieren, der Blauen Fraktion die
Stimme zu geben.

Dr. Graf verspricht Aufhebung der WK-Zwangsmitgliedschaft
Während die eine Seite der Werbebroschüre vom Konterfei des umstrittenen Nationalspräsi-
denten Dr. Martin Graf verziert wird, wird auf umseitig so allerlei versprochen. Die meisten
Versprechungen finden sich ohnehin auf Prospekte von anderen wahlwerbenden Parteien
wieder.
Um aber auf Nummer sicher zu gehen und auch Unternehmer zu locken die auf den „Hei-
matland-Schmäh“ nicht hineinfallen, hat sich die FPÖ ein besonderes Zuckerl ausgedacht.
Im vierten Punkt auf dem Wahlprospekt steht doch tatsächlich folgende Forderung: „Keine
Zwangsmitgliedschaft in der Wirtschaftskammer“.
Da fragen wir uns doch, warum das der FPÖ so unmittelbar vor den WK-Wahlen einfällt wo
sie doch seit Jahren in der Wirtschaftkammer sitzt und sich ebenfalls, wie alle anderen
Fraktionen an den Geldern der Zwangsmitglieder bedient.
Es ist allgemein bekannt und mehr als ein offenes Geheimnis, dass neun von zehn Unter-
nehmer die Zwangsmitgliedschaft ablehnen. Diese wird vom Gesetzgeber nur aufrecht er-
halten, um das nicht mehr zeitgerechte Relikt „Wirtschaftskammer“ am Leben zu erhalten.
WK wäre privatwirtschaftlich gesehen bereits in Konkurs
Wäre die WK ein Privatunternehmen, welches nur für erbrachte Leistungen Einnahmen kas-
sieren könnte, wäre dieser Zwangsverein bereits in Konkurs. Es genügt im realen Wirtschafts-
leben eben nicht, dass Herr Leitl, Frau Jank und Co., ständig in Kameras lächlen und so tun
als hätten sie von der Wirtschaft eine Ahnung.
Sicherung der Pfründe
Wir haben schon in etlichen Beiträgen die Zwangsmitgliedschaft schärfstens kritisiert. Das
Fallen der Zwangsmitgliedschaft würde wahrscheinlich auch ein Ende der WK in ihrer bis-
herigen Form bedeuten.
Und da gibt es ein massives Problem. Wo würden die politischen Fraktionen ihre politischen
Liebkinder unterbringen, die zwar in der freien Wirtschafts-Wildbahn nicht überlebensfähig
wären, aber als Statthalter für die Sicherung von Pfründen innerhalb der WK ihren Zweck er-
füllen.
Bringen Sie Licht ins Dunkle, Herr Dr. Graf
Werter Herr Dr. Graf, versprechen Sie also nichts, was Sie nicht halten können. Aber viel-
leicht könnten Sie Licht ins Dunkle des „Strafgeld-Inkasso“ bringen. Die WK erhält von
der Gewerbebehörde sämtliche Stragelder, die aus Verstössen gegen die Gewerbeord-
nung kassiert werden.
Die ganze „Strafgeld-Angelegenheit“ war so geheim, dass nicht einmal die meisten WK-
Angestellten von diesen Umstand wußten. Durch einen Zufall und nachfolgende Recher-
chen ist es diesem Online-Magazin gelungen, dieses kontraproduktive Verhalten der Wirt-
schaftskammer aufzudecken.
Allerdings wurde eisern gemauert, wenn wir um die Verwendung, bzw. Verbleib dieser
Gelder nachgefragt haben. Es wird lapidar auf die Gewerbeordnung verwiesen in der
steht, dass das Geld „notleidenden Unternehmern“ zuzuführen ist. Auf unsere Anfrage
wer diese Unternehmer denn seien, erhielten wir erwartungsgemäss keine Antwort.
Werter Herr Dr. Graf. Ausführliche Beiträge darüber finden Sie auf dieser Webseite, wie
zum Beispiel diesen „Bericht“. Wir sind schon gespannt, ob wir von Ihnen eine Antwort
erhalten werden.
*****
2010-02-20
Polizei sucht Täter
Am 26.12.2009, um 02:48 Uhr beraubten zwei voll maskierte und mit Pistolen bewaffnete
unbekannte Täter die BP-Tankstelle 1100 Wien Ludwig von Höhnel Gasse 11.
Am 27.12.2009, um 20:58 Uhr beraubten ebenfalls zwei unbekannte Täter bewaffnet mit
einer silberfarbenen Pistole und Sturmhaube maskiert die OMV Tankstelle in 1100 Wien,
Favoriten, Laaer-Berg-G. 240.
Am 27.12.2009, 22:50 Uhr, überfielen zwei männliche, maskierte Täter die ESSO Tankstelle
in 1100 Wien, Favoriten, Raxstraße 38 und raubten Bargeld aus der Kasse, Zigaretten,
Brieflose sowie die Brieftaschen der Tankwarte.
Tags darauf versuchte ein Pärchen, die Rubbellose in einer Trafik in Favoriten einzulösen.
Dabei wurde es gefilmt. Selbiges widerfuhr auch einem anderen Pärchen, das die Beute in
einer Trafik in Neubau einzulösen versuchte.
Aufgrund der Videoauswertung der überfallenen Tankstellen, des gleichen Tatablaufes und
der immer gleichen Personsbeschreibungen, muss davon ausgegangen werden, dass es
sich bei den Raubüberfällen um dieselben Täter handelt.
2 männliche Täter, ca. 20-30 Jahre alt, ca. 170-180 cm groß, schlank, bekleidet mit Jeans-
hose und Kapuzensweater – einmal auffällig KAPPA – Logo im Brustbereich -, schwarze Mas-
kierung – Unterziehhaube mit Sehschlitzen – bewaffnet mit Pistole, einmal silberfärbig, ein-
mal schwarz.
Bei den Tathandlungen führte ein Täter eine schwarze Pistole mit seiner linken Hand und der
andere eine silberfärbige Pistole mit seiner rechten Hand. Die Echtheit ist bis dato nicht be-
kannt. Beide Täter sprechen Deutsch mit ausländischem Akzent.
Aufgrund polizeilicher Ermittlungen dürften die Täter auch für mehrere Überfälle auf Trafiken
im 4., 5., 7., 10. und 11. Wiener Gemeindebezirk in Frage kommen.
Die Wirtschaftskammer Wien (Fachguppe Tankstellen und Landesgremium Wien Tabak-
trafiken) hat eine Belohnung für Hinweise, die zur Festnahme des oder der Täter führen, in
der Höhe von € 3.000,- ausgesetzt.
Allfällige Hinweise werden vertraulich beim Journaldienst des LKA Wien, Außenstelle Süd,
Tel.Nummer 313-10 Kl. 57800 entgegengenommen.
Der Ordnung halber halten wir fest, dass die auf den Bildern abgebildeten Personen der-
zeit als Auskunftspersonen eingestuft sind.
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2010-01-13
Das Online-Magazin „ERSTAUNLICH“ ist nun knapp über ein Jahr alt. Genau gesagt ging es
am 31.Oktober 2008 online. Durch meine berufliche Tätigkeit treffe ich tagtäglich Menschen
und erlebe Dinge, die vor lauter Doppelmoral nur so strotzen.
Aus diesem Grund hatte ich mich, sowie mein kleines aber feines Team dazu entschlossen,
ein Online-Magazin ins Leben zu rufen, dass als eine Art Frustventil dienen sollte.
Ehrlich gesagt hatte ich von der großen Welt des Journalismus nicht wirklich Ahnung und
so ging es Anfangs mehr oder weniger holprig durchs weltweite Netz.
Google kannte ERSTAUNLICH überhaupt nicht und die Zugriffszahlen hielten sich ebenfalls
in bescheidenen Grenzen. Allerdings gar so schlecht kann es auch nicht gewesen sein, denn
im Februar 2009 entdeckte der ORF mein Magazin und lud mich in die Sendung „Hohes Haus“
ein.
Damit war der Skandal vorprogrammiert. Neider und Moralisten ereiferten sich in Kritik, wie
man meine Person in eine derartige Sendung einladen könne. Dazu muss ich folgendes
sagen. Ich bin kein Straftäter oder Terrorist, sondern betreibe seit über 20 Jahren Peep-
shows und Kaffeehäuser, für die ich monatlich sehr viel Steuer und sonstige Sozialab-
gaben abführe.
Aus meiner beruflichen Tätigkeit habe ich noch nie ein Hehl gemacht, denn sonst würde ich
mich ebenfalls jener Doppelmoral schuldig machen, die ich so heftig kritisiere. Mir ist klar,
dass die Moralbegriffe von Menschen unterschiedlich sind. Allerdings möchte ich anmerken,
dass die sogenannten Rotlichtlokale meist von jenen Menschen leben, welche das Milieu
aus moralischen Gründen verurteilen.
Nun wieder zurück zum Thema. Nach Ausstrahlung der Sendung „Hohes Haus“ ging es mit
„ERSTAUNLICH“ steil bergauf. Heute hat das Magazin einen Google Page Rank von 4 und
tägliche Zugriffszahlen von denen ich früher nicht einmal zu träumen gewagt hätte.
Da ich nicht angewiesen bin, mit meinem Online Magazin Geld zu verdienen und auch keine
Förderungen oder sonstige Geldmittel erhalte, kann ERSTAUNLICH wertfrei berichten und
braucht niemanden in den Allerwertesten zu kriechen.
Wenn die FPÖ etwas gut macht wird genauso darüber geschrieben wie über die Grünen. Im
umgekehrten Fall natürlich auch. Dieser Stil wird von so manchen „Kollegen“ als wankel-
mütig kritisiert. Das finde ich nicht, denn ich halte mich nach dem Prinzip „was wiegt’s das
hat’s“
Ich befasse mich hauptsächlich mit österreichischen Themen, denn ich bin der Meinung in
unserem Lande tut sich ohnehin viel erstaunliches. ERSTAUNLICH wird auch in diesem
Jahr wieder seinen Kernthemen wie Arbeitslose, Wirtschaftskammer, Spendenvereine udgl.
treu bleiben.
Auch werden weiterhin politische Tagesthemen analysiert und interessante Live-Storys
gebracht. Überzogene feministische Frauenbewegungen, sowie erstaunliche Behördenent-
scheidungen werden ebenfalls wieder Thema sein.
Zum Schluß möchte ich noch einigen Kritikern, welche dem Online-Magazin einen einfachen
Schreibstil vorwerfen, folgendes ins Stammbuch schreiben. Die Leute vom Erstaunlich-Team,
sowie meine Person, sind einfache Leute die mit beiden Beinen im Leben stehen.
ERSTAUNLICH wird auch für solche Leute geschrieben. Es wäre kein Kunststück einen Lohn-
schreiber zu engagieren, der Beiträge in einem so intellektuellen Hochdeutsch verfasst, dass
man sich jeden Satz dreimal durchlesen müßte, um diesen überhaupt zu verstehen.
Und verzeihen Sie bitte auch den einen oder anderen Rechtschreibfehler, den diese sind
für jene Leute beabsichtigt, die nach Fehlern suchen.
Ich wünsche allen Leserinnen und Leser von ERSTAUNLICH ein erfolgreiches Jahr 2010.
Bitte bleiben Sie dem erstaunlichen Online-Magazin auch im neuen Jahr treu und empfehlen
Sie es weiter.
Erich Reder
2010-01-01
Vornehmes Schweigen
Zum Jahresausklang wollen wir uns noch einmal mit der Wirtschaftskammer befassen.
Grund dafür ist die erstaunliche Stellungsnahme zur unserer offiziellen Anfrage bezüglich
der Strafgelder, welche bei Übertretungen der Gewerbeordnung durch Unternehmer,von
der Behörde eingehoben werden.
Wie wir nämlich aufgedeckt haben, fließen diese der Wirtschaftskammer zu. Über diesen
Umstand sind großteils nicht einmal die eigenen Mitarbeiter in Kenntnis. Unsere seiner-
zeitige Anfrage wurde seitens der Wirtschaftskammer völlig ignoriert.
Schnelle Reaktion erst nach dem ersten Beitrag
Wir haben daraufhin unsere Recherchen in eine andere Richtung gelenkt und erhielten von
seitens der Behörde, Auskunft über diesen erstaunlichen Zustand. Erst nach dem Erscheinen
unseres Beitrag „Sittenwidrig?“, reagierte man seitens der Wirtschaftskammer erstaunlich
schnell.
Im Beitrag „Wirtschaftskammer Wien“ können Sie die Stellungsnahme nachlesen. Diese ent-
hielt teilweise die erstaunlichsten Begründungen, warum man keine Bedenken hat, die von
der Behörde eingehobenen Strafgelder anzunehmen.
Neuerliche Anfrage
Auf jeden Fall hatte uns dies dazu veranlasst, die Stellungsnahme der Wirtschaftskammer im
Beitrag „Sittenwidrig? Teil2“ zu kommentieren. In diesem Beitrag haben wir auch folgende
offizielle Anfrage gestellt:
Werte Damen und Herren der Wirtschaftskammer! Da uns natürlich brennend interessiert
wie viel Strafgelder Ihnen zugeflossen sind und welche Verwendung diese gefunden haben,
ersuchen wir Sie gleich auf diesem Weg, uns aussagekräftige Unterlagen der letzten 3 Jahre
zukommen zulassen.
Wir bekamen Post
Gestern haben wir Post von der Wirtschaftskammer erhalten und diese teilte uns mit, dass
das Informations- und Einsichtnahmerecht im Wirtschaftskammergesetz, in der Geschäfts-
ordnung und der Haushaltsordnung exakt geregelt ist.
Mitglieder stehe das Recht zu, in Rechnungsabschlüsse und Voranschläge Einsicht zu neh-
men. Diese Rechenwerke sind nach der Genehmigung durch die zuständigen Organe, vier
Wochen lang zur Einsicht aufzulegen.
Der nächste Termin zur Veröffentlichung, bzw. Auflage für den Voranschlag der Wirt-
schaftskammer Wien, wird nach dessen Freigabe durch das Prüforgan, voraussichtlich im
März 2010, in der Wiener Wirtschaft bekannt gegeben.
Das Recht der Mitglieder auf Einsicht in die Regelwerke, umfasse allerdings keine Belege,
Konten und sonstige Aufzeichnungen, so die Wirtschaftskammer. Dieser Satz hat es
wieder in sich.
Wie die Katze um den heißen Brei
Wir interpretieren diesen Satz so, dass die Zwangsmitglieder zwar ihren Obolus entrichten
müssen, aber keine Einsicht in Belege, Konten oder sonstigen Aufzeichnungen erhalten.
Auch wurde unsere Anfrage nicht beantwortet, nämlich wie viel an Strafgelder der Wirt-
schaftskammer zugeflossen sind und welche Verwendung diese gefunden haben.
Mit dieser neuerlichen Stellungsnahme ist die Wirtschaftskammer wie die Katze um den
heißen Brei herumgeschlichen, anstatt sachlich Stellung zu beziehen. Aber wir sind nicht
wirklich erstaunt, denn wir haben nichts anderes erwartet.
Das Schweigen wird nichts nützen
Sowie bei unserer ersten Anfrage, ob die Wirtschaftskammer tatsächlich Strafgelder
der Behörde erhält und sich diese in vornehmes Schweigen gehüllt hatte, werden wir
auch in diesem Fall, unsere Recherchen in eine andere Richtung lenken.
Es wird uns mit Sicherheit gelingen eine Antwort auf unsere Frage nach den zugeflossenen
Strafgelder und deren Verwendung zu erhalten, auch wenn sich die Wirtschaftskammer
wiederholt in vornehmes Schweigen hüllt.
So wie uns, wird es sicherlich auch viele andere Personen brennend interessieren, wer die
armen unschuldig in Not geratenen Unternehmer sind, welche aus den zugeflossenen
Strafgelder gelabt werden.
*****
2009-12-22
400.000 Zwangsmitglieder
Selbst auf die Gefahr unsere Leser(innen) mit dem Thema „Wirtschaftskammer“ vielleicht
ein wenig zu langweilen, ist die letzte Meldung der WKÖ einen kleinen Beitrag wert.
Der reisefreudige Präsident der WKÖ, Cristoph Leitl der auch schon EU-Ambitionen zeigte,
gratulierte sich selbst zum 400.000 Mitglied. Weil dies offensichtlich ein besonderer
Anlass war, ließ sich Leitl mit der hübschen Jungunternehmerin Petra Niedermoser (24)
mediengerecht abbilden.

(Fotoquelle APA-OTS)
Nun da wollen wir auch keine Spielverderber sein und gratulieren ebenfalls recht
herzlichst zum 400.000ten „ZWANGSMITGLIED.“
Stauni
2009-11-28
Wirtschaftskammer reagierte diesmal erstaunlich schnell
Im Beitrag „Sittenwidrig?“ haben wir die Meinung vertreten, dass es für eine Interessens-
vertretung einen Interessenskonflikt bilde, wenn dieser Strafgelder zugeführt werden, die
von der Behörde bei den Gewerbebetrieben kassiert wurden.
Die dazu gesetzliche Bestimmung in der Gewerbeordnung, ist unserer Ansicht nach sitten-
widrig. Noch dazu hat die Wirtschaftskammer bei der Erarbeitung bzw. Novellierung der
Gewerbeordnung, ein gewichtiges Wort mitzureden.
Das die Wirtschaftskammer, die ausschließlich aus Zwangsmitgliedern besteht, ihre finan-
ziellen Einläufe verteidigt war und ist klar. Allerdings sind die Argumentationen für die
Vereinnahmung von Strafgeldern, die jenen Leuten von der Behörde angeknöpft werden,
welche von der Wirtschaftskammer eigentlich vertreten werden sollten, in der Tat sehr
erstaunlich.
Die Wirtschaftskammer Wien schreibt:
Bereits die GewO 1859 sah in § 151 Abs. 1 leg. cit. seit der Gewerberechtsnovelle 1907
das Zufließen der Strafgelder wegen Übertretung der Gewerbeordnung an die entsprech-
ende Gewerbegenossenschaft vor, welche diese aber an bereits errichtete Krankenkassen
der Mitglieder der Genossenschaft bzw. an die Gehilfenkrankenkasse abzuführen hatte.
Eine weitergehende Recherche der Rechtslage vor dieser Gewerberechtsnovelle hätte uns-
eres Erachtens den Aufwand nicht gelohnt.
Berufung auf ein 150 Jahre altes Gesetz
Die Wirtschaftskammer beruft sich auf ein Gesetz aus dem Jahre 1859, welches 1907 novel-
liert wurde. Allein die Tatsache mit einem 150 Jahre alten Gesetz zu argumentieren, welches
vor 102 Jahre eine „Modernisierung“ erfahren hatte, beweist wie dringend notwendig eine
Novellierung der Gewerbeordnung ist.
Bäckerschupfen
In einem Punkt geben wir aber der Wirtschaftskammer recht. Eine weitergehende Recherche
der Rechtslage vor dieser Gewerberechtsnovelle, hätte sich wirklich nicht gelohnt. Da wäre
man vermutlich im Mittelalter gelandet, wo die Prügelstrafe oder das Bäckerschupfen noch
hochaktuell war.
Vielleicht wurden diese Strafmassnahmen seinerzeit von den Zunftmeistern durchgeführt,
wenn der Gewerbetreibende seinen Obolus nicht entrichtet hatte. Allerdings entzieht sich
dies unserer Kenntnis.
Kein Platz für Schwache
Die Wirtschaft ist kein Sanatorium und bietet keinen Platz für Schwache. Sollte jemand dem
beruflichen Druck eines Selbständigen nicht standhalten können, so ist er in diesem Business
eindeutig fehl am Platz.
Für solche Personen gibt es in Österreich anderwärtige Beschäftigungsmöglichkeiten. Beim
Staat oder den Gemeinden bzw. deren Betrieben sind Stellen vorhanden, wo man Personen
in weniger verantwortungsvollen Positionen „mitleben“ lässt, auch wenn diese dem geford-
erten Leistungsdruck nicht standhalten können.
Jeder ist sich selbst der Nächste
Dieses „Privileg“ gibt es bei Selbständige nicht. Hier heißt es „fressen“ oder „gefressen“
werden. Und das ist auch gut so, denn dadurch wird der Streu vom Weizen getrennt. Da
erscheint uns eine weitere Argumentation der Wirtschaftskammer wieder sehr erstaunlich.
Die Wirtschaftskammer Wien schreibt:
Vielmehr besteht seit 1.8.1974 für die Wirtschaftskammern die Verpflichtung, die von den
Gewerbebehörden überwiesenen Beträge zum Teil auch zur Unterstützung unverschuldet
in Not geratener Gewerbetreibender zu verwenden.
Wer sind die Opfer?
Was bedeutet „unverschuldet in Not geraten“ eigentlich? Ist der/die Betreffende viel-
leicht Opfer eines Erdbebens oder Terroranschlags geworden? Uns ist kein derartiger Fall
bekannt.
Oder waren es vielleicht Unfälle, Krankheiten oder wirtschaftliche Fehlentscheidungen, welche
das „Opfer“ in das wirtschaftliche „Aus“ manövriert haben.
Wettbewerbsverzerrung
Aus welchem Grund muss ein selbständiger Unternehmer, einen „abgestürzten“ Konkur-
renten finanziell unter die Arme greifen, sei es auch nur mit Strafgelder die er bezahlt hat.
Durch finanzielle Hilfen an eine solche Person entsteht eine Wettbewerbsverzerrung.
Diese „Opfer“ haben sich eben aus welchen Grunde auch immer, nicht in der beinharten
Wirtschaftswelt gehalten. Ein Ausscheiden aus dieser ist daher völlig korrekt und bedarf
keiner Unterstützung.
Wirtschaftskammer und Caritas
Es gibt genug karitative Organisationen an welche sich diese Personen wenden können.
Außerdem hat Österreich ein sehr gutes Sozialsystem, welches zwar immer wieder miss-
braucht wird, aber niemanden durch den Rost fallen lässt.
Die Wirtschaftkammer hat eine Interessenvertretung der Wirtschaft zu sein und soll es
tunlichst anderen Organisationen überlassen als „Caritas“ zu fungieren. Auch das
nächste Argument, zur Verteidigung von zugeflossenen Strafgeldern, hat es in sich.
Die Wirtschaftskammer Wien schreibt:
Abgeschafft könnten die Strafbestimmungen ja nur mit der Gewerbeordnung insgesamt
werden, weil sonst die Einhaltung die Regelungen der GewO nicht mehr durchsetzbar wäre.
Lesefehler
Werte Damen und Herren der Wirtschaftskammer! Da dürfte Ihnen ein Fehler beim Lesen
unseres Beitrages unterlaufen sein. Wir haben nicht für eine Abschaffung von Strafbestim-
mungen plädiert, sondern kritisierten das die eingehobenen Strafgelder Ihnen als Interessens-
vertretung zufließen.
Warum sollte man die Gewerbeordnung oder deren Strafbestimmungen abschaffen? Wenn
in einem Haus eine Glühbirne kaputt ist, reißt man ja auch nicht das ganze Gebäude nieder.
Man ersetzt einfach die Glühbirne.
Novellierung erforderlich
Und so gehört auch dieser Absatz in der Gewerbeordnung, durch eine andere Bestimmung
ersetzt aus der hervorgeht, dass Strafgelder weiterhin zweckgebunden zu verwenden sind,
aber nicht der Wirtschaftskammer zuzufließen haben.
Wer hat wie viel kassiert?
Werte Damen und Herren der Wirtschaftskammer! Da uns natürlich brennend interessiert
wie viel Strafgelder Ihnen zugeflossen sind und welche Verwendung diese gefunden haben,
ersuchen wir Sie gleich auf diesem Weg, uns aussagekräftige Unterlagen der letzten 3 Jahre
zukommen zulassen.
Wir bleiben bei unserer Meinung
Abgesehen davon vertreten wir weiterhin die Meinung, dass eine Zwangsmitglied-
schaft nicht mehr zeitgemäß ist. Allerdings hätten Sie bei einer Abschaffung von dieser,
einen massiven Mitgliederschwund.
Auch halten wir weiter daran fest, dass Sie sich in einem Interessenskonflikt befinden, wenn
Sie als Interessenvertretung gleichzeitig Strafgelder von Behörden annehmen, welche von
Ihren Zwangsmitgliedern bezahlt wurden.
Wir glauben nicht, dass ein Autofahrerklub nur ein einziges Mitglied hätte, sollten diesen
Klubs die eingehobenen Strafgelder der Polizei zufließen.
Stauni
2009-11-26
Stellungsnahme der Wirtschaftskammer Wien zum Beitrag
Sehr geehrter Herr Reder,
herzlichen Dank für das offene, sehr sachliche Gespräch am vergangenen Freitag.
Die Wirtschaftskammer Wien vertritt zu den Bestimmungen des § 372 (1) GewO
folgenden Standpunkt:
Bereits die GewO 1859 sah in § 151 Abs. 1 leg. cit. seit der Gewerberechtsnovelle
1907 das Zufließen der Strafgelder wegen Übertretung der Gewerbeordnung an die
entsprechende Gewerbegenossenschaft vor, welche diese aber an bereits errichtete
Krankenkassen der Mitglieder der Genossenschaft bzw. an die Gehilfenkranken-
kasse abzuführen hatte. Eine weitergehende Recherche der Rechtslage vor dieser
Gewerberechtsnovelle hätte unseres Erachtens den Aufwand nicht gelohnt.
Diese Regelung wurde durch die Bundesgesetze BGBl. II Nr. 322(1934 und BGBl. Nr.
548/1935 dahingehend abgeändert, dass die Strafgelder an die damaligen (Landes-)
Kammern für Handel, Gewerbe und Industrie abzuführen waren, welche wiederum die
Hälfte davon an die damalige Gewerbeförderung institute des Landes (Vorgänger der
Wirtschaftsförderungs-institute) und die zweite Hälfte dem damaligen Landesgewerbe-
verband und der Kaufmannschaft im Verhältnis 2:1 abzuführen hatten.
Im Rahmen der Gewerbeordnungsnovelle 1973, BGBl. Nr. 50/1974 wurde beschlossen,
die Bestimmung des § 151 GewO 1859 grundsätzlich in § 372 GewO 1973 beizubehalten.
die Strafgelder sollten zwar weiterhin den Wifis zufließen, allerdings nicht mehr aber den als
Rechtsnachfolger der o.a. Organisationen anzusehenden Kammergliederungen. Vielmehr
besteht seit 1.8.1974 für die Wirtschaftskammern die Verpflichtung, die von den Gewerbe-
behörden überwiesenen Beträge zum Teil auch zur Unterstützung unverschuldet in Not
geratener Gewerbetreibender zu verwenden.
Nach Ansicht der WKW ist es für die Wirtschaft insgesamt vorteilhafter, diese Mittel weiter-
hin zu erhalten, insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeit der Hilfestellung für unver-
schuldet in Not geratene Gewerbetreibende. Hätte die WKO auf diese Bestimmung ver-
zichtet, hätte dies zur Folge gehabt, dass die Strafgelder allgemein für Zwecke der Sozial-
hilfe dem Land in dessen Gebiet die Strafen verhängt wurden, bzw. den in diesen Bundes-
land bestehenden Sozialhilfeverbänden, zugeflossen wären (s. § 15 Abs. 1 VStG idgF).
Weiters ist anzumerken, dass Strafgelder wegen Nichteinhaltung von Vorschriften betref-
fend Betriebsanlagen, die einen nicht unwesentlichen Anteil an der Gesamtsumme der
verhängten Strafen ausmachen, gemäß § 372 Abs. 2 GewO 1994, nicht der Kammer,
sondern aufgrund der oben angeführten Bestimmung des § 15 Abs. 1 VStG dem Bundes
-land Wien bzw. den hier bestehenden Sozialhilfeverbänden zufließen.
Abgeschafft könnten die Strafbestimmungen ja nur mit der Gewerbeordnung insgesamt
werden, weil sonst die Einhaltung die Regelungen der GewO nicht mehr durchsetzbar wäre.
Ein Interessenkonflikt, wie dies auf der Homepage www.erstaunlich.at behauptet wird,
liegt aus unserer Sicht nicht vor. Dies wäre nur dann der Fall, wenn die Wirtschaftskammer
maßgeblichen Einfluss auf die Tätigkeit der Behörden nehmen könnte, was definitiv nicht
der Fall ist. Wir ersuchen im Dialog mit den Behörden vielmehr immer wieder, die Mitglieder
in erster Linie zu beraten und erst bei nachhaltigem Zuwiderhandeln mit Bestrafungen vor-
zugehen.
Wenn im Rahmen einer individuellen Beratung seitens einer/s WKW-Mitarbeiterin/ Mit-
arbeiters empfohlen wird, eine verhängte Strafe zu bezahlen, dann sicherlich nur, wenn
auf Grund der Darstellung des Mitglieds die Ergreifung eines Rechtmittels aller Voraussicht
nach nicht den gewünschten Erfolg bringen, sondern lediglich höhere Kosten verursachen
würde. Wenn eine gewisse Erfolgsaussicht besteht, helfen wir unseren Mitgliedern bei der
Formu-lierung des Rechtsmittels – dies ist bedeutend häufiger der Fall, als wir die Bezahlung
der Strafe empfehlen.
Wir wollen diese Gelegenheit gerne auch dazu nützen, auf unser Beratungsangebot für die
Wiener Unternehmerinnen und Unternehmer, nicht nur wegen verhängter Strafen auf
Grund der GewO, sondern bei allen Rechtsund Fachfragen, aufmerksam zu machen.
Freundliche Grüße
Dr. Georg Beer
Wirtschaftskammer Wien
Abteilung Mitgliederservice
Stubenring 8 -10
1010 Wien
T 01 514 50-1504 | F 01 514 50-1735
E georg.beer@wkw.at | W http://wko.at/wien
Wir bedanken uns für die Stellungsnahme der Wirtschaftskammer. Ein Beitrag über unsere
Ansicht, der zum Teil erstaunlichen Begründungen erfolgt in Kürze.
Erich Reder
2009-11-26
Die Interessensbewahrer
Stellen Sie sich folgendes Szenario vor. Sie werden von einer Behörde beschuldigt eine Ver-
waltungsübertretung begangen zu haben, die Sie jedoch bestreiten. Um Ihr Recht durchzu-
setzen, engagieren Sie einen Rechtsanwalt.
In Ihren Augen ist dieser Anwalt der Bewahrer Ihrer Interessen und sollte sich so gut wie
möglich für Ihr Anliegen einsetzen. Dieser erhält natürlich für seine Aufgabe, das gegen-
seitig freiwillig vereinbarte Honorar von Ihnen.
Würden Sie so einen Anwalt engagieren?
Nun tritt jener Fall ein, dass Sie trotzdem gegen die Behörde verlieren und Ihnen diese
ein Bußgeld auferlegt. Sie werden sich bestimmt nicht freuen und vielleicht geben Sie auch
dem Anwalt eine Mitschuld, weil dieser Ihrer Meinung nach nicht genug aktiv war.
Was würden Sie machen wenn Sie in Kenntnis gelangen, dass eingehobene Bußgelder
dem Anwalt überwiesen werden? Würden Sie sich von einem solchen Anwalt weiter
vertreten lassen, auch wenn er permanent beteuert Ihre Interessen zu wahren.
Wider den guten Sitten
Mit absoluter Sicherheit würden Sie mit diesem Anwalt nicht einmal ein Wort wechseln,
geschweige denn, ihn als Bewahrer Ihrer Interessen ansehen. Eine Vorgehensweise bei
der ein Interessensvertreter, gleichzeitig von den Behörden die eingehobenen Strafgelder
überwiesen bekommt, ist unserer Meinung nach wider den guten Sitten.
Gemeinsam sind wir stark
Anders dürfte dies die Wirtschaftkammer sehen. Diese braucht ohnehin von niemanden
engagiert zu werden, denn sie besteht ausschließlich aus Zwangsmitgliedern. Obwohl die
Wirtschaftskammer ständig mit dem Slogan „Gemeinsam sind wir stark“ hausieren geht,
schickte sie eine Aussendung an eine bestimmte Zwangsmitgliedergruppe.
Keine Vertretung
Die Ursache dieser Mitteilung waren Verhandlungen mit der Stadt Wien, bezüglich einer
Senkung der Vergnügungssteuer. Die Aussage in dieser Aussendung war in der Tat erstaun-
lich, denn sie lautete „Aus gesellschaftspolitischen Gründen, konnten wir Ihr Anliegen
nicht vertreten.“
Keine Moral
Allerdings hatte es die Wirtschaftkammer nicht davon abgeschreckt, weiterhin den Zwangs-
obolus bei dieser Gruppe von Gewerbetreibenden einzuheben. Geld hat kein Mascherl und
daher ist es gesellschaftspolitisch unbedenklich, wird man sich bei der Wirtschaftkammer
gedacht haben.
Pleitier als Kammerfunktionär
Noch eine von zahlreichen Episoden der Wirtschaftskammer. Ein Unternehmer der bereits
eine behördliche Löschung einer seiner zahlreichen Firmen, einen Konkurs sowie eine Kon-
kursabweisung vorweisen konnte, saß jahrelang als hoher Funktionär in einem Kammer-
gremium.
Dieser Mann war nicht einmal mehr befugt als selbständiger Fensterputzer zu agieren und
leitete Geschicke in einem Gremium mit. „ERSTAUNLICH“ deckte diesen Skandal auf und
die Wirtschaftskammer trennte sich still und leise von diesem Mann. Über diesen Vorfall
haben wir noch keinen Beitrag geschrieben, behalten uns dies aber vor.
Erstaunliche Aussage
Wir haben am 28.Oktober den Beitrag „Magistrat unterstützt Einbrecher“ verfasst. In
diesem Bericht ging es auch um die nebensächliche Aussage eines Marktamtsbeamten
der behauptete, dass die Wirtschaftkammer einen Teil der eingehobenen Strafgelder
erhält.
Erfolglose Nachfrage
Zuerst dachten wir an einen schlechten Scherz, konnten aber kein Motiv dafür finden, dass
dieser Mann die Unwahrheit sprach. Also riefen wir umgehend in der Wirtschaftskammer an
und wollten genaueres dazu wissen.
Wie wir fast erwartet hatten kam keine Antwort. Bei Nachfragen war die zuständige Juristin
entweder nicht im Zimmer oder sie telefonierte gerade. Also haben wir uns an die Magistrats-
direktion Wien gewandt und unsere Anfrage dort deponiert.
Postwendend erhielten wir per Mail folgende Antwort, die in der Tat erstaunlich ist.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Anfrage wurde an uns weitergeleitet.
Sollte sich diese auf ein Telefonat eines Ihrer Mitarbeiter mit mir beziehen, in dem es um
ein Organmandat wegen Übertretung einer gewerbebehördlichen Bestimmung (äußere
Geschäftsbezeichnung) gegangen ist, darf ich Ihnen folgende Bestimmung aus der Gewerbe-
ordnung 1994 zur Kenntnis bringen:
„§ 372. (1) Die auf Grund dieses Bundesgesetzes verhängten Geldstrafen sowie der Erlös der
auf Grund des § 369 für verfallen erklärten Gegenstände fließen der Landeskammer der ge-
werblichen Wirtschaft zu, in deren Bereich die Behörde liegt, die Verwaltungsübertretung
geahndet hat. Die Landeskammer der gewerblichen Wirtschaft hat diese Beträge für die Wirt-
schaftsförderung sowie zur Unterstützung unverschuldet in Notlage geratener Gewerbetreib-
ender und ehemaliger Gewerbetreibender zu verwenden.“
Wie dieses Gesetz enthalten auch andere Gesetze Zweckwidmungen hinsichtlich der auf
dieser Rechtsgrundlage eingehobenen Strafgelder. Bundesgesetzliche Bestimmungen sind
über das Rechtsinformationssystem des Bundes, Gesetze des Landes Wien über das Wiener
Rechtsinformationssystem abrufbar.
Ich hoffe Ihnen mit dieser Auskunft gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen:
Die Abteilungsleiterin:
Mag. Adelheid S*******
Direktorin des Marktamtes
Da hatte sich der Beamte des Marktamts ein wenig geirrt. Nicht ein Teil der eingehobenen
Strafgeldern, sondern der volle Betrag, sowie der Erlös für verfallen erklärte Gegenstände
fließt der Wirtschaftskammer zu.
Wer sind die Unterstützten?
Und das Schöne daran ist , dass diese ganze Aktion durch die Gewerbeordnung gesetzlich
gedeckt ist. Jetzt kann man noch drei mal raten, wer am Entwurf der Gewerbeordnung
mitgearbeitet hat. Richtig geraten, es ist die Wirtschaftkammer.
Mit den überwiesenen Strafgeldern soll die Wirtschaftskammer unter anderem, unverschuldet
in Notlage geratene Gewerbetreibende unterstützen. Wahrscheinlich sind das jene, die nach
Konkursen und Konkursabweisungen, als hohe Funktionäre in verschiedenen Gremien
sitzen.
Eindeutiger Interessenskonflikt
Aber lassen wir einmal den Sarkasmus beiseite und betrachten diese Angelegenheit ganz
nüchtern. Eine Interessensvertretung die gleichzeitig in den Genuss der verhängten Straf-
gelder kommt, ist eindeutig in einem Interessenskonflikt.
Vermutlich ist das auch jener Grund, wenn Gewerbetreibende bei der Wirtschaftkammer
juristischen Rat suchen um sich gegen behördliche Strafen zu wehren und ihnen gesagt
wird, es sei besser zu bezahlen als lange Prozesse zu führen.
Ratschläge haben tieferen Sinn
Diese erstaunlichen Ratschläge der „Interessensvertretung“ ergeben somit auch einen
Sinn, da die Strafgelder an die Wirtschaftskammer überwiesen werden. Damit kassieren diese
doppelt, nämlich einerseits die Zwangsumlage und anderseits die Bußgelder.
Eine derartige Verhaltensweise ist in unseren Augen sittenwidrig, denn wie kann eine Interes-
sensvertretung die ausschließlich aus Zwangsmitgliedern besteht, in den Genuss von Buß-
geldern kommen, welche von Behörden verhängt werden.
Ohne Zwangsmitglieder gäbe es keine Wirtschaftkammer mehr
Das unsere Theorie stimmt, dass es die Wirtschaftskammer bei ihrer jetzigen Leistung und
Verhalten nicht mehr gäbe, wenn sie von freiwilligen Mitglieder leben müsste, lässt sich
durch diese erstaunliche Verhaltensweise einwandfrei beweisen.
Ist schon die Rekrutierung von Zwangsmitgliedern zumindest moralisch bedenklich, schlägt
wohl das Einkassieren von behördlich eingehobenen Strafgeldern als Interessensvertretung,
dem Fass den Boden aus.
Eine Lösung wird kommen müssen
In dieser Angelegenheit sollte die Wirtschaftskammer zum Vorteil ihrer „Zwangsmitglieder“
schnellstens aktiv werden, denn wir denken dass unser Beitrag sicher einige juristische
Aktivitäten auslösen wird.
Normalerweise müsste die Zwangsmitgliedschaft sofort aufgehoben werden. Mit der bis-
herigen Gangart der Wirtschaftskammer gewinnt man den Eindruck, dass es sich hier um
einen Staat im Staat handelt.
Leider sind die meisten Leute in Unkenntnis
Wir sind sich ziemlich sicher, dass diesen seltsamen Paragrafen in der Gewerbeordnung
fast niemand kennt und auch nur wenige Leute, wie Beamte und höherrangige Mitarbeiter
der Wirtschaftskammer, über diese Vorgehensweise Bescheid wissen.
Vermutlich haben wir auch deshalb keine Antwort der Wirtschaftkammer erhalten, weil diese
keinen unnötigen Staub aufwirbeln wollte. In diesem Fall hat sich die Direktion des Markt-
amtes äußerst korrekt verhalten und einem fragenden Bürger umgehend Antwort erteilt.
Stauni
2009-11-19
Unangebrachter Stolz
Voll Stolz wird in einer heutigen Presseausendung das Ergebnis einer gestrigen Kontrolle,
bezüglich der Einhaltung der Öffnungszeitenvorschriften präsentiert. Von den pragmati-
sierten Beamten des Marktamtes (MA 59), die allesamt einen sicheren Arbeitsplatz haben,
weil dieser durch die Steuerzahler finanziert wird, wurden 41(!) Anzeigen erstattet.
Am siebenten Tage sollst Du ruh´n
Grund für diese Anzeigeflut bei der gestrigen Schwerpunktkontrolle in Wien, war die Nicht-
einhaltung der Sonntagsruhe. Wer waren diese Betriebe die sich erdreisteten am Tag des
Herren oder des Marx, ihre Rollläden offen zu lassen.
Nein, es waren keine großen Handelsketten, die ihre Mitarbeiter gezwungen hatten zwischen
Sonntagsarbeit und Kündigung zu wählen. Es waren kleine Lebensmittelgeschäfte, meist Fa-
milienbetriebe.
Marktamt zockt ab
Hinter dem Verkaufspult standen also Herr und Frau Kleinunternehmer persönlich und keine
geknechteten Arbeitsnehmer(innen). In wirtschaftlich schweren Zeiten, so wie sie jetzt gegeben
sind, ist man froh wenn einige Euros zusätzlich in die Kassa fließen.
Das werden sich auch die Verantwortlichen des Marktamtes gedacht haben und haben unter
Anwendung eines völlig veralteten Gesetzes kräftig abkassiert. In der Markamtverordnung wim-
melt es nur so von unzeitgemäßen Gesetzen und Vorschriften.
Verhöhnung
Wie ein Hohn klingt es, wenn die für das Marktamt zuständige Stadträtin Sandra Frauenberger
meint: „Die Sonntagsruhe dient in erster Linie dem Schutz der Arbeitnehmer(innen). Auch die
Handelsangestellten haben das Recht auf Zeit mit der Familie am Wochenende. Gegen schwarze
Schafe unter den Handelsbetrieben wollen wir daher streng vorgehen. Das sind wir auch jenen
Betrieben, die sich an die Sonntagsruhe halten, schuldig. Gesetze und Regeln haben für alle zu
gelten.“
Sicher keine Sklavenhaltung
Werte Frau Stadträtin! Die wenigen Handelsangestellten die Ihre Beamten bei dieser
Kontrolle angetroffen haben, sind sicherlich nicht zur Arbeit gezwungen worden. Dies ist
unter Bedachtnahme der großzügigen Arbeitslosenunterstützung gar nicht möglich, von
der ein(e) Arbeitnehmer(in) in diesem Fall sofort Gebrauch gemacht hätte.
Diese Arbeitnehmer haben mit absoluter Sicherheit freiwillig gearbeitet, um vielleicht für
das bevorstehende Weihnachtsfest einige Euros dazu zu verdienen, die ja schlussendlich
wieder ihren Weg in den Wirtschaftskreislauf finden.
Wie ruiniert man Betriebe?
Das von Frauenberger hochgepriesenes Gesetz, findet nicht einmal mehr in den exkom-
munistischen Ländern Anwendung. Auch in der Aussage, dass Gesetze und Regeln
für alle zu gelten haben, findet sich ein großer Widerspruch.
Denn wir können beim besten Willen nicht verstehen, dass eine Tankstelle rund um die
Uhr Lebensmittel verkaufen darf und der kleine Greissler am Eck nicht. Immer wieder
wird das Massensterben von Nahversorgungsbetrieben kritisiert. Mit diesen stolz ver-
kündeten „Kontrollen“ trägt das Marktamt massiv dazu bei.
Kein Problem mit Sonntagsarbeit
Vielleicht sollte man auch den Spitälern, Wachzimmern, Restaurants, Vergnügungsbetrieben,
Cafehäusern, Taxis, Öffis udgl. mehr, ebenfalls eine sonntägige Sperre verordnen. Denn er-
staunlicherweise gibt es bei diesen Betrieben mit der Sonntagsarbeit kein Problem und auch
keine(e) Mitarbeiter(in) fühlt sich versklavt.
Motiv ist blanker Neid
Auch die Argumentation, dass die Verstöße und die Zahl der Beschwerden zunimmt und die
Stadt Wien deshalb auf Schwerpunktaktionen setzt, ist mehr als lächerlich. Die einzigen Be-
schwerden die einlaufen sind jene von Ladenbetreibern die sonntags nicht arbeiten wollen.
Unter dem Motto „Wenn ich nichts verdiene, steht es meiner Konkurrenz auch nicht
zu“ werden Anzeigen und Beschwerden eingebracht.
Kassiert die Wirtschaftskammer mit?
Interessant wäre eine Stellungsnahme der Wirtschaftskammer zu diesem Gesetz und der
darausfolgenden Abzocke durch das Marktamt. Aber vielleicht fließen hier ja auch Anteile
der eingehobenen „Strafgelder“, der Interessensvertretung zu.
Wir haben diesbezüglich schon eine Anfrage bei der Wirtschaftskammer gestellt. Antwort
kam bis heute keine. Allerdings haben wir uns vorgenommen, an der angeblichen Straf-
gelderbeteiligung der Interessensvertretung dran zu bleiben und werden diesbezüglich
einen eigenen Beitrag verfassen.
Stauni
2009-11-16
Wie gefällt die WIENER WIRTSCHAFT?
Diese Frage stellt die Wirtschaftskammer Wien, in der jüngsten Ausgabe ihres Jubel-
blattes, welches von den zwangsverpflichteten Mitgliedern finanziert wird. Man will
hier offensichtlich einen Art „Selbstbestätigung“ erfahren, wie beliebt das Print-
medium ist.
Die Wirtschaftskammer möchte von ihren Zwangsmitgliedern unter anderem auch erfahren,
was diese von den bunten Elementen der Zeitschrift, wie Leben und Lifestyle, Pro und
Kontra, Buchtipps und dem „Wirtschaftshoroskop“ (Anm. der Red.:war in dieser Ausgabe
nicht mehr vorhanden) halten.
Zu diesem Zwecke startete die Wirtschaftskammer eine Online-Umfrage unter www.wko.at/
wien. Bis zum 13.November können die Zwangsmitglieder ihre Meinung via Internet kund-
tun.
Wenn man die Seite aufruft erscheint folgender Bildschirminhalt, ausgenommen des von
uns hinzugefügte Banner, den wir dem Jubelblatt entnommen haben.

Die Meinungsabgabe ist ausschliesslich nur Mitgliedern vorbehalten, so ist es zumindest
gleich Eingangs in roten Lettern vermerkt. Da auch der Herausgeber dieses Magazins
unfreiwilliges Mitglied der Wirtschaftskammer ist haben wir uns gedacht, schauen wir
mal in die Webseite hinein und geben unser Kommentar dazu ab.
Username und Kennwort
Um in den virtuellen Fragebogen zu gelangen, muss das Mitglied seinen Usernamen und
sein Kennwort angeben. Da sind wir bereits auf das erste Problem gestossen, den wir hatten
keines von den beiden geforderten Bedingungen.
Keine Registrierungsmöglichkeit
Also an dem sollte es doch nicht scheitern dachten wir uns und begannen die Suche nach
einer Registrierungsmöglichkeit, sowie es auf den billigsten Webseiten möglich ist. Wir suchten
die komplette Seite durch und stellten fest, dass keine Möglichkeit zur Registrierung vorhan-
den war.
Also probierten wir es über die Funktion: „Anmeldung mit a.sign.premium“, was immer das
auch bedeuten mag und erhielten folgendes Ergebnis.

Hotline war auch ein Flop
Nachdem wir auch hier kläglich gescheitert waren, schritten wir zu Plan „B“ und riefen die
angegebene Hotline 0800 221 223 an und dachten, dass uns dort geholfen wird. Nachdem
wir geschlagene 35(!) Minuten in der Leitung hingen und ausser der bezaubernden weib-
lichen Tonbandstimme, die uns immer wieder suggerierte das sich gleich wer melden würde,
zu keinem Erfolg kamen, gaben wir auf.
Nur kein Kommentar, ist ein guter Kommentar
Wir fassen zusammen. Die Wirtschaftskammer startet eine Online-Umfrage auf ihrer Webseite
und will von ihren Zwangsmitgliedern wissen, was diese von der Zeitschrift „WIENER WIRT-
SCHAFT“ halten.
Dabei verabsäumen sie es aber den Usern eine Registrierung zu ermöglichen, obwohl für die
Teilnahme der Username und Kennwort zwingend vorgeschrieben ist. Diese Vorgangsweise
erinnert uns sehr an so manche „Serviceleistungen“ der Wirtschaftskammer.
Einen positiven Vorteil hat diese Methode jedoch. Wenn niemand die Möglichkeit hat ein
Kommentar abzugeben, kann auch kein Negatives dabei sein. Also, hoch lebe die „WIENER
WIRTSCHAFT“. Traurig ist nur, dass das Ganze mit den Geldern der Zwangsmitgliedern finan-
ziert wird.
Stauni
2009-10-29
Kein Datenschutz für Gewerbetreibende
Eine der erstaunlichsten Vorschriften in unserem Lande ist wohl die gesetzliche
Verpflichtung für Ladeninhaber, am Lokal gut sichtbar den Firmennamen zu ver-
öffentlichen.
Mit dieser Information kann nämlich ein jeder den Firmensitz eruieren. Einmal kurz
gegoogelt und schon ist man im Besitz der notwendigen Daten. Für große Unternehmen
und Handelsketten wird dies keine besondere Rolle spielen, denn der Firmensitz wird kaum
mit der Privatadresse des Inhabers oder der Gesellschafter ident sein.
Anders verhält es sich bei den vielen kleinen Ladenbetreibern und Kleinunternehmern, egal ob
diese ein Cafehaus oder eine Schlosserei betreiben. Hier ist der Firmensitz und der Wohnort
fast immer gleich.
Einbruch in aller Ruhe
Das ruft natürlich auch allerlei lichtscheues Gesindel auf den Plan. Mit der, über den Firmen-
namen ausgeforschten Adresse, lässt sich nämlich so einiges anfangen. Während zum Beispiel
der eine Ganove das besagte Lokal observiert und dabei feststellt, dass die Chefin oder der
Chef hinter der Ladentheke steht, kann er seinen Komplizen zur Wohnadresse schicken.
Dieser kann mit fast absoluter Sicherheit annehmen, dass sich in der Wohnung oder im Haus
des Gewerbetreibenden niemand befindet, da dieser zur Zeit ja in seinem Betrieb arbeitet.
Also kann er in aller Ruhe dort einbrechen und die „Bude“ ausräumen.
Raub oder sogar noch schlimmer
Das war noch die harmlose Variante. In der gesteigerten Version beobachten Verbrecher
ein gut gehendes Geschäft eines Kleinunternehmers. Am Freitag wo dieser mit größter
Wahrscheinlichkeit keine Möglichkeit mehr hat seinen Umsatz auf die Bank zu bringen,
können die Ganoven davon ausgehen, dass der Ladenbetreiber sein Geld mit nach Hause
nimmt.
Also wird beschlossen, den Unternehmer übers Wochenende auszurauben. Das es bei Raub-
überfällen immer wieder zu schweren Körperverletzungen, ja sogar bis zum Tod von Personen
kommt, kann man fast täglich in der Tagespresse nachlesen.
Das wir seit der Öffnung der Ostgrenzen ein beachtliches Problem mit Einbrechern und
Räubern haben, die auch nicht vor Gewalttaten zurückschrecken, ist ebenfalls den Tages-
zeitungen zu entnehmen.
Leseprobleme
Mit dem Lesen dürfte man beim Wiener Magistrat offensichtlich Probleme haben, oder den
pragmatisierten Bürokraten ist die Sicherheit ihrer Mitmenschen egal. Denn anders ist es
nicht zu erklären, dass man Marktamt-Beamte aussendet um Strafgelder abzuzocken, wenn
ein Unternehmer aus Sicherheitsgründen seinen Firmennamen nicht veröffentlicht hat.
Abzocke um jeden Preis, auch um den der perönlichen Sicherheit
Wir geben hier nicht dem kleinen Marktamt-Beamten die Schuld, denn dieser muss auch
seinen Job machen, wenn er ihn behalten will. Denn bei uns gilt noch immer die Haus-
meister-Mentalität „Vorschrift ist Vorschrift“, ganz egal wie hirnlos diese ist.
Wirtschaftskammer kassiert mit
Was wir allerdings noch nicht wussten und erst heute erfahren haben, fließt ein nicht uner-
heblicher Betrag aus den kassierten Strafgeldern der Wirtschaftskammer zu. Das ist jene
Institution, die eigentlich die Interessen der Gewerbetreibenden vertreten sollte.
Wenn diese Information stimmt, welche wir von dem Beamten erhalten haben, der obiges
Strafmandat ausgestellt hat, kann man nur mehr eines sagen: „Wer die Wirtschafts-
kammer als Freund hat, braucht keine Feinde mehr“.
Stauni
2009-10-28
Die Pravda der WHK
Die Wirtschaftskammer Wien erheitert schon wieder mit ihrem Jubelblatt „WIENER
WIRTSCHAFT“, die Gemüter der Gewerbetreibenden.
Während die Präsidentin Frau Jank auf der Titelseite rechts oben, den geneigten Leser
freundlich anlächelt, sind im Blattinneren die Autoren mit ihren Beiträgen von der wirt-
schaftlichen Realität weit entfernt.
Müssen sie auch, den sonst könnte die berechtigte Frage auftauchen warum man eigentlich
die Kammerumlage bezahlt.
Umlage wofür ?
Eine Antwort darauf hätten wir schon, denn wie könnte sonst Herr Leitl in der Welt herum-
reisen und mit seiner Reisefreudigkeit dem verstorbenen Papst Johannes Paul II., der als
eiliger Vater in die Geschichte eingegangen ist, Konkurrenz machen.
Auch müssen die vielen bunten Werbeaussendungen welche die WHK in großer Anzahl an
ihre Zwangsmitglieder aussendet finanziert werden. Allerdings hat dies auch seine gute Seite,
den die Altpapierindustrie will ja schließlich auch leben.
Auch dürften es die Autoren verabsäumt haben, ab Seite 26 im Jubelblättchen der Kammer
nachgelesen zu haben. Denn ab dort beginnen massenhaft die Konkurse und das wiederum
würde die Beiträge widerlegen.
Wir werden endeckt
Mit der Titelschlagzeile und dem folgenden Bericht in der Ausgabe Nr. 16 / 17.April 2009
hat sich die Wirtschaftskammer selbst übertroffen.
Die Pravda lebt in der „WIENER WIRTSCHAFT“
Das Osteuropa Wien entdeckt hat, haben betroffene Mitbürger bereits am eigenen Körper
oder Sachgut leidvoll erfahren müssen. Allerdings hatten diese Begegnungen mit dem
Tourismus nicht wirklich etwas zu tun.
Schon der Opa wollte nach Wien
Wenn man nun dem Bericht folgt, ist Ana aus Bukarest von Wien hellauf begeistert, weil ihr
Großvater immer schon von unserer Bundeshauptstadt geschwärmt hat. Also hat sie lange
und fleißig gespart um mit ihrem Mann Ion endlich nach Wien reisen zu können.
Eine Reise nach Paris oder London hätte die beiden doch etwas abgeschreckt, so steht es
auf Seite 5 des Märchens. Auch wird auf Seite 6 bestätigt, dass das Wunschziel Nummer 1
vieler Rumänen unser schönes Wien ist.
Nobeljuweliere im Aufwind
Auf der selben Seite ist weiters angeführt, dass sich viele Rumänen unter den Kunden eines
Innenstadt Nobel-Juweliers befänden. Mit der Verständigung gäbe es kein Problem, den
man unterhalte sich in Englisch oder behilft sich mit Händen und Füssen.
Na ja, das Wort „Smith & Wesson“ versteht ohnehin fast jeder und wenn nicht, kann man
mit Händen und Füssen nachhelfen.
Wenn jemand wissen will wo die rumänischen Touristen nächtigen, so braucht er nur täglich
in diversen Tageszeitungen nachlesen. Sie übernachten fast alle im „Grande Hotel“ Landes-
gericht 1, im 8. Wiener Gemeindebezirk.
Die Realität
Da wir selbst mehrere Firmenbeteiligungen besitzen, bei denen wir auch rumänische Geschäfts-
partner haben, wissen wir von was wir sprechen bzw. schreiben. Wir haben ihnen den Artikel
gezeigt und diese waren darüber sehr erstaunt, welche Fehlinformation in einer Kammer-
zeitung zum Besten gegeben wird.
In Wien gibt es drei Gruppen von Rumänen. Diejenigen die vor zirka 10 – 20 Jahre nach Wien
gekommen sind. Dieser Personenkreis befindet sich meist schon in gehobener Stellung oder ist
selbständig tätig.
Dann gibt es noch die nicht kleine Anzahl von Personen die Hilfsarbeiten verrichten und nicht
zu vergessen, jene die der Prostitution nachgehen.
Diese Personen sind vom EU-Anschluss Rumäniens, bis zirka 10 Jahre zurückgerechnet
in die Bundeshauptstadt gekommen.
Zu guter letzt sind da noch die „Kriminaltouristen“, welche im Jubelblatt der WHK als die
Touristen Ana und Ion verkauft werden.
Liebe Wiener Handelskammer, diese Ana und diesen Ion gibt es nicht. Wenn die Gebrüder
Grimm diesen Beitrag aus Ihrer Zeitung lesen könnten, würden sie vor Neid erblassen.
Stauni
2009-04-24
Offensivwerbung
Nachfolgendes Inserat haben wir im „Bezirksblatt“ Nr.11, Ausgabe März 2009 für Bruck/Leitha,
gefunden.
Da blickt eine vollbusige junge Frau, dem Leser mit lasziven Blick entgegen.
Es handelt sich dabei nicht um ein Erotikinserat, sondern man staune, um eine entgeltliche
halbseitige Einschaltung des „Ärzte Service Österreich“.
Im Inserat geht es auch nicht um karitative Zwecke, wie z.b. in „Ärzte ohne Grenzen“,
sondern hier wird Frauen zum Diskontpreis eine Brustvergrößerung angeboten.
Durch das vollbusige Model, soll der „Normalfrau“ offensichtlich vermittelt werden,
wie toll so eine extreme Oberweite aussieht.
Nebenbei wird gleich Fettabsaugung angeboten, anstatt anzuraten sich körperlich fit
zu halten und eine gesunde Ernährung zu sich zu nehmen.

Wir haben mit einigen Ärzten gesprochen und ihnen diese Annonce gezeigt.
Erstaunen und ungläubiges Kopfschütteln war Ihre Reaktion.
Schädigung des Standesansehens ?
Ärzte sind Respektpersonen für alle Generationen. Ärzte heilen Menschen und retten
Leben. Ärzte sind hoch angesehene Mitglieder unserer Gesellschaft.
Wir sind der Meinung, dass durch dieses Inserat das Standesansehen des Arztberufes
geschädigt wird.
Ausserdem wird so manche Frau, die bis dato mit ihren Brüsten ganz zufrieden war,
unter Umständen Komplexe entwickeln und unbedingt so einen „Dolly Buster“-Busen
haben wollen.
Ob das im Sinne der Gesundheit eines Menschen ist, sei dahingestellt.
Jeder verantwortungsvolle Arzt wird bestätigen, dass operative Eingriffe unter Voll-
narkose ein gesundheitliches Risiko darstellen.
Kein verantwortungsvoller Arzt wird einen Patienten dazu animieren, sich seinen
Blinddarm entfernen zu lassen, obwohl keine medizinische Notwendigkeit dazu besteht,
sondern weil es vielleicht gerade „schick“ ist.
Ärzte haben einen Eid abgelegt. Sollte für dieses, mehr als erstaunliche Inserat, ein Arzt
verantwortlich sein und diesen Eid nicht mehr so in Erinnerung haben, kann er ihn zur
Auffrischung wie folgt nachlesen.
Hypokratischer Eid
Ich schwöre, Apollon, den Arzt, und Asklepios und Hygieia und Panakeia und alle Götter und Göttinnen zu Zeugen
anrufend, daß ich nach bestem Vermögen und Urteil diesen Eid und diese Verpflichtung erfüllen werde:
Den, der mich diese Kunst lehrte, meinen Eltern gleich zu achten, mit ihm den Lebensunterhalt zu teilen und
ihn, wenn er Not leidet, mit zu versorgen; seine Nachkommen meinen Brüdern gleichzustellen und, wenn sie
es wünschen, sie diese Kunst zu lehren ohne Entgelt und ohne Vertrag; Ratschlag und Vorlesung und alle übrige
Belehrung meinen und meines Lehrers Söhnen mitzuteilen, wie auch den Schülern, die nach ärztlichem Brauch
durch den Vertrag gebunden und durch den Eid verpflichtet sind, sonst aber niemandem.
Meine Verordnungen werde ich treffen zu Nutz und Frommen der Kranken, nach bestem Vermögen und Urteil;
ich werde sie bewahren vor Schaden und willkürlichem Unrecht.
Ich werde niemandem, auch nicht auf eine Bitte hin, ein tödliches Gift verabreichen oder auch nur dazu raten.
Auch werde ich nie einer Frau ein Abtreibungsmittel geben. Heilig und rein werde ich mein Leben und meine
Kunst bewahren. Auch werde ich den Blasenstein nicht operieren, sondern es denen überlassen, deren Gewerbe
dies ist.
Welche Häuser ich betreten werde, ich will zu Nutz und Frommen der Kranken eintreten, mich enthalten jedes
willkürlichen Unrechtes und jeder anderen Schädigung, auch aller Werke der Wollust an den Leibern von Frauen
und Männern, Freien und Sklaven.
Was ich bei der Behandlung sehe oder höre oder auch außerhalb der Behandlung im Leben der Menschen, werde
ich, soweit man es nicht ausplaudern darf, verschweigen und solches als ein Geheimnis betrachten.
Wenn ich nun diesen Eid erfülle und nicht verletze, möge mir im Leben und in der Kunst Erfolg zuteil werden
und Ruhm bei allen Menschen bis in ewige Zeiten; wenn ich ihn übertrete und meineidig werde, das Gegenteil.
Werbung wie bei Autozubehör
Das o.a. Inserat erinnert uns eher an die Werbung einer Werkstätte für Autotuning.
Wollen Sie flotter und glatter unterwegs sein ? Wuchtiger Fronstspoiler gefällig ?
Sollen wir die Stromlinienform verändern ? Etc., etc.
Stellen Sie sich vor, ein Rechtsanwalt würde ein derartiges Inserat schalten.
Paketpreis für Mord und Totschlag für Euro „soundsoviel“. Unmöglich werden Sie
sagen. Genauso unmöglich erscheint uns auch die kommerzielle Werbung für Brust-
vergrößerungen und Fettabsaugung.
Der Anwalt würde im Prinzip auch nur eine Dienstleitung anbieten, für die er die
Ausbildung hat. Ein solches Verhalten wird ihm jedoch von der Anwaltskammer, zwecks
Wahrung des Standesansehens untersagt.
Geschäft mit vorgegaukelten Schönheitsidealen
Das der Mensch im Laufe der Zeit nicht jünger wird, ist eine unverrückbare Tatsache.
Durch das Älter werden, finden naturgemäß anatomische Veränderungen im und am
Körper statt.
Manche Menschen wollen oder können das nicht akzeptieren und nehmen die Dienste
eines Schönheitschirurgen in Anspruch. Das ist auch ihr gutes Recht.
Bedenklich wird es allerding, wenn jemand mit einem derart „marktschreierischen“
Inserat, am Selbstwertgefühl von Menschen zu kratzen versucht und diese dazu
animiert, Dienste von Schönheitschirurgen in Anspruch zu nehmen.
Was sagt die Ärztekammer zu diesem Inserat ?
Sehr geehrter Herr Reder,
vielen Dank für die Übermittlung des Inserates. Als Ärztekammer für NÖ kannten wir die
ÄrzteServiceÖsterreich Gesellschaft bisher nicht, konnten in der Kürze der Zeit auch leider
nicht herausfinden, welcher Arzt oder welche Ärzte sich dahinter verbergen. Geschäfts-
führerin ist eine Dame, die keine Ärztin ist. Das Institut ist auch nicht Mitglied der Ärzte-
kammer, sondern der Wirtschaftskammer, daher können wir rechtlich nichts dagegen
unternehmen.
Auch die Werberichtlinien für Ärzte sind hier nicht anzuwenden.
Recht ist die eine Seite, Ethik und Moral eine andere Seite. Wir verurteilen diese Art der
Werbung, da hier Menschen aufgrund vorgegaukelter Schönheitsideale in Operationen
getrieben werden. Gerade labile Personen werden hiervon leicht beeinflusst, diese schön-
heitschirurgische Tendenz ist sehr problematisch.
Die plastische Chirurgie ist nach Unfällen eine wichtige Sache, die, so sie indiziert sind,
auch von der Kasse bezahlt wird.
Mit freundlichen Grüßen Birgit J.
— Mag. Birgit J.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Ärztekammer für Niederösterreich
Wipplingerstraße 2
1010 Wien
Diese E-Mail haben wir von der Ärztekammer erhalten, nachdem wir um eine Stellungs-
nahme ersucht haben.
Die in dieser Klinik tätigen Ärzte, sollten vielleicht ein ernstes Wort mit ihrem PR-Manager
reden, den agressive und marktschreierische Werbung hat im medizinischen Bereich
nichts verloren.
Stauni
2009-03-18