Das mörderische Geschäft geht unvermindert weiter
Wie die Polizei in einer heutigen Presseaussendung berichtet, konnte um 03:00 Uhr
früh ein mutmaßlicher Schlepper durch Beamte des Stadtpolizeikommandos Brigitten-
au festgenommen werden. Ein Zeuge hatte gegen 02:45 Uhr beobachtet, wie ein
Kastenwagen mit ungarischen Kennzeichen im Bereich der Prater Hauptallee stoppte
und aus dem Laderaum etwa 20-30 Personen ausstiegen. Der Zeuge verständigte
umgehend die Polizei und konnte dank seiner genauen Beobachtungen den Beamten
am Notruf das Kennzeichen des KFZ nennen.
Bei der umgehend veranlasste Fahndung entdeckte eine Funkstreife den Klein-LKW
und nahm dessen Verfolgung auf. Trotz mehrerer Fluchtversuche gelang es den Poli-
zisten, den Kleintransporter zu stoppen und den Fahrzeuglenker, einen 35-jähriger
Mann, festzunehmen. Das Schlepperfahrzeug wurde sichergestellt.
Hätte also ein aufmerksamer Bürger den Menschenschlepper nicht entdeckt, könnte
dieser sein menschenverachtendes Handwerk weiterbetreiben. Es kann aber nicht
sein, dass die Bevölkerung den Job der Polizei übernimmt und nach Schleppern Aus-
schau hält.
Die Polizei wiederum, ist durch die Situation heillos überfordert. Darunter leidet auch
ihr „normales Tagesgeschäft“, nämlich die Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und
Sicherheit in unserem Lande.
Die einzige Möglichkeit die Polizei zu entlasten und eine fast lückenlose Kontrolle durch-
zuführen, wäre die Wiedereinführung der Grenzkontrollen nach Österreich. Aber schein-
bar hat die Innenministerin auch aus der vorgestrigen Flüchtlingstragödie mit 71 Toten
nichts dazugelernt. Sie will lediglich die Schlepperrouten – durch die Polizei – verstärkt
überwachen lassen und teilte heute unter anderem lapidar mit, dass diese Polizeikon-
trollen zu Staus führen werden.
Der Logik der Innenministerin können wir nicht folgen. Wäre es nicht sinnvoller einen
solchen Stau direkt an der Grenze – bedingt durch Kontrollen – zu verursachen, als un-
zählige Pendler, die tagtäglich über die Ostautobahn zur Arbeit fahren, zu behindern?
Zudem werden wieder zig Polizisten nur mit der Ausschau und Kontrolle mutmaßlicher
Schlepperfahrzeuge von ihrem „normalen Tagesgeschäft“ abgehalten.
Es gibt seitens der SPÖ, der ÖVP und der Grünen keine einzig logische Erklärung,
warum nicht wieder Grenzkontrollen, die durch Zollbeamte durchzuführen wären, ein-
geführt werden sollten.
*****
2015-08-29
Nur Grenzkontrollen können den Verbrechern Einhalt gebieten
71 tote (ermordete) Flüchtlinge in einem Schlepperfahrzeug interessieren die Menschen-
schlepper (werden in linken Kreisen verharmlosend als Fluchthelfer bezeichnet) nicht im
Geringsten. Dies dokumentiert eine heutige Presseaussendung der LPD-Wien eindrucks-
voll.

Das grausige Geschäft mit der Ware Mensch geht unvermindert weiter. Was sollte die
Schlepper auch daran hindern? Unkontrollierte und sperrangelweit offene Grenzen sind
paradiesische Zustände für Schmuggler jeder Art. Aber nicht nur Menschenschlepper
haben Hochsaison, sondern auch Waffen- und Drogenschmuggler erfreuen sich über das
Faktum der offenen und unkontrollierten Grenzen.
Sollten nicht unverzüglich Grenzkontrollen eingeführt werden, kann sich eine Tragödie,
wie die des Massenmordes an 71 Menschen, jederzeit wiederholen. Denn mit unkontrol-
lierten Grenzen können Menschenschlepper und auch andere Verbrecher mit absoluter
Sicherheit nicht gestoppt werden.
*****
2015-08-28
Grenzkontrollen werden weiterhin abgelehnt
und Fluchthilfe ist kein Verbrechen
Offenbar haben etliche Linke aus der Flüchtlingstragödie, die heute auf der Ostauto-
bahn (A4) endeckt wurde, nichts gelernt. Dies schließen wir aus diversen Presse-
aussendungen der Genoss(innen).

Dass Frau Mikl-Leitner eine Fehlbesetzung für den Posten der Innenministerin ist, pfeifen
ja mittlerweile die Spatzen vom Dach. Aber für die Ermordung der Flüchtlinge trägt sie
definitiv kein Mitverschulden.
Die Genoss(innen) suchen überall Verantwortliche für diese Tragödie, vergessen aber
augenscheinlich wer die wahren Schuldigen sind. Es sind nämlich Schlepper, welche
den Tod der Flüchtlinge zu verantworten haben. Und wenn nun die ÖH meint, dass
Fluchthilfe kein Verbrechen sei, schlägt diese Aussage im Angesicht von mehreren
Dutzend Toten, dem Fass den Boden aus.
Wenn nun Katrin Walch (Bundesvorsitzende des VSStÖ) meint …. „Wer jetzt versucht
Fluchthilfe zu kriminalisieren, hat das eigentliche Problem nicht erkannt und sollte
sich lieber einmal die Frage stellen, warum Flüchtlinge Grenzen nicht auf normalem
Wege überschreiten können. Wir brauchen keine Grenzkontrollen, sondern ……!“
…muss man ihr entgegen halten, dass Fluchthilfe nicht kriminalisiert zu werden braucht,
denn diese ist kriminell.
Und wenn es Walch ernst damit meint, dass wir keine Grenzkontrollen brauchen,
sollte sie ihre ideologischen Scheuklappen ablegen. Genau eine solche hätte nämlich
die Tragödie verhindern können, da der Lastwagen kontrolliert worden wäre.
Zudem verlangt auch niemand, dass die Grenzen geschlossen werden sollen. Es wer-
den lediglich Grenzkontrollen gefordert. Wenn diese nicht eingeführt werden und
jedes Schlepperfahrzeug unbehelligt die Grenze nach Österreich passieren kann, ist
es nicht auszuschließen, dass sich eine derartige Tragödie jederzeit wiederholen kann.
*****
2015-08-27
Trauriges Update: 2015-08-28 08:25 Uhr
71 Tote im Schlepperfahrzeug!
Aber Fluchthelfer, der verniedlichende Ausdruck für Menschenschlepper,
sind ja nach Meinung diverser Genoss(innen) keine Verbrecher.
*****
Grenzkontrolle an der österreichischen Grenze,
hätte den Menschen das Leben retten können
Auf der A4 (Ostautobahn) wurden heute zahlreiche tote Flüchtlinge in einem Schlepper-
fahrzeug gefunden. Die Polizei spricht von mindestens 30 Toten, die Opferzahl könnte
sich aber noch auf 50 erhöhen.
Höchstwahrscheinlich dürften die Flüchtlinge, in dem in einer Pannenbucht in der Nähe
von Parndorf (Bezirk Neusiedl am See) abgestellten Kühl-Lastwagen, erstickt sein. Mit-
arbeiter der ASFINAG hatte den 7,5 Tonnen schwere Lastwagen entdeckt und die
Polizei verständigt. Der Transporter dürfte zumindest einen Tag lang in der Pannenbucht
gestanden haben.
Anlässlich der heute entdeckten Flüchtlingstragödie, fällt uns wieder die getätigte Aus-
sage (siehe Screenshot) des Obmannes der Gutmenschen-Organisation „Asyl in Not“,
Michael Genner, ein.

Screen: asyl-in-not.org
Soviel zu ehrlichen Schleppern, die saubere Arbeit machen. Im Bezug auf die bereits
zahlreich verursachten Verkehrsunfällen auf Österreichs Straßen, welche von diesen
Kriminellen verursacht wurden und dann ohne Rücksicht auf ihre menschliche Fracht
das Weite suchten – und der heute entdeckten Tragödie (die für uns Mord bedeutet),
möchten wir Herrn Genner in Erinnerung rufen, dass es keine ehrlichen Schlepper gibt.
Schlepper sind allesamt rücksichtslose Verbrecher, die sich auf Kosten von Flüchtlingen
(egal welcher Art) bereichern. Ob das nun der Obmann der Gutmenschen- Organisation
„Asyl in Not“ begriffen hat oder den „ehrlichen“ Schleppern weiterhin die Stange hält?
Wie kann man aber solche Tragödien in Zukunft verhindern? Nur mit Grenzkontrollen
an den österreichischen Grenzen. An einer solchen wären (sofern die Flüchtlinge noch
gelebt haben – und davon gehen wir aus, da diese vermutlich erst in Ungarn aufgenom-
men wurden, da das Fahrzeug mit ungarischen Kennzeichen versehen war), die Hilferufe
der in dem Lastwagen eingepferchten Menschen aufgefallen und dies hätte ihnen das
Leben retten können.
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2015-08-27
Trauriges Update: 2015-08-28 08:25 Uhr
71 Tote im Schlepperfahrzeug!
Aber Fluchthelfer, der verniedlichende Ausdruck für Menschenschlepper,
sind ja nach Meinung diverser Genoss(innen) keine Verbrecher.
*****
Woher will Ministerin Bures wissen, was nach ihrer Amtszeit passiert?
Der angekündigte Ausbau der A4 (Ostautobahn) ist zwar begrüßenswert, ob die angekündigte
Umsetzung der Erweiterungspläne tatsächlich in der vorgesehenen Zeitschiene erfolgen wird
darf aber jedenfalls stark bezweifelt werden.
Der dreispurige Ausbau der A4, die zu den unfallträchtigsten und meistbefahrenen Autobahnen
Österreichs zählt, wurde in der Vergangenheit bereits mehrmals und in unterschiedlichen
Varianten angekündigt. So auch zuletzt im November 2011, wo Landeshauptmann Pröll die
Verbreiterung der A4 zwischen dem Flughafen und Fischamend von den dort vorhandenen vier
auf sechs Fahrspuren angekündigt hatte. Eine Umsetzung hätte bis 2013 erfolgen sollen, ge-
schehen ist aber bis dato nichts.
Auch das nunmehr vom Verkehrsministerin D. Bures vorgelegte Ausbaukonzept für die A4 ist
ebenso keine schnelle verkehrstechnische Lösung, sondern wohl auch eher als eine politische
Wahlkampfansage anzusehen. So soll mit dem dreispurigen Ausbau vom Flughafen bis nach
Fischamend erst 2014 begonnen werden.
Das wichtigere und auch unfallträchtigere Teilstück der Autobahn A4 – nämlich jenes zwischen
Fischamend und Neusiedl – soll aber erst frühestens 2018 und damit mit großer Wahrschein-
lichkeit auch in einer möglichen aber nicht sicheren kommenden Amtsperiode von Verkehrs-
ministerin Bures wieder nicht zur Umsetzung kommen, obwohl die Verkehrsprognosen für die
nächsten Jahre nicht nur eine steigerndes Verkehrsaufkommen sondern auch eine daraus
resultierende Überlastung für die A4 in der jetzigen zweispurigen Ausbauvariante vorhersagen.
Mit diesem neuen Ausbaukonzept der A4 hat man bei den Menschen in der Brucker Region
erneut viel Hoffnung erzeugt, wo aber zu befürchten ist, dass diese aber einmal mehr ent-
täuscht werden. So gesehen ist dieser nunmehr angekündigte Ausbau der A4 keinesfalls die
langersehnte Umsetzung einer längst überfälligen Forderung sondern vermutlich ein ober-
flächliches Wahlkampfgeplänkel, auch auf Kosten der Verkehrssicherheit und der Menschen
in der Region.
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2013-08-06
Autobahnvignetten-Kontrolle um jeden Preis
Über die erstaunlichen Vignetten-Kontrollpraktiken der ASFINAG haben wir schon einige
Beiträge verfasst. Möglicherweise liegt es daran, dass beim staatlichen Autobahnbetreiber
offenbar nicht die geistige Elite unseres Landes beschäftigt ist. Denn anders können wir es
uns nicht erklären, dass für Autobahnvignetten-Kontrollen augenscheinlich in Kauf genom-
men wird, dass es zu extremen Staus und dadurch unter Umständen zu Verkehrsunfällen
kommen kann.
So geschehen wieder am Freitag, den 1. März 2013 am frühen Vormittag. Auf der Ostauto-
bahn (A4) herrschte starker Transit- und Pendlerverkehr in Richtung Wien. Knapp vor der
Ausfahrt Gols/Weiden (Bgld.) baute sich plötzlich und unerwartet ein Stau auf. Tonnen-
schwere LKW wurden abrupt abgebremst um nicht auf den Vordermann aufzufahren.
Grund für das Verkehrschaos war, dass die zweispurige Autobahn von der Polizei gesperrt
worden war und der Verkehr über den Pannenstreifen in eine Ausfahrt geleitet wurde.
{besps}asfi{/besps}
Fotos: © erstaunlich.at
Warum war die A4 gesperrt worden? Hatte sich ein schwerer Verkehrsunfall ereignet? Oder
wurden gar Mitglieder von kriminellen Ostblockbanden gesucht und die ganze Aktion diente
einer Personenfahndung? Mitnichten, in der Ausfahrt wurde lediglich kontrolliert, ob jedes
Kraftfahrzeug mit einer Autobahnvignette versehen war. Nach der Kontrolle durfte sich
jeder Lenker wieder auf die Autobahn begeben.
Einen derartigen Aufwand, mit einer billigenden Inkaufnahme eines Staus zur Hauptver-
kehrszeit und eventuell daraus resultierenden Verkehrsunfällen finden wir nicht mehr
erstaunlich, sondern bereits bedenklich und verantwortungslos. Bei derartig durchgeführ-
ten Kontrollen bekommt offensichtlich der Wahnsinn Methode.
Von der ASFINAG sind wir solche Aktionen bereits gewöhnt. Dass allerdings die Polizei
bei diesen mitspielt ist uns neu. Aber offensichtlich ticken bei der burgenländischen Exe-
kutive die Uhren anders. Möglicherweise ist im Burgenland das Verkehrsunfallkommando
nicht ausgelastet und solche irrsinnige Aktionen könnten der Arbeitsplatzsicherung dienlich
sein.
Eigenartige Adjustierung
Auch scheint es sich noch nicht bis zur burgenländischen Exekutive herumgesprochen zu
haben, dass es den Exekutivkörper „Gendarmerie“ nicht mehr gibt. Dies sollte man speziell
jenem Beamten mitteilen, der bei dieser Kontrolle mit einer Pudelhaube und einer gelben
Warnweste mit der Aufschrift „Gendarmerie“ adjustiert war.
*****
2013-03-02
Einsame Spitzenreiter bei Verkehrsunfällen:
LKW-Lenker aus dem ehemaligen Ostblock
Kaum ein Tag vergeht, an dem es auf der A4 (Ostautobahn) nicht mindestens zu leichten
bis mittelschweren Verkehrsunfällen kommt. Und kaum eine Woche vergeht, wo es auf
dieser Strecke nicht so richtig kracht und Schwerverletzte oder sogar Todesopfer zu be-
klagen sind.
Unfallverursacher sind zumeist LKW-Fahrer. Diese Tatsache ist eigentlich erstaunlich,
denn man könnte doch annehmen, dass die Kapitäne der Landstraße Profis sind. Dass dem
nicht so ist zeigt die traurige Unfallbilanz.
Unter den Unfallverursachern sind LKW-Lenker aus den ehemaligen Ostblockländern ein-
same Spitzenreiter. Sie scheren sich meist um keine Verkehrsregeln und sind oft mit
schrottreifen Fahrzeugen unterwegs.
Wir könnten diese Webseite mit Fotos füllen, die unsere Behauptungen untermauern.
Stellvertretend präsentieren wir eine gestrige (vormittags) aufgenommene Bilderstrecke.
Fotos: © erstaunlich.at
{besps}a4lkw{/besps}
Nachdem der LKW-Lenker aus Tschechien sein tonnenschweres Gefährt, ohne Rücksicht
auf Verluste brutal auf die Überholspur gelenkt hatte, überholte er etliche Lastkraftwagen
die ordnungsgemäß auf der rechten Fahrspur fuhren. Durch das rücksichtslose Ausscheren
des LKW-Fahrers mussten zahlreiche nachkommende Pkw-Lenker abrupt abbremsen, um
einen Verkehrsunfall zu vermeiden.
Der Überholvorgang dauerte mehrere Minuten, wodurch sich hinter dem überholenden LKW
eine Kolone bildete. Ganz nebenbei sei erwähnt, dass an der in den Bildern dokumentierten
Örtlichkeit (Höhe Göttlesbrunn) ein gekennzeichnetes Überholverbot für LKW über 7,5 t
besteht.
Polizeistreifen zur Überwachung des Verkehrs sieht man auf der A4 so gut wie nicht. Dabei
wäre dies eine hervorragende Präventivmaßnahme. Offensichtlich zieht es die Behörde
aber lieber vor, versteckte Radargeräte – die rein zur Abzocke dienen – nach Ausfahrten
der Ostautobahn zu montieren, als diese gefährliche Strecke durch die Polizei überwachen
zu lassen.
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2012-09-27
Fast täglich schwere Verkehrsunfälle
Die Ostautobahn oder auch als A4 bezeichnet, verbindet die österreichische Bundeshauptstadt
Wien mit dem Grenzübergang Nickelsdorf. Die im Oktober 1994 eröffnete Autobahn ist die
wichtigste Verkehrsbindung nach Ungarn und in die Slowakei.
Die Öffnung der Grenzen zum ehemaligen Ostblock, haben aus der 66 Kilometer langen Transit-
route in Österreich einen wahren „Highway to Hell“ gemacht. Kaum ein Tag vergeht, an dem
es auf der A4 nicht richtig „crasht“. Nachfolgendes Video wurde heute gegen 07:30 Uhr ge-
dreht.
Video: © erstaunlich.at
{mp4-flv img=“videos/a4vu01.jpg“ showstop=“true“}a4vu01{/mp4-flv}
Besonders undiszipliniert verhalten sich viele LKW-Fahrer. Unzählige Kapitäne der Landstraße
meinen offenbar, dass die Ostautobahn nur für sie gebaut wurde . Brutales Ausscheren auf die
Überholspur ohne den F ahrtrichtungsanzeiger zu betätigen ist an der Tagesordnung. Wenn
man Glück hat, kommt es nur zu einem minutenlangen Elefantenrennen und der dazugehören-
den Staubildung.
Bei weniger Glück kommt dann das heraus, was im Video zu sehen ist. Nämlich ein fürchter-
licher Unfall. Abgesehen von den Personenschäden, war die A4 heute auf Grund dieses Unfalls,
zwischen Fischamend und Bruck/Leitha(West) in Richtung Ungarn, stundenlang gesperrt.
Was auf der A4 auffällt ist, dass kaum Polizeistreifen unterwegs sind, um dem LKW-Rowdytum
präventiv entgegen zu wirken. Meist entdeckt man Streifenwagen samt Radargerät gut getarnt
in gesperrten Autobahnausfahrten, wo sie in unnötigen 100 km/h – Begrenzungszonen fleißig
Fotos schießen. Aber so ist es eben, Radarfotos zu schießen bringt Geld. Was zählen da
schon einige Verletzte oder gar Tote, die mit Präventivfahrten der Exekutive verhindert
werden könnten.
*****
2012-06-08
Nächtliche Schwerpunktaktion der Polizei
„Bilanz der Polizei nach nächtlicher Schwerpunktaktion: Kontrolle war sehr erfolgreich“, so
titelt die Internetplattform „Vienna-Online“ die Headline ihres Beitrags, der sich mit der nächt-
lichen Schwerpunktaktion im Rahmen der Sonderkommission Ost (Soko Ost), in der Nacht
vom 16. auf den 17. Mai 2012 befasst.
Bei der Kontrolle ging es um Eigentums- und Migrationsdelikte und um die Bekämpfung von
Verkehrssündern. Abgesehen von den 55 Anzeigen wegen Lenkens in einem durch Alkohol
oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand und den rund 200 ausgestellten Organstrafmandaten,
sind die zirka 500 strafrechtlichen Anzeigen und zahlreichen Sicherstellungen von Diebesgut
recht interessant.
”Wir werden den Kontrolldruck aufrecht halten und dadurch das Verbrechen weiterhin empfind-
lich treffen”, so der Landespolizeikommandant Mahrer zum Ergebnis der Schwerpunktaktion in
Wien, die er als zufriedenstellend wertete. Ob die Aktion wirklich so zufriedenstellend war sei
dahingestellt, denn die nicht erwischten Täter(innen) sind ganz sicher die überwiegende Mehr-
zahl.
Nun gehen wir nicht davon aus, dass von den strafrechtlichen Anzeigen und den Sicherstell-
ungen von Diebesgut die einheimische Bevölkerung betroffen war. Diese Maßnahmen dürften
die in Österreich eingereisten Kriminaltouristen betroffen haben. Denn wie bereits leidvoll be-
kannt ist, reisen ausländische Kriminelle ungehindert durch die unkontrollierten und sperr-
angelweit geöffneten Grenzen nach Österreich ein, um hier ihrem kriminellen Handwerk nach-
zugehen.
Versagen in der Sicherheitspolitik
Neben Wien ist Niederösterreich, vor allem von den einfallenden Ostbanden betroffen. Von
Jänner bis März 2012 wurden in Niederösterreich 18.283 Delikte zur Anzeige gebracht, dabei
war eine eklatante Zunahme von Wohnhaus- Wohnungs- und Baustelleneinbrüchen zu beob-
achten.
Rund 1000 Einbrüche in Niederösterreich in den vergangenen drei Monaten sind das erschreck-
ende Resultat der unkontrollierten Reisefreiheit für Ostverbrecher. Wie die Heuschrecken fallen
die Heerscharen der organisierten Ostkriminalität in Österreich ein und nützen die unkontrollier-
ten Grenzen für ihre Diebszüge tagtäglich schamlos aus. Die Steigerungen bei Baustellenein-
brüchen um 34 Prozent und bei Wohnhauseinbrüchen um 30 Prozent zeigen das Versagen,
sowohl der Bundesregierung als auch der Niederösterreichischen Landesregierung in Sachen
Sicherheitspolitik schonungslos auf.
Bekämpfung der Auswirkung aber nicht der Ursache
Es ist zwar recht medienwirksam einige Videokameras auf der Ost-Autobahn aufzustellen und
diese als Prävention gegen die Ostverbrecher zu bezeichnen oder eine nächtliche Schwer-
punktaktion in Wiens Ausfallfallstraßen zu inszenieren und von einem zufriedenstellenden
Ergebnis zu sprechen.
Allerdings werden mit Kameras und Planquadraten nur oberflächig die Auswirkungen des
Kriminaltourismus bekämpft. Die Ursache selbst wird davon nicht berührt. Solange Öster-
reichs Grenzen unkontrolliert sind und für jedermann(frau) sperrangelweit offen stehen,
werden die in Österreich lebenden Menschen weiterhin die Leidtragenden sein. Wir stehen
bereits knapp vor einem Kriminalkollaps und das Traurige daran ist, dass es die verantwort-
lichen Politiker(innen) nicht bemerken oder nicht wahrhaben wollen.
*****
2012-05-18
Normal 0 21
Nur bei Otto Normalautofahrer abkassieren wollen
Die ASFINAG begrüßt die Einführung der Rettungsgasse. Die Rettungsgasse ist auf den
österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßen rasch und mit geringem wirtschaftlichem
Aufwand umsetzbar. Die rasche Unfallbetreuung durch die Einsatzorganisationen hilft nicht
nur Unfallfolgen zu mildern und trägt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei, die Aufräum-
arbeiten können rascher beginnen und der Verkehr kann wieder schneller fließen.
Einsatzkräfte sind schneller und sicherer am Unfallort und dadurch entsteht ein Zeitgewinn
von bis zu 4 Minuten (Erfahrungen aus dem Nachbarland Deutschland); 1 Min = 10% mehr
Überlebenschance, dass heißt, die Rettungsgasse steigert die Überlebenschancen um 40%;
So steht es auf der Webseite der ASFINAG zu lesen.
Was wir von Rettungsgasse halten kann in den Beiträgen „Rettungsgassen-Chaos“ und
„Rettungsgassen“ nachgelesen werden. Aber sei wie es sei, der Wille zählt fürs Werk.
Und wenn die abenteuerliche Gassenbildung dazu dient, dass Menschenleben gerettet
werden, dann sei dieses Experiment auch einen Versuch wert.
Immer wieder wird seitens der Behörden und auch der ASFINAG der Vorwurf erhoben,
dass private Lenker(innen) zwecks rascherem Fortkommen die Rettungsgassen benützen.
Das ist natürlich verwerflich und die Behörden haben bereits angedroht, dieses Delikt un-
barmherzig zu bestrafen.
Allerdings sollten diese damit beginnen vor der eigenen Türe zu kehren und ihre Lenker
zu schulen, wofür eine Rettungsstraße eigentlich gut ist. Nämlich zum Retten von Men-
schenleben und zur raschen Aufräumung von Unfallschäden.
Missbräuchliche Verwendung einer Rettungsgasse
Wie unsere nachfolgenden Videos beweisen, scheinen einige Lenker von Einsatzfahr-
zeugen den Sinn einer Rettungsgasse nicht ganz begriffen zu haben. Die drei nach-
folgenden Videos gehören zu einem heutigen Vorfall und werden nur in verschiedenen
Sequenzen wiedergegeben.
Heute auf der A4 (Ostautobahn) gegen 08:20 Uhr. Es herrschte auf Grund des
Wochenbeginns sehr starker Pendlerverkehr in Richtung Wien. Von der Raststation
Göttlesbrunn kam ein Feuerwehrfahrzeug, welches auf die A4 auffuhr. Auf der Lade-
fläche des Feuerwehrautos befand sich Kleinbus, der offensichtlich von der Raststation
entfernt wurde. Also kein Grund für eine Einsatzfahrt mit Blaulicht und Martinshorn.
Der Lenker des Feuerwehrwagens hatte dies offenbar anders gesehen und veranlasste
den vor ihm schleppenden Verkehr zur Bildung einer Rettungsgasse, die er dann mit
großem „Tra Tra“ befuhr. Bei der Ausfahrt „Fischamend“ verließ er dann die Autobahn.
Offenbar hatte er es recht eilig gehabt pünktlich zum Gabelfrühstück zu kommen, es
sei denn das aufgeladene Auto musste schnellstens reanimiert werden.
Video: © erstaunlich.at
{mp4-flv img=“videos/v96.jpg“ showstop=“true“}video96{/mp4-flv}
Kurz darauf folgte ein Pritschenwagen der ASFINAG. Auch dieser Lenker durchfuhr mit
großem Kino die mittlerweile gebildete Rettungsgasse. Zu welchem Unfall mit Personen-
oder schwerem Sachschaden war wohl dieser unterwegs? Mussten dringend Aufräum-
ungsarbeiten durchgeführt werden. Im dritten Video lösen wir dann das Rätsel.
Und weil blinkende Lichter so schön sind, fühlte sich der Lenker eines weißen Kleinwagens,
mit aktivierten gelben Signallichtern in Front- und Heckscheibe, ebenfalls animiert die
Rettungsgasse zu befahren. Zu welcher Behörde dieses Fahrzeug gehört, ist uns leider
nicht bekannt.
Fotos: © erstaunlich.at
Video: © erstaunlich.at
{mp4-flv img=“videos/v97.jpg“ showstop=“true“}video97{/mp4-flv}
Wohin der weiße Kleinwagen verschwand wissen wir nicht, aber vermuten, dass dieser nach
Schwechat (Kennzeichen) fuhr. Und nun lösen wir das Rätsel des ASFINAG-Autos.
Video: © erstaunlich.at
{mp4-flv img=“videos/v98.jpg“ showstop=“true“}video98{/mp4-flv}
Was war passiert? Der rote Kleinwagen war im verkehrsbedingten Stau dem vor ihm fahr-
enden Kleinbus leicht aufgefahren. Die Schäden an beiden Autos waren minimal. Beide
Fahrzeuge waren ordnungsgemäß am Pannenstreifen abgestellt worden und zusätzlich von
einer Polizeistreife gesichert.
Es gab weder Personenschäden, noch herumliegende Teile auf der Fahrbahn. Da fragen wir
uns, was rechtfertigte hier eine Einsatzfahrt des ASFINAG-Autos mit Blaulicht und Martins-
horn über die Rettungsgasse?
Die ASFINAG will der autofahrenden Bevölkerung Glauben machen, dass die Bildung einer
Rettungsgasse zum Retten von Menschenleben und zur raschen Aufräumung von Unfall-
schäden dient.
Wenn der staatliche Autobahnbetreiber meint, dass Rettungsgassen auch zur Erhöhung
der Verkehrssicherheit dienen, wird mit unseren Videos wohl das Gegenteil bewiesen. Ab-
gesehen davon, dass der Verkehr unnötig massiv behindert wurde, beweisen so manche
Brems- und Auslenkmanöver, dass Autofahrer(innen) teilweise gefährdet wurden.
*****
2012-03-12
Besuchen Moslems McDonalds?
Eine alte Volksweisheit besagt, dass Geschmäcker und Ohrfeigen verschieden sind. Dies
ist für den Fastfood-Riesen McDonalds auch von Vorteil, denn sonst würden alle Leute
nur in Lokalen speisen, in denen typische Hausmannskost angeboten wird. Bei einem
solchen Szenario würde McDonalds durch die Finger schauen.
Aber dies ist eigentlich nicht das Thema unseres Beitrags, obwohl sich dieser unter
anderem um den Fastfood-Konzern handelt. Im Zuge der hurtig fortschreitenden Islam-
isierung stellt sich für uns die Frage, ob McDonalds den kulinarischen Anforderungen
eventueller moslemischer Gäste auch gerecht werden kann.
Diesbezüglich haben wir Recherchen angestellt und ermittelt, ob die Lokale von
McDonalds überhaupt von diesem Klientel besucht werden. Wir haben etliche Filialen
aufgesucht, konnten jedoch weder optisch noch akustisch feststellen, dass in diesen
moslemische Mitbürger(innen) aufhältig waren.
Trugschluss
Fast wären wir zum Schluss gelangt, dass Moslems keinen Wert darauf legen bei Mc-
Donalds zu speisen. Dafür gäbe es ja auch einen guten Grund, denn immerhin schreibt
der Koran vor, dass nur Fleisch von geschächteten Tieren verzehrt werden darf. Es ist
auch kein Geheimnis, dass es genügend einschlägige Lebensmittelgeschäft gibt, die
ihren moslemischen Kunden derartiges Fleisch anbieten.
Bei McDonalds können und wollen wir uns es jedoch nicht vorstellen, dass Fleisch von
geschächteten Tieren zum Verzehr angeboten wird. Darum kamen wir auch zu dem
Schluss, dass Moslems den Fastfood-Riesen meiden.
Dieses vermeintliche Meidungsverhalten war jedoch ein Trugschluss. Durch Zufall ent-
deckten wir die McDonalds-Filiale auf der Simmeringer Lände zur Auffahrt zur A4-Ost-
autobahn.
Foto: © erstaunlich.at
Moslemische Gäste in der Überzahl
Diese Filiale des Fastfood-Konzerns ist extrem stark von moslemischen Männern – haupt-
sächlich Taxi – und Mietwagenlenker- frequentiert. Im Beobachtungszeitraum, der sich
doch über einige Stunden zog wurde festgestellt, dass die nicht moslemischen Gäste
zeitweise sogar in der Minderheit waren.
Wer nun glaubt, dass sich die moslemischen Gäste mit Salat oder Pommes begnügten,
der irrt gewaltig. Da wurden jegliche „Burger-Variationen“ verzehrt und dieses Essver-
halten bringt uns nun in ein Dilemma.
In Österreich werden und wurden zahlreiche Moscheen und islamische Zentren in
Windeseile errichtet. Dies bringt uns wieder zur Annahme, dass es sich bei den in
Österreich lebenden Moslems um gläubige Menschen handelt. Also warum verzehren
diese gläubigen Menschen kiloweise „unreines“ Fleisch?
Was steckt wirklich dahinter?
Sind nun moslemische Taxi- und Mietwagenlenker die Ausnahme der moslemischen
Regel, oder wird auch im Islam nicht so heiß gegessen, wie gekocht wird? Und dienen
daher die zahlreichen Errichtungen der Moscheen und islamische Zentren doch nicht
vorwiegend der Religionsausübung, sondern sind diese möglicherweise Ziel einer polit-
ischen Vormachtstellung des Islams in Österreich?
Es wäre natürlich auch möglich, wobei wir uns dies nicht vorstellen können, dass mos-
lemische Gäste bei McDonalds Fleisch geschächteter Tieren kredenzt bekommen. Damit
wäre unser Verdacht des Zieles einer politischen Vormachtstellung durch den Islam in
Österreich null und nichtig.
Wir würden es nett finden, wenn uns McDonalds diesbezüglich Auskunft erteilen könnte,
um unseren politischen Verdacht erhärten oder verwerfen zu können.
*****
2011-09-14
Extreme Unfallhäufigkeit mit LKW´s
Kaum ein Tag vergeht, ohne dass sich auf der Ostautobahn (A4) kein schwerer Verkehrs-
unfall ereignet. Besonders häufig sind LKW´s in diese Unfälle verwickelt. Heute krachte
es gegen 08:00 Uhr, knapp vor der Ausfahrt Bruck/Leitha-West in Fahrtrichtung Nickels-
dorf.
Foto: © erstaunlich.at
Ein gewohntes Bild auf der Ostautobahn A4. Verkehrsunfall mit LKW-Beteiligung
Foto: © erstaunlich.at
Die A4 war heute Vormittag ein Parkplatz von Schwechat bis Bruck/Leitha-West
Fahrdisziplin lässt missen
Und wieder war ein LKW mit von der Partie. Viele Brummi-Fahrer lassen es eindeutig an
Fahrdisziplin missen. Regelmäßig kann man die Kapitäne der Landstraße beim Telefon-
ieren, Essen und Trinken, ja sogar Zeitung lesend in den Cockpits ihrer LKW´s während
der Fahrt beobachten.
Rücksichtsloses Ausscheren beim Fahrstreifenwechsel und kilometerlange Elefantenrennen
trotz Überholverbots, tun ihr übriges dazu um die Verkehrssicherheit zu gefährden. Die
Polizei verhält sich bezüglich des verkehrsgefährdenden Fahrstils zahlreicher Brummi-Lenker
sehr zurückhaltend. Die Ordnungshüter ziehen es lieber vor, gut getarnt in Autobahnaus-
buchtungen zu verharren und mittels Radargerät dem Staat zu zusätzlichen Einnahmen zu
verhelfen.
*****
2011-06-17
Stellungsnahme der Asfinag
Wie versprochen wollen wir unseren Leser(innen) die erstaunliche Stellungsnahme der
Asfinag, zu unserem Beitrag „Gefährliche Vigenttenkontrolle“, nicht vorenthalten.
Originaltext aus dem Asfinag Mail:
Der ASFINAG Mautservice und Kontrolldienst hat am Samstag zwischen 9:30 Uhr und
15:15 Uhr am Mautkontrollplatz Nickelsdorf ausreiseseitig Vignettenkontrollen durchgeführt.
Dieser Mautkontrollplatz ist in der Mautordnung verankert und die Kontrollen wurden mit der
zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgesprochen. Jeweils nach Beendigung der Kon-
trollen wird die Behörde und Autobahnpolizei schriftlich über die verkehrslenkenden Maß-
nahmen informiert.
Wie bereits im Beitrag „Ungültige Mautkontrolle“ ausführlich erörtert, exisitiert dieser Maut-
kontrollplatz in der Realität nicht. Denn in der Mautordnung ist der Mautkontrollplatz „A6 bei
Nickeldorf (ausreiseseitig)“ angeführt. Für uns ergeben sich aus dieser Tatsache zwei Vari-
anten.
1.) Die Kontrolle wurde mit der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde nicht abge-
sprochen und der Kontrollplatz wurde von den Asfinag-Kontrolloren aus eigenen
Stücken ausgewählt, oder
2.) Die Kontrolle wurde mit der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgesprochen und
der/die zuständige Beamt(in) bei der BH Neusiedl/See, war des sinnerfassenden Lesens
nicht mächtig. Auch würde es uns wundern, wenn der/die BH-Beamt(in) die Zustimmung
zu einer Mautkontrolle in einer gefährlichen Kurve erteilt hätte. Diesbezüglich haben wir
bei der BH-Neusiedl/See angefragt. Die Beantwortung ist noch ausständig.
Interessant ist auch der Satz: „Jeweils nach Beendigung der Kontrollen wird die Behörde
und Autobahnpolizei schriftlich über die verkehrslenkenden Maßnahmen informiert.“ Denn
die ledigliche Information der Polizei über die Beendigung einer „verkehrslenkenden Maß-
nahme“ ist zuwenig.
Bundesstrassen-Mautgesetz (BStMG) § 18 BStMG
In Angelegenheiten des Straßenverkehrs besonders geschulte Mautaufsichtsorgane sind
zu diesen Zwecken nach jeweiliger vorheriger Abstimmung mit der für die Handhabung der
Verkehrspolizei zuständigen Behörde und einsatzbezogener Absprache mit der örtlich zu-
ständigen Dienststelle der Bundespolizei berechtigt, die aus Gründen der Verkehrssicher-
heit allenfalls notwendigen Verkehrsbeschränkungen (z.B. Geschwindigkeitstrichter) im
Bereich von Mautkontrollplätzen anzuordnen und durch Straßenverkehrszeichen kundzu-
machen…..
Quelle: jusline.at
Dass bedeutet im Klartext, dass der Kontrollort vorher mit der Polizei abgesprochen werden
muß und nicht wie die Asfinag selbst einräumt, dass eine Information der Polizei nach Be-
endigung der „verkehrslenkenden Maßnahme“ erfolgte. Wir sind uns auch sicher, dass kein
vernünftiger Polizist in einer gefährlichen Kurve einem Mautkontrollplatz zugestimmt hätte.
Fast kabarettreif ist die Rechtfertigung der Asfinag bezüglich der „Ungefährlichkeit“ des
betroffenen Kontrollplatzes und meint wörtlich: „An der Kontrollstelle ist zusätzlich auch
eine fix verordnete Geschwindigkeitsbeschränkung von 60 Km/h.“ „Zuerst auf 100 Km/h,
bei Km 64,5 auf 80 Km/h, bei Km 64,9 auf 60 Km/h und auf Km 65,6 ein zweites Mal 60
Km/h- auf dieser Höhe steht das erste Kontrollfahrzeug.“
Gerade Mitarbeiter der Asfinag sollten darüber in Kenntnis sein, dass Verkehrsunfälle
meistens durch Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verursacht werden. Wür-
den sich alle Autolenker strikt an die Gesetze halten, gäbe es kaum Unfälle. Betrachtet
man denn Umstand, dass es sich im Bereich des betroffenen Kontrollplatzes um eine
dreispurige Autobahn handelt, welche Autofahrer zum Überschreiten der höchst zuläss-
igen Geschwindigkeit verleitet, ist es mehr als verwunderlich in dieser gefährlichen Kurve
einen Verkehrstrichter zwecks Mautkontrolle zu errichten.
Originaltext aus dem Asfinag Mail:
Die Ankündigung der Kontrolle erfolgte durch mindestens ein aufgestelltes Warndreieck
am Fahrbahnrand (vor der Kontrolle), durch aktiviertes Blaulicht am Kontrollfahrzeug, Akti-
vierung des „Earlywarners“ mit Blaulicht und Richtungspfeilen am Dach des Kontrollfahr-
zeuges sowie mittels Baustellen-Hütchen zur Spurveränderung. Bei den verkehrsleit-
enden Maßnahmen lenken wir drei Fahrstreifen auf einen zusammen, um überhaupt eine
Kontrolle möglich zu machen.
Abgesehen davon, dass in einer gefährlichen Kurve drei Fahrstreifen zwecks Mautkontrolle
auf einen zusammen gelenkt werden, entsprach die Absicherung nicht dem § 89 Abs.2 StVo.
Aber mit sinnerfassenden Lesen scheint man bei der Asfinag so einige Probleme zu haben,
wie unser Beispiel mit der Mautordnung einwandfrei beweist.
Verkehrsexperten sprechen von einer ordnungsgemäßen Absicherung dann, wenn auf Auto-
bahnen mindestens 100 bis 200 Meter vor dem Hinderniss der herannahende Verkehr aus-
reichend gewarnt wird. Das war an dieser Örtlichkeit definitiv nicht der Fall, wie unser Foto
einwandfrei unter Beweis stellt. Die unmittelbare und künstlich herbeigeführte Straßenver-
engung, war erst am Scheitelpunkt der gefährlichen Kurve zu erkennen.

Foto: (c)erstaunlich.at
Selbst für unser Beweisfoto hat man bei der Asfinag eine erstaunliche Ausrede und meint
wörtlich: „Das Foto aus Ihrer Publikation erzeugte jedoch aufgrund der Perspektive des
aufgenommenen Bildes den von Ihnen kritisierten Eindruck einer Verkehrsgefährdung. Für
uns ist diese Schlussfolgerung allerdings nicht nachzuvollziehen.“
Eine ungünstige Perspektive wäre gewesen, wenn das Foto am rechten Fahrbahnrand (in
Fahrtrichtung Ungarn) geschossen worden wäre. Es wurde aber aus der neutralen Position
des Trennstreifens der Autobahn, in gerader Richtung zu den Fahrzeugen der Asfinag
(Mautkontrolle) aufgenommen und dokumentiert eindeutig die gefährliche Situation vor Ort.
Daher ist für uns die erstaunliche Aussage der Asfinag nicht nachvollziehbar. Ebenfalls
nicht nachvollziehbar ist, warum die Mautkontrolle nicht einige hundert Meter weiter auf
dem aufgelassen Parkplatz des Grenzübergangs Nickelsdorf stattfand, welcher auf einer
schnurgeraden Fahrbahn anzufahren ist. Die Antwort auf diese Frage blieb uns der Presse-
sprecher der Asfinag auf unsere telefonische Anfrage schuldig.
Am besagten Parkplatz wäre es nämlich ohne jegliche Gefährdung von Verkehrsteilnehm-
ern leicht möglich gewesen, diese Vignettenkontrolle durchzuführen. Verwunderlich ist auch
die Tatsache, dass die Asfinag in ihrem Mail wörtlich von einem „gefährlichen Abschnitt
der Autobahn“ schreibt und trotzdem die Durchführung dieser Mautkontrolle derart verharm-
lost.
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2011-05-15
Der Beitrag „Gefährliche Mautkontrolle TEIL2“
wird aus aktuellem Anlass verschoben
Bezüglich unseres Beitrags „Gefährliche Mautkontrolle“ hat die Asfinag zu dem Vorfall per
Mail Stellung genommen. Diese zum Teil in sich widersprüchliche und höchst erstaunliche
Stellungsnahme werden wir zum Wochende, mit einem dementsprechenden Beitrag ver-
öffentlichen.
Allerdings wollen wir unseren Leser(innen) einen Satz aus dem Asfinag-Mail, bezüglich des
Kontrollortes sofort zur Kenntnis bringen. Dieser lautet: „Dieser Mautkontrollplatz ist in der
Mautordnung verankert.“ Das hat natürlich unsere Neugier erweckt und wir haben die
zitierte Mautordnung etwas genauer unter die Lupe genommen.

Screen: asfinag.at
Beamten-Fantasie
Als wir dies (rot unterstrichen) entdeckten waren wir höchst erstaunt. In dieser Mautordnung
werden ganze Ortschaften an Autobahnabschnitte zitiert, die nicht der Realität entsprechen.
Kittsee liegt definitiv nicht an der A4 und Nickelsdorf nicht an der A6. Zur Information des
Verkehrsministeriums und der Asfinag veröffentlichen wir die anschliessende Straßenkarte.

Screen: Goggle Maps
Unter „A4-Nickelsdorf“ und „A6-Kittsee“ können sich nicht ausreichend informierte Beamte
des Verkehrsministeriums, sowie Mitarbeiter der Asfinag ausführlich über den Strecken-
verlauf (inklusive Zu- und Abfahrten) informieren. Erstaunlich ist die Tatsache, dass sich
die Asfinag auf die Mautordnung beruft und offenbar gar nicht in Kenntnis der von ihnen
zu kontrollierenden Streckenabschnitte ist.
Nicht gelesen oder des Lesens nicht mächtig
Damit wird auch offensichtlich, dass kein Asfinag-Mitarbeiter je diese Mautordnung durch-
gelesen hat und wenn ja, offenbar des sinnerfassenden Lesens nicht mächtig ist. Aber die
Spirale dreht sich in diesem Fall weiter. Denn durch die Verbindung der Orte mit den fal-
schen Autobahnabschnitten, sind alle durchgeführten Mautkontrollen an den betroffenen
Abschnitten ungültig, wenn nicht sogar rechtswidrig.
Das könnte nun soweit führen, dass eingehobene Straf-Mautgebühren retourniert werden
müßten, wenn es ein Betroffener darauf anlegt. Denn die durchgeführten Mautkontrollen
„A6 – Nickelsdorf“ und „A4 – Kittsee“ sind ungültig, da keine Verbindungen zwischen den
zitierten Ortschaften und Autobahnabschnitten existieren, auch wenn diese in der Maut-
ordnung so verankert sind.
Durch diesen Umstand deckt sich nämlich der tatsächliche Kontroll- und/oder Tatort nicht
mit dem in der Mautordnung verankerten Mautkontrollplatz. Die Verkehrsministerin wird
nicht sehr erfreut sein, wenn sie von dieser Tatsache in Kenntnis gesetzt wird.
*****
2011-05-13
Erstaunliche Kontrollorte
Gegen Vignettenkontrollen der Asfinag ist prinzipiell nichts einzuwenden, denn diese Kon-
trollen gehören zum Aufgabengebiet des staatlichen Autobahnbetreibers. Es kann auch
nicht angehen, dass einige wenige Autofahrer glauben sie könnten sich der Mautpflicht
entziehen, während andere brav ihren Obulus entrichten.
Allerdings sind die Kontrollmethoden, genauer gesagt die Örtlichkeiten an denen die Maut-
sheriffs ihre Kontrollen durchführen, nicht immer mit der Verkehrssicherheit vereinbar. In
unserem Beitrag „Asfinag-Kontrolle verursachte Verkehrschaos“ haben wir über so eine
Situation berichtet und dachten, dass diese nicht zu mehr topen wäre. Da befanden wir uns
leider im Irrtum.
Am gestrigen Tage gegen 13:00 Uhr, führte eine Truppe der Asfinag eine Vignettenkontrolle
auf der A4-Ostautobahn in Richtung Ungarn durch. An und für sich wäre daran nichts be-
sonders, wenn nicht die Auswahl des Kontrollortes in der Tat äußerst gefährlich gewesen
wäre.
Dieser war nämlich in einer Kurve der dort 3-spurigen Autobahn. Urplötzlich standen dem
herannahenden Autoverkehr statt drei Fahrspuren nur mehr eine zur Verfügung. Vor Ort kam
es sogar vereinzelt zu Notbremsungen, da die Mautsheriffs offenbar in ihrem Diensteifer ver-
gaßen, die erhebliche Verengung der Autobahn rechtzeitig und ausreichend anzukündigen.
Erst in der Kurve wurden die Autofahrer von diesem Zustand überrascht und standen vor voll-
endeter Tatsache.

Foto: (c)erstaunlich.at
Wie man am obigen Foto zweifelsfrei erkennen kann, liegt die Straßensperre (Verengung)
inmitten einer Kurve. Zwei Dienstfahrzeuge der Asfinag blockieren die 2. und 3. Fahrspur.
Die Pylonenreihe zur Kennzeichnung der 1. Fahrspur endet neben der Beifahrertüre, des in
der 2. Fahrspur abgestellten Asfinag-Autos. Dann befindet sich noch ein einzelnes Verkehrs-
hütchen seitlich des Fahrzeughecks, des in der 3. Fahrspur abgestellten Wagens. Zirka eine
Wagenlänge hinter diesem wurde noch ein Pannendreieck (einsam und verlassen) an die an
die bauliche Trennung der Autobahn gestellt.
So hat die Sicherungsmaßnahme der Asfinag-Truppe am gestrigen Tage ausgesehen. An-
statt den Vorschriften der StVo Rechnung zu tragen und das von ihnen selbst produzierte
Verkehrshinderniss ausreichend und zeitgerecht anzukündigen, hatte man auf diesen Schritt
offenbar großzügig verzichtet.
Das besagt der § 89 Abs.2 der Straßenverkehrsordnung
Ist ein mehrspuriges Fahrzeug auf einer Freilandstraße auf einer unübersichtlichen Straßen-
stelle, bei durch Witterung bedingter schlechter Sicht, Dämmerung oder Dunkelheit zum Still-
stand gelangt, so hat der Lenker diesen Umstand unverzüglich den Lenkern anderer, auf
dem verlegten Fahrstreifen herannahender Fahrzeuge durch das Aufstellen einer nach den
kraftfahrrechtlichen Vorschriften genehmigten Warneinrichtung anzuzeigen. Diese Warnein-
richtung ist auf dem verlegten Fahrstreifen in der Richtung des ankommenden Verkehrs in
einer der verkehrssicherheit entsprechenden Entfernung von dem zum Stillstand gelangten
Fahrzeug aufzustellen, damit sich die Lenker herannahender Fahrzeuge rechtzeitig auf das
Verkehrshindernis einstellen können.
Verkehrsexperten sprechen von einer ordnungsgemäßen Absicherung dann, wenn auf Auto-
bahnen mindestens 100 bis 200 Meter vor dem Hinderniss der herannahende Verkehr aus-
reichend gewarnt wird. Das war an dieser Örtlichkeit definitiv nicht der Fall, wie unser Foto
einwandfrei unter Beweis stellt.
Asfinag-Kontrollen unter Polizeiaufsicht stellen
Möglicherweise waren die Mautsheriffs auch nicht in Kenntnis der gesetzlichen Bestimmung
der StVo und den Aussagen der Verkehrsexperten. Selbst die Polizei sichert bei Planquad-
raten ihre Straßensperren (Verengungen) ausreichend und gut sichtbar ab, obwohl damit
ein gewisser Überraschungeffekt verloren geht.
Wie böse Zungen behaupten befinden sich unter den Mautsheriffs zahlreiche gescheiterte
Polizisten und solche Personen die gerne Polizist geworden wären, aber nicht die not-
wendige Qualifikation dazu erbrachten. Im Sinne der Verkehrssicherheit wäre es vielleicht
angebracht, den Mannen der Asfinag einen „echten“ Polizeibeamten zur Seite zu stellen, der
sie bei den Sicherungsmaßnahmen berät.
Kuriosum am Rande der Geschichte. Zirka 2 Kilometer nach dem Asfinag-Kontrollort auf der
A4, befindet sich der aufgelassenen Grenzübergang Nickelsdorf. Dieser verfügt über einen
großzügigen Parkplatz, welcher auf einer schnurgeraden Fahrbahn anzufahren ist. An dieser
Örtlichkeit wäre es ohne jegliche Gefährdung von Verkehrsteilnehmer leicht möglich gewe-
sen, diese Vignettenkontrolle durchzuführen.
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2011-05-08
Erhöhte Bußgelder
Ob die angekündigte Erhöhung der Bußgelder für Raser und Alkolenker zu mehr
Sicherheit im Straßenverkehr führen wird, ist mehr als fraglich.
Ab dem Sommer gelten folgende erhöhte Bußgelder:
70,- Euro soll eine Tempoübertretung von 30 km/h kosten.
Ab 40 km/h innerorts und 50 km/h außerorts sind 150,- Euro fällig.
Der Führerschein wird dann für zwei Wochen eingezogen.
Ab 0,5 Promille zahlt man mindestens 300,- Euro Strafe, ab 0,8 Promille 800,-,
ab 1,2 Promille 1.200,-. Nach oben ist die Strafgrenze mit 5.900,- Euro gedeckelt.
Kein Erfolg in der Schweiz
In der Schweiz wurden Bußgelder für diese Gruppe der „Verkehrsteilnehmer“ schon vor
zehn Jahren auf ein Niveau angehoben, das das in Österreich geplante deutlich übersteigt.
Die Zahl der Verkehrstoten ist deshalb jedoch nicht stärker gefallen als in Österreich.
Studien behaupten, dass nicht die Strafe das Fehlverhalten der Leute ändern wird, sondern
die Furcht davor.
Strafe schreckt Alkolenker nicht ab
Diese Behauptung steht allerdings auf sehr wackeligen Beinen, den wir können uns nicht
vorstellen, dass ein Betrunkener noch einen klaren Gedanken fasst, wenn er in sein Auto
einsteigt. 2008 wurden 42.000 Alkolenker von der Polizei erwischt und angezeigt.
Keine Abschreckung für notorische Alko-Lenker
Solange Autolenker ihren Führerschein zurück bekommen, auch wenn er ihnen bereits
vier mal abgenommen wurde, wird eine Strafe nicht sonderlich abschreckend sein.
Für „wirkliche“ Raser auch uninteressant
Auch Autoraser im Adrenalinrausch werden sich kaum vor einer, eventuell auf sie zukom-
menden Strafe fürchten.
Die Zahl der ertappten Autoraser ist erstaunlich. Knappe 4 Mio Schnellfahrer wurden 2008
von der Exekutive zu Anzeige gebracht.
Allerdings bezweifeln wir, dass das ausschließlich nur „richtige“ Raser waren, sondern
sich unter diesen Angezeigten viele Abzockopfer befanden.
Abzocke mit Tempolimit
In letzter Zeit ist es modern geworden, dass viele Bürgermeister von irgendwelchen
Provinzdörfer, die Hauptstrasse zur verkehrsberuhigte Zone mit Tempolimit 30 erklären.
Anschließend wird hinter einem Getreidesilo ein Radarmessgerät aufgebaut und fleissig
geknipst. Diese Abzocke der Autofahrer dient zur Befüllung der maroden Gemeindekassa.
Problemfall A4
Typisches Beispiel der Abzocke ist die Ostautobahn A4. Während sich auf dem 2-spurigen
Teil der Autobahn, LKW’s kilometerlange „Elefantenrennen“ liefern und damit eindeutig
gegen die Stvo verstossen, Staus und dadurch Unfallgefahr verursachen, sieht man nie
eine Polizeistreife die diese Lenker aus dem Verkehr ziehen.
Der tägliche Horror auf der Ostautobahn A4
Es ist ja auch nicht angenehm, sich mit einem ukrainischen Fernfahrer herzustellen,
der kaum Deutsch spricht und mit diesem ellanlange Diskussionen über sein Fehlverhalten
zu führen.
Da ist es doch wesentlich angenehmer im Radarwagen bequem sitzend und gut versteckt,
den 3-spurigen Teil dieser Autobahn zu überwachen und jeden zu knipsen, der statt den
erlaubten 100 km/h, vielleicht mit 120 km/h unterwegs ist.
Bequeme Kassenbefüllung ohne Sicherheitsaspekt
Sicherheit vs. Überwachung
Wir sind der Meinung, dass Verkehrsüberwachung mit Verkehrssicherheit sehr wenig zu
tun hat. Die Hauptaufgabe dieser Überwachung dient zur Befüllung der Gemeinden- oder
Staatskassa.
Wenn man schon etwas zur Verkehrssicherheit beitragen wollte, stellen sich für uns die
folgenden Fragen.
PS-Grenze und Alterslimit
Warum kann ein Führerscheinneuling einen Wagen mit beliebiger PS-Anzahl fahren ?
Es wäre doch wesentlich sinnvoller und vor allem im Sinne der Verkehrssicherheit,
eine PS-Staffelung für die ersten Jahre von Fahranfängern einzuführen.
Auch wäre es sinnvoll, ab einem gewissen Alter eine ärtzliche Überprüfung der Fahr-
tauglichkeit von Verkehrsteilnehmern durchzuführen.
Allerdings dürfte diese nicht von einem weisungsgebundenen Amtsarzt durchgeführt
werden, der vielleicht in Erfüllung einer Statistik den Auftrag erhalten hat, eine gewisse
Anzahl von Führerscheine einzuziehen.
Stauni
2009-04-19