Kein Ruhmesblatt für das Bundesheer

 

Nicht nur Zar Putin beansprucht die Straßen für sich allein

Wer nun glaubt, dass das Volk nur dem Zaren Putin die Straßen zu überlassen hat, wenn dieser mit seinem Auto samt Konvoi unterwegs ist, der irrt. Eine heutige „Begleitung“ durch das Bundesheer eines  „Mister – Ich bin so wichtig“  zeigt, dass es auch auf österreichischen Straßen so zugeht.  Heute, am 25.04.2017,  gegen 14:30  (Anm. der Redaktion: Auf der Videokamera im Fahrzeug war der Timecode nicht eingestellt, daher falsches Datum und falsche Uhrzeit) raste ein Konvoi – begleitet von mehreren Fahrzeugen der Militärpolizei – mit Blaulicht über die A4 (Ostautobahn).  Da sich an der betreffenden Örtlichkeit eine Großbaustelle mit einem Tempolimit von maximal 80 km/h befindet, bewegte sich der Autoverkehr auf drei Spuren mit etwa diesem Tempo.

Zirka 250 bis 300 Meter vor der Flughafenausfahrt Schwechat, drängte ein Militärfahrzeug (weißer Passat oder Golf) einen auf der dritten Spur fahrenden Kleinwagen brutal ab.b Aber das ist noch nicht alles.  Schon bereits im Ausfahrtbereich des Flughafens angelangt, schnitt der gesamte Konvoi mit einem Höllentempo, von der äußerst linken Spur quer über die beiden anderen Fahrbahnen, in die Ausfahrt.  Es war nur ein Glück, dass die anderen Autofahrer derart geistesgegenwärtig reagierten und Notbremsungen durchführten, wodurch es zu keinem Unfall kam.  Nachfolgend das Beweisvideo:

Nun ist es zwar im Gesetz vorgesehen, dass Personen wie  „Mister – Ich bin so wichtig“  von Einsatzfahrzeugen der Exekutive und des Militärs mit Blaulicht eskortiert werden dürfen, allerdings konnten wir keinen Passus finden der besagt, dass dabei so rücksichtslos gefahren werden darf, sodass Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer besteht.  Diese Begleitfahrt war wohl kein Ruhmesblatt für das Bundesheer.

 

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2017-04-25

Schon wieder Schlepper festgenommen


Das mörderische Geschäft geht unvermindert weiter

Wie  die  Polizei  in einer heutigen  Presseaussendung berichtet,  konnte um 03:00 Uhr
früh ein mutmaßlicher Schlepper durch  Beamte des Stadtpolizeikommandos Brigitten-
au festgenommen  werden.   Ein  Zeuge  hatte  gegen  02:45  Uhr  beobachtet,  wie  ein
Kastenwagen  mit  ungarischen  Kennzeichen im Bereich der Prater Hauptallee stoppte
und  aus  dem  Laderaum  etwa  20-30  Personen ausstiegen.   Der Zeuge verständigte
umgehend die Polizei und konnte dank seiner genauen Beobachtungen den Beamten
am Notruf das Kennzeichen des KFZ nennen.
Bei  der  umgehend  veranlasste Fahndung entdeckte eine Funkstreife den Klein-LKW
und nahm dessen Verfolgung auf. Trotz mehrerer Fluchtversuche gelang es den Poli-
zisten,  den  Kleintransporter  zu stoppen und den Fahrzeuglenker,  einen 35-jähriger
Mann, festzunehmen.  Das Schlepperfahrzeug wurde sichergestellt.
Hätte  also  ein aufmerksamer Bürger den Menschenschlepper nicht entdeckt,  könnte
dieser  sein  menschenverachtendes  Handwerk weiterbetreiben.   Es kann aber nicht
sein, dass die Bevölkerung den Job der Polizei übernimmt und nach Schleppern Aus-
schau hält.
Die Polizei wiederum, ist durch die Situation heillos überfordert.   Darunter leidet auch
ihr „normales Tagesgeschäft“, nämlich die Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und
Sicherheit in unserem Lande.
Die einzige Möglichkeit die Polizei zu entlasten und eine fast lückenlose Kontrolle durch-
zuführen,  wäre die Wiedereinführung der Grenzkontrollen nach Österreich.  Aber schein-
bar  hat  die  Innenministerin  auch  aus der vorgestrigen Flüchtlingstragödie mit 71 Toten
nichts  dazugelernt.   Sie  will  lediglich  die Schlepperrouten – durch die Polizei – verstärkt
überwachen  lassen und  teilte  heute  unter anderem lapidar mit,  dass diese Polizeikon-
trollen zu Staus führen werden.
Der  Logik  der  Innenministerin können wir nicht folgen.  Wäre es nicht sinnvoller einen
solchen  Stau  direkt an der Grenze – bedingt durch Kontrollen – zu verursachen, als un-
zählige Pendler,  die tagtäglich über die Ostautobahn zur Arbeit fahren,  zu behindern?
Zudem werden wieder zig Polizisten nur mit der Ausschau und Kontrolle mutmaßlicher
Schlepperfahrzeuge von ihrem  „normalen Tagesgeschäft“  abgehalten.
Es  gibt  seitens der  SPÖ,  der ÖVP  und  der  Grünen  keine einzig logische Erklärung,
warum nicht wieder Grenzkontrollen,  die durch Zollbeamte durchzuführen wären, ein-
geführt werden sollten.
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2015-08-29

Die Menschenschlepperei geht unvermindert weiter


Nur Grenzkontrollen können den Verbrechern Einhalt gebieten

71 tote (ermordete) Flüchtlinge in  einem  Schlepperfahrzeug interessieren die Menschen-
schlepper  (werden in linken Kreisen verharmlosend als  Fluchthelfer bezeichnet)  nicht im
Geringsten.  Dies dokumentiert eine heutige Presseaussendung der LPD-Wien eindrucks-
voll.

Das  grausige Geschäft  mit  der Ware  Mensch  geht  unvermindert  weiter.  Was  sollte die
Schlepper  auch  daran hindern?   Unkontrollierte und sperrangelweit offene Grenzen sind
paradiesische  Zustände  für  Schmuggler  jeder  Art.   Aber  nicht  nur Menschenschlepper
haben Hochsaison, sondern auch Waffen- und Drogenschmuggler erfreuen sich über das
Faktum der offenen und unkontrollierten Grenzen.
Sollten  nicht  unverzüglich  Grenzkontrollen eingeführt werden,  kann  sich eine Tragödie,
wie die des  Massenmordes an 71 Menschen,  jederzeit wiederholen. Denn mit unkontrol-
lierten  Grenzen  können  Menschenschlepper und auch andere Verbrecher mit absoluter
Sicherheit nicht gestoppt werden.
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2015-08-28

Linke haben aus der Flüchtlingstragödie scheinbar nichts gelernt


Grenzkontrollen werden weiterhin abgelehnt

und Fluchthilfe ist kein Verbrechen

Offenbar haben etliche Linke aus der Flüchtlingstragödie, die heute auf der Ostauto-
bahn (A4)  endeckt  wurde,  nichts  gelernt.   Dies schließen wir aus diversen Presse-
aussendungen der Genoss(innen).

Dass Frau Mikl-Leitner eine Fehlbesetzung für den Posten der Innenministerin ist, pfeifen
ja  mittlerweile  die  Spatzen vom Dach.   Aber für die Ermordung der Flüchtlinge trägt sie
definitiv kein Mitverschulden.
Die Genoss(innen) suchen überall Verantwortliche für  diese Tragödie,  vergessen aber
augenscheinlich  wer die wahren Schuldigen sind.   Es sind nämlich Schlepper,  welche
den Tod  der  Flüchtlinge  zu  verantworten haben.   Und wenn nun die ÖH meint,  dass
Fluchthilfe  kein Verbrechen  sei,   schlägt  diese  Aussage  im Angesicht von mehreren
Dutzend Toten,  dem Fass den Boden aus.
Wenn  nun  Katrin Walch  (Bundesvorsitzende des VSStÖ)  meint …. „Wer jetzt versucht
Fluchthilfe  zu  kriminalisieren,  hat  das  eigentliche  Problem  nicht  erkannt  und  sollte
sich  lieber  einmal  die   Frage  stellen,  warum Flüchtlinge Grenzen nicht auf normalem
Wege   überschreiten   können.    Wir  brauchen  keine   Grenzkontrollen, sondern ……!“
…muss man ihr entgegen halten, dass Fluchthilfe nicht kriminalisiert zu werden braucht,
denn diese ist kriminell.
Und  wenn  es  Walch  ernst  damit  meint,  dass  wir  keine  Grenzkontrollen  brauchen,
sollte sie ihre ideologischen Scheuklappen ablegen.   Genau eine solche hätte nämlich
die Tragödie verhindern können,  da der Lastwagen kontrolliert worden wäre.
Zudem verlangt auch niemand, dass die Grenzen geschlossen werden sollen.  Es wer-
den  lediglich  Grenzkontrollen  gefordert.   Wenn  diese  nicht  eingeführt  werden  und
jedes  Schlepperfahrzeug  unbehelligt  die Grenze nach Österreich passieren kann, ist
es nicht auszuschließen, dass sich eine derartige Tragödie jederzeit wiederholen kann.
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2015-08-27

Trauriges Update: 2015-08-28  08:25 Uhr

71 Tote im Schlepperfahrzeug!


Aber Fluchthelfer,  der verniedlichende Ausdruck für Menschenschlepper,

sind ja nach Meinung diverser Genoss(innen) keine Verbrecher.

 

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Flüchtlingstragödie auf der Ostautobahn (A4)


Grenzkontrolle an der österreichischen Grenze,

hätte den Menschen das Leben retten können

Auf der A4 (Ostautobahn) wurden heute zahlreiche tote Flüchtlinge in einem Schlepper-
fahrzeug  gefunden.   Die Polizei spricht von mindestens 30 Toten, die Opferzahl könnte
sich aber noch auf 50 erhöhen.
Höchstwahrscheinlich  dürften die Flüchtlinge,  in dem in einer Pannenbucht in der Nähe
von  Parndorf  (Bezirk Neusiedl am See) abgestellten Kühl-Lastwagen, erstickt sein.  Mit-
arbeiter  der   ASFINAG  hatte  den   7,5 Tonnen  schwere   Lastwagen  entdeckt  und  die
Polizei verständigt. Der Transporter dürfte zumindest einen Tag lang in der Pannenbucht
gestanden haben.
Anlässlich  der  heute entdeckten Flüchtlingstragödie,  fällt uns wieder die getätigte Aus-
sage  (siehe Screenshot)  des  Obmannes der Gutmenschen-Organisation „Asyl in Not“,
Michael Genner, ein.

Screen: asyl-in-not.org
Soviel  zu  ehrlichen  Schleppern, die saubere Arbeit machen.   Im Bezug auf die bereits
zahlreich  verursachten  Verkehrsunfällen  auf  Österreichs  Straßen,  welche  von diesen
Kriminellen  verursacht  wurden  und  dann  ohne  Rücksicht auf ihre menschliche Fracht
das  Weite  suchten – und  der  heute  entdeckten  Tragödie  (die für uns  Mord bedeutet),
möchten wir Herrn Genner in Erinnerung rufen, dass es keine ehrlichen Schlepper gibt.
Schlepper  sind allesamt rücksichtslose Verbrecher,  die sich auf Kosten von Flüchtlingen
(egal welcher Art) bereichern.   Ob das nun der Obmann der Gutmenschen- Organisation
„Asyl in Not“ begriffen hat oder den „ehrlichen“ Schleppern weiterhin die Stange hält?
Wie  kann  man  aber  solche Tragödien in Zukunft verhindern?   Nur mit Grenzkontrollen
an  den österreichischen  Grenzen.   An einer solchen wären  (sofern die Flüchtlinge noch
gelebt  haben – und davon gehen wir aus,  da diese vermutlich erst in Ungarn aufgenom-
men wurden, da das Fahrzeug mit ungarischen Kennzeichen versehen war), die Hilferufe
der  in  dem  Lastwagen  eingepferchten  Menschen  aufgefallen und dies hätte ihnen das
Leben retten können.
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2015-08-27

Trauriges Update: 2015-08-28  08:25 Uhr

71 Tote im Schlepperfahrzeug!


Aber Fluchthelfer,  der verniedlichende Ausdruck für Menschenschlepper,

sind ja nach Meinung diverser Genoss(innen) keine Verbrecher.

 

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Automobile Gustostückerln auf der A4

Top restauriert – Eine Augenweide

 
Heute gesehen auf der Ostautobahn:
 
 
 
Video: © erstaunlich.at
 
 
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2014-05-01

A4-Ausbau dürfte einmal mehr ein Politschmäh sein


Woher will Ministerin Bures wissen, was nach ihrer Amtszeit passiert?

Der angekündigte Ausbau der A4 (Ostautobahn) ist zwar begrüßenswert,  ob die angekündigte
Umsetzung  der  Erweiterungspläne  tatsächlich  in der vorgesehenen Zeitschiene erfolgen wird
darf aber jedenfalls stark bezweifelt werden.
Der dreispurige Ausbau der A4, die zu den unfallträchtigsten und meistbefahrenen Autobahnen
Österreichs  zählt,  wurde  in  der  Vergangenheit   bereits  mehrmals  und  in  unterschiedlichen
Varianten  angekündigt.   So  auch zuletzt im  November 2011,  wo Landeshauptmann Pröll die
Verbreiterung der A4 zwischen dem Flughafen und Fischamend von den dort vorhandenen vier
auf  sechs  Fahrspuren angekündigt hatte.   Eine Umsetzung hätte bis 2013 erfolgen sollen, ge-
schehen ist aber bis dato nichts.
Auch  das nunmehr vom Verkehrsministerin  D. Bures vorgelegte Ausbaukonzept für die A4 ist
ebenso keine schnelle verkehrstechnische Lösung,  sondern wohl auch eher als eine politische
Wahlkampfansage  anzusehen.   So soll mit dem dreispurigen Ausbau vom Flughafen bis nach
Fischamend erst 2014 begonnen werden.
Das wichtigere und auch unfallträchtigere Teilstück der Autobahn A4 –  nämlich jenes zwischen
Fischamend  und  Neusiedl  –   soll aber erst frühestens 2018 und damit mit großer Wahrschein-
lichkeit  auch  in  einer  möglichen aber nicht sicheren kommenden Amtsperiode von Verkehrs-
ministerin  Bures wieder nicht zur Umsetzung kommen,  obwohl die Verkehrsprognosen für die
nächsten  Jahre  nicht  nur  eine  steigerndes  Verkehrsaufkommen  sondern  auch eine daraus
resultierende  Überlastung für die A4 in der jetzigen zweispurigen Ausbauvariante vorhersagen.
Mit  diesem  neuen  Ausbaukonzept  der A4 hat man bei den Menschen in der Brucker Region
erneut  viel  Hoffnung  erzeugt,  wo  aber  zu  befürchten ist,  dass diese aber einmal mehr ent-
täuscht werden.   So gesehen ist dieser nunmehr angekündigte Ausbau der A4 keinesfalls die
langersehnte  Umsetzung  einer  längst  überfälligen  Forderung  sondern vermutlich ein ober-
flächliches  Wahlkampfgeplänkel,  auch auf Kosten der Verkehrssicherheit und der Menschen
in der Region.
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2013-08-06

Privilegien-Stadel auf Kosten der Verkehrssicherheit

Platz da Normalbürger,  hier kommt „Mister Wichtig“

 
Heute  morgen  auf  der A4-Ostautobahn  (Höhe Fischamend in Fahrtrichtung Wien),  erblickte
Otto Normalbürger  ein Polizeiauto  im  Einsatz in seinem Rückspiegel.  Er selbst fuhr mit 130
km/h  auf der linken Spur.   Selbstverständlich  machte  er  dem  Einsatzfahrzeug sofort Platz,
indem  er  auf  den  rechten  Fahrstreifen wechselte.   Immerhin ist anzunehmen, dass Polizei-
fahrzeuge  mit  eingeschaltetem  Blaulicht  zu  einem  Verkehrsunfall oder gar zu einer gerade
verübten Straftat unterwegs sind.
 
Aber  weit  gefehlt,  als  Otto  Normalbürger  auf  den  rechten  Fahrstreifen  gewechselt hatte,
rauschten  im  Höllentempo  (weit jenseits der 130 km/h-Marke),  außer dem Polizeiauto noch
drei Fahrzeuge an ihm vorbei.  Diese waren mit folgenden Kennzeichen versehen:
 
1 ungarisches Kennzeichen,  1 Diplomatenkennzeichen  und  ein  Auto hatte eine Mietwagen-
nummerntafel.   Alle Pkw´s  waren mit einem  Blaulicht ausgestattet und dieses war bei allen
auch eingeschaltet.
 
Video: © erstaunlich.at    Zeit plus 1 Std.  (Kamera hatte noch Winterzeit)
 
Da  stellt  sich die Frage um die Berechtigung und vor allem die Sinnhaftigkeit dieses Polizei-
einsatzes.   Immerhin  besteht  durch  Fahrspurwechsel für das Platz machen für Einsatzfahr-
zeugen  (speziell auf Autobahnen) ein erhöhtes Unfallrisiko.   Dieses  muss  zwar in Kauf ge-
nommen  werden,  wenn Einsatzfahrzeug  zu berechtigten  Einsätzen  unterwegs sind.   Hier
kann man aber durchaus mit einer Interessenabwägung argumentieren.
 
Eine  derartige Argumentation ist aber keinesfalls gegeben, wenn sich ein glaublicher  „Mister
Wichtig“  seinen  Weg  mit  weit  überhöhter Geschwindigkeit mittels Polizeieskorte freihalten
lässt und dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden könnten.  Dazu kommt noch,
dass  ungarische  Zivilfahrzeuge,  Diplomaten- und  Mietautos  keinerlei  Berechtigung haben,
mit  eingeschaltetem  Blaulicht auf Österreichs Autobahnen mit weit überhöhter Geschwindig-
keit zu rasen.
 
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2013-07-01

Wenn der Wahnsinn Methode bekommt


Autobahnvignetten-Kontrolle um jeden Preis

Über  die  erstaunlichen  Vignetten-Kontrollpraktiken der  ASFINAG  haben wir schon einige
Beiträge verfasst.  Möglicherweise liegt es daran, dass beim staatlichen Autobahnbetreiber
offenbar nicht die geistige Elite unseres Landes beschäftigt ist. Denn anders können wir es
uns  nicht erklären,  dass für Autobahnvignetten-Kontrollen augenscheinlich in Kauf genom-
men wird,  dass es zu extremen Staus und dadurch unter Umständen zu Verkehrsunfällen
kommen kann.
 
So geschehen wieder am Freitag, den 1. März 2013 am frühen Vormittag. Auf der Ostauto-
bahn (A4) herrschte starker Transit- und Pendlerverkehr in Richtung Wien.  Knapp vor der
Ausfahrt  Gols/Weiden  (Bgld.)  baute  sich plötzlich und unerwartet ein Stau auf.  Tonnen-
schwere LKW wurden abrupt abgebremst um nicht auf den Vordermann aufzufahren.
 
Grund für das Verkehrschaos war, dass die zweispurige Autobahn von der Polizei gesperrt
worden war und der Verkehr über den Pannenstreifen in eine Ausfahrt geleitet wurde.
 
{besps}asfi{/besps}
                         Fotos: © erstaunlich.at
 
Warum war die A4 gesperrt worden? Hatte sich ein schwerer Verkehrsunfall ereignet? Oder
wurden gar Mitglieder von kriminellen Ostblockbanden gesucht und die ganze Aktion diente
einer Personenfahndung?   Mitnichten, in der Ausfahrt wurde lediglich kontrolliert, ob jedes
Kraftfahrzeug  mit  einer  Autobahnvignette  versehen  war.  Nach der Kontrolle durfte sich
jeder Lenker wieder auf die Autobahn begeben.
 
Einen  derartigen  Aufwand,  mit einer billigenden Inkaufnahme eines Staus zur Hauptver-
kehrszeit   und  eventuell  daraus  resultierenden  Verkehrsunfällen finden wir nicht mehr
erstaunlich,  sondern bereits bedenklich und verantwortungslos. Bei derartig durchgeführ-
ten Kontrollen bekommt offensichtlich der Wahnsinn Methode.
 
Von  der  ASFINAG  sind wir solche Aktionen bereits gewöhnt.   Dass allerdings die Polizei
bei diesen mitspielt ist uns neu.   Aber offensichtlich ticken bei der burgenländischen Exe-
kutive die Uhren anders.   Möglicherweise ist im Burgenland das Verkehrsunfallkommando
nicht ausgelastet und solche irrsinnige Aktionen könnten der Arbeitsplatzsicherung dienlich
sein.
 

Eigenartige Adjustierung

 
Auch  scheint  es sich noch nicht bis zur burgenländischen Exekutive herumgesprochen zu
haben, dass es den Exekutivkörper „Gendarmerie“ nicht mehr gibt. Dies sollte man speziell
jenem  Beamten  mitteilen,  der bei dieser Kontrolle mit einer Pudelhaube und einer gelben
Warnweste mit der Aufschrift  „Gendarmerie“ adjustiert war.
 
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2013-03-02
 

Horror-Autobahn A4


Einsame Spitzenreiter bei  Verkehrsunfällen:

LKW-Lenker aus dem ehemaligen Ostblock

 
Kaum ein Tag vergeht,  an dem es auf der A4 (Ostautobahn) nicht mindestens zu leichten
bis  mittelschweren Verkehrsunfällen kommt.   Und kaum eine Woche vergeht,  wo es auf
dieser  Strecke  nicht  so richtig kracht und Schwerverletzte oder sogar Todesopfer zu be-
klagen sind.
 
Unfallverursacher  sind  zumeist  LKW-Fahrer.   Diese  Tatsache  ist  eigentlich  erstaunlich,
denn man könnte doch annehmen, dass die Kapitäne der Landstraße Profis sind. Dass dem
nicht so ist zeigt die traurige Unfallbilanz.
 
Unter  den  Unfallverursachern  sind LKW-Lenker aus den ehemaligen Ostblockländern ein-
same  Spitzenreiter.   Sie  scheren  sich  meist  um keine Verkehrsregeln und sind oft mit
schrottreifen Fahrzeugen unterwegs.
 
Wir  könnten  diese  Webseite  mit Fotos füllen,  die unsere Behauptungen untermauern.
Stellvertretend präsentieren wir eine gestrige (vormittags) aufgenommene Bilderstrecke.
 
Fotos: © erstaunlich.at
{besps}a4lkw{/besps}
 
Nachdem  der  LKW-Lenker  aus  Tschechien sein tonnenschweres Gefährt, ohne Rücksicht
auf  Verluste brutal auf die Überholspur gelenkt hatte,  überholte er etliche Lastkraftwagen
die ordnungsgemäß auf der rechten Fahrspur fuhren. Durch das rücksichtslose Ausscheren
des  LKW-Fahrers  mussten zahlreiche nachkommende Pkw-Lenker abrupt abbremsen, um
einen Verkehrsunfall zu vermeiden.
 
Der Überholvorgang dauerte mehrere Minuten, wodurch sich hinter dem überholenden LKW
eine Kolone bildete. Ganz nebenbei sei erwähnt,  dass an der in den Bildern dokumentierten
Örtlichkeit  (Höhe Göttlesbrunn)  ein  gekennzeichnetes  Überholverbot  für  LKW  über 7,5 t
besteht.
 
Polizeistreifen zur Überwachung des Verkehrs sieht man auf der A4 so gut wie nicht.  Dabei
wäre  dies  eine  hervorragende  Präventivmaßnahme.  Offensichtlich  zieht  es die Behörde
aber  lieber vor,  versteckte Radargeräte   – die rein zur Abzocke dienen –  nach Ausfahrten
der Ostautobahn zu montieren,  als diese gefährliche Strecke durch die Polizei überwachen
zu lassen.
 
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2012-09-27
 

Highway to Hell


Fast täglich schwere Verkehrsunfälle

Die Ostautobahn oder auch als A4 bezeichnet, verbindet die österreichische Bundeshauptstadt
Wien  mit  dem  Grenzübergang Nickelsdorf.   Die im Oktober 1994 eröffnete Autobahn ist die
wichtigste Verkehrsbindung nach Ungarn und in die Slowakei.
 
Die Öffnung der Grenzen zum ehemaligen Ostblock, haben aus der 66 Kilometer langen Transit-
route in Österreich einen wahren  „Highway to Hell“  gemacht.  Kaum ein Tag vergeht, an dem
es  auf  der A4 nicht richtig  „crasht“.   Nachfolgendes Video wurde heute gegen 07:30 Uhr ge-
dreht.
 
Video: © erstaunlich.at
{mp4-flv img=“videos/a4vu01.jpg“ showstop=“true“}a4vu01{/mp4-flv}
 
Besonders  undiszipliniert verhalten sich viele LKW-Fahrer.  Unzählige  Kapitäne der Landstraße
meinen offenbar, dass die Ostautobahn nur für sie gebaut wurde . Brutales Ausscheren auf die
Überholspur  ohne  den F ahrtrichtungsanzeiger  zu betätigen ist an der Tagesordnung.  Wenn
man Glück hat,  kommt es nur zu einem minutenlangen Elefantenrennen und der dazugehören-
den Staubildung.
 
Bei  weniger Glück kommt dann das heraus,  was im Video zu sehen ist.   Nämlich ein fürchter-
licher Unfall. Abgesehen von den Personenschäden, war die A4 heute auf Grund dieses Unfalls,
zwischen Fischamend und Bruck/Leitha(West) in Richtung Ungarn, stundenlang gesperrt.
 
Was auf der A4 auffällt ist, dass kaum Polizeistreifen unterwegs sind, um dem LKW-Rowdytum
präventiv entgegen zu wirken. Meist entdeckt man Streifenwagen samt Radargerät gut getarnt
in gesperrten Autobahnausfahrten, wo sie in unnötigen  100 km/h – Begrenzungszonen  fleißig
Fotos  schießen.   Aber so ist es eben, Radarfotos zu schießen bringt Geld.   Was zählen da
schon einige  Verletzte  oder  gar  Tote,  die  mit  Präventivfahrten  der Exekutive verhindert
werden könnten.
 
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2012-06-08
 

Kriminalkollaps


Nächtliche Schwerpunktaktion der Polizei

„Bilanz  der  Polizei  nach  nächtlicher  Schwerpunktaktion: Kontrolle war sehr erfolgreich“, so
titelt die Internetplattform „Vienna-Online“ die Headline ihres Beitrags, der sich mit der nächt-
lichen  Schwerpunktaktion  im Rahmen der Sonderkommission Ost  (Soko Ost),  in der Nacht
vom 16. auf den 17. Mai 2012 befasst.
 
Bei  der  Kontrolle ging  es um Eigentums- und Migrationsdelikte und um die Bekämpfung von
Verkehrssündern.   Abgesehen  von  den 55 Anzeigen wegen Lenkens in einem durch Alkohol
oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand und den rund 200 ausgestellten Organstrafmandaten,
sind  die  zirka 500 strafrechtlichen Anzeigen und zahlreichen Sicherstellungen von Diebesgut
recht interessant.
 
”Wir werden den Kontrolldruck aufrecht halten und dadurch das Verbrechen weiterhin empfind-
lich treffen”, so der Landespolizeikommandant Mahrer zum  Ergebnis der Schwerpunktaktion in
Wien,  die er als zufriedenstellend wertete.  Ob die Aktion wirklich so zufriedenstellend war sei
dahingestellt, denn die nicht erwischten Täter(innen) sind ganz sicher die überwiegende Mehr-
zahl.
 
Nun  gehen  wir  nicht davon aus,  dass von den strafrechtlichen Anzeigen und den Sicherstell-
ungen von Diebesgut die einheimische Bevölkerung betroffen war.   Diese Maßnahmen dürften
die in Österreich eingereisten Kriminaltouristen betroffen haben.   Denn wie bereits leidvoll be-
kannt  ist,  reisen  ausländische  Kriminelle  ungehindert durch die unkontrollierten und  sperr-
angelweit geöffneten Grenzen nach Österreich ein, um hier ihrem kriminellen Handwerk nach-
zugehen.
 

Versagen in der Sicherheitspolitik

Neben  Wien  ist  Niederösterreich, vor allem von den einfallenden Ostbanden betroffen.  Von
Jänner bis März 2012 wurden in Niederösterreich  18.283 Delikte zur Anzeige gebracht, dabei
war eine eklatante Zunahme von  Wohnhaus- Wohnungs- und Baustelleneinbrüchen zu beob-
achten.
 
Rund 1000 Einbrüche in Niederösterreich  in den vergangenen drei Monaten sind das erschreck-
ende Resultat der unkontrollierten Reisefreiheit für Ostverbrecher.  Wie die Heuschrecken fallen
die  Heerscharen der organisierten Ostkriminalität in Österreich ein und nützen die unkontrollier-
ten  Grenzen  für  ihre Diebszüge tagtäglich schamlos aus.   Die Steigerungen bei Baustellenein-
brüchen  um  34  Prozent  und bei Wohnhauseinbrüchen um  30 Prozent  zeigen das Versagen,
sowohl  der  Bundesregierung  als auch der Niederösterreichischen Landesregierung in Sachen
Sicherheitspolitik schonungslos auf.
 

Bekämpfung der Auswirkung aber nicht der Ursache

Es ist zwar recht medienwirksam einige Videokameras auf der Ost-Autobahn aufzustellen und
diese  als  Prävention  gegen  die  Ostverbrecher zu bezeichnen oder eine nächtliche Schwer-
punktaktion  in  Wiens  Ausfallfallstraßen  zu  inszenieren  und von einem zufriedenstellenden
Ergebnis zu sprechen.
 
Allerdings  werden  mit Kameras  und  Planquadraten  nur oberflächig die Auswirkungen des
Kriminaltourismus bekämpft.   Die  Ursache selbst wird davon nicht berührt.   Solange Öster-
reichs  Grenzen  unkontrolliert  sind  und  für  jedermann(frau)  sperrangelweit offen stehen,
werden  die in Österreich lebenden Menschen weiterhin die Leidtragenden sein.  Wir stehen
bereits knapp vor einem Kriminalkollaps und das Traurige daran ist, dass es die verantwort-
lichen Politiker(innen) nicht bemerken oder nicht wahrhaben wollen.
 
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2012-05-18
 

Rettungsgasse in der Praxis

Normal 0 21


Nur bei Otto Normalautofahrer abkassieren wollen

Die  ASFINAG  begrüßt  die  Einführung der Rettungsgasse.   Die Rettungsgasse ist auf den
österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßen rasch und mit geringem wirtschaftlichem
Aufwand umsetzbar.  Die rasche Unfallbetreuung durch die Einsatzorganisationen hilft nicht
nur Unfallfolgen zu mildern und trägt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei, die Aufräum-
arbeiten können rascher beginnen und der Verkehr kann wieder schneller fließen.
Einsatzkräfte  sind schneller und  sicherer am Unfallort und dadurch  entsteht ein Zeitgewinn
von bis zu 4 Minuten (Erfahrungen aus dem Nachbarland Deutschland); 1 Min = 10% mehr
Überlebenschance, dass heißt, die Rettungsgasse steigert die Überlebenschancen um 40%;
So steht es auf der Webseite der ASFINAG zu lesen.
Was wir von Rettungsgasse halten kann in den Beiträgen  „Rettungsgassen-Chaos“ und
„Rettungsgassen“ nachgelesen  werden.   Aber sei  wie  es sei,  der Wille zählt fürs  Werk.
Und  wenn  die  abenteuerliche  Gassenbildung dazu dient,  dass Menschenleben gerettet
werden, dann sei dieses Experiment auch einen Versuch wert.

Immer  wieder  wird  seitens  der  Behörden  und auch der ASFINAG der Vorwurf erhoben,
dass private Lenker(innen) zwecks rascherem Fortkommen die Rettungsgassen benützen.
Das ist natürlich verwerflich und die  Behörden haben bereits angedroht,  dieses Delikt un-
barmherzig zu bestrafen.

Allerdings  sollten diese  damit beginnen vor der eigenen Türe zu kehren und ihre Lenker
zu schulen, wofür eine Rettungsstraße eigentlich gut ist.   Nämlich zum Retten von Men-
schenleben und zur raschen Aufräumung von Unfallschäden.

Missbräuchliche Verwendung einer Rettungsgasse

Wie  unsere nachfolgenden  Videos beweisen,  scheinen einige Lenker von  Einsatzfahr-
zeugen  den  Sinn einer Rettungsgasse nicht  ganz begriffen zu haben.   Die drei nach-
folgenden Videos gehören zu einem heutigen Vorfall und werden nur in verschiedenen
Sequenzen wiedergegeben.

Heute  auf  der  A4  (Ostautobahn)  gegen  08:20  Uhr.   Es  herrschte auf Grund des
Wochenbeginns  sehr starker Pendlerverkehr in Richtung Wien.   Von der Raststation
Göttlesbrunn  kam ein Feuerwehrfahrzeug, welches auf die A4 auffuhr. Auf der Lade-
fläche des Feuerwehrautos befand sich Kleinbus, der offensichtlich von der Raststation
entfernt wurde. Also kein Grund für eine Einsatzfahrt mit Blaulicht und Martinshorn.

Der Lenker des Feuerwehrwagens hatte dies offenbar anders gesehen und veranlasste
den  vor  ihm schleppenden Verkehr zur Bildung einer Rettungsgasse,  die er dann mit
großem „Tra Tra“ befuhr. Bei der Ausfahrt „Fischamend“ verließ er dann die Autobahn.
Offenbar  hatte er es recht eilig gehabt pünktlich zum  Gabelfrühstück zu kommen,  es
sei denn das aufgeladene Auto musste schnellstens reanimiert werden.

Video: © erstaunlich.at
{mp4-flv img=“videos/v96.jpg“ showstop=“true“}video96{/mp4-flv}
Kurz darauf folgte ein Pritschenwagen der ASFINAG.  Auch dieser Lenker durchfuhr mit
großem Kino die mittlerweile gebildete Rettungsgasse. Zu welchem Unfall mit Personen-
oder schwerem Sachschaden war wohl dieser unterwegs? Mussten dringend Aufräum-
ungsarbeiten durchgeführt werden.  Im dritten Video lösen wir dann das Rätsel.

Und weil blinkende Lichter so schön sind, fühlte sich der Lenker eines weißen Kleinwagens,
mit  aktivierten  gelben  Signallichtern  in  Front- und Heckscheibe,  ebenfalls  animiert  die
Rettungsgasse zu befahren.   Zu welcher Behörde  dieses  Fahrzeug gehört,  ist uns leider
nicht bekannt.


Fotos: © erstaunlich.at

Video: © erstaunlich.at
{mp4-flv img=“videos/v97.jpg“ showstop=“true“}video97{/mp4-flv}
Wohin der weiße Kleinwagen verschwand wissen wir nicht, aber vermuten, dass dieser nach
Schwechat (Kennzeichen) fuhr.  Und nun lösen wir das Rätsel des ASFINAG-Autos.

Video: © erstaunlich.at
{mp4-flv img=“videos/v98.jpg“ showstop=“true“}video98{/mp4-flv}
Was war passiert?   Der rote Kleinwagen war im verkehrsbedingten Stau dem vor ihm fahr-
enden  Kleinbus  leicht  aufgefahren.   Die Schäden an beiden  Autos waren  minimal.   Beide
Fahrzeuge waren ordnungsgemäß am Pannenstreifen abgestellt worden und zusätzlich von
einer Polizeistreife gesichert.

Es gab weder Personenschäden, noch herumliegende Teile auf der Fahrbahn. Da fragen wir
uns,  was rechtfertigte hier eine  Einsatzfahrt des  ASFINAG-Autos mit Blaulicht und  Martins-
horn über die Rettungsgasse?

Die  ASFINAG will der  autofahrenden Bevölkerung Glauben machen,  dass die Bildung einer
Rettungsgasse  zum Retten von Menschenleben und zur  raschen Aufräumung von Unfall-
schäden dient.

Wenn  der staatliche Autobahnbetreiber meint,  dass Rettungsgassen auch zur Erhöhung
der Verkehrssicherheit dienen,  wird mit unseren Videos wohl das Gegenteil bewiesen.  Ab-
gesehen davon,  dass der Verkehr unnötig massiv behindert wurde, beweisen so manche
Brems- und Auslenkmanöver,  dass Autofahrer(innen) teilweise gefährdet wurden.
*****

2012-03-12

Halal bei McDonalds?


Besuchen Moslems McDonalds?

Eine alte Volksweisheit besagt, dass Geschmäcker und Ohrfeigen verschieden sind. Dies

ist für den Fastfood-Riesen McDonalds  auch von Vorteil,  denn sonst würden alle Leute
nur in Lokalen speisen,  in denen typische Hausmannskost angeboten wird.   Bei einem

solchen Szenario würde  McDonalds durch die Finger schauen.

 

Aber dies  ist eigentlich  nicht das  Thema unseres  Beitrags,  obwohl sich  dieser unter
anderem um den Fastfood-Konzern handelt. Im Zuge der hurtig fortschreitenden Islam-
isierung stellt  sich für uns die Frage,  ob McDonalds  den kulinarischen  Anforderungen
eventueller moslemischer Gäste auch gerecht werden kann.

 

Diesbezüglich  haben  wir  Recherchen  angestellt  und ermittelt,  ob  die  Lokale  von
McDonalds überhaupt von diesem Klientel besucht werden.   Wir haben etliche Filialen
aufgesucht, konnten jedoch weder optisch noch akustisch feststellen,  dass in diesen
moslemische Mitbürger(innen) aufhältig waren.

 

Trugschluss

Fast wären  wir zum Schluss gelangt,  dass Moslems keinen Wert darauf  legen bei Mc-
Donalds zu speisen. Dafür gäbe es ja auch einen guten Grund, denn immerhin schreibt
der Koran vor, dass nur Fleisch von geschächteten Tieren verzehrt werden darf. Es ist
auch kein Geheimnis,  dass es  genügend einschlägige  Lebensmittelgeschäft gibt,  die
ihren moslemischen Kunden derartiges Fleisch anbieten.

 

Bei  McDonalds können und wollen wir uns es  jedoch nicht vorstellen, dass Fleisch von

geschächteten Tieren  zum Verzehr angeboten wird.  Darum kamen  wir auch zu dem
Schluss, dass Moslems den Fastfood-Riesen meiden.

 

Dieses vermeintliche Meidungsverhalten war jedoch ein Trugschluss.  Durch Zufall ent-
deckten wir die McDonalds-Filiale auf der  Simmeringer Lände zur Auffahrt zur A4-Ost-
autobahn.

 

Foto: © erstaunlich.at

 

Moslemische Gäste in der Überzahl

Diese Filiale des Fastfood-Konzerns ist extrem stark von moslemischen Männern  – haupt-

sächlich Taxi – und Mietwagenlenker- frequentiert.   Im Beobachtungszeitraum, der sich

doch über  einige Stunden  zog wurde festgestellt,  dass die nicht  moslemischen Gäste
zeitweise sogar in der Minderheit waren.

 

Wer nun glaubt,  dass sich die moslemischen Gäste mit  Salat oder Pommes begnügten,
der irrt gewaltig.   Da wurden jegliche „Burger-Variationen“ verzehrt und dieses Essver-
halten bringt uns nun in ein Dilemma.

 

In  Österreich  werden  und  wurden  zahlreiche  Moscheen  und  islamische Zentren in
Windeseile errichtet.   Dies bringt  uns wieder  zur Annahme,  dass es  sich bei den in
Österreich lebenden  Moslems um gläubige Menschen handelt.   Also warum verzehren
diese gläubigen Menschen kiloweise „unreines“ Fleisch?

 

Was steckt wirklich dahinter?

Sind nun  moslemische  Taxi- und Mietwagenlenker  die Ausnahme  der  moslemischen
Regel, oder wird auch im Islam nicht so heiß gegessen, wie gekocht wird?  Und dienen
daher die  zahlreichen Errichtungen der  Moscheen und  islamische Zentren doch nicht
vorwiegend der Religionsausübung,  sondern sind diese möglicherweise Ziel einer polit-
ischen Vormachtstellung des Islams in Österreich?

 

Es wäre natürlich auch möglich,  wobei wir uns dies nicht vorstellen können,  dass mos-
lemische Gäste bei McDonalds Fleisch geschächteter Tieren kredenzt bekommen. Damit
wäre unser  Verdacht des Zieles einer  politischen Vormachtstellung durch den Islam in
Österreich null und nichtig.

 

Wir würden es nett finden, wenn uns McDonalds diesbezüglich Auskunft erteilen könnte,

um unseren politischen Verdacht erhärten oder verwerfen zu können.

 

*****

2011-09-14
 

Der tägliche Horror auf der A4

 

Extreme Unfallhäufigkeit mit LKW´s

Kaum ein Tag vergeht, ohne dass sich auf  der Ostautobahn (A4)  kein schwerer Verkehrs-
unfall ereignet.  Besonders  häufig  sind  LKW´s  in diese  Unfälle verwickelt.  Heute krachte
es gegen  08:00 Uhr,  knapp vor der Ausfahrt Bruck/Leitha-West  in Fahrtrichtung Nickels-
dorf.
Foto: © erstaunlich.at
Ein gewohntes Bild auf der Ostautobahn A4. Verkehrsunfall mit LKW-Beteiligung
Foto: © erstaunlich.at
Die A4 war heute Vormittag ein Parkplatz von Schwechat bis Bruck/Leitha-West

Fahrdisziplin lässt missen

Und  wieder  war ein  LKW mit von  der Partie.  Viele Brummi-Fahrer lassen es eindeutig an
Fahrdisziplin missen.  Regelmäßig  kann  man  die  Kapitäne der  Landstraße  beim Telefon-
ieren,  Essen und Trinken,  ja sogar Zeitung lesend in den Cockpits ihrer LKW´s  während
der Fahrt beobachten.
Rücksichtsloses Ausscheren  beim Fahrstreifenwechsel  und kilometerlange Elefantenrennen
trotz  Überholverbots,  tun  ihr  übriges dazu  um die Verkehrssicherheit  zu gefährden.  Die
Polizei verhält sich bezüglich des verkehrsgefährdenden Fahrstils zahlreicher Brummi-Lenker
sehr zurückhaltend.  Die Ordnungshüter  ziehen es  lieber vor,  gut getarnt in Autobahnaus-
buchtungen zu verharren und mittels Radargerät dem Staat zu zusätzlichen Einnahmen zu
verhelfen.
*****

2011-06-17
 

Gefährliche Vignettenkontrolle TEIL2


Stellungsnahme der Asfinag

Wie versprochen wollen wir unseren Leser(innen) die erstaunliche Stellungsnahme der
Asfinag, zu unserem Beitrag „Gefährliche Vigenttenkontrolle“,  nicht vorenthalten.

Originaltext aus dem Asfinag Mail:

Der  ASFINAG  Mautservice  und  Kontrolldienst  hat  am  Samstag  zwischen  9:30 Uhr  und
15:15 Uhr am Mautkontrollplatz Nickelsdorf ausreiseseitig Vignettenkontrollen durchgeführt.
Dieser Mautkontrollplatz ist in der Mautordnung verankert und die Kontrollen wurden mit der
zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgesprochen. Jeweils nach Beendigung der Kon-
trollen wird  die Behörde und Autobahnpolizei  schriftlich über  die verkehrslenkenden  Maß-
nahmen informiert.

Wie bereits im Beitrag  „Ungültige Mautkontrolle“  ausführlich erörtert,  exisitiert dieser Maut-

kontrollplatz in der Realität nicht. Denn in der Mautordnung ist der Mautkontrollplatz „A6 bei
Nickeldorf (ausreiseseitig)“ angeführt. Für uns ergeben sich aus dieser Tatsache zwei Vari-
anten.

1.) Die  Kontrolle wurde mit  der zuständigen  Bezirksverwaltungsbehörde  nicht  abge-

     sprochen  und  der  Kontrollplatz  wurde  von  den Asfinag-Kontrolloren  aus  eigenen
     Stücken ausgewählt, oder
2.) Die Kontrolle wurde mit der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgesprochen und
     der/die zuständige Beamt(in) bei der BH Neusiedl/See, war des sinnerfassenden Lesens
     nicht mächtig.  Auch würde es uns wundern, wenn der/die BH-Beamt(in) die Zustimmung
     zu einer  Mautkontrolle in einer gefährlichen Kurve erteilt hätte.  Diesbezüglich haben wir
     bei der BH-Neusiedl/See angefragt. Die Beantwortung ist noch ausständig.

Interessant ist auch der Satz:  „Jeweils nach  Beendigung der  Kontrollen wird  die Behörde
und Autobahnpolizei schriftlich über die verkehrslenkenden Maßnahmen informiert.“
Denn
die ledigliche Information der Polizei über die Beendigung einer „verkehrslenkenden Maß-

nahme“ ist zuwenig.

Bundesstrassen-Mautgesetz (BStMG) § 18 BStMG

In  Angelegenheiten  des Straßenverkehrs  besonders geschulte  Mautaufsichtsorgane sind
zu diesen Zwecken nach jeweiliger vorheriger Abstimmung mit der für die Handhabung der
Verkehrspolizei  zuständigen Behörde  und einsatzbezogener Absprache mit der örtlich zu-
ständigen Dienststelle  der Bundespolizei berechtigt,  die aus Gründen der Verkehrssicher-
heit  allenfalls  notwendigen Verkehrsbeschränkungen  (z.B.  Geschwindigkeitstrichter)  im
Bereich von  Mautkontrollplätzen anzuordnen und durch  Straßenverkehrszeichen kundzu-
machen…..
Quelle: jusline.at

Dass bedeutet im Klartext, dass der Kontrollort  vorher mit der Polizei abgesprochen werden

muß und  nicht wie  die Asfinag  selbst einräumt,  dass eine Information der Polizei nach Be-
endigung der „verkehrslenkenden Maßnahme“ erfolgte.  Wir sind uns auch sicher, dass kein
vernünftiger Polizist in einer gefährlichen Kurve einem Mautkontrollplatz zugestimmt hätte.

Fast kabarettreif ist die Rechtfertigung der Asfinag bezüglich der „Ungefährlichkeit“ des

betroffenen Kontrollplatzes  und meint wörtlich:  „An der Kontrollstelle  ist zusätzlich auch
eine fix  verordnete Geschwindigkeitsbeschränkung  von 60 Km/h.“ „Zuerst auf 100 Km/h,
bei Km 64,5 auf  80 Km/h,  bei Km 64,9 auf 60 Km/h und auf  Km 65,6 ein zweites Mal 60
Km/h- auf dieser Höhe steht das erste Kontrollfahrzeug.“

Gerade  Mitarbeiter  der Asfinag  sollten  darüber  in Kenntnis sein,  dass  Verkehrsunfälle

meistens durch Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verursacht werden. Wür-
den sich  alle Autolenker  strikt an die  Gesetze halten,  gäbe es  kaum Unfälle.  Betrachtet
man denn  Umstand,  dass es  sich im  Bereich des  betroffenen  Kontrollplatzes  um  eine
dreispurige  Autobahn handelt,  welche Autofahrer  zum Überschreiten der höchst zuläss-
igen Geschwindigkeit verleitet, ist es mehr als verwunderlich in dieser gefährlichen Kurve
einen Verkehrstrichter zwecks Mautkontrolle zu errichten.

Originaltext aus dem Asfinag Mail:

Die Ankündigung  der Kontrolle erfolgte  durch mindestens ein  aufgestelltes Warndreieck
am Fahrbahnrand (vor der Kontrolle), durch aktiviertes Blaulicht am Kontrollfahrzeug, Akti-
vierung des  „Earlywarners“  mit Blaulicht und  Richtungspfeilen am Dach des Kontrollfahr-
zeuges  sowie  mittels  Baustellen-Hütchen  zur  Spurveränderung.  Bei  den  verkehrsleit-
enden Maßnahmen lenken wir drei Fahrstreifen auf einen zusammen, um überhaupt eine
Kontrolle möglich zu machen.

Abgesehen davon,  dass in einer gefährlichen Kurve drei Fahrstreifen zwecks Mautkontrolle
auf einen zusammen gelenkt werden, entsprach die Absicherung nicht dem § 89 Abs.2 StVo.
Aber mit sinnerfassenden Lesen scheint man bei der  Asfinag so einige Probleme zu haben,
wie unser Beispiel mit der Mautordnung einwandfrei beweist.

Verkehrsexperten sprechen von einer ordnungsgemäßen Absicherung dann, wenn auf Auto-
bahnen mindestens  100 bis 200 Meter vor dem  Hinderniss der herannahende Verkehr aus-
reichend  gewarnt wird.  Das war an dieser Örtlichkeit   definitiv nicht der Fall, wie unser Foto

einwandfrei  unter Beweis stellt.  Die unmittelbare  und künstlich  herbeigeführte Straßenver-
engung, war erst am Scheitelpunkt der gefährlichen Kurve zu erkennen.


Foto: (c)erstaunlich.at

Selbst für  unser Beweisfoto  hat man  bei der Asfinag eine erstaunliche Ausrede und meint
wörtlich:  „Das Foto  aus Ihrer  Publikation  erzeugte  jedoch  aufgrund der  Perspektive des
aufgenommenen Bildes den von Ihnen kritisierten Eindruck einer Verkehrsgefährdung. Für
uns ist diese Schlussfolgerung allerdings nicht nachzuvollziehen.“

Eine ungünstige  Perspektive wäre gewesen,  wenn das Foto  am rechten Fahrbahnrand (in
Fahrtrichtung Ungarn) geschossen worden wäre. Es wurde aber aus der neutralen Position
des  Trennstreifens  der  Autobahn,  in gerader  Richtung  zu  den  Fahrzeugen  der Asfinag
(Mautkontrolle) aufgenommen und dokumentiert eindeutig die gefährliche Situation vor Ort.

Daher ist  für uns  die  erstaunliche  Aussage der  Asfinag  nicht  nachvollziehbar.  Ebenfalls
nicht  nachvollziehbar ist,  warum die  Mautkontrolle  nicht  einige hundert  Meter weiter  auf
dem aufgelassen  Parkplatz des  Grenzübergangs  Nickelsdorf stattfand,  welcher auf  einer
schnurgeraden Fahrbahn anzufahren ist. Die Antwort auf diese Frage blieb uns der Presse-
sprecher der Asfinag auf unsere telefonische Anfrage schuldig.

Am besagten  Parkplatz wäre  es nämlich  ohne jegliche Gefährdung von Verkehrsteilnehm-

ern leicht möglich gewesen, diese Vignettenkontrolle durchzuführen. Verwunderlich ist auch
die Tatsache,  dass die  Asfinag in  ihrem Mail  wörtlich von  einem „gefährlichen Abschnitt
der Autobahn“
schreibt und trotzdem die Durchführung dieser Mautkontrolle derart verharm-
lost.

*****

2011-05-15
 

Ungültige Mautkontrollen


Der Beitrag „Gefährliche Mautkontrolle TEIL2“ 

wird aus aktuellem Anlass verschoben

Bezüglich unseres Beitrags „Gefährliche Mautkontrolle“  hat die Asfinag zu dem Vorfall  per
Mail Stellung genommen.  Diese zum Teil in sich widersprüchliche und höchst erstaunliche
Stellungsnahme werden  wir zum Wochende,  mit einem  dementsprechenden Beitrag  ver-
öffentlichen.

Allerdings wollen wir unseren Leser(innen) einen Satz aus dem Asfinag-Mail, bezüglich des

Kontrollortes sofort zur Kenntnis bringen. Dieser lautet: „Dieser Mautkontrollplatz ist in der
Mautordnung  verankert.“  Das hat  natürlich  unsere  Neugier  erweckt  und wir  haben die
zitierte Mautordnung etwas genauer unter die Lupe genommen.


Screen: asfinag.at

Beamten-Fantasie

Als wir dies (rot unterstrichen) entdeckten waren wir höchst erstaunt. In dieser Mautordnung
werden ganze Ortschaften an Autobahnabschnitte zitiert, die nicht der Realität  entsprechen.
Kittsee liegt  definitiv nicht  an der A4  und Nickelsdorf  nicht an  der A6.  Zur Information des
Verkehrsministeriums und der Asfinag  veröffentlichen wir die anschliessende Straßenkarte.


Screen: Goggle Maps

Unter „A4-Nickelsdorf“ und „A6-Kittsee“ können sich nicht ausreichend informierte Beamte

des Verkehrsministeriums,  sowie Mitarbeiter  der Asfinag  ausführlich über  den Strecken-
verlauf  (inklusive Zu- und Abfahrten)  informieren.  Erstaunlich ist die Tatsache,  dass sich
die Asfinag  auf die  Mautordnung beruft  und offenbar  gar nicht in Kenntnis der von ihnen
zu kontrollierenden Streckenabschnitte ist.

Nicht gelesen oder des Lesens nicht mächtig

Damit wird auch offensichtlich, dass kein Asfinag-Mitarbeiter je diese Mautordnung durch-
gelesen hat und wenn ja, offenbar des sinnerfassenden Lesens nicht mächtig ist. Aber die
Spirale dreht  sich in  diesem Fall weiter.  Denn durch die Verbindung der Orte mit den fal-
schen Autobahnabschnitten,  sind alle durchgeführten  Mautkontrollen an den betroffenen
Abschnitten ungültig, wenn nicht sogar rechtswidrig.

Das könnte nun soweit führen, dass eingehobene Straf-Mautgebühren retourniert werden
müßten,  wenn es  ein Betroffener  darauf anlegt. Denn die durchgeführten Mautkontrollen
„A6 – Nickelsdorf“  und  „A4 – Kittsee“  sind ungültig,  da keine Verbindungen zwischen den
zitierten  Ortschaften und Autobahnabschnitten  existieren,  auch wenn  diese in  der Maut-
ordnung so  verankert sind.

 
Durch diesen Umstand  deckt sich nämlich der tatsächliche  Kontroll- und/oder Tatort  nicht
mit dem  in der Mautordnung  verankerten  Mautkontrollplatz.  Die Verkehrsministerin  wird
nicht sehr erfreut sein,  wenn sie von dieser Tatsache in Kenntnis gesetzt wird.

*****

2011-05-13
 

Gefährliche Vignettenkontrolle


Erstaunliche Kontrollorte

Gegen Vignettenkontrollen der Asfinag ist prinzipiell nichts einzuwenden, denn diese Kon-
trollen gehören  zum Aufgabengebiet  des staatlichen  Autobahnbetreibers.  Es kann  auch
nicht  angehen,  dass einige  wenige Autofahrer  glauben sie  könnten sich  der Mautpflicht
entziehen, während andere brav ihren Obulus entrichten.

Allerdings sind die Kontrollmethoden, genauer gesagt die Örtlichkeiten an denen die Maut-

sheriffs ihre  Kontrollen durchführen,  nicht immer  mit der  Verkehrssicherheit vereinbar.  In
unserem  Beitrag  „Asfinag-Kontrolle verursachte Verkehrschaos“  haben wir  über so  eine
Situation berichtet und dachten, dass diese nicht zu mehr topen wäre. Da befanden wir uns
leider im Irrtum.

Am gestrigen Tage gegen 13:00 Uhr, führte eine Truppe der Asfinag eine Vignettenkontrolle
auf der  A4-Ostautobahn  in Richtung  Ungarn durch.  An und für sich  wäre  daran nichts be-
sonders,  wenn nicht  die Auswahl des  Kontrollortes in der  Tat äußerst gefährlich  gewesen
wäre.

Dieser war  nämlich in  einer Kurve  der dort  3-spurigen Autobahn.  Urplötzlich standen  dem

herannahenden Autoverkehr  statt drei Fahrspuren nur mehr eine zur Verfügung. Vor Ort kam
es sogar  vereinzelt zu Notbremsungen,  da die Mautsheriffs offenbar in ihrem Diensteifer ver-
gaßen,  die erhebliche  Verengung der  Autobahn rechtzeitig und ausreichend anzukündigen.
Erst in der Kurve wurden die Autofahrer von diesem Zustand überrascht und standen vor voll-
endeter Tatsache.


Foto: (c)erstaunlich.at

Wie man  am obigen Foto  zweifelsfrei erkennen  kann, liegt die  Straßensperre (Verengung)
inmitten  einer Kurve.  Zwei Dienstfahrzeuge  der Asfinag  blockieren  die 2. und  3. Fahrspur.
Die Pylonenreihe  zur Kennzeichnung der 1. Fahrspur endet neben der Beifahrertüre,  des in
der 2. Fahrspur abgestellten Asfinag-Autos. Dann befindet sich noch ein einzelnes Verkehrs-

hütchen seitlich  des Fahrzeughecks,  des in der 3. Fahrspur abgestellten Wagens. Zirka eine
Wagenlänge hinter diesem wurde noch ein Pannendreieck (einsam und verlassen) an die an
die bauliche Trennung der Autobahn gestellt.

So hat  die Sicherungsmaßnahme  der Asfinag-Truppe am  gestrigen Tage ausgesehen.  An-

statt den Vorschriften der  StVo Rechnung zu  tragen und  das von  ihnen selbst   produzierte
Verkehrshinderniss ausreichend und zeitgerecht anzukündigen, hatte man auf diesen Schritt
offenbar großzügig verzichtet.

Das besagt der § 89 Abs.2 der Straßenverkehrsordnung

Ist ein mehrspuriges  Fahrzeug auf einer Freilandstraße auf einer unübersichtlichen Straßen-
stelle, bei durch Witterung bedingter schlechter Sicht, Dämmerung oder Dunkelheit zum Still-
stand gelangt,  so hat der  Lenker diesen  Umstand unverzüglich  den Lenkern  anderer,  auf
dem verlegten  Fahrstreifen herannahender  Fahrzeuge durch das Aufstellen einer nach den
kraftfahrrechtlichen Vorschriften genehmigten Warneinrichtung anzuzeigen. Diese Warnein-
richtung ist  auf dem  verlegten Fahrstreifen  in der  Richtung des ankommenden Verkehrs in
einer der  verkehrssicherheit entsprechenden  Entfernung von dem zum Stillstand gelangten
Fahrzeug aufzustellen, damit sich die Lenker herannahender  Fahrzeuge rechtzeitig  auf das
Verkehrshindernis einstellen können.

Verkehrsexperten sprechen von einer ordnungsgemäßen Absicherung dann, wenn auf Auto-

bahnen mindestens  100 bis 200 Meter vor dem  Hinderniss der herannahende Verkehr aus-
reichend  gewarnt wird.  Das war an  dieser Örtlichkeit  definitiv nicht der Fall,  wie unser Foto
einwandfrei unter Beweis stellt.

Asfinag-Kontrollen unter Polizeiaufsicht stellen

Möglicherweise waren die Mautsheriffs auch nicht in Kenntnis der gesetzlichen Bestimmung
der StVo  und den  Aussagen der Verkehrsexperten. Selbst die Polizei sichert bei Planquad-
raten ihre  Straßensperren (Verengungen) ausreichend  und gut  sichtbar ab,  obwohl damit
ein gewisser Überraschungeffekt verloren geht.

Wie böse  Zungen behaupten  befinden sich  unter den Mautsheriffs  zahlreiche gescheiterte
Polizisten  und  solche  Personen  die  gerne  Polizist  geworden  wären,  aber  nicht  die not-
wendige Qualifikation  dazu erbrachten.  Im Sinne  der Verkehrssicherheit  wäre es  vielleicht
angebracht, den Mannen der Asfinag einen „echten“ Polizeibeamten zur Seite zu stellen, der
sie bei den Sicherungsmaßnahmen berät.

Kuriosum am  Rande der  Geschichte.  Zirka 2 Kilometer nach dem Asfinag-Kontrollort auf der
A4,  befindet sich  der aufgelassenen  Grenzübergang Nickelsdorf.  Dieser verfügt über einen
großzügigen Parkplatz, welcher auf einer schnurgeraden Fahrbahn anzufahren ist. An dieser

Örtlichkeit wäre  es ohne  jegliche Gefährdung  von Verkehrsteilnehmer leicht möglich gewe-
sen, diese Vignettenkontrolle durchzuführen.

*****

2011-05-08
 

Neue Abzocke ?

Erhöhte Bußgelder

Ob die angekündigte Erhöhung der Bußgelder für Raser und Alkolenker zu mehr
Sicherheit im Straßenverkehr führen wird,  ist mehr als fraglich.
Ab dem Sommer gelten folgende erhöhte Bußgelder:
70,- Euro soll eine Tempoübertretung von 30 km/h kosten.
Ab 40 km/h innerorts und 50 km/h außerorts sind 150,- Euro fällig.
Der Führerschein wird dann für zwei Wochen eingezogen.
Ab 0,5 Promille zahlt man mindestens 300,- Euro Strafe, ab 0,8 Promille 800,-,
ab 1,2 Promille 1.200,-. Nach oben ist die Strafgrenze mit 5.900,- Euro gedeckelt.

Kein Erfolg in der Schweiz

In der Schweiz wurden Bußgelder für diese Gruppe der „Verkehrsteilnehmer“ schon vor
zehn Jahren auf ein Niveau angehoben, das das in Österreich geplante deutlich übersteigt.
Die Zahl der Verkehrstoten ist deshalb jedoch nicht stärker gefallen als in Österreich.
Studien behaupten, dass nicht die Strafe das Fehlverhalten der Leute ändern wird, sondern
die Furcht davor.

Strafe schreckt Alkolenker nicht ab

Diese Behauptung steht allerdings auf sehr wackeligen Beinen, den wir können uns nicht
vorstellen, dass ein Betrunkener noch einen klaren Gedanken fasst, wenn er in sein Auto
einsteigt. 2008 wurden  42.000 Alkolenker von der Polizei erwischt und angezeigt.
  
Keine Abschreckung für notorische Alko-Lenker
    
Solange Autolenker ihren Führerschein zurück bekommen, auch wenn er ihnen bereits
vier mal abgenommen wurde, wird eine Strafe nicht sonderlich abschreckend sein.

Für „wirkliche“ Raser auch uninteressant

Auch Autoraser im Adrenalinrausch werden sich kaum vor einer, eventuell auf sie zukom-
menden Strafe fürchten.
  
Die Zahl der ertappten Autoraser ist erstaunlich. Knappe 4 Mio Schnellfahrer wurden 2008
von der Exekutive zu Anzeige gebracht.
  
Allerdings bezweifeln wir, dass das ausschließlich nur „richtige“ Raser waren, sondern
sich unter diesen Angezeigten viele Abzockopfer befanden.

Abzocke mit Tempolimit

In letzter Zeit ist es modern geworden, dass viele Bürgermeister von irgendwelchen
Provinzdörfer, die Hauptstrasse zur verkehrsberuhigte Zone mit Tempolimit 30 erklären.
  
Anschließend wird hinter einem Getreidesilo ein Radarmessgerät aufgebaut und fleissig
geknipst. Diese Abzocke der Autofahrer dient zur Befüllung der maroden Gemeindekassa.

Problemfall  A4

Typisches Beispiel der Abzocke ist die Ostautobahn A4. Während sich auf dem 2-spurigen
Teil der Autobahn, LKW’s kilometerlange „Elefantenrennen“ liefern und damit eindeutig
gegen die Stvo verstossen, Staus und dadurch Unfallgefahr verursachen, sieht man nie
eine Polizeistreife die diese Lenker aus dem Verkehr ziehen.
  
Der tägliche Horror auf der Ostautobahn A4
  
Es ist ja auch nicht angenehm, sich mit einem ukrainischen Fernfahrer herzustellen,
der kaum Deutsch spricht und mit diesem ellanlange Diskussionen über sein Fehlverhalten
zu führen.
Da ist es doch wesentlich angenehmer im Radarwagen bequem sitzend und gut versteckt,
den 3-spurigen Teil dieser Autobahn zu überwachen und jeden zu knipsen, der statt den
erlaubten 100 km/h, vielleicht mit 120 km/h unterwegs ist.
  
  Bequeme Kassenbefüllung ohne Sicherheitsaspekt
  

Sicherheit vs. Überwachung

Wir sind der Meinung, dass Verkehrsüberwachung mit Verkehrssicherheit sehr wenig zu
tun hat. Die Hauptaufgabe dieser Überwachung dient zur Befüllung der Gemeinden- oder
Staatskassa.
Wenn man schon etwas zur Verkehrssicherheit beitragen wollte, stellen sich für uns die
folgenden Fragen.

PS-Grenze und Alterslimit

Warum kann ein Führerscheinneuling einen Wagen mit beliebiger PS-Anzahl fahren ?
Es wäre doch wesentlich sinnvoller und vor allem im Sinne der Verkehrssicherheit,
eine PS-Staffelung für die ersten Jahre von Fahranfängern einzuführen.
Auch wäre es sinnvoll, ab einem gewissen Alter eine ärtzliche Überprüfung der Fahr-
tauglichkeit von Verkehrsteilnehmern durchzuführen.
  
Allerdings dürfte diese nicht von einem weisungsgebundenen Amtsarzt durchgeführt
werden, der vielleicht in Erfüllung einer Statistik den Auftrag erhalten hat, eine gewisse
Anzahl von Führerscheine einzuziehen.
Stauni

2009-04-19

Inhalts-Ende

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