Demo am 3. Weihnachtswochenende traf lokalen Wiener Handel heuer besonders hart


Gut eine Woche vor Weihnachten kann man getrost

von einem Amazon-Förderungsprogramm sprechen

 

Nachdem die Umsatzprognosen im Handel sowohl für das Gesamtjahr 2018 (aufgrund des warmen Herbstes) als auch für das Weihnachtsgeschäft alles andere als rosig sind, traf die heutige Demonstration in Wien den lokalen Handel besonders hart. Der Ring wurde heuer mittlerweile zum 80. Mal gesperrt. Gut eine Woche vor Weihnachten kann man da getrost von einem Amazon-Förderungsprogramm sprechen.

 

Das Demonstrationsrecht ist wichtig und richtig, aber nicht in einer derart extensiven, geschäftsschädigenden Form auf Kosten mittelständischer Unternehmer. Es muss einfach eine bessere Lösung als die gegenwärtige geben. Etwa eine ausgewogene Novellierung des Versammlungsgesetzes, ohne dabei demokratische Grundwerte einzuschränken, aber auch ohne alle Freiheiten auf Kosten einiger Händler völlig ungeregelt auszuleben.

 

Unternehmer im Einzelhandel nehmen in Österreich ein großes finanzielles Risiko auf sich und beschäftigen mehr als 335.000 Arbeitnehmer. Regelungen, die zahllose Demos etwa am Ring oder in der Mariahilfer Straße zulassen, erschweren das Überleben zusätzlich und sorgen auch bei den Konsumenten zurecht für Verärgerung. Darüber hinaus befeuern sie die Dominanz der großen eCommerce Plattformen wie Amazon und sorgen für einen Kaufkraftabfluss ins Ausland.

 

Wichtige Geschäftsstraßen an Weihnachtswochenenden zu Schutzzonen zu erklären, wäre an besonders sensiblen Tagen wie diesem denkbar und wichtig.

 

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2018-12-15


SPÖ-Baxant scheint aus gehabten Schaden nichts gelernt zu haben


Werbung für Skandal-Rapper inmitten des WK-Wahlkampfes

Mit  der  extrem  niedrigen Wahlbeteiligung von rund 40 Prozent an den WK-Wahlen
2015,  dokumentierten die Unternehmer(innen) was sie von der Zwangsanstalt Wirt-
schaftskammer halten.  Nämlich, dass dieser Zwangsverein – in dem zum Teil abge-
halfterte  Politiker(innen)  die  Pfründe  ihrer  Parteien  zu  sichern versuchen – nicht
mehr zeitgemäß ist.
Es wäre daher verwegen von Wahlsiegern zu sprechen,  denn irgendwie müssen ja
die  Mandate  in dieser  Zwangsinstitution  verteilt werden.   Aber es gab auch echte
Verlierer,  wie  zum  Beispiel  in  Wien.   Da  verloren die Sozialisten mit ihrem SWV
sage und schreibe 9,2 Prozent gegenüber dem Wahlergebnis von 2010.
Wie  konnte  so  ein herber Verlust eingefahren werden?   Wir denken,  dass das an
der Person des Wiener Gemeinderats Peko Baxant gelegen hat. Dieser hatte schon
bei der Wien-Wahl 2010,  den Jugendwahlkampf gründlichst verbockt.
Er  ging  damals  mit  dem  Skandal-Rapper  Nazar  in  die – wie  man so schön auf
wienerisch  sagt  .. „Hockn“   und  präsentierte  diesen  quasi  als   Aushängeschild.
Aber nicht einmal die Jugendlichen konnten einem Mann, der sich in seiner „künst-
lerischen“  Tätigkeit  oft  der Fäkalsprache oder sonstigen primitiven Beleidigungen
bedient, etwas abgewinnen.
Jedenfalls  verlor die Wiener SPÖ ihre absolute Mehrheit in Wien und mussten sich
die Grünen als Beiwagerl nehmen, um am Futtertrog der Macht bleiben zu können.
Für  Häupls  große Nachwuchshoffnung,  Peko Baxant, gab es statt dem ersehnten
Posten  eines  Stadtrates,  einen Job auf einem politischen Abstellgleis in der Wirt-
schaftskammer.
Jedenfalls  dürfte  Baxant  in  der WK-Wahl seine Chance zur Profilierung gesehen
haben  und  betätigte sich als Wahlkämpfer.   Den Wahlkampf für den SWV führte
er  größten  Teils  über  seinen Facebook-Account.   Und so jammert er nun auch
auf diesen wie folgt:
Screen: facebook.com (Textausschnitt)
Tja, nicht nur das es ihm nicht gelungen zu ist die Absolute des Wirtschaftsbundes zu
brechen, fuhr er mit dem Sozialdemokratischen Wirtschaftsverband Österreich (SWV)
ein sattes Minus von knapp 10 Prozent ein.
Wir  sehen  diesen  Verlust  im  Agieren von Baxant.   Inmitten seiner Werbekampagne
auf  Facebook  für die WK-Wahl sah er sich bemüßigt,  dem Skandal-Rapper Nazar die
Stange zu halten,  weil sich dieser eine Klage einhandelte,  nachdem er den FPÖ-Chef
bei  einem  Auftritt  beleidigt  haben soll.   Wir haben im Beitrag „SPÖ-Politikerin ……“
darüber berichtet.
Zudem  rührte  er  auf  seinem  Facebook-Account  für den Rapper die Werbetrommel.
Wenn  nicht  einmal  die  Jugendlichen  im  SPÖ-Wahlkampf  zur  Wien-Wahl 2010 auf
diesen Nazar abgefahren sind, was glaubt Baxant dann eigentlich, wie dieser bei selb-
ständigen Unternehmer(innen) angekommen ist?  Interessant ist auch die Erkenntnis,
die er aus der herben Niederlage zieht.
Screen: facebook.com (Textausschnitt – Account: Peko Baxant)
Wenn  Baxant  an  seiner  Wahlkampftaktik  grundlegend  nichts  ändern  will,  wird  die
politische  Konkurrenz mit Sicherheit hoch erfreut sein.   Ob Bürgermeister Häupl seine
einstige Nachwuchshoffnung auch beim Wahlkampf für die Wien-Wahl 2015 einsetzen
wird?   Wir vermuten eher nicht.
Eine Frage tut sich allerdings für uns auf.   Wenn Baxant angibt, dass dies seine beste
Kampagne war, die er bisher gefahren ist (Ergebnis ein Verlust von rund 10 Prozent),
wie sehen dann eigentlich seine schlechten Kampagnen aus?
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2015-02-28

Wirtschaft kritisiert „fragwürdige Methoden“ der Finanzpolizei


Unternehmer wehren sich gegen den „Generalverdacht“

und inadäquate Behandlung

Autoritäres  Auftreten,  mangelnde  Kenntnis  wirtschaftlicher Zusammenhänge, keine Rücksicht-
nahme auf betriebliche Erfordernisse: Lang ist die Liste der Unternehmerbeschwerden über die
seit Juli als eigenständige Behörde tätige Finanzpolizei in Kärnten.
Das  oft  unverhältnismäßige  Verhalten der Finanzpolizei bezeichnet Peter Katschnig,  Kärntner
Präsident  der  Kammer  der  Wirtschaftstreuhänder,  als dringend korrekturbedürftig.   Laut einer
kürzlich  vorgenommenen  Umfrage  der  Wirtschaftstreuhänder  seien seitens der Unternehmer
von 174 bewerteten Einsätzen der Finanzpolizei lediglich fünf als positiv und 43 als akzeptabel
eingestuft worden.
60 Amtshandlungen  waren aus Sicht der Unternehmer „eher nicht akzeptabel“, weitere 66 sogar
„rechtsstaatlich  bedenklich“.   Katschnig:   „Wir  stellen  eine  gewisse  Ignoranz  gegenüber  der
Rechtsstaatlichkeit  fest.   Das  normale  Vorgehen  – den Ausweis zeigen,  den  Grund der  Amts-
handlung angeben, den Unternehmer auf seine Rechte hinweisen – funktioniert nicht.  Es kommt
immer  wieder zu entwürdigender Behandlung von Unternehmern vor ihren Gästen und Kunden –
sogar Hausdurchsuchungen in Abwesenheit des Unternehmers sind ohne richterliche Anordnung
möglich.“
Dazu  der  Wirtschaftskammerpräsident Franz Pacher:   „Wir wollen wie Partner behandelt werden,
schließlich  erledigen  wir  Unternehmer die gesamte Einhebung von Steuern und Sozialabgaben
für den Staat  –  auf eigene Kosten und mit persönlicher Haftung.   Selbstverständlich begrüße die
Wirtschaftskammer  ausdrücklich  die  Durchsetzung und Einhaltung klarer gesetzlicher Rahmen-
bedingungen,  weil sie die Visitenkarte jedes Wirtschaftsstandortes seien.“
„Aber  für  eine  generelle  Schuldvermutung  gegen  zum Teil jahrzehntelang verdiente Unter-
nehmerinnen  und  Unternehmer,  wie  sie  in  zahlreichen  Einsätzen  der  Finanzpolizei  zum
Ausdruck kommen,  haben wir kein Verständnis“,  unterstrich Pacher heute bei einem Presse-
gespräch.
Pacher  stellt  klar:   „Wir unterstützen die  Behörde im Interesse der überwältigenden Mehrheit
der  ordentlich  und  gesetzeskonform  wirtschaftenden  Unternehmen bei ihrem Kampf gegen
vereinzelte schwarze Schafe.  Aber geschäftsschädigendes, überhebliches Verhalten oder gar
Drohungen von Beamten gegenüber Unternehmern werden wir nicht hinnehmen.“
Im  Zuge  der aktuellen Wirtschaftskammerkampagne gegen die überbordende Bürokratie zur
Erleichterung  von  Investitionen  sind  laut  Pacher bereits zahlreiche Hinweise auf Missstände
in  der  öffentlichen Verwaltung  eingegangen,  die  zu  rund 15 Prozent die Finanzpolizei und
deren Auftreten beträfen.
So  seien Tourismusunternehmer neben ihren Gästen  „wie Verbrecher“ behandelt oder mit der
sofortigen  Schließung  des  Betriebs  bedroht  worden;  eine  Unternehmerin  aus Mittelkärnten
berichtet vom „einschüchternden und anmaßend autoritärem Verhalten“ der Beamten bei einer
Betriebskontrolle  im  Beisein  von  Kunden;  in einem anderen Fall wurden zum Erstaunen der
zahlreich anwesenden Kunden die Ausweise der Mitarbeiter von Beamten in Uniform überprüft.
Wirtschaftskammer und Wirtschaftstreuhänder verlangen nun Nachbesserungen in der Ausbild-
ung der Beamten der noch jungen  Finanzbehörde, die auch auf Personal von Zoll und Bundes-
heer zurückgreift.   So soll es entsprechende fachliche und persönliche Nachschulungen für die
Beamten geben,  um den adäquaten Umgang mit den geprüften Steuerzahlern sicherzustellen.
Weiters  soll  verfassungsrechtlich abgeklärt werden,  ob es sich bei der mit äußerst weitreichen-
den Kompetenzen ausgestatteten Finanzpolizei um einen Wachkörper handelt. Darüber hinaus
verlangt  die  Wirtschaft  einen  stärkeren  Rechtsschutz,  eine  klare  Regelung  der Vertretungs-
rechte und ein angemessenes Auftreten der Beamten.
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2013-08-13

Armut in Österreich


Veranstaltungshinweis

EU! Nein Danke – Demonstration
Wann: Freitag, 17.5.2013 zwischen 15 Uhr und 18 Uhr
Anliegen:
Obwohl  die  EU durch die SILC Studie bereits bestätigt, dass sich zur zur 1.050.000 Menschen
in  Österreich,  also  ein  jeder  8.Österreicher/in  in  Armut befinden,  hat sich die österreichsche
Bundesregierung dennoch dazu entschlossen, Zahlungen an andere EU Staaten, deren Bevölk-
erung  deutlich  reicher sind zu zahlen und auch einer Erhöhung des EU Mitgliedsbeitrags zuge-
stimmt.
Da  dies  in  weiterer Folge  nicht  nur  die Menschen an  der  Armutsgrenze,  sondern auch die
Klein- und  Mittelunternehmer  (Kaufkraftschwächung),  die Bauern,  weil  die  Supermärkte die
Preise drücken müssen und damit auch die Kinder betrifft, haben wir uns entschlossen, gegen
dieses Vorgehen unserer Regierung zu protestieren.
Wir fordern die Österreichische Bundesregierung dazu auf, bis zur Absicherung der Bevölker-
ung  Österreichs  und  der  damit  verbundenen  Wirtschaft auf weitere Anweisungen durch die
EU im Bezug auf Zahlungen an das Ausland oder weitere Erhöhungen des Mitgliedsbeitrages
nicht mehr zu hören.
Unser Motto:
Offensichtlich ist die EU ein Zauberkünstler,  welcher aus lauter ursprünglich wohlhabenden
Völkern lauter arme Menschen macht. Die Frage die sich mir allerdings stellt: Wo bleibt das
Geld?
Organisator:
Der österreichische Bote, die christlich-soziale-investigative Obdachlosenzeitung Österreichs
Ansprechpartner:  Hans-Georg Peitl,  Laxenburgerstrasse 49-57/11/7,  1100 Wien, Telefon:
0676/355 20 75
Streckenführung:
Standdemo am Ballhausplatz
Technische Hilfsmittel:
Megaphone, Transparente, Flugblätter u.ä
Hans-Georg Peitl
2013-05-10
 

Erstaunliches aus der Welt des Rechtes – 42/12


Lautes Schnitzelklopfen

„Sie  haben  am  28.02.2012  von  22.20 bis 22.34 Uhr in X durch das Klopfen einer großen
Menge von Fleisch (Schnitzel) ungebührlicherweise störenden Lärm erregt.“
 
„Am 28.02.2012 um 22.35 Uhr wurde X (X, Gl und ML) in die X beordert, da dort angeblich
Lärm  erregt  wird.  Am EO eingetroffen konnte von uns keinerlei Lärm festgestellt werden.
Mit dem angeblichen Lärmverursacher X, Nat. i. A.,  wurde Kontakt aufgenommen.  Dieser
gab  an,  dass  er  im Laufe des Tages Unmengen an Schnitzel geklopft hätte,  weil er am
29.02.2012 heiratet.“   Rechtsentscheidung unter diesem  LINK.
 

Häuslbauer: ja nicht auf den Sicherheitsplan vergessen

„Sie  haben  als  Bauherr  nicht  dafür  gesorgt,  dass  die  auf der Baustelle tätigen Arbeit-
nehmer Zugang zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan hatten.  Der Sicherheits- und
Gesundheitsschutzplan lag am 5.12.2011 nicht auf der Baustelle auf.“  Rechtsentscheidung
unter diesem  LINK.
 

Gebrauchsanweisung für Leiterbenützung

Es  gibt  natürlich  auch eine Strafe,  wenn ein Idiot auf eine Leiter steigt und runterfällt –
und  da  soll  noch  einer  Unternehmer  werden,  wenn man jedes Jahr den Mitarbeitern
erklären muss, wie sie eine Leiter zu verwenden haben.
 
„Jährlich zu Jahresbeginn werden im Unternehmen von der Sicherheitsfachkraft X Sicher-
heits-unterweisungen  durchgeführt  und die Durchführung von den Arbeitnehmern unter-
schriftlich bestätigt. An diesen hat auch der verunfallte Arbeitnehmer teilgenommen.
 
Weiters  werden  vor  Beginn  einer  Baustelle  konkret  für die Baustelle Unterweisungen
durch  den  Polier  bzw.  Obermonteur  durchgeführt,  für  die  konkrete  Baustelle durch
Herrn X.  Eine diesbezügliche Unterweisung hat der Arbeitnehmer am 9.2.2011 bestätigt.
Alle genannten Unterweisungen beinhalten auch die Verwendung von Leitern.
 
Herr X ist Elektrofacharbeiter und seit 10 Jahren im Betrieb beschäftigt. Es wurden schon
vor  dem  Tatzeitpunkt Kabel auf der Kabeltrasse gezogen und dabei ein Steiger benutzt.
Es  sollte nur mehr ein Kabel nachgezogen werden.   Hiefür wurde dann die Anlegeleiter
als  Ausschubleiter  der  X  verwendet,  weil sich diese in der Halle befand.“   Rechtsent-
scheidung unter diesem LINK.
 
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2012-10-16
 

Faymann zeigt sich als Belastungskanzler


Neue Steuern haben mit Gerechtigkeit nichts zu tun

Faymann hat sich in seiner Rede zum SPÖ-Parteitag einmal mehr als überforderter Belastungs-
kanzler  positioniert,  denn Steuern wie sie die SPÖ fordert,  haben mit Gerechtigkeit nichts zu
tun.   Offenbar  hat der Kanzler sein eigenes Veranstaltungsmotto  „Mehr Gerechtigkeit“  nicht
ganz verstanden, denn durch die von ihm vorgeschlagenen Steuern werden die „Armen“ nicht
reicher, sondern der Mittelstand ärmer.
 
Da sich die Reichen die SPÖ-Aussackel-Politik nicht gefallen lassen werden und ihre Vermögen
an  sichere  Plätze  außerhalb  Österreichs bringen werden,  ist diese SPÖ-Idee bestenfalls ein
verunglückter Wahlkampfgag. Beispielsweise ist die von der SPÖ geforderte Wiedereinführung
der Erbschafts- und Schenkungssteuer, alles andere als gerecht.
 
Damit  würde  die  SPÖ  jenen,  die sich ein Leben lang abgemüht haben um ihren Kindern eine
gesicherte Existenz aufzubauen, einen Gutteil ihres Lebenswerkes nehmen. Gerade jene Werte,
die von einer Generation auf die Nächste weitergegeben werden sind es, die bereits x-fach ver-
steuert wurden und deshalb auch unangetastet bleiben müssen.
 

SP-Bürgerabzocke ist strikt abzulehnen

Setzt  sich  die  Idee  der SPÖ durch,  werden jene Lebensleistungen, die verantwortungsvolle
Generationen  ihren  Nachkommen  hinterlassen automatisch immer weniger wert und das ist
nicht zu akzeptieren.   Übrigens ist diese Idee ein Anschlag auf alle Bürger der Republik Öster-
reich,  vom  Häuslbauer,  über  den  fleißigen Landwirt bis hin zu verantwortungsvollen Unter-
nehmern.
 
Die Menschen in diesem Land bezahlen bereits mehr als genug Steuern.  Dafür sollte Faymann
und  Co.  laut  und  deutlich „Danke“ sagen und nicht schon wieder eine neue Abzocke auf das
Volksvermögen aushecken.
 
Unter  dem  Strich  hat Faymann keinerlei sinnvolle Lösungen für die Bewältigung der Krise an-
geboten,  sondern  in altem SPÖ-Stil nur neue Belastungen und weitere Zahlungen an Brüssel
verkündet.   Einen  solchen überforderten Belastungskanzler hat Österreich nicht verdient und
braucht ihn auch nicht.
 
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2012-10-13
 

Zwangsanstalten


Alibiaktion auf Kosten der Zwangsversicherten

Mit nachfolgendem Schreiben samt Fragebogen wurden in diesem Monat, die bei der SVA
zwangsversicherten Unternehmer(innen) beglückt.  Die Aktion nennt sich  „Urbefragung“
und ist eigentlich das Papier nicht wert auf dem es steht.  Aber der SVA dürfte das nichts
ausmachen, denn die Kosten dafür tragen ohnehin die Zwangsbeglückten.
 
Der Selbstbeweihräucherungsbrief der SVA
 
Ganz interessant ist der beigeschlossene Fragebogen, der mit einer Urbefragung ungefähr
so viel zu tun hat, wie sie selige Mutter Theresa  mit einer Pornofilmproduktion.   Die vier
Suggestivfragen – mit mehreren Antwortmöglichkeiten –  können einem selbständig denk-
enden Menschen maximal ein müdes Lächeln entlocken.
 
Interessant  ist  auch die Codierung am rechten oberen Rand des Fragebogens.   Damit ist
zumindest  sichergestellt,  dass  man  in  der  SVA  in  Kenntnis  gelangt,  von wem dieses
Pamphlet retourniert wurde.   Erstaunlich und überflüssig sind  dann nur die scheinheiligen
Fragen nach Geschlecht und Alter.
 
 
An und für sich haben die Fragen mit einer „Urbefragung“ nichts zu tun,  denn die Kernfrage
einer  solchen  hätte  lauten müssen:  „Finden Sie die SVA noch zeitgemäß oder sind Sie für
deren  Abschaffung?“    Diese  Option  ließ  man  offenbar aus gutem Grunde weg,  denn da
hätte der Multifunktionär Dr. Leitl einen gut dotierten Job weniger, wenn sich die Zwangsver-
sicherten für eine Abschaffung der SVA entscheiden würden.
 

Habenzinsen und Transparenz sind bei der SVA Fehlanzeige

Allerdings  sind  uns zwei Fragen besonders ins Auge gestochen.   Da wird doch tatsächlich
gefragt, ob man für eine Einführung von Habenzinsen sei.   Diese Frage ist aus dem Grund
sehr interessant,  da die SVA bei Zahlungsverzug horrende Verzugszinsen verrechnet.  Bei
Überzahlung und dem daraus entstehendem Guthaben – die meist durch  Fehlverrechnung
entsteht –  gab es bis dato keine Zinsen für den Zwangsversicherten. Offenbar haben diese
den Weg nur  in die Kassa der SVA gefunden.
 
Und die Fehlverrechnung bringt uns schon zur nächsten Frage die lautet:  „Mehr Transpar-
enz  bei  der  Beitragsverrechnung“.   Offenbar  scheint  man in der SVA nach Jahrzehnte
langer undurchsichtiger Beitragsvorschreibung zur Erkenntnis gelangt zu sein, dass kaum
ein Zwangsversicherter den Durchblick hatte.   Selbst  profunde Steuerberater hatten mit
der Nachvollziehbarkeit der SVA-Vorschreibungen ihre liebe Mühe und Not.
 
Da  erscheint  es doch  erstaunlich,  dass  die  SVA  plötzlich den Zwangsversicherten die
Möglichkeit eröffnen will, ihre Beitragsvorschreibungen nachvollziehen zu können.  Wäre
es nicht die verdammte Pflicht eines jeden ordentlichen Unternehmens,  seine Rechnung
oder  Vorschreibungen so zu gestalten,  dass diese für die Kunden einwandfrei nachvoll-
ziehbar sind? Wir meinen Ja, allerdings scheint das nicht für die SVA zu gelten.
 
Eine österreichische Unart ist es  „Zwangsanstalten“  verschiedener Art mit aller Kraft
künstlich am Leben zu erhalten. Uns ist auch klar warum, immerhin werden dadurch gut
dotierte Posten für Politgünstlinge geschaffen.
 
Allerdings haben diese „Zwangsanstalten“ eine Gemeinsamkeit. Mangelhafte bis gar keine
Leistungen für Geld,  dass mit nicht nachvollziehbaren Vorschreibungen zwangsweise ein-
gehoben wird.
 
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2012-06-21
 

Mittelstand blutet langsam aber sicher aus


Regierung nimmt ein Ausbluten des Mittelstandes in Kauf

Das, von der Regierung als Konsolidierungspaket präsentierte Konvolut an Mehrbelastungen
für  den ohnehin  schon  massiv belasteten  unternehmerischen  Mittelstand  in  Österreich,
bedeutet  für die kleinen und  mittleren Unternehmer  nicht weniger als einen Anschlag auf
ihre Existenz.
Auch  nach einschlägigem  Studium der Maßnahmen,  konnte kein  einziger Punkt gefunden
werden, wo die mittelständische Unternehmer-Seite in Österreich entlastet und somit einer
allgemeinen positiven konjunkturellen Entwicklung gerecht geworden wäre.
Das Gespür für das komplexe Management eines Landes, indem der Mittelstand als tragen-
des Rückgrat fungiert,  ist bei der gegenwärtigen rot-schwarzen Bundesregierung offenbar
völlig abhanden gekommen, zumal es auch bisher nur rudimentär vorhanden gewesen ist.

Neben der Tatsache,  dass auf der Verwaltungsseite in Bezug auf geldbringende Reformen
nicht  einmal an der  Oberfläche gekratzt  worden ist,  müssen die  Unternehmer nunmehr
durch  Maßnahmen wie die  Anhebung der Beitragssätze  auf 18,5 Prozent im GSVG,  oder
das Einfrieren der Mindestbeitragsgrundlage, völlig zu Unrecht die Zeche für das Versagen
von Faymann und Co. tragen.
Die Steigerung der Lohnnebenkosten,  etwa durch die Anhebung der Höchstbeitragsgrund-
lage in der Arbeitslosen- und der Pensionsversicherung, trifft die Unternehmer in Mark und
Bein.  Ebenso verhaltet es sich mit der Kündigungsgebühr, sind doch diverse Branchen und
ihr wirtschaftliches Überleben geradezu abhängig von saisonal Angestellten.
Es  steht  in  keinem seriösen  Verhältnis mehr,  wie die  Unternehmer  zur Kasse gebeten
werden  sollen,  während  effektive  Einsparungsmöglichkeiten  von  der  Bundesregierung
schlichtweg ignoriert werden und leere Überschriften im Rahmen des “ Sparpaketes“  von
keinem Goodwill zeugen.
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2012-02-18
 

Fehlspekulant gibt Unternehmertipps


Wirtschaftskammer verspekuliert Millionen

Hin und wieder ist auch im Standard ein realbezogener Wirtschaftsbeitrag zu finden. So
berichtete  das  rosarote Blatt  vor wenigen  Tagen über  einen Spekulationsverlust  der
Zwangsvereinigung  Wirtschaftskammer. Den Beitrag können Sie unter diesem  LINK
nachlesen.

Der  Standard berichtete,  dass mehr  als zehn  Millionen Euro  an Mitgliedsbeiträgen der

WKW  mit  türkischen  und osteuropäischen  Projekten der  R-Quadrat-Immobiliengruppe
„verschleudert“ worden seien.Erschwerend kommt, dass Jank im Zivilberuf allgemein be-
eidete und  zertifizierte Sachverständige  für das  Immobilienwesen sei und deshalb über
ein besonderes Fachwissen am Immobilienmarkt verfügen müsste.

Offenbar hat  aber  Brigitte Jank  keine ausreichende  Qualifikation für diesen Job und be-

kleidet aus diesem Grund eine  Funktion in der Wirtschaftskammer, wie die meisten Funk-
tionär(innen)  in  dieser  Institution,  in der  Freunderl- und Proporzwirtschaft  im Vorder-
grund stehen.

Wäre Jank  eine  qualifizierte  Fachfrau,  hätte  sie  vermutlich  ein  eigenes  erfolgreiches
Unternehmen und  müßte nicht  ständig von  diversen Kammerplakaten lächeln, sowie ihr

Kollege  Christoph  Leitl.  Nicht erstaunlich ist,  dass die  Wirtschaftskammer  Wien  einen
Untersuchungsausschuss  in dieser  Causa ablehnt  und die  Angelegenheit nach  einem
Vier-Augen-Prinzip besprechen will. Wäre ja auch peinlich, wenn auffliegen würde wohin
die Millionen Zwangsmitglieder-Beiträge tatsächlich geflossen sind.

Konnten die Roten nicht mitnaschen?

Einen solchen Untersuchungsausschuss fodert der Präsident des SWV Wien LAbg. Fritz
Strobl.  Unter Berufung  auf das  Wirtschaftsmagazin  „Format“  spricht Strobl von einem
weitaus höherem  Spekulationsverlust der  Wirtschaftskammer.  Er stellt eine Summe bis
zu 20 Millionen Euro in den Raum.

Strobl will zu den hochriskanten Veranlagungsgeschäften  folgendes wissen.  Wer hat den
Auftrag   dazu gegeben?  Mit welchen  Beträgen spekuliert  die  Wirtschaftskammer  noch?

Wie hoch ist der weitere Schaden? Gab es Provisionen, wenn ja an wen? Wenn die Roten
eine derartige Neugier an den Tag legen entsteht für uns der Eindruck, dass sie an diesem
Geschäft nicht mitnaschen durften.

Wirtschaftskammer informierte ihre Zwangsmitglieder nicht

Was wir von dem Zwangmitglieds-Institut Wirtschaftskammer halten, haben wir bereits in
einigen Beiträgen  unmissverständlich zum  Ausdruck gebracht.  Würde es  keine Zwangs-
mitgliedsbeiträge geben, hätte sich die Institution Wirtschaftskammer schon längst erledigt.

Ebenfalls wenig erstaunlich finden wir die Tatsache,  dass die Wirtschaftskammer dieses
dubiose Geschäft, welches mit Zwangsmitglieds-Beiträgen finanziert wurde, tunlichst ver-

schweigen wollte. Weder auf ihrer Webseite noch im Jubelblättchen „Wiener Wirtschaft“
ist eine Silbe davon zu lesen.

Erstaunlich finden wir es allerdings, wenn in selbiger Zeitung folgendes auf der Titelseite

zu lesen ist.



Eine  Institution  deren  wirtschaftliches  Überleben ausschließlich  durch  Zwangsmitglieds-
Beiträge  gesichert  ist  und  diese auch  noch verspekuliert,  erdreistet  sich Tipps  für  eine

erfolgreiche  Unternehmensführung  abzugeben.  Das  ist  an Chuzpe  wohl nicht  mehr zu
überbieten.

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2011-06-19
 

Achtung vor Allgemeiner Gewerbeverwaltung


Renaissance einer alten Abzockmasche

Unternehmer  sind  verpflichtet,   eine sogenannte  „kleine Bilanz“  zu erstellen  und diese
dann zwangsweise  in der Wiener Zeitung  veröffentlichen zu lassen.  Ohne diese Zwangs-
inserate und diversen Subventionen, wäre diese Zeitung ohnehin schon längst Geschichte.

Aber zum eigentlichen Thema.  Eine alte Abzockmasche  scheint wieder  Renaissance zu

haben. Ein Unternehmen, ohne korrekten Firmennamen und mit einem Postkasten als Fir-
mensitz, sucht sich aus der Wiener Zeitung, Firmendaten zu den eingereichten Jahresab-
schlüssen heraus.

Dann versendet dieses Unternehmen, soferne man es überhaupt als solches bezeichnen

kann,  unter der Aufmachung „Allgemeine Gewerbeverwaltung“,  welche offenbar einen
amtlichen Charakter vortäuschen soll, an ahnungslose Unternehmer(innen) Rechnungen.


Dieses Schreiben erhielten etliche österreichische Unternehmer(innen) im Jänner und

Februar 2011. Man beachte den vorgetäuschten amtlichen Charakter, dieses als Rech-
nung getarnten Angebotes.

Achtung vor irrtümlicher Einzahlung

Da Unternehmer(innen)  heutzutage ohnehin schon in  übermäßiger Bürokratie  ersticken,
kann  es  leicht  passieren,  dass  dieses  Abzockschreiben  mit  einer  neuen  Zwangsvor-
schreibung verwechselt wird. Denn dass es sich in Wirklichkeit um ein Offert handelt, wird
im Kleingedruckten bekanntgegeben.

Als  Gegenleistung für  Euro 543,83  wird die  Eintragung  in einer billig  aufgemachte und
völlig unbekannten Webseite offeriert.  Dagegen tut sich aber in der Google-Suchfunktion
einiges, wenn die Adresse der angegebenen Homepage eingetippt wird. Nämlich etliche

Seiten von Hinweisen über die Unseriösität der „Allgemeinen Gewerbeverwaltung“.

In „Deutschland“  dürfte den  Versendern dieser  Abzockschreiben der  Boden bereits zu
heiß geworden  sein und so verlagerte man  offensichtlich die  Geschäftstätigkeiten nach

Österreich.  Sollten Sie ebenfalls  eine derartige Rechnung erhalten haben,  dann depo-
nieren Sie diese bitte in der Rundablage.

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2011-02-12
 

Der Mustertürke


Es gibt sie, die Integration

Mit dem heutigen Beitrag wollen wir dokumentieren, dass es nicht nur Pitbull haltende,
integrationsunwillige und tiefer gelegte 3er-BMW-Fahrer mit türkischen Migrationshin-
tergrund gibt.
Der türkischstämmige  51-jährige Unternehmer,  Hamza Ates, ist ein Musterbeispiel an
gelungener Integration. Er kam im Alter von 29 Jahren nach Österreich und übernahm
das kleine Cafehaus seines Vaters, der bereits seit 1964 hierzulande lebte.
Heute gehört ihm das Zinshaus in Wien  10., Davidgasse/Columbusgasse,  in dem sein
Restaurant „DERYA“ untergebracht ist, sowie ein kleiner Friseurladen. ERSTAUNLICH
war natürlich neugierig, und lud Hamza Ates zu einem Interview ein.
Hamza Ates vor seinem Restaurant

 

ERSTAUNLICH:

Herr Ates, Sie sprechen perfekt Deutsch. Wo haben Sie das gelernt?

HAMZA ATES:

Als ich nach Österreich kam, sprach ich kein Wort Deutsch. Ich habe diese Sprache
auf der Strasse und in einem Kurs gelernt.

ERSTAUNLICH:

Erzählen Sie bitte ein wenig aus Ihrem Privat- und Berufsleben.

HAMZA ATES:

Ich  bin gelernter  Tourismus- und Gastgewerbefachmann.  Für meine  Ausbildung habe
ich sehr hart arbeiten müssen. Ich bin glücklich verheiratet  und stolzer Vater von  6 Kin-
dern im Alter von 4 bis 20 Jahren. Zwei meiner Kinder besuchen die HAK und eines hat
bereits einen HAK-Abschluss mit Matura. Die Kleinen gehen noch in die Volksschule, bzw.
Kindergarten.

ERSTAUNLICH:

Wie ist Ihre Meinung zur Unterdrückung der Frauen im Islam, wie z.B. der Kopftuch-
zwang? Sind Ihrer Ansicht nach Frauen gleichberechtigt?

HAMZA ATES:

Ich bin demokratischer Moslem und lehne Radikalismus im Islam ab. Für mich sind Frauen
gleichberechtigte Menschen. Im gesamten Koran steht keine einzige Zeile geschrieben,
dass Frauen zu unterdrücken seien.

ERSTAUNLICH:

Was halten Sie vom Anti-Islamkurs der FPÖ?

HAMZA ATES:

Ich kenne Herrn Strache persönlich. Ich glaube nicht dass er die Suppe so heiß isst, wie
er sie kocht.
 
Ein glühender SPÖ-Fan

ERSTAUNLICH:

Es ist unschwer zu erkennen, dass Sie ein Fan der SPÖ sind. Warum tendieren Sie als
erfolgreicher Unternehmer zu einer Arbeiterpartei?

HAMZA ATES:

Ich bin Demokrat  und im Grunde  meines  Herzens immer ein  Arbeiter geblieben.  Das
Programm und die Linie der SPÖ  ist meiner  Ideologie am Nächsten.  Ich arbeite selbst
in meinen Betrieben mit und bin daher immer über eventuelle Sorgen meiner Mitarbeiter
informiert.
 
Mit einem Ohr immer bei seinen Mitarbeitern

ERSTAUNLICH:

Herr Ates, wie sehen Ihre Zukunftspläne aus?

HAMZA ATES:

Ich kann zwar nicht in die Zukunft sehen, aber ich hoffe dass ich gesund bleibe. Meine
drei ältesten Kinder zeigen reges Interesse an der Gastronomie.  Ich selbst sehe  noch
eine Zukunftschance im Tourismusbereich.  Vielleicht werde ich mich in dieser Branche
versuchen.

ERSTAUNLICH:

Wir danken für das Gespräch mit Ihnen.

Nicht alle in einen Topf werfen

Ein Mann wie Hamza Ates, der seit dem Jahre 2005 die österreichische Staatsbürgerschaft
besitzt, beweist dass man nicht alle Emigranten in einen Topf werfen darf. Dass ist nämlich
zur Zeit der Kardinalfehler der FPÖ, der  sicherlich zahlreiche Stimmen kosten wird.
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2010-09-08
 

Demokratieverständnis Null


Keine Nazis gesichtet

Der Herausgeber dieses  Online-Magazins und ein befreundeter Journalist,  begaben sich
gestern ins  Wiener Rathaus wo eine Wahlveranstaltung der Wiener FPÖ über die Bühne
ging. Grund des Besuches war, die von Linker Seite immer wieder propagierten Nazis aus-
findig zu machen.

Trotz intensivster Nachschau konnten keine Glatzköpfe in Springerstiefel und Bomberjacken
gesichtet werden. Das Publikum dieser Veranstaltung war gemischt und bestand aus norma-

len Arbeitern, bis hin zu gut situierten Unternehmern.


Auch Baumeister Richard Lugner wurde als Nazi beschimpft

Allerdings konnten etliche Herren mit kahlem Haupt entdeckt werden. Diesem Zustand dürfte
aber  eher eine  genetische  Ursache zu  Grunde liegen.  Würden alle  Männer  mit  Glatze in

Österreich Nazis sein, hätte dieses Land ein echtes Problem.  Ausserdem würden Perücken-
geschäfte boomen und die Haarklinik Dr. Moser würde Rekordumsätze verzeichnen.

Eine ganz normale Wahlwerbe-Veranstaltung

Genug dem Sarkasmus, wenden wir uns wieder dem eigentlich Thema zu. Innerhalb der Rat-
hausmauern lief die Veranstaltung gesittet ab und  hatte bis zum Eintreffen des Hauptredners
H.C. Strache, den typischen Charakter einer Wahlwerbeveranstaltung.

 

Mitarbeiter(innen) der FPÖ verteilten kleine Werbegeschenke und ein Clown unterhielt auf der

Bühne die wartende Menge.  Ausserdem war für Speisen und Getränke gesorgt.  Eine rundum
gut gelungene  Veranstaltung könnte man meinen,  wenn es da nicht einen kleinen Wermuths-
tropfen gegeben hätte.

Hilflose und fehlgeleitete Kinder

Vor dem Eingang des Wiener Rathauses hatte sich eine kleine Truppe Linker Chaoten ver-
sammelt, die jeden Besucher der das Tor passierte beschimpfte. Nazi war noch einer der
harmlosesten Ausdrücke, mit welchen die Leute bedacht wurden.

 
Alleine das Haifisch-Kostüm zeigte den kindlichen Charakter der Demonstranten

Eigentlich ist die Bezeichnung  „Chaoten“  weit übertrieben, handelte es sich doch eher um
ein hilfloses  Häuflein von  fehlgeleiteten  Kindern,  die keine  Ahnung hatten was sie eigent-
lich dort suchten. Jedenfalls verteilten sie nachfolgend abgebildeten Flyer und beschimpften

die Besucher dieser FPÖ-Wahlveranstaltung.


Die Kids hatten vom politischen Inhalt dieser Schmierzetteln keine Ahnung

Viel Hass, aber keine Argumente

Eines fiel augenscheinlich sofort auf,  nämlich dass diese Kids mit dogmatischen Hassparolen
abgefüllt worden waren.  Sie hatten weder  Lebens- noch politische Erfahrung,  was sich auch
im  Dialog bestätigte, welchen der Herausgeber dieses Magazins mit einigen von ihnen führte.

Auf die Frage was sie eigentlich mit ihrem Auftritt bezwecken wollen, kam als einhellige Antwort

„Auffallen“ und das war es auch schon. Interessant war auch die Beantwortung der Frage, wa-
rum sie die Besucher dieser  Veranstaltung als Nazis titulieren.  Da meinten die Kids,  dass alle
FPÖ-Wähler und FPÖ-Symphatisanten Nazis seien.

Wie sie zu diesem Schluss kämen wurde wie folgt beantwortet: „Es gäbe Personen in der FPÖ
welche  Ausländerhass fördern und  rassistische Thesen predigen“.  „Aus diesem Grunde

wäre eine Partei wie die FPÖ in Deutschland verboten.“

Und  dass war genau der Punkt,  wo den Kids  folgende Frage gestellt wurde:  „Sollte für so

ein Verbot,  die Meinung  eines  Einzelnen oder einer  Gruppe  innerhalb einer  Partei aus-
schlaggebend  sein,  dann  müßte in  Deutschland die SPD verboten werden,   wenn man
sich die Thesen eines Thilo Sarrazin anhört?“.

Ab diesem Zeitpunkt blieb den Kindern nur mehr der Mund offen und sie wussten nicht mehr
was sie antworten sollten. Es entstand eigentlich der Eindruck, dass man diese Kids wie Kin-

dersoldaten  an die  politische Front geschickt hatte,  da sich  die Urheber  dieser Hass- und
Schimpftiraden lieber bedeckt hielten.

Das leuchtende Vorbild Peko Baxant

Vielleicht  sollte man  dem sozialistischen  Nachwuchs lieber  Demokratieverständnis lehren,
als sich mit  dogmatischen Hassparolen  voll zu stopfen.  Es ist schon klar,  dass nicht jeder
die Meinung einer FPÖ teilt. Allerdings handelt es sich auch bei dieser um eine demokratisch
zustande  gekommene Partei,  welche  die  Rechtsnormen  des österreichischen  Staates er-
füllt.

Bedenkt man allerdings,  dass der SPÖ-Jugendsprecher Peko Baxant einen Mann verherr-

licht welcher  liebend gerne  fremde Mütter gegen deren Willen fickt  und den  11.September,
an dem rund 3.000  unschuldige Menschen ihr Leben  verloren als Feiertag begeht, wird es
wahrlich ein schweres  Unterfangen werden, den politisch missbrauchten Kindern Demokratie-
verständnis beizubringen.

*****

2010-09-08
 

Zwangsinserate in der Wiener Zeitung


Wird durch Zwangsinserate künstlich am Leben erhalten
Das kleine Logo am rechten Rand mit den Worten „Gut zu wissen“ hat für die  „Wiener
Zeitung“ eine sehr große Bedeutung. Diese liegt offensichtlich darin, dass es für die Macher
dieser Zeitung gut zu wissen ist, dass es den § 10 des Unternehmensgesetzbuches gibt.

Völlig veraltete Verordnung

Mit dieser völlig veralteten und unzeitgemäßen Bestimmung, wird die „Wiener Zeitung“
nämlich am Leben erhalten.  Diese Verordnung besagt nämlich,  dass Eintragungen im
Firmenbuch und sonstige vom Firmenbuchgericht vorzunehmende Veröffentlichungen in
der Ediktsdatei  (§ 89j GOG) und im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ bekannt zu machen
sind.
Gebe es diese Verordnung nicht, wären die Pforten am  Wiedner Gürtel bereits geschlos-
sen. Da klingt es wie Hohn dass der Geschäftsführer der WZ, Herr Mag. Schiessl in seinem
Schreiben festhält, Transparenz ist für alle Unternehmen von essentieller Bedeutung.

Wiener Zeitung offeriert Transparenz

Wenn es nach besagter Transparenz ginge, gäbe es diese für die zwangseingetragenen
Unternehmen in der Wiener Zeitung vermutlich nicht. In der heutigen Zeit informiert sich
jeder Mensch via Internet, wenn er über ein Unternehmen Auskünfte benötigt. Niemand
informiert sich über das Printmedium „Wiener Zeitung“ über eine Firma.
Im Internet-Zeitalter ist eine solche Eintragung im  Annoncenteil der  „Wiener Zeitung“
genauso wichtig, als wenn in China ein Sack Reis umfällt.  Zahlreiche renommierte Inter-
netplattformen bieten den Service von derartigen Eintragungen kostengünstig bis gratis
an.
Dieses Schreiben ist eine Verhöhnung der Unternehmer

Es spricht der Monopolist

Da ist es doch beruhigend  wenn Mag. Schiessl meint, dass die Tarife für die Einschaltung
durch gesetzliche Verordnung festgelegt und unter den marktüblichen  Einschaltkosten
liegen. Aus einer Monopolstellung heraus dieses zu verlautbaren ist in der Tat erstaunlich.
Fast könnte man Mitleid mit der „Wiener Zeitung“ bekommen, hält doch deren Geschäfts-
führer in seinem Schreiben fest,  dass sein Unternehmen dem Gesetz nach zur Direktver-
rechnung dieser Einschaltungen verpflichtet ist. Bei diesem Satz könnte man direkt zum
Schluss kommen, dass diese Verordnung der „Wiener Zeitung“ unangenehm ist und nur
durchführt wird weil es das Gesetz verlangt.

Sind alle Mitbewerber dubios?

Interessant ist auch der Hinweis auf dubiose Internethandels- und Gewerberegister. Ver-
mutlich hat es der Information des Herrn Mag. Schiessl  bedurft, um Unternehmer über
diese Tatsache aufzuklären. Warum er als Monopolist andere Bewerber als dubios be-
zeichnet, wäre noch aufzuklären.

Vielleicht meint der Geschäftsführer der „Wiener Zeitung“, dass Unternehmer so dumm
sind und solche Angebote nicht in den Mülleimer werfen. Zur gefälligen Information des
Herrn Mag. Schiessl. Wenn es nicht diesen § 10 des Unternehmensgesetzbuches gäbe,
würden auch die Erlagscheine der „Wiener Zeitung“ im Papierkorb landen.

Handelsregistereintrag ist ohnehin kostenpflichtig

Um hier keine Irrtümer aufkommen zu lassen, die Eintragung in das Handelsregister und
die Veröffentlichung dieser Eintragung in der „Wiener Zeitung“, sind zwei verschiedene
Paar Schuhe. Eines hat mit dem anderen nichts zu tun. Die gesetzliche Verpflichtung
zum Eintrag ins Handelsregister, müssen Unternehmer ohnehin extra bezahlen.
Daher entspricht unserer Meinung nach  die gesetzliche Verpflichtung zur Zwangsveröf-
fentlichung der Handelsregistereintragung in der „Wiener Zeitung“ auf Kosten der Unter-
nehmer, nicht mehr den Wertvorstellungen einer liberalen Wirtschaft.
*****

2010-06-08
  

Wahlbetrug bei der WK-Wahl?


Hilfe beim Ausfüllen der Wahlkarten

Wer die heutige Sendung „Hohes Haus“ gesehen hat und Pressemeldungen in  Zeitungen
wie „Der Standard“ und „Wiener Zeitung“ verfolgte, kann feststellen wie primitiv der Wahl-
kampf der Wirtschaftskammer geführt wird.

Die SPÖ wirft der ÖVP Wahlkartenbetrug vor. Die ÖVP ihrerseits dementiert diesen Vor-
wurf. Wahlhelfer sollen sich als Funktionäre der Wirtschaftskammer ausgeben und ihre
Hilfe beim Ausfüllen der Wahlkarte anbieten.

Leitl kontrolliert sich selbst

Nebenbei reklamieren Kanditaten, überhaupt nicht oder auf falsche Listenplätze gereiht
worden zu sein. Der ewig in alle anwesenden Kameras lächelnde, WKÖ-Präsident Leitl
bezeichnet die Vorwürfe als „Wahlkampfgetöse“.

Und als besonderen Gag meint Leitl: „Wenn etwas nicht passt, gibt es Instanzen in der
Wirtschaftskammer, die für Ordnung sorgen.“
Denn anders als ein Gag kann diese Aus-

sage nicht gewertet werden. Eine Organisation die sich selbst kontrolliert und keiner neu-
tralen Aufsicht unterliegt will für Ordnung sorgen?

Wahlkampf wie in einer Bananenrepublik

So primitiv wie dieser Wahlkampf geführt wird, so bezeichnend sind auch diverse Aus-
sagen von verschiedenen Funktionären. Diese Primitivität setzt sich bis in die Geschäfts-
strukturen der Wirtschaftskammer fort. Dies haben viele Unternehmer schon am eigenen
Leib erfahren müssen, wenn sie berufsbedingt mit der WK zu tun hatten.

Der zur Zeit geführte Wahlkampf erinnert eher an eine Südamerikanischen Bananenrepublik,
wo bei Wahlen derartiges Benehmen an den Tag gelegt wird. Vielleicht fällt die Stimmen-
auszählung der Wahl auch unter das Motto: „Es ist nicht wichtig wie gewählt, sondern wie
ausgezählt wird“.

WK ist konkursreif

Unser Zitat: „Wäre die WK ein Privatunternehmen, welches nur für erbrachte Leistungen Ein-
nahmen kassieren könnte, wäre dieser Zwangsverein bereits in Konkurs“
, aus dem Beitrag
„Blaue Wahlversprechen“  findet immer mehr Bestätigung,  wie es sich nun herausstellt.

Aus etlichen Gründen gehört die Zwangsmitgliedschaft in der WK abgeschafft, um diese
zu einer Neustrukturierung zu zwingen. Statt Politsaurier und politischen Liebkindern
sollten fähige Manager den Laden übernehmen.

Leistung statt Geschwafel gefragt

Wenn eine neustrukturierte WK dementsprechende Leistungen anbietet, wird sie auch
ausreichend freiwillig zahlende Mitglieder haben. Zur Zeit ist diese Organistation nur
noch am Leben, weil sich politische Parteien ihre Pfründe sichern und es durch die
Gesetzgebung ermöglicht haben.

*****

2010-02-21
  

Blaue Wahlversprechen


Wahlwerbung auf Kosten der Zwangsmitglieder

Die bevorstehenden Wirtschaftskammerwahlen bescheren Unternehmer jede Menge Alt-
papier, welche in Form von mehr oder weniger erstaunlicher Wahlwerbung ins Haus flattert.
Das Schöne an der ganzen Angelegenheit ist, dass das Ganze aus ihren Geldern, die sie
als Zwangsmitglieder abliefern müssen, bezahlt wird.


Reinrassige Bauern?

Reinrassige Unternehmer gefragt?

Im Prinzip gleichen die hohlen Wahlwerbephrasen der verschiedenen Fraktionen, wie ein
Ei dem anderen. Da selbständige Unternehmer meist weltoffene Menschen sind und mit
Wahlslogans wie „Heimatland in Christenhand“ nicht einzufangen sind, hat sich die FPÖ
ein neues Credo ausgedacht.

Nachdem der Spruch „Reinrassig und Echt“ schon an die Landwirtschaft vergeben wurde,
verwendete man den gleichfalls unsinnige Spruch „Heimatland braucht Mittelstand“. Der
soll „reinrassige“ Unternehmer offensichtlich dazu animieren, der Blauen Fraktion die
Stimme zu geben.



Dr. Graf verspricht Aufhebung der WK-Zwangsmitgliedschaft

Während die eine Seite der Werbebroschüre vom Konterfei des umstrittenen Nationalspräsi-
denten Dr. Martin Graf verziert wird, wird auf umseitig so allerlei versprochen. Die meisten
Versprechungen finden sich ohnehin auf Prospekte von anderen wahlwerbenden Parteien
wieder.

Um aber auf Nummer sicher zu gehen und auch Unternehmer zu locken die auf den „Hei-

matland-Schmäh“ nicht hineinfallen, hat sich die FPÖ ein besonderes Zuckerl ausgedacht.
Im vierten Punkt auf dem Wahlprospekt steht doch tatsächlich folgende Forderung: „Keine
Zwangsmitgliedschaft in der Wirtschaftskammer“.

Da fragen wir uns doch, warum das der FPÖ so unmittelbar vor den WK-Wahlen einfällt wo

sie doch seit Jahren in der Wirtschaftkammer sitzt und sich ebenfalls, wie alle anderen
Fraktionen an den Geldern der Zwangsmitglieder bedient.

Es ist allgemein bekannt und mehr als ein offenes Geheimnis, dass neun von zehn Unter-
nehmer die Zwangsmitgliedschaft ablehnen. Diese wird  vom Gesetzgeber nur aufrecht er-

halten, um das nicht mehr zeitgerechte Relikt „Wirtschaftskammer“ am Leben zu erhalten.

WK wäre privatwirtschaftlich gesehen bereits in Konkurs

Wäre die WK ein Privatunternehmen, welches nur für erbrachte Leistungen Einnahmen kas-
sieren könnte, wäre dieser Zwangsverein bereits in Konkurs. Es genügt im realen Wirtschafts-
leben eben nicht, dass Herr Leitl, Frau Jank und Co., ständig in Kameras lächlen und so tun
als hätten sie von der Wirtschaft eine Ahnung.

Sicherung der Pfründe

Wir haben schon in etlichen Beiträgen die Zwangsmitgliedschaft schärfstens kritisiert. Das
Fallen der Zwangsmitgliedschaft würde wahrscheinlich auch ein Ende der WK in ihrer bis-
herigen Form bedeuten.

Und da gibt es ein massives Problem. Wo würden die politischen Fraktionen ihre politischen
Liebkinder unterbringen, die zwar in der freien Wirtschafts-Wildbahn nicht überlebensfähig
wären, aber als Statthalter für die Sicherung von Pfründen innerhalb der WK ihren Zweck er-
füllen.
 

 Bringen Sie Licht ins Dunkle, Herr Dr. Graf

Werter Herr Dr. Graf, versprechen Sie also nichts, was Sie nicht halten können. Aber viel-
leicht könnten Sie Licht ins Dunkle des „Strafgeld-Inkasso“ bringen. Die WK erhält von
der Gewerbebehörde sämtliche Stragelder, die aus Verstössen gegen die Gewerbeord-
nung kassiert werden.

Die ganze „Strafgeld-Angelegenheit“ war so geheim, dass nicht einmal die meisten WK-

Angestellten von diesen Umstand wußten. Durch einen Zufall und nachfolgende Recher-
chen ist es diesem Online-Magazin gelungen, dieses kontraproduktive Verhalten der Wirt-
schaftskammer aufzudecken.

Allerdings wurde eisern gemauert, wenn wir um die Verwendung, bzw. Verbleib dieser

Gelder nachgefragt haben. Es wird lapidar auf die Gewerbeordnung verwiesen in der
steht, dass das Geld „notleidenden Unternehmern“ zuzuführen ist. Auf unsere Anfrage
wer diese Unternehmer denn seien, erhielten wir erwartungsgemäss keine Antwort.

Werter Herr Dr. Graf. Ausführliche Beiträge darüber finden Sie auf dieser Webseite, wie
zum Beispiel diesen „Bericht“. Wir sind schon gespannt, ob wir von Ihnen eine Antwort
erhalten werden.

*****

2010-02-20
  

Sozialdemokratische Doppelmoral


Skandal in SPÖ-naher Druckerei?

Wie einer heutigen APA-OTS Aussendung zu entnehmen ist, soll es in einer SPÖ-nahen
Kärntner Druckerei zu einem ungeheuerlichen  Skandal gekommen sein. Laut Aussage
des Kärntner Landeshauptmanns Dörfler besteht der Verdacht, dass in diesem Betrieb
geringfügig beschäftigte Mitarbeiter nicht die ihnen zustehenden Lohnzahlungen erhalten
haben, sondern mit Gutscheinen anstelle von Löhnen bezahlt wurden bzw. Mehrleistungen
nicht honoriert worden sind.
Weiteres will der Landeshauptmann geklärt wissen, inwieweit Lohnsteuerabgaben an das
Finanzamt und Abgaben an die Gebietskrankenkasse geleistet worden sind, sowie welche
weiteren Verfehlungen in dieser SPÖ-nahen Causa liefen.

Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus

Er erwarte sich eine lückenlose und schonungslose Überprüfung dieses Falles, bzgl. der
Vorwürfe welche Seitens der Belegschaft aufgezeigt wurden. Einer Mitarbeiterin die sich
an die Arbeiterkammer wandte und sich dort rechtliche Hilfe erhoffte, sei angeblich von
einer AK-Beraterin folgendes mitgeteilt worden: ,Ein roter Betrieb hackt dem anderen
roten kein Auge aus.“
Dieses Zitat einer Arbeiterin soll in einem Brief an den Landeshauptmann festgehalten sein.
Wenn diese Aussage tatsächlich der Wahrheit entspricht, hat die Arbeiterkammer großen
Erklärungsbedarf.
Der Brief an den Landeshauptmann. Quelle: APA-OTS

Dementi der AK

Die AK dementierte umgehend die erhobenen Anschuldigungen via Presseaussendung.
Der zuständige AK-Direktor Dr. Winfried Haider wies die Anschuldigungen aufs Schärfste
zurück.
„Es ist ein Zeichen von schlechtem Stil und Rufschädigung, wenn Kärntens Landeshaupt-
mann via Aussendung anonym erhobene Vorwürfe gegen eine Mitarbeiterin der AK und
somit gegen die gesamte Institution, ohne vorherige Überprüfung, medial verbreitet“, so
der  AK-Direktor.

Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steine werfen

Das gerade die AK die Schiene der vorigen Nichtüberprüfung fährt ist erstaunlich. Ist sie
jedoch jene Institution, welche ohne Überprüfungen „Drohbriefe“ an Unternehmer ver-
sendet, die nur auf den Angaben eines beschwerdeführenden Arbeitnehmer basieren.
Uns liegt zahlreich derartiger Schriftverkehr vor, wo sich alle Vorwürfe in Luft auflösten,
nachdem die Unternehmer Fakten auf den Tisch legten. Allerdings gehörten die Betrie-
be, welche diese „Drohbriefe“ erhielten,  zu keinem Dunstkreis einer politischen Partei.

Telefongespräch mit AK-Direktor

Dr. Haider garantiert für die AK, dass sich diese ohne Rücksicht auf den jeweiligen Eigen-
tümer des Unternehmens, für die Interessen der Arbeitnehmer einsetze und diese
vertrete. Jene Betroffenen die mit arbeitsrechtlichen Problemen in dem besagten Brief
angeführten Betrieb zu kämpfen haben, mögen sich an die AK-Rechtsberatung wenden.
Ob die Betroffenen im aktuellen Fall von diesem Angebot noch Gebrauch machen werden
ist allerdings fraglich. Eine derartig  negative Propaganda schmälert mit Sicherheit das Ver-
trauen in die AK.
In einem heute geführten Telefongespräch mit Dr. Haider versicherte dieser der Redaktion,
dass an den gesamten Vorwürfen nichts dran sei. Seiner Meinung nach ginge es lediglich
darum, einen SPÖ-nahen Betrieb und die Arbeiterkammer „anzupatzen“.

Es fehlt die Motivation

Nun es wird die nahe Zukunft zeigen, was an diesen Vorwürfen wirklich dran ist. Uns er-
scheint es allerdings ein wenig unrealistisch, wenn der Kärntner Landeshauptmann die
Staatsanwaltschaft, das Finanzamt und die Krankenkasse einschaltet, nur um ein politisches
Strohfeuer zu entfachen.
Das Dörfler den Brief so blauäugig in Empfang genommen hat und sich dadurch in Gefahr
begibt ins offene Messer zu laufen, glauben wir nicht. Uns fehlt auch die Motivation für
das „Anpatzen“, denn es gibt keine unmittelbar bevorstehenden Wahlen in Kärnten.

Doppelmoral öffentlich zur Schau gestellt

Sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten, ist dies ein neuerlicher Beweis dafür welche Dop-
pelmoral bei den Sozialdemokraten ganz ungeniert und öffentlich zur Schau getragen wird.
Über zwei klassische Beispiele haben wir bereits in den Beiträgen „Morddrohung gegen H.C.
Strache“ und „Zutritt für Männer verboten“ berichtet.
 
*****

2010-02-18
  

Homowerbung aus Strafgelder?

In welche Richtung gehen die Grünen?

Die Grünen werden nun demnächst in einen Interessenskonflikt geraten. Einerseits ver-
treten sie eine extrem Schwulen- und Lesbenfreundliche Linie, während sie anderseits
noch immer dogmatisch im Marxismus verharren und nicht gerade als Unternehmer-
freunde bekannt sind.

Die Aufteilung des Kuchens

Der Zwangsmitgliedsverein „Wirtschaftskammer“ der sich ausschließlich aus dem Geld
seiner  zwangsrekrutierten Mitglieder erhält, springt nun auf den Homozug auf. Alle in
der Kammer vertretenen Fraktionen, buhlen nun um die Stimmen der Homosexuellen.
Gut, es geht um die Aufteilung des Kuchens und da ist den Kämmerern fast jedes Mittel
recht. Erstaunlich ist allerdings, dass alle vertretenen Fraktionen eine  “Anti-Homophobie-
Kampagne” fordern, die mittels einer Werbekampagne unter die Zwangsmitglieder, sprich
Unternehmer gebracht werden soll.

Heterounternehmer werden nicht gefragt

Nachdem Werbung Geld kostet stellt sich die Frage, wie gedenkt die Wirtschaftskammer
diesen Werbefeldzug zu bezahlen.  Man braucht kein Hellseher zu sein um das zu erraten.
Aus den Zwangsmitgliedsbeiträgen natürlich.
Das heißt, dass  Unternehmer(innen) die sich mit der Homosexualität nicht anfreunden
können oder wollen, diese Kampagne mitfinanzieren müssen. Sie haben nicht einmal die
Möglichkeit eines Protestes, indem sie aus der Wirtschaftskammer austreten, denn sie
sind ja Mitglieder ob es ihnen recht ist oder nicht.
Nicht einmal eine politische Partei hat den Status der Wirtschaftskammer. Denn dort treten
die Mitglieder freiwillig ein und auch wieder aus, wenn ihnen das Parteiprogramm zu wider
läuft.

Irgendwo muss man sie ja unterbringen

Wir haben schon in etlichen Beiträgen die Zwangsmitgliedschaft schärfstens kritisiert. Aller-
dings sehen wir auch ein, dass die Wirtschaftkammer aus Mitgliedermangel zusperren müsste,
wenn die Zwangsmitgliedschaft fallen würde.
Aus diesem Grund wird an dieser festgehalten und wo würde man denn die ganzen poli-
tischen Liebkinder unterbringen, wenn es diese Vereinigung nicht mehr geben würde.

Homowerbung aus Strafgelder?

Allerdings keimt in uns ein Verdacht auf. Vielleicht wird diese Werbekampagne aus den
überwiesenen Strafgelder der Gewerbebehörde finanziert. Sie wussten bis dato nicht, dass
die Wirtschaftskammer jene Gelder kassiert, welche von der Gewerbebehörde über Unter-
nehmer(innen) verhängt werden.?
Mach nichts, dies ist keine Bildungslücke. Dieser Zustand wurde so geheim gehalten, dass
es nicht einmal Kammerangestellte wussten. Hochrangige Funktionäre der Wirtschaftkam-
mer war erstaunt, als wir diesen Zustand aufgedeckt und veröffentlicht haben.

Viel Spaß beim Lesen

Zu Ihrer Information dürfen wir Sie auf folgende Beiträge in der Serie über die erstaunliche
Einnahmequelle der Wirtschaftskammer aufmerksam machen:
„Magistrat unterstützt Einbrecher“  „Arbeitsverbot für Selbständige“  „Sittenwidrig“
„Wirtschaftskammer Wien“  „Sittenwidrig Teil 2“  „Wirtschaftskammer und die Strafgelder“
 
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2010-01-21
  

Männliches Stubenmädchen gesucht


Ein sonderbares Gesetz

Wir haben im März dieses Jahres den Beitrag „Geschlechtsneutral“ verfasst. In diesem geht
es um das erstaunliche Gesetz der geschlechtsneutrale Stellenausschreibung. Mit diesem
Gesetz werden Unternehmer daran gehindert, rasch und zielgerecht geeignetes Personal
für ihre Betriebe zu suchen.

Da die Stellenausschreibungen geschlechtsneutral und ohne spezielle Anforderungen, wie
Höchst- oder Mindestalter oder eventuelle körperliche Voraussetzungen udgl. mehr ausge-

schrieben werden müssen, erschwert dieses Gesetz auch den Arbeitssuchenden die Suche
nach einer geeigneten Stelle und erweckt vielleicht Hoffnungen, die dann nicht erfüllt werden
können.

Verwarnung für Schneidermeister

Welche seltsame Blüten dieses Gesetz nun hervorgebracht hat, war gestern auf „salzburg.orf.
at“ zu lesen. Ein Schneidermeister aus Salzburg suchte per Inserat eine Damenschneiderin
für seine Maßschneiderei.

Das bescherte ihm eine Verwarnung der Gleichbehandlungsanwältin Monika Groser, da der

Unternehmer die Stelle auch männlichen Bewerbern anbieten hätte müssen. Der Schneider-
meister wollte aber keinen Mann für die Damenabteilung seiner Maßschneiderei.

Weibliche Kundschaft will weibliche Bedienung

Als Begründung führte er an, dass seine weibliche Kundschaft keinen Wert darauf lege, wenn
ein Mann im Damenschritt Maß nehme. Eine völlig einleuchtende Begründung finden wir. Als
Kunde muß es wohl jedem Einzelnen überlassen sein, von wem er bedient werden will.

Unterschied zwischen Frauenarzt und Schneiderei

Die Frauenanwältin Monika Groser sah dies jedoch anders und begründete ihre Verwarnung
damit, dass auch 80 Prozent der Gynäkologen Männer sind. Aus diesem Satz schliessen wir,
dass Frau Groser entweder noch nie beim Frauenarzt oder nie in einer Maßschneiderei war,
denn sonst würde sie den Unterschied kennen.

Gesetzestreues Inserat

Für diese Dame haben wir heute in der Kronen Zeitung, auf Seite 36 unter der Rubrik Touristik-
Hotellerie/Gastgwerbe folgendes Inserat gefunden, welches wir wörtlich wiedergeben.

SUCHEN Stubenmädchen (m/w) für 3*** Hotel in Wien, Montag bis Freitag, geringfügig. Tel:
0650/……

Mit diesem Text hat der Hotelunternehmer dem Gesetz der geschlechtsneutralen Stellenaus-

schreibung voll genüge getan. Da wird sich auch eine Frau Groser die Zähne daran ausbeißen,
wenn sie hier eine Verwaltungsstrafe verhängen oder eine Verwarnung aussprechen will.

Lügen oder sich zum Affen machen

Allerdings hat sich dieser Unternehmer aus der Not heraus zum Affen gemacht. Denn ein männ-
liches Stubenmädchen gibt es nicht. Das ergibt sich schon allein aus dem femininen Wort „Stu-
benmädchen“.

Dieses erstaunliche Gesetz, dass völlig praxisfremd und unlogisch ist, zwingt Unternehmer zum
Lügen oder sich als Trottel darzustellen.

Nachdenken wäre erwünscht

Vielleicht sollte Frau Groser in einer besinnlichen Stunde in sich gehen und darüber nachdenken.
Laut ihrer eigenen Aussage ist jedes vierte Inserat nicht geschlechtsneutral und das werte Frau
Gleichbehandlungsanwältin hat auch seinen guten Grund.

Wenn Frau Groser einmal nach Wien kommt, sollte sie unbedingt die nach einer Oper benannten
Konditoreikette besuchen. Obwohl diese Firma ihre Stellenausschreibungen gemäß dem Gesetz

geschlechtsneutral verfasst, haben wir noch in keiner einzigen Filiale eine männliche Bedienung
gesehen.

Bauer sucht…..

Aber wir können Frau Groser noch einen Tip geben. Die im „ATV“ laufende Sendung „Bauer
sucht Frau“, wäre eigentlich auch nicht gesetzeskonform. Zum Ersten weil die Suche nicht
geschlechtsneutral ausgeschrieben ist und zum Zweiten weil dadurch Schwule diskriminiert
werden.
 
Also folgt man den Buchstaben des Gesetzes, müsste es heißen „Bauer sucht Frau oder
Mann“.

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2009-12-29
  

Die Wirtschaftskammer und die Strafgelder

 

Vornehmes Schweigen

Zum Jahresausklang wollen wir uns noch einmal mit der Wirtschaftskammer befassen.
Grund dafür ist die erstaunliche Stellungsnahme zur unserer offiziellen Anfrage bezüglich
der Strafgelder, welche bei Übertretungen der Gewerbeordnung durch Unternehmer,von
der Behörde eingehoben werden.
Wie wir nämlich aufgedeckt haben, fließen diese der Wirtschaftskammer zu. Über diesen
Umstand sind großteils nicht einmal  die eigenen Mitarbeiter in Kenntnis. Unsere seiner-
zeitige Anfrage wurde seitens der Wirtschaftskammer völlig ignoriert.

Schnelle Reaktion erst nach dem ersten Beitrag

Wir haben daraufhin unsere Recherchen in eine andere Richtung gelenkt und erhielten von
seitens der Behörde, Auskunft über diesen erstaunlichen Zustand. Erst nach dem Erscheinen
unseres Beitrag „Sittenwidrig?“, reagierte man seitens der Wirtschaftskammer erstaunlich
schnell.
Im Beitrag „Wirtschaftskammer Wien“ können Sie die Stellungsnahme nachlesen. Diese ent-
hielt teilweise die erstaunlichsten Begründungen, warum man keine Bedenken hat, die von
der Behörde eingehobenen Strafgelder anzunehmen.

Neuerliche Anfrage

Auf jeden Fall hatte uns dies dazu  veranlasst, die Stellungsnahme der Wirtschaftskammer im
Beitrag „Sittenwidrig? Teil2“ zu kommentieren. In diesem Beitrag haben wir auch folgende
offizielle Anfrage gestellt:
Werte Damen und Herren der Wirtschaftskammer! Da uns natürlich brennend interessiert
wie viel Strafgelder Ihnen zugeflossen sind und welche Verwendung diese gefunden haben,
ersuchen wir Sie gleich auf diesem Weg, uns aussagekräftige Unterlagen der letzten 3 Jahre
zukommen zulassen.

Wir bekamen Post

Gestern haben wir Post von der Wirtschaftskammer erhalten und diese teilte uns mit, dass
das Informations- und Einsichtnahmerecht im Wirtschaftskammergesetz, in der Geschäfts-
ordnung und der Haushaltsordnung exakt geregelt ist.
Mitglieder stehe das Recht zu, in Rechnungsabschlüsse und Voranschläge Einsicht zu neh-
men. Diese Rechenwerke sind nach der Genehmigung durch die zuständigen Organe, vier
Wochen lang zur Einsicht aufzulegen.
Der nächste Termin zur Veröffentlichung, bzw. Auflage für den Voranschlag der Wirt-
schaftskammer Wien, wird nach dessen Freigabe durch das Prüforgan, voraussichtlich im
März 2010, in der Wiener Wirtschaft bekannt gegeben.
Das Recht der Mitglieder auf Einsicht in die Regelwerke, umfasse allerdings keine Belege,
Konten und sonstige Aufzeichnungen, so die Wirtschaftskammer. Dieser Satz hat es
wieder in sich.

Wie die Katze um den heißen Brei

Wir interpretieren diesen Satz so, dass die Zwangsmitglieder zwar ihren Obolus entrichten
müssen, aber keine Einsicht in Belege, Konten oder sonstigen Aufzeichnungen erhalten.
Auch wurde unsere Anfrage nicht beantwortet, nämlich wie viel an Strafgelder der Wirt-
schaftskammer zugeflossen sind und welche Verwendung diese gefunden haben.
Mit dieser neuerlichen Stellungsnahme ist die Wirtschaftskammer wie die Katze um den
heißen Brei herumgeschlichen, anstatt sachlich Stellung zu beziehen. Aber wir sind nicht
wirklich erstaunt, denn wir haben nichts anderes erwartet.

Das Schweigen wird nichts nützen

Sowie bei unserer ersten Anfrage, ob die Wirtschaftskammer tatsächlich Strafgelder
der Behörde erhält und sich diese in vornehmes Schweigen gehüllt hatte, werden wir
auch in diesem Fall, unsere Recherchen in eine andere Richtung lenken.
Es wird uns mit Sicherheit gelingen eine Antwort auf unsere Frage nach den zugeflossenen
Strafgelder und deren Verwendung  zu erhalten, auch wenn sich die Wirtschaftskammer
wiederholt in vornehmes Schweigen hüllt.
So wie uns, wird es sicherlich auch viele andere Personen brennend interessieren, wer die
armen unschuldig in Not geratenen Unternehmer sind, welche aus den zugeflossenen
Strafgelder gelabt werden.
*****

2009-12-22
  

Dreiklassengesellschaft


Ist der Staat wirklich pleite?

Der Staat ist pleite, bzw. in argen Geldnöten und gehört unbedingt saniert. Diesen Eindruck
gewinnt man zumindest, wenn die Regierung immer wieder laut über neue Steuern nach-
denkt. Dabei müßte doch Geld im Überfluss vorhanden sein, wenn man bedenkt wie groß-
zügig dieses verteilt wird.

Die Dreiklassengesellschaft

Wir wollen dies an drei kleinen Beispielen demonstrieren. In Österreich herrscht eindeutig
eine Dreiklassengesellschaft. Da wären die arbeitsunwilligen Sozialschmarotzer, denen für
„Nichtstun“ Unsummen in den Rachen geworfen wird.

Dann hätten wir das Heer der Beamten, die zwar arbeiten, aber Privilegien bis zum Abwinken
geniessen. Zu guter letzt wären dann noch die „normalen Hackler“, die sich aus Angestellten,
Arbeitern und selbständigen Unternehmern rekrutieren.

Diese Spezies sind die Melkkühe der Nation, welche die Geldvernichtungsmaschinerie finan-

zieren müssen. Immerhin nimmt ihnen der Finanzminister bis zu 50 Prozent ihres wohlerworb-
enen Einkommens weg und dürfen bis zu ihrem 65. Lebensjahr arbeiten.

Über die arbeitsunwilligen Sozialschmarotzer haben wir schon einige Beiträge geschrieben.

Es ist allgemein bekannt, dass sich diese mit der Ausrede „Ich finde leider keine Arbeit“
wie Parasiten an den Wohlfahrts- und Sozialstaat Österreich hängen und kräftig an diesem
saugen.

Geldverschwendung in der Verwaltung

Wir wollen uns heute den Beamten zuwenden und den Lesern anhand von drei kleinen Bei-
spielen vor Augen führen, welche Geldverschwendung hier seitens des Finanzministers be-
trieben wird. Finanzexperten schätzen das Einsparpotential welches jährlich verschleudert
wird, auf etwa 3,5 Milliarden Euro.

Musterbeispiel ÖBB

Nehmen wir einmal die schwer defizitäre ÖBB her. Von den rund 42.000 beschäftigen Eisen-
bahner, sind 2/3 unkündbar. Warum das Relikt der „Pragmatisierung“ bei Bahnbediensteten
noch immer Anwendung findet ist unerklärlich.

Dazu kommen noch Freifahrten für die ÖBBler und deren Familien, billige Dienstwohungen

und sogar Schrebergärten. Nicht zu vergessen das Pensionsantrittsalter, dass bei der ÖBB
bei durchschnittlich 52,3 Jahren liegt. Die ÖBB-Rentenkasse musste allein im Vorjahr mit
rund 1,5 Milliarden Euro vom Steuerzahler subvensioniert werden.

Gemeinde Wien lässt sich auch nicht lumpen

Auch die Gemeinde Wien hat beschlossen, ihren Beamten die Wirtschaftskrise etwas zu er-
leichtern. Ab dem 57.Lebensjahr gibt es drei Tage Sonderurlaub zusätzlich (macht 33 Tage),
und ab dem 60. Lebensjahr kommen zwei weitere Tage dazu. Das Pensionsantrittsalter bei
den Gemeindebediensteten liegt bei 58 Jahren.

Traumjob OeNB-Bediensteter

Ein klassisches Beispiel an Geldverschwendung ist die OeNB. Traumgagen, Luxusdienst-
autos und 35 Dienstjahre um mit 85 Prozent des Letztbezuges in Pension gehen zu können,
sind so einige Privilegien der Beschäftigten in der Nationalbank von Österreich.

Erstaunliche Rechtfertigungen

Die Ausreden für den Erhalt all dieser Privilegien sind erstaunlich. Die Palette reicht vom
geltenden Recht, bis zur skurillen Rechtfertigung das man die Kaufkraft der öffentlich
Bediensteten nicht schwächen dürfe.

Vielleicht sollten diese „geltenden Rechte“ einmal überprüft werden, denn diese sind näm-

lich nichts mehr wert, wenn Ebbe in der Kassa herrscht. Interessant ist auch, dass man lieber
die Kaufkraft der Beamten auf Kosten der „Normalos“ erhält. Das diese bei den „normal“
Werktätigen dadurch absinkt, interessiert offensichtlich niemanden.

Keine Wirtschaftskrise für Beamte

Ist doch erstaunlich, dass man Beamte in der Wirtschaftskrise keine Verluste spüren lassen
will, obwohl diese Krise jedem Bürger gewisse Einsparungen abverlangt. Die ganze Angele-
genheit sehe sicher anders aus, wenn Faymann, Pröll und Co dies aus der eigenen Tasche
finanzieren müßten und nicht auf Kosten der brav arbeitenden Bevölkerung von Österreich.

*****

2009-12-13
  

Magistrat unterstützt Einbrecher


Kein Datenschutz für Gewerbetreibende

Eine der erstaunlichsten Vorschriften in unserem Lande ist wohl die gesetzliche
Verpflichtung für Ladeninhaber, am Lokal gut sichtbar den Firmennamen zu ver-
öffentlichen.
Mit dieser Information kann nämlich ein jeder den Firmensitz eruieren. Einmal kurz
gegoogelt und schon ist man im Besitz der notwendigen Daten. Für große Unternehmen
und Handelsketten wird dies keine besondere Rolle spielen, denn der Firmensitz wird kaum
mit der Privatadresse des Inhabers oder der Gesellschafter ident sein.
Anders verhält es sich bei den vielen kleinen Ladenbetreibern und Kleinunternehmern, egal ob
diese ein Cafehaus oder eine Schlosserei betreiben. Hier ist der Firmensitz und der Wohnort
fast immer gleich.

Einbruch in aller Ruhe

Das ruft natürlich auch allerlei lichtscheues Gesindel auf den Plan. Mit der, über den  Firmen-
namen ausgeforschten Adresse, lässt sich nämlich so einiges anfangen. Während zum Beispiel
der eine Ganove das besagte Lokal observiert und dabei feststellt, dass die Chefin oder der
Chef hinter der Ladentheke steht, kann er seinen Komplizen zur Wohnadresse schicken.
Dieser kann mit fast absoluter Sicherheit annehmen, dass sich in der Wohnung oder im Haus
des Gewerbetreibenden niemand befindet, da dieser zur Zeit ja in seinem Betrieb arbeitet.
Also kann er in aller Ruhe dort einbrechen und die „Bude“ ausräumen.

Raub oder sogar noch schlimmer

Das war noch die harmlose Variante. In der gesteigerten Version beobachten Verbrecher
ein gut gehendes Geschäft eines Kleinunternehmers. Am Freitag wo dieser mit größter
Wahrscheinlichkeit keine Möglichkeit mehr hat seinen Umsatz auf die Bank zu bringen,
können die Ganoven davon ausgehen, dass der Ladenbetreiber sein Geld mit nach Hause
nimmt.
Also wird beschlossen, den Unternehmer übers Wochenende auszurauben. Das es bei Raub-
überfällen immer wieder zu schweren Körperverletzungen, ja sogar bis zum Tod von Personen
kommt, kann man fast täglich in der Tagespresse nachlesen.
Das wir seit der Öffnung der Ostgrenzen ein beachtliches Problem mit Einbrechern und
Räubern haben, die auch nicht vor Gewalttaten zurückschrecken, ist ebenfalls den Tages-
zeitungen zu entnehmen.

Leseprobleme

Mit dem Lesen dürfte man beim Wiener Magistrat offensichtlich Probleme haben, oder den
pragmatisierten Bürokraten ist die Sicherheit ihrer Mitmenschen egal. Denn anders ist es
nicht zu erklären, dass man Marktamt-Beamte aussendet um Strafgelder abzuzocken, wenn
ein Unternehmer aus Sicherheitsgründen seinen Firmennamen nicht veröffentlicht hat.
Abzocke um jeden Preis, auch um den der perönlichen Sicherheit
Wir geben hier nicht dem kleinen Marktamt-Beamten die Schuld, denn dieser muss auch
seinen Job machen, wenn er ihn behalten will. Denn bei uns gilt noch immer die Haus-
meister-Mentalität  „Vorschrift ist Vorschrift“, ganz egal wie hirnlos diese ist.

Wirtschaftskammer kassiert mit

Was wir allerdings noch nicht wussten und erst heute erfahren haben, fließt ein nicht uner-
heblicher Betrag aus den kassierten Strafgeldern der Wirtschaftskammer zu. Das ist jene
Institution, die eigentlich die Interessen der Gewerbetreibenden vertreten sollte.
Wenn diese Information stimmt, welche wir von dem Beamten erhalten haben, der obiges
Strafmandat ausgestellt hat, kann man nur mehr eines sagen: „Wer die Wirtschafts-
kammer als Freund hat, braucht keine Feinde mehr“.
Stauni
  
2009-10-28
  

Ausgelieferte Arbeitslose

 

Mehr offene Stellen, mehr Arbeitslose

Erstaunliche Entwicklung am Arbeitsmarkt. Während auf der einen Seite in Wien eine deutliche
Steigerung der offenen Stellen zu verzeichnen war (plus  3,6 Prozent mehr als im August des
Vorjahres), schnellten anderseits die Arbeitslosenzahlen im selben Zeitraum um 14,6 Prozent
in die Höhe.

Lag es am Wetter ?

An was das wohl gelegen hat ?  Gut, das Wetter war im August hervorragend und da ist es
doch sicher angenehmer auf der Donauinsel zu  liegen, als irgendwo zu malochen. Insge-
samt waren in Wien 72.412 Personen „arbeitslos“ gemeldet, also um 9.218 Personen mehr,
als vor einem Jahr. Der August 2008 war auch ziemlich verregnet.

Optimistische Unternehmer

Im selben Zeitraum haben auch Wiener Unternehmer 4.841 offene Stellen bei AMS gemeldet.
Aus unserer Sicht ein sinnloses Unterfangen, es sei denn man hat nichts besseres zu tun, als
sich den ganzen Tag, von den AMS entsandten Personen, sofern diese überhaupt erscheinen,
folgenden Spruch anzuhören: „Geh Masta, gib ma an Stempel und i bin glei wieda furt.“
Sollte dies einmal einem Unternehmer zuviel werden und dieser sich beim AMS beschweren, wird
in Zukunft vermutlich Plan „B“ in Kraft treten, sofern man beim AMS etwas gegen den Arbeits-
unwilligen unternommen hat.

Entrechtete Arbeitslose

Monika Vana, Stadträtin der Grünen Wien, hat in ihrem grenzenlosen Optimismus festgestellt,
das Arbeitslose eigentlich keine Rechtsberatung gegenüber dem AMS haben. Sie merkt an,
dass es für alle möglichen Probleme Anlaufstellen gibt, nur bei der Arbeitslosigkeit nicht.
Was für Probleme könnte ein Arbeitloser wohl mit dem AMS haben ?  Wenn er vielleicht nicht
zu den vorgeschrieben Terminen erscheint, oder sich besoffen bei einem Unternehmen vor-
stellt. Vielleicht will er auch keinen Kurs besuchen und geht rechtzeitig in den Krankenstand.
Ja, das Leben eines Arbeitslosen ist in der Tat wirklich schwer, den er könnte ja vom AMS
in einen Job gedrängt werden, wie sich die grüne Stadträtin ausdrückt.

Plan „B“ der Anwalt

Die oben angeführten Gründe könnten vielleicht zu einer Kürzung oder vorübergehenden
Streichung der Arbeitslosenunterstützung führen, der man dann völlig „hilflos“ ausgeliefert
ist.  Geht es nun nach dem Willen und Vorstellungen von Frau Vana, tritt nun Plan „B“ in
Kraft.
Man nimmt sich einen Anwalt, „der was kann halt“ (Fendrich) und prozessiert auf Kosten
der Allgemeinheit gegen das böse AMS. Dieser Rechtsanwalt wird sicherlich einen Grund fin-
den, warum sein Mandant nicht zum vorgeschrieben Termin am AMS erschien oder warum
er stockbesoffen zu einem Vorstellungsgespräch ging.
Auch wenn man nur einen „Stempel“ wollte, weil man an der Stelle ohnehin nicht interessiert
war, wird sich der Anwalt sicherlich eine gute Ausrede einfallen lassen. Und wenn das Ganze
schief geht ist auch nichts passiert.

Die Werktätigen bezahlen

Der Rechtsanwalt wird sein Honorar erhalten und die Prozesskosten werden ebenfalls von
den arbeitenden Mitbürgern beglichen. Wir stellen uns manchmal die Frage ob bei den
GRÜNEN das Geld verdient werden muss, oder ob man es einfach nur druckt.
Stauni
  
2009-09-02
   

Die Trockenübungen des M. Rogan

 

Rauswurf

Wie bereits ausführlich durch die Presse ging, hat sich unser „Schwimmstar“  Rogan einige
Probleme mit Bodyguars einer römischen Discothek eingefangen, aus der er weggewiesen
wurde.
   
Was sich in der Disco wirklich so genau abgespielt hat, wissen nur die Türsteher und Markus
Rogan. Fakt ist jedoch, dass Rogan wieder in den Tanztempel zurückkehrte, obwohl er aus
diesem rausgeworfen wurde. Er hatte selbst zugegeben, dass er durch Überwinden einer
Mauer wieder in die Discothek gelang.

Trouble

Das er sich dafür ein paar „Watschen“ von den Türstehern eingefangen hat, dürfte auch aus-
ser Zweifel stehen. Die anfänglich geschilderten Prügelorgie kann jedoch nicht stattgefunden
haben, den Rogan hat zwar einige Plessuren aber keinerlei Brüche. Wenn vier ausgewach-
sene Männer einen Mann richtig verprügeln, sieht dies nämlich anders aus.

Wirbel um vorprogrammierten Zoff

Warum man jetzt so einen Wirbel daraus macht ist erstaunlich. Es wird schon seinen Grund ge-
habt haben, dass Rogan des Lokals verwiesen wurde, den kein Unternehmer ist seines Geldes
Feind und wirft einen anständigen und zahlenden Gast aus seinem Lokal.

Anschliessend kehrt er über eine Mauer in das Lokal zurück und wundert sich, wenn er mit den

Türstehern Zoff bekommt. Diesen hätte jeder bekommen, wenn er sich so benommen hätte.

Polizei hätte viel Freude gehabt

Nun wird den Türstehern Selbstjustiz vorgeworfen und es wird kritisiert, dass man ja die Polizei
rufen hätte können. Mag sein das es nicht die feine englische Art war die Rogan zuteil wurde,
aber die Polizei wäre wohl das grössere Übel gewesen.

Auch die italienische Polizei wäre nicht vor Ehrfurcht vor einem Markus Rogan erstarrt, sondern

hätte ihn vermutlich mitgenommen und ihn für die restliche Nacht in eine Zelle gesteckt.

Probleme mit Niederlage

Statt wie ein Mann seine Niederlage einzustecken, macht er nun ein grosses Spektakel daraus.
Er wendet sich an die Presse und droht mit Klagen. Vielleicht wäre es wirklich besser gewesen,
er hätte die Nacht im Polizeiarrest zugebracht um seine Gedanken zu ordnen.

Auf Tauchstation

Sein Trainer Leitgeb gibt zu, dass Rogan vielleicht einen Blödsinn gemacht hat, aber jetzt
selbst das Opfer sei. Unser Mitleid hält sich in Grenzen. Rogan wird in nächster Zeit auf andere
Art „untertauchen“. „Er wird die nächsten ein bis zwei Wochen an einem nicht genannten
Ort verbringen“, so Leitgeb weiter.

Das finden wir für eine gute Idee und vorallem sollte man über die Sache Gras wachsen lassen

und hoffen, dass nicht ein Kamel kommt und dieses wieder abfrisst.

Stauni

  
2009-08-04
  

Ein grünes Österreich TEIL 2

 

Ein nicht normaler Beitrag

Es ist normal nicht unser Stil, Beiträge durch Link-Hinweise zu gestalten. Aber in diesem
Fall war es uns leider nicht anders möglich, um nicht den Rahmen unserer Webseite zu
sprengen.
Wir haben jeweils einen kurzen Teil des betreffenden Beitrages kopiert. Den gesamten
Artikel können Sie unter dem angegebenen Link nachlesen.
   
Unser leicht ironischer Beitrag „Ein grünes Österreich“ vom 15.03.2009, wurde von
Rigardi.org heftigst kritisiert. Das ist auch ihr gutes Recht und nachdem wir in dem folgen-
den Kommentar wörtlich dazu  aufgefordert wurden ….
 

Kommentar von Rigardi.org  

 \“…statt Klischees wiederkäuen WIE ein blauer Propagandapparat\“
Ich bitte um beachtung der Formulierung. Und die kritisierte Aussage
könnte in der Tat 1:1 von Strache auf einer
x-beliebigen FPÖ-Wahlveranstaltung gebracht worden sein.
Ich warte
immer noch auf unrealistische, grüne Forderungen. Also welche, die
wirklich exisieren und nicht dumme und eben substanzlose Klischees 😉
….Beweise zu erbringen, sind wir dem auch nachgekommen.
 
Wir sind einige Zeit im Internet „gesurft“ und haben erstaunliches entdeckt.

Gelesen in: 

http://www.gruene.at/lesbischwul_trans/zivilpakt/

Grüne Position  

Gleichstellung gleichgeschlechtlicher mit verschiedengeschlechtlicher Lebens-
gemeinschaften
Zivilpakt für gleich- und verschiedengeschlechtliche Paare
Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule
langfristig: Reform der Ehe – Abschaffung obsoleter Bestimmungen (wie Kinder zu zeugen
oder die Pflicht zur Mitwirkung am Erwerb)
   
Unser Kommentar:
  
Wir ersparen uns hier den „Blah blah“ Standardsatz, „wir haben ja  nichts gegen Schwule“,
sondern beziehen Stellung wie wir das sehen.
Ob es gefällt oder nicht, es gibt gewisse Normen die das Zusammenleben regeln.
   
Als Norm gilt, was vom überwiegenden Teil der Gesellschaft akzeptiert und gelebt wird.
Wenn sich wer außerhalb dieser Norm bewegt und damit niemanden schädigt oder belästigt,
dem sei es sein Privatvergnügen.
   
Es kann jedoch nicht Sinn der Sache sein, akzeptierte und gelebte Normen, durch jene
Personen aufzuheben.
**********

Gelesen in:  

http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/chronik/feinstaub/830010/index.do
   
Geländewagen – sogenannte SUV (Sport Utility Vehicle) – sollen aus Städten und dicht
bebauten Ortszentren verbannt werden, wenn es nach den Grünen geht.
    
Unser Kommentar:
   
Warum man ein SUV-Verbot fordert ist absolut nicht nachvollziehbar. Es sind dem Gesetz
nach zugelassene Fahrzeuge, die den geforderten Richtlinien entsprechen. Nach den SUV
kommen dann wahrscheinlich die Sportwagen und dann……und so weiter, und so weiter. 
**********

Gelesen in: 

http://www.gras.at/index.php?option=com_content&task=view&id=28&Itemid=32
 
Wir fordern weiterhin offene Grenzen und Bleiberecht für alle!“, betont die GRAS.
 
Unser Kommentar:
 
Hier bezieht sogar die „alte Garde“ nicht mehr so ganz unrealistische Stellung. Aber frei
nach dem Motto: „Wen die Alten nicht mehr so wollen, ist sofort Ersatz zur Stelle“,
finden sich sofort grüne Newcomer ein,  die weiter fantasieren.
**********

Gelesen in: 

http://www.salzburg.com/nwas/index.php?article=DText/e1d78$*g3g5a2vfej3eo2as&img=
&text=&mode=&section=thema%20wahl09&channel=thema&sort=#
 
Außerdem wollen die Grünen den Energieverbrauch der privaten Haushalte durch die
Sanierung der vor 1982 gebauten Häuser senken. Schwaighofer verwies auf einen aktuellen
Rohbericht des Rechnungshofes, wonach Salzburg bei der Sanierungsrate im Vergleich mit
den anderen Bundesländern an letzter Stelle liegt. Und auch gegen den behutsamen Ausbau
der Wasserkraft hätte Schwaighofer nichts einzuwenden. Neue Kraftwerke an der Salzach
lehnt er jedoch ab.
 
Unser Kommentar:
  
Soviel zur Energiepolitik. Wer die Forderungen bezahlen soll, wurde leider vergessen
zu erwähnen. Wahrscheinlich die kleinen Häuselbauer.
**********

Gelesen in: 

http://www.amsel-org.info/to/Newsletter_Sep08.htm
 
Der Film von Florian Opitz zeigt anschaulich, welche Auswüchse Privatisierungen haben
können.
Alles was über Jahrzehnte mit Steuergeldern aufgebaut wurde, wird in ein paar Jahren
zerstört,
für kurzfristige Gewinne von Privatunternehmen, wieder unterstützt durch die Steuer-
zahlerInnen. Clip unter: http://www.amazon.de/gro%C3%9Fe-Ausverkauf-OmU-Florian-
Opitz/dp/B00165U6SY/ref=pd_sbs_d_11
   
VeranstalterIn: Grüne Akademie mit den Grünen Steiermark
 
Unser Kommentar:
  
Ja diese bösen Privatunternehmer. Der linkste Grüne sollte zwischenzeitlich begriffen
haben, dass Marx und Lenin tot sind und das im wahrsten Sinne des Wortes.
Mag sein, das der Kapitalismus nicht die beste Wirtschaftsform ist, aber es gibt
schlechtere, nämlich den Kommunismus.
**********

Gelesen in: 

http://www.gruene.at/frauen/frauenquoten/

Frauen an die Spitze!  

Um in allen Bereichen zumindest eine 50%-Quote von Frauen in Spitzenpositionen
zu erreichen und zu sichern, gibt es ein Maßnahmenpaket der Grünen – ein
Aktionsprogramm zur Besetzung der Hälfte der von der Regierung zu
besetzenden Top-Positionen (von der Burgtheaterdirektion bis zum Rechnungs-
hofpräsidium) mit Frauen
 
Unser Kommentar:
   
Dann kann man den GRÜNEN, mit ihrem Schlachtruf „Frauen an die Spitze“ nur viel
Erfolg wünschen, falls sie sich vorher nicht aufgelöst haben. Ein Prof. Van der Bellen, „leider“
ein Mann, war jahrelang ein Garant für die Stabilität des grünen Lagers. Nun ist eine Frau
an der Spitze und die GRÜNEN dürfen am eigenen Körper erfahren wie es ist, nach
Quotenregelung zu besetzen.
**********

Nicht wir waren substanzlos

Soviel zu den teilweise „inhaltlich substanzlosen“ und „unrealistischen“ Forderungen
der Grünen.
Es hätte zu den von uns angeführten grünen Forderungen und Programmen hunderte Hinweise
auf Links gegeben, wir haben aber uns darauf beschränkt, zu jedem Punkt nur einen Hinweis
zu geben.
Liebe Leute von Rigardi.org, wir hoffen Eurem Wunsch nachgekommen zu sein und widmen
diesen Beitrag Euch.
Seit nicht böse oder enttäuscht, wenn es Leute mit einer geringeren liberalen Einstellung gibt.
Sie sind deswegen nicht gleich Rassisten oder Nazis.
So wie wir Eure Meinung akzteptieren hoffen wir, dass Ihr auch unsere Meinung akzeptiert.
Stauni
 2009-03-19
  

Geschlechtsneutral

 

Ein erstaunliches Gesetz

In letzter Zeit haben wir häufig Post von Gewerbetreibenden bekommen, denen eine
„geschlechtsneutrale Stellenausschreibung“, gelinde gesagt ein wenig seltsam erscheint.
Wir haben auch bei den Tageszeitungen, die Stelleninserate schalten, recherchiert und
wurden von diesen auf dieses Gesetz hingewiesen.
Wir haben uns das betreffende Gesetz einmal etwas genauer angesehen und den Passus
für diese „geschlechtsneutrale Stellenausschreibung“ in der Tat erstaunlich gefunden.

Bundesgesetz über die Gleichbehandlung

Gleichbehandlungsgesetz GlBG
                       Inhaltsverzeichnis
                           I. Teil
     Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt
Gebot der geschlechtsneutralen Stellenausschreibung
  § 9. Der/die Arbeitgeber/in oder private/r Arbeitsvermittler/in
gemäß den §§ 4 ff des Arbeitsmarktförderungsgesetzes, BGBl.
Nr. 31/1969, oder eine mit der Arbeitsvermittlung betraute
juristische Person öffentlichen Rechts darf einen Arbeitsplatz weder
öffentlich noch innerhalb des Betriebes (Unternehmens) nur für
Männer oder nur für Frauen ausschreiben oder durch Dritte
ausschreiben lassen, es sei denn, ein bestimmtes Geschlecht ist
unverzichtbare Voraussetzung für die Ausübung der vorgesehenen
Tätigkeit. Die Ausschreibung darf auch keine zusätzlichen
Anmerkungen enthalten, die auf ein bestimmtes Geschlecht schließen
lassen.

Zarte Frauen als Eisenbieger

Laut diesem Paragrafen, müssen Stellenangebote geschlechtsneutral verlautbart werden.
Das heißt wen jemand eine Kellnerin sucht muss er gleichzeitig die Stelle auch für einen
Kellner inserieren.
In umgekehrter Folge natürlich auch. Sucht ein Altmetallverwerter einen Eisenbieger, muss
im Inserat auch Eisenbiegerin enthalten sein.
Auch dürfen keine Altersbegrenzungen oder körperliche Voraussetzungen in der Stellenaus-
schreibung als Bedingung angegeben werden.

Erheblicher Mehraufwand für Unternehmer

Das Gesetz gilt natürlich nur für den privaten Arbeitsmarkt. Bund und Gemeinden haben da
eigenene Bestimmungen, aber dazu später.
Ein derartig, an der Praxis vorbeigehendes Gesetz haben wir selten gesehen.
Abgesehen davon, dass es jedem Unternehmer freigestellt sein muss, welche Anforderungen
er an sein zukünftiges Personal stellen darf, hat er mit diesem Gesetz einen erheblichen
Arbeitsaufwand und wird zum Lügen gezwungen, um nicht in die Diskriminierungsfalle zu
laufen.
Gehen wir in die Praxis und nehmen wir an, dass ein Discobetreiber, in dessen Lokal vor-
wiegend jüngeres männliches Publikum verkehrt und er auf Grund dieser Tatsache weibliches
Personal bis zu einem bestimmten Alter sucht, so darf er diese Tatsache nicht in sein Stellen
-angebot schreiben.

Behinderung bei gezielter Personalsuche

Er wird im Vorfeld gesetzlich daran gehindert, rasch und gezielt, geeignetes Personal für
seinen Betrieb zu finden.
Das nichtsagende und geschlechtsneutrale Inserat wird etliche Telefonanrufe oder Vor-
stellungstermine von Bewerbern zur Folge haben, die nicht den Vorstellungen des Disco-
betreibers entsprechen.
Er darf ihnen allerdings den wirklichen Grund einer Absage nicht mitteilen, sondern sagt
am besten, dass die Stelle bereits besetzt ist.

Diskriminierung

Begriffsbestimmungen
 
  § 5. (1) Eine unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine
Person auf Grund ihres Geschlechtes in einer vergleichbaren
Situation eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere
Person erfährt, erfahren hat oder erfahren würde.
  (2) Eine mittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn dem Anschein
nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen, die
einem Geschlecht angehören, in besonderer Weise gegenüber Personen
des anderen Geschlechtes benachteiligen können, es sei denn, die
betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sind durch ein
rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und die Mittel sind zur
Erreichung dieses Zieles angemessen und erforderlich.
  (3) Eine Diskriminierung liegt auch bei Anweisung einer Person zur
Diskriminierung vor.
Bleiben wir bei dem Discobetreiber. Dieser sucht noch einen Türsteher, der auch die
körperlichen Voraussetzungen für diesen Job mitbringen soll. Ein Inserat „Suche Türsteher,
Mindestgröße 1,95m, mindestens 100kg schwer, mit Kampfsporterfahrung“ wäre
gesetzeswidrig.
Aufgrund der körperlichen Voraussetzungen die hier gefordert sind, ist es ableitbar, das
solche von einer Frau nicht erfüllt werden können.
Man wird ihm unterstellen, dem Anschein nach die neutrale Vorschriften verletzt zu haben
und dies stellt zumindest eine mittelbare Diskriminierung dar.
Wir haben bei der „Anwaltschaft für Gleichbehandlung“ angerufen, da wir wissen
wollten, wie viele Betriebe im Jahr 2008 nach diesem Gesetz angezeigt wurde.
Leider führt man dort keine diesbezüglichen Aufzeichnungen .
Geltungsbereich
  § 16. (1) Die Bestimmungen des II. Teiles gelten für den Bereich
der Arbeitswelt, dazu zählen
  1. Arbeitsverhältnisse aller Art, die auf privatrechtlichem
     Vertrag beruhen;
(2) Ausgenommen sind Arbeitsverhältnisse
  1. der land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter/innen im Sinne des
     Landarbeitsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 287;
  2. zu einem Land, einem Gemeindeverband oder einer Gemeinde;
  3. zum Bund.

Sonderstellung für Bund und Gemeinden

Für Bund und Gemeinden wurden aus welchen unerfindlichen Gründen auch immer
Ausnahmeregelungen gefunden. Sie fallen auch nicht in das o.a. Gesetz, sondern erhielten
unten nachstehende gesetzliche Regelungen.

„Bundesgesetz über die Gleichbehandlung im Bereich des Bundes

(Bundes-Gleichbehandlungsgesetz – B-GlBG)“
Ausschreibung von Arbeitsplätzen und Funktionen
§ 15. (1) In Ausschreibungen von Arbeitsplätzen und Funktionen sind die mit dem Arbeits-
platz (der Funktion) verbundenen Erfordernisse und Aufgaben so zu formulieren, dass sie
zu keiner Diskriminierung einer Person wegen einer im § 13 genannten Gründe führen.
(2) Abs. 1 gilt nicht für Arbeitsplätze oder für Funktionen, für die das Vorliegen eines
Merkmals, das im Zusammenhang mit einem der in § 13 genannten Diskriminierungsgründe
steht, unverzichtbare Voraussetzung für die Ausübung der vorgesehenen Tätigkeit ist.
Ausnahmebestimmungen
§ 13b. (1) Bei Ungleichbehandlung wegen eines Merkmals, das im Zusammenhang mit
einem der in § 13 genannten Diskriminierungsgründe steht, liegt keine Diskriminierung
vor, wenn das betreffende Merkmal auf Grund der Art einer bestimmten beruflichen
Tätigkeit oder der Rahmenbedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und ent-
scheidende berufliche Voraussetzung darstellt und sofern es sich um einen recht-
mäßigen Zweck und eine angemessene Anforderung handelt.
Da wir nicht den gesamten Gesetzestext in den Beitrag kopieren wollten, kann sich der
geneigte Leser unter nachfolgendem Link ausführlich informieren.
 
http://ris1.bka.gv.at/Appl/Authentic/SearchAuthResult.aspx?page=doc&docnr=26
Aus den Ausnahmebestimmungen  zur Ausschreibung von Arbeitsplätzen und Funktionen
geht eindeutig hervor, dass Bund und Gemeinden sehr wohl körperliche Voraussetzungen
und Altersgrenzen bestimmen dürfen, ohne dabei in die Gefahr einer Diskriminierung zu
gelangen.

Zweierlei Maß

Es ist ja völlig logisch, Personal auch nach diesen Kriterien  auszusuchen. Wenn z.b. die
Exekutive oder Justiz Wachbeamte sucht, ist es völlig legitim körperliche und altersmäßige
Anforderungen zu stellen.
Warum dies den Unternehmern in der Privatwirtschaft gesetzlich verwehrt wird, ist im
höchsten Maße erstaunlich.
 
In diesem Gesetz sind sicherlich auch viele positive Punkte enthalten, aber mit den
Bestimmungen zu den  „geschlechtsneutralen Stellenausschreibungen“, hat man
das Kind mit dem Bad augeschüttet.
Diese sind logisch nicht nachvollziehbar und völlig praxisfremd.
Stauni
  
2009-03-16
   

Ein grünes Österreich

 

Einige Zukunftsvisionen der Grünen

Wir haben uns in die Forderungen und erwünschten Zukunftspläne der GRÜNEN
eingelesen. Das die GRÜNEN ein Sammelbecken des linken Lagers sind, ist hin-
länglich bekannt. Marxistisches und leninistisches Gedankengut wird als Kulturerbe
gepflegt. Aber selbst Marx oder Lenin würden im Grab rotieren, wenn sie die Mög-
keit hätten von  so einigen unrealistische Forderungen in Kenntnis zu gelangen.

Deren Hauptthematik besteht darin:

Keine Energie aus kalorischen Kraftwerke, da diese die Umwelt belasten, aber auch keine
Wasserkraftwerke oder Windkraftenerige. Von Atomkraftwerken ganz zu schweigen.
Unser Kommentar: Völlig richtig, warum brauchen wir eigentlich Kraftwerke, der
                                     Strom kommt ohnehin aus der Steckdose.
Mehr Rechte für die Frauen, vor allem am Arbeitsplatz. Frauen gehören unbedingt in
Spitzenpositionen, Qualifikation ist dabei sekundär.
Unser Kommentar:  Richtig so. Zur Erfüllung der selbsterfundenen Quotenregelung
                                      muss etwas geschehen. Dabei ist es egal ob (man) ? (frau) die
                                      notwendige Qualifikation mitbringt. Wenn ein Zivildiener
                                     Verteidigungsminister werden kann, liegt es nahe das eine Putzfrau
                                     auch Bundeskanzler(in) wird.
Mehr Rechte und Toleranz für Schwule. Schwule sollen rechtlich getraut werden dürfen
und müssen von den Heteros akzeptiert werden.
Unser Kommentar:  Na ja, wem kümmern schon einige Millionen Jahre Evolution ?
                                      In Amerika hat man der Natur ohnehin schon ein Schnippchen ge-
                                      schlagen. Dort können Männer bereits Kinder gebären.
Natürlich das leidige Thema Auto. Diese gehören ohnehin verboten, also ab in die
Schrottpresse damit.
Unser Kommentar:  Weg mit diesen Umweltbomben. Wem kümmert’s schon, dass
                                      mittlerweile jeder zweite Arbeitsplatz direkt oder indirekt vom
                                      Auto abhängig ist. Wirtschaftsberichte sind ohnehin nur Schund-
                                      literatur und brauchen nicht ernst genommen zu werden.
Unternehmer sind automatisch Ausbeuter der arbeitenden Schicht und sollten am besten
enteignet werden.
Unser Kommentar:  Auch klar, jedes Privatunternehmen gehört sofort verstaatlicht. Wem
                                       interessiert es schon, dass gerade die privaten Klein- und Mittelbetriebe
                                      die Stütze der österreichischen Wirtschaft sind und Arbeitsplätze ohne
                                      staatliche Subventionen schaffen. Da schneiden doch die Staatsbetriebe
                                      mit ihren Millionenverlusten wesentlich besser ab, auch wenn Frauen
                                      in deren Spitzenpositionen sitzen.
Offene Grenzen für alle. Jeder sollte nach Österreich kommen dürfen und in der Sekunde
die selben Rechte haben wie die ansässige Bevölkerung. Über die Pflichten wird leider
nichts genaues geschrieben.
Unser Kommentar:  Auch richtig. Jeder Österreicher sollte dazu gesetzlich verpflichtet
                                      werden, mindestens fünf Asylanten bei sich aufzunehmen und für
                                      Kost und Logie zu sorgen. Auch sollte man Überlegungen anstellen,
                                      Luxushotels in Asylantenheime umzuwandeln, da diese in der
                                      Wirtschaftskrise ohnehin nicht mehr gebraucht werden.

Österreichs Zukunft

Überspitzt formuliert würde Österreichs Zukunft,  dann wie folgt  aussehen:
Zwei Schwule radeln auf einem Tandemfahrad zum Standesamt, wo sie von einer
„Standesbeamtin“ getraut werden. Dann wollen sie weiter zu ihrem Arbeitsplatz, den
es nicht mehr gibt, weil die Millionenverluste des Staatsbetriebes nicht mehr finanziert
werden konnten.
Also fahren sie nach Hause, wo sie mit den bereits wartenden Asylanten, Gesell-
schaftsspiele veranstalten werden. Allerdings nur bis zum Einbruch der Dunkelheit.
Denn Licht gibt es keines mehr, weil keine Kraftwerke mehr vorhanden sind.
Da kommt einer auf die Idee „Blinde Kuh“ zu spielen, den dazu braucht man nichts
zu sehen.
Ein solches „Blindes Kuh“ – Spiel widerspiegelt sich in so manchen unrealistischen
Forderungen der  GRÜNEN  wieder.
Die Verantwortlichen in deren Fraktion sollten einmal darüber nachdenken, warum sie
von einem Herrn Strache, sowohl rechts als auch links überholt wurden.
Stauni
  
2009-03-15 

Inhalts-Ende

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