Gnadenlose Abzocke durch rotgrünen Inkasso-Dienst


Steckt hinter neuer Abzocke Methode?

Man muss schon spezifische Charakterzüge haben um einen Job auszuüben,  der rein darauf
abzielt  andere  Personen  finanziell zu schädigen.  Sie wissen schon um welche Berufsgruppe
es  geht?    Richtig,  es  sind  die  Parksheriffs.   Tagtäglich  zieht   diese  Kapperltruppe  los  um
Autofahrer(innen)   gnadenlos   abzustrafen.   Das  Wort   Toleranz  ist  ihnen  fremd,  egal  wie
geringfügig das Halte- oder Parkvergehen ist.
Unser  heutiger  Fall schlägt aber alles was wir von diesem rotgrünen Inkasso-Dienst bis dato
erfahren  und  gesehen  haben.  Ein Fahrzeuglenker stellte sein Auto vor der Einfahrt in Wien
10., Muhrengasse 12 ab und beabsichtige anschließend in den Innenhof der Hausanlage zu
fahren.



Die  Einfahrt  hat  auch  zum  Innenhof  ein Flügeltor,  welches geöffnet werden muss um mit
dem  Auto einfahren zu können.   Also begab sich der Lenker zum innen gelegenen Tor um
dieses  zu  öffnen.   Siehe obige Fotos.  Der Öffnungsvorgang samt Wegzeit dauert ungefähr
zwei  bis  drei  Minuten.   Als er wieder zu seinem  Fahrzeug kam,  fand er hinterm Scheiben-
wischer  eine  Organstrafverfügung vor.   Es wollte diese reklamieren,  doch vom Parksheriff
war weit und breit nichts mehr zu sehen.
Screen: © erstaunlich.at
Dass  ein  Auto nicht parallel sondern nur schräg zum Fahrband abgestellt werden
muss um in eine Einfahrt zu fahren,  dürfte außerhalb des  Vorstellungsvermögens
des  Parksheriffs gelegen haben.   Zusätzlich sei angemerkt,  dass in dieser Gasse
(laut Bodenmarkierungen) schräg geparkt werden muss.
Also  setzte  man sich telefonisch mit einem leitenden Beamten der Parkraumüberwachung in
Verbindung  und  erklärte  diesem  die  Situation.   Die Antwort war erstaunlich, denn der Mann
meinte, dass halt wer beim Auto bleiben müsse während das Einfahrtstor geöffnet wird.
Als  der  Oberparksheriff darauf aufmerksam gemacht wurde,  dass dies nicht möglich war weil
der  Lenker  alleine  war,  verstummte er kurz und meinte:   „Es kann ja ein Einspruch gemacht
werden“.  Bedenkt man nun,  dass die verhängte Strafe  36,- Euro ausmacht,  könnte durchaus
angenommen werden, dass solche Aktionen beabsichtigt sind.  Denn rechnet man die Arbeits-
zeit für den Einspruch, die Wegzeit zum Postamt und das Postporto für den eingeschriebenen
Brief,  werden  die  Unkosten  nicht  viel  unter  36,- Euro  liegen.   Also  führt sich ein Einspruch
selbst ad absurdum.
Wie  bereits eingangs erwähnt,  man muss schon spezifische Charakterzüge haben um den
Job eines Parkraumüberwachungsorgans auszuüben.
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2013-11-23

Vassilakou klagt Facebook-User

Beweismaterial anzufertigen ist ungemein wichtig

 
Wie  die Tageszeitung HEUTE auf ihrer Internetplattform mitteilt,  klagt die  Wiener Vizebürger-
meisterin und Verkehrsstadträtin, Maria Vassilakou, einen Facebook-User.   Dieser hatte – laut
der Gratiszeitung – in einem Posting behauptet, Maria Vassilakou habe am 24. September auf
der  Wiener  Alserstraße  Fahrrad  fahrend eine rote Ampel ignoriert.   Von H. auf ihr Verhalten
hingewiesen, hätte ihm Vassilakou den Stinkefinger gezeigt.
 
Wir  wissen nicht ob dieser Vorfall der Realität entspricht,  da es kein Video und auch kein Foto
über den behaupteten Vorfall gibt.   Jedenfalls bestreitet Vassilakou die Anschuldigungen und
klagte auf Unterlassung und Gegendarstellung.  Streitwert:  8.720,- Euro.
 
Wenn  es  darum  geht  die  Wiener Autofahrer zur Kassa zu bitten,  zeigt sich Vassilakou nicht
sehr zart besaitet.  Dieser Gemütszustand schlägt allerdings sehr schnell um, wenn es jemand
wagt  ihre  Person  öffentlich  zu  kritisieren.   Da  ist  die Grünpolitikerin mit Anzeige- und Klag-
drohungen sehr schnell zur Hand.   Diese  Erfahrung  musste bereits der Herausgeber dieses
Online-Magazins erfahren,  bei dem sie jedoch auf Granit biss.
 
Bei ERSTAUNLICH recherchiert man nämlich gründlichst und fertigt auch Beweismaterial wie
z.B.  Fotos  oder  Videos an.   Allerdings fühlt sich Vassilakou beim Auftauchen eines solchen
Materials gleich immer verfolgt und/oder gestalkt.
 
Video: © erstaulich.at
Vassilakou wieder voll erwischt
 
Wir  können  nur  jedermann(frau) empfehlen  ebenfalls  Beweismaterial anzufertigen, wenn
diese(r)  vor hat,  an  der  Wiener Vizebürgermeisterin gerechtfertigt öffentlich Kritik zu üben.
Bei  ERSTAUNLICH  wartet  man  noch  immer  auf die Klage oder Anzeige von Vassilakou.
Warum eine solche wohl bis heute noch nicht erfolgt ist?!
 
 
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2013-11-19

Vassilakou-Schaden für Steuerzahler bald 100 Millionen Euro?


Verkehrsstadträtin beim Geldverbrennen fast so gut wie SP-Brauner

„Der Rachefeldzug der grünen Megäre gegen die Wiener Autofahrer könnte die Steuerzahler
100  Millionen  Euro  kosten“,  warnt FPÖ-Verkehrssprecher LAbg. Toni Mahdalik.   Das leider
prolongierte  Mahü-Fiasko  dürfte  sich  mit  obszönen  50 Millionen  zu Buche schlagen,  die
sinnlose Grünfärbeaktion auf allen Radwegen würde satte 34,5 Millionen verschlingen.
Das ereignislose „Radjahr 2013“ hat 4,5 Millionen Euro gekostet,  das grüne Posten-Ringelspiel
„Mobilitätsagentur“ verbrennt  bis  2015 fast 9 Millionen Euro.   Um diese mit Nebengeräuschen
100 Millionen  Euro  aus  dem  Steuertopf  wird  kein  einziger  Meter  Radweg neu errichtet, was
aber selbst den grünen Fahrradflüsterer Chorherr nur peripher tangieren dürfte.   Dieser scheint
sich  ja  auf  das  Durchboxen monströser und  für  viele  Beteiligte  offenbar  äußerst profitabler
Bauprojekte spezialisiert zu haben.
Um  100 Millionen  Euro  könnten 800 Kilometer vollwertige Radwege oder über 3.300 Kilo-
meter Mehrzweckstreifen errichtet werden. Stattdessen werden im Jahr 2013 gerade einmal
18 Kilometer neue Radwege gebaut.
„Würde die einer griechische Rachegöttin gleich gegen die Autofahrer kämpfende Verkehrs-
stadträtin unsere Steuergelder nicht im Hades verbrennen und stattdessen den Radanlagen-
bau forcieren, wäre beiden Gruppen von Verkehrsteilnehmern geholfen“, meint Mahdalik.
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2013-10-13

Eine lebensgefährliche Verkehrssituation


Hier hätte sogar Maria Vassilakou ein Problem

Wer den Fahrstil von Wiens Vizebürgermeisterin und Verkehrsstadträtin, Maria Vassilakou,
kennt, wird sich über die im nachfolgenden Bild gezeigte Situation kaum wundern.
Im 5. Wiener Gemeindebezirk wird ein gekennzeichneter Radweg gegen die Einbahnführung
der  Spengergasse  geführt.   Derartig  erstaunliche – um nicht zu sagen hirnlos –  angebrachte
Bodenmarkierungen sind den leidgeprüften Wiener Autofahrer(innen) bestens bekannt.
Die Situation in der Spengergasse zeichnet sich aber noch dadurch zusätzlich aus,  da es auf
Grund  der  Fahrbahnbreite  nicht  möglich  ist,  dass  ein  Auto und ein  Fahrrad  gefahrlos  an-
einander  vorbeifahren  können.   Was  sich  die  Verantwortlichen  der Stadt Wien wohl dabei
gedacht  haben  als  sie  einen  Radweg  schufen,  der schnurstracks in die Motorhaube eines
Autos führt?
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2013-10-12

Vassilakou hat sich dritten Misstrauensantrag redlich verdient


Schwach in ihrer Glaubhaftigkeit,  glaubhaft in ihrer Schwäche

Wenn  es  noch  eines letzten Beweises bedurfte,  um Maria Vassilakous frappante Unfähigkeit
in ihren Funktionen als Verkehrsstadträtin und Vizebürgermeisterin amtlich zu machen, eignet
sich das unerreichte Debakel Mariahilfer Straße-Neu dafür trefflich.
Bei  ihrem  ideologisch  motivierten  Feldzug  gegen die  Wiener Autofahrer hat sie sich durch die
massive  Verteuerung der Kurzparkgebühren bzw.  Strafen sowie die chaotische Ausweitung des
teuren Parkpickerls bereits zwei Misstrauensanträge der FPÖ eingehandelt, welche jedoch beide
von Rot-Grün abgewürgt wurden.
Die skandalöse  Fehlplanung auf der Mariahilfer Straße und in den umliegenden Bereichen der
Bezirke  Mariahilf  und  Neubau hat bislang rund 2(!) Millionen Euro gekostet,  das prolongierte
Herumdilettieren  könnte  weitere  1,5 Millionen  Euro  verschlingen.  Mit freundlicher Unterstütz-
ung  der  SPÖ  mindestens  3,5 Millionen  Euro  Steuergeld  für  den grünen Autofahrerhass zu
verbrennen , ist bereits mehr als grenzwertig.
Die  FPÖ  hat  die  SPÖ und  die Grünen aufgefordert,  das Fuhrwerken auf dem Rücken von
Geschäftsleuten,  Anrainern,  Kunden  und  Steuerzahlern umgehend einzustellen.  Die Frei-
heitlichen  werden in der Sondersitzung des Gemeinderates am 23. September daher einen
weiteren Misstrauensantrag gegen Verkehrsstadträtin Vassilkou einbringen. Und diesen hat
sie  sich  auch  redlich verdient,  obwohl wir davon ausgehen,  dass Rot-Grün diesen wieder
abwürgen werden.
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2013-09-11

Italien – Kein Land für Österreichs Grüne


Italiener haben offenbar noch Nationalstolz

Italien:  Eine alltägliche Situation.   Ein Autofahrer wird von der Polizei zwecks einer Fahrzeug-
kontrolle  angehalten.   Weil  ein  Scheinwerfer am Fahrzeug defekt war,  wurde der Mann vom
kontrollierenden  Polizisten  zur  Kasse gebeten.   Daraufhin beschimpfte der 71-Jährige Fahr-
zeuglenker Italien als  „Scheißland“.
Letzte Woche wurde der schimpfwütige Autofahrer vom Kassationsgericht  (letzte Instanz) in
Rom, wegen Verunglimpfung der Nation zu 1.000,- Euro Geldstrafe verurteilt.   Urteilsbegründ-
ung:   „Das  Recht  zur  Meinungsfreiheit  darf  nicht  in  brutale Beleidigungen ausarten,  die
jeglicher objektiver Kritik entbehren.  Der Mann hat gegen Artikel 291 des italienischen Straf-
rechts verstoßen,  da er das Prestige und die Ehre einer gesamten nationalen Gemeinschaft
beleidigt hat“,  so die Höchstrichter.
Angesichts  dieses  Urteils  meinen  wir,  dass  Italien  kein Land für Österreichs Grüne und
„Künstler“  wie  „Dolce & Afghaner“  ist.   Diese  Behauptung   lässt  sich mit nachfolgenden
Bildern spielend untermauern.
Screen: HEUTE (Printausgabe)
Foto: © erstaunlich.at
Hier  noch  ein  kleiner  Textauszug aus dem obig gezeigten Plakat:   „Hear YU GO, und die
Österreich-Fahne war geboren. Fuck that! Das ist nicht Österreich, das ist Scheisse. Auf so
’ne Story und so ’ne Fahne kann man nur pissen.“
Wer  nun glaubt,  dass sich das Künstlerduo dafür rechtlich zu verantworten hatte, der irrt
gewaltig.   Ganz  im  Gegenteil,  für  „Dolce & Afghaner“   gab  es  sogar einen Kunstpreis.
Eigentlich  traurig,  was diverse unverantwortliche Politiker(innen) aus dem schönen Öster-
reich gemacht haben.
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2013-07-13
 

Verbot von Videokameras in Privatfahrzeugen?


Sind den Mächtigen Videokameras in Privatautos ein Dorn im Auge?

Eine  präventive Videoüberwachung  – etwa zur Klärung der Verschuldensfrage bei Verkehrs-
unfällen –  aus dem eigenen  Auto heraus ist für Privatpersonen unzulässig.   Auf diesen Um-
stand  wies  gestern  die  ARGE  Daten  hin,  nachdem  die  Datenschutzkommission  einem
entsprechenden  Vorhaben  eines  Antragstellers  eine  Absage  erteilte.   Auf  Grund  dieser
Entscheidung,  so  die  ARGE,  muss  jeder  Autofahrer mit einer Videoausstattung mit einer
Anzeige  und  einer  Verwaltungsstrafe  in  der  Höhe von bis zu 10.000 Euro,  im Wiederhol-
ungsfall bis zu 25.000 Euro rechnen.
Foto: © erstaunlich.at
Das finden wir erstaunlich, dass die Datenschutzkommission nicht für eine rasche und lücken-
lose  Aufklärung  des  Verschuldens  bei  Verkehrsunfällen ist,  wie dies durch eine Videoauf-
nahme  belegt werden könnte.  Offenbar ist es diesen Herrschaften lieber,  wenn monatelang
vor  Gericht  gestritten  wird  und  Sachverständige   (die  nicht  immer  unfehlbar sind),  die
Prozesskosten in schwindelnde Höhen treiben.
Aber  auch  für  die Aufklärung eines Verbrechens kann so eine Videoaufnahme dienlich sein.
Ein  Autofahrer könnte nämlich zufällig am Ort einer Straftat (z.B. Banküberfall) vorbeifahren
und  den/die  Täter  oder  das Fluchtfahrzeug filmen.  Wie schön zu wissen,  dass Kriminelle
durch übertriebenen Datenschutz in Österreich geschützt sind.
Die Entscheidung der Datenschutzkommission ist für uns weder logisch noch nachvollziehbar.
Allerdings  erwarten  wir  auch nicht von Beamten,  dass diese logische und nachvollziehbare
Entscheidungen treffen,  denn sind diese doch nur Erfüllungsgehilfen des Systems.
Und damit sind wir bei des Pudels Kern.  Offenbar ist es den Machthabern in Österreich unan-
genehm,  wenn  das  gemeine Volk die Möglichkeit hat,  diese oder ihre Lakaien eventuell bei
nicht ganz astreinem Verhalten auf Video zu bannen. Umso mehr Autos mit solchen Kameras
ausgestattet sind, desto größer ist nämlich die Chance. Ein treffendes Beispiel ist nachfolgen-
des Video:

Screen: youtube.com
L I N K  zum Video
Ehrlich gesagt, schaut uns die ganze Sache ohnehin „getürkt“ aus, und dürfte es sich bei dem
Dipl. Ing. Michael W***  um einen „Datenschützer“ handeln,  der einen  Präzedenzfall konstru-
ieren  wollte.  Der  Verdacht  drängt  sich  nämlich auch aus der reißerischen  Darstellung  der
ARGE Daten auf.
Bei  einer  Beschränkung  auf  einen  möglichen Verkehrsunfall wären die anderen aufgenom-
menen  Passagen  unter  § 50a Abs. 6 DSG  einzuordnen.   Das wollte der Antragsteller aber
möglicherweise  gar  nicht,  sondern  hat  diesen Sonderfall absichtlich als Dauerzustand dar-
gestellt.

Der rechtliche Aspekt

Aber  wenden wir uns einmal dem rechtlichen Aspekt zu.   Unseres Erachtens fehlt der ident-
ifizierende Teil.  Wenn man ein bestimmtes Objekt systematisch überwacht, dann kann man
natürlich  identifizieren.  Im  Straßenverkehr  ist  eine  identifizierende  Zuordnung  schon auf
Grund des ständigen Ortswechsels nicht möglich.
Bleibt die Frage  z. B. der zufällig aufgenommenen Nummerntafel.  An Hand derer wäre eine
Identifizierung  möglich,  nur fehlt dann dort die SYSTEMATISCHE Überwachung des Betrof-
fenen, weshalb die Persönlichkeitsrechte nicht verletzt werden würden.
Wesentlicher Punkt ist auch noch der Begriff der  „überwachten Person“ und des „überwach-
ten Objekts“.   Im Gesetz ist nicht  – wie in der Entscheidung dargelegt –  von einer  „Selbst-
überwachung“  die  Rede  sondern  dient  das  Gesetz ausschließlich dem Schutz der Privat-
sphäre von Dritten. Die erstaunliche Auslegung der Anwendbarkeit des § 50a DSG (eigenes
Fahrzeug  +  Fahrzeuglenker)  entbehrt  daher  unserer  Meinung  nach  jeder  gesetzlichen
Grundlage.
Vernünftiger  und  logisch  nachvollziehbar wäre es gewesen den Bescheid so zu verfassen,
dass  die Kamera nur dann in Betrieb ist,  wenn der Motor läuft oder sich das Fahrzeug be-
wegt und das die Videoaufnahmen zyklisch überschrieben werden  – es also ausschließlich
zur  Dokumentation  von  möglichen  Verkehrsunfällen  dient.  Quasi als Ergänzung zu den
Fahrtenschreibern (Black Box), die in der gehobenen Fahrzeugklasse ja schon zum Stand-
ard gehören.
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2013-04-30
 

Autofahrer dürfen nicht Freiwild für Rot-Grün sein


FP-Mahdalik fordert Ende der Strafaktion am Schafberg

Da wedelt der Schwanz wieder einmal mit dem Hund.   Die Grünen haben in ihrem blinden
Autofahrerhass  die  Straforgien  am  Schafberg offenbar mit  „anonymen“  Anzeigen in die
Wege  geleitet,  die SPÖ schaut tatenlos zu.   Was jahrzehntelang  tadellos funktioniert hat,
wird nun mit empfindlichen Geldstrafen geahndet.

Das Geld der Autofahrer wird nicht nur mit dem Parkpickerl sondern auch durch schikanöse
Verkehrsstrafen in die Stadtkassa umgeleitet.  210 Mio. Euro werden den Autofahrern so ab-
gepresst,  die  offenbar  Freiwild  für  die  rot-grüne Stadtregierung sind.   Die brutale Politik
gegen die Autofahrer lehnt die FPÖ ebenso ab wie den geplanten Einbahnzirkus.
Die  obigen  zwei Absätze beinhalten den Originaltext einer heutigen Presseaussendung des
FPÖ-Verkehrssprechers  LAbg. Toni Mahdalik.   Zusätzlich forderte er die  SPÖ noch auf, das
grüne Autofahrerbashing und die Abzocke sofort einzustellen.

Aufforderung zum Amtsmissbrauch?

Es  ist  in  den obigen zwei  Absätzen mit  keinem  einzigen Wort zu lesen,  dass  Mahdalik
Polizist(innen) zum Amtsmissbrauch aufgefordert hätte.  Genau aber eine  solche Aufforder-
ung  will  der  SP-Verkehrssprecher,  Siegi Lindenmayr,  in obig zitierter Presseaussendung
erkannt haben.
„Geht jetzt FP-Verkehrssprecher Mahdalik schon tatsächlich so weit,  von Polizistinnen und
Polizisten Amtsmissbrauch zu fordern?“,  meint  Lindenmayr  heute und bezieht sich dabei
auf Mahdaliks Aussendung.
Der  SP-Verkehrssprecher  rechtfertigt  die Anzeigen- und Straforgie damit,  weil private An-
zeigen dazu führten,  dass die Polizei abstrafen „musste“.  Diese Aussage ist in sich schon
falsch,  denn die Polizei  „muss“  nicht abstrafen.   Jede(r) Polizist(in) hat auch die Möglich-
keit  von einer kostenlosen Abmahnung Gebrauch zu machen.   Wir glauben nicht an das
Märchen  der  „privaten Anzeigen“  sondern vermuten,  dass die Autofahrer(innen) nur des-
halb zur Kasse gebeten wurden,  um das marode Stadtsäckel zusätzlich aufzufüllen.
Bezüglich der  „angeblichen“ Anzeigen meint SP-Lindenmayr,  dass Mahdalik offenbar die
Polizei  indirekt  auffordert,  Anzeigen nicht mehr nachzugehen.  Wir fragen uns,  worin der
SP-Verkehrssprecher  das  erkannt  haben  will.   Nämlich  auch eine solche  (nicht einmal
annähernde)  Formulierung  steht  ebenfalls  nicht  in der  besagten  Aussendung  des  FP-
Verkehrssprechers.
Könnte  es sein,  dass Siegi Lindenmayr mit seinem  Chef beim Heurigen war und ein paar
Spritzer zu viel getrunken hat und deshalb nicht mehr in der Lage war, die Presseaussend-
ung  von  Mahdalik zu lesen?   Oder ist der Mann einfach nur des sinnerfassenden Lesens
nicht mächtig?
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2013-04-15
 

ASFINAG kündigt Sicherheit nur im Osten Österreichs an


Funktionierender Winterdienst der ASFINAG nur im Osten?

Funktionierender  Winterdienst  bedeutet  Partnerschaft zwischen ASFINAG und Autofahrern.
Diese  Ankündigung  dürfte  augenscheinlich nur für jene Autofahrer(innen) Gültigkeit haben, 
welche  auf  den von der ASFINAG betreuten Strecken im Osten Österreichs unterwegs sind.
 
Screen: APA/OTS
 
Daher  sollten  Autofahrer(innen)  auf  den von der ASFINAG betreuten Strecken im Süden,
Westen und Norden Österreichs, während des Winters  besondere  Vorsicht walten lassen.
Ob die ASFINAG für diese Bereiche die eingehobenen Mautgebühren retournieren wird?
 
*****

2012-11-07
 

Behindertenfahrzeug abgeschleppt


Warum schleppt man ein Behindertenfahrzeug ab?

Dass  sich  der  Abschleppdienst  der  Stadt Wien  (MA 48)  bei den Autofahrer(innen) nicht
besonderer Beliebtheit erfreut, ist eine unumstößliche Tatsache. Aber gut was soll´s, wenn
jemand sein Auto verkehrswidrig parkt, so hat er eben die Konsequenzen daraus zu ziehen.
 
Bei  den  nachfolgenden  Fotos  allerdings  kamen wir ins Grübeln. Denn einem Behinderten
seinen  fahrbaren  Untersatz abzuschleppen  finden  wir nicht nur erstaunlich sondern auch
geschmacklos.
 
Fotos: © erstaunlich.at
 
Kfz-Verwahrstelle der Stadt Wien in Wien Simmering
 
Bleibt  nur zu hoffen,  dass die behinderte Person so rasch und unbürokratisch wie möglich zu
ihrem  Fahrzeug  kommt.   Wir  werten  es  als Armutszeugnis ein Behindertenfahrzeug abzu-
schleppen,  denn da gäbe es sicher eine Alternative zur Abschleppung.
 
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2012-09-28
 

Diese Frau jagt und hasst Autofahrer


Erstaunliche Plakate

ERSTAUNLICH-Leser  Peter  mailte  uns  nachfolgendes  Foto  mit  der  Anfrage,  ob  in
unserem Fuhrpark Autos der Marke Hyundai Verwendung finden.
 
 
Nein,  werter  Herr  Peter.   Im  ERSTAUNLICH-Team  fährt  niemand  einen  PKW  des
südkoreanischen  Autofabrikanten.   Wir hoffen, dass damit Ihre nicht ganz unberechtigte
Neugier befriedigt ist.
 
*****

2012-06-21
 

Vassilakou voll erwischt – TEIL 3


Die Stöckelschuh-Ausrede

„Ja,  ich  habe  einen  Dienstwagen  und ich gehe nicht gerne nachts mit Stöckelschuhen allein
durch die Straße“,  so lautete die etwas erstaunliche Ausrede der grünen Vizebürgermeisterin,
Maria Vassilakou,  nachdem  sie  sich im ORF-Bürgerforum vehement für das Fahrrad und die
Öffis eingesetzt hatte und von „erstaunlich.at“ erwischt wurde,  wie sie weitab von den offiziel-
len  ORF-Parkplätzen,  offenbar  bemüht  sich  den  Blicken der Öffentlichkeit zu entziehen,  in
ihren Dienstwagen gestiegen ist.
 
Und schon wieder haben wir  Vassilakou voll erwischt,  denn sie ging nicht alleine   –  mit oder
ohne Stöckelschuhe –  durch Wiens Straßen. Wie nachfolgender Videoausschnitt dokumentiert,
wurde  sie  von  vier (4)   Personen begleitet, als sie zu ihrem Dienstwagen ging,  der gut ver-
steckt in einer Seitengasse (nächst des ORF-Zentrums) stand.
 
Video: © erstaunlich.at
{mp4-flv img=“videos/vassi_schuhe.jpg“ showstop=“true“}vassi_schuhe{/mp4-flv}
 
Aber  vermutlich  waren diese Personen keine Begleiter(innen) von Vassilakou sondern Passan-
ten,  die ihre PKWs ebenfalls in der Dovskygasse versteckt hatten und nur zufällig das Auto der
grünen  Vizebürgermeisterin  ansteuerten .   Aber sei wie es sei,  über die humorvolle Stöckel-
schuh- Ausrede der grünen Klimaschützerin (Bezeichnung lt. KURIER)  können wir ohnehin nur
schmunzeln.
 

Da hört der Spaß auf

Der Humor vergeht uns aber, wenn Vassilakou von einem „umweltfreundlich mit Erdgas betrieb-
enen Auto“  spricht.   Erdgas ist zwar ein Alternativtreibstoff zu Diesel oder Benzin, aber keines-
falls  umweltfreundlich,  sogar das Gegenteil ist der Fall,  wie wir dies durch unsere Recherche
eindeutig belegen können.
 
Screen:  en-solution.de

Unter diesem LINK finden geneigte Leser(innen) weitere Beiträge über die Umweltschädlichkeit
der  Erdgasgewinnung.   Auch die Grünen dürften dies schon längst erkannt haben und prokla-
mieren  seit  Jahren  „raus aus Öl und Gas“.   Stellvertretend dokumentieren wir dies mit zwei
Screenshots.
 
Screens: diegruenen
 
Wir nehmen nicht an,  dass Vassilakou das Programm (samt Erkenntnis der umweltschädlichen
Erdgasgewinnung)  ihrer eigenen Partei nicht kennt. Und hier haben wir sie schon wieder beim
Wasser  predigen  und Wein trinken erwischt.   Obwohl es seit Jahren wissenschaftlich nachge-
wiesen ist,  dass die Erdgasgewinnung (egal in welcher Form)  schwere Umweltschäden verur-
sacht,  spricht sie von einem  „umweltfreundlich mit Erdgas betriebenen Auto“.   Das wäre ver-
gleichbar,  wenn jemand von einem mit Atomstrom betriebenen  „umweltfreundlichen Elektro-
auto“ spricht.
 
Langsam  aber  sicher sollte sich selbst der/die  grünste Grün(in) über die Glaubwürdigkeit so
mancher  Aussagen der grünen Vizebürgermeisterin, Maria Vassilakou,  ernsthafte Gedanken
machen.   Für uns ist diese Frau ein typisches Beispiel für die grüne Doppelmoral.
 
Bisherige Beiträge zu diesem Thema:
 
Vassilakou voll erwischt   –  Vassilakou voll erwischt  – TEIL 2  –  Vassilakou fühlt sich gestalkt
 
*****

2012-06-17
 

Vassilakou voll erwischt – TEIL 2


„Wo ist mein Auto versteckt?“ Neues Grün(innen)-Spiel?

Unser  Beitrag  „Vassilakou voll erwischt“  hat  mächtig Staub aufgewirbelt und im grünen
Lager  offenbar  zu Ratlosigkeit geführt.   Zwar hielten sich die großen Medien, vermutlich
aus ökonomischen Gründen vornehm zurück, allerdings verhinderte dies nicht, dass unser
Beitrag  in  deren Online-Portalen (Foren) verlinkt wurde und zu heftigen Pro- und Kontra-
diskussionen führte.

Karikatur: H. Koechlin
 
Die  Wiener  Vizebürgermeisterin  versuchte  sich  im  schweigenden  Aussitzen der Causa.
Allerdings kam sie offenbar nicht umher, in einer geschlossenen Facebook-Gruppe Stellung
beziehen  zu müssen.   Wenn es einen Hilflosen-Zuschuss für Stellungsnahmen gäbe, dann
hätte sich diesen Frau Vasillakou redlich verdient.
 
Screen: facebook.com
 
Vassilakou   findet bewusste Falschmeldungen nicht gut.  Dieser Meinung können wir uns
voll und ganz anschließen, allerdings war unser eingangs erwähnter Beitrag keine Falsch-
meldung und wurde sogar mit einer Videoaufnahme dokumentiert.
 
Interessant ist auch die Aussage, dass das Video von einem bekannten Ex-Peepshow- und
Nachtclubbesitzer  ins  Netz gestellt wurde.   Der Herausgeber dieses Online-Magazins hat
aus  seinen Geschäften,  aus denen er sich vor 2 Jahren zurückzog,  nie ein Hehl gemacht.
Die  Lokale  waren allesamt genehmigt und allein die Gemeinde Wien kassierte aus seinen
Umsätzen 20 Prozent Vergnügungssteuer. Der Bund langte dann nochmals mit 20 Prozent
Umsatzsteuer und rund 50 Prozent Einkommensteuer zu.
 
Also  warum  sollte  ein  unbescholtener  und steuerzahlender Staatsbürger kein Recht auf
Meinungsfreiheit  haben?   Nur weil er ein Geschäft betrieb,  dass der Vizebürgermeisterin
möglicherweise  nicht  zu  Gesicht steht?   Ihre grüne Kollegin Madeleine Petrovic hatte da
weniger Berührungsängste. Diese präsentierte sogar ihr Buch in einem Bordell am Wiener
Gürtel.
 
Der  plumpe  Versuch  einen  rechtschaffenen Bürger  wegen  seines Berufes verächtlich  zu
machen, ging in der Vassilakou -Stellungsnahme gründlich in die Hose.   Offenbar versuchte
man nur vom Thema abzulenken.   Und  da sind wir auch schon bei der Polemik, welche die
Vizebürgermeisterin doch so ablehnt.  Also predigt sie wieder Wasser und trinkt selbst aber
Wein.
 
Und  noch  immer  ist Vassilakou nicht beim Thema und übt sich in einem weiteren  Ablenk-
ungsversuch.   Sie  wirft  vor,  dass  auf  ERSTAUNLICH  Loblieder auf Barbara Rosenkranz
gesungen wurden. Hier ist der LINK zum betreffenden Beitrag in dem wir kritisch anmerkten,
dass  es  nicht  angehen kann eine demokratisch gewählte Politikerin verächtlich zu machen,
zu  beschimpfen  und zu diskriminieren,  nur weil sie eine Oppositionelle ist.   Aber lesen Sie
sich den Beitrag durch und machen Sie sich selbst ein Bild.
 
Im nächsten Absatz räumt Vassilakou schon kleinlaut ein, dass ihr ein Dienstwagen aus dem
Pool der Stadt Wien zur Verfügung steht.  Dagegen ist auch nichts einzuwenden.   Allerdings
versucht sie mit ihrem nächsten Satz „Das Auto ist ein simpler VW Touran, erdgasbetrieben“
eine Verharmlosung der Situation.
 
Auf   Grund  des Motorengeräusches des PKWs   – welches im Video eindeutig zu hören ist –
kamen wir zum Schluss,  dass es sich um ein dieselbetriebenes Auto gehandelt hat.   Wenn
es sich nun tatsächlich um ein Erdgasauto handelt, dürfte dieses einen Motorschaden haben.
 
Zwar  hat  ein erdgasbetriebenes Auto weniger Schadstoffausstoß als ein Diesel-Pkw,  aller-
dings verschweigt Vassilakou vornehm die Tatsache, dass für die Gewinnung von Erdgas er-
hebliche  Ressourcen  von  Mutter  Erde  verbraucht  werden.   Ganz nach dem Motto  „Wir
brauchen  keine  Kraftwerke,  denn der Strom kommt ohnehin aus der Steckdose“ versucht
die Grünpolitikerin ihren Fahrzeuggebrauch zu rechtfertigen.
 
Interessant ist auch die Anmerkung  „ .. simpler VW Touran..“   Da stellt sich die Frage, ob
Autos  dieser  Preisklasse  nicht in ihr Programm  „Ich möchte so viele Autos aus Wien ver-
bannen, als möglich!“ fallen?
 
Erstaunlich finden wir es, wenn Vassilakou meint wir hätten suggeriert, dass sie ihren Dienst-
wagen verstecken wollte. Dies ist keine Suggestion unsererseits, sondern eine Tatsache. Am
ORF-Parkplatz  waren  ausreichend  freie  Plätze  vorhanden.  Offenbar  wollte  sie  es  nicht
riskieren  von einem Journalisten fotografiert zu werden,  wenn sie als eherne Öffi- und Rad-
verfechterin in einem PKW vorfährt.
 
Dieser  Umstand  dürfte sie dazu veranlasst haben ihren Fahrer zu beauftragen,  den Dienst-
wagen  in einer kleinen Seitengasse  – in etwa einen Kilometer entfernt – zu parken.  Dass ihr
doch ein Reporter folgen könnte, schloss die Vizebürgermeisterin offenbar aus.   Das Ergeb-
nis ist hinlänglich bekannt.
 
Wir halten nochmals fest. An und für sich wäre es unerheblich gewesen ob  Vassilakou mit
einem  Auto  an- und abreist.  Allerdings redete sie während der ORF-Sendung zigmal den
Öffis das Wort und ermunterte das Saalpublikum  und die Zuseher dazu,  ihre Pkws stehen
zu  lassen  und  die öffentlichen Verkehrsmittel zu benützen.  Zusätzlich vermittelte sie mit
ihrem Fußmarsch über die Auffahrtsrampe des ORFs und anschließendem Gang zur Auto-
busstation den Eindruck, dass sie mit den Öffis unterwegs sei.
 
Und diese Täuschung finden wir moralisch verwerflich. Wie gesagt, die grüne Wiener Vize-
bürgermeisterin gehört für uns zu jenen Politiker(innen) die Wasser predigen, selbst aber
Wein trinken.   Dies hat sie mit ihrem „Versteckspiel“ ihres Autos eindeutig unter Beweis
gestellt.
 
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2012-06-01
 

Vassilakou voll erwischt


Wer reiste wie an?

Der  Herausgeber  dieses Online-Magazins war gestern zur ORF-Sendung Bürgerforum ein-
geladen.   Das Thema war „Autofahrer – die Deppen der Nation?“   Den Bürgerfragen stell-
ten  sich  der  Umweltminister  Niki Berlakovich,  die Verkehrsministerin Doris Bures und die
Wiener Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou.

Zu diesem Thema war es natürlich interessant, mit welchen Fahrzeugen die Politiker(innen)
anreisten.   Berlakovic fuhr mit einem Auto der Marke Opel vor, welcher mit einem Elektro-
motor unterstützt war.   Frau Bures bevorzugte die Marke Audi, ließ es aber klein angehen
und reiste mit dem Typ 4 an.   Möglicherweise benötigte den 7er-BMW wieder das Fräulein
Tochter zu einer Weinverkostungs-Fahrt ins Burgenland.

Die  grüne  Vizebürgermeisterin  und  Verkehrsstadträtin,  Maria Vassilakou,  beschritt  die
Auffahrtsrampe zum ORF-Gebäude demonstrativ  zu Fuß.   Offenbar wollte sie als Grün(in)
mit  gutem  Beispiel vorangehen  und beweisen,  dass man in Wien kein Auto benötigt,  da
ja  die  Öffis zur Verfügung  stehen.   Das  ORF-Zentrum  ist auch recht gut mit den öffent-
lichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Mit der U4 geht es bis Hietzing und anschließend fährt
der Autobus der Linie 58 B bis vor die Pforte des staatlichen Rundfunks.

Zur Diskussion selbst gibt es nicht viel zu sagen. Mehr oder weniger das übliche Prozedere.
Die Diskutanten stellten Fragen, welche die Politiker(innen)  eifrig auf Zetteln notierten, die
vermutlich später in der Rundablage landeten.
Sonst  übten sich Bures und Berlakovich in der üblichen Polemik.   Die grüne Vizebürger-
meisterin  glänzte  zeitweise  durch totale Unkenntnis der Materie.   Dies nützte  der FPÖ-
Politiker Johann Gudenus (der als Oppositioneller eingeladen war), geschickt aus und ließ
Vassilakou mehrfach auflaufen.

Wer reist wie ab?

Um  22:00 Uhr  war  dann  Ende der Veranstaltung.   Frau Vassilakou verließ gegen 22:20
Uhr, in Begleitung eines (vermutlichen) Mitarbeiters und einem Haufen grüner Groupies im
Anhang das ORF-Zentrum. Natürlich wieder demonstrativ zu Fuß.
Ihr Weg führte die Rampe hinab bis zum Ausgang,  wo sie sich dann mit ihrer Anhänger-
schaft  zur  Station  der  Autobuslinie  58B begab.   Wer nun denkt, dass die grüne Vize-
bürgermeisterin den Bus bestieg, der irrt gewaltig.

Nachdem  ihre  Fans  in den Autobus eingestiegen waren,  setzte sie ihren Weg  – in Be-
gleitung  des  (vermutlichen)  Mitarbeiters  fort.   Hinab  ging  es die Würzburggasse zur
Küniglberggasse,  wo  sie  dann  still  und leise in eine kleine Seitengasse mit dem Namen
Dovskygasse verschwand.

In dieser sehr engen Gasse (zwei Autos kommen kaum aneinander vorbei) wartete schon
ein Pkw mit laufendem Motor.  Hinter dem Steuer saß ein junger austrainierter Mann, den
man auch für ihren Bodyguard halten könnte.   Bevor Frau Vassilakou noch ins Auto ein-
steigen  konnte,  kam  es  zwischen  ihr und dem Herausgeber dieses Online-Magazins zu
einem Dialog.

Video: © erstaunlich.at
{mp4-flv img=“videos/vassilakou_auto.jpg“ showstop=“true“}vassilakou_auto{/mp4-flv}

Wir  möchten  uns  für  die  schlechte  Bildqualität  des Videos entschuldigen.   Wir haben
dieses  im  Nachhinein  absichtlich  so  bearbeitet,  um  die  beiden Herren unkenntlich zu
machen, da diese keine Personen öffentlichen Interesses sind. Aus diesem Grund können
wir auch nicht deren Gesichter veröffentlichen, ohne eine Erlaubnis dafür zu haben.

Frau Vassilakou ist noch einigermaßen zu erkennen. Die Audioaufnahme ist astrein.  Sollte
die Vizebürgermeisterin die Echtheit dieses Videos in Frage stellen,  dann möge sie uns die
Erlaubnis  der beiden Männer zukommen lassen,  um den Clip in der Originalaufnahme ins
Internet stellen zu können.

Fährt Frau Vassilakou mit Diesel-Pkw?

Aber zurück zum Thema.   Ob die grüne Vizebürgermeisterin auch mit dem Auto angereist
war,  können  wir  nicht  sagen.   Abgereist ist sie allerdings mit einem Pkw der Marke VW,
welcher  vermutlich mit  einem  Dieselmotor betrieben wurde.   Dies schließen wir aus den
Motogeräuschen  des  Fahrzeuges,  die  auch im  Video zu hören sind.  Da wären wir aber
erstaunt  wenn dies so wäre, regt sich doch Maria Vassilakou  permanent  über  den  Ruß-
partikel-Ausstoß  dieser  Fahrzeuge auf.

Map-Screen: Google
Erstaunlich  ist  auch,  dass  sie  das  von ihr benützte Auto in einer Seitengasse verstecken
ließ.   Für  eine augenscheinliche Vortäuschung,  dass sie ohne Pkw abreist,  nahm sie sogar
einen Fußmarsch von zirka einem Kilometer in Kauf.   Dies können Sie aus der obigen Karte
(Screen) ersehen. (Rote Linie ist ihre Wegstrecke)
An  und  für  sich  wäre nichts dabei mit einem Auto an- und abzureisen.   Allerdings redete
Vassilakou während der ORF-Sendung zigmal den Öffis das Wort und ermunterte das Saal-
publikum  und die Zuseher dazu,  ihre Pkws stehen zu lassen und die öffentlichen Verkehrs-
mittel zu benützen.
Da kommt es offenbar nicht gut an, wenn die grüne Vizebürgermeisterin selbst in ein Auto
steigt.   Jedenfalls hat  M. Vassilakou mit ihrer „Geheimaktion“  bewiesen,  dass sie zur
jener Gattung Politiker(innen) gehört, die Wasser predigen aber selbst Wein trinken.
„Ich möchte so viele Autos aus Wien verbannen, als möglich!“, dieser äußerst interessante
Satz stammt aus dem Mund der grünen Vizebürgermeisterin und Verkehrsstadträtin. Aller-
dings dürfte dieser nicht für jene Autos gelten,  die Vassilakou selbst benützt.   Das hat sie
jedenfalls mit ihrer Aktion: „Versteckt ins Auto steigen“ ziemlich eindeutig unter Beweis
gestellt.
*****
2012-05-30
 

Körberlgeld für das Wiener Budget


Flächendeckende Gebührenbelastung kommt durch die Hintertür

Jetzt  ist die Katze aus dem Sack!   Bisher hat Bezirksvorsteher Prokop in  Bezug auf die
Parkraumbewirtschaftungsfrage nur herumgeeiert und wollte sich partout nicht festlegen.
Jetzt  wird er die flächendeckende  Belastung der  Ottakringer mit dem  kostenpflichtigen
Parkpickerl offenbar durch die Hintertür umsetzen.
Die Rückendeckung dafür holt er sich höchswahrscheinlich von roten und grünen Bezirks-
räten,  die diese Gebührenlawine in einer extra verschobenen  Bezirksvertretungssitzung
beschließen werden.
Seit  Jahren würden SPÖ und neuerdings  auch die Grünen gezielt Parkplätze vernichten.
Gehsteigvorziehungen  und  Radständer auf Parkplätzen  statt in  Parkanlagen  oder auf
breiten  Gehsteigen haben die Situation im Bezirk weiter verschärft.  Nun zu behaupten,
man  habe keine andere  Wahl als ein kostenpflichtiges  Parkpickerl einzuführen ist eine
Verhöhungung der betroffenen Bürger(innen).
Schließlich könnte man auf die unverschämte Gebühr verzichten, denn diese Aktion dient
in  erster Linie dem Füllen des  Stadtsäckels und  nicht dem Interesse der Bürger(innen).
Befremdlich  erscheint auch der Umstand,  dass sich bei den Infoveranstaltungen zufällig
fast durchwegs die parteieigenen Befürworter wiederfinden, spricht sich doch rund zwei
Drittel  der Bezirksbevölkerung  gegen diese Art der finanziellen Abkassiererei aus,  wie
eine Umfrage ergab.
Würde Prokop es im Sinne der Ottakringer Autofahrer ehrlich meinen, so müsste er sich
für ein kostenfreies Parkpickerl im Bezirk stark machen und umgehend die  Parkplatzver-
nichtung stoppen.
*****
2012-02-15
 

Kundendenken statt Inkassoaktion


Vignetten – ASFINAG-Hatz auf Autofahrer unanständig

Kundendenken dürfte bei der schwer SPÖ-lastigen ASFINAG ebenso unbekannt sein wie
bei  den  roten Gebührenschnalzern im Wiener Rathaus,  meint  FPÖ-Gemeinderat  Karl
Baron.
Statt in der ersten Woche Schwerpunktaktionen zu setzen und auf Befehl der Chefetage
Länge mal Breite abzukassieren,  könnten die Vignetten-Schergen  zur Abwechslung ein-
mal kulant und autofahrerfreundlich vorgehen.
Foto: © erstaunlich.at

Die ASFINAG möchte mit dieser großangelegten Strafaktion nämlich nicht jene Autofahrer
erwischen,  die sich die Vignette überhaupt ersparen  wollen sondern die Fahrzeugbesitzer
aussackeln,  welche die Vignette sehr wohl schon gekauft aber etwa aus temperaturtech-
nischen Gründen noch nicht aufgeklebt haben.
Aus  diesem  Grund  lauern die  roten  Raubritter  den Autofahrern nicht erst in zwei oder
drei  Monaten sondern in den ersten Tagen auf,  erklärt Baron und  fordert ein sofortiges
Ende der Abcash-Orgie.
*****
2012-02-02
 

Flammentod wegen Treibstoffpreise


Erstaunliche Wortwahl

Würde  man  einem  stilistischen  Erguss  in der heutigen  Kronen Zeitung wörtlich  folgen,
müsste  man  zur Annahme kommen,  dass sich auf  Grund der extrem  hohen Treibstoff-
preise immer mehr Autofahrer Brandverletzungen zuziehen oder diese sogar der Flammen-
tod ereilt.
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe Seite 6) vom 13.01.12
Es  ist schon klar,  was der Autor des  Krone-Beitrags ausdrücken wollte.   Warum er aller-
dings das Wort  „zahlen“ durch den Gossenjargon „brennen“ ersetzte,  erschließt sich
uns nicht ganz.  Möglicherweise wollte er sich mit der Beitragsüberschrift auf jenes Niveau
begeben, welches in den zahlreichen Sexinseraten im beliebten Familienblatt vorherrscht.
*****

2012-01-13
 

Rotgrüne Autofahrer- Abzocke geht weiter


Rotgrüner Parkpickerl-Schmäh im 21. Bezirk

SPÖ  und Grüne wollen das  kostenpflichtige Parkpickerl bis  nach Floridsdorf  – ohne Bürger-
befragung –  ausweiten und  als  Auftakt  sogenannte  „Insellösungen“  einführen.  In der
BV-Sitzung  am  14. Dezember wurde  dann  auch in  aller  Eile  ein  entsprechender  SPÖ-

Antrag mit den Stimmen von SPÖ,  ÖVP,  Grünen und  WIFF durchgewunken.

 

Die Begründung, dass lediglich einen Auftrag für Gespräche beschlossen wird, war schwach

bis hirnverbrannt. Für solche braucht man keine Anträge durchdrücken, diese können jeder-
zeit anberaumt und durchgeführt werden.

 

Die „Insellösungen“ sollen Brauner und Vassilakou als Brückeköpfe in den Flächenbezirken

dienen, um wie geplant bis 2018 in allen Bereichen Transdanubiens  – also im gesamten 21.
und 22. Bezirk –   im großen Stil abzuzocken.

 

Das  Ziel von  SPÖ-Bezirksvorsteher Lehner,  der noch  vor kurzem nach eigenen Aussagen

„keine Eile“  in Sachen Parkpickerl hatte, ist klar:  Die SPÖ will auch im  21. Bezirk ohne je-

gliche Gegenleistung bei den Autofahrern abcashen.  ÖVP, Grüne und WIFF haben sich mit

ihrer Zustimmung bereitwillig und billig als Komplizen für die rote Abzocke angeboten.

 

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2011-12-22
 

Ein Jahr rot-grüne Autofahrer-Hetze


Ein verlorenes Jahr für den Wiener Verkehr

 

Grüne  Kifferparaden zur Hauptverkehrszeit,  Nordbrücken- und Ringsperre für grüne

Parteiveranstaltungen,  die gescheiterte A 23-Sperre für den Radmarathon, 900.000

Euro für die dunkelgrüne Radagentur,  Baum-Mord für den Ringradweg-Neu,  krause

Ideen für Fahrradstraßen, flächendeckende Tempo 30-Zonen und weitere Autofahrer-

schikanen sowie Vorbereitungen zur Ausweitung der Inkassoaktion  Parkpickerl und

so weiter und so fort.

 

Die rot-grüne Wiener Stadtregierung ließ in ihrem ersten Jahr nichts unversucht, um

primitiv genug  zu polarisieren und  Radfahrer gegen Fußgänger  und Autofahrer auf-
zuhetzen.

 

Statt ein friedliches Miteinander aller Straßenverkehrsteilnehmer anzustreben, setzt

Rot-Grün  auf niveaulose Sündenbockpolitik.   Das schadet  dem gesellschaftlichen

Klima in der Stadt Wien.  Man darf gespannt sein,  wann diese dumpfe Eskalations-

strategie ein Ende finden wird.

 

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2011-11-14
 

Geisterfahrer wider Willen


Kurse in Verkehrssicherheit dringend gefragt

Die Segnerstraße im  10.Wiener Gemeindebezirk wird zwischen der  Friedhofstraße in

Richtung Oberlaaer Straße als Einbahn geführt. Die Segnerstraße ist in diesem Bereich

zirka 2,5 Meter breit.

 

Screen: Google Maps

 

Nun kann es durchaus vorkommen, dass auf Grund einer Gebrechensbehebung eine Straße
gesperrt und der  Verkehr umgeleitet werden muss.  Eine derartige  Reparatur fand heute
gegen Mittag in der  Oberlaaer Straße statt.  Akteure waren  Bedienstete der  Wiener Gas-
werke.

 

Foto: © erstaunlich.at

 

Anstatt die Oberlaaer Straße dementsprechend vorher abzusperren und den Verkehr umzu-

leiten, hatten die Gemeindebediensteten eine besondere Idee, wie nachfolgendes Foto zeigt.

 

Foto: © erstaunlich.at

 

Jeder Autofahrer der hier nicht umkehrte sondern der Einbahntafel gefolgt wäre,  wäre zum
Geisterfahrer  geworden und hätte unter Umständen einen Verkehrsunfall  verursacht.  Viel-
leicht sollte man sich bei den Wiener Gaswerken überlegen, geeignete Kurse für das Auf-
stellen von Verkehrsschildern abzuhalten.

 

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2011-10-19
 

Der Schmäh mit dem Erdgas


Erdgasüberschuss

Wien Energie dürfte einen erheblichen Überschuss an Erdgas besitzen und will offenbar
groß ins  gewinnträchtige  Tankstellengeschäft  einsteigen.  Denn  anders ist es  nicht zu
erklären, dass der Rote Energieversorger plötzlich kräftig die  Werbetrommel für Erdgas-
autos rührt und damit wirbt, dass Erdgas um 60 Prozent günstiger als Benzin ist.

Wie abgekartet das Treibstoffpreis-Spiel ist zeigt sich schon darin, dass Wien Energie die

Treibstoffpreise voraussagt.  Ein Liter Eurosuper dürfte im Jänner 1,284 Euro kosten,  ein
Liter Diesel  1,239 Euro  (Durchschnittspreise von Dezember plus neue Steuern),  so der
städtische Energieversorger.

Milchmädchen-Rechnung

Erstaunlich erschreckend ist aber das technische Unwissen der Verantwortlichen von Wien
Energie, mit dem diese ihre Werbekampagne betreiben. So wird in dieser APA-OTS folgen-
der Vergleich aufgestellt:

Preis pro Liter/kg  Durchschnitts- Kosten pro Kosten auf  
         (Preis von Dezember verbrauch      100 km     15.000 km
         plus neue Steuern)  pro 100 km
 
Erdgas          0,914               4,3                  3,93            590,–
Eurosuper     1,284               7,8                10,02          1.503,–
Diesel           1,239               5,6                 6,94          1.041,–

Der erstaunlich niedrige Verbrauch eines mit Erdgas betriebenen Autos zum vergleichbaren
Benziner wird dann wie folgt begründet:  „Der niedrige  Verbrauch von  Erdgasautos liegt im
höheren Brennwert“
.  Das ist natürlich absoluter Nonsens. Zwar hat Erdgas eine höhere Ok-

tanzahl (110 gegenüber 98), dies wirkt sich aber nur auf die Klopffestigkeit und nicht auf die
Leistung oder den Verbrauch eines Motors aus.

In der Realität gibt es keinen Unterschied im Verbrauch und in der Leistung vergleichbarer
Motore.  Diese  Erkenntnis ist  nicht auf unserem Mist gewachsen,  sondern in  zahlreichen

Tests festgehalten, in denen Fahrzeuge im Alltagsbetrieb getestet wurden.

Daher ist der angegebene  Wert des Erdgasautos von 4,3 Liter  gegenüber dem gleichwert-

igen Benziner mit 7,8 Liter, reines Wunschdenken oder eine schlecht ausgeklügelte Werbe-
strategie.  Unbestritten ist jedoch der günstige Preis,  der von Wien-Energie so offeriert wird:
„Ein Kilogramm des umweltfreundlichen Treibstoffs kostet in Wien derzeit 0,914 Euro.“

Betonung auf „derzeit“

Fairerweise muß man sagen, dass in der Preisansage von Wien-Energie das Wort „derzeit“
angeführt wurde. Denn dieser Preis wird sich schlagartig ändern, wenn genügend Erdgas-
autos auf unseren Strassen unterwegs sind.

Das  Phänomen  einer  blitzartigen  Treibstoff-Preisänderung nach oben,  haben  wir  schon

mehrmals erlebt.  Zum Beispiel in den  70iger Jahren  mit dem Flüssiggas.  Kaum waren ge-
nug Pkws damit ausgerüstet,  schnellte der Gaspreis explosionsartig nach oben.  Durch den
Mehrverbrauch dieser Fahrzeuge, zahlte sich der Betrieb mit Flüssiggas schlussendlich gar
nicht mehr aus.

Aber auch die sparsamen Dieselautos waren ein Musterbeispiel  für eine derartige Geschäfts-
praktik.  Welche Werbekampagne wurde erst in jüngster Zeit betrieben,  um sparsame Diesel-
fahrzeuge  an den  Mann,  bzw. die Frau zu bringen.  Kaum  waren die  Verkaufszahlen erfüllt
und  fast  jeder  zweite Pkw  auf  unseren  Strassen  dieselbetrieben,  erlebte  der  Dieselpreis

einen wahren Höhenflug, der bis zum heutigen Tage anhält.

Melkkühe gesucht?

Berechnet man die Umrüstungskosten, bzw. den erhöhten Anschaffungspreis eines Erdgas-
autos,  sowie das zur Zeit spärlich vorhandene Versorgungsnetz  (dadurch höhere Anfahrts-
kosten), wird diese angebotene Energieversorgung vorerst ein Nullsummenspiel werden.

Bedenkt man dann  die Preisexplosion,  die mit Sicherheit erfolgen wird  wenn ausreichend
Erdgasautos verkauft wurden, werden die Autofahrer(innen) wie gewohnt als Melkkühe der
Nation überbleiben und kräftig draufzahlen.

Sozialer Gedanke weit gefehlt

Auf die Idee,  den Überschuss an Erdgas  zu einem fairen Preis an die  Bevölkerung abzu-
geben, ist man beim Roten Energieversorger offenbar nicht gekommen. Da spielt es keine
Rolle ob  Mindestrentner in ihren  Wohnungen frieren,  weil sie ihre Heizungen abschalten
müssen, da der Gaspreis für sie fast unerschwinglich geworden ist.

Aber vom sozialen Gedanken hält man bei  Wien-Energie nicht viel und versucht sein Glück
lieber  im  Tankstellengeschäft.  Und  wenn  die  Autofahrer(innen)  nach den Negativerfahr-

ungen mit Flüssiggas und Diesel nun nicht mehr so naiv sind und den verlockenden Werbe-
angeboten von  Wien-Energie die  kalte Schulter zeigen,  ist auch  nichts passiert.   Der Rote
Energieversorger wird weiterhin den Erdgasüberschuss horten und die Mindestrentner wer-
den weiterhin in ihren Wohnungen frieren.

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2011-01-02
 

Keine Marihuana-Freigabe in Kalifornien


Weiterhin illegal

Immer wieder werden wir schwer kritisiert und angegriffen, wenn wir uns gegen Drogen
aussprechen. Auch die angeblich „weiche“ und so gesunde Droge Marihuana, lehnen wir
kategorisch ab.
Einige  Enthusiasten hatten in  diversen  Kommentaren  mitgeteilt,  wie kurzsichtig doch
ERSTAUNLICH ist,  denn selbst das konservative  Kalifornien werde die Droge  Marihuana
erlauben und damit legalisieren.
Dies  konnten wir uns beim  besten Willen nicht vorstellen,  auch wenn dass Gehirn des
Gouverneurs  Arnold Schwarzenegger,  möglicherweise durch  übermäßigen  Anabolika-
Konsums, ein wenig Schaden erlitten hat.

Nur bei ärztlicher Verordnung

Es  ist zwar in  Kalifornien  erlaubt einen Joint zu rauchen,  sofern dies ärztlich verordnet
wurde. Dagegen ist auch nichts zu sagen, denn auch der Konsum von Morphinen ist er-
laubt, wenn medizinische Notwendigkeit dafür besteht. Deswegen kann sich aber nicht
ein jeder nach Lust und Laune mit Morphium zudröhnen.
Dasselbe  gilt auch für die  Droge Marihuana.  Wenn diese einen  medizinischen Zweck,
wie zum  Beispiel Schmerzlinderung erfüllen soll,  dann ist der  Gebrauch nach ärztlicher
Verordnung gerechtfertigt.  Sich nur durch Kiffen  zuzudröhnen weil einem danach ist,
kann nicht der Sinn von  Marihuana als Medikation sein.

14 Milliarden Dollar waren auch kein Anreiz

Und so kam es wie es kommen musste und die Freigabe von  Marihuana wurde in Kalifor-
nien abgelehnt. Selbst der finanzielle Anreiz von 14 Milliarden Dollar, den die Kalifornier
jedes Jahr für diese Droge ausgeben, konnte die Mehrheit nicht dazu bewegen, für eine
Freigabe zu stimmen.

Sieg der Vernunft

Die drohende Zukunfts-Perspektive von zugekifften Autofahrern, schläfrigen Schülern und
Studenten,  sowie leistungsschwachen und unzuverlässigen Arbeitskräften,  ließen bei der
Mehrzahl der Wähler Vernunft walten.
Nicht dass wir uns in Schadenfreude suhlen wollen, aber offenbar liegen wir mit der von uns
vertretenen  Meinung richtig.  Drogen sind Drogen  und es gibt  diesbezüglich keinen Unter-
schied zwischen weich und hart. Drogen machen die Menschen kaputt.
Der einzige Unterschied zwischen den sogenannten  „weichen“  oder  „harten“ Drogen ist
der Zeitraum, in welchem der Drogensüchtige vor die Hunde geht.
*****

2010-11-03
 

MA 62 schikaniert kranken Pensionisten


Kein Einzelfall

Über den Vorfall  in dem wir im  Beitrag   „Erteilt die MA 62 Hausarreste?“  berichteten,
dachten wir dass es sich um einen bedauerlichen Einzelfall handelt. Es gab dazu auch
heftige Leserreaktionen,  sowie wie etliche Zuschriften bezüglich der Vorgehensweise
der MA 62.
Heute kam Herr Günther K. zu uns in die Redaktion und legte nachfolgendes Schreiben
der MA 62 vor.

Kranker Pensionist muss sich schikanieren lassen

Herr K. ist alleinstehender Pensionist und gesundheitlich schwer angeschlagen. Die Hälfte
des Jahres  verbringt er  daher notgedrungen im  Krankenhaus.  Seine Post holt er regel-
mäßig ab, oder lässt diese per Postrücksendung an den Absender rücksenden, wenn wie-
der einmal ein Krankenhausaufenthalt bevorsteht.
Auch besitzt er kein  Fahrzeug um die  Bezahlung einer eventuelle Verkehrsstrafe versäu-
men zu können. Daher ist es äußerst interessant, welchem Hinweis hier die MA 62 nach-
gegangen ist, um Herrn K. ein derartiges Schreiben zuzusenden.

Pensionist sieht alten Mietvertrag als mögliches Motiv?

Eines besitzt der Pensionist jedoch,  was als Motiv für eine  „Überprüfung  der Meldung
seines Wohnsitzes“ an die MA 62 dienen könnte.  Er besitzt  nämlich einen uralten Miet-
vertrag mit sehr geringer Miete.  Günther K. meint auch, dass dies seinem Hausherrn ein
Dorn im Auge sei.
Da wir den Vermieter von Günther K.  nicht kennen und außer seiner  nicht beweisbaren
Vermutung  nichts im Raum steht,  wollen und können  wir dem Hausherrn ein derartiges
Motiv nicht unterstellen.

Methoden erinnern Anwesenheitskontrolle

Wie wir jedoch bereits im Fall Markus R. geschrieben haben,  könnte ein bösartiger Vermie-
ter sich mit Hilfe der MA 62 eines ungeliebten Mieters entledigen.  Denn wenn sich Herr K.
nicht binnen zwei Wochen mit der zuständigen  MA-Abteilung in Verbindung setzt, wird er
amtlich abgemeldet und zudem droht ihm eine Strafe bis zu 726,- Euro.
Offensichtlich hat diese Vorgehensweise bei der MA 62 Methode und erinnert eher an eine
Anwesenheitskontrolle beim Bundesheer, als an ein  bürgerfreundliches Service, zu denen
die Magistrate der Stadt Wien gegenüber den Bürgern verpflichtet wären.
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2010-10-19
 

Erteilt die MA 62 Hausarreste?


Bezahlung eines Strafmandates vergessen

Der Montagetischler Markus R., wohnt bereits seit zwei Jahren an der Adresse 1100 Wien,
Raxstraße.  Seine berufliche Tätigkeit  besteht darin wochenlang im Bundesgebiet herum-
zureisen, um die Produkte eines namhaften Küchenherstellers in Haushalten zu montieren.
Bei den vielen Kilometern die Markus R. mit dem Montage-Lkw jährlich zurücklegt, kommt
es schon ab und zu vor, dass er sich ein Strafmandat einhandelt. Eines davon war ihm of-
fenbar in Vergessenheit geraten. Nachdem die Autofahrer ohnehin die Melkkühe der Nat-
ion sind, verzichtete auch die Bundespolizei nicht darauf, die Geldstrafe einzukassieren.
Also wurde ein Gruppeninspektor an die Adresse des Montagetischlers geschickt, um den
Betrag des Strafmandates, wegen  „Parkens im Halteverbot“ einzutreiben.  Da Markus R.
wie gewohnt auf Montage war, stand der Polizeibeamte naturgemäß vor verschlossener
Türe.

Der Amtsschimmel begann wegen 21,- Euro kräftig zu wiehern

Vom dienstlichen Ehrgeiz gepackt, begann der Polizist zu ermitteln und befragte andere
Hausparteien nach dem Verbleib von  Markus R.   Möglicherweise dachte  er auch,  den
Kriminalfall seines Lebens an Land gezogen zu haben.
Wenn man bedenkt, dass in heutiger Zeit kaum ein Nachbar den anderen kennt und die
Abwesenheit einer Person oft nur wegen eines Leichengeruches bemerkt wird, war die-
ser Vorgang alles andere als intelligent.
Und so  kam es wie es  kommen  musste.  Keine anderer  Hausbewohner  hatte sich in der
Großstadt-Anonymität für den gesuchten Mitbewohner interessiert und kannten ihn daher
auch nicht. Eine ältere Dame meinte sogar zu wissen, dass dieser delogiert worden sei.
Bei der Adresse von R. handelt es sich sogar um eine Gemeindebauanlage.  Nichts  wäre
also für den übereifrigen  Gruppeninspektor einfacher gewesen, bei  „Wiener Wohnen“
anzufragen,  ob dass mit der  Delogierung überhaupt stimme.  Anstatt dessen bemühte
sicher der Gesetzeshüter nachfolgendes Schreiben an die  MA 62 zu erstellen um folgen-
den Sachverhalt mitzuteilen.
Die MA 62 schickte daraufhin Markus R. im August 2010 folgendes Schreiben. Gottseidank
passierte dies im Urlaubsmonat des Monteurs. Ansonsten hätte die Angelegenheit vermut-
lich  schwerwiegende  Folgen nach  sich ziehen können,  da er  wegen seines  Berufes die
höchst erstaunliche Frist von „14 Tagen“ nicht einhalten hätte können, da er von der Zu-
stellung dieses Schreibens keine Kenntnis gehabt hätte.

Gedankenlosigkeit bei der MA 62

Offenbar  macht  man sich bei  der MA 62  nicht viele Gedanken  um die Bürger der Stadt
Wien.  Es gibt nämlich auch noch  andere Berufe  als die eines Beamten, die tagtäglich am
selben  Schreibtisch sitzen  und sich nach  Feierabend in  aller  Ruhe nach  Hause begeben
können.
Bedenkt man dass  es nicht selten  vorkommt, dass ein bösartiger Hausherr einen Mieter los-
werden will, ist die Vorgangsweise der MA 62 in der Tat erstaunlich. Der Vermieter bräuchte
sich nur der Dienste dieser Magistratsabteilung zu bedienen, und hätte einen Markus R. sehr
rasch los gehabt.
Auch zerstrittenen Lebenspartner(innen) könnten ihren ungeliebten Partner auf diese Art
loswerden. Man bräuchte nur Sorge dafür zu tragen, dass jene Person die Empfänger des
erstaunlichen  MA 62-Schreibens ist,  dieses innerhalb  von 14 Tagen  nicht zu Gesicht be-
kommt.
Jedenfalls konnte Markus R.  den Irrtum raschest aufklären,  da ihm der Umstand zu Gute
kam, dass er sich zu dieser  Zeit im Urlaub und  daher in seinen eigenen vier Wänden auf-
hielt.

Anwesenheitskontrolle

Aber ein kleines Sahnehäubchen zur Draufgabe gibt es noch. Erschien doch am 2.Septem-
ber gegen 09:00 Uhr,  eine  Kontrolleurin der  MA 62 an der Wohnungstüre des Monteurs,
läutete an und hakte auf einer „Anwesendheitsliste“ die Anwesenheit von Markus R. ab,
nachdem dieser die Türe geöffnet hatte.
Was wäre  wohl passiert,  wenn der Tischler wieder auf  Montagefahrt  gewesen wäre. Ver-
mutlich hätte sich die gesamte erstaunliche Amtshandlung der MA 62 wiederholt. Betrachtet
man die 14-Tage Frist, sowie die doch sehr anmutende Anwesenheitskontrolle, könnte man
zur Annahme kommen, dass  die MA 62  Hausarreste erteilt.
Ferner müssten alle alleinstehende Personen ihre Berufe wie Vertreter, Fernfahrer, Monteure
udgl. aufgeben,  da sie ihre Wohnung für einen  längeren Zeitraum als für 14 Tage nicht ver-
lassen dürfen. Ansonsten blüht ihnen neben der angekündigten Strafe ( bis zu 726,- Euro)
die amtliche Abmeldung.

Erweiterter Denkvorgang gefragt

Diese Abmeldung hätte wiederum zur Folge, dass der Vermieter das Mietverhältnis kündigen
kann. Sicherlich könnten durch aufwendige Gerichtsverfahren und horrende  Anwaltskosten
derartige Kündigungen widerrufen werden.  Aber all diese  Schwierigkeiten könnten vermie-
den werden,  wenn man bei der  MA 62 weiter  als bis zur Schreibtischkante hinaus denken
würde.
*****

2010-10-14
 

Abzocke mit Sicherheits-Aspekt

Sicherheitsgurte und Kindersitze    

Im § 106 des Kraftfahrzeuggesetzes wird unter anderem die Ausrüstung und Handhabung von
Sicherheitsgurten und Kindersitzen geregelt.
In Österreich besteht Anschnallpflicht für Autofahrer und deren Fahrgäste. Für Kinder
unter einem gewissen Alter und Grösse, schreibt der Gesetzgeber zusätzlich eigene
Kindersitze vor.

Hohe Strafen bei Gesetzesverstoß

Die Nichtverwendung von Sicherheitsgurten kostet 35,- Euro Strafe. Beim Gesetzesverstoß
gegen die Verwendung von Kindersitzen, sind Strafen bis zu 5.000,- Euro vorgesehen.
Zusätzlich gibt es eine Vormerkung in der Führerscheinkartei und beim dritten Verstoß
ist der Führerschein für drei Monate weg.
    
Wie es scheint, ist dies alles im Sinne der Verkehrssicherheit. Doch der Schein trügt,
denn bei der staatlichen oder kommunalen, bzw. in deren Auftrag handelnden Personen-
beförderung, scheint dem Gesetzgeber die Verkehrssicherheit von Erwachsenen und auch
von Kindern egal zu sein.

Öffis völlig ungesichert 

In keinem städtischen Autobus oder Strassenbahn gibt es Sicherheitsgurte oder gar
Kindersitze. Ganz im Gegenteil, dort kann man sich sogar auf einem Stehplatz befördern
lassen.
Diese öffentliche Massenbeförderungsmittel befördern täglich tausende Fahrgäste unge-
sichert.
    
Völlig ungesicherte Fahrgäste sind bei einem Unfall besonders  arg betroffen 
    
Schülertransporte sind da auch ein eigenes Kapitel, dort müssen sich oft zwei Kinder
einen Sitz
teilen und das natürlich ungesichert.
Täglich sind städtische Autobusse oder Strassenbahnen in kleinere oder auch größere
Verkehrsunfälle verwickelt, wobei es hier nicht um die Verschuldensfrage geht.
Wer schon eine Notbremsung in Bus oder Bim erlebt hat, wird wissen wovon  wir sprechen.

Unlogisches Verhalten des Gesetzgebers    

Uns fehlt hier die Logik des Gesetzgebers. Auf der einen Seite im privaten Individual-
verkehr, wird maximale Sicherheit unter Androhung von empfindlichen Strafen gefordert,
während auf der anderen Seite in der öffentlichen Massenpersonenbeförderung nicht der
geringste Wert auf Sicherheit gelegt wird und auch nicht vorhanden ist.
    
Es ist auch kein logistisches Problem, wie man es gerne vorgibt, denn in Flugzeugen
die ebenfalls tausende Personen täglich befördern, gibt es einen Sicherheitsstandard.
Es werden nur so viele Personen mitgenommen, als auch tatsächlich Sitzplätze vorhanden
sind. Diese sind alle mit Sicherheitsgurten ausgerüstet, obwohl über die Sinnhaftigkeit
eines Gurtes bei einem Absturz diskutiert werden kann. Diese Gurte werden eher bei einer
Notlandung oder Notbremsung ihre Wirkung tun.
    
Wenn man hier der (Un)logik des Gesetzgebers folgt, kann man zum Schluß kommen, daß
das ganze vorgegebene Sicherheitsdenken nur zur Abzocke der Autofahrer bestimmt ist.
   
Stauni
    
2009-02-16
  

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