Nachwuchs-Dealer


Festnahme nach Drogenhandel

 

Beamte der Bereitschaftseinheit beobachteten gestern am späten Nachmittag, am Praterstern einen Drogenhandel zwischen einem erst 14-jährigen Dealer und einem 26-Jährigen Käufer. Beide Personen wurden daraufhin angehalten.  Bei der anschließend durchgeführten Personendurchsuchung, fanden die Beamten bei dem 14-jährigen afghanischen Staatsangehörigen, sechs Baggies (Cannabis) sowie Bargeld.  Er wurde festgenommen. Der Abnehmer, ein 26-jähriger slowakischer Staatsangehöriger, wurde angezeigt.

 

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2018-10-30


Immer wieder lebensgefährliche Vorfälle rund um das Suchthilfezentrum Jedmayer


Überfälle, Belästigungen, Messerstechereien, Drogenhandel ….

 

 

So (obiger Screenshot) lautet eine heutige Presseaussendung der Polizei Wien.  Bei dem angeführten „ nahegelegenen Zentrum“ handelt es sich um das Suchthilfezentrum Jedmayer am Gumpendorfer Gürtel, im 6. Wiener Gemeindebezirk.  Über diese Einrichtung haben wir schon mehrfach berichtet.

 

Das besagte Suchthilfezentrum bzw. das Klientel welches in diesem verkehrt, sorgt immer wieder für negative Schlagzeilen.  Anrainer berichten über unerträgliche Situationen. Abgesehen von immer wieder kehrender Gewalt, werden schon ab dem Vormittag Substitute und Drogen in den angrenzenden Straßen und Gassen, sowie in Gängen von Wohnhäusern und im nahegelegenen Stationsbereich der U6 verkauft.  Oft sind die Zugänge zur U-Bahnstation völlig verstellt.

 

Seit Jahren fordert die FPÖ die Absiedlung dieser Suchthilfeeinrichtung, die Süchtige und Dealer wie ein Magnet anzieht und die nahegelegene U6-Station zu einem Drogenhotspot verkommen ließ.  Der Mariahilfer gf. Bezirksparteiobmann LAbg. Leo Kohlbauer stellt sich klar auf die Seite der Anrainer, Passanten und Pendler und fragt: „Wie kommen eigentlich die normalen Bürger dazu, sich dort Überfällen, Belästigungen und Messerstechern ausliefern zu müssen, nur weil diese rot-grüne Stadtregierung immer – und das stets verlässlich – auf der falschen Seite steht?“

 

Die FPÖ fordert ein weiters Mal die sofortige Schließung der Suchthilfe Jedmayer, die in der Vergangenheit bewiesen hat, dass die Situation fast völlig außer Kontrolle geraten ist.  Durch das Betreiben dieser Einrichtung wird eine Gefährdung unbeteiligter Bürger(innen) gefördert.  Die Verantwortlichen der rot-grünen Wiener Stadtregierung, haben sich bis dato nur durch dezentes Wegschauen ausgezeichnet.

 

Kohlbauer reicht es jetzt und meint in dieser Causa: „Ich fordere die rot-grüne Stadtregierung auf, endlich wieder Politik für die Menschen zu machen und nicht immer Störenfrieden, Alkoholikern und Drogensüchtigen die Mauer zu machen.“

 

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2018-08-25


FPÖ-Mariahilf verhindert Drogen-Resolution der Grünen


Legalisierung von Cannabis-Shopping darf kein Thema sein

Die  Grünen  Mariahilf unter Bezirksvorsteher-Stellvertreterin Susanne Jerusalem haben
am  vergangenen  Donnerstag einen Resolutionsantrag zu einer noch weiterreichenden
Legalisierung  von  „weichen“  Drogen eingebracht.   Dieser konnte gegen die Stimmen
von Grünen und Neos abgeschmettert werden.
Eigengebrauchsmengen  bei  Cannabis  wurden  nämlich schon Anfang des Jahres aus
dem  Strafrecht  heraus  genommen  und  ins  Verwaltungsrecht verschoben.   In Bezug
auf  Drogenverkauf  arbeitet die Regierung schon eifrig an einer Reparatur des jüngsten
Gesetzes,  weil  sich  freilich  herausgestellt  hat,  dass  die  Polizei  genau  deshalb  der
Rauschgifthändler  mittlerweile  kaum  noch  habhaft wird.   Kein Wunder also,  dass die
Drogenszene geradezu floriert.
„Das  Ansinnen der Grünen,  die Problematik rund um die  „Suchthilfe Jedmayer“  und
den Gürtel für ihre eigene Klientelpolitik zu missbrauchen, ist verantwortungslos“, sagt
Leo Kohlbauer, Klubobmann der FPÖ-Mariahilf.
„Wer  glaubt,  mit  einer  Legalisierung des Cannabis-Verkaufs das Sucht- und Dealer-
problem lösen zu können, befindet sich in der Sackgasse.  Dass hier auf dem Rücken
der  Anrainer  der  eigene  Wunsch  nach einer  völligen  Legalisierung von Cannabis-
Shopping  Vorschub  geleistet werden soll,  ist ein typisches Merkmal dieser Gruppier-
ung,  die  regelmäßig  unverantwortliche   Minderheiteninteressen  über  die  Mehrheit
stellt“,  so Kohlbauer abschließend.
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2016-03-22

Registrierkassenpflicht auch für Dealer und Schlepper


GASTAUTORENBEITRAG

Seit  einiger  Zeit ist die Katze aus dem Sack,  die Regierung hat sich in der sogenannten
„Barumsatzverordnung“ festgelegt, wer alles eine Registrierkasse benötigt und wer nicht.
Vorweg  ist  festzuhalten,  dass  der  OGH  bereits  folgendes (siehe LINK ) festgestellt  hat.
Mit Blick auf § 290 Abs 1 zweiter Satz erster Fall StPO sei ….. festgehalten, dass das durch
ein  strafgesetzwidriges  Tun …… gewonnene  Einkommen, ……,  nach ständiger Judikatur
sehr wohl die Einkommensteuerpflicht auslöst (RIS-Justiz RS0109799). …..
Der OGH hat auch bereits klar dargelegt, dass der Drogenhändler,  Schlepper etc. ja nicht
darlegen muß, wie er zu seinem Geld gekommen ist – Hauptsache, er lässt den Staat ord-
entlich mitschneiden.
Soweit  mit  der  Frage:  „was  der  Angeklagte  und  Beschwerdeführer  denn  nach Ansicht
des  Gerichts  und der Finanzbehörde hinsichtlich begangener  Malversationen im Namen
der Malerei  B***** Ltd.  in  seine  eigene  Einkommenssteuererklärung als Rechtstitel oder
Rechtsgrund für die fraudolös erlangten Beträge hinschreiben hätte sollen?!“,  unter Beruf-
ung auf grundrechtlich verbotenen Zwang zur  Selbstbezichtigung  (Art 6 MRK)  der Sache
nach  eine  abgabenrechtliche  Offenlegungs- und Wahrheitspflicht (§ 33 Abs 1 FinStrG) in
Abrede gestellt wird, verschweigt die Beschwerde,  warum deren Befolgung einen Hinweis
auf  die betrügerische Herkunft von  Einkünften erfordert hätte  (vgl. im Übrigen RIS-Justiz
RS0109800).“
Es sollte daraus also klar ersichtlich sein, dass auch Drogenhändler, Schlepper etc. steuer-
pflichtig und damit aufzeichnungspflichtig sind (Ausnahmen: Erpresser und Mörder).
Die  in  Finanznöten  befindliche  Republik  Österreich  hat  dieses  Jahr  die  allgemeine
Registrierkassenpflicht  beschlossen,  damit  sie  den  grundsätzlich verdächtigen Unter-
tanen noch genauer auf die Finger schauen kann.   Mit Verordnung des Bundesminister-
iums  für  Finanzen vom 09.09.2015  (Barumsatzverordnung)  wurde die Katze aus dem
Sack gelassen, wer von dieser Registrierkassenpflicht befreit ist.
Drogenhändler,  Schlepper etc.  fallen eher nicht unter die Befreiung,  denn die Verord-
nung  besagt,  dass  die  (Erwerbs)-Tätigkeit  nicht  IN  oder  IN VERBINDUNG MIT fest
umschlossenen  Räumlichkeiten  stattfinden  darf  um  von  der Registrierkassenpflicht
befreit zu sein.
Nun,  viele  Drogenhändler werden sich nicht den Hintern abfrieren sondern eher ver-
suchen, ihre „Ware“ in warmen Discos, Cafes etc. an den Mann/Frau zu bringen. Dass
Schlepperei  in  der Regel mit sehr fest umschlossenen  „Räumlichkeiten“  stattfindet,
haben die mehr als 70 Toten im Kastenwagen eindrücklich unter Beweis gestellt.
Man  kann  also  davon  ausgehen,  dass  Drogenhändler  und  Schlepper sehr wohl der
Einkommensteuer- und der Registrierkassenpflicht unterliegen. Gott sei Dank hat Papa
Staat  aber mitgedacht und ist dabei drauf gekommen,  dass es sowohl einem Drogen-
händler  als  auch  einem Schlepper wohl kaum zumutbar ist,  mit einer Registrierkasse
unter dem Arm herumzulaufen.
Deswegen  gibt  es  hier  eine  Sonderregelung,  nämlich  die,  dass  bei  Leistungen von
Leuten auf Achse  (Drogenverkauf,  Schlepperei) die Umsätze erst nach Rückkehr in die
Betriebsstätte erfasst werden müssen – allerdings in einer Registrierkasse die auch jeder
Drogenhändler, Schlepper etc. schön brav bei sich zu Hause stehen haben muss, da er
sich andernfalls ja strafbar machen würde.
Mit besten Grüßen
Günther Richter
2015-10-26

Haschisch-Pflanzerln aus dem Hause Kalaschnikow?


Es wird wieder viel Arbeit auf die Polizei zukommen

Nachfolgendes ganzseitiges  (vermutlich auch nicht billiges)  Inserat erschien in der
heutigen Printausgabe der Tageszeitung ÖSTERREICH.
Bei  der  Bezeichnung  der Haschisch-Pflanzerln mit dem Namen  „AK 47“  dürfte der
Texter  augenscheinlich  zu  intensiv  an diesen geschnüffelt haben und so sah eben
seine Kreativität aus.
Aber  Hanfstecklinge  aus feminisiertem Saatgut?   Ja ist den bei der Firma Hanf & Hanf
schon  der Genderwahnsinn ausgebrochen?   Mitnichten,  denn dies dürfte ein dezenter
Hinweis  sein,  dass  nur weibliche Cannabis-Pflanzen in der Lage sind,  Blütenköpfe zu
bilden.   Und weiblichen  Cannabis-Pflanzen produzieren beträchtlich mehr aktive Sub-
stanzen wie THC, CBD und CBN als männliche Pflanzen.
Männliche  Cannabis-Pflanzen  produzieren keine Blüten,  enthalten wenig THC und
können  sogar  die  Produktion  von  THC  in  weiblichen  Cannabis-Pflanzen  beein-
flussen.   Eigentlich  ein  wahres  Fest  für  Kampfemanzen,  denn  hier brauchen sie
keine Quote zu fordern.
Mustergültig finden wir die Gewährleistung des Datenschutzes der Firma Hanf & Hanf,
denn  welcher  Hanfbauer will  schon wegen der Buchführung seines Lieferanten auf-
fliegen?
Screen: hanf-hanf.at
Interessant  wäre  noch zu wissen,  ob auch Firmen wie Hanf & Hanf ab 2016, der Regis-
trierkassenpflicht unterliegen.  Wir können uns lebhaft das Szenario vorstellen, wenn die
Finanzpolizei  einem  solchen Laden einen Besuch abstattet und die Kunden kontrolliert,
ob sie auch dem Gesetz entsprechend einen Kassenbon erhalten haben.
Jedenfalls verspricht die Frühjahrs-Aktion von „Hanf & Hanf“ der Polizei wieder reichlich
Arbeit  zu bescheren.   Egal ob sie Dealer dingfest machen oder ganze Hanfplantagen
abernten  dürfen.   Tja,  das könnte man auch als  ausgewogene Beschäftigungspolitik
bezeichnen.

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2015-03-28

Neuer Drogen-Hotspot in Wien-Leopoldstadt


Süchtige nun auch im Bereich der Praterstraße

Der bereits bekannte Drogenumschlagplatz in der Leopoldstadt rund um den Praterstern
scheint sich systematisch auszuweiten.   So wird derzeit bereits auch völlig unverschämt
in der Grünanlage der Venediger Au gedealt. Die Drogenszene im Bezirk ist ganz offen-
sichtlich im Anwachsen.
Dazu  der  LAbg. Wolfgang Seidl,  Obmann der FPÖ-Leopoldstadt:   „Zahlreiche Anrainer
melden uns derartige Vorfälle auch an der Ecke Praterstraße-Novaragasse.  An der einen
Ecke befindet sich eine Bankfiliale, an der gegenüberliegenden ein Wettcafé. Die Sozial-
isten lassen unseren Bezirk verkommen.“
Dieser zusätzliche, gefährliche Hotspot gleich in der Nähe des ohnedies akuten Problem-
falls  Praterstern,  müsste  die  Verantwortlichen  endlich wachrütteln.   Nichts  zu  tun, weg-
zusehen  und  die  massiv  ansteigende  Kriminalität  bestenfalls  schönzureden,  ist  zu
wenig.  Jetzt sollte dort endlich einmal durchgegriffen werden.
Allerdings haben wir so unsere Zweifel daran, ob ein Durchgreifen überhaupt zielführend
wäre.   Denn solange sozialistische Nachwuchspolitiker(innen) ganz offen und ungeniert
Werbung  für  Drogen  machen,  würden  jegliche  Maßnahmen  ohnehin  nicht  den  ge-
wünschten Erfolg bringen.
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2014-11-16

Wien braucht eine vernünftige Drogenpolitik


Schwunghafter Handel mit Substitol in der Drogenszene

Das  geplante  Drogenzentrum  am Alsergrund hat in Wien das Bewusstsein für das Thema
Drogen  entfacht.   Der  Drogenmissbrauch  in  Wien  ist  im europaweiten Vergleich immer
noch sehr hoch. In Wien, so die Prävalenzschätzung des „Epidemiologie-Berichtes Drogen
2014″,  muss man von weit über 15.000 Personen ausgehen,  die Opiate konsumieren, die
Dunkelziffer kann deutlich höher liegen.  Davon sind rund 15% unter 25 Jahre alt.
Foto: erstaunlich.at
An  zweiter Stelle alleiniger Leitdrogen steht laut dem Bericht eindeutig Cannabis – jene
Droge, die sowohl die SJ,  die Jungen Grünen aber auch die Neos als harmlos einstufen
und unbedingt legalisieren wollen. Wie durch ärztliche Gutachten bewiesen wird,  kann
auch  Cannabis  schwere psychotische Schäden hervorrufen und darf nicht verharmlost
werden.   Daher  sind Kampagnen für die Legalisierung und auch die Legalisierung ab-
zulehnen.
Präventivmaßnahmen,  wie  etwa  die  Aufklärung  in  Schulen  wären jedenfalls weit sinn-
voller als die Propagandamaßnahmen linker Drogenbefürworter, die sich mit Plakaten vor
Schulen stellen um für eine Freigabe für Cannabis zu werben.
Hierbei  sollten  auch die Eltern in die Pflicht genommen werden,  um rechtzeitig Veränder-
ungen  bei  ihren  Kindern  wahrzunehmen.   Durch  die  Öffnung eines Drogenzentrums in
unmittelbarer  Nähe  von  Schulen und Kindergärten,  besteht die ernste Gefahr, dass junge
Menschen noch leichter mit Drogen in Kontakt kommen können, was unbedingt verhindert
werden muß.
Dazu der freiheitliche Klubobmann im  Wiener Rathaus Mag. Johann Gudenus:  Wir wollen
eine Bürgerbefragung im Sobieski-Viertel. Sollte Stadträtin Wehsely dieser nicht zustimmen,
werden  wir  im  Zuge  der  morgigen  Sondergemeinderatssitzung einen Misstrauensantrag
gegen sie einbringen.“
FP-Drogensprecher  Haslinger betont einmal mehr,  dass eine vernünftige Drogenpolitik nur
mit mehr Therapieplätzen funktionieren kann. Zudem sollte endlich der Einsatz des Drogen-
ersatzstoffes Substitol überdacht werden.
„Substitol wird mittlerweile nur mehr in drei europäischen Ländern verwendet, in einigen
ist es mittlerweile sogar verboten. Wer sich wirklich durch eine Substitutionstherapie von
der  Drogensucht befreien möchte,  würde sich in ein Methadonprogramm begeben“,  so
Haslinger.
In  der  Drogenszene  ist hinlänglich bekannt,  dass sich  „Substi“  gut verkaufen lässt und
dementsprechend  wird damit auch verstärkt gedealt.   Diesem Umstand könnte nur durch
ein Ende der Substitol-Therapien ein Riegel vorgeschoben werden.
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2014-11-11

Die Leopoldstadt verkommt zur Drogen-Hölle


Gedealt wird immer offener und immer unverschämter

Mehr als 32 Kilogramm Marihuana hat die Polizei nun bei der Durchsuchung einer Wohn-
ung  in   Wien-Leopoldstadt   sichergestellt – vier  Verhaftungen,  zwei  Anzeigen.   Wieder
einmal ergibt sich der traurige Beweis, dass der 2. Wiener Gemeindebezirk systematisch
zur Drogen-Hölle verkommt.
Dazu der Obmann der FPÖ-Leopoldstadt,  Gemeinderat Wolfgang Seidl:  „Auf diese Ent-
wicklung  weisen  wir  Freiheitliche  seit  Jahren  hin.   Doch der sozialistische Bezirksvor-
steher Karlheinz Hora schlafe und ignoriere die Probleme.“
Der  Drogenfund  ist ein leider wohl nur vorläufiger,  trister Höhepunkt in der Kriminalitäts-
entwicklung  in  der Leopoldstadt.   In der Venediger Au, im Stuwerviertel und mittlerweile
auch in der Praterstraße wird immer offener und unverschämter gedealt.
Neben  dem Schandfleck Praterstern,  für den es offenbar noch immer keine Lösung gibt, ist
das die nächste unerledigte Baustelle. Anstatt öffentlichkeitswirksam Radständer zu eröffnen,
sollte  sich  Hora  endlich  um  die  wirklich wichtigen Themen im Bezirk kümmern,  da sonst
der Bezirk systematisch zur Drogen-Hölle verkommt.
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2014-08-20

Suchthilfehaus am Gumpendorfer Gürtel muss umgesiedelt werden


Belästigungen durch Drogenkranke und Dealer sind untragbar

Das Suchthilfehaus Jedmayer am Gumpendorfer Gürtel bringt seit seiner Eröffnung an diesem
stark  frequentierten Ort  nur  Probleme.   Da  das  Jedmayer als Ort der Substitutionstherapien
eingerichtet  wurde,  werden die  Ersatzdrogen  wie  z.B.  Benzodiazepine  und  auch retardier-
ende  Morphine,  also  starke  und  beruhigende  Drogen,  natürlich  gleich  vor Ort konsumiert.
Die  Folge  ist,  dass  die  Abhängigen am stark befahrenen Gürtel herumtorkeln,  die U-Bahn-
aufgänge zur U6-Station Gumpendorfer Straße blockieren und Passanten anbetteln.
Wie  zu  erwarten  war,  wird in der  Umgebung  auch verstärkt gedealt,  oft mit genau jenen
Drogen,  die  als  Mehrtages-Rationen  ausgehändigt  wurden.   Ständig  sind  Anrainer und
Passanten  mit  unappetitlichen  Situationen  konfrontiert,  an bestimmten  Stellen riecht es
stark  nach  Urin.   Die Umstände rund um die  U6-Station Gumpendorfer Straße sind nicht
mehr länger tragbar. Das Suchthilfehaus an diesem zentralen Ort hat sich als Fehlplanung
herausgestellt, die umgehend korrigiert werden muss.
Wie kommen Passanten, Anrainer sowie Kinder und Jugendliche dazu, täglich auf die eine
oder andere Weise in Mitleidenschaft gezogen zu werden? Nicht zuletzt gefährden sich die
Suchtkranken an diesem stark befahrenen Ort auch selbst. Es liegt auf der Hand, dass das
Suchthilfehaus  und  die  dort  praktizierten  Ersatztherapien  weg  vom  Gürtel  und  auf ein
geschütztes  Areal außerhalb des stark bewohnten Gebietes umgesiedelt werden müssen.
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2014-07-31

Wieder Randalierer am Bahnhof Floridsdorf


Drogenabhängiger griff Rettung und ÖBB-Security an

Am  späten  Montagabend  eskalierte  eine  Hilfeleistung am Bahnhof Floridsdorf und das nicht
zum  ersten  Mal.   Die Rettung wurde von der  Stationsaufsicht (WVB) gerufen, weil im hinteren
Bereich ein offenbar bewusstloser Mann lag. Als die wenig später eingetroffene Rettungsmann-
schaft den Mann weckte, rastete dieser im Rettungswagen aus und griff die Sanitäter an. Dabei
verlor  er  auch eine Spritze mit offensichtlich Drogen darin,  eine weitere verlor er zuvor schon
im Bahnhofsgebäude.
Da sich der  Mann nicht entfernte sondern weiter Randale machte,  rief die Stationsaufsicht die
Polizei  um  den  offensichtlich  auf Drogen befindlichen Mann los zu werden.   Er beschimpfte
Passanten,  Rettung und dann auch ÖBB-Securitys, griff abermals die Sanis an,  als diese mit
ihm sprechen wollten um ihn zu beruhigen.
Mittlerweile waren vier Polizisten eingetroffen und drängten den wild randalierenden Mann an
eine  Glaswand  und  perlustrierten  ihn, wobei sich noch eine Spritze fand und das obwohl er
abstritt  noch  etwas bei sich zu haben.  Da offenbar gegen den Mann nichts Aktuelles vorlag
bekam  er  eine  Anzeige  wegen Drogenbesitzes,  sowie Gefährdung der öffentlichen Sicher-
heit und Ordnung.
Nach einem Platzverweis ging der unter Drogen stehende Mann zur  U-Bahn und zog von
dannen.  Leider sind solche Vorfälle in „Flo“ keine Seltenheit,  ebenso wie in der U 6.  Die
Polizei  meint dazu,  dass sie nicht überall sein kann und berichtete auch über eine Fest-
nahme  am  Nachmittag  durch Zivilbeamte,  die auch vom anwesenden Ordnungsdienst
bestätigt wurde.
Es wird Zeit,  dass den Dealern und Drogensüchtigen am Bahnhof Floridsdorf endlich das
Handwerk gelegt wird, ebenso wie in den U Bahnstationen Neue Donau und Handelskai!
Erich Weber
2014-05-27

Dealer im Bahnhof Floridsdorf


Auf frischer Tat ertappt und die Polizei sieht zu?!

Wir  waren am Donnerstagvormittag zufällig (am Weg zu einer Veranstaltung im den Donau-
park)  im  Bahnhof Floridsdorf.   Was uns dort zum wiederholtem  Male auffiel,  dafür fehlt uns
das Verständnis.  Wir beobachteten am Ausgang zur Franklinstraße, wo ja bekannter maßen
viele  Schulen sind einige Farbige,  die dort herumstanden.   Soweit so gut,  doch als wir nach
einem Kaffee in einem nahe liegenden Lokal wieder kamen standen die selben Leute immer
noch am selben Ort und das nach mehr als einer Stunde.

Foto: © E. Weber
So entschlossen wir uns die  Situation etwas im Auge zu behalten und das aus gutem Grunde,
denn unsere folgenden Wahrnehmungen gaben uns Recht,  ja bestätigten unsere Vermutung,
dass es sich wohl um  Dealer handelt.   Wir konnten unter anderem beobachten,  dass immer
wieder  einer  der  Farbigen  mit  mutmaßlichen Kunden in den U-Bahnbereich verschwanden
und wenig später alleine wieder kamen.
Als wir der Sache auf den Grund gingen, konnten wir sehen, dass sich wohl im Bereich der
Gleise  (Ausfahrt Remise)  ein  so  genannter  Bunker befand.   Man ging einfach durch die
Sperre und kam auch wieder unbehelligt zurück.
Uns reichte das als Grund um die Polizei zu verständigen, die sich auch nach kurzer Warte-
zeit  meldete  und versprach sich die Sache anzusehen.   Nach etwa 10 Minuten rief uns die
Polizei zurück, verlangte den Namen und Wohnort des Anrufers und sagte dann, dass man
die Problematik kenne.
Auf  Nachfrage  ob  man etwas unternehmen würde dagegen, kam nichts.   Auf Nachfrage ob
man  die  Szene  denn  in Beobachtung habe,  kam nach längerem Zögern die Antwort, dass
man ab und zu mit Zivilbeamten die Szene beobachte. Mehr war man nicht bereit zu diesem
Thema zu sagen.
Also machten wir uns auf nach eventuellen zivilen Beobachtern Ausschau zu halten, schließ-
lich   kennen  wir  doch  viele  der   Wiener   Kriminalbeamten   sowie  auch  der  Floridsdorfer
Polizisten aus unserer täglichen Tätigkeit.  Ebenso kann man aus erfahrener Journalist sowie
Mensch  aus  dem  Sicherheitsbereich  auch auf Grund von Verhalten und Aussehen auf Poli-
zisten oder Sicherheitsleute schließen.
Doch  wider  Erwarten  war da niemand festzustellen.   Auch nähere Nachschau und Nach-
frage bei Geschäftsleuten sowie ÖBB bzw. WVB Mitarbeitern ergab, dass wohl die Drogen-
szene am Bahnhof Floridsdorf weder besonders beobachtet bzw. gestört wird.
Dafür  flogen wir  dann auf,  denn als man uns schließlich bemerkte ergriffen die mutmaß-
lichen  Dealer  plötzlich  in  alle  Himmelsrichtungen  die  Flucht.   Einem  der Flüchtenden
hefteten  wir  uns  auf die Fersen und fanden ihn schließlich im angrenzenden Park neben
der Bahn wieder.   Er wartete seelenruhig, bis sich die Situation wohl beruhigte und kehrte
zusammen mit den Anderen wenig später zurück an den Standort im Bahnhof.
So  sieht  die  Polizei  entweder  weg  oder schaut einfach zu,  wie an Jugendliche und vielleicht
sogar  Kinder  aus  den  angrenzenden  Schulen  Drogen  verkauft werden – das erschließt sich
jedenfalls  aus  unseren  zahlreichen Beobachtungen insbesonders der vom Donnerstagmittag.
Am  weiteren  Weg  fielen uns weitere Farbige aber auch Hellhäutige auf,  insbesondere an der
Station Neue Donau der U6.  Doch auch da nahm man schnell Reißaus als man uns bemerkte –
außerdem war man wohl via Handy vorgewarnt.
Foto: © E. Weber
Aus  zahlreichen  Beobachtungen  in den letzten Monaten wissen wir, dass gerade im Winter
die Station gerne als Umschlagplatz für Drogen benutzt wird, ebenso wie des Nachts und da
vor allem an den Wochenenden, wenn die U-Bahn ohne Nachtruhe (Nonstop) durchfährt.
Bleibt  abzuwarten,  was  das  LPD Wien dazu zu sagen hat,  denn wir werden dieses natürlich
gemäß dem Pressecodex um Stellungnahme bitten,  ebenso wie den neuen Bezirksvorsteher
von  Floridsdorf,  bei  dem  wir  demnächst  einen  Termin  für  ein  Interview haben.   Natürlich
werden  wir  diese  auch   entsprechend  dem   Codex  veröffentlichen  und  außerdem  an  der
Sache dran bleiben, zum Schutz der Kinder und Jugendlichen in Floridsdorf.
Erich Weber
2014-04-25

U-Bahnpolizei gegen ausländische Dealerhorden gefordert


Rot-Grün greift Rauschgifthändler weiter mit Samthandschuhen an

„Ungeniert  in  den Wagengarnituren und Stationen der Wiener U-Bahnen ihr Unwesen treibende
Drogendealer  machen  die von der FPÖ seit Jahren geforderte U-Bahnpolizei notwendiger denn
je“, sagt der Wiener FPÖ-Verkehrssprecher LAbg. Toni Mahdalik.
Die  durch  permanente Störungen ohnehin an Attraktivität einbüßenden Öffis dürfen durch un-
gestörten Rauschgifthandel nicht noch mehr in Misskredit gebracht werden, beinhartes Durch-
greifen gegen die fast durchwegs ausländischen „Mörder auf Raten“ ist mehr als überfällig.
Die  Aufstellung  einer  eigenen,  ständig  patroullierenden  U-Bahnpolizei  muss seitens der rot-
grünen Rathausregierung vom inaktiven Wiener SPÖ-Polizeipräsident Pürstl endlich vehement
eingefordert  werden,  statt  weiter  den  Konsum  und Verkauf von Drogen augenzwinkernd zu
verharmlosen.
„Die U-Bahn muss wieder sicher, die Rauschgifthändler aus aller Herren Länder endlich in die
Schranken  gewiesen werden“,  betont Mahdalik und fordert von SPÖ und Grünen die Abkehr
von ihrer drogenfreundlichen Politik. (Quelle: APA/OTS)
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2014-01-06

Ist der Drogenhandel in Wien bereits Normalzustand?


Die Polizei darf bei der Drogenbekämpfung nicht kapitulieren


Ein  Artikel  in der heutigen Kronen Zeitung zeigt neuerlich das Chaos im Bereich der Drogen-
politik in Wien auf. Mittlerweile bevölkern Dealer ganze U-Bahnstationen und die Polizei muss
diesem  Treiben  machtlos  zusehen,  weil sich die Politik auf keine sinnvolle Vorgehensweise
einigen kann.
Dass  der  20. Bezirk  seit  Ende der 90er Jahre ein beliebter Drogenumschlagplatz war und ist,
sollte auch den Gerichten bekannt sein. Mindeststrafen oder bedingt nachgesehene Haftstrafen
sind  aber  eben  keine  Abschreckung  für Drogenhändler,  die ihr schmutziges Geschäft meist
unter dem Status als „Asylwerber“ betreiben.
Würde  der  Drogenhandel  tatsächlich  schwer bestraft werden,  würde er nicht seit Jahren unge-
niert  in  der Öffentlichkeit  betrieben  werden.   Dass  viele  Dealer  das mitgeführte Suchtgift gar
nicht selbst konsumieren und damit Eigenbedarf reklamieren, könnte ein Drogentest sehr rasch
beweisen.
Bei der Grenzmengenverordnung wird nur die Reinsubstanz des Stoffes berechnet.   Da könnten
die  Täter  vermutlich  einen  ganzen  Rucksack  voll  Giftkugeln  mithaben,  denn  die verkauften
Suchtmittel  sind  mit  Mauerputz,  Staubzucker,  Mehl  bis  hin zu Strychnin gestreckt.   Wenn die
Gerichte  aber nach wie vor Urteile fällen,  die bei den Tätern nur ein müdes Lächeln hervorrufen,
dann  wird  erstens  der  Zweck  der  Strafen  deutlich  verfehlt  und  zweitens  die Kriminalitätsbe-
kämpfung der Polizei nicht ausreichend unterstützt.
Der  Artikel  in der Kronen Zeitung ist dazu geeignet der Bevölkerung zu suggerieren,  dass sie
sich  mit  der  Situation  abfinden  sollte.   Denn wie darin angeführt wird,  haben die Täter straf-
rechtlich  kaum  etwas  zu  befürchten.   Allerdings  unterließ  man es,  die Nationalität bzw. die
Herkunft der Drogendealer anzugeben.
Ethnic Profiling  und  erhöhter  Polizeieinsatz  unter  Ausnutzung  aller  technischer Mittel wären
erforderlich,  um  dem  Drogenhandel  im  Bereich  der  U6  speziell  aber  in den Stationen der
Brigittenau  einen  erfolgreichen  Kampf  anzusagen.   Die  agierende  Tätergruppe ist aus dem
Verkehr zu ziehen und mit der vollen Härte des Gesetzes zu bestrafen.
Auch  darf  es  beim  beim  Drogenhandel keine Milderungsgründe,  wie „Unbescholtenheit“ oder
„Ersttäterschaft“ geben und bei Wiederholungstätern darf keine Verlängerung des Beobachtungs-
zeitraumes  bedingt nachgesehener Haftstrafe erfolgen.   Die Suchtbehandlung in Wien zeigt die
dramatische Entwicklung im Drogenkonsum, daher ist es das Gebot der Stunde den Dealern das
Handwerk zu legen.
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2014-01-05

Erstaunliches von Rudolf Fußi


Kommt der Dealer wirklich nach Hause zu Fußi?

Screen: Wikipedia
Sein letzter Job war Berater des greisen Austrokanadiers Frank Stronach.   Auffallend am
Lebenslauf  von Fußi ist der häufige Wechsel seiner Orientierungen bzw.  Brötchengeber.

Ob das der Grund dafür war bzw. ist?

Screen: twitter.com (Account Fußi)

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2013-07-02
 

Drogensituation ist in Wien völlig entglitten


150 Babys jährlich in Wien auf Drogenentzug aber

SPÖ und Grüne verharmlosen trotzdem weiter

Wussten Sie, dass in Wien jährlich 150 süchtige Babys zur Welt kommen und sofort nach der
Geburt einen Entzug machen müssen?   Nein?   Dann ist das auch keine Bildungslücke,  denn
diese  Tatsache  wird  so  gut  wie möglich verheimlicht und ist Beweis für das Versagen der
Drogenpolitik der rotgrünen Wiener Stadtregierung.
 
Auch  die Tatsache,  dass sich Kriminelle als Drogensüchtige ausgeben und mit riesigen Men-
gen an Substitol eindecken können, macht deutlich, dass die windelweiche Linie von SPÖ und
Grünen falsch und gefährlich ist.

Die  Anti-Drogenmaßnahmen  müssen  aber schon bei Kindern beginnen.   Drogenabhängige
Mütter  und  Kleinstkinder sind ein besonders abschreckendes Beispiel,  so dass Verharmlos-
ungsaktionen  wie  etwa  rotgrüne  „Drogenkonsumräume“  einer  herzlichen Einladung zum
Rauschgiftmissbrauch gleichkommen und daher inakzeptabel sind.
 
Viele Schwangere versuchen in der Schwangerschaft einen Entzug mit Ersatzmitteln wie etwa
Methadon, ohne ihrem Kind jedoch den Entzug ersparen zu können.   In Wien kommen daher
jährlich rund 150 Kinder mit Entzugssyndromen im Spital zur Welt, wobei die Dunkelziffer
noch weit höher anzusetzen ist.
 
Die  Prävention  muss  daher schon vor der Schule einsetzen.   Zudem muss der Bereich der
legalen Drogen stärker beleuchtet werden. So starb ein österreichischer Jugendlicher vorige
Woche in Spanien an einer Alkoholvergiftung, eine Kombination mit Partydrogen wie Ecstasy
wird vermutet.
 
Auch  hier  hilft  Aufklärung  über den Umgang  mit Alkohol bzw. die tödlichen Gefahren der
Einsteigerdrogen. Dazu braucht es psychologisch gut ausgebildete Fachleute, vor allem auch
vor Ort.  Diese Drogen müssen stärker bekämpft werden,  nicht zuletzt durch eine Verstärk-
ung der Exekutive. Wie schlecht es um die Prävention beim Alkoholkonsum bei Jugendlichen
bestellt ist, zeigt schon die gesetzliche Lage, die in jedem Bundesland unterschiedlich ist.
Eine einheitliche Regelung wäre daher dringend von Nöten.
 

SPÖ-Gesundheitsstadträtin Wehsely leider untätig

Zudem fehlen in Wien zwischen 50 und 100 Akut-Therapieplätze, so dass es zu wochen- und
sogar monatelangen Wartezeiten für Süchtige kommt. SPÖ-Gesundheitsstadträtin Wehsely ist
daher aufgefordert, statt kontraproduktive Alibihandlungen wie Substitol- und Spritzenverteil-
aktionen zu setzen, endlich für eine ausreichende Anzahl solcher Plätze zu sorgen.
 
Es ist traurig und unverantwortlich, dass in der offiziellen Drogenstatistik Wiens nur die direkt
170  suchtbezogenen  Drogentoten  aufscheinen.   Spätfolgen, die zu Jobverlust,  Frühpension
oder  sehr  oft  zum  Tode führen,  werden von Rot-Grün verschwiegen.   Ebenso im Dunklen
liegen die Auswirkungen auf das soziale Umfeld bei Depressionen,  Isolation,  Jobverlust, Ge-
walt und Aggression gegen Familienangehörige.
 
Dabei  sind die Dimensionen erschreckend: Rund 37.000 Wohnungslose,  190.000 Arbeitslose
und 174.000 Personen in Mindestsicherung rekrutieren sich aus dieser Personengruppe.  Leid-
tragende sind meist Frauen und Kinder. Endstation ist oft das Frauenhaus, denn bei Einnahme
bewusstseinsverändernder wie auch legaler Drogen sinkt im Dauerkonsum die Hemm-
schwelle gegenüber Frauen und Kinder.
 
Das Vorbild für Kinder ist fatal. Jedes 4. Kind wächst in einem Umfeld auf, in dem zumindest
ein Elternteil im Übermaß trinkt.  Damit tragen sie ein 4-6 Mal höheres Drogenrisiko.  Heute
kommen  12- bis 15-Jährige  zum  Entzug.   Auch  in  der  Drogenpolitik hat Rot-Grün damit
völlig versagt. Drogenfreiräume sowie der legale Konsum von Heroin und Kokain sind indis-
kutable Forderungen und eigentlich ein Armutszeugnis für Regierungsparteien.
 

Drakonische Strafen und Abschiebung für ausländische Dealer

Beispiele  für vernünftige Anreize für freiwillige Maßnahmen und einen Mix von gesundheits-
bezogenen sowie kriminalitätsbekämpfenden Maßnahmen wären:
 
-Präventionsmaßnahmen bereits ab dem Kindergarten
-Drogentests bei von betrieblichen Gesunden-Untersuchungen
-Einbeziehung der Drogenvorsorge in der Schule
-Keine Verharmlosung von Drogen
-Strenge Strafen für Dealer, Abschiebung ausländischer Dealer
-Vernetzung von Datenbanken
-Drogenkontrollen im Verkehr nicht nur bei Alkohol
-Ausbau von medizinisch-psychologischen Therapieplätzen.
-Aufstockung der Polizei
-Mehr Arbeitsplätze und Freizeitmöglichkeiten für Jugendliche
 
Bei den harten Drogen darf nicht vergessen werden, dass 80% der Drogendealer aus dem
Ausland  kommen.   Beim  Verkauf  an Minderjährige sind drakonische Strafen   – die auch
lebenslänglich bedeuten können –  gefordert bzw. die sofortige Ausweisung und Verbüßung
der Strafen im Heimatland der Rauschgifthändler. Die österreichischen Gefängnisse sind ja
teilweise zu Wellness-Oasen für Schwerkriminelle umgestaltet worden,  die ihre abschreck-
ende Wirkung auf die Verbrecher aus aller Herren Länder verloren haben.
 
*****

2012-08-17
 

Die neue Asylbetrüger-Masche


Statt U-Haft ins Lager Traiskirchen

Auf Grund des von uns heute verfassten Beitrag „Mülleimer für …..“ haben wir uns die
Frage gestellt,  ob jener von der Polizei aufgegriffene Afghane überhaupt in Österreich
angeklagt  werden kann,  obwohl er zugab,  dass er in seinem Heimatland im Drogen-
rausch  seine  Eltern,  zwei  Brüder  und  seine Schwester erschossen hat.   Anstatt in
U-Haft genommen zu werden,  wurde der Mann ins Lager Traiskirchen überstellt.
Wir  riefen deshalb im Justizministerium an und fragten nach.  Auch dort zeigte man sich
ratlos – versprach uns jedoch unserer Frage nachzugehen und uns eine Antwort zukom-
men zu lassen.   Wenn wir diese erhalten,  werden wir diese auf ERSTAUNLICH veröffent-
lichen.
Gehen  wir  nun  aber einmal davon aus,  dass der Afghane wegen seiner in Kabul began-
gen Tat in Österreich tatsächlich vor Gericht gestellt werden kann. Im Prinzip ist es Mord,
wenn jemand einen anderen Menschen tötet.   Das sagt zumindest der § 75 StGB aus.
Allerdings setzt Mord auch eine Tötungsabsicht voraus. Der Afghane gab an, dass er im
Drogenrausch  mit  seinem Vater in Streit geriet,  die frei auf einem Tisch umherliegende
Kalaschnikow  nahm  und  zu  feuern  begann.   Dabei kamen die o.a. Familienmitglieder
ums Leben.

Ein guter Anwalt wird’s schon richten

Mit  der  Streit-Aussage  fällt  die  Tötungsabsicht und aus dem Mord wird im Handum-
drehen ein Totschlag.   Denn der § 76 StGB sagt aus:   Wer sich in einer allgemein be-
greiflichen heftigen Gemütsbewegung dazu hinreißen läßt,  einen anderen zu töten, ist
mit  Freiheitsstrafe  von  fünf  bis zu zehn Jahren zu bestrafen.   Und eine solche kann
auf Grund des vorangegangen Streits  (lt. Geständnis) nicht ausgeschlossen werden.
Nun war der gute Mann im Drogenrausch, wie er dies selbst zugibt. Wenn er nun einen
gewieften Anwalt hat,  macht dieser aus dem Totschlag noch einen  § 81 StGB (Fahrläs-
sige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen). In diesem Fall beträgt die Frei-
heitsstrafe  bis  zu maximal drei Jahre.   Rechnet man nun,  dass der Mann als Ersttäter
verurteilt wird,  wird ihm zusätzlich ein Drittel seiner Haftstrafe erlassen werden.
 
Das heißt im Klartext, dass der Afghane in zwei Jahren ein freier Mann ist und auch nicht
nach Afghanistan abgeschoben werden kann, da ihm dort die Todesstrafe erwartet. Die
zwei  Jahre  Haft  (bei Verbüßung der Höchststrafe)  wird  er  in  einem  österreichischen
Gefängnis vermutlich auf einer Pobacke absitzen.
Der Afghane wird aus seinem Heimatland sicher härtere Bedingungen gewohnt sein,  als
zwei Jahre in einem österreichischen Luxusknast zu verbringen.  Möglicherweise muss er
sich  wegen  seinem  Drogenproblem  noch einer Therapie unterziehen,  was vermutlich
aber auch kein Problem darstellen wird.
Im  Prinzip  hat  der  Mann sich mit seinem Geständnis eine Freikarte nach Österreich er-
kauft.   Aber wir treiben es noch ein wenig auf die Spitze.  In Afghanistan steht auch auf
Drogenhandel die Todesstrafe.

Wie viele afghanische Drogendealer kommen auf uns zu?

Es  wird vermutlich nur mehr eine Frage der Zeit sein,  bis der nächste illegal eingereiste
Afghane freimütig zugibt, dass er in seinem Heimatland wegen Drogenhandels gesucht
wird. Er wird auch weiters zugeben,  dass er wirklich einige Gramm Heroin verkauft hat
und ihn die afghanischen Behörden zu Recht verfolgen.
Für die angegebene Menge von wenigen Gramm Rauschgift wird er in Österreich maxi-
mal  6 Monate  Haft  bekommen,  sofern  er  überhaupt  vor  Gericht gestellt wird.  An-
schließend ist er ein freier Mann,  der auf Kosten der österreichischen Steuerzahler sein
Leben in der Alpenrepublik verbringen und geniessen wird.
So ein Geständnis,  ob wahr oder nicht, hat den Vorteil keine Gründe für eine politische
Verfolgung  beweisen zu müssen oder über Nacht gezwungener Weise zum Homosex-
uellen zu mutieren. Jedenfalls glauben wir, dass sich Österreich auf einen neuen Asylbe-
trügertrick  einstellen  muss.   Man  darf  gespannt sein,  welche Maßnahmen dagegen
unternommen werden.
*****

2012-07-31
 

Asylwerber als Drogendealer


Politisch überkorrekter Radiosender

Nachfolgende  Meldung,  die in der  heutigen  Printausgabe  der  Kronen Zeitung zu lesen war,
wurde  bereits gestern über den Radiosender „Arabella“ verlautbart.   Natürlich völlig politisch
korrekt vergaß man dabei, die Herkunftsländer der Drogendealer anzugeben.  Es wurde ledig-
lich von 7 Männern gesprochen, die wegen Drogenhandels festgenommen wurden.
 
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 17.05.12)
 

Lügenbarone unterwegs

Welche Geschichten haben diese Männer wohl den österreichischen Behörden aufgetischt, als
sie  illegal  ins  Bundesgebiet eingereist sind.   Wahrscheinlich gaben sie an,  dass sie in ihrer
Heimat  aus  politischen  oder  religiösen Gründen verfolgt werden und um ihr Leben fürchten
mussten.   Möglicherweise  gaben  sie auch an,  dass sie homosexuell seien und wegen ihrer
sexuellen Orientierung flüchteten.  Dass diese 7 Männer als Schlüsselarbeitskräfte legal nach
Österreich eingereist sind schließen wir aus.
 
Wir glauben schon lange nicht mehr die Münchhausengeschichten der  „ach so“  armen Ver-
folgten.   Der  Fluchtgrund  bei  diesen  7 Verbrechern wird wohl darin gelegen haben,  weil
auch  in Afghanistan,  Ghana,  Algerien,  Syrien und dem Sudan der Drogenhandel verboten
ist  und  diese  dort  wegen ihrer  „Geschäfte“  Probleme mit der Polizei und/oder der Justiz
hatten.
 

Die Wahrheit durch Klagen verhindern wollen

Aber wie wird die Geschichte ausgehen?  Nun, wie immer schätzen wir.  Die Dealer werden
eine  geringe  Haftstrafe ausfassen, diese absitzen und anschließend weiterhin in Wien Dro-
gen verkaufen.   Und was ist mit einer Abschiebung?   Eine solche kommt doch gar nicht in
Frage,  werden  doch  diese  armen bedauernswerten Flüchtlinge in ihrer Heimat aus polit-
ischen, aus religiösen und/oder aus sexuellen Gründen verfolgt.
 
Und sollte es die Österreichische Justiz tatsächlich wagen,  den einen oder anderen Drogen-
dealer  abschieben zu wollen,  werden  sich wieder zahlreiche linke Gutmenschen einfinden,
um  mit Protestaktionen den Abzuschiebenden freizupressen. Kommt es dann am Flughafen
durch  Randalen  und  Widerstand  gegen die Staatsgewalt zum Abbruch des Abschiebevor-
gangs, wird der Abzuschiebende wieder in seine Gefängniszelle zurück gebracht werden.
 
Vermutlich wird dann ein in die Bedeutungslosigkeit  verschwundener Anwalt die Bühne be-
treten  und  mit irgendwelchen geschickten Winkelzügen den Inhaftierten aus dem  Gefäng-
nis holen.   Dabei wird er es vermutlich nicht verabsäumen all jene zu klagen, die den Asyl-
werber gerechtfertigt der  Lüge bezichtigen, was dessen Angaben zu seinen Fluchtgründen
betrifft.
 
*****

2012-05-17
 

Werbung für Drogen – TEIL2


Rechtfertigungsversuch zum Drogenmissbrauch

Es hätte uns erstaunt, wenn sich die Sozialsprecherin der Grünen Wien, Birgit Hebein, nicht

wieder für den am 1. Oktober stattfindenden  Hanfwandertag stark machen würde.  Unter

dem Motto „Stoppt den Drogenkrieg“ versucht die Grünpolitikerin die Droge Cannabis zu

verharmlosen.

 

Erstaunlich welch lockeres Verhältnis die Grünen zu dieser Droge haben. Anstatt Jugendliche

über die Gefahren und gesundheitlichen Schäden aufzuklären, welche durch diesen Drogen-

mißbrauch entstehen, fordern sie unentwegt die Legalisierung von Cannabis.

 

Erstaunlich wie Hebein den Missbrauch von Cannabis zu rechtfertigen versucht. „Darüber hin-

aus werden  positive Anwendungen  von Hanfprodukten,  etwa in der Behandlung schwer
kranker Menschen,  durch die Kriminalisierung  unnötig erschwert“,   so die Sozialsprecherin
der Grünen Wien. Der Dame dürfte entfallen sein, dass auch Opiate im medizinischen Bereich
zur Anwendung kommen. Und zwar ebenfalls in der Behandlung schwer kranker Menschen.

 

Sowohl bei Cannabis als auch bei Opiaten wird die Medikation durch einen Arzt bestimmt und

ist daher nicht kriminell.   Möglicherweise ist die  Forderung der Freigabe   von Opiaten der
nächste Schritt der Grünen.

 

Offenbar durch unseren Beitrag  „Werbung für Drogen“  inspiriert, verfasste die ÖVP-Wien

heute folgende Presseaussendung:

 

„Hanfwandertag“ schadet der Wiener Wirtschaft

Scharfe Kritik an der Demonstration „Für die Gleichstellung von Cannabis mit legalen Drogen“

vulgo „Hanfwandertag“ kommt von der ÖVP Wien. „Für uns ist das ein klarer Missbrauch des

verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechts auf Versammlungsfreiheit und Meinungsäußerung“,

so Landesgeschäftsführer Alfred Hoch.

 

In Wirklichkeit handelt es sich um eine „Party“, die dem wesentlich strengeren Veranstaltungs-

gesetz unterliegen sollte. „Bei Demonstrationen gibt es keine Sicherheitsauflagen, die Kosten

für Reinigung und Polizei trägt nicht der Veranstalter, sondern die Allgemeinheit“, kritisiert

Hoch.

 

Der Demonstrationszug führt u.a. über die Mariahilfer Straße. Alfred Hoch:  „Von ähnlichen

Veranstaltungen im vergangenen Jahr wissen wir, dass die Umsatzeinbußen der Unternehmer/

innen zwischen 30% und 50% liegen.   De facto fällt das gesamte  Samstags-Geschäft flach,
weil die Konsument/innen großräumig ausweichen.

 

Das ist nicht nur ein enormer Schaden für die Wirtschaft sondern gefährdet auch die Arbeits-

plätze im Handel.  Nicht zuletzt fallen Arbeitnehmer/innen um Gehaltsbestandteile um,  die

vom Umsatz abhängen.“

 

Gerade für die Wiener Wirtschaft sind solche Unsinnigkeiten wie Hanfwandertage, die das

Tagesgechäft des Handels empfindlich stören, Gift. „Ich fordere die Verantwortlichen auf, in

Zukunft diese Art Wandertagen nicht in Einkaufsstraßen durchzuführen“, so Hoch abschließ-
end.

 

Wesentlich schärfer geht die FPÖ-Wien mit dem Drogenwandertag ins Gericht und
verlautbarte folgende Presseaussendung:

 

Hanfwandertag – grünes Kiffer-Happening behindert Öffis

Giftler für Vassilakou & Co.  wichtiger als Fahrgäste

Wenn 23 von den Dreadlocks bis zu den Birkenstocks eingekiffte Hanseln schon unbedingt

für die Freigabe von Cannabis demonstrieren wollen, sollten sie das am Spittelberg oder bei

ihren FreundInnen vor dem grünen Hauptquartier in der Lindengasse tun, statt morgen ein-
mal mehr den Kaufleuten und Kunden der Mariahilfer Straße am Hammer zu gehen und den
Betrieb von fünf Straßenbahnlinien und einer Busverbindung massiv zu stören, meint FPÖ-
Verkehrssprecher LAbg. Toni Mahdalik und fordert einmal mehr ein absolutes Demoverbot
für Hauptverkehrsadern und Einkaufstraßen.

 

Das von  diversen Drogen-Fanklubs  und den Wiener Grünen gesponserte Kiffer-Happening
wird den Betrieb der Linien 1, 2, D, 31, 71 und 13A stören und die Fahrgäste durch das ein-
geschränkte Angebot schädigen und verärgern.   Doch wenn es um die Unterstützung von
grünen Giftlern geht,  dürfte der öffentliche Verkehr für die  Vassilakou & Co.  bestenfalls
zweitrangig sein, bemerkt Mahdalik.

 

Keine Reaktion der SPÖ

Keine Aussendung zu dieser großflächig angelegten Drogenparty kam von der Wiener SPÖ.

Naja, man will doch dem kleinen Koalitionspartner nicht alles vermiesen.  Halten diese doch

beim Futtertrog im Wiener Rathaus  so schön still und lassen Häupl und Co.  nach Belieben
fuhrwerken.

 

Was schadet es da, wenn sich die Grünen für die Legalisierung einer Droge stark machen
und sich der eine oder andere Grünling eine Tröte hineinzieht. Erstaunlich ist auch die Tat-
sache, dass sich Gesundheitsminister Alois Stöger so ruhig verhält.   Gab er sich doch erst
vorgestern, quasi als Retter der Nation aus,  da er laut eigener Aussage mit Justizministerin
Beatrix Karl und  Innenministerin  Johanna Mikl-Leitner ein neues  Drogenbekämpfungs-
Gesetz erarbeitet hat.

 

*****

2011-09-30
 

Werbung für Drogen


Retter der Nation?

Der Gesundheitsminister Alois Stöger lässt sich bereits vorab als Retter der Nation feiern.

Laut seiner heutigen Aussage hat er mit Justizministerin Beatrix Karl und Innenministerin

Mikl-Leitner ein neues Gesetz zur Bekämpfung von psychoaktiven Substanzen erarbeitet.

 

Laut Alois Stöger  stellen psychoaktive  Substanzen ein erhebliches Gesundheitsrisiko für
die Konsument(innen) dar. Da müssen wir den Gesundheitsminister ein wenig korrigieren,

denn dies gilt für alle Drogen. Darunter fällt auch das „ach so harmlose  Haschzigaret-

terl“  sowie jegliche  Kräutermischungen oder  sonstige Variationen  welche offiziell  als

Raumdüfte angeboten und verkauft werden.

 

Durch das neue Gesetz sollen den Händlern und Erzeugern von Seiten der Justiz emp-
findliche Strafen drohen. „Ich habe keine Toleranz für Menschen, die mit der Gesund-
heit  unserer  Kinder  und  Jugendlichen  spielen.   Dieses  Gesetz soll die Bevölkerung
schützen, ohne die Konsumenten zu kriminalisieren“, so Justizministerin Beatrix Karl.

 

Kleine Schützenhilfe für die Justizministerin

Nun,  da wollen wir der Justizministerin ein wenig behilflich sein und ihr empfehlen,  die

Webseite  http://www.hanf-hanf.at/  etwas genauer unter die Lupe zu nehmen.  Auf
dieser  erschien  unter anderen  folgende Einschaltung,  nachdem die Droge  „Spice“
verboten wurde.

 

Screen: hanf-hanf.at

 

Der  Online-Laden bietet unter dem Motto  „Kein Grund zum Trübsal blasen“  sofort
Ersatzprodukte an, mit denen die Gesundheit weiter ruiniert werden kann. In der Werb-
ung wird ganz unverblümt offeriert: „Da sollte wohl für jeden das richtige Räucher-
werk dabei sein.“ Diese Webseite steht bis dato unbehelligt im Internet. Auf dieser ist
auch ein Shop in 1020 Wien, Lassallestrasse 13 angegeben.

 

Jedenfalls haben wir auf dieser Webseite heute folgende Ankündigungen gefunden.

 

Screen: hanf-hanf.at

 

Information über Pflanzen,  Substrat,  Dünger,  Licht und Technik? Da wird auf die Exeku-
tive wieder jede Menge Arbeit zukommen, wenn sie die ganzen Stauden roden müssen.

 

„Im Headshop erwarten dich Digitalwaagen,….“ Wenn sich schon  jemand das Zeug
für den Eigenverbrauch züchtet fragen wir uns,  warum dieser eine Digitalwaage benötigt.
Praktisch und sinnvoll ist jedenfalls der Urintester falls man zum Drogentest muss.

 

Screen: hanf-hanf.at

 

Zwecks  ausführlicher  Produktinformation wird  die kommende  Hanfmesse angekündigt.
Das hat aber auch seinen Vorteil, denn dadurch werden die Drogenfahnder nicht arbeits-
los.

 

Selbstverständlich darf in der ganzen Werbeflut das  Herbst-Highlight  des Jahres nicht
untergehen und so wird auf den  Hanfwandertag am  1. Oktober hingewiesen.   Dies ist
jene Veranstaltung,  für welche  sich die  Grüne Sozialsprecherin  Birgit Hebein  im Mai
dieses Jahres stark machte.

 

Screen: hanf-hanf.at

 

Dass am Hanfwandertag  eine SUPER Stimmung herrschen wird bezweifeln wir nicht. Diese
wird wahrscheinlich vom Verbrauch der „Gratis Papers“ während der Wanderung  abhängig
sein. Allerdings bezweifeln wir ernsthaft, dass ein normaldenkender Mensch seriös über Dro-
gen und deren Konsumation  informiert werden kann.

 

Ganz interessant finden wir das Äffchen.   Bedeutet dies,  dass man nach der Teilnahme an
diesem Wandertag einen „Affen“ (Folgeerscheinung nach Berauschung)  hat oder sich mit
dieser zum Affen macht?  Auch werden sich die Kaufleute auf der Mariahilfer Straße tierisch
darüber freuen,  wenn eine Horde Bekiffter auf der beliebten  Einkaufsstraße ihre Drogen-
party feiert.

 

Nun haben  wir der  Justizministerin Beatrix Karl  einen kleinen  Einblick in  die heimische
Drogenwelt gewährt und sind neugierig wie ernst ihre Worte: „Ich habe keine Toleranz für
Menschen, die mit der Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen spielen“  zu nehmen
sind.

 

*****

2011-09-28
 

Schwerpunkt Karlsplatz


GASTAUTOREN – BEITRAG


Schwerpunkt Karlsplatz & die Problematik der privaten Sicherheitsdienste

Nahezu wöchentlich  finden in der  Karlsplatz- &  Opernpassage  Schwerpunktaktionen der

Wiener Polizei statt. Dabei werden alle „zwielichtigen“ Personen angehalten, kontrolliert bei
Bedarf auch perlustriert und des Weges verwiesen. Immer wieder sind das Drogenabhäng-
ige aber auch Kleindealer sowie Obdachlose und alkoholisierte Personen, die negativ auffal-
len und so dem gewünschten neuen Bild der Passage abträglich sind.


 
Es ist aber auch eine Tatsache, dass dieser Personenkreis durchaus ein Sicherheitsrisiko dar-
stellt,  sind doch  immer wieder  auch Taschendiebe  unterwegs  (Beschaffungskriminalität).
Aber auch kleinere Raubüberfälle sind nicht so selten, diese jedoch spielen sich meist intern
in der Drogenszene ab.

Wie mir ein Polizeibeamter sagte, liegt der Schwerpunkt bei der Polizeiarbeit vor Ort auf der

Präsenz der Polizei um das  Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu heben.  Ein Schwerpunkt
liegt auch  im Schutz  der zahlreichen  Geschäfte und  Lokale in der  Passage! Die Beamten
nehmen immer wieder  Kontakt auf zu Geschäfts- & Lokalbetreibern um zu erfahren ob sie
Sicherheitsprobleme haben  und ob aktuelle  Bedrohungen vorliegen.  Die Beamten helfen
aber auch  mit Sicherheitsberatung  und ggf. auch kleinerer technischer Hilfestellung, etwa
bei Problemen mit Alarmanlagen.

So sind die Exekutivbeamten die übrigens nicht nur in Uniform sondern auch in Zivil unter-

wegs sind (auch bis zu 6 Kriminalbeamte) gerne gesehen in der Passage. Seit der erhöhten
Präsenz der Polizei sind Eigentumsdelikte sowie Gewaltdelikte drastisch gesunken und auch
Belästigungen wie aggressives Betteln nahmen ab.
 


Neben der  Polizei sind aber  private  Sicherheitsdienste  in der Passage tätig sowie auch von
der Stadt Wien beauftragte Personen die für Ruhe und Ordnung sorgen. Diese sind jedoch
auf Grund  der mangelhaften Gesetzeslage oft ineffizient, da sie keinerlei Exekutivgewalt aus-
üben dürfen. So werden oft sogar Platzverweise zum Problem (wie ich selbst unzählige Male
Erleben musste!),  wo dann die Polizei doch Einschreiten muss, trotz „Hausrecht“(!) der pri-
vaten Sicherheitsorgane.
 
Es wäre  also an der Zeit,  dass auch die  „Privaten“  mehr Rechte  bekommen,  zumindest
wenn sie  im Auftrag einer  Stadt oder  eines Landes  sind und  somit eigentlich öffentliches
Recht vertreten!  Selbiges würde  auch für  Kontrolleure von  öffentlichen Verkehrsmitteln
gelten, die auch immer wieder Ziele von Übergriffen sind! So ist der Gesetzgeber gefordert
sich darüber  zu beraten den  erweiterten Schutz  der Bevölkerung durch „Private“ zu ge-
währleisten.

Gerade in Wien wäre wenn schon keine Stadtwache eingerichtet wird der erweiterte Schutz
mit privaten Sicherheitsdiensten, die dann auch mehr Rechte hätten als Exekutivorgan der
Stadt ein  Meilenstein für  die Wahrung  der erweiterten Sicherheit in öffentlichen Bereichen,
wie Passagen, Bahnhöfen udgl. unabhängig von den Besitzverhältnissen der zu sichernden
Bereiche!
 
Trotzdem darf aber die Zusammenarbeit mit der Polizei dabei nicht zu kurz kommen, schließ-
lich übt sie alleine die Staatsgewalt aus und ist so mit noch umfangreicheren Rechten ausge-
stattet,  die kein  Privater Sicherheitsdienst  je haben kann und auch nicht haben darf, denn
das wäre verfassungswidrig.  Trotzdem könnten  so die  „Privaten“  die Polizei  doch ziemlich
entlasten!

Wenn also die „Privaten“  mehr rechtliche Möglichkeiten hätten,  wäre sicher auch die Karls-

platz- & Opernpassage  ein noch sicherer Ort!

Erich Weber
freier Onlineredakteur &
Leiter Kommunikation
„Wiener Stadtmagazin“
www.wpfp.info/onlineredakteur/

2011-04-07

 

Durch Drogen in Frührente


Vierzig Jahre am Bau

Sie haben  seit ihrem   Schulabgang die letzten  vierzig Jahre  ununterbrochen  und hart
gearbeitet?  Vielleicht noch am  Bau und  ihr Körper  ist geschunden und ausgemergelt?
Dann sind Sie jetzt zirka 55 Jahre alt und spüren bereits die Folgen eines harten Berufs-
leben.

Sicher dachten Sie schon daran in Rente zu gehen, denn immerhin haben Sie ja vierzig
Jahre lang,  brav  in die  Pensionsversicherung  einbezahlt.  Sollten  Sie nun  tatsächlich
die  Kühnheit  besessen  haben und  sprachen  bezüglich  ihres Rentenantrages bei der

Pensionsversicherungs-Anstalt vor,  ist der  Sachbearbeiter  sicherlich  vor  Lachen  von
seinem Sessel gefallen.

Erst mit 65 in Rente

Denn in Österreich dürfen Sie (als Mann) bis zum 65. Lebensjahr arbeiten, es sei denn
Sie sind  Angehöriger  einer priviligerten Schicht,  wie  zum Beispiel  die Dienstnehmer
der Österreichischen Bundesbahnen.

Also heißt es für Sie, noch zehn Jahre lang molochen. Selbst auf die Gefahr hinauf, mit
einem  Herzinfarkt   vom Baugerüst zu fallen.  Aber wir wären nicht in Österreich,  wenn
es da nicht eine typisch österreichische Lösung gäbe. Und wie es der traurige Fall des
Kindermordes von Bregenz ans Tageslicht beförderte, klappt das auch.

Werden Sie einfach drogensüchtig

Lassen  Sie legale  Drogen wie  Nikotin und  Alkohol  links  liegen  und wenden  Sie sich
dem  gesetzlich verbotenen Rauschgift zu.  Als illegale  Einstiegsdroge würden wir Ihnen
Cannabis empfehlen. Aber beeilen Sie sich, bevor die Grünen mit ihrem Herzenswunsch
der Freigabe dieser Droge durchkommen.

Der Genuß einiger Haschzigaretten gewährleisten zumindest einige Tage Krankenstand,
denn  als  Eingekiffter  ist  es  unmöglich  ein Baugerüst zu erklimmen.  Wenn  dann  nach
einiger Zeit ein  Gewöhnungseffekt eingesetzt hat,  wenden Sie sich den härteren Drogen

zu.

Empfehlenswert wären da zum Beispiel Speed, Kokain oder Heroin. Diese gewährleisten
Ihnen mit Sicherheit,  in kürzester Zeit,  geistigen und körperlichen Verfall.  Wenn Sie aus-

reichende Mengen von dem Zeug konsumiert haben,  suchen Sie die Pensionsversicher-
ungs-Anstalt erneut auf.

Erwerbsunfähigkeit

Der nette Sachbearbeiter wird Sie dann zu einem Psychiater seines Vertrauens schicken
und  das  Ding ist  gelaufen.  Durch den  Drogenkonsum  sind  Sie  mittlerweile  zu einem
geistigen und körperlichen Wrack mutiert.

Die Ihnen noch verbliebenen Kräfte sollten Sie wohlweislich verschweigen, denn diese
werden  Sie noch zur  Umsetzung  diverser  krimineller  Handlungen  gebrauchen.  Ihre

Drogensucht und ein guter Vortrag, werden den Seelendoktor dazu veranlassen, Ihnen
„Anpassungsstörungen mit längerdauernder depressiver Reaktion“  zu attestieren.

Damit sind Sie erwerbsunfähig und einer Rente steht nichts mehr im Wege. Ausserdem
hat Ihr Drogenkonsum den Vorteil,  dass Sie in der Drogenszene sicherliche einige Be-
kanntschaften schliessen  konnten und dadurch einer  eventuellen Dealerkarriere auch
nichts im Wege steht. Damit können Sie Ihre Rente erheblich aufbessern.

Tragikkomödie

Die obigen  Ausführungen lesen sich  vermutlich wie ein  schlechtes Drehbuch  zu einer
Tragikkomödie,  sind aber dennoch traurige Realität bei uns.  Das in Österreich erstaun-
liche Sozialsystem gewährleistet Sozialschmarotzern ein angenehmes Leben. Dadurch
gibt es für diese Leute auch nicht den geringsten Ansporn ihr Leben zu ändern und die-
ses auf die Reihe zu kriegen.

Anstatt drogenabhängigen  Personen medizinische Hilfe angedeihen zu lassen,  werden

diese in Frührente geschickt. Auch sehen Drogenabhängige vermutlich keine besondere
Motivation  von ihrer  Sucht loszukommen,  solange etliche  Grüne Politiker  die Freigabe
von Drogen fordern.

*****

2011-01-15
 

Nebenerwerb Drogenverkauf


Zum Drogenverkauf gezwungen

Wieder  haben  „rassistische   Polizeibeamte“,   zwei  in  ihrer  Heimat  politisch  verfolgte
Schwarzafrikaner festgenommen. Dabei hatten sich diese gar nichts zu Schulden kommen
lassen.  In Ermangelung ihrer finanziellen Reserven,  waren unsere  schwarzen Brüder lei-
der zum Versuch gezwungen, etwas Rauschgift unter die Bevölkerung zu bringen.

Die Vorfälle spielten sich am  Montag gegen 22:00 Uhr, bei der U2-Station  Messe-Prater
und am  Dienstag gegen  18:30 Uhr,  bei der U6-Station Handelskai ab.  In beiden Fällen
setzten  sich die  armen unschuldig  angehaltenen  schwarzen  Drogendealer  zur  Wehr,

stießen die Polizeibeamten zur Seite und flüchteten.

Da aber das österreichische Wohlfahrts-Asylwesen etwas behäbig macht, konnten beide
Schwarzafrikaner  nach kurzer Flucht dingfest gemacht werden.  In Afrika wären die zwei
vermutlichen  Dealer schon tot,  wenn sie  derart langsam  vor einem  Krokodil geflüchtet
wären.

Die bösen rassistischen Polizisten

Aber zurück zum Thema.  In beiden Fällen liegt ein schweres Fehlverhalten der amtshand-
elnden Polizisten vor. Anstatt den Schwarzafrikanern etwas Rauschgift aus der Asservaten-
kammer  zukommen  zu  lassen  und  ihnen  gute  Verkaufsplätze  vor  Schulen  zu  zeigen,
nahmen sich die Beamten das Recht heraus, diese zwecks Kontrolle anzuhalten.

Die beiden vermutlichen Drogendealer haben dann nur von ihrem Notwehrrecht Gebrauch
gemacht,  als sie die Polizisten  zur Seite  stießen und flüchteten.  Wieso  Notwehr  werden
Sie sich nun fragen?

Zangers These der Notwehr

Na ja,  wir folgen hier nur einer These des  RA Zangers.  Dieser  meinte im Fall „Camara“,
dass  ein Recht  auf Notwehr besteht,  wenn durch eine  Abschiebung den Betroffenen in
seiner Heimat Folter droht.

Wir gehen davon aus,  dass den beiden Schwarzafrikanern,  wie bei allen die nach Europa
flüchten, in ihrer Heimat politische Verfolgung, Folter und Tod droht.  Dies haben sie sicher

bei ihrem Asylantrag angegeben und ist daher äußerst glaubwürdig. Durch die Festnahme
wäre ja die  Gefahr einer  Abschiebung gegeben und daher  war der  rechtswidrige Angriff
auf die Polizisten ein reiner Akt der Notwehr.

Das Maß ist voll

Was wird nun passieren?  Die beiden  mutmaßlichen  Drogendealer werden  einige Tage in
einer Zelle verschwinden. Dann werden sich wieder einige Linkslinke Gutmenschen finden,
welche die inhaftierten  Schwarzafrikaner freipressen. Vielleicht findet sich wieder ein Roter
Promianwalt der die Kaution überbringt und die Verteidigung übernimmt.

Die beiden schwarzafrikanischen Brüder werden in den Untergrund abtauchen und weiter-
hin ihren Geschäften nachgehen, bis sie das nächste Mal geschnappt werden. Dann fängt
das ganze Spiel wieder von vorne an und „böse rassistische“ Polizeibeamte werden……

Wann merken die politisch Verantwortlichen eigentlich, dass das Maß voll ist?  Wie lange
dürfen assozial eingestellte NGOs dem Rechtsstaat noch auf der Nase herumtanzen und
rechtwidrige Aktionen setzen, für die Otto Normalverbraucher ins Gefängnis maschiert.

*****

2011-01-06
 

Persilscheine für Mörder(innen)


Mord in der Garage des Hanusch-Spitals

Vor knapp einem Jahr soll der 50-Jährige Franz P., die ihm unbekannte Krankenschwester
Helga L.  in der Garage des  Wiener Hanusch-Spitals erschossen haben.  Der mutmaßliche
Schütze ist angeblich sterbenskrank.

Bei Franz P.  soll Krebs  diagnostiziert worden sein.  Ärzte  versuchen  zur Zeit mit Chemo-
therapien das Leben des Mannes zu retten. Auf Grund seines gesundheitlichen Zustandes,
hat der mutmaßliche Mörder beste Chancen, nie eine Gefängniszelle von innen zu sehen.

Es bestehen Zweifel, ob Franz P.  überhaupt am Prozess teilnehmen  kann und wenn ja,
ob er tatsächlich haftfähig ist. Diese Fragen muss nun ein Gutachter klären. Sollte dieser
zur Erkenntnis kommen, dass bei Franz P.  eine Haftuntauglichkeit besteht, geht dieser
nach Hause, auch wenn er wegen Mordes verurteilt wird.

Auch im Gefängnis lässt es sich sterben

Nun könnte man einwenden, dass Franz P. in diesem Fall nur zum Sterben heim geht.
Allerdings wäre dieser  Argumentation  entgegen zu halten,  dass er dies im Gefängnis
auch kann, denn auf Mord steht immerhin bis zu lebenslanger Haft.

Lebenslange Haft heißt im Klartext, dass der Häftling solange in einer Strafanstalt einge-
sperrt wird, bis er stirbt.  Dabei ist es für uns unerheblich, ob dies in  40 Jahren oder 40
Tagen geschieht.

Das  Opfer hatte auch  keine Wahl  des Ortes,  an dem es sterben musste.  Diesen hat
nämlich der Täter bestimmt. Einen verurteilten Mörder freizulassen nur weil er sterbens-
krank ist, ist ein Affront gegenüber dem Opfer und dessen Hinterbliebenen.

Erstaunliche Milde gegenüber Mörder(innen)

Bei kranken Mörder(innen) scheint die österreichische Justiz überhaupt erstaunliche Milde
walten zu lassen.  Zwei Beispiele aus jüngst  vergangener Zeit, stellen dies eindeutig unter
Beweis. Nicht nur erkrankte Mörder(innen) können sich gute Chancen ausrechnen, son-
dern auch jene, bei denen die mörderischen Kräfte nachlassen.

Mörder und Penisabschneider wieder in Freiheit

Ein 77-jähriger  Türke erschoss einen vermeintlichen  Nebenbuhler und schnitt  ihm als
Draufgabe  noch seinen  Penis  ab.  Am LG  Wr. Neustadt erhielt er im Jahre 2008,  für
diese Tat zwanzig Jahre Haft wegen Mord und anschließende Einweisung in eine Anstalt
für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Eineinhalb Jahre später wurde der Mann wieder in die Freiheit entlassen, da in einem Gut-
achten festgestellt wurde ,  dass er körperlich stark abgebaut hatte und daher keine Ge-
fahr mehr für die Menschheit darstellt.

Raubmörderin in Freiheit

Im Jahre 2008 erschlug eine 80-jährige Frau, ihre 78-jährige Nachbarin mit 68 Hieben und
beraubte sie anschließend. Um eine Person mit knapp 70 Hieben zu erschlagen, ist ein Min-
destmass an körperlicher Kraft Voraussetzung.

Die Täterin  erhielt für ihre Tat  18 Jahre Haft.  Offensichtlich  schwanden im  Gefängnis ihre
Kräfte und sie wurde nach 2 Jahren, heuer im März wegen Haftunfähigkeit nach Hause ent-
lassen.

Warum sitzt Elsner noch?

Die oben angeführten Tatsachen bringen uns immer wieder zur Gretchenfrage, warum ein
Helmut Elsner  eigentlich noch  immer in Haft sitzt.  Dieser hatte  zwar  die  BAWAG um ein
schönes  Sümmchen  erleichtert,  allerdings  keinen  Menschen dabei verletzt,  geschweige
denn getötet.

Kranke oder schwache Mörder haben es besser

In einem völlig  „unpolitischen“  Prozess unter dem  Vorsitz der Richterin  Bandion-Ortner,
wurde er zu über neun Jahren Haft verurteilt. Die besagte Richterin avancierte kurze Zeit
später zufällig zur Justizministerin.

Nicht dass wir besonderes Mitleid mit Elsner haben, hat dieser mit seinen 75 Jahren,  in der
Haft sicherlich ebenfalls stark abgebaut. Ferner dokumentieren ihm zahlreiche ärztliche Gut-
achten einen schlechten körperliche Zustand.

Mittlerweile hat auch schon der Dümmste begriffen, dass Elsner ein politischer Gefangener
ist.  Das Risiko ihn  freizulassen  wäre enorm hoch,  nicht weil er  flüchten würde,  sondern
wahrscheinlich so einiges auszuplaudern hätte.

Da haben es „normale“ Mörder bei uns schon wesentlich besser, wenn man sich die drei
angeführten Beispiele betrachtet. In diesem Zusammenhang gibt es auch ein sehr treffen-
des Zitat von Freddy RabakEs gibt Ex-Dealer, Ex-Diebe oder Ex-Räuber.  Aber es kann
nie im Leben einen Ex-Mörder geben.
*****

2010-11-18
 

Festival der Giftler


Das Drama Karlsplatz

Abseits des Life-Balls findet heute noch ein Festival statt. Die Organisation LISA-FAS ver-
anstaltet ab 15 Uhr ein  Straßenfest gegen die  Karlsplatz – „Säuberung“. Der Ausdruck
„Säuberung“ stammt von LISA-FAS selbst, um möglicherweise einen Zustand zu drama-
tisieren, der gar kein Drama ist.

Wie bereits allgemein bekannt ist, bestehen politische Bemühungen die Drogenszene am
Karlsplatz  aufzulösen.  Mit dem  Straßenfest soll  gegen die repressive  Drogenpolitik der
Stadt Wien aufbegehrt und gegen die Vertreibung der Drogenkonsument(innen) vom Karls-
platz demonstriert werden.

Giftler unter dem Deckmantel „Minderheit“

LISA-FAS verurteilt die derzeitige Hetzte der Politik gegen die wehrlose Minderheit der Dro-
genabhängigen.  Nun dazu  wäre zu sagen,  dass diese  Personen sicherlich als krank zu
bezeichnen sind, aber an ihrer Krankheit selbst schuld sind. Niemand hat ihnen eine Waffe
an den Kopf gehalten und sie dazu gezwungen Rauschgift zu konsumieren.

Ferner wird die Bezeichnung  „Minderheit“  hier schamlos missbraucht. Unter dem Begriff
Minderheit ist wohl etwas ganz anderes zu verstehen. Wenn niemand Rauschgift konsumier-
en würde, gebe es diese künstlich geschaffene „Minderheit“ gar nicht und dass wäre auch
gut so.

Straffreiheit für Junkies?

Außerdem fordert LISA-FAS keine Kriminalisierung von Drogenkonsument(innen). Da haben
die  Herrschaften  dieser  Organisation doch tatsächlich  vergessen,  dass der  Konsum von
Rauschgift gegen das Gesetz verstößt und Rauschgiftsüchtige durch ihre Beschaffungskrimi-
nalität immer wieder straffällig werden.

Möglicherweise schwebt LISA-FAS eine völlige Straffreiheit für Drogensüchtige vor, weil diese

doch so eine arme Minderheit sind. Die einzig vernünftige Forderung die von dieser Organisat-
ion kommt,  ist eine offene und ein bedürfnisorientierter  Prozess der Veränderung im  Drogen-
hilfssystem, geprägt von den Betroffenen und Expert(innen) vor Ort.

Geeignetes Zentrum schaffen

Allerdings sollte diese nicht mitten im Stadtzentrum erfolgen. Eine solche Betreuung, inklusive
Spritzentausch  ließe sich auch am  Stadtrand,  in einem eigens  dafür geschaffenen Zentrum
durchführen.  Der Nachteil von einer solchen Standortverlegung wäre,  dass sich die  Dealer
nicht mehr so unbekümmert und frei bewegen könnten.

Über das Problem der Dealer, die am Karlsplatz ganz ungeniert Rauschgift verkaufen und bei

Erscheinen der Polizei ganz gefahrlos in der  Menge untertauchen können, scheint man sich
bei LISA-FAS noch nicht den Kopf zerbrochen zu haben.

Wir finden es ohnehin erstaunlich, warum die Verantwortlichen der Stadt Wien einen so lan-

gen Zeitraum untätig zugesehen haben, wie aus einem der schönsten Plätze Wiens ein Zen-
trum für Drogensüchtige und ein Umschlagplatz für Dealer geworden ist.

Bitte keine Fotos machen

Erstaunlich ist auch die Bitte von LISA-FAS an die Medien. Es wird ersucht auf die Erstellung
von Bildmaterial zu verzichten um eine Stigmatisierung von Drogensüchtigen zu verhindern.

Da stellt sich doch die berechtigte Frage, was an einem Junkie noch zu stigmatisieren ist. Wir

vermuten eher dass LISA-FAS auf Negativwerbung keinen Wert legt, denn es macht sicherlich
keinen guten Eindruck, wenn auf diversen Bildern voll hergerichtete Junkies zu sehen sind.

Jedem Besucher seinen Giftler

Aber auch wir  haben eine  Bitte an die  Festivalbesucher.  Möge sich doch ein jeder einen
Giftler mit nach Hause nehmen und ab sofort für diesen aufkommen. Damit würden drei Flie-
gen mit einer Klappe geschlagen werden.

Erstens würde am Karlsplatz wieder normales Leben einkehren, wenn dort keine Drogen-

süchtigen herumlungern. Zweitens verschwinden die Dealer,  da ihnen die Konsumenten
abhanden gekommen sind.  Drittens würde die  Allgemeinheit finanziell entlastet werden,
denn bei LISA-FAS scheint man vergessen zu haben, dass die Drogensüchtigen vom Steu-
erzahler erhalten werden.

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2010-07-17
  

Bürgerrechte für einen Mörder


Filmproduzent ermordet und zerstückelt

Am 22. Dezember 1993 wurde Helmut Frodl in einem Mordprozess am LG Wien zu lebens-
langer Haft verurteilt.  Ihm war vorgeworfen worden,  gemeinsam mit einem Komplizen
den Filmproduzenten Fritz Köberl nach Ungarn gelockt und getötet zu haben.
Köberl bekam von Frodl Mehlspeisen und Alkoholika verabreicht, welche mit einem Betäub-
ungsmittel versetzt waren. Anschließend erschoss er den Filmemacher mit einem Genick-
schuss. Danach zersägte er die Leiche in 17 Teile und warf sie in einen Müllcontainer.
Ein Unterstandsloser fand am nächsten Tag die Leichenteile. Während die Polizei ermittelte,
täuschte Frodl vor, dass Köberl noch lebe und versuchte auch an das Geld des Filmprodu-
zenten zu gelangen.  Frodl wurde am 15. Juni 1992 verhaftet.

Der Musterhäftling

Vor Gericht widerrief er sein Geständnis und gab an, dass ein russischer Geheimagent den
Filmemacher erschossen habe.  Ein neuerliches Geständnis legte er nie ab.  In der Haftan-
stalt Garsten studierte er Theologie. Er galt als Musterhäftling und wurde im Vorjahr, nach
17 Jahren Haft vorzeitig entlassen.

Streit um Wahlrecht

Während seiner Haftverbüßung wollte Frodl im Jahre 2002 von seinem Wahlrecht Gebrauch
machen. In diesem Jahr fand eine Nationalratswahl und ein Volksbegehren statt. Da jedoch
dem  Gesetz nach jeder Verurteilte der eine vorsätzliche Straftat begangen hat und dafür
mehr als 1 Jahr unbedingte Haft ausfasst von Wahlen ausgeschlossen ist, wurde ihm dies
zu Recht verweigert.
6 Monate nach Entlassung aus der Strafhaft, erhält ein Verurteilter sein Wahlrecht wieder
zurück. Mag sein dass dieser Wahlrechtsentzug bei einem Autodieb übertrieben erscheint,
aber bei einem zu lebenslanger Haft verurteilten Mörder, sollten schon andere  moralische
Maßstäbe angelegt werden. Vor allem wenn eine Tat derart brutal und geplant ausgeführt
wurde und nicht im Affekt oder aus Fahrlässigkeit passierte.

Vom VFGH bis zum EGMR

Auf jeden Fall hat sich Frodl über sein entzogenes Wahlrecht den Kopf zerbrochen. Ob er
auch so intensiv darüber nachgedacht hat wie er die Folgen seiner Tat wieder gutmachen
kann, sofern es bei so einem  Verbrechen überhaupt eine Wiedergutmachung gibt.
Frodl rief im Jahr 2003 den  Verfassungsgerichtshof um Verfahrenshilfe an.  Die obersten
Richter lehnten dieses Ansinnen zu Recht ab und erklärten den Entzug des Wahlrechts als
verfassungskonform.
Aber er lies sich durch diesen Rückschlag nicht erschüttern und wandte sich an den EGMR.
Zeit hatte Frodl als Lebenslanger ja genug, um seine juristischen Spielchen zu spielen. Was
nun erfolgte, hätte kein normal denkender Mensch für möglich gehalten.

Dieses Urteil gleicht einem Schlag ins Gesicht

Der EGMR hat in der Folge am 8. April 2010 festgestellt, dass im Fall Frodl eine Verletzung
des Rechts auf freie Wahlen nach der Europäischen Menschrechtskonvention vorliege. Ob
sich die Richter(innen) dieses Gerichtshofes auch Gedanken über die Menschrechte des
ermordeten Fritz Köberl Gedanken gemacht haben?
Auf jeden Fall nimmt die Republik Österreich diese Entscheidung nicht kommentarlos hin
und wird dagegen ein Rechtsmittel erheben. Experten des Innenministeriums, des Bundes-
kanzleramtes-Verfassungsdienstes und des Bundesministeriums für europäische und internat-
ionale Angelegenheiten erarbeiten derzeit einen entsprechenden Schriftsatz, der nächste
Woche fristgerecht dem EGMR übermittelt wird.

Es gibt keine Ex-Mörder

Es ist schon gut dass es eine Instanz wie den EGMR gibt, die über die Einhaltung von
Menschrechten wacht und auch dementsprechend urteilt. Aber ein Urteil dass einem
zu lebenslanger Haft verurteilten Mörder Bürgerrechte zuerkennt, ist im höchsten Maß
erstaunlich.
Bei Freddy Rabak steht ein sehr treffendes Zitat geschrieben. Es gibt Ex-Dealer, Ex-Diebe
oder Ex-Räuber. Aber es kann nie im Leben einen Ex-Mörder geben.  Wir sehen dies ge-
nauso und deshalb ist das EGMR-Urteil eine moralische Ohrfeige gegenüber allen Opfern.
*****

2010-07-01
  

Die Zogaj-Saga


Chronologie

Im September 2002 reiste Frau Zogaj mit ihren fünf Kindern, darunter auch die damals
10-jährige Arigona, illegal nach Österreich ein. Um uns hier eine langwierige Geschichte
der Causa Zogaj zu ersparen, ersuchen wir unsere Leser(innen) diese der recht ausführ-
liche Chronologie von „orf.at“ zu entnehmen.
Der Fall Arigona Zogaj erregte auch enormes mediales Interesse und spaltete die öster-
reichische Bevölkerung in zwei Lager.  Befürworter und Gegner bezüglich dem Verbleib
der mittlerweile 18-jährigen Arigona, lieferten sich auch auf der politischen Bühne ver-
bale Schlachten.
Nun hat der Verfassungsgerichtshof mit seinem Urteil ein Machtwort gesprochen und der
Ausweisung von Arigona Zogaj steht nichts mehr im Wege. Unter diesem „Link“ können
Sie das Urteil des Verfassungsgerichtshofes nachlesen.

Innenministerin zeigt politische Härte

Laut STANDARD lässt die Innenministerin Maria Fekter keinen Zweifel daran, Arigona
Zogaj des Landes zu verweisen. Dies schließen wir aus folgendem Zitat:
Die Fremdenpolizei wird nun einen Ausweisungsbescheid erlassen. Dies wird laut dem
Sprecher des Innenministeriums „so bald wie möglich“ erfolgen. Die Familie muss dann
das Land verlassen.  Tut sie das nicht, droht eine Abschiebung.  Auch eine Beschwerde
beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte kann dies nicht verhindern.
 
Es ist durchaus richtig dass sich der Staat Österreich im Recht befindet, aber gegen ein
18-jähriges Mädchen politische Härte zu demonstrieren, ist wohl mehr als erstaunlich.
Wir haben bereits im November 2009 den Beitrag „Schlechte Verlierer“ verfasst und
bleiben nach wie vor bei unserer damaligen Meinung.

Keine wirklichen Probleme für Dealer, Einbrecher und Räuber

Jeder asylwerbende, schwarzafrikanische Drogendealer wird aus der Schubhaft entlassen,
um auf nimmer Wiedersehen zu verschwinden, wenn er nur einige Tage Hungerstreik
durchzieht.
 
Sämtliche Räuber und Einbrecher die seit der Ostgrenzenöffnung massenhaft in Österreich
eingefallen sind und noch immer einfallen, können sich hier unbeschwert bewegen und
ihrem kriminellen Handwerk nachgehen. Sie werden ja auch nicht aktenkundig, denn Krimi-
nelle haben nicht die Angewohnheit, Papiere für ihren Aufenthalt zu beantragen.

Leider Nichtschwimmerin

Während man hierzulande gesunden und kräftigen Asylwerbern aus allen Herren Länder,
alle möglichen „sozialen Vergünstigungen“ in den Allerwertesten schiebt, legt man auf den
Aufenthalt einer unbescholtenen und vollintegrierten 18-Jährigen keinen Wert.
Anstatt die Schulbank zu drücken, hätte Arigona  Zogaj lieber Tischtennis oder Schwimmen
lernen sollen. In diesem Fall wäre es ihr erspart geblieben, einen leider aussichtlosen Kampf
gegen Bürokraten zu führen und hätte vermutlich schon lange die österreichische Staats-
bürgerschaft.
*****

2010-06-14
  

Beschützt das BZÖ Großbetrüger?


Erstaunlicher Datenklau

Im Jahre 2008 verkaufte ein angeblicher Bankangestellter einer Liechtensteiner Bank, dem
Deutschen Fiskus eine Steuersünder-CD mit zahlreichen Daten von Personen, die ihr Geld
„steuerschonend“ in dem kleinen Fürstentum parkten.
Zu diesen Vorfall haben wir eine eigene Theorie. War doch bis vor kurzer Zeit nur die
Schweiz für steuerschonende Nummerkonten zuständig, entdeckten die Liechtensteiner
das lukrative Geschäft mit dem Schwarzgeld.
Während es in der Schweiz keine Zinsen gab und Geldanleger froh waren, wenigstens keine
Spesen für ihre Gelddepots verrechnet zu bekommen, bezahlten die Liechtensteiner sogar
bis zu 4 Prozent Zinsen für Geldeinlagen.
Viele Anleger wanderten mit ihrem Geld von der Schweiz nach Liechtenstein ab, was sogar
ein großes Schweizer Bankhaus in Schwierigkeiten brachte. Das diesem Treiben die Eidge-
nossen nicht tatenlos zusehen würden lag auf der Hand.

Wie Du mir, so ich Dir

Und wie es der Zufall wollte, wurden auf einmal Liechtensteiner Bankdaten an die Bundes-
republik verkauft. Die Schweizer übten sich zu diesem Vorfall in nobler Zurückhaltung. Der
Ruf der Liechtensteiner Banken war dahin und der Geldrückfluss in die Schweiz begann.
Das jetzige Auftauchen einer Steuersünder-CD mit den Daten von Anlegern die ihr Geld
in der Schweiz parken, dürfte offensichtlich eine Retourkutsche der Liechtensteiner sein.

Die Diebe wären Todeskanditaten

Wie wir zu dieser Theorie kommen? Nun keinem einzelnen Bankangestellter in der Schweiz,
sowie in Liechtenstein ist es möglich, an derartige Daten heranzukommen. An so einer Aktion
müssten etliche Personen beteiligt sein und das birgt die Gefahr des Verrats. Hier geht es
um derartige Summen, sodass das Leben der Datendiebe vermutlich keinen Pfifferling mehr
wert wäre.

Darf das ein Staat?

Kommen wir zum eigentlichen Thema unseres Beitrages. Darf ein Staat eine solche CD mit
„gestohlenen“ Daten ankaufen um bestehendes Recht durchzusetzen? Wir sagen ja, denn
die Polizei kauft auch Suchtgift an, um an Dealer und Organisationen des Rauschgiftmarktes
heranzukommen.
So viel wir wissen, ist Steuerhinterziehung ungesetzlich und strafbar. Also wäre der Ankauf
einer solchen CD durchaus mit dem Ankauf von Suchtgift zu vergleichen. Während durch
das angekaufte Gift, Händler und Importeure zur Strecke gebracht werden sollen, können
durch eine solche Daten-CD Steuerhinterzieher entlarvt werden.

BZÖ-Lugar setzt sich für Steuersünder ein

Da nehmen wir doch erstaunt zur Kenntnis, dass der BZÖ-Wirtschaftssprecher Robert Lugar
ein „Hehlereiverbot“ für den Staat fordert. „Gerade für einen Rechtsstaat müssen die
Gesetze gelten. Ein Finanzminister darf sich nicht zum Handlanger von Kriminellen machen“,
so Lugar in einer heutigen APA-OTS Aussendung.
Lugar meint weiter, dass sich der Staat in so einem Fall als Hehler und Finanzier von Krimi-
nellen betätigt und dadurch das Vertrauen der Bürger untergräbt. Nun offensichtlich ist
Herrn Lugar nicht ganz klar, wer das Klientel ist, welches über Schweizer Banknummern-
konten verfügt.

Wer besitzt eigentlich Nummernkonten

Das sind nicht die normalen Bürger, die sich vielleicht mit einem „Pfusch“ einige Euros schwarz
verdienen. Es sind auch nicht Kleingewerbetreibende, die vielleicht einmal den einen oder
anderen Euro unter den Tisch fallen lassen, um überhaupt überleben zu können.
Über Gelddepots in der Schweiz verfügen ausschließlich Leute, die einer gehobenen sozialen
oder finanziellen Schicht angehören. Die in der Schweiz gebunkerten Gelder stammen dann
meist aus Betrügereien, dubiosen Geschäften und Steuerhinterziehungen in Millionenhöhe.

Die Bürger(innen) würde beifällig nicken

Solche Leute zu entlarven untergräbt mit Sicherheit nicht das Vertrauen des Bürgers in den
Staat. Eher das Gegenteil würde zutreffen, wenn der normale Bürger erkennen kann, dass
es auch den „Großkopferten“ an den Kragen geht.

Sind Rauschgiftfahnder Dealer?

Die Aussage von Lugar würde bedeuten, dass der Bürger das Vertrauen in die Polizei ver-
lieren würde, wenn diese Suchtgift mit dem Zweck ankaufen, Rauschgifthändler zur Strecke
zu bringen.
Und was den Hehlervorwurf von Lugar an den Staat betrifft, wäre dieser dann gleichzu-
setzen, dass diese Polizisten Rauschgifthändler seien. Das dem nicht so ist, wird wohl
jedem klar sein.
Für uns stellt sich allerdings die Frage, warum sich der BZÖ-Wirtschaftssprecher Robert
Lugar, derart vehement gegen den Ankauf einer solchen Steuersünder-CD ausspricht.
*****

2010-02-02
  

Kokain, Heroin und andere Drogen

 

Drogenwebsite im Internet    

Bei Recherchen im Internet sind wir auf eine äußerst erstaunliche Website gestossen
und zwar mit dem Namen  http://www.marihuana.at/
   
Der Name „Mariuhana“ hört sich im ersten Moment relativ harmlos an. Es könnte ja
auch eine reine Informationsseite gegen Drogenmißbrauch oder eine harmlose Hippie –
und Reggae-Seite sein, wo ein paar Kiffer ihre Träume austauschen.
     
Nach dem Aufruf der Seite präsentiert sich dem Besucher folgendes Bild:

   

           cannabis.at

  …baut um, wir bitten um Geduld

Folgende Bereiche können jedoch besucht werden:

                  Forum 

  

Da waren wir erstaunt 

Also haben wir uns ins Forum geklickt und was sich das abspielt glaubt man kaum.
Da werden Erfahrungsberichte mit harten Drogen ausgetauscht und Tips gegeben,
welche Drogen man mit welchen nehmen soll, um den ultimativen Kick zu erhalten.
  
Aber das ist noch nicht alles. Man erfährt auch wie man Pflanzen für die Drogen-
gewinnung züchtet und betreut, wie man halluzinogene Pilze züchtet und Opium aus
Mohnkapseln gewinnt. Alles schön zum selber basteln.
      
Hersteller und Vertreiber von Drogenzubehör werden selbstverständlich auch angeboten,
als wären sie der Bäckerladen um die Ecke.
Den gesamten Inhalt dieses Forums wiederzugeben, würde den Rahmen unserer Website
sprengen. Der geneigte Leser kann sich aber selbst ein Bild davon machen.

 

Drogeneinstieg leicht gemacht   

Wer bis jetzt mit Drogen nichts so wirklich am Hut hatte, aber diese vielleicht einmal
probieren möchte, ist nach einem Besuch dieser Seite sicher „live dabei“.
Da gibt es die Anfragen von „Neulingen“, welche die beste Einstiegsdroge sei und
natürlich die dazugehörenden Antworten.
    
  Wer noch keine Ahnung hat, wird ausreichend informiert 
        
Impressum gibt es wie erwartet natürlich keines. Der Inhaber dieser Domain lautet auf
Pocketbong,  Personennamen:  Christian Schmiedl, 1050 Wien, Krongasse 17

Drogenbekämpfung vs. Drogenwerbung    

Während einerseits massenhaft Geld zur Drogenbekämpfung ausgebenen wird, steht eine
derartige Anleitung zum Drogenmissbrauch völlig ungeschoren im Internet.
Sogar unschuldige Bürger kommen im Kampf gegen Drogen zu Handkuss, wenn sie mit einem
schwarzafrikanischen Dealer verwechselt werden.
     
Unserer Rechtsmeinung nach verstößt der Inhalt dieser Seite ganz eindeutig gegen den
§ 282 Abs.2 des Strafgesetzbuches (Gutheißung einer mit Strafe bedrohten Handlung),
nämlich jenen Handlungen die im Suchtmittelgesetz (§ 27 bis § 32) eindeutig mit Strafen
bedroht sind.
     
Erstaunlich ist, daß gegen solche kriminellen Websites, die auch für unsere Kinder
frei zugänglich sind, seitens der verantwortlichen Politiker nichts unternommen wird.
   
Stauni
  
2009-02-17

Inhalts-Ende

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