Jugendamtswillkür


GASTAUTOREN-BEITRAG

 
Kundgebung gegen Jugendamtswillkür vor dem Donauzentrum (DZ)
 
Am 15.05.12 fand eine Kundgebung gegen Willkür der Jugendämter vor dem DZ in Wien
Donaustadt statt. Größer denn je machte die Plattform gegen Jugendamtswillkür auf die
Missstände bei der Österreichischen Jugendwohlfahrt aufmerksam.
 
{besps}jadz{/besps}
 
Vorrangig  machte  man  auf  die Tatsache aufmerksam,  dass immer wieder Kinder von
den Jugendämtern abgenommen werden und so von ihren Eltern getrennt, oftmals ohne
Angabe  von  nachvollziehbaren  Gründen!   Die  Gerichte finden es meist nicht der Mühe
wert  dem  Sachverhalt nachzugehen und bewilligt so die Abnahmen zumindest vorüber-
gehend.
 
Danach  ziehen  sich  die Fälle dann über mehrere Jahre,  in denen das Kind entfremdet
wird  und  so dem Kind mit dem Vorwand des gewollten Kindeswohls schwer geschadet
wird,  wie einschlägige Studien immer wieder aufzeigen! Wir berichteten ja schon über
zahlreiche Fälle!!
 
Außerdem  machte man auf die Tatsache aufmerksam,  dass Elter allgemein immer als
schlecht dargestellt werden und so auch den Jugendämtern in mehr als 90% aller Fälle
Recht gegeben wird, nicht selten ohne wirklich rechtliche Grundlage.  Man verlässt sich
vor  Gericht auf die Aussagen der so genannten Fachleute des Jugendamtes sowie auf
Gutachten von der Jugendwohlfahrt nahe stehenden Gutachtern.
 
Ein  unhaltbarer  Zustand  finden die Mitglieder der Plattform gegen  Jugendamtswillkür.
Eine Plattform die sich aus Einzelmitgliedern sowie namhaften Organisationen im Kampf
für die Kinderrechte zusammensetzt.
 
Am  Rande  der  Kundgebung  machten  mit  Transparent und Foldern auch Väter auf ihre
Situation  aufmerksam,  welche  von  ihren  Kindern  getrennt wurden und nur sehr einge-
schränkt mit diesen Kontakt haben dürfen.  Auch hier zu meist ohne ausreichende Angabe
von Gründen oder schlicht und einfach erfundenen Gründen, wie z,B. der Gewaltausübung
oder  dem  sexuellem  Missbrauchs durch den Vater.   Diese Gründe werden oft als letzte
unbeweisbare  Begründung  für  die  Trennung  von  Vater und Kind(ern) benützt um vor
Gericht Recht zu bekommen, was meist auch funktioniert!?
 
Aber  auch  Opfer  von Gewalt und  sexuellem Missbrauch machten auf sich aufmerksam
mit einem Transparente, um auch diese Seite der Jugendamtswillkür hinzuweisen sowie
der mangelnden Hilfe im Missbrauchsfall.  Denn auch hier versagen die Jugendämter oft
schändlich, in dem sie Kinder die wirklich in Gefahr sind nicht aus den Familien nehmen,
wohl aus Angst selbst in die Spirale der Gewalt zu geraten?!
 
Zudem  gibt  es  ja nachgewiesener maßen auch Opfer der Jugendwohlfahrt,  die Gewalt
und Missbrauch in Heimen und WG’s der Jugendwohlfahrtsträger und deren Handlangern
erlitten. Diese werden weder ausreichend entschädigt, falls man ihnen überhaupt glaubt,
noch entsprechend Hilfe geboten bei der Aufarbeitung der schrecklichen Erlebnisse.
 
Es  ist  an  der  Zeit,  dass die Gesetze endlich geändert werden, wirklich zu Gunsten der
Kinder und deren Rechte.  Außerdem die Jugendwohlfahrtsträger, welche ja in der Hand
der Länder sind,  eine Kontrollinstanz bekommen um deren Machenschaften abzustellen!
 
Erich Weber

2012-05-18
 

Journalisten als Hilfssheriffs?


Geschmacklos und billig

Nachfolgendes Titelbild  samt  Schlagzeile,  sorgte  in den letzten Tagen für Diskussion.
Ob dieses den Tatbestand des  § 283 StGB erfüllt, darf und kann von jedermann(frau)
selbst und schlussendlich im Bedarfsfall von einem Gericht beurteilt werden.   Was uns
an  diesem  Bild stört ist der kleine Bub.   Wir finden es geschmacklos und billig ein un-
schuldiges Kind mit den gesetzwidrigen Taten von kriminellen Romas in Verbindung zu
bringen.
 
 
Aber das Bildnis des Kindes ist nicht Tenor unseres Beitrags, sondern eine ganz andere
Erstaunlichkeit.  Der politisch links orientierte Journalist Klaus Kamolz sah sich bemüßigt,
eine Anzeige wegen Verhetzung zu erstatten.   Dies teilte er jedenfalls der Facebook-
Gemeinde mit.

Screens: facebook.com
 
 
 

Wer im Glashaus sitzt…..

Diese  Anzeigeerstattung wäre auch noch nicht besonders,  denn jedem Bürger steht es
frei sich beim Verdacht einer strafbaren Handlung an die Behörden zu wenden. Allerdings
wundert  uns bei Kamolz,  dass er selbst im Glashaus sitzt und trotzdem mit Steinen wirft.
Wir  haben nämlich seinen Facebook-Account etwas durchforstet und sind auf folgenden
Eintrag gestoßen.
 
Screen: facebook.com
 
Man mag über ein Veranstaltungsverbot am Karfreitag durchaus geteilter Meinung sein,
allerdings die Bewohner eines Bundeslandes verallgemeinernd als  „Deppatn“  zu be-
zeichnen fällt laut Gesetzeswortlaut  ebenfalls unter Verhetzung. Denn im § 283 StGB
steht folgendes geschrieben:
 
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar gegen eine
in  Abs. 1  bezeichnete Gruppe hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden
Weise beschimpft und dadurch verächtlich zu machen sucht.
 
Uns fällt immer wieder auf, dass gerade jene Personen die selbst „Butter am Kopf“ haben
oft  die Ersten sind,  die zum Kadi laufen um in der Öffentlichkeit  ein wenig Aufmerksam-
keit zu erhaschen. Im „Fall Kamolz“  hätte der gute Mann gleich eine Selbstanzeige erstat-
ten können, so wäre es zumindest in einem „Aufwaschen“ erledigt gewesen.
 
Zusätzlich  stellt  sich für uns die Frage,  hat der  § 283 StGB  für politisch links orientierte
Journalisten keine Gültigkeit?   Außerdem vertreten wir die Meinung,  dass es die primäre
Aufgabe  von  Journalist(innen)  ist  vorhandene Missstände aufzudecken und darüber zu
berichten, aber nicht als Hilfssheriffs für die Behörden zu fungieren.
 
*****

2012-04-09
 

Vater sucht sein Kind


Kindesmutter versteckt Kind seit fünf Jahren

 
Seit  März 2007  sucht  der Kindesvater Franz Masser seinen heute fast acht Jahre alten
Sohn  Jan Niklas R..   Ab  dem  Zeitpunkt  seines  Verschwindens  gibt  es kein Lebens-
zeichen mehr von dem Buben!  Fehleinschätzungen des Gerichts in Graz, die lange Ver-
fahrensdauer und der österreichische Mutterbonus führen dazu,  dass die Kindesmutter
Gerichts  beschlüsse  ignorieren und das Kind im  In- und Ausland verstecken kann, um
den Kontakt zum Vater zu unterbinden.
 
Leidtragende  sind  Jan Niklas R. und sein Vater,  denen das Menschenrecht auf Familie
genommen  wird,  obwohl  dieses  Menschenrecht  in der österreichischen Verfassung
und  der Menschenrechtskonvention garantiert ist.   „vaterverbot.at“ weist darauf hin,
dass  es  unzählige  solcher oder ähnlich gelagerter  Umgangsrechts- und Informations-
verweigerungsfälle  in  Österreich gibt,  wo Kindesmütter österreichische Gesetze aus-
höhlen und missbrauchen.
 
 
Dieses  Vorgehen  bleibt  meist  ohne  Konsequenzen,  denn  Sanktionen werden  kaum
gesetzt –  die österreichische Justiz zeigt sich zahnlos!   Wie  der  österreichische  Mutter-
bonus wirkt,  zeigt  sich am Fall des dänischen Vaters Thomas S.,  der  durch  Europa per
Haftbefehl  gejagt  wird,  weil  die   Kindesmutter fälschlicher Weise behauptet,  dass ihr
Kind entführt wurde, zeigt „vaterverbot.at“ auf.
 
Ein  österreichischer  lediger Vater,  der seit fünf Jahren kein Lebenszeichen seines Kindes
hat, darf nicht auf die Hilfe der Behörden hoffen, weil sogar die Abgabe einer Vermissten-
anzeige durch den Vater im Gesetz nicht zulässig ist.
 
*****

2012-04-06
 

Deutschland schafft sich wirklich ab


Beitragsübernahme

Das  Übernehmen von Beiträgen anderer Webseiten kommt bei uns nur im geringen Aus-
maß vor und überhaupt  wenn diese aus dem Ausland sind,  da wir uns hauptsächlich mit
österreichischen Themen  beschäftigen.   Nachfolgender Beitrag ist jedoch eine derartige
Erstaunlichkeit, sodass wir diesen unseren Leser(innen) zur Kenntnis bringen müssen.  Es
bleibt nur zu hoffen,  dass derartige Zustände in Österreich nicht um sich greifen werden.
 
Screen:  journalistenwatch.com
 
Weil der Publizist Thomas Marcus Illmaier gegen Assessorin jur. Rehber Dogan, türkisch-
stämmige  Bedienstete der Bundesagentur für Arbeit,  Regionaldirektion Nord,  Agentur
für  Arbeit Hamburg,  Abt. Interner Service  Personal,  zwei begründete Dienstaufsichts-
beschwerden  erhoben hat  “wegen  eklatanter sprachlicher Mängel in Rechts- und Ver-
waltungsdeutsch”  der  Dame,  die in ihrer Position Prozess- und Verwaltungssachen ge-
richtsfest  entscheiden soll,  hat ihr Vorgesetzter Ronald Geist den Publizisten strafange-
zeigt wegen angeblich rassistischer Beleidigung,  weil Illmaiers Rüge und Belehrung auch
den Verdacht auf unangemessene sprachliche Integration der Dame mit Migrationshinter-
grund streifte.
 
Daraufhin  erhielt  Thomas Illmaier  vom  Amtsgericht  Schwarzenbek auf Betreiben der
Staatsanwaltschaft  Lübeck  Strafbefehl über  400,00 EUR,  verbunden mit der Androh-
ung von 40 Tagen Haft, für den Fall, dass er die Geldstrafe nicht bezahlen würde.
 
Dagegen  wurde Einspruch erhoben,  so dass es nun zu der Hauptverhandlung kommt.
Antrag auf Ladung der Sachverständigen Dr. Thilo Sarrazin, Henryk M. Broder und Udo
Ulfkotte  blieb  ungehört;  das Gericht unter  Leitung der Richterin Oppeland schweigt
dazu.
 
Wenn  wir in Deutschland so weit sind,  dass Kritik an der sprachlichen Integration von
Migranten im Staatsdienst als rassistische Beleidigung gewertet und mit 40 Tagen Haft
bedroht wird, verkehren sich die Dinge ins Gegenteil der Demokratie, deren Wert sich
wesentlich durch Meinungs- und Pressefreiheit sowie die Einmischung von Bürgerrecht-
lern in die Belange von Staat und Gesellschaft bestimmt.
 
Falls die Medien doch noch Interesse an diesem Thema haben:  Die Verhandlung findet
im Amtsgericht Schwarzenbek, Saal 1 am 16. April 2012 um 13.30 Uhr statt. (Quelle)
 
*****

2012-04-04
 

Marcus J. Oswald vor Gericht – TEIL 2


Die Vorgeschichte

Wie bereits angekündigt,  bringen wir nachfolgend einen  Bericht über die Verhandlung gegen
den  ehemaligen Online-Gerichtsreporter Marcus J. Oswald,  die heute im Landesgericht Wien
stattgefunden hat.  Er war angeklagt worden, weil er einen Richter genötigt haben soll.
 
Foto: © erstaunlich.at
(v.l.n.r.) Oswald-Verteidiger Dr. Friis,  W. Höllriegl (HEUTE) ,  Spanienblogger F. Rabak
 
Dazu  eine kurze Vorgeschichte um den  Handlungsablauf verständlich zu machen. Oswald, der
an  und für sich ein begabter Schreiber ist,  legte sich in den letzten  zwei Jahren mit Gott und
der Welt an. Seine Vorgangsweise war, sich vorzugsweise beim Rotlichtmilieu und bei Rechts-
anwälten  „anzupirschen“  und  ihnen  eine gute  Presse via seiner  Webseite schmackhaft zu
machen.
 
„Hüpften“ diese dann nicht wie er wollte, wurden sie in Grund und Boden geschrieben.  Oswald
kam stets ungeschoren davon, weil ihn niemand wirklich ernst nahm. Der Rechtsanwalt Werner
Tomanek  zitierte  einmal  treffend:  „Was kümmert´s  den Mond,  wenn ihn ein  Köter ankläfft.
Mir  ist die Zeit zu schade,  als dass ich  mich mit diesem Mann auseinandersetze.   Ich sehe in
Oswald mehr ein medizinisches, als ein rechtliches Problem.“
 
Aber wie heißt es in einem alten Sprichwort so schön: „Der Krug geht solange zum Brunnen bis
er bricht.“   Dieser Krug zerbrach dann, als Oswald seine Masche mit einem jungen aufstreben-
den Wirtschaftsanwalt abziehen wollte.  Dieser ließ sich das nicht gefallen und klagte.
 

Der Richter Dr. Winge

Es  kam zu einer Einstweiligen Verfügung (EV),  an die sich Oswald nicht hielt und weiter über
und gegen den Anwalt schrieb.   Daraufhin verhängte der zuständige Richter,  Dr. Winge, eine
Geldstrafe (Beugestrafe) über Oswald.   Dieser negierte diese und fuhr munter in seinem Vor-
haben fort.
 
Nach  einigen verhängte Geldstrafen   –  die von Oswald alle negiert wurden –   entschloss sich
Dr. Winge  eine Beugehaft  zu verhängen.   Bevor diese in  Kraft teten kann,  muss der  Betrof-
fene aber zuerst angehört werden.  Also schickte der Richter eine Ladung.
 
Oswald kam dem Ladungstermin, angeblich aus gesundheitlichen Gründen nicht nach, sondern
schrieb dem Richter am  3.März 2010  einen mehrseitigen Brief,  in dem er um  Vertagung er-
suchte.  Allerdings war in dem Schreiben folgender Satz zu lesen:
 
„Es   kann ein Gericht doch nur eine korrekte  Verhandlungsführung wollen  und kein  zweites
Hollabrunn, wo jemand, der ebenso Justizopfer geworden ist, dem Richter auflauert,  weil er
sich ungerecht behandelt fühlt. Ich bin lohnunabhängig, habe keine Kinder und keine sonstige
Verpflichtungen. Jetzt bin ich sehr gespannt ob sie die richtige Entscheidung treffen werden.“
 
Dr. Winge  leitete den Brief von Oswald an die  Staatsanwaltschaft Wien weiter.   Am 21.Mai
2010, kam es zwischen Oswald und dem Richter zu einem Zusammentreffen in dessen Amts-
zimmer,  da noch zwei andere Verfahren anhängig waren.   Dr. Winge forderte aus Gründen
seiner Sicherheit, für diesen Termin Polizeischutz an.
 
Als Zeuge im heutigen Prozess befragt gab Dr. Winge an:  „Anfangs habe ich bei mir gedacht,
dass der Polizeischutz eventuell eine überzogene Maßnahme gewesen sei.   Allerdings wurde
mir im Verlauf des Gesprächs mit Oswald rasch klar, dass der Schutz notwendig war. Oswald
wurde  im Verlauf unseres  Gespräches immer aggressiver.   Es war,  als wenn man bei dem
Mann einen Schalter umgelegt hätte. Ich möchte ihm nicht alleine begegnen.“
 

Der Angeklagte Marcus J. Oswald

Auf  Befragung der Richterin wie er den Satz mit  „Hollabrunn“ denn gemeint habe antwortete
Oswald: „Dieser ist mir hineingerutscht.  Ich mache mir aber ernsthafte Sorgen um die Justiz,
wenn  sich diese von diesem Satz beindrucken habe lassen.“   Auch den im Brief  vorkommen-
den  Satz:  „Es werde zum Showdown kommen“,  versuchte der  Angeklagte mit den Worten:
„Das ist ein harmloser Vergleich mit einer Westernmetapher“  abzutun.  
 
Zu Hollabrunn muss gesagt werden, dass dieses Wort in der Justiz einen bitteren Beigeschmack
hat.   Am 16.Dezember 2009  stürmte ein schwerbewaffneter Amokläufer das Bezirksgericht in
Hollabrunn und erschoss dort eine Gerichtsbedienstete.
 
Foto: © erstaunlich.at
Sah sich als Justizopfer – Marcus J. Oswald
 
Verteidigte sich M.J. Oswald anfänglich recht vernünftig und versuchte seine Drohung herab-
zuspielen, ließ er in seinem Schlusswort keine Zweifel aufkommen. Denn da meinte er unter
anderem, dass er über sehr viel Selbstdisziplin verfüge, ansonsten er sich doch eine Schuss-
waffe  gekauft hätte.   Da staunen wir aber,  denn der  Mann scheint die  Beachtung von Ge-
setzen mit Selbstdisziplin zu verwechseln.
 
Der  beigezogene Gerichtspsychiater erklärte,  dass er keine Anhaltspunkte einer geistigen Be-
einträchtigung feststellen konnte und merkte an, dass Oswald voll verhandlungsfähig ist. Aller-
dings  räumte er ein,  dass seine  Beurteilung formeller Natur sei,  da sich  Oswald geweigert
hatte sich einer Untersuchung zu unterziehen.
 
Die  verhandelnde Richterin sah es als erwiesen an,  dass Oswald mit der  Drohung in seinem
Brief,  den Richter  Dr. Winge zu nötigten versuchte und diesen dadurch in  Furcht und Unruhe
versetzte. Sie verurteilte den Angeklagten nach § 15 iVm  §§ 105 und 106 StGB  zu 18 Monate
unbedingter Haft und hob eine noch offene, bedingt nachgesehene Freiheitsstrafe von 3 Mona-
ten auf.  Als erschwerend wertete die Richterin, die  vier einschlägigen Vorstrafen von Marcus
J. Oswald.  Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

 

*****

2012-02-15
 

HEUTE liest ERSTAUNLICH


Mediales Interesse

Mit unserem gestrigen Beitrag „Marcus J. Oswald vor Gericht“ haben wir offenbar mediales
Interesse geweckt.
 
Screen: HEUTE (Printausgabe vom 14.02.12)
 
Aus medienrechtlichen Gründen können User-Kommentare erst nach dem Prozess gepostet
werden.  Wir ersuchen daher um Ihr Verständnis. Danke!
 
Prozesstermin:  15.02.2012 um 10:30 Uhr
Ort: LG für Strafsachen Wien, Saal 105
 
*****
 
2012-02-14
 
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Marcus J. Oswald vor Gericht


Diesmal in eigener Sache

Der  Online-Gerichtsreporter  Marcus J. Oswald  ist am  15.02.2012,  Gast im Saal 105
des  Landesgerichts für Strafsachen Wien.   Allerdings nicht um über einen Prozess zu
berichten, sondern in eigener Sache.

Er soll den Richter des Bezirksgerichts Döbling, Dr. Hannes Winge, zu nötigen versucht

haben.   Interessant bei  diesem Prozess  ist  auch  die  Tatsache der  Beiziehung des
psychiatrischen  Sachverständigen  Dr. Heinz Pfolz.   Den Vorsitz  in  der Verhandlung
führt  die  Richterin  Dr. Martina Krainz.   Für die Verteidigung  von  Marcus J. Oswald
– für den die Unschuldsvermutung gilt  –   ist der Wiener Rechtsanwalt Dr. Roland Friis
ausgewiesen.

Mehr wollen wir an dieser Stelle nicht verraten.   Wir versprechen jedoch,  dass wir
über den Prozess und dessen Ausgang ausführlich berichten werden.

*****

2012-02-13

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Drei Jahre Haft für Mordversuch


Mordversuch aus religiösen Gründen

Zu  drei Jahren Haft ist in  Wiener Neustadt am  Dienstag ein  afghanischer Asylwerber
verurteilt worden. Er soll im Sommer einen Landsmann mit einem Küchenmesser in die
Brust gestochen und ihn lebensgefährlich verletzt haben.

Auslöser der Tat dürfte ein Pornofilm gewesen sein.   Der Beschuldigte soll sein späteres
Opfer  nämlich dabei  erwischt haben,  wie es sich mit Freunden  einen Pornofilm ange-
sehen hat.
Aus  religiösen Gründen sei das für den Angeklagten aber nicht tolerierbar,  er habe sich
gedemütigt gefühlt.   Ein paar Tage später nahm sich der Angeklagte laut Staatsanwalt-
schaft  ein Küchenmesser,  ging in die Wohnung seines Opfer stach dann einmal, ohne
ein Wort zu sprechen auf den damals 19-Jährigen ein. Dann flüchtete er.  Das Tatmes-
ser  warf er in die Donau.  Wenig später  wurde er festgenommen.  Das Urteil ist nicht
rechtskräftig. (Quelle: noe.orf.at)

20 Jahre Haft für „Mon Cherie“-Mordversuch

Bedenkt  man,  dass  der  Heurigenwirt  Helmut Osberger  für  das  gleiche Delikt zu 20
Jahren  Haft verurteilt wurde,  erscheint das  Strafmaß für den  Afghanen mehr als er-
staunlich.  Bekannter Weise wurde H. Osberger  vor 2 Jahren in einem Indizienprozess
verurteilt,  da er versucht haben soll,  den Spitzer Bürgermeisters, Hannes Hirtzberger,
mittels einer vergifteten „Mon Cherie“-Praline zu ermorden.

Offenbar in Ermangelung einer Praline oder möglicherweise weil das Opfer ein Diabetiker
ist, griff der afghanischer Asylwerber (der sich in seiner Heimat  sicherlich verfolgt fühlte)
einige Tage später zum Messer, um sich für eine erlittene Demütigung zu revanchieren.

Interessant ist dabei, dass der Afghane ja nicht gezwungen worden war sich den Porno-
film anzusehen, sondern lediglich sein späteres Opfer und dessen Freunde dabei ertappt
hat. Wo hier eine Demütigung stattgefunden haben soll, ist für uns ohnehin nicht nach-
vollziehbar.

Andere Herkunft, andere Sitten, andere Strafen

Aber  warum  klafft das Strafausmaß zwischen den beiden  Verurteilungen derart ausein-
ander? Wir können uns dies so nur erklären, dass Osberger möglicherweise der falschen
Religion angehört und zusätzlich keinen Migrationshintergrund aufzuweisen hat.

Zu  dieser  Annahme  kommen  wir,  weil es in  letzter Zeit häufig  zu erstaunlich  milden
Urteilen gegen Personen mit Migrationshintergrund gekommen ist. Von den urteilenden
Richter(innen) wurden dabei religiöse oder kulturelle Hintergründe als mildernd bewertet
und im Strafausmaß dementsprechend berücksichtigt.

Interessant  ist auch die Tatsache,  dass gerade  jene Personen die aus  ihren Heimatlän-
dern flüchteten,  sich in Österreich jener Delikte schuldig machten,  deretwegen  sie sich
in ihrer Heimat  verfolgt gefühlt haben.  Wegen dieser Verfolgung ersuchten sie in Öster-
reich um Asyl,  lebten aber  dann jene  kulturellen oder  religiösen Verfolgsgründe  in der
Alpenrepublik voll aus.

*****

2012-01-18
 

Offener Brief an den Wiener Bürgermeister


GASTAUTOREN – BEITRAG


Sehr geehrter Hr. Dr. Michael Häupl,

Ich finde es für sehr gut, wie sich das Jugendamt für die Kinder einsetzt. Denn was da alles
in der letzten Zeit passiert ist ja nicht normal.

Aber finden Sie es richtig,  dass das Jugendamt Kinder aus den Familien nimmt, obwohl nix
passiert ist????

Finden Sie es richtig das, dass Jugendamt nach der Abnahme keinen Kontakt zu den Familien
will?????
 
Finden Sie es richtig, dass die zuständigen BetreuerIn Jahrelang stillschweigen, weil sie Sachen
behaupten, aber nicht beweisen können um den Prozess unnötig in die Länge zu ziehen?????

Finden Sie es richtig, dass Kinder die nach Hause wollen, und auch könnten, dem Richter ihre
Meinung nicht sagen oder schreiben dürfen????

Finden Sie es richtig, dass ein Obsorgeverfahren Jahre dauert, obwohl es mit einen ausgiebigen
Gespräch zwischen dem Parteien ( Jugendamt- Eltern) ein sofortige Klärung stattfinden könnte??

Finden Sie es richtig, das, dass Jugendamt zu drastische Besuchskürzungen greift, ohne stichhalt-
igen Gründe, nur das, dass Kind keinerlei Kontakt mehr pflegen kann zu der restlichen Familie,
Anwalt und Freunde????

Könnten Sie einen Erlass herausgeben!!????? Das, dass Jugendamt sich mit den Familien befas-
sen muss, um eine gemeinsame Lösung finden zu müssen!!!!!

All diese Fragen stellen sich, weil es unzählig viele Eltern, alleine in Wien gibt, die vom Jugend-
amt auf diese Art und Weise behandelt werden!!!!

Ich bitte Sie von ganzen Herzen uns zu Helfen (anzuhören)!!!!!!!!!!!!!??????????????

ZUM WOHLE UNSERER KINDER


Mit freundlichen Grüssen
i.A.
Weber Erich
freier Journalist

Ps: Das alles können wir beweisen!!!

2012-01-17

Ist Werner Königshofer feig?


Das Wunschdenken von Gebi Mair


Screen:  gebimair.blogspot.com

Königshofer, feig? Das ist wohl ein Wunschdenken des Grünen Gebi Mair.   Offenbar hat
die erlittene Schmach  – Königshofer titulierte ihn einst als Landtagsschwuchtel – seinen
Sinn für die Realität getrübt.

DDr. Königshofer  stand gestern vor dem Landesgericht Innsbruck,  wo er sich wegen des
Vorwurfs der  „Üblen Nachrede“  zu verantworten hatte.   Zu seiner Verteidigung und ver-
mutlich auch aus prozesstaktischen Gründen erklärte er dem Richter, dass er als Abgeord-
neter zum Tiroler Landtag immun sei.  Der Richter vertagte darauf die Verhandlung gegen

Königshofer, um beim Tiroler Landtag Auskunft einzuholen.

Diese Vorgehensweise wertet der Grünpolitiker Mair als feig.  Dabei vergisst er, dass jedem
Angeklagten die bestmögliche Verteidigung zusteht. Ob Königshofer sich der üblen Nachrede

schuldig gemacht hat wissen wir nicht und das zu beurteilen ist Aufgabe des Gerichts.  Aller-
dings  glauben wir zu wissen,  dass er sicher nicht feig ist,  sondern sich lediglich der best-
möglichen Verteidigung bediente und zu Recht auch weiterhin bedienen wird.

Selbst den Mut nicht mit dem Löffel gegessen

Interessant  ist allerdings die Tatsache, dass gerade der Feigheitsvorwurf von jenem Mann
kommt,  der Mut selbst nicht mit dem Löffel gegessen hat.  Das haben wir in  unserem Bei-
trag  „Gebi Mair gibt klein bei“  eindeutig unter Beweis gestellt .

Aber auch bei seiner Reise nach Myanmar bekleckerte sich Gebi Mair nicht mit Heldenmut.

Da er selbst bekennender Homosexueller ist nahmen wir an, dass er sich bei seiner Exkur-
sion in dieses ferne Land für die Rechte der Homosexuellen einsetzen würde. Weit gefehlt,
denn  außer  einem  oberflächlichen Reisebericht war auf der Webseite des Grünpolitikers
nichts zu lesen.

Der  fehlende  Einsatz vor Ort dürfte  auch seinen  Grund gehabt haben,  denn in Myanmar

steht  auf  Homosexualität  lebenslange  Haft.   Diese Tatsache war für  Gebi Mair  offenbar
Grund genug, sich in vornehmes Schweigen zu hüllen und sich nicht für Schwule und Lesben
stark zu machen.   Um die  Worte des Grünpolitikers zu gebrauchen: „Mut schaut jedenfalls
anders aus“.

So  viel  zum fehlenden Mut des Gebi Mair.   Interessant  ist es auch,  dass auf  seinem Blog

nichts von  feigen Asylbetrügern zu lesen ist.   Denn diese Scheinasylanten kommen scharen-
weise nach  Österreich  und  lügen  hier  was  das  Zeug hält,  um eine soziale Hängematte
in der Alpenrepublik zu ergattern.

*****

2012-01-14
 

Probleme im Fischereiverein Dürnkrut


Müllabfuhr wider Willen

In einem Rechtsstaat sollte das Verursacherprinzip gelten, egal ob es sich um angedrohte
oder ausgesprochene Sanktionen in einem Goldhamsterzuchtverein oder um Urteile bei
Gericht handelt.   Dass dem offenbar nicht so ist, beweist Herr  Johann Istvanek,  seines
Zeichens Obmann der Fischervereins „Dürnkrut“.

 

Er ließ am sogenannten  „Hufeisenteich“   – Nähe Waidendorf/March –  folgende Be-

schilderung anbringen.

 

 

Nun ist es zwar klar, dass jeder Angler seinen Angelplatz sauber zu verlassen und seinen
verursachten Müll mitzunehmen hat.   Bei Zuwiderhandlung gegen das Sauberkeitsgebot
sind Sanktionen selbstverständlich angebracht.

 

Allerdings, dass ein Angler den Müll eines anderen  „Kollegen“  zu entsorgen hat und dies
mit einem „Lizenzentzug“ bedroht wird, wenn er dies nicht macht,  überspannt den Bogen
bei weitem.

 

Wie kommt jemand dazu,  der rund 400 Euro für die Jahreslizenz im besagten Fischerei-

revier hinblättert,  als Müllabfuhr für fremde Personen zu fungieren?   Hier ist Istvanek als

Obmann gefordert, dementsprechende Müllcontainer aufstellen und leeren zu lassen. Von

ERSTAUNLICH  dazu befragt meinte der Vereinsobmann folgendes:  „Vielleicht ist es ein
wenig unglücklich formuliert.“

 

Eine Anhäufung von unglücklichen Formulierungen

Da staunen wir aber,  dass Istvanek bezüglich seiner Formulierungen noch nichts dazuge-
lernt hat.   Denn für seine Ausdrucksweise gab es sogar schon auf ERSTAUNLICH,  seitens
eines Kommentators  harsche Kritik.   Der Vereinsobmann versuchte mit folgenden Worten:
„Die Zustimmung vom Verein zum Verkauf an die jeweilige Person ist unbedingt
abzuwarten!“   in die Eigentumsrechte  von Fischerhüttenbesitzer(innen)  einzugreifen,
wenn diese beabsichtigten ihre Hütte zu verkaufen.

 

Auch versuchte er in verbriefte Zufahrtsrechte von Hüttenbesitzer(innen) einzugreifen, in-
dem er vorschreiben wollte,  wann mit dem Pkw zugefahren werden darf.   Androhungen

von rechtlichen Schritten ließen den Fischereiobmann jedoch relativ rasch wieder auf den
Boden der Realität zurückkehren.

 

Auf der wirklich guten Webseite  www.nordbahn.com  wurde  von Kommentatoren Post-
ings eingestellt,  in denen J. Istvanek vorgeworfen wird,  im Zuge der Ausübung seiner

Funktion als Vereinsobmann „Freunderlwirtschaft“  zu betreiben,  Mitglieder nicht zu

informieren und die Belange des Vereins in Geheimsitzungen zu besprechen.

 

Diese  Vorwürfe  sind nicht  ganz von der  Hand zu weisen  und werden  dadurch gestützt,
dass es beim Fischerverein „Dürnkrut“ bis dato kein geheimes Wahlrecht bei der Vorstands-
wahl gibt. Die bisherigen Vorstandswahlen erinnern eher kommunistische Rituale, bei denen
öffentlich per Handzeichen abgestimmt wird.

 

Angriff auf Meinungsfreiheit

Aber auch mit der Kritikfähigkeit des Vereinsobmannes dürfte es nicht weit her sein, denn
Kritik an seiner Person beantwortete er mit einem medialen Angriff auf die Meinungsfrei-
heit.  Dazu bediente er sich des offiziellen Sprachrohrs des VÖAFV.  In der Fachzeitschrift
„FISCH & WASSER“  ist in der aktuellen Ausgabe auf Seite 22 folgendes zu lesen:
 
„Anonyme  Postings  auf  einer privaten  Homepage eines  unserer  Mitglieder
tragen  nicht  gerade  dazu  bei,  unser  Vereinsleben  zu  verbessern…“

 

Damit meint  J. Istvanek die Webseite  „www.nordbahn.com“ ,  auf der konstruktive Kritik

bezüglich seiner Person bzw. seines Verhalten geübt wurde.   Dem Vereinsobmann ist es
offenbar entgangen,  dass  knappe 99 Prozent aller Kommentare, egal in welchem Forum

oder Online-Zeitung unter einem Nicknamen abgegeben werden. Nur ganz wenige Perso-
nen posten unter ihrem Klarnamen. Das sind meist jene, die sich auf Grund ihrer Position
nicht vor ungerechtfertigten Sanktionen fürchten.

 

Mit dem Zitat: „..unser Vereinsleben zu verbessern…“  räumt Istvanek ein, dass ihm

mittlerweile klar geworden sein muss,  dass ihm Verein offenbar sehr viel nicht zur Zu-
friedenheit  der  Mitglieder  abläuft.  Man kann nur hoffen,  dass die  Vorstandswahl im
nächsten Jahr,  im demokratiegerechten Stil  – also geheime Wahl –  abläuft.   Ob dann
noch ein Herr Johann Istvanek Obmann des Fischereivereins  „Dürnkrut“  sein wird?  
 

*****

2011-11-01
 

Das Leben ist ein Zufall


Es lässt uns keine Ruhe

Die massiven Probleme der Wiener Taxiunternehmer(innen) bezüglich der Androhung
der Kündigung ihrer Funkverträge bei den Fahrtenvermittlern „40100“ und „31300“
und die  erstaunliche Empfehlung  Letzteren  lassen uns nicht in Ruhe.  Dabei geht es
aber primär nicht um das Verhalten dieser, da sich diese logischerweise eine ungeliebte
Konkurrenz vom Leib halten wollen.
 
Wir sind vielmehr an den Gründen des Verhaltens der Taxiinnung interessiert, die ihre
Mitglieder in dieser Angelegenheit schmählich in Stich lässt und ganz offen die Funk-
fahrtenvermittler unterstützt. Bei unseren noch immer andauernden Recherchen sind
wir auf zwei Artikel der Tageszeitung „Die Presse“ gestoßen, die das Thema Funkzent-
ralen vs.  „myTaxi „ am Rande streifen.
 
Aus denen lässt sich der Schluss ziehen, dass der Fahrtenvermittlern „40100“ die treib-
ende Kraft ist und die Funkzentrale „31300“ lediglich die Gunst der Stunde nützt,  um
im Fahrwasser von „40100“ mitsegeln zu können.
 
Zu diesem Erkenntnis kommen wir deshalb, weil sich kein Vertreter von 31300 öffentlich
äußert. Das kann man von 40100 nicht behaupten, deren Boss, Leo Müllner, mit den
Worten:   „Das handhabt 31300 genauso“,  die Androhungen der Vertragskündig-
ungen bei der Verwendung von  „myTaxi“  zu rechtfertigen versucht.   Aber zu den
Aussagen des  Herrn Müllner,  die  in  der Tat  erstaunlich sind,  kommen wir später im
Laufe des Beitrags zurück.
 
Screen: diepresse.com
 
Martin Hartmann,  Geschäftsführer des Taxifunks  „40100“  versucht mit Argumenten
negative Aspekte von  „myTaxi“  herbeizureden. Dieses Verhalten finden wir auch logisch,
da  es  immerhin darum geht,  eine ernstzunehmende  Konkurrenz nicht groß werden zu
lassen.
 
Erstaunlicher geht es in diesem  „diepresse.com“-Beitrag zu.
 
Screen: diepresse.com
 

Erstaunliche Erklärungsversuche

Der  oberste  Boss der Taxifunkzentrale,  Leo Müllner,  vergleicht die  Verwendung von
„myTaxi“ mit  Ehebruch und meint: „Wenn deine Frau dich betrügt, lässt du dich ja auch
scheiden.“ Mit dieser Aussage versucht er die angedrohten Kündigungen der Funkverträge
zu rechtfertigen, falls die Dienste von „myTaxi“  in Anspruch genommen werden.
 
 „Das große Problem ist“,  meint Müllner,   „dass  es  Lenkern wirtschaftlich nicht gut geht.
Durchschnittlich 35.000 Euro Jahresumsatz pro Taxi, minus Steuern und Ausgaben. Aber
ohne unsere Vermittlung wäre das noch weniger.“   Die hohen monatlichen Gebühren zu
senken, sei aber nicht möglich,“ wiegelt er ab: „Ein bisschen muss auch für uns bleiben.“
 
Na ja,  da  sollte  doch  der Boss der Fahrtenvermittlung froh sein,  wenn den Taxiunter-
nehmern eine zusätzliche Umsatzsteigerung via „myTaxi“ geboten wird.  Und dass ohne
die Vermittlung von „40100“ noch weniger Umsatz zu machen sei glauben wir nicht.  Da
dürfte Müllner an Selbstüberschätzung leiden.   Denn potentielle Fahrgäste wissen immer
einen Weg sich ihr Taxi zu organisieren und dazu wird  „40100“ nicht unbedingt benötigt.
Einzig das Faktum der Bequemlichkeit, die dem Fahrgast beim Taxiruf geboten wird, kann
nicht in Abrede gestellt werden. Aber diesen Vorzug bietet „myTaxi“ ebenfalls.
 
Aber selbst  die erstaunlichen Aussagen eines  Leo Müllner  sind noch halbwegs logisch,
wenn auch für uns nicht nachvollziehbar.  Immerhin versucht er so, sich  „myTaxi“  vom
Leib zu halten. Ob eine Kündigung des Funkvertrags,  bei der Verwendung von  „myTaxi“
wirklich  rechtlichen Bestand haben wird,  wird die Aufgabe eines unabhängigen Gerichts
sein, falls es zu einer Klage kommt.
 
Obwohl wir die Gangart der Funkzentralen nicht goutieren, müssen wir diesen zugestehen,
dass diese eine Art Notwehr ist.  Immerhin gilt es, sich ein aufstrebendes Konkurrenzunter-
nehmen vom  Leib zu halten.  Zu prüfen ob diese Vorgangsweise auch  legitim ist,  obliegt
der Justiz,  falls es zu  Rechtstreitigkeiten zwischen  Taxiunternehmer(innen)  und der  je-
weiligen Funkzentrale kommt.
 

Zufälle über Zufälle

Nun bleibt noch immer die Tatsache des erstaunlichen Verhaltens der Fachgruppe für das
Personenbeförderungsgewerbe offen im Raum stehen.   Diese hat bis dato nichts daran
gesetzt  ihren  Zwangsmitgliedern behilflich zu sein und unterstützt  ganz offen die Funk-
zentralen, wie dies im Mail (Stellungsnahme) des Innungsjuristen Dr. Curda ersichtlich ist.
 
Aus Taxiunternehmer(innen)-Kreisen  wird immer  wieder kolportiert,  dass seitens  der
Funkzentrale  „40100“  angeblich ein Einfluss auf die Taxiinnung bestehen soll.   Aber
wie sollte  das funktionieren?  Sind doch  Taxifunkzentralen  lediglich  Fahrtenverkäufer
und nicht in der Interessenvertretung der Taxiunternehmer(innen) vertreten.
 
Ein Sprichwort besagt:  „Die Rache des Journalisten ist das Archiv.“  Und so haben wir
einige Zeit in diesem  gestöbert und wurden tatsächlich fündig.   Wie es der Zufall will,
ist Leo Müllner seit dem Jahr 1982  Chef der Funkzentrale „40100“ oder zumindest ein
Mann der dort das Sagen hat.
 
Zufälligerweise bekleidet dieser Leo Müllner seit 1975 laufend Mandate in Fachgruppen
und Fachverbandsausschüssen.   Ab dem Jahr 2003 war er Obmann des allgemeinen
Fachverbandes des Verkehrs. Also kurz zusammengefasst, der Mann ist ein hochrang-
iger Funktionär der Wirtschaftskammer und somit sein eigener Interessensvertreter.
 
Aber es gibt noch einen weiteren Zufall. Leo Müllner ist politisch dem Wirtschaftsbund
zuzuordnen. Und zufälligerweise ist der Fachgruppenobmann der Fachgruppe für
das Personenbeförderungsgewerbe Wien, Christian Gerzabek, ein Mandatar des Wirt-
schaftsbundes.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, denn besteht das Leben nicht aus lauter Zufällen?
Nun überlassen wir es den geneigten Leser(innen) selbst zu beurteilen,  was sie von
dieser Anhäufung von Zufällen halten und wie sie diese bewerten wollen.   Für Leser-
(innen) die erst bei diesem Beitrag eingestiegen sind, geben wir nachfolgende Verlink-
ungen an,  um eine Suche zu ersparen.   „Offener Brief an Hrn. Dr. Christoph Leitl“ 
„Es brummt doch  – TEIL1 und TEIL2“.

 

*****

2011-09-16
 

Wahlbetrugsprozess: Das Urteil


ÖVP-Bürgermeister als Wahlbetrüger

Am 7.Okotober 2010 gestand Wilhelm Heissenberger, ÖVP-Bürgermeister der Gemeinde
Unterrabnitz-Schwendgraben (Bgld./Bez. Oberpullendorf),  nach vierstündiger Einvernah-
me bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft, Wahlbetrug begangen zu haben.

Damit hatte er als Politiker gegen ein wichtiges Grundrecht und Gesetz einer Demokratie
verstoßen.  Anstatt den  Mann mit  sofortiger Wirkung aus seinem Amt zu entheben, spra-
chen ihm  die  VP-Gemeinderäte  in einer  Fraktionssitzung  am selbigen Tag,   noch das
Vertrauen aus. Dies berichteten wir seinerzeit im Beitrag „Witzpartei ÖVP“.

Offenbar hatte  die  ÖVP-Fraktion  keinerlei  Probleme  damit,  dass ein  ÖVP-Politiker ein
fundamentales Grundrecht einer Demokratie mit den Füßen getreten hatte. Dass es nach
dem Geständnis zu einer Anklage kommen musste war klar.  Wir haben zwar nicht erwar-

tet,  dass Heissenberger  die Höchststrafe bekommt,  jedoch hofften  wir auf  ein Urteil mit
Signalwirkung.

Das Urteil

Heute  fand  im LG Eisenstadt  der  Prozess  gegen Heissenberger statt.  Die Korruptions-
staatsanwaltschaft  warf dem  Ex-Bürgermeister vor,  bei der burgenländischen Landtags-
wahl 2010  insgesamt  16 Wahlkarten manipuliert,  Stimmzettel selbst  ausgefüllt und  die
Wahlkarten dann aufgegeben zu haben. Heissenberger zeigte sich auch im Gerichtssaal
geständig. Ein Widerrruf seines früheren Geständnisses wäre wohl auch zwecklos gewe-
sen.

Der Strafrahmen  für die von  Heissenberger begegangene Straftat beträgt  zwischen mind-

estens 6 Monaten und höchstens 5 Jahren Freiheitsstrafe.  Wie bereits erwähnt,  haben wir
ein Urteil mit Signalwirkung erwartet, um anderer Politiker vom Wahlbetrug abzuschrecken.
Da  haben  wir uns  gründlichst geirrt.  Der  Ex-Ortschef  von  Unterrabnitz-Schwendgraben
wurde zu  6 Monaten bedingt  und einer Geldstrafe von 7.200 Euro verurteilt.  Das Urteil ist
nicht rechtskräftig.

Entwertung eines demokratischen Grundrechts

Bei allen  Respekt gegenüber  der Justiz,  bezeichnen wir  dieses Urteil  als Witz.  Es hat
weder  Signal- noch  Abschreckungswirkung.  Ausserdem ist eine derart milde Strafe für
einen  Wahlbetrug   durch  einen  Politiker,  ein  Schlag   ins  Gesicht   einer  Demokratie. 
Freie  und  geheime  Wahlen  sind ein  fundamentales und  wichtiges Grundrecht  eines
jeden demokratischen Staatsgefüge.

Ein Wahlbetrug entwertet dieses Grundrecht. Offenbar sah dies das Gericht nicht so, denn
anders können  wir uns  dieses äußerst  milde Urteil nicht erklären. Aber zumindest wurde
einmal der Wert eines Grundrechts im demokratischen Österreich taxiert. Das ist immerhin

schon auch etwas wert und man kann sich in Zukunft danach richten.

Kuriosum am Rande. Der Angeklagte,  Wilhelm Heissenberger, erbat sich nach der Urteil-
verkündung  Bedenkzeit.  Man  bedenke,  der  Mann  hatte  die Mindeststrafe  ausgefasst.

Alles darunter wäre ein Freispruch gewesen. Hatte sich der ÖVP-Politiker möglicherweise
so einen  erwartet und  dies nach  dem Motto:  „Es ist nicht wichtig wie gewählt, sondern
wie ausgezählt wird“ gerechtfertigt?

*****

2011-06-30
 

Gebt Strasser einen Orden


Korruption an der Tagesordnung

Es ist  ein offenes Geheimnis,  dass meist  nur abgewrackte  Politiker ins EU-Parlament
entsendet werden. Dies gilt für alle Länder welche der EU angehören. Korruption und
Freunderl-Wirtschaft stehen in Brüssel an der Tagesordnung.
Die ganze EU denkt nur für  Lobbyisten und nicht für den einzelnen Bürger.  Als Beweis
für unsere Behauptung möge man sich zum Beispiel nur die erstaunlichen Subventions-
vergaben ansehen.

Wer mistet den Saustall aus?

Also ist es uns völlig unverständlich, warum man mit dem österreichischen EU-Abgeord-
neten Ernst Strasser derart hart ins Gericht geht. Dieser hat nur bestätigt, was ohnehin
die Spatzen  von den  Dächern pfeifen.  Nämlich dass  das EU-Parlament  ein  korrupter
Saustall ist. Dafür gehört dem ÖVP-Abgesandten normalerweise ein Orden verliehen.
Man sollte vielleicht den Umweltminister  Nikolaus Berlakovich  nach Brüssel entsenden,
um diesen  Saustall auszumisten,  falls er in Paris damit schon fertig geworden ist. Aber
zurück zum Thema. Warum ist Strasser derart in Ungnade gefallen?
Das ist einfach erklärt,  denn er war  derart blöd und hat sich  erwischen lassen. Durch
sein  nicht  ganz freiwilliges Outing  hat  Strasser Unruhe  in  die  Korruptionslandschaft
gebracht.  Ferner zieht  so ein Skandal  naturgemäß die  dementsprechende Aufmerk-
samkeit auf sich. Eine solche ist natürlich den Korruptionsgeschäften abträglich.

Was wird sich ändern?

Was wird sich durch den Strasser-Skandal ändern? Wir vermuten dass sich hier bezüg-
lich Konferenzen etwas tun  wird.  Zum Beispiel  werden  Gespräche  mit vermeintlichen
Lobbyisten  nur  mehr in der  Sauna oder im  Swimmingpool abgehalten werden. Denn
an diesen Örtlichkeiten ist es nicht möglich eine Kamera oder ein Tonbandgerät am Kör-
per zu verstecken.
Wer glaubt, dass nun die Ehrlichkeit im EU-Parlament ausbrechen wird, der irrt gewaltig.
Es wird sich an der  Korruptions- und Freunderl-Wirtschaft nichts ändern.  Politiker und
Lobbyisten werden in Zukunft nur vorsichtiger sein.
Wir wissen nicht wie lange der Korruptions-Moloch EU noch Bestand haben wird, glau-
ben aber  dass uns  dieser noch  einige Zeit  erhalten bleibt.  Je schneller  sich diese er-
staunliche Abzock-Vereinigung auflöst,  desto besser wird  es für den einzelnen Bürger
sein.
*****

2011-03-22
 

Intensive Polizei-Ermittlungen?


Ein Thema für „Thema“

Im gestrigen ORF-Beitrag „Thema“  wurde ein  Beitrag über die Prostituierte Florentina M.
ausgestrahlt. Diese wurde am 15. Mai 2010, vor einer Diskothek im 10. Wiener Gemeinde-
bezirk, vom rumänischen Zuhälter Adrian Bogdan N., alias „Cretu“  (phonetisch „Grezo“)
vorsätzlich in Brand gesteckt. (Es gilt die Unschuldsvermutung).
Grund der  Feuerattacke war,  dass sich Florentina M.  geweigert hatte an Cretu Schutz-
geld zu  bezahlen.  Adrian Bogdan N.  steht seit  voriger Woche  vor Gericht.  Das Urteil
wird für kommenden Montag erwartet.

Cretu schon mehrfach zur Anzeige gebracht

Interessant war die Aussage von  Florentina M.,  dass sie von  Cretu schon vor dem Vorfall
einige Male bedroht wurde und diesen mehrfach  bei der Polizei angezeigt hatte.  Die Polizei
habe aber offensichtlich nichts unternommen, denn dann hätte dieser Anschlag verhindert
werden können, meint das Brandopfer.
Fahndungsfoto BPD-Wien

Leider kein Erfolg

Offenbar hatte man bei der Polizei diesbezüglich nachgefragt und der Kommentator des
„Thema“-Beitrags  kommentierte die obige Aussage von Florentina mit folgenden Wor-
ten:  „ Man  wäre  der Anzeige  sehr  wohl nachgegangen  und hätte  intensiv  ermittelt,
heißt es auf telefonische Nachfrage.  Da aber die Anzeige von Florentina wohl aus Angst
vor der Rache der Täter gegen Anonym erstattet worden ist, konnte man leider keinen
Erfolg erzielen.“
Ob nun  die Aussage von Florentina M.  oder die  der Polizeibehörde stimmt,  entzieht
sich  unserer Kenntnis.  Eines wissen  wir allerdings mit Sicherheit,  nämlich dass dieser
Brandanschlag verhindert hätte werden können, wenn die Polizei bereits einen Monat
davor wirklich intensivst ermittelt hätte.

Anzeige auch von anderer Frau

Denn da wurde Adrian Bogdan N., alias „Cretu“  (phonetisch „Grezo“) einer schweren
Straftat beschuldigt und wurde auch namentlich angezeigt. Er soll die Rumänin Corne-
lia B.,  gegen ihren Willen in  einem Pensionszimmer  im  7., Wiener Gemeindebezirk
festgehalten haben.  Weiteres soll er  sie geschlagen  und gegen  ihren Willen auf den
Strich geschickt  haben.  Die Einnahmen  aus der  Prostitution musste  sie nach ihren
Angaben an Cretu abliefern.
In ihrer Angst flüchtete Cornelia B.  zu einem Lokalbesitzer, den sie aus früheren Zeiten
kannte. Dieser begab sich unverzüglich, mit der völlig verängstigten Frau zum Landes-
kriminalamt Außenstelle  Süd.
Dort erstattete Cornelia B. Anzeige gegen Adrian Bogdan N. Sie gab sogar bekannt, mit
welchem Auto  dieser unterwegs sei.  Die Anzeigeerstattung  erfolgte am  16.April 2010.
Auch der Lokalbesitzer machte eine Aussage, soweit ihm die Fakten bekannt waren.

Brandanschlag wäre zu verhindern gewesen

Von intensiven  Ermittlungen war  jedoch dann  keine Spur,  denn es  passierte  rein gar
nichts. Der bereits allgemein bekannte Adrian Bogdan N. ging oder fuhr unbebehelligt in
Wien (sogar häufig im 10. Bezirk in der Nähe des LKA-Süd) spazieren. Niemand hinderte
ihn daran, unbekümmert seine Geschäfte zu betreiben.
Erst als er dann an jenem besagten Tag die Prostituierte  Florentina M. in Brand steckte,
war im wahrsten Sinne des Wortes Feuer am Dach.  Hätte die Polizei  also bereits nach
der Anzeigeerstattung der Cornelia B. intensivst ermittelt und Adrian Bogdan N. dingfest
gemacht, wäre der Brandanschlag zu verhindern gewesen.
*****

2011-03-08
 

Gleiches Recht für alle?


Lebende Fackel

Im Mai des Vorjahres steckte ein rumänische Zuhälter eine rumänische Prostituierte in Brand,
weil sich diese  weigerte Schutzgeld zu bezahlen.  Der Vorfall spielte sich im  10. Wiener Ge-
meindebezirk, vor einem einschlägigen rumänischen Lokal ab.

Bei dieser abscheulichen Tat, waren dem Gewalttäter zwei Landsmänner behilflich.  Während
der eine Mann die Frau festhielt, holte der andere einen Kanister mit Benzin aus  dem Koffer-

raum seines Wagens.  Dann überschüttete er die Frau mit  Benzin und der Zuhälter zündete
sie an.

Erschütterndes  Detail  am  Rande.  Zuerst  probierte  der  Gewalttäter  die  Kleidung  seines

Opfers in  Brand zu stecken,  doch dies  funktionierte nicht.  Er lies  jedoch nicht  von seinem
Vorhaben ab  und zündete in  Folge die benzingetränkten Haare der Frau an,  worauf deren
Kopf lichterloh in Flammen stand.

Kein Mordversuch

Dass diese  Frau überlebte,  grenzte ohnehin  an ein Wunder.  Einige Zeit  später wurden die
Täter von der Polizei gefasst und wanderten in Untersuchungshaft. Seit gestern stehen diese
Männer vor Gericht. Angeklagt wurden sie lediglich wegen Körperverletzung.

Das finden wir erstaunlich, denn wer den Kopf eines Menschen mit Benzin übergiesst und
anzündet,  muss  damit  rechnen dass  diese  Person eines  qualvollen Todes  stirbt.  Auch
geschah die Tat nich im Affekt, denn der Benzinkanister wurde dafür eigens aus dem nahe

geparkten Pkw geholt.

Was  die  Staatsanwältin zu  dieser  Anklage  bewogen hat,  wird vermutlich  ihr Geheimnis
bleiben. Wir können nur vermuten, dass hier von einer Anklage wegen versuchten Mordes
abgesehen wurde,  weil es sich beim Opfer  „nur“ um eine rumänische Prostituierte gehan-

delt  hat und  man sich in  Gepflogenheiten rumänischer  Kultur  nicht  wirklich  einmischen
wollte.

Kültür-Urteil

Solche erstaunliche Kultur-Anklagen, sowie daraus resultierende Urteile sind kein Einzel-
fälle. Hier noch eine kleine Kostprobe eines kültürellen Urteils.

Eine Frau überreichte ihrem Mann im Oktober 2009 die Scheidungspapiere. Der 46-jährige
türkischstämmige Familienvater, der seit 20 Jahren in Österreich lebt, rastete daraufhin aus,
ergriff ein Messer und stach seiner  Noch-Ehefrau über ein Dutzend Mal in den Kopf,  Brust
und Hals.

Danach attackierte er die lebensgefährlich Verletzte noch mit einem 50 Zentimeter langen
Stahlrohr, ehe sich einer seiner Söhne dazwischenwarf. Dass die Frau diese Attacke über-
lebte grenzte an ein Wunder.

Ein klassischer Mordversuch, für den der Strafrahmen von 10 bis 20 Jahre Freiheitsstrafe
vorsieht.  Beim Prozess im Straflandesgericht Wien,  wurde der Mann zu 6 Jahren wegen
versuchten Totschlags verurteilt.

Der Richter  billigte dem Täter zu,  in einer „allgemein begreiflichen,  heftigen Gemütsbe-
wegung“  gehandelt zu haben.  Auf Grund  des Migrationshintergrundes  des Täters kam
man zu  dem Schluss,  dass zwar  „ein affektbedingter Tötungsvorsatz“,  aber kein Mord-
versuch vorlag.

Erstaunlich  sagen wir,  denn nach  normalem Rechtsempfinden  liegen in  beiden Fällen

Mordversuche vor. Offenbar scheint die kulturelle Herkunft einer Person, bei der Anklage
und dem Urteil eine nicht unerhebliche Rolle zu spielen.

Erstaunliche Unterschiede

Diese Erfahrung musste auch ein Kremser Polizist machen. Dieser erschoss 2009, währ-
end der  Ausübung  seines  Dienstes um  vier Uhr morgens  in einem  Supermarkt  einen
jugendlichen Winbrecher, von dem er annehmen musste, dass dieser bewaffnet sei.  Als
Dank wurde  er zu acht Monaten  bedingter Haftstrafe  verurteilt und darf  noch mit  „zivil-
rechtlichen Forderungen“ der Hinterbliebenen rechnen.

Wir sind zwar nicht in Kenntnis, welche Anklage dem drogensüchtigen, serbischen Früh-
pensionisten (25) 
ins Haus stehen wird,  der das  Kleinkind seiner  Freundin erschlagen
hat,  vermuten aber  dass dieser  mit keiner  Mordanklage zu  rechnen hat,  sondern  mit
einer Körperverletzung mit Todesfolge davonkommen wird.

Dass es  aber zu einer  gerechte Ausgeglichenheit kommt,  versucht man seit geraumer
Zeit, Tierschützer die nur Sachbeschädigungen begangen haben, als terroristische Ver-

einigung darzustellen.

Kritik nicht erwünscht

Alle erstaunlichen  Anklagen und Urteile der  letzten fünf  Jahre aufzuzählen,  würde den
Rahmen dieser  Webseite sprengen.  Wer aber nun  wagt die  Justiz zu kritisieren,  gerät
in die Gefahr,  selbst in  deren  Mühlen zu geraten. Denn nach  Aussage eines  obersten
Richters, grenze die Meinungsfreiheit dort, wo die Unparteilichkeit und das Ansehen der
Justiz gefährdet ist.

Zwar hat unser Beitrag keine gemeinsame Thematik mit dem nachfolgenden, lesenswer-

ten Artikel  (PDF-Download)  des  Dr. Andreas Unterberger,  jedoch  wird  in  diesem der
Nagel exakt auf den Kopf getroffen, was die Überheblichkeit der Justiz betrifft.


Quelle: andreas-unterberger.at

*****

2011-03-02
 

Jagd auf den schönen Karli

 

Grüne beweisen Humor

Dass dieses  Online-Magazin nicht  unbedingt  grünorientiert ist,  geben wir  offen zu. Für
uns  sind die  Grünen realitätsfremd und in ihrer  Frustration völlig humorlos.  Da erstaunt
es direkt, dass die Grünfraktion mit folgender Webseite ein wenige Humor, in einer durch-
aus ernsten Angelegenheit beweist.
Screen: gruene.at

Mit dieser satirischen Webseite,  die jedoch einen  ernstzunehmenden Hintergrund hat,
haben die Grünen den Nagel auf den Kopf getroffen. Karl Heinz Grasser darf sich nicht
wundern, dass ihn derart an den Karren gefahren wird,  wenn er folgende  Zitate wie in

diesem Video von sich gibt.

Quelle: youtube.com

Grasser sollte den Bogen nicht überspannen

Denn wer seine  Unschuld mit einem Leserbrief untermauert  in dem ihm versichert wird,
dass  er zu schön,  zu intelligent,  zu gut ausgebildet  und auch  noch mit  einer schönen
und reichen Frau verheiratet ist und soviel Glück ein einzelner Mensch nicht haben darf,
darf sich  nicht wundern wenn seinen ständigen  Unschuldsbeteuerungen kein Glauben
mehr geschenkt wird.Wir wissen nicht ob  Herr Grasser strafrechtlich  relevante Taten  zu verantworten hat und
das festzustellen wird auch Aufgabe eines unabhängigen Gerichtes sein. Der ehemalige
Finanzminister ist sicher kein dummer Mann, aber er sollte den Bogen mit derartigen TV-
Auftritten nicht überspannen.

In der richtigen Partei

Nebenbei hat er aber auch großes Glück, dass er in der richtigen Partei ist. Denn selbst
als es offiziell wurde,  dass er als Finanzminister doch glatt vergaß Steuern zu bezahlen
und diese  Angelegenheit mit  einer Selbstanzeige  und für ihn  läppische 18.000,- Euro
Nachzahlung  vom Tisch fegte,  ging  lediglich  ein kurzes  Raunen durch  die Schwarze
Riege.Bei dieser mehr als optischen Schieflage, hätte ihn die SPÖ dem politischen Gegner zum
Fraß vorgeworfen.  Die Roten haben dies bereits mit dem Ex-Bawag Chef, Helmut Elsner,
eindrucksvoll bewiesen.  Und das  unterscheidet die  SPÖ von der ÖVP.  Egal ob Grasser
nun schuldig oder unschuldig ist,  haben sie  bis dato  Charakterstärke gezeigt  und nicht
einen eigenen Mann dem politischen Gegner geopfert.*****
2011-02-14
 

Der Linke Mob darf wieder jubeln


Schusswechsel in Hirtenberg

Wie in den Medien bereits ausführlich berichtet wurde, gerieten zwei Polizisten am Freitag-
nachmittag  in  Hirtenberg  in  einen  Schusswechsel.  Die zwei  Beamten  fahndeten  nach
einem  34-jährigen Mann,  der am 1. Februar in  Wiener Neustadt  eine Haftstrafe  antreten
hätte sollen.

Der Gesuchte eröffnete  das Feuer  auf die Beamten und diese erwiderten dieses. Bei der
Schiesserei kam der Angreifer  ums Leben und  die beiden Polizisten wurden schwer ver-
letzt.  Der  genaue  Tathergang konnte  aus  verständlichen Gründen  nicht sofort  rekons-

truiert werden,  da die beiden  Polizeibeamten  mit Schussverletzungen  ins Spital einge-
liefert wurden.

Ein Polizist verstorben

Heute nachmittag erlag einer der Polizisten im Landesklinikum Wiener Neustadt, seinen
schweren Schussverletzungen,  während der andere  mit ebenfalls  schwersten Verletz-
ungen im UKH Wien-Meidling liegt.

Während Vertreter der FPÖ, der ÖVP und die Innenministerin unverzüglich zum Ableben

des  Beamten  Stellung  nahmen und ihr  Mitgefühl ausdrückten,   hörte man  seitens der
SPÖ und den Grünen bis jetzt  (22:30 Uhr)  kein einziges Wort.

Seit Krems ticken die Uhren anders

Der  Fall  Krems  hat  bewiesen,  wie Linke Gutmenschen  gegen  einen  pflichtbewussten
Polizeibeamten Stimmung machen konnten,  so dass dieser die Nerven wegschmiss und
etwas gestand, was er gar nicht verbrochen hatte. Der Richter verurteilte den Beamten zu
einer bedingten Haftstrafe und der Linke Mob jubelte.

Seit dem Urteil (normalerweise hätte es gar keinen Prozess geben dürfen)  des LG Korneu-
burg im „Fall Krems“, wo der Polizist im August 2009, unserer Meinung nach einen gerecht-
fertigten Schusswaffengebrauch  gegen einen rumänischstämmigen Einbrecher anwandte,

ticken bei der Exekutive die Uhren offenbar anders.

Der Linke Mob darf wieder jubeln

Offenbar vor lauter Sorge, nicht wie ihr Kremser Kollege zu einem erfundenen Geständnis
gezwungen  zu werden,  wenn sie  gerechtfertigt von  der Schusswaffe Gebrauch machen,
verzichten Polizisten lieber auf eine geeignete Eigensicherung. Dies hätte im vorigen Jahr
beinahe einem Wiener Polizeibeamten das Leben gekostet,  als er bei einer Verkehrskon-
trolle, von einem serbischen Berufsverbrecher angeschossen wurde.

Nun  ist der eine  Polizist tot und beim  anderen besteht noch  zumindest  die theoretische
Möglichkeit ihm den Prozess zu machen,  soferne er seine Verletzungen überlebt. Jeden-
falls hat der Linke Mob wieder Grund zu jubeln.

*****

2011-02-12
 

Bloger missachtet Gericht


Marcus J. Oswald lebt

Lange Zeit haben wir vom selbsternannten Machtfaktor der Internets,  Marcus J. Oswald,
nichts mehr gehört. Wir dachten schon er sei verstorben, ausgewandert oder habe sich
zwecks Selbstfindung in ein Kloster zurückgezogen.
Nachdem  er sich im  Vorjahr mit  Gott und  der  Welt  zerstritten hatte  und selbst Word-
press.com dem Gratis-Bloger die Freundschaft kündigte, indem sie seinen Blog abdrehten,
verschwand Oswald plötzlich von der virtuellen Bildfläche.

Erste Lebenszeichen

Sein Lebenswerk „Blaulicht und Graulicht“ wurde gnadenlos vernichtet. Diese unumstöß-
liche Tatsache, löste beim Machtfaktor vermutlich eine Schreibblockade aus.  Nun gibt es
wieder die ersten schwachen Lebenszeichen von ihm. Er kreierte einen neuen Blog unter
dem Namen „Rotlicht Wien“.
In diesen Blog kopierte er alte Beiträge seines zerstörten Lebenswerk. Mit Beginn, des im
heurigen  Jahr eröffneten Prozesses gegen den Chefinspektor Franz P.,  im Wiener Lan-
desgericht, erwachten die Lebensgeister von Oswald.

Virtueller Protokollführer

Auf seinem Blog verfasste er ein Art „Protokoll“ des Prozessverlaufes.  An und für sich
nichts  ehrenrühriges,  wenn da nicht ein gewisser Punkt wäre,  der jegliche  moralische
Werte eines Gerichtsreporters missen lässt.
Ein so alter Fuchs wie Marcus J. Oswald müsste nämlich wissen, dass Fernseh- und Hör-
funkaufnahmen und -übertragungen sowie Film- und Fotoaufnahmen von Verhandlun-
gen der  Gerichte unzulässig sind.  Dies ist sowohl in der Strafprozessordnung,  als auch
im Mediengesetz niedergeschrieben.
Strafprozessordnung § 228 (4)
Screen: Jusline
Mediengesetz § 22
Screen: Jusline
Aber  wie es sich  mit  selbsternannten Machtfaktoren  eben so verhält,  glauben diese sich
nicht an Gesetze halten zu müssen. Und so fotografierte Marcus J. Oswald  heimlich und
versteckt,  während  der Gerichtsverhandlung.  Aber dem  nicht genug,  veröffentlichte er
nachfolgendes Foto auf seinem Blog.  Wir haben die Gesichter der anwesenden Personen
geschwärzt.
Screen:  Rotlicht Wien

Verletzung von Persönlichkeitsrechten

Abgesehen davon, dass sich Marcus J. Oswald über ein gesetzliches Fotografierverbot
hinwegsetzt,  verletzt er  die  Persönlichkeitsrechte  der  im  Gerichtssaal  anwesenden
Personen. Wir sind auf die Reaktion der verhandelnden Richterin gespannt,  wenn sie
von diesem Umstand erfährt.
Oswald scheint wieder im selben Stil anzufangen, mit dem er aufgehört hat. Seine Art
und sein Benehmen, werden ihn vermutlich wieder ins virtuelle Nirwana befördern.
*****

2011-01-27
 

Abschiebung erst nach Kindesmord?


Serbischer Gewaltäter erschlägt Dreijährigen

Wie bereits aus den Medien allgemein bekannt ist, erschlug ein 25-jähriger serbischer Ge-
walttäter, in Vorarlberg ein dreijähriges Kleinkind. Sowohl die Mutter, als auch der in Früh-
pension befindliche ausländische Kriminelle sind im Ländle amtsbekannt.
Interessant ist eine heutige Presseaussendung des Amtes der Vorarlberger Landesregier-
ung.  Darin  äußerten der  Bregenzer  Bezirkshauptmann  Elmar Zech und der  Leiter der
Jugendwohlfahrt  im Amt der  Landesregierung,  Werner Grabher, ihre tiefe Betroffenheit
zum Tod des 3-jährigen Cains.

Mitverschulden wird bestritten

Gleichzeitig  wird  jedoch  jegliches Mitverschulden,  durch  eventuelle  Versäumnisse  der
Jugendwohlfahrt vom Tisch gefegt,  obwohl diese bereits seit  2005 mit der  betroffenen
Familie im amtlichen  Kontakt steht.  Da die  damalige Maßnahme nur  zur Unterstützung
der damals noch sehr jungen Mutter mit ihrem Kind diente, sah man  offenbar keine be-
sondere Veranlassung, ein Auge zwecks Kindeswohl auf die Kindesmutter zu werfen.
Es klingelten bei der Jugendwohlfahrt auch keine Alarmglocken, als diese am  7. Juli 2010
einen Polizeibericht,  wegen nicht ausreichender  Beaufsichtigung der  Kinder im Haushalt
erhielt. Ein Nachbar hatte beobachtet, dass das ältere der beiden Kinder vom Balkon aus
auf das Dach ihres Wohnhauses gestiegen war.
Die  Mutter hatte zu  diesem  Zeitpunkt die Aufsicht  über ihre Kinder  dem Beschuldigten
übertragen. Es erfolgten keine weiteren Interventionen der Jugendwohlfahrt, da die Mutter
über diesen Vorfall bereits informiert worden war.
Aber es kommt noch dicker und wir zitieren nun einen Original-Textausschnitt der eingangs
erwähnten Presseaussendung des Amtes der Vorarlberger Landesregierung.

Originaltext

Am  27. August 2010 wandte sich eine  Person aus dem privaten Umfeld der  Mutter an die
Jugendwohlfahrt.  Dabei  ging  es um  finanzielle Angelegenheiten der Mutter. Bei  dieser Ge-
legenheit  teilte  diese Person mit,  sie mache sich  große Sorgen,  weil die  Mutter mit einem
Mann (dem nunmehrigen Beschuldigten) zusammen sei, der der Drogenszene zuzurechnen
sei.
Im Zusammenhang mit seinen Drogenkontakten habe er schon gegenüber anderen Perso-
nen massive  Drohungen  geäußert.  Vier Tage später  informierte  die Jugendwohlfahrt  die
Kriminalpolizei über die mitgeteilten Sachverhalte. Im Dezember 2010 kam es zu einem neu-
erlichen telefonischen Kontakt zwischen der Jugendwohlfahrt und der Meldungslegerin vom
27. August 2010.

Blauäugig oder unfähig?

Man war noch bemüht hinzuzufügen,  dass kein Hinweis auf eine  Gefährdung der  Mutter
oder der Kinder bestand.  Da stellt sich für uns  die berechtigte Frage,  wie blauäugig oder
unfähig die Jugendwohlfahrt in Bregenz wohl ist?
Auch finden wir es im  höchsten Maße erstaunlich,  wenn nun Grabher und Zech darauf hin-
weisen, dass bei keiner der Kontaktaufnahmen an die Jugendwohlfahrtsbehörde ein Hinweis
auf eine Misshandlung  der Mutter oder der Kinder gegeben wurde.  Offenbar gilt bei  diesen
beiden Herren erst ein totes Kind als Hinweis.

Grüne versuchen politischen Profit daraus zu schlagen

Besonders erstaunlich ist auch der Beitrag auf der Webseite des Grünen Johannes Rauch,
seines Zeichens Klubobmann und Abgeordneter der Grünen im Vorarlberger Landtag.
Screen: rauch.twoday.net
Nicht das Fremdenrecht ist brutal und zynisch, denn wenn es nach diesem ginge, wäre
dieses kriminelle  Subjekt bereits  abgeschoben und das Kind würde noch leben.  Brutal
und zynisch ist die Ideologie der Grün(innen),  die sich für unkontrollierte und  zügellose
Zuwanderung stark machen.

Offene Grenzen für Alle

Unter dem Grünen-Motto „Offene Grenzen für Alle“ reist massenhaft kriminelles Gesindel
nach Österreich ein. Und kommt es dann zu rechtmäßigen Abschiebungen von dubiosen
Personen, sind es die Grünen die sofort dagegen protestieren.
Wir können uns das  Bild ganz gut vor  Augen malen wie  die Grünen  protestiert hätten,
wenn dieser  serbische  Kriminelle in  Schubhaft verfrachtet  worden wäre,  bevor er den
3- jährigen Cain brutal erschlagen hat. Da hätten sich sicher wieder einige Gutmenschen
gefunden,  die dieses  kriminelle Subjekt  freigepresst  hätten,  da dieser ja  vermutlich in
seiner Heimat behördlich verfolgt wird.

Politisches Asyl für mutmaßliche Vergewaltiger gefordert

Ob es den  Tatsachen entspricht oder nicht,  werden zum Beispiel Roman Polanski und
Julian Assagne der  Vergewaltigung  beschuldigt.  Ihre Schuld zu klären steht jenen Ge-
richten zu, in deren Länder sie diese Tat begangen haben sollen.
Offenbar haben die  Grünen nicht einmal  Respekt vor der  Gerichtsbarkeit  der USA und
Schweden, denn sie forderten politisches Asyl für diese beiden Herren.  Auch das ist bru-
tal und zynisch. Also werter Herr Rauch, versuchen sie  nicht den „Schwarzen Peter“ für
die  erstaunliche  und  realitätsfremde  Einwanderungsideologie  der  Grünen,  jemanden
anderen zuzuspielen.

Es ist an der Zeit

Es  ist  höchste  Zeit das bestehende  Fremdenrecht  in Österreich  zu  vollziehen  und  sich
nicht  vom Gejaule von sogenannten Gutmenschen,  die meist einen asozialen Hintergrund
aufweisen,  daran hindern zu lassen. Ausländer  die über keine  gültigen Aufenthaltstitel ver-
fügen  oder  sich kriminelle  Straftaten zu Schulden kommen lassen,  sind  unverzüglich aus
Österreich auszuweisen. Und weigern sich diese auszureisen, dann ist eine Abschiebung mit
der vollen Härte des Gesetzes durchzuführen.
*****

2011-01-10
 

Weihnachtswunder


Widerstand gegen die Staatsgewalt

Wollten Sie sich  schon einmal,  gegen eine an Ihnen  durchgeführte  Amtshandlung körper-
lich zur Wehr setzen? Die Realisierung eines solchen Vorhabens sollten Sie tunlichst unter-
lassen,  denn  dies  ist eine  Straftat und nennt sich  „Widerstand gegen die Staatsgewalt“.
Dabei ist es für das Gesetz unerheblich, ob Sie im Recht sind oder nicht.

Und sollten Sie das tatsächlich schon einmal durchgezogen haben,  wurde Ihnen dann ein
Promi-Anwalt zur Verfügung gestellt,  der Sie keinen Euro gekostet hat?  Nein?  Dann liegt
es vermutlich daran, dass Sie Inländer sind und die falsche Hautfarbe haben.

Abbruch der Abschiebung

Wie wir in unserem Beitrag „Hasta la vista Ousma …“ berichteten, reiste der Schwarzafrikaner
Ousmane Camara illegal nach Österreich ein und erzählte ein haarsträubendes Märchen um
politisches Asyl zu erlangen.

Zu seinem Erstaunen nahm ihm seine  Geschichte niemand ab und er wurde zum  Flughafen
Wien-Schwechat gebracht, um ihn in sein Heimatland Guinea abzuschieben. Am Airport kam

es dann zur Randale, worauf die „Abschiebung“ abgebrochen wurde.

Entlassung aus U-Haft trotz Fluchtgefahr

Ousmane Camara,  der  sich  illegal  in  Österreich  aufhält und  keinen festen  Wohnsitz hat,
wurde wegen des Verdachts auf  „Widerstand gegen die Staatsgewalt“  in Untersuchungs-
haft genommen. Wer nun geglaubt hat, dass dieser bis zu seiner Verhandlung in U-Haft ver-
bleibt, da ja bei ihm immerhin Fluchtgefahr besteht, der hat sich gewaltig geirrt.

Gestern wurde der  Schwarzafrikaner gegen eine  Kaution von 5.000,- Euro  auf freien Fuß
gesetzt. Erstaunlich bei einem Tatverdächtigen,  der nicht einmal einen ordentlichen Wohn-

sitz aufweisen kann.  Da hätte  Helmut Elsner wohl gerne mit  Ousmane Camara getauscht.

Zangers Weihnachtswunder

Als Weihnachtswunder bezeichnete Anwalt Zanger die Freilassung von Camara und damit
hat er nicht Unrecht.  Wir finden es  ebenfalls verwunderlich,  einen Mann  der in Österreich
unter Verdacht steht Gesetze gebrochen zu haben und  nicht einmal einen festen Wohnsitz
hat, aus der U-Haft zu entlassen.

Ebenfalls erscheint uns die Rechtsmeinung von  RA Zanger erstaunlich. Dieser meint,  dass
Camara ein Recht auf Notwehr gehabt hätte, wenn ihm in seiner Heimat Folter droht. Daher

habe er ein Recht gehabt, sich gegen die Abschiebung zu wehren.

Interessante  These wenn man bedenkt,  dass die Angaben von  Folter und Verfolgung ledig-
lich unbewiesene Behauptungen von Camara sind. Ausserdem ist es nicht einmal  eindeutig
geklärt, warum dieser wiederholt aus seinem Heimatland Guinea geflüchtet ist. Denn ausser

seiner erstaunlichen Geschichte, in der es vor Widersprüchen nur so wimmelt, gibt es keinen
Beweis dafür, dass er wirklich politisch verfolgt wird.

Interessantes Video

Wir haben ein You-Tube Video ausfindig gemacht, in der die Entlassung des Schwarzafrika-
ners gefilmt  wurde und  Aussagen von Camara,  dessen  Freunde und  dem Anwalt  Zanger
festgehalten sind.

Quelle: http://www.youtube.com/

Bitte hier  „ANKLICKEN“


Wir wollen  dieses  Video gar nicht näher  kommentieren,  denn wir  überlassen es unseren
Leser(innen)  selbst,  den erstaunlichen  Unterhaltungswert  dieses  Streams zu  beurteilen.
Auf eines sind  wir jedenfalls  gespannt und zwar,  ob Camara zu der im Februar geplanten
Gerichtsverhandlung erscheinen wird.

*****

2010-12-25
 

Die Unschuldsvermutung gilt nicht


Erstaunliches Erkenntnis des OGH

Der OGH ist zu einem erstaunlichen  Erkenntnis gekommen.  Wenn in einem Beitrag auf
die Unschuldsvermutung von jemanden hingewiesen wird,  ist nicht selten das Gegenteil
gemeint. Dieser Satz werde von den  Medien gerne verwendet, um nicht selbst mit dem
Gesetz in Konflikt zu geraten.

Also was soll man in Zukunft tun?  Den Verweis auf die Unschuldsvermutung weglassen,
um sich eventuell eine Klage einzuhandeln. Mit einer derartigen Rechtsmeinung, würden
sich die meisten Berichterstattungen ad absurdum führen.

Kampf um jeden Leser

Auslöser für dieses erstaunliche OGH-Erkenntnis, war ein Rechtsstreit zwischen der Tages-
zeitung  „Österreich“  und dessen  Herausgeber  Wolfgang Fellner  mit der  Gratis-Zeitung
„Heute“.

„Österreich“  das ist jene  Zeitung  die glaubte,  vom  Online-Magazin  ERSTAUNLICH,
Fotos zum Nulltarif entnehmen zu dürfen. Vor Gericht wurde die Tageszeitung dann eines
Besseren belehrt.
Aber zurück zum Thema. „Österreich“ stritt mit „Heute“ wegen angeblich nicht, oder doch
bezahlter Autobahnvignetten. Nichts besonderes, aber wenn sich zwei nicht leiden können
und um  die Gunst  eines jeden  Lesers buhlen,  ist dies Grund  genug für  eine gerichtliche
Auseinandersetzung. Denn viele Leser bedeuten viele bezahlte Werbeeinschaltungen.

Unschuldsvermutung ist Schuldvermutung

Dieser Rechtsstreit ist auch nicht Thematik dieses Beitrags, sondern dass sich das Höchst-
gericht an der im „Heute-Beitrag“  schriftlich festgehaltenen  Unschuldsvermutung von
Wolfgang Fellner stieß.  Nebenbei  bemerkt war diese überflüssig,  da Schulden ohnehin
keinen strafrechtlichen Tatbestand bilden.
Zu der in der Tageszeitung „Heute“  zitierten Unschuldsvermutung von Fellner, meinte der
OGH wörtlich:  Weshalb der durchschnittliche  Leser aus diesen eindeutigen Formulierun-
gen ableiten soll, dass nicht der Kläger persönlich, sondern eine (nicht einmal von ihm ver-
tretene) Gesellschaft geklagt wurde, ist nicht erkennbar.

Vielmehr zielt der  Artikel durch den  ohne jede Grundlage  erfolgenden  Hinweis auf die Un-
schuldsvermutung in subtiler Weise darauf ab, den Kläger in einen strafrechtlichen Zusam-
menhang zu stellen.“

Aus dem  Zitat des  OGH könnte durchaus abgeleitet werden,  dass  die  Höchstrichter den
österreichischen Durchschnittsleser für einen Vollidioten halten.  Allerdings auch kein  Wun-
der, will uns doch die  Pisa-Studie Glauben machen,  dass die meisten ohnehin nicht sinner-
fassend lesen können.

Lukratives Geschäft für Medienanwälte

Jedenfalls  werden sich KHG  und seine Freunde über eine  derartige Rechtsmeinung des
OGH freuen. Schließlich fetten gewonnene Medienverfahren die Haushaltskassa  dement-
sprechend auf. Wenn diese Meinung richtungsweisend ist,  werden Medienanwälte in Zu-
kunft sehr viel zu tun bekommen.

Denn auch jeder  Ostblockräuber wird sagen,  dass ihm  mit der  Unschuldsvermutung in
einem Zeitungsartikel, ein vorsätzlich schuldhaftes Verhalten unterstellt wurde. Wir fragen
uns manchmal was sich  Höchstrichter eigentlich denken,  wenn sie derartiges der Öffent-
lichkeit kundtun.

*****

2010-12-20
 

Geheimprostitution in Peep-Shows?


Das Erotikforum

In unserer Anfangszeit und zwar genau am 11.Jänner 2009, hatten wir den Beitrag „Erotik-
forum“
veröffentlicht.  Dieses Forum war ein Sammelbecken zahlreicher perverser Fantas-
ten, welche ihre geheimen und sexuellen Vorstellungen in Postings niederschrieben.

Als wir heute,  also knapp  2 Jahre später diesem Forum wieder einen  virtuellen Besuch ab-

statteten stellten  wir fest,  dass sich nichts geändert hat.  Die Alterskontrolle  erfolgt nach wie
vor per Mausklick und schon befindet sich der Besucher inmitten erstaunlicher Perversionen.


Screen: http://www.erotikforum.at/

Recherche über Peep-Show-Sterben

Da wir in naher Zukunft beabsichtigen einen Beitrag über das Thema „Peep-Show-Sterben“
in Wien zu bringen,  waren wir  daran interessiert,  ob über  diese Thematik im  Erotikforum
geschrieben wird. Im Zuge dieser Internet-Recherche sind wir auf Erstaunliches gestossen.

Da fragt der User „dionysos31“, der offenbar noch nie eine Peep-Show besucht hat an, ob

in einem derartigen Lusttempel  „mehr möglich ist“.  Daraufhin erhielt der  Neuling vorerst
einen vagen Hinweis.


Screen: http://www.erotikforum.at/

Was bietet eine Peep-Show an?

Nun, die Dienstleistung eines Peep-Show-Betreibers besteht darin, mehr oder weniger be-
kleidete  Frauen auf einer  Drehbühne  tanzen zu lassen.  Dem Besucher ist es nun  freige-
stellt,  ob er  nur  zusehen  oder bei  der erotischen  Tanzvorführung  selbst  aktiv sein  will,
indem er  Hand an sich legt.

In den  Einzelkabinen (sogenannten Solokabinen)  kann der Gast individuelle Wünsche an

die Dame, bezüglich ihrer erotischen Tanzdarbietung stellen. Auch hier hat er die Auswahl
nur zuzusehen oder sich dabei selbst zu befriedigen.

Mehr ist in einer Peep-Show nicht möglich. Alle sexuellen Handlungen die Körperkontakt
erfordern  sind ausgeschlossen.  Strenge  behördliche  Auflagen und  bauliche Gegeben-

heiten, lassen nicht mehr zu. Peep-Show-Tänzerinnen sind auch keine Prostituierten und
müssen daher zu keiner Gesundheitsuntersuchung.

Erstaunliche Antwort

Erstaunt waren wir aber,  als dem Peep-Neuling im Erotikforum folgende  detailierte Antwort
gegeben wurden.


Screen: http://www.erotikforum.at/

Peep-Shows der Geheimprostitution beschuldigt

Da wird dem  Fragenden ganz unverblümt mitgeteilt,  dass es in  3 Wiener Peep-Shows mög-
lich ist, sich per Handmassage, Oral- oder Geschlechtsverkehr verwöhnen zu lassen. Neben-
bei werden diesem auch die Tarife dafür genannt.

Nun ergeben sich aus diesen Postings zwei Möglichkeiten. Entweder werden mit diesen Ant-

worten  bewusst  Unwahrheiten  verbreitet,  um  die  betreffenden  Peep-Show-Betreiber  zu
schädigen, oder in den angeführten Lusttempeln wird wirklich Geheimprostitution betrieben.

Wir glauben nicht, dass die Betreiber gegen  das Gesetz verstossen,  hätte dies doch schwer-

wiegende rechtliche Folgen. Die Tänzerinnen haben nicht einmal eine Gesundheits-Kontroll-
karte für Prostituierte und somit wäre eine gesundheitliche Gefahr für die Besucher gegeben.

Virtueller Konkurrenzkampf

Daher kommt für uns die erste Variante in Frage. Offenbar wird in diesem Forum darauf ab-
gezielt,  den Betreibern  von  Peep-Shows die Behörden auf den Hals zu hetzen  um  ihnen
dadurch finanziellen Schaden zuzufügen.

Das Motiv  dürfte ziemlich klar  auf der Hand  liegen,  liest man sich das  Posting des Users

„nikolas080“ durch. Verweist dieser doch ganz offen auf ein Konkurrenzunternehmen und
stellt fest, dass Peep-Shows schön langsam von der Bildfläche verschwinden werden.

Okay, dieses Geplänkel zwischen konkurrierenden Unternehmen können wir noch nachvoll-
ziehen.  Der Markt ist eng geworden  und den Letzten beissen die Hunde.  Was für uns aller-
dings  unverständlich ist,  ist die Tatsache  dass der Forumsbetreiber  hier offenbar  mitspielt,

bzw. es billigend in Kauf nimmt,  dass auf seiner  Webseite derartige Postings verbreitet wer-
den.

Warum sieht der Forums-Betreiber seelenruhig zu?

Das  Erotikforum verfügt  über genügend  Admins (oder sollte  über solche verfügen)  welche
die Gegebenheiten in Peep-Shows eigentlich kennen müssen und lassen trotzdem derartige
Einträge  unberührt   stehen,  anstatt  sie  zu löschen.  In jedem  seriösen  Forum werden Bei-
träge,  in denen nicht bewiesene strafbare Handlungen unterstellt  werden, unverzüglich von
einem Verantwortlichen entfernt.

Warum der Betreiber des Erotikforums seiner Pflicht nicht nachkommt, bleibt vorerst im Un-

klaren.  Vielleicht sollten  sich die  Peep-Show-Betreiber  dazu entschliessen,  diesem eine
Klage umzuhängen, um sein Verhalten bei einer Gerichtverhandlung klären zu können.

*****

2010-12-12
 

Österreich darf bezahlen


Erstaunliches Medieninteresse

Am 20.Jänner 2010 berichteten wir im Beitrag „Zensuriert Bürgermeister Kunst?“ über einen
kleinen „Kunst- bzw. Kulturkrieg“, der zwischen dem amtierenden Bürgermeister von Bruck
an der Leitha, Richard Hemmer und dem Kunstprofessor Kurt Schlögl über die Bühne ging.


Originalfoto von www.erstaunlich.at

Es war für uns zwar eine interessante, aber kleine Live-Story, der wir kein besonderes media-

les Interesse  zuordneten.  Aus unerfindlichen  Gründen  weckte  der  „Brucker Kunstkrieg“
aber dennoch das Interesse der „großen“  Medien. Zeitungen wie NÖN, Österreich, Bezirks-
blatt Bruck/Leitha und Kronen Zeitung, begannen ebenfalls über diesen Vorfall berichten.

Während alle Medien, bis auf Ausnahme der  Tageszeitung  „Österreich“  quasi ihre eigene

Story  aus unserer Geschichte kreierten, zeigte man sich bei  „Österreich“ ein wenig fantasie-
los und veröffentlichte nachfolgenden Beitrag.


Der Beitrag samt Foto in der Niederösterreichausgabe von „Österreich“

 

Fotoklau durch die „großen“ Medien

Und  damit sind wir  beim  Thema unseres  heutigen Beitrages.  Immer  wieder beklagen sich
Blog-Betreiber(innen) über die unschöne Methode von  „große“ Zeitungen, die ganz einfach
Fotos  aus  ihren Beiträgen  entnehmen,  diese für  ihre eigene  Berichterstattung  verwenden
und es nicht einmal der Mühe wert finden, auf die Quelle zu verweisen.

Diesen Blog-Betreiber(innen)  sei gesagt,  dass lediglich  Selbstmitleid und  einige Zeilen im

eigenen Blog  darüber zu schreiben,  welches Unrecht  einem widerfahren ist,  die „großen“
Medien nicht interessieren.  Man sollte schon Taten setzen, um ernst genommen zu werden.

Quellenhinweis oder Bezahlung

Der Herausgeber dieses Online-Magazins hat im Prinzip nichts dagegen, wenn sich andere
Medien eines seiner Fotos „ausborgen“. Allerdings sind dafür zwei Spielregeln zu beachten.
Entweder wird dem Bild ein  dementsprechender  Quellenhinweis  hinzugefügt  oder es hat
eine angemessene Bezahlung zu erfolgen.

Auf beides hat die Tageszeitung „Österreich“ großzügig verzichtet.  Daraufhin erhielt die Me-

diengruppe „Österreich“ von ERSTAUNLICH eine Rechnung,  die erwartungsgemäß ignor-
iert wurde. Ganz nach dem Motto „Wir sind wir“ verzichtete man bei „Österreich“ die Faktura
zu begleichen.

Vor Gericht ganz kleinlaut

Der nächste logische  Schritt war natürlich die Klage  und man traf sich vor Gericht.  Dort war
von der Selbstherrlichkeit der Mediengruppe „Österreich“ nichts mehr zu sehen, denn deren
Rechtvertreter konnte sich auf einmal nicht mehr erklären, wie ein Foto vom Online-Magazin
ERSTAUNLICH, auf die Titelseite der Niederösterreichausgabe von „Österreich“ gekommen
war.

Um die ganze Angelegenheit nicht eskalieren zu lassen,  stimmte der  ERSTAUNLICH-Her-

ausgeber einem Vergleich zu und „Österreich“ durfte für die Verwendung des Fotos bezahl-
en und die Gerichtspauschal-Gebühr entrichten.



Uns ging es dabei sicher nicht um einen finanziellen Vorteil, den diese  160,- Euro machen
niemanden ärmer oder reicher. Uns lag daran die Mediengruppe „Österreich“ für ihre Prä-

potenz zur Verantwortung ziehen und dies ist uns auch einwandfrei gelungen.

*****

2010-10-24
 

Psychotische Prügelpolizisten


Stuttgart 21

In Stuttgart protestieren seit Wochen, Gegner des umstrittenen Bahnhofsprojekt  „Stuttgart
21″
. Ob das Projekt wirtschaftlich sinnvoll ist entzieht sich unserer Kenntnis, da wir uns sehr
selten mit  Auslandsthemen beschäftigen und uns daher  in diese Materie  nicht eingelesen
haben.

Einerseits  wird der dort ansässigen  Bevölkerung ein eiserner Sparkurs verordnet,  während
anderseits ein derartiges Mammutprojekt aus dem Boden gestampft werden soll.  Die beding-
ungslose Verteidigung von „Stuttgart 21“ durch gewisse Politiker(innen) und Manager lassen
den Schluss zu,  dass dort auch millionenschwere  Provisionszahlungen über die Bühne lau-

fen sollen.

Jedenfalls gingen zigtausende Bürger auf die Strasse, um gegen das Projekt „Stuttgart 21“
zu demonstrieren. Und das bringt uns zum Thema unseres heutigen Beitrages. Ganz unge-

niert bedienten sich Politiker(innen), des staatlichen Gewaltmonopols der Polizei.

Wer waren die Demonstranten?

Zahlreiche TV-Sender veröffentlichten in dieser Woche Videos, die am Ort des Geschehens
mit Handykameras gedreht wurden.  Maskierte Polizisten gingen gegen die Demonstranten
mit Schlagstöcken und Pfeffersprays vor.

Bei den Demonstranten handelte es sich aber nicht um linke Anarchos oder rechte Bomber-
jackenträger, die Pflastersteine oder Brandsätze warfen. Nein, es waren Frauen und Kinder
die in friedlicher Weise ihren Protest gegen das umstrittene Projekt „Stuttgart 21“ kundtaten.

Welche Irre sind dort bei der Polizei?

Da stellt sich natürlich die  berechtigte Frage,  welche  psychotisch gestörten Charaktäre in
diesen Polizeiuniformen stecken. Männer die auf Frauen und Kinder mit Schlagstöcken ein-
prügeln und ihnen Pfeffspray ins Gesicht sprühen, können nicht normal sein, auch wenn sie
eine Jacke tragen auf der die Aufschrift  „Polizei“ prangt.

Das machen nicht einmal Türsteher

Türsteher von Tanztempeln geraten hin und wieder in die Schlagzeilen, wenn sie einen be-
trunkenen  Randalierer zu hart angefasst  haben.  Diese haben sich dann auch für ihr über-
mäßiges Verhalten vor  Gericht zu verantworten.  Uns ist jedoch kein einziger  Fall bekannt,
dass  diese  Security-Leute jemals  Frauen und Kinder niedergeprügelt haben,  weil diese
einer Tür-Abweisung nicht nachgekommen sind.

Gesichter vorsorglich vermummt

Die Verantwortung vor Gericht bleibt den psychotischen  Prügelpolizisten erspart, da diese
vorsorglich ihre Gesichter mit Sturmhauben vermummten und auch keine ID-Nummern auf
ihren Uniformjacken vorhanden waren.

Mit diesem Prügel-Einsatz entarnt sich auch die Lüge, warum Beamte dieser „Rollkomman-

dos“ ihre Gesichter vermummen.  Nicht um der Rache von Schwerkriminellen zu entgehen,
sondern nicht von ihren Nachbarn und Bekannten,  zu Recht angespuckt und gemobbt zu
werden.

Hoffentlich nicht in Österreich

Es bleibt nur die vage Hoffnung, dass Österreich keine derartig psychotisch gestörten Cha-
raktäre in den Reihen der  Polizei-Rollkommandos hat. Wer auf Frauen und Kinder einprü-
gelt  gehört in keine Polizeiuniform,  sondern ins Gefängnis oder  in eine Irrenanstalt. Dies
gilt auch für jene Personen, die solche Befehle erteilen.

*****

2010-10-03
 

Wo ist Rokker Mur


In eigener Sache

Können Sie sich noch an einen gewissen Wolfgang Kirchleitner, alias Rokker Mur erinnern?
Dieser  Mann  war Herausgeber  des Linkslinken Blog Warteschlange.  Aus unerfindlichen
Gründen  hatte er es sich vor  einiger Zeit  zur  Aufgabe gemacht,  den Herausgeber von
ERSTAUNLICH  mit unqualifizierten Äußerungen zu beleidigen.
Im Prinzip ist man bei ERSTAUNLICH nicht sehr klagefreudig und versucht Differenzen, egal
welcher Ursache, in amikalen Gesprächen zu klären. Dies war mit Kirchleitner nicht möglich.
Auch reagierte er nicht auf Zuschriften, sein beleidigendes Verhalten einzustellen. Erst als
ihm nach  Intervention eines Anwaltes, Twoday.net seinen Blog abdrehte,  entfernte er
die kompromentierenden Beiträge.
Durch das erstaunliche  Verhalten von  Wolfgang Kirchleitner entstanden  natürlich  Kosten,
welcher  dieser  trotz Aufforderung  nicht bezahlte.  Und so kam es wie es kommen mußte
und der Warteschlange-Betreiber wurde geklagt.
Er wurde auch vom Bezirksgericht Favoriten verurteilt und schuldet seitdem dem ERSTAUN-
LICH-Herausgeber einen gewissen Geldbetrag.  Nicht dass  diese Summe  nun jemanden in
unermesslichen  Reichtum stürzen würde,  wurde der  Betrag  trotzdem eingefordert,  um
Kirchleitner  zu zeigen  dass beleidigendes Verhalten  nicht toleriert wird.  Auf gut Deutsch,
Rokker Mur sollte erfahren „Wo der Bartl den Most herholt.“
Erwartungsgemäß bezahlte Wolfgang Kirchleitner nicht, so dass man gezwungen war gegen
ihn Exekution zu führen.  Vom  Bezirksgericht Favoriten wurde auch die  beantragte  „Exe-
kution mit Intervention“ genehmigt. Dass bedeutet, dass der Anwalt bei der Pfändung
anwesend ist und bestimmt, welche Gegenstände gepfändet werden sollen.
Als die Pfändung nun über die Bühne gehen sollte, teilte der zuständige Gerichtsvollzieher
dem Anwalt mit, dass Wolfgang Kirchleitner aus der Wohnung seiner Lebensgefährtin (be-
kannte Wohnadresse) delogiert wurde. Also scheint sich der gute Mann nicht nur mit dem
ERSTAUNLICH-Herausgeber angelegt zu haben,  sondern erhielt  auch von seiner Lebens-
gefährtin den Laufpass.
Die Mitteilung der „Delogierung“ lässt den Schluss zu, dass sogar seine damalige Lebens-
gefährtin, das Gericht bemühen musste um den Mann aus der Wohnung zu bekommen.
Interessant ist auch, dass auf dem Blog  „Warteschlange“  seit zirka einem Monat keine
Beiträge mehr geschrieben werden.  Es werden lediglich  Überschriften mit entsprechen-
den Links zu  den Medien gesetzt,  welche über die aktuellen  Ereignisse berichten.  Viel-
leicht ist es auch besser so, dass Kirchleitner keine Beiträge mehr schreibt.
(Screen: am 13.09.2010/ Warteschlange)
Auch hier scheinen Veränderungen stattgefunden zu haben.
Auch in der Geschäftsleitung der „Warteschlange“  dürfte sich einiges geändert haben. Als
Herausgeber scheint nun eine gewisse Inge K. auf.  Wolfgang Kirchleitner wurde nun offen-
bar zum Chefredakteur  „degradiert“. Ganz nebenbei erwähnt, sollte sich Frau Inge K. um
Rechtsauskunft  bemühen,  wie ein ordentliches Impressum auszusehen hat,  welches auch
den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
Aber das ist nicht unser Problem, sondern uns würde vielmehr der Aufenthaltsort, bzw. die
Wohnadresse von Wolfgang Kirchleitner interessieren, um dem  Gerichtsvollzieher den neu-
en Ort seiner Amtshandlung mitteilen zu  können. Zweckdienliche  Hinweise werden unter
office@erstaunlich.at erbeten. Alle Informationen werden natürlich vertraulich behandelt.
*****

2010-09-13
 

Zockt die Fernwärme Wien ihre Kunden ab?


Das  ist Herr Ramskogler.  Er, bzw. seine  Firma besitzt im  10. Wiener Gemeindebezirk
in der  Sonnleitnergasse,  in einer  Wohnhausanlage 103 Eigentumswohnungen,  welche
vermietet werden. Die gesamte Wohnanlage, die insgesamt 318 Wohnungen beinhaltet,
ist zur Wärmeversorgung (Heizung und Warmwasser) bei der „Fernwärme Wien GmbH“
angeschlossen.

Strafanzeige gegen die Fernwärme Wien

Herr Ramskogler ist ein vorbildlicher  Wohnungsvermieter,  denn er machte sich über einen
Zustand  Sorgen, der sich zum finanziellen  Nachteil seiner Mieter auswirkte.  Er stellte fest,
dass die „Fernwärme Wien GmbH“ offenbar zuviel verrechnet. Aus diesem Grund,  hat Herr
Ramskogler eine Strafanzeige wegen schweren und gewerbsmäßigen Betrug bei der Staats-
anwaltschaft Wien erstattet.
Der Ordnung halber halten wir fest, dass die Unschuldsvermutung gilt.

War die Fernwärme Wien in Kenntnis?

Um das System der  Fernwärme-Abrechnung  zu verstehen, muss man folgendes wissen.
Für die Abrechnung der  verbrauchten Energie sind zwei Parameter maßgeblich.  Die von
der Fernwärme überprüfte und festgelegte  Anschluss-Leistung und der tatsächliche Ener-
gieVerbrauch. Diese Leistung wird in “Megawatt“ festgelegt und besagt, dass für das Haus
pro Stunde die festgelegte Leistung zur Verfügung steht.
Bei der gegenständlichen Wohnhausanlage in der Sonnleitnergasse wurde der ursprünglich
festgesetzte Leistungswert von 1,14 MW auf Drängen von Ramskogler auf  1,02 MW redu-
ziert. Dass war jedoch bereits  vor 10 Jahren. Ramskogler allerdings ließ Berechnungen er-
stellen aus denen hervorgeht, dass der Leistungswert nur bei 0,6 MW liegt.
Auszug aus der Strafanzeige
Auszug aus der Strafanzeige

Klage durch einzelne Mieter fast unmöglich

Durch diesen offenbar  falsch berechneten Leistungswert ist bei dem betroffenen Haus, pro
Jahr, ein Schaden in der Höhe von rund 23.000,- Euro entstanden. Für die rund 300 Mieter
des Hauses bedeute dies, dass jeder, pro Jahr, ca. 70 Euro zu viel an die Fernwärme gezahlt
habe.
Wie bereits eingangs erwähnt, hätte sich Ramskogler mit dieser Angelegenheit gar nicht
befassen müssen,  da die  Fernwärme-Kosten  ohnehin den Mietern verrechnet werden.
Allerdings  sieht er nicht ein,  dass  seinen Kunden unnötige Kosten angelastet werden.
Kein einziger Mieter käme auf die Idee wegen 70,- Euro jährlich zuviel verrechneter Kos-
ten die  „Fernwärme Wien GmbH“ zu klagen, da die Klagekosten diesen Betrag über-
steigen würden. Möglicherweise spekuliert man beim städtischen Wärmelieferanten mit
diesem Zustand und hat kassiert wie beim Fleischer unter dem Motto „Darf´s ein bis-
schen mehr sein“. Daher ist die Vorgangsweise des Herrn Ramskogler zu begrüßen.

H.C. Strache reagierte scharf

Der FPÖ-Chef H.C. Strache ging bei der heutigen Pressekonferenz mit der Roten Stadt-
regierung, bezüglich Fernwärme Wien ziemlich scharf ins Gericht. Wir zitieren wörtlich:
 „Ich fordere Bürgermeister Häupl daher dringend auf, noch vor der Heizperiode alle An-
schlüsse der Fernwärme Wien unverzüglich überprüfen zu lassen! Es ist eine Sauerei der
Sonderklasse, wenn Häupl auf der einen Seite durch seine Fernwärme deutlich überhöh-
te Heizrechnungen ausstellen lässt und sich dann auf der anderen Seite als Retter der
sozial Schwachen aufspielt und großzügig Heizkostenzuschüsse verteilt.“

Überprüfung dringend empfohlen

Und damit sind wir bei einem weiteren Punkt in Sachen Fernwärme.  Rund 300.000 Wohn-
ungen sind an den städtischen Energieriesen angeschlossen. Davon sind zirka 80.000 Privat-
anschlüsse, deren Eigentümer ebenfalls eine Überprüfung  a la Ramskogler zu empfehlen
wäre. Diese hätten auch die Möglichkeit dazu, der Fernwärme Wien bezüglich ihrer Abrech-
nungen,  völlig objektiv auf den Zahn fühlen zu lassen.

Überprüft sich die Gemeinde Wien selbst?

Verbleiben rund 220.000 an die Fernwärme angeschlossene Wohnungen, die im Besitz der
Gemeinde Wien sind. Da schaut es mit Überprüfungen,  die hoffentlich  im Zuge  der zahl-
reich durchgeführten  Wärmedämmungs-Sanierungen stattgefunden haben,  schon völlig
anders aus.
Wer hat die Gemeinde- und Sozialwohnungen, sofern überhaupt Überprüfungen stattge-
funden haben, auf einen neuen  Leistungswert  überprüft?  Hat sich die Gemeinde Wien
selbst geprüft und festgestellt, den alten Leistungswert zu belassen und weiter abzukas-
sieren?
Oder wurden gar neue,  geringere Leistungswerte  festgestellt und die Kosten dement-
sprechend gesenkt? Bei 220.000 an die Fernwärme angeschlossenen Wohnungen wäre
es wirklich interessant, wenn man  hier die Karten auf den Tisch  legen würde.
*****

2010-09-09
 

Kondome machen Frauen depressiv

 

Warum man(frau) Kondome verwenden sollte

Zur Zeit muß sich in Deutschland die Popsängerin Nadja Benaissa vor Gericht verantworten,
weil sie trotz HIV-Erkrankung ungeschützen  Geschlechtsverkehr mit Männern hatte.  „Nach
Kondomen hat keiner gefragt“ ist eine Kernaussage zu ihrer Verteidigung, welche die Säng-
erin tätigte.

Im  „Sieben-Punkte-Plan“  der  SP-Stadträtin  Sandra  Frauenberger zum Entwurf des  neuen

Prostitutionsgesetzes  ist eine Kondompflicht  vorgesehen.  Wie diese  kontrolliert werden soll,
darüber schweigt sich Seximus-Gegnerin Frauenberger aus.

Verbietet das Kondom

Alles Nonsens sagen wir.  Verbietet endlich das Kondom,  denn es macht Frauen krank und
degradiert sie zu Onanierpuppen für den Mann. Asthma, Allergien, Gebärmutterkrebs, Sucht-
verhalten etc., sind auf die Verwendung des Kondoms zurückzuführen.

Deshalb ist auch Nadja Benaissa freizusprechen, denn sie hatte sich durch die Nichtverwend-
ung eines Kondoms,  vor weiteren Krankheiten geschützt.  Wegen der schweren  gesundheit-

lichen Risken bei der  Verwendung eines  Präservativs,  führt sich die beabsichtigte Kondom-
pflicht a  la Frauenberger ohnehin ad absurdum.

Weisheiten eines Frauenmagazins

Sollten  Sie nun  denken dass bei uns der  Schwachsinn ausgebrochen ist,  müssen wir das
verneinen. Denn diese Weisheiten sind nicht auf unseren Mist gewachsen, sondern werden
durch das Frauen-Online-Magazin  „die-frau.at“  unter der Rubrik  „Frauengesundheit“  pro-
klamiert.  Die von uns angeführten Nachteile der Kondomverwendung,  sind nur ein kleiner
Auszug aus dem Beitrag des Frauenmagazins.

Beitrag wäre maximal für ein Sexforum akzeptabel

In dem Beitrag des Frauenmagazins,  der 41(!) Zeilen umfasst,  wird in läppischen  4 Zeilen
ganz nebensächlich auf die Vorteile eines Kondoms hingewiesen. Der restliche Text von 37
Zeilen wird dafür verwendet anzuführen, warum Frauen auf diesen Schutz verzichten sollen.

Wäre „die-frau.at“ ein Sexforum, wo sich notgeile Männer rechtfertigen, warum sie das Riskio

eines ungeschützen Geschlechtsverkehr eingehen, würden wir uns über diesen Beitrag nicht
wundern . Dass eine solche Meinung aber von  einem Frauenmagazin vertreten wird,  finden
wir allerdings  höchst erstaunlich.

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2010-08-18
 

Urlaubsbetrug

Urlaubszeit ist Einbruchszeit

Bekanntlich haben Einbrecher während der Urlaubszeit Hochsaison. Wie das Licht die Motten,
locken  leerstehende Häuser und Wohnungen  lichtscheues Gesindel an.  Für Betrüger ist die
Urlaubszeit normalerweise eine Flaute, da potentielle Opfer im Urlaub verweilen.
Wie gesagt normalerweise, denn findige Betrüger haben eine Marktnische gefunden, um auch
in der Urlaubszeit auf ihre Kosten zu kommen. Sie erkundigen sich wann ihr späteres Opfer in
den Urlaub fährt und vergewissern sich, dass dieser Umstand auch eingetreten ist.

Fingierte Mahnklagen

Dann bringt der Betrüger beim zuständigen Bezirksgericht eine Mahnklage, gegen die im
Urlaub verweilende Person ein. Als Grund wird meistens ein angeblich aushaftendes Dar-
lehen angegeben.
In Folge erhält der Gemahnte einen Zahlungsbefehl mittels RSB- Brief. Ein solches Schreiben
kann auch an einen Ersatzempfänger,  also an jede erwachsene  Person die an der gleichen
Adresse wie der Empfänger wohnt,  zugestellt werden. In diesem Fall könnte der Betrug noch
verhindert werden.

Hinterlegung gilt als Zustellung

Da aber der Urlaub großteils ein Familienereignis ist, ist in den meisten Fällen niemand an
der Zustelladresse anzutreffen. In diesem Fall deponiert der Briefträger eine Hinterlegungs-
anzeige (gelber Abholschein). Ab diesem Zeitpunkt fängt die 4-wöchige Einspruchsfrist zu
laufen an, da die Hinterlegung als Zustellung gilt.
Sollte in der gesetzlich vorgegeben Frist kein Einspruch erhoben werden, erwächst die Mahn-
klage in Rechtskraft und der  Zahlungsbefehl hat rechtliche Gültigkeit.  Der Betrüger oder ein
Helfer begibt sich nun zur  Wohnadresse und stiehlt die Hinterlegungsanzeige aus dem Brief-
kasten. Damit ist auch die Möglichkeit ausgeschalten, dass sich der Empfänger den RSB-Brief
zu einem späteren Zeitpunkt vom Postamt abholt.

Plötzlich steht der Exekutor vor der Türe

Das ahnungslose Opfer hat keine Ahnung was da abgelaufen ist und merkt das Dilemma erst
zu dem  Zeitpunkt,  wenn der Exekutor vor der Türe steht. Gegen die nun folgende Exekution
stehen keine rechtliche Mittel zur Verfügung.
Der Betrogene hat zwar nun die Möglichkeit des Rechtsbehelf der Wiedereinsetzung in den
vorigen Stand und kann dadurch versuchen prozessualen Nachteile zu beseitigen. Ein der-
artiger Schritt birgt jedoch Kosten, Mühen und vor allem erhebliche prozessualen Risken.

Ortsabwesenheitserklärung

Die sicherste Methode sich gegen einen solchen Betrug zu schützen ist eine Ortsabwesen-
heitserklärung, die man beim zuständigen Postamt kostenlos abgeben kann. Hierfür gibt es
eigene Formulare. Mit einer solch abgegeben Erklärung werden alle RSA- und RSB-Briefe
an den Absender (Behörden, Ämter) zurückgeschickt und gelten nicht als zugestellt.
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesem Beitrag ein wenig die Augen geöffnet haben und mit
dem Tip der Ortsabwesenheitserklärung ein wenig hilfreich sein konnten. In diesem Sinne
wünschen wir Ihnen noch einen schönen Urlaub.
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2010-08-01
 

Pädofiler Polizist


Sind KIPO-Sonderkommissionen nutzlos?

Während die Polizei laufend Sonderkommissionen bildet um gegen Konsumenten von Kinder-
pornos  vorzugehen,  scheinen die Erfolge dieser Beamten in Rauch  aufzugehen.  Wir haben
schon mehrmals über die außergewöhnliche Milde von Richter(innen) berichtet, welche dieses
perverse Pack mit Samthandschuhen anfassen.

Polizist vor Gericht

Ein Polizeibeamter aus Tirol stand unter Verdacht, auf seinem PC kinderpornografisches
Material heruntergeladen und sich daran begeilt zu haben.  Bei einer Hausdurchsuchung
beschlagnahmten Kollegen des pädofilen Polizisten dessen privaten Computer.

Der beschlagnahmte Rechner wurde von Spezialisten untersucht und ausgewertet. Diese fan-
den eindeutige Spuren und damit war der  Verdacht gegen den Polizeibeamten bestätigt. Am
Freitag stand dieser Beamte nun vor dem Landesgericht Innsbruck und mußte sich wegen des
Deliktes „Vergehen der pornografischen Darstellung Minderjähriger“ verantworten.

Scherzurteil und weiterhin im Dienst

Und nun kommt der traurige Scherz des Monats. Der Pädo-Polizist wurde zu 240 Tagessätze
a 10 Euro verurteilt, wobei die Hälfte der Strafe auf drei Jahre bedingt nachgesehen wurde.
Das heißt, dass die Strafe lediglich 1.200,- Euro beträgt.

Aber das ist noch nicht alles.  Der Beamte ist zwar vorläufig vom  Dienst suspendiert und er-

wartet noch seine  Disziplinarverhandlung,  kann aber nicht aus dem Polizeidienst entlassen
werden. Es ist schon verwunderlich, wenn ein pädofiler Polizist für Recht und Ordnung sorgen
wird und möglicherweise bei der Schulwegsicherung noch Kontakt zu Kindern hat.

Erstaunliche Milde gegenüber Pädofile

Es ist immer wieder erstaunlich, welche Einstellung Richter(innen) gegenüber Pädofile haben.
Sieht man sich die verhängten Urteile an könnte man glauben,  dass Kinderpornografie ein
Kavaliersdelikt ist.  Unter dem Suchwort  „Pädofile“  finden Sie etliche  Beiträge über dieses
Thema, welche auf ERSTAUNLICH bereits verfasst wurden.

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2010-07-10
  

Hurentag


Internationaler Hurentag

„Anlässlich des ‚Internationalen Hurentages‘ am 2. Juni sieht Judith Schwentner, Frauen-
sprecherin der Grünen, Handlungsbedarf: „Derzeit können Sexarbeiterinnen nicht einmal
den vereinbarten Lohn einklagen, weil ihre Tätigkeit als sittenwidrig gilt. Fehlende Rechte
treiben Sexarbeiterinnen in die Abhängigkeit und begünstigen Gewalttaten. Auch Sexar-
beiterinnen sollten Arbeitsverträge abschließen dürfen.“
Dieser obige Absatz stammt aus einer heutigen APA-OTS Aussendung der Grünen. Die
Forderungen sind begrüßenswert, werden sich in der Realität aber leider nicht umsetzen
lassen.

Vertrag mit Freier?

Kein Freier dieser Welt wird einen Vertrag mit einer Sexarbeiterin, bezüglich ihrer Dienst-
leistungen abschließen. Denn offiziell geht ohnehin niemand zu einer Prostituierten. Und
wenn einmal ein Politker in einem Bordell ertappt wird, war er nur zur Kontrolle der Arbeits-
bedingungen der dort arbeitenden Damen anwesend.
Damit führt sich auch die Forderung nach der Klagefähigkeit des Schandlohnes, wie dieser
von amtlicher Seite genannt wird, ad absurdum. Wir können uns beim besten Willen nicht
vorstellen, dass ein Gericht eine derartige Klage verhandeln will, wenn möglicherweise
ein hochangesehenes Mitglied der Gesellschaft betroffen ist.

Verträge gab es schon vor Jahren

Was Arbeitsverträge zwischen Sexarbeiterinnen und Lokalbetreibern betrifft, hat es diese
bereits über einen längeren Zeitraum  gegeben. Die Unternehmer führten sogar Sozialab-
gaben für die Damen ab, womit diese kranken- und pensionsversichert waren.
Da die Lokalbetreiber für die Abführung der Abgaben verantwortlich waren, kam es kaum
vor dass auf diese vergessen wurde. Und wenn ja, stand sofort der Exekutor der Kranken-
kasse vor dem Lokal. Damit war zumindest eine soziale Absicherung der Damen gegeben.

Behördenkriege und die Auswirkungen

Profilierungssüchtige KIAB-Beamte witterten in diesen Verträgen ein zumindest „Dienst-
nehmer ähnliches Arbeitsverhältnis“ und zeigten die Lokalbetreiber reihenweise an. Dies
führte wiederum dazu, dass sich die Unternehmer jahrelang mit den Verwaltungsbehörden,
bis hin zum UVS herumschlagen mussten.
Offensichtlich wollte man behördlicherseits, zumindest nach der Logik von etlichen KIAB-
Beamten, kein geordnetes Arbeitsverhältnis für Sexarbeiterinnen und so tat man dem
Gesetz genüge, was sich allerdings zum Nachteil der Damen erwies.
Die Lokalbetreiber beriefen sich auf das Prostitutionsgesetz, in dem vermerkt ist, dass mit
einer Prostituierten kein Beschäftigungsverhältnis eingegangen werden kann. Heute sind
alle Sexarbeiterinnen selbständige Unternehmerinnen.

Gewalt gegen Sexarbeiterinnen

Die Gewalt gegen Prostituierte steht wieder auf einem anderen Blatt Papier. Nicht fehlende
Rechte begünstigen Gewalttaten, sondern fehlender Schutz. Während Lokalbetreiber ihre
Betriebe mit Sicherheitspersonal absichern, sind Sexarbeiterinnen die außerhalb von Lo-
kalen ihre Dienste anbieten, naturgemäß einer größeren Gefahr ausgesetzt. Bester Beweis
ist zur Zeit, das am Wiener Gürtel herrschende Vakuum.
Dieses haben sich rumänische Schutzgelderpresserbanden zu Nutze gemacht und erpres-
sen Sexarbeiterinnen die auf dem Straßenstrich ihre Dienste anbieten. Sollte es einmal an
Zahlungsmoral fehlen, schrecken diese auch nicht vor dem Anzünden einer Frau zurück.

Die feine Gesellschaft

Wir glauben nicht, dass sich bezüglich der Rechte von Sexarbeiterinnen etwas ändern wird.
Schuld daran ist das Verhältnis, welches zwischen der Gesellschaft und den Prostituierten
herrscht.
Die Gesellschaft nimmt zwar die Dienstleistungen der Damen inoffiziell in Anspruch, möchte
aber offiziell nichts damit zu tun haben.  Während normale Zuhälter zu ihren Mädchen stehen
und diese beschützen, kann man dies von der Gesellschaft nicht behaupten.
Die Gesellschaft, und die Damen mögen uns die harte Ausdrucksweise verzeihen, benutzt
Sexarbeiterinnen wie einen Gebrauchsgegenstand. Also was sollte diese veranlassen, einen
Menschen der nur zur Befriedigung von sexuellen Gelüsten gebraucht wird, irgendwelche
Rechte zukommen zu lassen.
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2010-06-01
  

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