Erstaunliches

Das Taxi-Hörbuch


Aus der Sicht eines Taxifahrers

„Es interessiert niemand, wenn der Herr Hofrat mit dem Taxi in sein Amt fährt, jedoch

wenn sich ein Betrunkener äußert, kann es manchmal lustig werden“, meint Helmut E.

Benedikt-Rosenfeld auf seiner Webseite.

 

Dieser Ansicht  sind wir nicht,  denn auch  ein Hofrat kann seine  erstaunlichen Seiten
haben. Daher möchten hier ein wenig Werbung für die erstaunliche Geschäftsidee des
umtriebigen  Wiener Taxiunternehmers machen.   Er produzierte nämlich das  1.Taxi-
Hörbuch Europas im Wiener Dialekt gesprochen.

 

 

Da Weihnachten mit riesigen Schritten naht und es immer wieder schwierig ist den Ge-
schmack eines zu Beschenkenden zu treffen,  ist dieses  Taxi-Hörbuch sicher eine gute
Alternative. Dieses kostet 15,- Euro und besteht aus 2 CD´s, wobei der Versand porto-
frei ist.

 

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2011-09-22
 

Die kleine Welt von Gebi Mair


Fundgrube „gebimair.blogspot”

Der Blog des Tiroler Landtagsabgeordneten und selbsternannten Drogenexperten, Gebi

Mair, ist eine wahre Fundgrube für ERSTAUNLICH-Beiträge.   Mair trumpft auf seiner

Webseite zwar  gerne virtuell auf,  doch gab stets klein bei,  wenn er von  uns medial
„angeschossen“ wurde.

 

Ein typisches Beispiel dafür ist, als er bei H.C. Strache Kokainkonsum ortete. Wir haben

seinerzeit mit  unserem Beitrag  „H.C.  Strache des  Kokain-Konsums beschuldigt“  für

mediale Wellen gesorgt.   Daraufhin stand  Gebi Mair nicht seinen Mann, sondern gab
ganz klein bei. Die Verkündigung seiner Expertise endete mit einer Widerrufserklärung.

 

Mairerischer Rückzieher

Gestern war es wieder einmal für einen mairerischen Rückzieher an der Zeit.  Bekannter
Weise wurde der Tiroler Nationalratsabgeordneter DDr. Werner Königshofer im Juli 2011
aus der  FPÖ  und  dem  freiheitlichen  Parlamentsklub ausgeschlossen.  Grund des Aus-
schlusses waren wiederholte untragbare Aussagen.

 

„Wer der Parteilinie derart widerspreche  und  dogmatisch unbelehrbar an seinem Fehl-
verhalten festhalte,  sei  für die freiheitliche Gemeinschaft nicht tragbar“, so lautete ein
Statement von H.C. Strache zum Ausschluss von Königshofer.

 

Gebi Mair hatte stets dafür plädiert,  dass Königshofer aus der Politik zu entfernen sei.
Ob dies daran lag weil er von diesen als Landtagsschwuchtel bezeichnet wurde oder die
Forderung wegen diverser untragbarer Aussagen erfolgte,  wissen wir nicht genau.  Wir
nehmen an,  dass es eine Mischung beider Fakten war.

 

Jedenfalls soll Königshofer für seine Äußerungen nun auch  strafrechtlich zur Verantwort-
ung gezogen werden.   Der Immunitätsausschuss im Parlament lieferte am 13.09.2011,
den wegen Verhetzung angezeigten Tiroler Abgeordneten, der bereits  im Juli von der
FPÖ ausgeschlossen wurde, aus.

 

Diese Auslieferung inspirierte Gebi Mair zu folgendem Blogeintrag:

 

Screen: gebimair.blogspot

 

Anstatt der FPÖ für ihre  Entscheidung Respekt  zu zollen,  dass diese ein Gericht über
die Anschuldigungen entscheiden lässt,  versucht er dieser ans blaue Bein zu pinkeln.
Jeder Mensch der nur halbwegs sinnerfassend lesen kann, erkennt in dem Zitat……
 

„Interessantes Detail: Auch die FPÖ hat schon im Immunitätsausschuss für die Auf-

hebung seiner Immunität gestimmt. Wer aus dem FP-Klub ausgeschlossen wird, darf

also offenbar nicht mit der weiteren Solidarität der Partei rechnen.“
 
..…was Mair damit aussagen will. Offenbar will er der FPÖ mangelnden Korpsgeist vor-
werfen.   Dieser wäre aber im Fall Königshofer fehl am Platz.

 

Was will Mair überhaupt?

Also fragen wir uns, was will Mair überhaupt?   Zuerst plädiert der von Werner Königs-

hofer als Landtagsschwuchtel titulierte Grünpolitiker permanent für den Rauswurf und
die Strafverfolgung des Tiroler Abgeordneten und wenn es so weit ist,  macht er der
FPÖ diesbezüglichen einen Vorwurf.

<< 

Also stellte der ERSTAUNLICH-Herausgeber auf dem Blog von Mair einen Kommentar

ein, der folgende Frage enthielt:   „Das sollte Sie doch erfreuen.   Oder werten Sie
diesen Umstand gar negativ?“   Die Antwort war dann typisch für den Grünpolitiker.

 

Screen: gebimair.blogspot

 

Er wertet gar nicht? Er nimmt nur interessiert zur Kenntnis? Wenn Mair diese Antwort
als ernstzunehmend verkaufen will muss er davon ausgehen,  dass seine Leserschaft
nicht sinnerfassend lesen kann.

 

Aber die Antwort von Gebi Mair verwundert uns nicht.   Offenbar lebt er in seiner eig-
enen kleinen Welt, in der er seine Beiträge ausheckt. Wenn er dann seine Nasenspitze
aus dieser heraussteckt und ihm ein rauher Wind  um diese weht,  zieht er sich sofort
zurück. Eigentlich traurig, denn von einem Politiker und gestandenen Tiroler Mannsbild
hätten wir erwartet, dass dieser zu seinen Aussagen steht.

 

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2011-09-22
 

Türkisch sprechendes Staatsoberhaupt?


Treffen der deutschsprachigen Staatsoberhäupter in Vaduz

Der Presse- und Informationsdienst der Österreichischen Präsidentschaftskanzlei teilte

heute mit, dass Bundespräsident Dr. Heinz Fischer am 26. September 2011 an einem

Treffen  der  deutschsprachigen  Staatsoberhäupter  in  Vaduz  (Liechtenstein) teil-
nehmen wird.

 

Gastgeber ist der Erbprinz Alois von Liechtenstein. Als weitere Gäste werden die Bun-
despräsidentin der Schweizerischen Eidgenossenschaft  Micheline Calmy-Rey  sowie
der deutsche Bundespräsident Christian Wulff  an diesem Treffen teilnehmen,  dass
seit dem Jahr 2004 jährlich und jeweils in einem anderen Land stattfindet.

 

Man sollte dieses Treffen der vier deutschsprachigen Staatsoberhäupter eigentlich als
historisches Ereignis betrachten.  Denn im Zuge der rasch fortschreitenden Islamisier-
ung in Österreich und vermutlich auch in Deutschland,  könnte es in naher Zukunft

durchaus möglich sein,  dass dieses Treffen nur mehr Geschichte sein wird.

 

Warum überhaupt noch Deutsch lernen?

Wir können zwar  nicht für Deutschland sprechen, da wir uns mit diesem Land nicht

beschäftigen, aber in Österreich spielen sich doch erstaunliche Dinge ab.   Mal ganz

abgesehen von den zahlreich erbauten Moscheen und lslam-Zentren,  wird seitens

linker Politiker ganz offen gefordert,  ein Lehramt in Türkisch einzuführen um diese

Sprache in Österreichs Schulen zu unterrichten.

 

Angesichts  der  nicht  gerade wenigen Türk(innen) in Österreich,  die ihren Nach-
wuchs  auch  in  die  Schulen  schicken  müssen,  könnte über kurz oder lang die
Animation fehlen  Deutsch zu sprechen oder überhaupt die deutsche  Sprache zu
erlernen.

 

Dass dieses Szenario nicht aus der Luft gegriffen ist wird dadurch bewiesen, dass die

SPÖ bereits so weit ging, Wahlplakate und dazugehöriges Werbematerial in Türkisch

zu verfassen und zu veröffentlichen.

 

 

 

Rückgang der deutschen Sprache

Die Verantwortlichen in der SPÖ haben sich bei dieser Wahlwerbung sicher etwas dabei
gedacht und diese nicht aus Jux und Tollerei veranstaltet.   Wahrscheinlich haben diese
bereits  festgestellt,  dass in so einigen Wiener Bezirken Türkisch  bereits in den Vorder-
grund gerückt ist.

 

Aber auch  Verantwortliche der  Gemeinde Wien haben sich offenbar so ihre Gedanken
über den  Rückgang der  deutschen Sprache  gemacht und  Lehrstellen in  türkischer
Sprache ausgeschrieben.

 

Screen: www.wien.gv.at

 

Also ist unsere  Annahme eines zukünftig  türkisch sprechenden Staatsoberhauptes in
Österreich nicht gänzlich von der Hand zu weisen.  Daher empfehlen wir dem Bundes-
präsidenten  Dr. Heinz Fischer das Treffen zu genießen,  denn es wird möglicherweise
in Bälde  als historisches Ereignis in den  Geschichtsbüchern Österreichs  seinen  Platz
finden.

 

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2011-09-21
 

Neues aus der EU-Pleitezone


Leserzuschrift

Nachfolgender Zeitungsausschnitt unbekannter Herkunft wurde uns von einem Leser
zugesandt.   So lustig sich dieser auch lesen mag, so ernst ist auch der Hintergrund.


Quelle: Unbekannt

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2011-09-21
 
 

Denn sie wissen nicht was sie tun


Nichts ist mit einem BZÖ-Neu

„Denn sie wissen nicht was sie tun.“   Diese Botschaft richtet der BZÖ-Chef,  Josef
Bucher,  ganz augenscheinlich an die ÖVP,  SPÖ und an die EU-Bosse.
Foto: © erstaunlich.at
Da können wir Bucher beruhigen,  denn diese Herrschaften wissen sehr wohl was sie tun.
Langsam ab sicher richten sie Österreich zugrunde. Der bürgerliche Mittelstand ist schon
fast völlig verschwunden.  In Kürze werden sich die in Österreich lebenden Menschen in
zwei Kategorien aufteilen.  In eine Gesellschaftsschicht die alles hat und in jene die nichts
besitzt.
Aber seit Eurofighter-Scheibner haben wir für den BZÖ-Chef folgende Botschaft:
„Denn er weiß nicht was sich um ihn herum tut?“  Zwar wollte er Gorbach und dieTele-
komaffäre der FPÖ zurechnen um das Sauberpartei-Image des BZÖ aufrechtzuerhalten,
doch seit bekannt werden der Geschäfte des Ex-Verteidigungsministers Scheibner in der
Causa „Eurofighter-Deal“,  ist dieses Vorhaben wohl gestorben.  Damit hat sich Buchers
erstaunlicher Ausspruch eines BZÖ-Neu ebenfalls erledigt.
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2011-09-21
 

Das dynamische Inseratenduo


FPÖ-Obmann erwartet Anklage gegen Bundeskanzler

und  Staatssekretär wegen Amtsmissbrauchs

In einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem freiheitlichen Generalsekretär Harald

Vilimsky nahm FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache heute Stellung zu den skanda-

lösen Entwicklungen rund um SPÖ-Bundeskanzler Faymann und seinen Staatssekretär

Ostermayer.

 

Laut Berichten der RMA soll Ostermayer, damals Kabinettschef von Verkehrsminister

Faymann,  von ÖBB-Chef Huber  „sieben Millionen für den Werner“  aus dem ÖBB-

Werbeetat gefordert haben. Damit bekomme dieser Skandal endgültig strafrechtliche

Dimensionen, die mit Telekom- und Eurofighter-Affäre vergleichbar seien, so Strache.

 

Offenbar  habe  man  sich  mit  Inseraten  eine  gefällige  mediale Berichterstattung
erkaufen wollen. Die Faymann-Ostermayer-Affäre müsse auch im Untersuchungsaus-
schuss behandelt werden, falls dieser zustande komme, forderte Strache. In seinem
gestrigen ZiB2-Auftritt habe der hochgradig nervöse Ostermayer im Grunde alle Vor-
würfe bestätigt.

 

Ostermayer habe auch gesagt, dass die ÖBB-Werbung selbstverständlich eine Sache
des Ministeriums sei.   „Das ist insofern interessant“, so Strache,  „als dass Ministerin
Bures in einer Anfragebeantwortung im Dezember 2009 gänzlich anders geantwortet
hat.

 

Damals wollte ich von ihr Auskunft über ÖBB-Inserate in der Zeitung  „Österreich“  in

der Höhe von 900.000 Euro.“ Die Frau Ministerin habe geantwortet: „Ich erlaube mir

anzumerken, dass die gegenständliche Angelegenheit weder einen Gegenstand der
Vollziehung bzw.  Kontrolle der Verwaltung,  noch aktienrechtlich eine Aufgabe der

Eigentümerin darstellt.“

 

Mit dieser Begründung habe sie die Beantwortung der insgesamt 24 Fragen verweigert.

„Das gestrige  Interview wird sowieso ein Klassiker auf youtube werden“,  prophezeite

Strache. „Da taucht der Name Faymann auf einer Rechnung angeblich nur deshalb auf,

weil sich eine  Sekretärin geirrt haben soll.    So eine Ausrede muss einem erst einmal

einfallen. Das erinnert mich an den Herrn Hundstorfer, der nur eine Anwesenheitsliste

unterschrieben haben will und das Wort BAWAG nie gehört hat.“

 

Faymann und Ostermayer, das dynamische Inseratenduo, würden ein verheerendes

Sittenbild der SPÖ zeigen, so Strache. „Die Fakten sind ja mittlerweile allgemein be-

kannt. Der damalige Infrastrukturminister Faymann und sein damaliger Kabinettschef

Ostermayer haben direkt aus dem Ministerium Order gegeben und massiven Druck

ausgeübt, dass ÖBB und ASFINAG in bestimmten Medien inserieren müssen.

 

Ja, sie haben sogar aus dem Werbebudget der Staatsbetriebe  ÖBB und  ASFINAG

hohe Summen über Inserate an befreundete Medien geleitet haben, indem sie die

Inseratenschaltungen bei den Unternehmen einfach in Auftrag gegeben haben.“

 

Ein ehemaliger hoher ÖBB-Manager hat es im Kurier so gesagt: „Die Bahn musste

in der Zeit, als Werner Faymann Verkehrsminister war, in ausgewählten Boulevard-

medien Inserate schalten.   Die Kaltschnäuzigkeit war extrem:   Man hat einfach
bestellt und uns die Rechnung geschickt.“

 

„Mittlerweile ermittelt ja schon die Staatsanwaltschaft, und zwar dank jener Anzeige,

die unser Generalsekretär Harald Vilimsky eingebracht hat“, so Strache. „Er hat damit

den Stein ins Rollen gebracht. Inzwischen haben sich die Verdachtsmomente ja noch

erhärtet.   Ein ehemaliger  ÖBB-Manager behauptete  in der  Samstag-Ausgabe des
„Kurier“,  e r habe  den  Namen  Faymann nachträglich  aus  einem  ÖBB-Protokoll
streichen müssen.“

 

Und der  „Kurier“  zitiert auch einen ehemaligen ÖBB-Manager, der behauptet, dass
auch der Stadt-Wien-nahe Echo-Verlag „massiv Druck ausgeübt“ habe.   „Der Echo-
Geschäftsführer  hat  am  Ende jedes  Monats angerufen  und gesagt,  in welchen
seiner Medien es noch freie Inseratenplätze gibt und wie viel das für die ÖBB kostet.

 

“ Über Jahre hinweg sei von  Echo-Geschäftsführer  Christian Pöttler unter Berufung
auf Ostermayer Druck ausgeübt worden,  Anzeigen schalten zu müssen.  „Monatlich
waren das 25.000 bis 30.000 Euro in den diversen Echo-Medien.“

 

„Wir  gehe n davon aus,  dass  demnächst  eine Anklage gegen Faymann und Oster-
mayer wegen Amtsmissbrauchs und Untreue kommen wird.  Die vorliegenden Fakten
und Dokumente können nicht ignoriert werden“,  erklärte Strache.   „Das alles muss
auch Thema im Untersuchungsausschuss werden. Die SPÖ soll nicht glauben, dass sie
sich mit  Hilfe ihrer grünen  Hampelmänner und  Hampelfrauen aus der Affäre ziehen
kann.   Die SPÖ könnte ja im Vorfeld schon einmal so etwas wie tätige Reue üben.
Damit meine ich,  dass sie der  ÖBB und der  ASFINAG die Kosten für die Inserate
ersetzen soll.“

 

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2011-09-20
 
 

Inserator trifft Gouvernator


Werner trifft Arnie

Wie aus verlässlicher Quelle bekannt wurde,  wird Bundeskanzler Werner Faymann

bei seinem Hollywood-Urlaub auf Steuerzahlerkosten, den ehemaligen Gouverneur

von Kalifornien Arnold Schwarzenegger treffen.

 

Urlaubsreise deshalb, weil bei dem Treffen zwischen „Inserator“ Faymann und Ex-

„Gouvernator“  – bei den Amis auch liebevoll  „Sperminator“  genannt-  Arnold
Schwarzenegger keinen Nutzen für die österreichischen Bürger(innen) zu erkennen
ist.   Denn der potente Arnie ist zwischenzeitlich Privatmann und Werner Faymann
leider immer noch Bundeskanzler der Republik Österreich.

 

Also wird Politik kaum ein Thema zwischen  den beiden Männern sein.   Möglicher-
weise will sich Faymann von Schwarzenegger Ratschläge im Umgang mit weiblichen
Hauspersonal holen.   Es liegt aber auch im Bereich des Möglichen,  dass sich unser
schmalbrüstiger  Bundeskanzler  einige  Bodybuilder-Tipps  unter  dem  Einsatz von
Anabolika einholen will, um seinen in der Tat nicht athletischen Körper zu stählen.

 

Hoffnungsschimmer:  „Total-Recall“- Erlebnis

Allerdings fragen wir uns, wie sich die Konversation zwischen Werner Faymann und

Arnold Schwarzenegger abspielen wird?   Der Bundeskanzler spricht nicht Englisch

und das schwarzeneggerische Kauderwelsch kann wohl kaum als Deutsch bezeich-
net werden.

 

Wenn  die  Steuerzahler(innen)  schon eine Autogramm-Reise  des  „Inserators“
finanzieren, dann sollte es auch ein Ergebnis geben.  Daher hoffen wir, dass durch
diese ein „Total-Recall“ -Erlebnis ausgelöst wird und sich Faymann wieder an die
von ihm in Auftrag gegeben Inserate erinnert.

 

Das Sahnehäubchen bekommt die Reise des Bundeskanzlers durch die Begleitung
seiner charmanten Frau Martina. Bleibt nur zu hoffen, dass die Steuerzahler(innen)
auch nicht noch dafür aufkommen müssen. Denn wenn W. Faymann schon einen
Familienurlaub ins sonnige Kalifornien unternimmt, dann soll er den gefälligst selbst
zahlen.

 

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2011-09-20
 

Gift im Gift


Ist Heroin kein Gift?

Einen höchst erstaunlichen Beitrag haben wir heute auf der Webseite von Bernhard Amann
entdeckt.  Der Mann ist seines Zeichens Stadtrat für Soziales, Gesellschaft, Integration und
Wohnungsvergabe in Hohenems.
Unter dem Titel  „Alarm für Heroinkonsumenten“  schreibt er wörtlich:  ChEck iT! hat
am 14.09. eine abgegebene Heroinprobe analysiert.   Die Probe wird als hoch giftig einge-
stuft. Der Konsument berichtete über ein 17stündiges „Blackout“ nach dem Konsum.“

„Die Analyse der Probe hat folgende Inhaltsstoffe ergeben: Brucin (104mg/g), Alprazolam,
Paracetamol, Koffein, Domperidon und 3 weitere unbekannte Substanzen. Brucin ist ein
stark giftiges Alkaloid. Es wird aus der Brechnuss gewonnen und wirkt als starkes Nerven-
gift.

Screen: amann.vol.at

Offenbar dürfte ein Dealer dem Gift Heroin,  das Gift Brucin beigemengt haben.   Im Beitrag
von  Amann sind uns einige Fehler ins Auge gesprungen.  Er bezeichnet Junkies verharmlos-
end als Konsumenten. Unter dem Begriff Konsumenten haben wir und höchstwahrscheinlich
99 Prozent der in Österreich lebenden Personen eine andere Vorstellung. Rauschgiftabhäng-
ige oder Suchtgiftkranke wäre wohl die korrekte Bezeichnung gewesen.
 

Den zweiten Fehler sehen wir darin,  dass der Politiker zwar die Substanz Brucin als stark gift-
ige Substanz bezeichnet,  aber im gesamten Beitrag kein  Wort darüber zu finden ist,  dass
Heroin ebenfalls ein Gift ist.   Ein unbedarfter  Leser der keine Ahnung hat was Heroin über-
haupt ist, könnte fälschlicherweise zur Annahme kommen, dass es sich bei dieser Droge um
ein harmloses Genussmittel handelt.
Im Beitrag von Amann „Alarm für Heroinkonsumenten“  ist einwandfrei erkennbar, dass er
ausschließlich nur vor dem Gift Brucin warnt.   Als verantwortungsvoller Politiker wäre er
dazu verpflichtet,  seine Leser(innen) auch vor dem  Gift Heroin  und dessen Folgen zu
warnen.   Dies tut er mit keinem einzigen Wort.   Daher stellt sich für uns die berechtigte
Frage ob Amann die Meinung vertritt, dass Heroin kein Gift ist?
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2011-09-19
 

Buchbesuch


Leserbrief

Nachfolgender Leserbrief hat uns heute per E-Mail erreicht. Da wir uns selbst immer wieder
sozial engagieren, finden wir das Konzept von „buchbesuch“ lobenswert und veröffent-
lichen den Brief samt dazugehörender Presseaussendung. Wir hoffen, dass viele Menschen
von  diesem  Angebot Gebrauch werden und  wünschen  den Organisatoren des Projekts
viel Erfolg bei ihrem sozialen Engagement.
Sehr geehrter Herr Reder!
Erlauben Sie mir, dass ich Ihnen ein neues Buch-Projekt vorstelle, das wir gemeinsam mit
der sozialen Organisation JUGEND AM WERK initiiert haben und vielleicht auch für Ihren
Blog, Ihre Website interessant sein könnte.
Erstmals gibt es nun in Wien einen raschen, persönlichen und sinnvollen Buch-Botendienst
in Verbindung mit einem speziellen Buch-Webshop (www.buchbesuch.at). Aber das eigent-
lich Schönste daran ist:   Die Zustellung der Bücher erfolgt durch äußert engagierte Mitar-
beiterInnen der sozialen Organisation JUGEND AM WERK –  damit kann Menschen mit
Behinderung eine gesellschaftlich integrative Tätigkeit geboten werden.
Da wir mit dem größten deutschsprachigen Buchvertrieb zusammenarbeiten, können wir
– neben unserem begrenzten Expressangebot –  rasch  Bücher  aus  dem  Angebot von
4.000 Verlagen besorgen und bereitstellen.
Sehr geehrter Herr Reder  –  falls Ihnen unser neues Projekt und Service gefällt,  wären
wir Ihnen für einen Hinweis auf Ihrer Website sehr dankbar.
Darf Ihnen noch einen schönen Tag wünschen und grüße Sie freundlich
Wilfried Oschischnig / buchbesuch – Projektleitung
H www.buchbesuch.at
E w.oschischnig@buchbesuch.at

PRESSETEXT zu www.buchbesuch.at

So schnell und sinnvoll war Lesevergnügen noch nie in Wien: Unter www.buchbesuch.at
<http://www.buchbesuch.at/>  gibt  es  nun  in  Wien einen neuen Buch-Webshop mit
einem Buch-Expressbotendienst. Die Idee dahinter ist ebenso rasch erklärt:  Wer jeman-
den mit einem Geschenk überraschen möchte oder einfach keine Zeit für Besuche hat…
– kann nun völlig unkompliziert und sehr kostengünstig „ein Buch auf Besuch“ schicken.
In Zusammenarbeit mit der sozialen Organisation JUGEND AM WERK – Menschen mit
Behinderung wird eine gesellschaftlich integrative Tätigkeit geboten!
Das neue, innovative Buchhandelsprojekt „buchbesuch“ ist nicht nur schnell, sondern
auch sinnvoll:   Das  gesamte  Buch-Zustellservice  wird  von  engagierten  Leuten der
JUGEND AM WERK Werkstätte & Tagesstruktur Landstraße eigenständig durchgeführt
— wodurch Menschen mit Behinderung ein kleiner, aber wichtiger Schritt in unsere Gesell-
schaft ermöglicht wird.
Dank einer fairen Mischkalkulation ist „buchbesuch“ auch preislich bestens unterwegs:
Bei allen Buchpreisen hält man sich „centgenau“ an die österreichische Buchpreisbindung
– den persönlichen Express-Botendienst, die Geschenksverpackung sowie die Grußbot-
schaft und ein attraktives Lesezeichen erhalten die Kunden um nur zusätzliche 4,80- Euro
(brutto).
Dieser günstige  Boten-Zustellgebühr gilt für alle Wiener Bezirken, ausgeliefert wird vorerst
von Montag bis Freitag, jeweils von 8.00 bis 18.00 Uhr.

Wilfried Oschischnig
Oschischnig & Sperl OG
Seidengasse 33-35/15
1070 Wien
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2011-09-19
 

Ich habe ja nur auf Befehl gehandelt


Regel oder Einzelfall?

In unserem Beitrag  „Dumm oder bösartig?“  haben wir darüber berichtet,  wie man

seitens des MBA für den 10. Bezirk versucht, die berufliche Existenz eines mittlerweile
33- jährigen Mannes zu zerstören.

 

Dieses  Magistratische  Bezirksamt  wirft dem Mann in einem Schreiben an die  WKO

(Wirtschaftskammer Wien) Straftaten vor, die er in der Jugend gesetzt hatte und für

welche die Strafen schon vollzogen beziehungsweise bedingt nachgesehen wurden.

 

Wir wollten nun wissen ob dieses Verhalten des MBA 10 die Regel ist und kontaktier-
ten jenen Mann in der WKO, welcher das MBA-Schreiben an die Firma weitergeleitet
hatte. Magister Norbert Lux, Geschäftsführer der Fachgruppe der Kaffeehäuser in der
WKO, teilte uns telefonisch mit,  dass es sich hier um einen  bedauerlichen Einzelfall
handle.

 

Daraufhin wurde die unterzeichnende Beamtin des amtlichen MBA-Schreibens telefon-
isch kontaktiert. Diese erklärte, dass dies von allen Bezirksämtern so gehandhabt wird
und regte sich fürchterlich über die Aussage des Magister Lux von der WKO auf.
 
Außerdem meinte sie,  dass es eine  Frechheit gewesen wäre  das Schreiben an die
Firma weiterzuleiten, da es sich um eine Vertraulichkeit gehandelt habe.

 

Selbständiges Denken steht nicht hoch im Kurs

Von uns darauf angesprochen ob ihr der § 113 StGB etwas sage, verneinte sie unsere

Frage. Als wir sie darüber aufklärten was in diesem steht, rechtfertige sich die Beamtin

damit, dass sie gemäß des § 87 GewO in Verbindung mit § 13 GewO gehandelt hätte.

 

Global gesprochen handelt es sich in den zitierten Paragrafen darum,  Gewerbeinhaber
auf Ausschlussgründe gemäß § 13 Abs. 1 oder 2 zu überprüfen.   In den angeführten
gesetzlichen  Bestimmungen ist kein einziges Wort darüber zu lesen,  dass der  § 113
StGB  außer Kraft tritt.

 

Über diese Tatsache informiert meinte die Beamtin des MBA 10,  dass sie keine Juristin
sei und sie das Schreiben auf Anordnung ihres Vorgesetzen verfasst habe.  Diese Aus-
sage  ist  für  das  Verhalten vieler Beamte(innen)  sehr bezeichnend.   Obwohl ihnen
fachliche Qualifikation fehlt, erlassen sie Bescheide. Und geht ein solcher „in die Hose“
kommt die Ausrede:  „Ich habe ja nur auf Anordnung oder Befehl gehandelt.“
Selbständiges Denken scheint bei diesen nicht unbedingt angesagt zu sein.

 

Verfassungswidrig?

Aber wir gehen einen Schritt weiter und behaupten, die Anwendung des § 87 GewO
ist verfassungswidrig.   Denn die verfassungsmäßig gewährleistete Gleichheit vor dem
Gesetz ist durch diese gesetzliche Bestimmung nicht mehr gegeben.

 

Nehmen wir an, dass der betreffende Mann kein geborener Österreicher wäre und bis
zu seinem zwanzigsten Lebensjahr beispielsweise in einem anatolischen oder in einem
in  den  rumänischen  Karpaten  gelegenen  Dorf gelebt hätte und vor 13 Jahre nach
Österreich gekommen wäre.

 

Wir glauben kaum, dass die Behörde sich aus den von uns genannten Regionen irgend-
welche  Auskünfte eingeholt hätte.   Und wenn  ja darf  man sich  ziemlich sicher sein,
dass  von dort keine Antwort erfolgt  und die Anfrage im Papierkorb gelandet  wäre.
Das heißt, dass er mit seinen in der Jugend begangenen Straftaten – Mopeddiebstahl
und Jointrauchen –  hierzulande keinerlei Probleme haben würde.

 

Nun soll man Straftaten nicht verherrlichen und es ist auch sinnvoll wenn eine amtliche
Überprüfung stattfindet.   Aber mit dem von uns aufgezeigten Beispiel hat man wohl
am MBA 10 das Kind mit dem Bad ausgeschüttet.   Denn mit dem Ausposaunen von
Jugendblödheiten  eines  mittlerweile  33-jährigen Mannes,  wird  dessen  berufliche
Zukunft zerstört. Ein derartiges Verhalten kann ja wohl nicht im Sinne einer Resoziali-
sierung sein.

 

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2011-09-19
 

Benzin zum Nulltarif


Augen auf und vergleichen

Wer  mit  geöffneten  Augen durch die Stadt Wien fährt,  kann erstaunliche Dinge ent-
decken, wie unsere nachfolgenden Fotos unter Beweis stellen. Diese wurden vorgestern
geschossen.

 

Fotos: © erstaunlich.at

 

Die BP-Tankstelle auf der Laaer Berg Straße im 10. Wiener Gemeindebezirk verlangt pro
Liter Dieseltreibstoff 1,359 -für Superbenzin 1,357 und für Benzin (91 Oktan) 1,395 Euro.

 

Keine 10 Fahrtminuten später auf der Klederinger Straße gibt es eine Diskonttankstelle
namens „Champion“.   Dort schlägt sich der Literpreis Dieseltreibstoff mit  1,299  und
Superbenzin mit 1,360 Euro zu Buche.
 
Und wenn man der Preisanzeigetafel Glauben schenken darf, gibt es Benzin (91 Oktan)
zu konkurrenzlosen Preis von sage und schreibe „Null“ Euro pro Liter.

 

Fotos: © erstaunlich.at

 

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2011-09-18
 

Schwester Blume und Bruder Baum


Einst eine stolze Orchidee

Eine  Schande  wie  Leute oft mit der Natur umgehen.   Das gilt auch für die ins Haus

geholten Pflanzen.  Nachfolgendes Bild zeigt ein vertrocknetes Gebilde, welches einst

eine stolze Orchidee war.

 

Foto: © erstaunlich.at

 

Offenbar hatte der/die Besitzer(in) vergessen, dass Pflanzen zum Überleben unbedingt

Wasser benötigen.   Das ist zwar traurig aber  nicht außergewöhnlich.   Erstaunlich ist
nur die Tatsache, dass wir dieses traurige Überbleibsel der einst stolzen und exotischen

Pflanze, im Fenster des Parlaments-Klub der Grünen entdeckten.

 

Foto: © erstaunlich.at

 

Da bleibt nur die Hoffnung, dass diese Partei nie in eine staatstragende Rolle gelangt.

Denn wenn diese als  Grünpartei und Vertreter der Natur schon mit Pflanzen derart
vernachlässigend umgehen,  fragen wir  uns was wird  den Menschen widerfahren,
über die sie dann Macht erlangen.

 

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2011-09-18
 

Halal bei McDonalds? – TEIL2


Es gibt sie doch, die  Halal-Burger?

Über den Umstand, ob die bei McDonalds angebotenen Fastfood-Mahlzeiten eine gesunde

Ernährung darstellen lässt sich sicherlich diskutieren.   Keiner Diskussion bedarf es jedoch

dem Service der Presseabteilung des Fastfood-Riesen,  denn dieser ist in der Tat  hervor-

ragend.  Auf Anfragen wird prompt reagiert.

 

Foto: (c) erstaunlich.at

 
In unserem Beitrag  „Halal bei McDonalds?“  stellte sich für uns die Frage, ob im Zuge der

rasch fortschreitenden Islamisierung in Österreich,  McDonalds  den kulinarischen  Anford-

erungen  moslemischer Gäste auch gerecht werden kann.  Das heißt im Klartext,  ob der
Fastfood-Konzern das Fleisch geschächteter Tiere anbietet.

 

Auf unsere Anfrage erhielten wir auch umgehend folgende Antwort:

 

 

Diese Antwort bestätigt unsere Annahme, dass auch im Islam nicht so heiß gegessen, wie

gekocht wird.  Allerdings wird dadurch auch unser Verdacht erhärtet, dass die zahlreichen

Errichtungen von  Moscheen und  islamische Zentren in Österreich doch nicht vorwiegend

der Religionsausübung dienen, sondern die politischen Vormachtstellung des Islams in der

Alpenrepublik zum Ziel haben.

 

Aber wir wären nicht ERSTAUNLICH, wenn wir nicht nachgehakt hätten. Und so wollten

wir von Frau Mag. Riegler wissen, ob in McDonalds-Filialen in islamisch geprägten Ländern,

das Fleisch geschächteter Tiere angeboten wird.   Zu dieser Frage erhielten wir folgende
Antwort:

 

 

Werte Leser(innen)!

Sollten Sie nun in Länder außerhalb Europas  – wie etwa nach Marokko-  reisen und beab-

sichtigen dort in einer  McDonalds-Filiale zu speisen,  dann sollten Sie diese Tatsache be-

denken. Vor allem wenn Sie Tierquälerei verabscheuen. Als Gedankenanstoß sehen Sie

sich bitte das Video auf der Webseite  www.abc.net.au an.

 

 

Von einer schmerzlosen  Schlachtung kann in diesem Fall wohl nicht mehr die Rede sein.

Die Tiere werden  buchstäblich zu Tode gequält.   Zusätzlich werden bei  dieser Art der
Tötung bei den Tieren  jede Menge Stresshormone freigesetzt und das bringt uns zum
nächsten Punkt.

 

Nun rühmt sich McDonalds immer wieder seiner hochwertigen Produkte und meint, dass

ihm Qualität eine Herzensangelegenheit sei. Deshalb gäbe es auch   strenge Vorschriften
zur Beschaffenheit,  Lagerung,  zum Transport  der Zutaten  und  zur  Zubereitung der
Produkte im Restaurant.

 

Das Fleisch darf beispielsweise nur aus zugelassenen Schlachthöfen kommen und wird vor

der Verarbeitung auf Herkunft und Frische überprüft und mikrobiologischen Tests unter-
zogen.   Alle diese Maßnahmen sind sehr  löblich und sollten auch einen hohen Qualitäts-
standard gewährleisten.

 

Und genau hier liegt der Hase im Pfeffer, den es gibt zahlreiche ernstzunehmende  Exper-
tisen  und Abhandlungen  (im Internet zu finden)  die aussagen,  dass die Fleischqualität
nachhaltig negativ beeinflusst wird,  wenn das Tier vor seiner Schlachtung Stress ausge-
setzt ist.   Dieser Stress kann wohl nicht in Abrede gestellt werden,  wenn man sich das
obig angeführte Video ansieht.

 

Kundeninformation wäre vorteilhaft

Folgt man den Expertenmeinungen bezüglich nachhaltiger negativer Beeinflussung der

Fleischqualität  durch Stress  bei Tieren,  so kann das Fleisch von diesen, welche nach
Halal-Anforderungen geschlachtet wurden, nie die gleichwertige Qualität aufweisen.

 

Das Schlachtvieh wird regelrecht zu Tode gequält, denn das Durchschneiden der Kehle
und das langsames Ausbluten lassen, verursachen bei dieses Tieren mit absoluter Sicher-
heit jede Menge Stress.   Die Tatsachen der Schlachtmethoden,  sowie der minderen
Fleischqualität sollte McDonalds seinen Kund(innen)  auf seiner bunt gestalteten Web-
seite mitteilen.   Damit könnten sich  diese bei Reisen außerhalb Europas   – wie etwa
nach Marokko- dementsprechend orientieren.

 

*****

2011-09-17
 

Das Leben ist ein Zufall


Es lässt uns keine Ruhe

Die massiven Probleme der Wiener Taxiunternehmer(innen) bezüglich der Androhung
der Kündigung ihrer Funkverträge bei den Fahrtenvermittlern „40100“ und „31300“
und die  erstaunliche Empfehlung  Letzteren  lassen uns nicht in Ruhe.  Dabei geht es
aber primär nicht um das Verhalten dieser, da sich diese logischerweise eine ungeliebte
Konkurrenz vom Leib halten wollen.
 
Wir sind vielmehr an den Gründen des Verhaltens der Taxiinnung interessiert, die ihre
Mitglieder in dieser Angelegenheit schmählich in Stich lässt und ganz offen die Funk-
fahrtenvermittler unterstützt. Bei unseren noch immer andauernden Recherchen sind
wir auf zwei Artikel der Tageszeitung „Die Presse“ gestoßen, die das Thema Funkzent-
ralen vs.  „myTaxi „ am Rande streifen.
 
Aus denen lässt sich der Schluss ziehen, dass der Fahrtenvermittlern „40100“ die treib-
ende Kraft ist und die Funkzentrale „31300“ lediglich die Gunst der Stunde nützt,  um
im Fahrwasser von „40100“ mitsegeln zu können.
 
Zu diesem Erkenntnis kommen wir deshalb, weil sich kein Vertreter von 31300 öffentlich
äußert. Das kann man von 40100 nicht behaupten, deren Boss, Leo Müllner, mit den
Worten:   „Das handhabt 31300 genauso“,  die Androhungen der Vertragskündig-
ungen bei der Verwendung von  „myTaxi“  zu rechtfertigen versucht.   Aber zu den
Aussagen des  Herrn Müllner,  die  in  der Tat  erstaunlich sind,  kommen wir später im
Laufe des Beitrags zurück.
 
Screen: diepresse.com
 
Martin Hartmann,  Geschäftsführer des Taxifunks  „40100“  versucht mit Argumenten
negative Aspekte von  „myTaxi“  herbeizureden. Dieses Verhalten finden wir auch logisch,
da  es  immerhin darum geht,  eine ernstzunehmende  Konkurrenz nicht groß werden zu
lassen.
 
Erstaunlicher geht es in diesem  „diepresse.com“-Beitrag zu.
 
Screen: diepresse.com
 

Erstaunliche Erklärungsversuche

Der  oberste  Boss der Taxifunkzentrale,  Leo Müllner,  vergleicht die  Verwendung von
„myTaxi“ mit  Ehebruch und meint: „Wenn deine Frau dich betrügt, lässt du dich ja auch
scheiden.“ Mit dieser Aussage versucht er die angedrohten Kündigungen der Funkverträge
zu rechtfertigen, falls die Dienste von „myTaxi“  in Anspruch genommen werden.
 
 „Das große Problem ist“,  meint Müllner,   „dass  es  Lenkern wirtschaftlich nicht gut geht.
Durchschnittlich 35.000 Euro Jahresumsatz pro Taxi, minus Steuern und Ausgaben. Aber
ohne unsere Vermittlung wäre das noch weniger.“   Die hohen monatlichen Gebühren zu
senken, sei aber nicht möglich,“ wiegelt er ab: „Ein bisschen muss auch für uns bleiben.“
 
Na ja,  da  sollte  doch  der Boss der Fahrtenvermittlung froh sein,  wenn den Taxiunter-
nehmern eine zusätzliche Umsatzsteigerung via „myTaxi“ geboten wird.  Und dass ohne
die Vermittlung von „40100“ noch weniger Umsatz zu machen sei glauben wir nicht.  Da
dürfte Müllner an Selbstüberschätzung leiden.   Denn potentielle Fahrgäste wissen immer
einen Weg sich ihr Taxi zu organisieren und dazu wird  „40100“ nicht unbedingt benötigt.
Einzig das Faktum der Bequemlichkeit, die dem Fahrgast beim Taxiruf geboten wird, kann
nicht in Abrede gestellt werden. Aber diesen Vorzug bietet „myTaxi“ ebenfalls.
 
Aber selbst  die erstaunlichen Aussagen eines  Leo Müllner  sind noch halbwegs logisch,
wenn auch für uns nicht nachvollziehbar.  Immerhin versucht er so, sich  „myTaxi“  vom
Leib zu halten. Ob eine Kündigung des Funkvertrags,  bei der Verwendung von  „myTaxi“
wirklich  rechtlichen Bestand haben wird,  wird die Aufgabe eines unabhängigen Gerichts
sein, falls es zu einer Klage kommt.
 
Obwohl wir die Gangart der Funkzentralen nicht goutieren, müssen wir diesen zugestehen,
dass diese eine Art Notwehr ist.  Immerhin gilt es, sich ein aufstrebendes Konkurrenzunter-
nehmen vom  Leib zu halten.  Zu prüfen ob diese Vorgangsweise auch  legitim ist,  obliegt
der Justiz,  falls es zu  Rechtstreitigkeiten zwischen  Taxiunternehmer(innen)  und der  je-
weiligen Funkzentrale kommt.
 

Zufälle über Zufälle

Nun bleibt noch immer die Tatsache des erstaunlichen Verhaltens der Fachgruppe für das
Personenbeförderungsgewerbe offen im Raum stehen.   Diese hat bis dato nichts daran
gesetzt  ihren  Zwangsmitgliedern behilflich zu sein und unterstützt  ganz offen die Funk-
zentralen, wie dies im Mail (Stellungsnahme) des Innungsjuristen Dr. Curda ersichtlich ist.
 
Aus Taxiunternehmer(innen)-Kreisen  wird immer  wieder kolportiert,  dass seitens  der
Funkzentrale  „40100“  angeblich ein Einfluss auf die Taxiinnung bestehen soll.   Aber
wie sollte  das funktionieren?  Sind doch  Taxifunkzentralen  lediglich  Fahrtenverkäufer
und nicht in der Interessenvertretung der Taxiunternehmer(innen) vertreten.
 
Ein Sprichwort besagt:  „Die Rache des Journalisten ist das Archiv.“  Und so haben wir
einige Zeit in diesem  gestöbert und wurden tatsächlich fündig.   Wie es der Zufall will,
ist Leo Müllner seit dem Jahr 1982  Chef der Funkzentrale „40100“ oder zumindest ein
Mann der dort das Sagen hat.
 
Zufälligerweise bekleidet dieser Leo Müllner seit 1975 laufend Mandate in Fachgruppen
und Fachverbandsausschüssen.   Ab dem Jahr 2003 war er Obmann des allgemeinen
Fachverbandes des Verkehrs. Also kurz zusammengefasst, der Mann ist ein hochrang-
iger Funktionär der Wirtschaftskammer und somit sein eigener Interessensvertreter.
 
Aber es gibt noch einen weiteren Zufall. Leo Müllner ist politisch dem Wirtschaftsbund
zuzuordnen. Und zufälligerweise ist der Fachgruppenobmann der Fachgruppe für
das Personenbeförderungsgewerbe Wien, Christian Gerzabek, ein Mandatar des Wirt-
schaftsbundes.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, denn besteht das Leben nicht aus lauter Zufällen?
Nun überlassen wir es den geneigten Leser(innen) selbst zu beurteilen,  was sie von
dieser Anhäufung von Zufällen halten und wie sie diese bewerten wollen.   Für Leser-
(innen) die erst bei diesem Beitrag eingestiegen sind, geben wir nachfolgende Verlink-
ungen an,  um eine Suche zu ersparen.   „Offener Brief an Hrn. Dr. Christoph Leitl“ 
„Es brummt doch  – TEIL1 und TEIL2“.

 

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2011-09-16
 

Service der besonderen Art


Unangenehmes mit dem Angenehmen verbinden

Aufenthalte in Autowerkstätten zwecks Service oder Reparatur des Familienheilig-
tums sind immer unangenehm.  Lange Wartezeiten und dementsprechend hohe
Rechnungen sind naturgemäß nicht jedermanns Sache.
Foto: © erstaunlich.at
Da ist es ja direkt ein Vergnügen, wenn man die im obigen Bild gezeigte Kfz-Werk-
stätte  aufsuchen kann.   Während das  Auto einer  Inspektion oder  Reparatur
unterzogen wird,  kann sich der Besitzer im Fetisch-Shop No.1 vergnügen.
Da vergeht die Wartezeit wie im Fluge.  Einziger Wermutstropfen  dabei ist, dass
die Rechnung vermutlich doppelt so hoch ausfallen wird.  Na ja, man kann eben
nicht alles haben.
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2011-09-15
 

Offener Brief an Hrn. Dr. Christoph Leitl


Sehr geehrter Herr Dr. Leitl!

Im Beitrag „Und es brummt doch“ haben wir über ein neuartiges Fahrtenvermittlungs-
system für Taxis berichtet. Dieses erfolgt über ein ganz normales Handy.   Nun sehen
die  Funkzentralen 40100 und 31300 – andere gibt es in Wien nicht- offenbar ihre Felle
davonschwimmen und untersagen den bei ihnen am Funk angeschlossenen Taxiunter-
nehmer(innen), die Benützung dieses Systems namens „mytaxi“.
Besonders dreist erweist sich die Funkzentrale 31300, die den Taxiunternehmer(innen)
folgendes empfiehlt:
Abgesehen davon,  dass durch das Verhalten des Funkfahrtenvermittlers  den Taxiunter-
nehmer(innen) und auch Lenker(innen) ein wirtschaftlicher Schaden erwächst, empfiehlt
dieser noch  den Taxibetreibern,  dass die  bei  ihnen beschäftigten  Fahrer(innen)  per
Dienstanweisung gegen die gesetzliche Vorschrift der  „Beförderungspflicht“  verstoßen
sollen und dies auch noch unterschreiben zu lassen. Denn es gibt außer der Funkfahrten-
vermittlung noch genügend andere Vermittlungssysteme, die bereits seit Jahren Bestand
haben.
Taxilenker(innen) sind prozentmäßig am Umsatz beteiligt. Durch die empfohlene Dienst-
anweisung des Funkfahrtenvermittlers 31300,  würden die Fahrer(innen) in ihrem Ein-
kommen bei der rechtmäßigen Ausübung ihrer Tätigkeit geschädigt werden. Wenn sich
schon Taxiunternehmer(innen) dem Diktat eines Funkfahrtenvermittlers beugen und
in wirtschaftlich schwierigen Zeiten mehr oder weniger freiwillig auf Umsätze verzichten
glauben wir kaum, dass sich dies alle Lenker(innen) gefallen lassen werden.
Der nächste logische Schritt wird der sein, dass betroffene Taxilenker(innen) den Gang
zum  Arbeitsgericht antreten werden.   Ohne hellsehen zu können  glauben wir schon
jetzt zu wissen wie die Sache ausgehen wird. Eine derartige Dienstanweisung wird von
den Richter(innen) mit großer Wahrscheinlichkeit als sittenwidrig angesehen werden.
Und damit wären die Taxiunternehmer(innen) in noch größeren Schwierigkeiten,  als
der Verzicht auf Umsätze, welche ihnen durch den Funkfahrtenvermittler verursacht
werden, wenn dieser weiterhin darauf beharrt, vermittelte Fahrten nur durch ihn an-
zunehmen.
Nun sollte man glauben, dass die Fachgruppe für das Personenbeförderungsgewerbe
ihren Mitgliedern hilfreich zur Seite steht und den Funkfahrtenvermittler in die Schran-
ken weist. Dem ist jedoch nicht so, ja sogar das Gegenteil ist der Fall.  Wenn Sie sich
die „Stellungsnahme“ des Taxiinnungsjuristen, Dr. Andreas Curda, durchlesen erken-
nen Sie sogleich, dass den Taxiunternehmer(innen) keinerlei Hilfestellung seitens ihrer
Interessenvertretung angeboten wird.
Dafür versucht Dr. Curda mit erstaunlichen Ausreden das Verhalten der Funkfahrten-
vermittler zu rechtfertigen. Auf die Empfehlung des im Beitrag angeführten „Dienst-
vertrags“  geht er  mit keinem Wort ein.   Zu allem Überdruss  betreibt er massive
Werbung für die  Funkzentralen und meint:  „Betreffend  der Bestellung via “ App“
wurden wir informiert,  dass diese technische Möglichkeit von den Taxifunkzentra-
len für die Konsumentenbestellung bereits eingerichtet ist.“
Im ganzen  Mail ist keine  Hilfestellung für  die Taxiunternehmer(innen)  erkennbar,
sondern  dieses liest sich,  als wenn  die Taxiinnung die  Interessenvertretung der
Funkzentralen wäre. Dies deckt sich auch mit den Aussagen etlicher Unternehmer
-(innen).
Daher stellt  sich für uns die Frage,  was ist mit der  Fachgruppe für das Personen-
beförderungsgewerbe  eigentlich los?   Den Taxiunternehmer(innen) stehen durch
das Diktat der Funkfahrtenvermittler Umsatzeinbußen und vermutlich auch Arbeits-
gerichtsprozesse ins Haus.   Ist der Einfluss  der Funkzentralen  in der  Taxiinnung
wirklich so stark wie es kolportiert wird?   Ist das der Grund warum den Taxiunter-
nehmer(innen) bei ihrer Interessenvertretung keine Hilfe widerfährt?
Wir ersuchen Sie,  sehr geehrter Herr Dr. Leitl,  prüfen zu lassen was in der Taxi-
innung eigentlich los ist und zu unserem offenen Brief an Sie Stellung zu nehmen.
Da durch das Verhalten der Fachgruppe für das Personenbeförderungsgewerbe
in weiterer Folge auch die Taxilenker(innen) betroffen sind, ergeht dieser Beitrag
auch an die Kammer für Arbeiter und Angestellte.
*****
2011-09-15
 

Bahnbrechende DDR-Methoden


Leserbrief

Ein Kunde der österreichischen Staatsbahnen,  kurz ÖBB, wollte in Anspruch nehmen,
wessen sich die ÖBB rühmen. Nämlich das Service. Eine Vorteilscard wurde bestellt und
bezahlt, sie sollte nach einigen Wochen zugeschickt werden. Doch sie kam nicht.

 

Nach zwei Monaten versuchte der Kunde eine telefonische Anfrage bei der Bahn. Und
schöpfte neue Erfahrungen über deren Service.

 

Angerufen wurde auf der normalen Nummer der ÖBB, wie sie im Internet zu finden ist,
nämlich 01 93000-0.   Eine Frau N. meldete sich mit spitzer Stimme,  als Vermittlung.
Vorteilscard?   Ja,  da würde sie ihm die Nummer geben.   Sie würde ihm die Nummer
geben. Sie wolle ihm die Nummer geben. So ging das einige Male. Ob sie denn nicht
weiterverbinden könne,  schließlich sei sie die Vermittlung?   Nein,  sie würde ihm die
Nummer geben.   Nach mehrmaligen Ankündigungen rückte Frau N. mit einer Mehr-
preisnummer heraus.   Ob es denn keine andere gebe? Nein, und der Kunde könne
sich ja beschweren. Sprachs und legte auf.

 

Der gerade noch geduldige Kunde versuchte es nochmals. Geriet an eine Frau N. Die
erst mit einer Kollegin Rücksprache hielt.   Beschwerdestelle?   Nein,  die habe eine
anderen Nummer, sie dürfe nicht weiterverbinden. Schließlich ließ Frau N. sich herab,
dem Kunden, der ihre beschaulichen Vermittlungskreise gestört hatte, doch noch zu
verbinden. Nach einiger Wartezeit meldete sich – der unschuldige Reinigungsdienst!

 

Ob dieser kaltschnäuzigen Beleidigung nun schon erbost,  versuchte der Kunde eine
Hotline-Nummer der ÖBB. Eine dieser Nummern, wo man sich bei laufenden Gebühren
Ziffer um Ziffer weitertasten muß.   Klappt nur eben nicht immer.  Nach dem dritten
Versuch eine Stelle für Vorteilskarten. Man möchte, nun schon eher ungehalten, die
eigentliche Frage stellen.   Daran ist die Hotline wenig interessiert, es wird aufgelegt.

 

Nach zwei weiteren Versuchen bei der  Hotline darf der Kunde die Beschwerdestelle
verlangen und wird auch durchgestellt.   Gelangweilt nimmt ein Mitarbeiter die Sache
auf, möchte Daten, Telefonnummer, etc. Für dieVorteilscard? Ah, für diese wäre er
nicht zuständig.   Nun nimmt der Kunde von seinem Ausflug in die DDR Abstand.
 
Erfahrung:  DDR-Vermittlungen sind nicht zum Vermitteln von Gesprächen da;  Kun-
denwünsche gibt’s nur auf Mehrpreisnummern. Geschäftspolitik jenes Unternehmens,
in das jährlich mehr als eine  Milliarde Euro an Subventionen gepulvert wird,  obwohl
es schon lange insolvent ist.

 

Mit besten Grüßen

Peter E.

2011-09-15
 

Halal bei McDonalds?


Besuchen Moslems McDonalds?

Eine alte Volksweisheit besagt, dass Geschmäcker und Ohrfeigen verschieden sind. Dies

ist für den Fastfood-Riesen McDonalds  auch von Vorteil,  denn sonst würden alle Leute
nur in Lokalen speisen,  in denen typische Hausmannskost angeboten wird.   Bei einem

solchen Szenario würde  McDonalds durch die Finger schauen.

 

Aber dies  ist eigentlich  nicht das  Thema unseres  Beitrags,  obwohl sich  dieser unter
anderem um den Fastfood-Konzern handelt. Im Zuge der hurtig fortschreitenden Islam-
isierung stellt  sich für uns die Frage,  ob McDonalds  den kulinarischen  Anforderungen
eventueller moslemischer Gäste auch gerecht werden kann.

 

Diesbezüglich  haben  wir  Recherchen  angestellt  und ermittelt,  ob  die  Lokale  von
McDonalds überhaupt von diesem Klientel besucht werden.   Wir haben etliche Filialen
aufgesucht, konnten jedoch weder optisch noch akustisch feststellen,  dass in diesen
moslemische Mitbürger(innen) aufhältig waren.

 

Trugschluss

Fast wären  wir zum Schluss gelangt,  dass Moslems keinen Wert darauf  legen bei Mc-
Donalds zu speisen. Dafür gäbe es ja auch einen guten Grund, denn immerhin schreibt
der Koran vor, dass nur Fleisch von geschächteten Tieren verzehrt werden darf. Es ist
auch kein Geheimnis,  dass es  genügend einschlägige  Lebensmittelgeschäft gibt,  die
ihren moslemischen Kunden derartiges Fleisch anbieten.

 

Bei  McDonalds können und wollen wir uns es  jedoch nicht vorstellen, dass Fleisch von

geschächteten Tieren  zum Verzehr angeboten wird.  Darum kamen  wir auch zu dem
Schluss, dass Moslems den Fastfood-Riesen meiden.

 

Dieses vermeintliche Meidungsverhalten war jedoch ein Trugschluss.  Durch Zufall ent-
deckten wir die McDonalds-Filiale auf der  Simmeringer Lände zur Auffahrt zur A4-Ost-
autobahn.

 

Foto: © erstaunlich.at

 

Moslemische Gäste in der Überzahl

Diese Filiale des Fastfood-Konzerns ist extrem stark von moslemischen Männern  – haupt-

sächlich Taxi – und Mietwagenlenker- frequentiert.   Im Beobachtungszeitraum, der sich

doch über  einige Stunden  zog wurde festgestellt,  dass die nicht  moslemischen Gäste
zeitweise sogar in der Minderheit waren.

 

Wer nun glaubt,  dass sich die moslemischen Gäste mit  Salat oder Pommes begnügten,
der irrt gewaltig.   Da wurden jegliche „Burger-Variationen“ verzehrt und dieses Essver-
halten bringt uns nun in ein Dilemma.

 

In  Österreich  werden  und  wurden  zahlreiche  Moscheen  und  islamische Zentren in
Windeseile errichtet.   Dies bringt  uns wieder  zur Annahme,  dass es  sich bei den in
Österreich lebenden  Moslems um gläubige Menschen handelt.   Also warum verzehren
diese gläubigen Menschen kiloweise „unreines“ Fleisch?

 

Was steckt wirklich dahinter?

Sind nun  moslemische  Taxi- und Mietwagenlenker  die Ausnahme  der  moslemischen
Regel, oder wird auch im Islam nicht so heiß gegessen, wie gekocht wird?  Und dienen
daher die  zahlreichen Errichtungen der  Moscheen und  islamische Zentren doch nicht
vorwiegend der Religionsausübung,  sondern sind diese möglicherweise Ziel einer polit-
ischen Vormachtstellung des Islams in Österreich?

 

Es wäre natürlich auch möglich,  wobei wir uns dies nicht vorstellen können,  dass mos-
lemische Gäste bei McDonalds Fleisch geschächteter Tieren kredenzt bekommen. Damit
wäre unser  Verdacht des Zieles einer  politischen Vormachtstellung durch den Islam in
Österreich null und nichtig.

 

Wir würden es nett finden, wenn uns McDonalds diesbezüglich Auskunft erteilen könnte,

um unseren politischen Verdacht erhärten oder verwerfen zu können.

 

*****

2011-09-14
 

Wird Ausländerkriminalität zur Selbstverständlichkeit?


Noch immer verschlossene Augen?

Immer wieder wollen uns linke Gutmenschen Glauben machen, dass die Öffnung der

Ostgrenzen und die ungezügelte  Zuwanderung keine negative Auswirkung auf die

Kriminalität in unserem Land hat.

 

Allein die Meldungen in der heutigen Ausgabe der Kronen-Zeitung,  sollten diesen

Herrschaften die Augen öffnen und eines Besseren belehren.

 

 

 

 

Alle Screens: Kronen-Zeitung Printausgabe vom 14.09.2011

 

Auch wenn wir der Kronen-Zeitung gelegentlich vorwerfen doppelmoralisch zu sein

begrüßen wir es,  dass die auflagenstärkste Tageszeitung Österreichs  bei der Auslän-
derkriminalität auf  „political correctness“ verzichtet und das Kind,  respektive die
Täter beim Namen nennt.

 

Es gibt sie doch noch

Auch wir haben heute ein wenig recherchiert und einen Geschäftszweig der Ausländer-

kriminalität endeckt,  den es laut Aussagen diverser Behörden eigentlich gar nicht mehr
geben sollte. Eine erhebliche Anzahl von Ausländern bietet in 1100 Wien Triesterstraße,
vor der Filiale der Firma OBI  und SOCHOR  widerrechtlich gewerbliche Tätigkeiten an.

 


Foto: © erstaunlich.at

Foto: © erstaunlich.at
 

Widerrechtlich und  kriminell aus  dem Grund,  da keiner der Anbieter  eine Gewerbebe-

rechtigung besitzt, geschweige denn Steuern oder Sozialabgaben entrichtet. Es werden

gewerbliche Angebote in verschiedenen Berufssparten offeriert.

 

ERSTAUNLICH testete dies heute und ein Lockvogel täuschte Interesse bei den gewerb-
lichen Anbietern vor.  Maler, Tapezierer, Maurer,  Elektriker,  Gas/Wasserinstallateure udgl.
mehr, bieten ganz offen ihre Dienste. Entweder zu Pauschalpreisen oder zu Stundenlöhne
zwischen 7,-  und 15,- Euro.   Unser Lockvogel war so dreist und verlangte den Vorweis
eines Gewerbescheines, der UID-Nummer, sowie nach vollendeter Arbeit eine Rechnung,
da er vorgab diese von der Steuer absetzen zu wollen.   Keiner der Dienste anbietenden
Personen konnte diese Kriterien erfüllen.

 

Standortwechsel

Diese illegalen Ein-Mann-Unternehmen hielten sich früher direkt am Gelände der Firmen

SOCHOR und OBI auf.   Nun verhindert ein Wächter,  dass die illegalen Dienstleistungs-

anbieter das Firmengelände betreten.


Fotos: © erstaunlich.at

 

Ein arbeitsloser Wächter                         Illegale Dienstanleisungsanbieter
 

Nun haben die, ohne Gewerbeberechtigung und Abgaben hinterziehenden Kleinunter-
nehmer ihre Firmensitze auf den Gehsteig vor den betroffenen Baumärkten verlagert.
Da sind dem Wächter  (obiges Bild im roten Kreis) die Hände gebunden.

 

Keine gebunden  Hände haben  hingegen die Behörden  und wir fragen uns,  warum
diese  nicht einschreiten.   Die angesammelte Menge der  Personen ist wohl kaum zu
übersehen.  Diese Leute stehen permanent von Montag bis Freitag  (Werktage) am
Gehsteig vor den obig angegebenen Filialen der Baumärkte.
 
Was würde wohl einem Österreicher passieren, wenn dieser Dienstleistungen anbietet
ohne die dafür erforderliche Gewerbeberechtigung zu besitzen und obendrein weder
Steuern noch Sozialabgaben bezahlt?

 

*****

 
2011-09-14
 

Rütli-Schwur statt Fiskal-Union?


EU: Der Anfang vom Ende

Österreich oder gleich die gesamte EU  sollte „im Geiste“ einfach der Schweiz beitreten.

Mit dieser EU ist Europa kaum zu retten! Führungsschwäche, Misswirtschaft, Bürokratie,

Phantasielosigkeit  stehen an der Tagesordnung.   Es fehlt an Mut,  Kreativität und vor
allem an  Zusammengehörigkeitsgefühl.  Jedem halbwegs  logisch denkenden  muss
mittlerweile klar geworden sein, dass die EU der Anfang vom Ende für Europa ist.

 

Wer will noch zu so einer „Union“ gehören, wer kann sich noch mit diesem künstlichen

Gebilde identifizieren?    Während die EU im Schuldenmeer versinkt, hat die Schweiz

andere Probleme. Die Währung ist so stark, dass sie künstlich niedrig gehalten werden

muss.

 

Aber Geld ist nicht alles. Die wahre Stärke der Schweiz ist ihr innerer Zusammenhalt,

ihre ureigene Identität.   Davon kann Rest-Europa   – und gerade Österreich-  nicht
einmal träumen.

 

Einheit in Vielfalt   – dabei denkt  man immer  weniger an die  EU –  sondern an die
Schweiz.   Hier hat der  Souverän noch etwas zu reden,  gibt es eine viel direktere
Demokratie,  sind die Bürger die obersten Richter.   Ein echtes Musterbeispiel an
Autonomie und Vielfalt.

 

Zusammengehörigkeitsgefühl kann man nicht erzwingen und auch nicht  von oben
verfügen.  Es müsste freiwillig wachsen.  Österreich oder  gar die EU  können nicht
einfach der Schweiz beitreten, denn sie würden auch gar nicht genommen werden.
Aber wir könnten es wenigstens im Geiste tun!

 

*****

2011-09-13
 

Und es brummt doch – TEIL2


Taxiinnung reagierte erstaunlich rasch

Überraschend schnell reagierte die Fachgruppe für das Personenbeförderungsgewerbe
auf unseren Beitrag „Und es brummt doch“. Wer nur halbwegs sinnerfassend lesen kann
erkennt am ersten Blick, dass der Inhalt des  Schreibens sehr wohl einer Interessenver-
tretung würdig ist. Allerdings nicht zu Gunsten der Taxiunternehmer(innen), sondern in
dieser Stellungsnahme versucht man die Interessen der Funkzentralen zu vertreten .Wir
wollen unseren Leser(innen) das erstaunliche Mail nicht vorenthalten und geben dieses im
Originaltext wieder.
Sehr geehrte Redaktion
Vielen Dank für Ihr Mail und die Möglichkeit der Stellungnahme.
Grundsätzlich begrüßen wir jede neue technische  Neu-/ Weiterentwicklung im Rahmen
der Vermittlung von Kundenaufträgen im Taxigewerbe, damit der Konsument möglichst
rasch zu seinem gewünschten und bestellten Taxi kommt.
TaxiunternehmerInnen schließen mit den Taxifunkbetreibern einen Funkvertrag ab, in
welchen vertraglich vereinbart ist, dass die Funkaufträge nur von dem jeweiligen Ver-
tragspartner aufgenommen und durchgeführt werden können.
Die  vertragliche Normierung des Konkurrenzverbotes  ist in der gewerblichen Wirtschaft
ein üblicher Weg , um sich  und seine Vertragspartner als  Marke  zu positionieren. Solche
Vorgangsweisen gibt es Z.B. im Handel und auch in der Gastronomie.
Es obliegt den einzelnen  Taxiunternehmungen sich für  das für das jeweilige  Unterneh-
men betriebswirtschaftlich optimale  Vermittlungssystem zu entscheiden und sich so am
Markt zu positionieren.
Taxiunternehmen sollten im Rahmen einer internen Kostenrechnung  einerseits die Kosten
und den Aufwand    für die Vermittlung unter der Marke einer bestehenden Taxifunkzen-
trale  den  Kosten der  neuen  technischen  Vermittlungssysteme  und  anderseits  dem
jeweiligen  zu erwartenden Ertrag gegenüberstellen und die unternehmerische Entscheid-
ung treffen.
Betreffend  der Bestellung via“ App“ wurden wir informiert,  dass diese  technische Mög-
lichkeit von den Taxifunkzentralen für die Konsumentenbestellung bereits eingerichtet ist.
Die von ihnen zitierte Judikatur des  OLG  Frankfurt am Main ist eine deutsche  Entscheid-
ung. In Österreich  gibt es ein diesbezügliches Erkenntnis des OGH nicht.
Freundliche Grüße
Dr. Andreas CURDA
Fachgruppengeschäftsführer

Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe  mit PKW
Wirtschaftskammer Wien

Wir resümieren

Erfreulich ist zumindest, dass die Taxiinnung technische  Neu-/ Weiterentwicklung im
Rahmen der Vermittlung von Kundenaufträgen im Taxigewerbe begrüßt. Aber das war
es dann auch schon, denn ab diesen Satz beginnt Dr. Curda den Taxifunkzentralen mit
erstaunlichen Argumenten  die Stange zu halten.
Bezüglich des von den Funkzentralen ins Feld geführte Konkurrenzverbot, fiel uns dieses
Zitat besonders ins Auge: „Die  vertragliche Normierung des Konkurrenzverbotes  ist in
der gewerblichen Wirtschaft ein üblicher Weg , um sich  und seine Vertragspartner als
Marke  zu positionieren. Solche Vorgangsweisen gibt es Z.B. im Handel und auch in der
Gastronomie.“
Das entspricht natürlich nicht der Realität, denn keinem freien Handelsunternehmer oder
Gastronom kann  ein Verkäufer  – und Funkvermittlungszentralen  sind nichts anderes –
vorschreiben, welche Ware er in seinem Geschäft zu führen hat.
Der erstaunliche Standpunkt des Innungs-Juristen erweckte natürlich unsere Neugier
und wir  kontaktieren diesen telefonisch,  um ihn auf seinen  Irrtum aufmerksam zu
machen. Jedoch Dr. Curda argumentierte wörtlich: „Bei Mc Donalds oder Billa dürfen
auch keine Fremdwaren verkauft werden.“
Da staunen wir aber über die Rechtsmeinung des Innungs-Juristen, handelt es sich doch
bei den beiden von ihm angegebenen Beispielen um Franchiseunternehmen. Die Franch-
isepartner bekommen die komplette  Ausstattung vom jeweiligen Konzern gestellt und
sind keine freien Unternehmer im herkömmlichen Sinn. Sie sind Pächter und haben sich
an jegliche Anweisungen der Konzerne zu halten.
Uns war bis dato nicht bekannt, dass die Funkzentralen den Taxiunternehmer(innen)
die Fahrzeuge samt Zubehör zur Verfügung stellen.  Bisher gingen wir immer von der
Meinung aus,  dass Taxiunternehmer(innen)  freie Unternehmer(innen)  sind und von
den Taxifunkzentralen lediglich die Fahraufträge kaufen.
Aber keine Sorge so ist es auch, auch wenn die Funkzentralen mit ihrem Verhalten den
subjektiven Eindruck  erwecken könnten,  dass die Taxifahrzeuge in ihrem Besitz sind.
Die Tatsache des freien Unternehmertums im Taxigewerbe sollte auch  dem Dr. Curda
bekannt sein, immerhin ist der Mann Jurist.
Und weil wir Dr. Curda schon am Hörer hatten fragten wir ihn, warum er zu diesem Satz
(Screen) und dem daraus resultierenden, von uns erhobenen Vorwurf keine Stellung be-
zogen hatte.
Dazu meinte  Dr. A. Curda,  dass er diesen vermutlich überlesen,  respektive nicht richtig
gelesen habe. Wir nehmen ihm dies nicht krumm, denn bei dem Wirbel den der Mann zur
Zeit um die Ohren hat,  kann das durchaus passieren.  Aber er blieb uns auch am Telefon
eine Antwort schuldig.
Apropos lesen. Dr. Curda schreibt in seinem Mail folgenden Satz: Die von ihnen zitierte
Judikatur des  OLG  Frankfurt am Main ist eine deutsche  Entscheidung.   In Österreich
 gibt es ein diesbezügliches Erkenntnis des OGH nicht.“
Da müssen wir dem Innungs-Juristen leider vorwerfen, dass er unsere Aussage diesbe-
züglich nicht sinnerfassend gelesen hat. Denn wir schrieben: „Abgesehen vom Urteils-

spruch des OLG Frankfurt am Main –  welcher vermutlich in Österreich nicht anders

ausfallen wird.“ Wir haben mit keiner Silbe erwähnt,  dass es in Österreich ein Erkennt-
nis des OGH gäbe.
Aber wir wollen uns nicht in Kleinigkeiten verlieren.   Fakt ist es jedenfalls, dass im Mail
der Taxiinnung keinerlei Hilfe- oder Schutzstellung für die zwangsverpflichtenden Taxi-
unternehmer(innen)  erkennbar ist.   Ganz  im  Gegenteil,  es  wird  mit  erstaunlichen
Argumenten für die Funkzentralen Partei ergriffen.
Dies ist natürlich ein Umstand den man so nicht gelten lassen kann und wir werden mit
Hilfe der Politik versuchen Klarheit zu schaffen,  warum die Taxiinnung ihre Zwangsmit-
glieder im Regen stehen lässt.
*****
2011-09-12
 

Guten Appetit


Tipp für die Mittagspause

Bevor Sie heute Lust auf ein dem Koran entsprechendes Halal-Kebab verspüren, sollten
Sie sich ein Video auf der Webseite  www.abc.net.au  ansehen.
 
 
Sollten Sie nun nach Sichtung des Videos noch immer Heißhunger auf eine derartige
Mahlzeit verspüren,  scheinen Sie Tierquälerei als die normalste Handlung  der Welt
zu betrachten. Aus Höflichkeitsgründen ersparen wir uns weitere Anmerkungen.
 
*****

2011-09-12
 

Dumm oder bösartig?


Existenzgefährdung durch Beamt(innen)

Was so manche Beamt(innen) in ihrer  Dummheit oder Bösartigkeit anrichten können ist

nicht mehr erstaunlich, sondern bereits erschütternd und für Betroffene existenzgefährd-

end. Dies beweist eine Aktion des MBA für den 10. Bezirk.  

 

 

Ein Wiener Unternehmer erhielt von der WKO obige schriftliche Mitteilung. Dem WKO-

Brief war folgendes amtliches Schreiben des MBA für den 10. Bezirk beigeheftet.

 

 

Da staunte der Unternehmer nicht schlecht, denn seine Firma besitzt gar keine Gewerbe-

berechtigung für ein Kaffeehaus.   Also rief er in der Wirtschaftskammer zurück,  um die

Situation aufzuklären.  Aber auch in dieser war man ratlos und so wanderte die gesamte
Korrespondenz vermutlich im Papierkorb.

 

War nicht einmal mehr in diesem Betrieb beschäftigt

So weit, so nicht gut. Denn jetzt kommen wir zum Kern unseres Beitrages. Der im amt-
lichen Schreiben des MBA 10 genannte Mann, nennen wir in Huber (richtiger Name ist
der Redaktion bekannt) war  Geschäftsführer in der Firma des Wiener Unternehmers.

 

Die Betonung liegt auf „war“, denn zum Zeitpunkt des amtlichen Schreibens  –Datier-
ung 21.06.2011- war Huber gar nicht mehr bei besagter Firma beschäftigt. Aber dieses
Faktum ist vergleichsweise noch harmlos zu dem,  was man sich im  MBA 10 zusätzlich
leistete.

 

Herr Huber hatte im Alter von 16 Jahren  ein Moped für eine Spritztour geklaut und ein

Jahr später wurde er von einem Polizisten beim Rauchen eines Joints erwischt. Nun soll

man keine Straftaten verharmlosen, aber diese Delikte fallen  für uns  unter Jugendblöd-

heiten.

 

MBA 10 informierte Dritte über  getilgte Vorstrafen

Huber musste auch die Konsequenzen aus seinem Verhalten ziehen und wurde vom

JGH Wien zu bedingten Freiheitsstrafen verurteilt.  Diese sind heute – 16 Jahre später-

bereits getilgt.   Auch schienen die Verurteilungen des  JGH-Wiens nie in einem Straf-

registerauszug  auf.   Dies hat auch  seinen Sinn, denn bei geringfügigen Delikten will

man Jugendlichen nicht ihren Weg verbauen.

 

Das scheint man am MBA 10 nicht so zu sehen.  Um zu den beiden, bereits getilgten

Jugendvorstrafen zu kommen,  müssen schon Ermittlungen  angestellt worden sein.

Da man mit  diesen offenbar so beschäftigt war wurde vergessen,  bei der Kranken-
kasse anzufragen ob Huber überhaupt noch bei dem Unternehmen beschäftigt ist.

 

Und jetzt  wird es  besonders krass.   Das MBA 10 teilt der Kammer für Arbeiter und

Angestellte für  Wien und  der Wirtschaftskammer Wien, die beiden  bereits getilgte

Jugendvorstrafen des  Herrn Huber  aus den  Jahren 1994 und 1995 mit.   Letztere

Institution verständigte  wiederum den  Unternehmer,  der nun auch in Kenntnis
deren ist.

 

Für uns stellt sich nun die berechtigte Frage, ob hier nicht der Tatbestand des § 113
StBG    Vorwurf  einer  schon  abgetanen  gerichtlich  strafbaren Handlung
erfüllt wurde.

 

Screen: jusline.at

 

Huber meint jedenfalls:  „Das lasse ich mir nicht bieten und ich werde diese Angelegenheit
einem Rechtsanwalt übergeben.“

 

Also fassen wir nochmals zusammen. Das MBA 10 will eine Gewerbeberechtigung entziehen,

die gar nicht existiert. Dann stellt dieses Amt Erhebungen an und kramt bereits getilgte JGH
-Vorstrafen aus, vergisst aber bei der Krankenkasse nachzufragen, ob der Betreffende über-
haupt noch bei dem Unternehmen beschäftigt ist.  Zu guter Letzt werden Dritte von den
getilgten Vorstrafen des Herrn Huber in Kenntnis gesetzt.
 
Das wirft bei uns die Frage auf,  sind oder waren  jene Beamt(innen) die an dieser Aktion
beteiligt waren nur dumm oder bösartig. Möglicherweise auch beides zusammen.

 

*****

2011-09-11
 

Kunstpreis für Fäkal- und Urinier(un)kunst


Wollen Sie auch einen Kunstpreis gewinnen?

Zum fünften Mal verlieh der Kunstraum Niederösterreich gestern den Kunstpreis „H13“,

der mit 2000 Euro dotiert ist. Diesmal ging die Auszeichnung an das Performance-Duo

„Dolce & Afghaner“, das seit 2009 besteht und zu Themen wie Politik, Migration, Bild-

ung und Integration Stellung bezieht.

 

Sie würden auch gerne einen derartigen Kunstpreis gewinnen? Nichts leichter als das,

denn Sie brauchen dazu nur eine  Performance veranstalten.  In dieser tun Sie kund,
dass Sie auf die Vielfalt in Wien scheißen und auf die österreichische Fahne pinkeln.

 

Allerdings sollten Ihren Worten auch Taten folgen. Auch dies ist ein leichtes Vorhaben.

Sie müssen dazu nur ein Wasserbecken vor einer Kirche umdekorieren und  anschließ-
end in dieses  urinieren.   Von Vorteil wäre es noch,  wenn Sie einen Migrationshinter-
grund aufweisen könnten.

 

Foto: © erstaunlich.at

 

An einen Kunstpreis dachten wir nie im Leben

ERSTAUNLICH war das erste Medium, welches über die die als Kunst getarnte, perverse

Performance von  „Dolce & Afghaner“ berichtete. Dies können geneigte Leser(innen) in

den Beiträgen „Hamam statt Daham    TEIL1  und  TEIL2“ nachlesen.

 

Allerdings dachten wir nie im Leben daran, dass eine derartig perverse Provokation mit

einem Kunstpreis ausgezeichnet wird.   Diesbezüglich wurden wir nun eines Besseren

belehrt.  Während sich jeder Otto Normalbürger für die öffentliche  Ankündigung, auf
die österreichische  Fahne zu  pissen und  dem Urinieren  in ein Wasserbecken vor der
Karlskirche  immensen Ärger,  wenn nicht  sogar diverse Anzeigen  einhandeln würde,
gab es für „Dolce & Afghaner“ einen Kunstpreis vom Land Niederösterreich.

 

Angesichts solcher  Auswüchse wäre  es höchste Zeit,  für Möchtegernkünstler  die in
Ermangelung eines künstlerischen Talents,  Fäkal- und Urinier(un)kunst anbieten,  jeg-
liche öffentliche Förderungen zu streichen.   Wir finden es für eine absolute Frechheit,
dass solchen Personen Steuergeld nachgeworfen wird, während zum Beispiel im Sozial-
oder Medizinbereich massive Einsparungen vorgenommen werden.

 

*****

2011-09-10
 

Und es brummt doch


Aufruhr im Wiener Taxigewerbe

„Ich stehe in der Kälte und warte auf’n Taxi,  aber es kommt nicht (kummt net, kummt
net)  ich warte auf das  Brummen von  ’nem Mercedes Diesel,  aber es  brummt net…“
Wer kennt ihn nicht, diesen Ohrwurm der Gruppe DÖF aus dem Jahre 1983?

 

Doch es brummt zurzeit gewaltig im Wiener Taxigewerbe. ERSTAUNLICH hatte gestern

Besuch von einigen aufgebrachten Taxiunternehmern. Grund dafür ist das Verhalten der

zwei Wiener Taxifunkzentralen „40100“ und „31300“.   Von den rund 4.500 in Wien
betriebenen Taxis, sind zirka 2.500 bei diesen Funkzentralen angeschlossen.

 

Neues kostengünstiges System

In Deutschland hat sich ein neues System der Fahrtenvermittlung etabliert,  welches zur
vollsten Zufriedenheit der Taxiunternehmer, sowie auch der Fahrgäste läuft. Daher wurde
dieses Fahrten-Vermittlungssystem, im Vormonat nun auch auf Wien ausgeweitet.

 

Genaue Informationen unter diesem LINK

 

Dieses Fahrtenvermittlungssystem bringt sowohl den Taxiunternehmern, als auch den Fahr-
gästen Vorteile. Für den Kunden hat das endlose Verweilen in der Warteschleife zu Stoß-
zeiten ein Ende,  da er sein Taxi über einen Tastendruck auf  seinem Handy  per  „App“
bestellt. Die Taxiunternehmer ersparen sich ernorme Kosten,  wie die Anschaffung eines
Datenfunkgerätes und dessen Einbau,  Denn für die Fahrtenvermittlung wird lediglich ein
Handy benötigt.

 

Ferner fallen beim System „mytaxi“,  die nicht gerade billigen Vermittlungskosten an die
Funkzentralen weg.   Denn pro Fahrtenvermittlung über  „mytaxi“  wird dem Taxiunter-

nehmer jeweils 1,- Euro pro vermittelter Fahrt in Rechnung gestellt.

 

Schwimmen die Felle der Dualisten bereits davon?

Diese Situation gefällt den etablierten Dualisten  „40100“ und „31300“ natürlich nicht, da
sie offenbar ihre Felle davonschwimmen sehen. Daher versuchen sie die Aufbauphase von
„mytaxi“ in Wien zu erschweren, indem sie den bei ihnen angeschlossenen Unternehmern
untersagen, dieses Fahrtenvermittlungssystem zu nutzen.  Ganz offen wird den Taxiunter-
nehmer(innen) mit der Vertragskündigung gedroht,  falls sie die Dienste von  „mytaxi“  in
Anspruch nehmen.

 

Interessant ist das Schreiben der Firma „TAXI 31300 Vermittlungsgmbh“.  Diese rechtfert-
igt ihre Androhung der sofortigen Kündigung bei der Nutzung von „mytaxi“ mit folgendem
Passus im Funkvertrag.

 

 

Ob eine derartige Vereinbarung im Klagefall vor einem österreichischen Gericht überhaupt

Bestand haben wird sei ohnehin dahingestellt. Denn auch in Deutschland versuchten die

etablierten Taxifunkzentralen den Aufbau von  „mytaxi“  mit der Begründung  des „Kon-
kurrenzverbotes“ zu boykottieren.


Aber das  OLG Frankfurt am Main  belehrte die  Funkzentralen eines Besseren und hat
jüngst klargestellt, dass es unzulässig ist, wenn eine Taxizentrale den ihr angeschlossenen
Taxiunternehmen die gleichzeitige Rufvermittlung durch andere verbietet (OLG Frankfurt
a.M. v. 14.07. 2009, Az.: 11 U 68/08 (Kart)).

 

TAXI 31300 schließt jegliche Vermittlungssysteme aus

Abgesehen vom Urteilsspruch des OLG Frankfurt am Main – welcher vermutlich in Öster-
reich nicht anders ausfallen wird –  stellt sich  die berechtigte Frage,  ob ein Handy über-
haupt als  Funkanlage zu werten ist.  Über diesen Aspekt scheint man sich auch bei der
Firma „TAXI 31300 Vermittlungsgmbh“ und nicht ganz sicher zu sein und schließt daher
sicherheitshalber  – bis auf das eigene-  alle anderen Vermittlungssysteme von der Fahr-
tenvermittlung aus.

 

 

Abgesehen davon,  dass durch das  Verhalten des Funkfahrtenvermittlers  den Taxiunter-
nehmern ein wirtschaftlicher Schaden erwächst, empfiehlt dieser noch den Taxibetreibern,
dass die bei ihnen beschäftigten Lenker(innen)  per Dienstanweisung gegen eine besteh-
ende gesetzliche Vorschrift verstoßen sollen und dies auch noch unterschreiben zu lassen.

 

Mit dem Satz   „Es ist untersagt,  andere als das vom Unternehmen in ihrem Fahr-
zeug vorgesehene  Vermittlungssystem zu nutzen“  stellt die Firma  „TAXI 31300
Vermittlungsgmbh“  eindeutig klar,  dass außer den von ihnen vermittelten Funkfahrten,
nur mehr Fahrgäste aufgenommen werden dürfen die direkt ins Taxi einsteigen.  Diese
Interpretation  des vom Funkfahrtenvermittler  verfassten Satzes ist durchaus korrekt,
denn sogenannte „Einsteiger“ werden nämlich über kein Vermittlungssystem dem Taxi
zugeführt.
 
Erst im zweiten Satz wird mit dem Wort   -„auch“-  gesondert auf die Mobilfunk-Appli-
kation verwiesen,  deren Nutzung  eine ausdrückliche  und schriftliche  Erlaubnis des
Unternehmers erfordert.

 

Denn es gibt eine Anzahl von anderen Fahrtenvermittlungssystemen, als die von „mytaxi“.
Da wäre zum Beispiel das Standplatztelefon. Dies ist das  klassische  Fahrtenvermittlungs-
system schlechthin. Taxilenker(innen) dürften dann auch nicht mehr als „Stammtaxler“ in
Lokalen fungieren.

 

Denn der  Anruf des  Bedienungspersonals via  Handy zur Abholung eines Fahrgastes ist
ebenfalls  ein Fahrtenvermittlungssystem.  Taxistandplätze vor  diversen Spitälern oder
Hotels sind teilweise mit einem optischen oder akustischen Signal ausgestattet. Dieses
wird durch den Portier ausgelöst, wenn für einen Fahrgast ein Taxi benötigt wird. Auch
das ist ein  Fahrtenvermittlungssystem.

 

Alle diese im obigen Absatz beschriebenen Fahrtaufträge müssten Taxilenker(innen) ab-
lehnen,  wenn es nach  der Empfehlung des  Funkfahrtenvermittlers geht und würden
dadurch gegen die gesetzlich bestehende Beförderungspflicht verstoßen.

 

Beförderungspflicht

Vergrößerung mit rechter Maustaste und  „Graifik anzeigen“ anklicken!

Screen: wien.gv.at.recht

 

Ausnahmen von der Beföderungspflicht

Vergrößerung mit rechter Maustaste und  „Graifik anzeigen“ anklicken!

Screen: wien.gv.at.recht

 

Trotz intensivster Nachschau konnten wir keine Ausnahme von der Beförderungspflicht

finden, welche die schriftliche Empfehlung der Firma  „TAXI 31300 Vermittlungsgmbh“

an die Taxiunternehmer rechtfertigen würde. Unserer Meinung nach versucht der Funk-

fahrtenvermittler  die Personalpolitik der Taxiunternehmer(innen)  zu beeinflussen um
zu verhindern, dass die bei ihnen beschäftigten Lenker(innen)  via Handy die Dienste

von „mytaxi“ nutzen. Bei einem Entzug der Funkkarte, wird der/die Lenker(in) für den

Unternehmer „wertlos“ und dies hätte vermutlich eine Kündigung und einen anschließ-
enden Arbeitsgerichtsprozess zur Folge.

 

Wir können nur allen Taxiunternehmer(innen) empfehlen, sich das Schreiben der Firma

„TAXI 31300 Vermittlungsgmbh“ sorgfältig aufzubewahren und im Streitfall dieses beim

Arbeitsgericht vorzulegen,  sollte ein(e) entlassene(r) Lenker(in) klagen.   So kann sich

nämlich dann auch das Gericht ein Bild von der Vorgangsweise des Funkfahrtenvermitt-
lers machen.

 

Devot und ökonomisch völlig ahnungslos

Allerdings müssen  wir den  Taxiunternehmer(innen)  zwei  Vorwürfe machen.  Diese

Unternehmer(innen) müssen völlig devot sein, denn anders  können wir es uns nicht

erklären, dass diese mit sich in einer derartigen Form umspringen lassen und sich dem
Diktat eines Funkfahrtenvermittlers unterwerfen.

 

Und damit sind wir beim zweiten Vorwurf, nämlich der ökonomischen Uninformiertheit.

Wer nur die Grundregeln der Ökonomie beherrscht müsste am ersten Blick erkennen,

dass Funkfahrtenvermittler ohne angeschlossene Taxiunternehmer keine wirtschaftliche

Überlebungschance haben. Umgekehrt jedoch nicht. Taxiunternehmer benötigen für

ihr wirtschaftliches Überleben keinen Funkfahrtenvermittler. Dies wird täglich von rund

2.000 funklosen Taxibetreibern unter Beweis gestellt.

 

Wenn beispielsweise ab morgen,  alle an den beiden  Funkzentralen angeschlossenen

Taxiunternehmer ihre Verträge kündigen, würde diesen  wirtschaftlich nichts passieren.

Dass könnte man von den Funkzentralen jedoch nicht behaupten, denn diese müssten

in einem solchen Fall ihre Pforten schließen.


Klar, dass in den ersten zwei Wochen ein kleines Chaos herrschen würde,  bis sich die

Fahrgästen neu orientiert haben und auf anderen Wegen ihre Taxis ordern.   Alterna-
tiven dazu gibt es ja zahlreich. Der Gang zum Standplatz, das Standplatztelefon, den
„Stammtaxler“ per Handy zu rufen und seit neuesten  die Möglichkeit zu seinem Taxi
über den Handy-App  „mytaxi“  zu kommen.

 

Was ist mit der Interessensvertretung los?

Erstaunlicher als die Vorgangsweise des Funkfahrtenvermittlers „TAXI 31300 Vermitt-

lungsgmbh“  ist das Verhalten der  Standesvertretung der Taxiunternehmer(innen),
denn diese dürfte sich bereits in einen vorzeitigen Winterschlaf begeben haben.

 

Wir haben  schon in etlichen Beiträgen an der Wirtschaftskammer  Kritik geübt,  dass
diese zwar mit  Zwangsbeiträgen künstlich am Leben erhalten wird, allerdings dafür
sehr dürftige bis gar keine Gegenleistungen erbringt.

 

Das Verhalten der Taxiinnung  (eine Sparte der WK)  rechtfertigt  unsere Kritik,  denn
diese hat  bis dato nicht  im Geringsten reagiert,  obwohl sich bereits  zahlreiche Taxi-
unternehmer(innen) bei ihnen beschwert haben.  Was können wohl die Gründe sein,
dass diese  Zwangs-Interessensvertretung dieses Problem  offenbar ignoriert und sich
in vornehmes Schweigen hüllt.

 

Möglicherweise legt die Taxiinnung das ökonomische Prinzip  – „geringstmöglicher Auf-
wand und größtmöglicher  Gewinn“-  auf ihre eigene Weise aus und ist der Meinung
„Kein Aufwand und größtmöglicher  Gewinn“.   Es könnte auch sein,  dass die
Verantwortlichen bei der Taxiinnung kein Interesse an den Problemen und Sorgen
ihrer Zwangsmitglieder hegen.
 
Möglicherweise ist aber auch der Einfluss der Funkfahrtenvermittler in dieser Zwangs-
institution so groß,  sodass die Taxiinnung an der  entstandenen Problematik nicht
einmal anstreifen will und ihre Zwangsmitglieder einfach im Regen stehen lässt.

 

*****


2011-09-10
 

Hatebook Strache – Die etwas andere Sicht


Rohrkrepierer und Bumerang

Da sich die Schuldzuweisungen an die Adresse von H.C. Strache, bezüglich der Telekom-
affäre als Rohrkrepierer,  ja sogar als Bumerang erwiesen,  versucht man dem FPÖ-Chef
nun anderwärtig ans Bein zu pinkeln.

 

Screen: facebook.com

 

Der Grünabgeordnete Karl Öllinger und der Land.Abg. Christian Deutsch (SPÖ) versuchen
nun mittels der Facebook-Fanseite von H.C. Strache, gegen diesen Stimmung zu machen.
Auf Grund ihrer heutigen Aussagen entsteht für uns der Eindruck, dass die beiden mehr
oder weniger glücklosen Politiker, als mediales Kanonenfutter ihrer Parteien dienen.

 

Öllinger geht in die Vollen

Öllinger meint unter dem Motto „Strache lernt nichts dazu!“, dass der FPÖ-Chef offen-
sichtlich nicht ausreichend dafür sorgen kann oder will, dass seine Fans mit Postings nicht
gegen das Verbotsgesetz oder andere strafrechtliche Bestimmungen verstoßen.   Anlass
für diese und so ähnliche Äußerungen des Grünpolitikers waren einige verhetzende Kom-
mentare auf der Facebook-Fanseite von H.C. Strache.

 

Screen: facebook.com

 

Die Aussage von Öllinger entspricht allerdings nicht den Tatsachen, denn Strache fordert
immer wieder dazu auf,  Hass- und Gewaltaufrufe auf seiner  Fanseite zu unterlassen und
droht  als Konsequenz mit  der sofortigen Löschung  des Postings  und Sperre  des Users.

 

Wir sind der Meinung,  dass auf besagter Webseite die meisten  Hass- und Verhetzungs-
Postings von politischen Gegnern kommen, welche dem H.C. Strache mit ihren Kommen-
taren  schaden wollen.   Nachdem man  sich auf  einer Facebook-Seite  nicht mit einem
Parteibuch ausweisen muss,  sondern der Eintritt  mehr oder weniger anonym ist,  wird
dies von Strache-Gegnern weidlich ausgenützt werden.

 

Auch Kontrolle stößt auf Grenzen

Die Fan-Webseite des FPÖ-Chefs hat immerhin rund 105.000 Mitglieder, die eine dem-
entsprechende Anzahl von Kommentaren absetzen.   Da kann es durchaus vorkommen,
dass Hetz- oder Gewaltaufruf-Postings übersehen werden. Strache ersucht diesbezüglich
alle User auf seiner Seite, ihm oder seinem Team derartige Kommentare zu melden. Mehr
kann man beim besten Willen nicht machen.

 

Das ist dem Karl Öllinger zu wenig und er meint: „Seine Rechtfertigung nach den jüng-
sten inakzeptablen Entgleisungen,  er und sein Team würden die Einträge zwar lesen,
seien aber  überfordert  und außerdem sei  es durchaus möglich,  dass der  politische
Gegner solche Postings schreibe, um ihm zu schaden, ist inakzeptabel!“

 

Ferner beabsichtigt  K. Öllinger eine  Sachverhaltsdarstellung  an die Staatsanwaltschaft
einzubringen. Eigentlich nur schade,  dass ihm dieser  Schritt nicht bei der letzten linken
Anarchistendemonstration eingefallen ist, auf der Steinewerfer ihr Nachtwerk tätigten.

 

Die Stimme aus der Parallelwelt

Kommen wir nun zu Christian Deutsch,  der offenbar noch immer in einer Parallelwelt lebt.

Dieser meint,  dass  „Hatebook-Strache“  weiter provoziere.  Wörtliches Zitat:  „Mit den
eigenen Facebook-Kommentaren provoziert Strache vielmehr entsprechende Reaktionen
seiner ‚Fans‘ – wie von einem Dirigentenpult aus!“

 

Im Prinzip schlägt  Deutsch mit seinen Aussagen in dieselbe mediale Kerbe wie Öllinger.
In seiner blinden Wut auf Strache dürfte dem SPÖ-Politiker ein Eintrag auf einer  Facebook-
Seite entgangen sein, welcher aus den eigenen Reihen stammt. Allerdings wurden diese
nicht von anonymen Kommentatoren, sondern von  Funktionären der SPÖ verfasst bzw.
goutiert.

 

Screen: facebook.com

 

Da die betreffende  Facebook-Seite mittlerweile  gesperrt wurde ist davon auszugehen,
dass zahlreiche  Fans von dieser,  auf die  Facebook-Fanseite von H.C. Strache wechsel-
ten, um dort ihre geistigen Ergüsse abzulassen.   Natürlich mit dem  Ziel dem FPÖ-Chef
zu schaden.

 

Der Neid ist ein Hund

Man kann zu  Facebook verschieden Meinungen vertreten,  aber die Werbewirksamkeit
dieser Internetplattform ist mittlerweile unbestritten. Und da finden wir auch schon das
nächste Anpatz-Motiv der Herren Öllinger und Deutsch.   Wir haben uns die Fanseiten
der jeweils   – in den eigenen Reihen –  beliebtesten Politiker(innen) herausgesucht.

 

      

Screens: facebook.com

 

Während H.C. Strache einen Mitgliederstand  – und damit  potentielle Wähler –  von
104.717  aufweist,  krebsen Frau  Alev Korun bei 4.914 und  Fräulein Laura Rudas bei
5.495 herum. Sieht man sich diese Zahlen an, die für die Beliebtheit der Politiker(innen)
stehen wird klar, warum die SPÖ und die Grünen vor Neid zerfressen werden.

 

*****

2011-09-09 
 

Bezahlen wir Schutzgeld?


Fest am 11.September

Die SPÖ feiert wieder einmal und zwar das Europafest und den Welttag des Kindes. Das

finden wir löblich,  denn was gibt es schöneres, als dem Nachwuchs ein Fest zu widmen.

Neben zahlreichen Showangeboten wird ein Zauberer namens Aladin  – möglicherweise

zwecks  multikultureller Verständigung-  auf der Fete  seine Kunststücke  zum Besten
geben.

 

Unter anderem ist auch der Freund und Helfer imit einer Polizei-Hundestaffel und dem
Antiterror-Kommando  WEGA  vertreten,  welche  als  Highlight  dem  staunenden
Publikum eine Antiterror- Einsatzübung vorführen wird.

 

Irgendwie seltsam finden wir,  dass bei einem Kinderfest eine  derartige Polizeipräsenz

vor Ort anwesend sein wird.   Ach ja,  wir vergaßen das Datum,  sowie den Ort des
Festes anzugeben.   Dieses findet am 11.September auf der Donaupromenade vor
dem Millennium Tower statt.

 

9/11

11.September und Tower?   Irgendwie erinnern uns diese zwei Begriffe an ein Vor-
kommnis.   Ach ja,  jetzt fällt es uns wieder ein. Am 11.September jährt sich der feige
Angriff auf die Twin-Towers  zum zehnten Mal.

 

 

Am 11.September 2001 entführten Angehörige einer islamistischen Terrorgruppe vier

Flugzeuge. Eine Maschine stürzte in ein Feld ab, während ein anderer Jet  ins Penta-
gon gesteuert wurde.  Zwei Flugzeuge  trafen die Zwillingstürme,  was den Einsturz
dieser und rund 3.000 Tote zur Folge hatte.

 

Sind wir sicher?

Offenbar haben  Towers eine  besondere Anziehungskraft  für islamistische  Terroristen
und so kann niemand mit absoluter Sicherheit ausschließen, dass der Wiener  Millennium
Tower nie ein Ziel solcher Verbrecher werden kann. Begünstigend ist noch die Tatsache,
dass dieses Gebäude in einer Einflugschneise des Flughafens Wien-Schwechat liegt

 

Allerdings biederten und biedern sich immer noch  etliche Politiker(innen) der SPÖ, islam-

istischen Fundamentalist(innen) an und unterhalten ausgezeichnete Kontakte mit ihnen.
Das lässt zumindest die Hoffnung aufkeimen, dass islamistische Terroristen keinen derart-
igen Angriff auf Wien starten werden.   Überspitzt formuliert könnte man die Frage auf-
werfen, ob mit dieser Anbiederungspolitik eine Art Schutzgeld bezahlt wird.

 

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2011-09-08
 

Moral ist vom Geld abhängig


Kronen-Zeitung frönt weiterhin der Doppelmoral

Im Beitrag „Wird Naturfranzösisch effizienter?“  haben wir über die Neustrukturierung

der Kronen-Zeitung im Anzeigenmarkt berichtet. Wir haben im betreffenden Beitrag
auch angemerkt,  dass sich an der Doppelmoral der  auflagenstärksten Tageszeitung
Österreichs vermutlich nichts ändern wird.

 

Dass wir mit dieser Vermutung nicht danebengelegen sind, bestätigt sich in der heut-
igen Ausgabe der Kronen-Zeitung.   So echauffiert man sich über einen Swinger-Club
im oberösterreichischen Weißenbachtal.

 

Screen: Kronen-Zeitung vom 08.09.11 – Printausgabe Seite 14

 

Beim Geld hört sich die Moral auf

An und für sich wäre nichts außergewöhnlich daran,  wenn sich moralisch gefestigte

Personen oder Medien an  sexuelle Ausschweifungen stoßen, wenn diese  mit ihren
moralischen Wertvorstellungen nicht zu vereinbaren sind.

 

Diese Wertvorstellungen dürften aber beim „beliebten Familienblatt“ kollidieren. Von

anderen zahlreichen Sexinseraten einmal ganz abgesehen, wird in der gleichen Aus-
gabe der Krone-Zeitung, auf Seite 63, wird für einen Swinger-Club geworben.

 

Screen: Kronen-Zeitung vom 08.09.11

 

Natürlich geschieht diese Werbung nicht gratis, denn für diese muss der Inserent
harte Euros auf den Tisch der Firma Krone-Verlag GmbH&Co.KG.  legen.   Und so
stellt das selbsternannte „beliebte Familienblatt“ wieder einmal unter Beweis, dass
Moral  offenbar nur von der Bezahlung abhängig ist.

 

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2011-09-08
 

Genderwahnsinn bei Kindererziehung


Genderkindergarten an Skurrilität nicht mehr zu überbieten

Sollten die Berichte der heutigen Kronen-Zeitung stimmen, wonach in einem Wiener

Kindergarten die  Genderpolitik darin gipfelt,  dass Buben zum  Fingernägel lackieren

angehalten und Mädchen zum Zwicken der Buben aufgefordert werden,  so schreit

diese Skurrilität förmlich nach Konsequenzen.

 

Langsam aber sicher stellt sich die berechtigte Frage,  ob Wiens Bildungseinricht-

ungen mit Gewalt zu einem Panoptikum der Absonderlichkeiten umgebaut werden

sollen.

 

Buben in Mädchenkleider

Auch im Gymnasium Boerhaavegasse in Wien mussten Eltern und Schüler die Ab-
surdität einer Lehrerin ertragen. „Wir haben uns so geniert“, gesteht einer der Buben

aus der  Klasse der  Zeichenprofessorin Beatrice B.  Im Kleidchen seiner Schwester

pilgerte der Elfjährige zur Zeugnisverteilung.

 

Dort verpasste ihm die Pädagogin mit dem seltsamen Erziehungsverständnis sogleich

einen Mädchennamen.   „Damit ihr seht,  dass man das Geschlecht auch tauschen
kann“,  meinte die Frau Lehrerin  vom Gymnasium in der  Boerhaavegasse in Wien
noch verschmitzt lächelnd – ohne dabei auch nur im Ansatz zu erröten.“   (Kronen-
Zeitung vom 3. 9 2011)

 

Dafür massiver Bildungsverlust

Während im Wiener Pflichtschulbereich bei allen Tests und Studien die mangelnde

Qualität  festzustellen ist,  die Wiener  städtischen Kindergärten schon in der Ver-
gangenheit durch  Nikolaus- und Schweinefleischverbote negativ auffielen,  liefert
jetzt ein weiterer Kindergarten durch den „hypermodernen Genderwahnsinn“ eine
neuerliche Unglaublichkeit ab.

 

Selbst wenn  man der  Meinung war,  dass das  Niveau nicht  mehr weiter sinken
könne,  wird man  durch den  heutigen Zeitungsbericht  eines besseren belehrt.
Nach der  Angelobung der Rot-Grünen Regierung in Wien musste man zwar mit
dem  Schlimmsten rechnen, dass  es  jedoch zu  einem  gesellschaftspolitischen
Amoklauf mit unabsehbaren Folgen für die Psyche unserer Kinder kommen wird,
war in dieser Dimension dann doch nicht absehbar.

 

*****

2011-09-07
 
 

Erklärungsbedarf bei der SPÖ


Bumerang-Effekt

Wie wir im Beitrag „Der Prügelknabe der Nation“ berichteten, versucht die linke Reichs-

hälft permanent  den FPÖ Chef  für Dinge in die  Verantwortung zu nehmen,  die gar

nicht in seine Kompetenz gefallen sind.   So ortete der   SPÖ-Bundesgeschäftsführer,
Günther Kräuter,  im Zusammenhang  mit den  Ermittlungen gegen  ehemaligen FPÖ-
bzw.  BZÖ-Minister  Hubert Gorbach in Sachen Telekom,  massiven Erklärungsbedarf
beim FPÖ-Obmann H.C. Strache.

 

Das erstaunliche dabei ist jedoch,  dass H.C. Strache zu jener Zeit ein kleiner,  mehr
oder weniger unbedeutender Kommunalpolitiker war. Die damalige FPÖ ist heute das
heutige BZÖ,  in der alle in diesen Skandal involvierten Personen eine neue politische
Heimat fanden.   Der Versuch seitens der SPÖ,  jegliche Schuld in Straches Schuhe
schieben zu wollen, scheint sich nun zum Bumerang zu entwickeln.

 

Verflechtungen Hocheggers mit SPÖ aufklären

Im Zuge des Telekom-Skandals sollte man auch dringend die Zeit vor dem Jahr 2000

beleuchten,  forderte FPÖ-Bundesparteiobmann  H.C. Strache im weiteren Verlauf
seiner heutigen Pressekonferenz, denn die Firma Hochegger sei schließlich nicht erst
in der Schüssel-Zeit aktiv geworden.

 

So liest sich das Auftragsbuch der Hocheggers vor 2000 wie das  „Who is Who“ der
rot-schwarzen Polit- und Wirtschaftselite. Einer Aussendung ist etwa zu entnehmen,
dass die Firma Hochegger 1999 einen Etat der Bundesregierung gewinnen konnte.

 

Dabei handelte es sich um einen  25-Millionen Schilling  (rund 1,8 Millionen Euro)
schweren Auftrag des damaligen SPÖ-Sozialministeriums unter Lore Hostasch. „Ange-

sichts der Umstände, dass sich ausgerechnet die damals der roten Reichshälfte zuge-
ordnete Firma Hochegger in einer internationalen Ausschreibung den Etat des roten

Sozialministeriums sichern hat können und den nun bekannten Praktiken besagter
Firma stellt sich die Frage,  ob damals alles mit rechten Dingen zugegangen ist“,  so
Strache.

 

Das System Hochegger gebe es offenbar nicht erst seit der Schüssel-Regierung, er-
klärte Strache.  „Deshalb müsse  man auch  mögliche Kickbackzahlungen  aus der
damaligen Zeit in einem Untersuchungsausschuss beleuchten. Ebenfalls interessant
sei die Personalpolitik des hocheggerschen Firmengeflechts“,  so Strache.
 
Nehmen wir Mick Stempel,  der als Geschäftsführer von Hochegger Financial Com-
munications fungierte.   Stempel war von 1986 bis 1991 Chefredakteur,  danach

Geschäftsführer und Herausgeber des Wirtschaftspressedienstes.

 

1994 wechselte er zur Lenzing AG, wo er bis 1999 Investor Relations-Chef und Pro-
jektmanager war.   Dann war er im ORF tätig,  wo es rund um seine Person einige
Turbulenzen gab.   So hätte  Stempel laut  ORF-Betriebsräten  ORF-Teletext-Chef
werden sollen.   Zentralbetriebsrat Heinz Fiedler hatte Kritik an dem Umstand geübt,
dass Stempel  vor etlichen  Jahren als  Redakteur der  Sozialistischen Korrespondenz
tätig war und von „SPÖ-freundlicher Personalpolitik“ gesprochen.“

 

Ebenso interessant ist laut Strache auch die personelle Verstrickung mit SPÖ-nahen
Unternehmen.   So sei Brigitte Kraft-Kinz – 1995 Pressesprecherin des Konsum Öster-
reich – direkt von der PR-Agentur Dr. Hochegger in die Unternehmenskommunikation
von Siemens Österreich gewechselt.

 

„Weder der Konsum noch Siemens Österreich gelten bekanntlich als FPÖ-nahe.   Wir
wollen also dringend Aufklärung über sonstige SPÖ-Kontakte und Verstrickungen im
System Hochegger“, so Strache.

 

„Die heutige  FPÖ unter der Führung von H.C.  Strache habe jedenfalls nicht das Ge-
ringste mit den Machenschaften aus der Ära Schüssel oder der vorhergehenden Zeit
Klimas zu tun.   Wir werden uns von den rot-schwarz-orangen  Abzockern nicht den
schwarzen Peter zuschieben lassen“, betonte der FPÖ-Obmann.

 

„Die Versuche,  die FPÖ,  beziehungsweise meine Person,  in die damaligen Machen-
schaften der Ära-Schüssel mit hinein zu ziehen, gehen insofern ins Leere, als alle der
genannten Personen seit 2005 nicht mehr der FPÖ angehören.   Unter meiner Ob-
mannschaft wurde hier ein klarer Trennstrich gezogen.   Wir stehen für Sauberkeit
und sind an einer Aufklärung des Falles Telekom höchst interessiert,  denn er zeigt
auf, dass sich Rot und Schwarz hemmungslos bedient haben“,  sagte der FPÖ-Chef
in seinem Schlusswort.

 

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2011-09-06
 

Fotografieren bei Wohnpartner nicht erwünscht


Stressabbau im Stehen

Vorigen Monat  haben wir  über die Einrichtung der  „Wohnpartnerschaft“  berichtet.
Das ist jene Institution, welche unter einer rot/grünen Feudalfrauschaft steht. Stress-
geplagte Bürger(innen) hätten dort theoretisch die Möglichkeit, diverse Unzuzlänglich-
keiten des  multikulturellen Zusammenlebens  in Gemeindebauten,  mit Mitarbeiter-
(innen) in einem Wohnpartnerlokal zu besprechen.

Wie gesagt, es gäbe die theoretische Möglichkeit eines Gespräches. In der Filiale am

Kriemhildplatz im 15. Wiener Gemeindebezirk , war man zum Zeitpunkt unserer
Berichterstattung im August, von der Praxis noch meilenweit entfernt.   Abgesehen
davon,  dass  es  die  Mitarbeiter(innen) offenbar  mit den  Öffnungszeiten nicht so
genau nahmen, mangelte es an Sitzgelegenheiten für das beratungsbereite Klientel.


Foto: © erstaunlich.at

Wir haben dieses Wohnpartnerlokal einige Zeit observiert.  Die obig beschriebenen
Mängel, wie das Fehlen von Sitzgelegenheiten und unpünktliches Öffnen, reduzier-

ten offenbar den Parteienverkehr erheblich, stundenweise sogar gegen Null.

Ist ja  auch irgendwie logisch,  wer wartet  schon gerne vor verschlossenen Türen

und ein Beratungsgespräch im  Stehen fällt auch nicht unter optimales Kundenser-
vice.   Jedenfalls dürfte man bei Wohnpartner unseren Beitrag gelesen haben und
reagierte darauf.

Jalousien bei Wohnpartner auf Steuerzahlerkosten

Allerdings nicht mit pünktlichen Öffnungszeiten oder Sitzgelegenheiten für Beratungs-
willige.   Die von uns geschossenen Fotos dürften  den Mitarbeiter(innen) des betref-
fenden Wohnpartnerlokals nicht wirklich zugesagt haben und so ließ man als Reaktion
kurzerhand Jalousien montieren.   Diese verhindern nun nämlich,  dass von außen ins
Lokal hinein fotografiert werden kann.


Foto: © erstaunlich.at

Die Jalousien  werden ja wohl  kaum als  Sonnenschutz verwendet werden,  wenn es

draußen regnet und Licht im Herrschaftssitz brennt.   Da wird es wohl eher der unge-
hinderte Blick auf die Untätigkeit (genau zweier anwesender Personen) sein, vor dem
geschützt werden soll.

Wir haben bereits im August-Beitrag  die Energieverschwendung in diesem Wohnpart-

nerlokal kritisiert.  Anstatt eine Zwischendecke  einzuziehen um Heizkosten zu sparen,
beließ man die Raumhöhe bei zirka 5 Meter.

Zu den erheblichen  –durch die extreme Raumhöhe unnötigen- Heizkosten kommen

nun Anschaffungs – und  Montagekosten der Jalousien,  sowie eine  erhöhte Strom-
rechnung durch  Licht am  Tag dazu.   Aber das  spielt offenbar  keine Rolle,  denn
bezahlen müssen es ohnehin die Steuerzahler(innen).

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2011-09-05
 

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