Aus der Sicht eines Taxifahrers
„Es interessiert niemand, wenn der Herr Hofrat mit dem Taxi in sein Amt fährt, jedoch
wenn sich ein Betrunkener äußert, kann es manchmal lustig werden“, meint Helmut E.
Benedikt-Rosenfeld auf seiner Webseite.
Dieser Ansicht sind wir nicht, denn auch ein Hofrat kann seine erstaunlichen Seiten
haben. Daher möchten hier ein wenig Werbung für die erstaunliche Geschäftsidee des
umtriebigen Wiener Taxiunternehmers machen. Er produzierte nämlich das 1.Taxi-
Hörbuch Europas im Wiener Dialekt gesprochen.
Da Weihnachten mit riesigen Schritten naht und es immer wieder schwierig ist den Ge-
schmack eines zu Beschenkenden zu treffen, ist dieses Taxi-Hörbuch sicher eine gute
Alternative. Dieses kostet 15,- Euro und besteht aus 2 CD´s, wobei der Versand porto-
frei ist.
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2011-09-22
Fundgrube „gebimair.blogspot”
Der Blog des Tiroler Landtagsabgeordneten und selbsternannten Drogenexperten, Gebi
Mair, ist eine wahre Fundgrube für ERSTAUNLICH-Beiträge. Mair trumpft auf seiner
Webseite zwar gerne virtuell auf, doch gab stets klein bei, wenn er von uns medial
„angeschossen“ wurde.
Ein typisches Beispiel dafür ist, als er bei H.C. Strache Kokainkonsum ortete. Wir haben
seinerzeit mit unserem Beitrag „H.C. Strache des Kokain-Konsums beschuldigt“ für
mediale Wellen gesorgt. Daraufhin stand Gebi Mair nicht seinen Mann, sondern gab
ganz klein bei. Die Verkündigung seiner Expertise endete mit einer Widerrufserklärung.
Mairerischer Rückzieher
Gestern war es wieder einmal für einen mairerischen Rückzieher an der Zeit. Bekannter
Weise wurde der Tiroler Nationalratsabgeordneter DDr. Werner Königshofer im Juli 2011
aus der FPÖ und dem freiheitlichen Parlamentsklub ausgeschlossen. Grund des Aus-
schlusses waren wiederholte untragbare Aussagen.
„Wer der Parteilinie derart widerspreche und dogmatisch unbelehrbar an seinem Fehl-
verhalten festhalte, sei für die freiheitliche Gemeinschaft nicht tragbar“, so lautete ein
Statement von H.C. Strache zum Ausschluss von Königshofer.
Gebi Mair hatte stets dafür plädiert, dass Königshofer aus der Politik zu entfernen sei.
Ob dies daran lag weil er von diesen als Landtagsschwuchtel bezeichnet wurde oder die
Forderung wegen diverser untragbarer Aussagen erfolgte, wissen wir nicht genau. Wir
nehmen an, dass es eine Mischung beider Fakten war.
Jedenfalls soll Königshofer für seine Äußerungen nun auch strafrechtlich zur Verantwort-
ung gezogen werden. Der Immunitätsausschuss im Parlament lieferte am 13.09.2011,
den wegen Verhetzung angezeigten Tiroler Abgeordneten, der bereits im Juli von der
FPÖ ausgeschlossen wurde, aus.
Diese Auslieferung inspirierte Gebi Mair zu folgendem Blogeintrag:
Screen: gebimair.blogspot
Anstatt der FPÖ für ihre Entscheidung Respekt zu zollen, dass diese ein Gericht über
die Anschuldigungen entscheiden lässt, versucht er dieser ans blaue Bein zu pinkeln.
Jeder Mensch der nur halbwegs sinnerfassend lesen kann, erkennt in dem Zitat……
„Interessantes Detail: Auch die FPÖ hat schon im Immunitätsausschuss für die Auf-
hebung seiner Immunität gestimmt. Wer aus dem FP-Klub ausgeschlossen wird, darf
also offenbar nicht mit der weiteren Solidarität der Partei rechnen.“
..…was Mair damit aussagen will. Offenbar will er der FPÖ mangelnden Korpsgeist vor-
werfen. Dieser wäre aber im Fall Königshofer fehl am Platz.
Was will Mair überhaupt?
Also fragen wir uns, was will Mair überhaupt? Zuerst plädiert der von Werner Königs-
hofer als Landtagsschwuchtel titulierte Grünpolitiker permanent für den Rauswurf und
die Strafverfolgung des Tiroler Abgeordneten und wenn es so weit ist, macht er der
FPÖ diesbezüglichen einen Vorwurf.
<<
Also stellte der ERSTAUNLICH-Herausgeber auf dem Blog von Mair einen Kommentar
ein, der folgende Frage enthielt: „Das sollte Sie doch erfreuen. Oder werten Sie
diesen Umstand gar negativ?“ Die Antwort war dann typisch für den Grünpolitiker.
Screen: gebimair.blogspot
Er wertet gar nicht? Er nimmt nur interessiert zur Kenntnis? Wenn Mair diese Antwort
als ernstzunehmend verkaufen will muss er davon ausgehen, dass seine Leserschaft
nicht sinnerfassend lesen kann.
Aber die Antwort von Gebi Mair verwundert uns nicht. Offenbar lebt er in seiner eig-
enen kleinen Welt, in der er seine Beiträge ausheckt. Wenn er dann seine Nasenspitze
aus dieser heraussteckt und ihm ein rauher Wind um diese weht, zieht er sich sofort
zurück. Eigentlich traurig, denn von einem Politiker und gestandenen Tiroler Mannsbild
hätten wir erwartet, dass dieser zu seinen Aussagen steht.
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2011-09-22
Treffen der deutschsprachigen Staatsoberhäupter in Vaduz
Der Presse- und Informationsdienst der Österreichischen Präsidentschaftskanzlei teilte
heute mit, dass Bundespräsident Dr. Heinz Fischer am 26. September 2011 an einem
Treffen der deutschsprachigen Staatsoberhäupter in Vaduz (Liechtenstein) teil-
nehmen wird.
Gastgeber ist der Erbprinz Alois von Liechtenstein. Als weitere Gäste werden die Bun-
despräsidentin der Schweizerischen Eidgenossenschaft Micheline Calmy-Rey sowie
der deutsche Bundespräsident Christian Wulff an diesem Treffen teilnehmen, dass
seit dem Jahr 2004 jährlich und jeweils in einem anderen Land stattfindet.
Man sollte dieses Treffen der vier deutschsprachigen Staatsoberhäupter eigentlich als
historisches Ereignis betrachten. Denn im Zuge der rasch fortschreitenden Islamisier-
ung in Österreich und vermutlich auch in Deutschland, könnte es in naher Zukunft
durchaus möglich sein, dass dieses Treffen nur mehr Geschichte sein wird.
Warum überhaupt noch Deutsch lernen?
Wir können zwar nicht für Deutschland sprechen, da wir uns mit diesem Land nicht
beschäftigen, aber in Österreich spielen sich doch erstaunliche Dinge ab. Mal ganz
abgesehen von den zahlreich erbauten Moscheen und lslam-Zentren, wird seitens
linker Politiker ganz offen gefordert, ein Lehramt in Türkisch einzuführen um diese
Sprache in Österreichs Schulen zu unterrichten.
Angesichts der nicht gerade wenigen Türk(innen) in Österreich, die ihren Nach-
wuchs auch in die Schulen schicken müssen, könnte über kurz oder lang die
Animation fehlen Deutsch zu sprechen oder überhaupt die deutsche Sprache zu
erlernen.
Dass dieses Szenario nicht aus der Luft gegriffen ist wird dadurch bewiesen, dass die
SPÖ bereits so weit ging, Wahlplakate und dazugehöriges Werbematerial in Türkisch
zu verfassen und zu veröffentlichen.
Rückgang der deutschen Sprache
Die Verantwortlichen in der SPÖ haben sich bei dieser Wahlwerbung sicher etwas dabei
gedacht und diese nicht aus Jux und Tollerei veranstaltet. Wahrscheinlich haben diese
bereits festgestellt, dass in so einigen Wiener Bezirken Türkisch bereits in den Vorder-
grund gerückt ist.
Aber auch Verantwortliche der Gemeinde Wien haben sich offenbar so ihre Gedanken
über den Rückgang der deutschen Sprache gemacht und Lehrstellen in türkischer
Sprache ausgeschrieben.
Screen: www.wien.gv.at
Also ist unsere Annahme eines zukünftig türkisch sprechenden Staatsoberhauptes in
Österreich nicht gänzlich von der Hand zu weisen. Daher empfehlen wir dem Bundes-
präsidenten Dr. Heinz Fischer das Treffen zu genießen, denn es wird möglicherweise
in Bälde als historisches Ereignis in den Geschichtsbüchern Österreichs seinen Platz
finden.
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2011-09-21
Leserzuschrift
Nachfolgender Zeitungsausschnitt unbekannter Herkunft wurde uns von einem Leser
zugesandt. So lustig sich dieser auch lesen mag, so ernst ist auch der Hintergrund.
Quelle: Unbekannt
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2011-09-21
Nichts ist mit einem BZÖ-Neu
„Denn sie wissen nicht was sie tun.“ Diese Botschaft richtet der BZÖ-Chef, Josef
Bucher, ganz augenscheinlich an die ÖVP, SPÖ und an die EU-Bosse.
Foto: © erstaunlich.at
Da können wir Bucher beruhigen, denn diese Herrschaften wissen sehr wohl was sie tun.
Langsam ab sicher richten sie Österreich zugrunde. Der bürgerliche Mittelstand ist schon
fast völlig verschwunden. In Kürze werden sich die in Österreich lebenden Menschen in
zwei Kategorien aufteilen. In eine Gesellschaftsschicht die alles hat und in jene die nichts
besitzt.
Aber seit Eurofighter-Scheibner haben wir für den BZÖ-Chef folgende Botschaft:
„Denn er weiß nicht was sich um ihn herum tut?“ Zwar wollte er Gorbach und dieTele-
komaffäre der FPÖ zurechnen um das Sauberpartei-Image des BZÖ aufrechtzuerhalten,
doch seit bekannt werden der Geschäfte des Ex-Verteidigungsministers Scheibner in der
Causa „Eurofighter-Deal“, ist dieses Vorhaben wohl gestorben. Damit hat sich Buchers
erstaunlicher Ausspruch eines BZÖ-Neu ebenfalls erledigt.
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2011-09-21
FPÖ-Obmann erwartet Anklage gegen Bundeskanzler
und Staatssekretär wegen Amtsmissbrauchs
In einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem freiheitlichen Generalsekretär Harald
Vilimsky nahm FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache heute Stellung zu den skanda-
lösen Entwicklungen rund um SPÖ-Bundeskanzler Faymann und seinen Staatssekretär
Ostermayer.
Laut Berichten der RMA soll Ostermayer, damals Kabinettschef von Verkehrsminister
Faymann, von ÖBB-Chef Huber „sieben Millionen für den Werner“ aus dem ÖBB-
Werbeetat gefordert haben. Damit bekomme dieser Skandal endgültig strafrechtliche
Dimensionen, die mit Telekom- und Eurofighter-Affäre vergleichbar seien, so Strache.
Offenbar habe man sich mit Inseraten eine gefällige mediale Berichterstattung
erkaufen wollen. Die Faymann-Ostermayer-Affäre müsse auch im Untersuchungsaus-
schuss behandelt werden, falls dieser zustande komme, forderte Strache. In seinem
gestrigen ZiB2-Auftritt habe der hochgradig nervöse Ostermayer im Grunde alle Vor-
würfe bestätigt.
Ostermayer habe auch gesagt, dass die ÖBB-Werbung selbstverständlich eine Sache
des Ministeriums sei. „Das ist insofern interessant“, so Strache, „als dass Ministerin
Bures in einer Anfragebeantwortung im Dezember 2009 gänzlich anders geantwortet
hat.
Damals wollte ich von ihr Auskunft über ÖBB-Inserate in der Zeitung „Österreich“ in
der Höhe von 900.000 Euro.“ Die Frau Ministerin habe geantwortet: „Ich erlaube mir
anzumerken, dass die gegenständliche Angelegenheit weder einen Gegenstand der
Vollziehung bzw. Kontrolle der Verwaltung, noch aktienrechtlich eine Aufgabe der
Eigentümerin darstellt.“
Mit dieser Begründung habe sie die Beantwortung der insgesamt 24 Fragen verweigert.
„Das gestrige Interview wird sowieso ein Klassiker auf youtube werden“, prophezeite
Strache. „Da taucht der Name Faymann auf einer Rechnung angeblich nur deshalb auf,
weil sich eine Sekretärin geirrt haben soll. So eine Ausrede muss einem erst einmal
einfallen. Das erinnert mich an den Herrn Hundstorfer, der nur eine Anwesenheitsliste
unterschrieben haben will und das Wort BAWAG nie gehört hat.“
Faymann und Ostermayer, das dynamische Inseratenduo, würden ein verheerendes
Sittenbild der SPÖ zeigen, so Strache. „Die Fakten sind ja mittlerweile allgemein be-
kannt. Der damalige Infrastrukturminister Faymann und sein damaliger Kabinettschef
Ostermayer haben direkt aus dem Ministerium Order gegeben und massiven Druck
ausgeübt, dass ÖBB und ASFINAG in bestimmten Medien inserieren müssen.
Ja, sie haben sogar aus dem Werbebudget der Staatsbetriebe ÖBB und ASFINAG
hohe Summen über Inserate an befreundete Medien geleitet haben, indem sie die
Inseratenschaltungen bei den Unternehmen einfach in Auftrag gegeben haben.“
Ein ehemaliger hoher ÖBB-Manager hat es im Kurier so gesagt: „Die Bahn musste
in der Zeit, als Werner Faymann Verkehrsminister war, in ausgewählten Boulevard-
medien Inserate schalten. Die Kaltschnäuzigkeit war extrem: Man hat einfach
bestellt und uns die Rechnung geschickt.“
„Mittlerweile ermittelt ja schon die Staatsanwaltschaft, und zwar dank jener Anzeige,
die unser Generalsekretär Harald Vilimsky eingebracht hat“, so Strache. „Er hat damit
den Stein ins Rollen gebracht. Inzwischen haben sich die Verdachtsmomente ja noch
erhärtet. Ein ehemaliger ÖBB-Manager behauptete in der Samstag-Ausgabe des
„Kurier“, e r habe den Namen Faymann nachträglich aus einem ÖBB-Protokoll
streichen müssen.“
Und der „Kurier“ zitiert auch einen ehemaligen ÖBB-Manager, der behauptet, dass
auch der Stadt-Wien-nahe Echo-Verlag „massiv Druck ausgeübt“ habe. „Der Echo-
Geschäftsführer hat am Ende jedes Monats angerufen und gesagt, in welchen
seiner Medien es noch freie Inseratenplätze gibt und wie viel das für die ÖBB kostet.
“ Über Jahre hinweg sei von Echo-Geschäftsführer Christian Pöttler unter Berufung
auf Ostermayer Druck ausgeübt worden, Anzeigen schalten zu müssen. „Monatlich
waren das 25.000 bis 30.000 Euro in den diversen Echo-Medien.“
„Wir gehe n davon aus, dass demnächst eine Anklage gegen Faymann und Oster-
mayer wegen Amtsmissbrauchs und Untreue kommen wird. Die vorliegenden Fakten
und Dokumente können nicht ignoriert werden“, erklärte Strache. „Das alles muss
auch Thema im Untersuchungsausschuss werden. Die SPÖ soll nicht glauben, dass sie
sich mit Hilfe ihrer grünen Hampelmänner und Hampelfrauen aus der Affäre ziehen
kann. Die SPÖ könnte ja im Vorfeld schon einmal so etwas wie tätige Reue üben.
Damit meine ich, dass sie der ÖBB und der ASFINAG die Kosten für die Inserate
ersetzen soll.“
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2011-09-20
Werner trifft Arnie
Wie aus verlässlicher Quelle bekannt wurde, wird Bundeskanzler Werner Faymann
bei seinem Hollywood-Urlaub auf Steuerzahlerkosten, den ehemaligen Gouverneur
von Kalifornien Arnold Schwarzenegger treffen.
Urlaubsreise deshalb, weil bei dem Treffen zwischen „Inserator“ Faymann und Ex-
„Gouvernator“ – bei den Amis auch liebevoll „Sperminator“ genannt- Arnold
Schwarzenegger keinen Nutzen für die österreichischen Bürger(innen) zu erkennen
ist. Denn der potente Arnie ist zwischenzeitlich Privatmann und Werner Faymann
leider immer noch Bundeskanzler der Republik Österreich.
Also wird Politik kaum ein Thema zwischen den beiden Männern sein. Möglicher-
weise will sich Faymann von Schwarzenegger Ratschläge im Umgang mit weiblichen
Hauspersonal holen. Es liegt aber auch im Bereich des Möglichen, dass sich unser
schmalbrüstiger Bundeskanzler einige Bodybuilder-Tipps unter dem Einsatz von
Anabolika einholen will, um seinen in der Tat nicht athletischen Körper zu stählen.
Hoffnungsschimmer: „Total-Recall“- Erlebnis
Allerdings fragen wir uns, wie sich die Konversation zwischen Werner Faymann und
Arnold Schwarzenegger abspielen wird? Der Bundeskanzler spricht nicht Englisch
und das schwarzeneggerische Kauderwelsch kann wohl kaum als Deutsch bezeich-
net werden.
Wenn die Steuerzahler(innen) schon eine Autogramm-Reise des „Inserators“
finanzieren, dann sollte es auch ein Ergebnis geben. Daher hoffen wir, dass durch
diese ein „Total-Recall“ -Erlebnis ausgelöst wird und sich Faymann wieder an die
von ihm in Auftrag gegeben Inserate erinnert.
Das Sahnehäubchen bekommt die Reise des Bundeskanzlers durch die Begleitung
seiner charmanten Frau Martina. Bleibt nur zu hoffen, dass die Steuerzahler(innen)
auch nicht noch dafür aufkommen müssen. Denn wenn W. Faymann schon einen
Familienurlaub ins sonnige Kalifornien unternimmt, dann soll er den gefälligst selbst
zahlen.
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2011-09-20
Ist Heroin kein Gift?
Einen höchst erstaunlichen Beitrag haben wir heute auf der Webseite von Bernhard Amann
entdeckt. Der Mann ist seines Zeichens Stadtrat für Soziales, Gesellschaft, Integration und
Wohnungsvergabe in Hohenems.
Unter dem Titel „Alarm für Heroinkonsumenten“ schreibt er wörtlich: „ChEck iT! hat
am 14.09. eine abgegebene Heroinprobe analysiert. Die Probe wird als hoch giftig einge-
stuft. Der Konsument berichtete über ein 17stündiges „Blackout“ nach dem Konsum.“
„Die Analyse der Probe hat folgende Inhaltsstoffe ergeben: Brucin (104mg/g), Alprazolam,
Paracetamol, Koffein, Domperidon und 3 weitere unbekannte Substanzen. Brucin ist ein
stark giftiges Alkaloid. Es wird aus der Brechnuss gewonnen und wirkt als starkes Nerven-
gift.“
Screen: amann.vol.at
Offenbar dürfte ein Dealer dem Gift Heroin, das Gift Brucin beigemengt haben. Im Beitrag
von Amann sind uns einige Fehler ins Auge gesprungen. Er bezeichnet Junkies verharmlos-
end als Konsumenten. Unter dem Begriff Konsumenten haben wir und höchstwahrscheinlich
99 Prozent der in Österreich lebenden Personen eine andere Vorstellung. Rauschgiftabhäng-
ige oder Suchtgiftkranke wäre wohl die korrekte Bezeichnung gewesen.
Den zweiten Fehler sehen wir darin, dass der Politiker zwar die Substanz Brucin als stark gift-
ige Substanz bezeichnet, aber im gesamten Beitrag kein Wort darüber zu finden ist, dass
Heroin ebenfalls ein Gift ist. Ein unbedarfter Leser der keine Ahnung hat was Heroin über-
haupt ist, könnte fälschlicherweise zur Annahme kommen, dass es sich bei dieser Droge um
ein harmloses Genussmittel handelt.
Im Beitrag von Amann „Alarm für Heroinkonsumenten“ ist einwandfrei erkennbar, dass er
ausschließlich nur vor dem Gift Brucin warnt. Als verantwortungsvoller Politiker wäre er
dazu verpflichtet, seine Leser(innen) auch vor dem Gift Heroin und dessen Folgen zu
warnen. Dies tut er mit keinem einzigen Wort. Daher stellt sich für uns die berechtigte
Frage ob Amann die Meinung vertritt, dass Heroin kein Gift ist?
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2011-09-19
Leserbrief
Nachfolgender Leserbrief hat uns heute per E-Mail erreicht. Da wir uns selbst immer wieder
sozial engagieren, finden wir das Konzept von „buchbesuch“ lobenswert und veröffent-
lichen den Brief samt dazugehörender Presseaussendung. Wir hoffen, dass viele Menschen
von diesem Angebot Gebrauch werden und wünschen den Organisatoren des Projekts
viel Erfolg bei ihrem sozialen Engagement.
Sehr geehrter Herr Reder!
Erlauben Sie mir, dass ich Ihnen ein neues Buch-Projekt vorstelle, das wir gemeinsam mit
der sozialen Organisation JUGEND AM WERK initiiert haben und vielleicht auch für Ihren
Blog, Ihre Website interessant sein könnte.
Erstmals gibt es nun in Wien einen raschen, persönlichen und sinnvollen Buch-Botendienst
in Verbindung mit einem speziellen Buch-Webshop (www.buchbesuch.at). Aber das eigent-
lich Schönste daran ist: Die Zustellung der Bücher erfolgt durch äußert engagierte Mitar-
beiterInnen der sozialen Organisation JUGEND AM WERK – damit kann Menschen mit
Behinderung eine gesellschaftlich integrative Tätigkeit geboten werden.
Da wir mit dem größten deutschsprachigen Buchvertrieb zusammenarbeiten, können wir
– neben unserem begrenzten Expressangebot – rasch Bücher aus dem Angebot von
4.000 Verlagen besorgen und bereitstellen.
Sehr geehrter Herr Reder – falls Ihnen unser neues Projekt und Service gefällt, wären
wir Ihnen für einen Hinweis auf Ihrer Website sehr dankbar.
Darf Ihnen noch einen schönen Tag wünschen und grüße Sie freundlich
Wilfried Oschischnig / buchbesuch – Projektleitung
H www.buchbesuch.at
E w.oschischnig@buchbesuch.at
So schnell und sinnvoll war Lesevergnügen noch nie in Wien: Unter www.buchbesuch.at
<http://www.buchbesuch.at/> gibt es nun in Wien einen neuen Buch-Webshop mit
einem Buch-Expressbotendienst. Die Idee dahinter ist ebenso rasch erklärt: Wer jeman-
den mit einem Geschenk überraschen möchte oder einfach keine Zeit für Besuche hat…
– kann nun völlig unkompliziert und sehr kostengünstig „ein Buch auf Besuch“ schicken.
In Zusammenarbeit mit der sozialen Organisation JUGEND AM WERK – Menschen mit
Behinderung wird eine gesellschaftlich integrative Tätigkeit geboten!
Das neue, innovative Buchhandelsprojekt „buchbesuch“ ist nicht nur schnell, sondern
auch sinnvoll: Das gesamte Buch-Zustellservice wird von engagierten Leuten der
JUGEND AM WERK Werkstätte & Tagesstruktur Landstraße eigenständig durchgeführt
— wodurch Menschen mit Behinderung ein kleiner, aber wichtiger Schritt in unsere Gesell-
schaft ermöglicht wird.
Dank einer fairen Mischkalkulation ist „buchbesuch“ auch preislich bestens unterwegs:
Bei allen Buchpreisen hält man sich „centgenau“ an die österreichische Buchpreisbindung
– den persönlichen Express-Botendienst, die Geschenksverpackung sowie die Grußbot-
schaft und ein attraktives Lesezeichen erhalten die Kunden um nur zusätzliche 4,80- Euro
(brutto).
Dieser günstige Boten-Zustellgebühr gilt für alle Wiener Bezirken, ausgeliefert wird vorerst
von Montag bis Freitag, jeweils von 8.00 bis 18.00 Uhr.
Wilfried Oschischnig
Oschischnig & Sperl OG
Seidengasse 33-35/15
1070 Wien
*****
2011-09-19
Regel oder Einzelfall?
In unserem Beitrag „Dumm oder bösartig?“ haben wir darüber berichtet, wie man
seitens des MBA für den 10. Bezirk versucht, die berufliche Existenz eines mittlerweile
33- jährigen Mannes zu zerstören.
Dieses Magistratische Bezirksamt wirft dem Mann in einem Schreiben an die WKO
(Wirtschaftskammer Wien) Straftaten vor, die er in der Jugend gesetzt hatte und für
welche die Strafen schon vollzogen beziehungsweise bedingt nachgesehen wurden.
Wir wollten nun wissen ob dieses Verhalten des MBA 10 die Regel ist und kontaktier-
ten jenen Mann in der WKO, welcher das MBA-Schreiben an die Firma weitergeleitet
hatte. Magister Norbert Lux, Geschäftsführer der Fachgruppe der Kaffeehäuser in der
WKO, teilte uns telefonisch mit, dass es sich hier um einen bedauerlichen Einzelfall
handle.
Daraufhin wurde die unterzeichnende Beamtin des amtlichen MBA-Schreibens telefon-
isch kontaktiert. Diese erklärte, dass dies von allen Bezirksämtern so gehandhabt wird
und regte sich fürchterlich über die Aussage des Magister Lux von der WKO auf.
Außerdem meinte sie, dass es eine Frechheit gewesen wäre das Schreiben an die
Firma weiterzuleiten, da es sich um eine Vertraulichkeit gehandelt habe.
Selbständiges Denken steht nicht hoch im Kurs
Von uns darauf angesprochen ob ihr der § 113 StGB etwas sage, verneinte sie unsere
Frage. Als wir sie darüber aufklärten was in diesem steht, rechtfertige sich die Beamtin
damit, dass sie gemäß des § 87 GewO in Verbindung mit § 13 GewO gehandelt hätte.
Global gesprochen handelt es sich in den zitierten Paragrafen darum, Gewerbeinhaber
auf Ausschlussgründe gemäß § 13 Abs. 1 oder 2 zu überprüfen. In den angeführten
gesetzlichen Bestimmungen ist kein einziges Wort darüber zu lesen, dass der § 113
StGB außer Kraft tritt.
Über diese Tatsache informiert meinte die Beamtin des MBA 10, dass sie keine Juristin
sei und sie das Schreiben auf Anordnung ihres Vorgesetzen verfasst habe. Diese Aus-
sage ist für das Verhalten vieler Beamte(innen) sehr bezeichnend. Obwohl ihnen
fachliche Qualifikation fehlt, erlassen sie Bescheide. Und geht ein solcher „in die Hose“
kommt die Ausrede: „Ich habe ja nur auf Anordnung oder Befehl gehandelt.“
Selbständiges Denken scheint bei diesen nicht unbedingt angesagt zu sein.
Verfassungswidrig?
Aber wir gehen einen Schritt weiter und behaupten, die Anwendung des § 87 GewO
ist verfassungswidrig. Denn die verfassungsmäßig gewährleistete Gleichheit vor dem
Gesetz ist durch diese gesetzliche Bestimmung nicht mehr gegeben.
Nehmen wir an, dass der betreffende Mann kein geborener Österreicher wäre und bis
zu seinem zwanzigsten Lebensjahr beispielsweise in einem anatolischen oder in einem
in den rumänischen Karpaten gelegenen Dorf gelebt hätte und vor 13 Jahre nach
Österreich gekommen wäre.
Wir glauben kaum, dass die Behörde sich aus den von uns genannten Regionen irgend-
welche Auskünfte eingeholt hätte. Und wenn ja darf man sich ziemlich sicher sein,
dass von dort keine Antwort erfolgt und die Anfrage im Papierkorb gelandet wäre.
Das heißt, dass er mit seinen in der Jugend begangenen Straftaten – Mopeddiebstahl
und Jointrauchen – hierzulande keinerlei Probleme haben würde.
Nun soll man Straftaten nicht verherrlichen und es ist auch sinnvoll wenn eine amtliche
Überprüfung stattfindet. Aber mit dem von uns aufgezeigten Beispiel hat man wohl
am MBA 10 das Kind mit dem Bad ausgeschüttet. Denn mit dem Ausposaunen von
Jugendblödheiten eines mittlerweile 33-jährigen Mannes, wird dessen berufliche
Zukunft zerstört. Ein derartiges Verhalten kann ja wohl nicht im Sinne einer Resoziali-
sierung sein.
*****
2011-09-19
Augen auf und vergleichen
Wer mit geöffneten Augen durch die Stadt Wien fährt, kann erstaunliche Dinge ent-
decken, wie unsere nachfolgenden Fotos unter Beweis stellen. Diese wurden vorgestern
geschossen.
Fotos: © erstaunlich.at
Die BP-Tankstelle auf der Laaer Berg Straße im 10. Wiener Gemeindebezirk verlangt pro
Liter Dieseltreibstoff 1,359 -für Superbenzin 1,357 und für Benzin (91 Oktan) 1,395 Euro.
Keine 10 Fahrtminuten später auf der Klederinger Straße gibt es eine Diskonttankstelle
namens „Champion“. Dort schlägt sich der Literpreis Dieseltreibstoff mit 1,299 und
Superbenzin mit 1,360 Euro zu Buche.
Und wenn man der Preisanzeigetafel Glauben schenken darf, gibt es Benzin (91 Oktan)
zu konkurrenzlosen Preis von sage und schreibe „Null“ Euro pro Liter.
Fotos: © erstaunlich.at
*****
2011-09-18
Einst eine stolze Orchidee
Eine Schande wie Leute oft mit der Natur umgehen. Das gilt auch für die ins Haus
geholten Pflanzen. Nachfolgendes Bild zeigt ein vertrocknetes Gebilde, welches einst
eine stolze Orchidee war.
Foto: © erstaunlich.at
Offenbar hatte der/die Besitzer(in) vergessen, dass Pflanzen zum Überleben unbedingt
Wasser benötigen. Das ist zwar traurig aber nicht außergewöhnlich. Erstaunlich ist
nur die Tatsache, dass wir dieses traurige Überbleibsel der einst stolzen und exotischen
Pflanze, im Fenster des Parlaments-Klub der Grünen entdeckten.
Foto: © erstaunlich.at
Da bleibt nur die Hoffnung, dass diese Partei nie in eine staatstragende Rolle gelangt.
Denn wenn diese als Grünpartei und Vertreter der Natur schon mit Pflanzen derart
vernachlässigend umgehen, fragen wir uns was wird den Menschen widerfahren,
über die sie dann Macht erlangen.
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2011-09-18
Es gibt sie doch, die Halal-Burger?
Über den Umstand, ob die bei McDonalds angebotenen Fastfood-Mahlzeiten eine gesunde
Ernährung darstellen lässt sich sicherlich diskutieren. Keiner Diskussion bedarf es jedoch
dem Service der Presseabteilung des Fastfood-Riesen, denn dieser ist in der Tat hervor-
ragend. Auf Anfragen wird prompt reagiert.
Foto: (c) erstaunlich.at
In unserem Beitrag „Halal bei McDonalds?“ stellte sich für uns die Frage, ob im Zuge der
rasch fortschreitenden Islamisierung in Österreich, McDonalds den kulinarischen Anford-
erungen moslemischer Gäste auch gerecht werden kann. Das heißt im Klartext, ob der
Fastfood-Konzern das Fleisch geschächteter Tiere anbietet.
Auf unsere Anfrage erhielten wir auch umgehend folgende Antwort:
Diese Antwort bestätigt unsere Annahme, dass auch im Islam nicht so heiß gegessen, wie
gekocht wird. Allerdings wird dadurch auch unser Verdacht erhärtet, dass die zahlreichen
Errichtungen von Moscheen und islamische Zentren in Österreich doch nicht vorwiegend
der Religionsausübung dienen, sondern die politischen Vormachtstellung des Islams in der
Alpenrepublik zum Ziel haben.
Aber wir wären nicht ERSTAUNLICH, wenn wir nicht nachgehakt hätten. Und so wollten
wir von Frau Mag. Riegler wissen, ob in McDonalds-Filialen in islamisch geprägten Ländern,
das Fleisch geschächteter Tiere angeboten wird. Zu dieser Frage erhielten wir folgende
Antwort:
Werte Leser(innen)!
Sollten Sie nun in Länder außerhalb Europas – wie etwa nach Marokko- reisen und beab-
sichtigen dort in einer McDonalds-Filiale zu speisen, dann sollten Sie diese Tatsache be-
denken. Vor allem wenn Sie Tierquälerei verabscheuen. Als Gedankenanstoß sehen Sie
sich bitte das Video auf der Webseite www.abc.net.au an.
Von einer schmerzlosen Schlachtung kann in diesem Fall wohl nicht mehr die Rede sein.
Die Tiere werden buchstäblich zu Tode gequält. Zusätzlich werden bei dieser Art der
Tötung bei den Tieren jede Menge Stresshormone freigesetzt und das bringt uns zum
nächsten Punkt.
Nun rühmt sich McDonalds immer wieder seiner hochwertigen Produkte und meint, dass
ihm Qualität eine Herzensangelegenheit sei. Deshalb gäbe es auch strenge Vorschriften
zur Beschaffenheit, Lagerung, zum Transport der Zutaten und zur Zubereitung der
Produkte im Restaurant.
Das Fleisch darf beispielsweise nur aus zugelassenen Schlachthöfen kommen und wird vor
der Verarbeitung auf Herkunft und Frische überprüft und mikrobiologischen Tests unter-
zogen. Alle diese Maßnahmen sind sehr löblich und sollten auch einen hohen Qualitäts-
standard gewährleisten.
Und genau hier liegt der Hase im Pfeffer, den es gibt zahlreiche ernstzunehmende Exper-
tisen und Abhandlungen (im Internet zu finden) die aussagen, dass die Fleischqualität
nachhaltig negativ beeinflusst wird, wenn das Tier vor seiner Schlachtung Stress ausge-
setzt ist. Dieser Stress kann wohl nicht in Abrede gestellt werden, wenn man sich das
obig angeführte Video ansieht.
Kundeninformation wäre vorteilhaft
Folgt man den Expertenmeinungen bezüglich nachhaltiger negativer Beeinflussung der
Fleischqualität durch Stress bei Tieren, so kann das Fleisch von diesen, welche nach
Halal-Anforderungen geschlachtet wurden, nie die gleichwertige Qualität aufweisen.
Das Schlachtvieh wird regelrecht zu Tode gequält, denn das Durchschneiden der Kehle
und das langsames Ausbluten lassen, verursachen bei dieses Tieren mit absoluter Sicher-
heit jede Menge Stress. Die Tatsachen der Schlachtmethoden, sowie der minderen
Fleischqualität sollte McDonalds seinen Kund(innen) auf seiner bunt gestalteten Web-
seite mitteilen. Damit könnten sich diese bei Reisen außerhalb Europas – wie etwa
nach Marokko- dementsprechend orientieren.
*****
2011-09-17
Es lässt uns keine Ruhe
Die massiven Probleme der Wiener Taxiunternehmer(innen) bezüglich der Androhung
der Kündigung ihrer Funkverträge bei den Fahrtenvermittlern „40100“ und „31300“
und die erstaunliche Empfehlung Letzteren lassen uns nicht in Ruhe. Dabei geht es
aber primär nicht um das Verhalten dieser, da sich diese logischerweise eine ungeliebte
Konkurrenz vom Leib halten wollen.
Wir sind vielmehr an den Gründen des Verhaltens der Taxiinnung interessiert, die ihre
Mitglieder in dieser Angelegenheit schmählich in Stich lässt und ganz offen die Funk-
fahrtenvermittler unterstützt. Bei unseren noch immer andauernden Recherchen sind
wir auf zwei Artikel der Tageszeitung „Die Presse“ gestoßen, die das Thema Funkzent-
ralen vs. „myTaxi „ am Rande streifen.
Aus denen lässt sich der Schluss ziehen, dass der Fahrtenvermittlern „40100“ die treib-
ende Kraft ist und die Funkzentrale „31300“ lediglich die Gunst der Stunde nützt, um
im Fahrwasser von „40100“ mitsegeln zu können.
Zu diesem Erkenntnis kommen wir deshalb, weil sich kein Vertreter von 31300 öffentlich
äußert. Das kann man von 40100 nicht behaupten, deren Boss, Leo Müllner, mit den
Worten: „Das handhabt 31300 genauso“, die Androhungen der Vertragskündig-
ungen bei der Verwendung von „myTaxi“ zu rechtfertigen versucht. Aber zu den
Aussagen des Herrn Müllner, die in der Tat erstaunlich sind, kommen wir später im
Laufe des Beitrags zurück.
Screen: diepresse.com
Martin Hartmann, Geschäftsführer des Taxifunks „40100“ versucht mit Argumenten
negative Aspekte von „myTaxi“ herbeizureden. Dieses Verhalten finden wir auch logisch,
da es immerhin darum geht, eine ernstzunehmende Konkurrenz nicht groß werden zu
lassen.
Erstaunlicher geht es in diesem „diepresse.com“-Beitrag zu.
Screen: diepresse.com
Erstaunliche Erklärungsversuche
Der oberste Boss der Taxifunkzentrale, Leo Müllner, vergleicht die Verwendung von
„myTaxi“ mit Ehebruch und meint: „Wenn deine Frau dich betrügt, lässt du dich ja auch
scheiden.“ Mit dieser Aussage versucht er die angedrohten Kündigungen der Funkverträge
zu rechtfertigen, falls die Dienste von „myTaxi“ in Anspruch genommen werden.
„Das große Problem ist“, meint Müllner, „dass es Lenkern wirtschaftlich nicht gut geht.
Durchschnittlich 35.000 Euro Jahresumsatz pro Taxi, minus Steuern und Ausgaben. Aber
ohne unsere Vermittlung wäre das noch weniger.“ Die hohen monatlichen Gebühren zu
senken, sei aber nicht möglich,“ wiegelt er ab: „Ein bisschen muss auch für uns bleiben.“
Na ja, da sollte doch der Boss der Fahrtenvermittlung froh sein, wenn den Taxiunter-
nehmern eine zusätzliche Umsatzsteigerung via „myTaxi“ geboten wird. Und dass ohne
die Vermittlung von „40100“ noch weniger Umsatz zu machen sei glauben wir nicht. Da
dürfte Müllner an Selbstüberschätzung leiden. Denn potentielle Fahrgäste wissen immer
einen Weg sich ihr Taxi zu organisieren und dazu wird „40100“ nicht unbedingt benötigt.
Einzig das Faktum der Bequemlichkeit, die dem Fahrgast beim Taxiruf geboten wird, kann
nicht in Abrede gestellt werden. Aber diesen Vorzug bietet „myTaxi“ ebenfalls.
Aber selbst die erstaunlichen Aussagen eines Leo Müllner sind noch halbwegs logisch,
wenn auch für uns nicht nachvollziehbar. Immerhin versucht er so, sich „myTaxi“ vom
Leib zu halten. Ob eine Kündigung des Funkvertrags, bei der Verwendung von „myTaxi“
wirklich rechtlichen Bestand haben wird, wird die Aufgabe eines unabhängigen Gerichts
sein, falls es zu einer Klage kommt.
Obwohl wir die Gangart der Funkzentralen nicht goutieren, müssen wir diesen zugestehen,
dass diese eine Art Notwehr ist. Immerhin gilt es, sich ein aufstrebendes Konkurrenzunter-
nehmen vom Leib zu halten. Zu prüfen ob diese Vorgangsweise auch legitim ist, obliegt
der Justiz, falls es zu Rechtstreitigkeiten zwischen Taxiunternehmer(innen) und der je-
weiligen Funkzentrale kommt.
Zufälle über Zufälle
Nun bleibt noch immer die Tatsache des erstaunlichen Verhaltens der Fachgruppe für das
Personenbeförderungsgewerbe offen im Raum stehen. Diese hat bis dato nichts daran
gesetzt ihren Zwangsmitgliedern behilflich zu sein und unterstützt ganz offen die Funk-
zentralen, wie dies im Mail (Stellungsnahme) des Innungsjuristen Dr. Curda ersichtlich ist.
Aus Taxiunternehmer(innen)-Kreisen wird immer wieder kolportiert, dass seitens der
Funkzentrale „40100“ angeblich ein Einfluss auf die Taxiinnung bestehen soll. Aber
wie sollte das funktionieren? Sind doch Taxifunkzentralen lediglich Fahrtenverkäufer
und nicht in der Interessenvertretung der Taxiunternehmer(innen) vertreten.
Ein Sprichwort besagt: „Die Rache des Journalisten ist das Archiv.“ Und so haben wir
einige Zeit in diesem gestöbert und wurden tatsächlich fündig. Wie es der Zufall will,
ist Leo Müllner seit dem Jahr 1982 Chef der Funkzentrale „40100“ oder zumindest ein
Mann der dort das Sagen hat.
Zufälligerweise bekleidet dieser Leo Müllner seit 1975 laufend Mandate in Fachgruppen
und Fachverbandsausschüssen. Ab dem Jahr 2003 war er Obmann des allgemeinen
Fachverbandes des Verkehrs. Also kurz zusammengefasst, der Mann ist ein hochrang-
iger Funktionär der Wirtschaftskammer und somit sein eigener Interessensvertreter.
Aber es gibt noch einen weiteren Zufall. Leo Müllner ist politisch dem Wirtschaftsbund
zuzuordnen. Und zufälligerweise ist der Fachgruppenobmann der Fachgruppe für
das Personenbeförderungsgewerbe Wien, Christian Gerzabek, ein Mandatar des Wirt-
schaftsbundes.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, denn besteht das Leben nicht aus lauter Zufällen?
Nun überlassen wir es den geneigten Leser(innen) selbst zu beurteilen, was sie von
dieser Anhäufung von Zufällen halten und wie sie diese bewerten wollen. Für Leser-
(innen) die erst bei diesem Beitrag eingestiegen sind, geben wir nachfolgende Verlink-
ungen an, um eine Suche zu ersparen. „Offener Brief an Hrn. Dr. Christoph Leitl“
„Es brummt doch – TEIL1 und TEIL2“.
*****
2011-09-16
Unangenehmes mit dem Angenehmen verbinden
Aufenthalte in Autowerkstätten zwecks Service oder Reparatur des Familienheilig-
tums sind immer unangenehm. Lange Wartezeiten und dementsprechend hohe
Rechnungen sind naturgemäß nicht jedermanns Sache.
Foto: © erstaunlich.at
Da ist es ja direkt ein Vergnügen, wenn man die im obigen Bild gezeigte Kfz-Werk-
stätte aufsuchen kann. Während das Auto einer Inspektion oder Reparatur
unterzogen wird, kann sich der Besitzer im Fetisch-Shop No.1 vergnügen.
Da vergeht die Wartezeit wie im Fluge. Einziger Wermutstropfen dabei ist, dass
die Rechnung vermutlich doppelt so hoch ausfallen wird. Na ja, man kann eben
nicht alles haben.
*****
2011-09-15
Sehr geehrter Herr Dr. Leitl!
Im Beitrag „Und es brummt doch“ haben wir über ein neuartiges Fahrtenvermittlungs-
system für Taxis berichtet. Dieses erfolgt über ein ganz normales Handy. Nun sehen
die Funkzentralen 40100 und 31300 – andere gibt es in Wien nicht- offenbar ihre Felle
davonschwimmen und untersagen den bei ihnen am Funk angeschlossenen Taxiunter-
nehmer(innen), die Benützung dieses Systems namens „mytaxi“.
Besonders dreist erweist sich die Funkzentrale 31300, die den Taxiunternehmer(innen)
folgendes empfiehlt:
Abgesehen davon, dass durch das Verhalten des Funkfahrtenvermittlers den Taxiunter-
nehmer(innen) und auch Lenker(innen) ein wirtschaftlicher Schaden erwächst, empfiehlt
dieser noch den Taxibetreibern, dass die bei ihnen beschäftigten Fahrer(innen) per
Dienstanweisung gegen die gesetzliche Vorschrift der „Beförderungspflicht“ verstoßen
sollen und dies auch noch unterschreiben zu lassen. Denn es gibt außer der Funkfahrten-
vermittlung noch genügend andere Vermittlungssysteme, die bereits seit Jahren Bestand
haben.
Taxilenker(innen) sind prozentmäßig am Umsatz beteiligt. Durch die empfohlene Dienst-
anweisung des Funkfahrtenvermittlers 31300, würden die Fahrer(innen) in ihrem Ein-
kommen bei der rechtmäßigen Ausübung ihrer Tätigkeit geschädigt werden. Wenn sich
schon Taxiunternehmer(innen) dem Diktat eines Funkfahrtenvermittlers beugen und
in wirtschaftlich schwierigen Zeiten mehr oder weniger freiwillig auf Umsätze verzichten
glauben wir kaum, dass sich dies alle Lenker(innen) gefallen lassen werden.
Der nächste logische Schritt wird der sein, dass betroffene Taxilenker(innen) den Gang
zum Arbeitsgericht antreten werden. Ohne hellsehen zu können glauben wir schon
jetzt zu wissen wie die Sache ausgehen wird. Eine derartige Dienstanweisung wird von
den Richter(innen) mit großer Wahrscheinlichkeit als sittenwidrig angesehen werden.
Und damit wären die Taxiunternehmer(innen) in noch größeren Schwierigkeiten, als
der Verzicht auf Umsätze, welche ihnen durch den Funkfahrtenvermittler verursacht
werden, wenn dieser weiterhin darauf beharrt, vermittelte Fahrten nur durch ihn an-
zunehmen.
Nun sollte man glauben, dass die Fachgruppe für das Personenbeförderungsgewerbe
ihren Mitgliedern hilfreich zur Seite steht und den Funkfahrtenvermittler in die Schran-
ken weist. Dem ist jedoch nicht so, ja sogar das Gegenteil ist der Fall. Wenn Sie sich
die „Stellungsnahme“ des Taxiinnungsjuristen, Dr. Andreas Curda, durchlesen erken-
nen Sie sogleich, dass den Taxiunternehmer(innen) keinerlei Hilfestellung seitens ihrer
Interessenvertretung angeboten wird.
Dafür versucht Dr. Curda mit erstaunlichen Ausreden das Verhalten der Funkfahrten-
vermittler zu rechtfertigen. Auf die Empfehlung des im Beitrag angeführten „Dienst-
vertrags“ geht er mit keinem Wort ein. Zu allem Überdruss betreibt er massive
Werbung für die Funkzentralen und meint: „Betreffend der Bestellung via “ App“
wurden wir informiert, dass diese technische Möglichkeit von den Taxifunkzentra-
len für die Konsumentenbestellung bereits eingerichtet ist.“
Im ganzen Mail ist keine Hilfestellung für die Taxiunternehmer(innen) erkennbar,
sondern dieses liest sich, als wenn die Taxiinnung die Interessenvertretung der
Funkzentralen wäre. Dies deckt sich auch mit den Aussagen etlicher Unternehmer
-(innen).
Daher stellt sich für uns die Frage, was ist mit der Fachgruppe für das Personen-
beförderungsgewerbe eigentlich los? Den Taxiunternehmer(innen) stehen durch
das Diktat der Funkfahrtenvermittler Umsatzeinbußen und vermutlich auch Arbeits-
gerichtsprozesse ins Haus. Ist der Einfluss der Funkzentralen in der Taxiinnung
wirklich so stark wie es kolportiert wird? Ist das der Grund warum den Taxiunter-
nehmer(innen) bei ihrer Interessenvertretung keine Hilfe widerfährt?
Wir ersuchen Sie, sehr geehrter Herr Dr. Leitl, prüfen zu lassen was in der Taxi-
innung eigentlich los ist und zu unserem offenen Brief an Sie Stellung zu nehmen.
Da durch das Verhalten der Fachgruppe für das Personenbeförderungsgewerbe
in weiterer Folge auch die Taxilenker(innen) betroffen sind, ergeht dieser Beitrag
auch an die Kammer für Arbeiter und Angestellte.
*****
2011-09-15
Leserbrief
Ein Kunde der österreichischen Staatsbahnen, kurz ÖBB, wollte in Anspruch nehmen,
wessen sich die ÖBB rühmen. Nämlich das Service. Eine Vorteilscard wurde bestellt und
bezahlt, sie sollte nach einigen Wochen zugeschickt werden. Doch sie kam nicht.
Nach zwei Monaten versuchte der Kunde eine telefonische Anfrage bei der Bahn. Und
schöpfte neue Erfahrungen über deren Service.
Angerufen wurde auf der normalen Nummer der ÖBB, wie sie im Internet zu finden ist,
nämlich 01 93000-0. Eine Frau N. meldete sich mit spitzer Stimme, als Vermittlung.
Vorteilscard? Ja, da würde sie ihm die Nummer geben. Sie würde ihm die Nummer
geben. Sie wolle ihm die Nummer geben. So ging das einige Male. Ob sie denn nicht
weiterverbinden könne, schließlich sei sie die Vermittlung? Nein, sie würde ihm die
Nummer geben. Nach mehrmaligen Ankündigungen rückte Frau N. mit einer Mehr-
preisnummer heraus. Ob es denn keine andere gebe? Nein, und der Kunde könne
sich ja beschweren. Sprachs und legte auf.
Der gerade noch geduldige Kunde versuchte es nochmals. Geriet an eine Frau N. Die
erst mit einer Kollegin Rücksprache hielt. Beschwerdestelle? Nein, die habe eine
anderen Nummer, sie dürfe nicht weiterverbinden. Schließlich ließ Frau N. sich herab,
dem Kunden, der ihre beschaulichen Vermittlungskreise gestört hatte, doch noch zu
verbinden. Nach einiger Wartezeit meldete sich – der unschuldige Reinigungsdienst!
Ob dieser kaltschnäuzigen Beleidigung nun schon erbost, versuchte der Kunde eine
Hotline-Nummer der ÖBB. Eine dieser Nummern, wo man sich bei laufenden Gebühren
Ziffer um Ziffer weitertasten muß. Klappt nur eben nicht immer. Nach dem dritten
Versuch eine Stelle für Vorteilskarten. Man möchte, nun schon eher ungehalten, die
eigentliche Frage stellen. Daran ist die Hotline wenig interessiert, es wird aufgelegt.
Nach zwei weiteren Versuchen bei der Hotline darf der Kunde die Beschwerdestelle
verlangen und wird auch durchgestellt. Gelangweilt nimmt ein Mitarbeiter die Sache
auf, möchte Daten, Telefonnummer, etc. Für dieVorteilscard? Ah, für diese wäre er
nicht zuständig. Nun nimmt der Kunde von seinem Ausflug in die DDR Abstand.
Erfahrung: DDR-Vermittlungen sind nicht zum Vermitteln von Gesprächen da; Kun-
denwünsche gibt’s nur auf Mehrpreisnummern. Geschäftspolitik jenes Unternehmens,
in das jährlich mehr als eine Milliarde Euro an Subventionen gepulvert wird, obwohl
es schon lange insolvent ist.
Mit besten Grüßen
Peter E.
2011-09-15
Besuchen Moslems McDonalds?
Eine alte Volksweisheit besagt, dass Geschmäcker und Ohrfeigen verschieden sind. Dies
ist für den Fastfood-Riesen McDonalds auch von Vorteil, denn sonst würden alle Leute
nur in Lokalen speisen, in denen typische Hausmannskost angeboten wird. Bei einem
solchen Szenario würde McDonalds durch die Finger schauen.
Aber dies ist eigentlich nicht das Thema unseres Beitrags, obwohl sich dieser unter
anderem um den Fastfood-Konzern handelt. Im Zuge der hurtig fortschreitenden Islam-
isierung stellt sich für uns die Frage, ob McDonalds den kulinarischen Anforderungen
eventueller moslemischer Gäste auch gerecht werden kann.
Diesbezüglich haben wir Recherchen angestellt und ermittelt, ob die Lokale von
McDonalds überhaupt von diesem Klientel besucht werden. Wir haben etliche Filialen
aufgesucht, konnten jedoch weder optisch noch akustisch feststellen, dass in diesen
moslemische Mitbürger(innen) aufhältig waren.
Trugschluss
Fast wären wir zum Schluss gelangt, dass Moslems keinen Wert darauf legen bei Mc-
Donalds zu speisen. Dafür gäbe es ja auch einen guten Grund, denn immerhin schreibt
der Koran vor, dass nur Fleisch von geschächteten Tieren verzehrt werden darf. Es ist
auch kein Geheimnis, dass es genügend einschlägige Lebensmittelgeschäft gibt, die
ihren moslemischen Kunden derartiges Fleisch anbieten.
Bei McDonalds können und wollen wir uns es jedoch nicht vorstellen, dass Fleisch von
geschächteten Tieren zum Verzehr angeboten wird. Darum kamen wir auch zu dem
Schluss, dass Moslems den Fastfood-Riesen meiden.
Dieses vermeintliche Meidungsverhalten war jedoch ein Trugschluss. Durch Zufall ent-
deckten wir die McDonalds-Filiale auf der Simmeringer Lände zur Auffahrt zur A4-Ost-
autobahn.
Foto: © erstaunlich.at
Moslemische Gäste in der Überzahl
Diese Filiale des Fastfood-Konzerns ist extrem stark von moslemischen Männern – haupt-
sächlich Taxi – und Mietwagenlenker- frequentiert. Im Beobachtungszeitraum, der sich
doch über einige Stunden zog wurde festgestellt, dass die nicht moslemischen Gäste
zeitweise sogar in der Minderheit waren.
Wer nun glaubt, dass sich die moslemischen Gäste mit Salat oder Pommes begnügten,
der irrt gewaltig. Da wurden jegliche „Burger-Variationen“ verzehrt und dieses Essver-
halten bringt uns nun in ein Dilemma.
In Österreich werden und wurden zahlreiche Moscheen und islamische Zentren in
Windeseile errichtet. Dies bringt uns wieder zur Annahme, dass es sich bei den in
Österreich lebenden Moslems um gläubige Menschen handelt. Also warum verzehren
diese gläubigen Menschen kiloweise „unreines“ Fleisch?
Was steckt wirklich dahinter?
Sind nun moslemische Taxi- und Mietwagenlenker die Ausnahme der moslemischen
Regel, oder wird auch im Islam nicht so heiß gegessen, wie gekocht wird? Und dienen
daher die zahlreichen Errichtungen der Moscheen und islamische Zentren doch nicht
vorwiegend der Religionsausübung, sondern sind diese möglicherweise Ziel einer polit-
ischen Vormachtstellung des Islams in Österreich?
Es wäre natürlich auch möglich, wobei wir uns dies nicht vorstellen können, dass mos-
lemische Gäste bei McDonalds Fleisch geschächteter Tieren kredenzt bekommen. Damit
wäre unser Verdacht des Zieles einer politischen Vormachtstellung durch den Islam in
Österreich null und nichtig.
Wir würden es nett finden, wenn uns McDonalds diesbezüglich Auskunft erteilen könnte,
um unseren politischen Verdacht erhärten oder verwerfen zu können.
*****
2011-09-14
Noch immer verschlossene Augen?
Immer wieder wollen uns linke Gutmenschen Glauben machen, dass die Öffnung der
Ostgrenzen und die ungezügelte Zuwanderung keine negative Auswirkung auf die
Kriminalität in unserem Land hat.
Allein die Meldungen in der heutigen Ausgabe der Kronen-Zeitung, sollten diesen
Herrschaften die Augen öffnen und eines Besseren belehren.
Alle Screens: Kronen-Zeitung Printausgabe vom 14.09.2011
Auch wenn wir der Kronen-Zeitung gelegentlich vorwerfen doppelmoralisch zu sein
begrüßen wir es, dass die auflagenstärkste Tageszeitung Österreichs bei der Auslän-
derkriminalität auf „political correctness“ verzichtet und das Kind, respektive die
Täter beim Namen nennt.
Es gibt sie doch noch
Auch wir haben heute ein wenig recherchiert und einen Geschäftszweig der Ausländer-
kriminalität endeckt, den es laut Aussagen diverser Behörden eigentlich gar nicht mehr
geben sollte. Eine erhebliche Anzahl von Ausländern bietet in 1100 Wien Triesterstraße,
vor der Filiale der Firma OBI und SOCHOR widerrechtlich gewerbliche Tätigkeiten an.
Foto: © erstaunlich.at
Foto: © erstaunlich.at
Widerrechtlich und kriminell aus dem Grund, da keiner der Anbieter eine Gewerbebe-
rechtigung besitzt, geschweige denn Steuern oder Sozialabgaben entrichtet. Es werden
gewerbliche Angebote in verschiedenen Berufssparten offeriert.
ERSTAUNLICH testete dies heute und ein Lockvogel täuschte Interesse bei den gewerb-
lichen Anbietern vor. Maler, Tapezierer, Maurer, Elektriker, Gas/Wasserinstallateure udgl.
mehr, bieten ganz offen ihre Dienste. Entweder zu Pauschalpreisen oder zu Stundenlöhne
zwischen 7,- und 15,- Euro. Unser Lockvogel war so dreist und verlangte den Vorweis
eines Gewerbescheines, der UID-Nummer, sowie nach vollendeter Arbeit eine Rechnung,
da er vorgab diese von der Steuer absetzen zu wollen. Keiner der Dienste anbietenden
Personen konnte diese Kriterien erfüllen.
Standortwechsel
Diese illegalen Ein-Mann-Unternehmen hielten sich früher direkt am Gelände der Firmen
SOCHOR und OBI auf. Nun verhindert ein Wächter, dass die illegalen Dienstleistungs-
anbieter das Firmengelände betreten.
Fotos: © erstaunlich.at
Ein arbeitsloser Wächter Illegale Dienstanleisungsanbieter
Nun haben die, ohne Gewerbeberechtigung und Abgaben hinterziehenden Kleinunter-
nehmer ihre Firmensitze auf den Gehsteig vor den betroffenen Baumärkten verlagert.
Da sind dem Wächter (obiges Bild im roten Kreis) die Hände gebunden.
Keine gebunden Hände haben hingegen die Behörden und wir fragen uns, warum
diese nicht einschreiten. Die angesammelte Menge der Personen ist wohl kaum zu
übersehen. Diese Leute stehen permanent von Montag bis Freitag (Werktage) am
Gehsteig vor den obig angegebenen Filialen der Baumärkte.
Was würde wohl einem Österreicher passieren, wenn dieser Dienstleistungen anbietet
ohne die dafür erforderliche Gewerbeberechtigung zu besitzen und obendrein weder
Steuern noch Sozialabgaben bezahlt?
*****
2011-09-14
EU: Der Anfang vom Ende
Österreich oder gleich die gesamte EU sollte „im Geiste“ einfach der Schweiz beitreten.
Mit dieser EU ist Europa kaum zu retten! Führungsschwäche, Misswirtschaft, Bürokratie,
Phantasielosigkeit stehen an der Tagesordnung. Es fehlt an Mut, Kreativität und vor
allem an Zusammengehörigkeitsgefühl. Jedem halbwegs logisch denkenden muss
mittlerweile klar geworden sein, dass die EU der Anfang vom Ende für Europa ist.
Wer will noch zu so einer „Union“ gehören, wer kann sich noch mit diesem künstlichen
Gebilde identifizieren? Während die EU im Schuldenmeer versinkt, hat die Schweiz
andere Probleme. Die Währung ist so stark, dass sie künstlich niedrig gehalten werden
muss.
Aber Geld ist nicht alles. Die wahre Stärke der Schweiz ist ihr innerer Zusammenhalt,
ihre ureigene Identität. Davon kann Rest-Europa – und gerade Österreich- nicht
einmal träumen.
Einheit in Vielfalt – dabei denkt man immer weniger an die EU – sondern an die
Schweiz. Hier hat der Souverän noch etwas zu reden, gibt es eine viel direktere
Demokratie, sind die Bürger die obersten Richter. Ein echtes Musterbeispiel an
Autonomie und Vielfalt.
Zusammengehörigkeitsgefühl kann man nicht erzwingen und auch nicht von oben
verfügen. Es müsste freiwillig wachsen. Österreich oder gar die EU können nicht
einfach der Schweiz beitreten, denn sie würden auch gar nicht genommen werden.
Aber wir könnten es wenigstens im Geiste tun!
*****
2011-09-13
Taxiinnung reagierte erstaunlich rasch
Überraschend schnell reagierte die Fachgruppe für das Personenbeförderungsgewerbe
auf unseren Beitrag „Und es brummt doch“. Wer nur halbwegs sinnerfassend lesen kann
erkennt am ersten Blick, dass der Inhalt des Schreibens sehr wohl einer Interessenver-
tretung würdig ist. Allerdings nicht zu Gunsten der Taxiunternehmer(innen), sondern in
dieser Stellungsnahme versucht man die Interessen der Funkzentralen zu vertreten .Wir
wollen unseren Leser(innen) das erstaunliche Mail nicht vorenthalten und geben dieses im
Originaltext wieder.
Sehr geehrte Redaktion
Vielen Dank für Ihr Mail und die Möglichkeit der Stellungnahme.
Grundsätzlich begrüßen wir jede neue technische Neu-/ Weiterentwicklung im Rahmen
der Vermittlung von Kundenaufträgen im Taxigewerbe, damit der Konsument möglichst
rasch zu seinem gewünschten und bestellten Taxi kommt.
TaxiunternehmerInnen schließen mit den Taxifunkbetreibern einen Funkvertrag ab, in
welchen vertraglich vereinbart ist, dass die Funkaufträge nur von dem jeweiligen Ver-
tragspartner aufgenommen und durchgeführt werden können.
Die vertragliche Normierung des Konkurrenzverbotes ist in der gewerblichen Wirtschaft
ein üblicher Weg , um sich und seine Vertragspartner als Marke zu positionieren. Solche
Vorgangsweisen gibt es Z.B. im Handel und auch in der Gastronomie.
Es obliegt den einzelnen Taxiunternehmungen sich für das für das jeweilige Unterneh-
men betriebswirtschaftlich optimale Vermittlungssystem zu entscheiden und sich so am
Markt zu positionieren.
Taxiunternehmen sollten im Rahmen einer internen Kostenrechnung einerseits die Kosten
und den Aufwand für die Vermittlung unter der Marke einer bestehenden Taxifunkzen-
trale den Kosten der neuen technischen Vermittlungssysteme und anderseits dem
jeweiligen zu erwartenden Ertrag gegenüberstellen und die unternehmerische Entscheid-
ung treffen.
Betreffend der Bestellung via“ App“ wurden wir informiert, dass diese technische Mög-
lichkeit von den Taxifunkzentralen für die Konsumentenbestellung bereits eingerichtet ist.
Die von ihnen zitierte Judikatur des OLG Frankfurt am Main ist eine deutsche Entscheid-
ung. In Österreich gibt es ein diesbezügliches Erkenntnis des OGH nicht.
Freundliche Grüße
Dr. Andreas CURDA
Fachgruppengeschäftsführer
Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe mit PKW
Wirtschaftskammer Wien
Wir resümieren
Erfreulich ist zumindest, dass die Taxiinnung technische Neu-/ Weiterentwicklung im
Rahmen der Vermittlung von Kundenaufträgen im Taxigewerbe begrüßt. Aber das war
es dann auch schon, denn ab diesen Satz beginnt Dr. Curda den Taxifunkzentralen mit
erstaunlichen Argumenten die Stange zu halten.
Bezüglich des von den Funkzentralen ins Feld geführte Konkurrenzverbot, fiel uns dieses
Zitat besonders ins Auge: „Die vertragliche Normierung des Konkurrenzverbotes ist in
der gewerblichen Wirtschaft ein üblicher Weg , um sich und seine Vertragspartner als
Marke zu positionieren. Solche Vorgangsweisen gibt es Z.B. im Handel und auch in der
Gastronomie.“
Das entspricht natürlich nicht der Realität, denn keinem freien Handelsunternehmer oder
Gastronom kann ein Verkäufer – und Funkvermittlungszentralen sind nichts anderes –
vorschreiben, welche Ware er in seinem Geschäft zu führen hat.
Der erstaunliche Standpunkt des Innungs-Juristen erweckte natürlich unsere Neugier
und wir kontaktieren diesen telefonisch, um ihn auf seinen Irrtum aufmerksam zu
machen. Jedoch Dr. Curda argumentierte wörtlich: „Bei Mc Donalds oder Billa dürfen
auch keine Fremdwaren verkauft werden.“
Da staunen wir aber über die Rechtsmeinung des Innungs-Juristen, handelt es sich doch
bei den beiden von ihm angegebenen Beispielen um Franchiseunternehmen. Die Franch-
isepartner bekommen die komplette Ausstattung vom jeweiligen Konzern gestellt und
sind keine freien Unternehmer im herkömmlichen Sinn. Sie sind Pächter und haben sich
an jegliche Anweisungen der Konzerne zu halten.
Uns war bis dato nicht bekannt, dass die Funkzentralen den Taxiunternehmer(innen)
die Fahrzeuge samt Zubehör zur Verfügung stellen. Bisher gingen wir immer von der
Meinung aus, dass Taxiunternehmer(innen) freie Unternehmer(innen) sind und von
den Taxifunkzentralen lediglich die Fahraufträge kaufen.
Aber keine Sorge so ist es auch, auch wenn die Funkzentralen mit ihrem Verhalten den
subjektiven Eindruck erwecken könnten, dass die Taxifahrzeuge in ihrem Besitz sind.
Die Tatsache des freien Unternehmertums im Taxigewerbe sollte auch dem Dr. Curda
bekannt sein, immerhin ist der Mann Jurist.
Und weil wir Dr. Curda schon am Hörer hatten fragten wir ihn, warum er zu diesem Satz
(Screen) und dem daraus resultierenden, von uns erhobenen Vorwurf keine Stellung be-
zogen hatte.
Dazu meinte Dr. A. Curda, dass er diesen vermutlich überlesen, respektive nicht richtig
gelesen habe. Wir nehmen ihm dies nicht krumm, denn bei dem Wirbel den der Mann zur
Zeit um die Ohren hat, kann das durchaus passieren. Aber er blieb uns auch am Telefon
eine Antwort schuldig.
Apropos lesen. Dr. Curda schreibt in seinem Mail folgenden Satz: „Die von ihnen zitierte
Judikatur des OLG Frankfurt am Main ist eine deutsche Entscheidung. In Österreich
gibt es ein diesbezügliches Erkenntnis des OGH nicht.“
Da müssen wir dem Innungs-Juristen leider vorwerfen, dass er unsere Aussage diesbe-
züglich nicht sinnerfassend gelesen hat. Denn wir schrieben: „Abgesehen vom Urteils-
spruch des OLG Frankfurt am Main – welcher vermutlich in Österreich nicht anders
ausfallen wird.“ Wir haben mit keiner Silbe erwähnt, dass es in Österreich ein Erkennt-
nis des OGH gäbe.
Aber wir wollen uns nicht in Kleinigkeiten verlieren. Fakt ist es jedenfalls, dass im Mail
der Taxiinnung keinerlei Hilfe- oder Schutzstellung für die zwangsverpflichtenden Taxi-
unternehmer(innen) erkennbar ist. Ganz im Gegenteil, es wird mit erstaunlichen
Argumenten für die Funkzentralen Partei ergriffen.
Dies ist natürlich ein Umstand den man so nicht gelten lassen kann und wir werden mit
Hilfe der Politik versuchen Klarheit zu schaffen, warum die Taxiinnung ihre Zwangsmit-
glieder im Regen stehen lässt.
*****
2011-09-12
Tipp für die Mittagspause
Bevor Sie heute Lust auf ein dem Koran entsprechendes Halal-Kebab verspüren, sollten
Sie sich ein Video auf der Webseite www.abc.net.au ansehen.
Sollten Sie nun nach Sichtung des Videos noch immer Heißhunger auf eine derartige
Mahlzeit verspüren, scheinen Sie Tierquälerei als die normalste Handlung der Welt
zu betrachten. Aus Höflichkeitsgründen ersparen wir uns weitere Anmerkungen.
*****
2011-09-12
Existenzgefährdung durch Beamt(innen)
Was so manche Beamt(innen) in ihrer Dummheit oder Bösartigkeit anrichten können ist
nicht mehr erstaunlich, sondern bereits erschütternd und für Betroffene existenzgefährd-
end. Dies beweist eine Aktion des MBA für den 10. Bezirk.
Ein Wiener Unternehmer erhielt von der WKO obige schriftliche Mitteilung. Dem WKO-
Brief war folgendes amtliches Schreiben des MBA für den 10. Bezirk beigeheftet.
Da staunte der Unternehmer nicht schlecht, denn seine Firma besitzt gar keine Gewerbe-
berechtigung für ein Kaffeehaus. Also rief er in der Wirtschaftskammer zurück, um die
Situation aufzuklären. Aber auch in dieser war man ratlos und so wanderte die gesamte
Korrespondenz vermutlich im Papierkorb.
War nicht einmal mehr in diesem Betrieb beschäftigt
So weit, so nicht gut. Denn jetzt kommen wir zum Kern unseres Beitrages. Der im amt-
lichen Schreiben des MBA 10 genannte Mann, nennen wir in Huber (richtiger Name ist
der Redaktion bekannt) war Geschäftsführer in der Firma des Wiener Unternehmers.
Die Betonung liegt auf „war“, denn zum Zeitpunkt des amtlichen Schreibens –Datier-
ung 21.06.2011- war Huber gar nicht mehr bei besagter Firma beschäftigt. Aber dieses
Faktum ist vergleichsweise noch harmlos zu dem, was man sich im MBA 10 zusätzlich
leistete.
Herr Huber hatte im Alter von 16 Jahren ein Moped für eine Spritztour geklaut und ein
Jahr später wurde er von einem Polizisten beim Rauchen eines Joints erwischt. Nun soll
man keine Straftaten verharmlosen, aber diese Delikte fallen für uns unter Jugendblöd-
heiten.
MBA 10 informierte Dritte über getilgte Vorstrafen
Huber musste auch die Konsequenzen aus seinem Verhalten ziehen und wurde vom
JGH Wien zu bedingten Freiheitsstrafen verurteilt. Diese sind heute – 16 Jahre später-
bereits getilgt. Auch schienen die Verurteilungen des JGH-Wiens nie in einem Straf-
registerauszug auf. Dies hat auch seinen Sinn, denn bei geringfügigen Delikten will
man Jugendlichen nicht ihren Weg verbauen.
Das scheint man am MBA 10 nicht so zu sehen. Um zu den beiden, bereits getilgten
Jugendvorstrafen zu kommen, müssen schon Ermittlungen angestellt worden sein.
Da man mit diesen offenbar so beschäftigt war wurde vergessen, bei der Kranken-
kasse anzufragen ob Huber überhaupt noch bei dem Unternehmen beschäftigt ist.
Und jetzt wird es besonders krass. Das MBA 10 teilt der Kammer für Arbeiter und
Angestellte für Wien und der Wirtschaftskammer Wien, die beiden bereits getilgte
Jugendvorstrafen des Herrn Huber aus den Jahren 1994 und 1995 mit. Letztere
Institution verständigte wiederum den Unternehmer, der nun auch in Kenntnis
deren ist.
Für uns stellt sich nun die berechtigte Frage, ob hier nicht der Tatbestand des § 113
StBG – Vorwurf einer schon abgetanen gerichtlich strafbaren Handlung
erfüllt wurde.
Screen: jusline.at
Huber meint jedenfalls: „Das lasse ich mir nicht bieten und ich werde diese Angelegenheit
einem Rechtsanwalt übergeben.“
Also fassen wir nochmals zusammen. Das MBA 10 will eine Gewerbeberechtigung entziehen,
die gar nicht existiert. Dann stellt dieses Amt Erhebungen an und kramt bereits getilgte JGH
-Vorstrafen aus, vergisst aber bei der Krankenkasse nachzufragen, ob der Betreffende über-
haupt noch bei dem Unternehmen beschäftigt ist. Zu guter Letzt werden Dritte von den
getilgten Vorstrafen des Herrn Huber in Kenntnis gesetzt.
Das wirft bei uns die Frage auf, sind oder waren jene Beamt(innen) die an dieser Aktion
beteiligt waren nur dumm oder bösartig. Möglicherweise auch beides zusammen.
*****
2011-09-11
Wollen Sie auch einen Kunstpreis gewinnen?
Zum fünften Mal verlieh der Kunstraum Niederösterreich gestern den Kunstpreis „H13“,
der mit 2000 Euro dotiert ist. Diesmal ging die Auszeichnung an das Performance-Duo
„Dolce & Afghaner“, das seit 2009 besteht und zu Themen wie Politik, Migration, Bild-
ung und Integration Stellung bezieht.
Sie würden auch gerne einen derartigen Kunstpreis gewinnen? Nichts leichter als das,
denn Sie brauchen dazu nur eine Performance veranstalten. In dieser tun Sie kund,
dass Sie auf die Vielfalt in Wien scheißen und auf die österreichische Fahne pinkeln.
Allerdings sollten Ihren Worten auch Taten folgen. Auch dies ist ein leichtes Vorhaben.
Sie müssen dazu nur ein Wasserbecken vor einer Kirche umdekorieren und anschließ-
end in dieses urinieren. Von Vorteil wäre es noch, wenn Sie einen Migrationshinter-
grund aufweisen könnten.
Foto: © erstaunlich.at
An einen Kunstpreis dachten wir nie im Leben
ERSTAUNLICH war das erste Medium, welches über die die als Kunst getarnte, perverse
Performance von „Dolce & Afghaner“ berichtete. Dies können geneigte Leser(innen) in
den Beiträgen „Hamam statt Daham – TEIL1 und TEIL2“ nachlesen.
Allerdings dachten wir nie im Leben daran, dass eine derartig perverse Provokation mit
einem Kunstpreis ausgezeichnet wird. Diesbezüglich wurden wir nun eines Besseren
belehrt. Während sich jeder Otto Normalbürger für die öffentliche Ankündigung, auf
die österreichische Fahne zu pissen und dem Urinieren in ein Wasserbecken vor der
Karlskirche immensen Ärger, wenn nicht sogar diverse Anzeigen einhandeln würde,
gab es für „Dolce & Afghaner“ einen Kunstpreis vom Land Niederösterreich.
Angesichts solcher Auswüchse wäre es höchste Zeit, für Möchtegernkünstler die in
Ermangelung eines künstlerischen Talents, Fäkal- und Urinier(un)kunst anbieten, jeg-
liche öffentliche Förderungen zu streichen. Wir finden es für eine absolute Frechheit,
dass solchen Personen Steuergeld nachgeworfen wird, während zum Beispiel im Sozial-
oder Medizinbereich massive Einsparungen vorgenommen werden.
*****
2011-09-10
Aufruhr im Wiener Taxigewerbe
„Ich stehe in der Kälte und warte auf’n Taxi, aber es kommt nicht (kummt net, kummt
net) ich warte auf das Brummen von ’nem Mercedes Diesel, aber es brummt net…“
Wer kennt ihn nicht, diesen Ohrwurm der Gruppe DÖF aus dem Jahre 1983?
Doch es brummt zurzeit gewaltig im Wiener Taxigewerbe. ERSTAUNLICH hatte gestern
Besuch von einigen aufgebrachten Taxiunternehmern. Grund dafür ist das Verhalten der
zwei Wiener Taxifunkzentralen „40100“ und „31300“. Von den rund 4.500 in Wien
betriebenen Taxis, sind zirka 2.500 bei diesen Funkzentralen angeschlossen.
Neues kostengünstiges System
In Deutschland hat sich ein neues System der Fahrtenvermittlung etabliert, welches zur
vollsten Zufriedenheit der Taxiunternehmer, sowie auch der Fahrgäste läuft. Daher wurde
dieses Fahrten-Vermittlungssystem, im Vormonat nun auch auf Wien ausgeweitet.
Genaue Informationen unter diesem LINK
Dieses Fahrtenvermittlungssystem bringt sowohl den Taxiunternehmern, als auch den Fahr-
gästen Vorteile. Für den Kunden hat das endlose Verweilen in der Warteschleife zu Stoß-
zeiten ein Ende, da er sein Taxi über einen Tastendruck auf seinem Handy per „App“
bestellt. Die Taxiunternehmer ersparen sich ernorme Kosten, wie die Anschaffung eines
Datenfunkgerätes und dessen Einbau, Denn für die Fahrtenvermittlung wird lediglich ein
Handy benötigt.
Ferner fallen beim System „mytaxi“, die nicht gerade billigen Vermittlungskosten an die
Funkzentralen weg. Denn pro Fahrtenvermittlung über „mytaxi“ wird dem Taxiunter-
nehmer jeweils 1,- Euro pro vermittelter Fahrt in Rechnung gestellt.
Schwimmen die Felle der Dualisten bereits davon?
Diese Situation gefällt den etablierten Dualisten „40100“ und „31300“ natürlich nicht, da
sie offenbar ihre Felle davonschwimmen sehen. Daher versuchen sie die Aufbauphase von
„mytaxi“ in Wien zu erschweren, indem sie den bei ihnen angeschlossenen Unternehmern
untersagen, dieses Fahrtenvermittlungssystem zu nutzen. Ganz offen wird den Taxiunter-
nehmer(innen) mit der Vertragskündigung gedroht, falls sie die Dienste von „mytaxi“ in
Anspruch nehmen.
Interessant ist das Schreiben der Firma „TAXI 31300 Vermittlungsgmbh“. Diese rechtfert-
igt ihre Androhung der sofortigen Kündigung bei der Nutzung von „mytaxi“ mit folgendem
Passus im Funkvertrag.
Ob eine derartige Vereinbarung im Klagefall vor einem österreichischen Gericht überhaupt
Bestand haben wird sei ohnehin dahingestellt. Denn auch in Deutschland versuchten die
etablierten Taxifunkzentralen den Aufbau von „mytaxi“ mit der Begründung des „Kon-
kurrenzverbotes“ zu boykottieren.
Aber das OLG Frankfurt am Main belehrte die Funkzentralen eines Besseren und hat
jüngst klargestellt, dass es unzulässig ist, wenn eine Taxizentrale den ihr angeschlossenen
Taxiunternehmen die gleichzeitige Rufvermittlung durch andere verbietet (OLG Frankfurt
a.M. v. 14.07. 2009, Az.: 11 U 68/08 (Kart)).
TAXI 31300 schließt jegliche Vermittlungssysteme aus
Abgesehen vom Urteilsspruch des OLG Frankfurt am Main – welcher vermutlich in Öster-
reich nicht anders ausfallen wird – stellt sich die berechtigte Frage, ob ein Handy über-
haupt als Funkanlage zu werten ist. Über diesen Aspekt scheint man sich auch bei der
Firma „TAXI 31300 Vermittlungsgmbh“ und nicht ganz sicher zu sein und schließt daher
sicherheitshalber – bis auf das eigene- alle anderen Vermittlungssysteme von der Fahr-
tenvermittlung aus.
Abgesehen davon, dass durch das Verhalten des Funkfahrtenvermittlers den Taxiunter-
nehmern ein wirtschaftlicher Schaden erwächst, empfiehlt dieser noch den Taxibetreibern,
dass die bei ihnen beschäftigten Lenker(innen) per Dienstanweisung gegen eine besteh-
ende gesetzliche Vorschrift verstoßen sollen und dies auch noch unterschreiben zu lassen.
Mit dem Satz „Es ist untersagt, andere als das vom Unternehmen in ihrem Fahr-
zeug vorgesehene Vermittlungssystem zu nutzen“ stellt die Firma „TAXI 31300
Vermittlungsgmbh“ eindeutig klar, dass außer den von ihnen vermittelten Funkfahrten,
nur mehr Fahrgäste aufgenommen werden dürfen die direkt ins Taxi einsteigen. Diese
Interpretation des vom Funkfahrtenvermittler verfassten Satzes ist durchaus korrekt,
denn sogenannte „Einsteiger“ werden nämlich über kein Vermittlungssystem dem Taxi
zugeführt.
Erst im zweiten Satz wird mit dem Wort -„auch“- gesondert auf die Mobilfunk-Appli-
kation verwiesen, deren Nutzung eine ausdrückliche und schriftliche Erlaubnis des
Unternehmers erfordert.
Denn es gibt eine Anzahl von anderen Fahrtenvermittlungssystemen, als die von „mytaxi“.
Da wäre zum Beispiel das Standplatztelefon. Dies ist das klassische Fahrtenvermittlungs-
system schlechthin. Taxilenker(innen) dürften dann auch nicht mehr als „Stammtaxler“ in
Lokalen fungieren.
Denn der Anruf des Bedienungspersonals via Handy zur Abholung eines Fahrgastes ist
ebenfalls ein Fahrtenvermittlungssystem. Taxistandplätze vor diversen Spitälern oder
Hotels sind teilweise mit einem optischen oder akustischen Signal ausgestattet. Dieses
wird durch den Portier ausgelöst, wenn für einen Fahrgast ein Taxi benötigt wird. Auch
das ist ein Fahrtenvermittlungssystem.
Alle diese im obigen Absatz beschriebenen Fahrtaufträge müssten Taxilenker(innen) ab-
lehnen, wenn es nach der Empfehlung des Funkfahrtenvermittlers geht und würden
dadurch gegen die gesetzlich bestehende Beförderungspflicht verstoßen.
Beförderungspflicht
Vergrößerung mit rechter Maustaste und „Graifik anzeigen“ anklicken!
Screen: wien.gv.at.recht
Ausnahmen von der Beföderungspflicht
Vergrößerung mit rechter Maustaste und „Graifik anzeigen“ anklicken!
Screen: wien.gv.at.recht
Trotz intensivster Nachschau konnten wir keine Ausnahme von der Beförderungspflicht
finden, welche die schriftliche Empfehlung der Firma „TAXI 31300 Vermittlungsgmbh“
an die Taxiunternehmer rechtfertigen würde. Unserer Meinung nach versucht der Funk-
fahrtenvermittler die Personalpolitik der Taxiunternehmer(innen) zu beeinflussen um
zu verhindern, dass die bei ihnen beschäftigten Lenker(innen) via Handy die Dienste
von „mytaxi“ nutzen. Bei einem Entzug der Funkkarte, wird der/die Lenker(in) für den
Unternehmer „wertlos“ und dies hätte vermutlich eine Kündigung und einen anschließ-
enden Arbeitsgerichtsprozess zur Folge.
Wir können nur allen Taxiunternehmer(innen) empfehlen, sich das Schreiben der Firma
„TAXI 31300 Vermittlungsgmbh“ sorgfältig aufzubewahren und im Streitfall dieses beim
Arbeitsgericht vorzulegen, sollte ein(e) entlassene(r) Lenker(in) klagen. So kann sich
nämlich dann auch das Gericht ein Bild von der Vorgangsweise des Funkfahrtenvermitt-
lers machen.
Devot und ökonomisch völlig ahnungslos
Allerdings müssen wir den Taxiunternehmer(innen) zwei Vorwürfe machen. Diese
Unternehmer(innen) müssen völlig devot sein, denn anders können wir es uns nicht
erklären, dass diese mit sich in einer derartigen Form umspringen lassen und sich dem
Diktat eines Funkfahrtenvermittlers unterwerfen.
Und damit sind wir beim zweiten Vorwurf, nämlich der ökonomischen Uninformiertheit.
Wer nur die Grundregeln der Ökonomie beherrscht müsste am ersten Blick erkennen,
dass Funkfahrtenvermittler ohne angeschlossene Taxiunternehmer keine wirtschaftliche
Überlebungschance haben. Umgekehrt jedoch nicht. Taxiunternehmer benötigen für
ihr wirtschaftliches Überleben keinen Funkfahrtenvermittler. Dies wird täglich von rund
2.000 funklosen Taxibetreibern unter Beweis gestellt.
Wenn beispielsweise ab morgen, alle an den beiden Funkzentralen angeschlossenen
Taxiunternehmer ihre Verträge kündigen, würde diesen wirtschaftlich nichts passieren.
Dass könnte man von den Funkzentralen jedoch nicht behaupten, denn diese müssten
in einem solchen Fall ihre Pforten schließen.
Klar, dass in den ersten zwei Wochen ein kleines Chaos herrschen würde, bis sich die
Fahrgästen neu orientiert haben und auf anderen Wegen ihre Taxis ordern. Alterna-
tiven dazu gibt es ja zahlreich. Der Gang zum Standplatz, das Standplatztelefon, den
„Stammtaxler“ per Handy zu rufen und seit neuesten die Möglichkeit zu seinem Taxi
über den Handy-App „mytaxi“ zu kommen.
Was ist mit der Interessensvertretung los?
Erstaunlicher als die Vorgangsweise des Funkfahrtenvermittlers „TAXI 31300 Vermitt-
lungsgmbh“ ist das Verhalten der Standesvertretung der Taxiunternehmer(innen),
denn diese dürfte sich bereits in einen vorzeitigen Winterschlaf begeben haben.
Wir haben schon in etlichen Beiträgen an der Wirtschaftskammer Kritik geübt, dass
diese zwar mit Zwangsbeiträgen künstlich am Leben erhalten wird, allerdings dafür
sehr dürftige bis gar keine Gegenleistungen erbringt.
Das Verhalten der Taxiinnung (eine Sparte der WK) rechtfertigt unsere Kritik, denn
diese hat bis dato nicht im Geringsten reagiert, obwohl sich bereits zahlreiche Taxi-
unternehmer(innen) bei ihnen beschwert haben. Was können wohl die Gründe sein,
dass diese Zwangs-Interessensvertretung dieses Problem offenbar ignoriert und sich
in vornehmes Schweigen hüllt.
Möglicherweise legt die Taxiinnung das ökonomische Prinzip – „geringstmöglicher Auf-
wand und größtmöglicher Gewinn“- auf ihre eigene Weise aus und ist der Meinung
„Kein Aufwand und größtmöglicher Gewinn“. Es könnte auch sein, dass die
Verantwortlichen bei der Taxiinnung kein Interesse an den Problemen und Sorgen
ihrer Zwangsmitglieder hegen.
Möglicherweise ist aber auch der Einfluss der Funkfahrtenvermittler in dieser Zwangs-
institution so groß, sodass die Taxiinnung an der entstandenen Problematik nicht
einmal anstreifen will und ihre Zwangsmitglieder einfach im Regen stehen lässt.
*****
2011-09-10
Rohrkrepierer und Bumerang
Da sich die Schuldzuweisungen an die Adresse von H.C. Strache, bezüglich der Telekom-
affäre als Rohrkrepierer, ja sogar als Bumerang erwiesen, versucht man dem FPÖ-Chef
nun anderwärtig ans Bein zu pinkeln.
Screen: facebook.com
Der Grünabgeordnete Karl Öllinger und der Land.Abg. Christian Deutsch (SPÖ) versuchen
nun mittels der Facebook-Fanseite von H.C. Strache, gegen diesen Stimmung zu machen.
Auf Grund ihrer heutigen Aussagen entsteht für uns der Eindruck, dass die beiden mehr
oder weniger glücklosen Politiker, als mediales Kanonenfutter ihrer Parteien dienen.
Öllinger geht in die Vollen
Öllinger meint unter dem Motto „Strache lernt nichts dazu!“, dass der FPÖ-Chef offen-
sichtlich nicht ausreichend dafür sorgen kann oder will, dass seine Fans mit Postings nicht
gegen das Verbotsgesetz oder andere strafrechtliche Bestimmungen verstoßen. Anlass
für diese und so ähnliche Äußerungen des Grünpolitikers waren einige verhetzende Kom-
mentare auf der Facebook-Fanseite von H.C. Strache.
Screen: facebook.com
Die Aussage von Öllinger entspricht allerdings nicht den Tatsachen, denn Strache fordert
immer wieder dazu auf, Hass- und Gewaltaufrufe auf seiner Fanseite zu unterlassen und
droht als Konsequenz mit der sofortigen Löschung des Postings und Sperre des Users.
Wir sind der Meinung, dass auf besagter Webseite die meisten Hass- und Verhetzungs-
Postings von politischen Gegnern kommen, welche dem H.C. Strache mit ihren Kommen-
taren schaden wollen. Nachdem man sich auf einer Facebook-Seite nicht mit einem
Parteibuch ausweisen muss, sondern der Eintritt mehr oder weniger anonym ist, wird
dies von Strache-Gegnern weidlich ausgenützt werden.
Auch Kontrolle stößt auf Grenzen
Die Fan-Webseite des FPÖ-Chefs hat immerhin rund 105.000 Mitglieder, die eine dem-
entsprechende Anzahl von Kommentaren absetzen. Da kann es durchaus vorkommen,
dass Hetz- oder Gewaltaufruf-Postings übersehen werden. Strache ersucht diesbezüglich
alle User auf seiner Seite, ihm oder seinem Team derartige Kommentare zu melden. Mehr
kann man beim besten Willen nicht machen.
Das ist dem Karl Öllinger zu wenig und er meint: „Seine Rechtfertigung nach den jüng-
sten inakzeptablen Entgleisungen, er und sein Team würden die Einträge zwar lesen,
seien aber überfordert und außerdem sei es durchaus möglich, dass der politische
Gegner solche Postings schreibe, um ihm zu schaden, ist inakzeptabel!“
Ferner beabsichtigt K. Öllinger eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft
einzubringen. Eigentlich nur schade, dass ihm dieser Schritt nicht bei der letzten linken
Anarchistendemonstration eingefallen ist, auf der Steinewerfer ihr Nachtwerk tätigten.
Die Stimme aus der Parallelwelt
Kommen wir nun zu Christian Deutsch, der offenbar noch immer in einer Parallelwelt lebt.
Dieser meint, dass „Hatebook-Strache“ weiter provoziere. Wörtliches Zitat: „Mit den
eigenen Facebook-Kommentaren provoziert Strache vielmehr entsprechende Reaktionen
seiner ‚Fans‘ – wie von einem Dirigentenpult aus!“
Im Prinzip schlägt Deutsch mit seinen Aussagen in dieselbe mediale Kerbe wie Öllinger.
In seiner blinden Wut auf Strache dürfte dem SPÖ-Politiker ein Eintrag auf einer Facebook-
Seite entgangen sein, welcher aus den eigenen Reihen stammt. Allerdings wurden diese
nicht von anonymen Kommentatoren, sondern von Funktionären der SPÖ verfasst bzw.
goutiert.
Screen: facebook.com
Da die betreffende Facebook-Seite mittlerweile gesperrt wurde ist davon auszugehen,
dass zahlreiche Fans von dieser, auf die Facebook-Fanseite von H.C. Strache wechsel-
ten, um dort ihre geistigen Ergüsse abzulassen. Natürlich mit dem Ziel dem FPÖ-Chef
zu schaden.
Der Neid ist ein Hund
Man kann zu Facebook verschieden Meinungen vertreten, aber die Werbewirksamkeit
dieser Internetplattform ist mittlerweile unbestritten. Und da finden wir auch schon das
nächste Anpatz-Motiv der Herren Öllinger und Deutsch. Wir haben uns die Fanseiten
der jeweils – in den eigenen Reihen – beliebtesten Politiker(innen) herausgesucht.
Screens: facebook.com
Während H.C. Strache einen Mitgliederstand – und damit potentielle Wähler – von
104.717 aufweist, krebsen Frau Alev Korun bei 4.914 und Fräulein Laura Rudas bei
5.495 herum. Sieht man sich diese Zahlen an, die für die Beliebtheit der Politiker(innen)
stehen wird klar, warum die SPÖ und die Grünen vor Neid zerfressen werden.
*****
2011-09-09
Fest am 11.September
Die SPÖ feiert wieder einmal und zwar das Europafest und den Welttag des Kindes. Das
finden wir löblich, denn was gibt es schöneres, als dem Nachwuchs ein Fest zu widmen.
Neben zahlreichen Showangeboten wird ein Zauberer namens Aladin – möglicherweise
zwecks multikultureller Verständigung- auf der Fete seine Kunststücke zum Besten
geben.
Unter anderem ist auch der Freund und Helfer imit einer Polizei-Hundestaffel und dem
Antiterror-Kommando WEGA vertreten, welche als Highlight dem staunenden
Publikum eine Antiterror- Einsatzübung vorführen wird.
Irgendwie seltsam finden wir, dass bei einem Kinderfest eine derartige Polizeipräsenz
vor Ort anwesend sein wird. Ach ja, wir vergaßen das Datum, sowie den Ort des
Festes anzugeben. Dieses findet am 11.September auf der Donaupromenade vor
dem Millennium Tower statt.
9/11
11.September und Tower? Irgendwie erinnern uns diese zwei Begriffe an ein Vor-
kommnis. Ach ja, jetzt fällt es uns wieder ein. Am 11.September jährt sich der feige
Angriff auf die Twin-Towers zum zehnten Mal.
Am 11.September 2001 entführten Angehörige einer islamistischen Terrorgruppe vier
Flugzeuge. Eine Maschine stürzte in ein Feld ab, während ein anderer Jet ins Penta-
gon gesteuert wurde. Zwei Flugzeuge trafen die Zwillingstürme, was den Einsturz
dieser und rund 3.000 Tote zur Folge hatte.
Sind wir sicher?
Offenbar haben Towers eine besondere Anziehungskraft für islamistische Terroristen
und so kann niemand mit absoluter Sicherheit ausschließen, dass der Wiener Millennium
Tower nie ein Ziel solcher Verbrecher werden kann. Begünstigend ist noch die Tatsache,
dass dieses Gebäude in einer Einflugschneise des Flughafens Wien-Schwechat liegt
Allerdings biederten und biedern sich immer noch etliche Politiker(innen) der SPÖ, islam-
istischen Fundamentalist(innen) an und unterhalten ausgezeichnete Kontakte mit ihnen.
Das lässt zumindest die Hoffnung aufkeimen, dass islamistische Terroristen keinen derart-
igen Angriff auf Wien starten werden. Überspitzt formuliert könnte man die Frage auf-
werfen, ob mit dieser Anbiederungspolitik eine Art Schutzgeld bezahlt wird.
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2011-09-08
Kronen-Zeitung frönt weiterhin der Doppelmoral
Im Beitrag „Wird Naturfranzösisch effizienter?“ haben wir über die Neustrukturierung
der Kronen-Zeitung im Anzeigenmarkt berichtet. Wir haben im betreffenden Beitrag
auch angemerkt, dass sich an der Doppelmoral der auflagenstärksten Tageszeitung
Österreichs vermutlich nichts ändern wird.
Dass wir mit dieser Vermutung nicht danebengelegen sind, bestätigt sich in der heut-
igen Ausgabe der Kronen-Zeitung. So echauffiert man sich über einen Swinger-Club
im oberösterreichischen Weißenbachtal.
Screen: Kronen-Zeitung vom 08.09.11 – Printausgabe Seite 14
Beim Geld hört sich die Moral auf
An und für sich wäre nichts außergewöhnlich daran, wenn sich moralisch gefestigte
Personen oder Medien an sexuelle Ausschweifungen stoßen, wenn diese mit ihren
moralischen Wertvorstellungen nicht zu vereinbaren sind.
Diese Wertvorstellungen dürften aber beim „beliebten Familienblatt“ kollidieren. Von
anderen zahlreichen Sexinseraten einmal ganz abgesehen, wird in der gleichen Aus-
gabe der Krone-Zeitung, auf Seite 63, wird für einen Swinger-Club geworben.
Screen: Kronen-Zeitung vom 08.09.11
Natürlich geschieht diese Werbung nicht gratis, denn für diese muss der Inserent
harte Euros auf den Tisch der Firma Krone-Verlag GmbH&Co.KG. legen. Und so
stellt das selbsternannte „beliebte Familienblatt“ wieder einmal unter Beweis, dass
Moral offenbar nur von der Bezahlung abhängig ist.
*****
2011-09-08
Genderkindergarten an Skurrilität nicht mehr zu überbieten
Sollten die Berichte der heutigen Kronen-Zeitung stimmen, wonach in einem Wiener
Kindergarten die Genderpolitik darin gipfelt, dass Buben zum Fingernägel lackieren
angehalten und Mädchen zum Zwicken der Buben aufgefordert werden, so schreit
diese Skurrilität förmlich nach Konsequenzen.
Langsam aber sicher stellt sich die berechtigte Frage, ob Wiens Bildungseinricht-
ungen mit Gewalt zu einem Panoptikum der Absonderlichkeiten umgebaut werden
sollen.
Buben in Mädchenkleider
Auch im Gymnasium Boerhaavegasse in Wien mussten Eltern und Schüler die Ab-
surdität einer Lehrerin ertragen. „Wir haben uns so geniert“, gesteht einer der Buben
aus der Klasse der Zeichenprofessorin Beatrice B. Im Kleidchen seiner Schwester
pilgerte der Elfjährige zur Zeugnisverteilung.
Dort verpasste ihm die Pädagogin mit dem seltsamen Erziehungsverständnis sogleich
einen Mädchennamen. „Damit ihr seht, dass man das Geschlecht auch tauschen
kann“, meinte die Frau Lehrerin vom Gymnasium in der Boerhaavegasse in Wien
noch verschmitzt lächelnd – ohne dabei auch nur im Ansatz zu erröten.“ (Kronen-
Zeitung vom 3. 9 2011)
Dafür massiver Bildungsverlust
Während im Wiener Pflichtschulbereich bei allen Tests und Studien die mangelnde
Qualität festzustellen ist, die Wiener städtischen Kindergärten schon in der Ver-
gangenheit durch Nikolaus- und Schweinefleischverbote negativ auffielen, liefert
jetzt ein weiterer Kindergarten durch den „hypermodernen Genderwahnsinn“ eine
neuerliche Unglaublichkeit ab.
Selbst wenn man der Meinung war, dass das Niveau nicht mehr weiter sinken
könne, wird man durch den heutigen Zeitungsbericht eines besseren belehrt.
Nach der Angelobung der Rot-Grünen Regierung in Wien musste man zwar mit
dem Schlimmsten rechnen, dass es jedoch zu einem gesellschaftspolitischen
Amoklauf mit unabsehbaren Folgen für die Psyche unserer Kinder kommen wird,
war in dieser Dimension dann doch nicht absehbar.
*****
2011-09-07
Bumerang-Effekt
Wie wir im Beitrag „Der Prügelknabe der Nation“ berichteten, versucht die linke Reichs-
hälft permanent den FPÖ Chef für Dinge in die Verantwortung zu nehmen, die gar
nicht in seine Kompetenz gefallen sind. So ortete der SPÖ-Bundesgeschäftsführer,
Günther Kräuter, im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen ehemaligen FPÖ-
bzw. BZÖ-Minister Hubert Gorbach in Sachen Telekom, massiven Erklärungsbedarf
beim FPÖ-Obmann H.C. Strache.
Das erstaunliche dabei ist jedoch, dass H.C. Strache zu jener Zeit ein kleiner, mehr
oder weniger unbedeutender Kommunalpolitiker war. Die damalige FPÖ ist heute das
heutige BZÖ, in der alle in diesen Skandal involvierten Personen eine neue politische
Heimat fanden. Der Versuch seitens der SPÖ, jegliche Schuld in Straches Schuhe
schieben zu wollen, scheint sich nun zum Bumerang zu entwickeln.
Verflechtungen Hocheggers mit SPÖ aufklären
Im Zuge des Telekom-Skandals sollte man auch dringend die Zeit vor dem Jahr 2000
beleuchten, forderte FPÖ-Bundesparteiobmann H.C. Strache im weiteren Verlauf
seiner heutigen Pressekonferenz, denn die Firma Hochegger sei schließlich nicht erst
in der Schüssel-Zeit aktiv geworden.
So liest sich das Auftragsbuch der Hocheggers vor 2000 wie das „Who is Who“ der
rot-schwarzen Polit- und Wirtschaftselite. Einer Aussendung ist etwa zu entnehmen,
dass die Firma Hochegger 1999 einen Etat der Bundesregierung gewinnen konnte.
Dabei handelte es sich um einen 25-Millionen Schilling (rund 1,8 Millionen Euro)
schweren Auftrag des damaligen SPÖ-Sozialministeriums unter Lore Hostasch. „Ange-
sichts der Umstände, dass sich ausgerechnet die damals der roten Reichshälfte zuge-
ordnete Firma Hochegger in einer internationalen Ausschreibung den Etat des roten
Sozialministeriums sichern hat können und den nun bekannten Praktiken besagter
Firma stellt sich die Frage, ob damals alles mit rechten Dingen zugegangen ist“, so
Strache.
Das System Hochegger gebe es offenbar nicht erst seit der Schüssel-Regierung, er-
klärte Strache. „Deshalb müsse man auch mögliche Kickbackzahlungen aus der
damaligen Zeit in einem Untersuchungsausschuss beleuchten. Ebenfalls interessant
sei die Personalpolitik des hocheggerschen Firmengeflechts“, so Strache.
Nehmen wir Mick Stempel, der als Geschäftsführer von Hochegger Financial Com-
munications fungierte. Stempel war von 1986 bis 1991 Chefredakteur, danach
Geschäftsführer und Herausgeber des Wirtschaftspressedienstes.
1994 wechselte er zur Lenzing AG, wo er bis 1999 Investor Relations-Chef und Pro-
jektmanager war. Dann war er im ORF tätig, wo es rund um seine Person einige
Turbulenzen gab. So hätte Stempel laut ORF-Betriebsräten ORF-Teletext-Chef
werden sollen. Zentralbetriebsrat Heinz Fiedler hatte Kritik an dem Umstand geübt,
dass Stempel vor etlichen Jahren als Redakteur der Sozialistischen Korrespondenz
tätig war und von „SPÖ-freundlicher Personalpolitik“ gesprochen.“
Ebenso interessant ist laut Strache auch die personelle Verstrickung mit SPÖ-nahen
Unternehmen. So sei Brigitte Kraft-Kinz – 1995 Pressesprecherin des Konsum Öster-
reich – direkt von der PR-Agentur Dr. Hochegger in die Unternehmenskommunikation
von Siemens Österreich gewechselt.
„Weder der Konsum noch Siemens Österreich gelten bekanntlich als FPÖ-nahe. Wir
wollen also dringend Aufklärung über sonstige SPÖ-Kontakte und Verstrickungen im
System Hochegger“, so Strache.
„Die heutige FPÖ unter der Führung von H.C. Strache habe jedenfalls nicht das Ge-
ringste mit den Machenschaften aus der Ära Schüssel oder der vorhergehenden Zeit
Klimas zu tun. Wir werden uns von den rot-schwarz-orangen Abzockern nicht den
schwarzen Peter zuschieben lassen“, betonte der FPÖ-Obmann.
„Die Versuche, die FPÖ, beziehungsweise meine Person, in die damaligen Machen-
schaften der Ära-Schüssel mit hinein zu ziehen, gehen insofern ins Leere, als alle der
genannten Personen seit 2005 nicht mehr der FPÖ angehören. Unter meiner Ob-
mannschaft wurde hier ein klarer Trennstrich gezogen. Wir stehen für Sauberkeit
und sind an einer Aufklärung des Falles Telekom höchst interessiert, denn er zeigt
auf, dass sich Rot und Schwarz hemmungslos bedient haben“, sagte der FPÖ-Chef
in seinem Schlusswort.
*****
2011-09-06
Stressabbau im Stehen
Vorigen Monat haben wir über die Einrichtung der „Wohnpartnerschaft“ berichtet.
Das ist jene Institution, welche unter einer rot/grünen Feudalfrauschaft steht. Stress-
geplagte Bürger(innen) hätten dort theoretisch die Möglichkeit, diverse Unzuzlänglich-
keiten des multikulturellen Zusammenlebens in Gemeindebauten, mit Mitarbeiter-
(innen) in einem Wohnpartnerlokal zu besprechen.
Wie gesagt, es gäbe die theoretische Möglichkeit eines Gespräches. In der Filiale am
Kriemhildplatz im 15. Wiener Gemeindebezirk , war man zum Zeitpunkt unserer
Berichterstattung im August, von der Praxis noch meilenweit entfernt. Abgesehen
davon, dass es die Mitarbeiter(innen) offenbar mit den Öffnungszeiten nicht so
genau nahmen, mangelte es an Sitzgelegenheiten für das beratungsbereite Klientel.

Foto: © erstaunlich.at
Wir haben dieses Wohnpartnerlokal einige Zeit observiert. Die obig beschriebenen
Mängel, wie das Fehlen von Sitzgelegenheiten und unpünktliches Öffnen, reduzier-
ten offenbar den Parteienverkehr erheblich, stundenweise sogar gegen Null.
Ist ja auch irgendwie logisch, wer wartet schon gerne vor verschlossenen Türen
und ein Beratungsgespräch im Stehen fällt auch nicht unter optimales Kundenser-
vice. Jedenfalls dürfte man bei Wohnpartner unseren Beitrag gelesen haben und
reagierte darauf.
Jalousien bei Wohnpartner auf Steuerzahlerkosten
Allerdings nicht mit pünktlichen Öffnungszeiten oder Sitzgelegenheiten für Beratungs-
willige. Die von uns geschossenen Fotos dürften den Mitarbeiter(innen) des betref-
fenden Wohnpartnerlokals nicht wirklich zugesagt haben und so ließ man als Reaktion
kurzerhand Jalousien montieren. Diese verhindern nun nämlich, dass von außen ins
Lokal hinein fotografiert werden kann.

Foto: © erstaunlich.at
Die Jalousien werden ja wohl kaum als Sonnenschutz verwendet werden, wenn es
draußen regnet und Licht im Herrschaftssitz brennt. Da wird es wohl eher der unge-
hinderte Blick auf die Untätigkeit (genau zweier anwesender Personen) sein, vor dem
geschützt werden soll.
Wir haben bereits im August-Beitrag die Energieverschwendung in diesem Wohnpart-
nerlokal kritisiert. Anstatt eine Zwischendecke einzuziehen um Heizkosten zu sparen,
beließ man die Raumhöhe bei zirka 5 Meter.
Zu den erheblichen –durch die extreme Raumhöhe unnötigen- Heizkosten kommen
nun Anschaffungs – und Montagekosten der Jalousien, sowie eine erhöhte Strom-
rechnung durch Licht am Tag dazu. Aber das spielt offenbar keine Rolle, denn
bezahlen müssen es ohnehin die Steuerzahler(innen).
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2011-09-05