Erstaunliches

Geförderte Wohnungen nur mehr mit Deutschkenntnissen


Kärnten verschärft Vergabe von Wohnungen an Ausländer

Ausländer, welche eine geförderte Wohnung mieten oder ins Eigentum übertragen

wollen, müssen in  Kärnten in Hinkunft Deutschkenntnisse  nachweisen.  Das gilt
sowohl für noch neu Zuwandernde als auch für bereits Eingewanderte. Diese neue

Bestimmung zum neuen Wohnbauförderungsgesetz,  tritt ab 1.November 2011 in

Kraft.

 

Die Regelung sieht wie folgt aus: Zum einen handelt es sich um EWR-Bürger, zum

anderen um Drittstaatsangehörige.  Bei Drittstaatsangehörigen wurde als weiteres
Erfordernis festgelegt,  dass sie sich seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen
rechtmäßig in Österreich aufhalten und über einfache Deutschkenntnisse verfügen
müssen.

 

Ausländer haben einfache Deutschkenntnisse (Erreichung des A2- Niveaus) vorzu-
weisen.  Mögliche Nachweise sind Kurszeugnisse nach Integrationsvereinbarungs-
verordnung,  anerkannte Sprachdiplome,  mindestens fünfjähriger  Besuch einer
Pflichtschule in Österreich,  wobei das Unterrichtsfach  „Deutsch“  positiv abge-
schlossen sein muss, Lehrabschlussprüfung gemäß dem Berufsausbildungsgesetz
etc.

 

Kärnten befindet sich diesbezüglich in einer Vorreiterfunktion.   In Oberösterreich
ist Ähnliches geplant und in Vorarlberg läuft  ein Pilotprojekt.  In Kärnten wird es

aber konkret als Gesetz verwirklicht. Deutschkenntnisse sind für eine erfolgreiche

Integration unerlässlich.  Zudem erhöht das Beherrschen der deutschen Sprache
die Chance auf ein gutes Zusammenleben in einer Wohnanlage.

 

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Nein zum Euro-Haftungsschirm


Slowakische Politiker bewiesen Rückgrat

Den slowakischen Parteien und Abgeordneten, die Charakter und Anstand bewiesen und

gestern gegen den  Euro-Haftungsschirm gestimmt haben,  ist herzlichst zu gratulieren.

Insbesondere der mutige und konsequente Parlamentspräsident Richard Sulik ist zu be-

glückwünschen, denn dieser Mann hat Rückgrat bewiesen.

 

Damit ist ein wichtiges  Zeichen gegen die  Enteignungs-EFSF und den für die Zukunft ge-

planten totalitären ESM gesetzt worden. Das slowakische Parlament hat gestern die Inter-
essen des slowakischen  Volkes und letztendlich aller europäischen  Völker vertreten und
ist den  Bankspekulanten und den Tätern der Wirtschaftskrise entgegengetreten.

 

Es ist nur zu hoffen,  dass die  Slowakei dem jetzt sicher noch  stärker werdenden Druck
der Eurokraten nicht nachgeben und auch in der zweiten Abstimmung gegen den  Euro-
Haftungs- und Knebelungsschirm stimmen wird.

 

Abstimmen bis zum gewünschten Ergebnis

Denn Bundeskanzler W. Faymann begrüßt weitere Schritte im slowakischen Parlament. Er
sieht die weiteren Bemühungen in der Slowakei positiv, auf parlamentarischer Ebene eine
Lösung im Zusammenhang mit dem Euro-Schutzschirm EFSF herbeizuführen.   Das heißt
im Klartext,  dass Faymann darauf hofft,  dass in der Slowakei solange abgestimmt wird,
bis das gewünschte Ergebnis vorliegt.

 

Dies schließen wir aus einer von ihm heute getätigten Aussage.  „Ich habe heute früh mit
der  slowakischen  Ministerpräsidentin  Iveta Radicova telefoniert,  sie hat mich über die
weitere Vorgangsweise informiert.  Es ist zu begrüßen,  wenn im Parlament in Bratislava
ein zweiter Anlauf unternommen wird“,  so der Kanzler.

 

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2011-10-12
 

Glaubwürdigkeitsproblem bei den Grünen


Lüge als Sieg verkaufen wollen

„Die Öffis in Wien werden billiger.   Es war ein zähes Verhandeln. SPÖ und Wiener Linien

wollten die Öffi-Preise am Anfang erhöhen.  Für uns Grüne war das eine politische Glaub-

würdigkeitsfrage“, dies meint heute der grüne Nationalratsabgeordnete Albert Steinhauser.

 

Politik und Glaubwürdigkeit, welch herrliches Oxymoron. Die Grünen haben recht schnell

gelernt,  gebrochene Wahlversprechen und faule Kompromisse als Erfolg verkaufen zu

wollen. Und umso höher die Etage, desto dreister die Lügen.

 

Auf eine ERSTAUNLICH-Anfrage bezüglich der von Vassilakou versprochenen 100 Euro/

Jahresfahrkarte,  antwortete Steinhauser wie folgt:

 

„Da irren sie. Natürlich haben wir 100 Euro vorgeschlagen. Jeder der sich mit Politik beschäft-
igt  weiß,  dass niemand  100% in einer  Regierung durchbringt.   Kompromisse  sind  alles

andere als lustig, hätten wir aber nicht diese Tarifreform durchgesetzt, wäre der öffentliche

Verkehr teurer geblieben.   Glaubt ernsthaft jemand hätte es gut gefunden, dass Grüne auf
100 Euro beharren um den Preis, dass alles teurer bleibt.   Unsere WählerInnen sind intelli-
genter als die Wiener Opposition, deshalb ist die Glaubwürdigkeit gestärkt.“

 

Haben die Grünwähler(innen) wirklich die Lüge erkannt?

Mit dieser Antwort gibt der Grünabgeordnete ganz offen zu, dass jedem bewusst sein hätte

müssen,  dass die versprochene 100 Euro/Jahresfahrkarte bereits im Vorhinein eine glatte
Lüge  war.   Interessant ist auch  die Argumentation, dass aus dem  Erkennen müssen der
Lüge, die Grünwähler(innen) intelligenter als die Wiener Opposition seien.

 

Das sehen wir nicht so,  denn mit diesem vorgegaukelten  Versprechen wurden alle Wähler

-(innen) die an dieses geglaubt haben schlichtweg hinters Licht geführt. Aber offenbar halten

die Grünen ihr Wählerklientel doch nicht für so intelligent, als es Steinhauser Glauben machen

will.

 

Denn sonst  würde die  Grünpartei kaum,  die nun 365 Euro/Jahreskarte  unter dem Slogan
„Eine Jahreskarte für einen Euro pro Tag“ verkaufen wollen.   Nicht einmal die macht-
hungrige SPÖ war so dreist,  die 449 Euro/Jahreskarte unter dem Motto  „Eine Jahreskarte
für 1,23 Euro pro Tag“  zu bewerben.
 
Screens: wien.gruene.at/
 
Die Grünen belogen ihre Wähler(innen)      Das ist die bittere Wahrheit!

 

Am Futtertrog verstummten die Grünen

Apropos Machthunger,  dieser dürfte bei den Wiener Grünen vollendet ausgebrochen sein.

Bedenkt man  wie diese Partei früher  gegen die  Gebührenerhöhungspolitik  der Rathaus-
SPÖ zu Felde zog,  kommt man nun aus dem Staunen nicht mehr heraus.  Zu jeder von der
Wiener SPÖ angekündigten  Gebührenerhöhung kam und kommt von den Grünen nur mehr
ein beifälliges Nicken.

 

Man kann über den Wiener Bürgermeister sagen was man will,  aber eines muss man ihm

lassen. Er hat innerhalb kürzester Zeit aus den rebellischen Wiener Grünen, eine willfährige

Truppe gestaltet,  die ausschließlich nach der  SPÖ-Pfeife tanzt.   Die Taktik mit dem Platz

am politischen Futtertrog im Wiener Rathaus für Vassilakou und Co.  ist voll aufgegangen.

 

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2011-10-12
 

1. Wiener Protestwanderweg


Volksbegehren von 1993

Der Wiener Protestwanderweg macht für Jugendliche erfahrbar, was in der Vergangenheit an
Rechten für uns alle erstritten wurde, wie Menschen sich organisiert und viel erreicht haben –
und wie diese Kämpfe und Errungenschaften das Wiener Stadtbild bis heute prägen…..
 
So meint es zumindest der Veranstalter. Durch Anklicken des nachfolgenden Screens, können
sich geneigte Leser(innen) das geplante Programm in Gesamtlänge herunterladen.


 

Doch es ist nicht alles Gold was glänzt und das gilt auch für die demokratiepolitische Erziehung
von Jugendlichen. Erstaunlich finden wir die geplante Station „Heldenplatz: Lichtermeer 1993“.
Die Organisation  „SOS Mitmensch“  initiierte eine Protestkundgebung gegen das damalige
sogenannte „Ausländervolksbegehren“ der FPÖ.   Dieses Volksbegehren wurde immerhin von
416.531 Personen mit ihrer Zustimmung unterstützt.

 

Für die Veranstalter ist die Differenz von 100.000 Personen nicht bedeutend

 

Abgesehen davon,  dass die Veranstalter dieses Protestwanderwegs nicht einmal in der Lage
sind eine halbwegs  genaue Anzahl der  Gegner des Volksbegehren anzugeben und 100.000
Menschen einfach erfinden, entsteht der Eindruck, dass dieses Volksbegehren etwas Unmoral-
isches gewesen sein muss.

 

Welche Forderungen wurden gestellt?

Verfassungsbestimmung: „Österreich ist kein Einwanderungsland“

 

Einwanderungstop bis zur befriedigenden Lösung der illegalen Ausländerfrage, bis

zur Beseitigung der Wohnungsnot und Senkung der Arbeitslosenrate auf 5%.

 

Ausweispflicht für Ausländische Arbeitnehmer am Arbeitsplatz, wobei aus diesem

Ausweis die Arbeitsgenehmigung und die Anmeldung zur Krankenversicherung her-

vorzugehen hat.

 

Aufstocken der Exekutive (Fremdenpolizei, Kriminalpolizei), sowie deren bessere

Bezahlung und Ausstattung zur Erfassung der illegalen Ausländer und zur wirkungs-

volleren Kriminalitätsbekämpfung, insbesondere des organisierten Verbrechens.

 

Sofortige Schaffung eines ständigen Grenzschutzes (Zoll, Gendarmerie) statt Bundes-

heereinsatz.

 

Entspannung der Schulsituation durch Begrenzung des Anteils von Schülern mit

fremder Muttersprache in Pflicht- und Berufsschulklassen mit höchstens 30%; bei

einem mehr als 30%igen Anteil von fremdsprachigen Kindern Einrichtung von Aus-

länder-Regelklassen.

 

Entspannung der Schulsituation durch Teilnahme am Regelunterricht nur bei aus-

reichenden Deutschkenntnissen (Vorbereitungsklassen).

 

Kein Ausländerwahlrecht bei allgemeinen Wahlen.

 

Keine vorzeitige Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft.

 

Rigorose Maßnahmen gegen illegale gewerbliche Tätigkeiten (wie z.B. in Aus-

ländervereinen und –klubs) und gegen Missbrauch von Sozialleistungen.

 

Sofortige Ausweisung und Aufenthaltsverbot für ausländische Straftäter.

 

Errichtung einer Osteuropa-Stiftung zur Verhinderung von Wanderungsbe-

wegungen.

 

Die Zeche ist noch zu bezahlen

Liest man sich die  Forderungen aus dem  Volksbegehren durch wird man feststellen,  dass
diese weder unmoralisch noch hetzerisch sind. Sie spiegelten bereits 1993 jene Problematik
wider,  mit der wir uns heute herumschlagen.   Massiver Bildungsabfall in den Pflichtschulen
durch mangelnde Deutschkenntnisse von Immigrantenkindern.
 

Hoher Arbeitslosenanteil von Zuwander(innen).   Zahlreiche illegale Ausländer-Arbeitsstriche.
Erwähnenswert ist auch  die hohe Ausländerkriminalität in Österreich.   Offene Grenzen und
unkontrollierte Zuwanderung haben diesen Missstand geschaffen.

 

Daher finden  wir es moralisch bedenklich,  den Protest gegen das  damalige Volksbegehren
als politischen Erfolg zu verkaufen.   Denn für die im  obigen Absatz aufgezählten Tatsachen
werden die nächsten Generationen bezahlen müssen.

 

Abtreibungsmuseum

Besonders makaber finden wir nachfolgende Station.

 

 

Eine Abtreibung ist eine ganz persönliche Angelegenheit und jede davon betroffene Frau wird
innerlich mit der  Entscheidung zu kämpfen haben,  ob sie einen  solchen Schritt  durchführen
will.   Daher  finden wir  die  Präsentation eines  Abtreibungsmuseums makaber  und pervers.
Welche Exponate will man den Schaulustigen präsentieren?   Etwa jene auf nachfolgendem
Bild?

 

Screen: tfp.net

 

Es ist gut,  dass Frauen über ihren Körper selbst entscheiden können und dafür auch die ge-
setzlichen Grundlagen vorhanden sind.  Dies allerdings  als politischen Erfolg,  mit einem Ab-
treibungsmuseum zu feiern, grenzt für uns an Perversion.

 

Enorme und vermeidbare Kosten

Zum Zwecke der Erreichbarkeit aller Jugendlichen,  wird ein 4-seitiger Folder,  durch das Bun-
desministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, an alle Lehrer(innen) in Österreich versendet.

 

Einige dieser Kuverts samt Inhalt wurden uns von Lehrer(innen) übergeben.

 

Derzeit werden rund 71.500 Lehrerinnen und Lehrer an allgemeinbildenden Pflichtschulen rund
4.900 an Berufsschulen und rund 41.600 an Bundesschulen (AHS,  BMS,  BHS) beschäftigt.
(Quelle: bmukk.gv.at)

 

Das entspricht einer Gesamtlehrer(innen)-Zahl von 118.000.  Das Porto pro Zusendung beträgt
1,45 Euro, daher betragen die Gesamtkosten die stolze Summe von 171.000 Euro (Kuverts und
Arbeitszeit für Kuvertierung noch nicht inkludiert).

 

Offenbar hat  man im Unterrichtsministerium noch nichts  von E-Mails gehört,  mit denen eine
große Anzahl von Personen kostengünstigst erreicht werden kann. Um Geld und Zeit zu sparen
könnten die Schuldirektionen von diesem  Projekt im elektronischen Weg  verständigt werden,
die ihrerseits wieder die Lehrkräfte informieren.

 

Möglicherweise ist an der  Unterrichtsministerin und ihrem Mitarbeiterstab das Computerzeit-
alter spurlos  vorbeigegangen oder  man demonstriert  wieder einmal  in dekadenter  Weise

sozialistische Verschwendungspolitik.

 

Erstaunlich ist auch, dass die Finanzierung des Projekts noch nicht gesichert ist. Wir sind uns
aber ziemlich sicher,  dass Frau  Claudia Schmied  und ihre  Genoss(innen)  in  die Presche
springen werden, denn immerhin gilt es der FPÖ eins auszuwischen.

 

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2011-10-11
 

Jahresbilanz des Schreckens


Rotgrünes Inkassobüro bald ein Jahr alt

Noch nie in der Geschichte Wiens wurden in so kurzer Zeit so viele Tarif- und Gebührener-
höhungen ausgepackelt wie unter Rot-Grün. Noch nie mussten so viele Menschen an oder
unter der Armutsgrenze leben, nämlich über 300.000.

 

Noch nie durfte eine kleine Minderheit wie die grünen Radrowdys eine große Mehrheit von
Fußgängern und Autofahrern derart schikanieren wie unter den wohlwollenden Blicken von
Verkehrsstadträtin Vassilakou.

 

Apropos Vassilakou,  hatte die Dame unter  anderem nicht versprochen die  100,- Euro
Jahreskarte für die Benutzung der Öffis einzuführen?   Was ist aus diesem Versprechen
eigentlich geworden, denn für die Jahreskarte musste man für dieses Jahr immerhin 449,-
Euro hinblättern.

 

Jedenfalls haben  sich die Wahlversprechen  der Wiener Grünen  und natürlich  auch der
Wiener SPÖ  in Luft aufgelöst.  Dafür wurde  aber noch nie so  viel wie im Bildungs- und

Jugendbereich auf Kosten der  Ärmsten so viel eingespart und zur gleichen  Zeit Unsum-
men an Subventionen in rotgrüne Vereine gepumpt.

 

Subventionen für Sado-Maso-Club und Fahnenpinkler

Kleine Subventionsbeispiele gefällig? So erhielt das Amerlinghaus, samt integriertem Sado-

Maso-Club, 64.000 Euro Subvention für das Jahr 2011. Ein wahres Füllhorn an Subventions-

geldern wurde über dem WUK entleert.   Die Summen finden Sie im Beitrag  „Hamam statt
daham“.

 

Im WUK  befindet sich die künstlerische Heimat von Personen, die auf die österreichische

Fahne pinkeln und auf die Vielfalt Wiens scheißen. Diese Tatsachen hinderte aber die rot-

grüne Wiener Stadtregierung nicht daran das WUK großzügig  zu beschenken.   Das Ge-
schenk stammt natürlich nicht aus der Privatschatulle von Häupl oder Vassilakou, sondern
aus öffentlichen Geldern.

 

Solche erstaunliche  Subventionsbeispiele gäbe  es zahlreich und  alle aufzuzählen würde
den Rahmen dieser Webseite sprengen.   Aber wer ausgibt muss natürlich auch Einspar-
ungen vornehmen.   Also wurde bei  Personen eingespart, die sich  nicht wehren können
und auch keine Lobby haben.

 

Dafür wurde bei den Schwächsten eingespart

Noch nie wurden bei den sozial Schwächsten derart gekürzt und die öffentlichen Spitäler

und Pflegeeinrichtungen so oft im Zusammenhang mit Korruption und Patientenmisshand-

lung genannt wie unter Rot-Grün. Noch nie wurde über die Bürger derart drübergefahren

– siehe Otto Wagner Spital  oder 3. Piste – wie unter Rot-Grün.

 

Noch nie  waren die Mieten in  Wien so hoch und wurde derart wenig gegen  die alarmier-
ende Arbeitslosigkeit getan wie unter Rot-Grün.   Noch nie waren die Schulden der Stadt so
hoch wie heute und durften die Menschen so wenig hoffnungsvoll in die Zukunft blicken wie
ein Jahr nach der Wahl.

 

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2011-10-10
 

PETITION – Rettet die Meinungsfreiheit


Alle Jahre wieder

Nach einem ersten Erfolg war beinahe ein Jahr lang Ruhe. Doch jetzt haben die Regier-
ungsparteien das Terrorismus-Präventionsgesetz wieder aus der Schublade geholt und
am 5.Oktober 2011 gegen alle Widerstände durch den Justizausschuss des Nationalrats
gepeitscht.

 

 

      UNTER DIESEM  L I N K  KÖNNEN SIE DIE PETITION UNTERSTÜTZEN!

 

Wir,  die Unterzeichneten, appellieren an jeden einzelnen Abgeordneten,  die vor nun-
mehr über 160 Jahren in der  bürgerlichen Revolution 1848 erkämpfte Meinungs- und
Pressefreiheit als  Grundlage der Demokratie und des  freien Bürgers uneingeschränkt
zu schützen und zu bewahren.

 

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2011-10-10
 

SPÖ hofiert Verfechter der Todesstrafe


Keine Gnade von Schwarzenegger

Als US-Gouverneur hatte Schwarzenegger in seiner Amtszeit die Möglichkeit, rechtskräftig
zum Tode verurteilte Straftäter auf Antrag zu begnadigen. Davon hatte er jedoch keinen

Gebrauch gemacht, sondern sämtliche Gnadengesuche von Todeskandidaten abgelehnt.

Arnold Schwarzenegger meinte als eherner Verfechter der Todesstrafe stets, dass er sich

nicht über rechtskräftige Urteile von Gerichten hinwegsetzen wolle.

 

Wegen Kritik an seiner  Person bezüglich seiner Haltung zur Todesstrafe,  die von sämt-
lichen politischen Parteien in Österreich dementsprechend kommentiert wurde, entzog
Schwarzenegger der Stadt Graz das Recht,  das Grazer Fußballstadion  weiterhin nach
ihm zu benennen.

 

Dies hatte zur Folge, dass die Grazer Sportarena umbenannt werden musste.  Auch gab
Arnold Schwarzenegger,  den ihm  verliehenen Ehrenring der Stadt Graz zurück.  Dieses
Szenario ist erst 6 Jahre her.

 

Schwarzenegger wird von der SPÖ hofiert

Wie wir  erst kürzlich  im Beitrag  „Inserator trifft Gouvernator“  berichteten,  besuchte
Bundeskanzler  Faymann (SPÖ),  den jetzigen  Ex-Gouverneur im sonnigen Kalifornien.
Aber das Karussell der Erstaunlichkeiten dreht sich weiter,  denn Schwarzenegger kam
diese  Woche nach Österreich und eröffnete in Thal bei Graz das  „Schwarzenegger
-Museum“.  Mit von der Partie war selbstverständlich Werner Faymann.

 

Da  staunen  wir  aber,  denn  auch  die  SPÖ  war seinerzeit  unter den  Kritikern von
Schwarzenegger, der gnadenlos Begnadigungsansuchen von Todeskandidaten ablehnte.
Hat sich die Meinung der SPÖ-Granden mittlerweile geändert und sind diese nun auch zu
Verfechtern der Todesstrafe geworden? Denn anders können wir es uns nicht erklären,
dass dem Ex-Gouverneur in Österreich ein eigenes Museum gewidmet wird.  Werden in
diesem auch  Exponate wie elektrische  Stühle oder Todesspritzen-Pritschen  zur Schau
gestellt?

 

Aber auch die Kronen Zeitung übt sich wie gewohnt in Doppelmoral, denn nach deren
Berichterstattung ist man bei dieser Zeitung kein Freund der Todesstrafe.  Das beliebte
Familienblatt rühmt sich, dass einzige ausführliche Interview mit Schwarzenegger, währ-
end seines Kurzaufenthaltes in der Steiermark, geführt zu haben.

 

Wenn man sich nun dieses Interview,  welches in der gestrigen Kronen Zeitung auf den
Seiten  32 und 33  erschien durchliest wird man feststellen,  dass dieses doch nicht so
ausführliche war, als es die Krone-Redaktion ihren Leser(innen) Glauben machen will.

 

Im gesamten Interview wird keine einzige Frage an Schwarzenegger bezüglich seiner
Einstellung zur Todesstrafe  gestellt. Für uns entsteht der Eindruck, dass die Fragen
für den Krone- Interviewer,  Werner Kopacka,  bereits vorgegeben waren.  Unange-
nehme Fragen zur Todesstrafe hätten vermutlich das Verhältnis  „Schwarzenegger
– Kronen Zeitung– Faymann – SPÖ“  belastet.

 

SPÖ-Basis auf verlorenem Posten

Inspiration unseres  heutigen Beitrags war eine APA-Presseaussendung des SPÖ-Parla-
mentklubs, in der folgendes zu lesen ist:  Der Europarat hat am  26. September 2007
beschlossen, den 10. Oktober offiziell zum „Europäischen Tag gegen die Todesstrafe“
zu erklären.   In 139 Ländern ist die Todesstrafe gesetzlich abgeschafft oder wird zu-
mindest nicht mehr praktiziert.

 

Für Petra Bayr, SPÖ-Bereichssprecherin für Globale Entwicklung und Mitglied des parla-

mentarischen Ausschusses  für Menschenrechte,  ist das  trotzdem kaum  Anlass zur
Freude. „Sistierungen oder Moratorien alleine sind noch nicht genug, die Todesstrafe
gehört generell abgeschafft“, fordert Bayr.  Weiterlesen ……

 

Bekannter  Weise  gibt  es  unterschiedliche Standpunkte  zur Todesstrafe.   Es wird
immer Befürworter oder Gegner dieser geben. Erstaunlich ist allerdings die 180 Grad-
Wendung der SPÖ-Spitze, nur um die Gunst eines abgehalfterten US-Ex-Politikers zu
buhlen.
 
Der Begriff des moralischen Standpunktes  -und diesen auch zu vertreten- scheint für
rote Spitzenpolitiker nicht zu existieren.   Da wird sich Frau Petra Bayr ihre Seele aus

dem Leib  schreiben können,  sie wird innerhalb  ihrer Partei  nichts verändern.  Viel-
leicht sollte sie ihren  Chef Werner Faymann fragen, warum er einen  Verfechter der
Todesstrafe derartig hofiert.

 

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2011-10-09
 

Es muss nicht immer „SIMPL“ sein


Top Show auf Kleinbühne

Dass es wirklich nicht das Kabarett Simpl sein muss um in den Genuss einer Top Comedy-

Show zu gelangen, bewiesen gestern die beiden Kabarettisten Peter Moizi und Christian

Schwab.   Ersterer ist vom Brotberuf Sportredakteur bei der Kronen Zeitung und das seit

17 Jahren. Schwab ist seit 8 Jahren Moderator beim Ö3 Wecker (Hitradio Ö3)

 

Die beiden „COMEDY HIRTEN“  traten gestern unter „überMÄCHTIG  – Ein Solo für

Zwei“  in der Haydnhalle, in der Ortschaft Gerhaus (Bruck/Leitha-Nähe) auf.

 

 

Foto: © erstaunlich.at

 

In einer zweistündigen Show  lieferten die beiden Kabarettisten  Pointen, Parodien und

Philosophien vom Feinsten ab.  Erwähnenswert ist auch,  dass Schwab und Moizi hervor-

ragende Stimmenimitatoren sind.

 

„Bei ,überMÄCHTIG“  geht es nicht (nur) um Imitationen, wir werfen einen Blick hinter

die von uns parodierten Personen.  Wir arbeiten vor allem das Thema “Macht“ kabarettis-

tisch und satirisch auf, um zu zeigen wie ohnmächtig wir gegenüber Übermächtigem sind“,

so der 32-jährige Kärntner Christian Schwab im Interview.

 

Fazit des gestrigen Abends:
Eine wirklich gute Comedy-Show und daher eine gelungene Veranstaltung.

 

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2011-10-09
 

Führerscheinentzug für Invalidenrentner(innen)


Sozialbetrug

Es ist kein Geheimnis, dass das Sozialsystem in Österreich auch in betrügerischer Weise

ausgenützt wird.   Immer mehr Personen beziehen Sozialhilfe oder sonstige Geld- oder

Sachunterstützungen, welche aus Steuergeld finanziert werden.

 

Dieser Zustand kann sehr schön im Wiener Bezirk Favoriten beobachtet werden, wo den

gesamten Tag über,  in und vor türkischen Lokalen, sowie in diversen Parkanlagen  zahl-

reiche  junge kräftige  Männer -mit augenscheinlichem  Migrationshintergrund-  aufhältig
sind.  Sollten diese allesamt Nachwächter oder Erben aus dem Hause Krupp sein, ziehen
wir unsere Anschuldigung mit dem Ausdruck des Bedauerns zurück.
Allerdings besteht für uns nicht der geringste Zweifel,  dass es sich bei dem im obigen
Absatz beschriebenen  Klientel  weder um Nachtarbeiter oder Erben handelt.  Diese
Männer haben es sich einfach in der sozialen Hängematte  bequem gemacht.  Wer an
diesen Worten zweifelt ist dazu eingeladen,  an einer Exkursion durch den 10. Wiener
Gemeindebezirk teilzunehmen.

 

ÖVP sucht sich ein Feindbild

Jedenfalls scheint nun der ÖVP der Sozialmissbrauch, der einen Betrug darstellt, ein Dorn

im Auge zu sein. Allerdings suchte sich diese Partei,  das falsche Klientel zur Bekämpfung

aus.   ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf und JVP-Chef  und Geilomobilisten-Fan Sebastian

Kurz orten bei den Invalidenrenter(innen) zahlreiche Betrüger(iinen).

 

Um Personen davor abzuschrecken einen Antrag auf  Invaliditätspension zu stellen, tritt

der schwarze Klubchef für eine amtsärztliche Meldepflicht bei Antragsstellung ein.   „Die

Frage ist, ob von solchen Leuten nicht der Führerschein, der Jagdschein oder der Waf-
fenschein überprüft werden sollte“,  so Kopf.

 

Das heißt im Klartext,  dass auch dem überwiegenden Teil der wirklichen kranken Men-

schen die Rute einer  „Teilentmündigung“  ins Fenster gestellt wird,  wenn diese es
wagen sollten einen Antrag auf  Invaliditätspension zu stellen,  weil sie aus gesundheit-
lichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, sich durch Arbeit ihr Brot zu verdienen.

 

Kopfs Vorschlag in ÖVP-Kreisen anwenden

Erstaunlich ist  auch der Umstand,  dass dieser  General-Betrugsverdacht  gerade von
jener Partei kommt, die sich vor allem wegen zahlreicher  Korruptions- und Betrugsfälle
ihrer Funktionäre im politisch freien Fall befindet. Und zwar vom Kommunal-Wahlbetrug
aufwärts, hinein bis in die Spitzen der EU-Gremien.

 

Sollte die  von Kopf gestellte  Forderung in  ÖVP-Kreisen angewandt werden,  würden
einige  Jagdpachten in Österreich  frei werden.   Ist doch diese Partei vorwiegend die
politische Heimat diverser Jagdfürsten.  Von den zu erfolgenden Führerscheinentzügen
wollen wir erst gar nicht reden.

 

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2011-10-08
 

Die Katze lässt das Mausen nicht


Rasender Ortstafel-Anwalt

Der Kärntner Rechtsanwalt und Slowenen-Vertreter, Rudi Vouk, fuhr vor zehn Jahren zu

schnell durch die Ortschaft St. Kanzian und wurde von der Polizei angezeigt.  Er bezahlte

die Strafe  nicht, sondern  klagte. Seiner Rechtsmeinung nach war die Ortstafel gesetzes-

widrig, da diese nicht zweisprachig war.   Erstaunlicherweise vertrat der Verfassungsge-

richtshof ebenfalls diese Meinung und gab ihm Recht.

 

Mit dieser Schnellfahraktion hatte Vouk traurige Berühmtheit erlangt, allerdings kann und

konnte diese  sicher nicht  als Vorbild  – vor allem für junge Lenker(innen) –  gewertet
werden. Denn Ortsgebiet  bleibt Ortsgebiet  und das vorgeschriebene  Tempolimit dient
der Verkehrssicherheit. Daher ist und war die Rechtfertigung mit der einsprachigen Orts-
tafel  bezüglich der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet,
der Sicherheit des Verkehrs sicherlich nicht dienlich.

 

Nun ist die im obigen Absatz angeführte Übertretung der Straßenverkehrsordnung und
deren erstaunlicher Ausgang bereits Schnee von vorgestern.   Aber bekannter Weise

lässt die Katze das Mausen nicht. Medienberichten zufolge soll Vouk vorgestern wieder

mit der Straßenverkehrsordnung in Konflikt geraten sein.

 

Alkolenker gefährden die Verkehrssicherheit massiv

In Buchbrunn in der Gemeinde Eberndorf wurde Vouk von einer Polizeistreife, mit 1,2

Promille hinter dem Steuer seines Pkws erwischt. Dem streitbaren Slowenen-Vertreter

wurde der Führerschein abgenommen.   Eine saftige Geldstrafe sowie eine Nachschul-
ung stehen ins Haus des Anwaltes.

 

Rudi Vouk trat  in der  Ortstafel- und der  Amtssprachenfrage immer  gerne als Ver-

fechter von Recht und Gerechtigkeit auf. Wie sich nun allerdings zeigt, scheint er es

mit dem Gesetz nicht so genau zu nehmen. Dabei müsste gerade Vouk als Rechtsan-

walt wissen, dass Alkohol am Steuer kein Kavaliersdelikt ist.

 

Alkoholisierte Lenker stellen eine massive  Gefährdung für die Verkehrssicherheit dar,
da sie jährlich zahlreiche Verkehrsunfälle mit Toten und Verletzen verursachen.  Aber
vielleicht fällt dem pfiffigen Anwalt wieder eine gute Ausrede ein, mit der er seine Alko-
fahrt rechtfertigen will. Ob diesmal der Verfassungsgerichtshof mitzieht bezweifeln wir
allerdings.

 

Und wer den Schaden hat braucht auf den Spott nicht lange zu warten und so gab
laut Kronen Zeitung der Kärntner Landeshauptmann, Gerhard Dörfler, folgendes State-
ment zum Vorfall ab:  „Für Buchbrunn hat Vouk selbst die Ortstafel erstritten. Da ging
es um Prozente.  Und jetzt kennt er sich offenbar auch mit Promille nicht aus…“

 

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2011-10-08
 

Entmenschlichendes Österreich


Asylwerber(innen) werden jünger

Die Menschenrechtssprecherin der Grünen, Alev Korun, prognostiziert heute, dass die
Zahl der jüngeren Asylwerber(innen) steigen wird und meint,  dass Maßnahmen not-
wendig sein werden. Das meinen wir auch, allerdings nicht im Sinne von Frau Korun.
„Die Zulassung der Schubhaft für 16- und 17-Jährige ist eine Katastrophe. Um den Preis
von gesundheitlichen Schäden versucht die Bundesregierung per Röntgenstrahlen die
Volljährigkeit nachzuweisen,  auch wenn das  Ergebnis kein  sicheres ist“so die Men-
schenrechtssprecherin der Grünen.
Kommen wir einmal zur Schubhaft.   Frau Korun scheint vergessen zu haben,  dass die
Strafmündigkeit in Österreich mit dem vollendeten 14. Lebensjahr beginnt. Jugendliche
die sich nicht an die Gesetze unseres Landes halten müssen damit rechnen,  dass sie in
Haft genommen werden.  Das gilt für alle,  also sowohl für In- und auch für Ausländer.
Nächster  Punkt wäre die gesundheitliche  Schädigung von Asylwerber(innen) durch
Röntgenstrahlen,  um deren tatsächliches Alter bestimmen zu können.  Es ist kein Ge-
heimnis,  dass zahlreiche Asylwerber(innen) ihr Alter absichtlich unter dem  18. Lebens-
jahr angeben, um so in den Genuss von Privilegien zu gelangen, welche Erwachsenen
nicht zustehen.   Dieser Trick wird ihnen von den Schleppern in ihren Heimatländern
eingetrichtert.
Bedenkt man wie viele Röntgenuntersuchungen ein Mensch im Laufe seines Lebens
über sich  ergehen lassen muss und keine  gesundheitlichen Schäden davon trägt,
ist die  Aussage von Korun wohl erstaunlich,  dass eine  einzige Untersuchung eine
gesundheitliche Schädigung an Asylwerber(innen) auslösen soll.

Gesundes Misstrauen gilt als Entmenschlichung

Korun meint auch, dass jugendlichen Asylwerber(innen) ab ihrer Ankunft in Österreich
das pure Misstrauen entgegenschlägt. Das hat auch seinen guten Grund, denn kaum
ein Tag  vergeht, an dem nicht von kleineren oder  größeren Gesetzesübertretungen
von  Asylwerber(innen) in den Tageszeitungen zu lesen ist.
Screen: vienna.at
Dieses etwas spektakulärere Ereignis fand erst vergangen Sonntag statt.  Wir nehmen
kaum an, dass es sich bei den Afrikanern und Tschetschenen um Schlüsselarbeitskräfte
handelt.   Wir gehen mit ziemlicher  Sicherheit davon aus,  dass diese am  Raufhandel
beteiligten Personen Asylanten oder Asylwerber sind.

Am besten Österreich meiden

Korun bezeichnet die normale Vorgangsweise der Fremdenbehörde als „Abwehrpolitik“
und „Entmenschlichung“.   Diesen Faktoren kann jedoch jede(r)  Asylwerber(in) ganz
leicht aus dem Wege gehen, indem er/sie nicht illegal nach Österreich einreist.
Österreich hat in Krisen  stets geholfen, wenn Not am Mann war  und Flüchtlinge aus
allen Herren Länder aufgenommen.   Wenn Frau Korun ein wenig in den Geschichts-
büchern blättern würde,  könnte sie dies einwandfrei feststellen.  Sollte sie allerdings
wirklich der  Meinung sein,  dass gesundes  Misstrauen als  „Abwehrpolitik“  und
„Entmenschlichung“ zu werten sind, haben wir einen Rat für sie.
Möge doch Frau Korun und ihre Gutmenschen-Freund(innen) in jene Länder reisen,
aus denen Menschen zuhauf  in das „ach so“ entmenschlichende Österreich fliehen
und dort deponieren, dass es besser wäre um die Alpenrepublik einen großen Bogen
zu machen,  denn in dieser werden  Asylwerber(innen) gesundheitliche Schäden zu-
gefügt.
*****

2011-10-06
 

Der Tod der Meinungsfreiheit – TEIL2


Zweiter Anlauf

Wir haben uns schon im vorigen Jahr in den Beiträgen  „Der Tod der Meinungsfreiheit“
und „Das Terrorgesetz“ mit dem Paragrafen 283 StGB und dessen geplanter Novellier-
ung befasst.
 
Mehrere eingegangene Mails sind der Anlass dazu,  dass wir uns wiederholt mit der noch-
malig geplanten Novellierung des § 283  StGB befassen. Bereits im vorigen Jahr stieß die
Regierung auf scharfe Kritik, weil sie unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung
eine massive Einschränkung der Meinungsfreiheit vornehmen wollte.   In einem Mail wur-
den wir ersucht eine Kampagne gegen den nun zweiten Novellierungsversuch zu unter-
stützen.
Ihren Protest können geneigte Leser(innen) unter  LINK1  oder  LINK2 abgeben.  Dazu
möchten wir aber anmerken, dass die Webseite „www.tfp.at“ nicht auf unserer Linie
liegt,  wir aber den Protest gegen die Novellierung überregional sehen und daher diese
Kampagne unterstützen.
 
Die Bundesregierung startet trotz harscher Kritik einen zweiten Versuch  den Paragra-
fen 283 StGB zu novellieren, um so unliebsamen Kritiker(innen) den Mund zu verbieten.
Federführend bei diesem Vorhaben ist die SPÖ,  bei der auf Meinungsfreiheit offenbar
kein gesteigerter Wert gelegt wird. 
Dass die ÖVP bei diesem Vorhaben mitzieht erstaunt uns eigentlich. Diese Partei, die
sich schon  seit geraumer  Zeit im freien Fall befindet,  wird von ihren konservativen
Wähler(innen) bei der nächsten Wahl sicherlich die Rechnung präsentiert bekommen.

Das ist der zur Zeit gültige Wortlaut des § 283  StGB

Verhetzung
§ 283. (1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu ge-
fährden,  zu einer feindseligen Handlung gegen eine im Inland bestehende Kirche oder
Religionsgesellschaft oder gegen eine durch ihre Zugehörigkeit zu einer solchen Kirche
oder Religionsgesellschaft,  zu einer Rasse,  zu einem Volk, einem Volksstamm oder
einem Staat bestimmte Gruppe auffordert oder aufreizt,  ist mit Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren zu bestrafen.
 
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der im Abs. 1 bezeichneten Grup-
pen hetzt  oder sie in einer die  Menschenwürde verletzenden  Weise beschimpft oder
verächtlich zu machen sucht.

Ein Paragraf für Nordkorea oder China

Wir haben uns bereits in den eingangs erwähnten Beiträgen aus dem Vorjahr dahingehend
geäußert, dass der erste Absatz dieses Paragraphen für jeden zivilisierten Menschen nach-
vollziehbar ist.   Um seine Meinung zu propagieren sollte keiner Person das Recht zustehen,
dies mit einem Aufruf zur Gewalt zu tun. Auch die Verbreitung von Hassreden die geeignet
sind die öffentliche Ordnung zu gefährden,  sind kein adäquates Mittel zur Meinungsäußer-
ung.
Der zweite Absatz des  § 283 StGB hingegen ist unserer Meinung nach einer Demokratie
ohnehin nicht würdig, sondern passt eher in diktatorische Staatssysteme wie Nordkorea
oder China. Mit einer fantasievollen Interpretation dieses Gesetzestextes ist die Meinungs-
freiheit in Österreich gestorben.
Was heißt „beschimpft“ oder „verächtlich machen“? Eine Kritik wird nie eine Lobeshymne
auf einen Zustand oder eine Person sein. Kritik kann subjektiv stets als Beschimpfung oder
Verächtlichmachung empfunden werden. Umso gut wie jede Kritik verstummen zu lassen,
versucht man mit einer Gesetzestextänderung im 1.Absatz,  dem Absatz 2 mehr Gewicht-
ung zu geben.
Aber auch der  Wortlaut des  Absatzes 2 wurde verschärft, um offenbar jede Kritikmöglich-
keit im Keim zu ersticken. Waren im bisherigen Gesetzestext die im Absatz 1 bezeichneten
Gruppen vor Kritik geschützt  – die man je nach  Interpretation auch  als Hetze auslegen
kann –  sind nun auch einzelne Mitglieder dieser Gruppen inkludiert.

Das wäre der Wortlaut des novellierten § 283 StGB

Verhetzung
§ 283. Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefähr-
den, oder wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar zu Gewalt oder zu einer sonstigen
feindseligen Handlung gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft oder eine andere nach
den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung,
der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des
Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe
von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen
Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei
Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der im Abs. 1 bezeichneten Gruppen
oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen Zugehörigkeit
zu dieser Gruppe hetzt oder eine solche Gruppe in einer die Menschenwürde verletzenden
Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.

Kritik wird flächendeckend unterbunden

In Verbindung mit dem Absatz 2 dürfte nun beispielsweise nicht einmal ein einziger Sekten-
angehöriger,  geschweige denn  die  ganze  Gruppe  kritisiert  werden.  Denn die Begriffe
„Religion“ und  „Religionsgesellschaft“  werden  ohne  nähere  Erläuterung angeführt
und  Sekten wie  Satanisten oder  dergleichen  verstehen und  sehen sich sehr  wohl als
Religionen oder Religionsgesellschaften.

Auch könnte  die Bezeichnung „Altersschwachsinn“ als Verhetzung ausgelegt werden.
Interessant ist der Begriff der Weltanschauung,  der ebenfalls nicht näher erläutert wird.
Wenn jemand  eine nationalsozialistische  oder sonstig  menschenverachtende Weltan-
schauung hat, darf weder er noch eine Gruppe mit der gleichen Weltanschauung kriti-
siert werden. Denn dies käme ebenfalls einer Verhetzung gleich.

Aber nicht nur weltliche Kritiker laufen in Gefahr wegen Verhetzung angezeigt zu werden.
Denn alle  in Österreich anerkannten  Religionsgemeinschaften  lehnen zum Beispiel die
Homo-Ehe ab und stehen der Homosexualität im allgemeinen sehr kritisch bis ablehnend
gegenüber. Da wird beispielsweise jede Sonntagspredigt für den Geistlichen zum verbalen
Spießrutenlauf werden, sobald er dieses Thema behandelt.

Wir könnten noch zahlreiche Beispiele aufzählen die aufzeigen, dass der Paragraf 283 StGB
vorwiegend darauf abzielt kritische Menschen mundtot zu machen. Unserer Meinung nach
ist er ein Einschüchterungsparagraf,  der in einem demokratischen Staatsgefüge eigentlich
keinen  Platz finden dürfte.   Mit der Terrorismusbekämpfung  hat er jedenfalls  nicht das
Geringste zu tun.

Kritiker(innen) sollten sich künstlerisch betätigen

Es gäbe theoretisch eine Möglichkeit den Paragrafen 283 elegant zu umgehen. Es gibt
in der Alpenrepublik zahlreiche staatliche Kunstliebhaber,  die   Fäkal- und Urinierkunst
fördern und mit Steuergeld prämieren, selbst wenn dabei auf die Vielfalt von Wien ge-
schissen und auf die österreichische Fahne gepinkelt wird.

Offenbar  ist die Freiheit der Kunst  grenzenlos und es sind auch  keinerlei rechtliche
Konsequenzen zu erwarten. Daher können wir kritischen Menschen nur anraten, ihre
Meinung in Kunstform abzugeben. Damit stehen die Chancen den § 283 StGB auszu-
hebeln nicht schlecht und im günstigsten Fall gibt es Subventionen oder gar eine
Prämierung.

*****

2011-10-05
 

Laufhäuser vs. Straßenstrich


Kein Straßenstrich mehr in Wohngebieten

Am 1. November tritt das novellierte Wiener Prostitutionsgesetz in Kraft. Kernstück der
neuen  Bestimmung  ist  die Trennung  von  Straßenprostitution  und  Wohngebiet.
Gemeint sind damit Flächen der Stadt Wien, die mit Wohngebäuden bebaut sind.  Bei
der Definition des Begriffs „Wohngebiet“ wird auch am Flächenwidmungsplan ange-
knüpft.
Leidgeprüfte Anrainer(innen) in Wohngebieten wie beispielsweise dem Stuwerviertel
oder der Felberstraße werden aufatmen.   Immerhin bleibt ihnen durch die Novellier-
ung des  Wiener Prostitutionsgesetzes in Zukunft der lärmende und nervenaufreib-
ende Freierverkehr erspart.
Allerdings ergibt sich durch die Novellierung auch ein Problem. Wo werden die Sex-
arbeiterinnen zukünftig  ihrem Gewerbe nachgehen?   Es ist kaum anzunehmen,
dass diese nun alle Supermarkt-Kassiererin werden.  Es bestünde auch die Gefahr,
dass die ganze  Szene in den Untergrund abrutscht,  welches sicherlich ein erheb-
licher Nachteil für die Prostituierten darstellen würde.
Bereits in der Vergangenheit haben Lokalbetreiber aus der Rotlichtszene begonnen,
dem im  obig angeführten Absatz  beschrieben Szenario  entgegenzuwirken und
sogenannte Laufhäuser ins Leben gerufen.   Zur Zeit gibt es in Wien 7 Laufhäuser.
Mit diesen  gibt es eigentlich  keine Probleme,  wie die zuständigen Behörden ver-
sichern. Zusätzlich gibt es in diesen Häusern für die Sexarbeiterinnen wesentlich
mehr Sicherheit und vor allem Hygiene, die sie am Straßenstrich missen mussten.

Neues Laufhaus in Wien eröffnet

Nun soll im 12. Wiener  Gemeindebezirk,  in der  Meidlinger Hauptstraße 27,  ein
achtes Etablissement entstehen. Peter Laskaris, Konsulent der Laufhausgruppe
„Red-Rooms“,  der am  24. Oktober 2011  das Laufhaus eröffnet,  versteht die
Welt nicht mehr.
Er sieht sich einem geharnischten Protest der Mieter diese Hauses gegenüber. Es
wäre noch verständlich, wenn es sich um eine gute Wohngegend handeln würde,
die mit der Szene noch nie in Berührung gekommen ist.   Dem ist aber nicht so,
denn im betroffenen Haus, Meidlinger Hauptstraße 27,  gab es seit gut 30 Jahren
ein Erotic-Center,  welches ein Sexkino mit  Videokabinen und  einen Sexshop
unterhielt.   Außerdem kann man bei der Örtlichkeit wohl kaum von einer guten
Wohngegend sprechen.
Foto: © erstaunlich.at
Protestschreiben der Hausbewohner
Foto: © erstaunlich.at
Seit über 30 Jahre am Platz
Aus diesem  Erotic-Center wird nun das Laufhaus  „Red-Rooms“.   Für die Bewohner
des Hauses ist damit kein Unterschied gegeben und es besteht auch keine Abwertung
des Wohnobjektes. Der Eingang zum Laufhaus befindet sich ganz diskret um die Ecke,
in der Hilschergasse 26.
Welche Leute nun ins Haus kommen werden, fragen sich die Gegner des Laufhauses.
Nun,  es wird das  gleiche Klientel wie  in den letzten 30 Jahren kommen.   Der einzige
Unterschied ist der, dass diese nicht mehr Sex mit sich selber haben werden, sondern
diesen am lebenden Objekt praktizieren.
Es ist einerseits verständlich,  dass sich Bewohner eines Hauses gegen ein solches Etablis-
sement wehren, anderseits wird hier das Bad mit dem Kind ausgeschüttet.   Es kann sich
wohl niemand über Fluglärm aufregen, wenn er sich ein Haus oder eine Wohnung neben
einem Flughafen mietet.   Und im Haus  Meidlinger Hauptstraße 27,  bestand seit über 30
Jahre ein einschlägiges Sexlokal.  Wir sind uns auch ziemlich sicher,  dass die Mieten dem-
entsprechend günstig sind.

Auch für die Betreiber gibt es Neuigkeiten

Aber die Novellierung des Wiener Prostitutionsgesetzes bringt auch für die Betreiber eine
Neuigkeit. Alle Lokale die zur Prostitution dienen, müssen bewilligt werden.  Eine behördl-
iche Genehmigung darf nur  erfolgen, wenn bau- und feuerpolizeiliche Vorschriften erfüllt
werden.   Das heißt,  dass Notbeleuchtungen und Fluchtwege vorhanden sein müssen.
Ferner müssen die Lokale über eine adäquate Lüftungsanlage verfügen.
Auch auf Hygiene wird aus gesundheitspolizeilichen Gründen großer Wert gelegt. So darf
zum Beispiel keine Kochgelegenheit im Gastraum vorhanden sein.  Eine Selbstverständl-
ichkeit stellen Duschen dar.   Auch ein eigener Aufenthaltsraum für die Damen ist unab-
dingbar.
Für bestehende Lokale haben die Betreiber ein Jahr Zeit diese Auflagen zu erfüllen, an-
sonsten drohen ihnen empfindliche Geldstrafen bis zu 7.000 Euro oder im Wiederhol-
ungsfalle die Schließung des Lokales.
Wenn wir  uns so  einige Auflagen ansehen  kommen wir  zur Annahme,  dass sich so
manche Betreiber von sogenannten „Studios“  (kleine Minibordelle),  Cafehäuser mit
Getränkemädchen und als Peepshows getarnte Bordelle, ernsthaft Gedanken machen
müssen.
*****

2011-10-04
 

Wenn sich Politikberater irren


Grüne engstirnig wie eh und je

Wenn Politikberater einen „soliden Start von Rot-Grün“ in Wien sehen, dürfte der
Wunsch der Vater des Gedankens sein. Maria Vassilakou als Stadträtin unter anderem
für „Bürger(innen)beteiligung“ möchte zu Vorhaben wie Fußgängerzonen im 6. und
7. Bezirk als auch etwa zur  Ausweitung des Parkpickerls oder zum Bau der 3. Piste
nicht – wie in Oppositionszeiten oft und gern gefordert – die betroffenen Bürger be-
fragen sondern über deren Köpfe hinweg entscheiden.

Beim Monsterprojekt am Areal des  Otto-Wagner-Spitals tragen sie nach einem Salto
rückwärts die SPÖ-Linie 1:1 mit, von der 100 Euro-Jahreskarte sind die Fahrgäste der
Wiener Linien weiter entfernt als je zuvor.
Beim Thema Postamtsschließungen und der damit Hand in Hand gehenden Ausdünn-
ung der  Infrastruktur haben sie den Mund  bislang überhaupt noch nicht aufbekom-
men.

Nur auf dem Feld dümmlicher Provokationen haben sie nichts von alter „Qualität“ ein-
gebüßt. Für interne Grünveranstaltungen wie Hanfwandertage,  Rasensitzen am Ring
 und Skaten auf der Nordbrücke nehmen sie immer noch oft und gerne ein veritables
Verkehrschaos in weiten Bereichen der Stadt und drastisch erhöhten Schadstoffaus-
stoß in Kauf.
*****

2011-10-03
 

Der Obergrüne Cohn-Bendit ist in Wien


AVISO:

Morgen Dienstag, 10.15 Uhr – PK Glawischnig /Cohn-Bendit nach Grünem Bundesvor-
stand.

Wien (OTS)  –  Einladung zur Pressekonferenz nach dem  Bundesvorstand der Grünen
mit Eva Glawischnig, Bundessprecherin der Grünen und Daniel Cohn-Bendit, Fraktions-
vorsitzender der Grünen im Europäischen Parlament.

Thema:

Europa in der Krise: Es braucht Ergebnisse nicht nur Ankündigungen Finanztransaktions-
steuer kann nur erster Schritt sein Aktuelle politische Fragen.

Zeit: Dienstag, 4. Oktober, 10.15 Uhr
Ort: Presseraum der Grünen, Löwelstraße 12/2, 1017 Wien
Wir laden die VertreterInnen der Medien herzlich ein.
Rückfragehinweis:
Die Grünen

Cohn-Bendit der Kinderfreund

Welche Ehre für die österreichische Bundeshauptstadt.   Der Obergrüne Daniel Cohn-
Bendit gibt sich die Ehre in Wien zu erscheinen.   Nachdem die Grünen ohnehin nicht
den Ruf einer Wirtschaftspartei haben, bleibt Cohn-Bendit sicher noch genügend Zeit
ein wenig aus dem Nähkästchen zu plaudern.

So war zum Beispiel auf dem Online-Portal bild.de im vorigen Jahr folgendes zu lesen:
Den ganzen Beitrag können geneigte Leser(innen) unter diesem LINK nachlesen.
Im April 1982 gab er in der französischen TV-Sendung „Apostrophes“ folgendes Interview,
welches Sie sich unter diesem „Youtube-Link“ ansehen können.

f
Sollte dieses Video und die  Übersetzung authentisch und korrekt sein,  stellen sich für uns
zwei Fragen.   Die Erste wäre warum sich noch kein einziger Grünpolitiker von Cohn-Bendit
distanziert hat und diesen als untragbar bezeichnet.   Die zweite Frage wäre,  ob Frau Eva
Glawischnig dem Herrn Cohn-Bendit ihre Kinder anvertrauen würde,  ohne dass dabei eine
integere Aufsichtsperson anwesend ist.

Cohn-Bendit der Drogenverfechter

Die Grünpolitikerinnen  Tanja Windbüchler und  Birgit Hebein  werden mit dem Besuch von
Cohn-Bendit ihre helle Freude haben.   Verniedlichte doch  der Obergrüne  die Droge Can-
nabis als „Haschisch-Küchlein“.
 
Screen: youtube.com
Erstaunlich welches  Verhältnis der  Grüne Spitzenpolitiker  zu Drogen hat.   Jetzt wird uns
auch klar,  warum die offizielle Jugendorganisation der Grünen  GAJ“,  sich für die „Legali-
sierung von Heroin“ einsetzt. Offenbar fungiert der Obergrüne Chef-Ideologe als gelebtes
Vorbild.
*****

2011-10-03
 

Grüne Drogenwerbung


Grüne Jugendsprecherin betreibt Drogenverharmlosung

Anlässlich des gestrig stattgefunden Drogenwandertages  – auch verharmlosend Hanf-

wandertag genannt –  fordert  Tanja Windbüchler,  Jugendsprecherin der Grünen,
erneut die  Schaffung von  neuen rechtlichen  Rahmenbedingungen im Umgang mit
Cannabis.

 

„Die Kriminalisierung  verhindert eine  sachliche Diskussion  über Drogenkonsum.   Die

Kriminalisierung von Drogenkonsument(innen) einerseits und die Bagatellisierung von

legalen Drogen andererseits ist deshalb verantwortungslos“, so Windbüchler.

 

Wir finden, dass die Bagatellisierung von Drogen wie Cannabis verantwortungslos ist.
Immerhin ist diese die Einstiegsdroge Nummer Eins  in die Welt der harten Drogen.
Außerdem ist  nicht die  Kriminalisierung der  Drogenkonsument(innen) vorrangiges
Ziel der Drogenpolitik,  sondern jene Personen aus dem Verkehr zu ziehen,  welche
Drogen erzeugen und/oder damit Handel betreiben.

 

Wie Windbüchler die Droge Cannabis verharmlost lässt sich auch aus ihrem Statement

schließen in dem sie meint, der Hanfwandertag setzte ein Zeichen  für die vielen Ver-

wendungsmöglichkeiten der Hanfpflanze, vom Einsatz als Medikament gegen Schmer-
zen,  Übelkeit und  Appetitlosigkeit  für chronisch  und schwer Kranke,  über die Ver-
wendung der  Samen als Nahrungsmittel  und Öllieferanten  bis hin zur Verarbeitung

der Fasern zu Textilien.

 

Offenbar hatte Windbüchler nicht realisiert, dass dieser Drogenwandertag mit ärztlichen

Medikationen, Nahrungsmitteln und Textilien rein gar nichts zu tun hatte,  sondern nur

darauf abzielte, dass Kraut zu rauchen um stoned zu werden.

 

Damit ist der Standpunkt der Jugendsprecherin der Grünen völlig inakzeptabel, denn er

kommt einer Bagatellisierung der Droge Cannabis gleich.  Es ist ohnehin kein Geheimnis,

dass die Grünen stets für die Freigabe dieser Droge werben.  In dieses Klischee passt
auch folgende Aussage von Windbüchler:  „Der Konsum von Cannabis ist Alltagsrealität
und muss ernst genommen werden.“

 

Allerdings sollte das „ernst nehmen“ nicht dadurch stattfinden, dass die Droge verharm-
lost wird,  sondern man sollte vor deren Konsum warnen und auf die gesundheitlichen
Schäden aufmerksam machen. Abgesehen von der Berauschung und Folgeschäden an
der Lunge ist es erwiesen,  dass der regelmäßige Konsum von Cannabis zu Wesensver-
änderungen führt.

 

Die FPÖ-Gesundheitssprecherin,  Belakowitsch-Jenewein,  meint zur Drogenpolitik der

Grünen:   „Cannabis ist als klassische Einstiegsdroge in Österreich verboten und das ist
auch gut so. Dass die Grünen permanent Gesetzesbruch schön reden wollten, spreche
für sich.“

 

Besonders orginell finden wir die Aufforderung der FPÖ-Politikerin an die Grünen, dass
die grünen Drogenlobbyisten im Parlament endlich einen Antrag auf  Legalisierung von

Cannabis einbringen mögen, damit auch  die Bevölkerung mitbekommt, wie diese Par-
tei denkt.

 

*****

Erneute Anzeige gegen Bundeskanzler Faymann


ÖBB-Inserate sind offensichtlich nur

der Gipfel des SP-Korruptionssumpfs

Ex-Vizebürgermeister Bernhard Görg berichtete, dass Bundeskanzler W. Faymann,

damals noch Wohnbaustadtrat im roten Wien, das Nachrichtenmagazin News mit

Mitteln von  Wiener Wohnen quersubventionierte.  Wiener Wohnen musste sich
zum fast  dreifachen Marktpreis im News-Tower einmieten.   Faymann wollte ver-
mutlich positive Berichterstattung kaufen.

 

Und es gibt Indizien,  dass dies durchaus funktionierte.  „Bezahlen mussten und
müssen noch immer die Mieter“,  ärgert sich  FP-Klubchef und  stellvertretender
Bundesparteiobmann Mag. Johann Gudenus.

 

Er reagierte sofort:  „Ich  habe  wegen dieses  anscheinenden  Missbrauchs  der
Amtsgewalt Anzeige erstattet.   Heute wurde bei der  Staatsanwaltschaft Wien
eine Sachverhaltsdarstellung dazu eingebracht. Dies ist bereits die zweite Anzeige
gegen den Herrn Faymann, der ja auch  – damals als Minister – den ÖBB-Vorstand
zu Polit-Inseraten genötigt haben soll.“

 

Faymann habe  bereits als Stadtrat in Wien ein System der SP-Korruption etabliert,
das noch immer fortgeführt werde. Gudenus: „Damit werden wir aufräumen. Und
da müssen mehr  SP-Politiker zittern als nur der  Herr Faymann und sein Beiwagerl
Ostermayer.“

 

Wiener Wohnen  hat übrigens  mehr als  zwei Milliarden  Euro Schulden  und die
Mieten werden derzeit in einem Maß erhöht, dass die Einnahmen erneut um etwa
50 Millionen Euro ansteigen.

 

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2011-10-02
 

Seid nett zu den Schwulen


EU-Reife Serbiens ist von Homo-Parade abhängig

Wovon hängt die EU-Reife eines Landes ab? Nun sollte man annehmen ,  dass dies  in
erster Linie von  Faktoren wie wirtschaftlicher Stabilität, eines geordneten Staatshaus-
haltes,  einer so  wenig wie  möglich korrupten  Regierung und  eines ebenso  solchen
Beamtenapparates abhängt. Dass nicht alle EU-Länder diese Bedingungen erfüllen wird
durch  die Tatsache bewiesen, dass beispielsweise Rumänien und Bulgarien Mitglieds-
staaten der Europäischen Union  sind.

 

Der Chef der sozialistischen Schwulen- und Lesbenvereinigung  „Soho“,  Traschkowitsch

Peter,  meint zur  EU-Reife Serbiens  folgendes:   „Friedliche  Abhaltung  der  Belgrader
„Pride“ wichtiger Schritt Serbiens in Richtung EU. Parade für die Rechte von Lesben und
Schwulen am 2. Oktober muss ohne Schwierigkeiten ablaufen.“ Bekannter Weise hatte
es im Vorjahr  für die andersgepolten Teilnehmer dieser  Parade ein paar auf die Mütze
gegeben.   Tja, am Balkan herrschen eben noch andere Sitten und auch andere Wert-
vorstellungen.

 

Wenn wir die Aussage des Soho-Chefs  richtig interpretieren hängt die EU-Reife eines
Landes davon ab, wie eine hetero veranlagte  Bevölkerung  mit  den Schwulen  und
Lesben ihres Landes verfährt.
 
Frei nach dem Motto  „Sei  nett  mit  dem  schwulen Nachbarn,  dann klappt es
auch mit dem EU-Beitritt“  spielt es für Traschkowitsch offenbar keine Rolle,  dass
Serbien keines der von uns eingangs erwähnten Kriterien für einen EU-Beitritt erfüllt.
Denn diese Bedingungen hatte er in seiner Aussage mit keiner Silbe erwähnt.

 

Allerdings hat  die Aussage von Traschkowitsch einen  positiven Nebeneffekt.  Seiner
Einstellung  nach  wird  nämlich  die Türkei niemals  ein Mitgliedsstaat der EU werden.
Man braucht nämlich  kein Hellseher zu sein um zu erraten,  wie lange eine Schwulen-
parade  – sofern eine  solche überhaupt  zustande kommt –  in Istanbul  oder Ankara
dauern würde.

 

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2011-10-01
 

Werbung für Drogen – TEIL2


Rechtfertigungsversuch zum Drogenmissbrauch

Es hätte uns erstaunt, wenn sich die Sozialsprecherin der Grünen Wien, Birgit Hebein, nicht

wieder für den am 1. Oktober stattfindenden  Hanfwandertag stark machen würde.  Unter

dem Motto „Stoppt den Drogenkrieg“ versucht die Grünpolitikerin die Droge Cannabis zu

verharmlosen.

 

Erstaunlich welch lockeres Verhältnis die Grünen zu dieser Droge haben. Anstatt Jugendliche

über die Gefahren und gesundheitlichen Schäden aufzuklären, welche durch diesen Drogen-

mißbrauch entstehen, fordern sie unentwegt die Legalisierung von Cannabis.

 

Erstaunlich wie Hebein den Missbrauch von Cannabis zu rechtfertigen versucht. „Darüber hin-

aus werden  positive Anwendungen  von Hanfprodukten,  etwa in der Behandlung schwer
kranker Menschen,  durch die Kriminalisierung  unnötig erschwert“,   so die Sozialsprecherin
der Grünen Wien. Der Dame dürfte entfallen sein, dass auch Opiate im medizinischen Bereich
zur Anwendung kommen. Und zwar ebenfalls in der Behandlung schwer kranker Menschen.

 

Sowohl bei Cannabis als auch bei Opiaten wird die Medikation durch einen Arzt bestimmt und

ist daher nicht kriminell.   Möglicherweise ist die  Forderung der Freigabe   von Opiaten der
nächste Schritt der Grünen.

 

Offenbar durch unseren Beitrag  „Werbung für Drogen“  inspiriert, verfasste die ÖVP-Wien

heute folgende Presseaussendung:

 

„Hanfwandertag“ schadet der Wiener Wirtschaft

Scharfe Kritik an der Demonstration „Für die Gleichstellung von Cannabis mit legalen Drogen“

vulgo „Hanfwandertag“ kommt von der ÖVP Wien. „Für uns ist das ein klarer Missbrauch des

verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechts auf Versammlungsfreiheit und Meinungsäußerung“,

so Landesgeschäftsführer Alfred Hoch.

 

In Wirklichkeit handelt es sich um eine „Party“, die dem wesentlich strengeren Veranstaltungs-

gesetz unterliegen sollte. „Bei Demonstrationen gibt es keine Sicherheitsauflagen, die Kosten

für Reinigung und Polizei trägt nicht der Veranstalter, sondern die Allgemeinheit“, kritisiert

Hoch.

 

Der Demonstrationszug führt u.a. über die Mariahilfer Straße. Alfred Hoch:  „Von ähnlichen

Veranstaltungen im vergangenen Jahr wissen wir, dass die Umsatzeinbußen der Unternehmer/

innen zwischen 30% und 50% liegen.   De facto fällt das gesamte  Samstags-Geschäft flach,
weil die Konsument/innen großräumig ausweichen.

 

Das ist nicht nur ein enormer Schaden für die Wirtschaft sondern gefährdet auch die Arbeits-

plätze im Handel.  Nicht zuletzt fallen Arbeitnehmer/innen um Gehaltsbestandteile um,  die

vom Umsatz abhängen.“

 

Gerade für die Wiener Wirtschaft sind solche Unsinnigkeiten wie Hanfwandertage, die das

Tagesgechäft des Handels empfindlich stören, Gift. „Ich fordere die Verantwortlichen auf, in

Zukunft diese Art Wandertagen nicht in Einkaufsstraßen durchzuführen“, so Hoch abschließ-
end.

 

Wesentlich schärfer geht die FPÖ-Wien mit dem Drogenwandertag ins Gericht und
verlautbarte folgende Presseaussendung:

 

Hanfwandertag – grünes Kiffer-Happening behindert Öffis

Giftler für Vassilakou & Co.  wichtiger als Fahrgäste

Wenn 23 von den Dreadlocks bis zu den Birkenstocks eingekiffte Hanseln schon unbedingt

für die Freigabe von Cannabis demonstrieren wollen, sollten sie das am Spittelberg oder bei

ihren FreundInnen vor dem grünen Hauptquartier in der Lindengasse tun, statt morgen ein-
mal mehr den Kaufleuten und Kunden der Mariahilfer Straße am Hammer zu gehen und den
Betrieb von fünf Straßenbahnlinien und einer Busverbindung massiv zu stören, meint FPÖ-
Verkehrssprecher LAbg. Toni Mahdalik und fordert einmal mehr ein absolutes Demoverbot
für Hauptverkehrsadern und Einkaufstraßen.

 

Das von  diversen Drogen-Fanklubs  und den Wiener Grünen gesponserte Kiffer-Happening
wird den Betrieb der Linien 1, 2, D, 31, 71 und 13A stören und die Fahrgäste durch das ein-
geschränkte Angebot schädigen und verärgern.   Doch wenn es um die Unterstützung von
grünen Giftlern geht,  dürfte der öffentliche Verkehr für die  Vassilakou & Co.  bestenfalls
zweitrangig sein, bemerkt Mahdalik.

 

Keine Reaktion der SPÖ

Keine Aussendung zu dieser großflächig angelegten Drogenparty kam von der Wiener SPÖ.

Naja, man will doch dem kleinen Koalitionspartner nicht alles vermiesen.  Halten diese doch

beim Futtertrog im Wiener Rathaus  so schön still und lassen Häupl und Co.  nach Belieben
fuhrwerken.

 

Was schadet es da, wenn sich die Grünen für die Legalisierung einer Droge stark machen
und sich der eine oder andere Grünling eine Tröte hineinzieht. Erstaunlich ist auch die Tat-
sache, dass sich Gesundheitsminister Alois Stöger so ruhig verhält.   Gab er sich doch erst
vorgestern, quasi als Retter der Nation aus,  da er laut eigener Aussage mit Justizministerin
Beatrix Karl und  Innenministerin  Johanna Mikl-Leitner ein neues  Drogenbekämpfungs-
Gesetz erarbeitet hat.

 

*****

2011-09-30
 

Extrabeamt(innen) für Migrant(innen)


Mehr richterliches Verständnis für Migrant(innen)?

Mehr Migrant(innen) in der Richterschaft  wären unterstützenswert,  dass meint die Men-

schenrechtssprecherin der Grünen,  Alev Korun,  in einer heutigen Aussage.  Da müssen

wir der Grünpolitikerin entgegenhalten,  dass es einer solchen Unterstützung nicht bedarf.

Denn jedermann(frau) der/die Voraussetzungen für das Richteramt erfüllt, kann Richter(in)

werden. Personen mit Migrationshintergrund sind davon nicht ausgenommen.

 

Aber es wäre nicht Alev Korun,  wenn sie  mit ihrer  Aussage nicht  einen erstaunlichen
Hintergedanken hätte.   Sie meint,  dass eine  vielfältigere Justiz näher an Problemen der
Gesellschaft dran wäre,  denn immerhin haben 18 Prozent der österreichischen Bevölker-
ung einen interkulturellen Hintergrund.

 

Ob Korun damit meint, dass beispielsweise ein(e) Richter(in) mit orientalischen Migrations-

hintergrund mehr Verständnis für Zwangsehen und Ehrenmorde hätte?  Möglicherweise

erhofft sich  die grüne  Menschenrechtssprecherin dadurch Urteile,   die dem kulturellen
Hintergrund des Täters angepasst sind.

 

Förderung einer Parallelgesellschaft 

Korun ist der Auffassung, dass die Vielfalt in der Bevölkerung und im realen Leben ihren

Niederschlag auch  in unseren  Behörden finden sollte.   Deswegen werde  seitens der
Grünen schon lange die verstärkte Aufnahme von Bürger(innen) mit Migrationserfahrung
in die Behörden, wie Polizei und Verwaltung, gefordert.

 

Da staunen wir aber, denn bis dato waren wir der Meinung, dass Beamt(innen) nach den

in Österreich geltenden Gesetzen  handeln,  die für aller in der Alpenrepublik lebenden

Personen gleiche Geltung haben.   Also aus welchem besonderen Grund sollte eine ver-
stärkte Aufnahme von Bürger(innen) mit Migrationserfahrung erfolgen?

 

Korun untermauert ihre absurde Forderungen damit,  dass es sonst  über kurz oder lang
ein Demokratiedefizit gäbe. Das sehen wir anders, denn ein solches würde gegeben sein,
wenn man durch eigene Beamte dem Entstehen einer Parallelgesellschaft Vorschub leistet.

 

Interessant ist folgende Aussage der Grünpolitikerin: „ Denn nur gelebte, angewandte Viel-

falt kann nachhaltig einen offenen und unvoreingenommenen Blick auf unsere Gesellschaft

und alle Gesellschaftsgruppen garantieren.“

 

Wo liegt Israel?

Interessant ist diese Aussage für uns deswegen, stammt sie doch gerade von jener Politikerin

deren Werbevideos auf einer Webseite zu finden waren, auf der folgendes wörtlich stand:

 

 

Screen: yabanci.at (Webseite wurde mittlerweile gelöscht)


Korun distanzierte sich er dann von dieser Webseite, nachdem ERSTAUNLICH den Skandal

aufgedeckt und darüber berichtet hatte.

 

*****

2011-09-30
 

Der Fall Dr. Adelsmayr


Dr. Eugen Adelsmayr will wieder nach Dubai

Der gestern aus den Vereinigten Arabischen Emiraten nach Österreich zurückgekehrte
Arzt Dr. Eugen Adelsmayr erstaunt uns.   Im Juli diese Jahres war gegen den Mediziner
in Dubai ein Mordprozess eröffnet worden.   Die Anklage wirft dem Arzt vor,  für den
Tod eines gelähmten Patienten verantwortlich zu sein.   Im schlimmsten Fall könnte
Dr. Adelsmayr zum Tode verurteilt werden.

Wie bereits immer wieder in fast allen österreichischen Medien berichtet wurde, setzte
man Himmel und Hölle in Bewegung um dem Arzt die Ausreise aus Dubai zu ermög-
lichen, da dieser seine kranke Frau in Österreich besuchen wollte. Zahlreiche diplomat-
ische Verhandlungen bis in die höchsten Kreise waren erforderlich,  dieses Vorhaben
in die Tat umzusetzen.

Nachdem es endlich glückte den Arzt aus Dubai loszueisen und dieser sicher in Öster-
reich landete kommt der Punkt warum uns dieser Mann erstaunt.  Wie heute in fast
allen Tageszeitungen zu lesen ist,  will Adelsmayr wieder in den Wüstenstaat zurück-
kehren, um sich am 16.Oktober zu seinem Prozess einzufinden. Er rechnet nämlich
mit einem Freispruch.   Dabei sollte ihm sein Intellekt sagen,  dass niemand einen
Prozessausgang voraussagen kann.

Aufgeben läge ihm nicht und außerdem sei es für ihn eine Frage der Ehre, so der Arzt.
Durch dieses Verhalten ergeben sich natürlich einige Fragen. Warum musste dann ein
derartiger Zirkus veranstaltet werden, dass Adelsmayr überhaupt aus Dubai ausreisen
konnte?

Was passiert wenn der Mediziner schuldig gesprochen und zum Tode verurteilt wird?
Beginnen dann wiederum diplomatische Verhandlungen, um ihn nach Österreich zu-
rückzuholen?   Und sollte das gelingen,   was geschieht mit Adelsmayr dann bei uns.
Wird die österreichische Justiz ein Schuldurteil  aus Dubai anerkennen und ihn lebens-
lang einsperren?

Ein derartiges  Verhalten wie es nun  Dr. Eugen Adelsmayr  an den Tag legt,  hat für
uns nichts mit  „nicht aufgeben“ oder mit  „einer Frage der Ehre“ zu tun.   Die
großspurige Ankündigung  wieder nach  Dubai zurückkehren  und sich dem Prozess
stellen zu wollen erweckt für uns den Eindruck von billiger Effekthascherei.

Ausländerpolitik übernehmen

Allerdings hat der Fall  Adelsmayr und sein  Prozess in Dubai auch seine gute Seite.  Er
zeigt nämlich die Ausländerpolitik dieser Länder auf. Ausländer haben in diesen Staaten
keinen sehr hohen Stellenwert. Sie werden entweder für Arbeiten engagiert welche den
Einheimischen zu minder  sind oder als  Spezialisten für  Tätigkeiten eingesetzt,  für die
diese Länder selbst über kein ausreichend qualifiziertes Personal verfügen.

Arbeitslose Ausländer,  welche in einer  sozialen Hängematte  liegen gibt  es in diesen
Staaten nicht, denn sie werden umgehend nach Hause geschickt. Und sollte einer die
Gesetze seines Gastlandes brechen oder nur im Verdacht stehen dies getan zu haben,
so droht  ihm die volle Härte des Gesetzes.   Dies wird  mit der  Causa Adelsmayr ein-
drucksvoll unter Beweis gestellt.

Nun ergibt  sich für uns  die Frage, wenn linke Politiker(innen)  in Österreich dem Islam
schon so zugeneigt sind,  dass sie für dessen Verbreitung fast alles tun,  warum führen
wir auch nicht die  Ausländerpolitik dieser  Staaten ein?   Dies wäre doch im Sinne einer
ausgleichenden Gerechtigkeit sicherlich nicht abträglich.

*****

2011-09-29
 

Die Halal-Angelobung

Anfrage an den Verteidigungsminister

Unser Beitrag „Integration beim Bundesheer“ hat nun eine politische Reaktion ausge-
löst. Die FPÖ-Abgeordnete  Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein und weitere Abgeord-
nete haben bezüglich der Bundesheer-Angelobung am 25.August dieses Jahres,  am
Yppenplatz im 16. Wiener Gemeindebezirk, folgende Anfrage an den Verteidigungs-
minister gestellt.
Vergrößerung mit rechter Maustaste und Grafik anzeigen anklicken.
Offenbar gibt es in unserem  Land doch noch Politiker(innen)  die sich wie wir die Frage
stellen, was eine militärische Angelobung des Österreichischen Bundesheeres mit einem
islamischen religiösen Fest zu tun hat.
*****
2011-09-29
 

Werbung für Drogen


Retter der Nation?

Der Gesundheitsminister Alois Stöger lässt sich bereits vorab als Retter der Nation feiern.

Laut seiner heutigen Aussage hat er mit Justizministerin Beatrix Karl und Innenministerin

Mikl-Leitner ein neues Gesetz zur Bekämpfung von psychoaktiven Substanzen erarbeitet.

 

Laut Alois Stöger  stellen psychoaktive  Substanzen ein erhebliches Gesundheitsrisiko für
die Konsument(innen) dar. Da müssen wir den Gesundheitsminister ein wenig korrigieren,

denn dies gilt für alle Drogen. Darunter fällt auch das „ach so harmlose  Haschzigaret-

terl“  sowie jegliche  Kräutermischungen oder  sonstige Variationen  welche offiziell  als

Raumdüfte angeboten und verkauft werden.

 

Durch das neue Gesetz sollen den Händlern und Erzeugern von Seiten der Justiz emp-
findliche Strafen drohen. „Ich habe keine Toleranz für Menschen, die mit der Gesund-
heit  unserer  Kinder  und  Jugendlichen  spielen.   Dieses  Gesetz soll die Bevölkerung
schützen, ohne die Konsumenten zu kriminalisieren“, so Justizministerin Beatrix Karl.

 

Kleine Schützenhilfe für die Justizministerin

Nun,  da wollen wir der Justizministerin ein wenig behilflich sein und ihr empfehlen,  die

Webseite  http://www.hanf-hanf.at/  etwas genauer unter die Lupe zu nehmen.  Auf
dieser  erschien  unter anderen  folgende Einschaltung,  nachdem die Droge  „Spice“
verboten wurde.

 

Screen: hanf-hanf.at

 

Der  Online-Laden bietet unter dem Motto  „Kein Grund zum Trübsal blasen“  sofort
Ersatzprodukte an, mit denen die Gesundheit weiter ruiniert werden kann. In der Werb-
ung wird ganz unverblümt offeriert: „Da sollte wohl für jeden das richtige Räucher-
werk dabei sein.“ Diese Webseite steht bis dato unbehelligt im Internet. Auf dieser ist
auch ein Shop in 1020 Wien, Lassallestrasse 13 angegeben.

 

Jedenfalls haben wir auf dieser Webseite heute folgende Ankündigungen gefunden.

 

Screen: hanf-hanf.at

 

Information über Pflanzen,  Substrat,  Dünger,  Licht und Technik? Da wird auf die Exeku-
tive wieder jede Menge Arbeit zukommen, wenn sie die ganzen Stauden roden müssen.

 

„Im Headshop erwarten dich Digitalwaagen,….“ Wenn sich schon  jemand das Zeug
für den Eigenverbrauch züchtet fragen wir uns,  warum dieser eine Digitalwaage benötigt.
Praktisch und sinnvoll ist jedenfalls der Urintester falls man zum Drogentest muss.

 

Screen: hanf-hanf.at

 

Zwecks  ausführlicher  Produktinformation wird  die kommende  Hanfmesse angekündigt.
Das hat aber auch seinen Vorteil, denn dadurch werden die Drogenfahnder nicht arbeits-
los.

 

Selbstverständlich darf in der ganzen Werbeflut das  Herbst-Highlight  des Jahres nicht
untergehen und so wird auf den  Hanfwandertag am  1. Oktober hingewiesen.   Dies ist
jene Veranstaltung,  für welche  sich die  Grüne Sozialsprecherin  Birgit Hebein  im Mai
dieses Jahres stark machte.

 

Screen: hanf-hanf.at

 

Dass am Hanfwandertag  eine SUPER Stimmung herrschen wird bezweifeln wir nicht. Diese
wird wahrscheinlich vom Verbrauch der „Gratis Papers“ während der Wanderung  abhängig
sein. Allerdings bezweifeln wir ernsthaft, dass ein normaldenkender Mensch seriös über Dro-
gen und deren Konsumation  informiert werden kann.

 

Ganz interessant finden wir das Äffchen.   Bedeutet dies,  dass man nach der Teilnahme an
diesem Wandertag einen „Affen“ (Folgeerscheinung nach Berauschung)  hat oder sich mit
dieser zum Affen macht?  Auch werden sich die Kaufleute auf der Mariahilfer Straße tierisch
darüber freuen,  wenn eine Horde Bekiffter auf der beliebten  Einkaufsstraße ihre Drogen-
party feiert.

 

Nun haben  wir der  Justizministerin Beatrix Karl  einen kleinen  Einblick in  die heimische
Drogenwelt gewährt und sind neugierig wie ernst ihre Worte: „Ich habe keine Toleranz für
Menschen, die mit der Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen spielen“  zu nehmen
sind.

 

*****

2011-09-28
 

Es gibt keine sicheren Daten


24.839 Polizist(innen) öffentlich geoutet

Wer heute  etwas Zeit  investierte hatte  die Gelegenheit  exakt  24.839 Datensätze  zu
kopieren. Bei diesen Daten ging es um Namen, Geburtsdaten und Adressen, der in Öster-
reich tätigen Polizeibeamt(innen). Interessant ist auch die Tatsache, dass es sich bei den
aufgelisteten Beamten vom kleinen Streifenpolizisten über Angehörige von Eliteeinheiten
bis hin zu verdeckten Ermittlern handelte.

 

 

Im günstigsten Fall werden nun die Beamt(innen) zahlreiches Werbematerial von Waffen-

händlern bekommen, da diese sicher davon ausgehen, dass Polizist(innen) im Besitz eines

Waffenpasses sind und man ihnen daher günstige Schusswaffen verkaufen kann.

 

Im ungünstigsten Fall stehen Verbrecher vor der Haustüre der Beamt(innen) um sich für

ihre Verhaftung zu rächen. Nicht auszuschließen ist auch, dass  eine terroristische Organi-

sation beschließt   Elitepolizisten der  WEGA  oder  COBRA   im Vorfeld  eines Terroran-

schlages auszuschalten, um diesen problemloser über die Bühne  bringen zu können.

 

Nicht einmal Schutz für hochsensible Daten

Welchen Server die Internetkriminellen  „Anonymous“  gehackt haben, darüber werden

verschiedene Aussagen kolportiert.   Ob nun die Daten  direkt vom Rechner des Innen-

ministeriums oder  eines polizeinahen  Vereins gestohlen wurden ist sekundär.   Fakt ist,

dass es sich beim virtuellen Diebesgut  um hochsensible Daten handelt.

 

Mit ihrem  kriminellen Akt hat   „Anonymous“   jedenfalls bewiesen,  dass keine  Daten
sicher sind. Und das bringt uns zur beschlossenen Vorratsdatenspeicherung.   Diese soll
mit April nächsten Jahres in Kraft treten und sieht vor,  dass sämtliche Telefon- und Internet-
verbindungsdaten für  sechs Monate gespeichert werden,  um der Polizei gegebenenfalls
zu Fahndungszwecken zur Verfügung zu stehen.

 

Jedermann  -und das ohne jegliche Ausnahme- der erklärt, dass diese Daten gegen unbe-
fugten Zugriff gesichert sind ist entweder strohdumm oder er lügt wie gedruckt.   Dies hat
die Hackergruppe  „Anonymous“  mit ihrer jetzigen kriminellen Aktion einwandfrei unter
Beweis gestellt.
 

Denn wie  bereits eingangs erwähnt,  konnte sich heute jedermann(frau) bis in die frühen
Nachmittagsstunden mit  ein wenig Zeitaufwand, die wichtigsten  Daten der in Österreich
beschäftigten  Polizeibeamt(innen)  kopieren.  Mittlerweile ist die  Datenbank im Internet
nicht mehr aufzufinden.

 

*****

2011-09-27
 

Bleibt Islamistendemo in Wien ohne rechtliche Konsequenz?


Dschihad-Fahnen und Hass-Botschaften der radikalen

Islamistenpartei Hizb ut-Tahrir vor der syrischen Botschaft

 

Für Unverständnis sorgt bei der FPÖ-Nationalratsabgeordneten Susanne Winter die Tat-

sache,  dass weder vom  Innenministerium noch vom  Justizministerium bislang zu der

am 9. September in Wien stattgefundene Demonstration der radikalen Islamistenpartei

Hizb ut-Tahrir („Partei der Befreiung“) Stellungnahmen erfolgt sind.

 

Und das obwohl bei der behördlich genehmigten Veranstaltung vor der syrischen Bot-

schaft die schwarze Kriegsfahne des Propheten Mohammeds geschwenkt wurde und

hunderte islamische Fundamentalisten lautstark zum Ausdruck brachten, ihr Ziel einer

gemeinsamen islamischen Welt („Kalifat“) auf der Grundlage der Scharia auch gewalt-

sam durchsetzen zu wollen.

 

So heißt es in der Pressemeldung zur Demonstration auf der Internetseite „die-einheit.

org“: „Die von den Kolonialmächten gezogenen Grenzen zwischen den muslimischen

Ländern sind islamrechtlich ungültig und müssen auch aus den Köpfen der Menschen

eliminiert werden.  Die Einheit  der islamischen  Umma ist nicht  nur im  politischen

Interesse  der  Völker und  eine Frage  der geostrategischen  Raison,  sondern eine
religiöse Pflicht,  die mit dem islamischen Überzeugungsfundament untrennbar ver-
bunden ist.“
Vergrößerung mit rechter Maustaste und Grafik anzeigen anklicken.
Screen:  „die-einheit.org“
 

 „In Wien  scheint es offenbar schon auf der Tagesordnung zu stehen,  dass Muslime
ihre radikalen  Botschaften ganz  unverhohlen an  die Bevölkerung  bringen  dürfen.
Anders ist es nicht zu erklären, dass eine solche Islamistendemo von den zuständigen
Behörden unverfolgt bleibt“, zeigt sich Winter fassungslos.

 

Die Partei  der Befreiung,  eine aus der Muslimbruderschaft  hervorgegangene Organi-
sation,  wird im Nachbarland Deutschland vom Verfassungsschutz beobachtet und ist
seit 2003 durch eine Verfügung des Innenministeriums verboten, das sie sich sowohl
in objektiver als auch in subjektiver Hinsicht gegen den Gedanken der Völkerverständ-
igung wendet und Gewalt zur Durchsetzung politischer Ziele befürwortet.

 

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2011-09-26
 

Friss Vogel oder stirb – TEIL2


Walser fordert weiterhin Türkischunterricht in Schulen

Der grüne Bildungssprecher, Dr. Harald Walser,  gibt nicht auf und beharrt weiterhin

auf die Einführung eines Lehramtsstudiums für Türkisch. In einer heutigen Presseaus-

sendung meint er: „Wir müssen endlich die vorhandene sprachliche Vielfalt an unseren

Schulen nutzen.“ Mit diesen Worten hat Walser recht, allerdings befindet er sich im

falschen Film. Denn in Österreichs Schulen ist es vorrangig den Schülern die deutsche

Sprache beizubringen.

 

Aber  Harald Walser scheint sich mit der grundlegenden Anforderung für Integration
–  Erlernen der Sprache im Gastland –   nicht anfreunden zu können und fordert das
Maturafach „Türkisch“ als zweite lebende Fremdsprache.  Zumindest federte er nun
seine erstaunliche  Aussage:  „Sollen türkische Kinder durch islamische Fundamenta-
listen in den MoscheenTürkisch lernen oder durch staatlich ausgebildete Lehrkräfte?“
ab und begründet nun seine Forderung  damit,  dass Türkischunterricht an Schulen
ein erster Schritt in Richtung Qualitätsoffensive Sprachen sei.

 

Da irrt der grüne  Bildungssprecher gewaltig,  denn das perfekte  Beherrschen der

deutschen Sprache in Wort und Schrift ist in Österreich eine unbedingte Qualitäts-

anforderung.   Dies wird auch  mit seinen eigenen  Worten unter  Beweis gestellt,

wenn er meint,  dass mit der  Abschiebung in  Sonderschulen vor  allem türkisch-
stämmige Kinder zu Bildungsverlierern werden.

 

Allerdings impliziert Walser in seine Aussage einen  Umkehrschluss und meint damit
offenbar, um einen Qualitätsabfall von türkisch-stämmigen Kindern zu vermeiden ist
es besser, diese in ihrer Muttersprache zu unterrichten.

 

So kann es ja wohl nicht funktionieren, denn in Österreich wird Deutsch gesprochen.

Wenn jemand,  aus welchen Gründen auch immer nicht dazu in der Lage ist diese

Sprache zu erlernen, dann ist die Abschiebung in eine Sonderschule und in weiterer

Folge die Ausübung unqualifizierter Tätigkeiten gerechtfertigt.

 

Es kann  nicht angehen,  dass der  Berg zum  Propheten kommt,  wenn dieser nicht
zum Berg  gehen will.   Im Klartext heißt das,  nicht das österreichische  Schul- und
Bildungssystem muss sich nach den Immigranten richten,  sondern umgekehrt.  Und
wenn jemand  nicht dazu gewillt ist,  so hat er eben die  Konsequenzen aus seinem
Verhalten zu ziehen.

 

Wir würden uns die Forderung von Walser noch einreden lassen, wenn Türkisch für

die österreichische Wirtschaft von existenzieller Bedeutung wäre.   Da gibt es aller-

dings weitaus wichtigere Sprachen wie zum Beispiel Englisch,  Chinesisch oder Rus-

sisch.

 

Wie absurd die Forderung von Walser ist wird durch die Tatsache bewiesen, dass in

den 70er-Jahren eine Invasion von jugoslawischen Gastarbeitern in Österreich statt-

fand. Diese haben sich bestens in der Alpenrepublik  integriert, ohne dass in Schulen

Serbokroatisch unterrichtet wurde.

 

Vielleicht liegt es an der Qualifikation der türkischen Immigranten, dass diese nicht in

der Lage sind die deutsche Sprache zu erlernen. In einem solchen Fall sollte zukünftig
darauf geachtet werden wen man ins Land lässt, um nicht eine zukünftige Sozialhilfe-
empfänger-Generation zu züchten.

 

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2011-09-25
 

Nicht Menschen, sondern Männer fliehen


Enttäuschung: Lampedusa doch kein 5-Sterne-Hotel

Erstellt von ruthwitt

 

Vor einigen Tagen erblicke ich in den Abendnachrichten die Meldung über randalierende

Flüchtlinge ausschließlich männlichen Geschlechts auf der italienischen Insel Lampedusa.

Die Flüchtlinge wollten auf ihre schlechten Lebensbedingungen aufmerksam machen.

 

Am nächsten Morgen war Papstbesuch in Deutschland und der Bürgerversammlungssaal

genannt Bundestag wurde dafür missbraucht,  einen Vertreter der undemokratischsten
und den  Liberalismus und die  Freiheit des  Menschen verleugnenden  Drecksäue der
Menschheit, den katholischen Papst, zu empfangen und zu ehren.   So richtig gefragt
hat  die  Bürger  keiner,  ob  wir  die verblichene  Schachtel  mit  ihrem  Geschwafel in
unserem Parlament haben wollen.

 

Egal, demokratisch ist in Deutschland ja eh nichts mehr. Jedenfalls steht dann irgendeine
unattraktive unansehnliche und keinen guten rhetorischen Eindruck machende Abgeord-
nete auf der Kanzel und sagt irgendwas von „Menschen müssen fliehen“ und „Menschen
verlieren ihre Heimat“. Ich möchte diese von mir nicht gewählte Abgeordnete mit dem
Hinweis auf die Situation auf Lampedusa korrigieren:  Nicht  „Menschen“ müssen fliehen
und  „verlieren ihre Heimat“,  sondern:  „Männer müssen fliehen“ und „Männer verlieren
ihre Heimat“.

 

Denn es sind ausschließlich Männer in den Flüchtlingslagern und auf den Schiffen. Meist

gewaltbereite,  Frauen für  weniger als  ein  Stück Scheiße oder  Ungeziefer haltende,
nichts von  bürgerlichen demokratischen Freiheiten wissende,  die Frau  als eine Vagina-
bereitstell- Kinderwurf- und Arbeitsmaschine missbrauchende Analphabeten, die Europa
für einen Selbstbedienungsladen halten.

 

Diese „Menschen“ müssen fliehen und müssen unsere dicken, unansehnlichen westeuro-
päischen Frauen heiraten,  um Europa mit gemischten nichts von  Demokratie oder Bild-
ung haltenden, auf Fast Food stehenden, nichts könnenden Analphabeten-Nachkommen
zu versorgen.

 

Im Gegensatz zu den Männer-Menschen,  die ihre Heimat verlieren,  müssen die Frauen

in Afrika und Nordafrika nicht fliehen. Sie verlieren nicht ihre Heimat. Denen geht es gut

dort unten! Sie haben es so gut,  dass sie gar nicht  daran denken,  ihre „Heimat“  zu
verlassen! Die blutigen, perversen, an Hannibal Lecter erinnernden Beschneidungen, die
Vergewaltigungen und Zwangsheiraten ab dem neunten Lebensjahr, die Zwangsarbeit,
der Hunger, die Krankheiten, der Missbrauch durch die patriarchalischen Halbaffen (will
hier die Affen nicht beleidigen)-  das alles ist so angenehm,  dass dieser weibliche Teil
der Menschen in Afrika und anderen Dritte-Welt-Orten einfach nicht fliehen muss und
nicht ihre Heimat verlieren will!

 

Ob mir diese Typen auf Lampedusa leidtun?   Nicht die Bohne! Ob sich hier gleich ein

ganzer Schwall  von gut verdienenden,  das Elend der Menschheit nicht kennenden

Grünen über  mich  aufregen  wird und mich  mundtot machen will?  –  Ganz sicher!

P.S: Ausnahmen bestimmen wie immer die Regel, wenn auch in der Minderheit!

 

Beitrag dankend dem Blog ruthwitt entnommen.

2011-09-25
 

Die Leichen im Keller

 

Das SPÖ-Sauberkeitsimage ist dahin

Wie das Nachrichtenmagazin „Profil“ in seiner Montag erscheinenden Ausgabe berichtet,
veranlasste der heutige Bundeskanzler Werner Faymann als Verkehrsminister entgegen
seiner Darstellung Inseratenschaltungen durch staatseigene Betriebe.   Dies belegt der
Jahresrevisionsbericht der Konzernrevision der Autobahnfinanzierungsgesellschaft Asfinag
für das Jahr 2007.

 

Wenn auch nur ein Teil der Vorwürfe, die gegen SPÖ-Chef und Bundeskanzler Werner
Faymann im Zusammenhang mit seinen Inseratenmalversationen im Raum stehen, wahr
sind  – und davon ist nach dem Stand der Dinge auszugehen –  ist der Werner Faymann
als Bundeskanzler eigentlich untragbar.
 
Mit dem Inseratenskandal ist auch das selbsternannte Sauberkeitsimage der SPÖ beim
Teufel und dieser Umstand schmerzt die Genoss(innen) besonders.   Auf einmal steht
jene Partei im Mittelpunkt, die sich bislang selbst als so ehrlich bezeichnete und auf alle
anderen Parteien, mit Ausnahme der Grünen, mit dem Finger zeigte.
 
Vermutlich liegt die Ausklammerung der Grünen darin, dass diese Partei als zukünftiger
Koalitionspartner noch dringend benötigt wird. Und wie das Wiener Beispiel zeigt sind
diese äußerst devot, rebellieren und meckern nicht,  wenn sie einmal zum Futtertrog
gelassen werden.   Das sichert der SPÖ zu, dass diese auch in Zukunft nach Belieben
fuhrwerken können.
 

Ablenkungsversuche von Rudas und Cap

Da melden sich plötzlich Personen wie der ehemalige SJ-Rebell und jetzige Mascherlträger
Josef Cap sowie Fräulein Laura Rudas zu Wort.  Letztere bezeichnet die Aufdeckung der
ÖBB- und Asfinag-Inseratenskandale,  welche in zahlreichen Medien kolportiert werden,
als peinliches Ablenkungsmanöver,  wenn politische  Gegner dies als  Anlass zur Kritik an
der SPÖ nehmen.
 
Sofort verweist Fräulein Rudas auf die Telekomaffäre und glaubt offensichtlich, dass das
Fehlverhalten  – das ebenfalls noch nicht bewiesen ist –  ein Persilschein für die SPÖ sei.
Die SPÖ-Nat. Abgeordnete meint weiter, dass es viel wichtigere Themen als die Diskus-
sion über die Inseratenschaltung von Faymann gäbe und führt Themen wie Wehrpflicht,
Steuerreform und Verbesserungen im Bildungssystem ins Feld.
 
Da fragen wir uns, was das eine mit dem anderen zu tun hat. Und falls es Fräulein Rudas
noch nicht selbst bemerkt hat,  sind die Verweise auf die von ihr angeführten Themen,
als peinliches Ablenkungsmanöver zu werten.
 
Interessant ist auch die Aussage von SPÖ-Klubobmann Josef Cap der meint, dass Korrup-
tion ein internationales Phänomen sei und auf internationaler Ebene bekämpft werden
muss. Na ja, da sollte er sich einmal in den eigenen Reihen umsehen. Denn wozu in die
Ferne schweifen,  liegt das Gute doch so nah.
 
Allerdings vergaß Cap nicht,  zu den Inseratenskandalen Stellung zu nehmen und übte
am ehemaligen ÖBB-Chef Martin Huber schwere Kritik.   Er meinte, dass es durchsichtig
sei, wenn Huber, der über 600 Millionen Euro verspekuliert habe, plötzlich über Inserate
philosophiere.
 
Wäre der Inseratenskandal der ÖVP oder gar der FPÖ zuzuschreiben, sind wir uns abso-
lut sicher,  dass Cap den ehemaligen  ÖBB-Chef Huber als integre  Person und absolut
glaubwürdigen Zeugen bezeichnen würde.
 
Vielleicht sollten Herr Cap und Fräulein Rudas es den Ermittlungsbehörden und einem
unabhängigen Gericht überlassen Entscheidungen in dieser Causa treffen, anstatt mit
peinlichen Ablenkungsversuchen die SPÖ noch unglaubwürdiger erscheinen zu lassen.
 
Zum Schluss unseres Beitrags möchten wir den beiden SPÖ-Politiker(innen) eine kleine
Weisheit ins SPÖ-Stammbuch schreiben: „Jeder hat eine Leiche im Keller. Diese zu
finden hängt nur davon ab,  wie tief man zu graben gewillt ist.“
 
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2011-09-25
 

Kostenlose Rechtshilfe? TEIL3


Rechtsanwaltskammer klagte

Am 1. März dieses Jahres hatten wir  unter dem Motto „Es muss nicht immer Kaviar sein“

den Beitrag „Kostenlose Rechtshilfe?“ verfasst.   Da bot ein gewisser Martin Bugelmüller

kostenlose Rechthilfe für Personen an, die  Forums- oder persönlicher  Freunde von ihm

waren. Wenn dies nicht zutreffenden war, mussten sie eine Mitgliedschaft in der Juridi-

cum  Rechtschutzgruppe vorweisen, um von Bugelmüllers  großzügigen Angebot Ge-
brauch machen zu können.

 

Offenbar erweckte der Internetauftritt des Martin Bugelmüllers für die Rechtsanwalts-
kammer  (RAK)  Oberösterreich den Eindruck,  dass  der  Menschenfreund  vorgab,  zu
einer den Rechtsanwälten vergleichbaren rechtlichen  Beratungs- und Vertretungstätig-
keit befugt oder befähigt zu sein.

 

Unter anderem kritisierte die RAK , dass  Martin Bugelmüller den Eindruck erwecke, er
hätte für eine rechtliche  Beratungs- und/oder Vertretungstätigkeit die ihn fachlich dazu
befähigenden rechtlichen Fachprüfungen an der  Johannes Kepler Universität oder einer
anderen Hochschule mit Erfolg abgelegt.

 

Aus der Kritik der RAK Oberösterreich ging  jedenfalls recht eindeutig hervor, dass diese
nicht zum  Freundeskreis von Martin Bugelmüller zählte und klagten den Wohltäter und
Menschfreund beim Landesgericht Steyr.

 

Der Prozessausgang

Da wir unsere Leser(innen) immer auf dem Laufenden halten,  präsentieren wir nun nach-
folgend den Ausgang des Prozesses.  

 

Quelle: rechtsanwälte.at – Seite 31

 

Eigentlich schade,  dass der Prozess so ausging.   Waren wir doch  schon geneigt uns mit
Martin Bugelmüller anzufreunden oder zumindest eine Mitgliedschaft im Juridicum Recht-
schutzgruppe zu erwerben, um ihm einen kleinen Fall zu übertragen.   Nun haben wir uns
aber  dieses  Vorhaben  überlegt  und  legen die Angelegenheit lieber in die Hände eines
promovierten Juristen.

 

*****

2011-09-24
 
{jcomments off}
 
 

Sexuelle Nötigung beim Bundesheer


Vertragsbediensteter nach sexueller Nötigung entlassen

Ein ziviler Vertragsbediensteter des Bundesheeres ist aufgrund der sexuellen Nötigung

eines  Grundwehrdieners  aus  seinem  Dienstverhältnis  beim  Bundesheer  entlassen

worden.

 

Ereignet hat sich der Vorfall am 24. August 2011, gegen ein Uhr Früh in der Salzburger

Schwarzenbergkaserne. Gegen den Vertragsbediensteten wurde darüber hinaus Straf-

anzeige erstattet.  Der 51-jährige, aus Kärnten stammende Vertragsbedienstete hatte

außer  Dienst  gemeinsam  mit  dem  20-jährigen  Rekruten  eine  private  Feier in der
Kaserne besucht.

 

Dabei wurde dem Rekruten übel. Der Vertragsbedienstete bot dem Rekruten an, ihn

zum Krankenrevier zu bringen. Stattdessen fuhr er in die Kasernenunterkunft, wo es

zur  Nötigung  in  Form von  Berührungen  im  Intimbereich des Rekruten durch den

Vertragsbediensteten kam.

 

Als  dem  Rekrut  die  Handlungen bewusst wurden,  stellt der Vertragsbedienstete

seine Handlungen ein.   Anschließend ging  der Rekrut  auf seine eigene Unterkunft.

Der Rekrut wurde sofort nach Bekanntwerden des Zwischenfalles am nächsten Tag
vom Dienst freigestellt und vom Heerespsychologischen Dienst behandelt.

 

Dem Rekruten  – sein Grundwehrdienst endet kommende Woche  – wird weiterhin

eine kostenlose psychologische Behandlung angeboten.   Zwischen dem Rekruten

und dem Vertragsbediensteten bestand kein direktes Befehlsverhältnis.

 

*****


2011-09-23
 

Inhalts-Ende

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