Erstaunliches

Reaktion der GIS

Schnelle Reaktion von der GIS

Kaum war unser  gestriger Beitrag „GIS und die Verhältnismäßigkeit“ zwei Stunden
online, reagierte man bei der GIS.
   
Folgendes E-Mail wurde an uns weitergeleitet:
 
Sehr geehrter Herr 
vielen Dank für Ihren Anruf. Ich verstehe Ihren Unmut über die Mahnung vom
Inkassobüro.
 
Ich übermittle Ihnen zur Ansicht einen Computerausdruck der Originalzahlscheine,
welche am 12. April 2008 bzw. 29. Mai 2008 erstellt und abgesandt wurden.
 
Nach Durchsicht Ihrer Kontodaten, habe ich festgestellt, dass die Einzahlung für
den Vorschreibungszeitraum Mai-Juni 2008, Euro 42.56 am 12. Juni 2008 verbucht
wurde.
 
Der verbleibende Restbetrag von Euro 6.21 wurde noch nicht beglichen.
Das Mahnwesen der GIS ist aus wirtschaftlichen Gründen an ein externes
Inkassobüro ausgelagert. Die Rechtsgrundlage dafür ist das Rundfunkgebühren-
gesetz, BGBl. I 159/1999 §4 Abs.4 i.d.g.F.
 
Wie telefonisch vereinbart, bitte ich Sie den Betrag von Euro 6.21 an uns zu über-
weisen.
Sowie die Einzahlung bei uns verbucht werden kann, stornieren wir den Auftrag
an das Inkassobüro.
 
Ich hoffe, dass Sie mit dieser Lösung einverstanden sind.
 
Wenn ich noch etwas für Sie tun kann, rufen Sie mich bitte kurz an. Meine direkte
Durchwahl ist 05 0200 xxx. Ich bin gerne für Sie da.
 
Mit freundlichen Grüßen
Offensichtlich fühlte man sich bei der GIS, über die eigene Vorgehensweise nicht ganz
wohl und  hat einen Blick ins ABGB „§ 1333 Abs.2“ riskiert.
     
Egal, sei wie es sei, die GIS hat positiv reagiert und ihr angeschlagenes Image,
zumindest in diesem Fall, verbessert.
Stauni
  
2009-03-13 
   

Narrenfreiheit


Entmündigt

Früher gab es den Ausdruck  „Entmündigter“, für Personen die nicht ganz im
Besitz ihrer geistigen Kräfte waren. Heutzutage drückt man sich vornehm aus und
verwendet das Wort  „Besachwalterte“ für diese Leute.

Beim Thema „Sachwalterschaft“ wiehert der Amtsschimmel besonders.
Ein Beispiel: Wenn ein Nicht-Besachwalterter einen Zigarettenautomaten absichtlich zer-
kratzt, kann sein, dass er zwei Monate bedingt vom Strafrichter erhält.

Keine Anzeige

Wenn ein Besachwalterter das gleich tut, wird er nicht einmal angezeigt. Besachwalterte
genießen die Freiheit der Narren. Sie arbeiten nichts, leben vom Staat, dürfen im Internet
unbehelligt jeden Schwachsinn schreiben und können mehr oder weniger auch ungeschoren
kriminell werden.

Ein solcher Mann narrte jahrelang die Wiener Polizei im Nobelviertel Döbling.
Ein 49-jähriger Ingenieur war als Querulant und Einbrecher bekannt. Doch das
Gericht verweigerte einen Hausdurchsuchungsbefehl, weil bei einem Besach-
walterten dieser nur bei Gefahr für Leib und Leben ausgestellt wird.
 
Der Ingenieur konnte unbehelligt einbrechen
 
Somit konnte der Mann weiterhin seinen kriminellen Neigungen nachgehen.
Er beging Einbrüche am laufenden Band.
 

Es wurde lebensgefährlich

Jetzt geschah dieses: Er knackte einen Audi und fuhr rund 600 Kilometer durch Wien.
Erst als er wieder losfahren wollte, wurde er festgenommen. Jetzt lag eine Gefahr für Leib
und Leben vor und es gab auch eine Hausdurchsuchung.

Dort fand man allerlei, wie Navigationssysteme , Ausweise, Handys, Geld und
anderes Diebsgut. Es soll aus 60 (!) Autoeinbrüchen stammen.

Nicht geschäftsfähig

Es ist interessant zu beobachten, dass kriminelle Besachwalterte weiterhin mit Glacehand-
schuhen angefasst werden.
Sie sind eine Gefahr für ihre Mitmenschen und das Geschäftsleben.
 
  Wenn sie schon strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen
  werden  können, sollten sie wenigsten hier untergebracht werden  !
 
Nimmt sich ein Mensch einen Kredit oder Anwalt und wird er dann besachwaltert, kann er
Jahre danach die Rechnung zurückfordern, weil er argumentieren kann, er war damals schon
nicht mehr Herr seiner Sinne.
Es gibt Banken und Anwälte in Wien, die bereits diese Erfahrungen gemacht haben.

Bedenkliche Entwicklung

Der kriminelle Ingenieur, der im Verdacht steht, 60 Autos aufgebrochen zu haben sitzt nun
in Haft. Lange hat es gedauert.
Das Sachwalterschaftsgesetz schafft eine Zweiklassengesellschaft vor dem Recht, über die
man nachdenklich werden muss.

Aus einem gesunden Rechtsempfinden heraus, fühlt sich fast jeder Mensch durch
den Staat, gegen kriminelle Subjekte beschützt.
Wenn nun dieses Rechtsempfinden dadurch gestört wird, dass jemand sein
Recht auf Schutz verliert, weil es sich beim Täter um einen Besachwalterten
handelt, kann dies bedenkliche Entwicklungen zur Folge haben.

Selbstschutz

Nehmen wir ein Beispiel an, ein Besachwalterter bricht Herrn Müller mehrmals
seinen Autospiegel ab. Die Polizei kann nicht einschreiten, da ein abgebrochener
Autospiegel keine Gefahr für Leib und Leben darstellt.

Irgendwann wird es Herrn Müller wahrscheinlich zu bunt und er wird sich, bzw.
sein Eigentum „selbst schützen“.
Das eine derartige Aktion eines Selbstschutzes auch aus dem Ruder laufen kann,
sollten sich die Verantwortlichen einmal vor Augen führen.
 
Stauni
  
2009-03-12
    
 

GIS und die Verhältnismäßigkeit


Ist der Ruf einmal ruiniert, lebt sich’s  völlig ungeniert

Das die „GIS“  (Gebühren Info Service GmbH) nicht den besten Ruf  in der Bevölkerung 
genießt, ist allseits bekannt. Es ist vor allem der Umgang mit den Kunden, der diesen
Ruf verursacht hat.
Allerdings setzt man seitens der GIS aber auch nichts daran diesen Zustand zu ändern, was
durch nachfolgenden Fall untermauert wird.

Unhöfliches Schreiben

Herr H. erhielt gestern ein Schreiben von der  „IS Inkasso Service GmbH“ mit dem
Aktenzeichen 877-8/20231-*,  aus 4020 Linz, Südtirolerstrasse 9. 
Auf Grund der im Brief angegebenen  E-Mail Adresse service-gis@inkasso.at nehmen
wir an,  dass es sich um ein hauseigenes Inkassobüro handelt.
In diesem unhöflich formulierten Schreiben wird Herr H. aufgefordert einen offenen
Rechnungsbetrag der GIS von  „6,21 Euro“ zzgl. Spesen von  „20,60 Euro“ zu bezahlen.
Die geforderte Schuld stamme aus dem Juni 2008.

Kein Schwarzseher oder Zahlungsverweigerer

Herr H. ist bereits jahrelanger GIS-Kunde und das bis zum heutigem Tag und bezahlte bis
dato seine Rechnungen immer pünktlichst per Telebanking.
Da er den Betrag von 6,21 Euro nicht nachvollziehen konnte, rief er beim Inkassobüro
an. Auch dort war dieser untypische Betrag nicht nachvollziehbar und es wurde ihm geraten,
sich mit der GIS direkt in Verbindung zu setzen, was er auch tat.
Dort stellte sich im Gespräch heraus, dass Herr H. im Juni 2008 statt 48,77 Euro, einen
Betrag von 42,56 Euro überwiesen hatte. Ihm war hier ein Typfehler unterlaufen, der zu
der besagten Differenz von 6,21 Euro geführt hatte.

Neun Monate Stillschweigen

Jeder ordentliche Kaufmann hätte den Kunden in der Folgerechnung darauf aufmerksam
gemacht und den ausstehenden Betrag zu dieser hinzu gerechnet.
Nicht bei der GIS, denn die machte neun (9) Monate gar nichts, um dann durch ihr haus-
eigenes Inkassobüro, den über vierfachen Betrag einheben zu lassen.
Herr H. überwies sofort die ausstehenden 6,21 Euro, jedoch nicht die Forderungen des
Inkassobüros.

Ein Blick ins Gesetzbuch

Vielleicht sollten sich die Verantwortlichen bei der GIS den  „§ 1333 Abs.2“ des ABGB
ansehen. In diesem geht es um die Verhältnismäßigkeit der Einbringung einer Schuld.
Unserer Meinung nach wurde in diesem Fall von der GIS, ein unangemessenes Verhalten
gegenüber dem Schuldner an den Tag gelegt. Auch die Art der Schuldeintreibung war
nicht zweckentsprechend.
Die GIS hat einen einzigen Vorteil gegenüber dem freien Markt. Ihre Kunden sind
zwangsverpflichtet.
Würde sich ein Privatunternehmen seinen  zahlenden Kunden gegenüber so verhalten,
wäre es schon längst pleite.
Stauni
 
2009-03-12
   

Sachverständiger sucht Frauenkontakt

 

Ein ganz normaler Schadensfall

Heute berichten wir über einen ganz normalen Vorfall, der allerdings eine erstaunliche
Entwicklung genommen hatte.
Herr R. war am 31.01.2009 bei seiner Bekannten Frau Silvia K. eingeladen. Während
sie in der Küche einen Snack zubereitete, hielt sich R. im Wohnzimmer auf, wobei
ihm ein kleines Unglück widerfuhr.
Er stolperte über das Verlängerungskabel des am Tisch stehenden Laptop und riss
diesen vom Tisch.  Der Computer knallte gegen die Sesselkante und landete schließlich
beschädigt am Boden.  Es handelte sich dabei um einen zwei Jahre alten Laptop, der
seinerzeit ca. 1.000,- Euro gekostet hat und vielleicht noch einen Zeitwert zwischen 200,-
und 300,- Euro hat.
Wie gesagt, ein Vorfall der jeden Tag passieren kann und nichts besonderes ist.
Herr R. nahm das Gerät mit und suchte am nächsten Werktag eine  Computerfirma auf,
um eine Reparatur durchführen zu lassen. Dort sagte man ihm, das Gerät sei irreparabel
und er möge sich ein Neues anschaffen.
Herr R. ist ein größerer Kunde beim Versicherungsunternehmen UNIQUA und hat dort
unter anderem auch eine private Haftpflichtversicherung, die für solche Schäden auf-
kommt.
Also übergab er den beschädigten Laptop und eine Schadensmeldung an seinen Ver-
sicherungsbetreuer, der den Computer samt Meldung der Schadensabteilung des Ver-
sicherers überbrachte.
Bis dahin eine ganz normale Abwicklung eines ganz normalen Schadenfalles.

Sachverständiger ersucht um Rückruf

In der zweiten Februarwoche, meldete sich der Versicherungsbetreuer bei Herrn R.
und ersuchte, dass sich die Geschädigte Frau Silvia K., mit dem Sachverständigen
Herrn Günter Z., telefonisch in Verbindung setzen möge.
Herr R. gab die Telefonnummer an Frau Silvia K. weiter und diese rief den Sachver-
ständigen an, um sich zu erkundigen was man von ihr wolle.
Der SV Günter Z. teilte ihr mit, dass ein Fragebogen zu den Daten des Gerätes auszu-
füllen sei.
Auch keine große Sache dachte Frau Silvia K. und ersuchte, man möge ihr den Frage-
bogen per Post zusenden.

Und ab jetzt wird es erstaunlich   

Der Sachverständige Günter Z. erklärte aber, er wolle ihr beim Ausfüllen behilflich sein
und bestand eindringlich darauf, sie persönlich zu treffen.
Silvia K. kam das Ganze seltsam vor und schlug ein Treffen mit dem Sachverständigen
aus. Der aber ließ nicht locker und wollte sie unbedingt zu einem Treffen überreden.
Da Silvia K. jetzt aber Angst bekam, weil Günter Z. nun auch ihre Telefonnummer
über das Handydisplay hatte, legte sie auf und rief sofort Herrn R. an.
Der wiederum verständigte seinen Versicherungsbetreuer über diesen Vorfall, der
seinerseits mit dem Sachverständigen telefonischen Kontakt aufnahm.

Tarnen und täuschen

Dieser erklärte, er handle im Auftrag der RSG-(Risiko Service und Sachverständigen
GmbH, so zu verfahren.
Die Versicherungsanstalt UNIQUA hat 100% der Anteile, an der RSG GmbH.
Vielleicht sollte mit der Firma RSG GmbH der Eindruck erweckt werden, dass die
UNIQUA durch unabhängige Sachverständige prüfen lässt. 
Bei einer 300,- Euro Geschichte wahrscheinlich uninteressant, aber es gibt sicherlich
auch sehr große Schäden, wo dann die „unabhängige“ RSG GmbH prüft und ihre Gut-
achten ausstellt.

Dem Sachverständigen auf den Zahn gefühlt

Die Angelegenheit hat uns natürlich neugierig gemacht und ein Mitarbeiter von uns,
rief den „unabhängigen“ RSG-Sachverständigen Günter Z. an, um ihn folgendes
zu fragen:
 
Er befindet sich im Besitz des Laptop und der Schadensmeldung. Frau Silvia K. war zum
Zeitpunkt des Schadenseintrittes in einem anderen Raum und könne daher diesbezüglich
ohnehin keine Angaben machen. Ein Datenblatt für das beschädigte Gerät, könne man 
auch mit der Post schicken.
 
Also warum will er Silvia K. unbedingt persönlich treffen ?
    
Zuerst erklärte dieser, er habe strikten Auftrag des Herrn Dr. K. von der RSG, so
zu verfahren.
Nachdem ihm mitgeteilt wurde, dass man bei Dr. K. rückfragen werde, änderte er
seine Aussage dahingehend: „Nicht vom Herrn Dr. K. persönlich, es gebe aber eine
firmeninterne Order der RSG darüber.“
Auf die Anfrage ob er uns diese Anweisung zukommen lassen könnte, gab es eine
neuerliche Version. „Das Ganze wurde einmal bei einem Meeting besprochen, er
könne sich aber nicht mehr erinnern, wann und wo das war.“
Nachdem es sinnlos war mit diesem Mann ein Gespräch zu führen, wurde dies
unsererseits beendet.

Bei RSG war man ahnungslos

Allerdings nahmen wir telefonischen Kontakt mit der RSG auf. Herr Dr. K. war
leider in einer Besprechung, aber sein Stellvertreter Herr Martin S. zeigte sich
höchst verwundert.
Bei RSG wisse man über derartige Order oder Weisungen nichts und versprach uns
eine Stellungsnahme von RSG, durch Herrn Dr. K.
Erstaunlich, was sich so ein Sachverständiger eines Versicherungsunternehmens
erlaubt. Vielleicht hat ihm die angenehme Telefonstimme von Silvia K. dazu
inspiriert, die Angelegenheit mit einem persönlichen Treffen erledigen zu wollen.
   
Aber vielleicht sollte er auch zur Kenntnis nehmen, dass sich nicht alle Damen mit
ihm treffen wollen, nur weil er Sachverständiger ist.
Sobald wir eine Stellungsnahme von der RSG haben, werden wir über den Ausgang
dieser Angelegenheit berichten.

Stauni
  
2009-03-11
      

Gagenfinanzierung bei EVN

  

Energieversorger EVN im Aufwind     

Wie schön  dass es noch Betriebe gibt, die von der weltweiten Wirtschaftskrise nicht
betroffen sind. Die EVN ist einer dieser Betriebe, die einen Umsatz von etwa 2,2
Milliarden Euro erwirtschaften konnten.
51%  dieses Betriebes, der rund 9.500 Mitarbeiter beschäftigt,  befindet sich im Besitz
des Landes Niederösterreich.   
   
 Zentrale der Energiemacht, hier wird richtig Geld gemacht 
     
Dem Wirtschaftsbericht der EVN von 2006/07 ist zu entnehmen, dass das Unternehmen zu-
letzt ein Umsatzplus von 7,8 % und einen Gewinn in der Höhe von 227 Millionen Euro einfahren
konnte. Auch die Beteiligungen in Südosteuropa laufen gut und so sind fast alle glücklich und
zufrieden. 
   

Nicht alle sind glücklich      

Die Betonung liegt auf „fast alle“, den wären da nicht die finanziellen Zuwendungen an die
aktiven Vorstände in der Höhe von rund einer Million Euro, sowie weitere 1,2 Millionen an
ehemalige Vorstände und deren Familien.
     
Der ÖVP-nahe  Chef der EVN bekommt davon alleine ein jährliches Grundgehalt von 550.000,-
Euro zuzüglich Gewinnbeteiligung in der Höhe von etwa 200.000,- Euro, was einen Jahresver-
dienst von rund 750.000,- Euro ergibt. 
    

Kräftige Preiserhöhungen      

Derartige Gehälter müssen natürlich auch finanziert werden und so kam man an einer kräftigen
Tariferhöhung nicht  vorbei.
    
Den Medien gegenüber bezifferte man die Erhöhung des Gaspreises mit maximal 28%. Rechnet
man aber die tatsächliche Steigerung , anhand der, von der EVN ausgeschickten Broschüre nach,
kommt man auf Verbrauchspreiserhöhungen von bis zu 37,5 %.
    
Ein ähnlich gelagertes Verhältnis ergibt sich auch beim Strompreis, wo die kolportierten 10 % tat-
sächlich 12,6 % sind.
(Zahlen aus Presseaussendung FPÖ-NÖ entnommen)     
Erstaunlich ist, dass diese Preiserhöhung gerade zu einem Zeitpunkt eintrat, in der Energie am
Weltmarkt, so billig wie schon lange nicht mehr einzukaufen war. 
    
Da die EVN den Wiener Energieversorgern aber um nichts nachstehen wollten, räumte auch
sie den Kunden die Möglichkeit eines Widerspruches ein, der allerdings auch mit einer Beendigung
des Liefervertrages sanktioniert wurde. 
    

Wer bezahlt die Zeche ?       

Es ist der „Otto Normalbürger“, die fleißig arbeitende Schicht unseres Landes. Es sind Mindest-
pensionisten und sozial schwache Menschen, denen man einen lachhaften „Heizkostenzu-
schuss“ gewährt, um zu zeigen wie „sozial“ man ist. 
     
Also fassen wir zusammen, da gibt es enorme Gewinne, traumhafte Gagen und im gleichem
Atemzug eine kräftige Preiserhöhung.
    
Obwohl das Land Niederösterreich mit 51% Mehrheitseigentümer ist, findet sich kein
Volksvertreter, der diesen Irrwitz Einhalt gebietet. 
   

Was macht der Landesvater ?      

Wie hat der Landeshauptmann Dr. Pröll, als gewählter Mandatar und Vertreter des nieder-
österreichischen Volkes darauf reagiert ?
     
Ausser das er sich bei jeder ihm bietenden Gelegenheit, mit alten Leuten, kleinen Kindern
und herzigen Viecherln ablichten lässt, um von irgendwelchen Lettern freundlich herab zu
lächeln, machte gar nichts.
   
 
Gibt sich sehr volksnah der Landesvater, solange es nichts kostet !
  
Dabei hätte er als Vertreter des niederösterreichischen Volkes die Pflicht und als Vertreter
des Mehrheitseigentümer die Möglichkeit, dem ganzen einen Riegel vorzuschieben. 
   
Stauni 
  
2009-03-10
    

Chello lernt es nie

 

Reklamationen ohne Ende   

Beschwerden über UPC-Telekabel gibt es unendlich. Vom schlechten Service begonnen
bis hin zu inkompetenten Mitarbeitern.
Auch wir haben schon einmal ein „persönliches Erlebnis“  mit UPC Telekabel gehabt und
den Beitrag „Troublemaker UPC“ im Dezember 2008 verfasst.
Obwohl UPC Telekabel, speziell im Bereich Internet, erhebliche Marktanteile an mobile
Internetanbieter verloren hat, fährt man dort den monopolistischen Kurs weiter.
Man lebt offensichtlich in der „guten alten Zeit“, wo von einer Konkurrenz weit und
breit nichts zu sehen war.

Neue Story

Heute ist uns wieder eine erstaunliche Episode über den Gemeindebetrieb zugetragen
worden.
Herr Gruber war seit über zehn Jahre Kunde bei UPC Telekabel. Als er mit dem
Internet begonnen hatte, gab es keine Alternative.
Permanente Preiserhöhungen, ewige Wartezeiten am Telefon, wo sich dann meist
ein unwissender Callcentermitarbeiter meldete und immer öfters auftretende Netz-
ausfälle, bewegten ihn dazu seine beiden Verträge zu kündigen und mobil zu surfen.
 
  Kabelloses Internet
Gute Alternative zu monopolistischen Kabelanbietern
 

Kündigungen offensichtlich schon gewöhnt

   
Bei UPC Telekabel nahm man die Kündigung zur Kenntnis und wollte nicht einmal
wissen, warum diese erfolgt war. Normalerweise bemüht sich ein Unternehmen
seine Kunden zu halten. Offensichtlich spielt dies bei UPC keine Rolle, dafür
forderte man Herrn Gruber schriftlich auf, seine beiden Modems fristgerecht zurück
zu geben, ansonsten man extra Spesen verrechnen müsse.
Also pilgerte er heute in den Telekabel-Shop in Wien 10., Favoritenstrasse 80, um
seine beiden Modems, innerhalb der Frist zu retournieren. für die er seinerzeit
140,- Euro ( 70.- pro Stück) Kaution bezahlt hatte,
Dort wandte er sich an den „Schalter 3“ wo eine junge schwarzhaarige Dame um die
20 Jahre, die beide Modems in Empfang nahm und eine Übernahmebestätigung
ausstellte. Herr Gruber wollte nun seine 140,- Euro retour, da er seine Verpflichtung
erfüllt hatte.

Probleme bei Kautionsrückerstattung

     
„Nein Geld gäbe es erst in 4-6 Wochen auf dem Postweg“, meinte die Telekabelmit-
arbeiterin.
Auf die Frage warum, bekam er die Antwort, dass man in diesem Shop keinen Bargeld-
verkehr und daher keine Kassa habe.
Weiters erklärte die junge Frau wörtlich: „Die lange Wartezeit ergebe sich daraus, dass
man in der zuständigen Abteilung zu wenig Mitarbeiter habe“.   
  

   So schnello ist nur Chello

Nur nicht bei der Kautionsrückerstattung

 

Doch eine Kassa

   
Wir haben uns mit einem kleinem Trick erkundigt, ob in diesem Shop tatsächlich
kein Bargeldverkehr über die Bühne geht. Wir gaben vor, eine offene Rechnung
zu haben und würden diese gerne bar einbezahlen.
Und siehe da, auf einmal gab es eine Kassa, in diese unsere Bareinzahlung ge-
flossen wäre.
   
Was die personelle Unterbesetzung der Abteilung für die Retourerstattung von
Kautionen betrifft, können wir UPC Telekabel nur raten, den Personalstand zu
erhöhen, den dies wird dringend notwendig sein, wenn man mit Kunden weiter so
verfährt.
   
Stauni
   
2009-03-09 

No money, no energy

 

Kein Geld für Energie   

Ob ein Wiener kein Geld hat oder nicht, erkennt man daran, wie oft er bei den
Strom- und Gaswerken im Foyer im Kundenzentrum Spitalgasse sitzt.
Vier Inseln mit Beratern sind in der Wienstrom in der Spitalgasse. Im Jahr
kommen 100.000 Wiener zu Gesprächen.
 
Auslastung für Beratung gering
   

Beratungsdienste sehr gering gefragt   

Nur 20 Prozent lassen sich zur Abmeldung oder Ummeldung beraten. Der Rest
ist pleite. Diese Leute können nicht mehr zahlen und wünschen Stundung oder Wieder-
aufsperren des Stroms.
   
Was im Sommer weniger ausmacht, wo keine Heizung nötig ist, ist im Winter fatal.
Offizielle Zahlen, wie viele Haushalte aktuell ohne Storm und Gas sind, gibt es nicht,
so der Pressesprecher der Wien Strom.
   
Die Zahlen, die offiziell sind: Im Monat werden 4.000 Ratenvereinbarungen abgeschlossen.
Das macht 48.000 Betroffene  im Jahr.
   

Wer sind die Betroffenen ?    

Betroffen sind meist Kleinhaushalte, die im Alltag untergehen. Vielfach ist die Situation
selbst erzeugt und einfach zu umschreiben: Zerrüttete Familienverhältnisse, viele Kinder,
Arbeitslosigkeit, kein Mann im Haushalt, wenig Lohn.
 
   Ohne Geld steht der Stromzähler still
 
Vielfach ist die Situation klarerweise selbst herbeigeführt. Daraus macht auch Wienstrom
keinen Hehl, daher hält sich das Mitleid in Grenzen. Doch man berücksichtigt die soziale
Situation und sagt: “ Wenn der erste Zahlschein mit der Ratenzahlung bezahlt wird, wird
nicht abgedreht!“
   

Wiedereinschaltung ist teuer   

Die Wienstrom hat einen gewissen Spielraum und kann drei bis vier Monatsraten
für Rückstände zinsenfrei anbieten. Zusätzlich kommt eine Bearbeitungsgebühr
von acht Euro dazu. Teuer wird es, wenn der Strom einmal weg ist. Dann müssen alle
Rechnung beglichen sein – plus 70 Euro Wiederaufschaltgebühr.
    
Besonders miese Kunden bekommen ihren Strom erst wieder gegen Hinterlegung einer
Kaution von drei Monatsbeiträgen, die verzinst angelegt werden und, wird wieder regel-
mäßig bezahlt, in der Jahresabrechnung gutgeschrieben werden.
Bis zum tatsächlichen Abdrehen des Stromes vergehen aber mindestens zehn Wochen.
  

Bei Preiserhöhung eigene Strategie   

Bei Strom- und Gaspreiserhöhnungen hat Wien-Energie eine eigene
Taktik. Da ist erst im vorigen Spätherbst, zigtausenden Kunden ein Schreiben
vom Energieversorger ins Haus geflattert, indem eine saftige Kostenerhöhung
angekündigt wurde.
   
Fairerweise wurde eine Widerspruchsmöglichkeit angeboten, die allerdings
im gleichen Atemzug mit der Sanktion einer Vertragskündigung  „belohnt“
wurde.
    
Dafür hat sich Wien Energie aber noch im Schlußsatz ihres Schreibens als
fairer und zuverlässiger Partner bezeichnet.
   
Stauni
   
2009-03-09
  

Kinderporno

 

Perverse in allen sozialen Schichten   

In letzter Zeit konnten immer wieder Kinderporno-Ringe, die über das Internet betrieben
wurden, ausgehoben werden.
Allerdings nicht die Betreiber dieser Webseiten, sondern „nur“ die perversen Konsumenten,
die sich an den Bildern und Filmen ergötzten.
   
Schlagzeilen machte der deutsche Politiker Jörg Tauss, der erst kürzlich in Verdacht geriet,
Kinderpornoseiten im Internet besucht zu haben.
Für Jörg Tauss gilt die Unschuldsvermutung.
    

Justiz verschärft bestehende Gesetze   

Die Justizministerin macht nun Ernst mit ihrem Vorhaben, Kinderpornografie-Paragrafen zu
verschärfen. Claudia Bandion-Ortner fordert, dass schon der Zugriff auf KIPO strafbar sein soll.
Zukünftig soll schon der wissentliche Zugriff auf Kinderporno-Seiten strafbar sein, bisher
stehen nur Speicherung und Weitergabe unter Strafe. Dafür soll der § 207a geändert werden.
     
Zuletzt wurde der Kinderporno-Paragraf 1994 und 2004 geändert, wie der
Wiener Strafverteidiger Roland Friis ist einer Analyse auf der Wiener Webseite „Blaulicht
und Graulicht“ schreibt:
    
„Seit 1994 wird die Kinderpornographie im Strafrecht im § 207a StGB geregelt.
Damit sollte vor allem die ungestörte sexuelle und allgemein psychische Entwicklung von
Minderjährigen bis 14 Jahre geschützt werden. Mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2004
wurde auch der § 207a reformiert und an die internationalen Rechtsakte angepasst.
Die wesentlichsten Änderungen sind das Heraufsetzen des Schutzalters für Kinderporno-
graphie von 14 auf 18 Jahre und die Erhöhung der Strafandrohungen.“
(Zitat Ende)
Link: http://diegalerie.wordpress.com/2008/05/13/der-strafexperte-mag-roland-friis-teil-3/
   
Nun soll die Strafbarkeit 2009 des Kinderpornografieparagrafen erneut aufgebaut werden.
Grundsätzlich soll das neue Gewaltschutzpaket Verbesserungen im Opferschutz und härtere
Strafen bringen. Man hat Bandion-Ortners Vorschlag im Nachhinein mittels Abänderungs-
antrag eingefügt, der im Justizausschuss behandelt wird, erklärte Katharina Swoboda,
Sprecherin des Justizministeriums. Beschlossen ist die Sache aber erst am 11. März 2009,
wenn das Plenum des Parlaments tagt.
    
Wann die Änderungen in Kraft treten werden, konnte man im Justizministerium noch nicht
sagen. Da es sich beim „Gewaltschutzpaket“ um verschiedene Gesetze handle, die ver-
ändert werden, gebe es keinen einheitlichen Zeitpunkt.
   

Problem anonyme Webseiten   

Die Kinderpornografie bleibt Dauerthema. Die Justiz kämpft gegen Windmühlen, denn
was nützt es die Strafandrohungen zu erhöhen und die Gesetze zu verschärfen, wenn
man die Hintermänner nicht fassen kann.
Die Webseiten liegen weit im Ausland und die österreichischen Behörden stehen den
anonymen Betreibern meist hilflos gegenüber.
   
Grundsätzlich sind Wahrnehmungen bei http://www.stopline.at/ zu melden.
    
Würde ein anonymer Jemand ein Kinderbordell betreiben, würde dieses mit Garantie
sofort behördlich geschlossen werden, auch wenn der Betreiber nicht eruierbar ist.
Wir fragen uns, warum dies bei derartig perversen Webseiten nicht möglich ist ?
Die technischen  Möglichkeiten dazu sind ohnehin vorhanden.
   

Gesetzloser Raum Internet ?    

Wir sind der Meinung, dass man sich auch im Internet an bestehende Gesetze zu halten hat.
Es könnte eine Art „Cyberjustiz“ ein Urteil fällen, eine derartige Seite zu schliessen und einen
Techniker beauftragen, diese mit Viren zu „verseuchen“. Alle Perverse die den Inhalt dieser
Webseite dann „konsumieren“ wollen, könnten sich von ihrer Festplatte verabschieden.
Eine derartige Massnahme, wäre sicherlich ein sinnvoller Beitrag zur Eindämmung der
Kinderpornografie.
    
Mag sein, dass uns „sogenannte Liberale“ jetzt für radikal halten, aber unter dem Motto
„Der Zweck heiligt die Mittel“, nehmen wir das gerne in Kauf.
    
Stauni
  
2009-03-08 
    

Stalking oder Religionswahn

 

Frau wegen Stalking verurteilt


Am Wiener Straflandesgericht ist eine Frau zu sieben Monaten Haft, davon eines
unbedingt (das sass sie in U-Haft ab), verurteilt worden. Sie hatte seit Jahren einen
Priester „gestalkt.
„Meine Mandantin ist sehr religiös. Der Pfarrer ist für sie eine religiöse Identifikationsfigur
gewesen“, so Verteidigerin Astrid Wagner.

Was versteht der Gesetzgeber unter Stalking ?

Beharrliche Verfolgung

§ 107a (Abs 1) StGB
Wer eine Person widerrechtlich beharrlich verfolgt (Abs. 2), ist mit Freiheitsstrafe bis zu
einem Jahr zu bestrafen.

(2) Beharrlich verfolgt eine Person, wer in einer Weise, die geeignet ist, sie in ihrer
Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt
 
1. ihre räumliche Nähe aufsucht,
2. im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines sonstigen
    Kommunikationsmittels oder über Dritte Kontakt zu ihr herstellt,
3. unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Waren oder Dienstleistungen für sie
    bestellt oder
4. unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Dritte veranlasst, mit ihr Kontakt
    aufzunehmen.
(3) In den Fällen des Abs. 2 Z 2 ist der Täter nur auf Antrag der beharrlich verfolgten Person
      zu verfolgen.
Die Frau soll seit Jahren die Lebensführung des Priesters auf unzumutbare Weise
beeinträchtigt haben, indem sie ihm in der Pfarre „belagerte“, mit Geschenken überhäufte
und angeblich seine Gottesdienste störte.
 

Männerdelikt

 
Der Prozess erregte deswegen Aufsehen, weil diesmal ein Frau vor Gericht stand.
Normalerweise ist es umgekehrt, da stehen Männer vor Gericht, welche die Lebens-
führung einer Frau in unzumutbarer Weise beeinträchtigt haben.

Religionswahn ?

  
Gerichtspsychiaterin Dr. Sigrun Roßmanith  bescheinigte der Angeklagten eine schwere
Persönlichkeitsstörung und eine erhebliche Minderung der Impulskontrolle.
Allerdings sei die Zurechnungsfähigkeit gegeben.
Doch in diesem Punkt stört uns einiges. Sind es nicht gerade die Religionsgemein-
schaften, die den Leuten Illusionen verkaufen ? Das ewige Paradis, die Erlösung, den
Messias udgl. mehr.
Es sind die Vertreter dieser Religionsgemeinschaften die diese Illusionen predigen.
Auch wenn der Frau „Zurechnungsfähigkeit“ bescheinigt wurde, ist es nicht auszu-
schliessen, dass der Pfarrer für sie eine „religiöse Identifikationsfigur“ gewesen ist.

Keine Vergebung

Erstaunlich ist auch, dass gerade ein Pfarrer dessen Predigen beinhalten, dass man
Sündern vergeben und verzeihen soll, diesen Sünder ins Gefängnis stecken lässt.
Nicht weil dieser gestohlen, geraubt oder gemordet hat, sondern nur weil dieser
Sünder vielleicht etwas zu viel Liebe von sich gegeben hat.
Hätte es im alten Rom dieses „Stalking-Gesetz“ gegeben und Jesus seine fanatischen
Anhänger danach angezeigt, gebe es heute keine Kirche.
Stauni
  
2009-03-07
    

E-Card Lösung aus Absurdistan

 

Datenschutzrat und andere Experten  

Bei seiner heutigen Sitzung im Bundeskanzleramt, diskutierte der Datenschutzrat über
Möglichkeiten, wie der Missbrauch bei Verwendung der E-Card vermieden werden könne.
Am Vortag wurde im Gesundheitsausschuss des Nationalrates beschlossen, den Gesund-
heitsminister zu ersuchen, eine effektive Identitätskontrolle einzuführen.
  

Heikle Thematik   

Mit der Thematik befasste sich der Datenschutzrat, unter Beiziehung von Experten des
Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger.
 
Dabei wurden folgende erstaunliche Erwägungen in Betracht gezogen.
  
1.)  Ausweitung der Identitätskontrolle auf Ambulanzen und Spitäler.
2.)  Ausstattung der E-Card mit Fingerabdruck (Fingerprint), allerdings ohne zentrale
       Speicherung.
3.)  Ausbau der E-Card zur Bürgerkarte mit Foto.
(Quelle APA OTS)
  
Viele E-Cards erfordern viele Experten
 
Man fordert weiters eine politischen Einscheidung des Nationalrates und werde sich dann
neuerlich damit befassen.
  
Zur Ausweitung der Identitätskontrollen auf Ambulanzen und Spitäler  gibt es nichts zu sagen,
soferne sie nicht mit Punkt  2 oder 3 verbunden sind.
    

Schilda gibt es wirklich  

Der Punkt 2 ist wohl der erstaunlichste Vorschlag. Da werden doch tatsächlich Fingerab-
drücke auf der E-Card gefordert, die allerdings zentral nicht gespeichert werden sollen.
In der Praxis müsste nun „Jedermann(frau)“ zu seinem Sozialversicherungsträger pilgern
und dort seinen Fingerprint auf die E-Card produzieren lassen, der dann ausser auf dieser,
nirgendwo abgespeichert ist.
   
Sollte dieser Vorschlag ernst gemeint sein, so kann man ihn nur mit einem Schildbürger-
streich vergleichen. Beim jeden Arztbesuch müsste man dann logischer Weise vor Ort,
einen neuerlichen Fingerabdruck bei der Sprechstundenhilfe abgeben, den nur so ist ein
Vergleich möglich, ob man tatsächlich der Karteninhaber ist.
  

Neuer Ausweis    

Der Punkt 3 ist ebenfalls so absurd wie kostenintensiv. Jeder Mensch besitzt ohnehin min-
destens einen amtlichen Lichbildausweis. Warum sollte man noch zusätzlich einen
„ Krankenscheinausweis“  einführen ?
Wer soll die Kosten dafür übernehmen und wer verdient daran ?
   
Es gibt eine Lösung dieses ganzen Problems zum Nulltarif. Soferne ein Patient dem Arzt
nicht persönlich bekannt ist, legt man zur E-Card einen amtlichen Lichtbildausweis bei der
Sprechstundenhilfe vor.
   
Diese Lösung haben die „Experten“ wohl nicht erkannt oder wollten sie nicht erkennen.
Frei nach dem Motto „Warum einfach, wenn es umständlich auch geht“.
Bezeichnender Weise wurden auch Experten des Hauptverbandes der Sozialversicherungs-
träger, in diese Sitzung mit einbezogen.
   
Sollten diese der gleichen Meinung wie Mitglieder des Datenschutzrates gewesen sein,
ist es nun nachvollziehbar warum unsere Krankenkassen im Minus sind.
   
Stauni
    
2009-03-06 
  

GRATISINSERAT


Werte Leserin, werter Leser !

 

Ab sofort haben Sie die Möglichkeit, auf unserer

Webseite kostenlos zu inserieren.

Wir sind damit Leserwünschen nachgekommen und freuen

uns,  dieses Gratis-Service für Privatpersonen anzubieten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Die Redaktion von Erstaunlich

 

1:0 für den AWD

VKI-Klage ging daneben

In der gestrigen Ausgabe der „Kronen Zeitung“ war in einer Randnotiz zu lesen, dass die
erste Klage des VKI gegen den AWD abgwiesen wurde.  Grund für die Klage des Anlegers,
der durch den VKI vertreten wurde, war die angeblich falsche Beratung beim Kauf von
Immo-Aktien.  
    
Das Gericht entschied zu Gunsten des AWD und wies die Klage kostenpflichtig ab. 
Eine herbe Niederlage für den VKI, der sich umgehend zu einer „Richtigstellung“
veranlasst sah. 
    

VKI dementiert   

Folgende Zitate stammen aus einer Presseaussendung des VKI 
    
„Dieses Verfahren hat mit dem Vorwurf an den AWD, konservativen Anlegern Immofinanz-
und Immoeast-Aktien als ,sicher‘ verhökert zu haben, keinerlei Zusammenhang“, stellt
Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI, klar……
  
   
und Kolba weiter: 
    
„Es ist natürlich im Interesse des AWD, hier potentielle Kläger zu  verunsichern“.
„Die Geschädigten sollten sich durch diese Manöver nicht kopfscheu machen lassen.“
 
(Quelle: APA OTS) 
    
Klar das der VKI darauf Wert legt, dass sich die Geschädigten nicht „kopfscheu“ machen
lassen sollen, geht es doch bei diesen Sammelklagen um sehr viel Geld.  Das meiste Geld
bei diesen Klagen werden wahrscheinlich die Anwälte und  diverese Prozesskosten-Finanzierer
verdienen. 
    
Wir haben im Beitrag „Farce AWD-Klage“ vom 14.02.2009 bereits ausführlich berichtet, was
wir von dieser Sammelklage halten. 
   

Lotteriespiel Aktie      

Wenn man ein wenig logisch denkt, wird man zur Erkenntis gelangen,  dass Anlagegeschäfte
immer ein Risko bergen, welchen man hilflos ausgeliefert ist. Man kann den Verlauf einer
Aktie weder bestimmen noch beeinflussen.
Es ist fast wie eine Lotterie. Man kann vielleicht gewinnen, aber mit Sicherheit verlieren. 
   

Nochmals zur Kassa gebeten     

Was wir allerdings erstaunlich finden ist, dass es dann noch Leute gibt, die den bereits
ohnehin finanziell geschädigten Personen nochmals Geld aus der Tasche ziehen, indem sie
ihnen von aussichtsreichen Prozeßchancen erzählen. 
    
Etliche Geschädigte werden sicherlich den letzten Strohhalm ergreifen, der ihnen jetzt
vom VKI, in Form einer Sammelklage gegen den AWD, angeboten wird.
Aber auch dieser Strohalm ist nicht kostenlos und könnte nur allzuleicht knicken.
    

Prozeßrisiko     

Jeder Gerichtsprozeß ist ein Risiko und ein Urteil kann in beiden Richtungen ausschlagen.
Hoffentlich haben die Leute vom VKI, jenen Personen die sie jetzt zu einer Sammelklage
ermuntern, auch die Prozessrisken erklärt.
      
Auch das gehört zu einer umfangreichen Beratung dazu. 
    
Stauni
  
2009-03-06
  

Werbung mit Rückruf

Steigende Autorückrufaktionen

Der ÖAMTC führt Statistik, dass im Jahr 2008 erstmal wieder mehr als 100 Rückruf-
aktionen von Autos durchgeführt wurden. 2008 waren es 105, im Jahr 2007 nur 95.
Die Übersicht: 80 Prozent waren auf mechanische Mängel zurückzuführen, 13 Prozent
auf elektronische Mängel, und sieben Prozent auf elektrische Mängel.

Mehr Transparenz

Die Automobilindustrie hat sicher dazugelernt. Früher galt es als Niederlage, wenn Autoserien
zurückgerufen wurden. Heute ist das Teil des Gesamtmarketings einer Marke.
Wer offen mit Verbesserungen vorgeht, erhält Glaubwürdigkeit. Krisenmanagement
gilt in heutiger Zeit als aktive Maßnahme zur Qualitätsverbesserung und bringt positive Publicity.

Zweiräder im Aufwind

Die Mängel betrafen 2008 verstärkt auch Motorräder. Im Zweirad-Sektor wuchs die
Zahl der Rückrufaktionen von 2 (2007) auf 15 (2008).
Der ÖAMTC rät an, Rückrufaktionen nicht zu ignorieren und ernst zu nehmen.
Ein ÖAMTC-Techniker empfiehlt: „Nach der Informierung sofort einen Werkstatttermin ausmachen“.
Die Kosten für die Instandsetzung werden vom Hersteller übernommen.
     
Bei Service- bzw. Werkstättenaktionen handelt es sich um nicht sicherheitsrelevante Fehler.
Diese werden beim nächsten Werkstattbesuch  ebenfalls kostenlos behoben.
    
 Den Termin für die Rückrufaktion vergessen ? ? ?

Rolle der Versicherer

Eine große Rolle spielen die Versicherungsfirmen. Sie haben ein Interesse, dass weniger
Unfälle mit hohen Sachschäden passieren. Sie haben die Zulassungsdaten gespeichert und
erreichen auch die Zweit- und Drittbesitzer.
Freilich hat das System Lücken: „Es gibt immer noch einige Hersteller, die nur jene Halter an-
schreiben, die in der Kunden-Datenbank gespeichert sind“, so ein Experte.
Ist die Rücklaufquote zu gering, wird der Versicherungsverband eingeschaltet.
Er fordert die betreffenden Hersteller daher zum Umdenken auf.

ÖAMTC-Rückrufdatenbank

Auch der ÖAMTC hat eine „Rückruf-Datenbank“. Hier werden alle Rückrufaktionen in
Österreich dokumentiert. Sortiert nach Marken, Modell und Aktualität.
Link: http://www.oeamtc.at/rueckrufe/
Stauni
   
2009-03-05 
      

Manche sind gleicher

  

Irrtum    

Haben wir geglaubt, dass gegen den deutschen CDU-Politiker Althaus keine Anklage
erhoben wird, sind wir hier erstaunlich überrascht worden.
Nicht weil wir uns geirrt haben, sondern auf  welche  Art und Weise  der Prozeß gegen ihn
über die „Bühne“ gegangen ist. Anstatt zu warten, bis der deutsche Spitzenpolitiker wieder
gesundet ist, hatte man es vorgezogen ohne ihn zu verhandeln.
   

Kein Interesse am öffentlichen Interesse      

Offensichtlicher Grund dafür war, den Prozeß dem öffentlichen Interesse zu entziehen.
Fraglich ist, warum man überhaupt einen Prozeß anberaumt hat, wenn man auf die Vor-
ladung des Hauptbeschuldigten, der immerhin den Tod eines Menschen zu verantworten
hatte, verzichtet hat.
In diesem Fall hätte auch die Zusendung einer Strafverfügung genügt, dass hätte wenigs-
tens Kosten erspart.
   

Der Ankläger und die Strafprozessordnung      

Laut Strafprozessordnung müsste der Ankläger seine vorgesetzte Behörde informieren und
um deren Zustimmung ersuchen, wenn es ein Verfahren mit  unmittelbarem öffentlichen
Interesse betrifft, um dieses so abzuwickeln, wie der Prozeß gegen Althaus gelaufen ist.
Von einer Zustimmung durch die Oberstaatsanwaltschaft oder Justizministerin sei aber
nichts bekannt, wie Bandion-Ortner gestern im Justizausschuss zugegeben hat.
    

Schlechte Wahlwerbung ?    

Wir vermuten das es hier politische Interventionen gegeben hat, um Dieter Althaus das
Blitzlichtgewitter bei einem Prozess zu ersparen, wenn dieser dort persönlich erscheinen
hätte müssen.
     
Die Fotos in der Boulevard-Presse hätten sich im Wahlkampf, den Althaus nach seiner
Gesundung zu schlagen hat, sicherlich nicht positiv ausgewirkt.
  
Erfuhr erstaunliche Sonderbehandlung vor Gericht 
   
Erstaunlich ist, dass man einem Politiker die „Peinlichkeit“ eines Prozeßauftrittes erspart,
obwohl sein Verschulden ein Todesopfer zur Folge hatte.
     
Man darf gespannt sein, ob österreichische Gerichte in Zukunft einem „normalen“
österreichischen Staatsbürger die selben Privilegien einräumen, wie dem deutschen
Spitzenpolitiker  Dieter Althaus.
     
Stauni
  
2009-03-05
  

Geschäft mit dem Tierleid

  

Touristenattraktion     

Wer kennt sie nicht, die Zoos in aller Welt, die in jedem Touristenprospekt als
„kulturelles Highlight“ jeder Stadt angepriesen werden.
Wird ein neuer Zoo oder eine neue „Abteilung“ eines Zoos eröffnet, findet das unter
größtem „Tra-Tra“ mit Blaskapelle statt. Kommunalpolitiker aller Fraktionen ereifern
sich, wer als Erster das Band „in die neue Gefangenschaft“ durchschneiden darf. 

Lebenslang eingesperrt, aber warum ? ? ?  

Autoabgase pur für Wildtiere   

Zoos gibt es in allen Größen und Spielarten, vom klassischen Tiergarten mit Käfigen und
sogenannten „Freigehegen“ bishin zu Safariparks, wo man dann zwischen Tieren hindurch-
fahren kann, die von Natur aus gar nicht wissen was ein Auto ist, aber dafür die gestei-
gerten Abgase einatmen dürfen.
      
Um die Einnahmen der Zoos zu steigern gibt es dann die „beliebten Shows“. Da müssen
dann die ohnehin verstörten Tiere oft dieselben abnormalen Kunststücke vollführen wie ihre
leidgeprüften Artgenossen im Zirkus.
    
 
Würde das ein Elefant in der Wildnis auch machen ? ? ?

Weiterbildung ?    

Die Betreiber von Zoos geben vor, die Menschen weiterzubilden und die Arten zu schützen.
Bei den dürftigen Informationen auf den Hinweisschildern, dürfte das wohl kaum der Fall
sein.
Unter Artenschutz verstehen wir auch, daß ein Tier artgerecht leben kann. Ob das für die
meisten Tiere, die in der Natur unendliche Weiten gewöhnt sind zutrifft, möge dahinge-
stellt bleiben.
   
 Unendliche Weiten sehen anders aus
       
Man sieht es auch am Verhalten der Tiere, wenn z.b. Elefanten mit völlig stumpfen Blick,
grundlos ihren Kopf endlos hin- und herschwingen, oder an den Raubkatzen die ständig
von einem zum anderen Ende ihres Gefängnisses, der Wand entlang hin – und herlaufen.
    
Haben Sie schon einmal in einem Dokumentar-Tierfilm einen Löwen gesehen, der ständig
zwischen zwei Bäumen hin- und herläuft ?
Wir könnten hier endlos lang weiter Beispiele, über die durch Zoo-Psychose gezeichneten
Tiere, anführen.
   

Natürliche Triebe abgestumpft   

Auch „müssen“ immer öfter künstliche Befruchtungen durchgeführt werden, da bei den
meisten Tieren der Fortpflanzungstrieb durch die Gefangenschaft abhanden gekommen ist.
Also wenn das artgerechte Tierhaltung ist möchten wir gar nicht wissen, wie eine nicht
artgerechte Tierhaltung aussieht.   
Vielleicht verstehen die Zoobetreiber, den russischen Tanzbären am Nasenring, darunter.
             
 Orientierung am schlechten Beispiel   

In der  „guten“  alten Zeit   

Könnte man eventuell Verständnis dafür aufbringen, dass in vergangenen Zeiten keine tech-
nische Möglichkeit vorhanden war, um einem Kind zu zeigen wie ein lebensechter Löwe aus
-sieht, ist dies in der heutigen Zeit völlig anders.
     
Multimedia in 3D-Technik und Internet-Zeitalter lassen den Dschungel samt Tierwelt
direkt ins Wohnzimmer kommen.  Zoos sind nicht mehr zeitgerecht, waren schon immer
Tierquälerei und diese ist auf Grund des heutigen technischen Standes, in keiner Weise
mehr zu rechtfertigen.
    
Stauni
 
2009-03-04
  

Gefahr in den Öffis

 

Frau von Straßenbahnzug schwer verletzt

Straßenbahn-Unfall: Mann wurde Fuß abgetrennt

Solche und ähnliche Meldungen beherrschten schon heuer die Schlagzeilen in den
Medien.
Es ist nun  bereits der fünfte schwere Unfall mit Strassenbahnen im heurigen Jahr.
Von den vielen kleinen Unfällen und verkehrsbedingten Notbremsungen gar nicht zu
sprechen.
    

  Hoffentlich nicht vom Sitz gerutscht

 

13 Verletzte bei Schulbus-Unfall in OÖ

Schulbus im Waldviertel bei Unfall umgekippt

 

Auch der Schulbussektor hatte einige schwere Verkehrsunfälle zu vermelden wobei
hier ebenfalls die kleinen Blechschäden und Notbremsungen unerwähnt blieben.
  
So kann der Weg zur Schule auch enden.
  
Unabhängig von der Verschuldensfrage steht für uns fest, dass Fahrgäste in
Strassenbahnen und Autobussen genau so gefährdet sind, wie Passagiere in Autos.
Im Beitrag „Abzocke mit Sicherheits-Aspekt“ vom 16.02.2009 haben wir folgendes
geschrieben:
    
Uns fehlt hier die Logik des Gesetzgebers. Auf der einen Seite im privaten Individual-
verkehr, wird maximale Sicherheit unter Androhung von empfindlichen Strafen gefordert,
während auf der anderen Seite in der öffentlichen Massenpersonenbeförderung nicht der
geringste Wert auf Sicherheit gelegt wird und auch nicht vorhanden ist.

 

Wenn man allein die Meldungen aus dem heurigen Jahr liest, welche Verkehrsunfälle mit
öffentlichen Massenbeförderungsmittel betreffen, dürfte unsere Frage nach Sicherheits-
gurten in diesen, nicht unberechtigt sein.
   
Stauni
   
2009-03-03 

 

Sexualaufkärung via Internet

Oswald Kolle ist out    

Fand die Aufklärung über Sex vor noch gar nicht zu langer Zeit, über die „Nackerten-
Bilder“, die von den Jugendlichen unter der Hand gehandelt wurden statt, hat sich
dieses Bild heute erstaunlich gewandelt.
Auch ist der heimliche Blick ins „Oswald Kolle Buch“ von Mama nicht mehr notwendig.
Den Jugendlichen steht heut das World Wide Web fast uneingeschränkt zur Verfügung.
 

Sexualaufklärung im Netz   

Zu den weltweit größten Webseiten gehören Sexwebseiten. Viele Jugendliche holen sich
ihre ersten Liebeserfahrungen im Internet: Durch Zusehen beim Sex.
               
 
Ein (Computer)-Bild sagt mehr als tausend Worte
   
In den Rankings von Alexa http://www.alexa.com/site/ds/top_500 sind jene Filmwebseiten,
die Erotikfilme anbieten ganz vorne gereiht.
Erstaunlich ist, dass diese Filme nichts kosten und frei abrufbar sind. Kreditkarte ist
keine nötig.
   
Offensichtlich will man den User zum Konsumenten erziehen. Das jedoch ein Überangebot
an Sex auch abstumpfen kann, haben die Betreiber dieser Webseiten vielleicht nicht
bedacht, oder sie nehmen es bewußt in Kauf, weil ohnehin genug Konsumenten überbleiben
werden, die später kostenpflichtige Dienste in Anspruch nehmen.
    

Keine Alterskontrolle    

www.tube8.com ist eine der weltweit zugriffsreichsten Seiten geworden. Man bietet nur
Sexfilme an. Dieses Angebot kommt sogar ohne die üblicherweise vorgeschaltete Kinder-
schutzebene aus. Es wird nicht gefragt, ob man über oder unter 18 Jahre alt ist, wobei
eine derartige Frage ohnehin nur eine Alibihandlung ist.
Über 18.000 Filme liegen hier frei im Internet, ein Mausklick genügt.
    

Tausende Filme kostenlos    

Ebenso weit verbreitet ist www.redtube.com , die in Optik und Aufmachung nicht nur
ähnlich aussieht, sondern auch das gleiche bietet: Sexfilme bis zu 45 Minuten lang und
kostenlos. Ebenso tausende freie Filme liegen hier.
 
 Ein Mausklick und man ist live dabei 
     
Bei beiden Seiten werden die Filme von Usern hochgespielt, vermutlich sind es aber die
Filmhersteller, die diese Seiten beliefern.
Es ist erstaunlich, welche Blüten das Internet treibt. Die Seiten stammen aus den USA,
sind aber weltweit verbreitet.
    
Ob eine derartige Möglichkeit zur Sexualaufklärung sinnvoll ist, bleibt dahingestellt.
Eines ist auf jeden Fall klar, Jugendschutz funktioniert im Internet nicht.
Stauni
  
2009-03-02
  

Der Krampf mit dem Kampf

 

Überraschende Festnahme

Alfons Mensdorff-Pouilly, Waffenlobbyist und Ehemann der Ex-Gesundheitsministerin
Maria Rauch-Kallat, wurde am Freitag den 28.02.09 in seiner Heimatgemeinde Luising
(Bezirk Güssing) festgenommen und nach Wien ins Landesgericht überstellt.
Laut Staatsanwaltschaft Wien besteht der Verdacht der Geldwäsche und Verdunkelungs-
gefahr. Es geht um angebliche untitulierte Zahlungen des britischen Waffenkonzerns BAE
an Mensdorff-Pouilly.

Anschuldigungen zurück gewiesen

Ermittlungen bezüglich der Beschaffung von Kampfflugzeugen durch die Tschechische
Republik im Jahr 2004 als auch den österreichischen Ankauf der Eurofighter ließen den
Verdacht aufkommen, dass Mensdorff-Pouilly als Berater des an der Eurofighter GmbH
beteiligen Rüstungskonzerns BAE in angebliche Schmiergeldzahlungen bei nationalen
und internationalen Beschaffungsvorgängen für militärisches Gerät involviert gewesen sei.
Mensdorff-Pouilly und sein Anwalt hatten diese Vorwürfe stets als falsch und haltlos 
zurückgewiesen.
  

Parlamentarischer Untersuchungsausschuss

  
Wie weiters bekannt wurde, ermittelt die Staatsanwaltschaft Wien auch wegen des
Verdachts der falschen Zeugenaussage, gegen Mensdorff-Pouilly.
Grund dafür war der Verdacht, Alfons Mensdorff-Pouilly habe im parlamentarischen
Eurofighter-Untersuchungsausschuss die Unwahrheit gesagt.
Für Alfons Mensdorff-Pouilly gilt die Unschuldsvermutung.

Ehe mit Politikerin

Die Beantwortung der Frage, ob die Ehe mit einer Spitzenpolitikerin dem Herrn
Mensdorff-Pouilly für seine Geschäfte nützlich gewesen ist, überlassen wir dem
geneigten Leser selbst.

Waffenhändler und Vermittler

Fakt  ist  jedoch, dass sich Regierungen aller Herren Länder für den Ankauf von Kriegs-
gerät, im kleineren oder größeren Ausmaß, Waffenhändler oder Vermittler bedienen, mit
denen sie offiziell meist nichts zu tun haben wollen.
Aus deren Sicht irgendwie verständlich, den wer will schon mit dem Einkauf von
Dingen in Verbindung gebracht werden, mit denen Kriege geführt und Menschen
getötet werden.

Was ist passiert ?

In der Regel bleiben diese Händler oder Vermittler weitgehend unbehelligt. Also taucht
hier die „Gretchenfrage“ auf, wem ist Mensdorf-Pouilly so kräftig auf die Zehen ge-
stiegen, dass er in behördliche Ermittlungen geriet, die sogar zu seiner Festnahme
führten.
Stauni
 
2009-03-01 
   

Internet-Terror

Werte Leserin, werter Leser

Wir hätten Ihnen gerne zum gestrigen Beitrag „Kriminelle Internetauswüchse“ , Fotos
und Daten vom Verantwortlichen Gottfried D., des besagten staatsfeindlichen Forums,
zur Ansicht gestellt.
Wie in unserer Blattlinie festgehalten ist, berichten wir auch über erstaunliche
Personen. Obwohl ihn wahrscheinlich, ausser seiner Hardcore-Schreiber-Gemeinde
niemand kennt und vermutlich auch sonst keiner auf seine Bekanntschaft Wert legt,
ist Gottfried D. für uns eine „erstaunliche“ Person, allerdings im negativen Sinne.

Wir halten uns an das Gesetz

Nach einem Gespräch mit unserem Anwalt, haben wir von der Veröffentlichung
von Daten und Bildern Abstand genommen. Es wäre ein medienrechtlicher Verstoß
gewesen und wir wollen uns nicht ausserhalb des gesetzlichen Rahmen bewegen.
Wir wollen uns nicht auf die gleiche Stufe wie „Genderwahn“ setzen.
Es ist jedoch äußerst erstaunlich, daß ein Mann, nur weil er sich in der Anonymität
bewegt, so lange schon ein derartiges Forum betreiben kann.
Aber wie bereits gestern erwähnt, ermitteln die Behörden bereits.

Zivil- oder Strafrecht ?

Von zivilrechtlichen Klagen dürften die Betroffenen Abstand genommen haben, um
nicht in das Motto „ausser Spesen nichts gewesen“ zu fallen.
Gottfried D. Ist mittellos und dies dürfte ihn noch zusätzlich inspirieren, Leute am
laufenden Band zu beleidigen oder beleidigen zu lassen.
Mit einer strafrechtlichen Verurteilung könnte sich das Blatt aber für ihn wenden.
Zumindestens müßte er aus seiner viel geschätzten Anonymität heraustreten und
das behagt ihm sicher nicht.

Ausreichende Tatbestände

Nun, Gründe gäbe es genug. Einige Minuten Durchsicht des kriminellen Forums
würden ausreichen, quer durch das Strafgesetzbuch, Anzeigen zu erstatten.
Wir sind nicht sehr klagefreudig, aber unser Anwalt hat uns dazu geraten, Straf-
anzeige gegen Gottfried D., betreffend der strafbaren Handlungen gegen unseren
Chefredakteur, zu erstatten.
Es gibt nur zwei Möglichkeiten. Gottfried D. Mit Ignoranz zu belegen um seine
Euphorie zu bremsen, oder ihn anzuzeigen um ihn aus der Anonymität zu locken.
Bei einer strafrechtlichen Verurteilung, hätten wir die rechtliche Möglichkeit Fotos
und Daten zu veröffentlichen.
Aber wie bereits Eingangs erwähnt, wem interessiert schon ein Gottfried D.
Welche der beiden Möglichkeit für uns in Betracht kommt, werden wir uns
überlegen.
Stauni
  
2009-02-28
  

Kriminelle Internetauswüchse

Wir bedauern das wir gestern keinen Beitrag gebracht haben, aber umfangreiche
Recherchen haben uns leider davon abgehalten, dafür wird Sie aber der Heutige
umso mehr interessieren. Er zeugt davon, welche Auswüchse es im Internet
geben kann.

Zur Vorgeschichte

Bei Internetrecherchen sind wir auf das Forum „Genderwahn“ gestossen.
In diesem Forum wird in übelster Weise über den Rechtsstaat Österreich hergezogen.
Richter, Staatsanwälte, Justiz- und Polizeibeamte werden in übelster Weise beschimpft
und verunglimpft. Vielen Textpassagen enthalten Fäkalausdrücke, Kraftausdrücke und
Verbalaussagen die sonst nur in Hardcore Pornofilme zu hören sind.
Auch Politiker kommen darin nicht zu kurz und werden mit den gleichen Ausdrücken
bedacht.

Schlechte Internetkultur

Im Beitrag „Vom Nobody zum Mythos“ am 10.02 2009, haben wir das
Forum „Genderwahn“ als Beispiel schlechter Internetkultur erwähnt.
Daraufhin war dort der Teufel los und wir haben in diesem Forum fairerweise
Stellung bezogen. Die Antworten waren dem Stil dieses Forums entsprechend
und wir haben daraufhin den Beitrag „Genderwahn(sinn) am 11.02.2009 verfasst.
    
Für uns war das Thema damit erledigt. Bei Genderwahn offensichtlich aber nicht.
Es wurde in übler Weise über unseren Webmaster und Chefredakteur Erich Reder
hergezogen. Man dichtete ihm an, er sei ein Rotlichtboß, stellte angebliche Zitate
von Websites ins Forum und verwies auf Links im Internet.
    
Wir haben keinen einzigen glaubhaften, seriösen Hinweis gefunden, der die Behaupt-
ungen von „Genderwahn“ bestätigt.
Bis auf ein anonymes Sexforum, wo er von einem ebenfalls anonymen Poster als
Peepshowchef genannt wird. Na, mit dem kann man leben.

Zur Person Erich Reder

Herr Reder hält Firmenbeteiligungen an einer Gesellschaft, die Gastronomiebetriebe
betreibt, sich mit Immobilienvermietungen beschäftigt und unter anderem auch
im Peepshowgeschäft tätig ist.
Alle diese Betriebe sind behördlich genehmigt und daher legal. Es werden auch
dementsprechende Summen an Abgaben an den Staat abgeführt.
Offensichtlich versucht man bei „Genderwahn“ in Ermangelung vernünftiger Argumente,
seine Firmenbeteiligungen als kriminell oder unmoralisch hinzustellen.
Dem sei entgegnet, daß sich auch in Häusern die der Kirche gehören, Bordelle befinden.
    
Niemand, ausser vielleicht bei „Genderwahn“, käme auf die Idee, deswegen den Klerus
zu kriminalisieren oder den Papst als Rotlichtboss hinzustellen.
Nebenbei sei erwähnt, daß eine derartige Firmenbeteiligung wesentlich klüger war, als
in Aktien zu investieren, was durch die jetztige Wirtschaftskrise auch bewiesen wird.

Kein Ende der Beflegelungen

Im Seltsam-Forum „Genderwahn“, nahmen die Beflegelungen und Unterstellungen
kein Ende. Anfangs dachten wir, irgendwann wird denen fad werden und sie werden
wieder zur ihrer Tagesordnung der „Rechtsstaatsbeschimpfung“ zurückkehren.
Falsch gedacht , irgendjemand hatte dort unendlich viel Zeit und postete unter ver-
schiedensten Nicknames fröhlich drauf los. Offensichtlich hat der Mann eine ge-
spaltene Persönlichkeit, sonst hätte er sich seine Fragen nicht selber beantworten
müssen. Allerdings war er am Schreibstil, den er nicht sorgfältig veränderte,
leicht zu entlarven.
Nach über zwei Wochen Dauerbeschuss, hatte unser Chefredakteur, der sonst ein
sehr geduldiger Mensch ist, genug.
Wir wollten wissen, wer hinter diesen ganzen Schwachsinn eingentlich steckt und
begannen zu recherchieren.
Dabei kam erstaunliches zu Tage. Wir haben mit einigen „gemäßigten“ Mitgliedern
aus diesem Forum gesprochen.
Diese verurteilten ebenfalls die Gangart dieser Hardcore-Schreiber, sind aber machtlos.
Ein Grundsatz in diesem Forum ist es, kein Mitglied verlässt das Forum ohne nach-
haltige Sanktionen und niemand kritisiert dieses Forum ungestraft.
Offensichtlich eine straff geführte Organisation, im Stil einer amerikanischen Strassen-
gang.

Wer sind die Obermacher ?

Das hat uns natürlich sehr neugerig gemacht und wir begannen die Suche nach dem
„Bossen“ von Genderwahn. Kein leichtes Unterfangen wenn man bedenkt, daß es
ausser einem Fantasie-Impressum auch keinen offiziellen Verantwortlichen gibt.
Aber wir dürften uns nicht „Erstaunlich“ nennen, wenn dies für uns eine unüber-
brückbare Hürde gewesen wäre.
Mit etlichen Telefonaten und etwas Glück, konnten wir einen der  mutmaßlichen
„Verantwortlichen“ dieses Forums ausmachen.
Fürchtet sich vor Veröffentlichung.
Hat unendlich viel Zeit, Herwig B.., der Admin und Mod
Es ist der 55-jährige Frühpensionist Herwig B.. 
Er wird im Forum unter einem seiner Nickname „Andreas“ , als Administrator und
Moderator angeführt ist und  daher kommen wir zu dem Schluß, das auch er für den
Inhalt des Forums mitverantwortlich ist.
Aus den uns vorliegenden Schriftstücken, sowie Zeugenaussagen ist unser Schluß
eindeutig nachvollziehbar.
   
Doch er sitzt lieber in seiner Wohnung im 16.  Wiener Gemeindebezirk, täglich vor
seinem Computer und lässt via Internet seine geistigen Ergüsse auf die Menschheit los,
als seiner Verantwortung im Forum nachzukommen.
Er legt auf auf Anonymität (aus verständlichen Gründen) sehr viel Wert, spielt den Ahnungs-
losen wenn er auf seine Verantwortung angesprochen wird, schreckt aber nicht davor 
zurück unbescholtene Personen als „kriminell“ zu bezeichnen.
Auch wirft er Personen bereits abgetane strafbare Handlungen vor, wenn diese nicht so
spuren wie er will. Der Mann sollte sich vielleicht einmal ins StGB einlesen.
    
Erstaunlich ist nur, daß gerade jener Mann, der den Rechsstaat und das System auf
das Übelste beschimpfen lässt, sich es in diesem System gemütlich gemacht hat und sich
auch von diesem aushalten lässt.

Der Anruf

Nachdem wir auch die Telefonnummer von B. ausfindig gemacht hatten, rief
unser Chefredakteur bei ihm an, weil er wissen wollte was das Ganze soll und forderte
B. auch auf, diese Schreiberei über seine Person einzustellen.
     
Dieses Gespräch wurde über eine Freisprechanlage, im Beisein von Zeugen geführt.
Die Antwort vom Herwig B. fiel genauso aus, wie sein Geschreibsel. Er wurde laut und
beleidigend und hielt nachdrücklich fest, daß er nichts aus dem Forum entfernen werde.
Daraufhin beendete unser Chefredakteur das Gespräch.

B. entarnt sich selbst

Wir hatten den Hinweis bekommen, daß B. auch unter dem Nickname „ANDREAS“
schreibt.
Und dieser „ANDREAS“ schreibt am selben Abend im Genderwahn-Forum, daß er
Reder wegen gefährlicher Drohung, bei der Polizei angezeigt hat.
Reder hat ausschließlich mit B. gesprochen und damit ist es amtlich, daß  B. und
ANDREAS ein und die selbe Person sind. Damit wurden uns weitere Recherchen
erspart.

Gefährliche Drohung ?

Wir haben uns das ganze Geschreibsel auch ausgedruckt, sodaß man es später nicht
in Abrede stellen kann. Da unser Chefredakteur, B.  in keinster Weise bedroht hat,
sieht er die ganze Sache gelassen und wird selbstverständlich einer Ladung der Polizei
Folge leisten. Das ist bei Genderwahn nicht so, aber dazu später.
Dafür gibt sich B.  aber sehr klagefreudig. Wenn es um seine Person eng wird, setzt
er sofort Fristen und droht mit Klagen. Wir lassen uns mit Sicherheit nicht einschüchtern
und sehen etwaigen Klagen mit Gelassenheit entgegen.
Erstaunlich ist aber, daß gerade B. , der so auf den Rechtsstaat pfeift und akzeptiert, daß
dieser auf das Übelste beschimpft wird, sofort die Hilfe dieses Rechtsstaates in Anspruch
nimmt, wenn er sich bedroht oder sonstig in seinen Rechten verletzt fühlt.

Behörden ermitteln bereits

Wenn man sich die Beiträge in diesem Forum durchliest wundert man sich, warum sich
der Rechtsstaat so etwas gefallen läßt. Uns wurde gesagt, daß es schwierig ist einer
derartigen Website, ohne offiziellen Verantwortlichen und im Niemandsland gehostet,
habhaft zu werden.
    
Die Mühle des Gesetzes mahlt zwar bereits, aber sie mahlt langsam.
Ladungen, an den von der Behörde ausgeforschten Verantwortlichen sind bereits erfolgt,
aber diesen werden keine Folge geleistet.

 Ladungen von Behörden werden von den Verantwortlichen einfach ignoriert

Radikale Lösung

Immer wieder werden illegale Hanffelder von der Polizei entdeckt und gnadenlos
gerodet. Diese Website ist mit so einem Hanffeld vergleichbar, es werden nämlich
laufend strafbare Handlungen gesetzt und hat sich daher in die Illegalität manövriert.
        
Statt einer Sense sollte man dort einen Hacker einsetzen dürfen und das hat mit Zensur
nichts zu tun.
Stauni
2009-02-27
   

Schwarzarbeit straffrei ?

  

Kein Aprilscherz  

Die in unserem gestrigen Beitrag „Der Schmäh mit dem Schnee“, zitierte Aussage des Chefs
der Firma Attensam, haben wir für einen verfrühten Aprilscherz gehalten.
Nachdem wir heute einige Tageszeitungen und Onlinemagazine gelesen haben, sind wir zu
der Erkenntnis gekommen, daß dieser Mann seine Rechtfertigung ernst meint.
    

Wer ist verantwortlich ?   

Statt daß sich der Unternehmenschef seiner Verantwortung stellt, die ein jeder Geschäfts
-mann zu tragen hat, behauptet dieser, daß dem Unglückslenker das Fahrzeug von einem Ver-
wandten übergeben worden sei. Wahrscheinlich hofft er auch, daß es damit abgetan ist.
   
Die rührende Fürsorge gegenüber der Familie des Opfers, betrachten wir als Alibihandlung.
Es wäre ja auch peinlich für ein Unternehmen, das so viele Aufträge von der Gemeinde Wien
erhält, wenn dieses keine publicityträchtige Reaktion setzen würden.
   

Alles Selbständige ? 

Ein Pressesprecher der Firma Attensam zu dem Vorfall: „Unsere Vertragspartner haben den
Wagen zu Hause und melden sich telefonisch zum Dienst und ebenso wieder ab“.

Es ist eigentlich erstaunlich, daß eine Firma nicht kontrolliert wer ihre Wagen wirklich
fährt.
Seltsam, die Mitarbeiter von Attensam melden sich zwar zum Dienst und ebenfalls wieder
ab, erhalten zur Ausübung ihrer Tätigkeit maßgebliches Werkzeug (nämlich den Räumwagen)
und werden aber „Vertragspartner“ genannt.
    

Was ist ein Vertragspartner ?   

Aus dem Wort „Vertragspartner“ schliessen wir, daß es sich bei den betroffenen Mit-
arbeitern von Attensam um Personen handelt, die ihre Tätigkeit als „Selbständige“
ausüben.
   
Sollte das wirklich der Fall sein, könnte auf Attensam ein massives Problem zukommen.
Selbständige  „melden“ sich weder zum Dienst an oder ab. Auch das Überlassen von
maßgeblichen Werkzeug zur Aufgabenerfüllung, stellt zumindestens ein sozialversicherungs-
pflichtiges „arbeitnehmerähnliches“ Dienstverhältnis dar. Diesbezüglich gibt es ein-
deutige Rechtssprechungen vom UVS und VwGH.
    
Auch wenn das Fahrzeug vom Schneeräumer offiziell angemietet wurde, wird das an der
Situation vermutlich nichts ändern.

Neue Ära des Arbeitsmarktes ? 

Wenn unsere Vermutung stimmt, die sich darauf begründet, daß Mitarbeiter bei Attensam
als „Vertragspartner“ bezeichnet werden, der Fall tatsächlich so liegt und die Firma
Attensam ungeschoren davon kommt, dann brechen neue Zeiten für Taxi- und Mietwagen-
unternehmer an.
    
Alle Fahrer dieser Unternehmensgruppe könnten dann mit einem Schlage als Selbständige
agieren. Voraussetzung ist nur die SVA-Anmeldung und die Gewerberechtigung. Fahrzeug
benötigt man keines, das bekommt man ohnehin vom Unternehmer und man ist automatisch
Vertragspartner.
    
Dieses Beispiel könnte man auch auf die Baubranche umwälzen. Denn auch Kräne, Bagger
und dergleichen mehr, die als maßgebliches Arbeitsgerät anzusehen sind, kann man auch
an die Arbeiter vermieten.
   
Für die Unternehmen wäre der Wegfall von Lohnnebenkosten ein erheblicher finanzieller
Vorteil, ganz abgesehen davon keine Verantwortung mehr tragen zu müssen, wenn ein
Angestellter mächtig Mist baut.
   
Alles Nonsens, es gibt eindeutige gesetzliche Bestimmungen, an die sich alle zu halten
haben. Aber das zu prüfen, wird ohnehin Aufgabe der zuständigen Ermittlungsbehörden sein.

Oder doch angestellt ?  

Nehmen wir an, daß das Wort „Vertragspartner“ ein Versprecher war und die Mitarbeiter
ohnehin in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen, dann kann sich
die Firma Attensam ihrer Verantwortung nicht entziehen.
Sie sind zwar nicht für den Verkehrsunfall verantwortlich, aber dafür, daß ein Firmenfahrzeug
von einem Unberechtigten zur Arbeitsausführung gelenkt wurde und offensichtlich der Kontroll
-mechanismus versagt hat oder gar nicht vorhanden war.
      
Es kann nicht sein, daß ein Firmenchef mit einer derartigen Aussage glaubt, für ihn
hätte sich der Fall erledigt, auch dann nicht wenn man gute Beziehungen zur Stadt-
verwaltung hat.
    
Stauni
  
2009-02-25

Der Schmäh mit dem Schnee

  

Polizei ermittelt gegen Winterdienste     

Während die Polizei in Neunkirchen/NÖ gegen eine Winterdienstfirma ermittelt, die
zwar reichlich Vorauszahlungen kassierte, aber keine Schneeräumung durchführte, ist
jetzt auch ein renommiertes Wiener Schneeräumungsunternehmen in die Schlagzeilen geraten.
Laut Polizei ist ein 27-jähriger Serbe, der sich in Österreich illegal aufhält, mit einem
Streuwagen der Firma ATTENSAM in einen tödlichen Verkehrsunfall verwickelt.
      
Der Mann überfuhr im alkoholisierten Zustand in der Prater Hauptallee einen Joger, der
noch am Unfallort verstarb.
Laut Chef der Hausbetreuungsfirma, war der Mann nicht im Betrieb tätig, sondern wurde ihm
das Fahrzeug von einem Verwandten überlassen, um die Schneeräumung durchzuführen.

Qualifiziertes Personal und kein Schnee    

Da ist es doch erstaunlich, daß man auf der Website von Attensam, sein so hoch qualifi-
ziertes Personal hervorhebt, denn dort steht wortwörtlich:
    
Dafür garantieren wir mit unserem Namen, gemeinsam mit unseren mehr als 1.500 bestens
qualifizierten Mitarbeitern.
    
Von den letzten schneefreien Wintern in Wien verwöhnt, dürften wohl einige qualifizierte
Mitarbeiter abgewandert sein und man hat vielleicht auf Grund des überraschenden
Schneefalls Leute aufgenommen, die dem Firmencredo nicht so entsprechen.
Wie ist es sonst möglich, daß ein Angestellter dieser Firma, einem völlig Unberechtigten
ein Dienstfahrzeug zur Aufgabenerfüllung übergibt ?
 
  
In den vergangenen Jahren mußte man den Schnee in Wien suchen. 

Aufklärer in eigener Sache    

Auch wenn der Chef dieses Unternehmens, der so ganz nebenbei erwähnt sehr viele Auf-
träge von der Gemeinde Wien erhält, gegenüber der „Krone Zeitung“ erklärt: “ Wir werden
den Hergang des Unfalles lückenlos aufklären“ , wird das wohl nicht sein Job sein.
      
Ja was gibt es denn schöneres, wenn man in behördliche Ermittlungen gerät, diese selbst
aufzuklären. Es wird in diesem Fall viel mehr, als nur der Unfallhergang aufzuklären sein und
das wird in den  Aufgabenbereich der zuständigen Ermittlungsbehörden fallen.
    

Attensam erhält viele Gemeindeaufträge    

Wir haben die Firma etwas genauer  unter die Lupe genommen  und Recherchen angestellt.
Uns liegen Rechnungen einer Wiener Hausverwaltung vor, welche die Winterbetreuung betreffen.
Da hat doch die Firma Attensam in den letzten schneearmen bis schneefreien Wintern in der
Bundeshauptstadt, eine Preissteigerung von von knappe 22 Prozent geschafft.
Warum weiß kein Mensch, an den gestiegenen Einsätzen kann es wohl nicht gelegen sein, weil
es fast keinen Schnee gab, der zu räumen war.
     
Aber das ist noch nicht genug, wir haben uns auch Vergleichsrechnungen einer gleichwertig
renommierten Hausbetreuungsfirma besorgt und siehe da, diese sind für das gleiche Objekt
fast um die Hälfte billiger.
       
Es entzieht sich unserer Kenntnis, ob die Firma ATTENSAM ausschließlich im Hochpreis-
segment tätig ist.
Doch im Sinne des Steuerzahlers, sollten sich die Verantwortlichen bei der
Gemeinde Wien eventuell auch andere Anbote gleichwertiger Firmen einholen.
     
Stauni
  
2009-02-24
  

Selbstverstümmelung ?

  

Modeerscheinung Piercing     

Heute wollen wir uns mit dem Thema des Piercings beschäftigen. In letzter Zeit ist es
immer stärker in Mode gekommen, sich Metallstifte in alle möglichen Körperregionen
stechen bzw. durchstechen zu lassen.
    
Während einige Leute dezente Piercings als Schmuck zur Schau tragen, gibt es Personen
deren Piercingsucht an Selbstverstümmelung grenzt.
Während sich Jugendliche früher die Haare wachsen ließen, um gegen die etablierte
Gesellschaft zu protestieren, werden heute alle möglichen Metallgegenstände „implantiert“.
     

Gesundheitliche Schäden     

Allerdings konnte man sich die Haare wieder abschneiden lassen, ohne dabei gesund-
heitliche Schäden zu riskieren, mit dem Piercings ist das nicht so einfach.
Die Gefahr einer gesundheitlichen Schädigung tritt bereits beim Einsetzen eines Piercings
ein. Nach dem Entfernen des Implantates bleiben oft Löcher in den betroffenen Körper-
regionen zurück.
   
  Piercing auf extreme Art    

    

Berufliche Voraussetzung 

Aus diesem Grund haben wir recherchiert, welche Voraussetzungen man für einen Beruf
benötigt um derartige medizinische Eingriffe vornehmen zu können.
Das Ergebnis war in der Tat erstaunlich. Man muß lediglich einen Wifi-Kurs besuchen und
anschließend die Prüfung ablegen. Der Kurs dauert 12 Tage zu je 9 Stunden um die nach-
folgende kompakte Materie zu erlernen.

Auszug aus dem ONLINE KURSBUCH der Wifi Salzbug    

Ausbildung zum/zur Piercer/in  Termine
 
Piercings werden immer beliebter. Jedes Piercing kann attraktiv und schön sein, voraus-
gesetzt es verheilt problemlos. Dafür sorgt die fachgerechte Arbeit des Piercers, der
über eine fundierte Ausbildung verfügen muss.
Inhalt:
Sterilisation und Desinfektion – Blutstillung – Steriles Arbeiten – Vorbereitung des
Arbeitsplatzes – Kontraindikationen – Beratungsgespräch – Behandlungsablauf – Material-
kunde – Gesetzliche Vorschriften – Abfallentsorgung – Hygiene und Desinfektionslehre –
Dermatologie – Erste Hilfe – Grundkenntnisse jugendpsychologischer Einschätzung – Arznei-
mittelkunde und Allergologie – Praktisches Arbeiten
Hinweis:
Für das praktische Arbeiten sind mindestens 3 Modelle sind mitzubringen!
Seminarleiter:
Martina S. und Gerald K.
 
   Termine & Buchung Preis   
   Sortierung:  Datum   Ort   
 
19.01.2009 bis 11.02.2009   (72700018)    2.740,00 EUR
 
Zeit:  Stundenplan
Mo-Mi 9.00-18.00
 Ort:  WIFI Salzburg, (Julius – Raab – Platz 2, 5027 Salzburg) 
     Kursplätze vergeben
 
 

Ganz wichtig die Kursgebühr   

Liest man sich das Kursangebot der Wifi durch, kann man durchaus zu dem Schluß kommen,
das Wichtigste sind die 2.740,- Euro Kursgebühr.
Wir wollen hier nicht den Beruf des Piercers schlecht reden, sondern kritisieren das
Ausbildungsangebot.
     
  Beratungsgespräch ist wohl nicht optimal verlaufen

Krankenpfleger im Nachteil   

Während ein Krankenpfleger einen mehrmonatigen medizinischen Lehrgang absolvieren muß,
um eine Person im Rollstuhl zu schieben, kann jemand der einen 12-tägigen Kurs hinter
sich hat, medizinische Eingriffe vornehmen, wie im obigen Bild dargestellt.
Niemand käme auf die Idee, sich im Spital von einem Krankenpfleger auch nur eine Spritze
setzen zu lassen.
     
Beim piercen jedoch ist die Situation völlig anders, denn es sind meistens Jugendliche,
die sich der gesundheitlichen Gefahr nicht bewußt sind und sich Metallstifte durch ihre
Körperteile stechen lassen.
      
Wie bereits gesagt, Piercer ist sicher ein ehrenwerter Beruf, jedoch eine Ausbildungszeit
von 12 Tage ist wesentlich zu gering, um eine fundierte Ausbildung zu erlangen, die zur
Vornahme eines medizinischen Eingriffs notwendig ist.
   
Stauni   
     
2009-02-23
    

Manager in der Krise

 

Managergehälter in Krisenzeiten

   
Seit Obamas Idee, die Managergehälter in den USA zu limitieren, sind auch bei uns heftige
Diskussionen zu diesem Thema entbrannt.
Es taucht immer wieder die Frage auf, ob man in Zeiten wie diesen, Führungskräften auch
unbegrenzt hohe Gehälter zahlen darf oder soll.
  

Regierung befürchtet Managerabwanderung

  
Die Regierung argumentiert, daß man in die Gehaltsstruktur von privatwirtschaftlich
geführten Betrieben nicht eingreifen könne, da sonst die Gefahr bestünde Mitarbeiter
in Führungspositionen an das Ausland zu verlieren.
  
Einerseits hat diese Argumentation etwas für sich, jedoch wenn diese „privatwirtschaftlich
geführten Betriebe“ auf Grund von unfähigen Manager Verluste schreiben und dann
noch um staatliche Hilfe betteln, ist es wahrlich nicht schade wenn diese „Manager“ ins
Ausland abwandern. Es wird ihnen niemand eine Träne nachweinen.
  

Unterschiedliche Vorschläge der Opposition

  
Die FPÖ fordert, daß Manager, die Staatshilfe beanspruchen, nicht mehr als der
Bundeskanzler verdienen dürfen.
  
Die Grünen fordern eine grundsätzliche Deckelung von Managergehältern. Manager
staatsnaher Betriebe sollen nicht mehr als 500.000,- Euro jährlich verdienen. Manager
von Banken, die Staatshilfe beanspruchen oder Kurzarbeit anordnen, deren Salär darf
285.000 Euro jährlich inklusive Prämien nicht übersteigen.
  
Auch wurden Stimmen laut die forderten, daß kein Manager mehr als der Bundespräsident
verdienen darf.
  

Spitzengehälter

  
Wir haben uns die Jahresgehälter vom Bundespräsidenten und Kanzler, sowie von einigen
Topmanager staatlicher Betriebe und von Betrieben die Hilfe vom Staat erwarten
herausgesucht.
   
Bundespräsident Heinz Fischer ………………… 319.872,- Euro
 
Bundeskanzler Werner Faymann ……………….285.600,- Euro
 
OMV Wolfgang Ruttensdorfer ………………….2.195.000,- Euro
ÖIAG Peter Michaelis …………………………………700.000,- Euro
Erste Bank Andreas Treichl …………………….4.420.000,- Euro
Telekom Austria Boris Nemsic ………………..1.422.000,- Euro
AUA Alfred Ötsch ……………………………………….523.200,- Euro
ORF Alexander Wrabetz ……………………………349.000,- Euro
    
Gegen den Gehalt von Erste-Chef Treichl, sieht  der des Bundespräsidenten fast
lachhaft aus. Solche nicht nachvollziehbare Gehälter erzürnen die Volksseele.
     
Wenn dann noch Millionenpleiten gebaut werden und sich Manager einen Bonus
genehmigen oder ein untragbarer Manager wegen Unfähigkeit, mit einer Millionen-
abfertigung in Pension geschickt wird, ist das Desaster perfekt.
  

Parteipolitische Interessen

  
Klar ist , daß dahinter auch parteipolitische Interessen stecken. Alle Parteien und
zwar ohne Ausnahme haben ein starkes Interesse daran, vorallem in Staatsbetrieben
ihre Interessen zu wahren. So werden immer öfters brave Parteisoldaten, die wenig
bis gar keine Ahnung von der Materie haben, in Positionen gesteckt mit denen sie
hoffnungslos überfordert sind. Das Ergebnis sind dann die Megapleiten mit Millionen-
verluste.
   
Es ist längst an der Zeit sich ernsthaft zu überlegen, geeignete Kanditaten für solche
Positionen zu suchen.
      
Auch die Bezahlung dieser Topmanager sollte leistungsorentiert sein. Es ist nicht
verwerflich, wenn eine Führungskraft gutes Geld verdient, allerdings sollte es mit
dem Gewinn des Betriebes im Einklang stehen.
   
Eine prozentuale Beteiligung wäre hier sicherlich eine gute Lösung. Auch sollten diese
Manager für Verluste, die sie grob fahrlässig oder gar vorsätzlich verursachen, haften.
Stauni
   
2009-02-22 

Welches Bankgeheimnis ?

 

Diskussionen um Bankgeheimnis

In letzter Zeit wird immer wieder um das Bankgeheimnis in Österreich diskutiert.
Bundeskanzler Werner Faymann und auch andere Spitzenpolitiker, mit Ausnahme
der „Grünen“, versichern stets, daß man das österreichische Bankgeheimnis verteidigen
werde.

Weitergabe von Daten

Es ist den Banken bei Schadenersatz und Strafe verboten, Informationen, die ihnen nur
aufgrund ihrer Geschäftsverbindung mit Kunden zugänglich gemacht worden sind, an
dritte Personen weiterzugeben.
     
Diese Datenschutzbestimmung treffen ohnehin auf jeden Autofahrerclub oder Mobilfunk-
betreiber zu.
Ohne ausdrückliche Genehmigung dürfen Daten sowieso nicht weiter gegeben werden.
Die Weitergabe von Daten, gelte auch weitgehend gegenüber Behörden, es sei denn
es handle sich um die Auskunftspflicht der Banken in Strafverfahren oder Kontoein-
sichten auf Grund eines richterlichen Beschlußes.
Anfragen aus dem Ausland erfordern in jedem Falle die Inanspruchnahme der österreich-
ischen Rechtshilfe, und sind daher nur über ein österreichisches Gericht möglich.

Die Ahnungslosen in Brüssel

Damit erledigen sich jegliche Scheinattacken aus Brüssel, auf unser ohnehin nicht mehr
vorhandenes Bankgeheimnis.
Gelesen in der Presse, am 02.02.2009
Die EU-Kommission sagt dem Bankgeheimnis den Kampf an. Österreich solle den Steuer-
behörden in anderen Mitgliedsländern künftig umfassend Auskunft über die Geldanlagen
von Ausländern im Inland geben, Inländer dürften mit ihren Konten hingegen weiterhin
anonym bleiben…………
Bezüglich der Inländerkonten die anonym bleiben dürfen, scheint man in Brüssel mehr
zu wissen als hier zu Lande.
Liebe EU-Bürokraten, in Österreich gibt es keine anonymen Inländerkonten. denn
jeder der ein Konto oder Sparbuch eröffnet, muß sich legitimieren.

Generelle Legitimationspflicht

Bis Mitte 2002 gab es für Sparer die volle Anonymität. Zur Eröffnung eines Sparbuchs
reichte ein Losungswort. Seit damals ist jedes Sparkonto identifiziert und der Bank ist
der Inhaber mit Namen und Adresse bekannt. Diese Regelung trifft auch bei Wertpapier-
konten zu. Alle diese gesetzlichen Vorschriften gelten auch für Ausländer.
Zusätzlich gilt für Jedermann(frau) Ausweispflicht bei Einzahlungen auf Konten,
selbst wenn diese auf vorgefertigten Erlagscheinen, wie z.B. Wien Energie, getätigt
werden und der Betrag 999,- Euro übersteigt.
Selbst bei einer Einzahlung auf das eigene identifizierte Konto gilt Legitimationspflicht,
ab einem Einzahlungsbetrag von 15.000,- Euro.
Erstaunlich ist, daß wir auf einmal was verteidigen müssen, daß es ohnehin nicht mehr
gibt, nämlich unser Bankgeheimnis. Dieses ist mit der Abschaffung der anonymen
Sparbücher schon längst gefallen.
Stauni
  
2009-02-21
  

Keine Drogenwerbung

 

 

 

Mit unserem Beitrag „Kokain, Heroin und andere Drogen“ dürften wir in ein Wespen-
nest gestochen haben.
Heute hat uns der Admin LIQUID, von dieser impressumlosen Website einen Leserbrief
geschickt, von dem wir lediglich nur die ersten Zeilen veröffentlichen.

Der Leserbrief

Dieser Artikel entbehrt sich nicht nur jeglichem Wahrheitsanspruch, er ist noch dazu
eine Verleumdung wie sie im Buche steht.
1)Minderjährige haben auf marihuana.at keinen Zutritt! Das ist eindeutig den Forums-
regeln zu entnehmen……………..
Der Autor des Artikels sollte sich schämen!

mfg
liquid
marihuana.at
cannabis.at

Neue Computergeneration

Das nennen wir eine fortschrittliche Computergeneration, die erkennen doch tat-
sächlich über die Tastatur oder Maus, wie alt der User ist.
Den Rest des Briefes veröffentlichen wir nicht, da wir der Meinung sind, daß der
Verfasser nicht ganz clean gewesen sein kann, als er diesen geschrieben hat.
Wir werden diesem Forum hier keine Plattform für Drogenwerbung bieten.
Der Admin meint auch, daß auf seiner Website alles Rechtens sei.
Na klar, darum haben sie ja auch vergessen ein Impressum anzugeben.

Admin spielt auf Drogenwebsite wichtig

Originalposting auf der Drogenwebsite von Liquid , heute um 16:55
ich hab mir mal erlaubt eine Mail an den Seitenbetreiber zu schicken indem ich die
ungeheuerlichen Anschuldigungen verurteile und ihn auffordere diesen Artikel zu
entfernen.
mMn fällt der Artikel unter Verleumdung und so habe ich das auch geschrieben.
ich warte auf eine Antwort.

Hier ist die Antwort

Eines können wir mit Sicherheit sagen, wir wurden nicht aufgefordert den Artikel zu
entfernen. Warum der Admin seine Mitglieder anlügt, können wir nur vermuten.
Vielleicht will er den Macho raushängen lassen um Eindruck zu schinden.
Lieber LIQUID, eines können wir mit Sicherheit garantieren, Sie haben uns weder
beeindruckt, noch würden wir den Artikel entfernen, selbst wenn Sie das gefordert
hätten.
Seien Sie soviel Mann oder Frau, Ihre Identität preiszugeben, dann sind auch wir
bereit über Sinn oder Unsinn von Drogen zu diskutieren.
Personen die sich feige hinter einem Nickname verstecken, akzeptieren wir nicht als
Diskussionspartner.
  
Stauni
  
2009-02-20
    

Bitterer Kaffee für Meinl ?

   

Hausdurchsuchungen bei Meinl   

Seit 2007 laufen Ermittlungen gegen die frühere Meinl European Land (jetztiges: Atrium)
Am Mittwoch, den 18.02.2009 schlugen die Fahnder zu und führten Hausdurchsuchungen bei
der Meinl-Gruppe durch.
   
Laut Staatsanwaltschaft Wien hat Meinl European Land (MEL) eigene Zertifikate zurückge-
kauft und es geht nach wie vor um den Vorwurf des Betruges und oder der Untreue.
Es wird auch vermutet, daß  Kurse künstlich hochgehalten und die Anleger damit
getäuscht wurden. Es gilt die Unschuldsvermutung.
      
Es wurden zahlreiche Wohnungen, darunter auch Meinls Villa und Büros durchsucht.
Bei den Hausdurchungen wurden zahlreiche Unterlagen und Datenträger sichergestellt.
Wie allseits bekannt und ausführlich berichtet, stürzte der Kurs der Zertifikate enorm ab,
nach dem die Vorwürfe gegen MEL bekannt wurden. Zahlreiche Anleger verloren dadurch sehr
viel Geld. MEL hatte seinen Sitz auf der englischen Kanal-Insel Jersey.
Nach dem auf Jersey geltenden Recht, ist der Ankauf eigener Zertifikate im Prinzip legal.
   
  Von Power ist momentan nicht mehr viel übrig
     
Wir maßen uns hier kein Urteil an, ob hier alles rechtens gelaufen ist oder nicht.
Das zu klären obliegt den ermittelnden Behörden, bzw. einem unabhängigen österreichischen
Gericht.

Erstaunliche Aussagen    

Allerdings ist uns aufgefallen, daß der Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser,Vorstand von
Meinl International Power (MIP), einige erstaunliche Statements abgegeben hatte.
Zitat aus der Presse vom 07.02.08
„Ich halte Herrn Meinl für einen ausgezeichneten Banker“, so der Ex-Finanzminister.
Zitat aus Kurier vom 07.02.08
Dass die Zertifikate der Meinl International Power (MIP) an der Börse derzeit nur bei
5,57 Euro notieren und damit gegenüber dem Ausgabepreis von zehn Euro fast die Hälfte
an Wert eingebüßt haben, tut mir persönlich sehr leid“, so der MIP-Manager Karl- Heinz
Grasser zu den Anlegern.

Und dann war noch das:   

Vorarlberg online 11.07.08
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser,Vorstand von Meinl International Power (MIP), wehrt
sich gegen Medienberichte: Aktuelle Schlagzeilen wonach Karl-Heinz Grasser „unter Betrugs-
verdacht“ stünde und gegen ihn „Ermittlungen wegen Untreue- und Betrugsverdacht“ laufen
würden, seien „außerordentlich unseriös“, so Rechtsanwalt Michael Rami von der Kanzlei
Gheneff-Rami-Sommer in einer Aussendung……………….
…….“Ermittlungen“ wurden bis dato lediglich insoweit geführt, als die von der Staats-
anwaltschaft kraft Gesetzes einzuhaltende Vorgangsweise „Ermittlungsverfahren“ heißt
(§§ 91 ff StPO). Karl-Heinz Grasser wurde aber bis heute nicht zu einer Stellungnahme
aufgefordert oder gar einvernommen……………

Werbe-Ikone K.H. Grasser  

Während man Herrn Meinl den „soundsovielten“  sehr stark in der Mangel hat, werden
andere in das Unternehmen involvierte Personen nicht behelligt. Es ist noch gar nicht
solange her, da strahlte K.H. Grasser von diversen Lettern, wo er die MEL-Aktie bewarb.
   
 Da war die Welt noch in Ordnung, im Meinl-Land 
           
Als Exfinanzminister der Republik Österreich war er als Werbe-Ikone pures Gold wert.
Abgesehen von seiner führenden Tätigkeit bei MIP, wer will schon die postivien Prognosen
eines Wertpapieres anzweifeln, wenn der ehemalige Finanzminister und Wirtschaftexeperte
so intensiv die Werbetrommel rührt.

Topmanager weis von nichts      

Wir wissen zwar nicht genau welchen Tätigkeiten Herr Grasser in diesem Unternehmen
erfüllt hat, aber es  scheint, daß er als führender Manager von eventuellen illegalen
Transaktionen „nichts gewußt“ hat.
    
Wer von nichts weiß, der hat gut  lachen
     
Na so ein Glück, da wird doch einem späteren Polit-Comeback nichts im Wege stehen. 
Vielleicht basteln einige Personen ohnehin schon daran, Herrn K.H. Grasser in eine
politische Funktion zu hieven, die für keinen ein Nachteil ist.
  
Stauni
   
2009-02-19

Kokain, Heroin und andere Drogen

 

Drogenwebsite im Internet    

Bei Recherchen im Internet sind wir auf eine äußerst erstaunliche Website gestossen
und zwar mit dem Namen  http://www.marihuana.at/
   
Der Name „Mariuhana“ hört sich im ersten Moment relativ harmlos an. Es könnte ja
auch eine reine Informationsseite gegen Drogenmißbrauch oder eine harmlose Hippie –
und Reggae-Seite sein, wo ein paar Kiffer ihre Träume austauschen.
     
Nach dem Aufruf der Seite präsentiert sich dem Besucher folgendes Bild:

   

           cannabis.at

  …baut um, wir bitten um Geduld

Folgende Bereiche können jedoch besucht werden:

                  Forum 

  

Da waren wir erstaunt 

Also haben wir uns ins Forum geklickt und was sich das abspielt glaubt man kaum.
Da werden Erfahrungsberichte mit harten Drogen ausgetauscht und Tips gegeben,
welche Drogen man mit welchen nehmen soll, um den ultimativen Kick zu erhalten.
  
Aber das ist noch nicht alles. Man erfährt auch wie man Pflanzen für die Drogen-
gewinnung züchtet und betreut, wie man halluzinogene Pilze züchtet und Opium aus
Mohnkapseln gewinnt. Alles schön zum selber basteln.
      
Hersteller und Vertreiber von Drogenzubehör werden selbstverständlich auch angeboten,
als wären sie der Bäckerladen um die Ecke.
Den gesamten Inhalt dieses Forums wiederzugeben, würde den Rahmen unserer Website
sprengen. Der geneigte Leser kann sich aber selbst ein Bild davon machen.

 

Drogeneinstieg leicht gemacht   

Wer bis jetzt mit Drogen nichts so wirklich am Hut hatte, aber diese vielleicht einmal
probieren möchte, ist nach einem Besuch dieser Seite sicher „live dabei“.
Da gibt es die Anfragen von „Neulingen“, welche die beste Einstiegsdroge sei und
natürlich die dazugehörenden Antworten.
    
  Wer noch keine Ahnung hat, wird ausreichend informiert 
        
Impressum gibt es wie erwartet natürlich keines. Der Inhaber dieser Domain lautet auf
Pocketbong,  Personennamen:  Christian Schmiedl, 1050 Wien, Krongasse 17

Drogenbekämpfung vs. Drogenwerbung    

Während einerseits massenhaft Geld zur Drogenbekämpfung ausgebenen wird, steht eine
derartige Anleitung zum Drogenmissbrauch völlig ungeschoren im Internet.
Sogar unschuldige Bürger kommen im Kampf gegen Drogen zu Handkuss, wenn sie mit einem
schwarzafrikanischen Dealer verwechselt werden.
     
Unserer Rechtsmeinung nach verstößt der Inhalt dieser Seite ganz eindeutig gegen den
§ 282 Abs.2 des Strafgesetzbuches (Gutheißung einer mit Strafe bedrohten Handlung),
nämlich jenen Handlungen die im Suchtmittelgesetz (§ 27 bis § 32) eindeutig mit Strafen
bedroht sind.
     
Erstaunlich ist, daß gegen solche kriminellen Websites, die auch für unsere Kinder
frei zugänglich sind, seitens der verantwortlichen Politiker nichts unternommen wird.
   
Stauni
  
2009-02-17

Abzocke mit Sicherheits-Aspekt

Sicherheitsgurte und Kindersitze    

Im § 106 des Kraftfahrzeuggesetzes wird unter anderem die Ausrüstung und Handhabung von
Sicherheitsgurten und Kindersitzen geregelt.
In Österreich besteht Anschnallpflicht für Autofahrer und deren Fahrgäste. Für Kinder
unter einem gewissen Alter und Grösse, schreibt der Gesetzgeber zusätzlich eigene
Kindersitze vor.

Hohe Strafen bei Gesetzesverstoß

Die Nichtverwendung von Sicherheitsgurten kostet 35,- Euro Strafe. Beim Gesetzesverstoß
gegen die Verwendung von Kindersitzen, sind Strafen bis zu 5.000,- Euro vorgesehen.
Zusätzlich gibt es eine Vormerkung in der Führerscheinkartei und beim dritten Verstoß
ist der Führerschein für drei Monate weg.
    
Wie es scheint, ist dies alles im Sinne der Verkehrssicherheit. Doch der Schein trügt,
denn bei der staatlichen oder kommunalen, bzw. in deren Auftrag handelnden Personen-
beförderung, scheint dem Gesetzgeber die Verkehrssicherheit von Erwachsenen und auch
von Kindern egal zu sein.

Öffis völlig ungesichert 

In keinem städtischen Autobus oder Strassenbahn gibt es Sicherheitsgurte oder gar
Kindersitze. Ganz im Gegenteil, dort kann man sich sogar auf einem Stehplatz befördern
lassen.
Diese öffentliche Massenbeförderungsmittel befördern täglich tausende Fahrgäste unge-
sichert.
    
Völlig ungesicherte Fahrgäste sind bei einem Unfall besonders  arg betroffen 
    
Schülertransporte sind da auch ein eigenes Kapitel, dort müssen sich oft zwei Kinder
einen Sitz
teilen und das natürlich ungesichert.
Täglich sind städtische Autobusse oder Strassenbahnen in kleinere oder auch größere
Verkehrsunfälle verwickelt, wobei es hier nicht um die Verschuldensfrage geht.
Wer schon eine Notbremsung in Bus oder Bim erlebt hat, wird wissen wovon  wir sprechen.

Unlogisches Verhalten des Gesetzgebers    

Uns fehlt hier die Logik des Gesetzgebers. Auf der einen Seite im privaten Individual-
verkehr, wird maximale Sicherheit unter Androhung von empfindlichen Strafen gefordert,
während auf der anderen Seite in der öffentlichen Massenpersonenbeförderung nicht der
geringste Wert auf Sicherheit gelegt wird und auch nicht vorhanden ist.
    
Es ist auch kein logistisches Problem, wie man es gerne vorgibt, denn in Flugzeugen
die ebenfalls tausende Personen täglich befördern, gibt es einen Sicherheitsstandard.
Es werden nur so viele Personen mitgenommen, als auch tatsächlich Sitzplätze vorhanden
sind. Diese sind alle mit Sicherheitsgurten ausgerüstet, obwohl über die Sinnhaftigkeit
eines Gurtes bei einem Absturz diskutiert werden kann. Diese Gurte werden eher bei einer
Notlandung oder Notbremsung ihre Wirkung tun.
    
Wenn man hier der (Un)logik des Gesetzgebers folgt, kann man zum Schluß kommen, daß
das ganze vorgegebene Sicherheitsdenken nur zur Abzocke der Autofahrer bestimmt ist.
   
Stauni
    
2009-02-16
  

Polizei-Skandale

Bordellgeher und Schläger

   
Seit geraumer Zeit kommt die Polizei nicht mehr aus den Negativ-Schlagzeilen.
Von Geiger über Horngacher zu WEGA-Polizisten die einen gefesselten Häftling
verprügeln, Zivilstreifen die einen Passanten krankenhausreif schlagen, weil dieser
bei „Rot“ die Strasse überquerte, bis zu den folgenden jüngsten Vorfällen.

14-Jährige schlägt zwei Polizisten

  
In Graz ist am Freitag ein 14-jähriges Mädchen wegen schwerer Körperverletzung festge-
nommen worden. Die Amtshandlung eskalierte weil die Jugendliche eine Zigarette
geraucht hatte und den kontrollierenden Polizisten einen falschen Namen und eine falsche
Adresse angab.
Einer der beiden Polizisten wurde bei der Festnahme des Teenies angeblich schwer ver-
letzt, weil sich diese der Festnahme körperlich widersetzte.
Das muß man sich auf der Zunge zergehen lassen. Abgesehen von der (Un)sinnhaftigkeit
dieser Amtshandlung sind zwei Polizeibeamte nicht in der Lage ein unbewaffnetes
14-jähriges Mädchen in Gewahrsam zu nehmen, ohne das dabei einer schwer
verletzt wird.
Das Mädchen wurde vorübergehend wegen schwerer Körperverletzung und Widerstand
gegen die Staatsgewalt festgenommen.

Polizist als Nacktfotograf

   
In Oberösterreich laufen gegen einen dienstführenden Beamten der Polizeiinspektion
Lembach interne Ermittlungen, weil er mehr als 100 teilweise nackte Frauen fotografiert
haben soll.
Angeblich soll er sein Hobby in einer Privatwohnung oberhalb der Polizeiinspektion
betrieben haben.
Im Mittelpunkt der Erhebung stehen, ob dies in Uniform, während der Dienstzeit oder
gegen Vergünstigungen geschehen ist.
Da dürfte ein Kollege auf seinen Job scharf gewesen sein, denn Recherchen haben
bestätigt, daß das Hobby des Beamten in der Region und polizeiintern schon jahrelang
ein offenes Geheimnis war.
Sollten sich die Frauen von diesem Polizisten freiwillig fotografieren haben lassen,
weil es vielleicht  auch ihr Hobby war, ist uns dieser Polizeibeamte weit aus genehmer
als seine prügelnden Kollegen.

Drogenfahnder verprügeln Lehrer

   
Vergangenen Mittwoch in der U-Bahn Station Spittelau in Wien, ereignete sich eben-
falls ein unglaublicher Vorfall. Ein farbiger US-Bürger der an einer renommierten
internationalen Schule, Englisch und Sport unterrichtet, soll von zwei Polizeibeamten
in Zivil angegriffen und verprügelt worden sein.
  
Nach Beendigung der Prügelorgie, sollen sich die beiden dann als verdeckte Ermittler
der Polizei zu erkennen gegeben haben.
Der Lehrer wurde mit schweren Verletzungen ins Krankehaus eingeliefert.
   
Wie sich herausstellte, handelte es sich bei den Männern um Drogenfahnder, denen bei
der Verfolgung eines Dealers offenbar eine Verwechslung mit einem anderen Mann
schwarzer Hautfarbe passiert ist.
   
Landespolizeikommandant Karl Mahrer erklärt: „Das Büro für besondere Ermittlungen
wurde eingeschaltet. Eine Verwechslung ist möglich, der Staatsanwalt ermittelt.“
Da fragt man sich doch, ob Beamte dieser Einheit nicht besonders geschult sind um
einen Farbigen von einem anderen Farbigen zu unterscheiden.
 
Soviel zu Vorfällen mit Polizeibeamten innerhalb einer einzigen Woche.
Wenn man bedenkt, daß jene Beamte eigentlich die Bevölkerung beschützen
sollten, dann ist es um die Sicherheit in Österreich traurig bestellt.
      
Stauni
  
2009-02-15

Farce AWD-Klage

 

Tausende Anleger wollen ihr Geld zurück

  
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) macht Ernst: Der Finanzberater AWD
wird wegen struktureller Beratungsmängel in Sachen Immofinanz en masse geklagt.
Das Finanzberatungsunternehmen AWD muss sich jetzt warm anziehen. Denn der Verein
für Konsumenteninformation (VKI) wird eine Sammelklage gegen den Finanzdienstleister
AWD einbringen, nachdem sich 4500 mutmaßlich Geschädigte in Sachen Immofinanz-
und Immoeast-Aktien beim VKI gemeldet haben. Schaden: rund 45 Millionen €. ……..
Diese Pressemeldung haben wir unter folgendem Link gefunden:
 
http://www.wirtschaftsblatt.at/home/zeitung/aktuell/361783/index.do?_vl_pos=r.6.MOST

8.000 Betroffene in Österreich

 
Laut „Krone“ können bis zu 8.000 betroffene Österreicher den unabhängigen Finanz-
optimierer klagen, der bis zu 80 Mio Euro in den Sand gesetzt haben soll.
Der Weg ist einfach, man trete als Geschädigter die Ansprüche ab und der VKI bzw.
deren Prozesskostenfinanzierer tritt als Kläger auf. Für den Kunden sei lediglich ein
Organisationsbeitrag zu bezahlen.
Bevor der VKI oder sonstige Vereinigungen den Leuten falsche Hoffnungen machen
und ihnen Geld in Form eines „Organisationsbeitrages“ aus der Tasche ziehen,
mögen sie unter folgenden Link nachsehen.
http://www.vol.at/news/tp:vol:special_wirtschaft_aktuell/artikel/oebb-verlor-prozess-gegen-deutsche-bank/cn/apa-113715325
Hier geht es im Prinzip um die selbe Sache, die ÖBB fühlte sich nach einem Millionen-
verlust schlecht beraten und verklagte die Deutsche Bank. Prompt ging das Ganze in die
Hose und die Klage wurde kostenpflichtig abgewiesen.

Haftung bei schlechter Beratung

  
Anlageberater haften zwar für eine anlage- und anlegergerechte Beratung, jedoch nicht
für die Anlage selbst. Zum Vergleich, es haftet auch kein Bankberater für den Verlauf
eines „Prämiensparbuches“ oder eines „Bausparvertrages“.
Es sind zwar bei der Beratung nicht nur die Vorteile, sondern auch die Risiken von Anlage-
produkten darzustellen und es ist auf die persönliche Situation der Beratenen und
deren Erfahrung mit Anlagegeschäften einzugehen. Es sei auch notwendig, daß man auf
einer breiten Streuung eines Portfolios hinweist.

VKI erkennt Klagsaussicht

   
Hier will der VKI einen Ansatz zur Klage sehen, allerdings wird nicht er beweisen müssen
das der Anlageberater schlecht beraten hat, sondern liegt die Beweislast beim Ge-
schädigten. Auch wenn laut „Krone“ viele Finanzberater schlecht ausgebildet und völlig
ahnungslos sind, haben diese sicherlich nicht vergessen , sich ein Beratungsformular
unterzeichnen zu lassen.

Sollte nun ein „Geschädigter“ ein derartiges Beratungsformular unterzeichnet haben
und auch keine Videoaufnahme vom Beratungsgespräch haben, dann hat er äusserst
schlechte Karten.
 

VKI wirbt medienmässig für Klage

  
Umso erstaunlicher ist es, daß der VKI jetzt Leuten Hoffnungen macht, die ohnehin
bereits mehr oder weniger starke finanzielle Verluste hinnehmen mußten.
Die Chancen auf Erfolg sind äußerts gering, auch wenn so mancher selbsternannter
Konsumentenschutz-Guru etwas anderes behauptet.
Dies ist auch nicht auf unserem Mist gewachsen, sondern es zeigt einfach die
gängige Praxis in solchen Gerichtsverfahren.
Verdienen werden in erster Linie die Anwälte und die Konsumentenvereinigungen,
die ja auch nicht von Luft und Liebe leben.

Neuerlicher Griff ins Geldbörsel

   
Aber der Geschädigte muß ohnehin einen finanziellen Beitrag an den Konsumenten-
schutzverein leisten und dieser wird so berechnet sein, daß es sich für den Verein
auszahlt auf jeden Fall zu klagen.
Selbst sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten, daß die Geschädigten vor Gericht
Recht bekommen, werden diese auch kein Geld sehen.
AWD wird sich sicherlich nicht „warm anziehen“ wie sich das der VKI wünscht,
sondern einfach „die Kleidung wechseln“.
Die beklagte Partei und Prozeßverlierer wird einfach in Konkurs gehen und der Traum
von der Wiedergutmachung ist ausgeträumt.
Stauni
   
2009-02-14 

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