Laufhauskönig wurde schon wieder verhaftet


Nach der Pressekonferenz ging´s für Laskaris aus der Anwaltskanzlei direkt ins Gefängnis

 

Die Causa um den selbsternannten Laufhauskönig ohne Laufhaus, Peter Laskaris, ist mittlerweile hinlänglich bekannt. Erst am vergangenen Montag wurde er nach dem Prozess und einem Monat U-Haft enthaftet, da die Verhandlung vertagt wurde und der Richter keinen Haftgrund mehr sah.  Dies schien der Rechtsanwältin Astrid Wagner sauer aufgestoßen zu haben und sie gab daraufhin beim Sender oe24 ein Interview, das allerdings nicht überall auf Gegenliebe stieß.

 

Jedenfalls erfolgte ein neuerlicher Haftbefehl gegen Laskaris.  Die Begründung ist im nachfolgenden Screenshot ersichtlich.

 


 

Heute (Donnerstag dem 7. März 2019) berief Laskaris in der Kanzlei seines Anwaltes eine Pressekonferenz ein, um die Angelegenheit aus seiner Sicht zu erzählen und den beiden Damen, die sich von ihm gestalkt fühlen, ein Friedensangebot zu unterbreiten.

 

Für iPhone-Nutzer der Direktlink zum YouTube – Video
https://www.youtube.com/watch?v=bg4rDKmWoWM

{youtube}bg4rDKmWoWM{/youtube}

 

Nach der abendlichen Pressekonferenz wurde Laskaris von der Polizei verhaftet.  Aber auch der Vormittag war für ihn nicht von Erfolg gekrönt gewesen.  Das Strafmaß von 2 Monaten Haft aus dem letzten Prozess, wurde nach Berufung des Staatsanwaltes, vom OLG auf 8 Monate unbedingte Haft erhöht.

 

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2019-03-07


Betrüger drohen mit der Staatsanwaltschaft


Der Staatsanwalt würde sich freuen, wenn er in Kenntnis der Identität der Betrüger gelangen könnte

 

 

Die Betrüger der bereits sattsam bekannten Abzock-Websseite „www.maps-24-routenplaner.com“ konnten also noch immer keinen Zahlungseingang von uns verzeichnen.   Das ist auch nicht verwunderlich, denn wir haben bis dato noch keine Überweisung getätigt und haben dies auch in Zukunft nicht vor, da wir die besagte Webseite weder besucht, geschweige denn uns dort eingeloggt haben.  Fast belustigend finden wir die „Drohung“, die zuständige Staatsanwaltschaft einzuschalten.   Das sollten diese Herrschaften unbedingt tun, denn die Staatsanwaltschaft wartet bereits auf die Betrüger der Abzock-Websseite „www.maps-24-routenplaner.com“, da gegen diese bereits zahlreiche Anzeigen erstattet wurden.   Hier zielführende. L I N K S .zu den bereits von uns verfassten Beiträge in dieser Angelegenheit.

 

 

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2017-05-05

FPÖ-Nachwuchs bereits in der Wiege ersticken?


Posting auf linksextremer Facebook-Seite

Welche  Leute sich auf der mittlerweile – im negativen Sinn – bestens bekannten links-
extremen  Facebook- Seite „AK DEUTSCH …..“ tummeln,  ist  in  der Tat  erschreckend.
Aus einer FPÖ-Seite wurde ein Beitrag (Siehe Screenshot) kopiert und von zahlreichen
User(innen)  kommentiert.   Die  meisten  Kommentare ergießen sich in Beleidigungen
und Fäkalsprache.   Wir wollen unserer Leserschaft diese geistig sinnbefreiten Ergüsse
ersparen.
Um ein Kommentar kommen wir jedoch nicht herum,  denn dieses ist Spitzenreiter
aus negativer Sicht gesehen.
Eine  Userin,  die  sich  Eva Zauner  (falls das überhaupt ihr richtiger Name ist)  und
in ihrem Profilbild Europa auffordert seine Grenzen zu öffnen, will einen möglichen
FPÖ-Nachwuchs  auf  ihre  eigene  Art  und  Weise  unterbinden.   Sie kommentiert
öffentlich wie folgt: „Manche hätten in dieser Wiege erstickt gehört.“
Ob die betreffende Userin ein  Fall für den Staatsanwalt oder den Psychiater ist,  soll
jedermann(frau) selbst beurteilen. Übrigens, dass Posting steht bis dato (22:20 Uhr)
nach wie vor auf  besagter linksextremer  Facebook-Seite und wird von den Admins
augenscheinlich goutiert.
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2015-09-01

Gastkommentar zum Urteil gegen Josef S.


Ein spannender Vergleich: Linksextremer Schuld-

und „rechter“ Freispruch im Spiegel der Medien

Der 22.7.2014 und der 5.11.2008 haben eines gemeinsam: An beiden Tagen heulten Linke
und  manche  schein-unabhängige  Medien empört auf.   Ein Mal wurde ein junger Linksex-
tremer wegen Landfriedensbruch,  Sachbeschädigung und versuchter schwerer Körperver-
letzung  zu  einigen Monaten teilbedingter Haft verurteilt.  (Das Urteil ist nicht rechtskräftig).
„Skandal! Sein Leben ist verbaut!“ kreischt es von Linksaußen.
Ein  führender  Kommunist  (aus Österreich,  nicht Nordkorea) meint gar,  dass die Polizei
selbst  die  Gewalttaten  des  „schwarzen Blocks“  auf der linksextremen Demo begangen
habe.  Kommentar unnötig!
Ein  anderes  Mal  wurde  eine  Gruppe  junger  Rechter vom „Bund freier Jugend“ vom Vor-
wurf  des Verstoßes gegen das Verbotsgesetz freigesprochen.   Sie haben zwar – schon vor
dem Freispruch offensichtlich – nichts beschädigt und niemanden verletzt,  der Strafrahmen
wäre  aber  trotzdem  bis  zu  zehn  Mal so hoch wie die Strafe gegen den Gewalt-Demons-
tranten.   Auch  hier  witterten weitgehend die selben Kräfte,  wie Recherchen zeigen, einen
„Skandal“ – allerdings  einen  skandalösen  Freispruch,  denn offenbar war das  Leben die-
ser jungen  Menschen  weniger  wert  und hätte man es nicht nur verbauen dürfen,  sondern
regelrecht müssen.
Besonders interessant ist die Tatsache,  dass in beiden Fällen dem Urteil eine längere U-Haft
vorausgeht,  die  auch  völlig unterschiedlich bewertet wird.  Die Chuzpe Nummer eins: Nach
dem  Schuldspruch wegen  Landfriedensbruch  gegen  den  Linksextremen  wollen SPÖ und
Grüne  den  Paragrafen  ändern.  Nach der ungerechtfertigten Anklage wegen des  „Verbots-
gesetzes“ dachten sie nicht daran.
Und  nein,  das  ist  keine  „Verschwörung  rechtsextremer  Richter“,  wie sie Linke oft herbei
reden!   In  beiden  Fällen  haben  (auch) zufällig ausgewählte Schöffen bzw.  Geschworene
so entschieden. Ah ja, die könnte man ja auch abschaffen. Vielleicht sind sie zu vernünftig?
Fazit:  Gott  (oder wer auch immer)  bewahre  uns vor einer rot-grünen Strafrechtsreform, die
Gewaltdemonstranten zu Unschuldslämmern, Andersdenkende zu Schwerverbrechern und
Laienrichter als Regulativ bei sehr schweren Taten zum Anachronismus macht!
Und  Frau S.,  der  Staatsanwalt  wird  sich für die Erledigung seines Jobs wohl kaum ent-
schuldigen  müssen.   Warum  entschuldigen  Sie  sich nicht für die offenbar misslungene
Erziehung?
Gastkommentar der Facebook-Gemeinschaft

H e i m a t   o h n  e  S  e l b s t h a s s

Anmerkung der Redaktion:   Bitte nicht mit der linksextremen
Denunzianten-Gruppe  „Heimat ohne Hass“  zu verwechseln!
2014-07-26

Grazer SJ-Chef wurde wegen Hitlergruß-Beschuldigung verurteilt

Recherche beim STANDARD war Fehlanzeige

 
Screen: derstandard.at
 
Auf  Grund  des  obigen  Bildes und den Aussagen von Sebastian Pay,  Vorsitzender der SJ Graz,
sah  man  sich  beim  politisch  links orientierten STANDARD augenscheinlich bemüßigt,  obigen
Beitrag  (Teil- Screenshot) zu verfasssen,  der mit dreißig Seiten – mehr oder weniger gehässiger
– Kommentare „belohnt“ wurde. Warum man es bei der rosaroten Postille offenbar verabsäumte
eine gründliche Recherche durchzuführen, entzieht sich unserer Kenntnis. Möglicherweise stand
ein ideologisches Motiv dahinter.
 
Wir haben jedenfalls recherchiert und enttarnten die  Aussage von Pay sehr rasch als Lüge.  Der
angebliche Hitlergruß erwies sich lediglich als ein Mitschunkeln zu einem Lied. Dies ist im nach-
folgenden   Video  einwandfrei  ersichtlich.    Der  dazugehörige  Beitrag  ist  unter  diesem LINK
ersichtlich.
 
Achtung: Ab Sekunde 25!
 
 
Auch  auf  zahlreichen  linken  Facebook-Seiten zerriss man sich das Maul.   Sebastian Pay
postete damals auf seinem Facebook-Account folgendes:
 
Screen: facebook.com (Account Sebastian Pay)
 
Heute  erhielt  der  sozialistische  Nachwuchspolitiker  die Quittung für seine Hitlergruß-Story.
Wegen Verleumdung und falscher Beweisaussage erhielt Sebastian Pay eine bedingte Haft-
strafe  von  sechs  Monaten  und muss zusätzlich 1.440 Euro Strafe zahlen.   Sowohl Pay als
auch der Staatsanwalt beriefen gegen das Urteil,  dass somit nicht rechtskräftig ist.
 
 
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2014-03-14

Möchtegern-Gangster und Hetzer wurden verurteilt


Judenhetze und Verherrlichung von

Gewalt fällt zu Recht nicht unter Kunst

Schuldig in allen Anklagepunkten lautete das Urteil, das am Freitag dem 10.01.14 im Grazer
Straflandesgericht gegen zwei Rapper gesprochen wurde. Die zwei Grazer waren wegen Ver-
hetzung, Aufforderung zu terroristischen und strafbaren Handlungen angeklagt.
Bei  den beiden Verurteilten handelt es sich um die Möchtegern-Gangster (so geben sie sich
zumindest  in  ihren  Videoclips) Yasser  Gowayed  und  Budak  Osman.   Die beiden Herren
waren eine „Entdeckung“ von ERSTAUNLICH.   Wir berichteten schon über diese,  da waren
sie den „großen“ Medien noch völlig unbekannt. Unter diesem LINK können geneigte Leser-
(innen) unsere Beiträge nachlesen.
In  Videoclips,  in  denen Gowayed und Budak die Hauptrolle spielen,  wird unter anderem
Gewalt verherrlicht, Straftaten gutgeheißen und gegen Juden gehetzt.   Auf den Facebook-
Accounts  der  Beiden  ging  es nicht minder harmlos zu.   Vor dem Richter versuchten die
Anwälte der Angeklagten dies als Kunst zu verkaufen.
Die  Richterin  konnte offenbar die Meinung der Anwälte bezüglich der „Kunst“ von Gowayed
und  Budak  aber  nicht ganz teilen und verhängte gegen die beiden Rapper bedingten Frei-
heitsstrafen  von  sechs  und  elf  Monaten sowie Geldstrafen.   Sowohl Staatsanwalt als auch
Verteidiger legten sofort Berufung ein und die Urteile sind daher nicht rechtskräftig.
Pikante Details am Rande: Am 25.11.2012 fanden in Graz Gemeinderatswahlen statt. Yasser
Gowayed gab auf seiner Facebook-Seite damals folgende Wahlempfehlung ab:

Screen: facebook.com (Account: Yasser Gowayed)

Martina  Schröck  (SPÖ)  bedankte  sich  auf  der hetzerischen Facebook-Webseite des Möchte-
gern-Gangster ganz artig und schrieb:  „Danke euch für die Unterstützung!  Gemeinsam können
wir  vieles  schaffen!“ Aber  auch  der  damalige  Vorsitzende  der  Sozialistischen  Jugend Graz,
Manuel  Oberreiter,  entdeckte  sein  Herz  für  den Rapper und warb auf dessen Hass- und Hetz
Facebook-Account um Vorzugsstimmen.

Screen: facebook.com (Account: Yasser Gowayed)

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2014-01-11

Petition für Anklageerhebung wegen Wählertäuschung


Sinn- und nutzlose Petition

Morgen Sonntag, dem 15.12.2013,  läuft die Frist zu einer nicht ganz unberechtigten Petition
aus.  Montag, dem 16.12.2013,  ist nämlich Abgabetermin an die Staatsanwaltschaft Wien.
Screen: secure.avaaz.org
„Vor  der NR-Wahl wurden rd. 6,3 Mio. wahlberechtigte ÖsterreicherInnen insbesondere von den
2 Koalitionsparteien  ÖVP & SPÖ  in  den  TV-Konfrontationssendungen  arglistig  getäuscht, was
das Milliardendefizit des Staates anbelangt. Wo noch vor dem 29. Sep. 2013 von verschiedenen
Entlastungen  gesprochen  und  damit  um  Wählerstimmen  geworben wurde,  taucht „plötzlich“
Wochen  später ein Schuldenberg von zusätzlichen 24,x Mrd. auf,  der drastische Auswirkungen
für das Land und Generationen haben wird“,  so die Organisatoren der Petition.
An  und  für  sich  wäre es wünschenswert,  dass man Politiker(innen) für bewusst getätigte Lügen
zur Verantwortung zieht. Speziell dann, wenn diese zum Stimmenfang dienen. Die Organisatoren
der  Petition  beabsichtigen Anzeige zu erstatten,  auf das die Staatsanwaltschaft Anklage gemäß
Paragraph 263 StGB Abs.1 gegen die beiden wahlwerbenden Regierungsparteien SPÖ und ÖVP
erhebt.
Die ganze Sache hat nur zwei Schönheitsfehler. Nummer 1: Man benötigt keine Petition um eine
Sachverhaltsdarstellung  an die Staatsanwaltschaft zu übermitteln,  denn das steht ohnehin jeder
Einzelperson zu.
Nummer 2: Kein Staatsanwalt dieser Republik wird in dieser Causa eine Anklage gegen die SPÖ
oder  die  ÖVP erheben.  Selbst wenn einer so tollkühn wäre seine Karriere zu gefährden,  wird es
zu keine Anklageerhebung kommen. Staatsanwälte sind weisungsgebundene Beamte und unter-
stehen  dem  Justizministerium.   Dieses  Ressort  untersteht  der  ÖVP  und  eine derartige Aktion
würde von dort aus sofort unterbunden werden.
Also  wie  naiv  muss man sein um zu glauben,  dass ein Minister einer Regierungspartei seelen-
ruhig  dabei  zusehen  würde,  wie  ein  Staatsanwalt  gegen  die  eigene Partei Anklage erhebt?
Selbst  sollte  die  gewünschte  Anzahl  von  10.000  Unterzeichner(innen)  erreicht werden, wird
dies an den Fakten nichts ändern.
Es  wird  immer  Politiker(innen)  geben,  welche  die  Bevölkerung anlügen um Vorteile für sich
selbst  oder  für ihre Partei zu lukrieren.   Dem Abhilfe zu verschaffen liegt in der Verantwortung
der  Bevölkerung.   Diese  müsste  einmal beginnen nicht alles blauäugig zu glauben,  sondern
Versprechungen zu  hinterfragen und dementsprechend zu handeln. Eingangs angeführte Peti-
tion ist zwar gut gemeint aber leider völlig sinn- und nutzlos.
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2013-12-14

„Heimat ohne Hass“ auf Anzeigentour


Hegt man bei „Heimat ohne Hass“ gar Sympathien

für Verheiratungen Minderjähriger?

Erst  kürzlich  haben wir über den Tod einer achtjährigen Kindsbraut im Jemen berichtet.  Diese
starb nach der Hochzeitsnacht mit ihrem erwachsenen Bräutigam an einem Gebärmuttereinriss.
Was  denkt  sich  wohl  ein  normal denkender Mensch,  wenn er nachfolgende Bilder sieht?  Wir
sind der Meinung,  dass diese Bilder nur Ekel und Abscheu hervorrufen können.
Quelle: google.com
Beim Verantwortlichen oder Beitreiber der Facebook-Seite „Heimat ohne Hass“  scheint man
das nicht so zu sehen.   Denn bei diesen rief es offenbar helle Aufregung hervor, als der User
Marion Senger van Rens diese Bilder online stellte und mit dem Kommentar  „NEIN DANKE!
Ich hasse Kinderschänder“ versah.
Screen: facebook.com (Account: Heimat ohne Hass)
Bei „Heimat ohne Hass“ sah man sich bemüßigt diesbezüglich eine Sachverhaltsdarstellung
an die Staatsanwaltschaft einzubringen.  Was erwarten sich die Herrschaften?   Einen Staats-
anwalt der in der Kritik an Verheiratungen Minderjähriger Verhetzung ortet?
Was soll daran falsch sein, eine derartig perverse Tradition anzuprangern?   Oder hegt man
bei  „Heimat ohne Hass“ möglicherweise Sympathien für die Verheiratungen Minderjähriger
und dem damit verbunden sexuellen Kindesmissbrauch?
Wenn dem so ist, was wir nicht hoffen, dann sollten diese Herrschaften auch bezüglich des
nächsten Bildes eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft einbringen.
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2013-09-17

Angeblicher Facebook-Skandal wird immer dubioser


Warum zeigt Sailer die Administratoren und

nicht die Verfasser der Postings an?

Ausgesprochen  seltsam  mutet   für  FPÖ-Generalsekretär  Herbert Kickl  die Vorgangsweise der
selbsternannten  „Aufdecker“  rund  um  Uwe  Sailer an,  die sich jetzt damit brüsten,  eine angeb-
lich „geheime“ Facebook-Gruppe „enttarnt“ zu haben.
„Der  einzige  Vorwurf,  der gegen freiheitliche Funktionäre erhoben wird,  ist, dass sie angeblich
irgendwelche Postings gelesen und nicht sofort nach dem Staatsanwalt geschrien haben“, stellte
Kickl klar.   „Wer diese Postings allerdings mit Sicherheit gelesen hat,  sind Uwe Sailer und seine
Spießgesellen.   Da  stellt  sich  natürlich  schon  die  Frage,  warum  diese  Herrschaften nicht um-
gehend Anzeige erstattet haben“,  so Kickl ergänzend.
Sailer  behauptet außerdem,  die wirklichen Namen der Verfasser der fragwürdigen Postings aus-
geforscht  zu  haben.   Da  stellt  sich die  berechtigte  Frage,  warum  dieser statt den betroffenen
Kommentatoren,  die  Administratoren anzeigt?   Denn logisch ist  dieser  Vorgang nicht.   Das ist
ungefähr so,  als wenn man die Post anzeigt, wenn sie einen Drohbrief zustellt,  und nicht dessen
Verfasser.   Unter  diesem  Gesichtspunkt wird die Affäre immer dubioser.   Kickl forderte Sailer in
diesem  Zusammenhang  auf,  die  Namen  der Ausgeforschten bekanntzugeben, damit die FPÖ
Anzeige erstatten kann.

Quelle: NEWS – Screen: facebook.com
Auch  stellt sich für die Frage warum  NEWS  die  User  anonymisierte,  welche  die diskriminier-
enden Kommentare auf die Facebookseite der betroffenen  Facebook-Gruppe gepostet haben.
Wir  glauben  kaum,  dass  diese  irgendwelche  Persönlichkeitsrechte  in Anspruch genommen
hätten.   Wenn  wir  uns die betreffenden Postings  durchlesen  erscheint  es uns viel wahrschein-
licher,  dass  es  sich um  Fake-Accounts  von  Personen  handelt,  die  als  „Agent Provocateur“
agierten um die FPÖ vorsätzlich in ihrem Ansehen und in ihrem Ruf zu schädigen.
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2013-08-22

Otto Muehl ist tot


Kinderschänder als brillanten Denker hochstilisiert

Mit Bedauern nimmt das mumok (Anm. der Red.: Museum moderner Kunst)den Tod von Otto
Muehl  zur Kenntnis.   Unser Mitgefühl gilt all jenen,  die sich ihm verbunden fühlen, ganz be-
sonders den Mitgliedern der ARTLIFE-Kommune in Portugal, in deren Kreis er zuletzt lebte.
Obiger Absatz war heute in einer Presseaussendung des Museums zu lesen.   In dieser wurde
Mühl  noch  überschwänglich  als  bahnbrechender Künstler gelobt.   So kommen im Nachruf
etwa  Sätze  wie:  „In seinem gattungsübergreifenden  Arbeiten erweist sich Muehl als wacher,
brillanter und radikaler Denker von überaus scharfer Beobachtungsgabe“  vor.
Ob eine „Pissaktion“, wobei drei nackte Männer um die Wette urinierten oder ob das Schlach-
ten eines  Schweines und anschließendes  Überschütten von nackten Frauen mit dessen Blut,
Urin und Kot  (gemeinsame Aktion mit Hermann Nitsch) als Kunst zählt  – selbst wenn dabei
Weihnachtslieder über Lautsprecher abgespielt wurden – sei dahingestellt.
Allerdings  erstaunt  es  uns,  dass  ein  Kinderschänder,  der  seine  Opfer mit Drogen gefügig
gemacht  hatte,  als  wacher,  brillanter  und radikaler Denker von überaus scharfer Beobacht-
ungsgabe  bezeichnet  wird.   Beim  Lesen  des  Nachrufs vom  „mumok“ könnte man zur An-
nahme  kommen,  dass  diese  von  der  Verurteilung  Mühls, wegen Sittlichkeitsdelikten,  Ver-
stößen gegen das Suchtgiftgesetz und Zeugenbeeinflussung zu sieben Jahren Freiheitsstrafe,
nicht in Kenntnis sind.
Der  Staatsanwalt  meinte  im Muehl-Prozess wörtlich:  „Ich habe schon viele große Prozesse
erlebt,  aber  noch  in  keinem  hat  mich das  Schicksal der Opfer so bedrückt wie in diesem.
Muehl hat Terror ausgeübt.  Was ein KZ ist, wissen wir aus der Geschichte. Was die Mädchen
am Friedrichshof mitmachen mussten, war genauso schrecklich. Otto Mühl hat mit Menschen
experimentiert, er hat sie manipuliert.“
Anlässlich  des Todes  von  Otto  Muehl  und  der  aktuellen  Berichterstattung  über sein soge-
nanntes  „Werk“  übte FPÖ-Vizeparteiobmann Norbert Hofer scharfe Kritik an jenen Exponen-
ten  des  öffentlichen  Lebens  und vor allem der Politik,  die den Kinderschänder als Künstler
feierten und ihn hofierten und das nach wie vor tun.
Dazu  Hofer  wörtlich:  „Muehl hat vielen Menschen, vor allem Kindern, Unsägliches angetan.
Es  ist  widerlich, dass viele hochrangige Politiker nicht nur jahrelang ins seine Kommune ge-
pilgert sind, sondern ihn auch nach seiner Verurteilung weiterhin stützten.“
Man soll zwar den Toten nichts Schlechtes nachsagen, aber für uns ist/war Muehl weder ein
Künstler  noch  ein  Denker mit brillanter Beobachtungsgabe.   Für uns ist/war er ein Kinder-
schänder,  dem  es  nicht geschadet hätte,  nach Verbüßung seiner Haftstrafe in Sicherheits-
verwahrung genommen zu werden.
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2013-05-27
 

Kein Moslem-Bonus in Russland


Die Russen lassen mit sich nicht scherzen

Im  Beitrag  „HAMAM statt DAHAM“  haben  wir  uns gewundert,  dass  in Österreich  mos-
lemische Mitbürger(innen) mit Migrationshintergrund, welche auf die Vielfalt in Wien sowie
auf  österreichische  Staatssymbole  scheißen(*)  und  pissen(*),  subventioniert  werden.
(*) Originalausdrücke der selbsternannten multikulturellen Künstler(innen).
 
Da gehen in Russland die Uhren anders. Wie die russische Nachrichtenagentur RIA Nowosti
nun meldete,  wurde ein ägyptischer Student zu eineinhalb Jahren Lagerhaft verurteilt,  weil
er  auf  das  Denkmal  des  Unbekannten  Soldaten in Wolgograd  (ehemaliges  Stalingrad)
uriniert hatte.
 
Der  Mann hatte in der Neujahrsnacht auf die symbolträchtige Flamme des Denkmals  in der
Innenstadt  von  Wolgograd  uriniert.   Zudem  prügelte  er  sich  mit  empörten  Passanten.
Schlussendlich wurde er von der Polizei festgenommen.   Im Prozess beteuerte der Student
unter  Tränen,  dass  er  nicht gewusst habe, was er tat.   Seine Krokodilstränen halfen ihm
jedoch nicht weiter. Dabei hatte er noch Glück im Unglück, denn der Staatsanwalt hatte drei
Jahre Haft gefordert.
 
Tja,  die  Russen  haben  noch  etwas,  dass man Nationalstolz nennt. Was wäre wohl dem
Kulturbereicherer in Österreich passiert?   Gar nichts, behaupten wir.  Möglicherweise hätte
er noch eine Auszeichnung bekommen,  weil ein Gutmenschen-Anwalt glaubhaft versichert
hätte,  dass er doch nur eine Feuersbrunst verhindern wollte.
 
Interessant  wäre  auch  zu  wissen,  was  einem ausländischen Studenten in Ägypten pas-
sieren  würde,  wenn  dieser  auf  einen  Koran  oder  sonstiges religiöses oder staatliches
Symbol  uriniert?   Das  war  natürlich eine rhetorische Frage,  denn sich die Folgen auszu-
malen bedarf keiner gesteigerten Vorstellungskraft.
 
Jetzt bleibt natürlich noch abzuwarten, bis Personen wie Alev Korun und Co. die Freilassung
des ägyptischen Studenten aus der russischen Lagerhaft fordern.
 
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2013-03-23
 

Staatsanwalt ermittelt bei Wiener Wohnen


Amtsmissbrauch, Untreue und Absprachen

bei Vergaben stehen im Raum

 
Laut einer heutigen APA/OTS-Presseausendung der Tageszeitung KURIER,  ermittelt die
Staatsanwaltschaft  bei Wiener Wohnen.  Wir gehen mit an Sicherheit grenzender Wahr-
scheinlichkeit davon aus,  dass diese Meldung in den nächsten Tagen ihren Niederschlag
in der Boulevardpresse  finden wird und  diese auch von  SPÖ-nahen Medien  nicht mehr
verschwiegen werden kann.
 
Der  KURIER  verlautbarte  wörtlich:  Die Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt in den
Büros  der  Verwaltung der Gemeindebauten in Sachen Amtsmissbrauch,  Untreue und
Absprachen bei Vergaben. Auch Computer sollen bereits konfisziert worden sein.
 
Ausgangspunkt  der  Ermittlungen  sind  Anzeigen gegen drei Entscheidungsträger von
Wiener Wohnen,  die für Ausschreibungen zuständig sind.   Die in der Anzeige enthalt-
enen Details waren so konkret, dass die Staatsanwaltschaft Wien sofort ein Verfahren
eröffnet hat.
 
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2013-03-15
 

Mensdorff-Pouilly: “The show must go on”


Presseaussendung der Staatsanwaltschaft Wien

Betrifft: Strafsache gegen Alfons Mensdorff-Pouilly
 
Die  Staatsanwaltschaft Wien  hat  heute  gegen  Alfons Mensdorff-Pouilly  und  Dr. Kurt
Dalmata  Strafantrag  wegen  des Verdachts  der Geldwäscherei  und anderer Vergehen
erhoben.
 
Alfons Mensdorff-Pouilly  soll  in  den  Jahren  2000  bis 2008  in  Summe  rund Euro 12,6
Millionen  erhalten  haben,  die  zuvor  unter V erwendung  von Scheinverträgen aus dem
Vermögen der BAE systems plc abgezogen wurden. Der Zweitangeklagte soll ihm bei den
Geldtransfers behilflich gewesen sein.
 
Mit  dem  Geld sollten vermutlich in Zentral- und Osteuropa Entscheidungsträger bestochen
werden, um Waffengeschäfte für das Unternehmen zu erlangen. Die tatsächliche Verwend-
ung des Geldes konnte nicht aufgeklärt werden.
 
Weiters  wurde  Alfons Mensdorff-Pouilly wegen des Verdachts der falschen Beweisaussage
in  zwei  Untersuchungsausschüssen  und  der  Vorlage eines verfälschten Beweismittels im
Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Wien angeklagt.
(Schluss)
 

Inszenierte Show oder Profilierungsversuch?

Diese Anklage wird den Lord of War wenig kratzen. Das hat er nämlich  schon eindrucksvoll
unter  Beweis gestellt.   Am  27. Februar 2009 wurde Mensdorff-Pouilly in seinem Schloss in
Luising  wegen  Verdunkelungsgefahr festgenommen.   Die  Untersuchungshaft dauerte fünf
Wochen.
 
Am 2 9. Jänner 2010 wurde Mensdorff-Pouilly in London vom SFO einvernommen und über-
raschend  verhaftet.  Am 4. Februar 2010 wurde vom Bezirksgericht Westminster beschlos-
sen, Mensdorff-Pouilly gegen eine Kaution von umgerechnet mehr als 570.000 Euro frei zu
lassen.  Er musste jedoch seine Pässe abgeben und sich für weitere Befragungen jederzeit
zur Verfügung halten.
 
Am  5. Februar 2010  wurde das Verfahren gegen   A. Mensdorff-Pouilly in England jedoch
endgültig  eingestellt.  Grund  für die  Einstellung war eine Weisung  der britischen Regier-
ungsspitze.  Für  die Zeit  seiner Untersuchungshaft in London  ( 1Woche)  erhielt er sogar
eine Haftentschädigung in Höhe von 430.000 Euro. „Wenn ich das gewusst hätte, wäre ich
vier Wochen geblieben“, soll Mensdorff-Pouilly gegenüber der Zeitschrift Format gescherzt
haben.
 
Der  Mann  hat mächtige Freunde und das nicht nur in London sondern auch in Wien,  wie
nachfolgendes  Foto  unter  Beweis  stellt,  welches  wir uns vom  „Standard“  ausgeborgt
haben.   Die komplette Fotostrecke samt dem dazugehörenden Beitrag  „Die Blumen des
Bösen“  finden geneigte Leser(innen) unter „derstandard.at“
 
Quelle: „derstandard.at“
 
Allerdings sind wir uns nicht sicher, ob der eingebrachte Strafantrag lediglich eine inszenierte
Show  ist  oder  ob  sich  da tatsächlich ein Staatsanwalt profilieren will und dabei vermutlich
kräftig auf die Schnauze fallen wird.
 
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2012-06-22
 

Österreich – Ein Paradies für Pädophile


Lippenbekenntnisse

Beachtet man die letzten drei Urteile gegen pädofile Kinderpornografen, jeweils 3 Monate
bedingt für einen ÖBB-Bediensteten und einen Rechtspraktikanten am LG Wien, sowie 8
Monate bedingt für einen pädophilen Pfarrer, erscheint die Forderung der Justizministerin
erstaunlich.
Der obige Satz stammt aus unserem Beitrag „Milde für Pädofile“  vom 19.06.2010.   Die
Äußerung der damalige Justizministerin  Bandion-Ortner:  „Außerdem darf es im Bereich
der Kinderpornografie keine Denkverbote geben.   Das Wohl des Kindes hat Priorität“,
klang schon seinerzeit wie Hohn.
Dass die Justiz offenbar keine glückliche Hand im Umgang mit Kinderschändern hat oder
diese aus welchem Grund auch immer mit Samthandschuhen anfasst,  zeigt ein Beispiel
aus der Vorwoche auf.  Ein verurteilter pädophiler Sexualstraftäter, soll mit elektronischer
Fußfessel in den „Hausarrest“ entlassen werden.
Und dass,  obwohl auch die jetzige  Justizministerin,  Beatrix Karl,  vollmundig erklärte,
gegen Kinderschänder mit der vollen Härte des Gesetzes vorgehen zu wollen.  Für uns
sind die Äußerungen der Damen C. Bandion-Ortner und  B. Karl nicht mehr als Lippen-
bekenntnisse. Das stellt auch nachfolgender Fall eindeutig unter Beweis.

Ein Schandfleck für die Justiz

Ein gestrig gefälltes Urteil im LG Steyr,  schlägt jedoch dem Fass den Boden aus.  Im
Beitrag  „Psychotests für Richter TEIL2“  haben wir über einen Salzburger Richter be-
richtet, der massenhaft kinderpornografisches Material auf seinen PC hortete.
Der Salzburger Jugendrichter, Peter H., ist ein Schandfleck für die ganze Justiz und nicht
würdig dieser zu dienen. Normalerweise gehört dieser Mann aus dem Justizapparat ent-
lassen. Das dürfte der verhandelte Richter nicht so gesehen haben und verurteilte den
Mann zu lächerlichen 5 Monaten bedingt und 2.250 Euro Geldstrafe.
Erstaunlich ist auch,  dass folgendes als mildernd gewertet wurde.   Der Richter soll sich
während der Tatzeit in einer psychischen Ausnahmesituation befunden habe, weil er seit
Anfang 2007 keinen Urlaub mehr gehabt habe und auch unter einem Burn-out-Syndrom
litt.   Bei diesem Milderungsgrund stellen sich bei jedem normal denkenden Menschen die
Nackenhaare auf.
Mit diesem Urteil, ja man könnte fast geneigt sein  „Freispruch“  dazuzusagen,  darf der
Pädophile seinen Job in der Justiz behalten,  denn Beamte können erst dann entlassen
werden, wenn sie zu mehr als einem Jahr Strafe verurteilt werden.   Angesichts der Tat-
sache, dass für die Anfertigung von kinderpornografischen Material sexueller Missbrauch
an Kindern  begangen wird,  setzen wir  Konsumenten dieses  Bild- und Videomaterials
als Kinderschänder gleich.

Keine ernsthafte Konsequenzen für Pädophile

Das gestrig  gefällte Urteil am LG Steyr kommt  fast einem Freibrief für sexuellen Kindes-
missbrauch gleich.   Es sagt nämlich aus,  dass keine wirklich ernsthaften Konsequenzen
zu erwarten sind, wenn jemand kinderpornografisches  Material zur Befriedigung seiner
Perversität sammelt und konsumiert.
Dieses erstaunlich  milde Urteil ist für uns ein  Justizskandal erster Klasse  und entwertet
so ganz nebenbei, die sicherlich nicht leichte Arbeit der Ermittler.  Ob sich der urteilende
Richter und der schweigsame Staatsanwalt beim Rasieren noch in den Spiegel schauen
können?   Auf eines sind wir jedenfalls noch gespannt, nämlich ab wann der pädophile
Richter wieder im Namen der Republik urteilen wird.
Jedenfalls sehen wir uns in unserer Forderung bestätigt,  dass Richter(innen) in period-
ischen Zeitabständen dahingehend überprüft werden sollten,  ob sie psychisch noch in
der Lage sind das Richteramt auszuüben.  Zum Schluss wollen wir unseren Leser(innen)
empfehlen, auf die Webseite „gegensexuellegewalt“ zu schauen, auf der man sich eben-
falls mit diesem Thema ausführlich befasst.
*****
2011-11-04
 

Die unendliche Geschichte


Erbarmen oder Korrektur

Ist es Erbarmen oder nur der bescheidene Versuch eine optische Schieflage zu korrigieren,
dass  der  OGH  (Oberste Gerichtshof)  nun den  Höchstrichter,  Senatspräsident  Thomas
Philipp, als Vorsitzenden in der Causa (Berufungsverfahren am 23.12.10) Elsner abberuft?

Lebenslange Untersuchungshaft?

Wie bereits allgemein  hinlänglich bekannt ist,  verdonnerte die damalige Richterin,  Claudia
Bandion-Ortner,  den  Ex-Bawag-Boss  am  21. Mai 2008,  wegen  Veruntreuung  zu 2 ½
Jahren  (rechtskräftig)  und  am  4. Juli 2008,  wegen  Untreue und  Betrugs  (noch nicht
rechtskräftig), zu 9 ½ Jahren Haft. Elsner berief gegen letzteres  Urteil und seitdem hat es
den Anschein, dass er sich in einer lebenslangen U-Haft befindet.

Nach  der  Urteilverkündigung  erlebte Bandion-Ortner  einen beruflichen  Höhenflug  und
avancierte zur Justizministerin.  Der im Bawag-Prozess tätige Staatsanwalt  Georg Krakow
stieg ebenfalls ganz zufälligerweise zum persönlichen Sekretär der frischgebackenen Minis-
terin auf.

Keine Chance für Elsner

Der mittlerweile schwer erkrankte Elsner (75) versuchte bereits unzählige Male vergeblich,
aus der Untersuchungshaft  freizukommen.  Nicht einmal die Tatsache,  dass die General-
prokuratur als  oberste Anklagevertretung feststellte,  dass  etliche Angeklagte im Bawag-
Prozess freizusprechen gewesen wären und Urteilsbegründungen mangelhaft ausgeführt
wurden, konnte die Lage des Ex-Bankers verbessern.

Elsner als Karriere-Leiter?

Der Höchstrichter, Senatspräsident Thomas Philipp, hätte am 23.12.2010 den  Vorsitz in
der Berufungsverhandlung gegen Helmut Elsner führen sollen. Da diese Causa vor lauter
Karriere-Zufälle (Richterin wird Justizministerin und Staatsanwalt der persönliche Sekretär)
nur so gespickt ist, erscheint es gar nicht erstaunlich, dass es auch dem Berufungsrichter
zufälliger Weise nach höheren Ehren dürstet.
Nun bewirbt sich just jener Richter, welcher das Urteil von Bandion-Ortner zu überprüfen
hat, um den Posten des OGH-Vizepräsidenten. Und ganz zufälligerweise, ist diese Bewerb-
ung  bei der  Justizministerin abzugeben.  Diese war  wiederum  erstinstanzlichen  Bawag-
Richterin  und  entscheidet nun  unter mehreren  Bewerbern.  Ihre Entscheidung  teilt sie
dann in  Form  eines Vorschlags  dem  Bundespräsidenten mit,  welcher  das  letzte Wort
spricht.

Was zuviel ist, ist zuviel

Diese Konstellation war selbst dem  Obersten Gerichtshof  zuviel und dieser entschied des-
halb,  bei  T. Philipp  einen  Ausschließungsgrund  für  das  Bawag-Verfahren zu sehen.  Es
könnte zumindest den Anschein einer Abhängigkeit des Richters von der Ministerin geben,
heißt es sinngemäß seitens des OGH.
Den neuen Vorsitz  wird der bisherige  Stellvertreter von  Thomas Philipp übernehmen. Na
hoffentlich tut das dem guten Verhältnis zwischen  Bandion-Ortner  und Philipp keinen Ab-
bruch. Wer kann schon wissen, wie der neue Mann entscheiden wird.

Alzheimer wäre die beste Krankheit

Allerdings glauben  wir nicht,  dass sich die Situation  für Elsner durch  diese Rochade  ge-
bessert hat. Der Mann weiß einfach zuviel und seine Feinde  (die damaligen Mitnutznießer)
fürchten, dass er auf Rache aus sein könnte.
Sie werden alles daran setzen, dass Elsner im Gefängnis verreckt.  Einzige Chance für den
Ex-Banker wäre,  wenn er an Alzheimer  erkrankt und alles vergessen würde.  Ansonsten
wird es für den ehemaligen  Bawag-Boss nur einen Weg aus der Haftanstalt geben.  Und
zwar mit den Füßen voraus in einem Sarg.

*****

2010-12-06
 

Tötet H.C. Strache


Kultur scheint ein Fremdwort zu sein

So manche Linke in   Österreich, scheinen sich nicht in kultivierter  Form mit einem politisch-
en Gegner auseinandersetzen zu können. Ein ernsthafter „Gegner“ ist unbestritten der FPÖ-
Chef H.C. Strache. Dieser eilt bereits seit einiger Zeit von Wahlsieg zu Wahlsieg.

Mit der Absicht diese  Erfolge zu stoppen,  wird in die unterste Schublade gegriffen.  Da gab

es einen selbsternannten Drogenexperten, der bei Strache Kokainkosum ortete und dies in
seinem Blog veröffentlichte.  Nach einem entsprechenden  ERSTAUNLICH-Beitrag,  wurde
dieser allerdings wieder sofort gelöscht.

Primitive Rap-Videos als Kunst

Auch Videos sind groß in Mode. Im primitiven Rap-Stil wird dem FPÖ-Chef eine Pistole in
die Hand gedrückt und dieser zum Selbstmord aufgefordert. Ein anderer Rapper, welcher
von einem SPÖ-Mandatar promotet wird, beabsichtigte sogar die Mutter von H.C. Strache,
gegen deren Willen zu ficken.

Das Erstaunliche  an dieser  ganzen Sache ist jedoch,  dass diese primitven  Anmachungen

unter der Freiheit der Kunst gehandelt werden. Der Grund dafür liegt ganz offensichtlich auf
der Hand. Würde man es nicht als Kunst bezeichnen, wobei dies eine Beleidigung für diese
ist, hätte schon mancher Interpret eine Begegnung mit dem Staatsanwalt gehabt.

Mordaufruf als neue Kunstart

Eine neue Art der Kunst gab es kürzlich im Theater „GARAGE X“. Dort fand die Premiere des
Stückes „Good News“ statt.  Mit dem Aufruf „Tötet H.C. Strache“ versuchte man auf besagter
Bühne, welche mit öffentlichen Geldern subventioniert wird, auf sich aufmerksam zu machen.

Wir wollen unseren Leser(innen) jene  Passage wiedergeben,  welche die Verantwortlichen
der „GARAGE X“ als Kunst bezeichnen.


Screen: www.ots.at

Fehlendes Geschichtswissen

Nachdem man sich über den Aufruf „Tötet H.C. Strache“ innerhalb der FPÖ berechtigter Wei-
se aufgeregt  hatte  und  dies  als Aufruf zum  Mord wertete,  meinte der  Pressesprecher des
Theaters, Olaf Hahn, in einer APA-OTS Aussendung folgendes:

„Die FPÖ und ihre legendär gewordene kunstfeindliche Haltung schadet wieder einmal dem

internationalen Ruf und  stellt Österreich ,  wie schon vor 75 Jahren als  Intellektuellen-feind-
liches Land in der Staatengemeinschaft dar.“

Offenbar hat  Hahn nicht nur ein  Defizit was wirkliche Kunst betrifft,  sondern auch einen er-

heblichen Wissensmangel der jüngsten Geschichte Österreichs. Die FPÖ wurde am 7.März
1956,  also vor 54 Jahren  in Wien gegründet.  Wie der Mann auf  75 Jahre kommt wird ver-
mutlich sein Geheimnis bleiben.

Über die Folgen nicht im Klaren

Dass sich die Schauspielerin, welcher zur Tötung von H.C. Strache aufruft, auf sehr dünnen
Eis bewegt, dürfte dieser offenbar nicht bewußt sein. Sollte sich ein Irrer (und davon gibt es
genug)  vom  Tötungsaufruf inspiriert  fühlen und  diesen in  die Tat umsetzen,  wird aus die-
ser erstaunlichen Kunst, ganz schnell ein Fall für den Staatsanwalt.




Screen: www.jusline.at

Dabei genügt der Versuch,  eines durch dieses Theaterstückes inspirierten Attentäters. Es
wäre sicher angebracht,  sich vorher im Strafgesetzbuch einzulesen, bevor man derart bil-

lige und  primitive  Politagitationen,  unter dem Titel Kunst verkauft.  Offenbar fehlt  aber so
manchen Linken in Österreich der notwendige Intellekt, sich mit einem politischen Gegner
in gesitteter Art und Weise auseinander zu setzen.

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2010-11-21
 

Witzpartei ÖVP


ÖVP-Bürgermeister als Wahlbetrüger

Am 7.Okotober 2010 gestand Wilhelm Heissenberger, ÖVP-Bürgermeister der Gemeinde
Unterrabnitz-Schwendgraben (Bgld./Bez. Oberpullendorf), nach vierstündiger Einvernah-
me bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft, Wahlbetrug begangen zu haben.
Damit hatte er als Politiker gegen ein wichtiges Grundrecht und Gesetz einer Demokratie
verstoßen. Anstatt den Mann mit sofortiger Wirkung aus seinem Amt zu entheben, spra-
chen ihm die  VP-Gemeinderäte in einer  Fraktionssitzung am selbigen Tag,  noch dass
Vertrauen aus.
Da erscheint  es doch direkt erfreulich,  dass er sich wenigstens  dazu entschlossen hatte,
mit 31. Oktober zurückzutreten.  Bleibt nur noch die Frage offen, wie ein Politiker der ein
Grundrecht einer Demokratie mit Füssen tritt, überhaupt noch einen einzigen Tag im Amt
bleiben kann.

ÖVP-Innenministerin als politische Slalom-Meisterin

Zuerst versuchte die steinerne Lady Maria Fekter die FPÖ rechts zu überholen. Arigona
Zogaj  und die Kosovo-Zwillinge Daniella und Dorentina Komani, sind mittlerweile jedem
Österreicher ein Begriff.
Als  dann die  Steiermark-Wahl nicht ganz dem  Geschmack der  ÖVP entsprach und die
Wien-Wahl für die Schwarzen in einem Desaster endete, drehte sich die Innenministerin
um 180 Grad.
Sie feuerte den obersten Beamten  der Fremdenpolizei  und ermöglicht den abgeschob-
enen Personen die Wiedereinreise nach Österreich.  Damit hat sie die Grünen eindeutig
auf der linken Spur überholt.  Hoffentlich  können wir im alpinen Skisport bei den heuri-
gen Slalom-Meisterschaften ebensolche Bravourstücke erleben.

ÖVP Justiz-Irrtums-Ministerin

Nachdem die damalige Richterin Claudia Bandion-Ortner die „Bawag-Bande“ samt ihren
Boss Helmut Elsner  so richtig  schön verknackt hatte,  avancierte  sie ganz zufällig zur
Justizministerin.  Der im Bawag-Prozess tätige Staatsanwalt Georg Krakow stieg eben-
falls ganz zufälligerweise zum persönlichen Sekretär von Bandion-Ortner auf.
Nun stellt just die Generalprokuratur als  oberste Anklagevertretung  fest, dass  etliche
Angeklagte im Bawag-Prozess freizusprechen gewesen wären. Noch dazu seien Urteils-
begründungen mangelhaft ausgeführt worden, was wahrscheinlich zur Folge hat, dass
der Bawag-Prozess wiederholt werden muss.
Da stellt sich die berechtigte Frage, mit welch fachlicher  Qualifikation Frau Bandion-Ort-
ner, das Amt der Justizministerin erhielt und sich in diesem halten kann. Ihr emotionales
Plädoyer für die Mitbenützung der Busspuren in der Neustift- und Burggasse, wird wohl
kaum Anlass dafür gewesen sein.

Jedenfalls befinden sich Wilhelm Heissenberger, Maria Fekter und Claudia Bandion Ort-
ner noch immer in Amt und Würden.  Mit diesen drei  Personen in politischen Ämtern, ist
die ÖVP  nicht mehr ernst zu nehmen und  daher zur Witzpartei der österreichischen Polit-
landschaft mutiert.
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2010-10-20
 

Wer fürchtet sich vor Helmut Elsner?

 

Fußfessel für Elsner abgelehnt

Die  Staatsanwaltschaft hat den Antrag auf elektronische Fußfessel  für Helmut Elsner schon
vor  zwei Wochen genehmigt,  weiters sind  auch die  Vorbereitungen für den  Hausarrest
positiv  verlaufen,  ebenso  sind alle  Auflagen von der Bewährungshilfe „Neustart“ geprüft
worden und auch der Technik-Check in seiner Wohnung ist problemlos verlaufen. Trotzdem
bleibt Elsner in Haft . Es stellt sich daher die dringende Frage wer sich vor Elsner fürchtet.
 

Fürchten SPÖ-Bosse die Rache Elsners?

Sogar Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) hatte erklärt, dass Helmut Elsner theo-
retisch  für einen  elektronisch  überwachten  Hausarrest  infrage käme.  Es liegt daher der
dringende Verdacht nahe, dass mächtige Gewerkschaftsbosse der SPÖ bzw. hohe Würden-
träger der SPÖ, die Enthaftung Elsners fürchten würden, wie der Teufel das Weihwasser.

Offenbar wird seitens jener, die Elsner seinerzeit als Bauernopfer den Wölfen zum Fraß vor-
geworfen haben vermutet, dass dieser brisante Unterlagen auf Lager habe, die die Genos-
sen kurz vor der Steirischen oder Wiener Wahl, in arge Bedrängnis bringen könnten.

Eigenartige Optik in der Causa Elsner

Durch die heutige überraschende Entscheidung, Elsner die elektronische Fußfessel nicht zu
genehmigen, mehrt sich  der Eindruck,  dass dieser immer mehr das Opfer einer politischen
Justiz  wird.  Ein Eindruck,  der nicht zuletzt  dadurch entstanden ist,  dass die Richterin im
Bawag-Prozess Justizministerin wurde und der zuständige Staatsanwalt ihr Kabinettschef.
Eine mehr als eigenartige Optik.
 
Dafür spricht auch, dass bereits 15 Enthaftungsanträge trotz seines verschlechterten Gesund-
heitszustands  abgelehnt worden sind.  Selbstverständlich ist  Elsner kein  Chorknabe und hat
den  BAWAG-Skandal  zu verantworten. Wolfgang Flöttl, also jener Spekulant, der in Elsners
Auftrag Bawag-Gelder riskant anlegte, wird von Helmut Elsner immer mehr als eigentlicher Ver-
ursacher des BAWAG-Skandals gebrandmarkt.

Tatsache ist, dass beide erstinstanzlich  (also nicht rechtskräftig)  verurteilt wurden. Elsner we-
gen Untreue (Schadenssumme: 1,7 Milliarden Euro), schweren Betruges und Bilanzfälschung
zu neuneinhalb Jahren, Flöttl wegen Untreue zu 30 Monaten Haft (davon wurden nur 10 Mo-
nate unbedingt, der Rest auf Bewährung verhängt).
 

Wird es eine lebenslange Strafe?

Kurzum: Jemand, der unermüdlich, wenn auch in mitunter aufbrausender Art und Weise, um
seine Rehabilitierung kämpft, kann dies nicht fortführen, wenn er gleichzeitig flieht. Außerdem
könnte eine Flucht schon aus  Kostengründen schwierig werden,  da Elsners Vermögenswerte
behördlich eingefroren sind.

Im übrigen wird dem herzkranken U-Häftling von einem gerichtlich beauftragten Gutachter at-
testiert,  „nur sehr eingeschränkt fluchtfähig“  zu sein. Wie wir schon in einigen Beiträgen
berichteten hat es den Anschein, dass die verhängte Strafe über Helmut Elsner, für diesen zu
einer lebenslange Haftstrafe ausartet. Denn auf Grund seines Alters und seiner Erkrankungen
wird er die Gefängniszelle vermutlich nur mehr im Sarg verlassen können.

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2010-09-21
 

Baby muss für Homo-Werbung herhalten


Tag gegen die Homophobie

Es war nun einige Zeit ruhig um die gerecht- oder nichtgerechtfertigten Anliegen der
Homosexuellen. Aber wie heißt es so schön, wenn es dem Esel zu gut geht, geht er auf’s
Eis tanzen.

Mit seinem gestrigen Beitrag, hat Oliver Ritter auf seiner Webseite den Vogel abgeschos-
sen. Zuerst rührt er die Werbetrommel für den am 17. Mai stattfindenden “International
Day Against Homophobia“.

Zitat von Oliver Ritter: Der 17. Mai wurde aus einem ganz bestimmten Grund gewählt. Am
17. Mai 1990 fällte die WHO (die Weltgesundheitsorganisation) eine längst überfällige
Entscheidung. An diesem Tag wurde entschieden, dass Homosexualität keine psychische

Krankheit ist. Seither gilt dieser Tag als internationaler Tag gegen Homophobie.

Sonst nichts Neues

Dann wettert Ritter in alt hergebrachter Manier über die Intoleranz jener Personen,welche
Homosexualität als abnormal betrachten. All jene die diese sexuellen Ausrichtung nicht
befürworten, werden verbal ins Lager der Diskriminierung verfrachtet. Besonders hart-
näckige „Gegner“ werden der Rechten Hetze beschuldigt.


(Screen:http://www.thinkoutsideyourbox.net)

Obiges Bild wird  in Heterokreisen sicher Diskussionen hervorrufen, wenn es um die Bewert-
ung der Ästhetik geht. Zwei küssende Männer sind halt nicht jedermanns Geschmack. Aber
wie merkt Ritter an: „..dabei geht es doch nur um eines: Liebe.“

Ritter meint weiter:  „Solange  die Politik nicht begreift,  wie wichtig es ist,  dass Lesben,
Schwule und Transgender rechtlich gleichgestellt sind und klar gemacht wird, dass Homo-
sexualität nicht “seltsam”, “unnatürlich” oder “krank” ist, braucht es den täglichen Kampf
für Akzeptanz, Toleranz und Weltoffenheit.“

Schluss mit lustig

Allerdings hört sich jegliche Akzeptanz, Toleranz und Weltoffenheit spätestens dann auf,
wenn für eine Sache Kinder missbraucht werden. Wie nachfolgendes Bild beweist, haben
es Homosexuelle offensichtlich notwendig, für die Bewerbung ihrer sexuellen Ausrichtung
einen Säugling zu missbrauchen.


(Fotoquelle: www.thinkoutsideyourbox.net)

Auf diesem perversen Foto, dass offensichtlich ein Kopfkranker angefertigt hat, befindet
sich die Webadresse „www.homobiaday.org“, in Quebec. Schade dass dieser Homoverein
nicht in Österreich angesiedelt ist, denn für den Fotografen würde sich vermutlich der Staats-
anwalt interessieren.

Der auf dem Bild angebrachte Spruch „SEXUAL ORIENTATION IS NOT CHOICE“ ist eine

zusätzliche Perversion. Ob das Baby  die „WAHL (CHOICE)“ hatte mit einer Armschleife,
auf welcher die Aufschrift „HOMOSEXUELL“ steht, abgebildet zu werden?

Kindesmissbrauch für sexuelle Werbung

Sicherlich nicht und damit wird sogar ein Neugeborenes für Werbezwecke der Homosexuali-
tät missbraucht. An alle Personen die diesem Foto möglicherweise positiv gegenüber stehen,
dass ist Kindesmissbrauch.

In Angesicht der Tatsache das es Homosexuelle gibt, die für die Bewerbung ihrer sexuellen
Ausrichtung nicht davor zurückschrecken ein Baby zu missbrauchen, dürfen sich jene Perso-

nen nicht wundern, wenn Homosexualität als Krankheit bezeichnet wird.

*****

2010-05-13
 

Rentner erschossen


Pensionist bedroht Zeitungszusteller

In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch, ereignete sich in Laakirchen (Bez. Gmunden)
ein tragischer Vorfall. Ein 84-jähriger Pensionist soll gegen zwei Uhr früh, einen Zeitungs-
austräger in dessen Wagen, mit einer Pistole bedroht haben.

Der Mann, der erst seit wenigen Tagen in diesem Revier Zeitungen austrägt und die Haus-
nummer vom Haus des Pensionisten ablesen wollte, flüchtete sofort und verständigte die
Polizei.

Pensionist bedroht Polizisten

Als uniformierte Polizeibeamte,  die mit einem Funkstreifenwagen vor Ort eintrafen,
Nachschau halten wollten, bedrohte der Pensionist auch die Beiden mit der Waffe.
Einer der beiden Polizisten gab daraufhin einen Warnschuss in den Boden ab und
forderte den Pensionisten auf, die Waffe wegzulegen.

Der Mann dachte aber nicht daran und blieb in Angriffstellung, worauf der Polizeibeamte
einen gezielten Schuss abgab, der den Pensionisten tödlich traf. So weit, so nicht gut.
Es ist immer tragisch wenn ein Mensch zu Tode kommt.

Gutmenschengeheule wird unerträglich

Was wir aber nun höchst erstaunlich finden, ist das Geheule der Gutmenschenfraktion.
War dieses in der Causa Krems mit viel Fantasie noch nachvollziehbar, können wir das
in diesem Fall nicht verstehen.

Man führe sich vor Augen, ein mit einer Pistole bewaffneter Mann richtet diese auf einen
anderen Menschen, in diesem Falle auf die beiden Polizisten. Selbst die Abgabe eines
Warnschusses beeindruckt diesen nicht.

Nun hat der Beamte Bruchteile von Sekunden Zeit zu entscheiden, ob er sterben will oder
nicht. Der Beamte hat sich fürs Überleben entschieden und in gerechtfertigter Notwehr
von seiner Schusswaffe Gebrauch gemacht.

Nur mehr Kopfschütteln

Nun kommen Argumente ins Spiel, die bei jedem normalen Menschen nur mehr Kopf-
schütteln auslösen können. Es könnte ja möglich gewesen sein, dass der Pensionist die
Beamten für Einbrecher gehalten habe und deswegen seine Waffe nicht weglegte.

Dieses Argument lassen wir für den Zeitungsausträger gelten, allerdings wer zwei uni-
formierte Polizisten, die mit einem Funkstreifenwagen anrücken für Einbrecher hält, muss
ohnehin etwas verwirrt sein. Damit konnte der Beamte davon ausgehen, dass sein Gegen-
über der eine Pistole im Anschlag hielt die Realität nicht erkannte und von der Waffe Ge-
brauch machen würde.

Auch der Vorwurf es habe sich „nur“ um eine Attrappe gehandelt ist ebenfalls absurd. Soll
es der Beamte darauf ankommen lassen, ob die Waffe seines Widersachers echt ist? Nein,
auch in diesem Fall gilt die Notwehr.

Einer der dümmsten Argumente das in den Raum gestellt wurde lautete, ob bei der Polizei nur
mehr „Angstschiesser“ unterwegs sind. Natürlich hat der Beamte aus Angst geschossen und
dies ist auch selbstverständlich. Warum soll der Mann keine Angst gehabt haben, wenn er mit
dem Tod bedroht wurde?

Es gäbe noch eine ganze Reihe von schwachsinnigen Argumenten, welche die Gutmenschen-
fraktion von sich gibt. Allerdings ersparen wir uns diese hier wiederzugeben.

Warum kein Spezialkommando?

Von medialer Seite tauchte die Frage auf, warum die Polizisten eigenmächtig gehandelt haben
und nicht das Spezialkommando „Cobra“ angeforderten. Die Frage lässt sich recht einfach be-
antworten.

Bei den beiden Beamten hat es sich um voll ausgebildete Polizisten gehandelt, die im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen für die Sicherheit der Bevölkerung verantwortlich waren.
Würde bei jedem Einsatz, der auch von „normalen“ Streifenpolizisten erledigt werden kann
die „Cobra“ gerufen, so müsste man diese Spezialabteilung rigoros aufstocken und jeder Poli-
zist der nicht dieser Abteilung angehört wäre entmündigt.
 

Mordermittlung

Dass ein Schusswaffengebrauch behördlich untersucht gehört ist verständlich. Darf man
jedoch einigen Pressemeldungen Glauben schenken, ermittelt der Staatsanwalt in diesem
Fall wegen Mord. Diese Tatsache ist wirklich erstaunlich und wird möglicherweise irgend-
wann dazu führen, dass man am Polizeinotruf vergeblich warten wird.

*****

2010-04-29
  

Wichtige Verhaltensregeln


Dem Beamten die Würde genommen

Erstaunliche Wende im Prozess des angeklagten Polizisten, der einen 14-jährigen Einbrecher
im Zuge eines Einbruches und anschliessender Flucht in einem Kremser Supermarkt erschos-
sen hatte. Wie wir schon gestern berichtet haben entstand für uns der Eindruck, dass der
angeklagte Beamte einem Schauprozess ausgeliefert ist.
Das dürfte auch der Angeklagte und sein Rechtsbeistand so gesehen haben.  Vermutlich
wurde ein Deal geschlossen und der Polizist bekannte sich „überraschend“ im Sinne der
Anklage für schuldig. Möglicherweise wird dies nun die Gutmenschenfraktion beruhigen,
die den Polizeibeamten gerne aufgehängt hätten.
Das ein Beamter, der nur seinen Dienst versehen hatte und dabei sein Leben beschützte für
einen politischen Prozess geopfert wurde, ist für einen Rechtsstaat wie Österreich eigentlich
unwürdig.

Möglicherweise Anstieg der Kriminalität

Hoffentlich hat dieses Handeln nicht zur Folge, dass sich in Zukunft Polizisten sehr zurück-
halten werden, wenn es darum geht flüchtende Straftäter zu fassen. Möglicherweise wird
dies auch zu einer Steigerung der Kriminalität führen, da ein entkommener Verbrecher un-
behelligt weitere Straftaten ausführen kann. Diesen Aspekt dürfte sich der verhandelnde
Richter Manfred Hohenecker nicht vor Augen geführt haben.
Die Urteilsverkündung stand bei Online-Schaltung dieses Beitrages noch aus. Um Ihnen der-
artige Probleme, wie sie der betroffenen Polizist erlitt zu ersparen, wollen wir einige Ver-
haltensregeln bei einem Einbruch empfehlen.

Wichtige Verhaltensregeln

Am Besten Sie versperren Ihre Haus- oder Wohnungstüre nicht mehr, dass spart Kosten für
neue Schlösser. Das gilt auch für eventuell vorhandene Tresore. Oder hinterlassen Sie zu-
mindest sichtbar die Zahlenkombination, sodass sich der  Einbrecher nicht übergebührlich
anstrengen muss.
Sollten Sie einen Einbrecher in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung antreffen, erschrecken Sie
ihn bitte nicht. Er könnte möglicherweise einen Herzinfarkt erleiden und das könnte Ihnen
als fahrlässige Tötung ausgelegt werden.
Wagen Sie es auf keinen Fall gegen den Einbrecher Waffengewalt anzuwenden. Dies bringt
Sie in des Teufels Küche, wie Sie aus dem Prozess gegen den Polizisten einwandfrei ersehen
können.
Laden Sie den ungebetenen Gast lieber zu Kaffe und Kuchen ein und verraten Sie ihm in
einem vertraulichen Gespräch freiwillig, wo Sie Ihr Geld und Ihren Schmuck aufbewahren.
Sollte der Einbrecher der deutschen Sprache nicht mächtig sein, ziehen Sie einen Dolmet-
scher bei, um Kommunikationsprobleme zu vermeiden.
Sollte der Einbrecher Komplizen mitgebracht haben, achten Sie darauf dass die Beute ge-
recht aufgeteilt wird. Dann ersparen Sie sich auch eine Klage wegen seelischer Grausamkeit
von jenem Einbrecher, der unter Umständen bei der Beuteverteilung benachteiligt wurde.
Sollten unter den Einbrechern Jugendliche sein, vergessen Sie nicht Schokolade und Kinder-
milchschnitten zu verteilen. Die Erwachsenen können mit dem Inhalt Ihrer Hausbar befriedigt
werden.
Ist der Einbrecher mit einem Dacia oder Lada angereist, bieten Sie ihm unbedingt Ihren Audi
oder Mercedes zur Flucht an. Achten Sie auch darauf, dass der Fluchtwagen vollgetankt ist.
Wenn der ganze Einbruch vorbei ist, legen Sie sich einfach schlafen. Den Weg zur nächsten
Polizeistation können Sie sich sparen. Denn die zu Recht frustrierten Beamten haben bereits
ihre Schusswaffen abgegeben und schlucken massenweise Antidepressiva um auf keinen Fall
einen Adrenalinschub zu bekommen.
*****

2010-03-12
  

Schauprozess Krems


Tötungsdelikte sind immer genau zu untersuchen

Dass die Tötung eines Menschen, aus welchen Grund auch immer, nicht herabgespielt werden
darf, muss jedermann klar sein. Auch derjenige der den Tod verursacht hat, ist sehr genau
unter die Lupe zu nehmen und im Schuldfall zu bestrafen.
Wir waren seinerzeit über den Schusswaffengebrauch jenes Polizisten, der einen 14-jährigen
Einbrecher in einem Supermarkt in Krems erschoss, sehr skeptisch eingestellt und verurteilten
diese Tat sogar.

Meinungsänderung

In Anbetracht des Mordversuchs an einem Polizisten in Ottakring, durch einen Flüchtigen der
sich einer ganz normalen Verkehrskontrolle entziehen wollte, haben wir unsere Meinung ge-
ändert. Niemals im Leben hätte der Beamte gedacht, dass der Flüchtige auf ihn schießen
würde und hat für diesen  Optimismus fast mit seinem Leben bezahlt.
Jener Beamte der beim Kremser Supermarkt-Einbruch  den tödlichen Schuss auf den jugend-
lichen Einbrecher abgegeben hatte, war möglicherweise pessimistischer eingestellt und hat
es in Erwägung gezogen, dass sein Leben in Gefahr ist.

Polizist war nicht auf Einkaufstour

Nun der Polizist war zu keinem Einkaufsbummel in diesem Supermarkt, sondern wurde
wegen eines Einbruchs dorthin beordert. Als er in diesen noch die Einbrecher antraf, die
sich nicht einmal ergaben, sondern durch Verstecken ihr Heil suchten, stieg bei dem Mann
natürlich sein Adrenalinspiegel an.

Will der Richter keine kampfbereiten Polizisten?

Darum verstehen wir auch die Frage des Richters Manfred Hohenecker nicht, der den
Beamte fragte ob er auf „Adrenalin“ und „kampfbereit“ gewesen sei. Natürlich war
der Mann kampfbereit, immerhin stand auch sein Leben auf dem Spiel.
Jener Beamte in Ottakring hatte diese Kampfbereitschaft missen lassen und dies fast
mit seinem Leben bezahlt. Es wäre interessant zu wissen, ob dieser Richter kampf-
bereit wäre, wenn er einen Einbrecher in seinem Haus überraschen würde, oder ob
er diesen zu Kaffe und Kuchen einlädt.
Auch wäre es wissenswert wie dieser Richter reagieren würde, wenn er eines Tages
durch einen Verbrecher in Lebensgefahr geraten würde und der einschreitende Polizist
keine Kampfbereitschaft zeigen würde, sondern ihn einfach seinem Schicksal überlässt.

Wird das ein Schauprozess?

In diesem Prozess entsteht bislang der Eindruck, als hätte der Beamte an jenem Tag
beschlossen „heute erschieße ich einen Einbrecher, weil ich sonst nichts bes-
seres zu tun habe“.
Bei allem Respekt für die Justiz. Der Richter Manfred Hohenecker lässt in diesem Prozess
ganz augenscheinlich Objektivität missen. Er übernimmt immer wieder staatsanwaltliche
Agenden, anstatt sich Ankläger und Angeklagten in Ruhe anzuhören, um zu einem ob-
jektiven Urteil zu gelangen.

Die Theoretiker

Auch die sogenannten Experten oder Sachverständige genannt, wissen im nachhinein alles
besser. Mit ihren, am „Grünen Tisch“ angefertigten Expertisen glauben sie alles zu wissen,
was man hätte, sollte udgl. unternehmen können. Vielleicht sollte eine Polizeistreife einen
dieser Experten zu einem „wirklichen“ Einsatz mitnehmen, um diesem das wahre Leben
zu zeigen.

Entwaffnet doch gleich die Polizei

Es ist traurig wenn ein 14-Jähriger sein Leben verliert. Allerdings war es seine eigene Schuld,
denn wer nächtens in fremde Objekte einbricht, muss damit rechnen erschossen zu werden.
Sollte dieser Polizeibeamte verurteilt werden, kann man sofort die gesamte Polizei entwaff-
nen.
Kein Räuber oder Einbrecher müsste sich mehr ergeben, denn Polizeibeamte werden dann
in Zukunft ihre Waffe stecken lassen, um ja nicht in die Möglichkeit eines Schusswaffen-
gebrauchs zu kommen.
Die unbehelligt geflohenen Straftäter können dann getrost ihr nächstes Objekt ausspähen
und dort einbrechen. Vielleicht ist ja auch einmal das Haus des Richters Hohenecker dabei,
der sie sicher mit Kaffe und Kuchen empfängt.
*****

2010-03-11
  

Vom fremden Sumpf in den eigenen Morast

 

Die Saubermänner(frauen)

Es gibt doch nichts schöneres, als wenn Politiker saubere Politik machen wollen. Im Zuge
der bevorstehenden Gemeinderatswahlen in Niederösterreich, hat es sich die ÖVP zur
Aufgabe gemacht, auf die tiefen Abgründe ihrer politischen Konkurrenten hinzuweisen.
Mit diesem Artikel in der heutigen Ausgabe, soll dem Wähler offensichtlich vor Augen geführt
werden, in welchem Sumpf die FPÖ versinkt und daher nicht wählbar ist. An und für sich ein
guter Ratschlag, wenn da nicht eine Kleinigkeit wäre.

Vor lauter Bäume den Wald nicht sehen

Und zwar dürfte der Autor dieses Artikels in seiner Euphorie vergessen haben, sich ein wenig
in den eigenen Reihen umzusehen. Wir haben nur ganz oberflächlich recherchiert und sind
sofort zu erstaunlichen Ergebnissen gekommen.
Ist die Bundesländer-Affäre gar schon in Vergessenheit geraten?
Dafür dürfte aber der Namen Otto Gumpinger in guter Erinnerung sein. Auch kein Ruhmes-
blatt für die ÖVP. Falls man ihn doch vergessen hat, wollen wir ein wenig Gedächtnisauf-
frischung betreiben.

Erstaunlich das es bis heute noch kein Urteil gibt. Da wird doch nicht etwa der Akt
wieder bei einem Staatsanwalt in der Lade liegen und in Vergessenheit geraten?
Ja der ÖVP-Politker Gumpinger war schon ein rühriger Mensch.

Hohe Stiefel anziehen

Schon Bismarck sagte, dass man sich in der Politik hohe Stiefeln anziehen müsse. Also wenn
die Aufdecker der ÖVP von ihren Feindes-Ausflügen in den eigenen Sumpf zurückkehren,
sollten sie auf keinen Fall diese Stiefel ausziehen.
Eines muss man den ÖVP-Mannen(Frauen) jedoch zugute halten. Zumindest bis jetzt haben
sie es vermieden die Nazikeule zu schwingen. Auch bedienen sie sich einer kultivierten Spra-
che, nicht so wie manche Linke und Grüne K(r)ampfgenossen.
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2010-03-05
  

Die Anwältin der Bankräuber


Securitymann beendet Bankräuberkarriere

Ein brandgefährliches Rauberduo hielt seit 2005 die Polizei auf Trab. Das Brüderpaar
Christian (24) und Alexander L. (26), überfiel in den letzten 5 Jahren vermutlich fünfzehn
Banken. In ihrer Gangart waren sie nicht zimperlich. Schwerbewaffnet stürmten sie die
Bankinstitute, um diese auszurauben.

Am 4.Dezember 2009 machte ein Securitymitarbeiter ein Bank in Blindenmarkt (Bezirk

Melk), dem munteren Treiben des Bankräuberduos ein jähes Ende. Wir haben im Beitrag
„Der bedrohte Bankräuber“ darüber berichtet.

Bei der Flucht aus dem Bankgebäude, schoss der aufmerksame Sicherheitsmann einen

der Räuber an. Diesen gelang es zwar sich noch in den Fluchtwagen zu retten, konnte je-
doch samt seinem Komplizen kurze Zeit später von der Polizei gestellt und verhaftet werden.

Bankräuber ortete Mordversuch

Wir haben bereits in unserem damaligen „Beitrag“ darüber berichtet, dass der angeschos-
sene Bankräuber ankündigte, einen Strafantrag gegen den Sicherheitsmann, wegen Mord-
versuchs zu erstatten. Seine Rechtfertigung für diese obskure Äusserung begründete er
damit, dass er seine Waffe bereits eingesteckt hatte.

Wir haben diese Ankündigung für einen schlechten Scherz gehalten. Wie wir nun feststellen
müssen, haben wir uns geirrt. Das Anwälte im Auftrag ihrer Klienten oft die erstaunlichsten
Klagen einbringen und Anzeigen erstatten ist traurige Realität.

Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man lachen

Allerdings das nun die Anwältin der beiden Profi-Bankräuber tatsächlich eine Anzeige wegen
Mordversuch gegen den Securitymann erstattet, ist mehr als erstaunlich. Mit dieser Anzeige-
erstattung hat sie die besten Chancen, zur traurigsten Lachnummer ihres Berufsstandes zu
avancieren.

Auch die Polizei bekommt ihr Fett weg. Da bemängelt doch die Anwältin tatsächlich, dass die
Beamten das Räuberduo zuerst überwältigt und gefesselt haben, anstatt Erste Hilfe zu leisten.
Na klar, Polizeibeamte haben nichts anderes im Sinn, als zuerst nach den „Weh-Wechen“ von

bis an die Zähne bewaffneten Räuber zu fragen. Möglicherweise ortet die Anwältin vielleicht
auch noch einen Raub, da sich die Beamten erlaubten den Brüdern die Waffen abzunehmen.

Berufsrisiko

Vielleicht sollte der Anwältin mitgeteilt werden, dass es ein ganz normales Berufsrisiko eines
Bankräubers ist, bei einem Banküberfall eventuell erschossen zu werden. Möglicherweise
ist der Dame auch nicht bewusst, wer ihre Klienten eigentlich sind. Es sind keine kleinen
Hendldiebe, sondern brandgefährliche Profi-Bankräuber.

Wir gehen natürlich auch davon aus, dass das Honorar dieser Advokatin aus Spendengelder

oder aus ehrlich verdienten Geld der Bankräuber bezahlt wird. Der Ordnung halber merken
wir an, dass für Christian und Alexander L. die Unschuldsvermutung gilt.

*****

2010-03-03
  

Der bedrohte Bankräuber


Banküberfall

Am 4.Dezember überfiel das Brüderpaar Christian und Alexander S. eine Raika-Filiale in
Blindenmarkt (Bezirk Melk). Die beiden Brüder waren schon längere Zeit im Visier der
Polizei, konnten aber diesen Banküberfall trotzdem durchziehen.

Maskiert und schwer bewaffnet, betrat Christian S. die Bankfiliale und bedrohte die dort
anwesenden Personen mit dem Umbringen, falls seine Forderungen nicht erfüllt würden.

Ein privater Sicherheitsmann der die Bank bewachte, beobachtete den Überfall.

Security nahm Räuber unter Beschuss

Aus Sicherheitsgründen wartete er bis der bewaffnete Räuber die Bankfiliale verließ und
forderte diesen unter Androhung eines Schusswaffengebrauches zum Anhalten auf.
Christian S. eröffnete daraufhin sofort das Feuer auf den Securitymann.

Dieser schoss zurück und der Bankräuber erlitt bei dem Schusswechsel einen Lungendurch

-schuss. Er konnte sich aber trotzdem in den vor der Bank wartenden Fluchtwagen retten,
welcher von seinem Bruder gelenkt wurde.

Brandgefährliches Duo

Da der Bankräuber durch den skrupellosen Gebrauch der Schusswaffe seine Gefährlichkeit
unter Beweis gestellt hatte, schoss der Securitymann auch auf den Fluchtwagen. Den beiden
Brüdern gelang jedoch die Flucht und wurden einige Zeit später von einer Eliteeinheit der
Polizei auf einem Autobahnrastplatz gestellt und festgenommen.

Im Kofferraum des Fluchtwagens fanden die Beamten zwei halbautomatische Handfeuer-

waffen, eine Maschinenpistole und dazu jede Menge Munition. Dieser Fund allein unterstrich
die Gefährlichkeit der Brüder, die laut Polizei mindestens 7 Banküberfälle verübt haben. Der
Ordnung halber merken wir an, dass für Christian und Alexander S. die Unschuldsvermutung
gilt.

Erstaunlichste Anzeige des Jahres

Das die beiden Brüder offensichtlich nicht nur abgebrühte Bankräuber sind, sondern auch
eine gehörige Portion Frechheit besitzen, kam am vergangenen Donnerstag ans Tageslicht.
Da langte nämlich bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten, die wohl erstaunlichste Anzeige des
Jahres ein.

Christian S. stellte gegen den Sicherheitsmann, dem eigentlich zu verdanken ist dass die
Bankräuberkarriere ein Ende fand, einen Strafantrag wegen Mordversuchs. Er begründete

seine Anzeige mit der Rechtfertigung, dass er seine Waffe bereits eingesteckt hatte.

Bankräuber fühlte sich bedroht

Der Securitymann habe ihm die Maske vom Gesicht gerissen und mit der Waffe bedroht.
Auch der Beschuss des Fluchtwagens spreche für einen Mordversuch, so der verhinderte
Bankräuber. Das sie den Mordversuch überlebt hatten sei nur Glück gewesen, so Christian
S. weiter.

Was hatte Christian S. eigentlich erwartet? Das ihm der Sicherheitsmann die Fahrzeugtüre

öffnet und vielleicht noch beim Verstauen der Beute behilflich ist. Für diesen eingebrachten
Strafantrag müßte es zusätzlich eine saftige Freiheitsstrafe geben, um eventuelle Nachahm-
ungstäter abzuschrecken.

Für uns war es Notwehr, bzw. gerechtfertigter Notstand

Das sich der Sicherheitsmann vor Gericht verantworten wird müssen ist klar. Immerhin hat
er eine Person, wenn auch nur den Bankräuber, angeschossen und erheblich verletzt. Aller-
dings wird ihn jeder realdenkende Richter freisprechen und auch der Staatsanwalt sollte
gegen diesen Freispruch keinen Einspruch erheben.

Sollte das Verfahren gegen Securitymann, gegen unserer Erwartung nicht mit einem Frei-

spruch enden, kann man für die Zukunft nur jedem Überfallenen anraten, sich auf keinen
Fall zu wehren und dem Räuber auch bei Flucht behilflich zu sein.

Auch sollte man dann der Polizei keine Personenbeschreibung geben, denn wenn diese

zur Ausforschung des Täters führt, könnte dieser vielleicht wegen Freiheitsberaubung klagen.

*****

2009-12-20
  

War es wieder ein Unfall?


Halbstarker auf der Flucht

Am 23.04.08 wurde der pensionierte Wiener Gemeinderat Gottfried Natschläger (64) von
einem betrunkenen Halbstarken niedergerannt, welcher auf der Flucht vor der Polizei war,
die der Zugsführer verständigt hatte, nachdem der Rowdy in einer Strassenbahn der Linie
41 mehrere Passanten anpöbelte und Streit mit diesen suchte.

Gottfried Natschläger

(Fotoquelle: ÖVP-Wien)

Sturz durch Faustschlag

Natschläger stürzte derart unglücklich und erlag seiner schweren Kopfverletzung die er sich
durch den Sturz zugezogen hatte am 3.Mai 2008. Der Anwalt des Täters erledigte seinen Job
hervorragend und stellte den Vorfall als Unfall dar, obwohl es die Anklage als erwiesen
ansah, dass der Sturz die Folge eines Faustschlages war.

Opfer sich selbst überlassen

Nach dem Vorfall ließ der Täter den Schwerverletzten liegen und begab sich  auf eine Zech-
tour durch etliche Lokale. Tageszeitungen veröffentlichten Fahndungsfotos, die durch eine
Überwachungskamera aufgenommen wurden. Erst als der Fahndungsdruck zu groß wurde,
stellte sich der 19-jährige Manuel J. „freiwillig“.

Drei Monate feste Haft für einen Toten

Aus unerfindlichen Gründen folgte das Gericht den Ausführungen des Rechtsanwaltes und
verhängte am 30.Oktober 2008 ein erstaunlich mildes Urteil. 24 Monate teilbedingt, davon drei
Monate unbedingt, die mit der U-Haft abgetan waren. 21 Monate auf Bewährung. 5.000,- Euro
Geldstrafe als “Wiedergutmachung” an die Witwe,sowie Ersatz der Begräbniskosten.

Offene Frage

Wir haben damals über diesen Vorfall den Beitrag „Strafe für einen Toten“ geschrieben und
die Frage gestellt, was Richter und Staatsanwalt einem eventuell späteren Opfer sagen wer-
den, warum sie diesen Mann nicht länger weggesperrt haben.

Rechenaufgabe

Dieses von der Realität meilenweit entferntes und erstaunlich mildes Urteil, dürfte Manuel J.
dazu inspiriert haben, einen brutalen Überfall auf einen Supermarkt in Wien durchzuführen.
Wieviel Haft kann es schon für einen Überfall geben, wenn es für einen Toten nur drei Monate
gibt, könnte sich der Räuber gedacht haben.
 

Wieder ein Unfall?

Die Polizei konnte Manuel J., als mutmaßlichen Täter ausforschen und festnehmen. Jetzt sitzt
er in der Justizanstalt Josefstadt ein und wartet auf seinen Prozeß. Vielleicht findet sich auch
diesmal ein findiger Anwalt, der das Gericht überzeugen kann, dass er wieder ein „Unfall“ war.

Auch für einen Laien erkennbar

Interessant wäre es auch, was sich der damalige Richter und Staatsanwalt denken, die einen
Gewalttäter derart billig davonkommen ließen. Da Strafe auch zur Rehabilitation dienen soll,
kann sich auch ein Laie vorstellen, dass diese mit drei Monaten Haft für einen Toten unter den
damals gegebenen Umständen nicht möglich sein konnte.

Man kann nur hoffen, dass ihm der Richter in seinem jetzt zu erwartenden Prozeß jene Strafe
auferlegt, die seiner Tat entspricht. Der Ordnunghalber merken wir an, dass für Manuel J. die
Unschuldsvermutung gilt.

Stauni

  
2009-11-21
  

Wenn Rechtsbrecher das Gesetz vertreten

 

Alles nach dem Gesetz?

Vorige Woche noch, hatte eine kleinformatige Familienzeitung das vorläufige Gutachten
des Schießsachverständigen im Kremser Schusswaffengebrauch angezweifelt.
Auch der Anwalt des betroffenen Polizeibeamten äußerte sich  in dem Familienblatt mit
den vielen Sexanzeigen dahingehend, dass der Polizist gesetzmäßig gehandelt hätte.

Wirklich Notwehr?

Wir haben bereits nach dem traurigen Vorfall in einem „Beitrag“ Zweifel gehegt, ob in
diesem Fall wirklich eine Notwehrsituation vorlag. Auch haben wir den Verdacht gehegt,
dass die Schüsse gezielt abgegeben wurden.

Gutachten liegt vor

Nun liegt ein detailliertes Gutachten auf dem Tisch, in dem der Schießsachverständige
zur Ansicht kommt, dass der 14-Jährige Junge von einem dunklen Bereich des Super-
markts in den hellen Verkaufsraum geflüchtet sein muss.

Dem Jugendlichen wurde aus einer Entfernung von zirka zwei Metern in den Rücken
geschossen. Diese Tatsachen bestärken uns in unserer Meinung, dass keine Notwehr-
situation vorlag.

Überfordert?

Eine Anklage gegen den Beamten wird jedenfalls immer wahrscheinlicher und der Anwalt
des Polizisten hüllt sich nun in Schweigen. Ob es tatsächlich zu einer Anklage kommt,
wird letztlich der Staatsanwalt entscheiden.

Warum der Polizeibeamte auf den Jungen geschossen hatte, wird wahrscheinlich nur
er selbst wissen. Vielleicht war er mit der Situation am  Tatort einfach überfordert.
Auf jeden Fall, hat er die Folgen seines Handelns zu tragen.

Verfolgungsjagd mit traurigem Ende

In dieser Woche ereignete sich ein Vorfall, bei der eine rumänische Einbrecherbande am
Tatort überrascht wurde und mit einem Klein-Lkw flüchtete. Die Verfolgungsjagd ging vom
16.Bezirk über den Gürtel und endete mit einem schweren Unfall am Matzleinsdorferplatz,
bei dem unschuldige Menschen verletzt wurden.

Polizisten handelten verwantwortungsvoll

Nun behaupten realitätsfremde Fanatiker, dass die verfolgenden Polizisten vermutlich
wegen des Kremser Vorfalls nicht geschossen hätten und es daher zu diesem Unfall kam.
Diese Behauptung ist natürlich absurd, denn jene Beamten werden sicher andere Gründe
gehabt haben.

Vermutlich konnten die Beamten nicht von der Schusswaffe Gebrauch machen, da sie
möglicherweise andere Personen gefährdet hätten. Bei einer Verfolgungsjagd mit hohem
Tempo, ist das durchaus nachvollziehbar.

Auf jeden Fall, haben sich die Beamten verantwortungsvoll verhalten. Das es dann zu diesem
Unfall kam, war Schicksal und kann nicht den Polizisten angelastet werden.

Was bringt die Polizei in Verruf?

Unsere Polizei ist nicht der schießwütige Haufen, wie ihn manche Gutmenschen darstellen.
Der Junge in Krems wurde nicht von der Polizei erschossen, sondern nur von diesen einem
Beamten.

Was unsere Polizei in Verruf bringt und die Gutmenschen aufjaulen lässt, sind die erstaun-
lich milden Gerichtsurteile, die über einzelne Beamte verhängt werden, wenn diese mit dem
Gesetz in Konflikt gekommen sind.

Zweierlei Maß

Es ist nicht nachvollziehbar warum ein Polizeibeamter der das Recht gebrochen hat, mit einer
wesentlich milderen Strafe davonkommt, als ein Schlossergeselle der die selbe Tat begangen
hat. Da der Mensch zum Globalisieren neigt, kommt aus diesem Grund ein ganzer Berufs-
stand ungerechtfertigt in Verruf.

Rechtsbrecher vertritt das Recht

Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass rechtskräftig verurteilte Polizeibeamte weiterhin
Exekutivdienst versehen. Mit welchem Recht will so ein Beamter darauf achten, dass Otto
Normalverbraucher die Gesetze einhält.

Wahrscheinlich wird es auch im Kremser Fall zu einem erstaunlich milden Urteil kommen
und jener  Beamte wird weiterhin bewaffnet für Recht und Ordnung sorgen.
Hätte ein Nachtwächter in jener Nacht diesen Jungen erschossen, wäre er mit Sicherheit
seinen Job los und müsste mit einer strengen Bestrafung rechnen.

Stauni
  
2009-10-14
  

Weibliche Rambos

 

Wehrhafte Dame

Im Burgenland sitzen die Colts locker, zumindest beim weiblichen Geschlecht. In der Nacht
von Freitag auf Samstag, geriet eine 25-jährige Gastwirtin mit einigen Männern in einen
Streit, bei dem es auch zu Handgreiflichkeiten kam.

High Noon

Die Wirtin fuhr nach Hause, holte eine Pistole und „bedrohte“ damit ihre Kontrahenten.
Die riefen die Polizei und die „wehrhafte“ Burgenländerin wurde festgenommen. Die
Waffe, die übrigens ungeladen war, wurde beschlagnahmt.

Vor den Trümmern ihrer Existenz

So weit, so nicht gut. Sollte die Wirtin verurteilt werden, kann sie nicht einmal bei der
Gemeinde Strassen kehren, denn dazu benötigt sie einen einwandfreien Leumund.
Der Gewerbeschein würde ihr im Falle einer Verurteilung mit Sicherheit entzogen
werden.

Die Nächste zog blank

Eine Woche vorher im Burgenland, griff eine Lady ebenfalls zur Waffe. Allerdings handelte
es sich um keine Gastwirtin, sondern um eine Polizeibeamtin. Diese lebt mit ihrem Mann in
Scheidung und im noch gemeinsamen Haushalt tobt ein Rosenkrieg.

Im Zuge einer verbalen Auseinandersetzung mit ihrem Noch-Gatten, bedrohte die Polizistin
diesen mit einem geladenen Sturmgewehr. Der rief die Polizei und erstattete Anzeige. Und
ab jetzt wird es erstaunlich.

Dienstwaffen bleiben

Sie musste zwar ihre „Privatwaffen“ abgeben und erhielt ein Betretungsverbot bis zum
12.10.2009. Die Dienstwaffen sind jedoch weiterhin in ihrem Besitz, denn sie wurde nicht
vom Dienst suspendiert. Zu den Dienstwaffen zählt natürlich auch das Sturmgewehr. Also
läuft diese „wehrhafte“ Dame weiterhin bis an die Zähne bewaffnet durch die Gegend.

Erstaunliches Statement

„Das ist ein Fall für den Staatsanwalt, der ermittelt und entscheidet, ob es zu einem
Prozess kommt“, so die Sicherheitsdirektion. „Vorerst übt die Polizistin weiter ihren
Dienst aus. Sie ist eine gute Beamtin, ihr ist bisher nichts vorzuwerfen“, heißt es dazu
aus dem Landeskommando.
Das ist ja direkt erfreulich, dass der Beamtin bis heute nichts vorzuwerfen ist. Das sie
weiterhin im Dienst bleibt erstaunt uns nicht, denn jener Beamte der in Krems einen
14-jährigen Jungen auf der Flucht in den Rücken geschossen hatte, ist ja auch bis
heute im Dienst.
 

Betretungsverbot für eine Frau

Das an dieser Angelegenheit was dran sein muß und sich der zukünftige Ex-Gatte die
Story nicht aus den Fingern gesogen hatte kann man daraus schliessen, dass gegen
die Frau ein Betretungsverbot verhängt wurde. Eine derartige Maßnahme wird gegen
eine Frau, wohl wirklich nur in den seltesten Fällen verhängt. Im übrigen bestritt die
Beamtin, die ihr zur Last gelegte Tat.

Der Unterschied

Aber spielen wir das Spiel weiter. Ohne hellseherische Fähigkeiten zu besitzen können
wir jetzt schon voraussagen, sollte die Polizistin verurteilt werden, wird sie weiterhin im
Dienst bleiben und auch in Zukunft auf die Menschheit losgelassen werden.

Dieses Glück wird ihrer Geschlechtgenossin wohl kaum widerfahren, weil diese ja „bloß“

eine Gastwirtin und keine Polizistin ist. Der Ordnung halber möchten wir festhalten, dass
für beide Damen die Unschuldsvermutung gilt.
    
Stauni
  
2009-10-11
  

Ein erstaunliches Interview

 
Wir haben mit Frau Manuela, die vermutlich den verstorbenen Roland K. als Letzte
lebend gesehen hatte, ein Interview durchgeführt. Sie war auch bereits über einen längeren
Zeitraum sein  „sehendes Auge“ und begleitete ihn überall dorthin, wo es von Nöten war.
ERSTAUNLICH:
Wann und wo haben Sie Roland K. das letzte Mal lebend gesehen?
MANUELA:
Es war am 7.August vormittags. Ein Bekannter von mir, Roland und ich waren gut auf-
gelegt und haben in der Nacht des 6. auf den 7. August, bis in den Vormittag hinein, eine
Party im Büro gefeiert.
ERSTAUNLICH:
Was geschah nach dieser Party?
MANUELA:
Mein Bekannter und ich sind dann aufgebrochen, denn wir wollten eine Woche nach
Innsbruck fahren. Zu diesem Zwecke hat uns Roland seinen Mercedes SLK geborgt.
ERSTAUNLICH:
In welchem gesundheitlichen Zustand befand sich Roland K. zu diesem Zeitpunkt?
MANUELA:
Außer den Spuren einer Partynacht, war er in bester körperlicher Verfassung. Wir wollten
ihn noch nach Hause bringen, was er jedoch ablehnte. Er sagte, dass er noch mit seinem
Hund „Boris“ spazieren gehen wolle und sich dann ein Taxi für den Weg nach Hause nehme.
ERSTAUNLICH:
Warum sind Sie eigentlich wesentlich früher aus Ihrem Urlaub zurückgekommen, als Sie
es ursprünglich geplant hatten, den am 12.08.2009 haben Sie ja Roland K. in seinem Büro
tot aufgefunden.
MANUELA:
Ich hatte mir Sorgen gemacht, da sich Roland nicht bei mir gerührt hatte. Normalerweise
rief er mich mehrmals täglich an. Daher sind wir am 11.August von Innsbruck abgereist.
Gegen 20:00 Uhr suchte ich seine Wohnung  auf, wo ich ihn nicht antraf.
Auch seine Nachbarin hatte über seinen Verbleib keine Ahnung. Ich begab mich daraufhin
zum Bürogebäude, wo ich jedoch nicht hinein konnte, da die Pförtnerin nicht mehr anwes-
end war.
ERSTAUNLICH:
Haben Sie es noch mal versucht, Roland K. zu suchen?
MANUELA:
Ja, am nächsten Tag bin ich gegen 15:00 Uhr wiederholt zum Bürohaus gefahren und
wurde durch die Pförtnerin eingelassen.
ERSTAUNLICH:
Sie brechen eine Urlaubsreise ab, weil Sie sich Sorgen machen und fahren erst wieder am
nächsten Tag, relativ spät zum Bürohaus um Roland K. zu suchen. Für uns ergibt sich hier
ein Widerspruch. Warum haben Sie eigentlich nicht am Vortag die Polizei verständigt?
MANUELA:
An die Polizei habe ich gar nicht gedacht. Außerdem war ich von der Reise noch müde.
ERSTAUNLICH:
Wie haben Sie Roland K. aufgefunden?
MANUELA:
Die Bürotüre war unversperrt. Diese konnte ich aber vorerst nur einen Spalt öffnen, da der
Schreibtisch vor diese geschoben war. Erst mit vereinten Kräften, von meinem Bekannten
und mir, gelang es uns endlich die Türe aufzudrücken.
Das Büro befand sich in einem äußert unordentlichen Zustand, die Klimaanlage lief auf
vollen Touren und Roland lag mit nackten Oberkörper, rücklings auf dem Boden.
Ich habe sofort die Rettung verständigt. An ein Fremdverschulden habe ich nicht gedacht.
ERSTAUNLICH:
Kommt es Ihnen nicht seltsam vor, dass sich eine Person mit nackten Oberkörper in seinem
Büro aufhält, wenn die Klimaanlage voll aufgedreht ist?
MANUELA:
Ja, wo Sie das jetzt sagen, kommt es mir auch komisch vor.
ERSTAUNLICH:
Wie uns aus gut informierter Quelle bekannt ist, hat Roland K. einen größeren Geldbetrag
von der Bank abgehoben und wollte mit Ihnen eine längere Urlaubsreise antreten?
MANUELA: (etwas zögerlich)
Roland wollte mit mir nach Thailand oder in die Dominikanische Republik fliegen. Wir
hatten einen Aufenthalt von 3-4 Wochen eingeplant, den länger habe ich keine Zeit, weil
ich arbeite. Allerdings wenn es 3 Monate geworden wären, hätte ich auch nichts dagegen
gehabt.
ERSTAUNLICH:
Wie uns ebenfalls aus gut unterrichteter Quelle bekannt ist, waren Sie vehement gegen eine
Obduktion des Roland K. Warum eigentlich?
MANUELA: (sichtlich erregt)
Weil dann alles aufgeflogen wäre !
ERSTAUNLICH:
Was wäre aufgeflogen?
Diesen Teil des Interview geben wir zur Zeit nicht wieder, da auf diese Frage
schwere strafrechtliche Anschuldigungen gegen eine Person erhoben wurden.
Wir wollen den ermittelnden Behörden weder vorgreifen, noch diese bei ihrer
Arbeit behindern.
ERSTAUNLICH:
Man hat in den Büroräumlichkeiten keine nennenswerte Geldbeträge gefunden, obwohl es
Tatsache ist, dass Roland K. knapp vor seinem Tod einen erheblichen Barbetrag behoben
hatte. Ist Ihnen davon etwas bekannt?
MANUELA:
Darüber habe ich mir auch schon Nächte lang den Kopf zerbrochen, wo das Geld verblieben
ist. Aber es ist mir eigentlich egal.
ERSTAUNLICH:
Können Sie sich einen Reim darauf machen, warum gewisse Leute so schnell vom Tod
des Roland K. erfahren haben und dadurch erst die Situation des schnellen Obmann-
wechsel im Verein möglich war.
MANUELA:
Ich habe den Tierarzt und den Hundeausbilder von Rolands Blindenführhund über das Drama
verständigt. Vielleicht ist da etwas an diese Leute durchgedrungen.
ERSTAUNLICH:
Wir danken für das Gespräch.
Stauni
  
2009-09-24
  

Offener Brief im Fall Komuczky

 

Sehr geehrter Herr Swoboda !

Da ein Antwortkommentar auf Ihre Kommentare zum „Beitrag“  zu lange ausfallen
würde, haben wir den Weg eines offenen Briefes an Sie gewählt.

Ihre Originalzitate:

Ich war nur eine Begleitperson des neunen Obmannes quasie ein sehendes Auge für den
Vollblinden Herrn V. mehr nicht. Für mich ist der Verein sowas von egal und ich kannte
diesen Herrn nur flüchtig ich habe im glaube ich vielleicht dreimal gesehen mehr nicht.
Und noch zum schluss Herr Reder wenn sie so einen Mist schreiben oder Unwarheiten dann
würde ich mich vorher über Vereinsrecht genau Infromieren……
Das erscheint uns erstaunlich, dass sich der blinde Herr Vigele von einer Person betreuen
und begleiten lässt, die ihn kaum kennt. Immerhin vertraut er Ihnen sein Leben an, obwohl
Sie ihn laut eigener Aussage kaum kennen.
Für den Umstand das Ihnen der Verein „so was von egal“ ist, engagieren Sie sich doch
etwas heftig, indem Sie uns auffordern keinen „Mist“ zu schreiben und uns über das
Vereinsrecht zu informieren.

Ihr Originalzitat:

Am schluss es ist nur komisch das die Fam. K. an beiden Standorten gleich nach
Wertgegenständen gesucht hat wie im Tresor hinter der Bank zwischen der Bank
alle Akten durchwühlt usw. usw. usw. .
Zur Motivation der Familie Komuczky  können wir nichts angeben und haben sich
diesbezüglich auch nicht geäußert. Wenn Sie unseren „Beitrag“ genau durchgelesen
hätten, wären Sie auch zu diesem Schluss gekommen. Wir haben lediglich ein
Interview mit Alfred K. geführt und seine Worte wiedergegeben.

Ihr Originalzitat:

Es ist nur komisch das gerade die Personen die wie ein Schwarm Heuschrecken in das Büro
eingefallen sind die Lügen verbreiten über ihr Sparchrohr den Herrn Reder oder Stauni……..
Nun, da in Österreich Redefreiheit herrscht, ist es einer jeden Person freigestellt, ihre
Meinung oder Anliegen öffentlich zu äußern. Ferner herrscht bei uns auch Pressefrei-
heit und daher bedienen sich sehr viele Leute (vor allem Politiker) der Medien.
Sie verwechseln die Wiedergabe eines Interviews mit der Meinung des Medienheraus-
gebers. Anders können wir uns Ihre Kommentare nicht erklären. Auch sollte ein neutrales
Verhalten nicht mit  „Partei ergreifen“ verwechselt werden.
Wir haben zu Lebzeiten des Roland K. auch die anonyme Gegner von ihm eingeladen, ihre
Meinung oder Tatsachenberichte in dieser Causa öffentlich abzugeben. Dabei hätten sich
diese, unseres Mediums als „Sprachrohr“ bedienen können.
Vielleicht hätte man dadurch Licht ins Dunkle dieser kolportierten Spendenaffäre bringen
können. Die Einladungen wurde mit der Begründung abgelehnt, man fürchte sich vor
Roland K.
Nun ist dieser Mann tot und damit kann keine Gefahr mehr von ihm ausgehen.
Es entzieht sich unserer Kenntnis ob Sie tatsächlich zu jenem Personenkreis gehört haben.
Allerdings ist Ihre Person und die des Martin Bellak namentlich im Zusammenhang mit
dieser Angelegenheit gefallen.
Da wir an einer objektiven Berichterstattung interessiert sind, wollen wir naturgemäß alle
Seiten hören. Daher laden wir Sie und Herrn Bellak herzlichst in die Redaktion zu einem
Interview ein. Sie dürfen uns auch als „Sprachrohr“ benützen.
Stauni
  
2009-09-24
  

Ein Vater deckt auf

 

Interview mit Alfred K. vorgezogen

Wir wollten heute das Interview mit Frau Manuela bringen, dass ist jene Bekannte die
Roland K. tot aufgefunden hatte. Dieses verschieben wir jedoch auf morgen, da uns
das Gespräch mit dem Vater, Herrn Alfred Komuczky,  in zwei Richtungen sehr interessant
erscheint.
Einerseits über seine Zweifel an der ersten Todesursache seines Sohnes, welche eine staats-
anwaltschaftliche  Obduktion ausgelöst hatte und zum Zweiten die etwas erstaunliche
„Übernahme“ des Vereins „Engel auf Pfoten“.
Lässt nicht locker, Komuczky sen.
ERSTAUNLICH:
Wie und wann haben Sie vom Tod Ihres Sohnes Roland erfahren?
ALFRED K:
Am 13.08.09, durch meinen anderen Sohn, der durch einen anonymen Anruf in Kenntnis
gesetzt wurde.
ERSTAUNLICH:
Warum haben Sie eine natürliche Todesursache , sofern man bei einem 39-jährigen Mann
davon sprechen kann, nicht akzeptiert?
ALFRED K:
Dafür gab es mehrere Gründe. Mir war bekannt das Roland Diabetes hatte, er war aber sonst
in einem guten gesundheitlichen Zustand. Das er daher auf einmal tot umfällt, kam mir
komisch vor und daher habe ich die amtsärztliche Totenbescheinigung nicht akzeptiert.
        Wurde vom Vater nicht akzeptiert, der amtsärztliche Totenschein 
Bei der notariellen Wohnungsbegehung meines verstorbenen Sohnes waren auf einmal
ein gewisser Nenad Vigele und Peter Swoboda anwesend, welche mit in die Wohnung
gehen wollten, da sie Unterlagen für den Verein sichern wollten. Das ist mir sehr suspekt
vorgekommen und der Notar verweigerte den Beiden den Zutritt.
Auch der Umstand das ein Herr Vigele bereits am 19.08.09 auf einmal als Obmann des
Blindenvereines „Engel auf Pfoten“ eingetragen war, erschien mir ebenfalls sehr komisch.
Ich habe ein wenig nachgefragt, aber mir konnte niemand bestätigen, dass es beim Verein
eine Wahl gegeben hätte, die diesen Mann in die Obmannfunktion gebracht hat.
Diese beiden Herren sind auch bei der Bürobegehung samt Anwalt erscheinen und hatten
es furchtbar eilig in die Vereinsräumlichkeiten zu gelangen.
Meiner Kenntnis nach gibt es auch keine weiteren Vereinsfunktionäre, wie Schriftführer,
Kassier etc. Einen Vereinsregisterauszug habe ich Ihnen als Beweis mitgebracht.
      Eine erstaunlich rasche Übernahme des Blindenverein „Engel auf Pfoten“
ERSTAUNLICH:
Gab es weitere Anhaltspunkte die Sie den Tod Ihres Sohnes als nicht normal sehen liessen?
ALFRED K:
Ja da war diese dubiose Webseite, in der Roland unter anderem massivst bedroht wurde.
Die Seite ist zwar schon gelöscht, ich habe aber alles gespeichert und der Polizei über-
geben.
Außerdem wollte Roland am Wochenende, bevor er tot aufgefunden wurde, in den Urlaub
fahren. Er hat sich auch von seiner Nachbarin mit diesen Worten verabschiedet.
Ich glaube nicht daran das er nur so einfach tot umgefallen ist, dafür ist auch der Umstand
seiner Auffindung mehr als seltsam. Eine unversperrte Bürotüre, ein verwüstetes Büro, ein
leerer Stahlschrank und etliches mehr.   
ERSTAUNLICH:
Wurde Ihr Sohn schon beerdigt?
ALFRED K:
Ja, am 16.September war die Erdbestattung am Meidlinger Friedhof.

ERSTAUNLICH:
Was gedenken Sie zu tun, bzw. wie sind Ihre nächsten Schritte?
ALFRED K:
Vorerst werde ich die polizeilichen Ergebnisse abwarten und daraus eventuelle rechtliche
Konsequenzen ziehen. Das gilt auch für die Hintermänner dieser dubiosen Webseite, die
meinen Sohn bedroht haben. Diese werden ebenfalls zur rechtlichen Verantwortung
gezogen werden.
ERSTAUNLICH:
Wir danken für das Gespräch Herr Komuczky.
Das dieser Mann ein gutes Gespür gehabt hat, dürfte unbestritten sein. Vorerst sind einmal
die polizeilichen Ermittlungen abzuwarten.

Es ergibt sich ein total neues Bild

Wir haben in der zweiten Septemberwoche mit dem neuen Vereinsobmann von „Engel
auf Pfoten“, Herr Nenad Vigele  telefoniert und ihn für den 14.09.2009 zu einem Interview
in die Redaktion eingeladen. Er hat unsere Einladung auch angenommen und sein Kommen
zugesagt.
Knapp vor dem Interviewtermin sagte er jedoch, mit einer erstaunlichen Ausrede seinen
Termin ab. Mit den heutigen Aussagen des Alfred K., ergibt sich für uns ein neues Bild.
Wir haben im Internet recherchiert und erstaunliches zu Tage gefördert, über das es in der
nächsten Woche, einen interessanten Beitrag geben wird. 
Stauni
  
2009-09-23
  

Inhalts-Ende

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