Politische Reaktion auf Anti-Israel-Demonstration


Einseitige Bevorzugung von türkischen

Staatsbürgern  ist  sofort  zu  beenden

„Am Sonntag haben tausende Hamas-Anhänger – hauptsächlich Türken – gegen Israel demons-
triert.   Im  Vorfeld  gab  es  grob  anti-semitische  und  anti-israelische Hetzpostings in diversen
Internetforen.  Auch die  Demo selbst war nicht frei von einer gehörigen Portion Antisemitismus.
So etwas hat in Österreich und in Wien nichts verloren“, stellt heute FPÖ-Bundesobmann NAbg.
HC Strache im Zuge einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem  Klubobmann der Wiener
Freiheitlichen, LAbg. Mag. Johann Gudenus, klar.

Diese  Demo  hätte  in  Wien  hätte nicht genehmigt werden dürfen.   „Auch wenn die Wiener SPÖ
großteils  die  Zustimmung  bei der autochthonen Bevölkerung verloren hat,  rechtfertigt das nicht,
für den Machterhalt quasi augenzwinkernd mit den Gefahren des radikalen Islamismus zu kokett-
ieren.   Wiens  Bürgermeister  Häupl muss er dem radikalen Antisemitismus und dem Israel-Hass
eine  Absage  erteilen.    Österreich  hat  eine  besondere  geschichtliche  Verantwortung“,  betont
Strache.

Radikal-moslemischen  Strömungen dürfe in Österreich keine Bühne gegeben werden – wie das
etwa auch beim unerwünschten Besuch des türkischen Premiers Erdogans passiert sei.  „Dieser
Gefahr,  die wir aus der Türkei importiert haben,  müssen wir entschlossen entgegen treten.  Ein
wesentlicher  Schritt ist die Aussetzung des sogenannten EU-Türkei-Assoziierungsabkommen“,
fordert  Strache.   Durch  dieses jahrzehntealte  Abkommen würden türkische Staatsangehörige
in  der  EU und damit auch in Österreich besondere Rechte genießen.   Sie hätten in Österreich
beispielsweise  nicht  nur einen leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt,  sondern auch zur Fami-
lienbeihilfe.

„Angesichts der besonderen sozialen und kulturellen Schwierigkeiten bei der Integration, an-
gesichts  der  tausenden  widerrechtlichen  Doppelstaatsbürgerschaften, müssen die Sonder-
regelungen  für  türkische  Staatsbürger  durch  eine  Revision  des Assoziationsabkommens
ersatzlos  gestrichen  werden“,  fordert  Strache.   Die FPÖ  habe bereits eine diesbezügliche
Initiative im Nationalrat gesetzt.

Johann Gudenus erinnert in diesem Zusammenhang an ein aktuelles Urteil des Europäischen
Gerichtshofes (EuGH),  wonach  es  in Deutschland nicht zulässig sei,  beim Familiennachzug
türkischer  Staatsbürger  von  den  Neuzuwanderern  Basiskenntnisse der deutschen Sprache
zu  verlangen.   Begründet  habe   man  das  Urteil,  das  auch  Auswirkungen  auf  Österreich
haben werde, mit dem Assoziierungsabkommen,  so Gudenus.   Die Revidierung dieses Ab-
kommens  sei  aber  auch  eine soziale Frage.   „Wir haben in Wien bereits 160.000 Mindest-
sicherungsbezieher,  das  Assoziierungsabkommen  öffnet  dem  Import  von Armut Tür und
Tor“, warnt Gudenus.

Um radikal-islamischen Strömungen Herr werden zu können, fordert Gudenus noch weitere
Maßnahmen:   Vereine,  die i slamistische Politik betreiben,  sollten vom Verfassungsschutz
„durchleuchtet“  und  Subventionen,  die sie erhalten,  überprüft und gegebenenfalls einge-
stellt werden.

Gudenus  erneuert  auch  die  Forderung  nach  einer  „Bekenntnisurkunde“  für  Zuwanderer:
„Wer hier leben will, hat ein Bekenntnis zu unseren Grundprinzipien abzulegen, zum demo-
kratischen  und  republikanischen  Prinzip,  zur deutschen Staatssprache,  zur Trennung von
Kirche  und  Staat,  zum   Gleichheitsgrundsatz,  zu  den  Grundprinzipien  des  bürgerlichen
Rechts, insbesondere zur Ehe aufgrund freier Partnerwahl, und zum Föderalismus.“
(Quelle: APA/OTS)
*****
2014-07-22

„Heimat ohne Hass“-Sprecher findet Auslobungen zur Verbrecherergreifung grob sittenwidrig


Sollen Kriminelle solange wie möglich die Straßen unsicher machen?

Normalerweise  sollte es jedem Menschen ein Anliegen sein,  dass Verbrecher so schnell wie mög-
lich  dingfest  gemacht  werden.   Insbesondere dann, wenn es um Gewaltverbrecher wie beispiels-
weise   Vergewaltiger   handelt.   Um   bei  besonders   perfiden  Verbrechen  die   Aufmerksamkeit
der  Bevölkerung  zu  erhöhen,  werden  oft  Belohnungen ausgelobt,  die zur rascheren Ergreifung
des oder der Täter führen sollen und dies tatsächlich auch sehr oft eintritt.
Solche Belohnungen werden sowohl von Behörden, als auch von Privatpersonen ausgelobt.
In  unzähligen  Fällen konnte auf Grund dieser,  der oder die Täter schneller von der Polizei
verhaftet  werden.   Denn  umso  schneller Kriminelle – insbesondere Gewalttäter – von der
Straße geholt werden, umso mehr Sicherheit ist für die Bevölkerung gegeben.
Unter  den  oben  angeführten  Gesichtspunkten  finden wir es erstaunlich, dass  der Sprecher
der  linksextremen   Gruppierung   „Heimat ohne Hass“,  Manfred  Walter,   Auslobungen  für
grob  sittenwidrig  hält.  Nachfolgend ein Textausschnitt aus einem von ihm verfassten Beitrag:
Screen: heimatohnehass.at
Die  restlichen sinnbefreiten geistigen Ergüsse wollen wir unserer Leserschaft ersparen.  Wer
sich diese dennoch antun will,  hat auf der gleichnamigen Webseite der linksextremen Grup-
pierung dazu Gelegenheit.
Allerdings beschäftigen uns die Fragen, warum Manfred Walter Auslobungen – die sehr oft
zur  beschleunigten  Verhaftung  von  Kriminellen  führen – für  grob  sittenwidrig hält.  Und
warum soll durch eine Auslobung das Gewaltmonopol des Staates unterlaufen werden?
Erstaunlich  allerdings  finden  wir,  dass  es  der  „Heimat ohne Hass“-Sprecher  bis  dato nicht
grob  sittenwidrig  und  als  Unterlaufen  des Gewaltmonopol des Staates fand, wenn der Web-
seitenbetreiber und mutmaßlicher Chef der gleichnamigen Webseite,  Uwe Sailer,  auf seinem
privaten  Facebook-Account ein „Fahndungsfoto?!“  veröffentlichte und die darauf abgebildete
Person denunzierte.
Dieses  Foto  war  aber nicht von einem Gewaltverbrecher sondern von einem Polizeibeamten
(davon  ging  Uwe  Sailer  aus),  der  unter  Einsatz  seiner  Gesundheit  (möglicherweise auch
seines Lebens)  alle  Hände voll zu tun hatte,  linke Gewalttäter am 24.01.2014 unter Kontrolle
zu halten um größeren Schaden von Personen und Sachen abzuwenden.  Wir haben darüber
im Beitrag „Polizist oder Möchtegern-Sheriff?“ berichtet.
*****
2014-01-30

Gesetze gelten auch für Gutmenschen und Ausländer


Die Innenministerin reagierte zwar spät, aber doch

Die  Aufregung rund um die Abschiebung von acht Scheinasylanten,  die ja schon in der Ver-
gangenheit  durch  die Besetzung der Votivkirche und Pseudo-Hungerstreiks von sich reden
gemacht haben, ist völlig irrwitzig und keinesfalls nachvollziehbar. Die Innenministerin Mikl-
Leitner schien nun endlich genug davon zu haben, sich von diesen Rechtsbrechern auf der
Nase  herumtanzen  zu lassen.   Endlich wurde sie ihrem Job gerecht und exekutierte öster-
reichische Gesetze.
Offenbar hat die vereinigte Gutmenschen-Clique noch immer nicht begriffen,  dass Gesetze in
Österreich auch für Ausländer Gültigkeit haben.   Es kann in einem Rechtsstaat nicht angehen,
dass  gewisse  Teile  der  Bevölkerung  offen  zum  Rechtsbruch  aufrufen und diejenigen,  die
diese Gesetze zu exekutieren haben als Ausländerfeinde und Nazis zu verunglimpfen.
Erstaunlich  finden  wir es auch, dass sich Kardinal Schönborn „bestürzt“  zeigt und Fuat Sanac,
Präsident  der  islamischen Glaubensgemeinschaft, „empört“ ist,  weil dem Rechtsstaat letztlich
doch  zumindest  teilweise  zum Durchbruch verholfen wurde.   Den geistlichen Würdenträgern
sei in Erinnerung gerufen, dass es in Österreich das Prinzip der Trennung von Staat und Kirche
gibt.   Das zu ignorieren und gleichzeitig auch noch den Rechtsstaat in Frage zu stellen, ist ein
starkes Stück.
Die  Grünpolitikerin  Alev  Korun  findet  es  „menschlich nicht hinnehmbar“,  dass  diese  Rechts-
brecher endlich abgeschoben werden. Für uns zeigt dies einmal mehr ihre negative Einstellung
gegenüber unserer Rechtsordnung. Als auf unsere Verfassung vereidigte Abgeordnete mehr als
8.000 Euro  pro  Monat zu kassieren,  aber dann an den Grundfesten unserer Republik,  nämlich
den  Gesetzen,  zu rütteln,  finden wir jedenfalls mehr als erstaunlich.   Nur gut,  dass die Grünen
in  der  österreichischen  Innenpolitik  kaum Bedeutung haben.  Und hoffentlich bleibt dies auch
so.
*****
2013-07-29

Wer hart arbeitet


GASTAUTOR(INNEN) – BEITRAG

Wer  sein  ganzes  Leben lang hart arbeitet,  wird dafür auch belohnt.  So die Mär der Politiker.
Ganz  genau das Gegenteil ist der Fall:  Wer nichts arbeitet,  wird belohnt.   Wer hingegen wie
ein  Trottel  ein  Leben  lang  einem schweren Beruf oder mehreren Tätigkeiten nachgeht, sich
abrackert  und  immer  brav in die Rentenkasse einzahlt,  hat am Ende das,  was neulich eine
körperlich  kaputte  Pflegerin berichtet hat:  Keinen Groschen in der Tasche und ein Leben am
Rande des Existenzminimums oder gar darunter.
 
Während  die  Manager,  deren einer der Pflegerin ihre Anstellung genommen hat,  sich für das
Nichtstun krumm und deppert verdienen. Wer arbeitet, ist doof.   Ganz einfach. Nur die Gehirn-
amputierten  kommen  daher  und behaupten,  dass harte ehrliche Arbeit das einzig Wahre ist.
Die  enden  dann  auch  am  Rande  der Gesellschaft und machen Frustshoppen im Discounter
oder bei Caritas.
 
Ich empfehle hier einige “Berufe”,  welche sich wirklich auszahlen:  Manager,  Zuhälter, Adliger,
Politiker, Drogenboss. Wenn Sie ihr Leben lang hart arbeiten, sind Sie einfach nur bescheuert.
Sie  putzen  den Dreck  der  Leute  als  “Reinigungskraft”  weg,  kriegen dafür 5,50 die Stunde,
zahlen davon noch eine Steuer an den Staat, und glauben, dass das so in Ordnung ist?
 
Weil die Leute,  deren Dreck Sie wegputzen,  einfach etwas Besseres sind?   Oder putzen Sie
die  Ärsche  von  geizigen  alten  Pflegefällen,  reinigen ihre After,  Genitalien und ihre Hautver-
krustungen  und  glauben,  dass  Sie  für diese ehrliche Arbeit fünf bis sechs Euro pro Stunde
wert  sind,  weil ihr Beruf  weniger wert ist,  als der des Managers?  Arbeiten Sie weiter so hart,
es wartet schon die Altersarmut auf Sie. Man gönnt sich ja sonst nichts.
 
Ruth Witt

2013-04-01
 

Ist der ORF ein Privatsender?


ORF-Nachrichtenansager Armin Wolf negiert das Offensichtliche

Ein  höchst  erstaunlicher Dialog zwischen dem Kurier-Chefredakteur,  Helmut Brandstätter
und dem selbst ernannten ORF-Anchorman,  Armin Wolf,  auf dem Social Network Twitter.
 
Screen: twitter.com
 
Beide  versuchen  hartnäckig  das Offensichtliche zu negieren.  Offenbar herrscht in beiden
Medien  Denkverbot,  denn  anders  können  wir  uns  die Aussagen beider Männer nicht er-
klären.
 
Während  Brandstätter  etwas  einlenkt,  versucht der ORF-Nachrichtenansager, ArminWolf,
mit dem Statement: „Im Gegensatz dazu ist der ORF kein Sender im Eigentum des Staates“,
das  nicht unbedingt positive Image eines Staatsrundfunks vom ORF abzuschütteln.  Glaubt
Wolf gar,  dass  der  ORF ein Privatsender ist?   In diesem Falle müssten wir ihm vorhalten,
dass er seinen Arbeitgeber nicht kennt.
 
Der  ORF ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts.   Dieses bildet neben den Körperschaften
des öffentlichen Rechts und Anstalten des öffentlichen Rechts einen Organisationstyp öffent-
lich-rechtlicher  juristischer  Personen.   Das  öffentliche  Recht  umfasst  sämtliche  Rechts-
materien,  die die Organisation und Funktion des Staats betreffen.   Daher ist es auch mög-
lich Zwangsgebühren einzutreiben um damit den ORF künstlich am Leben zu erhalten.
 
Wenn  Wolf  nun  behauptet,  dass der ORF nicht im Eigentum des Staates sei,  können wir
ihm nicht zustimmen.   Der ORF ist ein Staatsrundfunk und damit de facto im Eigentum des
Staates.
 
*****

2013-02-03
 

Hausfrau ist kein Beruf


Frauenministerin beleidigt und diskriminiert Hausfrauen

Die Frauenministerin Heinisch-Hosek macht sich zwar permanent für Frauenrechte und die
gesellschaftliche,  sowie  berufliche Gleichstellung für Frauen stark,  allerdings werten wir
das  nach  einem  heutigen  Vorfall  als  reine  Show  um  Wählerstimmen für die SPÖ zu
lukrieren.
 
In  einer  Rede im heutigen Budgetausschuss zum Thema Frauen vertrat sie die Meinung,
dass Hausfrau kein Beruf sei. Mit dieser Aussage disqualifiziert sie tausende in Österreich
tätige  Hausfrauen,  die täglich für unsere  Gesellschaft eine wertvolle Arbeit in Kinderer-
ziehung und der Pflege von Angehörigen leisten.
 
Würden all diese Haufrauen nur Wert auf eine berufliche Karriere legen  –  das ist offen-
bar  das Klientel für das sich Heinisch-Hosek stark macht  –  wer würde dann die Kinder-
und  Altenbetreuung  in  den  Familien  übernehmen?   Da müsste wohl der Staat in die
Presche springen, was wiederum Millionen an Steuergeld verschlingen würde. Da ist es
wohl mehr als erstaunlich davon zu sprechen,  dass Hausfrau kein Beruf sei.
 
*****

2012-11-05
 

Der Staat bittet das Rotlicht zur Kasse


Aus Prostituierten werden Arbeitnehmerinnen

Für  die  Rotlichtbranche  scheint es derzeit sehr eng zu werden.   Scheinbar scheint Vater
Staat,  seine  bis  dato  aufrecht erhaltenen moralischen Bedenken über Bord geworfen zu
haben  und  will  auch  in diesem Geschäft kräftig mitnaschen.   Dabei verfährt er offenbar
unter dem Motto „Pecunia non olet“ (oder auf Deutsch: Geld stinkt nicht).
 
War  es  früher für einen Lokalbetreiber ungesetzlich ein Dienstverhältnis mit Prostituierten
einzugehen, ist dies seit dem neuen Prostitutionsgesetz möglich.  Denn der Hindernisgrund,
die Sittenwidrigkeit, ist mit diesem weggefallen.   Also vorbei die lustigen Zeiten  in  denen
sich  Prostituierte  als  Selbständige  anzumelden  hatten und kaum bis gar keine Abgaben
entrichteten.
 
Der  Wegfall  der Sittenwidrigkeit kommt dem UVS sehr gelegen und dies spiegelt sich in
seiner jüngsten Entscheidung wieder.   Der Senat verurteilte einen Rotlichtlokal-Betreiber
wegen illegaler Ausländerbeschäftigung. Der Senatsspruch stützt sich auf eine Entscheid-
ung des Verwaltungsgerichtshofes.
 
Ein Passus im USV-Urteil ist uns besonders ins Auge gestochen: „…zumal der bei illegaler
Ausländerbeschäftigung  zu  erwartende  volkswirtschaftliche Schaden nicht unbedeutend
ist…“  (Vorletzter Absatz im UVS-Spruch). Ob das bei der Beschäftigung von Prostituierten
zutrifft,  wagen wir ernsthaft zu bezweifeln.
 

Schonfrist endet mit 31.Oktober 2012

Zudem  müssen  ab  1. November 2012 (Ablauf der einjährigen Nachreichfrist) alle Prostitut-
ionslokale  als solche gemeldet,  umgebaut und behördlich genehmigt sein.   Beispielsweise
sind Auflagen wie Hygiene, Sicherheit, Brandschutz, Fluchtwege udlg. mehr genau normiert
und müssen von einem Ziviltechniker abgenommen werden.  Theoretisch dauert die behörd-
liche  Genehmigung etwa drei Wochen,  diese Zeit wird  in der Praxis allerdings um ein Viel-
faches überschritten.
 
Eines der wenigen gesetzeskonformen Rotlichtlokale in Wien
 
In Wien gibt es etwa 400 Rotlichtlokal-Betriebe. Davon haben bis dato knappe 70 eingereicht
und von denen wurden bislang sage und schreibe lediglich 7 Lokale genehmigt. Wie uns aus
zuverlässiger Quelle mitgeteilt wurde,  gab es bei zirka 25 Prozent von den 70 eingereichten
Betrieben derartig grobe Missstände, sodass eine Genehmigung nicht in Frage kam.
 
Zum Beispiel wurden Pläne abgegeben, die zwar von Ziviltechnikern unterschrieben waren,
aber  mit  den  tatsächlichen  Gegebenheiten  in  den Lokalen nicht übereinstimmten.  Dies
wurde durch Lokalaugenscheine von Behördenvertretern festgestellt.
 
Ferner  stimmt  bei  zahlreichen Lokalen die Bausubstanz,  nicht  mehr mit den beim Magis-
trat aufliegenden Konsensplänen überein.   Durch jahrelange illegale Umbauten weiß heute
niemand  mehr,  wie das Lokal in seiner ursprünglichen Genehmigung wirklich ausgesehen
hat.   Die Folge ist eine Flut von Bauanzeigen bei der Baupolizei.   Diese muss nun für jede
einzelne Meldung ein Bauverfahren einleiten.
 
Rotlichtlokal-Betreiber  deren  Betriebe  ab 1.November 2012 nicht den neuen gesetzlichen
Richtlinien  entsprechen,  werden kräftig zur Kasse gebeten.   Bis zu 7.000,- Euro Bußgeld
kommen auf diese zu. Und sollte dies auch nichts nützen, droht die Schließung des Lokals.
 
*****

2012-10-06
 

Enteignungsphantasien der SPÖ


Alte Enteignungsphantasien kehren in der SPÖ zurück

 

Screen: diepresse.com
 
Nur mit Entsetzen kann man über den Vorstoß von SPÖ-Klubobmann Cap in Richtung Zwangs-
anleihen,  die  sich  dieser gegenüber der  „Presse“  nicht  nur  für  die schwer verschuldeten
Staaten, sondern auch für Deutschland und Österreich vorstellen kann, reagieren.
 
Damit kehren in der SPÖ nun offenbar alte Enteignungsphantasien zurück. Offenbar will Josef
Cap das durch jahrzehntelange rote Regierungspolitik völlig aus dem Ruder gelaufene Budget
sanieren,  indem er in das Grundrecht auf Eigentum eingreifen und den Bürgern vorschreiben
will, wie sie ihr Geld anzulegen haben.  Dass die Chance, es vom Staat jemals wieder zurück
zu  bekommen,  angesichts  des Milliarden-Verschenkschirms ESM verschwindend gering ist,
kommt noch dazu.
 

Volk muss befragt werden, ob es diesen Wahnsinn mittragen will

Es ist höchst an der Zeit,  die Bürger zu befragen, ob sie diesen Euro-Wahnsinn weiter mit-
tragen  wollen,  denn  Caps  Vorschlag ist eine Konsequenz aus der Zustimmung zum ESM
und zum Fiskalpakt.
 
Wenn diese Verträge in Kraft treten, geht die Gestaltungsfreiheit über unser Budget gegen
Null.   Daher  baut die SPÖ offenbar schon vor,  um neue Geldquellen zu erschließen.  Den
krausen Phantasien mancher Eurokraten sind keine Grenzen mehr gesetzt.
 
Was  kommt  als  nächstes?  Vielleicht  Zwangshypotheken für alle Immobilienbesitzer zu-
gunsten  der  Republik.   Es  ist  höchst  an  der Zeit,  dass auch die obersten Organe und
Gerichte des Staates diesem Treiben Einhalt gebieten.
 
Daher  ist  es unerlässlich,  dass ESM und Fiskalpakt vor dem Inkrafttreten durch den Ver-
fassungsgerichtshof  geprüft werden müssen und zusätzlich eine Volksabstimmung stattzu-
finden hat.  Wenn Bundespräsident Fischer angesichts dieser Drohungen aus seiner Partei
die Gesetze jetzt unterschreibt,  macht er sich mitschuldig an diesem Desaster.
 
*****
 
2012-07-14
 

Nicht alle Grünen agieren wie Glawischnig


LESERBRIEF

 

Screenshot: facebook.com

Ich kann Herrn Plass nur zustimmen. wenn wir „Wirtschaft“ und „Wachstum“  nur mit der
Steigerung  von Produktionsstückzahlen (immer mehr) definieren und diese Erhöhung der
Produktion  mit  ENDLICHEN  Ressourcen   (Ausbeutung von Grund,  Boden und  Flächen,
alle  Edelmetalle und Rohstoffe sind endlich in ihrer Verfügbarkeit) definieren,  dann wer-
den wir alle gegen die Wand fahren.
 
Bis  zur  „mittleren Entscheidungs- und Funktionärsebene“ sind die Grünen  zu meist noch
vernünftig,  aber  weiter  oben sind die Meisten kaum von den anderen Parteien zu unter-
scheiden.   Daher  verstehe  ich  auch die Kritik an der Zustimmung zum ESM durch Frau
Glawischnig.
 
Ich möchte nochmals sagen,  dass ich kein Grüner bin,  ich bin bei keiner  Partei.  Ich kann
mich als „Wechselwähler“ bezeichnen,  habe aber bei fast allen Parteien Bekannte/Freunde.
Mir liegt meine Heimatregion  (Mostviertel) am Herzen und eine offene und gerechte Politik
und  Gesellschaft,  bei  der  nicht  „die Parteizugehörigkeit“ das entscheidende ist,  sondern
sinnvolle und das wohl der Bevölkerung fördernde Entscheidungen.
 
Ich komme aus dem Mostviertel und habe vielleicht noch einen geerdeten  Zugang  zur Welt.
Dass  die  „Finanzsysteme“  Geld  drucken und verleihen,  welches in der Realwirtschaft gar
nicht vorhanden ist,  dient einfach nur  einer kleinen Gruppe von Menschen,  die sich an den
Menschen bereichern,  die wirklich arbeiten und Werte schaffen (Tischler,  Kindergärtnerin-
nen, usw).
 
Mein  Vater  hat  seit 1964 eine Firma und ist selbstständig und daher weiß  ich auch,  dass
man  auf längere Frist nicht mehr ausgeben kann,  als man einnimmt. dies gilt jedoch nicht
für das Finanzsystem, den Staat oder das Wirtschaftssystem.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander S.

2012-07-05
 

Petition gegen „Eugenische Indikation“ online


FPÖ – PRESSEAUSSENDUNG

Die von der FPÖ eingebrachte Petition gegen die sogenannte „Eugenische Indikation“ ist ab
sofort auf der Parlamentshomepage online und kann unterzeichnet werden, gab heute der
freiheitliche Vizeparteiobmann NAbg. Norbert Hofer bekannt.
 
Der zugehörige Link lautet:
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/PET/PET_00164/index.shtml
 
Als „Eugenische Indikation“ bezeichnet man, dass ein Schwangerschaftsabbruch bis unmittel-
bar vor der Geburt straffrei ist,  wenn eine ernste Gefahr besteht,  dass das Kind geistig oder
körperlich schwer geschädigt sein könnte.  Das bedeutet, dass Kinder in Österreich bis unmit-
telbar vor der Geburt getötet werden dürfen, wenn der Arzt feststellt, dass eine Behinderung
drohen könnte.
 
Es sei dabei auch unerheblich,  um welche Art der Abweichung von der medizinischen Norm
es sich handeln könnte. Dazu gebe es keine klare gesetzliche Regelung, so Hofer,  der diese
Diskriminierung von behindertem Leben nicht länger dulden möchte.
 
„Es  ist hoch an der Zeit,  die Eugenische Indikation in Österreich endlich zu streichen“,  be-
tonte  Hofer.   „Die Streichung der bisherigen  Regelung zur Eugenischen Indikation gemäß
§ 97 Abs. 1 Z 2 Fall 2 StGB  ist  aus  Gründen  der  Menschenwürde  dringend  notwendig“,
betonte  Hofer.   „Die Regierung muss sich endlich der Verantwortung stellen und eine Ent-
scheidung  treffen,  die zeigt,  dass  der Staat behindertes Leben nicht als unwertes Leben
betrachtet,  das  nur  aufgrund der Gefahr der Behinderung bis unmittelbar vor der Geburt
ausgelöscht  werden  darf.   Der Staat hat zudem die Pflicht, sich um behinderte Kinder zu
kümmern  und für sie zu sorgen,  wenn sich die Eltern nicht in der Lage sehen,  diese Auf-
gabe zu übernehmen“, so Hofer.
 
„Die  Würde  des  Menschen  und  seine  unbedingte  Schutzwürdigkeit , gan z gleich  auf
welcher  Stufe seiner Entwicklung,  müssen auch in Zukunft die Grundlage unserer Gesell-
schaft  sein“,  so Hofer der in vorliegender Petition fordert,  eine Streichung des besagten
§ 97 Abs. 1 Z 2 Fall 2 StGB in die Wege zu leiten.
 
*****

2012-05-22
 

Grenzgebiet March: Ein Eldorado für ausländische Kriminelle!


Ab wann werden  Bürger(innen) zur Selbsthilfe greifen?

Im  Beitrag  „Einbrüche entlang der March ….“  haben wir den Leserbrief von Robert S. ver-
öffentlicht. Dieser berichtete über Einbrüche in Fischerhütten, in der Nacht vom 12. auf den
13. Mai 2012.  Den Einbrechern fiel damals auch seine Hütte zum Opfer.
 
Robert S. scheint vom Pech verfolgt zu sein, denn nun wurde er innerhalb einer Woche zum
zweiten Mal Opfer der Einbrecher. Im Zeitraum vom 16. zum 19. Mai 2012 wurde seine  am
Marchufer gelegene Fischerhütte wieder von kriminellen Gesindel heimgesucht.
{besps}marched02{/besps}
 
„Was beim letzten Hütteneinbruch nicht gestohlen wurde, das wurde jetzt beim zweiten Ein-
bruch  gestohlen.  Zwei Einbrüche innerhalb einer Woche,  jetzt habe ich nicht einmal mehr
Zünder oder ein Messer in der Hütte, es ist alles weg.   So kann es nicht weiter gehen“,  so
Robert S.
 
Da geben wir Herrn S. Recht, denn so kann es wirklich nicht weitergehen. Den Fischern und
Anrainern an der March wird vermutlich früher oder später der Kragen platzen.  Das könnte
bedeuten, dass diese zur Selbsthilfe greifen werden.
 
Dass  Selbsthilfeaktionen  die  Gefahr einer Eskalation bergen,  dürfte jedermann(frau) klar
sein.   Ein  solches  Szenario kann jedoch nicht im Sinn des Gesetzgebers liegen und daher
sollte dieser schleunigst etwas unternehmen, um die Sicherheit und den Schutz des  Eigen-
tums  der Marchfischer und Marchanrainer zu gewährleisten,  bevor diese für ihren Schutz
selber sorgen.
 
Sei  es  durch  verstärkte Polizeipräsenz oder Bundesheereinsatz in der betroffenen Region,
nur  geschehen muss etwas.  Denn eines dürfen in Österreich lebende Personen vom Staat
erwarten:  Nämlich  dass  dieser ihren Schutz für Leib,  Leben und Eigentum gewährleistet.
Dämliche  Aussagen  wie  „ein  Assistenzeinsatz  des  Bundesheeres ist verfassungswidrig“
oder dergleichen sind definitiv fehl am Platz.
 
*****

2012-05-19
 

Deutschland schafft sich wirklich ab


Beitragsübernahme

Das  Übernehmen von Beiträgen anderer Webseiten kommt bei uns nur im geringen Aus-
maß vor und überhaupt  wenn diese aus dem Ausland sind,  da wir uns hauptsächlich mit
österreichischen Themen  beschäftigen.   Nachfolgender Beitrag ist jedoch eine derartige
Erstaunlichkeit, sodass wir diesen unseren Leser(innen) zur Kenntnis bringen müssen.  Es
bleibt nur zu hoffen,  dass derartige Zustände in Österreich nicht um sich greifen werden.
 
Screen:  journalistenwatch.com
 
Weil der Publizist Thomas Marcus Illmaier gegen Assessorin jur. Rehber Dogan, türkisch-
stämmige  Bedienstete der Bundesagentur für Arbeit,  Regionaldirektion Nord,  Agentur
für  Arbeit Hamburg,  Abt. Interner Service  Personal,  zwei begründete Dienstaufsichts-
beschwerden  erhoben hat  “wegen  eklatanter sprachlicher Mängel in Rechts- und Ver-
waltungsdeutsch”  der  Dame,  die in ihrer Position Prozess- und Verwaltungssachen ge-
richtsfest  entscheiden soll,  hat ihr Vorgesetzter Ronald Geist den Publizisten strafange-
zeigt wegen angeblich rassistischer Beleidigung,  weil Illmaiers Rüge und Belehrung auch
den Verdacht auf unangemessene sprachliche Integration der Dame mit Migrationshinter-
grund streifte.
 
Daraufhin  erhielt  Thomas Illmaier  vom  Amtsgericht  Schwarzenbek auf Betreiben der
Staatsanwaltschaft  Lübeck  Strafbefehl über  400,00 EUR,  verbunden mit der Androh-
ung von 40 Tagen Haft, für den Fall, dass er die Geldstrafe nicht bezahlen würde.
 
Dagegen  wurde Einspruch erhoben,  so dass es nun zu der Hauptverhandlung kommt.
Antrag auf Ladung der Sachverständigen Dr. Thilo Sarrazin, Henryk M. Broder und Udo
Ulfkotte  blieb  ungehört;  das Gericht unter  Leitung der Richterin Oppeland schweigt
dazu.
 
Wenn  wir in Deutschland so weit sind,  dass Kritik an der sprachlichen Integration von
Migranten im Staatsdienst als rassistische Beleidigung gewertet und mit 40 Tagen Haft
bedroht wird, verkehren sich die Dinge ins Gegenteil der Demokratie, deren Wert sich
wesentlich durch Meinungs- und Pressefreiheit sowie die Einmischung von Bürgerrecht-
lern in die Belange von Staat und Gesellschaft bestimmt.
 
Falls die Medien doch noch Interesse an diesem Thema haben:  Die Verhandlung findet
im Amtsgericht Schwarzenbek, Saal 1 am 16. April 2012 um 13.30 Uhr statt. (Quelle)
 
*****

2012-04-04
 

Asylanten gegenüber Pensionisten bevorzugt


Angenehmes Leben auf Kosten der Steuerzahler(innen)

14.426 Menschen haben im Jahr 2011 in Österreich um Asyl angesucht.   Das ist ein Anstieg

um 31 Prozent.  Dabei ist Österreich von sicheren Drittstaaten umgeben.  Ein nicht unerheb-

licher  Teil dieser  Menschen  sind  Scheinasylanten  und  Wirtschaftsflüchtlinge,  die sich in

Österreich auf Kosten der rot-weiß-roten Steuerzahler ein schönes Leben machen.

 

Auf der ganzen Welt ist  Österreich als Schlaraffenland für Asylbetrüger bekannt.  Dass die

Bundesregierung jetzt auch noch mehr für die Unterbringung der Wirtschaftsflüchtlinge aus-

geben will,  ist völlig unverständlich.  Damit schiebt sie nur noch mehr Geld,  das die Öster-

reicher(innen) mühsam erarbeitet haben, in die Asyl-Industrie.

 

Während  die österreichische Bevölkerung  zusehends verarmt, werden Unsummen an einen

zahlenmäßig  nicht  unerheblichen Personenkreis verschenkt.   Diese Personen geben fälsch-
licher Weise an,  in ihrer Heimat aus politischen,  religiösen oder sonstigen Gründen verfolgt
zu werden und deshalb flüchteten. Dass sie bei Ihrer Flucht nach Österreich zumindest einen
sicheren Drittstaat durchquerten, verschweigen die Leute wohlweislich.

 

Mit dieser falschen Menschlichkeit muss endlich Schluss sein.  Diese ist nichts nämliche nichts

anderes als die Ausbeutung der heimischen Bevölkerung.  Der Asyl-Lobby  gehört endlich das

Handwerk gelegt.

 

Pensionisten schlechter gestellt als Asylwerber

Die Bundesregierung finanziert Asylwerber(innen) ein „Taschengeld“ in Höhe von 40 Euro pro

Monat.   Das ist eine nette Geste,  über die sich auch österreichische Pensionist(innen) freuen

würden. Aber für diese scheint die rotschwarze Koalition nicht sehr viel übrig zu haben.  Viel-

leicht  liegt es daran,  dass sich das Wahlrecht  dieser  Leute über kurz   oder lang auf biolog-
ischem Weg erledigt und ein toter Wähler politisch wertlos ist.

 

Aber  gerade  diese  Pensionist(innen)  müssten  oft am Hungertuch nagen und haben immer
öfters derart finanzielle Probleme,  sodass sie nicht einmal mehr ihre Wohnungen ausreichend
beheizen können.  Da kann es wohl nicht sein, dass man ihnen verwehrt, was man den Flücht-
lingen zubilligt.

 

Wäre  da nicht eine Gleichstellung angebracht?   Wenn es gar nicht anders geht, dann kann die

Regierung ja an die Senior(innen),  die ihr ganzes Leben lang hart gearbeitet haben, zumindest
wie bei den Flüchtlingen angedacht, Gutscheine ausgeben. Denn warum sollen Personen, die für

Österreich noch nicht das Mindeste geleistet haben, außer dass sie illegal eingereist sind, jenen
Leuten  gegenüber bevorzugt werden,  die Jahrzehnte  lang ihren Obolus an den Staat geleistet
haben.

 

*****

2012-01-04
 

Brief aus Linz


LESERBRIEF

 

Liebe Redaktion!

 

Bitte veröffentlicht meinen Brief, der sich an die Einwanderer, an die verantwortlichen Landes-
und Bezirksschulräte, an die Politiker unseres Landes und an den ORF richtet.


Wenn wir in Österreich nicht mehr „Grüß Gott“ sagen dürfen, gibt es nur eine Alter-
native:

 

Wem dieses „Grüß Gott“ nicht gefällt,  der muss es ja nicht sagen,  aber wen es stört,  dass
Österreicher untereinander „Grüß Gott“ sagen, der hat das Recht, Österreich zu verlassen und
sich in einem anderen Land niederzulassen!

 

Schön langsam sollten auch wir in Österreich wach werden!!!

 

Zu Schulbeginn wurden in Linzer Schulen die Kinder von ihren Klassenvorständen informiert,
wie  man sich in der Gesellschaft zu verhalten hätte.   Grüßen,  Bitte und Danke sagen,  ein-
fach höflich und freundlich sein.

 

Weiters wurde ihnen aber auch mitgeteilt,  dass das bei uns in Oberösterreich so vertraute
„Grüß Gott“ nicht mehr verwendet werden darf,  da das die muslimischen Mitschüler be-
leidigen könnte.

Dazu  kann man als  Otto Normalbürger eigentlich  nichts mehr anfügen und nur  mehr den
Kopf schütteln. Ich kann’s gar nicht glauben. Ist aber wahr.   Ihr könnt Euch gerne in Linz in
den Volksschulen erkundigen.

 

EINWANDERER UND NICHT DIE ÖSTERREICHER SOLLEN SICH ANPASSEN!!!

 

Ich bin es leid, zu erleben, wie diese Nation sich Gedanken macht darüber, ob wir irgendein
Individuum oder seine Kultur beleidigen könnten.

 

Die  Mehrheit der Österreicher steht patriotisch zu unserem Land.   Aber immer und überall
hört man Stimmen angeblich ‚politisch korrekter‘ Kreise,  die befürchten, unser Patriotismus
könnte andere beleidigen.

 

Versteht das bitte nicht falsch, ich bin keineswegs gegen Einwanderung;  die meisten Einwan-
derer kamen nach Österreich, weil sie sich hier ein besseres Leben erhofften.

 

Es  gibt aber ein  paar Dinge,  die sich Neuankömmlinge,  und  offenbar  auch hier Geborene,
unbedingt hinter die Ohren schreiben sollten.


Die  Idee von Österreich  als multikultureller Gemeinschaft  hat bisher nur eine ziemliche Ver-
wässerung unserer Souveränität und unserer nationalen Identität geführt.

 

Als Österreicher haben wir unsere eigene Kultur, unsere eigene Gesellschaftsordnung, unsere
eigene Sprache und unseren eigenen Lebensstil. Diese Kultur hat sich während Jahrhunderten
entwickelt aus Kämpfen,  Versuchen und Siegen von Millionen Männern und Frauen,  die Frei-
heit suchten.


Wir sprechen hier Deutsch, nicht Türkisch, Spanisch, Libanesisch, Arabisch, Chinesisch, Japan-
isch,  Russisch,  oder irgendeine andere Sprache.   Wenn  Sie  also Teil unserer Gesellschaft
werden wollen, dann lernen Sie gefälligst die deutsche Sprache!

 

Im Namen Gottes‘ ist unser nationales Motto.

 

Das ist nicht irgendein politischer Slogan der rechten Parteien.  Wir haben dieses Motto ange-
nommen,  weil christliche  Männer und  Frauen diesen  Staat nach christlichen  Prinzipien ge-
gründet und entwickelt haben.   Es ist also auch nicht abwegig, dies an den Wänden unserer
Schulen mit einem Kreuz zu manifestieren.

 

Wenn  Sie  sich  durch Gott beleidigt fühlen,  dann schlage ich vor,  Sie wählen einen anderen
Ort auf der Welt als Ihren neuen Wohnsitz, denn Gott ist nun mal Teil unserer österreichischen
Kultur.

 

Wenn  Sie das Kreuz in der Schule empört,  oder wenn Ihnen der christliche Glaube nicht ge-
fällt  oder wenn Sie nicht bereit sind,  die in Österreich geltenden Gesetze einzuhalten, dann
sollten Sie ernsthaft erwägen,  in einen anderen Teil dieses Planeten zu ziehen,  er ist groß
genug.

 

Wir  sind  hier glücklich  und  zufrieden  mit  unserer Kultur und haben nicht  den geringsten
Wunsch,  uns groß zu verändern.   Es ist uns auch völlig egal,  wie die Dinge dort liefen, wo
Sie herkamen.

 

Dies ist UNSER STAAT, UNSER LAND, und UNSERE LEBENSART, und wir gönnen Ihnen gerne
jede Möglichkeit, dies alles und unseren Wohlstand mit uns zu genießen.

 

Aber  wenn  Sie  nichts  anderes  tun  als reklamieren,  stöhnen und schimpfen über unsere
Fahne, unser Gelöbnis, unser nationales Motto oder unseren Lebensstil, dann möchte ich Sie
ganz dringend ermutigen, von einer anderen, großartigen österreichischen Freiheit Gebrauch
zu machen, nämlich vom

 

‚RECHT UNS ZU VERLASSEN, WENN ES IHNEN NICHT PASST!‘

 

Wenn  Sie hier nicht glücklich sind,  so wie es ist,  dann hauen Sie ab!   Wir haben  Sie nicht
gezwungen,  herzukommen.   Sie  haben  uns  darum gebeten, hier bleiben zu dürfen.  Also
akzeptieren Sie gefälligst das Land, das SIE akzeptiert hat. Eigentlich ganz einfach, wenn Sie
darüber nachdenken, oder?


Liebe Grüße  & Guten Rutsch

Carina H. (Lehrerin aus Linz)

2011-12-31
 

Asylanten zündeten Flüchtlingsheim an


Asylbetrug

Nach  einem Brand im Laura Gatner Haus,  einem Flüchtlingsheim der  Diakonie für Burschen,
die ohne Familie nach Österreich geflüchtet sind, stehen die jungen Bewohner auf der Straße.
Die Burschen sind zwischen 13 und 18 Jahre alt und haben nun, nachdem sie auf ihrer Flucht
bereits Traumatisches erlebt haben, wieder eine sehr schwierige Situation zu bewältigen,  so
steht es in einer heutigen Presseaussendung der Diakonie Österreich.

 

Man könnte ja fast zu Tränen gerührt sein, wenn man das Pamphlet der Diakonie liest.  Aber
wie  sagt eine  altes Sprichwort:  „Wenn das  Wörtchen wenn  nicht wäre.“   Und da sind wir
auch schon bei des Pudels Kern.   Wie kommen Kinder ohne Familie nach Österreich?  Dazu
gibt es in der heutigen Konen Zeitung einen interessanten Artikel.

 

Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe) vom 08.12.11

 

Es  ist schon erstaunlich,  dass die  Diakonie Österreich kein einziges Wort darüber verliert,

dass  diese Kinder von ihren kriminellen und verantwortungslosen  Eltern alleine nach Öster-
reich geschickt werden.   Dies geschieht aus dem Grund,  da Minderjährige die bei uns auf-
gegriffen  werden,  vom  Staat  versorgt  und  nicht  in  ihre Heimatländer  zurückgeschickt
werden.

 

Es wird auch sofort nach den Eltern gesucht und diese werden im Sinne der Familienzusam-
menführung nach Österreich nachgeholt. Damit werden die Bestimmungen des Asylgesetzes
umgangen und das ist für uns eindeutig Asylbetrug.

 

Ursache des Brandes?

Sehr  interessant ist auch  die Tatsache,  dass die Diakonie in ihrer Aussendung die Ursache

des  Brandes verschweigt.   Man könnte  durchaus zur  Annahme kommen,  dass es sich um

einen technischen Defekt oder gar um eine Brandstiftung böser Rechter gehandelt hat.

 

Da  wollen wir den diakonischen Gutmenschen etwas  behilflich sein und zitieren die Presse-

aussendung des Landespolizeikommandos Niederösterreich.

 

Screen: bundespolizei.gv.at

 

Hinsichtlich  der Brandstiftung in der Flüchtlingseinrichtung  „Laura Gartner Haus“ in 2552

Hirtenberg konnten nach umfangreichen Erhebungen  15jährige afghanische Asylwerber als
Täter ausgeforscht werden.

 

Als Motiv wurde der Wille das Haus zu zerstören genannt. Nähere Hintergründe dazu wurden

seitens der Beschuldigten jedoch nicht angegeben.  Ein Beschuldigter wird über Weisung der

Staatsanwaltschaft Wr.Neustadt in U-Haft genommen.  Der zweite Beschuldigte,  welcher als

Beitragstäter fungierte wird auf freiem Fuße angezeigt.

 

Da  kann man von Glück sprechen,  dass die Polizei die Brandstiftung aufklärte und die Täter,

zwei  15jährige afghanische Asylwerber,  so schnell ausfindig machte.   Denn wäre das nicht

geschehen,  hätte vermutlich die linkslinke Gesellschaft diesen kriminellen Akt dem FPÖ-Chef
H.C. Strache,  beziehungsweise seiner Anhängerschaft in die Schuhe geschoben.

 

*****

2011-12-08
 

Modeerscheinung Hausbesetzungen


Neuerliche Hausbesetzung

Hausbesetzungen  scheinen in letzter Zeit in Wien große Mode geworden zu sein.   Eine

asoziale  Randgruppe der Gesellschaft,  die offenbar kein Rechtsempfinden zu besitzen

scheint, besetzte am Freitag, dem 11.11.2011,  das Haus im 7. Wiener Gemeindebezirk,

in der Westbahnstraße 13.

 

Offenbar handelt es sich um die gleiche Truppe, welche das Haus in der Lindengasse 60
– 26 Tage  widerrechtlich  besetzt hielt –  bis der Spuk  am  08.11.2011  von der Polizei

beendet wurde.

 

Interessant sind  auch die  geistigen Ergüsse,  die auf  der impressumlosen  Webseite
„epizentrum“  wiedergegeben werden  und zur  Häuserbesetzung aufrufen.  „Die Häuser
denen,  die  drin  wohnen!“,   „Kein  Gott – kein  Staat – kein  Mietvertrag!“   und
„Schmeisst ihr uns aus diesem raus, gehen wir ins nächste Haus!“  zeugen von der
Geisteshaltung des oder der Autor(en).

 

Die/der Herausgeber der obig angeführten Webseite haben nicht einmal den Mut sich ihrer

Verantwortung zu stellen und ein ordnungsgemäßes Impressum anzuführen.

 

Man darf gespannt sein wie lange es dauern wird,  bis wieder ein(e) Grünpolitiker(in) wohl-
wollende Worte für diese rechtswidrige Hausbesetzung findet. Vielleicht sollten sich Politiker
wie  der grüne Wiener Gemeinderat, Klaus Werner-Lobo,  ihrer Vorbildfunktion bewusst
werden und den Haubesetzer-Chaoten zu  redlicher Arbeit raten.

 

Denn wer sich seinen Lebensunterhalt durch ehrliche Arbeit verdient braucht nicht in fremde

Häuser einzubrechen um durch Besetzung kostenlos wohnen zu können.   Aber das Wort Ar-
beit scheint bei diesem linkslinken Chaoten-Gesindel im Sprachgebrauch nicht vorzukommen.

 

*****

2011-11-13
 

Zwangsenteignung


Zensus 2011- alles geht in den Arsch

Hallo! Sind Sie Haus- oder Wohnungsbesitzer? Sind Sie schuldenfrei? Keine Sorge, das

wird nicht lange so bleiben!   Nach Angaben von Politikanalysten ist es eine Frage von

Monaten,  bis auch Sie und alle ihre schuldenfreien Mitbürger Zwangshypotheken auf

Ihren Besitz aufgezwungen bekommen.

 

In Deutschland ist es laut Gesetz vollkommen legal, dass der Staat Haus-und Grundbe-

sitzer dazu zwingt,  ihre Häuser mit hunderttausenden von Euro Schulden zu belasten

oder sie dazu zu nötigen,  alles verkaufen zu müssen und dem Staat das erworbene
Vermögen komplett abzugeben.   Der „Zensus 2011″ will wissen,  was Sie besitzen,
weil  der Staat plant,  Ihnen Ihren  Besitz wegzunehmen oder Sie mit schwer bezahl-
baren Schulden (eben Zwangshypotheken)  zu belasten.

 

Sie werden noch schön schauen. Die „Heute-Show“ verniedlichte den Zensus, dabei ist

es  eine die Grundrechte beschneidende  staatliche Handlung,  die zur Folge hat,  dass
dem  Bürger sehr bald  alles genommen wird.   Sie werden vielleicht nie wieder etwas
haben oder schuldenfrei sein. Und es ist egal, ob die CDU, SPD oder eine andere Partei
dann regiert.

 

Die Sache ist abgesprochen und jede Partei realisiert sie. Da werden Sie Depp gar nicht
gefragt.  Wir werden alles verlieren und und ist es scheißegal.   Wer jetzt darüber lacht,
soll nur ruhig warten, bis seine Bankkonten von heute auf morgen eingefroren und nicht
zugänglich  sind und er auf  einmal  kein  Haus mehr hat  oder eine  halbe Million Euro
Schulden darauf.

 

Wer bei der Sache fein raus ist, sind die milliardenschweren Kapitalbesitzer, Firmenbosse

und  Bankenchefs,  denn  der  Staat belastet  sie  nicht.   Sie werden  also von heute auf
morgen  arm,  während die Reichen  Ihnen dabei lachend  zuschauen wie Sie nichts ein-
kaufen können und einen surrealen Schuldenberg auf dem Rücken tragen.   Gut, dass die
deutschen Bürger so doof sind, sonst könnte die Regierung das nicht realisieren. Ihr macht
es möglich,  deutsche Politik-Hammeln.   Fröhlichen Zensus wünschen  wir und hoffentlich
keine Zwangsversteigerung!

 

Beitrag dankend vom Blog  Unautorisiertes Amt  übernommen.


2011-11-02
 

Der Tod der Meinungsfreiheit – TEIL2


Zweiter Anlauf

Wir haben uns schon im vorigen Jahr in den Beiträgen  „Der Tod der Meinungsfreiheit“
und „Das Terrorgesetz“ mit dem Paragrafen 283 StGB und dessen geplanter Novellier-
ung befasst.
 
Mehrere eingegangene Mails sind der Anlass dazu,  dass wir uns wiederholt mit der noch-
malig geplanten Novellierung des § 283  StGB befassen. Bereits im vorigen Jahr stieß die
Regierung auf scharfe Kritik, weil sie unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung
eine massive Einschränkung der Meinungsfreiheit vornehmen wollte.   In einem Mail wur-
den wir ersucht eine Kampagne gegen den nun zweiten Novellierungsversuch zu unter-
stützen.
Ihren Protest können geneigte Leser(innen) unter  LINK1  oder  LINK2 abgeben.  Dazu
möchten wir aber anmerken, dass die Webseite „www.tfp.at“ nicht auf unserer Linie
liegt,  wir aber den Protest gegen die Novellierung überregional sehen und daher diese
Kampagne unterstützen.
 
Die Bundesregierung startet trotz harscher Kritik einen zweiten Versuch  den Paragra-
fen 283 StGB zu novellieren, um so unliebsamen Kritiker(innen) den Mund zu verbieten.
Federführend bei diesem Vorhaben ist die SPÖ,  bei der auf Meinungsfreiheit offenbar
kein gesteigerter Wert gelegt wird. 
Dass die ÖVP bei diesem Vorhaben mitzieht erstaunt uns eigentlich. Diese Partei, die
sich schon  seit geraumer  Zeit im freien Fall befindet,  wird von ihren konservativen
Wähler(innen) bei der nächsten Wahl sicherlich die Rechnung präsentiert bekommen.

Das ist der zur Zeit gültige Wortlaut des § 283  StGB

Verhetzung
§ 283. (1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu ge-
fährden,  zu einer feindseligen Handlung gegen eine im Inland bestehende Kirche oder
Religionsgesellschaft oder gegen eine durch ihre Zugehörigkeit zu einer solchen Kirche
oder Religionsgesellschaft,  zu einer Rasse,  zu einem Volk, einem Volksstamm oder
einem Staat bestimmte Gruppe auffordert oder aufreizt,  ist mit Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren zu bestrafen.
 
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der im Abs. 1 bezeichneten Grup-
pen hetzt  oder sie in einer die  Menschenwürde verletzenden  Weise beschimpft oder
verächtlich zu machen sucht.

Ein Paragraf für Nordkorea oder China

Wir haben uns bereits in den eingangs erwähnten Beiträgen aus dem Vorjahr dahingehend
geäußert, dass der erste Absatz dieses Paragraphen für jeden zivilisierten Menschen nach-
vollziehbar ist.   Um seine Meinung zu propagieren sollte keiner Person das Recht zustehen,
dies mit einem Aufruf zur Gewalt zu tun. Auch die Verbreitung von Hassreden die geeignet
sind die öffentliche Ordnung zu gefährden,  sind kein adäquates Mittel zur Meinungsäußer-
ung.
Der zweite Absatz des  § 283 StGB hingegen ist unserer Meinung nach einer Demokratie
ohnehin nicht würdig, sondern passt eher in diktatorische Staatssysteme wie Nordkorea
oder China. Mit einer fantasievollen Interpretation dieses Gesetzestextes ist die Meinungs-
freiheit in Österreich gestorben.
Was heißt „beschimpft“ oder „verächtlich machen“? Eine Kritik wird nie eine Lobeshymne
auf einen Zustand oder eine Person sein. Kritik kann subjektiv stets als Beschimpfung oder
Verächtlichmachung empfunden werden. Umso gut wie jede Kritik verstummen zu lassen,
versucht man mit einer Gesetzestextänderung im 1.Absatz,  dem Absatz 2 mehr Gewicht-
ung zu geben.
Aber auch der  Wortlaut des  Absatzes 2 wurde verschärft, um offenbar jede Kritikmöglich-
keit im Keim zu ersticken. Waren im bisherigen Gesetzestext die im Absatz 1 bezeichneten
Gruppen vor Kritik geschützt  – die man je nach  Interpretation auch  als Hetze auslegen
kann –  sind nun auch einzelne Mitglieder dieser Gruppen inkludiert.

Das wäre der Wortlaut des novellierten § 283 StGB

Verhetzung
§ 283. Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefähr-
den, oder wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar zu Gewalt oder zu einer sonstigen
feindseligen Handlung gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft oder eine andere nach
den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung,
der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des
Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe
von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen
Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei
Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der im Abs. 1 bezeichneten Gruppen
oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen Zugehörigkeit
zu dieser Gruppe hetzt oder eine solche Gruppe in einer die Menschenwürde verletzenden
Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.

Kritik wird flächendeckend unterbunden

In Verbindung mit dem Absatz 2 dürfte nun beispielsweise nicht einmal ein einziger Sekten-
angehöriger,  geschweige denn  die  ganze  Gruppe  kritisiert  werden.  Denn die Begriffe
„Religion“ und  „Religionsgesellschaft“  werden  ohne  nähere  Erläuterung angeführt
und  Sekten wie  Satanisten oder  dergleichen  verstehen und  sehen sich sehr  wohl als
Religionen oder Religionsgesellschaften.

Auch könnte  die Bezeichnung „Altersschwachsinn“ als Verhetzung ausgelegt werden.
Interessant ist der Begriff der Weltanschauung,  der ebenfalls nicht näher erläutert wird.
Wenn jemand  eine nationalsozialistische  oder sonstig  menschenverachtende Weltan-
schauung hat, darf weder er noch eine Gruppe mit der gleichen Weltanschauung kriti-
siert werden. Denn dies käme ebenfalls einer Verhetzung gleich.

Aber nicht nur weltliche Kritiker laufen in Gefahr wegen Verhetzung angezeigt zu werden.
Denn alle  in Österreich anerkannten  Religionsgemeinschaften  lehnen zum Beispiel die
Homo-Ehe ab und stehen der Homosexualität im allgemeinen sehr kritisch bis ablehnend
gegenüber. Da wird beispielsweise jede Sonntagspredigt für den Geistlichen zum verbalen
Spießrutenlauf werden, sobald er dieses Thema behandelt.

Wir könnten noch zahlreiche Beispiele aufzählen die aufzeigen, dass der Paragraf 283 StGB
vorwiegend darauf abzielt kritische Menschen mundtot zu machen. Unserer Meinung nach
ist er ein Einschüchterungsparagraf,  der in einem demokratischen Staatsgefüge eigentlich
keinen  Platz finden dürfte.   Mit der Terrorismusbekämpfung  hat er jedenfalls  nicht das
Geringste zu tun.

Kritiker(innen) sollten sich künstlerisch betätigen

Es gäbe theoretisch eine Möglichkeit den Paragrafen 283 elegant zu umgehen. Es gibt
in der Alpenrepublik zahlreiche staatliche Kunstliebhaber,  die   Fäkal- und Urinierkunst
fördern und mit Steuergeld prämieren, selbst wenn dabei auf die Vielfalt von Wien ge-
schissen und auf die österreichische Fahne gepinkelt wird.

Offenbar  ist die Freiheit der Kunst  grenzenlos und es sind auch  keinerlei rechtliche
Konsequenzen zu erwarten. Daher können wir kritischen Menschen nur anraten, ihre
Meinung in Kunstform abzugeben. Damit stehen die Chancen den § 283 StGB auszu-
hebeln nicht schlecht und im günstigsten Fall gibt es Subventionen oder gar eine
Prämierung.

*****

2011-10-05
 

Religionslehrer quält Schüler


Diözese findet nichts dabei

Der Religionslehrer Branko Kornfeind hat einen Volksschüler gezwungen, mit seinem
Mund Schuhe  aus dem  Mistkübel zu  holen.  Ein  einmaliger  Ausrutscher,  sagt  sein
Dienstherr,  die  Diözese  Eisenstadt  zu  dieser  menschenunwürdigen  Erniedrigung.
Und weigert sich, den Religionslehrer zu kündigen.

Der Landesschulrat kann den Lehrer nicht kündigen, da Religionslehrer aufgrund des
Konkordates einer eigenen Gesetzgebung unterliegen. Die ausgesprochene Suspen-

dierung wird gerade vor dem Arbeitsgericht bekämpft.  „Was muss ein Religionslehrer
eigentlich  anstellen,  um  entlassen  zu  werden?“,   fragt  Niko  Alm,  Mit-Initiator  des
Volksbegehrens  gegen  Kirchen-Privilegien. „Deutlicher kann man die absurden Fol-
gen der Kirchenprivilegien nicht aufzeigen.“

Der Staat zahlt, die Kirche schafft an

Kornfeind kann  aufgrund des  geltenden Dienstrechts  für Religionslehrer nicht aus
dem Lehrdienst entlassen werden: Der Staat bezahlt zwar Religionslehrer, kann je-
doch  nicht  über die Lehrbefugnis entscheiden,  das  tut  allein die  jeweilige Relig-
ionsgemeinschaft.

Zwar  ist  die Schulbehörden für die Dienstaufsicht zuständig,  „aber“ wenn jemand
anderer  über die  Lehrbefugnis entscheiden kann,  wird  es absurd“,  kritisiert Niko
Alm. Das sei so nicht hinzunehmen:  „Es darf keine LehrerInnen geben,  die einem
anderen Recht  unterliegen als dem österreichischen.  Egal, was sie unterrichten.“

Der Fall  ist auch bezeichnend  für das weltfremde  pädagogische Verständnis der
katholischen  Kirche:   „In der  Steiermark  durfte  eine Religionslehrerin drei Jahre
lang nicht unterrichten,  weil  sie  sich scheiden  ließ.  Das ist leider  gesetzlich ge-

deckt – die Entscheidung  liegt alleine  bei der  Kirche.  Und  im  Burgenland quält
ein Religionslehrer Schüler.

Was  macht  die Kirche?  Nichts. Also: Kinder quälen ist OK,  aber wehe,  es lässt
sich  wer  scheiden.  Das  ist  ein weiterer  Grund,  die  Kirchenprivilegien  in  der
Schule zu beenden.“


(Quelle: APA-OTS)
*****

2011-07-20
 

Falschparken doch nicht gratis TEIL2


Unser Beitrag sorgte für Aufregung

Offenbar haben wir mit  unserem gestrigen Beitrag  „Falschparken doch nicht gratis“  für
Aufregung gesorgt.  Das wird  zumindest in  der heutigen  Online-Ausgabe  der Kronen-
Zeitung bestätigt. Wir haben als einziges Medium darauf hingewiesen, dass der Beitrag
der auflagenstärksten  Tageszeitung Österreichs  nicht ganz der Realität entspricht und
haben dies in einem „Offenen Brief an die Kronen-Zeitung“ publiziert.


Screen: krone.at

Strafzettel landen doch nicht im Mistkübel

Auf Grund  des gestern veröffentlichten  Krone-Beitrags werden sicherlich nicht Zigtaus-
ende Strafzettel im Mistkübel landen. Zu dieser Meinung kam unser Gastautor, Günther
Richter, der sich die Mühe machte und zu diesem Thema etliche  juristische Entscheid-
ungen aus diversen Rechtssprechungen suchte, welche im gestrigen  ERSTAUNLICH-
Beitrag verlinkt wurden.

Bereits in der heutigen  Online-Ausgabe relativiert  die Kronen-Zeitung ihren gestrigen

Beitrag und schreibt nun folgendes.


Screen: krone.at

UVS-Urteil ist nicht bindend

So ist in  dem Krone-Beitrag zu lesen,  dass der  Linzer Polizeijurist Christoph Burger fol-
gendes zu diesem UVS-Erkenntnis  festhält:  „Es wird interessant,  weil es der bisherigen
Rechtsauslegung widerspricht“  oder:  „Es muss  nun ausjudiziert  werden,  ob das UVS-
Erkenntnis auch in anderen Fällen hält,  da es ein Einzelfall ist und somit nicht von vorn-
herein bindend ist“.

Genau diese  Meinung des  Linzer Polizeijuristen  war Tenor unseres gestrigen Beitrags
„Falschparken doch nicht gratis“.  Wir sind der Meinung,  dass es sich beim gegenständ-
lichen Fall  um  einen  Einzelfall handelt.  Offenbar hatte  der  betroffene  Parksünder ein
„Hintertürl“  im Gesetz  endeckt und dieses  für sich ausgenützt. Zusätzlich dürfte er auf

einen milden Senats-Vorsitzenden gestossen sein.

Dass dies natürlich nicht für alle Parksünder gelten wird ergibt sich schon daraus,  dass

der Staat mit absoluter  Sicherheit nicht auf die Bußgelder aus Verkehrsdelikten verzich-
ten wird.

Wir finden es von der Kronen-Zeitung anständig, dass diese ihren Artikel umgehend re-
lativiert  haben,  um  nicht  Parksünder  dazu verleiten  ihre Strafmandate  wegzuwerfen

und damit einen größeren finanziellen Schaden zu erleiden.

*****

2011-04-03
 

Türkische Umstände


Entbehrliche Ratschläge

Statt die westliche Welt mit entbehrlichen Tipps zu versorgen, wie sie mit den Millionen türk-
ischen  Zuwanderern  umzugehen  haben,  sollte  sich  die türkische  Staatsführung  einmal
Gedanken darüber machen, warum derartig viele ihrer Landsleute ihrem eigenen Staat den
Rücken kehren wollen. Offenbar ist etwas faul im Staate Türkei.
Wenn dem türkischen Staat die eigenen Leute derartig wichtig sind, dass er sich bemüßigt
sieht, ständig dazu aufzurufen  Türken zu bleiben und sich nicht zu integrieren,  dann stellt
sich schon die Frage,  warum die türkische Staatsführung keinerlei Maßnahmen setzt,  ihre
Landsleute in der ach so lebenswerten Türken zu behalten.

So toll kann es in der Türkei wohl nicht sein

Ein derartiger Massenexodus türkischer Staatsbürger nach Europa, muss wohl an den un-
zureichenden  Lebensumständen in der  Türkei selbst  liegen.  Die türkische Staatsführung
sollte vor der eigenen Türe zu kehren, bevor sie der westlichen Welt ihre Lebensweise auf-
zwingen will.  So toll  kann es  demnach in der  Türkei nicht sein,  wenn derartig  viele Men-
schen dieses  Land freiwillig verlassen.  Es besteht  auch  keinerlei  Veranlassung, türkische
Umstände nach Westeuropa zu importieren.
Die Türken  in den  westlichen Ländern   sind aufgerufen,  sich einmal zu überlegen, warum
sie ihre  Heimat verlassen  haben und  ob sie  es als  erstrebenswert ansehen  würden türk-
ische Umstände auch bei uns vorzufinden zu wollen. Wenn jemand sein Vaterland verlässt,
dann doch wohl deswegen, um es in seiner neuen Heimat besser zu haben.

Wer Türke bleiben will, der soll auch in der Türkei bleiben

Daher ist  es nicht  zu verstehen,  warum ausgerechnet  die Türken  sich nach jenen türk-
ischen Zuständen sehnen, sobald sie ihre Heimat hinter sich gelassen haben. Da hätten sie
ja gleich zu Hause bleiben können.
Der türkischen  Staatsführung ist  jedenfalls anzuraten , in ihrer  eigenen Heimat Initiativen
und Maßnahmen zu setzen,  um ihren  Bürgern den Verbleib in der Türkei schmackhaft zu
machen. Im eigenen Land zu versagen und dann dem Ausland Tipps zu geben, ist jeden-
falls ein Armutszeugnis für die türkische Staatsführung.
*****

2011-03-10
 

Kinderschänder will Schadenersatz


Beschlagnahme von Festplatten

Bei  Dr. Christoph B.,  fand im  Zuge eines  Strafverfahrens  wegen Verdachts  des sexuellen
Missbrauchs eines Unmündigen, eine Hausdurchsuchung statt. Dabei wurden ein Notebook,
Fototaschen samt  Farbfotos und  zwei Alben mit Aktfotos, ein PC und mehrere Kuverts mit
Lichtbildern, unter denen sich auch Nacktaufnahmen befanden, sichergestellt.
Die  Computer wurden nach Ausbau, der insgesamt 3 Festplatten, dem Dr. B. wieder aus-
gehändigt.  Zwei der Festplatten waren  physikalisch beschädigt und  die Dritte beinhaltete
Bilddateien, von denen Ausdrucke angefertigt und dem Strafakt beigefügt wurden.

Rechtskräftige Verurteilung

Dr. B. wurde vom LG Korneuburg wegen mehrerer Verbrechen des sexuellen Missbrauchs
von Unmündigen nach § 207 Abs. 1 StGB, mehrerer Vergehen des sexuellen Missbrauchs
von Jugendlichen  nach § 207b  Abs. 3 StGB  und mehrerer  Vergehen  nach § 27 Abs. 1
und Abs. 2 Z 1 SMG schuldig erkannt.
Die von ihm  eingebrachte Berufung  war nicht von Erfolg  gekrönt und somit erwuchs das
Urteil gegen  Dr. Christoph B.  in Rechtskraft.  Wie es  bei  derartigen Verhandlungen  Usus
ist, wurde er auch befragt, ob er die sichergestellten Gegenstände wieder ausgefolgt haben
möchte.  Wie von einem  Kinderschänder nicht anders zu erwarten, bejahte er diese Frage.
Denn in  diesen Kreisen  dürften Festplatten  mit dementsprechenden  Inhalt,  sowohl einen
finanziellen, als auch einen ideellen Wert darstellen.

Festplatte wurde vernichtet

Nun  passierte am  LG Korneuburg ein kleiner Fauxpas.  Leider verabsäumte das Gericht,
einen Bescheid zur  Einziehung und Vernichtung  der intakten  Festplatte zu veranlassen.
Offenbar hatte niemand mit der Chuzpe des Dr. B. gerechnet. Die beiden defekten Hard
Disk bekam er wieder ausgehändigt.
Jene Festplatte, die in Ordnung war und auf der sich dementsprechendes Bildmaterial
befand, wurde vernichtet. Dieser Vorgang entspricht auch dem logischen  Menschen-
verstand.  Kein Richter käme  auch auf  die Idee  einem Bankräuber  seine Waffe oder
einem Drogendealer seinen Stoff wieder auszuhändigen.
(Symbolfoto)
Festplatte mit Kinderporno-Bilder wurde amtlich vernichtet

Kinderschänder beruft sich auf seine Rechte

Den Formalfehler des  LG Korneuburg macht sich  Dr. Christoph B.  zu Nutze und klagte
beim Oberste Gerichtshof (OGH), da seiner Meinung nach das Grundrecht auf Eigentum
vom Strafgericht missachtet worden war.  Wer nun glaubt, dass die Klage des verurteil-
ten Kinderschänders abgewiesen wurde, der befindet sich schwer im Irrtum.

Der  Oberste  Gerichtshof gab  Dr. Christoph B.  recht und  erkannte  darauf,  dass das
Grundrecht auf Eigentum verletzt wurde. Unter diesem LINK können Sie das OGH-Urteil
downloaden.

Kostenersatz durchaus möglich

Mit diesem OGH-Urteil hat  Dr. B. nun die Möglichkeit,  ein Amtshaftungsklage  gegen die
Republik Österreich anzustrengen.  Sollte er dieses  Verfahren gewinnen,  wobei uns das
nach dem OGH-Spruch nicht wundern würde, müsste die Republik ein Kostenersatz für
die vernichtete Festplatte leisten.
In diesem Fall würde nur noch die Frage offen bleiben,  wären nur die Kosten für die Fest-
platte zu erstatten, oder müsste der Staat (Steuerzahler) auch den Wiederbeschaffungs-
wert der Kinderporno-Bilder bezahlen?
*****

2011-02-15
 

Rauchen bald gratis?


Gastautoren-Beitrag

Heute sind wiederum ein paar Zigaretten um 20 Cent teurer geworden,
Zeit die  Hatz gegen Raucher  ein wenig mit dem  Rechenstift unter die
Lupe zu nehmen.  Als Quelle dient hierbei diese statistische
Stammlung:
http://www.infantologie.de/raucher/statistik.php
Also:
– „10 Zigarette am Tag verkürzen das Leben um 3 Jahre, 20 um 6 Jahre
und bei 2 Schachteln um 9 Jahre.“
– Die Kosten/Monat für Zigaretten belaufen sich bei 2 Schachteln/Tag
auf ca. 240 Euro.  Das macht im Jahr ca. 2.900,–Euro.
– die Mindestpension beträgt ca. 800,– Euro/Monat, macht ca. Euro
10.000,– Jahr.  In 9 Jahren sind das EUR 90.000,–.
– „ein Raucher verbraucht in seinem Leben etwa 5000 Euro mehr
medizinische Ressourcen als ein Nichtraucher.“
– somit bleiben EUR 85.000,– Euro Ersparnis für den Sozialtopf, wenn
jemand 2 Packungen/ Tag raucht.
  dividiert man diese  Ersparnis durch die  Kosten/Jahr ergibt das einen
Break-even von ca. 30 Jahren.   D.h. würde  der Staat die  Kosten fürs
Rauchen zur Gänze übernehmen, käme er erst nach 30 Jahren Gratis-
tschick an einen Punkt, wo es für den Staat teurer wird.
– daraus folgt,  dass Rauchen  staatlich gefördert  werden sollte – die
Leute sterben einfach früher und kosten den Staat in Summe daher
weniger Geld.
Mit besten Grüßen
Günther Richter
*****

2011-02-07
 

Wirbt die Gemeinde Hainburg/D. für die Zeugen Jehovas?


Die Zeugen Jehovas auf der Türmatte

Ist es Ihnen auch schon passiert,  dass  zur ungünstigsten  Zeit an Ihrer Wohnungstür ge-
läutet wurde? Und als Sie öffneten standen zwei Zeugen Jehovas vor der Türe und wollten
Sie zu einem besseren Menschen bekehren. Wir glauben, dass dieses Erlebnis schon et-
lichen Personen widerfahren ist.
Die Zeugen Jehovas sind in  Österreich mittlerweile eine gesetzlich anerkannte Religionsge-
sellschaft, obwohl sie nicht ganz unumstritten sind. Da gibt es einige Regeln, die in der Tat
wirklich diskussionswürdig sind, um es sehr vornehm auszudrücken.

Gemeinschaftsentzug und fehlender Patriotismus

Da wäre zum Beispiel der „Gemeinschaftsentzug“ der zur Anwendung kommt, wenn ein
Mitglied exkommuniziert wurde.  Das bedeutet,  dass alle sozialen Kontakte mit dem Ausge-
schlossen abgebrochen werden sollen. Dies gilt auch für engste Familienmitglieder.  Ob eine
solche Maßnahme mit einem sozialen Wertesystem zu vereinbaren ist, sei dahingestellt.
Aber auch von Patriotismus halten die Zeugen Jehovas offenbar nicht viel.  Sie weigern sich
strikt den Militärdienst abzuleisten. Weiteres lehnen sie alle Handlungen ab, die ihrer Meinung
nach einer Verehrung des  Staates oder seiner Repräsentanten gleich kommt,  wie zum Bei-
spiel das Singen der Nationalhymne.
Staatliche Organe  betrachten sie lediglich als von Gott geduldet,  denn ihrer Meinung nach
soll der  Mensch nur  Gott gehorchen.  Mit den  bislang  aufgezählten  Beispielen  kann man
mehr oder weniger leben, denn diese sind nicht lebensgefährlich.

Kriminelle Verhaltensregel

Absolute Lebensgefahr besteht allerdings in der  Ablehnung von Bluttransfusionen.  Dies-
bezüglich sind die  Zeugen Jehovas schon etliche male in die Schlagzeilen geraten,  da es
wegen dieser erstaunlichen Regel zu Todesfällen gekommen war.  Wenn jemand für sich
entscheidet das er lieber sterben will,  als sich rettendes  Spenderblut zuführen  zu lassen,
ist dies sein persönliches Problem.
Wenn allerdings  Eltern  eine lebensrettende  Bluttransfusion für ihr Kind ablehnen,  ist dies
für uns eine kriminelle Handlung, egal aus welcher Motivation heraus diese  geschieht. Dies
war ein kurzer Einblick in die Welt der Zeugen Jehovas und deren Gepflogenheiten.

Was ist los in Hainburg a.d. Donau?

Dachten wir bislang,  dass die  niederösterreichische Gemeinde  Hainburg a.d. Donau von
einem sozialen  Wertesystem  geprägt ist,  auf ein  gegenseitiges  respektvolles  Verhalten
zwischen  Bürger und  Staat  Wert legt und für den Schutz für Kinder eintritt,  dürften wir
uns geirrt haben.
Den anders können wir  es uns nicht  erklären, dass die Zeugen Jehovas, auf der offiziellen
Webseite der  Gemeinde Hainburg a.d. Donau,  nachfolgende  Werbung schalten können
oder gar amtlicherseits für diese Gemeinschaft geworben wird.

Screen: www.hainburg.at

Veranstaltungs-Bewerbung auf der offiziellen Homepage

Fassen wir noch einmal zusammen.  Die Zeugen Jehovas  lehnen den Militärdienst ab und
zeigen  daher  keine  Verteidigungsbereitschaft  ihrer  Heimat.  Rausgeworfene  Mitglieder
werden mit dem Entzug aller sozialen Kontakte sanktioniert.  Der Staat und seine Organe
werden nur als von Gott geduldet betrachtet.
Als ob das nicht  schon alles  genug wäre,  lassen die  Zeugen Jehovas  lieber  ihre Kinder
sterben, als einer lebensrettenden Bluttransfusion zuzustimmen. Und diese Gemeinschaft
darf auf der  offiziellen Webseite  der Gemeinde Hainburg a.d. Donau,  für ihre Veranstalt-
ungen und die damit verbundenen, doch etwas erstaunlichen Verhaltensregeln werben.
Es besteht, wie bereits erwähnt auch die Möglichkeit,  dass die  Gemeinde für die Zeugen
Jehovas Werbung betreibt.  Da stellt sich für uns die Frage,  ob mit dieser  erstaunlichen
Werbe-Aktion  neue Mitglieder für diese  Religionsgesellschaft angeworben werden sollen
und vor allem, wer an einer eventuellen Anwerbung ein derartiges Interesse hat.
*****

2011-01-14
 

Leserbrief


Das besondere Weihnachtsgedicht 2.0

Es spricht die Kirche unverfroren: „Der Heiland ist Euch nun geboren.“
Ihm alleine ist zu danken, für unsern Wohlstand, unsre Banken.
für Kredit fast zinsenfrei, gesunden Treibstoff ohne Blei,
für den totalen Schutz vor Terror? Wenn ich Pfaff´ hör, denk ich: ERROR.

Zwar ist das Jesukindelein, ein edles Vorbild, recht und fein,
doch bringt es uns nicht wirklich was, wenn wir ohne Unterlass,
den Blick auf tote Meister richten, anstatt den eigenen Müll zu sichten.
Jedoch es ist nicht nur die Kirche, vor deren Wohltat ich mich „fürchte“.
Das Zentralbanken-System, gepaart mit Keynes, ist ein Ödem.

Kredit auf Kredit und Geld für Geld, wen wundert´s, dass der Wert verfällt,
vom Lohn für den wir täglich rackern, ringsum die Ökonomen gackern,
niemand hab´ es kommen sehen. Der Bankster denkt sich: „Danke schön!“.

Ich kann es immer noch nicht glauben, der Staat dreht an uns angelegten Schrauben,
stiehlt´s g´rade denen, die was leisten, sich nicht bereichern, wie die meisten,
die ganz oben im System, das End´ vom Spiel noch gar nicht seh´n.

Inzwischen steigen wir flux weiter, hoch an der steilen Schuldenleiter.
Das Volk, es hat die Faxen dicke – und geht den Nächsten in die Stricke:
– merkt nicht, auch Grüne und Attac, nutzen dem Globalistenpack.
– sieht nicht hinter Assanges Lücke die geheimdienstliche Tücke.

Denn wer den Schattenmächten droht, der ist in der Regel: tot.
(in memoriam JFK, U. Barschel, J. Haider, K. Heisig, und viele mehr)
Wem kann man heute noch vertrauen? Ich rate, auf sich selbst zu bauen.

Gesunde Arme, Kopf und Beine: So bleibt niemand lang alleine.
Gemeinsam werden wir es schaffen, Obama macht sich längst zum Affen.
Die Fed, sie kann bald brausen geh´n, im nächsten Jahr, wir werden´s seh´n.

Frohe Weihnachten 2010 wünscht

Der Kosmotoriker

(inspiriert von allen, die mit Herz und Verstand nach der Wahrheit suchen)

*****

2010-12-11
 

Die peinliche Reise nach Nordkorea


Reise nach Nordkorea

Eine  Ausstellung  für einen menschenverachtenden Diktator, war der SPÖ vermutlich nicht
genug. Offenbar konnte sich der eine oder andere Genosse an den Verherrlichungs-Objek-
ten, von einen der  letzten  Terrorregime  dieser Welt nicht ausreichend satt sehen.
 

Sogar die Grünen übten Kritik

Was lag also näher, dem diktatorischen Regime einen Besuch abzustatten. In der Zeit vom
11. bis 16. September, reiste eine fünfköpfige SPÖ-Delegation, darunter der Nationalrats-
abgeordnete Peter Wittmann und die EU-Abgeordnete Karin Kadenbach, in eine der letz-
ten Diktaturen dieser Welt.
Daraufhin hagelte es Spott und herbe Kritik von allen Seiten. Selbst die sonst so realitäts-
fremden Grünen,  kritisierten diese Reise der  SPÖ-Delegation nach  Nordkorea. Welcher
Teufel mag die Sozialdemokraten geritten haben, einen derartigen Ausflug zu unterneh-
men?

Hilflose Erklärungsversuche

Dass erstaunlichste an dieser peinlichen Angelegenheit  sind jedoch die hilflosen Erklärungs-
versuche seitens der SPÖ.  „Seit vielen Jahren pflegt Österreich diplomatische Beziehungen
mit Nordkorea, um damit auch die politischen Gegebenheiten auf der koreanischen Halb-
insel nach westlichen Maßstäben positiv zu beeinflussen“, so der SPÖ-Nationalratabgeord-
nete Anton Heinzl.
Bedenkt man  dass in Nordkorea seit Jahrzehnten,  Menschen die eine  andere politische
Meinung als ihre Diktatoren vertraten in Arbeitslagern endeten oder hingerichtet wurden,
scheinen die Versuche einer positiven Beeinflussung durch die SPÖ nicht auf fruchtbaren
Boden gefallen zu sein.

Anbiederung statt Distanzierung

Es ist unverständlich, dass sich eine Partei eines demokratischen Staates nicht von einem
Terrorregime,  in dem  politisch anders  denkende Menschen gefoltert,  inhaftiert und im
schlimmsten Fall umgebracht werden, mit aller Deutlichkeit distanziert, sondern im Gegen-
teil sogar noch anbiedert.

Wer bezahlte für diese Reise?

Der Landesgeschäftsführer der VP NÖ LAbg. Mag. Gerhard Karner, stellte heute drei Fra-
gen: „Aus welche Topf der Steuerzahler wurde und wird das bezahlt? Wer hat die Reise
organisiert und angeordnet? Warum fliegen Ober-Funktionäre der SP-NÖ zu einem totali-
tären Regime und die kleinen Funktionäre aus der Partei?“
Nun, wen die SPÖ aus ihren Reihen schmeißt ist deren Angelegenheit. Allerdings haben
die  Geächteten  das Glück in Österreich zu leben.  Bei den nordkoreanischen Genossen
würden sie im Arbeitslager landen, allerdings auch nur dann wenn sie Glück haben.
Allerdings wäre wirklich interessant zu wissen, wer die Reise organisierte, anordnete und
vor allem wer diese bezahlte. Alles in allem war diese Reise aus demokratischer Sicht eine
unappetitliche und peinliche Angelegenheit.
*****

2010-09-22
 

Das Terrorgesetz


Geplante Meinungsunterdrückung

Wir haben im Jänner den Beitrag „Der Tod der Meinungsfreiheit“ verfasst. Der Artikel be-
schäftigt sich mit nachfolgend geplanter Gesetzesnovelle, welche unter dem Deckmantel
der Terrorismusbekämpfung im Strafgesetzbuch verankert werden soll.

119/ME XXIV. GP – Ministerialentwurf – Gesetzestext
„§ 283. (1) Wer öffentlich zu Gewalt oder Hass oder auf eine Weise, die geeignet ist, die
öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer sonstigen feindseligen Handlung gegen eine
nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder der Weltan-
schauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen
Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung
definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe wegen des-
sen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich eine der in Abs. 1 bezeichneten Gruppen in einer
die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.“

B. Dieser Artikel tritt mit XX. XXXX 2010 in Kraft.

Auch andere Webseiten beschäftigt diese Thematik

Nun beschäftigt sich eine weitere Webseite recht ausführlich mit dieser beabsichtigten
Gesetzesnovellierung. Unter der Internet-Adresse  http://www.terrorgesetz.at/  können
sich Leser(innen) über den Inhalt informieren.


Mit einem provokanten Logo in Web vertreten.

*****

2010-05-30
  

Der Ungesundheitsminister

 

Anstieg der Meningokokken-Erkrankungen

In der Steiermark hat sich ein besonders aggressiver Meningokokken-Stamm etabliert. Dabei
handelt es sich um keine Volksgruppe, sondern um eine heimtückische Krankheit. Die aktu-
ellen Daten 2009 zeigen für die Steiermark einen Anstieg und sogar mehr Krankheitsfälle als
in ganz Großbritannien.
Insgesamt waren 2009 in Österreich 100 Meningokokken-Erkrankungen und 11 Todesfälle zu
verzeichnen. Am meisten davon betroffen waren Kleinkinder. Das Heimtückische an dieser
Erkrankung ist, dass sie  plötzlich aus völliger Gesundheit hervortritt und so rasant fort-
schreitet,  dass binnen Stunden der Tod eintreten kann.
Überlebt ein Patient die Krankheit hat er mit  verheerenden Folgeschäden wie Taubheit,
amputierte Gliedmaßen, geistige Behinderung, Nierenversagen und Anfallsleiden zu
rechnen.  Schutz vor Meningokokken-Viren bietet nur eine Impfung.

Jährlich 18.000 Erkrankungen

Ähnlich verhält es sich auch mit den Pneumokokken-Viren. Die berüchtigte Krankheit
Meningitis kann auch als alleinige Ursache einer Pneumokokken-Infektion auftreten.
Durch diese Infektion  ist oft ein ganzer Lungenlappen betroffen, schweres Krankheits-
gefühl, Atemnot und hohes Fieber sind die Folge.
Auch das Rippenfell und der Herzbeutel können mitbetroffen sein. Werden die Bakterien in
die Blutbahn eingeschwemmt, kann es zu einer gefährlichen Blutvergiftung (Sepsis) kommen.
Manchmal kann eine Pneumokokken-Infektion so rasch und aggressiv verlaufen, dass selbst
durch intensivmedizinische Maßnahmen der Tod des Patienten nicht zu verhindern ist.

Alte Menschen und Kleinkinder besonders gefährdet

Pneumokokken-Erkrankungen zählen hierzulande zu den häufigeren schwer verlaufenden
Infektionskrankheiten: Durch das Bakterium werden Schätzungen zufolge jährlich 18.000
Pneumonie-Fälle hervorgerufen. Besonders bei älteren Menschen, Kleinkindern sowie Per-
sonen mit Immunschwäche oder chronischen Erkrankungen kann es zu schweren Verlaufs-
formen kommen.
Zwar lässt sich eine derartige Virusinfektion  mittels Antibiotika bekämpfen, deren Einsatz
kommt aber manchmal zu spät. Einziger Schutz ist auch hier eine vorbeugende Impfung.

Sämtliche Anträge der Opposition abgelehnt

Nun sollte man glauben, dass der Regierung und speziell dem Gesundheitsminister an der
Gesundheit der heimischen Bevölkerung, vor allem an jener von Kindern gelegen ist und er
alles daran setzt, dass diese vor diesen Virenerkrankungen mittels einer Impfung geschützt
werden.
Das dem nicht so ist, beweist der heutige Gesundheitsausschuss im Parlament. Die Opposi-
tionsparteien hatten insgesamt 21 Anträge zum Gesundheitswesen eingebracht. Sämtliche
Anträge wurden von den Regierungsparteien abgeschmettert.
Unter diesen Anträgen waren unter anderem, die Kostenbefreiung von Kindern bei Spitals-
selbstbehalten, sowie die staatliche Kostenübernahme bei Pneumokokken- und Meningo-
kokken-Impfungen derselben.

Griechenlandhilfe auf Kosten der Gesundheit

Für die Ablehnung dieser Anträge wurde als erstaunliche Begründung angeführt, es seien
dafür keine finanziellen Mittel vorhanden, da man eisern sparen müsse. Da ist es doch er-
freulich, dass Österreich den  Griechen über 2 Mrd Euro spendiert.
Und nun kommt das Erstaunlichste an der ganzen Angelegenheit. In Griechenland werden
Kinder seit Jahren gegen diese Virenerkrankungen auf Staatskosten geimpft. Offensichtlich
dürfte dem Gesundheitsminister die Herabspielung des Käseskandals derart viel Energie
gekostet haben, sodass er sich auf seine eigentliche Aufgabe nicht mehr konzentrieren kann.
Diese wäre eigentlich alles zum gesundheitlichen Schutz der heimischen Bevölkerung zu tun.
Da Gesundheitsminister Stöger dieser Aufgabe offenbar nicht nachkommt, verleiht ihm dieses
Magazin den Titel eines „Ungesundheitsministers“. 
*****

2010-05-11
  

Die Justiz als Hehler?

 

Neues Gesetz als Sicherheitsleistung

Dem Kriminaltourismus soll ein neuerlicher Riegel vorgeschoben werden. Um zu verhindern
dass sich ausländische Täter, sofern über diese keine U-Haft verhängt wurde, wieder ins
Ausland absetzen und nicht zum Prozess erscheinen, soll ab 1.August 2010 eine neue gesetz-
liche Regelung in Kraft treten.

Ausländische Beschuldigte  sollen je nach der zu erwartenden Geldstrafe, eine Sicherheits-
leistung erlegen. Damit will man verhindern, dass Staat und Opfer auf ihren Kosten sitzen
bleiben, wenn der Angeklagte beim Prozess durch Abwesenheit glänzt.

Beschlagnahme von Geld, Schmuck und Auto

Wird die Sicherheit nicht unverzüglich geleistet, können Geld, Schmuck oder andere geld-
werte Gegenstände abgenommen werden, die der Beschuldigte mit sich führt, so steht es
zumindest in einer heutigen APA-OTS Aussendung des Justizministeriums.
Das heißt im Klartext, der Beschuldigten kann sein Auto oder in diesem mitgeführte
Ware, sowie  seinen Schmuck und Bargeld, als Sicherheitsleistung hinterlegen.

Das Märchen

Es ist ja gängige Praxis, dass ausländische Kriminaltouristen die vorwiegend aus den ehe-
maligen Ostblockstaaten kommen, mit einem Audi Q7 oder einer ähnlichen Nobelkaros-
sen anreisen.
Auch sind die Kofferräume ihrer Fahrzeuge mit Laptops, TV-Geräte oder ähnlichen
Gegenständen vollgeladen, die diese selbstverständlich aus ihren Heimatländern mit-
bringen.
Nicht zu vergessen das Mitglieder von Ostblockräuberbanden auch jede Menge Bargeld
und  Brillantencolliers aus ihrer Heimat nach Österreich mitbringen, um hier einbrechen
zu gehen. 

Die Realität

Nun aber zum Ernst der Lage.  Sollten tatsächlich die Autos der Kriminaltouristen als Sicher-
heit beschlagnahmt werden, werden die Entsorgungskosten, den Wert von Dacias und Ladas
um ein vielfaches übersteigen. Wenn ein Täter in einer Nobelkarosse gestellt wird, kann man
getrost davon ausgehen, dass er diese hier gestohlen hat.
Auch  Bargeld, Schmuck und Elektronikgeräte die er bei sich führt, hat er sich mit Sicherheit
erst in Österreich widerrechtlich angeeignet. Daher würde eine Sicherheitsleistung mit diesen
Gegenständen einer Hehlerei gleichkommen.

Dieses Gesetz geht voll an der Praxis vorbei

Daher finden wir die Aussage der Justizministerin im heutigen Ö1-Morgenjournal:  Ziel ist die
Sicherung der Durchführung des Strafverfahrens, die bessere Absicherung der Ansprüche
der Opfer und die Abschreckung der Täter“ höchst erstaunlich.
In der Realität lässt sich kein Krimineller durch diese gesetzliche Regelung von irgendeiner
Straftat abschrecken. Und sollten Opfer oder Staat mit den beschlagnahmten Gegenständen
finanziell befriedigt werden kann man davon ausgehen, dass dies mit geraubten oder gestoh-
lenen Gegenständen passiert.
*****

2010-04-23
  

Zuwachs an Sozialschmarotzern


Arbeitsmarkt- Liberalisierung rückt näher

Ab dem Jahr 2011 soll der Arbeitsmarkt gegenüber den neuen EU-Ländern des ehemaligen
Ostblocks geöffnet werden. Der AMS-Chef Kopf meint, dass sich dieses Liberalisierung im
kommenden Jahr fatal auf die Arbeitslosenzahlen in Österreich auswirken werde.
Auch der FPÖ-Vizebundesparteiobmann NAbg. Norbert Hofer schlägt in die selbe Kerbe
und kommt zur Ansicht, dass die Öffnung des Arbeitsmarkts für jene Oststaaten die 2004
der EU beigetreten sind, die Zahl der Tagespendler massiv erhöhen  und gleichzeitig für
mehr arbeitslose Österreicher sorgen wird.

Entspannung am Personalmarkt

Die Ansicht der beiden Herren können wir zumindest aus dieser Sicht nicht teilen. Die
kommende  Liberalisierung wird zu einer Entspannung am Personalmarkt beitragen. Vor-
allem die unter  Personalmangel leidenden Branchen im Dienstleistungssektor, wie Hotel-
lerie und Gastgewerbe, werden endlich aufatmen können.
Wir fragen uns ohnehin, wie es z.B. eine(n) arbeitslos gemeldete(n) Kellner(in) geben kann,
wo doch die Gastronomie begonnen vom kleinen Beisl bis zu Sterne-Restaurant akuten
Personalmangel aufweist.

Keine Scheinselbständigen mehr

Aber auch die Baubranche wird Grund zur Freude haben. Endlich vorbei die Zeiten wo sich
ausländische Bauarbeiter einen Gewerbeschein als Rigipsplatten-Montageunternehmen  lösen
mussten und sich bei der SVA pflichtversichern ließen, um auf einer hiesigen Baustelle arbei-
ten zu können.

Arbeitslosenzahl wird sich erhöhen

Doch der Schein trügt, denn die Arbeitslosenzahlen werden nach geraumer Zeit tatsäch-
lich in die Höhe schnellen. Österreich ist ein Paradies für Sozialschmarotzer und so wird der
einfältigste Slowake, Tscheche, Ungar oder Pole in kürzester Zeit begriffen haben, dass man
vom österreichischen Staat auch Geld erhält, ohne dafür eine Leistung erbringen zu müssen.

Sozialstaat wird noch mehr abgezockt werden

Nach Erfüllung der Mindestarbeitszeitdauer welche für die Inanspruchnahme der Arbeits-
losenunterstützung notwendig ist, wird ein nicht unerheblicher Teil dieser Herrschaften
diese Sozialleistung in Anspruch nehmen.
Und zwar nicht weil ihre Arbeitkraft nicht mehr gebraucht wird, sondern weil man auf eine
Kündigung  seitens des Arbeitnehmers Wert legen wird. Dadurch wird das angekündigte
Szenario der Herren Kopf und Hofer tatsächlich eintreten, wenn auch aus einer anderen
Perspektive.

Keine Arbeit bedeutet Heimreise

Diesem könnte man ganz leicht einen Riegel vorschieben. Von ausländischen Arbeitkräften
wird keine Arbeitslosenversicherung eingehoben und dadurch besteht kein Anspruch auf
eine Arbeitslosenunterstützung. Sollte die notwendig gesetzliche Regelung noch fehlen,
so ist eine zu schaffen.

Tritt tatsächlich der Fall ein, dass eine ausländische Arbeitskraft nicht mehr benötigt wird,
so muss jene Person nur mehr die Heimreise antreten und fällt daher dem österreichischen
Staat nicht mehr zur Last.
Wir sind uns bewusst, dass die Gutmenschenfraktion ihre Hände zusammenschlagen und
zu einem Geheule anstimmen wird, wenn sie diesen Beitrag gelesen haben. Diesen Per-
sonen sei aber gesagt, dass selbst das heutige Sozialsystem bereits nicht mehr finanzier-
bar und nur mehr eine Frage der Zeit ist, bis dieses zusammenbricht.
*****

2010-04-08
  

Klosterschwuchteln


Rustikales Vokabular

Nun das der Tiroler FPÖ-Nationalratsabgeordnete Werner Königshofer eher zu den rusti-
kaleren Zeitgenossen gehört, zumindest was sein zeitweiliges Vokabular  betrifft, ist sicher
unbestritten.

Vor zwei Monaten hatte er den Grünen Landtagsabgeordneten Gebi Mair, der so ganz neben-
bei auf der Schwulen-Kontaktbörse „Gay-Romeo“ unter  Angaben seiner sexuellen Vorlieben
posiert, als „Landtagsschwuchtel“ bezeichnet.
 
(Fotoquelle: http://www.gayromeo.com/)

Der Lack ist ab

Auch unbestritten ist die Tatsache, dass in jüngster Zeit immer mehr Missbrauchsfälle in der
katholischen Kirche zu Tage gekommen sind. Irgendeinem Umstand ist es zu verdanken,
dass die pädofilen Neigungen etlicher Kirchenmänner nicht mehr zu verheimlichen waren.

Will Schönborn ablenken?

Just zu diesem Zeitpunkt hat ein Oberhirte der katholischen Kirche, nämlich der Kardinal
Christoph Schönborn nichts besseres zu tun, als sich in den BP-Wahlkampf einzumischen.
Als hätte der Kardinal nichts anderes zu tun, attackiert er die FPÖ-Kanditatin Rosenkranz,
anstatt sich um die Aufklärung der zahlreichen Missbrauchsfälle an Kinder zu kümmern.
Erstens hat sich die Kirche nicht in die Politik des Landes einzumischen und zweitens
sollte Schönborn lieber nachdenken, wie er etliche pädofile Kirchenmänner in den Griff
bekommt, um weitere Missbrauchsfälle zu verhindern.

Zwar nicht die feine englische Art, aber durchaus verständlich

Wie Eingangs erwähnt, ist die Ausdrucksweise des rustikalen Tirolers Königshofer zeit-
weilig etwas deftig, aber in diesem Fall für jeden Menschen mit normalen sexuellen
Neigungen verständlich.

Wenn er klerikale Kinderschänder als Klosterschwuchteln“ tituliert, können wir beim
besten Willen keine Beleidigung in dieser Aussage orten. Auch die Bezeichnung „warme
Brüder“ ist eher ein Adelsprädikat, als eine Beleidigung für Perverslinge die sich an klei-
nen Knaben vergehen.
Sicher ist die etwas rustikale und direkte Ausdrucksweise von Königshofer nicht jeder-
manns Sache, aber eine allgemein begreiflich, erregte Gemütbewegung ist dem FPÖ-
Abgeordneten zuzubilligen, wenn es um den sexuellen Missbrauch von  Kindern geht.

Warum reicht es Grosz entgültig?

Da erstaunt es uns doch, dass der BZÖ-Chef und Menschenrechtssprecher Abg. Gerald
Grosz, diese Aussagen als Schande für die politische Auseinandersetzung des Landes
wertet. Er meint weiters,  dass solche Personen  (Königshofer Anm. der Red.) in den
Verantwortungsfunktionen der Republik nichts verloren hätten.
Erstaunlicherweise  verliert Grosz in seiner „APA-OTS Aussendung“ kein Wort darüber,
dass pädofile Perverslinge nichts in den Reihen derjenigen verloren haben, welche die
Verantwortung für die Erziehung und das Wohl von Kindern über haben.

Kehrtwendung am Stand bei den Grünen

Aber der Reigen der Erstaunlichkeiten dreht sich munter weiter. Auch die Grünen, welche
die Kampagne „Es gibt keinen Gott“ so massivst unterstützt haben und für eine strikte
Trennung zwischen Staat und Kirche eintreten, melden sich in dieser Causa zu Wort.
Die Klubobfrau der Grünen im NÖ Landtag Madeleine Petrovic meint, dass es dem Kardinal
Schönborn hoch anzurechnen sei, dass er klare Worte zur politischen Hygiene in unserem
Land gefunden hat.

Spielt oder ist Petrovic ahnungslos?

Vielleicht ist es  Frau Petrovic nicht bekannt, dass Schönborn ein Vertreter der Kirche ist und
sich mit dieser politischen Aussage in die Angelegenheiten des Staates einmischt. Aus ihrer
Sicht meint sie weiters, dass die Aussendung von  Könighofer sicherlich unzählige Österrei-
cherinnen und Österreicher vor den Kopf gestoßen habe.

Mischen Sie sich unters Volk, Frau Petrovic

Dieser Meinung können wir uns nicht anschließen. Frau und Herr Österreicher mit normalen
sexuellen Neigungen, haben für Kinderschänder nämlich noch viel ärgere Bezeichnungen,
als jene die Königshofer getätigt hat.
Und sollte Frau Petrovic an unserer Aussage zweifeln, braucht sie sich nur unters gemeine
Volk zu mischen und sich ein wenig umhören. Denn die wahre Volksmeinung wird sie in
ihrem Grünen Klub und goldenen Käfig nämlich nie erfahren.

*****

2010-03-09
  

Inhalts-Ende

Es existieren keine weiteren Seiten