Jäger beschuldigen Tierschützer fälschlich

Heute Freispruch am Grazer Straflandesgericht

Das Verfahren war einigermaßen kurios: Zwei Tierschützer wollten am 25.10.2025 in Kalsdorf im Bezirk Graz-Umgebung eine potenziell illegale Jagd auf Enten in der Au beobachten. In der Steiermark ist ja das Aussetzen gezüchteter Enten zur Jagd nach einer Kampagne des VGT verboten worden. Die Jäger in diesem Gebiet füttern Enten massiv entlang von Bachläufen, um sie für den sinnlosen Abschuss anzulocken. Auch Fasane werden in großer Anzahl bei Spaß-Jagden jeden Herbst beschossen – wobei der Fasanbesatz unnatürlich hoch ist, was auf das Aussetzen von Zuchttieren hinweist. Im Anschluss an die Dokumentation der Jagd, waren die Tierschützer gerade dabei, die Au mit ihrem Auto zu verlassen, als sie von einer großen Anzahl von Jägern überrascht wurden, die ihnen den Weg versperrten. Die Jäger beschwerten sich lautstark wegen der aus ihrer Sicht begangenen Besitzstörung und der laufenden Kritik an der Jagd. Dann riefen sie die Polizei. Als diese ankam, erklärten sie dieser überraschend, die Tierschützer hätten gedroht, sie mit dem Auto anzufahren. Zwei Jäger sagten bei der Polizei aus, dass das Auto der Tierschützer nur durch Trommeln auf die Motorhaube zu stoppen gewesen wäre. Obwohl es sich ganz offensichtlich um einen erfundenen Vorwurf handelte, erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Nötigung. Doch am 2. Prozesstag heute am Straflandesgericht in Graz wurde der Lenker des Tierschutzautos freigesprochen.

Ohne, dass die Jäger das gewusst hätten, hatten die Tierschützer sämtliche Interaktionen mit ihnen mitgefilmt. Auf diesen Videos sieht man die erste Begegnung, man hört den Inhalt sämtlicher Gespräche und auch die Blockade des Tierschutzautos durch die Jäger ist dokumentiert. Dabei erwähnt kein Jäger mit auch nur einem Wort, dass er bedroht oder genötigt worden wäre. Auch die Aufnahme des Telefongesprächs mit der Polizei wurde heute vor Gericht vorgespielt. Der Jäger erwähnt da ebenfalls keine Nötigung, sondern sagt nur, dass sich die Tierschützer nicht ausweisen wollen, sich aber auf Privatgrund befänden. Klar wurde dadurch, dass die Jäger vor Gericht und gegenüber der Polizei falsch ausgesagt haben. Ein Freispruch war die Folge. Doch nun werden die Jäger wegen Falschaussage und Verleumdung angezeigt.

Tierschützer David Richter war der Angeklagte: „Für mich ist eindeutig klar, dass die Jäger gelogen haben, weil sie sich von mir durch meine Tierschutzarbeit belästigt fühlen. Sie haben aus meiner Sicht bewusst die Unwahrheit gesagt – und das noch dazu vor Gericht, weshalb ich die beiden wegen falscher Zeugenaussage und Verleumdung anzeigen werde.“

Für VGT-Obmann DDr. Martin Balluch war die Anklage politisch motiviert: „Ich denke, man muss hier auch den Staatsanwalt in die Pflicht nehmen, der diese absurd lächerliche Anzeige tatsächlich in einen Strafantrag münden ließ. Es ist doch selbstverständlich, dass die Jäger vor Ort die Tierschützer anschwärzen werden, und dass ihre Aussagen nicht ernst zu nehmen sind. Dagegen hat der Staatsanwalt die Aussagen der Tierschützer und ihre Videos ignoriert. Es wäre einmal schön, wenn die Staatsanwaltschaft Tierquälerei so vehement verfolgen würde, wie sie das bei Tierschützer tut. Wie oft hören wir, dass bei Tierquälerei Aussage gegen Aussage stünde und daher nichts zu machen sei. Aber wenn zwei Jäger einen Tierschützer ohne jede sonstige Evidenz belasten, und zwei Tierschützer eine ganz andere Geschichte erzählen, die noch dazu durch Videos bestätigt ist, dann wird offenbar im Bewusstsein angeklagt, dass ein solches Strafverfahren Stress und Kosten verursacht, die nicht kompensiert werden. Da will offensichtlich jemand Kritik an der Jagd sanktionieren!“

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Buchvorstellung: „Der Fall Leon“

Florian Apler äußert sich erstmals seit seinem Freispruch öffentlich, nachdem er 522 Tage unschuldig hinter Gittern saß

Der Fall hatte weltweit für Schlagzeilen gesorgt. Am 28. August 2022 wird Florian Apler gegen fünf Uhr morgens bewusstlos an der Uferpromenade der Kitzbüheler Ache in St. Johann aufgefunden. Sein damals sechsjähriger Sohn Leon wird tot aus dem Wasser geborgen. Nach einem halben Jahr ergebnisloser Ermittlungen wird Florian Apler verhaftet und wegen Mordes angeklagt. Er sitzt 17 Monate lang in Untersuchungshaft. Am 1. August 2024 wird er einstimmig freigesprochen.

Mit dem 256 Seiten starken Buch, das er gemeinsam mit dem Rechtsanwalt und Schriftsteller Volker Schütz verfasst hat, meldet sich Apler erstmals seit seinem Freispruch zu Wort. Detailliert schildert er darin seine Erlebnisse, vom Familienleben mit Leon über den Gefängnisaufenthalt bis hin zu den aufwühlenden Prozesstagen – und übt Kritik am Verlauf der Ermittlungen. Vor den Journalistinnen und Journalisten nannte Apler Beispiele, die den skandalösen Verlauf der Ermittlungen dokumentieren, die ihn „522 Tage hinter Gitter, auf die Anklagebank und fast ins Grab“ brachten. Die Videoclips, die Leon als aktiven, mobilen und fröhlich interagierenden Jungen zeigten, überraschten – wurde doch im Prozess seitens der Anklage das Bild eines schwerstbehinderten Kindes gezeichnet.

Zu seiner Motivation, dieses Buch zu schreiben, sagte Florian Apler:
„Mein Tagebuch war mein treuer Begleiter und mentaler Anker in der Zelle. Es hat mich wie ein Zeitzeuge begleitet und wird es meiner Tochter nun in Form dieses Buches irgendwann ermöglichen, die Dinge aus meiner Sicht zu lesen.“

Florian Apler fasste seine drei Hauptbotschaften zusammen, die er durch sein Buch verbreiten will:
„Mein Schnuffi war ein unglaublich toller kleiner Junge. Wie er und auch mein Verhältnis zu ihm im Zuge meines Prozesses und auch von den Medien dargestellt wurde, hat mit der Realität nichts zu tun. Dieses Bild möchte ich mit meinem Buch wieder geraderücken. Zweitens: Die Tätersuche muss weitergehen. Wir werden allen Hinweisen nachgehen und nicht aufhören, nach dem Menschen zu suchen, der uns das alles angetan hat. Und drittens: Hoffentlich gelingt es, aus meinen Erfahrungen Lehren zu ziehen. Ich hoffe, dass niemandem wieder so eine Ungerechtigkeit widerfährt.“

Matthias Opis, Geschäftsführer des Molden Verlags, schloss an:
„Es gibt vielfältige fragwürdige Vorkommnisse und Einschätzungen im Fall Leon: in den kriminalistischen Ermittlungen, in der juristischen Bewertung, im Gerichtsverfahren und auch in der medialen Begleitung. Es war uns wichtig und ein Anliegen, der zentralen Person in diesem Fall, Florian Apler, die Gelegenheit zu geben, sich ohne Einschränkung und in aller Ausführlichkeit zu alldem zu äußern.“

Co-Autor des Buches Volker Schütz:
„Wo gearbeitet wird, passieren Fehler. Das ist auch innerhalb der Justiz so. Wichtig ist, dass diese Fehler anschließend korrigiert werden. In Florians Fall wurden Falschinformationen von der Staatsanwaltschaft über das Landesgericht bis hinauf zum Obersten Gerichtshof ohne Hinterfragen weitergetragen. Das ist ein Skandal, der jetzt aufgearbeitet werden muss.“

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Baulöwe Haselsteiner verliert Prozess gegen Tiroler Blogger


Blogger Markus Wilhelm: „Klagewut tut selten gut.“

 

„Haselsteiner-Klage wegen Tweet: Kein Sohn von Ex-LH Wallnöfer“, so titelte der Kurier einen Beitrag am 6.Mai 2019.  Der Tiroler Blogger Markus Wilhelm hatte einen Zeitungsausschnitt aus dem Falter-Ranking „Best of Böse“ auf seinem Twitter-Account veröffentlicht.  In diesem war Haselsteiner wegen der Klagen gegen den Ötztaler Internet-Publizisten auf Platz 100 gelistet und mit einem wenig schmeichelhaften Foto abgebildet worden.

 

Wilhelms Tweet zu besagtem Zeitungsausschnitt lautete: „Nur ein übles Gerücht. Einem Eduard Wallnöfer gleicht dieser Herr meines Erachtens überhaupt nicht“. Dies war Auslöser für die Klage von Haselsteiner gegen den Tiroler Blogger.  Begründet wurde diese, dass Wilhelm damit das sich seit vielen Jahren haltende Gerücht schüren würde, wonach der frühere Landeshauptmann von Tirol Eduard Wallnöfer der Vater des Klägers sein soll.

 

Haselsteiner begehrte Schadenersatz für die erlittene Kränkung sowie die Unterlassung der Veröffentlichung von Bildern von ihm in diesem Zusammenhang.  Er sah auch das Recht auf das eigene Bild verletzt.

 

Heute, dem 22.Juni 2019, veröffentlichte der Tiroler Blogger – unter nachfolgendem Tweet – das (noch nicht rechtskräftige) Urteil – nämlich die kostenpflichtige Abweisung der Klage.

 


 


 

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2019-07-22


Grünen-Chefin verliert Prozess gegen Facebook-User


Da ließ sich ein User zum Pech von Glawischnig nicht einschüchtern

 

In regelmäßigen Abständen rühmten sie die Grünen damit, soundsoviel(e) Facebook-User(innen) angezeigt bzw. geklagt zu haben und präsentierten „Erfolge“ wie Trophäen.  Diese „Erfolge“ waren aber meist Vergleiche.  Etliche Personen ließen sich eben einschüchtern – aber nicht alle, wie beispielsweise ein Mann aus Graz. Wir haben darüber berichtet.  Hier der LINK zum seinerzeitigen Beitrag.

 


 


In dieser Causa ging nun bis zum OGH, da die Grünen einen Freispruch des Users nicht hinnehmen wollten. Nun sprach der Oberste Gerichtshof ein entscheidendes Wort.  Wie „Die Presse“ in ihrem Rechtspanorma heute mitteilte, bestätigte dieser den Freispruch, welcher bereits vom OLG Graz bestätigt wurde.

 

Das Oberlandesgericht Graz war nämlich zum Schluss gekommen, dass das Posting als Kritik an der grünen Politik in der Flüchtlingskrise zu werten sei.  Der Angeklagte habe Glawischnig nicht unterstellen wollen, dass sie diese Aussage tatsächlich getätigt habe.  Das Posting sei „mit Blick auf die hinreichend bekannte politische Einstellung“Glawischnigs zur Frauenpolitik und der Kommentierung durch den Mann („Ihr kann diese Aussage zugetraut werden“) so auszulegen, dass es sich nur um eine politische Kritik handle. (Quelle: Die Presse)

 

Apropos „politische Kritik“!  Mit dieser dürfte Glawischnig so einige Schwierigkeiten haben, wenn diese an ihr geübt wird. Diesen Schluss ziehen wir aus ihrem Verhalten gegenüber dem politischen Nachwuchs, den Jungen Grünen. Wir haben im Beitrag „Grüne Realsatire mit fahlem Beigeschmack“ darüber berichtet.

 

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2017-04-03


Welser Polit-Rabauke wegen Wiederbetätigung freigesprochen


Linke warteten vergeblich darauf,

Reinthaler ans Kreuz nageln zu können

Der  Polit-Rabauke  Ludwig Reinthaler,  wurde heute am Landesgericht Wels,  wegen
Verdacht der Wiederbetätigung (§ 3h Verbotsgesetz 1947) freigesprochen. Der Frei-
spruch  war  auch  gerechtfertigt,  da er die ihm vorgeworfene Straftat nicht begangen
hatte,  wie  dies  von den Geschworenen entschieden wurde.  Die Staatsanwältin gab
noch keine Erklärung dazu ab und daher ist der Freispruch noch nicht rechtskräftig.
Reinthaler,  mit dem wir zahlreiche  politische  Standpunkte  nicht  teilen (aber das ist
in  einer  Demokratie  eben  so),  wird  immer  wieder von  politisch linker Seite ange-
griffen.   Auch die Anklage,  wegen der er heute  vor  Gericht stand,  wurde von einem
linken Zeitgenossen inszeniert.  Grund dafür ist, dass sich Reinthaler von den Linken
nicht unterbuttern lässt und diesen immer wieder Paroli bietet.
Der  Verhandlungssaal  im  LG Wels war bei der  heutigen Verhandlung zum Bersten
voll.   Zahlreiche Linke hofften auf eine  Verurteilung von Reinthaler,  um den politisch
unbequemen Widersacher ans Kreuz nageln zu können.
Unter  den  zahlreichen Kiebitzen befand sich auch der sattsam bekannte Kriminal-
beamte  aus  Linz,  Uwe  Sailer.   Die Enttäuschung über Reinthalers Freispruch war
ihm  ins  Gesicht  geschrieben.   Unbestätigten  Meldungen  nach,  soll  er nach dem
Richterspruch, in Rumpelstilzchen-Manier im Kreis gegangen sein.
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2016-09-20

Gastkommentar zum Urteil gegen Josef S.


Ein spannender Vergleich: Linksextremer Schuld-

und „rechter“ Freispruch im Spiegel der Medien

Der 22.7.2014 und der 5.11.2008 haben eines gemeinsam: An beiden Tagen heulten Linke
und  manche  schein-unabhängige  Medien empört auf.   Ein Mal wurde ein junger Linksex-
tremer wegen Landfriedensbruch,  Sachbeschädigung und versuchter schwerer Körperver-
letzung  zu  einigen Monaten teilbedingter Haft verurteilt.  (Das Urteil ist nicht rechtskräftig).
„Skandal! Sein Leben ist verbaut!“ kreischt es von Linksaußen.
Ein  führender  Kommunist  (aus Österreich,  nicht Nordkorea) meint gar,  dass die Polizei
selbst  die  Gewalttaten  des  „schwarzen Blocks“  auf der linksextremen Demo begangen
habe.  Kommentar unnötig!
Ein  anderes  Mal  wurde  eine  Gruppe  junger  Rechter vom „Bund freier Jugend“ vom Vor-
wurf  des Verstoßes gegen das Verbotsgesetz freigesprochen.   Sie haben zwar – schon vor
dem Freispruch offensichtlich – nichts beschädigt und niemanden verletzt,  der Strafrahmen
wäre  aber  trotzdem  bis  zu  zehn  Mal so hoch wie die Strafe gegen den Gewalt-Demons-
tranten.   Auch  hier  witterten weitgehend die selben Kräfte,  wie Recherchen zeigen, einen
„Skandal“ – allerdings  einen  skandalösen  Freispruch,  denn offenbar war das  Leben die-
ser jungen  Menschen  weniger  wert  und hätte man es nicht nur verbauen dürfen,  sondern
regelrecht müssen.
Besonders interessant ist die Tatsache,  dass in beiden Fällen dem Urteil eine längere U-Haft
vorausgeht,  die  auch  völlig unterschiedlich bewertet wird.  Die Chuzpe Nummer eins: Nach
dem  Schuldspruch wegen  Landfriedensbruch  gegen  den  Linksextremen  wollen SPÖ und
Grüne  den  Paragrafen  ändern.  Nach der ungerechtfertigten Anklage wegen des  „Verbots-
gesetzes“ dachten sie nicht daran.
Und  nein,  das  ist  keine  „Verschwörung  rechtsextremer  Richter“,  wie sie Linke oft herbei
reden!   In  beiden  Fällen  haben  (auch) zufällig ausgewählte Schöffen bzw.  Geschworene
so entschieden. Ah ja, die könnte man ja auch abschaffen. Vielleicht sind sie zu vernünftig?
Fazit:  Gott  (oder wer auch immer)  bewahre  uns vor einer rot-grünen Strafrechtsreform, die
Gewaltdemonstranten zu Unschuldslämmern, Andersdenkende zu Schwerverbrechern und
Laienrichter als Regulativ bei sehr schweren Taten zum Anachronismus macht!
Und  Frau S.,  der  Staatsanwalt  wird  sich für die Erledigung seines Jobs wohl kaum ent-
schuldigen  müssen.   Warum  entschuldigen  Sie  sich nicht für die offenbar misslungene
Erziehung?
Gastkommentar der Facebook-Gemeinschaft

H e i m a t   o h n  e  S  e l b s t h a s s

Anmerkung der Redaktion:   Bitte nicht mit der linksextremen
Denunzianten-Gruppe  „Heimat ohne Hass“  zu verwechseln!
2014-07-26

Blogger freigesprochen


Justizsprecher Steinhauser von den

Grünen klagt Satiriker – und verliert

Der Autor der bekannten Querschüsse (www.querschuesse.at) Dr. Georg Zakrajsek, ein
pensionierter Notar und Publizist, Generalsekretär der Bürgerrechtsbewegung IWÖ, hat
den Justizsprecher der Grünen Mag. Albert Steinhauser angeblich beleidigt.
In einem Beitrag vom 18.04.2013 hatte Zakrajsek geschrieben, Steinhauser sei „eher ein
Nazi  als  ein  Kommunist“  und sei überdies  „ein braver Lehrling des SS-Reichsführers“.
Grund  dafür:  das  Verlangen  des  Grünpolitikers,  man  möge  die „Whistleblower“ nicht
nur anonymisieren sondern auch straffrei stellen.
Steinhauser hat einen Strafantrag gegen den Publizisten gestellt (Ehrenbeleidigung und
üble Nachrede)  und  überdies  20.000 €  Entschädigung gefordert.   In der Verhandlung
vom   20. August  2013  im  Straflandesgericht  Wien  ist  nun  Zakrajsek  freigesprochen
worden.
Der Richter Dr. Stefan Apostol hat den Freispruch im wesentlichen wie folgt begründet:
· ein Politiker müsse sich mehr gefallen lassen als ein Durchschnittsbürger
· die Querschüsse seien eine satirische, ironische Webseite mit literarischem und künst-
lerischem Anspruch.  Am Beginn der Seite werde darauf ausdrücklich hingewiesen und
schließlich
· sei das Grundrecht auf Meinungsfreiheit zu wahren, politische Kritik, auch wenn sie
schärfer formuliert sei, wäre daher zulässig.
Ein durchaus wichtiges Erkenntnis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Steinhauser
hat Rechtsmittel angemeldet.  (Quelle: http://www.querschuesse.at/ )
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2013-09-17

Roland Düringer ruft zu Selbstanzeige Tierschutzprozess auf


Neben ihm unterschrieben heute auch die „Zwa Voitrotteln“, die

Gewinner der ORF Comedy Chance Show, die Selbstanzeige

Seit  2006 laufen die Ermittlungen in der Tierschutzcausa, im Mai 2011 kam es zum Freispruch
in allen Punkten.  Doch der verbissene Staatsanwalt berief, wenn auch nur noch bzgl. Bagatell-
delikten  und schwerer Nötigung in 4 Fällen.  Die neue Dimension: diese Nötigungen bestehen
aus freundlichen Emails und einer Rede auf einer Aktionärsversammlung,  von der Androhung
von  Straftaten  ist  keine  Rede mehr.   Das  Wiener Oberlandesgericht (OLG)  gab dem Staats-
anwalt  recht  und verfügte eine Wiederholung des Verfahrens am Landesgericht Wr. Neustadt.
Deshalb haben nun bereits über 1500 Personen eine Selbstanzeige unterschrieben. Diese be-
steht  aus  einem Email an die Firma Eybl,  in dem der Ausstieg aus dem Pelzhandel gefordert
wird, ansonsten werde es eine legale Kampagne geben.
In  der  Neuauflage des Tierschutzprozesses sind 6 höfliche Emails an die Firma Fürnkranz mit
gleichem  Inhalt  angeklagt.   Dabei gab es gegen Fürnkranz in diesem Zusammenhang keine
einzige  Demonstration,  keine  einzige  Aktion  und  schon gar keine Sachbeschädigung.  Nur
diese  6 Emails  sollen also mit mindestens  6 Monaten und bis zu 5 Jahren Gefängnis bestraft
werden.
Heute  unterschrieben auch Kabarettist Roland Düringer,  das Duo „Zwa Voitrottln“, Gewinner
der  ORF Comedy Chance Show,  und  die  emeritierte  Strafverteidigerin und Buchautorin Dr.
Katharina  Rueprecht  sowie  der ehemalige Hauptangeklagte und VGT-Obmann DDr. Martin
Balluch die Selbstanzeige.
Dr. Rueprecht führte dabei aus, dass das Urteil des OLG Wien in der Sache der Nötigung un-
lesbar sei.   Noch nie in ihrer Karriere habe sie erlebt, dass ein Gericht – das OLG Wien – sich
über  das  Urteil eines anderen  – Richterin Mag. Sonja Arleth im Tierschutzprozess 1.0 –   so
abfällig  geäußert  hat.   Das OLG,  so  Dr. Rueprecht,  habe  mit Schaum vor dem Mund sein
Urteil  verfasst,  es sei offensichtlich,  dass man unbedingt eine  Verurteilung erreichen wolle,
egal auf welche Weise.
Die  Selbstanzeigen  werden  am  24. Juli  der  Staatsanwaltschaft   Wr. Neustadt übergeben.
Sollte es zu einer Anklage kommen, so müsse ein neuer Gerichtssaal und ein neues Gefäng-
nis  für  die  Masse  der Angeklagten gebaut werden.   Sollte es keine Anklage geben,  dann
könne auch die Anklage im Tierschutzprozess 2.0 nicht halten. (Quelle: APA/OTS)
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2013-07-18
 

Nigerianer müsste man sein


Situationsbedingte verbale Übertreibung statt gefährlicher Drohung

Verfügen  Sie  über  ein  wenig Vorstellungskraft?   Wenn Ja,  dann  stellen Sie sich folgendes
Szenario  vor.   Sie  gehen  auf  ein  Amt  und  ein  von Ihnen  eingebrachter  Antrag  ist  noch
nicht  fertiggestellt.  So ergeht es jährlich Tausenden,  die mit Ämtern zu tun haben.  Aber als
gelernter  Österreicher ist man das gewohnt,  ärgert sich zwar drüber und wartet aber trotzdem
geduldig ab.  Im schlimmsten Fall wird eine Beschwerde eingebracht.
Aber zurück zur gefragten Vorstellungskraft.   Weil Ihnen die Wartezeit für die Erledigung Ihres
Aktes zu lange erscheint, drohen Sie dem/der Beamt(in) mit einer Bombe.  Was würde da wohl
passieren?   Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit würden Sie sofort festgenommen,
angezeigt und wegen gefährlicher Drohung verurteilt werden.   Nicht so, wenn Sie ein Nigerianer
sind.  Sie glauben das nicht?  Dann lesen Sie bitte nachfolgenden Beitrag der Internetplattform
„steiermark.orf.at“.
Screen: steiermark.orf.at
Wirklich  erstaunlich  ist die Begründung des Richters für den Freispruch des Nigerianers!  „Ich
habe den Eindruck, sie sind dort ein wenig ausgebremst worden“, meinte er zum  Angeklagten,
den  er vom Vorwurf der gefährlichen Drohung frei sprach.   „Es ist vieles möglich, aber ich bin
mir nicht sicher,  dass sie das gesagt haben, und wenn, war es eine situationsbedingte verbale
Übertreibung“.
In diesem Fall müssen wir eine Lanze für Marcus J. Oswald brechen. Denn wenn eine situations-
bedingte  verbale  Übertreibung   – in  diesem  Fall  immerhin  eine Bombendrohung –  nicht als
gefährliche Drohung anzusehen ist,  hätte dieser freigesprochen werden müssen.
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2013-03-25
 

Justizskandal erster Güte


Vergewaltiger darf Fußfessel bald ablegen

Einem  Salzburger Vergewaltiger wurden die übrigen zwei Monaten Arrest mit Fußfessel in
eine Bewährungsstrafe umgewandelt.   Der Mann muss daher nur zwei Drittel seiner sechs-
monatigen Strafe im Hausarrest ableisten, denn abbüßen wäre wohl ein übertriebener Aus-
druck.
 
Damit steht fest, dass der Sexualstraftäter seine Fußfessel in Bälde ablegen darf. Denn wie
bereits  eingangs  erwähnt,  werden  die  übrigen zwei Monate seines Arrestes  in eine Be-
währungsstrafe  umgewandelt.   Nicht  zu  vergessen,  dass  der  Mann  trotz  mehrfacher
Vergewaltigung (einer damals 15-Jährigen)   keinen einzigen Tag im Gefängnis verbringen
musste.
 
Die bedingte vorzeitige Entlassung eines Mannes,  der wegen mehrfacher Vergewaltigung
einer Minderjährigen verurteilt worden ist,  ist ein Skandal erster Güte.  Nachdem der Ver-
gewaltiger  keinen  einzigen  Tag ins Gefängnis musste,  ist mit dieser Entscheidung jetzt
der Gipfel der Opferverhöhnung erreicht.
 
Man  muss  sich das einmal bildlich vorstellen.   Ein Mann wird wegen mehrfacher Verge-
waltigung und sexuellen Missbrauches einer Minderjährigen verurteilt, wobei wir das Wort
Urteil in diesem Fall eher als Freispruch werten.  Nachdem der Vergewaltiger  gerade ein-
mal  vier  Monate  Hausarrest  hinter sich hat,  wird jetzt auch noch der Rest der ohnehin
unverständlich milden Strafe zur Bewährung ausgesetzt.
 
Ein  derartiges  Vorgehen  der Justiz ist nicht mehr erstaunlich sondern  unglaublich.  Aus
generalpräventiver Sicht ist das ein verheerendes Signal. Dieses könnten Sexualstraftäter
als  Persilschein  ansehen.  Um  dem  entgegenzuwirken  ist  es höchst an der Zeit,  dass
Vergewaltigung  in  Österreich  endlich  als  das behandelt wird,  was es ist,  nämlich ein
schweres Verbrechen und kein Kavaliersdelikt.
 
Es  hat  zwar  der  eine  Fall  mit  dem anderen nichts zu tun und Ernst Strasser liegt uns
auch  nicht  am Herzen.   Aber wenn ein Politiker wegen Korruption  – obwohl er gar kein
Geld (100.000,- Euro) erhielt und seine Zusagen auch nicht erfüllen konnte –  zu 4 Jahren
unbedingt  mit Ausschluss der Möglichkeit einer Fußfessel verurteilt wird,  ist die erstaun-
liche  Milde  für  einen Mehrfachvergewaltiger,  für  einen  Menschen  mit  gesundem Men-
schenverstand wohl nicht mehr nachvollziehbar.
 
Richter  Olschak begründete das harte Urteil  (nicht rechtskräftig)  gegen Strasser damit,
dass Korruption in Österreich nicht mehr geduldet wird und hofft auf eine abschreckende
Wirkung.  Das finden wir auch nicht falsch,  aber wäre es nicht längst an der Zeit seitens
der  Justiz zu bekunden,  dass auch Vergewaltigungen in Österreich nicht mehr geduldet
werden  und bezüglich dieser Verbrechen Urteile mit abschreckender Wirkung zu fällen?
 
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2013-01-16
 

Das Alibi-Maßnahmenpaket der Justizministerin


 Beatrix Karl: Große Ankündigung und nichts dahinter

„Mehr  als  1.000 Rechtsbrecher haben in den vergangenen zwei Jahren zumindest einen Teil
ihrer  Strafe im elektronisch überwachten Hausarrest (sogenannte Fußfessel) vollzogen.  Eine
umfassende Evaluierung dieser neuen Vollzugsform zeige, dass sich diese neue Vollzugsform
sehr  bewährt  habe  und nach Meinung der Experten insgesamt eine sinnvolle Ergänzung zu
den Justizanstalten sei“,  so die Justizministern Beatrix Karl heute bei einer  Pressekonferenz.
Sie wird den Evaluierungsbericht des Instituts für Rechts- und Kriminalsoziologie in den kom-
menden Tagen dem Parlament zukommen lassen.
 
Karl räumt aber ein, dass es sich auch gezeigt habe,  dass es bei einem besonders sensiblen
Bereich Nachschärfungsbedarf gibt,  nämlich bei der Vergabe von Fußfesseln an Sexualstraf-
täter.  Sie kündigte an,  dass sie dem Parlament ein Maßnahmenpaket zur Verschärfung der
Vergabekriterien von Fußfesseln an Sexualstraftäter vorlegen wird.
 
Dieses  Maßnahmenpaket  der Justizministerin beinhaltet 4 konkrete Maßnahmen  (wobei wir
hier „konkret“ nicht als positiv verstehen) zur angeblichen Verschärfung der Vergabekriterien
von Fußfesseln an Sexualstraftäter,  dessen Inhalt wir nachfolgend wiedergeben:
 
Erstens: Rechtsbrechern,  die wegen Vergewaltigung,  geschlechtlicher Nötigung, sexuellem
Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person,  sexuellem Missbrauch
von  Unmündigen,  pornographischen  Darstellungen  Minderjähriger  oder  sexuellem Miss-
brauch von Jugendlichen verurteilt wurden, können sich ihre Haftstrafe nicht mehr mit
einer Fußfessel ersparen.
 
Ein solcher Täter kann frühestens zur Hälfte der verhängten Freiheitsstrafe um eine Fußfes-
sel ansuchen.   Und auch nach der Hälfte der verhängten Freiheitsstrafe kann die Fußfessel
nur nach genauer Prüfung durch die Justizanstalt und die Vollzugsdirektion gewährt werden.
Es  muss  vor  allem gewährleistet sein,  dass der Verurteilte den elektronisch überwachten
Hausarrest nicht missbrauchen wird.
 
Zweitens: für alle sonstigen strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität oder Selbst-
bestimmung  oder jene gegen Leib und Leben oder die Freiheit,  die begangen wurden,  um
sich  geschlechtlich  zu  erregen  oder zu befriedigen,  darf die Fußfessel nur dann gewährt
werden, wenn aus besonderen Gründen Gewähr dafür geboten ist, dass der Verurteilte den
elektronisch überwachten Hausarrest nicht missbrauchen wird.
 
Drittens: Möchte Karl in Zukunft die Opfer stärker einbinden:   „Ich werde vorschlagen, sämt-
lichen  Opfern von Sexualdelikten und sexuell motivierten Gewaltdelikten ein Äußerungsrecht
einzuräumen.   Damit geben wir auch den Opfern,  die das wollen, in Zukunft eine Stimme“,
betonte Justizministerin Karl.
 
Viertens: Werden alle Sexualstraftäter, die trotz dieser strengen Kriterien eine Fußfessel zu-
erkannt bekommen, mit einer GPS-Fußfessel ausgestattet werden.  Diese neue Technologie
bietet  die  Möglichkeit  den  Fußfesselträger  permanent zu überwachen und gewisse Orte,
wie etwa die Wohnung oder den Arbeitsplatz des Opfers – zu sperren.
 

Justizministerin gibt Garantie, die sie nicht hält

„Damit garantieren wir,  dass in Zukunft kein wegen einer derartigen Sexualstraftat Verur-
teilter  mehr  sich  eine  Gefängnisstrafe ersparen kann“,  so die Justizministerin.   Das ist
natürlich völliger Nonsens, was  Beatrix Karl hier von sich gibt. Einerseits posaunt sie groß-
artig  heraus,  dass  sich  kein  Sexualstraftäter mehr eine Gefängnisstrafe ersparen kann,
während  sie  im  selben  4 Punkte- Programm  einräumt,  dass diese Täter nach der Ver-
büßung der halben Haftstrafe die Möglichkeit haben eine Fußfessel zu erhalten.
 
Was  will  die Justizministerin nun eigentlich?   Fußfessel Ja oder Nein.  Ihr 4 Punkte Maß-
nahmenpaket ist für uns eine reine Alibihandlung ganz unter dem Motto: „Wasch mir den
Pelz, aber mach mich nicht nass“.
 
Erstaunlich ist auch die Argumentation (Zweiter Punkt:)  „Es muss vor allem gewährleistet
sein,  dass  der  Verurteilte  den elektronisch überwachten Hausarrest nicht missbrauchen
wird.“   Da müsste sie schon eine Hellseherin sein um das zu garantieren.   Auch fehlt uns
bei Karls  Ankündigungen eine Kritik an den überaus milden Urteilen (geringfügig bedingte
Haftstrafen) gegenüber Kinderporno-Konsumenten.
 
Wie  kann  es  in  einem  Rechtsstaat möglich sein, dass beispielsweise ein Jugendrichter
oder  ein  Lehrer für den Konsum von kinderpornografischen Material derart geringe Strafen
bekommen und weiterhin in Amt und Würden bleiben dürfen. Zu dieser Thematik ließ die
Justizministerin keine Silbe verlautbaren.

 

Keine bedingte Haftstrafen und keine Fußfessel für Sexualstraftäter

Die  anständige  Bevölkerung will keine Sexualstraftäter oder Kinderporno-Konsumenten in
Freiheit sehen und/oder diese eventuell sogar als Nachbar genießen müssen.  Dabei ist es
egal  ob  diese Perversen eine Fußfessel tragen oder mit einer bedingten Haftstrafe davon
gekommen sind.
 
Diese  abartigen  Personen  gehören ins Gefängnis und sollten eine nicht zu geringe Strafe
– unter „normalen“ Häftlingen – absitzen müssen.   Wir haben schon einmal erwähnt, dass
wir  für  die  Einführung  eines  frei zugänglichen virtuellen Internetprangers für verurteilte
Sexualstraftäter,  insbesondere  Kinderpornographie-Konsumenten wären. Dort sollten  die
vollständigen Daten (Foto, Name, Wohnort, Beruf etc.) aufscheinen.  Mit einer solchen Maß-
nahme  würden  nämlich  diese  Perversling  ihres  Lebens  nicht mehr froh werden,  auch
wenn  sie  vor  Gericht  einen Fast-Freispruch für ihre abartigen Handlungen erhalten oder
als Belohnung für ihre Tat eine Fußfessel tragen dürfen.
 
Aber  diese  Forderung  wird wohl ein frommer Wunschtraum bleiben,  denn offensichtlich
besteht  seitens  der Justiz  ein gewisser Hang,  Sexualstraftäter und speziell Kinderporno-
Konsumenten mit Samthandschuhen anzufassen.
 
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2012-09-18
 

Justiz verhöhnt Vergewaltigungsopfer


Wieder ein Sexualstraftäter, der keinen Tag ins Gefängnis muss

Es ist ungeheuerlich, wie diese Justizministerin Opfer von Sexualverbrechen verhöhnt.  Ein
wegen  fünffacher  Vergewaltigung  verurteilter Mann,  der ein junges Mädchen mehrmals
brutal vergewaltigt hatte, wurde zu nur zwei Jahren Haft – davon  acht Monate unbedingt –
verurteilt.
 
Das Mädchen wird wohl lebenslang mit den psychischen Folgen zu kämpfen haben.  Und
als wäre das nicht genug, wird diese lächerliche Strafe auch noch reduziert und der feine
Herr darf mit Fußfessel seine Strafe in Freiheit verbringen. Selbst die Bitte des Opfers an
die Justizministerin, doch dem Täter keinesfalls die Fußfessel zu gewähren, nutzte nichts.
 
Während  den  Tätern alle nur erdenklichen Hilfestellungen gewährt werden,  bleiben die
Opfer  mit  ihren  psychischen und physischen Problemen alleine gelassen.  Oft sind jahr-
zehntelange Therapien nötig,  um ein halbwegs normales Leben führen zu können.
 
Die  Täter  können  nach  wenigen  Monaten  freigehen  und  sich  weitere  Opfer  suchen.
Weder die Justiz- noch der Gesundheitsminister scheinen sich an der Opfer-Täter-Umkehr
zu  stoßen.   Der  Gesundheitsminister  sollte  sich  auch  für Verbrechensopfer und deren
Gesundheit  verantwortlich  fühlen  und  sich im Sinne der Betroffenen für die Opfer stark
machen.
 
Leider ist vom Linksideologen  A. Stöger in dieser Hinsicht wenig zu erwarten.   Er agiert
augenscheinlich frei nach dem Zitat von Solschenizyn: „Ein marxistisches System erkennt
man daran, dass es die Kriminellen verschont und den politischen Gegner kriminalisiert!“
 
Aber  noch  bedenklicher  als das Verhalten des Gesundheitsministers,  ist das der Justiz.
Mit  der Genehmigung  einer Fußfessel für einen Vergewaltiger,  findet unverhohlen eine
Verhöhnung des Opfers statt.
 
Aber  was will man sich schon von einer Justiz erwarten,  die  einen  pädophilen Jugend-
richter, der auf seinem PC massenhaft kinderpornografisches Material gehortet hatte, zu
lächerlichen 5 Monaten auf Bewährung verurteilte?   Mit diesem Fast-Freispruch darf der
Mann  in  Amt  und  Würden  bleiben und auch in Zukunft Urteile im Namen der Republik
fällen.
 
*****
 
2012-08-22
 

Kinderpornografie: 14-Jähriger verurteilt


Da kam der pädophile Richter äußerst glimpflich davon

Ein 14-jähriger Schüler ist heute wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen
in Klagenfurt zu fünf Monaten bedingter Haft und 1.000,-  Euro Schmerzensgeld,  welches
er an das Opfer zu bezahlen hat, verurteilt worden.   Da der Staatsanwalt noch keine Stell-
ung zum Urteil nahm, ist dieses noch nicht rechtskräftig.

Ein 12-jähriges Mädchen machte von sich selbst Nacktfotos und schickte sie dem Jugend-
lichen.   Dieser  speicherte  die  Bilder  auf  seinem  Smartphone,  welches dann die Runde
gemacht haben soll.  Auch soll er die Fotos ins Internet (Facebook) gestellt haben.
Man  kann  nur  hoffen,  dass die Strafe dem Jugendlichen eine Lehre sein wird und dieser
derartige Handlungen in Zukunft unterlässt.   Allerdings verstehen wir die Höhe der Strafe
nicht,  wobei wir diese nicht als zu mild empfinden.

Wie  wir  bereits in einigen Beiträgen  (zuletzt „Kavaliersdelikt…..“)  berichteten,  wurde  ein
Salzburger Jugendrichter,  der  massenhaft  kinderpornografisches Material  auf seinen PC
hortete,  zu lächerlichen 5 Monaten bedingt und  2.250,- Euro Geldstrafe verurteilt.

Screens: gegensexuellegewalt.at

Den beiden Herren auf obigen Fotos,  darf  der perverse Richter seinen Fast-Freispruch
verdanken.

Normalerweise  ist  bei  Jugendlichen die Hälfte der Strafe als die für Erwachsene vorgesehen.
Also hätte der Salzburger Jugendrichter eigentlich mindestens 10 Monate ausfassen müssen.
Vielleicht  wird  der  jetzt  noch  Jugendliche später einmal Richter und kann damit mit einem
milderen Urteil rechnen, sollte er in sein altes Verhaltensmuster zurückfallen.

*****

2012-07-16
 

Kavaliersdelikt Kinderpornographie


Die Innenministerin sollte mit der

Justizministerin ein ernstes Wort reden!

Nachfolgender  Beitrag  (Screenshot)  erschien  in  der  heutigen  Printausgabe  der  Kronen
Zeitung:
 
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 08.07.12)
 
Besonders interessant erscheint uns die Aussage der Innenministerin Mikl-Leitner.
 
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 08.07.12)
 
Wir  können  der  Aussage  von  Frau Mikl-Leitner nur zustimmen,  allerdings sollte diese ein
ernstes Wort  mit der Justizministerin,  Beatrix Karl,  reden.  Denn bei der Justiz scheint man
die  Auffassung  der Innenministerin nicht zu teilen und betrachtet Kinderpornographie offen-
bar als ein Kavaliersdelikt.
 
Wir haben schon mehrere Beiträge über erstaunlich milde Urteile gegen Kinderpornographie-
Konsumenten  verfasst.   Dass  letzte  bekannte Urteil schlug wohl dem Fass den Boden aus.
Wie  wir  im  Beitrag  „Österreich – ein Paradies für ….“  berichteten,  wurde  ein  Sazburger
Jugendrichter,  der  massenhaft  kinderpornografisches  Material  auf seinen PC hortete,  zu
lächerlichen  5 Monaten  bedingt  und  2.250 Euro Geldstrafe verurteilt.   Den beiden Herren
auf  den  nachfolgenden  Screenshots,  darf  dieser  Perversling seinen Fast-Freispruch ver-
danken.
 
Screens: gegensexuellegewalt.at
 
In  Anbetracht  des  obigen  Urteils stellen wir uns die Frage,  warum die Innenministerin zum
Kampf gegen Kinderpornographie nach Thailand reist, wenn wir nicht einmal Herr in unserem
eigenen Haus sind.  Den ermittelten Beamten muss angesichts solcher Urteile wohl oder übel
das Kotzen kommen.
 
Wir  wären für die Einführung eines frei zugänglichen virtuellen Internetprangers für verurteilte
Sexualstraftäter, insbesondere  Kinderpornographie-Konsumenten.  Dort sollten die kompletten
Daten  (Foto, Name,  Wohnort, Beruf etc.) aufscheinen.   Mit einer solchen Maßnahme würden
nämlich  diese  Perversling  ihres  Lebens  nicht mehr froh werden,  auch wenn sie vor Gericht
einen Fast-Freispruch für ihre abartigen Handlungen erhalten.
 
*****

2012-07-08
 

Kinderpornografie schon bald straffrei?


Goldene Zeiten für Pädoschweine im Anbruch

Dass Österreich ein Paradies für Pädophile ist, haben wir schon öfters berichtet. Ertappte
Sünder  haben kaum schwerwiegende Konsequenzen zu erwarten.   Mit besonders milde
Urteile seitens der Justiz,  die schon fast als liebevoller Umgang mit diesen Perversen be-
zeichnet werden darf,  dürfen Beamte oder sonstige  Angehörige der Justiz rechnen.
 
Auf der Webseite „gegensexuellegewalt.at“ können geneigte Leser(innen) zahlreiche Bei-
träge  darüber  lesen.   Auch  wir  haben  schon etliche Male über die erstaunlich milden
Urteile  – zuletzt über einen Salzburger Jugendrichter  berichtet.

 

Weiterlesen unter diesem LINK
 
Wie uns nun ein aufmerksamer ERSTAUNLICH-Leser berichtete,  gibt es in Japan die Firma
Kanojo Toys.   Dieses Unternehmen erzeugt naturgetreue Kinderpuppen, welche man ganz
legal und offiziell erwerben kann.
 
 
Auszug aus dem Schreiben von Herrn K.
 
Soda, hier kann man die Kinderpuppen für $ 4.000,– kaufen:
http://www.kanojotoys.com/love-doll-petite-nano-p-881.html
 
Ich glaub mich knutscht ein Elch – Ganz kleine Kinder(puppen) sind
sogar billiger, nur $ 1.415,–:
http://www.kanojotoys.com/lala-doll-p-882.html
 
Wem das doch ein wenig zu jung ist, für den gibt es da was im mittleren
Alters.  Die kostet dann aber $ 10.000,–, dafür kann man sich das Gesicht
aussuchen:
http://www.kanojotoys.com/real-love-doll-ange-p-471.html
 
Hier gibt es noch mehr, inklusive Ersatzteile:
http://www.kanojotoys.com/premium-dolls-c-54.html
(Ende)
 

Freisprüche sind vorprogrammiert

Damit brechen goldene Zeiten für Pädoschweine an. Sollten sie dabei ertappt werden, dass
sie kinderpornografisches Material auf ihren Computern haben,  brauchen sie nur zu sagen,
dass es sich um Bilder von Puppen handelt.
 
All  jene  Richter(innen),  die  bisher  Beamte oder eigene Kollegen verurteilen mussten und
als  Alibihandlung  eine  lächerlich  milde Bewährungsstrafe verhängten,  tun sich nun leicht.
Sie  können  nun  nämlich unter der Rechtfertigung   „es seien „nur“ Pornobilder von Kinder-
puppen“  ruhigen Gewissens einen glatten Freispruch aussprechen.  Denn das Fotografieren
und/oder Ansehen von Puppenbildern  ist ja nicht strafbar.
 
*****
 
2012-06-03
 

Freisprüche im Anti-Minarett-Spiel


“Moschee baba“ doch keine Verhetzung

Mit zwei  Freisprüchen endete heute der Prozess am LG Graz,  gegen den steirischen FP-
Chef und Landesrat Gerhard Kurzmann und den von ihm beauftragten Schweizer Werbe-
fachmann Alexander Segert  wegen des  2010 im Landtagswahlkampf  online gestellten
„Anti-Minarett-Spiels“.

 

Bekannter Weise  hatten die steirischen  Grünen im Vorjahr bei der Staatsanwaltschaft

Anzeige wegen Verhetzung erstattet. Das Onlinespiel musste auf richterliche Anordnung

offline gestellt werden.

 

Der heute verhandelnde Richter, Christoph Lichtenberg,  sah allerdings keine Verhetzung

und fällte zwei Freisprüche. Für ihn war dieser strafbare Tatbestand nicht erfüllt worden.

In seiner Urteilsbegründung führte er an, dass es unterschiedliche Deutungen des Spiels

gäbe. Es gibt kein Fadenkreuz,  keine Schussgeräusche,  es brechen keine Gebäude zu-
sammen.  Der Inhalt des Spiels ist strittig.  Daher ist zugunsten des Angeklagten zu ent-
scheiden.

 

Richter ließ sich nicht vor den politischen Karren spannen

Der FPÖ-Chef  H.C. Strache kommentierte den Freispruch wie folgt:  „Der Versuch,  das

Strafrecht im Zusammenhang mit dem Online-Spiel „Moschee baba“ zu strapazieren und

mit Hilfe eines  Kriminalisierungsversuchs das Problem des Islamismus in eine politische

Tabuzone zu verbannen, sei ordentlich misslungen.“

 

Der Freispruch und auch die vom Richter dazu abgegebene Begründung waren ein Zeichen
der Unabhängigkeit und Souveränität seiner Person.   Dieser hat auch eine klare Trennung
zwischen einer politischer Aussage und der damit verbundenen Kritik von gesellschaftlichen
Fehlentwicklungen erkannt.   Der gewünschten strafrechtlichen Aburteilung eines Politikers
hat er keine Folge geleistet.

 

Aus dem  Urteil kann auch abgeleitet werden,  dass die Frage,  ob der Bau von Minaretten

verboten werden soll,  europaweit diskutiert  wird und daher völlig legitim ist.   Aus dem

Urteil kann aber auch erkannt werden, dass die Grünen mit ihrer Anzeige den Bogen über-

spannt haben.   Es kann nicht angehen, dass beim Fehlen von Argumenten versucht wird

den politischen Gegner zu kriminalisieren.

 

Auch hier  hat der Richter ein Zeichen  gesetzt und klar gemacht,  dass er sich nicht vor

einen politischen Karren spannen lässt.   Dem Rat,  Christoph Lichtenberg,  ist für seine

weise Entscheidung allerhöchster Respekt zu zollen.

 

Von den  Grünen war bis dato keine  Stellungnahme zu vernehmen.  Vielleicht sollte es

diese Partei  zukünftig unterlassen,  bei Argumentationsnotstand  Strafanzeigen gegen
politische Gegner zu erstatten.  Auf gut Deutsch könnte man sagen, dass mit der heutig
gefällten richterlichen Entscheidung den Grünen klargemacht wurde:  „Wo  der  Bartl
den  Most  herholt“.

 

*****

2011-10-14
 

Der Tod der Meinungsfreiheit – TEIL2


Zweiter Anlauf

Wir haben uns schon im vorigen Jahr in den Beiträgen  „Der Tod der Meinungsfreiheit“
und „Das Terrorgesetz“ mit dem Paragrafen 283 StGB und dessen geplanter Novellier-
ung befasst.
 
Mehrere eingegangene Mails sind der Anlass dazu,  dass wir uns wiederholt mit der noch-
malig geplanten Novellierung des § 283  StGB befassen. Bereits im vorigen Jahr stieß die
Regierung auf scharfe Kritik, weil sie unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung
eine massive Einschränkung der Meinungsfreiheit vornehmen wollte.   In einem Mail wur-
den wir ersucht eine Kampagne gegen den nun zweiten Novellierungsversuch zu unter-
stützen.
Ihren Protest können geneigte Leser(innen) unter  LINK1  oder  LINK2 abgeben.  Dazu
möchten wir aber anmerken, dass die Webseite „www.tfp.at“ nicht auf unserer Linie
liegt,  wir aber den Protest gegen die Novellierung überregional sehen und daher diese
Kampagne unterstützen.
 
Die Bundesregierung startet trotz harscher Kritik einen zweiten Versuch  den Paragra-
fen 283 StGB zu novellieren, um so unliebsamen Kritiker(innen) den Mund zu verbieten.
Federführend bei diesem Vorhaben ist die SPÖ,  bei der auf Meinungsfreiheit offenbar
kein gesteigerter Wert gelegt wird. 
Dass die ÖVP bei diesem Vorhaben mitzieht erstaunt uns eigentlich. Diese Partei, die
sich schon  seit geraumer  Zeit im freien Fall befindet,  wird von ihren konservativen
Wähler(innen) bei der nächsten Wahl sicherlich die Rechnung präsentiert bekommen.

Das ist der zur Zeit gültige Wortlaut des § 283  StGB

Verhetzung
§ 283. (1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu ge-
fährden,  zu einer feindseligen Handlung gegen eine im Inland bestehende Kirche oder
Religionsgesellschaft oder gegen eine durch ihre Zugehörigkeit zu einer solchen Kirche
oder Religionsgesellschaft,  zu einer Rasse,  zu einem Volk, einem Volksstamm oder
einem Staat bestimmte Gruppe auffordert oder aufreizt,  ist mit Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren zu bestrafen.
 
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der im Abs. 1 bezeichneten Grup-
pen hetzt  oder sie in einer die  Menschenwürde verletzenden  Weise beschimpft oder
verächtlich zu machen sucht.

Ein Paragraf für Nordkorea oder China

Wir haben uns bereits in den eingangs erwähnten Beiträgen aus dem Vorjahr dahingehend
geäußert, dass der erste Absatz dieses Paragraphen für jeden zivilisierten Menschen nach-
vollziehbar ist.   Um seine Meinung zu propagieren sollte keiner Person das Recht zustehen,
dies mit einem Aufruf zur Gewalt zu tun. Auch die Verbreitung von Hassreden die geeignet
sind die öffentliche Ordnung zu gefährden,  sind kein adäquates Mittel zur Meinungsäußer-
ung.
Der zweite Absatz des  § 283 StGB hingegen ist unserer Meinung nach einer Demokratie
ohnehin nicht würdig, sondern passt eher in diktatorische Staatssysteme wie Nordkorea
oder China. Mit einer fantasievollen Interpretation dieses Gesetzestextes ist die Meinungs-
freiheit in Österreich gestorben.
Was heißt „beschimpft“ oder „verächtlich machen“? Eine Kritik wird nie eine Lobeshymne
auf einen Zustand oder eine Person sein. Kritik kann subjektiv stets als Beschimpfung oder
Verächtlichmachung empfunden werden. Umso gut wie jede Kritik verstummen zu lassen,
versucht man mit einer Gesetzestextänderung im 1.Absatz,  dem Absatz 2 mehr Gewicht-
ung zu geben.
Aber auch der  Wortlaut des  Absatzes 2 wurde verschärft, um offenbar jede Kritikmöglich-
keit im Keim zu ersticken. Waren im bisherigen Gesetzestext die im Absatz 1 bezeichneten
Gruppen vor Kritik geschützt  – die man je nach  Interpretation auch  als Hetze auslegen
kann –  sind nun auch einzelne Mitglieder dieser Gruppen inkludiert.

Das wäre der Wortlaut des novellierten § 283 StGB

Verhetzung
§ 283. Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefähr-
den, oder wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar zu Gewalt oder zu einer sonstigen
feindseligen Handlung gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft oder eine andere nach
den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung,
der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des
Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe
von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen
Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei
Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der im Abs. 1 bezeichneten Gruppen
oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen Zugehörigkeit
zu dieser Gruppe hetzt oder eine solche Gruppe in einer die Menschenwürde verletzenden
Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.

Kritik wird flächendeckend unterbunden

In Verbindung mit dem Absatz 2 dürfte nun beispielsweise nicht einmal ein einziger Sekten-
angehöriger,  geschweige denn  die  ganze  Gruppe  kritisiert  werden.  Denn die Begriffe
„Religion“ und  „Religionsgesellschaft“  werden  ohne  nähere  Erläuterung angeführt
und  Sekten wie  Satanisten oder  dergleichen  verstehen und  sehen sich sehr  wohl als
Religionen oder Religionsgesellschaften.

Auch könnte  die Bezeichnung „Altersschwachsinn“ als Verhetzung ausgelegt werden.
Interessant ist der Begriff der Weltanschauung,  der ebenfalls nicht näher erläutert wird.
Wenn jemand  eine nationalsozialistische  oder sonstig  menschenverachtende Weltan-
schauung hat, darf weder er noch eine Gruppe mit der gleichen Weltanschauung kriti-
siert werden. Denn dies käme ebenfalls einer Verhetzung gleich.

Aber nicht nur weltliche Kritiker laufen in Gefahr wegen Verhetzung angezeigt zu werden.
Denn alle  in Österreich anerkannten  Religionsgemeinschaften  lehnen zum Beispiel die
Homo-Ehe ab und stehen der Homosexualität im allgemeinen sehr kritisch bis ablehnend
gegenüber. Da wird beispielsweise jede Sonntagspredigt für den Geistlichen zum verbalen
Spießrutenlauf werden, sobald er dieses Thema behandelt.

Wir könnten noch zahlreiche Beispiele aufzählen die aufzeigen, dass der Paragraf 283 StGB
vorwiegend darauf abzielt kritische Menschen mundtot zu machen. Unserer Meinung nach
ist er ein Einschüchterungsparagraf,  der in einem demokratischen Staatsgefüge eigentlich
keinen  Platz finden dürfte.   Mit der Terrorismusbekämpfung  hat er jedenfalls  nicht das
Geringste zu tun.

Kritiker(innen) sollten sich künstlerisch betätigen

Es gäbe theoretisch eine Möglichkeit den Paragrafen 283 elegant zu umgehen. Es gibt
in der Alpenrepublik zahlreiche staatliche Kunstliebhaber,  die   Fäkal- und Urinierkunst
fördern und mit Steuergeld prämieren, selbst wenn dabei auf die Vielfalt von Wien ge-
schissen und auf die österreichische Fahne gepinkelt wird.

Offenbar  ist die Freiheit der Kunst  grenzenlos und es sind auch  keinerlei rechtliche
Konsequenzen zu erwarten. Daher können wir kritischen Menschen nur anraten, ihre
Meinung in Kunstform abzugeben. Damit stehen die Chancen den § 283 StGB auszu-
hebeln nicht schlecht und im günstigsten Fall gibt es Subventionen oder gar eine
Prämierung.

*****

2011-10-05
 

Freispruch für Adamovich


Anschlag auf das Recht der freien Meinungsäußerung

Am  24. Dezember 2009,  wurde  der  ehemalige  Präsident des  Verfassungsgerichtshofes
und  Leiter der  Evaluierungskommission  Ludwig Adamovich,  wegen übler  Nachrede ver-
urteilt. Was hatte der pensionierte Spitzenjurist angestellt,  um sich ein derartiges Urteil der
erstinstanzlichen Richterin Birgit Schneider einzuhandeln?

Adamovich  hatte sich erlaubt,  seine subjektive  Privatmeinung  zum  Endlos-Kriminalfall
„Kampusch“  kundzutun.  In Interviews meinte  er zum  Mutter-Tochterverhältnis  (Sirny –
Kampusch), dass es Natascha in ihrer Gefangenschaft „allemal besser gehabt hätte“, als
das was sie davor daheim erlebt habe.

Brigitte Sirny  klagte  daraufhin den  ehemaligen  Verfassungsgerichtshof-Präsident  Ludwig
Adamovich  wegen übler  Nachrede.  Die  Richterin  Birgit Schneider befand,  dass der ehe-

malige Höchstrichter ein gegen die  guten Sitten verstoßendes Verhalten an den Tag gelegt
hatte. Dieses sei geeignet gewesen, die Klägerin in der Öffentlichkeit verächtlich zu machen.

In unserem damaligen, zu diesem Urteil verfassten Beitrag „Weihnachtsüberraschung“ hiel-
ten wir  bereits fest,  dass dieses  Urteil in der  Berufungsinstanz  nicht  halten  werde,  denn
dieses sei ein Anschlag auf das Recht der freien  Meinungsäußerung.  (Folgebeiträge 1./2.)

Freispruch für Ludwig Adamovich

Und unser Spürsinn für normales  Rechtsempfinden sollte uns wieder einmal Recht geben.
Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) sprach in zweiter Instanz, den ehemaligen Präsiden-
ten des Verfassungsgerichtshofes, frei.

Der OLG konnte dem erstinstanzlichen  Urteil nicht folgen,  da es sich bei der Äußerung von

Adamovich um eine vorsichtige Formulierung handelte und er erkennbar zum Ausdruck ge-
bracht habe,  dass dies seine subjektive  Meinung sei.  Seine Aussage sei vom Grundrecht
auf Meinungsfreiheit gedeckt und der Tatbestand der „Üblen Nachrede“ ist damit nicht ge-
geben.

Zwar  lasse  Adamovichs Aussage mehrere  Interpretationsmöglichkeiten zu,  aber bei der
rechtlichen Beurteilung sei die für den Angeklagten Günstigste heranzuziehen. Und diese
sei nicht geeignet,  Brigitte Sirny in ein negatives Licht zu rücken,  so begründete der Vor-

sitzende des OLG, den Freispruch von Ludwig Adamaovich.

Brigitte Sirny ist entsetzt

Blankes Entsetzen bei der Mutter von Natascha Kampusch, Brigitte Sirny und deren Rechts-
anwalt.  Diese finden das Urteil des OLG  als absolut nicht  nachvollziehbar und skandalös.
Auch  sei  die  Auslegung  des  OLG  weltfremd  und  widerspreche  den  Grundsätzen  des
Medienrechts.

Wir können die Aufregung von Brigitte Sirny sehr gut nachvollziehen.  Denn mit dem vom

OLG gefällten Freispruch,  ist es nämlich  kaum möglich  zivilrechtliche Ansprüche gegen
Adamovich durchzusetzen.  Auf gut Deutsch heisst das,  dass sich Sirny zum Nulltarif tief
gedemütig und gekränkt gefühlt hat.

*****

2010-12-22
 

Marcus J. Oswald und die Anwälte


Treffen mit Werner Tomanek

Der Herausgeber dieses Magazins traf heute zufälligerweise den Anwalt Mag. Werner
Tomanek. Klar war, dass man auf den in Graz verhandelten Prozess und den erfolgten
Freispruch zu sprechen kam.
Über den Freispruch sichtlich erleichtert
Tomanek im O-Ton: „Die Anklage war an den Haaren herbeigezogen und endete mit
einem Freispruch, den ohnehin alle erwartet haben. Allerdings habe ich daraus gelernt,
nicht mehr so gutgläubig zu sein und gewissen Personen nicht mehr so leicht zu vertrau-
en.“

Einer war bitter enttäuscht

Mit seiner Aussage dass alle einen Freispruch erwarteten, liegt Werner Tomanek falsch.
Sein selbsternannter „Erzfeind“ Marcus J. Oswald war über den Prozessausgang fürcht-
erlich enttäuscht und hat sicher die eine oder andere Träne darüber verloren.
Oswald hatte sogar via seiner Webseite eine Suspendierung von Tomanek gefordert und
die Rechtsanwaltskammer als korrupten Sauhaufen bezeichnet, da diese dem Ansinnen
des selbsternannten Machtfaktor des Internets nicht nachkamen.

Oswald ist ein medizinisches Problem

Zur Person  Marcus J. Oswald befragt und warum er sich nicht mit rechtlichen Schritten,
wie ein bekannter Wiener Wirtschaftsanwalt, gegen die Anschuldigungen und Verleumd-
ungen zur Wehr setzt, meinte Tomanek wörtlich: „Was kümmert´s  den Mond, wenn ihn ein
Köter ankläfft. Mir ist die Zeit zu schade, als dass ich mich mit diesem Mann auseinander-
setze. Ich sehe in Oswald mehr ein medizinisches, als ein rechtliches Problem.“
Wie haben schon des öfteren über Marcus J. Oswald und seinem gesellschaftlichen Absturz
berichtet. Der gar nicht untalentierte Journalist hat die Gabe, sich es mit allen Leuten zu
verscherzen.

Neidkomplexe

Die Ursache seines Verhaltens dürfte in einem ausgeprägten Neidkomplex zu finden sein.
Diese Theorie stützen wir auf Aussagen in seinen Beiträgen, auf den von ihm betriebenen
und immer wieder gesperrten Webseiten. Nachfolgend ein Auszug aus einem solchen Bei-
trag.
 
Der Oswald-Beitrag trieft vor Neid
 

Telefongespräche mit Freund aufgezeichnet

Interessant ist der Absatz, welcher den Anwalt  Mag. Roland Friis betrifft.  Dieser Mann
war wohl der letzte Förderer und Freund des Marcus J. Oswald. Die Betonung liegt auf
„war“,  denn normalerweise zeichnet man Telefongespräche mit Freunden nicht auf
Tonband auf und erwähnt deren Eheprobleme auch nicht im Internet.

Oswald outet Friis

Aber Oswald legt noch einen drauf. Friis dürfte aus welchen Gründen auch immer, ein
vorübergehendes Burnout-Syndrom erlitten haben und wurde in eine Klinik eingeliefert.
Möglicherweise ist die Ursache dieser Erkrankung, in zu langen und intensiven Umgang
mit Marcus J. Oswald zu suchen.
Der selbsternannte Machtfaktor Oswald hatte allerdings nichts besseres zu tun, als auf
einer seiner Webseiten den Namen der Klinik zu nennen. Als Draufgabe publizierte er
noch Äußerungen, welche Friis offensichtlich im Zuge seiner vorübergehenden Erkrank-
ung von sich gab.

Am besten nicht anstreifen

Aus Anstandsgründen gegenüber einem Erkrankten, geben wir diese Äußerungen auf
ERSTAUNLICH nicht wieder.  Auch nehmen wir Abstand davon, die Adresse der Web-
seite zu nennen oder einen Screenshot des betreffenden Beitrags zu veröffentlichen.
Mit dieser Aktion hat Marcus J. Oswald einwandfrei seinen Charakter definiert. Er tritt
medial, auf einen am Boden liegenden Kranken ein, der sich zur Zeit nicht wehren kann.
Daher kommt der  Herausgebers von ERSTAUNLICH zur Meinung, man sollte an diesen
Oswald  am besten nicht einmal anstreifen.
*****

2010-06-17
  

Die Anwältin der Bankräuber


Securitymann beendet Bankräuberkarriere

Ein brandgefährliches Rauberduo hielt seit 2005 die Polizei auf Trab. Das Brüderpaar
Christian (24) und Alexander L. (26), überfiel in den letzten 5 Jahren vermutlich fünfzehn
Banken. In ihrer Gangart waren sie nicht zimperlich. Schwerbewaffnet stürmten sie die
Bankinstitute, um diese auszurauben.

Am 4.Dezember 2009 machte ein Securitymitarbeiter ein Bank in Blindenmarkt (Bezirk

Melk), dem munteren Treiben des Bankräuberduos ein jähes Ende. Wir haben im Beitrag
„Der bedrohte Bankräuber“ darüber berichtet.

Bei der Flucht aus dem Bankgebäude, schoss der aufmerksame Sicherheitsmann einen

der Räuber an. Diesen gelang es zwar sich noch in den Fluchtwagen zu retten, konnte je-
doch samt seinem Komplizen kurze Zeit später von der Polizei gestellt und verhaftet werden.

Bankräuber ortete Mordversuch

Wir haben bereits in unserem damaligen „Beitrag“ darüber berichtet, dass der angeschos-
sene Bankräuber ankündigte, einen Strafantrag gegen den Sicherheitsmann, wegen Mord-
versuchs zu erstatten. Seine Rechtfertigung für diese obskure Äusserung begründete er
damit, dass er seine Waffe bereits eingesteckt hatte.

Wir haben diese Ankündigung für einen schlechten Scherz gehalten. Wie wir nun feststellen
müssen, haben wir uns geirrt. Das Anwälte im Auftrag ihrer Klienten oft die erstaunlichsten
Klagen einbringen und Anzeigen erstatten ist traurige Realität.

Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man lachen

Allerdings das nun die Anwältin der beiden Profi-Bankräuber tatsächlich eine Anzeige wegen
Mordversuch gegen den Securitymann erstattet, ist mehr als erstaunlich. Mit dieser Anzeige-
erstattung hat sie die besten Chancen, zur traurigsten Lachnummer ihres Berufsstandes zu
avancieren.

Auch die Polizei bekommt ihr Fett weg. Da bemängelt doch die Anwältin tatsächlich, dass die
Beamten das Räuberduo zuerst überwältigt und gefesselt haben, anstatt Erste Hilfe zu leisten.
Na klar, Polizeibeamte haben nichts anderes im Sinn, als zuerst nach den „Weh-Wechen“ von

bis an die Zähne bewaffneten Räuber zu fragen. Möglicherweise ortet die Anwältin vielleicht
auch noch einen Raub, da sich die Beamten erlaubten den Brüdern die Waffen abzunehmen.

Berufsrisiko

Vielleicht sollte der Anwältin mitgeteilt werden, dass es ein ganz normales Berufsrisiko eines
Bankräubers ist, bei einem Banküberfall eventuell erschossen zu werden. Möglicherweise
ist der Dame auch nicht bewusst, wer ihre Klienten eigentlich sind. Es sind keine kleinen
Hendldiebe, sondern brandgefährliche Profi-Bankräuber.

Wir gehen natürlich auch davon aus, dass das Honorar dieser Advokatin aus Spendengelder

oder aus ehrlich verdienten Geld der Bankräuber bezahlt wird. Der Ordnung halber merken
wir an, dass für Christian und Alexander L. die Unschuldsvermutung gilt.

*****

2010-03-03
  

Hausdurchsuchung bei UVS-Richterin


UVS-Richterin erfährt die Macht der Tierquälerlobby

Beamte die in Österreich öffentlich eine eigene Meinung vertreten und nicht mit den Wölfen
heulen, laufen in Gefahr vom Rudel zerfleischt zu werden. Diese Erfahrung musste kürzlich
eine UVS-Richterin machen, die einige Tierschützer im Jahre 2007 freigesprochen hatte.

Eine Jagdgesellschaft konnte die Tierschutzaktivisten nicht identifizieren, welche angeb-

lich eine Jagdstörung, sprich Tierermordung gestört hatten. Laut einer heutigen APA-OTS
Aussendung, erscheint in der Montagausgabe des Nachrichtenmagazins „Profil“ ein Bei-
trag in dem berichtet wird, dass es bei der Richterin des UVS-Niederösterreich, kürzlich
zu einer Hausdurchsuchung gekommen sei.

Loser Kontakt begründeten Verdachtsmomente

Im Justizministerium heisst es, wenn es den Verdacht einer strafbaren Handlung gebe,
müsse man ihm nachgehen, egal ob Richter oder nicht. Da ist es schon erstaunlich, dass
es gerade eine Richterin betrifft, die im Sinne des Tierschutzes geurteilt hatte.

Der VGT-Obmann DDr. Balluch hatte die Richterin nach dem Urteil einige Male tele-
fonisch kontaktiert und sie in einem Internetforum lobend erwähnt. Das brachte ihr nun

den Verdacht des Amtmissbrauches ein.
 
Die betroffene UVS-Richterin dürfte die wichtigste Turnübung im Staatsdienst vergessen
haben. Nach oben bücken und nach unten treten. Wer dieses akrobatische Talent nicht
beherrscht, wird im Staatsdienst nicht alt werden oder maximal Aktenschlichter.

Viele Angeklagte sprechen mit den Richtern

Viele Angeklagte kontaktieren ihren Richter vor und nach dem Prozess, ungeachtet einer
Verurteilung oder eines Freispruches. Würden alle diese Richter(innen) nun angeklagt
oder mit Hausdurchsuchungen „belohnt“ werden, müsste das Justizministerium eine
eigene Abteilung für Richterverfolgung schaffen.

Allerdings dürfte die Lobby der Tierquäler, Legebatterienbesitzer und Tierfabrikeneigner

so stark sein, dass diese vermutlich soviel Einfluss ausüben können, sogar eine Richterin
abzuschiessen, wenn diese nicht in ihrem Sinne urteilt.

Bericht über Tierquäler-Politiker

Wir haben 2.November 2009 den Livebericht „Der Eiermann“, in telefonischer Zusammen-
arbeit mit DDr. Balluch verfasst. Aus diesem Beitrag ist es ersichtlich, wie sich professionelle
Tierquäler, in besagten Fall ein Politiker, über bestehende Gesetze hinwegsetzen können,
ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden.

Gefährlicher Kontakt

Obwohl es aus „juristischen“ Gründen eher nicht ratsam ist, mit dem VGT-Obmann Kontakt
zu haben oder gar zu sprechen, haben wir am 11.November 2009 ein „Interview“ mit ihm ge-
führt. Wir waren von unserem Interviewpartner angenehm überrascht, da wir von diesem
eigentlich eine militante Einstellung erwartet hatten.


DDr. Balluch.  Ist er der österreichische Osama Bin Laden?

Sind Tierschützer die Mafia?

Wir vertreten weiterhin den Standpunkt, dass es sicher nicht die feine englische Art ist
seinem Ansinnen mit dem Versprühen von Buttersäure Nachdruck zu verleihen, aber
Tierschützer mit einer krimninellen Organisation zu vergleichen und sie nach Paragraf
278a Strafgesetzbuch (Prozess beginnt am 2.März) anzuklagen, ist in der Tat mehr
als erstaunlich.

*****

2010-02-06
  

Der Tod der Meinungsfreiheit

 

Gesetzesnovelle

Unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung, bereitet das Justizministerium eine
der wohl  erstaunlichsten Gesetzesnovellen vor. Sollte der Absatz 2 dieses Paragraphen
tatsächlich im Strafgesetzbuch seinen Niederschlag finden, ist der erste Schritt zurück in
stalinistische Zeiten vollzogen.

119/ME XXIV. GP – Ministerialentwurf – Gesetzestext
§ 283. (1) Wer öffentlich zu Gewalt oder Hass oder auf eine Weise, die geeignet ist, die
öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer sonstigen feindseligen Handlung gegen eine
nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder der Weltan-
schauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen
Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung
definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe wegen des-
sen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich eine der in Abs. 1 bezeichneten Gruppen in einer
die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.“
B. Dieser Artikel tritt mit XX. XXXX 2010 in Kraft.

Gewalt ist abzulehnen

Der ersten Absatz dieses Paragraphen ist für jeden zivilisierten Menschen nachvollziehbar.
Um seine Meinung zu propagieren sollte niemanden das Recht zustehen, dies mit einem
Aufruf zur Gewalt zu tun. Auch die Verbreitung von Hassreden die geeignet sind die öffent-
liche Ordnung zu gefährden, sind kein adäquates Mittel zur Meinungsäußerung.

Es lebe Stalin

Der zweite Absatz des  § 283, würde eher in die ehemalige stalinistische Sowjetunion oder
ins kommunistische China passen. Ein derartiger Text ist einer Demokratie nicht würdig.
Mit einer geeigneten Interpretation dieses Gesetzestextes, ist die Meinungsfreiheit in Öster-
reich gestorben.

Was heißt „beschimpft“ oder „verächtlich machen“. Eine Kritik wird nie eine Lobeshymne
auf einen Zustand oder eine Person sein. Kritik kann immer subjektiv als Beschimpfung oder
Verächtlichmachung empfunden werden.

Objektivität unmöglich

Während z.B. ein Einbruch immer ein Einbruch bleiben wird, kann eine Verächtlichmachung
nicht objektiv beurteilt werden. Ist der Richter derselben Meinung wie der Beschuldigte, wird
es ganz anders aussehen, als wenn dieser gegenteiliger Meinung ist.

Nehmen wir ein praktisches Beispiel. Herr YX lehnt Homosexualität ab. Er findet es abartig,
wenn sexuelle Handlungen unter  Männer stattfinden. Dies ist seine Meinung und die tut er
auch kund. Macht er damit Schwule verächtlich oder nicht?

Ist der Richter selbst homosexuell, darf der Delinquent mit einer Verurteilung rechnen. Lehnt
der Richter Homosexualität ab, wird es sicherlich ein Freispruch. Mit diesem Beispiel wollen
wir demonstrieren, dass es hier kein objektives Urteil geben kann.

Freibrief für Kinderschänder

Bleiben wir bei sexuellen Ausrichtungen und Neigungen unter denen auch die Pädophilie
fällt. Jeder der sich nun über diese perversen Menschen abfällig äußert, würde sich nach
§ 283 Absatz 2 strafbar machen. Das kann wohl nicht der Sinn eines Gesetzes sein.

Diese Beispiele würden sich endlos fortsetzen lassen. Ob nun klerikale Einrichtungen
kritisiert werden, etc., etc. Selbst Redewendungen wie: „Die hausen wie die Zigeu-
ner“ wären auf einmal strafbar.

Politische Gegner und Kritiker einsperren

Den größten Vorteil allerdings würden die jeweiligen Machthaber aus diesem Paragraphen
ziehen. Jede politische Kritik die nicht im Sinne der jeweiligen Regierung ist, würde sofort
mit einer Strafanzeige geahndet.

Mit einem dem jeweiligen Regime zugeneigten Staatsanwalt und Richter, würden politische
Gegner oder Kritiker, zur Zeit bis zu zwei Jahre hinter Gitter verschwinden.  Wenn es dem-
entsprechend viele Anzeigen gibt, kann es natürlich durchaus möglich sein, den Strafrahmen
nach Belieben zu erhöhen, um „Unbelehrbare“ eines Besseren zu belehren.
 
Während in totalitären Staaten Menschen auf die Strasse gehen und auch im Gefängnis
landen um solche Gesetze abzuschaffen, bemüht man sich in der demokratischen Republik
Österreich, ein solches Gesetz einzuführen.

*****

2010-01-28
  

Der bedrohte Bankräuber


Banküberfall

Am 4.Dezember überfiel das Brüderpaar Christian und Alexander S. eine Raika-Filiale in
Blindenmarkt (Bezirk Melk). Die beiden Brüder waren schon längere Zeit im Visier der
Polizei, konnten aber diesen Banküberfall trotzdem durchziehen.

Maskiert und schwer bewaffnet, betrat Christian S. die Bankfiliale und bedrohte die dort
anwesenden Personen mit dem Umbringen, falls seine Forderungen nicht erfüllt würden.

Ein privater Sicherheitsmann der die Bank bewachte, beobachtete den Überfall.

Security nahm Räuber unter Beschuss

Aus Sicherheitsgründen wartete er bis der bewaffnete Räuber die Bankfiliale verließ und
forderte diesen unter Androhung eines Schusswaffengebrauches zum Anhalten auf.
Christian S. eröffnete daraufhin sofort das Feuer auf den Securitymann.

Dieser schoss zurück und der Bankräuber erlitt bei dem Schusswechsel einen Lungendurch

-schuss. Er konnte sich aber trotzdem in den vor der Bank wartenden Fluchtwagen retten,
welcher von seinem Bruder gelenkt wurde.

Brandgefährliches Duo

Da der Bankräuber durch den skrupellosen Gebrauch der Schusswaffe seine Gefährlichkeit
unter Beweis gestellt hatte, schoss der Securitymann auch auf den Fluchtwagen. Den beiden
Brüdern gelang jedoch die Flucht und wurden einige Zeit später von einer Eliteeinheit der
Polizei auf einem Autobahnrastplatz gestellt und festgenommen.

Im Kofferraum des Fluchtwagens fanden die Beamten zwei halbautomatische Handfeuer-

waffen, eine Maschinenpistole und dazu jede Menge Munition. Dieser Fund allein unterstrich
die Gefährlichkeit der Brüder, die laut Polizei mindestens 7 Banküberfälle verübt haben. Der
Ordnung halber merken wir an, dass für Christian und Alexander S. die Unschuldsvermutung
gilt.

Erstaunlichste Anzeige des Jahres

Das die beiden Brüder offensichtlich nicht nur abgebrühte Bankräuber sind, sondern auch
eine gehörige Portion Frechheit besitzen, kam am vergangenen Donnerstag ans Tageslicht.
Da langte nämlich bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten, die wohl erstaunlichste Anzeige des
Jahres ein.

Christian S. stellte gegen den Sicherheitsmann, dem eigentlich zu verdanken ist dass die
Bankräuberkarriere ein Ende fand, einen Strafantrag wegen Mordversuchs. Er begründete

seine Anzeige mit der Rechtfertigung, dass er seine Waffe bereits eingesteckt hatte.

Bankräuber fühlte sich bedroht

Der Securitymann habe ihm die Maske vom Gesicht gerissen und mit der Waffe bedroht.
Auch der Beschuss des Fluchtwagens spreche für einen Mordversuch, so der verhinderte
Bankräuber. Das sie den Mordversuch überlebt hatten sei nur Glück gewesen, so Christian
S. weiter.

Was hatte Christian S. eigentlich erwartet? Das ihm der Sicherheitsmann die Fahrzeugtüre

öffnet und vielleicht noch beim Verstauen der Beute behilflich ist. Für diesen eingebrachten
Strafantrag müßte es zusätzlich eine saftige Freiheitsstrafe geben, um eventuelle Nachahm-
ungstäter abzuschrecken.

Für uns war es Notwehr, bzw. gerechtfertigter Notstand

Das sich der Sicherheitsmann vor Gericht verantworten wird müssen ist klar. Immerhin hat
er eine Person, wenn auch nur den Bankräuber, angeschossen und erheblich verletzt. Aller-
dings wird ihn jeder realdenkende Richter freisprechen und auch der Staatsanwalt sollte
gegen diesen Freispruch keinen Einspruch erheben.

Sollte das Verfahren gegen Securitymann, gegen unserer Erwartung nicht mit einem Frei-

spruch enden, kann man für die Zukunft nur jedem Überfallenen anraten, sich auf keinen
Fall zu wehren und dem Räuber auch bei Flucht behilflich zu sein.

Auch sollte man dann der Polizei keine Personenbeschreibung geben, denn wenn diese

zur Ausforschung des Täters führt, könnte dieser vielleicht wegen Freiheitsberaubung klagen.

*****

2009-12-20
  

Der Rächer

Grosser Jubel

Bei der gestrigen Sonnwendfeier des BZÖ in Oberschlierbach wurde Peter Westenthaler
mit Applaus und großem Jubel empfangen. Unter den rund 300 jubelnden Gästen befand
sich auch die Politprominenz des BZÖ wie Nat.Abg. Ursula Haubner und Nat.Abg. Rainer
Widmann.

Robin Hood

Bei seiner Rede betonte er, dass er dem massiven Druck des rot-schwarzen Systems
nicht zu weichen werde.
Er führte seine Verurteilung auf den massiven Wählerschwund bei der SPÖ und ÖVP
zurück, welche nämlich auch nicht davor zurückschrecken, die Justiz gegen unliebsame
Oppositionspolitiker zu verwenden.

Realitätsverlust ?

Herr Westenthaler glaubt wirklich, dass er am tatsächlich vorhanden Wählerschwund
von Rot und Schwarz beteiligt ist und daher unbedingt politisch „beseitigt“ werden
muss. Also an Selbstvertrauen mangelt es dem Mann nicht, jedoch dürfte er an einem
gewaltigen Realitätsverlust leiden.
Vielleicht sollte sich Herr Westenthaler einmal fragen, warum jemand ein so ein grosses
Interesse daran haben soll, ihn ins politische Nirvana zu schicken.

Wer klärt den Mann auf ?

Kann dem Mann niemand mitteilen, dass es absolut nicht der politische Gegner sein kann,
denn die sind über seine Auftritte jedesmal begeistert, weil diese nämlich auch dem BZÖ
einen Wählerschwund garantieren.
Wir halten nochmals fest, dass unserer Meinung nach Herr Westenthaler weder ein
bedeutender, noch wichtiger Politiker in Österreich ist und daher von keinem politischen
Gegner unsauber abserviert werden muss.
Herr Westenthaler verwechselt seine Person offensichtlich mit der des Franz Olah.
Dieser wurde seinerzeit von den Sozialisten wirklich bösartig „abgeschossen“.

Neuer Job

Dafür hat Westenthaler nun eine neue Berufung gefunden. Ab sofort will er sich nun auch
um „andere Justizopfer“ kümmern.
„Ich werde die Bevölkerung einladen, mir Fälle von offensichtlichen Fehlurteilen und
Missständen in Verfahren, egal ob Arbeitsrecht, Konsumentenrecht, Strafrecht etc. mit-
zuteilen, um sie dann parlamentarisch zu verwerten“, so Westenthaler.
Hoffentlich kommen bei dieser Beschäftigung nicht seine politischen Auftritte zu kurz, denn
dies würde seinen politischen Gegner sicherlich leid tun, da sich diese  dann ein anderes
„Opfer“  suchen müssten.
Stauni
   
2009-06-20
  

Wenn Politiker lügen

 

Sicherheitsgipfel

Noch vor wenigen Tagen forderte BZÖ Abg. Peter Westenthaler vollmundig die sofortige
Einberufung eines Sicherheitsgipfels, anlässlich des Anstiegs der Kriminalitätsrate in Öster-
reich.
Westenthaler wörtlich: „Es reicht jetzt. Während die Zahl der Straftaten österreichweit um
fünf Prozent und in Wien sogar um über 12 Prozent gestiegen ist, sieht ÖVP-Innenministerin
Fekter diesem Treiben tatenlos zu. Diese unfassbaren Zahlen sind ein Alarmsignal. Wir haben
in Österreich einen Sicherheitsnotstand, der aktiv bekämpft werden muss!“

Aktiver Beitrag

Wenigstens hat der BZÖ-Sicherheitssprecher zur Kriminalrate in Österreich seinen Beitrag
geleistet, wenn auch im umgekehrten Sinn.
Gestern bestätigte das Wiener Oberlandesgericht in zweiter Instanz, das erstinstanzliche
Urteil gegen Westenthaler wegen falscher Zeugenaussage.
 
„Aus Respekt vor dem Österreichischen Rechtsstaat und der Unabhängigkeit der Justiz
haben wir das Urteil zur Kenntnis zu nehmen“, sagte gestern BZÖ Generalsekretär
Dr. Martin Strutz, so kann man es zumindest in einer gestrigen APA-Aussendung des
BZÖ lesen.

Schauprozess

Der Sympathieträger des BZÖ Peter Westenthaler sieht dies völlig anders. In einem gestrigen
ZIB-Interview klagte er über einen politischen Schauprozess. Das Urteil sei bereits vor Prozess-
beginn festgestanden, gab er gegenüber den Reportern an.
Was wir bei dieser Aussage erstaunlich finden ist, dass Westenthaler noch immer jammert,
obwohl das Urteil von neun Monate auf sechs Monate reduziert wurde. Hat er ernstlich
geglaubt das er einen Freispruch bekommt.
Der BZÖ-Menschenrechtssprecher Abg. Gerald Grosz hält seinem Parteigenossen natürlich
die Stange. Er meint, dass der Oppositionspolitiker Peter Westenthaler seit 3 Jahren wie ein
Schwerverbrecher verfolgt wird.

Offenes Verfahren

Vermutlich spielt dieser das noch offene Verfahren wegen des Vorfalles nach dem Europa-
meisterschaftsspiel Österreich gegen Deutschland, an.
Angeblich soll Westenthaler das Linksabbiegeverbot bei der Ausfahrt vom VIP-Parkplatz
des Stadions missachtet haben und einem Polizisten mit seinem PKW gegen dessen Knie
gerollt sein, um das Abbiegen zu erzwingen.
Da der betroffene Polizist ein kleiner SPÖ-Parteifunktionär ist, ortet der BZÖ-Sicherheits-
sprecher auch in dieser Causa eine politische Intrige.
Vielleicht sollte Westenthaler einmal klar werden, dass er kein so bedeutender Oppositions-
politiker ist, den man auf diese Weise „abservieren“ will.

Die Kleinen hängt man

Einem jeden kleinen Gewerbetreibenden, würde nach diesem Urteil seine Gewerbeberechtig-
ung entzogen werden. Es interessiert niemanden, dass dieser dann vor dem existenziellen
Ruin steht.
Hierzulande kann man zwar als Vorbestrafter keinen Würstelstand betreiben, jedoch Abge-
ordneter zum Nationalrat und Sicherheitssprecher einer Partei zu sein ist kein Problem.
Eine erstaunliche Logik wenn man bedenkt, dass ein Politiker eigentlich eine Vorbildfunktion
zu erfüllen hat.

Glaubwürdige Politiker

In einer gestrigen APA-Aussendung der ÖVP war folgende Aussage des ÖVP-Sicherheits-
sprecher Günter Kössl zu lesen: „Sicherheitssprecher Westenthaler hat jegliche Berechtigung
verloren, über Sicherheit zu sprechen.Westenthaler, der heute wegen falscher Zeugenaus-
sage zu sechs Monaten bedingt verurteilt wurde, sollte in Zukunft besser schweigen, wenn es
um die Themen Sicherheit und Kriminalität geht.
Ein rechtskräftig verurteilter Abgeordneter ist als Sicherheitssprecher einer Partei völlig un-
glaubwürdig und ein Hohn für den Rechtsstaat.“

Ein Zeichen setzen

Nun, mit  der Glaubwürdigkeit eines Politikers ist es ohnehin so eine Sache und  hängt in den
meisten Fällen sowieso nicht davon ab, ob dieser unbescholten oder vorbestraft ist.
Wir werten diese Aussage von Kössl allerdings nur als Schaumschlägerei, denn er und seine
„Kollegen“ im Parlament hätten schon längst die Möglichkeit gehabt, derartige Misstände zu
beseitigen.

Herr Kössl, sollten wir uns irren und Sie meinen Ihre Aussage ernst, dann setzen Sie ein

Zeichen. Sorgen Sie dafür, dass Politiker die wegen Straftaten verurteilt wurden, die ihnen
nicht einmal mehr erlauben würden einen Würstelstand zu betreiben, aus ihren politischen
Funktionen zu entfernen.

Stauni

  
2009-06-19

  

Inhalts-Ende

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