ERSTAUNLICH-Beiträge lösten Lawine aus
Mit unseren Beiträgen „Und es brummt doch / TEIL1 und TEIL2“ haben wir nun eine
Lawine ausgelöst. Auf Grund einiger Hilferufe von Wiener Taxiuntermehmer(innen), die
an uns gerichtet wurden, haben wir in der Wiener Taxibranche und rund um die beiden
Funkfahrtenvermittler ausgiebige Recherchen angestellt und dementsprechende Artikeln
verfasst.
Dazu kam noch eine erstaunliche Stellungnahme der Taxiinnung, welche sich offenbar auf
die Seite der Funkfahrtenvermittler schlägt und die Taxiunternehmer(innen) im Regen
stehen lässt. Dieses Mail ist im Beitrag TEIL2 nachzulesen.
Die beiden Wiener Funktaxizentralen wollen sich die herannahende Konkurrenz der Firma
„mytaxi“ unbedingt vom Leibe halten. Diese neue Art der Fahrtenvermittlung via Handy
bedeutet nämlich für die Taxiunternehmer(innen) und auch für deren Kunden ein Kosten-
ersparnis. Nun haben sich diesem Thema, welches wir ausgelöst haben, auch die großen
Medien wie Kronen Zeitung oder ORF.at angenommen und auch die Behörde auf den Plan
gerufen.
Der Anwalt eines Taxiunternehmens wirft in der „Kronen Zeitung“ den zwei großen Funk-
zentralen vor, ihre Machtposition gegen jene Lenker „auszuspielen“, welche die App be-
nutzen. Handlanger würden verdeckte Fahrten bestellen, hieß es im Bericht. Ins Auto ein-
gestiegen, würden Repressalien und Funkentzug angedroht werden. Zudem informierte
der Jurist: „Die Behörden bereiten Wettbewerbsklagen vor.“
Auf welcher Seite steht die Taxiinnung eigentlich?
Anstatt sich schützend vor die von ihm zu vertretenden Taxiunternehmer(innen) zu stellen,
meinte der Fachgruppenobmann für das Taxigewerbe, Christian Gerzabek: „ Die Konkurrenz-
klausel in den Verträgen sehe vor, dass man nicht zeitgleich auch mit einer anderen Vermitt-
lungsfirma zusammenarbeiten dürfe.“ Interessant ist, dass sich Gerzabek offenbar mehr Sor-
gen um die Funkzentralen macht, als um die Taxler. Aber dies geht bereits aus dem E-Mail
hervor, welches uns die Taxiinnung als Stellungnahme zu unserem Beitrag TEIL1 zugesandt
hatte.
Zum Einschreiten der Wettbewerbsbehörde erklärte Gerzabek lediglich, dass die Funkzen-
tralen von der Behörde aufgefordert worden seien, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
Der Fachgruppenobmann stellte abschließend klar: „Ich freue mich über freien Wettbewerb
unter Fahrtenvermittlern. Aber er müsse mit fairen Mitteln ablaufen.“
Da staunen wir aber, dass Gerzabek den Einsatz von verdeckten Handlangern und Androh-
ungen von Repressalien seitens der Funkfahrtenvermittler, als faire Mittel wertet. Offenbar
hat dieser Mann völlig den Bezug zur Basis verloren. Klar, als Fachgruppenobmann braucht
er auch nicht mehr Taxi zu fahren und hat vielleicht vergessen, wie schwer sich die Taxler
ihr Geld auf der Straße verdienen. Wir können Gerzabek nur dringend empfehlen, als Fach-
gruppenobmann zurückzutreten und sich wieder in ein Taxi zu setzen. Möglicherweise
wäre dieser Schritt hilfreich, die Realität und die Härte des Fahrgeschäftes wieder zu er-
kennen.
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2011-10-27
Unzumutbares Verkehrschaos
„In Schwechat liegen bisweilen die Nerven der Autofahrer und der Freiwilligen bei der
Feuerwehr blank. Und zwar dann, wenn es auf der Ostautobahn kracht. Zuletzt brachten
sechs Unfälle……“, mit diesen Worten begann der samstägige Kolumnenbeitrag des
Krone-Reporters Harold Pearson.
Er berichtete dann anschließend über Verkehrsverhältnisse und Unfälle auf der Ostauto-
bahn. Erstaunlich war der Schlusssatz der Kolumne.
Screen: Krone Print v. 22.10.11
Die Asfinag muss endlich tätig werden, um die Unfallbilanz auf der Ostautobahn zu ver-
bessern. Beim Lesen dieses Satzes brach in der ERSTAUNLICH-Redaktion schallendes
Gelächter aus. Nicht etwa deswegen weil wir diese Forderung so lustig fanden, sondern
weil Pearson offenbar keine Ahnung über die Arbeitsweise der Asfinag hat.
Kleine Hilfe für den Krone-Reporter
Da wollen wir doch dem Kollegen von der Kronen Zeitung, die ERSTAUNLICH-Beiträge
„Gefährliche Vignettenkontrolle“, „Ungültige Mautkontrolle“ und „Gefährlicher Vignetten-
kontrolle-TEIL2“ als Lesestoff empfehlen.
Eine kurze Zusammenfassung der drei zitierten Beiträge. Anfangs Mai dieses Jahres führte
die Asfinag an einem laut dem Gesetz nicht genehmigten Mautkontrollplatz und noch dazu
in einer unübersichtlichen Kurve, eine Vignettenkontrolle durch.
Foto: © erstaunlich.at
Nach unserer Beitragserstattung rechtfertigte sich die Asfinag, sie habe nach dem Gesetz
gehandelt und versuchte die Gefährlichkeit des Kontrollplatzes mit hanebüchenen Ausreden
herunterzuspielen.
Abgesehen davon, dass man bei der Asfinag das Gesetz offenbar überhaupt oder nicht sinn-
erfassend gelesen hatte, war der ausgewählte Kontrollplatz sowohl für die Asfinagkontrol-
leure, als auch für die Autofahrer lebensgefährlich.
Angesichts der erstaunlichen Ausreden mit denen man bei der Asfinag das Fehlverhalten zu
rechtfertigen versuchte, ist es wohl ein frommer Wunschtraum, dass gerade diese Organi-
sation etwas zur Verbesserung der Unfallbilanz betragen soll.
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2011-10-24
Verursacht ERSTAUNLICH schlaflose Nächte?
Schlaflose Nächte dürfte der Firma Pemal Immobilien GmbH unser Beitrag „Herr Lux
macht´s möglich“ bereitet haben. Denn anders können wir es uns nicht erklären, dass
uns besagte Firma heute um 00:31 Uhr nachfolgendes Mail schickte.
Eine gesetzliche Begriffsbestimmung für das Wort „Neubau“ gibt es nicht. Es ist durchaus
möglich, dass man in der Immobilienbranche Bauten die nach 1945 erbaut wurden, subjektiv
als Neubau betrachtet.
Aus objektiver Sicht können wir dem nicht zustimmen, denn ein 47(!) Jahre altes Gebäude
als Neubau zu bezeichnen finden wir erstaunlich. Daher sind wir nicht der Meinung, dass
unser damaliger Beitrag ins Leere gegangen ist.
Interessant ist auch die Anmerkung von Pemal Immobilien, dass uns punkto Preis überhaupt
keine Äußerung zustehe. Abgesehen davon, dass wir uns von dieser Firma sicher nicht den
Mund verbieten lassen und uns sehr wohl das Recht zur Meinungsäußerung zusteht, scheint
man bei Pemal ein Problem mit sinnerfassendem Lesen zu haben.
Denn wir gaben zum Preis gar kein Statement ab sondern schrieben wörtlich: „Und ob der
Preis von sage und schreibe 78.000 Euro für eine 38 m2 kleine Altbau-Garconniere „Preis
und Wert“ ist, lassen wir den geneigten Leser(innen) selbst beurteilen.“
Herr Lux macht es schon wieder möglich
Aber warum reagiert Pemal Immobilien auf den damaligen ERSTAUNLICH-Beitrag erst nach
zwei Monaten und das um 00:31 Uhr in der Früh? Das hat natürlich unsere Neugier geweckt
und diese wurde in einem heutigen Inserat dieser Firma befriedigt.
Screen: Krone Print (23.10.11)
Denn Herr Lux macht es schon wieder möglich. Diesmal versucht er ein Objekt in einem
46(!) Jahre altem Gebäude, als Neubauwohnung an den Mann bzw. an die Frau zu brin-
gen. Und die Beurteilung ob diese Wohnung „Preis und Wert“ ist, überlassen wir
wieder den geneigten Leser(innen). Liegt doch dieses Objekt in einer Gegend, die von
den noch verbliebenen Wiener Ureinwohnern liebevoll als „Klein Istanbul“ bezeichnet
wird.
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2011-10-23
Keine Gnade von Schwarzenegger
Als US-Gouverneur hatte Schwarzenegger in seiner Amtszeit die Möglichkeit, rechtskräftig
zum Tode verurteilte Straftäter auf Antrag zu begnadigen. Davon hatte er jedoch keinen
Gebrauch gemacht, sondern sämtliche Gnadengesuche von Todeskandidaten abgelehnt.
Arnold Schwarzenegger meinte als eherner Verfechter der Todesstrafe stets, dass er sich
nicht über rechtskräftige Urteile von Gerichten hinwegsetzen wolle.
Wegen Kritik an seiner Person bezüglich seiner Haltung zur Todesstrafe, die von sämt-
lichen politischen Parteien in Österreich dementsprechend kommentiert wurde, entzog
Schwarzenegger der Stadt Graz das Recht, das Grazer Fußballstadion weiterhin nach
ihm zu benennen.
Dies hatte zur Folge, dass die Grazer Sportarena umbenannt werden musste. Auch gab
Arnold Schwarzenegger, den ihm verliehenen Ehrenring der Stadt Graz zurück. Dieses
Szenario ist erst 6 Jahre her.
Schwarzenegger wird von der SPÖ hofiert
Wie wir erst kürzlich im Beitrag „Inserator trifft Gouvernator“ berichteten, besuchte
Bundeskanzler Faymann (SPÖ), den jetzigen Ex-Gouverneur im sonnigen Kalifornien.
Aber das Karussell der Erstaunlichkeiten dreht sich weiter, denn Schwarzenegger kam
diese Woche nach Österreich und eröffnete in Thal bei Graz das „Schwarzenegger
-Museum“. Mit von der Partie war selbstverständlich Werner Faymann.
Da staunen wir aber, denn auch die SPÖ war seinerzeit unter den Kritikern von
Schwarzenegger, der gnadenlos Begnadigungsansuchen von Todeskandidaten ablehnte.
Hat sich die Meinung der SPÖ-Granden mittlerweile geändert und sind diese nun auch zu
Verfechtern der Todesstrafe geworden? Denn anders können wir es uns nicht erklären,
dass dem Ex-Gouverneur in Österreich ein eigenes Museum gewidmet wird. Werden in
diesem auch Exponate wie elektrische Stühle oder Todesspritzen-Pritschen zur Schau
gestellt?
Aber auch die Kronen Zeitung übt sich wie gewohnt in Doppelmoral, denn nach deren
Berichterstattung ist man bei dieser Zeitung kein Freund der Todesstrafe. Das beliebte
Familienblatt rühmt sich, dass einzige ausführliche Interview mit Schwarzenegger, währ-
end seines Kurzaufenthaltes in der Steiermark, geführt zu haben.
Wenn man sich nun dieses Interview, welches in der gestrigen Kronen Zeitung auf den
Seiten 32 und 33 erschien durchliest wird man feststellen, dass dieses doch nicht so
ausführliche war, als es die Krone-Redaktion ihren Leser(innen) Glauben machen will.
Im gesamten Interview wird keine einzige Frage an Schwarzenegger bezüglich seiner
Einstellung zur Todesstrafe gestellt. Für uns entsteht der Eindruck, dass die Fragen
für den Krone- Interviewer, Werner Kopacka, bereits vorgegeben waren. Unange-
nehme Fragen zur Todesstrafe hätten vermutlich das Verhältnis „Schwarzenegger
– Kronen Zeitung– Faymann – SPÖ“ belastet.
SPÖ-Basis auf verlorenem Posten
Inspiration unseres heutigen Beitrags war eine APA-Presseaussendung des SPÖ-Parla-
mentklubs, in der folgendes zu lesen ist: Der Europarat hat am 26. September 2007
beschlossen, den 10. Oktober offiziell zum „Europäischen Tag gegen die Todesstrafe“
zu erklären. In 139 Ländern ist die Todesstrafe gesetzlich abgeschafft oder wird zu-
mindest nicht mehr praktiziert.
Für Petra Bayr, SPÖ-Bereichssprecherin für Globale Entwicklung und Mitglied des parla-
mentarischen Ausschusses für Menschenrechte, ist das trotzdem kaum Anlass zur
Freude. „Sistierungen oder Moratorien alleine sind noch nicht genug, die Todesstrafe
gehört generell abgeschafft“, fordert Bayr. Weiterlesen ……
Bekannter Weise gibt es unterschiedliche Standpunkte zur Todesstrafe. Es wird
immer Befürworter oder Gegner dieser geben. Erstaunlich ist allerdings die 180 Grad-
Wendung der SPÖ-Spitze, nur um die Gunst eines abgehalfterten US-Ex-Politikers zu
buhlen.
Der Begriff des moralischen Standpunktes -und diesen auch zu vertreten- scheint für
rote Spitzenpolitiker nicht zu existieren. Da wird sich Frau Petra Bayr ihre Seele aus
dem Leib schreiben können, sie wird innerhalb ihrer Partei nichts verändern. Viel-
leicht sollte sie ihren Chef Werner Faymann fragen, warum er einen Verfechter der
Todesstrafe derartig hofiert.
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2011-10-09
Top Show auf Kleinbühne
Dass es wirklich nicht das Kabarett Simpl sein muss um in den Genuss einer Top Comedy-
Show zu gelangen, bewiesen gestern die beiden Kabarettisten Peter Moizi und Christian
Schwab. Ersterer ist vom Brotberuf Sportredakteur bei der Kronen Zeitung und das seit
17 Jahren. Schwab ist seit 8 Jahren Moderator beim Ö3 Wecker (Hitradio Ö3)
Die beiden „COMEDY HIRTEN“ traten gestern unter „überMÄCHTIG – Ein Solo für
Zwei“ in der Haydnhalle, in der Ortschaft Gerhaus (Bruck/Leitha-Nähe) auf.
Foto: © erstaunlich.at
In einer zweistündigen Show lieferten die beiden Kabarettisten Pointen, Parodien und
Philosophien vom Feinsten ab. Erwähnenswert ist auch, dass Schwab und Moizi hervor-
ragende Stimmenimitatoren sind.
„Bei ,überMÄCHTIG“ geht es nicht (nur) um Imitationen, wir werfen einen Blick hinter
die von uns parodierten Personen. Wir arbeiten vor allem das Thema “Macht“ kabarettis-
tisch und satirisch auf, um zu zeigen wie ohnmächtig wir gegenüber Übermächtigem sind“,
so der 32-jährige Kärntner Christian Schwab im Interview.
Fazit des gestrigen Abends:
Eine wirklich gute Comedy-Show und daher eine gelungene Veranstaltung.
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2011-10-09
Noch immer verschlossene Augen?
Immer wieder wollen uns linke Gutmenschen Glauben machen, dass die Öffnung der
Ostgrenzen und die ungezügelte Zuwanderung keine negative Auswirkung auf die
Kriminalität in unserem Land hat.
Allein die Meldungen in der heutigen Ausgabe der Kronen-Zeitung, sollten diesen
Herrschaften die Augen öffnen und eines Besseren belehren.
Alle Screens: Kronen-Zeitung Printausgabe vom 14.09.2011
Auch wenn wir der Kronen-Zeitung gelegentlich vorwerfen doppelmoralisch zu sein
begrüßen wir es, dass die auflagenstärkste Tageszeitung Österreichs bei der Auslän-
derkriminalität auf „political correctness“ verzichtet und das Kind, respektive die
Täter beim Namen nennt.
Es gibt sie doch noch
Auch wir haben heute ein wenig recherchiert und einen Geschäftszweig der Ausländer-
kriminalität endeckt, den es laut Aussagen diverser Behörden eigentlich gar nicht mehr
geben sollte. Eine erhebliche Anzahl von Ausländern bietet in 1100 Wien Triesterstraße,
vor der Filiale der Firma OBI und SOCHOR widerrechtlich gewerbliche Tätigkeiten an.
Foto: © erstaunlich.at
Foto: © erstaunlich.at
Widerrechtlich und kriminell aus dem Grund, da keiner der Anbieter eine Gewerbebe-
rechtigung besitzt, geschweige denn Steuern oder Sozialabgaben entrichtet. Es werden
gewerbliche Angebote in verschiedenen Berufssparten offeriert.
ERSTAUNLICH testete dies heute und ein Lockvogel täuschte Interesse bei den gewerb-
lichen Anbietern vor. Maler, Tapezierer, Maurer, Elektriker, Gas/Wasserinstallateure udgl.
mehr, bieten ganz offen ihre Dienste. Entweder zu Pauschalpreisen oder zu Stundenlöhne
zwischen 7,- und 15,- Euro. Unser Lockvogel war so dreist und verlangte den Vorweis
eines Gewerbescheines, der UID-Nummer, sowie nach vollendeter Arbeit eine Rechnung,
da er vorgab diese von der Steuer absetzen zu wollen. Keiner der Dienste anbietenden
Personen konnte diese Kriterien erfüllen.
Standortwechsel
Diese illegalen Ein-Mann-Unternehmen hielten sich früher direkt am Gelände der Firmen
SOCHOR und OBI auf. Nun verhindert ein Wächter, dass die illegalen Dienstleistungs-
anbieter das Firmengelände betreten.
Fotos: © erstaunlich.at
Ein arbeitsloser Wächter Illegale Dienstanleisungsanbieter
Nun haben die, ohne Gewerbeberechtigung und Abgaben hinterziehenden Kleinunter-
nehmer ihre Firmensitze auf den Gehsteig vor den betroffenen Baumärkten verlagert.
Da sind dem Wächter (obiges Bild im roten Kreis) die Hände gebunden.
Keine gebunden Hände haben hingegen die Behörden und wir fragen uns, warum
diese nicht einschreiten. Die angesammelte Menge der Personen ist wohl kaum zu
übersehen. Diese Leute stehen permanent von Montag bis Freitag (Werktage) am
Gehsteig vor den obig angegebenen Filialen der Baumärkte.
Was würde wohl einem Österreicher passieren, wenn dieser Dienstleistungen anbietet
ohne die dafür erforderliche Gewerbeberechtigung zu besitzen und obendrein weder
Steuern noch Sozialabgaben bezahlt?
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2011-09-14
Kronen-Zeitung frönt weiterhin der Doppelmoral
Im Beitrag „Wird Naturfranzösisch effizienter?“ haben wir über die Neustrukturierung
der Kronen-Zeitung im Anzeigenmarkt berichtet. Wir haben im betreffenden Beitrag
auch angemerkt, dass sich an der Doppelmoral der auflagenstärksten Tageszeitung
Österreichs vermutlich nichts ändern wird.
Dass wir mit dieser Vermutung nicht danebengelegen sind, bestätigt sich in der heut-
igen Ausgabe der Kronen-Zeitung. So echauffiert man sich über einen Swinger-Club
im oberösterreichischen Weißenbachtal.
Screen: Kronen-Zeitung vom 08.09.11 – Printausgabe Seite 14
Beim Geld hört sich die Moral auf
An und für sich wäre nichts außergewöhnlich daran, wenn sich moralisch gefestigte
Personen oder Medien an sexuelle Ausschweifungen stoßen, wenn diese mit ihren
moralischen Wertvorstellungen nicht zu vereinbaren sind.
Diese Wertvorstellungen dürften aber beim „beliebten Familienblatt“ kollidieren. Von
anderen zahlreichen Sexinseraten einmal ganz abgesehen, wird in der gleichen Aus-
gabe der Krone-Zeitung, auf Seite 63, wird für einen Swinger-Club geworben.
Screen: Kronen-Zeitung vom 08.09.11
Natürlich geschieht diese Werbung nicht gratis, denn für diese muss der Inserent
harte Euros auf den Tisch der Firma Krone-Verlag GmbH&Co.KG. legen. Und so
stellt das selbsternannte „beliebte Familienblatt“ wieder einmal unter Beweis, dass
Moral offenbar nur von der Bezahlung abhängig ist.
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2011-09-08
Genderkindergarten an Skurrilität nicht mehr zu überbieten
Sollten die Berichte der heutigen Kronen-Zeitung stimmen, wonach in einem Wiener
Kindergarten die Genderpolitik darin gipfelt, dass Buben zum Fingernägel lackieren
angehalten und Mädchen zum Zwicken der Buben aufgefordert werden, so schreit
diese Skurrilität förmlich nach Konsequenzen.
Langsam aber sicher stellt sich die berechtigte Frage, ob Wiens Bildungseinricht-
ungen mit Gewalt zu einem Panoptikum der Absonderlichkeiten umgebaut werden
sollen.
Buben in Mädchenkleider
Auch im Gymnasium Boerhaavegasse in Wien mussten Eltern und Schüler die Ab-
surdität einer Lehrerin ertragen. „Wir haben uns so geniert“, gesteht einer der Buben
aus der Klasse der Zeichenprofessorin Beatrice B. Im Kleidchen seiner Schwester
pilgerte der Elfjährige zur Zeugnisverteilung.
Dort verpasste ihm die Pädagogin mit dem seltsamen Erziehungsverständnis sogleich
einen Mädchennamen. „Damit ihr seht, dass man das Geschlecht auch tauschen
kann“, meinte die Frau Lehrerin vom Gymnasium in der Boerhaavegasse in Wien
noch verschmitzt lächelnd – ohne dabei auch nur im Ansatz zu erröten.“ (Kronen-
Zeitung vom 3. 9 2011)
Dafür massiver Bildungsverlust
Während im Wiener Pflichtschulbereich bei allen Tests und Studien die mangelnde
Qualität festzustellen ist, die Wiener städtischen Kindergärten schon in der Ver-
gangenheit durch Nikolaus- und Schweinefleischverbote negativ auffielen, liefert
jetzt ein weiterer Kindergarten durch den „hypermodernen Genderwahnsinn“ eine
neuerliche Unglaublichkeit ab.
Selbst wenn man der Meinung war, dass das Niveau nicht mehr weiter sinken
könne, wird man durch den heutigen Zeitungsbericht eines besseren belehrt.
Nach der Angelobung der Rot-Grünen Regierung in Wien musste man zwar mit
dem Schlimmsten rechnen, dass es jedoch zu einem gesellschaftspolitischen
Amoklauf mit unabsehbaren Folgen für die Psyche unserer Kinder kommen wird,
war in dieser Dimension dann doch nicht absehbar.
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2011-09-07
Das Ritual Rauchen
Rauchen ist ungesund, kostet viel Geld und stinkt. Außerdem werden nichtrauchende
Mitbürger(innen) vom Tabakrauch belästigt und eventuell in ihrer Gesundheit gefähr-
det. Diese Tatsachen wird wohl niemand bestreiten können.
Rauchen ist allerdings eine Sucht und eine Gewohnheit. Das wiederum bewirkt, dass
es Raucher(innen) sehr schwer fällt dem Glimmstängel Adieu zu sagen und ein nikotin-
freies Leben zu beginnen. Was haben Raucher(innen) nicht schon alles versucht von
ihrer Sucht loszukommen. Vom Nikotinpflaster über die Nicorette bis hin zur Hypnose
und Akupunktur.
In den meisten Fällen wurden die Raucher(innen) wieder rückfällig. Beim Rauchen
gibt es nämlich noch einen zusätzlichen Faktor, nämlich das Ritual. Das beruhigende
Gefühl die Zigarette zwischen den Fingern zu halten, an dieser ziehen zu können
und den warmen Rauch zu inhalieren ist nicht nur Suchtverhalten, sondern ist auch
eine rituelle Handlung.
Denn würden Raucher(innen) tatsächlich nur jene Zigaretten rauchen die ihnen tat-
sächlich schmecken, kämen sie vielleicht auf fünf bis zehn Stück pro Tag. Das wäre
nach jeder Mahlzeit, zu jedem Tässchen Kaffee und die berühmte Zigarette danach.
Die E-Zigarette
Diesem Ritual wird wohl kaum mit einem Nikotinpflaster oder einer Akupunktur ent-
gegenzuwirken sein. Vor einigen Jahren kam die sogenannte E-Zigarette auf den
Markt. Diese wird in Zigarillo- und Zigarettenform angeboten und kann mit Patronen
(Depots) befüllt werden, in denen sich nikotinhaltige aber auch nikotinfreie und
nicht aromatisierte Liquide befinden.
Ein kleiner wieder aufladbarer Akku steuert die Elektronik. Im Inneren dieses elektron-
ischen Zigarettenersatzes befindet sich ein kleiner Keramikkörper, der sich nur während
des Zuges erwärmt. Durch diese Erwärmung entsteht Wasserdampf der Zigaretten-
rauch simuliert. Der abgegebene Wasserdampf ist völlig geruchlos und verursacht auch
kein gesundheitsschädliches Passivrauchen anderer Mitmenschen.
Foto: © erstaunlich.at
Zusätzlich ist in der Spitze der E-Zigarette eine Leuchtdiode integriert, die bei jedem
Zug rot aufleuchtet. Der Nikotinbedarf wird durch die Elektronik dosiert an den Raucher
abgegeben, sobald dieser an der Zigarette zieht. Durch den Rauch (Wasserdampf) und
das Aufleuchten der Zigarettenspitze, wird ein „echtes“ Rauchgefühl vermittelt. Damit
wird auch das rituelle Verlangen befriedigt.
Ob sich starke Raucher(innen) wirklich damit das Rauchen abgewöhnen können,
wagen wir nicht zu beurteilen. Allerdings erscheint uns diese E-Zigarette zum Abge-
wöhnen sinnvoller als die nutzlosen, aber überteuerten Nikotinpflaster und Nicorette-
Staberln.
Kauft sich die Tabaklobby Experten?
Nun schrieb die Krone in ihrer gestrigen Ausgabe, dass die EU diese E-Zigarette ver-
bieten will, da Experten vor der Schädlichkeit dieser warnen. Offenbar hat ein Boom
auf dieses Utensil eingesetzt und dies dürfte der Tabaklobby nicht gefallen. Es wäre
doch ein Malheur, wenn ein großer Teil der Raucher(innen) sich mit dieser E-Zigarette
tatsächlich das Rauchen abgewöhnt oder mit Hilfe dieses Ersatzes weniger raucht.
Also vermuten wir, dass diese sogenannten Experten von der milliardenschweren
Tabaklobby gekauft wurden, um vor der Schädlichkeit der E-Zigarette zu warnen.
Leider wurde vergessen hinzuweisen, dass eine „echte“ Zigarette zigmal schädlicher
ist als dieses elektronische Ding. Denn bei der E-Zigarette inhaliert der Raucher kein
Teer, wie bei den „echten“ Zigaretten.
In Österreich seit 2007 verboten
In der Kronen Zeitung stand weiter, dass sich die Hightech-Raucher in Österreich, in
einer rechtlichen Grauzone bewegen. Da hat die Autorin der Krone-Beitrags, Brigitte
Blabsreiter, leider recht. Denn in der Alpenrepublik dürfte die Tabakindustrie bereits
vor Jahren erkannt haben, dass die E-Zigarette möglicherweise wirklich dabei hilft,
sich das Rauchen abzugewöhnen. Das hätte natürlich eine Umsatzschmälerung
bedeutet und so wurde am 18. 04.07 vom Bundesamt für Sicherheit im Gesund-
heitswesen folgendes entschieden:
Dass Nikotindepots als Arzneimittel und Inhalatoren als Medizinprodukte einzuteilen
wären. Daher wäre angeblich der Vertrieb solcher Produkte ohne einschlägige
Gewerbeberechtigung prinzipiell nicht zulässig, der Vertrieb wäre Apotheken oder
dem Medizinproduktehandel vorbehalten.
Der Pferdefuß an dieser Entscheidung ist jedoch, dass die E-Zigarette in Apothe-
ken nicht erhältlich ist. Daher bleibt den österreichischen Raucher(innen) welche
sich ihr Laster mittels E-Zigarette abgewöhnen wollen nur ein Weg. Die mehr
oder weniger illegale Bestellung übers Internet.
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2011-08-15
Ein Zauberkunststück
Der interessanteste Teil einer Zeitung ist jener, in der die Inserate stehen. Sich diesen
aufmerksam durchzulesen bringt es wirklich. Beispielsweise in der heutigen Kronen
Zeitung. Da steht unter der Rubrik „Immobilien“ zu lesen, dass es Herr Prok. P. Lux
und sein Team möglich machen (Was auch immer damit gemeint ist). Immerhin sind
diese seit 28 Jahren im Geschäft.
Screen: Kronen Zeitung (Print v. 14.08.11)
Da würde selbst David Copperfield vor Neid erblassen, wenn er sehen könnte welches
Kunststück Herr Lux zustande bringt. Immerhin schafft er es eine Wohnung des Bau-
jahrs 1964, in eine Neubau-Eigentumswohnung zu verwandeln. Und ob der Preis von
sage und schreibe 78.000 Euro für eine 38 m2 kleine Altbau-Garconniere „Preis und
Wert“ ist, lassen wir den geneigten Leser(innen) selbst beurteilen.
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2011-08-14
Kronen Zeitung organisiert Anzeigenverkauf neu
In einer heutigen Presseaussendung teilt die Kronen-Zeitung mit, dass sie ihr umfang-
reiches Produktportfolio künftig noch effizienter zu vermarkten beabsichtigt. Daher
stellt die stellt die Nr. 1 am österreichischen Tageszeitungsmarkt ihren Anzeigenver-
kauf neu auf.
War dieser bisher nach Verlagsprodukten organisiert, orientiert sich das Salesmanage-
ment der Kronen Zeitung verstärkt nach den Erfordernissen und Ansprüchen der
unterschiedlichen Wirtschaftsbranchen. Ab sofort wird die Betreuung nationaler An-
zeigenkunden nach Branchen ausgerichtet.
Dazu wurden die 4 Branchengruppen „Handel, Marke & Lifestyle“, „Dienstleistungen
& Bauen, Wohnen, Leben“, „Tourismus & Motor“ sowie „Öffentliche Institutionen“
gebildet.
Keine Sexinserate mehr?
Auf den ersten Blick könnte man glauben, dass sich die beliebte Familienzeitung
ihrer moralischen Verantwortung bewusst wurde und die Hardcore-Sexinserate den
dafür bestimmten Schmuddelblätter überlässt. Allerdings glauben wir das nicht.

Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe)
Wer wird wo eingeordnet werden?
Unter welcher der vier Branchengruppen wird wohl zukünftig fremdsprachlicher
Unterricht in „Naturfranzösisch“ und „Traumgriechisch“ angeboten werden? Wird
die ärztlich verordnete Therapie der „Prostatamassage am Praxisstuhl“ unter die
Gruppe „Leben“ fallen? Unter der Rubrik Tourismus könnten wir uns die „strengen
Kammerspiele“ vorstellen. Das dafür geeignete Blasinstrument sollte jeder Gast
selbst mitbringen.
Aber Spaß beiseite, wir sind uns absolut sicher dass die Anzeigenprofis der Kronen
Zeitung für die sprachtalentierten „Blasmäuschen“ die ihr „naturfranzösisch mit
Mundvollendung“ perfekt beherrschen, ein Plätzchen im beliebten Familienblatt
finden werden. Möglicherweise muß das Inserat in Zukunft etwas anders fomuliert
werden und könnte beispielsweise so aussehen: „„Französischexpertin bietet
Konversation in fließendem französisch, mit anschließendem Dinner“.
Die behaarten Omis mit Hängebrüsten, die es laut Krone-Inserate ihrem geneigten
Klientel besorgen, werden vielleicht in der Rubrik „Lifestyle“ ihre neue Heimat
finden. Fazit des Ganzen ist, dass die Kronen-Zeitung ihrer Doppelmoral treu
bleiben wird.
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2011-08-03
Maggie Entenfellner macht sich für den WWF stark
Offenbar scheinen die ständigen Unkenrufe des WWF-Pressesprechers, Gerhard Egger,
ungehört zu verhallen. Das ist auch gut so, denn dem WWF geht es vorrangig um die
Wahrung seiner eigenen finanziellen Interessen.
Da der WWF aber als Lobbyisten-Organisation zukünftige Pfründe nicht so „mir nichts dir
nichts“ aufgeben will, hat sich dieser offenbar ein neues Sprachrohr in der Person der
Tierschützerin, Maggie Entenfellner, gefunden. Zu diesem Schluß gelangten wir, als in
der gestrigen Kronen-Zeitung (Printausgabe) nachfolgender Beitrag (Screen) erschien.

Die Kronen-Zeitung ist sehr WWF-freundlich eingestellt. Wir vermuten, dass zahlreiche
Geschäftspartner des WWFs in der auflagenstärksten Tageszeitung Österreichs dement-
sprechend viel Werbung schalten. Und beim Geld hört sich nicht nur jede Freundschaft,
sondern augenscheinlich auch Moralbegriffe auf. Die täglich mehrseitigen Sexinserate
in der Krone stellen dies eindeutig unter Beweis.
Der WWF steht schwer unter Beschuss
Der WWF steht sowohl national, als auch international bezüglich seiner erstaunlichen
Geschäftgebarungen unter schwerer Kritik. Das kann in den kleinsten Blogs bishin zu
renommierten Journalen nachgelesen werden. Selbst Natur- und Tierschutzorganisat-
ionen äussern sich gegenüber dem WWF negativ.
Wenn Frau Entenfellner heute einen Rückblick auf 1984 (Rettung der Hainburger Au)
macht und dies ihrem jetzigen Motto „Rettet die Au“ gegenüberstellt, vergleicht sie
Äpfel mit Birnen. Seinerzeit war es völlig richtig, die Hainburger Au vor der Verbau-
ung zu retten.
Allerdings wurde vergessen anzugeben, dass sich die Rettung der Au für den WWF
recht positiv bezahlt machte. Und auch die Tatsache, dass in der Hainburger Au
heute nicht mehr alles so rosarot ist, können wir dem Entenfellner-Beitrag nicht ent-
nehmen.
Wir haben über den WWF und seine Aktionen sehr viel ans Tageslicht gebracht. Frau
Entenfellner braucht sich nur die Mühe zu machen einen Blick in unseren WWF-Trailer
zu riskieren. Dort findet sie unsere gesammelten Werke und Beiträge über die erstaun-
lichen Geschäfte der Natur- und Tierschutztruppe. Dabei ist dies nur ein kleiner Teil,
denn im Internet lassen sich noch zahlreiche Negativ-Beiträge über den WWF finden.
Wenn Frau Entenfellner nun schreibt „Retten wir die Au“ da das Paradis gefährdet ist,
so hat dies seine Richtigkeit. Allerdings speziell dort, wo sich WWF-Geschäftspartner
wie die Axt im Wald aufführen.
Auch Politiker wenden sich bereits vom WWF ab
Maggie Entenfellner bekritelt, dass sich Politiker taub stellen. Dass finden wir nicht,
denn für die March-Thaya-Auen gibt es zur Zeit keinen weiteren Handlungsbedarf. Die
Natur steht dort mit dem Menschen im Einklang. Allerdings haben etliche Politiker be-
reits damit begonnen sich von der Lobbyisten-Organisation WWF zu distanzieren.
Offenbar ist ihnen ihr guter Ruf wichtiger, als auf die Schnelle einige Euros zu ver-
dienen.
Damit werden wohl Spekulationen auf eine neue Eigenjagd im Sand verlaufen. Uns
wundert überhaupt, dass Maggie Entenfellner als Tierschützerin einer Organisation
die Stange hält, welche zahlreiche Eigenjagden in Österreich unterhält. Wenn sie in
ihrem Beitrag angibt, dass der WWF schon 26.000 Unterschriften für die March-Thaya-
Auen gesammelt hat, sollte sie sich schlau machen aus welcher Region diese über-
haupt stammen. Denn eine regionale Umfrage bezüglich eines Nationalparks March
-Thaya-Auen ging gründlichst in die Hose.
Bis vor einigen Jahren konnte der WWF eigentlich noch tun und lassen was er wollte. In
Ermangelung ausführlicher Informationen blieb die Bevölkerung uninformiert und die
Lobbyisten-Organisation konnte sich problemlos als selbstlose Natur- und Tierschutz-
Organisation verkaufen.
Das Internet, Fluch und Segen zugleich
Dann kam das Internet. Für jedermann(frau) war es plötzlich möglich Informationen zu
versenden und abzufragen. Wie bei vielen anderen Organisationen oder Geschäfte-
machern kamen auch die erstaunlichen Geschäfte und Betätigungsfelder des WWFs
ans Tageslicht.
Erstaunlich finden wir auch die „Androhung“ im Krone-Beitrag: „Müssen erst wieder
Tausende Menschen bei klirrender Kälte die Au besetzen, bis die Politik reagiert?“ Was
soll mit einer derartigen Besetzung eigentlich erzwungen werden? Womöglich ein
neues Eigenjagdrevier für den WWF?
Die von Entenfellner in ihrem Beitrag angeführte Webseite „www.unsereau.at“ ist eine
reine Werbeseite des WWFs. Zu diesem Schluß kommen wir deshalb, denn wer unter
den Einträgen nach Kritik sucht, der sucht vergebens. Außerdem prangt das WWF-
Logo unübersehbar auf dieser Webseite.
Uns ist völlig unverständlich was die Tierschützerin Margit Entenfellner dazu veran-
lasste sich mit einer Organisation, welche von Großwildjägern mitbegegründet wurde
und nachgewiesener Weise Eigenjagden in Österreich betreibt (von den restlichen
schweren Kritiken und Vorwürfen abgesehen), in ein gemeinsames Natur- und Tier-
schutzbett zu legen.
*****
2011-07-03
Initiativantrag von Rot/Grün eingebracht
Der Initiativantrag betreffend Erlassung eines neuen Wiener Prostitutionsgesetzes, ist
zur Zeit in aller Munde. Es gibt Stimmen für und gegen diesen Antrag. Auch die Boule-
vardpresse berichtet darüber, hat es jedoch bislang verabsäumt ihren Leser(innen) den
gesamten Inhalt des Antrags zu präsentieren.
Da ist die Erstaunlich-Redaktion schon etwas fixer und hat sich eine Kopie des Initiativ-
antrags besorgt. Diesen können sich unsere Leser(innen) als PDF-File downloaden.

Einige erstaunliche Passagen des Antrags, welcher offenbar durch völlig realitätsfremde
rot/grüne Stadtpolitiker(innen) erfolgte, haben wir uns herauskopiert um diese zu kommen-
tieren.
§ 2. Begriffsbestimmungen

Aus dieser Begriffsbestimmung geht einwandfrei hervor, dass diese Lokale durch äußere
Gestaltung gekennzeichnet sind. Ist ja auch logisch, wie soll sonst ein Freier erkennen,
dass es sich um ein Prostitutionslokal handelt.
Interessant wird es jedoch bei der Genehmigung dieser Lokale. Aber lesen Sie selbst was
im § 6.(e) für die Voraussetzung der Genehmigung eines Prostitutionslokals steht.


Geht es nach diesem Paragraphen gibt es keine Genehmigung, es sei denn die Fassade
bzw. Auslage wird steril gestaltet. Also was wollen die Antragsteller dieses Gesetztes in
Wirklichkeit?
Der § 8. , betreffend der Zuverlässigkeit ist besonders erstaunlich. Geht es nämlich nach
diesem, wird es in ganz Wien kaum ein Prostitutionslokal geben. In dieser Branche werden
gewisse Dinge untereinander geregelt und da kommt es öfters vor, dass die Angelegenheit
vor dem Kadi endet. So etwas wird als Berufsrisiko bezeichnet.

Aber die Betreiber(innen) haben sich bis dato schon zu helfen gewusst. Man nahm sich
einfach einen Unbescholtenen (Franken) als Geschäftsführer. Und so wird es auch in
Zukunft sein. Dieser Paragraph ist ohnehin für den Hugo, denn die Unbescholtenheit wird
bereits in der Gewerbeordnung gefordert.
Das Privileg als Vorbestrafter in Amt und Würden zu bleiben, bleibt lediglich Politikern und
Beamten vorbehalten, sofern sie nicht ein Kapitalverbrechen verübt haben.
Interessant ist auch nachfolgender Paragraph, welcher die Beschränkungen für Freier und
Freierinnen regelt. Klar wird die Kontaktaufnahme per Telefon, E-Mail oder sonstigen
Kommunikationsmedien erlaubt, sonst würde man ja der Kronen-Zeitung einen erheblich
finanziellen Schaden zufügen.

Da haben wir aber für die Damen des Gewerbes einen kleinen Tipp. Sie sollten sich ein-
fach ein Schild mit ihrer Handynummer um den Hals hängen und damit können Freier-
(innen) gesetzeskonform per Mobiltelefon, jederzeit den gewünschten geschäftlichen
Kontakt aufnehmen.
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2011-06-15
Keine Einsteins unter den Zöllnern
Dass Grenzzöllner nicht unbedingt zur geistigen Elite eines Landes gehören dürfte wohl
unbestritten sein. Aber wer erinnert sich nicht mit Wehmut an die grau bekleideten Be-
amten, die seinerzeit verhinderten dass jedes Gesindel Österreichs Grenzen problemlos
passieren konnte.
Wie gesagt, Einsteins waren unter Österreichs Zöllnern keine zu finden, aber die meisten
von ihnen versahen ihren Dienst mit Eifer und waren nicht bestechlich. Da verhält es
sich mit der rumänischen und bulgarischen Spezies dieser Beamten schon etwas anders.
In diesen Ländern waren und sind die meisten Zöllner noch heute bis in die Knochen kor-
rupt.
Tarifänderung
Einzig die Preise haben sich etwas geändert. Früher genügte es einige Paletten Bier
oder ein paar Kilo Kaffee im Kofferraum zu vergessen, um unbehelligt die Grenze pas-
sieren zu können. Diese Ware wurde dann von den Grenzern straffrei „beschlagnahmt“.
Heutzutage ist es schon notwendig einige grüne Euroscheine in den Reisepaß zu legen,
um irgendwen oder irgendwas unbehelligt in oder außer Landes zu bringen. Der Tarif
richtet sich jeweils nach der Sensibilität der Ware oder der Person, welche keiner Grenz-
kontrolle unterzogen werden soll.
Die Böcke als Gärtner
Nun sollen diesen beiden Ländern der Schutz der EU-Außengrenze übertragen werden,
wenn es nach dem Willen des EU-Parlaments geht. In einer gestrigen Abstimmung stimm-
ten 487 Mandatare für den Beitritt Rumäniens und Bulgariens in die Schengen-Zone.
Lediglich 77 Abgeordnete waren bei der Abstimmung in Straßburg gegen diesen Schritt.
Da stellt sich die berechtigte Frage, ob diese 487 EU-Abgeordneten überhaupt wissen in
welcher Welt sie leben. Gottseidank ist in dieser Angelegenheit noch nicht das letzte
Wort gesprochen, denn die Aufnahme muss noch durch die EU-Innenminister beschlos-
sen werden.
Droht Pilz nun der Parteiausschluss?
Sogar der Grüne Peter Pilz spricht von einem nicht kalkulierbaren Risiko. Pilz äußerte
sich gegenüber der Kronen-Zeitung recht eindeutig. Er meinte, dass man schlecht be-
zahlte, für Bestechung und Korruption anfällige Grenzbeamte nicht an die EU-Außen-
grenze stellen darf. Da würde etwa jemand aus Moldawien oder der Ukraine mit einem
100-Dollar-Schein fürs Wegschauen winken. Hoffentlich droht ihm für diese Äußerungen
nicht der Parteiausschluss.
Warum Rumänien und Bulgarien in der EU sind ist ohnehin ein Rätsel, denn von einer
Europareife sind diese beiden Länder meilenweit entfernt. Allerdings den EU-Außen-
grenzschutz diesen Ländern anzuvertrauen ist heller Wahnsinn. Das wäre ungefähr ver-
gleichbar, wenn jemand seine Lagerräume durch Diebe bewachen lassen würde.
*****
2011-06-09
Kein Berufsdiplomat
Dass der FPÖ-Politiker Königshofer nicht zum Berufsdiplomaten berufen ist dürfte klar auf
der Hand liegen. Seine Ausdrucksweise ist zuweil sehr rustikal. Allerdings gibt es meist
konkrete Anlässe, wenn sich Königshofer zu seinen sehr direkten Äußerungen hinreissen
läßt. Eines muß man dem Mann aber lassen, nämlich dass er die Dinge beim Namen
nennt und nicht wie die Katze um den heißen Brei schleicht.
Die in Österreich herrschende Ausländerkriminalität und die dadurch resultierende Ab-
schiebeproblematik ist kein Geheimnis mehr. Anstatt kriminelle Ausländer sofort abzu-
schieben, bleiben diese oft jahrelang in der Alpenrepublik und tanzen den Behörden
auf der Nase herum. Unterstützung finden sie bei diversen Gutmenschenfraktionen und
NGOs.
Kritik nicht erwünscht
Und wagt es jemand diese Tatsache offen zu kritisieren, ist er sofort ein Diskriminierer
oder schlimmstenfalls ein Nazi. Ein konkreter Fall veranlasste Werner Königshofer zu
folgendem heutigen Facebook-Eintrag.

Screen: facebook.com
Dieser Eintrag versetzte die Online-Ausgaben der Tageszeitungen „Die Presse“ (Zitat: „Der
FPÖ-Politiker Königshofer wettert gegen einen Asylwerber („Kanake“)“ und „Der Standard“
(Zitat: „Der Tiroler FPÖ-Nationalratsabgeordnete Werner Königshofer hat in einem Facebook-
Eintrag einen marokkanischen Asylwerber als „Kanaken“ bezeichnet“ in hellen Aufruhr.
Schwer krimineller Asylwerber
Nun handelt es sich bei dem „armen“, vermutlich politisch verfolgten Marokkaner um ein be-
sonderes Früchtchen. Laut Online-Ausgabe der Kronen-Zeitung wird gegen den 19-jährigen
Asylwerber wegen Drogen, Gewalt, Widerstand gegen die Staatsgewalt und sogar eine Mord-
drohung gegen einen Polizeibeamten verhandelt. Auf einen anderen Asylwerber ging der An-
geklagte mit einer zerbrochenen Bierflasche los und schnitt ihm dabei ein Ohr ab. Zudem
wurde der Strafantrag von Staatsanwalt Thomas Willam auf Betrug und Diebstahl ausgeweitet.
Keine adäquate Stelle vacant?
Leider schweigen sich „Die Presse“ und „Der Standard“ in ihren Beiträgen darüber aus, wie
man mit so einem Gesindel verfahren sollte. Vielleicht sollten die beiden Tageszeitungen
dem Mann eine Stelle mit Dienstwagen, Sekretärin und Dienstwohnung zur Verfügung stellen.
Sollte dies nicht der Fall sein, finden wir dass Königshofer mit seiner Äußerung den Nagel auf
den Kopf getroffen hat.
Den einzigen Vorwurf den man dem FPÖ-Politiker in diesem Fall machen kann ist der, dass
er mit der Äußerung „Kanaken“ die Ureinwohner von Neukaledonien beleidigt haben könnte.
Denn diese haben mit dem kriminellen Marokkaner nichts gemeinsam.
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2011-05-25
Soziale Kälte TEIL1
….. können wir mit einem Fall beweisen, der sich durch besondere soziale Kälte auszeich-
net. Die vierfache und alleinerziehende Mutter, Irene R., wird ab 1. September 2011, mit
ihren Kindern (von 6 bis … ) weiterlesen ….
Den obig angeführten Beitrag brachten wir 29.April 2011. Eigentlich dachten wir, dass
von der Vorsitzenden der Wohnungskommission, Dr. Helene Klaar, ein Echo kommen
wird. Zeigt sich doch die Wiener Rechtsanwältin als wackere Kämpferin für benach-
teiligte Frauen und setzt sich unermüdlich für die Rechte von Frauen ein. Dies kann
man zumindest zahlreichen Pressaussendungen, diversen Publikationen und Aussagen
von Frau Dr. Klaar entnehmen.
Keine Reaktion von Dr. Klaar
Doch die honorige Rechtsanwältin hatte offenbar Besseres zu tun, als sich um ein be-
rechtigtes Anliegen einer vierfachen und alleinerziehenden Mutter zu kümmern. Frau
Dr. Klaar zog es vor nicht zu reagieren. Dafür hat die auflagenstärkste Tageszeitung
Österreichs reagiert. In der heutigen Kronen-Zeitung ist nachfolgender Artikel zu lesen.
Screen: Krone Printausgabe vom 25.05.11
Wir möchten uns beim FP-Klubobmann Johann Gudenus, sowie beim zuständigen Redak-
teur der Krone-Zeitung bedanken, dass sie uns in der Angelegenheit dieser Frau zu helfen
unterstützen. Vielleicht reagieren nun die Verantwortlichen und lassen eine vierfache Mut-
ter nicht in einer unverständlichen sozialen Kälte erfrieren.
*****
2011-05-25
Präventivmaßnahmen gefährdet?
Offenbar scheinen den Casinos Austria jene Personen auszugehen, bei denen eine früh-
zeitige Erkennung sowie Therapie von Spielsucht anzuwenden wäre. Damit fallen auch die
Präventivmaßnahmen ins Wasser, mit denen sich der Glücksspielbetreiber so gerne rühmt.
Allerdings dürfte es nicht daran liegen, dass sich Spieler nicht therapieren lassen wollen,
sondern dass auf Grund der Wirtschaftskrise einfach weniger Spieler die Spielhöhlen des
staatlichen Glücksspielbetreibers betreten.
Um nicht in die Gefahr zu laufen irgendwann keine Prävention mehr ausüben zu können,
hat sich Casinos Austria natürlich etwas einfallen lassen. Man muß nur darauf achten,
möglichst viele Personen in die Casinos zu locken, um sich als Menschfreund ausgeben
und wieder von frühzeitiger Erkennung und Therapie der Spielsucht tönen zu können.
Auf der letzten Seite der heutigen Kronen-Zeitung klebte dieser Aufkleber.

Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe 11.05.2011)
Möglicherweise soll schon dem Nachwuchs in spielerischer Form vermittelt werden,dass
es Casinos gibt, in denen man als Erwachsener seine Existenz verspielen kann. Zu
diesem Schluss kommen wir, da sich die Kronen-Zeitung als beliebte Familienzeitung
rühmt und auch schon die Kleinsten die bunten Frauenbilder bei den Sexinseraten be-
staunen. Da ist diese Zeitung als Werbeplattform für Casinos Austria natürlich bestens
geeigent. Interessant ist auch der Text auf der Rückseite des Aufklebers.

Holen Sie sich in Ihrem Casino mit diesem Gutschein Ihren Original-Glücksjeton, setzen
Sie auf die richtige Zahl und gewinnen Sie eine Flasche Champagner. Die richtige Zahl
verlautbart Casinos Austria natürlich nicht, denn sonst wäre es ja kein Glücksspiel.
Jedenfalls soll dieser Gratis-Jeton zum Glücksspiel verleiten und dies kann in die Ab-
hängigkeit der Spielsucht führen. Zahlreiche Expertisen von namhaften Experten bestät-
igen, dass die Spielsucht mit der Drogensucht gleichzusetzen ist. Im Drogendealermilieu
wird das Verschenken von Drogen als anzuckern bezeichnet. Das bedeutet im Klartext,
dass erste Gramm gibt es immer gratis.
*****
2011-05-11
Jugend und Verantwortung
Jugendliches Alter soll nicht davor abhalten Verantwortung zu übernehmen und auch
solche zu tragen. Diese Meinung vetraten wir, als der neue ÖVP-Chef Michael Spindel-
egger sein neues Team vorstellte. Unter diesem befindet sich nämlich der 24-jährige
Sebastian Kurz, welcher die Agenden eines Staatssekretärs für Integration übernahm.
Kurz war bereits im Herbst des Vorjahres aufgefallen, als er mit seinem „Geilomobil“ auf
Jungwählerfang für die Wiener Landtags- und Gemeinderatswahlen ging, respektive
fuhr. Genützt hatte es allerdings nicht. Aber die sinnlose Wahlwerbekampagne mit dem
spritfressenden Monstertruck war wenigsten geschmackvoller als die des Ex-Berufsjug-
endlichen Peko Baxant (SPÖ). Dieser legte mehr Wert darauf einen Rapper zu promoten,
welcher fremde Mütter gegen ihren Willen zum Geschlechtsverkehr aufforderte.
Schlecht vorbereitet
Aber zurück zu Sebastian Kurz. Nun kann man zwar von einem 24-Jährigen nicht erwar-
ten dass er politische Erfahrung besitzt, allerdings hätte ihn sein Mentor doch ein wenig
besser vorbereiten sollen. Denn in diesem Fall wäre ihm eine Blamage erpart geblieben,
welche dem Jungpolitiker im gestrigen Interview mit der Krone-Journalistin, Nadia Weiss,
widerfuhr.
Kurz vertrat doch tatsächlich die irrige Ansicht, dass Asyl oder Zuwanderung nichts mit Inte-
gration zu tun habe und dies deshalb kein Thema für ihn sei. Da irrt der Jungpolitiker ge-
waltig, denn Integration resultiert aus der Zuwanderung. Gäbe es diese nicht, wären auch
keine Integrationsmaßnahmen notwendig.
Die Politik ist kein Schulabschluss-Ball
Nachdem ihm die Krone-Journalistin auf die Tatsache hinwies, dass diese Themen doch
einigemaßen zusammenhängen und wissen wollte ob er Empfehlungen an die Innen-
ministerin aussprechen werde, meinte Kurz wörtlich: „Die Innenministerin und ich verstehen
uns so gut, dass es keine Empfehlungen brauchen wird. Das werden wir in Gesprächen
ausdiskutieren“.
Diese Auffassung ist der nächste Irrtum der dem Jungpolitiker unterläuft. Wir glauben nicht,
dass die neue Innenministerin, Mag. Johanna Mikl-Leitner, mit Herrn Kurz diskutieren wird,
sondern ihm einfach erklärt was Sache ist. Kurz vergisst offenbar, dass die Politik ein bein-
hartes Plaster ist und mit einem Schulabschluss-Ball nichts gemeinsam hat.
Einzig auf die Frage ob er die Aufregung um seine Monatsgage von fast 15.000,- Euro
brutto verstehe, bewies er sich sattelfest und anwortete wie ein altgedienter Polithase
folgendes: „Diese Gage ist gesetzlich so bestimmt, ich habe sie nicht ausverhandelt“. Das
komplette Interview können Sie hier unter www.krone.at nachlesen.
Besser aufs Studium konzentrieren
Nach diesem doch etwas unglücklichen Auftritt auf dem Parkett der großen Politik sind
wir uns nicht mehr so sicher, ob der 24-jährige Sebastian Kurz der richtige Mann für den
Job ist und ob man in einem so jungen Alter überhaupt derart viel Verantwortung über-
nehmen kann oder soll.
Über eines sind wir uns allerdings absolut sicher. Sebastian Kurz wird den freien Fall der
ÖVP weder mindern noch aufhalten. Vielleicht wäre es für ihn besser in einer Jugend-
Organisation der ÖVP mitzuwirken und sich nebenbei wieder auf sein Jus-Studium zu
konzentrieren. Denn da ist Kurz bereits im 13. Semester und noch immer nicht fertig. Hof-
fentlich braucht er für politisch dringende Entscheidungen nicht ebenfalls derartig viel
Überzeit.
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2011-04-24
Unser Beitrag sorgte für Aufregung
Offenbar haben wir mit unserem gestrigen Beitrag „Falschparken doch nicht gratis“ für
Aufregung gesorgt. Das wird zumindest in der heutigen Online-Ausgabe der Kronen-
Zeitung bestätigt. Wir haben als einziges Medium darauf hingewiesen, dass der Beitrag
der auflagenstärksten Tageszeitung Österreichs nicht ganz der Realität entspricht und
haben dies in einem „Offenen Brief an die Kronen-Zeitung“ publiziert.

Screen: krone.at
Strafzettel landen doch nicht im Mistkübel
Auf Grund des gestern veröffentlichten Krone-Beitrags werden sicherlich nicht Zigtaus-
ende Strafzettel im Mistkübel landen. Zu dieser Meinung kam unser Gastautor, Günther
Richter, der sich die Mühe machte und zu diesem Thema etliche juristische Entscheid-
ungen aus diversen Rechtssprechungen suchte, welche im gestrigen ERSTAUNLICH-
Beitrag verlinkt wurden.
Bereits in der heutigen Online-Ausgabe relativiert die Kronen-Zeitung ihren gestrigen
Beitrag und schreibt nun folgendes.

Screen: krone.at
UVS-Urteil ist nicht bindend
So ist in dem Krone-Beitrag zu lesen, dass der Linzer Polizeijurist Christoph Burger fol-
gendes zu diesem UVS-Erkenntnis festhält: „Es wird interessant, weil es der bisherigen
Rechtsauslegung widerspricht“ oder: „Es muss nun ausjudiziert werden, ob das UVS-
Erkenntnis auch in anderen Fällen hält, da es ein Einzelfall ist und somit nicht von vorn-
herein bindend ist“.
Genau diese Meinung des Linzer Polizeijuristen war Tenor unseres gestrigen Beitrags
„Falschparken doch nicht gratis“. Wir sind der Meinung, dass es sich beim gegenständ-
lichen Fall um einen Einzelfall handelt. Offenbar hatte der betroffene Parksünder ein
„Hintertürl“ im Gesetz endeckt und dieses für sich ausgenützt. Zusätzlich dürfte er auf
einen milden Senats-Vorsitzenden gestossen sein.
Dass dies natürlich nicht für alle Parksünder gelten wird ergibt sich schon daraus, dass
der Staat mit absoluter Sicherheit nicht auf die Bußgelder aus Verkehrsdelikten verzich-
ten wird.
Wir finden es von der Kronen-Zeitung anständig, dass diese ihren Artikel umgehend re-
lativiert haben, um nicht Parksünder dazu verleiten ihre Strafmandate wegzuwerfen
und damit einen größeren finanziellen Schaden zu erleiden.
*****
2011-04-03
GASTAUTOREN-BEITRAG
Offener Brief an die Kronen Zeitung
Sehr geehrte Redaktion!
Der Artikel ihres Redakteurs Markus Schütz mit dem Titel: Strafzettel für „Parksünder gegen
Menschenrechte“ mag zwar reißerisch sein und dem Wunschdenken von Parksündern ent-
sprechen, er ist inhaltlich aber völlig falsch und auf fahrlässige Weise geeignet, Personen
in die Irre zu führen und Ihnen wirtschaftlichen Schaden zuzufügen.

Screen: krone.at
Ich darf mir erlauben Ihnen zur Kenntnis zu bringen, dass in Österreich gemäß Art 7 B-VG
noch immer der Rechtsgrundsatz herrscht: „Niemand kann sich in seinem Rechtsfall darauf
berufen, wie die Behörde gegen eine andere Person vorgegangen ist. Fehlverhalten einer
Behörde in anderen Fällen begründet keinen Anspruch auf gleichartiges Fehlverhalten im
eigenen Fall.“ Nachzulesen unter diesem „LINK“.
Zudem hat die strapazierte – rechtswidrige – Entscheidung des UVS noch nicht den Verwalt-
ungsgerichtshof überstanden, und entwickelt daher keinerlei Bindungswirkung für einen
anderen Prozeß. In diesem Zusammenhang darf ich mir erlauben, sie auf die Entscheidung
des VwGH zur Gz.: 97/17/0334 zu verweisen, wo der VwGH in einem ähnlichen Fall bereits
festgestellt hat, dass die erteilte Lenkerauskunft im Verwaltungsverfahren auch verwertet
werden darf und NICHT dem Art. 6 EMRK widerspricht: Nachzulesen unter diesem „LINK“.
Der obzitierten Enscheidung ist auch zu entnehmen, dass der § 103 KFG (Pflicht zur Len-
kerauskunft) seit 1986 im Verfassungsrang steht und: „Ob sich Österreich durch die er-
wähnte Verfassungsbestimmung des Art. II des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 384/1986 kon-
ventionswidrig verhält, entzieht sich der Prüfungsbefugnis des Verwaltungsgerichtshofes
und des Verfassungsgerichtshofes (vgl. wiederum das hg. Erkenntnis vom 27. Oktober
1997, Zl. 96/17/0425, mwN), könnte vom Beschwerdeführer also nur mit Individualbe-
schwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geltend gemacht wer-
den.“ Nachzulesen unter diesem „LINK“.
Selbst der EGMR hat sich hienach bereits mehrfach mit dieser Problematik beschäftigt
und ist in mehreren Entscheidungen zur Erkenntnis gelangt, dass KEINE Verletzung
von Art 6 MRK vorliegt:
WEH gegen Österreich:
http://www.menschenrechte.ac.at/docs/04_2/04_2_10
Silvia Fischbach-Mavromatis gegen Österreich:
http://www.menschenrechte.ac.at/docs/05_3/05_3_04
O’Halloran und Francis gg. das Vereinigte Königreich:
http://www.menschenrechte.ac.at/docs/07_3/07_3_15
Lückhof und Spanner gg. Österreich:
„Der GH verweist auf den Fall O’Halloran und Francis/GB, wo er feststellte, dass die
bloße Verpflichtung zur Angabe, wer das Fahrzeug gelenkt habe, noch keine Selbstbe-
zichtigung darstellte.“ „In diesem Zusammenhang wiederholt der GH, dass er im Fall
Weh/A bereits festgestellt hat, dass das Erfordernis, eine einfache Tatsache bekannt
zu geben, nämlich wer der Fahrer des Fahrzeugs war, nicht als solche belastend sei.“
Nachzulesen unter diesem „LINK“.
Krumpholz gg. Österreich:
„In den Fällen O’Halloran und Francis/GB und Lückhoff und Spanner/A stellte der GH fest,
dass die Pflicht des Fahrzeughalters, zu offenbaren, wer das Fahrzeug zur Zeit der Begeh-
ung eines Verkehrsdelikts gelenkt hatte, nicht gegen das Recht verstieß, zu schweigen
und sich nicht selbst belasten zu müssen.“ Nachzulesen unter diesem „LINK“.
Unter Berücksichtigung der journalistischen Sorgfaltspflicht würde ich es jedenfalls für
angebracht empfinden, ihre Leserschaft über die oben ersichtliche tatsächliche Rechts-
lage zu informieren um diese zumindest vor weiteren witschaftlichen Schäden zu be-
wahren.
Mit besten Grüßen
Günther Richter
2011-04-02
Interessanter Krone-Beitrag
Der nachfolgende Beitrag (Screen) erschien in der heutigen Kronen-Zeitung. An und für
sich ist diesem nichts mehr hinzuzufügen, aber…….

Screen: Kronen-Zeitung (Printausgabe) vom 25.03.2011
….aber einige Fragen tun sich für dennoch uns auf. Wie bescheuert ist man beim Amt für
Sozialhilfe eigentlich, einem gesunden und arbeitsfähigen 25-jährigen Mann Sozialhilfe-
Entgelt zu gewähren?
Bekommt ein 25-jähriger, gesunder und arbeitsfähiger Mann in der Türkei ebenfalls Sozial-
hilfe? Wenn ja, kann in der Türkei ein Sozialhilfe-Empfänger auch mit einem Mercedes-
Coupe durch die Landschaft brausen?
Welche Strafe steht in der Türkei eigentlich auf den Verkauf von 17(!) Kilogramm Heroin?
Wäre nett wenn uns jemand diese Fragen beantworten könnte.
Eines wissen wir allerdings mit Sicherheit. Den Sozialhilfeantrag musste der 25-jährige
türkischstämmige Drogendealer sicherlich nicht in deutscher Sprache ausfüllen. Denn
dieses Antragsformular gibt es auch in türkischer Sprache.
*****
2011-03-25
Interessanter Krone-Beitrag
Folgender Beitrag ist in der heutigen Kronen-Zeitung zu lesen. Offenbar hat man auch
bei der auflagenstärksten Tageszeitung Österreichs, einen Blick in die Kriminalstatistik
geworfen.
Screen: Krone (Printausgabe) vom 21.03.11
600 nigerianische Drogendealer
Rund 10.000 Nigerianer(innen), vom Säugling bis zur Urgrossoma, leben in Österreich.
Davon wurden im Jahre 2010, 1.566 Nigerianer(innen) straffällig. Dass ergibt in Prozen-
ten ausgedrückt, die beachtliche Zahl von rund 19 Prozent.
Von diesen straffällig gewordenen 1.566 Nigerianer(innen) betätigten sich rund 600 als
Drogendealer. In Prozenten ausgedrückt handelten von allen straffällig gewordenen
Nigerianer(innen) immerhin rund 62 Prozent mit Drogen.
Auf Österreichs Gesamtbevölkerung umgelegt
Würden wir dies nun auf die Gesamtbevölkerung von Österreich, ebenfalls vom Säugling
bis zur Urgrossoma, umlegen kämen wir auf ein erstaunliches Ergebnis.
Screen: Statistik Austria
Demnach würden im Jahre 2010, gemessen von der Gesamtbevölkerung , 1.337.164
Personen straffällig geworden sein. Von diesen Personen hätte die stolze Anzahl von
511.754 Straffälligen mit Drogen gehandelt. Dass dem nicht im Entferntesten so ist
wird durch die Kriminalstatistik bewiesen.
Unsere obig angeführte Berechung zur Straffälligkeit der Gesamtbevölkerung in Öster-
reich ist natürlich rein theoretisch und basiert auf den Prozentsätzen der straffällig ge-
wordenen Nigerianer(innen) in der Alpenrepublik.
Da wollen wir doch den letzten Satz des Beitrag in der Krone zitieren: Eine Aussendung
mit dem Titel „Nigerianer sind keine Drogendealer“ mutet angesichts der Zahlen doch
seltsam an….
*****
2011-03-21
Big Business
Obwohl die halbe Welt seit Monaten unter sibirischer Kälte leidet, versuchen selbster-
nannte Klimaforscher uns Glauben zu machen, es existiere eine permanente Erderwärm-
ung. Diese These wird offenbar mit den beiden letzten milden Winter gerechtfertigt.
Schaut man jedoch ein wenig hinter die Kulissen der Erderwärmungs-Propheten, wird
sehr rasch erkannt, dass es lediglich ums Big Business geht. Diese Headline war in
der vorgestrigen Ausgabe der Kronen Zeitung (Print) zu lesen.
Screen: Kronen (Print)
Allein der Kapitalbedarf für die Technologie wird bis zum Jahre 2020, satte 2,9 Billionen
Euro (eine Zahl mit elf Nullen) betragen. Dass heißt im Klartext, diese unvorstellbare
Summe müssen irgendwelche Personen und/oder Organisationen verdienen. Bezahlen
darf natürlich der kleine Mann bzw. die kleine Frau.
Outdoor-Möbel zum Saisonbeginn im Ausverkauf
Die Klimalüge von der Erderwärmung glaubt nicht einmal mehr der globale Handel.
Normalerweise versuchen Bauhäuser zu Frühjahrsbeginn, Outdoor-Möbel zu stolzen
Preisen an die Kundschaft zu bringen. Bei einer Filiale einer multinationalen Bauhaus-
kette, hat unser Fotograf gestern nachfolgendes Foto geschossen.
Foto: ®erstaunlich.at
Eine schöne Preisreduktion von 399,- auf 150,- Euro, welche aber eher auf eine Erderkält-
ung als auf eine Erderwärmung zurückzuführen ist. Denn wer braucht schon zu Frühjahrs-
beginn einen Strandkorb, wenn das Thermometer Minusgrade anzeigt, wie nachfolgendes
Foto unter Beweis stellt.
Foto: ®erstaunlich.at
Es wird weiter gelogen und abgezockt werden
Dieses Foto wurde heute im 10. Wiener Gemeindebezirk aufgenommen. Aber solange sich
mit der Klimalüge weiterhin viel Geld verdienen lässt, werden wir auch in Zukunft belogen
werden. Außerdem gelangen Politiker in den Genuss, in den Wintermonaten in tropischen
Gefilden Klimakonferenzen über die Erderwärmung abzuhalten.
*****
2011-03-04
Verfassungswidriger Sozialdienst?
Der Grüne Landtagsabgeordnete Gebi Mair vertritt in seinem heutigen Blogeintrag die
Meinung, dass ein reiner Zwangs-Sozialdienst in Österreich verfassungswidrig wäre.
Würde man diese Auffassung weiterspinnen, könnte man durchaus zur Annahme kom-
men, dass dieser Zustand schon jetzt bestünde. Das ist natürlich Nonsens, da in Öster-
reich allgemeine Wehrpflicht besteht und alternativ dazu die Ableistung des Zivilsdienstes
möglich ist.
Screen: gebimair.blogspot
Mair ist weiteres der Meinung, dass es auch eine Zeit vor dem Zivildienst gab und das
Land auch damals funktionierte. Leider vergaß er hinzuzufügen, dass in der Zeit
vor dem Zivildienst, auch schon die allgemeine Wehrpflicht bestand und das Land aus
diesem Grunde funktionierte. Soldaten haben zum Beispiel in zahlreichen Katastrophen-
einsätzen, der österreichischen Bevölkerung wertvolle Dienste erwiesen.
Auch Frauen der Wehrpflicht unterziehen
Ob ein Söldnerheer ebenfalls dieses Engagement an den Tag legen würde, wagen wir
zu bezweifeln. Daher sind wir für die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht. Diese
hat auch den Vorteil, dass junge Männer Männer Disziplin, Verantwortungsbewusstsein
und Gemeinschaftssinn erlernen. Dabei ist auch der Faktor der körperlichen Ertüchtig-
ung nicht zu vergessen.
Wir sind auch dafür, dass Frauen ebenfalls der allgemeinen Wehrpflicht unterzogen wer-
den. Aus den im obigen Absatz angeführten Gründen, würde dem weiblichen Geschlecht
eine Ausbildung bei Heer ebenfalls gut tun. Wir gehen von der Annahme aus, dass Frauen-
rechtlerinnen nichts dagegen einzuwenden haben, da sie ohnehin pausenlos nach Gleich-
berechtigung rufen.
Reformen notwendig
Die Aufrechterhaltung der allgemeinen Wehrpflicht setzt allerdings eine gründliche Reform-
ierung des Bundesheeres voraus. Denn es kann nicht angehen, dass Grundwehrdiener
nach der Absolvierung ihrer 6-wöchigen Grundausbildung, den Rest ihrer Militärzeit tot-
schlagen müssen, da keine sinnvollen Aufgaben vorhanden sind. Diese gängige Praxis ist
durch nichts zu rechtfertigen, auch nicht wenn sie zur Existenzberechtigung des Offiziers-
corps dient.
Rundumschläge der Offiziere unnötig
Apropos Offiziere, diese haben sich auch nicht gerade mit Ruhm bekleckert, als sie gestern
Strafanzeige gegen die Kronen-Zeitung erstatteten, weil sie in einem Kommentar des Jour-
nalisten Peter Gnam, eine „Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen und Gut-
heißung mit Strafe bedrohter Handlungen“ zu erkennen glaubten.
Gott sei Dank leben wir in einer Demokratie, in der jeder (noch) seine Meinung kundtun
darf. Bei der Kronen-Zeitung ist man eben anderer Meinung und das ist zu akzeptieren.
Das Zitat „Der Gedanke, stell dir vor, es gibt eine Wehrpflicht und niemand geht hin“ ist
schon so alt wie der Ausspruch „„Der Gedanke, stell dir vor, es gibt Krieg und niemand
geht hin“. In dieser Redewendung einen kriminellen Tatbestand zu sehen, ist ein wenig
übertrieben.
Mangelware Corpsgeist
Allerdings fragen wir uns wo der Corpsgeist der Offiziere blieb, als Norbert Darabos, den
Generalstabschef Edmund Entacher feuerte, weil dieser anderer Meinung war. Zuerst
meißelte der Verteidigungsminister die Wehrpflicht in Stein (wir meinen er hatte in Sand
geschrieben) um sechs Monate später für deren Abschaffung zu plädieren.
Eine Armee deren oberster Chef ein Zivildiener und zusätzlich ein derartiger Wendehals
ist, darf sich nicht wundern wenn sie derart unter Beschuss gerät. Hier wäre es für die
Offiziere angebracht gewesen, den erforderlichen Corpsgeist zu zeigen.
*****
2011-02-16
Vignettenkontrolle zu Stosszeit
Im Beitrag „Asfinag-Kontrolle verursachte Verkehrschaos“ haben wir dem staatlichen
Autobahnbetreiber quasi unterstellt, seine Abkassiermethoden ohne Rücksicht auf
Verluste durchzuführen. Grund hiefür war eine Vignettenkontrolle auf einer Zufahrt zur
A23 während der Stoßzeit.
Offenbar war die Verursachung eines Verkehrschaos für die Asfinag kein Problem, wenn
die Kasse stimmt. Auch die Mitarbeiter des staatlichen Autobahnbetreibers beäugten wir
mit Argwohn. Sind doch bei der Kapperltruppe etliche Personen dabei, die sich als
Möchtegern-Polizisten fühlen, nur weil ihnen eine Uniform verpasst wurde.
Im Zweifel für…..
Nach Erscheinen des eingangs erwähnten Beitrags, rief ein Verantwortlicher der Asfinag
in der Redaktion an und führte mit einem Redaktionsmitarbeiter ein langes Gespräch.
Der Anrufer versuchte Glauben zu machen, dass es nicht im Interesse der Asfinag
läge, absichtlich ein Verkehrschaos zu verursachen, um durch Kontrollen mehr Geld
einzubringen. Die Situation wäre mehr oder weniger ein Zufall gewesen. Auch wären alle
Asfinag-Mitarbeiter bestens geschult.
Ganz haben wir dem Mann zwar nicht geglaubt, dachten aber „im Zweifel für den Ange-
klagten“ und ließen die Sache auf sich beruhen. Dass jedoch nichts so fein gesponnen
ist, um nicht ans Tageslicht zu kommen, beweist ein heutiger Kronen Zeitungs-Artikel,
den wir vorerst für einen verfrühten Aprilscherz hielten.
Zum Original Krone-Beitrag Bild anklicken
Screen: Krone Print vom 09.02.2011
Tagesordnung: Autodiebstahl
Da erlebte eine Frau eine Situation, welche seit Öffnung der Ostgrenzen an der Tages-
ordnung steht, nämlich dass ihr Auto gestohlen wurde. Die Frau verständigte an Ort
und Stelle die Polizei, aber auch eine sofort eingeleitete Alarmfahndung verlief erfolg-
los.
Der Pkw wurde einige Zeit später in Kärnten aufgefunden und vom Dieb fehlte natür-
lich jede Spur. So weit so nicht gut. Und jetzt wird es in der Tat erstaunlich. Der Dieb
benützte bei seiner Fahrt die Autobahn und geriet auf der A23 in eine automatische
Vignettenkontrolle.
Hat die Asfinag ein eigenes Gesetzbuch?
Da die Dame nicht auf mautpflichtigen Strassen fährt, war ihr Pkw auch nicht mit einer
Autobahn-Vignette versehen. Aus diesem Grund schickte ihr die Asfinag eine Rechnung
über die Ersatzmaut. Die vorgelegte Anzeigenbestätigung der Polizei bewog den staat-
lichen Autobahnbetreiber zu folgender Mitteilung.
Screen: Krone Print vom 09.02.2011
Es muss ein eigenartiges Gesetzbuch sein in dem steht, dass eine Person für eine Sache
verantwortlich ist, bei der ihr durch Diebstahl die Verfügungsberechtigung über diese
entzogen wurde. Diesen Paragrafen würden wir sehr gerne sehen.
Nach der Logik der Asfinag hatte die Frau aber mächtiges Glück, dass der Dieb nieman-
den totgefahren hat. Folgt man nämlich der Schlussfolgerung des staatlichen Autobahn-
betreibers, müsste sich die Bestohlene dann zumindest wegen Beteiligung an einer fahr-
lässiger Tötung vor Gericht verantworten.
Logisches Denken? Fehlanzeige
Wie dieser Fall beweist, haben wir mit unserem eingangs erwähnten „Beitrag“ gar nicht
so Unrecht gehabt. Der Asfinag geht es offenbar nur ums Abkassieren, egal um welchen
Preis. Auch ihre Antwort an die Bestohlene lässt jegliches logische Denken missen, da in
dieser Angelegenheit gar keine Kulanz von Nöten ist. Denn diese würde ein Verschulden
der Bestohlenen voraussetzen.
Die Frau konnte beim besten Willen nicht die Fahrtroute des Autodiebes beeinflussen und
daher trifft sie in diesem Fall keine Schuld. Soviel zum logischen Denken und der bestge-
schulten Mitarbeiter(innen) der Asfinag.
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2011-02-09
Magistrat genehmigt Sexstudios im Sperrgebiet
Wie wir bereits im Beitrag „Das Rotlicht und das Rote Wien“ ankündigten, haben wir
mit Verantwortlichen einer Tageszeitung (Kronen Zeitung) über die Artikel-Veröffentlichung,
der Genehmigungen für Sexstudios (grindige Minibordelle) seitens des Wiener Magistrats,
Gespräche geführt.
Uns lag daran, dass eine breite Öffentlichkeit und auch verantwortliche Personen der
Wiener Stadtregierung, von diesen doch etwas erstaunlichen Vorgängen in Kenntnis
gesetzt werden. In der auflagenstärksten Tageszeitung Österreichs, erschien heute
nachfolgender Artikel.
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe)
MA 36 ist maßgeblich daran beteiligt
Es ist in der Tat erstaunlich, dass das Wiener Magistrat, bei dem auch die MA 36 maß-
geblich beteiligt ist, Genehmigungen für Sexstudios erteilt, obwohl diese in einer Sperr-
zone liegen. Entweder sind die zuständigen Beamten nicht in Kenntnis der Gesetzeslage
oder drücken aus welchen Gründen auch immer, beide Augen ganz fest zu.
Erstaunlich ist auch die Tatsache, dass seitens eines Beamten der MA 36 die Empfehl-
ung an eine biedere Kaffeehaus-Betreiberin abgegeben wird, ihr Lokal dem Rotlicht zur
Verfügung zu stellen, da man mit diesem keine Probleme habe.
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2011-02-07
Kursverfall?
Offenbar steht der WWF bei der auflagenstärksten Tageszeitung Österreichs, der Kronen-
Zeitung, nicht mehr so hoch im Kurs wie es in vergangenen Zeiten der Fall war. Wir ver-
muten dies deshalb, weil diese Non-Profit-Organisation früher mindestens eine halbe
Seite für ihre Mitteilungen zur Verfügung gestellt bekam, während sie sich nun mit mick-
rigen 7(!) Zeilen begnügen müssen.
Möglicherweise haben die Verantwortlichen bei der Krone, die ERSTAUNLICH-Beiträge
über die Geschäfte des WWF gelesen und ihre Konsequenzen daraus gezogen. Jeden-
falls war in der heutigen Printausgabe der Kronen-Zeitung, folgende Mitteilung der Natur-
und Tierschutztruppe zu lesen

Screen: Krone Print vom 31.01.2011
Kein Wald bedeutet keine Eigenjagd
Der WWF klagt über das Verschwinden der Wälder. Dieser Zustand ist für diese Non-
Profit-Organisation besonders bedauerlich, lassen sich doch in verschwundenen Wälder
keine profitablen Eigenjagden errichten.
Und keine Eigenjagd bedeutet, dass auch keine betuchten Jagdgäste eingeladen werden
können, die dementsprechend viel Geld für ihre Abschüsse, in die Kassa des WWF fließen
lassen. Das trifft diese Natur- und Tierschutztruppe doppelt so hart, beklagen sie doch be-
reits eine Stagnation ihrer Spendeneinläufe.
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2011-01-31
Zuwenig Geld für den WWF-Präsidenten?
Aus aktuellen Anlass wollen wir uns zum Jahresausklang nochmals mit dem WWF befassen.
Das ist jene Non-Profit-Organisation, deren Präsident jährlich 500.000,- US$ verdient. Wie
wir aufdeckten und bereits ausführlich darüber berichteten, unterhält diese Natur- und Tier-
schutzorganisation, vier Eigenjagden in österreichischen Nationalparks.
Damit wird auch die Motivation klar, warum sich diese Organisation seit einiger Zeit, für die
Errichtung des Nationalparks March-Thaya-Auen derart stark macht. Offenbar hat aber un-
sere Berichterstattung über das erstaunliche Hobby der Naturschützer, etlichen Menschen
die Augen geöffnet und so fanden wir nachfolgendes in der heutigen Krone (Print).

(Quelle: Kronen Zeitung)
Der Krone-Beitrag befasste sich mit Spenden und deren Absetzbarkeit. Frau und Herr Ös-
terreicher sind an und für sich spendabel, lassen sich allerdings nicht für blöd verkaufen.
Diese Tatsache dürfte der WWF-Österreich nun zu spüren bekommen haben, denn laut
Krone ist nur der WWF von der Stagnation betroffen und dies dürfte mit der zur Zeit fehlen-
den Absetzbarkeit von Spenden nichts zu tun haben .
Unterstützung vom Kurier
Offenbar haben wir mit unseren Beiträgen über den WWF-Österreich, die Tageszeitung
„Kurier“ inspiriert und so brachte dieser am 24.12.2010 nachfolgenden Beitrag.

Quelle: Kurier Printausgabe–zum Online-Beitrag geht es „hier“
Christian Filala, Obmann des Marchegger Fischereivereines meint, dass der WWF mit
seiner Kampagne übersieht, dass es sich bei den Fischern entlang March und Thaya zum
größten Teil um ältere Mitbürger mit durchwegs kleinen Einkünften und Pensionen handelt,
für die das Angeln und Daubeln oft das einzige und vor allem leistbare Freizeitvergnügen
in ihrer Heimatgemeinde darstellt.
Wir glauben nicht, dass der WWF von irgendwelchen sozialen Gedanken getragen wird.
Lässt sich doch mit betuchten Jagdgästen, welche in ihren dicken SUV anreisen, wesentlich
mehr Profit erwirtschaften als mit Rentnern deren einziges Freizeitvergnügen das Angeln ist.
Mit dem Erlös aus Angellizenzen wird sich kaum die Traumgage des WWF-Präsidenten fin-
anzieren lassen.
Setzt der WWF-Mann auf Konfrontation?
Interessant ist auch ein Interview mit dem WWF-Mann Gerhard Egger, in der Fachzeitschrift
Fisch&Wasser, welche die VÖAFV-Mitglieder dieser Tage zugesandt bekamen. Offenbar
setzt Egger ganz unverblümt auf Konfrontation und meint: „Reibungspunkte könnten in Zu-
kunft differierende Naturschutzinteressen, der Fischbesatz und die Gestaltung der Daubel-
hütten sein.“

Quelle: Fisch&Wasser (Print)
Da sei diesem Herrn Egger ins Stammbuch geschrieben, dass Angler friedliche Zeitgenos-
sen und Naturschützer sind, die keine Reibungspunkte suchen. Sie haben ihre Hütten schon
Jahrzehnte, hegen und pflegen die Natur und besetzen auch seit diesem Zeitraum Fische in
die Gewässer. Aber wie heisst ein altes Sprichwort: „Es kann der Frömmste nicht in Frieden
leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt“.
Neue Führungsriege im VÖAFV?
Dachten wir bis dato, dass der Präsident des „Verband Österreichischer Arbeiter-Fischerei-
Vereine“ Günter Kräuter und der Verbandssekräter Martin Genser heissen. Bei der Beant-
wortung der Frage: „Auf welche Art könnte die Fischerei betroffen sein?“ antwortet Egger
in einer Art bei der man zur Annahme kommen kann, dass er die beiden Herren bereits
überholt hat und ein maßgeblicher Entscheidungsträger im VÖAFV ist.
Da ist von „was die Fischer werden müssen“ udgl. die Rede. Im obigen Screen ist der ge-
samte Text seiner Antwort enthalten. Bei seiner Aussage stellt sich bei uns die Frage, wer
glaubt dieser Herr Egger zu sein, dass er sich eines derartigen Kasernenhoftons bedient?
Resteverkauf auf Märkte
Hat es der WWF wirklich schon so notwendig zu einem neuen Jagdrevier zu kommen, um
die Überreste von abgeschossenen Tieren, welche die betuchten Jagdgäste großzügig zu-
rücklassen, unter dem WWF-Gütesiegel auf Märkten zu verkaufen?

Der Rest vom Schützenfest
Wir stimmen mit Fiala überein
Christian Filala, Obmann des Marchegger Fischereivereines hat absolut recht wenn er
meint: „Wir brauchen keinen fremdbestimmten, aufgesetzten Naturschutz, der den Be-
wohnern der Grenzregion vorschreibt, was sie in ihrer Heimat machen dürfen und was
nicht.“
Unter den nachfolgenden Links können Sie die gesamte Serie der Berichterstattung über
die Non-Profit-Organisation WWF-Österreich und deren erstaunliche Freizeitbeschäftigung
nachlesen. Beitrag 1 Beitrag 2 Beitrag 3 Beitrag 4 Beitrag 5 Beitrag 6 Beitrag 7
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2010-12-27
Der Aufdecker H.P. Martin
Gegen wen und was hatte Hans Peter Martin vor der EU-Wahl 2009 nicht alles gewettert.
Der selige Krone-Inhaber, Hans Dichand, widmete ihm sogar eine eigene Kolummne für
den Wahlkampf. Martin ließ sich so richtig aus und berichtete über Korruption und Bereich-
erung seiner Parlamentskollegen. Er gab unter anderem auch an, dass er über 7.000 Fälle
registriert habe, in denen Abgeordnete ungerechtfertigt Sitzungstagegelder kassiert hätten.
Er ließ an seinen Kollegen und dem EU-Parlament kein gutes Haar. Martin versicherte,
dass er sich im Falle einer Wiederwahl, in die von ihm so verschmähte Institution, der Miss-
stände annehmen und diese bekämpfen werde. Glaubwürdig waren seine Beteuerungen
und Versprechungen unserer Meinung nach ohnehin nicht.
Unser Misstrauen wurde leider auch bestätigt. Denn kaum war Hans Peter Martin wieder
ins EU-Parlament gewählt worden, hörte man von ihm keinen Ton mehr. Aus welcher Moti-
vation heraus ihn Dichand unterstützte, wissen wir nicht. Allerdings verhalf ihm die Promo-
tion des Krone-Inhabers dazu, seinen Job zu behalten. Hätte es diese Unterstützung sei-
tens der Kronen-Zeitung nicht gegeben, wäre Martin wohl unter „ferner liefen“ gefallen
und chancenlos gewesen.
H.P. Martin und seine Auffälligkeiten
Wir müssen uns nachträglich leicht korrigieren, denn ganz unauffällig war H.P. Martin nach
seiner Wiederwahl doch nicht. In Strassburg fiel er angeblich mit einem Hitlergruß auf.
Auch mit der Auffrischung seiner Englisch-Sprachkenntnisse, machte er auf sich aufmerk-
sam.
Als eine Bewertung seiner Person bei einer TV-Debatte nicht zu seinen Gunsten ausfiel,
schrie er einem Standard-Journalisten quer durchs Studio, ein fröhliche „Fuck you“ ent-
gegen. Das war es aber auch schon, mit welchen Taten Hans Peter Martin auffiel.
Weiße Weste ist nun beschmutzt
Zumindest bis zu dieser Woche. Da erwischte es den EU-Saubermann selbst, denn nun
verurteilte ihn der Europäische Gerichtshof (EuGH), zur Rückzahlung von 163.381,- Euro.
Der Vorwurf von regelwidrigen Gelder-Verwendungen, welchen er unter anderem auch
etlichen EU-Parlamentariern vorgeworfen hatte, wurden ihm nun selbst zum Verhängnis.
Im Zeitraum zwischen Juli 1999 und Juli 2004, soll Hans Peter Martin seine Sekretariats-
zulage regelwidrig verwendet haben. Zu diesem Schluß kam das Europa-Parlament und
der EuGH, bei dem Martin dagegen geklagt hatte, gab dem Parlament recht. In Folge wur-
de er dazu verurteilt, den Betrag von 163.381,- Euro rückzuerstatten.
H.P. Martin spricht von einem absurden Fehlurteil, gegen das er berufen wird. Ist doch klar,
dass sich der EU-Saubermann mit allen Mitteln gegen dieses Urteil wehren wird, hat doch
seine selbstgestrickte weiße Weste, auf einmal einen kräftigen Schmutzfleck abbekommen.
Wasser predigen und Wein trinken
Die Aussagen von Politikern sind im Allgemeinen mit Vorsicht zu geniessen. Allerdings
ist bei jenen, die aus wahltaktischen Gründen jene Institution in die sie gewählt werden
wollen anpatzen, allergrößte Vorsicht geboten. Gegen konstruktive Kritik ist nichts einzu-
wenden, allerdings fällt Nestbeschmutzung nicht darunter.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes lässt den Schluss zu, dass Hans Peter Martin
zu jenen Zeitgenossen zählt, die Wasser predigen und Wein trinken. Wir glauben auch
nicht, dass er nochmals die Chance haben wird ins EU-Parlament gewählt zu werden,
denn Gönner wie Hans Dichand sind rar geworden.
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2010-12-16
Blumen für Kim Il Sung
Sozialistische, pardon sozialdemokratische Politiker unseres Landes, dürften ein eigenes Ver-
hältnis zum Terrorstaat Nordkorea haben. War doch unser geschätzter Bundespräsident,
Dr. Heinz Fischer, lange Zeit Präsidiumsmitglied der österreichisch-nordkoreanischen Freund-
schaftsgesellschaft.
Aber auch in jüngster Zeit wurde dem Terrorregime und seinem Diktator gehuldigt. Vom
19. Mai bis 5.September 2010, fand im MAK die Ausstellung „Blumen für Kim Il Sung“ statt,
welche mit öffentlichen Geldern finanziert wurde. Den Besuchern sollte vermittelt werden,
wie schön es doch in Nordkorea sei und welch liebenswerter Mensch der Schreckensherr-
scher war.
(Quelle: http://www.mak.at/)
Erstaunliche Reise
Nach dem Tod von Kim Il Sung, trat Sohnemann Kim Jong Il das menschenverbrecher-
ische Erbe seines Vaters an. Dies tat aber der Freundschaft zu sozialdemokratischen Poli-
tiker(innen) keinen Abbruch und so reiste eine fünfköpfige „SPÖ-Delegation“, vom 11. bis
16. September 2010, darunter der Nationalratsabgeordnete Peter Wittmann und die EU-
Abgeordnete Karin Kadenbach, in eine der letzten Diktaturen dieser Welt.
Nordkoreanische Mode
Auch auf „unzensuriert.at“ ist heute ein erstaunlicher Beitrag zu lesen. Unter dem Titel
„Parlamentsmitarbeiter als Liftboys im Nordkorea-Look“ zeigt der Autor dieser
Webseite auf, dass offenbar nordkoreanische Mode auch im Parlament Einzug gehalten
hat.
Foto: Parlamentsdirektion / Michael Buchner
(Quelle: „unzensuriert.at“)
Steuergeld für Nordkorea-Promotion
Alles in allem lässt also darauf schließen, dass sozialdemokratische Volksvertreter und so-
mit auch der Staat Österreich, ein äußerst gutes Verhältnis zu Nordkorea haben müssen.
Wurden doch aus Steuergeld Ausstellungen, Reisen und Mode finanziert, welche die
Freundschaft zu einer der letzten Diktaturen dieser Welt bestätigt.
Heute in der Kronen Zeitung
Da fanden wir es doch recht erstaunlich, als heute nachfolgender Beitrag im Gerichtsteil
der Kronen Zeitung erschien.
(Quelle: Kronen Zeitung Printausgabe v. 7.12.2010)
Während sozialdemokratische Politiker, mit Steuergelder dem Terrorregime Nordkorea in
Österreich eine Ausstellung ermöglichen und sogar in diese Diktatur reisen, wird ein Ge-
schäftsmann gerichtlich verurteilt, weil er mit dem gleichen Land Geschäfte tätigte.
Wofür ist das Handelsembargo gut?
Der einzige Unterschied ist, der Kaufmann hat keine Steuergelder verschwendet, son-
dern durch seine geschäftlichen Tätigkeiten ermöglicht, dass solche ins Staatssäckel
fließen. Er hat auch keine Atombomben oder sonstiges Kriegsmaterial an der Terror-
staat verkauft, sondern stinknormale Luxuslimousinen und Luxusyachten.
Auf Grund der Tatsache , dass namhafte SPÖ-Politiker unseres Landes kein Problem darin
sehen, dem Terrorregime mit einer Ausstellung zu huldigen und sogar Reisen in dieses
Land unternehmen, stellt sich die berechtigte Frage, warum zwischen Österreich und
Nordkorea ein Handelsembargo besteht?
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2010-12-07