Behörden keinesfalls zum logischen Denken anleiten


Was alles unter Mutwilligkeit bei der Inanspruchnahme von Behörden fällt

 

Im konkreten Fall ging es um die Verweigerung eines Auskunftsersuchens. Die Causa landete schlussendlich beim Verwaltungsgerichtshof. Die ganze Entscheidung des VGH kann unter diesem LINK abgerufen werden.


 

In der 22-seitigen Entscheidung des VGH ist uns eine Textpassage besonders ins Auge gestochen. Dabei geht es um die Mutwilligkeit bei der Inanspruchnahme von Behörden.

 

 

Wie kann es sich denn Otto Normalbürger nur herausnehmen, einer Behörde vor Augen zu führen, dass konkrete einfachgesetzliche Rechtsnormen verfassungsrechtlichen Vorschriften (etwa der EMRK) widersprechen und die Behörde anzuregen, Ministerialentwürfe zur Herstellung einer verfassungskonformen Rechtslage zu erstellen. Auch geht es gar nicht, Behörden dazu anzuleiten, Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu verbreiten oder den Kenntnisstand von Behörden gleichsam abzuprüfen.

 

Besonders verwerflich scheint es allerdings zu sein, Behörden zu belehren und diese zum logischen Denken anzuleiten. Wo kämen wir denn da hin, wenn sich Beamte des logischen Denkens bemühen müssten. Tja, da staunen wahrscheinlich nicht nur wir, was alles unter Mutwilligkeit bei der Inanspruchnahme von Behörden fällt.

 

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2016-11-02


Kurioser Verkehrstafelstreit in Bad Ischl

Beamte muss man mit ihren eigenen Waffen schlagen

Video: Helmut Moser in Kooperation mit Salzi.TV
 
Erstaunlich  wie sich der Bezirkshauptmann von Gmunden,  Alois Lanz,  windet
und  vergeblich versucht sich herauszureden.  Tja,  was wäre die Alpenrepublik
ohne ihre Beamten?!
 
 
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2015-03-05

ÖVP-Khol verteidigt Pensions-Privilegienstadel


Kappen von Pensionsprivilegien ist eine Frage der Gerechtigkeit

Seniorenbund-Chef  Andreas  Khol hatte am Donnerstag erklärt,  es wäre unmöglich,
bei hohen Pensionen den Sparstift anzusetzen.  Für Gerald Loacker, Sozialsprecher
von  NEOS,  ist  der  Beweis  erbracht:  „Khol  verteidigt  nur die Privilegien von ÖVP-
Stammklientel, wie z.B. von Beamten, Altpolitikern und Kämmerern.“
Für  ASVG-Versicherte gilt das Pensionskonto ab Jahrgang 1955,  für Beamte erst ab
1976.   Außerdem  sind  die Abschläge für früheren Pensionsantritt bei den Beamten
deutlich niedriger als im ASVG-System.  Von den Luxuspensionen, die auf Betreiben
der ÖVP nur mit 74 Euro pro Monat gekürzt werden, ist da gar noch nicht die Rede.
Die  ÖVP verteidigt  Pensionsprivilegien von einzelnen Gruppen.   Zahlen muss dafür
die  breite  Masse,  was  der  Seniorenbund-Chef tatsächlich auch noch gerechtfertigt
empfindet.   Hier  wäre wohl mehr Gerechtigkeit in Form von gleichen Regeln für alle
Bürger angebracht.
„Für  ein  gemeinsames  Pensionsrecht  für alle Österreicherinnen und Österreicher
werde der  EuGH aller Voraussicht nach nichts einwenden können“,  so der Sozial-
sprecher von NEOS
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2014-09-12

Petition für Anklageerhebung wegen Wählertäuschung


Sinn- und nutzlose Petition

Morgen Sonntag, dem 15.12.2013,  läuft die Frist zu einer nicht ganz unberechtigten Petition
aus.  Montag, dem 16.12.2013,  ist nämlich Abgabetermin an die Staatsanwaltschaft Wien.
Screen: secure.avaaz.org
„Vor  der NR-Wahl wurden rd. 6,3 Mio. wahlberechtigte ÖsterreicherInnen insbesondere von den
2 Koalitionsparteien  ÖVP & SPÖ  in  den  TV-Konfrontationssendungen  arglistig  getäuscht, was
das Milliardendefizit des Staates anbelangt. Wo noch vor dem 29. Sep. 2013 von verschiedenen
Entlastungen  gesprochen  und  damit  um  Wählerstimmen  geworben wurde,  taucht „plötzlich“
Wochen  später ein Schuldenberg von zusätzlichen 24,x Mrd. auf,  der drastische Auswirkungen
für das Land und Generationen haben wird“,  so die Organisatoren der Petition.
An  und  für  sich  wäre es wünschenswert,  dass man Politiker(innen) für bewusst getätigte Lügen
zur Verantwortung zieht. Speziell dann, wenn diese zum Stimmenfang dienen. Die Organisatoren
der  Petition  beabsichtigen Anzeige zu erstatten,  auf das die Staatsanwaltschaft Anklage gemäß
Paragraph 263 StGB Abs.1 gegen die beiden wahlwerbenden Regierungsparteien SPÖ und ÖVP
erhebt.
Die ganze Sache hat nur zwei Schönheitsfehler. Nummer 1: Man benötigt keine Petition um eine
Sachverhaltsdarstellung  an die Staatsanwaltschaft zu übermitteln,  denn das steht ohnehin jeder
Einzelperson zu.
Nummer 2: Kein Staatsanwalt dieser Republik wird in dieser Causa eine Anklage gegen die SPÖ
oder  die  ÖVP erheben.  Selbst wenn einer so tollkühn wäre seine Karriere zu gefährden,  wird es
zu keine Anklageerhebung kommen. Staatsanwälte sind weisungsgebundene Beamte und unter-
stehen  dem  Justizministerium.   Dieses  Ressort  untersteht  der  ÖVP  und  eine derartige Aktion
würde von dort aus sofort unterbunden werden.
Also  wie  naiv  muss man sein um zu glauben,  dass ein Minister einer Regierungspartei seelen-
ruhig  dabei  zusehen  würde,  wie  ein  Staatsanwalt  gegen  die  eigene Partei Anklage erhebt?
Selbst  sollte  die  gewünschte  Anzahl  von  10.000  Unterzeichner(innen)  erreicht werden, wird
dies an den Fakten nichts ändern.
Es  wird  immer  Politiker(innen)  geben,  welche  die  Bevölkerung anlügen um Vorteile für sich
selbst  oder  für ihre Partei zu lukrieren.   Dem Abhilfe zu verschaffen liegt in der Verantwortung
der  Bevölkerung.   Diese  müsste  einmal beginnen nicht alles blauäugig zu glauben,  sondern
Versprechungen zu  hinterfragen und dementsprechend zu handeln. Eingangs angeführte Peti-
tion ist zwar gut gemeint aber leider völlig sinn- und nutzlos.
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2013-12-14

Wirtschaft kritisiert „fragwürdige Methoden“ der Finanzpolizei


Unternehmer wehren sich gegen den „Generalverdacht“

und inadäquate Behandlung

Autoritäres  Auftreten,  mangelnde  Kenntnis  wirtschaftlicher Zusammenhänge, keine Rücksicht-
nahme auf betriebliche Erfordernisse: Lang ist die Liste der Unternehmerbeschwerden über die
seit Juli als eigenständige Behörde tätige Finanzpolizei in Kärnten.
Das  oft  unverhältnismäßige  Verhalten der Finanzpolizei bezeichnet Peter Katschnig,  Kärntner
Präsident  der  Kammer  der  Wirtschaftstreuhänder,  als dringend korrekturbedürftig.   Laut einer
kürzlich  vorgenommenen  Umfrage  der  Wirtschaftstreuhänder  seien seitens der Unternehmer
von 174 bewerteten Einsätzen der Finanzpolizei lediglich fünf als positiv und 43 als akzeptabel
eingestuft worden.
60 Amtshandlungen  waren aus Sicht der Unternehmer „eher nicht akzeptabel“, weitere 66 sogar
„rechtsstaatlich  bedenklich“.   Katschnig:   „Wir  stellen  eine  gewisse  Ignoranz  gegenüber  der
Rechtsstaatlichkeit  fest.   Das  normale  Vorgehen  – den Ausweis zeigen,  den  Grund der  Amts-
handlung angeben, den Unternehmer auf seine Rechte hinweisen – funktioniert nicht.  Es kommt
immer  wieder zu entwürdigender Behandlung von Unternehmern vor ihren Gästen und Kunden –
sogar Hausdurchsuchungen in Abwesenheit des Unternehmers sind ohne richterliche Anordnung
möglich.“
Dazu  der  Wirtschaftskammerpräsident Franz Pacher:   „Wir wollen wie Partner behandelt werden,
schließlich  erledigen  wir  Unternehmer die gesamte Einhebung von Steuern und Sozialabgaben
für den Staat  –  auf eigene Kosten und mit persönlicher Haftung.   Selbstverständlich begrüße die
Wirtschaftskammer  ausdrücklich  die  Durchsetzung und Einhaltung klarer gesetzlicher Rahmen-
bedingungen,  weil sie die Visitenkarte jedes Wirtschaftsstandortes seien.“
„Aber  für  eine  generelle  Schuldvermutung  gegen  zum Teil jahrzehntelang verdiente Unter-
nehmerinnen  und  Unternehmer,  wie  sie  in  zahlreichen  Einsätzen  der  Finanzpolizei  zum
Ausdruck kommen,  haben wir kein Verständnis“,  unterstrich Pacher heute bei einem Presse-
gespräch.
Pacher  stellt  klar:   „Wir unterstützen die  Behörde im Interesse der überwältigenden Mehrheit
der  ordentlich  und  gesetzeskonform  wirtschaftenden  Unternehmen bei ihrem Kampf gegen
vereinzelte schwarze Schafe.  Aber geschäftsschädigendes, überhebliches Verhalten oder gar
Drohungen von Beamten gegenüber Unternehmern werden wir nicht hinnehmen.“
Im  Zuge  der aktuellen Wirtschaftskammerkampagne gegen die überbordende Bürokratie zur
Erleichterung  von  Investitionen  sind  laut  Pacher bereits zahlreiche Hinweise auf Missstände
in  der  öffentlichen Verwaltung  eingegangen,  die  zu  rund 15 Prozent die Finanzpolizei und
deren Auftreten beträfen.
So  seien Tourismusunternehmer neben ihren Gästen  „wie Verbrecher“ behandelt oder mit der
sofortigen  Schließung  des  Betriebs  bedroht  worden;  eine  Unternehmerin  aus Mittelkärnten
berichtet vom „einschüchternden und anmaßend autoritärem Verhalten“ der Beamten bei einer
Betriebskontrolle  im  Beisein  von  Kunden;  in einem anderen Fall wurden zum Erstaunen der
zahlreich anwesenden Kunden die Ausweise der Mitarbeiter von Beamten in Uniform überprüft.
Wirtschaftskammer und Wirtschaftstreuhänder verlangen nun Nachbesserungen in der Ausbild-
ung der Beamten der noch jungen  Finanzbehörde, die auch auf Personal von Zoll und Bundes-
heer zurückgreift.   So soll es entsprechende fachliche und persönliche Nachschulungen für die
Beamten geben,  um den adäquaten Umgang mit den geprüften Steuerzahlern sicherzustellen.
Weiters  soll  verfassungsrechtlich abgeklärt werden,  ob es sich bei der mit äußerst weitreichen-
den Kompetenzen ausgestatteten Finanzpolizei um einen Wachkörper handelt. Darüber hinaus
verlangt  die  Wirtschaft  einen  stärkeren  Rechtsschutz,  eine  klare  Regelung  der Vertretungs-
rechte und ein angemessenes Auftreten der Beamten.
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2013-08-13

Beamtentum: Made in China


GASTAUTOR(INNEN) – BEITRAG

Als  einer  der  wenigen,  welche  das  Grundgesetz und die Gesetze zum Arbeitsrecht gelesen
haben,  bin  ich  sehr erfreut  darüber,  dass für meine Person trotz  (Über-)Qualifizierung offen-
bar  kein  Beamtenposten  in vier Gemeinden,  bei denen ich mich vorgestellt habe, verfügbar
ist.   Da  die  Leute in der Gegend ziemlich zutraulich und redselig sind,  habe ich in Erfahrung
bringen  können,  dass ausnahmslos alle Stellen durch die  Freunderlwirtschaft der Gemeinde-
räte  und  der  Gemeindebeamten  bereits  guten  “Freunden” versprochen und an diese ver-
geben worden sind.
Viele Bewerber sind, wie man erfährt, gehirnamputierte Nichtsnutze, die, wie etliche ihre Vor-
gänger, sehr oft krank und im ungeplanten Urlaub sind.  Es ist überdurchschnittlich oft keine
Sau  in  den Ämtern,  die irgendwas erledigen könnte.   Zahlreiche Fräuleins beginnen sofort,
wenn  sie den Beamtenposten haben,  Kinder zu werfen.  Während ihr gutes Gehalt weiterge-
zahlt wird, sind sie nicht da und eine Vertretung ist in Gemeinden nicht finanzierbar.

Eine  nicht  unerhebliche  Anzahl der Männlein unter den Beamten erkranken bereits am ersten
Tag ihrer Laufbahn an einem Burnout-Syndrom und sind auf ein halbes Jahr krankgeschrieben,
bevor  sie  wieder  eine  Woche im Amt in Erscheinung treten,  nur um einen netten Plausch mit
den Kollegen zu halten und wieder zu erkranken.
So  häufen  sich  natürlich  unerledigte Sachen zu einem nicht mehr zu bewältigenden Chaos,
weil  im Gemeindebetrieb nur noch die für nichts zuständigen Aushilfskräfte sitzen,  die nichts
erledigen  können,  die  Gemeinde  aber nur  400 Euro  und  nicht ein paar Tausend im Monat
kosten.  Irgendwie erinnern diese Zustände in Gemeinden an die sizilianische Mafia und nicht
an eine demokratische, dem Bürger untergeordnete und ihm verantwortliche Institution.
Man kann nicht oft genug wiederholen, dass das Beamtentum ein Überbleibsel aus dem Alter-
tum  ist  und  in  einer  Demokratie  nichts  verloren hat.   Doch was da bei der Vergebung von
Beamtenstellen (auch Empfangsdame und Büschelschneider) vor sich geht, ist ja nicht einmal
mit den pseudodemokratischen Gesetzen unserer Zeit vereinbar.
Ich  zumindest  kenne kein Gesetz zur Ausschreibung von Beamtenstelllen, das aussagt:  Wer
den  Postenverteilern  genügend  in  den  Arsch  gekrochen ist,  sie immer gut mit Geschenken
versorgt  hat,  mit  ihnen  verwandt  und/oder  befreundet  ist,  ist einem qualifizierten Bewerber
vorzuziehen und die Stelle sofort an den guten Bekannten zu vergeben.
Ruth Witt
2013-05-18
 

Verbot von Videokameras in Privatfahrzeugen?


Sind den Mächtigen Videokameras in Privatautos ein Dorn im Auge?

Eine  präventive Videoüberwachung  – etwa zur Klärung der Verschuldensfrage bei Verkehrs-
unfällen –  aus dem eigenen  Auto heraus ist für Privatpersonen unzulässig.   Auf diesen Um-
stand  wies  gestern  die  ARGE  Daten  hin,  nachdem  die  Datenschutzkommission  einem
entsprechenden  Vorhaben  eines  Antragstellers  eine  Absage  erteilte.   Auf  Grund  dieser
Entscheidung,  so  die  ARGE,  muss  jeder  Autofahrer mit einer Videoausstattung mit einer
Anzeige  und  einer  Verwaltungsstrafe  in  der  Höhe von bis zu 10.000 Euro,  im Wiederhol-
ungsfall bis zu 25.000 Euro rechnen.
Foto: © erstaunlich.at
Das finden wir erstaunlich, dass die Datenschutzkommission nicht für eine rasche und lücken-
lose  Aufklärung  des  Verschuldens  bei  Verkehrsunfällen ist,  wie dies durch eine Videoauf-
nahme  belegt werden könnte.  Offenbar ist es diesen Herrschaften lieber,  wenn monatelang
vor  Gericht  gestritten  wird  und  Sachverständige   (die  nicht  immer  unfehlbar sind),  die
Prozesskosten in schwindelnde Höhen treiben.
Aber  auch  für  die Aufklärung eines Verbrechens kann so eine Videoaufnahme dienlich sein.
Ein  Autofahrer könnte nämlich zufällig am Ort einer Straftat (z.B. Banküberfall) vorbeifahren
und  den/die  Täter  oder  das Fluchtfahrzeug filmen.  Wie schön zu wissen,  dass Kriminelle
durch übertriebenen Datenschutz in Österreich geschützt sind.
Die Entscheidung der Datenschutzkommission ist für uns weder logisch noch nachvollziehbar.
Allerdings  erwarten  wir  auch nicht von Beamten,  dass diese logische und nachvollziehbare
Entscheidungen treffen,  denn sind diese doch nur Erfüllungsgehilfen des Systems.
Und damit sind wir bei des Pudels Kern.  Offenbar ist es den Machthabern in Österreich unan-
genehm,  wenn  das  gemeine Volk die Möglichkeit hat,  diese oder ihre Lakaien eventuell bei
nicht ganz astreinem Verhalten auf Video zu bannen. Umso mehr Autos mit solchen Kameras
ausgestattet sind, desto größer ist nämlich die Chance. Ein treffendes Beispiel ist nachfolgen-
des Video:

Screen: youtube.com
L I N K  zum Video
Ehrlich gesagt, schaut uns die ganze Sache ohnehin „getürkt“ aus, und dürfte es sich bei dem
Dipl. Ing. Michael W***  um einen „Datenschützer“ handeln,  der einen  Präzedenzfall konstru-
ieren  wollte.  Der  Verdacht  drängt  sich  nämlich auch aus der reißerischen  Darstellung  der
ARGE Daten auf.
Bei  einer  Beschränkung  auf  einen  möglichen Verkehrsunfall wären die anderen aufgenom-
menen  Passagen  unter  § 50a Abs. 6 DSG  einzuordnen.   Das wollte der Antragsteller aber
möglicherweise  gar  nicht,  sondern  hat  diesen Sonderfall absichtlich als Dauerzustand dar-
gestellt.

Der rechtliche Aspekt

Aber  wenden wir uns einmal dem rechtlichen Aspekt zu.   Unseres Erachtens fehlt der ident-
ifizierende Teil.  Wenn man ein bestimmtes Objekt systematisch überwacht, dann kann man
natürlich  identifizieren.  Im  Straßenverkehr  ist  eine  identifizierende  Zuordnung  schon auf
Grund des ständigen Ortswechsels nicht möglich.
Bleibt die Frage  z. B. der zufällig aufgenommenen Nummerntafel.  An Hand derer wäre eine
Identifizierung  möglich,  nur fehlt dann dort die SYSTEMATISCHE Überwachung des Betrof-
fenen, weshalb die Persönlichkeitsrechte nicht verletzt werden würden.
Wesentlicher Punkt ist auch noch der Begriff der  „überwachten Person“ und des „überwach-
ten Objekts“.   Im Gesetz ist nicht  – wie in der Entscheidung dargelegt –  von einer  „Selbst-
überwachung“  die  Rede  sondern  dient  das  Gesetz ausschließlich dem Schutz der Privat-
sphäre von Dritten. Die erstaunliche Auslegung der Anwendbarkeit des § 50a DSG (eigenes
Fahrzeug  +  Fahrzeuglenker)  entbehrt  daher  unserer  Meinung  nach  jeder  gesetzlichen
Grundlage.
Vernünftiger  und  logisch  nachvollziehbar wäre es gewesen den Bescheid so zu verfassen,
dass  die Kamera nur dann in Betrieb ist,  wenn der Motor läuft oder sich das Fahrzeug be-
wegt und das die Videoaufnahmen zyklisch überschrieben werden  – es also ausschließlich
zur  Dokumentation  von  möglichen  Verkehrsunfällen  dient.  Quasi als Ergänzung zu den
Fahrtenschreibern (Black Box), die in der gehobenen Fahrzeugklasse ja schon zum Stand-
ard gehören.
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2013-04-30
 

Nigerianer müsste man sein


Situationsbedingte verbale Übertreibung statt gefährlicher Drohung

Verfügen  Sie  über  ein  wenig Vorstellungskraft?   Wenn Ja,  dann  stellen Sie sich folgendes
Szenario  vor.   Sie  gehen  auf  ein  Amt  und  ein  von Ihnen  eingebrachter  Antrag  ist  noch
nicht  fertiggestellt.  So ergeht es jährlich Tausenden,  die mit Ämtern zu tun haben.  Aber als
gelernter  Österreicher ist man das gewohnt,  ärgert sich zwar drüber und wartet aber trotzdem
geduldig ab.  Im schlimmsten Fall wird eine Beschwerde eingebracht.
Aber zurück zur gefragten Vorstellungskraft.   Weil Ihnen die Wartezeit für die Erledigung Ihres
Aktes zu lange erscheint, drohen Sie dem/der Beamt(in) mit einer Bombe.  Was würde da wohl
passieren?   Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit würden Sie sofort festgenommen,
angezeigt und wegen gefährlicher Drohung verurteilt werden.   Nicht so, wenn Sie ein Nigerianer
sind.  Sie glauben das nicht?  Dann lesen Sie bitte nachfolgenden Beitrag der Internetplattform
„steiermark.orf.at“.
Screen: steiermark.orf.at
Wirklich  erstaunlich  ist die Begründung des Richters für den Freispruch des Nigerianers!  „Ich
habe den Eindruck, sie sind dort ein wenig ausgebremst worden“, meinte er zum  Angeklagten,
den  er vom Vorwurf der gefährlichen Drohung frei sprach.   „Es ist vieles möglich, aber ich bin
mir nicht sicher,  dass sie das gesagt haben, und wenn, war es eine situationsbedingte verbale
Übertreibung“.
In diesem Fall müssen wir eine Lanze für Marcus J. Oswald brechen. Denn wenn eine situations-
bedingte  verbale  Übertreibung   – in  diesem  Fall  immerhin  eine Bombendrohung –  nicht als
gefährliche Drohung anzusehen ist,  hätte dieser freigesprochen werden müssen.
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2013-03-25
 

Wehrpflicht konnte heute wieder punkten


Wehrpflicht ist für Not- und Krisenzeiten unverzichtbar

Der  heute  von  der  Bezirkshauptmannschaft  Baden  angeforderte  Assistenzeinsatz  des
Bundesheeres, wegen der von zivilen Kräften nicht mehr zu bewältigenden Schneemassen,
beweist wieder einmal mehr die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit der Wehrpflicht.
 
So  sind  dank  der Wehrpflicht  die  notwendigen  Mannstärken  auf  Knopfdruck  abrufbar,
während bei einem personell abgespeckten Berufsheer die Soldaten erst aus weiten Teilen
des  Landes  herangekarrt  werden müssten.  Abgesehen davon würden bei einem Berufs-
heer  in einem vergleichbaren Einsatz exorbitant hohe Überstundenkosten anfallen,  da die
Berufssoldaten nach Beamtendienstrecht entlohnt werden müssten.
 
Durch  den heutigen Einsatz wurde bewiesen,  dass das Österreichische Bundesheer mit
ihren Wehrpflichtigen wieder einmal mehr,  der Bevölkerung in Not- und Krisenzeiten bei-
stehen konnte und dies auch in Zukunft kann, soferne die Wehrpflicht bestehen bleibt.
 
Es  wäre  daher ein gewaltiger Fehler,  sich auf das gefährliche Darabos-Experiment eines
Berufsheeres  einzulassen.  Auf  Grund  dieser Tatsache,  sollte am kommenden Sonntag
für die Wehrpflicht gestimmt werden.
 
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2013-01-17
 

Grün- und Linksfaschisten werden immer radikaler


Das „liberale“ Holland errichtet Lager für Gegner der Homosexualität

Die  vereinte  Linke  in  Europa  hält ihr Credo des Antifaschismus hoch und ist schnell dabei
gegenüber politisch Andersdenkenden die Faschismuskeule zu schwingen. Gerne wird jeder
rasch als Nazi denunziert,  der den wirren Ideen der Linkslinken nicht sofort begeistert folgt.

Dabei  übersehen  die  selbst  ernannten Gutmenschen immer öfter,  dass sie selbst es sind,
die  sich  faschistischer  Methoden bedienen und totalitäre Züge entwickeln.   Nicht umsonst
hat der linke  (http://de. wikipedia.org/wiki/Italienische_Literatur) italienischer Schriftsteller
Ignazio  Silone  in weiser Voraussicht gesagt:  „Wenn der Faschismus wiederkehrt, wird er
nicht  sagen:  ‚Ich bin der Faschismus‘  Nein, er wird sagen:  ‚Ich bin der Antifaschismus‘.“
Eindrucksvolles Beispiel dafür ist der heute via ORF bekannt gewordene Plan der „liberalen“
Holländer,  „Problemfamilien“  aus  dem  Stadtbild  zu verbannen und zwangszudelogieren
und für drei bis sechs Monate in Containerwohnungen anzusiedeln.
Der  Sozialdemokrat Van der Laan betont,  das  „Wohnprojekt“  sei dafür gedacht,  gegen
Mobbingtäter  vorzugehen  und  ihre  Opfer vor homophoben Angriffen zu schützen.  „Wir
möchten die liberalen Werte Amsterdams verteidigen, damit alle Bürger sein können, wie
sie  sind  –  ob  sie  homosexuell  sind  oder  sich  gegen  gewalttätige  und pöbelnde Mit-
menschen zur Wehr setzen müssen. Wir als Gesellschaft möchten sie verteidigen.“
Mit  anderen  Worten:  Jeder  der  sich nicht mit dem linken Weltbild einer offen schwul/
lesbischen Gesellschaft anfreunden will und es auch noch wagt dagegen zu protestieren,
könnte demnächst weggesperrt werden!
Das  ist  Links-Faschismus  in  Reinkultur.   Meinungsfreiheit  gilt für die Linke offenbar nur
in  den  eigenen  Reihen  und  wer  es  wagt gegen die Sozialexperimente von links-linken
Spinnern und weltfremden Träumern abzulehnen, dem droht ein Umerziehungslager oder
Schlimmeres.   So sieht die ach so liberale  Welt in Holland aus.   Nur eine Frage der Zeit,
bis Öllinger, Glawischnig und Co. diese „liberale“ Idee auch für Österreich entdecken.
Die  linken  Holländer  bringen es auf den Punkt:  „Das System steht Kopf, und es werden
meist die Falschen bestraft“, meint Van der Laan. So seien unschuldige (Anm.: schwule/
lesbische)  Familien  häufig  gezwungen,  aus  ihren  Wohnungen  auszuziehen,  um den
Pöbeleien aus der Nachbarschaft (Anm.: Heterosexuelle) zu entgehen.
Stattdessen  sollten  jene  zur  Verantwortung gezogen werden,  die die Probleme verur-
sachen  (Anm.: Nichtschwule/Nichtlinke),  so  die Stadtregierung.   „Unser Ziel ist die Be-
kämpfung von Mobbing“, sagte Stadtratsangestellte Tahira Limon.
Nach  welchen  Kriterien  die  Auswahl  von  den zuständigen Beamten getroffen wird,  ist
noch  unklar.  Vielleicht  werden ja dann künftig alle die das sinnlose Binnen-I verweigern
in Lagerhaft genommen um sie umzuerziehen. Das ist ein klarer totalitärer, faschistischer
Ansatz, der nicht von Rechts kommt, sondern von den ach so guten Linken.
Martin Zampach

2012-12-10
 

100.000 Wiener(innen) werden im heurigen Winter frieren


Energieunterstützung hat mit Heizkostenzuschuss nichts zu tun

Rund  100.000  besonders  einkommensschwachen Wiener(innen) kam der bisher gewährte
Heizkostenzuschuss  zugute.  Damit  macht  Rot-Grün  jetzt aber Schluss.  Als angeblichen
Ersatz präsentiert die Wiener Stadtregierung ein neues Regelwerk mit dem Namen Energie-
unterstützung, welches Bedürftigen herzlich wenig nützt.
 
So  sieht diese Energieunterstützung etwa eine Förderung beim Kauf neuer Durchlauferhitzer
vor. Wer glaubt den wirklich, dass Menschen, die sich schon das Heizen nicht leisten können,
plötzlich  3.000  bis 4.000 Euro in die Hand nehmen können,  um dann zu einer Förderung in
Höhe von 700 Euro zu kommen?
 
Ebenso ist es höchst unwahrscheinlich, dass sich jene Menschen, bei denen das Geld hinten
und vorne nicht ausreicht,  nach einer kostenlosen Energieberatung mit einer Unterstützung
von maximal 1.000 Euro mit den neuesten, energiesparenden Elektrogeräten eindecken.
 
Beide  Maßnahmen zusammen sind für insgesamt nicht einmal 3.000 Personen vorgesehen.
Dem stehen die rund 100.000 bisher Leistungsberechtigten gegenüber.   Die letzte von Rot-
Grün  geplante  Maßnahme,  die  „Hilfe in besonderen Lebenslagen“,  wird allein nach Gut-
dünken der zuständigen Beamten gewährt – oder eben auch nicht.
 
Die Energieunterstützung ist zwar durchaus zu begrüßen,  hat aber mit dem Heizkostenzu-
schuss, mit der effektiven Hilfe für Bedürftige überhaupt nichts zu tun.   Erst jüngst war in
den Medien zu lesen,  dass die Österreicher(innen)  heuer um 230 Euro mehr fürs Heizen
bezahlen müssen.
 
Mit der Abschaffung des Heizkostenzuschusses beweist die rot-grüne Wiener Stadtregier-
ung soziale Kälte gegenüber einkommensschwachen Personen. Bleibt nur noch die Frage
offen, warum  kündigte  weder  die  SPÖ  noch die Grünen,  diesen unsozialen Schritt im
Wahlprogramm für die Wien-Wahl 2010 an?
 
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2012-11-21
 

Grundstücksbesitzer müssen die Arbeit von Beamten kontrollieren


LESERINNEN – BRIEF

Sehr geehrtes Redaktions-Team!

Ersuche  um  dringende  Veröffentlichung  meines  Leserbriefes  zu einem Thema,  über das
sicher nur wenige Personen Bescheid wissen:
An nachfolgendem Beispiel sieht man wieder die (gewollte?) Desinformation:   Kein Medium
(TV,  Zeitungen,  div. Internetseiten ….) hat,  soweit ich bisher feststellen konnte,  über die
seit  Anfang  Mai 2012  erfolgte  Umstellung  der  Grundstücksdatenbank durch das Amt für
Eich- und  Vermessungswesen  berichtet  –  warum  wird über ein derart wichtiges Thema
nicht informiert?
Das  könnte  jedoch  für Grundstückseigentümer im Falle eines Grenzstreites weitreichende
Folgen  haben,  da,  wie ich zufällig vor kurzem in einem Gemeindemitteilungsblatt las, die
Eigentümer  selbst (!)  mit  einer Frist bis Ende November 2012, überprüfen sollen,  ob ihr
Grundstück – falls es ein oder kein Grenzkatastergrundstück ist – richtig in die neue Grund-
stücksdatenbank übernommen wurde.
Dazu  benötigt  man  einen  (auch älteren)  Grundbuchsauszug  in  dem  ganz  oben in der
1. Zeile  neben  der  Grundstücksnummer  im oben beschriebenen Fall ein „G“ stehen muß
(falls es sich um ein Grenzkatastergrundstück handelt) – ist dieses „G“ nicht vorhanden, ist
es kein Grenzkatastergrundstück.
Dann  geht  man  auf  die  Homepage des Amtes für Eich- und Vermessungswesens Wien
(http://www.bev.gv.at/, Tel. 01/21110-0)  zum  Link im rot-schwarzen Bereich (gut sicht-
bar oben auf der Homepage) und liest sich dort die Anleitung durch.
Stimmen  die  Angaben  im  Grundbuchsauzug  mit den Angaben in der Grundstücksdaten-
bank  überein,  ist  alles  in Ordnung;  ist also das „G“ an der o.a. Stelle sowohl im Grund-
buchsauszug  als  auch  in der Datenbank direkt im Kästchen mit der Grundstücksnummer
vorhanden,  ist  alles richtig übernommen worden;   befinden sich weder auf dem Grund-
buchsauszug  noch  im  entspr.  Kästchen in der neuen Grundstücksdatenbank ein „G“ ist
ebenfalls alles korrekt.
Hat man kein Internet, beim zust. Vermessungsamt (nächstgrößere Stadt/Bezirk) anrufen,
Grundstücksauszug bereithalten und überprüfen.  Bei abweichenden Angaben  muss man
eine Korrektur veranlassen – nach Ende November 2012 hat man dazu jedoch keine Mög-
lichkeit mehr!
Ich empfinde es als Frechheit, dass wir als Steuerzahler ein Heer an Beamten finanzieren
und  dann  quasi  einen Teil ihrer Arbeit erledigen müssen!   Des weiteren frage ich mich,
warum  dauernd  Umstellungen erforderlich sind,  wenn doch ein System gut funktioniert
und  letztendlich  immer  mehr auf den Bürger abgewälzt wird,  der dann auch die damit
verbundenen Unannehmlichkeiten hinnehmen muss.
Danke, freundliche Grüße
Marlene K.

2012-11-19
  

Kranke Gesetze und noch krankere Beamt(innen)


Schutz für Kinder ist wichtig, aber man kann es auch übertreiben

In  Österreich gibt es rund um Schulen Schutzzonen.   Diese werden gesetzlich geregelt und
gelten  beispielsweise  für  die Ausübung der Prostitution oder dem Aufstellen von Geldspiel-
automaten.  Diese Schutzzonen betragen 150 Meter,  gemessen  vom Eingang einer Schule.
 
Das  ist  auch  gut  so,  denn so kann vermieden werden, dass schon die Kleinsten auf ihrem
Schulweg  mit gewissen Dingen des Lebens konfrontiert werden,  mit denen sie im späteren
Leben  möglicherweise  in  Kontakt kommen werden.   Allerdings gibt es bei solchen Schutz-
bestimmungen auch Gesetze mit krankhaften Auswüchsen und noch krankere Beamt(innen)
die diese exekutieren.
 
Da  wäre  zum Beispiel der § 52 Abs. 4 GewO. Dieser besagt:  Soweit dies zum Schutz von
unmündigen  Minderjährigen  vor  unüberlegten  Geldausgaben oder vor den Gefahren des
Straßenverkehrs  erforderlich  ist,  kann  die  Gemeinde  durch  Verordnung  die Ausübung
gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten, die erfahrungsgemäß besonders auf die Inan-
spruchnahme durch unmündige Minderjährige ausgerichtet sind.
 
Das sind insbesondere Aufstellungsorte im näheren Umkreis von Schulen, die von unmünd-
igen Minderjährigen besucht werden.  Bei Aufnahmestellen des öffentlichen Verkehrs,  die
erfahrungsgemäß  viel  von  unmündigen  Minderjährigen auf dem Wege zur oder von der
Schule benützt werden. bei Schulbushaltestellen,  die von unmündigen Minderjährigen be-
nützt  werden.   Auf  Plätzen  oder in Räumen,  die erfahrungsgemäß viel von unmündigen
Minderjährigen besucht werden, oder im näheren Umkreis der bisherig angeführten Plätze
und Räume.
 
In Linz wurde ein Automaten-Aufsteller von einem Magistratsbeamten tatsächlich angezeigt,
weil er seinen Süßwarenautomat zwar 118 Meter in Luftlinie gemessen, aber innerhalb der
geforderten 150 Meter aufgestellt hatte.  Vorab sei gesagt, dass das Verfahren wegen der
sechsmonatigen Verjährungsfrist eingestellt wurde. Aber dem Gesetz nach wäre der Unter-
nehmer schuldig gewesen.  Die Entscheidung darüber können geneigte Leser(innen) unter
diesem  L I N K  nachlesen.
 
Foto: © erstaunlich.at
Gleiche Schutzzone für Prostitution und Zuckerlautomat

Was ist mit Süßwarengeschäfte und McDonalds?

Aber  zurück  zum  Süßwarenautomat  und  dessen gesetzwidrige Aufstellung innerhalb der
150 Meter  Schutzzone.   Demnach  dürfte in diesem Umkreis auch kein Supermarkt,  Spiel-
oder Süßwarengeschäft genehmigt werden. Denn dies sind alles Geschäfte in denen Kinder
oder  Jugendliche  Süßwaren  oder Spielzeug kaufen können.   Und bei den 1 Euro-Artikeln
(herkömmliche Automatenpreise)  ist  kaum  davon  auszugehen,  dass sich die Kassakraft
einen Ausweis samt Kaufermächtigung der Eltern zeigen lässt.
 
Foto: © erstaunlich.at
Wann kommen Schutzzonen gegen McDonalds?
 
Und was ist mit dem Fastfood-Riesen McDonalds?   Dort gibt es ja auch Spielsachen und zusätz-
lich fallen die dort erwerbbaren Speisen nicht unbedingt unter gesundheitsbewusster Ernährung.
Wann  werden  da  endlich  Schutzzonen  eingerichtet?  Diese  Frage  ist natürlich sarkastischer
Natur.   Aber  unser  Beitrag soll aufzeigen,  welche kranken Gesetze in Österreich von offenbar
noch krankeren Beamt(innen) exekutiert werden.
 
*****

2012-09-01
 

Türkischer Bazar in Wien-Meidling


Das Preisauszeichnungsgesetz

Lebensmittel sind ist letzter Zeit dank des Teuros empfindlich teurer geworden.  Dies
wird  schon  jedermann(frau)  beim  Einkauf  im Supermarkt festgestellt haben.  Um
einen  den Eindruck eines günstigen Preises zu erwecken,  arbeiten  Händler mit be-
reits abgepackter Ware,  die jedoch auf den Kilo- oder Literpreis ausgerechnet nicht
mehr so günstig ist.
 
Um  den  Kunden ein Umrechnen auf den Kilo- oder Literpreis zu ersparen, schreibt
der Gesetzgeber eine Regelung vor und zwar ist diese im Preisauszeichnungsgesetz
enthalten. In diesem Gesetz ist folgendes festgehalten.
 
§ 10a. (1) Bei Sachgütern, die nach Volumen, Gewicht, Länge oder Fläche angeboten
werden, ist neben dem Verkaufspreis auch der Preis je Maßeinheit (Grundpreis) aus-
zuzeichnen, sofern im Folgenden nicht anderes bestimmt ist.
 
(2) Bei Sachgütern,  die in Anwesenheit des Verbrauchers abgewogen oder abgemes-
sen werden und die nicht vorher verpackt werden (in losem Zustand zum Verkauf an-
gebotene Sachgüter), ist lediglich der Grundpreis auszuzeichnen.
 
(3) Die Maßeinheit, auf die sich der Grundpreis bezieht, ist jeweils 1 Kilogramm, 1 Liter,
1 Meter, 1 Quadratmeter oder 1 Kubikmeter,  sofern in einer Verordnung gemäß § 10c
Abs. 3 nichts anderes bestimmt ist.
 
Der o.a. zitierte Ausnahme bezieht sich auf    Waren die zum Stückpreis angeboten wer-
den. Aber auch das Grundnahrungsmittel „Bier“ darf im ½-Literpreis angegeben werden.
Jedenfalls  ist  die  Preisangabe für den Kilo oder Liter einer Ware für den Konsumenten
sehr nützlich. Ein flüchtiger Blick und der Kunde ist in Kenntnis wie viel das Produkt wirk-
lich kostet.
 

Gewusst wie

Diesen  flüchtigen  Blick scheint der Betreiber eines türkischen Supermarktes in Wien 12.,
Reschgasse 29 , offenbar zu seinem Vorteil ausnützen zu wollen. Anstatt den Grundpreis
im  gesetzlich  vorgeschriebenen  Kilopreis  anzugeben,  preist er einen Teil seiner Ware
zum ½ Kilopreis aus. Das erweckt optisch natürlich einen günstigen Kaufpreis.
 
Fotos: © erstaunlich.at
{besps}bazar{/besps}
 
Zwar  könnte  man  nun den  Kunden vorwerfen genauer zu schauen,  allerdings sind diese
es gewöhnt,  dass der Kilopreis ausgezeichnet ist und etliche schauen in der Einkaufshektik
sicher nur auf den Preis und nicht auf die ungesetzlich angeführte Gewichtsangabe.  An der
Kassa kommt dann das böse Erwachen. Wer es eilig hat wird wahrscheinlich in den sauren
Apfel  beißen  und die Ware kaufen,  denn für einen neuerlichen Einkauf in einem anderen
Geschäft haben die meisten Leute einfach keine Zeit.
 
Und  so kann der Supermarktbetreiber aus seiner ungesetzlichen Handlung verbunden mit
dem  Ausnützen  der  Einkaufshektik  seiner  Kunden einen schönen Profit herausschlagen.
Erstaunlich finden wir es nur,  dass dieser Umstand bis dato den Beamten des Marktamtes
nicht aufgefallen ist.  Kontrollieren doch diese permanent die Lebensmittelgeschäfte.  Oder
haben österreichische Rechtsvorschriften für türkische Supermärkte keine Geltung?
 
*****

2012-06-27
 

Kinderpornografie schon bald straffrei?


Goldene Zeiten für Pädoschweine im Anbruch

Dass Österreich ein Paradies für Pädophile ist, haben wir schon öfters berichtet. Ertappte
Sünder  haben kaum schwerwiegende Konsequenzen zu erwarten.   Mit besonders milde
Urteile seitens der Justiz,  die schon fast als liebevoller Umgang mit diesen Perversen be-
zeichnet werden darf,  dürfen Beamte oder sonstige  Angehörige der Justiz rechnen.
 
Auf der Webseite „gegensexuellegewalt.at“ können geneigte Leser(innen) zahlreiche Bei-
träge  darüber  lesen.   Auch  wir  haben  schon etliche Male über die erstaunlich milden
Urteile  – zuletzt über einen Salzburger Jugendrichter  berichtet.

 

Weiterlesen unter diesem LINK
 
Wie uns nun ein aufmerksamer ERSTAUNLICH-Leser berichtete,  gibt es in Japan die Firma
Kanojo Toys.   Dieses Unternehmen erzeugt naturgetreue Kinderpuppen, welche man ganz
legal und offiziell erwerben kann.
 
 
Auszug aus dem Schreiben von Herrn K.
 
Soda, hier kann man die Kinderpuppen für $ 4.000,– kaufen:
http://www.kanojotoys.com/love-doll-petite-nano-p-881.html
 
Ich glaub mich knutscht ein Elch – Ganz kleine Kinder(puppen) sind
sogar billiger, nur $ 1.415,–:
http://www.kanojotoys.com/lala-doll-p-882.html
 
Wem das doch ein wenig zu jung ist, für den gibt es da was im mittleren
Alters.  Die kostet dann aber $ 10.000,–, dafür kann man sich das Gesicht
aussuchen:
http://www.kanojotoys.com/real-love-doll-ange-p-471.html
 
Hier gibt es noch mehr, inklusive Ersatzteile:
http://www.kanojotoys.com/premium-dolls-c-54.html
(Ende)
 

Freisprüche sind vorprogrammiert

Damit brechen goldene Zeiten für Pädoschweine an. Sollten sie dabei ertappt werden, dass
sie kinderpornografisches Material auf ihren Computern haben,  brauchen sie nur zu sagen,
dass es sich um Bilder von Puppen handelt.
 
All  jene  Richter(innen),  die  bisher  Beamte oder eigene Kollegen verurteilen mussten und
als  Alibihandlung  eine  lächerlich  milde Bewährungsstrafe verhängten,  tun sich nun leicht.
Sie  können  nun  nämlich unter der Rechtfertigung   „es seien „nur“ Pornobilder von Kinder-
puppen“  ruhigen Gewissens einen glatten Freispruch aussprechen.  Denn das Fotografieren
und/oder Ansehen von Puppenbildern  ist ja nicht strafbar.
 
*****
 
2012-06-03
 

Das AMS


GASTAUTOREN – BEITRAG


Wieder hat das AMS (Arbeitsmarktservice) bewiesen, dass es immer am längeren Ast sitzen
muss!? Da zählen persönliche Befindlichkeiten nicht und besondere Lebenslagen schon gar
nicht, wie ich aus eigener Erfahrung leidvoll behaupten kann.

Diesmal hat es jedoch das AMS zu weit getrieben und so bleibt zu hoffen, dass endlich auch
die  Justiz sowie die  Regierung dem unglaublichen treiben des AMS ein Ende macht.   Doch
musste dazu erst ein verzweifelter Mensch seinen Fuß einbüßen??   Offenbar ja, denn sonst
gibt  man ja den Ämtern und  Behörden stets Recht und unsere Justiz schaut im Normalfall
einfach zu!?

Da  werden Menschen ohne  Rechtsgrundlage einfach zu Dingen gezwungen,  die sie nicht
wollen  und / oder  nicht  können!   Da werden Menschen in  Schulungen gezwungen,  die
weder dem AMS noch dem Arbeitssuchenden etwas bringen,  nein nur den Betreibern der
Schulungsstellen, die wie die Schwammerl aus dem Boden sprießen, damit das AMS weiter
Klienten schicken kann – auf Steuerzahlers Kosten natürlich.

Da werden Menschen einfach in den Ruin gezwungen, weil sie einfach mündige Bürger sind
und  sich gegen die allmächtige AMS Beamtenschaft auflehnen.  Oder gar nicht in der Lage
sind das vom AMS verlangte zu tun,  nur weil es ein eigenwilliger AMS Betreuer einfach ver-
langt.

Da  werden  Menschen  in Bürokratie begraben und einfach hängen gelassen bis diese end-
lich  abgeschlossen  ist,  ohne  Arbeit,  ohne  Geld  und  meist  auch ohne weitere Hilfe.  Da
werden  Menschen unaufgeklärt gelassen und so auch ihrem Schicksal, mit den entsprech-
enden Folgen.

Die Folgen daraus sieht man ja jetzt, Selbstverstümmelung aus Verzweiflung weil man über-
fordert war und sich so dazu genötigt sah.   Wie oft habe ich mir ähnliches überlegt,  nach
Krebs, nach schweren Unfallfolgen, mit körperlichen Gebrechen,….

Ja  auf solche Ideen kommt man und geholfen wird einem nicht,  nicht vom AMS, nicht von
den Sozialversicherungen, nicht von Ländern & Gemeinden!? Man ersäuft in Bürokratie und
rechtswidrigem  Verhalten der Verantwortlichen,  fühlt sich so wehrlos und damit auch wert-
los, doch das sieht keiner und wenn doch, dann wird’s ignoriert!

Wenn  dann  mal  etwas  auffliegt,  wie in diesem fall,  dann heißt es einfach:  „der ist selber
schuld, wir  haben  alles getan was wir konnten“  oder  „es handelt sich um einen bedauer-
lichen Einzelfall“

Doch nichts von beiden ist wahr, es geschieht täglich,  doch das wird einfach in Grund und
Boden geschwiegen! So bleibt zu hoffen, Dass endlich Vater Staat handelt und dem treiben
ein Ende setzt, wie in vielen anderen Bereichen auch (z.B. Jugendämter, …) und die Verant-
wortlichen voll und hart zur Verantwortung zieht.

Darüber hinaus  ist  das  ASVG  sowie das ALVG (und noch viele, viele andere Gesetze)  als
verfassungswidrig anzusehen,  da es der schweren Nötigung Tür und Tor öffnet.   Darüber
hinaus entspricht es ganz und gar nicht dem  Gleichheitsgrundsatz wie er in der Verfassung
festgeschrieben steht. So besteht dringender Handlungsbedarf durch Gerichte und Gesetz-
geber!!

Erich Weber

2012-04-02
 

Wie ruiniert man ein Mussgeschäft?


Ökonomie ein Fremdwort

Zu unserem Beitrag  „Wenn Linke auf…..“  haben wir uns nachträglich noch einmal Ge-
danken  gemacht.   Es wollte uns nicht einleuchten,  dass  ein  hoch subventioniertes
„Mussgeschäft“  wie ein  Studenten-Kaffeehaus  innerhalb  eines  Jahres vor der Pleite
steht.
 
Gut,  dass eine antikapitalistische Führung eines  Betriebes nicht gerade einer  Gewinn-
optimierung dienlich ist, lernt ein jeder Handelsschüler schon am 1. Schultag.  Das allein
kann  es  aber  nicht  gewesen sein dachten wir uns und durchstöberten die Webseite
des „Cafe Rosa“.
 
Auf der HP des Kaffeehauses unter der Rubrik „Was ist das Cafe Rosa?“  steht zum Bei-
spiel wörtlich: „Ein Cafe ohne Konsumzwang.“   Tja, wenn ein Lokal als kostenlose Wär-
mestube Verwendung findet, dann ist es zum Bankrott nicht weit.
 
Das  ist aber noch nicht alles.   Da werden beispielsweise folgende Anforderungen an die
Gäste  gestellt,  um  überhaupt  in  das Lokal  eintreten  zu  dürfen:  „basisdemokratisch,
feministisch, antisexistisch, progressiv, antidiskriminierend, antirassistisch, emanzipatorisch,
ökologisch-nachhaltig, antifaschistisch, antinationalistisch, antiklerikal, antipatriarchal, anti-
heteronormativ, antikapitalistisch und solidarisch.“
 
Wer derartige Forderungen für den Zutritt ins Lokal voraussetzt darf sich nicht wundern,
wenn  ihm  die  Gäste  ausbleiben.   Wir fragen uns wie viele Leute es wohl geben mag,
welche die obig geforderten  „Tugenden“ gleichzeitig intus haben?   Normalerweise ge-
nügt es, wenn sich ein Gast gut benimmt und seine Konsumation bezahlen kann.
 

Zutritt nur für Frauen und Transgender

Aber wir haben noch einen draufzusetzen. Wer zu einem Screening von (queer)feminis-
tischen Pornos einlädt darf sich ebenfalls nicht wundern, wenn ihm die Gäste ausbleiben.
 
Screen: cafe-rosa.at
 
Eine  derartige Veranstaltung  lockt nämlich nicht  einmal einen  alten Hund  hinter dem
Ofen  hervor.   Außerdem widerspricht die  Einladung den eigenen Grundsatzregeln des
Lokalbetreibers. Heftet sich doch das „Cafe Rosa“  das Schlagwort  „Antidiskriminierung“
auf seine Fahnen. Im gleichen Atemzug verwehrt man allerdings Männern und Personen
die  nicht  Transgender  sind  den Eintritt in ein öffentliches Lokal und diskriminiert diese
dadurch.
 
Dass  eine derartige Geschäftspolitik unweigerlich in die Pleite führt wird jedem klar sein,
auch  wenn er nur  Grundkenntnisse in der Ökonomie besitzt.   Dem Lokalbetreiber des
„Cafe-Rosa“  sei angeraten seine Finger von gewinnorientierten Geschäftstätigkeiten zu
lassen. Für ihn/sie wäre es besser sich einen Beamtenjob in irgendeiner Magistratsabteil-
ung der Stadt Wien zu sichern.   Denn dort gibt es jeden Monat einen sicheren Gehalt,
auch wenn es mit dem ökonomischen Denken nicht funktionieren sollte.
 
*****
2012-03-08
 

Beamte sollten für ihre Fehler haften müssen


Mahnung trotz fristgerechter Bezahlung

Wenn es Beamte nicht gäbe, dann müssten sie erfunden werden. Denn etliche dieser Spezies
sorgen  dafür,  dass  pflichtbewusste  Bürger(innen)  unnötig  mit Arbeit und  Kosten belastet
werden. Ein typisches Beispiel ist unser folgender Fall.

Herr  M.  ist ein Kleinunternehmer aus Niederösterreich, der seinen Verpflichtungen gewissen-
haft nachkommt. Also war er dementsprechend verwundert, als er nachfolgendes Schreiben
der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (NÖGKK)  in seinem Postkasten vorfand.


Screen: © erstaunlich.at

Im  obigen Schreiben  (datiert mit 23.01.12)  wird Herr M. von der NÖGKK aufgefordert, den
ausständigen  Betrag von  1.111,64  Euro  für den Zeitraum  Dezember 2011  zu begleichen.
Natürlich zuzüglich der gesetzlichen Verzugszinsen.  Sollte er eine Frist von 2 Wochen unge-

nützt verstreichen lassen, werden ihm „alle erforderlichen Maßnahmen zu Hereinbring-
ung dieser Schuld“  angedroht.

Odyssee durch den Beamtendschungel

Herr M. suchte sich aus seinen Buchhaltungsunterlagen den Zahlungsbeleg heraus.   Wie im
nachfolgenden Screen einwandfrei zu erkennen ist,  hatte er den Krankenkassen-Beitrag für
Dezember 2011,  ordnungsgemäß und fristgerecht bereits am 11.Jänner 2012 einbezahlt.


Screen: © erstaunlich.at

Der Kleinunternehmer rief bei der NÖGKK an, da er den Sachverhalt aufklären und den Zahl-
ungsbeleg  faxen  wollte.   Daraufhin  begann  eine  gut  zweistündige  Odyssee  durch  den

Beamtendschungel.   Keiner wollte bei der Krankenkasse für sein Problem   – welches in die-
ser Tintenburg verursacht wurde –   zuständig sein und Herr M. wurde von einer Amtsleitung
zur anderen verbunden.

Wie bereits erwähnt, dauerte es zwei Stunden bis bei der NÖGKK endlich klar war,  dass der
angeblich aushaftende Betrag doch fristgerecht auf deren Konto eingelangt war. Warum das
Mahnschreiben an Herrn M. erging konnte allerdings niemand erklären.

Es gab auch keine Entschuldigung oder ähnliches und unter dem Aspekt,  dass Herr M. zwei

Stunden seiner Zeit unnötig opfern musste,  hört sich der Satz auf der Mahnung „Betrachten
Sie diese Mahnung als gegenstandlos, wenn in der Zwischenzeit die Einzahlung erfolgte“ wie
blanker Hohn an.

Die Frage im Mahnschreiben „Warum bedienen Sie sich nichts eines Abbuchungsverfahrens?
Sie  ersparen  sich  dadurch Zeit,  Ärger und Kosten!“
  können sich die Beamt(innen)  bei der
NÖGKK leicht selbst beantworten. Kein halbwegs normaler Mensch lässt jemanden, der nicht

fähig ist Kontoeingänge ordentlich zu registrieren, auf seinem Konto herumbuchen.

Zeit,  Ärger und Kosten würden den Bürger(innen) erspart bleiben,  wenn so mancher Beamter

seinen  Job ordentlich erledigen würde.  Was uns eigentlich verwundert ist die Tatsache,  dass
Beamte für ihre Fehler nicht haften müssen. Immerhin verursachen sie damit den Bürger/innen
unnötigen Zeitaufwand und vermeidbare Kosten.

*****

2012-01-29

 

Grenzüberschreitender Prostitutionshandel


Peepshow oder Puff

Im April dieses Jahres brachte das Online-Magazin „unzensuriert.at“ nachfolgenden Beitrag:
Weiterlesen ……..
Wir sind nicht in Kenntnis darüber,  ob der Betreiber dieses Etablissements so gute Bezieh-
ungen zur  Magistratsabteilung 36  hat oder nur die  augenscheinliche Unfähigkeit der
Beamten zu nutzen wusste.  Denn obwohl es diesbezüglich Anfragen im Büro der zuständ-
igen Stadträtin Ulli Sima gab und angeblich Kontrollen durchgeführt wurden, wurde die
Peepshow weiterhin als Puff geführt.
Seit  1. November 2011 braucht der Betreiber  weder Beziehungen,  noch die Unfähigkeit
von den zuständigen Beamten zu nutzen. Denn nach dem neuen Prostitutionsgesetz hat
er  nun bis 31.Oktober 2012 Zeit,  die Peepshow als Prostitutionslokal  genehmigen zu
lassen.

Erstaunliche Anwerbungs-Anzeige

Aber  wir wären nicht ERSTAUNLICH,  wenn wir nicht etwas  tiefer gegraben  hätten und
sind  bei  unseren  Recherchen auf  folgende Anwerbungs-Anzeige auf der Webseite der
Peepshow „Burggasse“ gestoßen.

Vergrößern mit rechter Maustaste und „Grafik anzeigen“ anklicken!
Screen: “guckloch.at”
Offenbar scheint dieses Etablissements einen Mangel an Prostituierten zu haben und so hat
sich  dessen Betreiber zur grenzüberscheitenden Anwerbung der Damen,  via Internet ent-
schlossen.   Das Stellenangebot,  falls man dieses  als ein solches bezeichnen darf,  kann in
neun Sprachen abgerufen werden.

Dominierend  dabei  sind  die Sprachen der  ehemaligen  Ostblockländer wie  Slowakisch,
Ungarisch,  Rumänisch  oder Tschechisch.   Dieser Umstand ist leicht erklärbar,  werden
doch  die meisten Mädchen und Frauen vorwiegend aus diesen  Ländern nach Österreich
gelockt um sie hier als Prostituierte zu verdingen.

Folgender Satz in der Anwerbung ist uns besonders ins Auge gestochen:  Wenn du dich
entschieden hast, zu uns zu kommen, bezahlen wir dir die Anreise. Als Starthilfe bezahlen
wir auch die ersten 4 Tage dein Essen.“
Da wäre einmal die Verköstigung der ersten vier Arbeitstage. Was passiert wohl, wenn die
Dame  nicht ausreichend verdient?   Muss sie dann ab dem fünften Tage hungern?   Und
was  ist mit  den Abreisekosten,  da  laut  Anwerbung  nur  die Anreise  bezahlt wird.  Wie
kommt  die  Sexarbeiterin wieder  nach Hause,  wenn ihr  hier der erhoffte Verdienst aus-
bleibt?

Unserer  bescheidener Rechtsmeinung  nach  werden durch diese  Praxis  des  Peepshow-
betreibers,  die Damen in ein wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis gedrängt. Da es sich
hier um keine Ausschreibung für Putzfrauen sondern für Prostituierte handelt, kam uns die
Sache etwas spanisch vor. Wir haben uns das Österreichische Strafgesetzbuch zu Gemüte
geführt und sind prompt fündig geworden.

Grenzüberschreitender Prostitutionshandel

Im Paragraphen 217 StGB (1) ist folgendes wörtlich zu lesen:
„Wer eine Person,  mag sie auch  bereits  der  Prostitution nachgehen,  der Prostitution in
einem Anderen  Staat als in dem,  dessen  Staatsangehörigkeit  sie  besitzt oder  in dem sie
ihren  gewöhnlichen Aufenthalt hat,  zuführt oder  sie hiefür anwirbt,  ist mit Freiheitsstrafe
von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, wenn er die Tat jedoch gewerbsmäßig begeht, mit
Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.“ (Quelle: „jusline.at“)
Nun braucht man kein Rechtsgelehrter zu sein um zu erkennen, dass mit der Anwerbungs-
Anzeige der Peepshow, eindeutig gegen den § 217 StGB (1) verstoßen wird. Dazu kommt
noch die Gewerbsmäßigkeit, die wohl nicht in Abrede gestellt werden kann.
Betrachtet man die Tatsache, dass der Betreiber seine Peepshow bis zum 31.Oktober 2011
ganz offiziell als Bordell betrieb und keine Konsequenzen daraus ziehen musste   –  obwohl
es  nicht  den gesetzlichen  Bestimmungen entsprach  –  stellt sich für uns folgende Frage.
Über welche Beziehungen muss dieser Lokalbetreiber verfügen, um völlig unbehelligt grenz-
überschreitenden Prostitutionshandel betreiben zu können?
*****

2011-12-14
 

Sex via Ministerium E-Mail-Account – TEIL2


Doch kein Fake

Am  31.10.2011  haben  wir  den  Beitrag  „Sex via Ministerium E-Mail-Account“  gebracht.

Es ging darum, dass ein Beamter des Gesundheitsministeriums via amtlicher E-Mailadresse

sexuelle Kontakte suchte.

 

Ehrlich  gesagt haben wir die Sexinserate für Fakes gehalten, da wir nicht annahmen,  dass

jemand  so bescheuert sein kann einen E-Mail-Account eines Ministeriums für die Aufnahme

sexueller Kontakte zu benützen.   Aus diesem Grund haben wir auch seinerzeit,  die E-Mail-

Adresse geschwärzt.

 

Aber wir wären nicht  ERSTAUNLICH,  wenn wir  der Sache nicht  auf den Grund gegangen
wären.   Wir haben einen virtuellen Lockvogel eingesetzt und an die besagte E-Mail-Adresse

– in den nachfolgende Sexkontakt-Inseraten –  geschrieben. Und man möge es nicht für mög-
lich halten, erhielten wir von exakt von dieser Adresse ausführliche Antwort samt Fotos. Den
Inhalt der Mails beabsichtigen wir nicht zu veröffentlichen.

 

 

 

 

Zeit für Sexkontakte, aber Skandale werden verschlafen

Erstaunlich ist, dass ausgerechnet ein Beamter des immer wieder von Skandalen geschüttelten

Gesundheitsministeriums sich die Zeit nimmt,  seine sexuellen Bedürfnisse über seinen Arbeits-

platz,  sprich offizielle  E-Mail-Adresse  des Ministeriums abzuwickeln.   Wäre es nicht besser,

wenn sich dieser Mann voll und ganz auf seine Arbeit konzentrieren würde?   Vielleicht könnte

er so verhindern, dass der nächste Listerien-Skandal verschlafen wird.

 

Wir haben dann noch ein wenig über den Beamten, Christian Poyer, im Internet recherchiert
und sind unter anderem auf folgendes gestoßen.

 

Screen: badoo.com vom 18.11.11, 13:00 Uhr

 

Also liebe Frauen zwischen 18 und 45 Jahren. Wenn ihr rauflustig,  ausgeflippt, kindisch, ener-

gisch, kräftig und brutal seid,  dann meldet Euch doch bei Christian. Vielleicht steht Euch noch

ein schöner Abend und eine vielversprechende Karriere im Bundesministerium für Gesundheit

bevor?

 

*****

2011-11-18
 

Seid nett zu den Schwulen


EU-Reife Serbiens ist von Homo-Parade abhängig

Wovon hängt die EU-Reife eines Landes ab? Nun sollte man annehmen ,  dass dies  in
erster Linie von  Faktoren wie wirtschaftlicher Stabilität, eines geordneten Staatshaus-
haltes,  einer so  wenig wie  möglich korrupten  Regierung und  eines ebenso  solchen
Beamtenapparates abhängt. Dass nicht alle EU-Länder diese Bedingungen erfüllen wird
durch  die Tatsache bewiesen, dass beispielsweise Rumänien und Bulgarien Mitglieds-
staaten der Europäischen Union  sind.

 

Der Chef der sozialistischen Schwulen- und Lesbenvereinigung  „Soho“,  Traschkowitsch

Peter,  meint zur  EU-Reife Serbiens  folgendes:   „Friedliche  Abhaltung  der  Belgrader
„Pride“ wichtiger Schritt Serbiens in Richtung EU. Parade für die Rechte von Lesben und
Schwulen am 2. Oktober muss ohne Schwierigkeiten ablaufen.“ Bekannter Weise hatte
es im Vorjahr  für die andersgepolten Teilnehmer dieser  Parade ein paar auf die Mütze
gegeben.   Tja, am Balkan herrschen eben noch andere Sitten und auch andere Wert-
vorstellungen.

 

Wenn wir die Aussage des Soho-Chefs  richtig interpretieren hängt die EU-Reife eines
Landes davon ab, wie eine hetero veranlagte  Bevölkerung  mit  den Schwulen  und
Lesben ihres Landes verfährt.
 
Frei nach dem Motto  „Sei  nett  mit  dem  schwulen Nachbarn,  dann klappt es
auch mit dem EU-Beitritt“  spielt es für Traschkowitsch offenbar keine Rolle,  dass
Serbien keines der von uns eingangs erwähnten Kriterien für einen EU-Beitritt erfüllt.
Denn diese Bedingungen hatte er in seiner Aussage mit keiner Silbe erwähnt.

 

Allerdings hat  die Aussage von Traschkowitsch einen  positiven Nebeneffekt.  Seiner
Einstellung  nach  wird  nämlich  die Türkei niemals  ein Mitgliedsstaat der EU werden.
Man braucht nämlich  kein Hellseher zu sein um zu erraten,  wie lange eine Schwulen-
parade  – sofern eine  solche überhaupt  zustande kommt –  in Istanbul  oder Ankara
dauern würde.

 

*****

2011-10-01
 

Extrabeamt(innen) für Migrant(innen)


Mehr richterliches Verständnis für Migrant(innen)?

Mehr Migrant(innen) in der Richterschaft  wären unterstützenswert,  dass meint die Men-

schenrechtssprecherin der Grünen,  Alev Korun,  in einer heutigen Aussage.  Da müssen

wir der Grünpolitikerin entgegenhalten,  dass es einer solchen Unterstützung nicht bedarf.

Denn jedermann(frau) der/die Voraussetzungen für das Richteramt erfüllt, kann Richter(in)

werden. Personen mit Migrationshintergrund sind davon nicht ausgenommen.

 

Aber es wäre nicht Alev Korun,  wenn sie  mit ihrer  Aussage nicht  einen erstaunlichen
Hintergedanken hätte.   Sie meint,  dass eine  vielfältigere Justiz näher an Problemen der
Gesellschaft dran wäre,  denn immerhin haben 18 Prozent der österreichischen Bevölker-
ung einen interkulturellen Hintergrund.

 

Ob Korun damit meint, dass beispielsweise ein(e) Richter(in) mit orientalischen Migrations-

hintergrund mehr Verständnis für Zwangsehen und Ehrenmorde hätte?  Möglicherweise

erhofft sich  die grüne  Menschenrechtssprecherin dadurch Urteile,   die dem kulturellen
Hintergrund des Täters angepasst sind.

 

Förderung einer Parallelgesellschaft 

Korun ist der Auffassung, dass die Vielfalt in der Bevölkerung und im realen Leben ihren

Niederschlag auch  in unseren  Behörden finden sollte.   Deswegen werde  seitens der
Grünen schon lange die verstärkte Aufnahme von Bürger(innen) mit Migrationserfahrung
in die Behörden, wie Polizei und Verwaltung, gefordert.

 

Da staunen wir aber, denn bis dato waren wir der Meinung, dass Beamt(innen) nach den

in Österreich geltenden Gesetzen  handeln,  die für aller in der Alpenrepublik lebenden

Personen gleiche Geltung haben.   Also aus welchem besonderen Grund sollte eine ver-
stärkte Aufnahme von Bürger(innen) mit Migrationserfahrung erfolgen?

 

Korun untermauert ihre absurde Forderungen damit,  dass es sonst  über kurz oder lang
ein Demokratiedefizit gäbe. Das sehen wir anders, denn ein solches würde gegeben sein,
wenn man durch eigene Beamte dem Entstehen einer Parallelgesellschaft Vorschub leistet.

 

Interessant ist folgende Aussage der Grünpolitikerin: „ Denn nur gelebte, angewandte Viel-

falt kann nachhaltig einen offenen und unvoreingenommenen Blick auf unsere Gesellschaft

und alle Gesellschaftsgruppen garantieren.“

 

Wo liegt Israel?

Interessant ist diese Aussage für uns deswegen, stammt sie doch gerade von jener Politikerin

deren Werbevideos auf einer Webseite zu finden waren, auf der folgendes wörtlich stand:

 

 

Screen: yabanci.at (Webseite wurde mittlerweile gelöscht)


Korun distanzierte sich er dann von dieser Webseite, nachdem ERSTAUNLICH den Skandal

aufgedeckt und darüber berichtet hatte.

 

*****

2011-09-30
 

Ich habe ja nur auf Befehl gehandelt


Regel oder Einzelfall?

In unserem Beitrag  „Dumm oder bösartig?“  haben wir darüber berichtet,  wie man

seitens des MBA für den 10. Bezirk versucht, die berufliche Existenz eines mittlerweile
33- jährigen Mannes zu zerstören.

 

Dieses  Magistratische  Bezirksamt  wirft dem Mann in einem Schreiben an die  WKO

(Wirtschaftskammer Wien) Straftaten vor, die er in der Jugend gesetzt hatte und für

welche die Strafen schon vollzogen beziehungsweise bedingt nachgesehen wurden.

 

Wir wollten nun wissen ob dieses Verhalten des MBA 10 die Regel ist und kontaktier-
ten jenen Mann in der WKO, welcher das MBA-Schreiben an die Firma weitergeleitet
hatte. Magister Norbert Lux, Geschäftsführer der Fachgruppe der Kaffeehäuser in der
WKO, teilte uns telefonisch mit,  dass es sich hier um einen  bedauerlichen Einzelfall
handle.

 

Daraufhin wurde die unterzeichnende Beamtin des amtlichen MBA-Schreibens telefon-
isch kontaktiert. Diese erklärte, dass dies von allen Bezirksämtern so gehandhabt wird
und regte sich fürchterlich über die Aussage des Magister Lux von der WKO auf.
 
Außerdem meinte sie,  dass es eine  Frechheit gewesen wäre  das Schreiben an die
Firma weiterzuleiten, da es sich um eine Vertraulichkeit gehandelt habe.

 

Selbständiges Denken steht nicht hoch im Kurs

Von uns darauf angesprochen ob ihr der § 113 StGB etwas sage, verneinte sie unsere

Frage. Als wir sie darüber aufklärten was in diesem steht, rechtfertige sich die Beamtin

damit, dass sie gemäß des § 87 GewO in Verbindung mit § 13 GewO gehandelt hätte.

 

Global gesprochen handelt es sich in den zitierten Paragrafen darum,  Gewerbeinhaber
auf Ausschlussgründe gemäß § 13 Abs. 1 oder 2 zu überprüfen.   In den angeführten
gesetzlichen  Bestimmungen ist kein einziges Wort darüber zu lesen,  dass der  § 113
StGB  außer Kraft tritt.

 

Über diese Tatsache informiert meinte die Beamtin des MBA 10,  dass sie keine Juristin
sei und sie das Schreiben auf Anordnung ihres Vorgesetzen verfasst habe.  Diese Aus-
sage  ist  für  das  Verhalten vieler Beamte(innen)  sehr bezeichnend.   Obwohl ihnen
fachliche Qualifikation fehlt, erlassen sie Bescheide. Und geht ein solcher „in die Hose“
kommt die Ausrede:  „Ich habe ja nur auf Anordnung oder Befehl gehandelt.“
Selbständiges Denken scheint bei diesen nicht unbedingt angesagt zu sein.

 

Verfassungswidrig?

Aber wir gehen einen Schritt weiter und behaupten, die Anwendung des § 87 GewO
ist verfassungswidrig.   Denn die verfassungsmäßig gewährleistete Gleichheit vor dem
Gesetz ist durch diese gesetzliche Bestimmung nicht mehr gegeben.

 

Nehmen wir an, dass der betreffende Mann kein geborener Österreicher wäre und bis
zu seinem zwanzigsten Lebensjahr beispielsweise in einem anatolischen oder in einem
in  den  rumänischen  Karpaten  gelegenen  Dorf gelebt hätte und vor 13 Jahre nach
Österreich gekommen wäre.

 

Wir glauben kaum, dass die Behörde sich aus den von uns genannten Regionen irgend-
welche  Auskünfte eingeholt hätte.   Und wenn  ja darf  man sich  ziemlich sicher sein,
dass  von dort keine Antwort erfolgt  und die Anfrage im Papierkorb gelandet  wäre.
Das heißt, dass er mit seinen in der Jugend begangenen Straftaten – Mopeddiebstahl
und Jointrauchen –  hierzulande keinerlei Probleme haben würde.

 

Nun soll man Straftaten nicht verherrlichen und es ist auch sinnvoll wenn eine amtliche
Überprüfung stattfindet.   Aber mit dem von uns aufgezeigten Beispiel hat man wohl
am MBA 10 das Kind mit dem Bad ausgeschüttet.   Denn mit dem Ausposaunen von
Jugendblödheiten  eines  mittlerweile  33-jährigen Mannes,  wird  dessen  berufliche
Zukunft zerstört. Ein derartiges Verhalten kann ja wohl nicht im Sinne einer Resoziali-
sierung sein.

 

*****

2011-09-19
 

Dumm oder bösartig?


Existenzgefährdung durch Beamt(innen)

Was so manche Beamt(innen) in ihrer  Dummheit oder Bösartigkeit anrichten können ist

nicht mehr erstaunlich, sondern bereits erschütternd und für Betroffene existenzgefährd-

end. Dies beweist eine Aktion des MBA für den 10. Bezirk.  

 

 

Ein Wiener Unternehmer erhielt von der WKO obige schriftliche Mitteilung. Dem WKO-

Brief war folgendes amtliches Schreiben des MBA für den 10. Bezirk beigeheftet.

 

 

Da staunte der Unternehmer nicht schlecht, denn seine Firma besitzt gar keine Gewerbe-

berechtigung für ein Kaffeehaus.   Also rief er in der Wirtschaftskammer zurück,  um die

Situation aufzuklären.  Aber auch in dieser war man ratlos und so wanderte die gesamte
Korrespondenz vermutlich im Papierkorb.

 

War nicht einmal mehr in diesem Betrieb beschäftigt

So weit, so nicht gut. Denn jetzt kommen wir zum Kern unseres Beitrages. Der im amt-
lichen Schreiben des MBA 10 genannte Mann, nennen wir in Huber (richtiger Name ist
der Redaktion bekannt) war  Geschäftsführer in der Firma des Wiener Unternehmers.

 

Die Betonung liegt auf „war“, denn zum Zeitpunkt des amtlichen Schreibens  –Datier-
ung 21.06.2011- war Huber gar nicht mehr bei besagter Firma beschäftigt. Aber dieses
Faktum ist vergleichsweise noch harmlos zu dem,  was man sich im  MBA 10 zusätzlich
leistete.

 

Herr Huber hatte im Alter von 16 Jahren  ein Moped für eine Spritztour geklaut und ein

Jahr später wurde er von einem Polizisten beim Rauchen eines Joints erwischt. Nun soll

man keine Straftaten verharmlosen, aber diese Delikte fallen  für uns  unter Jugendblöd-

heiten.

 

MBA 10 informierte Dritte über  getilgte Vorstrafen

Huber musste auch die Konsequenzen aus seinem Verhalten ziehen und wurde vom

JGH Wien zu bedingten Freiheitsstrafen verurteilt.  Diese sind heute – 16 Jahre später-

bereits getilgt.   Auch schienen die Verurteilungen des  JGH-Wiens nie in einem Straf-

registerauszug  auf.   Dies hat auch  seinen Sinn, denn bei geringfügigen Delikten will

man Jugendlichen nicht ihren Weg verbauen.

 

Das scheint man am MBA 10 nicht so zu sehen.  Um zu den beiden, bereits getilgten

Jugendvorstrafen zu kommen,  müssen schon Ermittlungen  angestellt worden sein.

Da man mit  diesen offenbar so beschäftigt war wurde vergessen,  bei der Kranken-
kasse anzufragen ob Huber überhaupt noch bei dem Unternehmen beschäftigt ist.

 

Und jetzt  wird es  besonders krass.   Das MBA 10 teilt der Kammer für Arbeiter und

Angestellte für  Wien und  der Wirtschaftskammer Wien, die beiden  bereits getilgte

Jugendvorstrafen des  Herrn Huber  aus den  Jahren 1994 und 1995 mit.   Letztere

Institution verständigte  wiederum den  Unternehmer,  der nun auch in Kenntnis
deren ist.

 

Für uns stellt sich nun die berechtigte Frage, ob hier nicht der Tatbestand des § 113
StBG    Vorwurf  einer  schon  abgetanen  gerichtlich  strafbaren Handlung
erfüllt wurde.

 

Screen: jusline.at

 

Huber meint jedenfalls:  „Das lasse ich mir nicht bieten und ich werde diese Angelegenheit
einem Rechtsanwalt übergeben.“

 

Also fassen wir nochmals zusammen. Das MBA 10 will eine Gewerbeberechtigung entziehen,

die gar nicht existiert. Dann stellt dieses Amt Erhebungen an und kramt bereits getilgte JGH
-Vorstrafen aus, vergisst aber bei der Krankenkasse nachzufragen, ob der Betreffende über-
haupt noch bei dem Unternehmen beschäftigt ist.  Zu guter Letzt werden Dritte von den
getilgten Vorstrafen des Herrn Huber in Kenntnis gesetzt.
 
Das wirft bei uns die Frage auf,  sind oder waren  jene Beamt(innen) die an dieser Aktion
beteiligt waren nur dumm oder bösartig. Möglicherweise auch beides zusammen.

 

*****

2011-09-11
 

Außer Spesen nichts gewesen


ARBÖ betreibt rote Schönfärberei

„Spritpreisdatenbank ein Meilenstein für Autofahrerinnen und Autofahrer“ so titelt der

SPÖ-nahe ARBÖ in einer heutigen Presseaussendung. Da staunen wir aber, denn die

Verantwortlichen dieses Projekts schafften es bis dato nicht, mit der Datenbank online

zu gehen.

 

Für dieses Versagen hat der ARBÖ eine erstaunliche Rechtfertigung und meint, dass
von Startschwierigkeiten abgesehen, die neue Spritpreisdatenbank der E-Control ein
„Meilenstein“ für Autofahrer(innen) werden wird. Wir meinen, dass dies für ein Total-
versagen eine recht optimistische Aussage ist.

 

Baustelle statt Spritpreisauskunft 

Am Dienstag,  dem 16.08.11 hätte angekündigte  Spritpreis-Datenbank der Energie-

Regulierungsbehörde  E-Control und des  Wirtschaftsministeriums in  Betrieb gehen
sollen. Wer heute Donnerstag, den 18.08.11 die Webseite www.spritpreisrechner.at
aufruft, erhält folgendes Bild.

 

Grafik anzeigen und vergrößern mit rechter Maustaste

 

Unter „Erfahren Sie hier Näheres“ wimmelt es nur so von Ausreden, offenbar um das

eigene Versagen herunterzuspielen. Interessant ist folgende Textpassage:


Die Analysen der Experten haben gezeigt, dass die Verzögerung der Inbetriebnahme
auf die enormen Zugriffszahlen zurückzuführen ist, für welche die Kapazitäten nicht
ausgerichtet waren. Das System wurde in sehr kurzer Zeit entwickelt und in Betrieb
genommen.
 

Dass das Interesse der Autofahrer so groß sein wird, war nicht erwartet worden. Bei der
Umsetzung der Datenbank wurden die Zugriffszahlen des  ÖAMTC zur Orientierung
genutzt, wobei bereits von deutlich mehr Zugriffen ausgegangen worden war. Dieser
Rahmen wurde dennoch gesprengt, die Zugriffe auf die Spritpreis-Datenbank waren
um ein Vielfaches höher als angenommen.

 

Diese als  Rechtfertigung gebrauchte  Ausrede ist deswegen  so interessant,  da die
Server Kapazitäten für 1.000 Zugriffe pro Sekunde haben. Diese Aussage stammt von
Johannes Mayer von der E-Control zur APA. Mayer meinte weiter, ob die Überschreit-
ung  dieser  Kapazität an der hohen  Nachfrage oder an einem  Hackerangriff liege,
werde momentan intern von Experten analysiert.

 

1.000 Zugriffe pro Sekunde

Selbst der naivste Mensch wird wohl kaum glauben,  dass diese Zugriffszahlen nur
annähernd erreicht wurden. Also bliebe nur mehr ein Hackerangriff. Auch dieser ist
auszuschließen, denn wer sollte Interesse daran haben diese Datenbank zu hacken.
Die Mineralölkonzerne etwa? Wohl kaum, denn diesen geht die Spritpreisdatenbank
der E-Control an einem gewissen Körperteil vorbei, da sie ohnehin machen was sie
wollen.

 

Anstatt eine Preisobergrenze für Treibstoff einzuführen, bastelte (denn anders kann
man nicht  dazu sagen)  man lieber eine  Spritpreisdatenbank und  versagte dabei
jämmerlich. Die hohen Treibstoffkosten richten mittlerweile bereits einen volkswirt-
schaftlichen Schaden an.   Dies dürfte der Regierung aber egal sein,  da die Finanz-
ministerin an jedem Liter die Hälfte mitverdient.

 

Die Steuerzahler(innen) dürfen bezahlen

Das Versagen bei der Spritpreisdatenbank wirft wieder einmal ein bezeichnendes
Licht auf diese Regierung. Die dafür verantwortlichen Halb- oder Vollbeamten
waren nicht einmal in der Lage, mit einem sündteuren Projekt online zu gehen.
 
Jeder  Programmierer in der Privatwirtschaft  wäre sofort seinen Job los.   Jedes
private Unternehmen das so wirtschaftet, wäre längs in Konkurs, jede Familie im
Schuldturm. Aber in diesem Fall ist es egal, denn die Kosten für das vorerst miss-
lungene Projekt zahlen die Steuerzahler(innen).

 

*****

2011-08-18
 

Tierisches


Todesspritze für Entenküken

Erinnern Sie sich noch an die herzzereissende Story über die Entenküken im Gesund-
heitsministerium?  Eine Entenmutter  hatte  es  im  April  dieses Jahres gewagt, sich in
der Tintenburg am Donaukanal häuslich einzurichten. Dass störte eine beamtete Frau
Magistra  derart,  sodass  sie  den  Entschluss fasste  die  schlüpfbereiten Küken durch
eine Todesspritze in den Dottersack töten zu lassen.

Der  Plan  der  Beamtin  war  jedoch  noch  weitläufiger.  Im Innenhof des Ministeriums
sollte jegliches Grün gerodet werden um zu verhindern,  dass  weitere Enten dort ihre
Brutplätze  errichten.  Die  Boulevardpresse  berichtete  damals ausführlich  über  das
tierfeindliche Verhalten im Gesundheitsministerium.

Störendes Entengeschnatter

Nun hat die Story eine Fortsetzung gefunden. Irgendwie glaubte eine Ente, dass das
Gesundheitsministerium  ihrer  Gesundheit  dient  und  besiedelte vor einigen Tagen
neuerlich  den  Innenhof  der  Tintenburg.  Möglicherweise  verleitete  die  Stille  des
Gebäudes  die  Ente  dazu.  Denn  viel  Arbeitslärm  wird  in Beamtenburgen ja nicht
produziert.

Als  jedoch  dann  Küken  schlüpften,   rief  dies  etliche  Beamt(innen)  auf  den  Plan,

welche das Entengeschnatter als störend empfinden. Das können wir nachvollziehen,
denn  wie  kann es das Federvieh wagen, Beamt(innen)  während des Büroschlafs zu
stören.

Der  Entenmutter  wurden  die  Küken weggenommen  und  zu  einem Bauernhof nach

Breitenfurt verfrachtet. Möglicherweise landen diese in Bälde, mit Knödel und Rotkraut
verziert, auf den Tellern der tierfeindlichen Beamt(innen).

Nun will sich die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) als Immobilien-Eigentümer über-
legen,  wie  Enten  dauerhaft  aus  dem  Hof  in  der  Radetzkystraße vertrieben werden

können.  Da gibt es eine alte  Redewendung die lautet: „Wer zu Tieren schlecht ist und
sie misshandelt,  geht  mit  Menschen auch nicht anders  um  und ist schlecht zu seiner
Familie.“

ERSTAUNLICH ist tierfreundlich

Wesentlich  tierfreundlicher  geht  es  bei  ERSTAUNLICH  zu,  wie  folgende Fotos  be-
weisen.  Eine  kleine  und  äußerst  zutrauliche Spitzmaus besuchte  den  Herausgeber
dieses Online-Magazins, auf der Veranda seiner in einem Wald gelegenen Blockhütte.


Fotos: (c) erstaunlich.at

Die kleine Spitzmaus wollte sich offenbar zuerst mit der Computermaus anfreunden und

als dies nicht klappte, inspizierte sie ausgiebig die Tastatur.


Foto: (c) erstaunlich.at

Die Spitzmaus zeigte überhaupt keine Scheu vor Menschen und krabbelte sogar auf
die  Hand,  wo  sie  sich  mit  Brotkrumen füttern ließ.  Dieses kleine  Naturschauspiel
dauerte  zirka  eine  Stunde.  Dann verschwand der tierische  Besucher genauso still
und leise wie er gekommen war.

Hätte  sich  dieser  tierische Besuch im  begrünten Innenhof des Gesundheitsminister-

iums abgespielt,  wäre das possierliche Tierchen mit  absoluter Sicherheit erschlagen
worden.

*****

2011-07-30
 

WKO kassiert weiter ungeniert ab


Aussendung der WKO

Unabhängig von jeder möglichen Änderung der Bestimmungen über den Alkoholaus-
schank wird das Gastgewerbe auch künftig  alkoholfreie Jugendgetränke verstärkt an-
bieten und damit seinen Beitrag im Sinne des Jugendschutzes leisten.

Jugendschutz  ist  für  uns ein wichtiges Thema.  Die Gastgewerbetreibenden sind Part-

ner  der Jugend und verstehen sich als  Treffpunkt  und  Kommunikationsplattform.  Wie
berichtet, sollen im Zuge dieser Reform die Bestimmungen über den Alkoholausschank
an Jugendliche und die Verpflichtung, so genannte Jugendgetränke anzubieten, ersatz-
los gestrichen werden.

Die bestehenden  Bestimmungen dienten  dem Schutz  der Jugend und sollen weiterhin

bundeseinheitlich  geregelt sein.  Der Alkoholausschank  an  Jugendliche  und  die Aus-
preisung der Jugendgetränke sollen wie bisher bestehen bleiben.  Derzeit müssen zwei
antialkoholische Getränke („Jugendgetränke“) billiger sein als das billigste alkoholische
Getränk.

Die drei obigen Absätze stammen aus einer Aussendung der  Wirtschaftskammer Öster-

reich vom  05.03.2002.  Weche Dilletanten  bei  diesem Zwangsverein Funktionen inne-
haben beweist der Umstand,  dass die WKO in über 9 Jahren nicht in der Lage war ihre
irreführende Aussendung zu korrigieren.

Warum irreführend?

Liest man sich den Text der WKO-Aussendung durch, kommt jeder logisch denkende
Mensch zu folgenden Ergebnis: Bei dem Wort Jugendgetränk in Verbindung mit dem
Begriff Jugendschutz,  kann  es  sich  nur  um  den Schutz von Jugendlichen handeln.
Daher  die  Auflage an  die  Gastgewerbetreibenden, zwei antialkoholische Getränke
(„Jugendgetränke“) billiger als das billigste alkoholische Getränk anzubieten.

So weit, so falsch. Zahlreiche Gastgewerbetreibende wurden von Marktamtsbeamten

abgestraft, da sie keine sogenannten „Jugendgetränke“ anboten.  Dabei handelte es
sich  um  Betreiber jener Lokale,  in denen Jugendliche  unter 18 Jahre keinen Zutritt
hatten und haben. Es wäre ja nach den Worten der WKO unlogisch,  wenn ein Nacht-
klub-Betreiber  in  dessen  Lokal ein gesetzliches Jugendverbot besteht,  Jugendge-
tränke anbieten muss.

Die Wortkreation „Jugendgetränk“ ist eine reine Erfindung der WKO. Die gesetzliche
Bestimmung  (die übrigens  nicht verändert wurde),  dass Lokalbetreiber  zwei  anti-
alkoholische  Getränke  billiger anbieten  müssen als das billigste  alkoholische Ge-
tränk, hat mit dem Jugendschutz nicht das Geringste zu tun.

Was sagt das Gesetz? (§ 112 GewO Abs.4)

Gastgewerbetreibende,  die  alkoholische  Getränke  ausschenken,  sind  verpflichtet,
auf Verlangen  auch  kalte  nichtalkoholische Getränke auszuschenken. Weiters sind
sie verpflichtet,  mindestens zwei Sorten kalter nichtalkoholischer Getränke zu einem
nicht  höheren  Preis auszuschenken als das am billigsten angebotene kalte alkohol-
ische Getränk (ausgenommen Obstwein) und diese besonders zu kennzeichnen. Der
Preisvergleich  hat jeweils auf der Grundlage des hochgerechneten Preises für einen
Liter der betreffenden Getränke zu erfolgen. (Quelle: jusline.at)

Warum korrigierte die WKO ihre Aussendung nicht?

Einige Nachtlokalbetreiber  (der Red. bekannt)  wandten sich an die Wirtschaftskam-
mer,  da sie sich zu Unrecht bestraft fühlten.  Diese wurden bei  ihrer Zwangsinteres-
sensvertretung jedoch nur abgewimmelt oder vertröstet.

Eine im Gesetz verankerte Begriffsbestimmung „Jugendgetränk“ gab es nie und gibt

es auch bis heute nicht. Da stellt sich die berechtigte Frage mit welcher Qualifikation
wurde  die  seinerzeitige  WKO-Aussendung erstellt.  Eigentlich sollte die WKO ihren
Zwangsmitgliedern Gesetzestexte so vermitteln, dass jedermann(frau) weiß um was
es wirklich geht. Offenbar ist man aber in dieser Zwangsvereinigung nicht qualifiziert
genug  dies  durchzuführen und übt  sich lieber  im  Erfinden irreführender Worte wie
„Jugendgetränk“.

Wichtiger erscheint uns aber die Frage warum hat die WKO bis dato (über 9 Jahre)
ihre  irreführende  Aussendung  nicht  korrigiert,  obwohl  sie in Kenntnis  gewesen

sein muss, dass bereits zahlreiche Lokalbetreiber wegen dem fehlenden „Jugend-
getränk“ abgestraft wurden.

Da  haben  wir  nur  zwei  Antworten parat.  Entweder sitzen in der WKO zahlreiche

Dilettanten die von Tuten und Blasen keine Ahnung haben, oder dies geschah mit
voller Absicht.  Denn  die  eingehobenen  Strafgelder des Marktamtes  flossen und
fließen weiterhin in die Kassa der Wirtschaftskammer.

*****

2011-07-26
 

Neues Wiener Prostitutionsgesetz?


Initiativantrag von Rot/Grün eingebracht

Der Initiativantrag  betreffend Erlassung  eines neuen  Wiener Prostitutionsgesetzes,  ist
zur Zeit  in aller Munde.  Es gibt Stimmen für und gegen diesen Antrag.  Auch die Boule-
vardpresse berichtet darüber, hat es jedoch bislang verabsäumt ihren Leser(innen) den
gesamten Inhalt des Antrags zu präsentieren.

Da ist die Erstaunlich-Redaktion schon etwas fixer und hat sich eine Kopie des Initiativ-
antrags besorgt. Diesen können sich unsere Leser(innen) als PDF-File downloaden.



Einige erstaunliche  Passagen des Antrags,  welcher offenbar  durch völlig  realitätsfremde
rot/grüne Stadtpolitiker(innen) erfolgte, haben wir uns herauskopiert um diese zu kommen-
tieren.

§ 2. Begriffsbestimmungen


Aus dieser Begriffsbestimmung geht einwandfrei hervor, dass diese Lokale durch äußere
Gestaltung  gekennzeichnet sind.  Ist ja  auch logisch,  wie soll sonst  ein Freier erkennen,
dass es sich um ein Prostitutionslokal handelt.

Interessant wird es jedoch bei der Genehmigung dieser Lokale. Aber lesen Sie selbst was
im  § 6.(e)  für die Voraussetzung der Genehmigung eines Prostitutionslokals steht.




Geht es nach diesem Paragraphen gibt es keine Genehmigung, es sei denn die Fassade

bzw. Auslage wird steril gestaltet.  Also was  wollen die Antragsteller  dieses Gesetztes in
Wirklichkeit?

Der  § 8. , betreffend der  Zuverlässigkeit ist  besonders erstaunlich.  Geht  es  nämlich nach
diesem, wird es in ganz Wien kaum ein Prostitutionslokal geben.  In dieser Branche werden
gewisse Dinge untereinander geregelt und da kommt es öfters vor, dass die Angelegenheit
vor dem Kadi endet. So etwas wird als Berufsrisiko bezeichnet.



Aber die  Betreiber(innen) haben  sich bis  dato schon  zu helfen gewusst.  Man nahm sich
einfach  einen  Unbescholtenen (Franken)  als  Geschäftsführer.  Und  so  wird  es  auch in
Zukunft sein. Dieser Paragraph ist ohnehin für den Hugo,  denn die Unbescholtenheit wird
bereits in der Gewerbeordnung gefordert.

Das Privileg als Vorbestrafter in Amt und Würden zu bleiben, bleibt lediglich Politikern und

Beamten vorbehalten, sofern sie nicht ein Kapitalverbrechen verübt haben.

Interessant ist auch nachfolgender Paragraph, welcher die Beschränkungen für Freier und
Freierinnen  regelt.  Klar  wird  die Kontaktaufnahme  per  Telefon,  E-Mail  oder  sonstigen
Kommunikationsmedien erlaubt,  sonst würde man ja der Kronen-Zeitung einen erheblich
finanziellen Schaden zufügen.



Da haben wir aber für die Damen des Gewerbes einen kleinen Tipp. Sie sollten sich ein-
fach ein  Schild mit  ihrer Handynummer  um den Hals hängen und damit können Freier-

(innen) gesetzeskonform  per  Mobiltelefon,  jederzeit den  gewünschten  geschäftlichen
Kontakt aufnehmen.

*****

2011-06-15
 

Aus reich mach arm


GASTAUTOREN-BEITRAG

E(uropa) Pluribus Unum 😉

Wie allen  halbwegs belesenen und mit  Hausverstand gesegneten klar ist,  werden die

Schuldengriechen die 3stellige  Milliardenhilfe (die noch immer nicht ausreicht!) nie zu-
rück bezahlen können! Dies geschieht laut Hauptkreditorin Angela Merkel alternativlos,
da sonst der Euro in Gefahr wäre!

Ahh es  ist also  alternativlos einem  verlogenen,  verschwenderischen und  durch und

durch korrupten Staatsgebilde Milliarden die diese nicht zurückzahlen können werden
in den Allerwertesten zu schieben?!

Ein Mitglied des Euro Clubs, das sich seinen Beitritt erlogen und erschwindelt hat kann
man also nicht rauswerfen?! Aha gut das über die EU zu wissen 😉

Während  also  die Griechen  Dauerstreiken und  immer gewalttätiger  Protestieren  weil

die  Abgabenquote  zum (leergeräumten)  Staatssäckel von  rund 35%  schrittweise  auf
40% erhöht werden soll, darf der Mitteleuropäer rund 48% Abgaben an den Staatsäckel
berappen um  dann eine  Pension zu  kassieren die  für die Mehrheit  nicht zum Sterben
reicht!!!

Wer hier nicht eine gezielte PLÜNDERUNG durch die „armen“ Staaten an den „Reichen“

WESTLERN vermutet, ist aus meiner Sicht naiv!

Wie gut  geplant und  „durchgezogen“  diese „Umverteilung“ von  Vermögen war,  zeigen

mehrere parlamentarische,  von Top Beamten, erstellten Dossiers die dem Bürger natür-
lich vorenthalten werden!!!

Ja wo kämen wir denn da hin? 😉

Eine Tageszeitung  die nicht  für investigativen  Journalismus bekannt ist und im Volks-

mund BLÖD“  genannt wird  printet heute  folgenden,  hochinteressant und absolut ehr-
lichen Beitrag!  Hier werden Auszüge aus einem  Dossier des deutschen  Bundestages
veröffentlicht dessen Fazit, so glaube ich wir 2-3mal lesen sollten.

Ausdrücklich warnt  der Wissenschaftliche  Dienst das  Parlament  davor,  sich sein  Bud-

getrecht aus der Hand nehmen zu lassen: Der Gesetzgeber unterliege einem „haushalts-
wirtschaftlichen Selbstverstümmelungsverbot“ und dürfe  sich „nicht in eine Lage bringen,
in welcher die pätere Verletzung der Schuldenbremse  durch die Aufnahme von Krediten
unausweichlich wird.“

Ahh!  Haushaltliche Selbstverstümmelung nennen sonorige Beamten dass!!!

Wir machen also gerade aus ehemals 10 sehr Reichen Volkswirtschaften rund 40 bettel-

arme Staaten und ruinieren so einen ganzen Kontinent!!! Ich hoffe die räuberischen Grie-
chen können  dann noch  Ihre Yachten tanken,  Ihre Schweizer Konten  gedeihen lassen
und die Abgabenquote wieder auf unter 35% drücken!!!

Die Chinesen stehen ja schon als nächstes Opfer ante portas 😉

mit herzlichen Grüßen

Chris Lorre

2011-05-14
 

Ungültige Mautkontrollen


Der Beitrag „Gefährliche Mautkontrolle TEIL2“ 

wird aus aktuellem Anlass verschoben

Bezüglich unseres Beitrags „Gefährliche Mautkontrolle“  hat die Asfinag zu dem Vorfall  per
Mail Stellung genommen.  Diese zum Teil in sich widersprüchliche und höchst erstaunliche
Stellungsnahme werden  wir zum Wochende,  mit einem  dementsprechenden Beitrag  ver-
öffentlichen.

Allerdings wollen wir unseren Leser(innen) einen Satz aus dem Asfinag-Mail, bezüglich des

Kontrollortes sofort zur Kenntnis bringen. Dieser lautet: „Dieser Mautkontrollplatz ist in der
Mautordnung  verankert.“  Das hat  natürlich  unsere  Neugier  erweckt  und wir  haben die
zitierte Mautordnung etwas genauer unter die Lupe genommen.


Screen: asfinag.at

Beamten-Fantasie

Als wir dies (rot unterstrichen) entdeckten waren wir höchst erstaunt. In dieser Mautordnung
werden ganze Ortschaften an Autobahnabschnitte zitiert, die nicht der Realität  entsprechen.
Kittsee liegt  definitiv nicht  an der A4  und Nickelsdorf  nicht an  der A6.  Zur Information des
Verkehrsministeriums und der Asfinag  veröffentlichen wir die anschliessende Straßenkarte.


Screen: Goggle Maps

Unter „A4-Nickelsdorf“ und „A6-Kittsee“ können sich nicht ausreichend informierte Beamte

des Verkehrsministeriums,  sowie Mitarbeiter  der Asfinag  ausführlich über  den Strecken-
verlauf  (inklusive Zu- und Abfahrten)  informieren.  Erstaunlich ist die Tatsache,  dass sich
die Asfinag  auf die  Mautordnung beruft  und offenbar  gar nicht in Kenntnis der von ihnen
zu kontrollierenden Streckenabschnitte ist.

Nicht gelesen oder des Lesens nicht mächtig

Damit wird auch offensichtlich, dass kein Asfinag-Mitarbeiter je diese Mautordnung durch-
gelesen hat und wenn ja, offenbar des sinnerfassenden Lesens nicht mächtig ist. Aber die
Spirale dreht  sich in  diesem Fall weiter.  Denn durch die Verbindung der Orte mit den fal-
schen Autobahnabschnitten,  sind alle durchgeführten  Mautkontrollen an den betroffenen
Abschnitten ungültig, wenn nicht sogar rechtswidrig.

Das könnte nun soweit führen, dass eingehobene Straf-Mautgebühren retourniert werden
müßten,  wenn es  ein Betroffener  darauf anlegt. Denn die durchgeführten Mautkontrollen
„A6 – Nickelsdorf“  und  „A4 – Kittsee“  sind ungültig,  da keine Verbindungen zwischen den
zitierten  Ortschaften und Autobahnabschnitten  existieren,  auch wenn  diese in  der Maut-
ordnung so  verankert sind.

 
Durch diesen Umstand  deckt sich nämlich der tatsächliche  Kontroll- und/oder Tatort  nicht
mit dem  in der Mautordnung  verankerten  Mautkontrollplatz.  Die Verkehrsministerin  wird
nicht sehr erfreut sein,  wenn sie von dieser Tatsache in Kenntnis gesetzt wird.

*****

2011-05-13
 

Der Anfang vom Ende


Tour de SPÖ

Nun wissen wir auch, warum der Noch-Verteidigungsminister Norbert Darabos, den
Posten des Sportministers innehat.  Er ist nämlich der  perfekte Radfahrer  und hat
unter  Beweis gestellt,  dass er die Technik  „nach unten treten und nach oben
buckeln“ hervorragend beherrscht.
Wie wir  bereits im  Beitrag  „Der Wegwerfpolitiker“  schrieben,  befahlen  ihm  seine
Bosse Faymann und Häupl, ein Wendehalsmanöver bezüglich der Abschaffung der
allgemeinen Wehrpflicht durchzuführen.
Im Sommer des Vorjahres ließ Darabos noch folgendes verkünden:  „Für mich ist die
Wehrpflicht in Stein gemeißelt. Mit mir als Verteidigungsminister wird es kein Ende der
Wehrpflicht geben.“   Der Generalstabschef Entacher war der  gleichen Meinung wie
sein Chef, der Verteidigungsminister.

Darabos der Steinmetz

Als Häupl zum Ende des  Wiener Wahlkampfs (Oktober 2010) bemerkte,  dass ihm die
Felle davonschwammen, griff er in die Wahlkampf-Trickkiste und zog das Wahlzuckerl
der Abschaffung der  allgemeinen Wehrpflicht heraus.  Bundeskanzler Faymann nickte
dazu eifrig und  war mit Häupl,  ein Herz  und eine Seele. Nebenbei bemerkt,  hatte der
Trick nicht funktioniert und die SPÖ verlor massenhaft Stimmen.
Jedenfalls musste Darabos  neuerlich einen  Meißel in  die Hand  nehmen und  seine in
Stein gemeißelte Aussage entfernen.  Sein Generalstabschef, Edmund Entacher, stand
als Offizier und Ehrenmann weiter zu seinem Wort  und machte daraus  auch kein Ge-
heimnis.

Untergebene Beamte haben zu kuschen

Das kostete  dem ranghöchsten  Offizier Österreichs seinen Posten.  Denn der Befehls-
empfänger Darabos, konnte oder wollte keine andere Meinung neben sich akzeptieren.
Anstatt sich mit jenen Personen, also Faymann und Häupl, die ihm diese Suppe einge-
brockt hatten auseinander zu setzen,  feuerte er seinen Generalstabschef.
Abgesehen davon, dass dies von mangelnden Demokratieverständnis zeugt, welches
in der SPÖ offenbar immer weniger gefragt ist, dürfte sich Darabos mit diesem Schritt
sein eigenes Grab zu schaufeln begonnen haben. Wenn sich die Offiziere zu formieren
beginnen und eine Front gegen ihren Chef aufbauen, wird dieser entweder alle entlas-
sen oder Stante pede seinen Hut nehmen müssen.
*****

2011-01-25
 

Inhalts-Ende

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