Behörden keinesfalls zum logischen Denken anleiten
Was alles unter Mutwilligkeit bei der Inanspruchnahme von Behörden fällt
Im konkreten Fall ging es um die Verweigerung eines Auskunftsersuchens. Die Causa landete schlussendlich beim Verwaltungsgerichtshof. Die ganze Entscheidung des VGH kann unter diesem LINK abgerufen werden.
In der 22-seitigen Entscheidung des VGH ist uns eine Textpassage besonders ins Auge gestochen. Dabei geht es um die Mutwilligkeit bei der Inanspruchnahme von Behörden.
Wie kann es sich denn Otto Normalbürger nur herausnehmen, einer Behörde vor Augen zu führen, dass konkrete einfachgesetzliche Rechtsnormen verfassungsrechtlichen Vorschriften (etwa der EMRK) widersprechen und die Behörde anzuregen, Ministerialentwürfe zur Herstellung einer verfassungskonformen Rechtslage zu erstellen. Auch geht es gar nicht, Behörden dazu anzuleiten, Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu verbreiten oder den Kenntnisstand von Behörden gleichsam abzuprüfen.
Besonders verwerflich scheint es allerdings zu sein, Behörden zu belehren und diese zum logischen Denken anzuleiten. Wo kämen wir denn da hin, wenn sich Beamte des logischen Denkens bemühen müssten. Tja, da staunen wahrscheinlich nicht nur wir, was alles unter Mutwilligkeit bei der Inanspruchnahme von Behörden fällt.
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2016-11-02